Väternotruf

Juli 2001


 

 

 

 

Positives vom Oberlandesgericht Naumburg.

Mit  Beschluß vom 23.7.2001 - 14 UF 36/01 hat das Oberlandesgericht Naumburg festgestellt, dass

- Eltern grundsätzlich zur Konsensbildung verpflichtet sind.

- Formelhafte Äußerungen wie, sie könnten nicht miteinander reden oder nur noch über Anwälte kommunizieren, sind nicht ausreichend, um einem Elternteil nach § 1671 BGB das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Auch eine große räumliche Trennung kann dafür kein ausreichender Grund sein.

 

Kurzveröffentlichung in: "FamRZ" 2001/H21, S. X

 

 

 


 

 

 

Zwangsvollstreckungsrecht; Umgangsrecht

Festsetzung und Verhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Durchsetzung eines Umgangsrechts

§ 1632 Abs. 1 BGB, § 33 FGG

1. Die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit setzt stets eine gerichtliche Verfügung voraus; es genügt nicht, wenn die Verpflichtung unmittelbar auf dem Gesetz - hier: § 1632 Abs. 1 BGB -  beruht.

2. Ein geschlossener Vergleich kann im FGG-Verfahren nur dann Grundlage einer Vollstreckung sein, wenn das Gericht ihn durch eine eigene Entscheidung gebilligt und ihm damit eindeutig den Charakter einer Verfügung i. S. d. § 33 FGG verliehen hat.

3. Auch im FGG-Verfahren ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei der Vollstreckung nach § 33 FGG ist daher zunächst ein Zwangsgeld, in besonderen Fällen daneben auch Zwangshaft anzuordnen; erst wenn diese Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder keinen Erfolg versprechen, kommt die Gewaltanwendung nach § 33 Abs. 2 FGG in Betracht.

4. Entscheidungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind zu begründen, sofern sie in Rechte der am Verfahren Beteiligten eingreifen; bei sorgerechtlichen Entscheidungen ist dies in aller Regel der Fall.

OLG Brandenburg, Beschl. vom 11.10.2000 - 9 WF 178/00

veröffentlicht in: 

Heft 4 April 2001 JAmt (DAVorin)


 

Neu im Bundestag behandelte Petitionen zu Umgangsrecht und Sorgerecht

 

 

 - Bundestagsdrucksache 14/4078 vom 13.09.00

Pet 4-14-07-40326-019158 "Umgangsrecht" - 

45147 Essen

 

 - Bundestagsdrucksache 14/4079 vom 13.09.00

Pet 4-14-07-40325-016311 "Sorgerecht der Eltern" 

37308 Heilbad Heiligenstadt

Pet 4-14-07-40325- ... "Sorgerecht der Eltern" 

53359 Rheinbach

 

 - Bundestagsdrucksache 14/4155 vom 27.9.00

Pet 4-14-07-40326-018455 "Umgangsrecht"

70794 Filderstadt

 

 

 


 

RTL sucht Väter von "Kuckuckskindern"

 

"RTL Nord (Regionalprogramm Hamburg) möchte gerne einen Beitrag zu dem Thema "Kuckuckskinder" machen und diesen an einem realen Fall aufziehen. Weitere Elemente sind möglicherweise ein Labor, das diese Tests durchführt, ein Anwalt oder auch ein Psychologe, wobei diese Personen eher allgemein etwas zu dem Thema sagen werden, nicht zu dem speziellen Fall.

Es wäre schön, wenn Sie sich umhören könnten, ob eine Familie (aus Hamburg) dazu bereit ist. Selbstverständlich werde ich vorher ausführliche Gespräche (ohne Kamera) mit der Familie führen, um zu klären, welche Bereiche angesprochen werden und welche nicht.

Wie immer beim aktuellen Fernsehen, suchen wir schnellstmöglich, wobei mir natürlich klar ist, daß sich so eine Thema nicht "übers Knie brechen läßt".

RTL Nord, Hamburg

 

Eine Unkostenerstattung wird vom Sender übernommen.

25.7.01

 

Interessen wenden sich bitte an: webmaster@vaeternotruf.de

 


 

"Der unerwünschte Vater: zur Psychodynamik der Beziehungsgestaltung nach Trennung und Scheidung"

Karl W. Blesken

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1998, 47, S. 344-354

 

"Zusammenfassung

Entgegen der Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes und entgegen den Forderungen nach starkerer Prasenz des Vaters im familiären System lassen sich bei Trennung und Scheidung aktive Ausgrenzungsprozesse beobachten. Die Reduzierung der Beziehung zwischen Vätern und Kindern wird nicht als Folge persönlichkeitsspezifischer männlicher Defizite verstanden, sondern mit familien-und paarsystemischen Faktoren erklärt. Es werden Hinweise auf Besonderheiten der Mediations- und Beratungssituation in solchen Fällen gegeben."

"... Oft besteht eine hohe Ambivalenz (der Mutter, Anm.) bezüglich der Anwesenheit des Vaters, d.h. keineswegs ein klarer Wunsch nach mehr Anwesenheit des Vaters, wie öffentlich häufig proklamiert wird."

 

Unser Prädikat: Sehr gut

 


 

"Paare, Kinder und Trennung der Eltern - Kinder als Objekte"

Karl Blesken

in: "psychomed", 10/4, S. 236-243

ISSN 0935-2937

E-Mail: wildgrube.klaus@mh-hannover.de

 

Dipl. Psych. Karl W. Blesken

Psychologische Praxis Tiergarten, Dortmunder Str. 13, 10555 Berlin 


 

Umgangsrecht

Gewährung eines Umgangsrechts gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind lebt; Erforderlichkeit der schnellstmöglichen Gewährleistung des Umgangs zur Vermeidung einer Entfremdung durch zu lange Trennung

§ 1684 BGB

Das Umgangsrecht umfasst die Pflicht der Eltern, einerseits diesen Umgang auszuüben und andererseits, ihn nicht zu behindern.

Die Gefahr einer Entfremdung aufgrund zu langer Verweigerung des Umgangs durch einen Elternteil kann es erforderlich machen, im Verfahren der vorläufigen Anordnung ein Umgangsrecht einzuräumen, ohne vorher alle Beweismittel ausgeschöpft zu haben. (Ls. d. Red.)

KG Berlin, Beschl. vom 23.01.2001 - 17 UF 9988/00

ausführlich veröffentlicht in: "Das Jugendamt", Heft 4 April 2001, S. 204-205

 


 

Geburt des ersten Kindes als Trennungsrisiko 

Die meisten Ehen in Deutschland (und vermutlich auch nichtehelichen Partnerschaften) werden innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes geschieden. Der nachfolgende Aufsatz untersucht dieses Phänomen und macht Vorschläge zur Prävention. 

"Sexuelle Aufklärung für Eltern nach der Geburt des ersten Kindes"

Lea Beckmann, Hebamme und Gesundheitsmanagerin, München

in: "Hebamme", 2/01, S. 103-105

 

Zusammenfassung: 

"Nach der Geburt des ersten Kindes erlebt die Frau eine physische und psychische Veränderung, die zu einem Libidoverlust führen kann. Die jungen Eltern erfahren durch das Kind psychische und physische Belastungen sowie einen sozialen Wandel, der sich direkt auf die Partnerschaft und das Sexualleben auswirken kann. Diese Veränderungen werden von vielen Paaren als Einzelfrustration erlebt, weil sie im krassen Gegensatz zur glücklichen Elternschaft stehen und in der Gesellschaft nicht diskutiert werden."

Anschrift der Autorin: Lea Beckmann, Kulturheimstr. 22a, 80939 München,

E-Mail: l_beckmann@t-online.de

 

 


 

"Zum Standard der Glaubwürdiqkeitsbegutachtung"

J. Martinius

Aus Institut und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Innenstadt (Komm. Direktor: Prof. Dr. J. Martinius)

 

 

Zusammenfassung: Die Begutachtung der Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen ist Aufgabe der Psychologie, bei Vorliegen seelischer Störungen wird jedoch ärztliche, d.h. kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung notwendig. Sie hat Qualitätsanforderungen zu genügen, die Exploration, Untersuchung und Analyse der Befunde betreffen. Wichtige Neuerungen sind das Vorgehen nach einer umfassenden Systematik, das Vermeiden suggestiver >Aufdeckungsarbeit< und die Anwendung der kriterienorientierten Inhaltsanalyse.

Anhand einer Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Begutachtung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs wird zum Standard der Glaubwürdigkeitsbegutachtung Stellung genommen.

Schlüsselwörter: Begutachtung der Glaubwürdigkeit, kindliche Aussagen, Qualitätsstandards, kriterienorientierte Inhaltsanalyse

"Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie". 27 (2). 1999, S. 121—124

 


 

Umgangspflicht

In einem Beschluss vom 21.11.2000 hat das OLG Celle einem Vater auferlegt, Kontakt zu seinem vierjährigen Sohn, den er noch nie gesehen hat, aufzunehmen. Wenn er sich weigere, könne er mit Zwangsgeld belegt werden.

