Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg


 

 

 

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Schubertstraße 11

68165 Mannheim 

 

Telefon: 0621 / 292-0

Fax: 0621 / 292-4444

 

E-Mail: poststelle@vghmannheim.justiz.bwl.de

Internet: http://vghmannheim.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (03/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 24.02.2021 - https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Der+Verwaltungsgerichtshof/Geschaeftsverteilung

 

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

 

 

Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Volker Ellenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.01.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.199 als Ministerialdirigent beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - GVP 24.012.2021.

Vizepräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 

- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Vizepräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) 

 

 

 

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist zuständig für die Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte:

Verwaltungsgericht Freiburg

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Verwaltungsgericht Mannheim

Verwaltungsgericht Sigmaringen

Verwaltungsgericht Stuttgart

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:

1. Kammer

 

12. Kammer

Christian Kümpel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 - http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

Dr. Ina Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11  - http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

Prisca Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt - GVP 2010: 4. Kammer. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 - http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

 

 

Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - alphabetisch: 

Dr. Ina Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 - http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

Dr. Stephan Beichel-Benedetti (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2018, 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Beichel ab 04.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Beichel-Benedetti ab 02.02.2004 als Richter am Amtsgericht Rottweil aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 02.02.2004 als Richter am Amtsgericht Rottweil - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.12.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.12.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Heidelberg - 16.08.2010: aufgeführt. Amtsgericht Heidelberg - GVP 29.09.2011, GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 31 und 33. GVP 01.02.2016: nicht aufgeführt. 24.04.2013: "Deutscher Bundestag - Anhörung: Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)" - http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/StrAendGGenital/wortproto.pdf?__blob=publicationFile. 11.03.2014 Kongress in Naumburg -
www.elternkonsens2014.de. 02.11.2016: "Das Wechselmodell in Familienpolitik, -recht und -praxis" - http://www.akademie-nordkirche.de/assets/Akademie/Jahresordner-2016/Zuhasue-an-2-Orten/Flyer-Zuhause-an-2-Orten-02112016.pdf. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - GVP 18.12.2018: 2. und 11. Senat und Präsidiumsmitglied. GVP - 01.08.2019: nur als Präsidiumsmitglied aufgeführt. VGH Baden-Württemberg 5.2.2019 11 S 1646/18 - 20.2.2019: "Die persönlichen Anwendungsbereiche der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und nach § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG sind nicht anhand des Eintritts der Volljährigkeit eines Antragstellers voneinander abzugrenzen, sondern anhand des Zeitpunkts, zu dem der Mindestzeitraum von fünf Jahren vervollständigt worden ist (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2018 - OVG 12 B 11.17 -, juris; Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1993 - 11 S 2532/92 -, juris)." - http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=7f503d9d7d7bca0857687e4581723caf

Martin Brandt (Jg. 1958) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.01.2001, ..., 2009)

Dr. Julia Dürig (Jg. 1958) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 11.02.1991 Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Michaela Ecker (Jg. 1954) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 21.06.1999, ..., 2002)

 

Volker Ellenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.01.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.199 als Ministerialdirigent beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - GVP 24.012.2021.

Raphael Epe (Jg. 1963) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 15.03.1994 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Goar Michael Feldmann (Jg. 1957) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 20.12.1994 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Anne-Kathrin Fricke (Jg. 1960) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.04.1997, ..., 2002)

Michael Funke-Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 14.09.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt.

Brigitte Gerstner-Heck (Jg. 1948) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 09.12.1991, ..., 2002)

Karsten Harms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 04.10.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab15.04.2002 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Christian Heckel (Jg. 1960) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., FamRZ 18/2008, FamRZ 24/2008) -ab 02.01.1993 Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen

Heninng Jaeckel-Leight (Jg. 1951) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.04.1997, ..., 2002)

Dr. Robert Keller (Jg. 1967) - Präsidialrichter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 27.10.2000 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart

Dr. Gerhard Markus Kenntner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 17.07.2006, ..., 2011) - ab 15.01.2001 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Dr. Markus Kenntner ist Richter am VGH Baden-Württemberg und war in den Jahren 2003-2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das für öffentliches Dienstrecht zuständige Dezernat des BVerfG (Prof. Dr. Dr. h.c. Jentsch/Prof. Landau) abgeordnet. JZ 2008. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2006 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 9 S 499/11 - Beschluss vom 28.02.2011: In der Verwaltungsrechtssache Partei Die Linke - Landesverband Baden-Württemberg -  http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_Volltexte_2011/E_0441.pdf

Dr. Else Kirchhof (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 16.04.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1996 als Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2007 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Namensgleichheit mit: Ferdinand Kirchhof (geb. 21.06.1950) - Vorsitzender Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht (ab 05.03.2010, ..., 2018) - ab 01.10.2007 Richter am Bundesverfassungsgericht. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.03.2010 als Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht aufgeführt.

Friedrich Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.02.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. 9 S 499/11 - Beschluss vom 28.02.2011: In der Verwaltungsrechtssache Partei Die Linke - Landesverband Baden-Württemberg -  http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_Volltexte_2011/E_0441.pdf

Christian Kümpel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 -http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

Klaus Lernhart (geb. 1947 in Bell, Hunsrück) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / 10. Senat (ab 03.04.2009, ..., 2009) - nach der zweiten juristischen Staatsprüfung zunächst am Verwaltungsgericht Freiburg tätig. Einer Abordnung an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis folgte von 1980 bis 1982 eine zweijährige Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz in Bonn. Danach Rückkehr an das Verwaltungsgericht Freiburg, wo er, unterbrochen von der Abordnung an den VGH, bis zu seiner Ernennung zum Richter am VGH im Mai 1991 tätig war. Im Oktober 1996 wechselte er als Vorsitzender Richter wieder zum Verwaltungsgericht Freiburg, dessen Vizepräsident er seit Januar 2002 war. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.2002 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt.

