Normenkontrolle


 

 

 

Direktor am Amtsgericht Goslar: Detlev Rust (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Goslar / Familiengericht - Abteilung 34 / Direktor am Amtsgericht Goslar (ab 13.07.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.07.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Behauptet in einem Schreiben vom 19.11.2009, dass das Grundgesetz Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft - durch das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend konkretisiert worden wäre, dass Artikel 6 Satz 2 hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern nur dann Gültigkeit hätte, wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes dies auch wolle. Dies ist natürlich absurd, denn die Gültigkeit des Grundgesetzes hängt nicht davon ab, ob der eine oder andere Bürger mit dem Grundgesetz einverstanden ist. Richtig ist indes, dass gesetzliche Regelungen, die mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung stehen, verfassungswidrig sind und das erkennende Gericht von daher entsprechend Artikel 100 Grundgesetz das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einzuholen hat - Normenkontrollverfahren. Eine vorherige irrige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht steht einer erneuten Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht entgegen.. 

 

 

Siehe hierzu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

 

 

 

 


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