Beschluss OLG Celle vom 21.11.2000 - 19 UF 253/00

 


 

Familienministerin kurzsichtig?

 

Im FOCUS dieser Woche (16.-22.7.01) steht ein sehr lesenswerter Artikel über die aktuelle Väterstudie von Professor Fthenakis. 

Zu der Thematik wird auch Ministerin Bergmann interviewt.

Ein kurzer Auszug aus dem Interview:

[...]

FOCUS: Es gibt tausende von Vätern, die um das Sorge- und Umgangsrecht streiten. Die Männer haben sich in Organisationen zusammengeschlossen und fordern Gesetzesänderungen. Sehen Sie Handlungsbedarf?

Bergmann: Im Moment nicht. Das gemeinsame Sorgerecht gilt erst seit kurzem. Derzeit laufen Studien, um zu untersuchen, wie es sich in der Praxis bewährt. Diese traurigen Streitfälle resultieren nicht unbedingt aus unserer Rechtslage, sondern aus den Problemen, die zwei Menschen miteinander haben und die sie offensichtlich nicht lösen können. Mann und Frau fechten ihre persönlichen Kämpfe aus und vergessen dabei die Fürsorge für das Kind.

[...]

Leser-Reaktionen an:

Adresse: mailto:leserbriefe@focus-r.de

 

 


 

PDS - Familienpolitik fest in Frauenhand

 

Die PDS Bundestagsfraktion hat ein aktuelle Informationsblatt zum Thema "Kinderpolitik" herausgebracht (10.7.01).

Die 8 Autorinnen sind - wer hätte anderes vermutet - alles Frauen.

Christina Schenk, Gunhild Gutschmidt, Christiane Schindler, Barbara Höll, Petra Bläss, Anja Wollny, Rosel Neuhäuser, Ruth Firmenenich. Die Männerquote liegt in diesem Infoblatt somit bei 0 Prozent. Die Frauenquote ist mit 100 Prozent im ideologisch richtigen Bereich.

Wenn man dazu noch weiss, dass Frau Gutschmidt mehrere Bücher zum Thema "Alleinerziehen" veröffentlicht hat, kann man sich ausmalen, welche Rolle Väter und Männer in der PDS-Familienpolitik spielen. Sie werden vornehmlich als Klagemauer gebraucht, doch weiss Gott nicht wirklich in der Realität.

Und die Männer in der PDS, fragen Sie sich nun vielleicht. Die überlassen vermutlich das "Gedöns" wie früher den Frauen. 

Philipp


"Zukunft Familie"

eine 140-seitige Veröffentlichung des SPD-Parteivorstandes vom März 2000. Immerhin 5 der 11 Autor/innen (Renate Schmidt, Christine Bergmann, Birgit Fischer, Uta Meier, Hans Bertram, Monika Simmel-Joachim, Gerhard Schulte, Annemarie Gerzer-Sass, Wassilios E. Fthenakis, Martin Kohli, Paul B. Baltes) sind Männer. Das lässt hoffen.

Zu bestellen unter e-mail:  vertrieb@spd.de

Bestellnummer 3902005

Unkosten 5,00 DM

 


 

Ohne Mann am schönsten

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in seinen neuesten Informationen für "Einelternfamilien" (4/2001):

 

"Gute-Nacht-Lektüre für Alleinerziehende

Wer von Ratgebern nach dem Motto "Wie erziehe ich mein Kind allein?" nichts mehr wissen will oder noch nie etwas hat wissen wollen, wer schon immer fand, dass Alleinerziehende zuviel lamentieren, der/die amüsiert sich mit "Mama solo". Stella Bettermann, allein erziehende Focus-Redakteurin mit 5-jährigem Sohn, hat ein unterhaltsames, locker formuliertes Buch über ihren Alltag mit Kind geschrieben. Eventuelle Schwierigkeiten werden entweder schleunigst gelöst oder amüsiert aus der Distanz betrachtet. Einige Seiten davon vor dem Einschlafen - und jede Leserin wird der Überzeugung der Autorin folgen: Am schönsten ist es nur mit Kind und ohne Mann. (Inge Michels)"

Ob der Sohn auch  der Meinung der Mutter ist, wird nicht berichtet. Mit Sicherheit hat er aber gute Chancen ein Muttersohn zu werden. Die Wahrscheinlichkeit zum kleinen "Ersatzmann" einer liebesbedürftigen  Mutter zu werden, ist vermutlich etwas geringer.


 

"Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Entwicklung

Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"

 

Frank Dammasch

in: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

 

 

"1. Übersicht

In einem chronologischen Überblick über verschiedene Phasen der psychoanalytischen Theorieentwicklung wird aufgezeigt, wie die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes nach Freud immer mehr in den Hintergrund gerät. Während in jüngerer Zeit einerseits die Säuglingsforschung relativ beharrlich den Vater aus der Kindesentwicklung ausblendet, wird andererseits im Rahmen der Diskussion um die Bedeutung der Triangulierung der Wert unterschiedlicher Funktionen des Vaters wieder in den Blickpunkt gerückt. Dabei muss zwischen der Bedeutung eines neutralen Dritten im Übergangsraum zwischen Mutter und Realität, dem symbolischen Vater als Gesetzgeber im Innern der Mutter und der Bedeutung eines realen Vaters als sinnlich erfahrbarem Mann unterschieden werden. Bevor das Kind den Dritten in seiner männlichen Andersartigkeit ödipal triangulierend zur Erweiterung der inneren Objektwelt gebrauchen kann, stellt es zunächst eine Beziehung zur inneren Mutter des präödipalen Vaters her. Auf der Basis dieser Unterscheidung versucht der Autor, einen dreistufigen Prozess der Triangulierung zu skizzieren, bei dem die potenzielle, die frühe und die ödipale Triangulierung miteinander in Beziehung gesetzt werden.

...

 

 

Dass die Triangulierung als Konzept plötzlich zur »Leitwährung der Psychoanalyse« (Reiche) erhoben wird, ist geradezu als eine theoretische Gegenbewegung zur sozialen Realität einer zunehmend entödipalisierten Gesellschaft zu begreifen. Die sozialpsychologischen Gedanken A. Mitscherlichs zur symbolisch sozialen Entwertung der Vaterrolle >Auf dem Weg zur vaterlosen Gesellschaft< (1963) haben sich inzwischen zu einem statistischen Trend wachsender konkreter Vaterlosigkeit im primären Sozialisationsprozess ausgeweitet. So sehen wir uns in den Praxen der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einer wachsenden Zahl vaterloser Kinder gegenüber. Im Frankfurter Institut für analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie z.B. sind aktuell annähernd 40% aller Anmeldungen zur Ambulanz alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern. Das statistische Bundesamt belegt, dass in Deutschland die Zahl der alleinerziehenden Mütter zwischen 1991 und 1999 um 23% gestiegen ist. Mitte 1999 gibt es laut aktuellem Mikrozensus insgesamt 1,6 Millionen alleinerziehende Mütter mit 2,3 Millionen Kindern.

...

 

Bei der Bewertung des Vaterbildes für die psychische Entwicklung des Kindes können wir in einem Überblick grob fünf Strömungen der psychoanalytischen Theorieentwicklung unterscheiden, die sich historisch aufeinanderfolgend entwickelten und heute gleichzeitig in dem komplexen und bisweilen verwirrenden Gebäude der Psychoanalyse nebeneinander oder miteinander verwoben existieren:

- Sigmund Freud entdeckt die ambivalente Vater-Sohn-Beziehung und den ödipalen Vater als potenziellen Beschützer und Kastrator und als Vertreter der Realität. Die Repräsentanz des inneren Vaters bildet wesentlich das Über-Ich.

- Nach dem Tode Freuds kommt es zu einer intensiven Beschäftigung mit der frühen Mutter-Kind-Dyade unter Ausschluss des Vaters. Sowohl Säuglingsbeobachtungen als auch klinische Betrachtungen (z.B. Bindungstheorie, Selbstpsychologie) bemühen sich um die Konzeptualisierung einer präödipalen, rein dyadisch geprägten Lebenswelt der frühen Kindheit.

- Zunächst wenig beachtet stellen Hans W. Loewald, M. Mahler, E. Abelin u.a. die Bedeutung des präödipalen Vaters als triangulierenden Dritten heraus. Der Vater verhilft dem Kind im Übergang von der Mutter-Kind-Dyade zur Triade zur Separation und Individuation.