Conrad Pfaundler (Jg. 1958) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 07.02.1991 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Wolfgang Rieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 18.02.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1993 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt.

Dr. Andreas Roth (Jg. 1957) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 21.06.1999, ..., 2002)

Dr. Richard Rudisile (Jg. 1953) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 27.10.1992, ..., 2002)

Dr. Wolfgang Schenk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2007 als Richter auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.11.2012 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - GVP 24.02.2021. 2021: Vorstandsvorsitzender Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg - http://www.vrv-bw.de. 08.03.2021: "Wegen seiner Wortwahl in einem Interview hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Kritik der Verwaltungsrichter des Landes auf sich gezogen. Nachdem Gerichte Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Pandemie kassierten, hatte Kretschmann in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich „mit den Gerichten herumschlagen“. Darüber empörten sich die Verwaltungsrichter. „Die Wortwahl des Ministerpräsidenten ist extrem irritierend“, teilte der Vorsitzende des Vereins der Verwaltungsrichter, Wolfgang Schenk, am Montag mit. „Wenn Verfassungs- und Verwaltungsgerichte sich auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern mit der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befassen, erfüllen sie damit ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Gewährleistung von Rechtsschutz“, sagte Schenk. Die gerichtliche Kontrolle sei notwendiger Bestandteil des Rechtsstaats. „Sie darf von der Politik nicht als lästig empfunden werden.“ Kretschmann ruderte am Montag zurück. Gerichte seien nicht lästig und gehörten zum Rechtsstaat dazu, stellte er im Gespräch mit dem Radiosender SWR1 am Montag klar. Er habe das vielleicht zu salopp formuliert, das dürfe man nicht auf die Goldwaage legen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte etwa vor einem Monat die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten gekippt. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/live221095606/Corona-live-Verwaltungsrichter-empoeren-sich-ueber-Kretschmann.html

Andreas Schieber (Jg. 1954) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 07.01.1998, ..., 2002)

Prisca Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt - GVP 2010: 4. Kammer. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2012: 12. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 - http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

Dr. Friedrich Schoch (Jg. 1952) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / 12. Senat (ab 05.02.1998, ..., 2009) - siehe unten und auf http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Schoch

Gudrun Schraft-Huber (Jg. 1957) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 21.06.1999, ..., 2002)

 

 

 

 

Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg

Der 1. Vorsitzende Dr. Wolfgang Schenk

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Schubertstraße 11

68165 Mannheim

E-Mail: wolfgang.schenk (at) vrv-bw.de

http://www.vrv-bw.de.

 

Vorstand:





1. Vorsitzender
RaVGH Dr. Wolfgang Schenk

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
19104 Freiburg

RinaVG Dr. Lena Ketterer
VRinaVG Dagmar Leven
- 2. Vorsitzende -


Verwaltungsgericht Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe

RinaVG Dr. Christine Zott
RaVG Dr. Juhani Korn

 

Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen

RinaVG Nina Philippi
RaVG Benedikt Neumann

Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

VRaVG Dr. Friedrich Klein
RinaVG Teresa Säle

 

Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

RinaVGH Dr. Ina Bauer
RaVGH Michael Kappes

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg tätig:

Wolfgang Albers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 19.07.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.10.1987 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1998 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.07.2016 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 

Johann Bader (Jg. 1949) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 04.09.1992, ..., 2002)

Heinz Bölle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Vizepräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.04.2007 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Dr. Günter Breunig (Jg. 1943) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.09.1984, ..., 2002)

Klaus Brockmann (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 29.09.2000, ..., 2002)

Dr. Josef Christ (Jg. 1956) - Präsident am Verwaltungsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) - ab 01.08.2001 Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Dr. Werner Cordes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 1. Kammer (ab 01.01.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 16.10.1992 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 23.09.2010: "Forschungsbetrüger muss um seinen Doktortitel kämpfen. Jan Hendrik Schön wurde für den Nobelpreis gehandelt und flog als Fälscher auf. Jetzt steht der Konstanzer Forscher in Freiburg vor Gericht. Ihm soll der Doktortitel entzogen werden." -  http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/forschungsbetrueger-muss-um-seinen-doktortitel-kaempfen--35772268.html

Wolfgang Gehrlein (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 13.08.1992, ..., 2002)

Malte Graßhof (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen / Präsident am Verwaltungsgericht Sigmaringen (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.01.2002 als Richer am Verwaltungsgericht Sigmaringen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.02.2009 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.04.2013 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt.  

Erich Hofherr (* 1951; † 17. Juli 2007) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2007) - im Februar 1980 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Zunächst Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Stuttgart. 1983 dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Während seiner Dienstzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart war Hofherr von Ende 1981 an für 12 Monate an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Mit Beginn des Jahres 1989 für mehr als 4 Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg abgeordnet. Im November 1989 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo er im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig war. 2002 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart ernannt. März 2006 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befördert. Im Juli 2006 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Am 17. Juli 2007 starb Hofherr nach einer schweren psychischen Erkrankung. 

Dr. Peter Jacob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 11.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1982 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt.

