Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart

Übergegangen in den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg


 

 

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart

 

 

 

 

Im Handbuch der Justiz 1958 ausgewiesen: 

1 Präsident

3 stellvertretende Präsidenten

13 Oberverwaltungsgerichtsräte

 

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

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Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgerichtshof Stuttgart: 

Dr. Schoen (geb. 20.04.1900) - Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 1958) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

 

 

Walther Fuchs (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Walther Kurt Fuchs (* 27. August 1891 in Murrhardt; † 5. September 1982) war ein württembergischer Jurist, der 1956 zuletzt Präsident des württembergisch-badischen Verwaltungsgerichtshofs in Stuttgart war.

Der Sohn eines Gymnasialprofessors studierte von 1910 bis 1914 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und der Universität Kiel. Während des Ersten Weltkriegs absolvierte er in seiner Militärzeit die erste höhere Justizdienstprüfung. 1919 kam er als Referendar zum Amts- und Landgericht Ulm. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde er 1922 Amtmann beim Oberamt Ulm. 1925 wechselte er zum württembergischen Innenministerium, wo er 1926 Regierungsrat wurde. 1931 wurde er als Oberamtmann Leiter des Oberamts Besigheim, von 1933 an leitete er das Oberamt Heilbronn, das 1938 zum Landratsamt des Landkreises Heilbronn umbenannt wurde. 1939 wechselte er zur Behörde des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren nach Prag. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam er zum württembergisch-badischen Verwaltungsgerichtshof nach Stuttgart, wo er 1951 Senatspräsident und im Juni 1956 Präsident wurde. Im September 1956 trat er in den Ruhestand. Zuletzt lebte er in Bad Waldsee.

Literatur [Bearbeiten]

* Wolfram Angerbauer: Als Heilbronn noch Oberamt war …. In: Schwaben und Franken. Heimatgeschichtliche Beilage der Heilbronner Stimme. 39. Jahrgang, Nr. 3, Verlag Heilbronner Stimme, Heilbronn März/April 1993 (ZDB-ID 128017-x).

* Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S. 263.

http://de.wikipedia.org/wiki/Walther_Fuchs_%28Jurist%29

 

 

 


 

 

Der Verkauf von Gummischutzartikeln aus Automaten auf öffentlichen Straßen verstößt gegen §184 I Nr. 3 a StGB. Er kann daher nach §§ 1, 3, 6 BaWü PolGes verboten werden.

 

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, 2. Senat, nicht-rechtskräftiges Urteil vom 27.3.1958 - 2 S 176/57

 

aus dem Urteilskommentar von Prof. Dr. G. Dürig, Tübingen:

"... Es ist unanständig, wenn die Allgemeinheit zusieht, wie seelenlose Apparate auf öffentlichen Straßen derartige primitive Hemmungen der Anständigkeit beseitigen. Es gibt auch über den Kreis der Eltern, Lehrer und Geistlichen hinaus, wohl keinen Erwachsenen, der Präservative im Besitz von Jugendlichen wissen möchte. Es ist unanständig, wenn die ungehinderte und selbstverständliche Besitzerlangungsmöglichkeit aus Straßenautomaten gleichgültig hingenommen wird ..."

 

Anmerkung von Friedrich Wilhelm Bosch, Begründer der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht":

"... Das Stuttgarter Urteil verdient das höchste Prädikat, das zu vergeben ist. Es wird vor allem lebhaften Beifall auch bei jenen finden, die als Eltern für das Wohl eines oder mehrerer heranwachsender Kinder die Verantwortung tragen. Als Vater von 5 Jungen kann ich nur wünschen, daß dieses Urteil auch die höchstrichterliche Bestätigung finde. Im übrigen bleibt es eine vorbildliche Richterleistung in der Zusammenschau von Sitte und Rechtsordnung in Ablehnung der `Wertneutralität` des Rechts"

 

vollständig veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1958, S. 235-240

 

 


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