- Insbesondere die französische Psychoanalyse (J. Lacan, J. Chasseguet-Smirgel, A. Green u. a.) und die Schule M. Kleins sehen die psychische Existenz des Menschen von Beginn an potenziell triadisch strukturiert. Der Vater im Inneren der Mutter bildet den symbolischen Raum, der ein Dreiecksverhältnis trotz äußerlich sichtbarer Dyade ermöglicht. In diesem Kontext ist T.H. Ogden zu nennen, der die Gedanken M. Kleins und D.W. Winnicotts kreativ verbindet.

- Aus Beobachtungsstudien hervorgehende neue Konzeptualisierungen (D. Bürgin, M. Rotmann, K. v. Klitzing) sehen den Vater gleichwertig neben der Mutter und die Triade als Urform menschlicher Beziehungsmuster.

..."

 

 

Der Artikel ist die neu überarbeitete Fassung eines Vortrages gehalten am 17.6.1999 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a.M. Ausführlichere theoretische und klinische Überlegungen zur Bedeutung des anwesenden und des abwesenden Vaters für die Entwicklung des Kindes habe ich in meinem Buch dargestellt (Dammasch, 2000).

 

Frank Dammasch, Bergerstr. 16, 60316 Frankfurt/M

 


 

"Elterliche PASsivität nach Trennung"

- Zur Bedeutung des betreuenden Elternteils für die PAS-Genese -

 

 

von

Uwe Jopt & Julia Zütphen

 

 

Erschienen in: T. Fabian (Hrsg.), 2. Tage der Rechtspsychologie, Leipzig, 18.–20.05.2001. Tagungsband.

 


 

Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat erkannt, dass es sehr ernste Probleme mit der Umsetzung des  Umgangsrechts in Deutschland gibt.

Man will nach der Sommerpause diese Problematik aufgreifen und neu angehen.

(Was sie daraus machen, werden wir sehen, jedenfalls haben sie wohl erkannt, dass in Deutschland bei Verweigerungen nichts mehr läuft)

Die Foren und Zeitungen sind täglich voll mit der Umgangsproblematik und diese treibt seltsame Blüten. Somit ist es angebracht, dass jeder, der davon betroffen ist, zwei Seiten seines Falles niederschreibt. Hier aber nur auf die Problematik eingeht und wo es klemmt.

Das Verhalten der Jugendämter und Richter sollten dabei auch erwähnt werden. Diese max. zwei Seiten als Konzentrat schickt ihr per Mail oder per Post an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Die Adresse findet ihr unter dem folgenden Eintrag

http://www.bundestag.de/interakt/kinder/index.html

 

Eine Information des Väteraufbruch für Kinder e.V. - Posteingang 17.7.01

 


 

Kindesunterhalt - Lohnsteuer: Staat rupft Trennungsväter 

Seitdem die väterunfreundliche Koalition aus SPD und Grüne den Halbteilungsgrundsatz beim Kindergeld getrenntlebender Eltern vom 1.1.2001 an weitestgehend ersatzlos abgeschafft haben, ist eine skandalöse Situation entstanden, die wir an folgenden Modellfällen beleuchten wollen:.

 

 

"Modellvater" Müller hat zwei Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren, die bei ihrer Mutter in Westdeutschland leben. Das Sorgerecht ist dem Vater bei der Scheidung entzogen worden. Herr Müller lebt in Berlin (West). Sein Selbstbehalt liegt bei 1640 DM (West). Für die Aufrecherhaltung der Umgangskontakte entstehen dem Vater monatlich 200 DM Kosten.

 

 

Fall A: Vater Müller hat ein Bruttoeinkommen von nur 2100 DM.. 

 

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 420 DM werden ihm abgezogen (noch einmal die gleiche Summe muss der Arbeitgeber an die Sozialversicherung abführen).

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 40,00 DM. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 0,00  DM an die Kinder zahlen. 

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall B: Vater Müller verdient brutto 3500 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 700 DM werden ihm abgezogen.

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 450 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2350 DM netto. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 710 DM an die Kinder zahlen.

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall C: Vater Müller verdient brutto 4000 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 600 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2400 DM netto. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 740 DM an die Kinder zahlen.

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall D: Herr Meier, kinderlos, alleinstehend, verdient brutto 4000 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 600 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2400 DM netto. Herr Meier hat 2400 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. 

 

 

Fall E: Herr Schulze, verheiratet, seine 2 Kinder sind schon erwachsen, verdient brutto 4000 DM. Lohnsteuerklasse III

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca.  150 DM. 

 

Es verbleiben ihm  3050 DM netto. Herr Meier hat 3050 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. 

 

 

Fazit für unser Beispiel: 

Man(n) muss kein aus den Geld der Steuerzahler/innen  mit 13.000 DM Bruttomonatsgehalt dotierter Staatsekretär im Bundesfinanzministerium sein, um den Irrsinn der Geschichte zu erkennen.

Der unterhaltspflichtige Vater, der das höchste Einkommen hat, zahlt nicht nur den Kindesunterhalt in angemessener Höhe, sondern muss, um diesen überhaupt leisten zu können auch noch Lohnsteuerzahlungen in Höhe von 600 DM an den Staat abführen, obwohl ihm real nur soviel Geld zum Leben verbleibt, wie eine Person, die 1640 DM Nettoeinkommen hat und gar keine Lohnsteuer zahlt. Steuerlich kann der Vater aber keine Gutschrift erlangen. Das hälftige Kindergeld hat man ihm bereits weggenommen.

Diejenigen, die keine Kinder betreuen und zusätzlich noch verheiratet sind, kommen in den Genuss der geringsten staatlichen Abgabenlast. 

Von Lohnsteuergerechtigkeit und Familienlastenausgleich ist hier natürlich nichts mehr übriggeblieben. Ganz im Gegenteil muss das ganze als staatliche Lohnsteuerabzocke bezeichnet werden. 

Auch wenn der Irrsinn auch eine Erbe jahrlanger CDU/CSU-Regierung sind, SPD und Grüne haben mit der Kürzung der Kindergeldanrechnung dem noch eins draufgesetzt.

Liebe unterhaltspflichtige Eltern, sprechen Sie vor der nächsten Bundestagswahl mit den Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Wahl und fragen Sie sie, ob sie bereit sind solche skandalösen Zustände abzuschaffen. Wenn nicht, sparen sie sich ihre Stimme (und damit auch ihr Geld) für bessere Leute und Parteien auf. Vielleicht wählen Sie aus Protest mal die Familienpartei.

Homepage: http://www.familien-partei.de

 

eMail: bundesverband@familien-partei.de

 

 

Berechnungsstand 17.7.01


"Erziehungsberatung und gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung"

Klaus Menne, Fürth

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 6/2001, S. 217-221

 

Der Autor bespricht mögliche Konstellation und Konflikte in der Erziehungsberatung unter Beachtung der möglichen sorgerechtlichen Konstellationen, z.B. ob die Mutter Erziehungsberatung ohne Kenntnis des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters wahrnehmen kann und wenn ja unter welchen Einschränkungen.

Nicht besprochen wird die skandalöse Tatsache, dass "nichtsorgeberechtigte Elternteile", in der Mehrzahl Väter, ohne Zustimmung der "alleinsorgeberechtigten" Mutter, nicht einmal eine Erstkonsultation mit ihrem Kind in einer Familienberatungsstelle wahrnehmen dürfen.

 


 

GERICHT VERURTEILT NEUNFACHEN VATER, KEINE KINDER MEHR ZU ZEUGEN

Der Grund dafür liegt darin, dass der Betreffende mit seinen Unterhaltszahlungen extrem zurückliegt. Einwände gegen dieses Urteil waren, dass es die Menschenrechte des Betreffenden verletze, dass es eine von diesem Mann geschwängerte Frau zu einer Abtreibung verleiten könne und dass es Väter diskriminiere, die zu Unterhaltszahlungen finanziell schlichtweg nicht in der Lage sind. Hier der komplette Artikel:

http://news.excite.com/news/ap/010710/20/fathers-rights

 


 

 

Auch in Deutschland gibt es Überlegungen Männern die Zeugung zu verbieten.

 

"Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)"

"... Wir haben auch den konkreten Vorschlag gemacht, den Paragraph um den Passus zu erweitern, dass eine schuldhafte Nichtwiederherstellung der Leistungsfähigkeit unter Strafe zu stellen ist. 

Es wird sich herumgesprochen haben, dass diese Form von Erlangung des Unterhalts zu meinem <Hobby> avanciert ist, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Manchmal läuft diese anzeige auch parallel zu anderen Vollstreckungsmassnahmen. Leider sind auch mir die Hände gebunden, genau die an die Kandare zu nehmen, die gar nicht daran denken zu zahlen, im Gegenteil noch wacker weiter Kinder <produzieren>, zumal man über viel Zeit verfügt - diese bissige Randbemerkung sei mir gestattet. 

Ich wünsche mir die Einsicht der Legislative unseres Staates und ich bin mir sicher, die Kinder - und nur um die geht es mir hier - werden es ihnen danken."