No Name - Verwaltungsgericht Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Hans Jakober (Jg. 1939) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 26.07.1978, ..., 2002)

Dr. Rudolf Lutz (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 16.01.1991, ..., 2002)

Hubert Noe (Jg. 1944) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.04.1997, ..., 2002)

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter  am Bundesverwaltungsgericht / Präsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.07.2014, ..., 2016) - ab 22.08.1994 Richter am VGH Baden-Württemberg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.09.2003 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2011 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.11.2012 als Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/praesident/index.php

Kord-Henrich Ridder (Jg. 1944) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 18.03.1993, ..., 2002) - FamRZ 18/2008

Gerhard Riedinger (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 13.09.1988, ..., 2002)

Dr. Klaus Schaeffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 17.10.2001, ..., 2008)

Georg Schefzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 18.02.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1987 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Karlheinz Schenk (geb. 1948 in Boxberg (Main-Tauber-Kreis)) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / 12. Senat (ab 03.04.2009, ..., 2010) - ab 1979 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe.  Ab 23.11.1990 Richter am Verwaltungsgerichtshof, lange Jahre in dem u.a. für das Baurecht zuständigen 8. Senat. 2010: Präsidiumsmitglied

Dr. Bernhard Schlüter (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 02.11.1992, ..., 2002)

Gabriele Schmenger (Jg. 1948) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 09.12.1991, ..., 2002)

Dr. Jörg Schmidt (Jg. 1938) - Vizepräsident / Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 15.11.1995, ..., 2002)

Dr. Antje Schmitt-Siebert (Jg. 1945) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 10.05.1996, ..., 2002) 

Dr. Günter Schnebelt (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 02.10.1996, ..., 2002)

Gudrun Schraft-Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Karlsruhe (ab 07.08.2007 , ..., 2011) - ab 21.06.1999 Richterin am VGH Baden-Württemberg

Dr. Ulrich Schwäble (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 30.09.1998, ..., 2002)

Reinhard Schwan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) -  Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 17.10.2001, ..., 2011) - 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.  9 S 499/11 - Beschluss vom 28.02.2011: In der Verwaltungsrechtssache Partei Die Linke - Landesverband Baden-Württemberg -  http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_Volltexte_2011/E_0441.pdf

Dr. Jutta Semler (Jg. 1942) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.02.1995, ..., 2002)

Christoph Sennekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 01.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.11.2007 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 mit dem Geburtsjahr 1947 ab 19.02.2002 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit dem Geburtsjahr 1970 ab 01.10.2009 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.06.2014 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.06.2017 als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2012: 4. Kammer / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg.

Dr. Manfred Stopfkuchen-Menzel (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 15.09.1994, ..., 2002)

Klaus-Jürgen Stumpe  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Vizepräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.12.2003, ..., 2008) - ab 02.02.1996 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2003 als Vizepräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt.

Wolfgang Utz (Jg. 1951) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 28.02.1991, ..., 2002)

Dieter Vogel (Jg. 1943) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 02.03.1981 , ..., 2002)

Dr. Karl-Heinz Weingärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 01.01.2001, ...2010) - 2011: gestorben - siehe Pressemitteilung unten.

Bernhard Wiegand (Jg. 1951) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 19.10.1992, ..., 2002)

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 


Kritik an Corona-Urteilen – Verwaltungsrichter empören sich über Kretschmann

Lapidare Äußerungen von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann über kassierte Corona-Urteile kommen bei Verwaltungsrichtern nicht gut an. Dessen Wortwahl sei „extrem irritierend“. Alle News im Liveticker.

Wegen seiner Wortwahl in einem Interview hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Kritik der Verwaltungsrichter des Landes auf sich gezogen. Nachdem Gerichte Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Pandemie kassierten, hatte Kretschmann in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich „mit den Gerichten herumschlagen“.

Darüber empörten sich die Verwaltungsrichter. „Die Wortwahl des Ministerpräsidenten ist extrem irritierend“, teilte der Vorsitzende des Vereins der Verwaltungsrichter, Wolfgang Schenk, am Montag mit. „Wenn Verfassungs- und Verwaltungsgerichte sich auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern mit der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befassen, erfüllen sie damit ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Gewährleistung von Rechtsschutz“, sagte Schenk. Die gerichtliche Kontrolle sei notwendiger Bestandteil des Rechtsstaats. „Sie darf von der Politik nicht als lästig empfunden werden.“

Kretschmann ruderte am Montag zurück. Gerichte seien nicht lästig und gehörten zum Rechtsstaat dazu, stellte er im Gespräch mit dem Radiosender SWR1 am Montag klar. Er habe das vielleicht zu salopp formuliert, das dürfe man nicht auf die Goldwaage legen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte etwa vor einem Monat die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten gekippt.

08.03.2021

https://www.welt.de/vermischtes/live221095606/Corona-live-Verwaltungsrichter-empoeren-sich-ueber-Kretschmann.html

 

 


 

 

 

Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

Datum: 22.05.2012

Kurzbeschreibung: Ein Kind ohne rechtlichen Vater, das durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten gezeugt worden ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Das hat der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 03.05.2012 entschieden. Er hat damit die Berufung eines Kindes (Klägerin) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen, das seine Klage gegen den Landkreis Zollernalbkreis (Beklagter) auf Gewährung solcher Leistungen abweist.

Die dreijährige Klägerin ist durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten (heterologe Insemination) gezeugt worden. Ihre alleinstehende Mutter hatte in der Hoffnung auf eine Ehe mit ihrem damaligen Lebenspartner darauf verzichtet, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Nach der Geburt der Klägerin weigerte sich ihr Lebenspartner, die Vaterschaft anzuerkennen. Ein Abstammungsgutachten bestätigte, dass er nicht der leibliche Vater ist. Die Mutter beantragte anschließend für ihr Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Diese Leistungen werden unabhängig davon gewährt, ob das Kind oder seine Mutter sozialhilfebedürftig sind. Der Beklagte lehnte den Antrag ab, weil die Mutter bewusst auf die Kenntnis eines gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Vaters verzichtet habe. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die nachfolgende Verpflichtungsklage ab.