 

Kommentar vaeternotruf.de: 

Kandare - Gebissstange im Maul des Pferdes

Vielleicht geht es Frau Leonard nicht nur um die Kinder, wie sie behauptet, sondern vielleicht auch stellvertretend um die Begleichung offener privater Rechnungen mit Männern, sei es der eigene Vater oder der Ex-Ehemann. Und so etwas lässt sich in einem Amt, dass überwiegend Männer als "Negativklientel" anzutreiben und zu überwachen hat, vortrefflich als Engagement für Kinder tarnen. 

Astrid Leonard ist Leiterin der Abteilung Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse im Kreisjugendamt des Neckar-Odenwald-Kreises

 


 

"Zwischenruf zur Kindergeldanrechnung"

Rechtsanwalt und Notar Jochen Duderstadt

in: "FamRZ", 10/2001, S. 593-595

 

Ein kritischer Aufsatz zur gängigen Kindergeldwegnahme beim barunterhaltspflichtigen Elternteil. Mit einem konkreten Vorschlag wie es anders und gerecht gelöst werden könnte.

 

"...

 

"Und welche Motive hatte der Gesetzgeber, welchen Zweck verfolgt die Novellierung des § 1612 V BGB? Ich habe, verehrte Leidensgenossen im Unterhaltsrecht, bewußt davon abgesehen, mir die BT-Drucksache kommen zu lassen, um die amtliche Begründung zu interpretieren. Denn mit den Motiven verhält es sich wie mit den Urteilsgründen, d.h. es gibt nach einem unsterblichen Wort von Ostermeyer deren drei: die mündlichen, die schriftlichen und die wirklichen. Letztere liegen auf der Hand: Was vom Kindergeldanteil des Vaters abgezwackt wird, bleibt bei der Mutter, und je mehr diese bekommt, desto geringer ist ggf. ihr Anspruch auf sozialstaatliche Transferleistungen. Letztlich geht es also darum, auf Kosten der Väter die Sozialhilfeträger zu entlasten.

 

 

...Der verblüffte Betrachter fragt sich bei der Lektüre dieses Gesetzes (Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Familie und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts) zunächst, welcher Teufel die Ministerialbürokratie geritten hat, ... die Verschärfung von §1612b V BGB und das Gebot der gewaltfreien Erziehung zusammenzuleimen. ...

Letztlich geht es also darum, auf Kosten der Väter die Sozialhilfeträger zu entlasten. ..."

 

 


 

Kindergeld

Kindergeldberechtigt ist im Außenverhältnis der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt (§64 II S. 1 Einkommenssteuergesetz). Haben beide Elternteile diese Qualifikation, sollen sie sich intern einigen (§64 II S. EStG). Tun sie es nicht, bestimmt nicht die Kindergeldkasse, sondern auf Antrag das Vormundschaftsgericht den Empfänger (§64 II S. 3 EStG). Ist das Kind ausgezogen, bekommt derjenige das Kindergeld, der mehr Unterhalt zahlt (§ 64 III EStG). Zahlen beide gleich viel, gilt wieder der Einigungsappell mit dem Vormundschaftsgericht als Reserve-Streitschlichter.

 


 

Umgangspflicht

"1. Die Regelung des Umgangsrechts kann auch zum Zweck der Erzwingbarkeit gemäß §33 FGG gegen einen umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil von dem anderen Elternteil beantragt werden.

2. Das Kind hat ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht"

Leitsätze zum Beschluß des OLG Köln vom 15.1.01 - 27 WF 1/01

veröffentlicht in: "FamRZ" 10/2001, S. II


 

"... In hartnäckigen Umgangsrechts-Verweigerungsfällen ("PAS") ist als letztes Mittel der Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB in Betracht zu ziehen."

Oberlandesgericht Frankfurt/M, 6. FamS in Darmstadt, Beschluß v. 26.10.2000 - 6 WF 168/00

ausführlich in: "FamRZ 10/2001, S. 638-639


 

"Möwenschwingen. Auf der Suche nach dem verlorenen Vater."

von Jonathan Bach Preis: DM 16,90

 

Taschenbuch - 379 Seiten - Ullstein TB-Vlg., B.

Erscheinungsdatum: 1997

ISBN: 3548241239

 

 

Rezension: 

Ich habe soeben im Urlaub einen faszinierenden autobiographischen Roman gelesen, den ich euch sehr empfehlen möchte. Er stammt von dem amerikanischen Jung- Schriftsteller Jonathan Bach, dem Sohn von Richard Bach, dem Autor des ebenfalls unbedingt lesenswerten Buches "Die Möwe Jonathan", das von der Freiheit des Individuums erzählt und eine tiefe philosophische Ebene hat.

Jonathan Bach, selbst benannt nach dem Bucherfolg seines Vaters, erzählt die Geschichte seines eigenen Lebens als Scheidungskind, dem in seiner Kindheit dem Vater entfremdet wird. Detailreich schildert der Autor die eigene Verbitterung gegen den sich vermeintlich abwendendenden Vater, die dem Erzähler durch die subtile Einflussnahme seiner Mutter eingeimpft wird und die schließlich fast bis zur endgültigen Ablehnung des Vaters führt. Behutsam keimt zuerst ein zaghafter Briefkontakt auf, der zwischenzeitlich jahrelang stagniert, aber immer wieder aus Sehnsucht und dem Willen zur Auseinandersetzung mit dem angeblichen Drückeberger neu aufgenommen wird.

Nach dieser jahrelangen und oft unbewußten Suche, trotz aller Widrigkeiten und sich aufbauender Vorbehalte findet Jonathan schließlich auf seine Art seinen eigenen Weg zu seinem Vater, zu dem er trotz aller Distanz eine verblüffende Seelenverwandtschaft hat. Am Schluß steht ein Vater-Sohn Verhältnis, wie es intensiver wohl nicht sein könnte.

Faszinierend ist das Buch zunächst, weil es packend geschrieben und brilliant geschildert ist, frei von vordergründigen Schuldzuweisungen und eindimensionalen Erklärungsmustern. Die Wahrnehmungen Gefühle des sich entwickelnden Jungen stehen immer im Vordergrund, und so ist auch der Leser geneigt, hin und wieder für oder gegen den einen oder anderen Elternteil Partei zu ergreifen, um auch sein eigenes Urteil immer und immer wieder revidieren und in einem anderen Licht betrachten zu müssen.

Die Entwicklung des Vater- Sohn- Verhältnisses durchläuft verschiedene Stadien, vom zur Märchenfigur verklärten "Captain" über den distanziert-kumpelhaften "Richard" bis hin zum vertrauten "Dad", den der kleine Junge Jon immer mit den klischeehaftesten Bildern verbunden hatte und aus dritter Hand kannte und den schließlich junge Mann, studierte Journalist und werdende Schriftsteller Jonathan Bach mit 22 Jahren erleben darf.

"Möwenschwingen" vermittelt wie beiläufig allerhand authentische Einblicke in Wege der Elternentfremdung resultierend zunächst aus dem blinden Kampf einer verbitterten Frau gegen den Vater ihrer Kinder. Es zeigt aber auch, dass ein bedingungsloses Aufrechterhalten einer nicht mehr lebensfähigen Paarbeziehung ebenso (selbst-) zerstörerische Folgen haben würde.

Am Ende steht die philosophisch anmutende Erkenntnis, dass jeder Mensch sein Schicksal selbst gestaltet und bis zu einem gewissen Grad sogar unbewußt selbst wählt. Es bleibt keine Verbitterung über die entgangenen Jahre der Kindheit, weil gerade dieser Weg letztendlich zu einer so tiefen und erkenntnisreichen Vater- Sohn-Beziehung geführt hat.

Hier schließt sich der Kreis zur Philosophie der Bücher von Richard Bach. 

Ganz nebenbei habe ich innerhalb von zwei Stunden während der Lektüre des Romans meiner 6 jährigen Tochter die "Möwe Jonathan" vorgelesen, die ebenso gebannt an meinen Lippen hing wie ich selbst beim Lesen war, der ich das Buch nach über zehn Jahren wieder gelesen hat.

Ganz nebenbei ist "Möwenschwingen" wie natürlich schon die "Möwe Jonathan" auch ein Buch über die Freiheit, die das Fliegen vermittelt und veranschaulicht. Beide Eltern von Jonathan sind begeisterte Flieger. So schließlich wird auch die Widmung im Buchdeckel mehr als verständlich:

"Für Mom und Dad, die mir gemeinsam Flügel gaben und mich getrennt das Fliegen lehrten."