Der VGH bestätigt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass in einem solchen Fall Leistungen nach dem UVG nicht gewährt werden können. Das folge zwar nicht zwingend aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte, jedoch aus Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Danach sei die staatliche Unterhaltsleistung nicht als verlorener Zuschuss gedacht. Sie diene vielmehr dazu, den alleinerziehenden Elternteil bei Verfolgung und Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil zu entlasten. Es müsse der öffentlichen Hand daher möglich sein, den “anderen Elternteil“ zur Erstattung dieser Sozialleistung zu verpflichten. Bei der Zeugung eines Kindes mittels der Samenspende eines anonymen Dritten treffe beides nicht zu. Anderes gelte in solchen Fällen nur, wenn ein so genannter “rechtlicher Vater“ - etwa aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung - Kindesunterhalt leisten müsse. Das sei hier nicht der Fall. Wolle ein alleinstehender Elternteil den Anspruch seines Kindes nach dem UVG nicht vereiteln, dürfe er sich also nicht willentlich in eine Situation begeben, in der eine Feststellung des anderen Elternteils von vornherein unmöglich sei.

Der VGH hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (12 S 2935/11).

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

 

 


 

 

Justiz des Landes trauert um Dr. Karl-Heinz Weingärtner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg a.D. - Justizminister Rainer Stickelberger: "Er war ein weit über die Landesgrenzen hinaus bekannter und hoch angesehener Repräsentant der Justiz"

Datum: 21.11.2011

Kurzbeschreibung: In tiefer Trauer hat Justizminister Rainer Stickelberger am Montag (21. November 2011) von Dr. Karl-Heinz Weingärtner Abschied genommen.

Der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg war in der Nacht vom 14. auf den 15. November im Alter von 65 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben. „Sein Tod lässt uns alle in der Justiz fassungslos zurück“, sagte der Minister während der Trauerfeier in Heidelberg: „Mit Karl-Heinz Weingärtner haben wir eine herausragende und vorbildliche Richterpersönlichkeit verloren, einen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten und hoch angesehenen Repräsentanten der Justiz des Landes.“ Der Ehefrau, den Töchtern, Enkelkindern, Verwandten und Freunden des Verstorbenen sprach der Minister seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Stickelberger erinnerte daran, wie Dr. Karl-Heinz Weingärtner erst vor weniger als neun Monaten im Rittersaal des Mannheimer Schlosses offiziell aus dem Amt als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs verabschiedet wurde. Mit Optimismus und Freude habe dieser in die Zukunft geblickt, in der er sich mehr Zeit für seine Familie und seine vielfältigen Interessen außerhalb des Rechts und der Justiz nehmen wollte. „Ich bedauere sehr, dass unserem ehemaligen Chefpräsidenten nicht mehr viel Zeit gegönnt war“, sagte der Minister.

Dr. Karl-Heinz Weingärtner habe sich während seines Berufslebens durch einen exzellenten Fachverstand, ein sicheres Gespür für richtige Entscheidungen und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn ausgezeichnet. Während nahezu zehn Jahren an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofs habe er es verstanden, mit wohldurchdachten Argumenten, Fingerspitzengefühl und Offenheit zu überzeugen. „Besonders lag ihm eine bürgerfreundliche und nach außen wie nach innen transparente Justiz am Herzen“, stellte Stickelberger fest: „Er war ein Glücksfall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, deren Interessen er engagiert und wenn nötig auch mit kurpfälzischer Vehemenz verteidigte.“

Im Namen der Justizverwaltung und der gesamten Justiz des Landes dankte der Minister für alles, was Dr. Karl-Heinz Weingärtner für Justiz, Staat und Gemeinwesen getan hat.

Weitere Informationen über Dr. Karl-Heinz Weingärtner:

Der gebürtige Heidelberger Dr. Karl-Heinz Weingärtner ist im Januar 1975 in den höheren Justizdienst eingetreten. Zunächst wurde er der damaligen Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof zugewiesen, nach einem Jahr wechselte er als Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe, weitere vier Jahre später wurde er als Richter an den Verwaltungsgerichtshof abgeordnet und gleich im Anschluss auch dorthin befördert.

Ab 1989 war Dr. Karl-Heinz Weingärtner Vorsitzender einer Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, bis er 1993 an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurückkehrte. Dort übernahm er den Vorsitz des 14. Senats. Im Oktober 1995 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ernannt. 2001 wurde er in die Position des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs berufen, die er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2010 inne hatte.

Darüber hinaus war Dr. Karl-Heinz Weingärtner in den 1990er-Jahren Mitglied des Richterdienstgerichts. Seit 1996 engagierte er sich als Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Apotheker - ein Amt, das er auch über den Beginn seines Ruhestands hinaus ausfüllte.

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1272484/index.html?ROOT=1153239

 

 


 

 

 

Wechsel an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Dr. Karl-Heinz Weingärtner geht in den Ruhestand, Volker Ellenberger wird neuer Präsident

Datum: 30.12.2010

Kurzbeschreibung: Der heutige Tag wird für Dr. Karl-Heinz Weingärtner der letzte Arbeitstag als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sein. Fast zehn Jahre, seit Juli 2001, bestimmte er die Geschicke des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes und wirkte zugleich als Vorsitzender des 1. Senats insbesondere an Entscheidungen mit, die für die Rechtspraxis der Gemeinden richtungsweisend waren.

Der heute 65-jährige Jurist begann seine Laufbahn nach Studium, hervorragend abgelegten Staatsexamina und Promotion im Jahr 1975 als Assessor bei der Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof. Seit 1976 war er zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, ab 1982 als Richter am Verwaltungsgerichtshof im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. 1989 wurde er Vorsitzender einer Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die zunächst nur für Asylstreitigkeiten, später auch für allgemeine Verwaltungsstreitsachen zuständig war. Daneben war er Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, leitete Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und wirkte viele Jahre als Prüfer in der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung mit. 1993 kehrte der gebürtige Heidelberger an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurück, wo er den Vorsitz des für Wirtschaftsverwaltungsrecht und Asylrecht zuständigen 14. Senats übernahm. Bereits im Oktober 1995 wurde er dann zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ernannt, das er fortan mit dem ihm eigenen Engagement leitete.

Aber auch in anderer Hinsicht stellte er sich in den Dienst der Rechtsprechung. In den 90er Jahren war er Mitglied des Richterdienstgerichts und seit 1996 Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Apotheker in Karlsruhe.

Mit seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim kehrte Dr. Weingärtner 2001 in die Kurpfalz zurück. Einen Höhepunkt seiner Präsidentschaft stellte das fünfzigjährige Jubiläum der Errichtung des Verwaltungsgerichtshofs (1958 bis 2008) dar, das am 13. November 2008 im Beisein von Ministerpräsident Oettinger mit einem Festakt im Mannheimer Schloss gefeiert wurde.

Dr. Weingärtner ist verheiratet und hat zwei Kinder und vier Enkelkinder. Als Präsident a. D. wird er Zeit haben, sich seinen anderen Interessen zu widmen: der Jazzmusik und dem Reisen.

Volker Ellenberger wird am 1. Januar 2011 die Nachfolge von Dr. Weingärtner antreten. Er leitet künftig als neuer Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg das höchste Verwaltungsgericht des Landes in Mannheim.

Ellenberger verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrungen sowohl in der Verwaltung als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der heute 55-jährige Jurist begann seine Karriere nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und glänzenden Staatsexamina im Jahr 1983 als Gerichtsassessor beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Erste Erfahrungen in der Verwaltung sammelte der gebürtige Stuttgarter von September 1985 bis Februar 1987 beim Landratsamt Zollern-Alb-Kreis. Nach seiner Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen 1986 folgte Ende 1987 die Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. 1990, nach der Wiedervereinigung, ging er nach Sachsen, wo er sich zunächst beim Kreisgericht Dresden für den Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit einsetzte und dann zum Sächsischen Staatsministerium der Justiz wechselte. Dort leitete er seit Ende 1993 mit viel Erfolg die Abteilung für allgemeine Verwaltung. Nachdem er bereits 1992 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt worden war, kehrte er 1995 dorthin zurück und widmete sich der Rechtsprechung des für Wirtschaftsverwaltungsrecht und Asylrecht zuständigen 14. Senats. Zugleich machte er sich ab 1997 als Präsidialrichter und Fortbildungsreferent in der Gerichtsverwaltung verdient. 1998 zog es ihn erneut zur Exekutive, diesmal ins Justizministerium Baden-Württemberg, wo er mit großem Engagement die unter anderem für Personal, Organisation und Haushalt zuständige Abteilung I leitete. 1999 wurde er zum Ministerialdirigenten auf Lebenszeit ernannt. Mit seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kehrt der Vater von zwei erwachsenen Kindern in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück.

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1263155/index.html?ROOT=1153033

 

 

 


 

 

 

Wegen sexuellem Missbrauch verurteilter Psychotherapeut verliert Approbation

Datum: 31.08.2010

Kurzbeschreibung: Wird ein Psychologischer Psychotherapeut wegen sexuellem Missbrauch seiner Patientinnen rechtskräftig verurteilt, ist ihm grundsätzlich die Approbation zu entziehen. Das hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden und die Berufung gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht zugelassen.

Von 2003 bis 2008 hatte der heute 64-jährige Psychotherapeut (Kläger) im Rahmen von Entspannungs- bzw. Hypnosebehandlungen fünf Patientinnen unter die Kleidung gegriffen und deren Brüste betastet. Deswegen wurde er 2008 wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Strafprozess hatte der Kläger den Sachverhalt, nach anfänglichem Bestreiten, vollumfänglich eingeräumt und auf Rechtsmittel verzichtet. Das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart widerrief daraufhin die ihm erteilte Approbation, weil sich aus den abgeurteilten Taten die Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergebe. Mit seiner hiergegen gerichteten Klage macht der Kläger geltend, sein Geständnis im Strafverfahren sei lediglich aufgrund eines Deals“ abgegeben worden. Die Feststellungen des Strafurteils dürften daher im Widerrufsverfahren nicht berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.10.2009). Den Antrag des Klägers, die Berufung gegen dieses Urteil zuzulassen, hat der VGH abgelehnt.

Wiederholte sexuelle Übergriffe gegen Patientinnen im unmittelbaren Therapeuten-Patienten-Verhältnis stellten ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar, das bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen lasse, heißt es in den Gründen des Beschlusses. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht seiner Beurteilung die tatsächlichen Feststellungen aus dem Strafurteil zu Grunde gelegt und auf eigene Sachverhaltsermittlungen verzichtet habe. Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Tatsachenfeststellungen seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Sie ergäben sich insbesondere nicht aus der Tatsache, dass der Verurteilung möglicherweise eine Verfahrensabsprache (ein Deal“) vorausgegangen sei, nach welcher der Kläger ein Geständnis abgelegt und - nachdem die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war - auf Rechtsmittel verzichtet habe. Denn auch im Falle einer derartigen Verfahrensabsprache werde das Strafverfahren mit einem normalen“, vollgültigen Urteil abgeschlossen. Im Übrigen sprächen auch die vor der Polizei abgegebenen Aussagen der betroffenen Patientinnen dafür, dass das vom Kläger vor dem Strafgericht abgegebene Geständnis und damit die im Strafurteil getroffenen Tatsachenfeststellungen zutreffend seien. Anhaltspunkte dafür, dass und warum sich die fünf vom Kläger behandelten Frauen zu einer gemeinsamen Falschaussage abgesprochen haben könnten, seien nicht ersichtlich.