 

Gerd Vathauer, 12.07.01

 


 

"Elterliche Konflikte aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen: 

Die deutsche Kurzfassung der Children´s Perception of Interparental conflict Scale (CPIC)"

Mechthild Gödde und Sabine Walper

in: ""Diagnostica", 1/2001, S. 18-26

 

Mechthild Gödde; Staatsinstitut für Frühpädagogik, Prinzregentenstrasse 24, 80538 München

Sabine Walper; Universität München, Institut für Psychologie, Leopoldstr. 13, 80802 München

 

Der Aufsatz ist etwas trocken in "Statistikersprache" geschrieben. Vielleicht liegt es daran, dass deshalb beim Lesen keine rechte Freude aufkam.

Interessant die 1996 innerhalb der schriftlichen Befragung von ca. 6000 Schülerinnen und Schülern in den Städten München, Essen, Dresden, Halle und Leipzig  gewonnene Information, daß die Jugendlichen aus Trennungsfamilien nur noch in 59 Prozent der Fälle Kontakt zu ihrem leiblichen Vater hatten.

 

Philipp, 10.7.01


 

Unterhaltspfändung - "Vermisster tot unter Messe-Halle gefunden

Erwin Nischan tötete sich offenbar wegen finanzieller Probleme selbst

Die Leiche des seit Februar vermissten Erwin Nischan ist jetzt in einem Keller unter der Messehalle 24 gefunden worden. Dort hat er sich vermutlich das Leben genommen. Der aus Wilmersdorf stammende 60 Jahre alte Elektriker arbeitete seit 30 Jahren bei der Messe und hatte auch Schlüssel zu den Kellern. Er war seit zwölf Jahren Diabetiker und brauchte täglich Insulin. Seine Frau hatte ihn Ende Februar als vermisst gemeldet. Der Tagesspiegel hatte in der dritten Folge der Serie über Vermisste in Berlin am 27. März über Nischan berichtet.

Auf der Suche nach dem verschwundenen Nischan hatte man zwar auch auf dem Messe-Gelände gesucht, aber wegen der Größe und der zahllosen Keller offenbar nicht überall. Nischan hatte die Kellertür von innen verschlossen, und war daher auch nicht vom Wachdienst gefunden worden, der meist nur prüft, ob die Türen verschlossen sind. Erst der Verwesungsgeruch veranlasste die von Messe-Mitarbeitern informierte Polizei, die Tür aufzubrechen. Die Todesursache wird sich nur sehr schwer ermitteln lassen, da die Leiche bereits weitgehend verwest war.

Nischan hatte am 22. Februar um 18.30 Uhr seine Wilmersdorfer Wohnung verlassen. Sein Auto blieb vor der Tür stehen. Hintergrund der Verzweiflungstat sind möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten. Er hatte Probleme mit den Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau. Eine Pfändung war offenbar bereits in die Wege geleitet."

 

"Der Tagesspiegel", SONNABEND, 7. JULI 2001

 


 

http://www.paPPa.com/hunger/index.htm#AKTUELLES

 

- Zahl der Hungerstreikenden erhöht sich auf voraussichtlich 10 Eltern -

Uhrzeit des Solidaritätstreffens festgelegt: Treffen ab 13:00 Uhr -

Pressetermine ab ca. 14:00 Uhr - Ort wird noch bekannt gegeben - wir warten auf die Bestätigung der Ordnungsbehörde. Ab dem 12.7. informiert auch eine Hotline über den Ort von Hungerstreik und Solidaritätstreffen am 14.7.: 030 805 816 51 Übernachtungsmöglichkeiten: Entweder anfragen bei paPPa.com per mail

webmaster@paPPa.com

 oder Angebote und Nachfragen hier eintragen:

http://www.isonet.fr/facilities

 

Presseerklärung der Hungerstreikenden veröffentlicht - Langfassung hier:

http://www.isonet.fr/press

 - Kurzfassung folgt

 

Solidaritätshungerstreiks und Infostände am 14.7.01 geplant in# Stuttgart Kontakt: GNassos@vaeter-aktuell.de

 Telefon + Fax von 9 bis 19:00

Uhr 0711-636 55 26 "Der Hungerstreik soll am 14.7.2001 um 9:00 Uhr am Stuttgarter Schloßplatz anfangen und bis Abends andauern. An alle, die mitmachen wollen: Bilder/Fotos von den eigenen Kindern mitbringen und ein Plakat basteln, mit den entsprechenden Forderungen, z. B. "Habe meine Kinder seit X Monaten/Jahren nicht gesehen" oder "Dieser Staat hindert mich daran meine Kinder zu sehen" usw.

# Saarbrücken Infoveranstaltung und Solidaritätsbekundung mit dem Berliner Hungerstreik duch den Väteraufbruch für Kinder e.V.,

Kontakt: Georg.Dauer@t-online.de

 

# Löhne Kontakt Löhner Elterninitiative: medienbuero@t-online.de

 

Folgende weitere Organisationen unterstützen den Hungerstreik (Gesamtliste

Stand 7.7.01):

- Weitere Unterstützer können sich hier eintragen: www.isonet.fr/support

# USA: P.A.R.E.N.T International www.childrenabduction.com + The Children's

Voice + Center for Children's Justice, Inc. www.childrensjustice.org

# Frankreich: Collectif pour le Retour des Enfants Enleves au Liban

# Großbrittanien: Family Routes www.familyroutes.org + UK Men's movement

www.ukmm.org.uk + Live Beat Dads UK www.lbduk.org

# Australien: Nuance http://go.to/nuance/

# Schweden: UFR Umgängesrätts Föräldrarnas Riksförening (Association for Equal

Parenting) www.ufr.org

# Schweiz: SOS Childabduction Schweiz www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/

# Deutschland: Väter aktuell - Thomas Sochart www.vaeter-aktuell.de +

Großelterninitiative für von Trennung / Scheidung betroffene Kinder + DEUTSCHE

VÄTER IM EXIL www.freebox.com/winkler + Löhner Elterninitiative medienbuero@t-

online.de

 


 

"Väter in der begleitenden Psychotherapie"

Jürgen Heinz

in: "Analytische Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie", 2/2001, S.245-272

 

"...

 

2.2 »Vater« als Symbol

In Coopers Lexikon der Symbole finden wir unter »Vater« die knappe Eintragung: »Die Sonne; der Geist; das männliche Prinzip; traditionelle Kräfte von Recht und Ordnung im Gegensatz zu den weiblichen Mächten des Instinkts. Der Himmelsgott ist der All-Vater. In Mythos und Legende symbolisiert die Figur des Vaters körperliche, geistige und geistliche Überlegenheit. >Vater Zeit< - gleichgesetzt mit Kronos und Saturn - hält eine Sense und/oder Sichel in der Hand als Gott des Ackerbaus und als der Schnitter Zeit. Ein Stundenglas ist auch sein Attribut.« (Cooper, 1978, S. 204)

2.3 Die Bedeutung des Begriffs »Vater«

Der Etymologie-Duden verweist auf Entsprechungen in den indogermanischen Sprachen, die auf ein indogermanisches Wort mit der Bedeutung »Vater, Haupt der Familie« zurückgehen. Im Gemeingermanischen hat »Vater« zusätzlich noch die Bedeutung von »Erzeuger, Ernährer« (Duden Etymologie, 1963, 5. 735).

 

2.4 Kultur- und sozialhistorische Sicht des »Vaters«

Yvonne Knibiehler benennt drei ineinander greifende Aspekte der Funktion von Vätern:

1. einen biologischen: die Zeugung,

2. einen psychologischen: die Erziehung,

3. einen soziologischen: die Tradierung von Erbe (vgl. Knibiehler, 1996, S. 14).

...

 

 

3.2.3 Gründe für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie

Wegen des geringen Datenmaterials und der großen Unterschiede bei den einzelnen Praxen stelle ich diese Ergebnisse zusammengefasst für alle vier an der Untersuchung beteiligten Therapeuten vor. Ich führe hier nur solche Aussagen auf, die sich unmittelbar aus dem Fragebogen ableiten lassen. Der Hauptgrund für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie ist der Wunsch der Patienten (insgesamt 18 mal), genauer: der Patientinnen. Denn es sind in der Mehrzahl Mädchen - und zwar Mädchen im Alter von 15 Jahren an aufwärts -, die ihre (Langzeit-)Psychotherapie ohne die Anwesenheit von Eltern und damit auch ohne die von Vätern durchführen wollen.

Übertroffen wird die Zahl dieser Väter noch, wenn wir die Zahl derer zusammenfassen, die wegen des fehlenden Sorgerechts (11 Nennungen), und derer, die kaum oder wenig Kontakt zu ihren Kindern haben (8 Nennungen), nicht zur begleitenden Psychotherapie kommen. Bei diesen Therapien kommen meist die Mütter alleine zur begleitenden Psychotherapie. Ohne Angabe von Gründen fehlen sechs Väter, vier sind gestorben. Dagegen ist die Zahl der drei Väter. die sich explizit weigern, zur begleitenden Psychotherapie zu kommen, relativ - und manche mögen vielleicht sagen: überraschend - gering.