Der Widerruf der Approbation könne auch nicht auf die Behandlung weiblicher Patientinnen beschränkt werden, wie der Kläger angeregt habe. Denn die für eine Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten erforderliche Zuverlässigkeit könne nicht nach Patientengruppen getrennt beurteilt werden. Sie beziehe sich vielmehr auf die Persönlichkeit des Approbationsinhabers.

Der Beschluss ist rechtskräftig (Az. 9 S 2530/09).

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1258718/index.html?ROOT=1153033

 

 

 


 

"Informationsfreiheit des Einzelnen und Informationsverhalten des Staates"

Prof. Dr. Friedrich Schoch, Freiburg

in: "Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht", 4/2010, S. 313-324

http://www.afp-medienrecht.de/

 

 

 

Friedrich Schoch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Friedrich Schoch (* 1952 in Thaleischweiler) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Schoch studierte von 1971 bis 1976 Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; seine juristischen Staatsexamina legte er 1976 und 1979 ab. 1981 folgte seine Promotion an der Universität Kiel, wo er 1987 auch habilitiert wurde. 1988 wurde Schoch Professor an der Universität Münster, 1992 wurde er an die Universität Freiburg berufen. Seit 1998 ist er Richter im Nebenamt beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Schoch war als DFG-Fachgutachter tätig und ist Mitglied im Forschungsverbund zur Erarbeitung eines Informationsgesetzbuches für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Enquetekommission "Kommunen" des Landtags von Rheinland-Pfalz.

Seine Hauptforschungsgebiete sind Verfassungs-,Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, sowie die Europäisierung des nationalen Rechts, Finanzverfassungsrecht, das Informations-, Medien- und Telekommunikationsrecht.

Er war von 2005-2007 Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.

Friedrich Schoch ist verheiratet.

Weblinks

* Literatur von und über Friedrich Schoch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

* Seite von Prof. Dr. jur. Friedrich Schoch an der Uni Freiburg

* Informationsfreiheit und Datenschutz - Gegensatz oder Ergänzung? (pdf)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Schoch

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da würde doch der sogenannte Berliner Beauftragte für Datenschutz wohl am liebsten mit dem Knüppel auf die Verantwortlichen von Wikipedia einschlagen, wagen diese es doch, den Name Friedrich Schoch im Internet zu veröffentlichen, wohl ohne dass der sogenannte "Berliner Beauftragte für Datenschutz" dies erlaubt hätte. Und nicht nur das, die Wikipedialeute teilen der ganzen Welt auch noch weitere Informationen aus dem Leben des Herrn Schoch mit. Sogar, dass er verheiratet sei. 

Diesem demokratischen Zustand muss schnellstens abgeholfen werden, ein Glück dass für solche Fälle der sogenannte "Berliner Beauftragte für Datenschutz" mit eisernen Besen kehrt und Bußgeldbescheide und Strafverfahren meisterhaft zu handhaben weiß. 

 

 


 

 

 

 

Zwei neue Senatsvorsitzende beim Verwaltungsgerichtshof

Datum: 08.04.2009

Kurzbeschreibung: Klaus Lernhart und Karlheinz Schenk sind am vergangenen Freitag zu Vorsitzenden Richtern am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ernannt worden. Sie haben den Vorsitz im 10. bzw. im 12. Senat übernommen.

Klaus Lernhart (61) ist in Bell, Hunsrück, geboren und in Freiburg wohnhaft, verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte in Freiburg Rechtswissenschaft und Forstwissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war er zunächst am Verwaltungsgericht Freiburg tätig. Einer Abordnung an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis folgte von 1980 bis 1982 eine zweijährige Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz in Bonn. Danach kehrte er an das Verwaltungsgericht Freiburg zurück, wo er, unterbrochen von der Abordnung an den VGH, bis zu seiner Ernennung zum Richter am VGH im Mai 1991 tätig war. Im Oktober 1996 wechselte er als Vorsitzender Richter wieder zum Verwaltungsgericht Freiburg, dessen Vizepräsident er seit Januar 2002 war. Am VGH übernimmt Herr Lernhart nun den Vorsitz des 10. Senats, der neben dem Immissionsschutzrecht u. a. für das Fahrerlaubnisrecht und das Landwirtschaftsrecht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Lernhart seit vielen Jahren als Prüfer im Ersten juristischen Staatsexamen tätig.

Karlheinz Schenk ist 60 Jahre alt und verheiratet; er ist in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) geboren und seit langem in Walldorf wohnhaft. Nach seiner juristischen Ausbildung begann er seine berufliche Laufbahn beim Landratsamt Rastatt, bevor er 1979 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe wechselte. 1990 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt, wo er zuletzt lange Jahre in dem u.a. für das Baurecht zuständigen 8. Senat gewirkt hat. Herr Schenk, der in Fachkreisen insbesondere durch seinen Veröffentlichungen zum Ausländer- und Asylrecht bekannt ist, übernimmt nun den Vorsitz im 12. Senat, der neben dem Recht der Ausbildungsförderung und der Jugendhilfe nun auch für das Luftverkehrsrecht und das Personenbeförderungsrecht zuständig ist.

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1241214/index.html?ROOT=1153033

 

 


 

 

 

 

Az.: 1 S 972/02

VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG

B e s c h l u s s

In der Verwaltungsrechtssache

Dr. Peter Niehenke

gegen

Stadt Freiburg -Amt für öffentliche Ordnung-

wegen

Zwangsgeldfestsetzung

hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Weingärtner und die Richterinnen am Verwaltungsgerichtshof Schmenger und Dr. Kirchhof am 3. September 2002

beschlossen:

Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. März 2002 - 4 K 2064/01 wird zurückgewiesen (Anmerkung des Kommentators: Dieser Beschluss veranlasste einen englischen Offizier, der oft als Militärrichter eingesetzt war, zur Abfassung einer Satire) .