...

 

 

Einige theoretische Anmerkungen zur <Triangulierung>

Der Begriff der Tnangulierung entstammt dem Kontext der psychoanalytischen Objektbeziehungstheorie. Als Entwicklungskonzept bezeichnet er idealtypisch die allmähliche Entstehung und Verinnerlichung von drei ganzen. d.h. ambivalenten Objektbeziehungen im Verlauf der ersten Lebensjahre. Dabei handelt es sich um die Beziehungen des Kindes zur Mutter und zum Vater sowie die Beziehung der Eltern zueinander.

2. Alle drei Beziehungen werden vom Kind nicht nur erlebt, sondern in Verbindung mit den sie begleitenden Phantasien auch intrapsychisch abgebildet. Somit entsteht eine innere trianguläre Beziehungsstruktur, vor deren - stets konflikthaftem - Hintergrund auch andere Beziehungen erlebt und gestaltet werden können.

Wichtig ist also die Unterscheidung von realen und beobachtbaren Interaktionen auf der einen und intrapsychischen Repräsentationen von bedeutsamen Bezugspersonen und Beziehungen auf der anderen Seite.

3. Abelin (1971) entwickelte das Konzept der <frühen Triangulierung>, blieb dabei jedoch noch dem traditionellen Geschlechtermodell verhaftet. Demnach galt die Mutter als erste und bedeutungsvollste Bezugsperson. Der Vater kam nicht als <Störenfried> - wie in der klassischen Theorie vom Ödipuskomplex - hinzu, sondern als der vom Kleinkind ersehnte <Ritter in glanzvoller Rüstung>, der diesem Kind die Welt jenseits des mütterlichen Bereiches zeigt und erschließt. Damit befreit der präödipale Vater das Kind von den heftigen Ambivalenzkonflikten der Mutter-Kind-Beziehung und bereitet den Weg für die Loslösung und Individuation.

4. Moderne Autoren wie Ermann, Rotmann oder Rohde-Dachser und andere haben das Konzept der frühen Triangulierung erweitert. Derzeit teilen viele Autoren die Auffassung, dass die Fähigkeit zur Triangulierung angeboren ist, dass Triangulierungsprozesse bereits mit der Geburt einsetzen und dass die exklusive Symbiose und Dyade zwischen Mutter und Kind deshalb nicht als normales Entwicklungsstadium zu betrachten ist, sondern als ein pathologisches Problem.

Ich füge hinzu: Damit widersprechen diese erweiterten Konzepte von der Triangulierung den tradierten Rollenverhältnissen und Vaterbildern.

5. Gelingt es dem Kind, die Repräsentanzen von drei ganzen, ambivalenten (Ideal und Wirklichkeit umfassend, <gut> und <böse> integrierend) Objektbeziehungen auszubilden, hat es die Voraussetzung für einen reifen Odipuskomplex und dessen Bewältigung.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Triangulierung ein von allen Beteiligten - also auch von den Eltern! - zu leistender Entwicklungsschritt ist, der einen ständigen Perspektiven- und Rollenwechsel in der familiären Triade mit sich bringt.

...

 

In den Stunden mit Andreas (Psychotherapie mit Andreas, knapp vier Jahre) - die zumeist auch Stunden mit seiner Schwester Bettina sind - konstelliert sich die Familiensituation: Frau M. hat die Trennung von ihrem Ehemann vollzogen und ist letztlich froh darüber. Sie kommt mit ihren Kindem zu mir (dem Therapeuten) als dem >neuen< Mann. Beide Kinder suchen die exklusive Dualunion mit der Mutter und grenzen mich - in der negativen Vaterübertragung — konsequent aus. Die der Familie eigene Abwehr heißt also: »Der Vater muss raus.« In der Gegenübertragung fühle ich mich hin- und hergerissen. Ich kann die Isolation zeitweise kaum aushalten und würde mich am liebsten >rein<-drängen, um auch >dazu< zu gehören. Andererseits will ich mich ganz zurückziehen und die >Rest<familie sich selbst überlassen. Erst als ich verstehe, was ich immer wieder erlebe, kann ich Sprache als triangulierendes Mittel einsetzen und die Situation spiegeln und deuten.

 

..."


 

Vaterschaftsurlaub in Schweden

50 Prozent aller schwedischen Väter nehmen den einmonatigen Vaterschaftsurlaub. Dieser ist nicht übertragbar und verfällt, wenn der Vater ihn nicht in Anspruch nimmt.

Interview mit Mats Hellström

in: "Die Tageszeitung",3.7.01

 


 

"Grundgedanken zu einer eigenständigen Vertretung von Kindern und Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren"

Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 3/2001, S. 77-83

 

"... Dabei meine ich nicht den Vorsitzenden Richter eines Oberlandesgerichtes (Weychardt - Anm. vaeternotruf.de), der sich veröffentlicht fragt, was er in den letzten 20 Jahren wohl alles übersehen haben mag und was nun ein Anwalt aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer als Verfahrenspfleger beschaffen solle, scheint er sich doch mit dieser Frage eher in die Kategorie derjenigen einzureihen, die über den Brillenrand ihrer Profession nicht hinwegblicken wollen. Defizite solcher Art sind schon früher vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Kritik an der Ausbildung von Familienrichtern aufgegriffen worden. ..."


 

"Veränderte Familienformen: über die Bedeutung der leiblichen Eltern in der inneren Welt des Kindes"

Angelika Wolff

in: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 195-213

Angelika Wolff, Eppsteiner Str. 38, 60323 Frankfurt/M

 

"...

Für Adoptiveltern z.B. ist es oft schwer zu entscheiden, in welchem Alter sie ihr Kind über die Tatsache, dass sie nicht die leiblichen Eltern sind, aufklären sollen. Und diese Entscheidung ist deshalb so quälend, weil die Adoptiveltern selber den Schmerz und die tiefe Kränkung erfahren haben, die mit dem Aufgeben der Illusion verbunden war, über die biologischen Bedingungen der Fertilität zu verfügen. Und wenn sie in den meist langen Jahren der vergeblichen Hoffnung, mit einem leiblichen Kind ihre eigene, innere Vater-Mutter-Kind-Phantasie verwirklichen zu können, bei sich selber die damit einhergehenden, ohnmächtig kränkenden Gefühle zulassen konnten, so können sie ahnen, in welche schweren inneren Turbulenzen die Aufklärung über die Realität ihr Kind stürzen kann. ... " (S. 198)

 


 

"Geschwisterbeziehungen junger Erwachsener aus Scheidungsfamilien"

Willi Geser

in: "Zeitschrift für Familienforschung - Beiträge zu Haushalt, Verwandtschaft und Lebenslauf", 1/2001; S. 23-44

 

"Zeitschrift für Familienforschung - Beiträge zu Haushalt, Verwandtschaft und Lebenslauf"

e-mail: sekretariat.muenchen@ifb-m.mhn.de

 

www.zeitschrift-fuer-familienforschung.de

 

ISSN 1437-2940


Wechselmodell - Residenzmodell

Sorgerecht

Vor und Nachteile des sogenannten "Wechselmodells" im Vergleich zum sogenannten "Residenzmodell"

Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei ersten Anzeichen von Verhaltensauffälligkeiten nach eineinhalbjährigem Praktizieren des sogenannten "Wechselmodells" nach einer Ehescheidung

AG Hannover, Beschluss vom 13.10.2000 - 608 F2223/99 SO

veröffentlicht in: "Der Amtsvormund" 11/2000, S. 991-998

 

ausserdem in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 2001, H 13, S. 846-848

unter dem Leitsatz: "Üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus und hält sich das Kind in halbwöchentlichen Wechsel seit längerer Zeit /hier 1-1/2 Jahre) bei einem Elternteil auf (sogenanntes Wechselmodell), kann der Erlaß einer vorläufigen Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht darauf gestützt werden, daß das Kind einen festen Lebensmittelpunkt benötige und Verhaltensauffälligkeiten zeigen."

 

 

In dem Verfahren beantragte die Mutter, dass der Sohn nach eineinhalbjährigem Praktizieren des Wechselmodells zukünftig seinen Lebensmittelpunkt bei ihr haben sollte und ein "großzügiges" Umgangsrecht mit dem Vater. Nach eingehender Erörterung des derzeitigen Standes der sozialwissenschaftlichen Diskussion, in der sich die erörterten Vor- und Nachteile eines Wechselmodells die Waage halten, hat das Gericht den Antrag der Mutter abgewiesen. Der Beschluss ist in einer klaren Sprache formuliert und argumentativ gut untersetzt - was man leider nicht von allen Gerichtsbeschlüssen sagen kann.

 

Erläuterung: Das Residenzmodell beinhaltet, dass das Kind getrenntlebender Eltern seinen Lebensmittelpunkt bei einem der Elternteile und mit dem anderen Umgangskontakte hat.

Beim Wechselmodell lebt das Kind für eine gewisse Zeitdauer jeweils bei einem Elternteil, der in dieser Zeit die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich gewährleistet.

vaeternotruf.de

 


 

"Scheidungskinder - Problemkinder"

Uwe Jopt

in: "Pädagogik 7-8/97

- Trennungswirklichkeit

- Ein Kosmos zerbricht

- Zur "Trennung" von Paaren

- Instrumentalisierung

- Trennungskinder und Schule

- Plädoyer für ein neues Fach

 


 

Anita, mir grauts vor Dir (nach Goethe - "Faust")

 

möchte man rufen, wenn man in die aktuelle Ausgabe des Sozialmagazins 6/2001 schaut. Da wird alles aufgeboten, um aus konservativ-feministischer Muttersicht gegen das neue Kindschaftsrecht zu schiessen. Backlash-Pur!

 

Gabriele Scheffler vom VAMV: "Das Kindschaftsrecht auf dem Prüfstand"

Ohne Kommentar

 

Cony Lohmeier: "Mutterpflichten - Vaterrechte: neues Recht altes Rollenspiel?"

Ohne Komentar

 

 

Anita Heiliger: "<PAS> - Das Parental Alienation Syndrome

Eine Fiktion mit schwerwiegenden familienrechtlichen Folgen"; S. 24-29

Der Aufsatz ist illustriert mit zwei Fotos

Foto 1: Ein Mann sitzt auf einem leeren Platz auf einem Stuhl. Vor ihm kniet ein etwas vierjähriger Junge mit einem Fotoapparat mit riesigem Objektiv (Penissymbol?)

 

Foto 2: Wir sehen das Gesicht des Mannes - und, so eine mögliche Assoziation - das ist er, der Täter!

 

Frau Heiliger, die sich immer wieder vehement dagegen ausspricht, dass ein Kind auch suggestiv beeinflusst sein könnte, benutzt selber Fotos in sugestiver Weise.

 

 

Zitat 1: "Quer zur gesellschaftlichen Entwicklung formiert sich eine neue Väterrechtsbewegung, die in wachsenden Maße und mit rasch zunehmender Militanz ... mehr Rechte am Kind ... fordert ..."

Zitat 2: ""Das sogenannte <PAS-Parental-Alienation-Syndrome" ist ein Instrument, mit dem diese Praxis der Umgangs- oder Sorgerechte in zunehmenden Maße begründet werden. Es handelt sich hierbei um eine nach Deutschland imnportierte Erfindung des US-amerkanischen Kinderpsychiaters Gardner ..."

Ansonsten geht der Aufsatz mitten im Text vom Thema PAS plötzlich ab und geht zu einer Fallschilderung eines Missbrauchsvorwurfs der Mutter eines vierjährigen Mädchens gegen den Vater über. Was der geschilderte Fall mit dem Thema PAS zu tun haben soll, wird von Frau Heiliger nicht erläutert. Es scheint so, dass Frau Heiliger gar nicht am Thema PAS interessiert ist, sondern am Thema "Sexueller Missbrauch". Das ist auch legitim sich, aber dann sollte sie die wissenschaftliche Korrektheit haben, nicht alles miteinander zu vermengen.

 

 

"Das <Kindeswohl> im Diskurs und Konflikt zwischen Wissenschaft und Praxis", S. 30-37

Elke Ostbornk-Fischer

 

Als ob Frau Heiliger nicht ausgereicht hätte, argumentiert Frau Ostbornk-Fischer hier nun aus "psychologischer Perspektive" und "Ich orientiere mich am Menschenbild der Humanistischen Psychologie". Schön wäre es gewesen, denn dann wäre der Aufsatz wohl anders oder nicht geschrieben worden 

Wie das mit der Humanistischen Psychologie  zusammengehen soll, wenn sie abwertend vom "Kindesvater" und gleichzeitig nichtdiskriminierend von "der Mutter" spricht, verrät sie nicht. 

"Bei der Gesamtpopulation, bzw. bei der überwiegenden Mehrheit der biologischen Väter wird eine positive Wirkung auf die Persönlichkeit des Kindes angenommen. Beide Grundannahmen stehen nicht in Übereinstimmung mit der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft", behauptet sie unbewiesen, vielleicht ihre eigenen persönlichen Erfahrungen  verallgemeinernd. Von Vätern als einer "Population" zu sprechen, einen Begriff der üblicherweise auf Tiere und Pflanzen angewandt wird, verrät einiges über die Geistes- und Gefühlshaltung der Autorin.

 

"... Zum so verstandenen <Wohl des Kindes> gehört nach derzeitiger Rechtsauffassung der Umgang mit <beiden Elternteilen>.

Diese Aussage dient, ohne hinterfragt zu werden, als Argument

...

4. einer besonders aggressiven Variante, die das sogenannte <PAS> (Parental Alienation Syndrome) propagiert

5. in den Forderungen militanter Väterorganisationen"

 

Bei 4 und 5 besteht inhaltlich und personell ein enger Zusammenhang. An der Kampagne zur Verbreitung dieser Positionen beteiligen sich, ähnlich wie bei der täterfreundlichen Parole vom <Missbrauch mit dem Missbrauch>, auch bestimmte Frauen in vorderster Reihe, die sich damit u.a. ihren Publikationserfolg sichern. Äusserst aktiv ist z.B. Ursula Kodjoe, deren Namen in Verbindung mit der Väterorganisation ISUV auftaucht. Sie beschimpft Kinder, welche den Kontakt ablehnen, als Komplizen des <programmierenden Elternteils> ..."

 

Das "ganze Generationen von Kriegskindern ohne Väter auskommen mussten", ist für die Autorin ein Beweis, für die Entbehrlichkeit der Väter.

 

Elke Ostbornk-Fischer; Jg. 1944, Fachhochschule Köln, FB Sozialpädagogik, Mainzer Str. 5, 50678 Köln

 

 

"Sozialmagazin", Redaktion: Ria Puhl, Gaußstraße 18, 60316 Frankfurt/Main, Tel 069-438999

e-mail: ria.puhl@t-online.de

ISSN 0340-8469

 


 

Online-Beratung

Da wir immer wieder per E-Mail Anfragen zu allen Themen von Vaterschaft und Familie bekommen, möchten wir nun testweise auch offiziell eine E-Mail-Beratung anbieten.

Wenn Sie möchten, können Sie uns ihre kurz und knapp gestellten Fragen per E-Mail zusenden. Wir schauen dann, ob es uns möglich ist darauf einzugehen oder nicht.

In bestimmten Fällen werden wir ihnen vorschlagen, Spezialisten zu den angefragten Themen hinzuzuziehen.

Ihre Anfragen behandeln wir vertraulich.

Sehr dringende Anfragen bitten wir über unsere Funknummer zu tätigen, da wir die E-Mail-Post nicht immer sofort durchsehen.

 Wenn Sie uns schreiben möchten:

webmaster@vaeternotruf.de

 

Funk 0177 - 6587641


 

13.7.2001 in Berlin

Hungerstreik von Trennungseltern

 


 

Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980, BGBl 1990 II S. 206

 


 

"Zehn Jahre Haager Kindesentführungsübereinkommen"

Wolfgang Weitzel

in: "Der Amtsvormund", 12/2000, S. 1059-1070

 


 

"Das Haager Kindesentführungsübereinkommen in der anwaltlichen Praxis"

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

in: "Der Amtsvormund", 12/2000, S. 1071-1080

 


 

§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Väter, denen der Staat in diskriminierender Weise das Sorgerecht vorenthält, haben hier ausnahmsweise mal einen "Vorteil". Da sie nicht sorgeberechtigt sind, können sie vermutlich auch nicht wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht belangt werden. So ganz sicher kann man als "Nichtsorgeberechtigter" aber in unserem Staat nicht sein, denn der bastelt es sich im Bedarfsfall so, wie er es gerne hätte. Auch aus der Unterhaltspflicht werden ja bekanntlich die "nichtsorgeberechtigten" Väter und Mütter nicht entlassen.

 


 

 

"Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht"

Heribert Ostendorf

in: "Recht der Jugend und des Bildungswesens", RdJB

 

"... Verurteilt wurden im Jahr 1996 39 Personen, davon 17 Männer und 22 Frauen ..."

 

Prof. Heribert Ostendorf, Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel, Neufeldtstraße 32, 24118 Kiel

 


 

Dienstag, 3. Juli 2001: SWR 22:15 bis 23:00 Uhr Reihe "Zeichen der Zeit"

Thema: "Ausweglos: Väter, die ihre Familien töten"

Film von Gabriele Jenk


Hallo zusammen!