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe:

Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung einer Zwangsgeldfestsetzung.

Mit bestandskräftiger Verfügung der Antragsgegnerin vom 30.3.1999 wurde dem Antragsteller untersagt, sich nackt auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet von Freiburg aufzuhalten. Hiervon ausgenommen wurden nur die Liegewiesen der Badeseen. Für den Fall der Nichtbeachtung der unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangenen Verfügung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von DM 3.000,-- angedroht. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Antragsteller seit Sommer 1998 wiederholt völlig nackt, bekleidet nur mit Turnschuhen und Socken, im Stadtgebiet spazieren gehe und jogge. Trotz mehrfacher Hinweise der Polizei auf die Unzulässigkeit seines Verhaltens und anhängiger Straf- bzw. Bußgeldverfahren setze er seine Auftritte fort, auch um damit Beachtung in den Medien zu erreichen. Zunehmend sei es zu Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen. Frauen fühlten sich sexuell belästigt und Mütter sorgten sich um das Wohl ihrer Kinder. Durch sein Verhalten erfülle er den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG und bedrohe damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Wegen Zuwiderhandlung gegen die Untersagungsverfügung wurde in der Folgezeit das angedrohte Zwangsgeld wiederholt festgesetzt und zuletzt mit Verfügung vom 17.7.1999 ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 4.000,-- DM angedroht.

Mit Verfügung vom 22.11.2001 setzte die Antragsgegnerin gegen den Antragsteller das zuvor in dieser Höhe angedrohte Zwangsgeld wegen eines er neuten Verstoßes gegen die Verfügung vom 30.3.1999 fest. Zur Begründung wurde dargelegt, dass nach Angaben einer Zeugin der Antragsteller am 11.10.2001 gegen 20.30 Uhr wiederum im Stadtgebiet von Freiburg völlig nackt umhergegangen sei.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 28.11.2001 wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.3.2002 abgelehnt.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers.

 

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Auch der Senat sieht keinen Anlass, dem Antragsteller den erstrebten vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Denn die angegriffene Verfügung erweist sich bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als rechtmäßig, und es besteht kein überwiegendes Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Vollstreckungsmaßnahme.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die angefochtene Zwangsgeldfestsetzung liegen vor. Der Grundverwaltungsakt vom 30.3.1999, der vollstreckt wird, ist bestandskräftig (§ 2 Nr. 1 LVwVG). Eine Androhung des Zwangsgeldes ist vor der Festsetzung erfolgt (§ 20 Abs. 1 S. 1 LVwVG) und das Zwangsgeld ist auch in bestimmter Höhe angedroht worden (§ 20 Abs. 4 LVwVG).

 

Der Antragsteller hat gegen das in der Grundverfügung angeordnete Verbot, sich nackt auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet von Freiburg aufzuhalten, verstoßen, indem er am 11.10.2001 gegen 20.30 Uhr in der Schlierbergstraße in Freiburg in Höhe der Bahnunterführung nackt aufgetreten ist. Davon ist mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit aufgrund der in den Behördenakten befindlichen Zeugenaussage (AS. 1325 f) auszugehen. Darin hat die Zeugin Ch. W., die den Antragsteller aus vorangegangenen Vorfällen der letzten Jahre kennt, dargelegt, dass sie am 11.10.2001 gegen 20.30 Uhr in Freiburg in der Schlierbergstraße mit ihrem Sohn und ihrem Hund spazieren ging, als der Antragsteller nackt in einer Entfernung von ca. 1 bis 2 m an ihnen vorbei joggte. Es sei zwar dunkel gewesen, aber aufgrund der Straßenbeleuchtung habe sie “den unbekleideten nackten Zustand" des Antragstellers ganz deutlich erkennen können. Diesen in sich schlüssigen und glaubhaft dargestellten Sachverhalt hat der Antragsteller nicht mit Mitteln der Glaubhaftmachung zu entkräften vermocht. Dies gilt selbst dann, wenn man den widersprüchlichen Vortrag des Antragstellers in der ersten Instanz, den das Verwaltungsgericht zu seinem Nachteil gewertet hat, der jedoch im Beschwerdeverfahren mit einem Anwaltsversehen erklärt wird, unberücksichtigt lässt Die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegte Terminsbestätigung seiner Heilpraktikerin, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller sich in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 19.15 Uhr zur Behandlung in ihrer Praxis befunden hat, ist nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage zu erschüttern. Der dort genannte Zeitraum schließt nicht aus, dass der Antragsteller gegen 20.30 Uhr der Zeugin, wie von ihr geschildert, begegnet ist. Auch die darin bescheinigten, durch einen Sturz hervorgerufenen Verletzungen und Bewegungseinschränkungen, die mit Wärmebehandiung, Lymphdrainage, Wundbehandlung und Massage behandelt wurden, schließen ein kurzzeitiges leichtes Joggen bei einer Person, die wie der Antragsteller als sportlich durchtrainiert anzusehen ist, nicht grundsätzlich aus.