Ein Vater, dessen Söhne von seiner Mutter nach Australien entführt wurden, braucht dringend Hilfe! Mehr zu diesem Fall unter

http://www.singlemamis.de

 

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße von Eva

 

Posteingang 2.7.01


Steuerliche Lebensbescheinigung

 

Eine sogenannte "Steuerliche Lebensbescheinigung" wird dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, auf Antrag von der Gemeinde am Hauptwohnsitz des Kindes ausgestellt. Durch die faktische steuerliche Streichung des Kinderfreibetrages ist es allerdings inzwischen fast egal, ob man einen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat oder nicht. Nur beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer kann man bei mittleren bis höheren Einkommen noch auf diese Weise ein wenig von seinen an die Staatskasse abzuführenden Lohnsteuern einsparen.


Alleinerziehende - nach den Frauen die größte Opfergruppe in Deutschland?

Während in den fünfziger Jahren "alleinerziehend" noch ein Makel war, ist es für nicht wenige Frauen heute schick, sich als alleinerziehend zu bezeichnen.

Mütter und Väter, die durch den realen Ausfall des Vaters, z.B. durch Tod, schwere Krankheit oder "Rückzug" des anderen Elternteils, zu "Alleinerziehenden" geworden sind, verdienen Respekt und Anerkennung, für die Ausübung der Verantwortung für ihre Kinder.

Nicht wenige der sogenannten "Alleinerziehenden" sind in Wirklichkeit aber nicht alleinerziehend, sei es weil der getrenntlebende Vater/Mutter sich weiterhin an der Erziehung und Betreuung seiner Kinder beteiligt, sei es weil die "alleinerziehende" -Mutter mit einem anderen Partner oder Partnerin zusammenlebt. Manche Alleinerziehende ist erst nach längerer Umgangsvereitelung und anschliessender Resignation des Vaters zu dem geworden, als dass sie sich nun bezeichnet

.

"Alleinerziehend" zu sein hat mehrere Vorteile.

1. Man gehört der Gruppe der Opfer an. Das sichert das Mitgefühl des Umfeldes oder wenn das nicht vorhanden wenigstens das eigene Mitgefühl.

2. "Alleinerziehend" zu sein, sichert den Alleinvertretungsanspruch für das Kind. Dadurch wird frau/man auch zum exklusiven Partner des Kindes und sichert sich so unmittelbare Zuwendung, da dem Kind ein zweiter gleichberechtigter Elternteil (Vater) nicht mehr zur Verfügung steht oder wie Psychoanalytiker sagen würden, die Triangulierungsfunktion des ausserhalb lebenden Elternteils (Vater) ist entfallen.

3. Als "Alleinerziehende" habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und einen erhöhten Sozialhilfesatz für das Kind. Teile ich mit dem Vater paritätisch die Betreuungszeiten geht der Anspruch verloren.

4. Für "Alleinerziehende" ist die Gefahr geringer, durch eigene  Erwerbsarbeit für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu müssen. Die Sozialhilfe erlaubt zwar keine grossen Sprünge (es sei denn, es wird schwarz dazu verdient), aber ich muss wenigstens nichts morgens in irgend eine Firma und mich dort mit den Widrigkeiten des Erwerbsleben herumschlagen.

 Philipp, 2.7.01

 


Unterhaltstitel

In der Praxis ist es üblich, dass dem Kind gegenüber dem sogenannten "barunterhaltspflichtigen" Elternteil ein Unterhaltstitel zusteht, in dem der geschuldete Betrag vom "Barunterhaltspflichtigen" mit Unterschrift und öffentlich beglaubigt, z.B. im Jugendamt, im Standesamt oder beim Notar, anerkannt wird. Dem sogenannten "Betreuenden Elternteil" wird ein Exemplar ausgehändigt. Durch die üblicherweise aufgenommene Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung kann der "Betreuende Elternteil" direkt Vollstreckungsmassnahmen gegen den anderen Elternteil vornehmen lassen. Viele Väter werden bei der Aufsetzung eines solchen Titels im Jugendamt weitestgehend im unklaren über die Folgen ihrer Unterschrift gelassen. Während sich in jedem seriösen Geschäft der Kunde vor Vertragsabschluss noch einmal den Vertragsentwurf mit nach Hause nehmen kann, ist dies im Jugendamt in der Regel nicht erwünscht, so wie sich überhaupt unterhaltspflichtige Elternteile zumeist in einer Situation wiederfinden, die man als gelernter DDR-Bürger mit der Muttermilch eingesogen hat. 

Eine ähnliche Situation begegnet einem inzwischen woanders kaum noch. Vielleicht noch auf den Berliner Recylinghöfen, wo einen grimmige öffentlich Bedienstete misstrauisch in den PKW schauen, ob man nicht auch zuviel Sperrmüll auf einmal kostenlos entsorgen will.

Das sich so manche/r Jugendamtsmitarbeiter/in noch immer über störrige Väter wundert, sollte bei dieser Form von Kundenorientierung eigentlich keinen mehr wundern. Wenn man dagegen auch unterhaltspflichtigen Vätern, wenigstens erläutern würde, wie die Berechnung eines Unterhaltstitels erfolgt ist, wird man mit Sicherheit auch mehr Kooperativität seitens der Väter erfahren. "Kundenorientierung" praktizieren inzwischen sogar die Arbeitsämtern. Auch in den Jugendämtern gibt es trotz des traditionell jugendamtlich-vormundschaftlichen Geistes Mitarbeiter/innen, die trotz oder gerade wegen ihres Arbeitsauftrages die Väter mit Respekt und nötiger Aufklärung behandeln. Leider wird dies vom Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht klar unterstützt, die politisch Verantwortlichen wären gut beraten, hier entsprechende Änderungen einzuarbeiten. Manch sinnloser Streit könnte so vermieden werden.

Philipp, 2.7.01

 


 

Väter für Studie gesucht

 

Hallo, engagierte Väter !

Ich möchte mich für die Resonanz und das Interesse an unserem Forschungsprojekt bedanken. Bisher sind über einhundert Anfragen eingetroffen. Die meisten Teilnehmer haben die Fragebögen schon erhalten, einige sind schon beantwortet zurückgekommen. Schön wäre es, wenn sich noch weitere Teilnehmer melden könnten, denn je mehr Datenmaterial vorliegt, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.

Ich habe auf der Seite

www.herbert-pagels.de

noch einige Informationen zu den Hintergründen und Absichten des Projekts dargestellt, neben Informationen zu den Projektbeteiligten.

Gesucht werden Väter, die ungewollt eine Trennung von Frau/Partnerin und Kind(ern) erlebt haben. Die Teilnehmer werden gebeten, einen Fragebogen zu beantworten.

Interessenten können sich am besten per eMail melden und dabei gleich ihre Postanschrift mitteilen.

Der Fragebogen ( + frankiertem Rückumschlag ) wird dann innerhalb von zwei Wochen per gelber Post von der Universität Hamburg zugeschickt.

Vielen Dank und freundliche Grüße aus dem Norden

Ihr Herbert Pagels

 

Posteingang 2.7.01


 

Selbstbehalt

Seit dem 1. Juli 2001 beträgt der sogenannte "Selbstbehalt" des sogenannten "barunterhaltspflichtigen Elternteils"

für "Erwerbstätige": 1640 (West) / 1515 (Ost)

für "Nichterwerbstätige" 1425 / 1315

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, bis weit in die Reihen von Familienpolitiker/innen, dass der Selbstbehalt auch das ist, was einem "Barunterhaltspflichtigen", zumeist der Vater, in der Regel verbleibt. Auf Grund der sogenannten "verstärkten Erwerbsobliegenheit" haben Abänderungsklagen zur Sicherung des Selbstbehalts häufig keinen Erfolg, bzw. wird "Barunterhaltspflichtigen" in Jugendämtern angedroht  Unterhaltstitel zu unterschreiben, die ihrer derzeitigen Leistungsfähigkeit nicht entsprechen und statt dessen eine fiktive Leistungsfähigkeit unterstellen.

Viele Unterhaltspflichtige sind auf Grund eines gültigen Unterhaltstitels oder Gerichtsbeschlusses zur Zahlung von Kindesunterhalt über den Selbstbehalt hinaus verpflichtet. Mit der Folge, dass der Unterhaltspflichtige sozialhilfebedürftig wird und sich ausserdem zunehmend verschuldet.

Erst wenn der Unterhaltspflichtige chronisch krank wird, mit dem Auto gegen einen Baum fährt und dauerhaft schwerstgeschädigt ist oder eine ärztlich bescheinigte Depression oder Psychose hat, die ihn arbeitsunfähig macht, darf er hoffen, vom Staat entgültig in Ruhe gelassen zu werden. Daß nicht wenige Unterhaltpflichtige unbewusst diesen Weg wählen, wollen wir hier einfach einmal unterstellen. Wenn es einmal wissenschaftlich abgeprüft werden soll, wäre dazu wohl nur eine Befragung in einer Obdachloseneinrichtung durchzuführen.

2.7.01


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