 

Auch die im Beschwerdeverfahren vorgelegte eidesstattliche Versicherung eines Freundes des Antragstellers vom 8.4.2002, wonach dieser den Antragsteller ab 20.30 Uhr besucht habe, vermag den von der Antragsgegnerin aufgrund der Zeugenaussage angenommenen Verstoß des Antragstellers nicht in Frage zu stellen. Denn diese Versicherung lässt keine Rückschlüsse über den Aufenthalt des Antragstellers im Zeitraum zwischen dem Verlassen der Praxis seiner Heilpraktikerin und dem Eintreffen seines Freundes zu. Vielmehr kann sich in zeitlicher Hinsicht und auch aufgrund der sonst derzeit erkennbaren Umstände der Vorfall dennoch, wie von der Zeugin geschildert, zugetragen haben. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Zeitangabe der Zeugin für die Begegnung mit dem Antragsteller, wie sie selbst sagt, nicht auf die Minute genau wiedergegeben ist. Zudem trug sich die von der Zeugin geschilderte Begegnung in räumlicher Nähe zur Wohnung des Antragstellers zu. Der Antragsteller kann danach sehr wohl noch gejoggt sein, nachdem er die Heilpraktikerin verlassen hatte und bevor sein Freund in der Wohnung eintraf. Damit kann auch nach den im Beschwerdeverfahren vorliegenden Erkenntnissen der am 11.10.2001 begangene Verstoß des Antragstellers gegen die Verfügung vom 30.03.1999 nicht als widerlegt angesehen werden. Eine genauere Aufklärung des Sachverhalts ist dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten.

 

Auch der Vortrag des Antragstellers, dass er sich "peinlich genau" an die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 30.3.1999 halte und nur noch mit einer "hautfarbenen vollständigen Penisverhüllung" spazieren gehe oder jogge, wenn er im Ubrigen unbekleidet ausgehe, vermag den der Zwangsgeldfestsetzung zugrunde liegenden Verstoß gegen das Verbot, sich nackt in der Öffentlichkeit aufzuhalten, nicht in Frage zu stellen.

Maßgeblich für die Beurteilung, was als nackt anzusehen ist und damit Regelungsgegenstand der bestandskräftigen Untersagungsverfügung ist, ist der Erklärungsinhalt des Bescheids derAntragsgegnerin vom 30.3.1999 i.d.F. des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 5.8.1999, wie ihn der Antragsteller unter Berücksichtigung der den Bescheiden beigefügten Begründungen und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung analog §§ 157, 133 BGB verstehen durfte bzw. musste (BVerwGE 48, 281; 49, 247; 60, 147, 228; 67, 305). Da der Antragsteller auch zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung regelmäBig mit Sportschuhen und Strümpfen bekleidet war, gelegentlich auch mit Gürtel und einem daran befestigten kleinen Handtuch über dem Geschlechtsteil, war für den Antragsteller erkennbar, dass das Merkmal der Nacktheit nicht nur dann gegeben war, wenn er völlig unbekieidet war. In der Begründung des Bescheids vom 30.3.1999 bringt die Antragsgegnerin zum Ausdruck, dass sie durch die nackten Auftritte des Antragstellers in der Öffentlichkeit die öffentliche Sicherheit im Sinne von §1 PolG vor allem wegen der Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) gefährdet sieht und dieser Gefahr durch die Untersagungsverfügung begegnen will. Besonders deutlich kommt dies im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 5.8.1999 zum Ausdruck, in dem ausgeführt wird, dass der Antragsteller durch sein Verhalten - unbekleidet im Gebiet der Stadt Freiburg spazieren zu gehen oder zu joggen - den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG erfüllt und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht. Damit haben die Behörden nach dem objektiven Erklärungsinhalt ihrer Bescheide deutlich gemacht, dass der Begriff "nackt" in der Verfügung vom 30.3.1999 im Lichte des § 118 Abs. 1 OWiG auszulegen ist.

Wenn der Antragsteller an diesem Abend demnach sein Geschlechtsteil mit einer Nylonsocke verhüllt haben sollte, dann jedenfalls so, dass die Zeugin seinen Schambereich unter den gegebenen Umständen als unbekleidet wahrgenommen hat. Damit dürfte sich die Zwangsgeldfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen das in der Verfügung vom 30.3.1999 enthaltene Verbot als voraussichtlich rechtmäßig erweisen.

 

 

 

 

 

 


 

 

Der Verkauf von Gummischutzartikeln aus Automaten auf öffentlichen Straßen verstößt gegen §184 I Nr. 3 a StGB. Er kann daher nach §§ 1, 3, 6 BaWü PolGes verboten werden.

 

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, 2. Senat, nicht-rechtskräftiges Urteil vom 27.3.1958 - 2 S 176/57

 

aus dem Urteilskommentar von Prof. Dr. G. Dürig, Tübingen:

"... Es ist unanständig, wenn die Allgemeinheit zusieht, wie seelenlose Apparate auf öffentlichen Straßen derartige primitive Hemmungen der Anständigkeit beseitigen. Es gibt auch über den Kreis der Eltern, Lehrer und Geistlichen hinaus, wohl keinen Erwachsenen, der Präservative im Besitz von Jugendlichen wissen möchte. Es ist unanständig, wenn die ungehinderte und selbstverständliche Besitzerlangungsmöglichkeit aus Straßenautomaten gleichgültig hingenommen wird ..."

 

Anmerkung von Friedrich Wilhelm Bosch, Begründer der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht":

"... Das Stuttgarter Urteil verdient das höchste Prädikat, das zu vergeben ist. Es wird vor allem lebhaften Beifall auch bei jenen finden, die als Eltern für das Wohl eines oder mehrerer heranwachsender Kinder die Verantwortung tragen. Als Vater von 5 Jungen kann ich nur wünschen, daß dieses Urteil auch die höchstrichterliche Bestätigung finde. Im übrigen bleibt es eine vorbildliche Richterleistung in der Zusammenschau von Sitte und Rechtsordnung in Ablehnung der `Wertneutralität` des Rechts"

 

vollständig veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1958, S. 235-240

 

 

 

 


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