Väternotruf
April 2009
pater semper incertus
Vaterschaft ist (nimmer) ungewiss
Selig sind, die da glauben
BRD erneut wegen überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt
Amtsgericht Pankow/Weißensee - 11 F 413/98
In der Sache
EGMR - FÜNFTE KAMMER
Fall HUB gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 1182/05) Urteil STRASBOURG 9. April 2009
wird mitgeteilt ...
BRD VERLETZT ERNEUT RECHT AUF FAIRES VERFAHREN IN UMGANGSSACHEN –
EGMR-FALL HUB gegen BRD Nr. 1182/05 - Urteil STRASBOURG 9. April 2009
Die Bundesrepublik DEUTSCHLAND (BRD) wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, 2000 € Schadenersatz an einen Kläger zu zahlen, dessen Verfahren um das Umgangsrecht mit seinem Sohn 5 Jahre und 2 Monate dauerte.
Der EGMR wertet die Dauer des Verfahrens vor dem Amtsgericht Pankow als Verstoß gegen das durch Artikel 6 § 1 EMRK garantierte Recht auf ein faires Verfahren.
Das Versäumnis des Gerichts bestand nach Ansicht des EGMR darin, angemessen auf die v i e r Monate andauernde Weigerung der Mutter K., mit einem psychologischen Sachverständigen zusammenzuarbeiten, reagiert zu haben.
Außerdem hätte das Gericht dem Sachverständigen eine F r i s t zur Vorbereitung seines Berichtes setzen müssen.
Zu einer weiteren Verzögerung führten vier fehlgeschlagene Versuche des Gerichtes mit einer Umgangsbegleitperson Kontakt aufzunehmen, die sich im Rahmen des Verfahrens zu einer möglichen Streitlösung per Mediationsverfahren hätte äußern sollen. Die Reaktion des Amtsgerichts auf die Inaktivität dieser Person sei unangemessen gewesen.
Der EGMR betonte, dass die Dauer eines Verfahrens immer im Lichte der Komplexität und dem Verhalten der Prozessbeteiligten bewertet werden müsse. Aber gerade im vorliegenden Fall habe die ausufernde Länge des Verfahrens zu einer E n t f r e m d u n g des Kindes vom Vater beigetragen.
QUELLEN:
Das Urteil des EGMR in Straßburg Nr. 1182/05vom 09.04.2009:
HUB gegen DEUTSCHLAND
http://www.elterlichesorge.de/uploads/PDdownloads/hub.pdf
hierzu Pressemitteilung des EGMR
Urteile und Beschlüsse: Mr Ingo Hub ./. Human Rights Violation by Pankow District Court, Berlin, > FCC, Germany
European Court of Human Rights:
With regard to the Pankow District Court, Berlin, Germany, the Court notes that the proceedings were pending before that court for five years and two months. Due to the period between October 1998, when the applicant requested the District Court, through July 2004 European Court of Human Rights declared once again violation of Article 6, European Convention of Human Rights and ordered Federal Republic of Germany to pay €2.500!
The Court observes that the District Court appointed a contact supervisor who remained totally inactive during the proceedings.
When the court was informed that no supervised contact had taken place, the District Court sent four fruitless reminders to the contact supervisor without taking more serious measures to ensure the latter’s cooperation. Furthermore the District Court appointed an expert who delayed the proceedings in that he failed to inform the court in timely fashion about his possible reasons for bias and to speedily finalise his report.
It is true that the preparation of the expert report was delayed by K.’s unwillingness to cooperate with the expert. However, in view of the considerable lapse of time with the inherent risk of an ever-growing alienation of the child from his father (see paragraph 48 above), the District Court was under a specific obligation to take special precautions in order to prevent any unnecessary delays, such as adhering to a very tight time schedule and to take adequate measures to ensure swift compliance of the persons involved in the proceedings with the court orders.
Having regard to the fact that the proceedings were pending for five years and two months before the District Court, the Court considers that the District Court did not display the required diligence in the conduct of the proceedings before it.
Europa-Mitteilungen vom 17.04.2009 - Nr. 15/2009 S. 2 von 2 des Deutschen Awaltsvereins:
http://anwaltverein.de/downloads/europa-im-ueberblick/EiUe-15-2009.pdf
und
Anwaltverein Stuttgart Rundschreiben – Nr. 2/2009 S. 22 von 32
http://www.anwaltverein-stuttgart.de/fileadmin/Rundschreiben/Rundschreiben_2.2009_020709.pdf
--
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
33129 Delbrück
Mobiltel.: 0178 7987802
Internet-FAX: 032 121012879
http://www.rechtsanwalt-alberti.de
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
Gendiagnostikgesetz - GenDG
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
$ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
... darf eine genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn
1. ...
2. der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat und
3.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf
Kommentar Väternotruf:
Nun ist es endlich da, das vermurkste Gesetz aus dem Hause der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Beim genauen Lesen zeigt sich allerdings, Abstammungstests zur Klärung der Vaterschaft sind weiterhin erlaubt, so lange der Test von einem sorgeberechtigten Elternteil in Auftrag gegeben wird. Die Zustimmung des anderen Elternteils (in der Regel die Mutter) wird vom Gesetz nicht verlangt und das ist auch gut so, würde vielleicht Klaus Wowereit sagen, denn es wäre schlichtweg nicht einzusehen, warum ein sorgeberechtigter Vater nicht unbürokratisch das Bestehen seiner Vaterschaft überprüfen lassen darf.
Eine Probe der Mutter braucht er bekanntlich nicht, es reicht eine Probe vom Kind und dem sorgeberechtigten Vater.
Allerdings diskriminiert das Gesetz alle Väter, denen nach §1626a BGB von Staats wegen das Sorgerecht für ihr Kind grundgesetzwidrig vorenthalten wird. Da hilft nur die Abschaffung das §1626a BGB weiter, einer der übelsten Paragraphen nach dem Ende des Nationalsozialismus.
Gendiagnostikgesetz
Bundestag stellt heimliche Vaterschaftstests unter Strafe
Das neue Gendiagnostikgesetz, das Union und SPD am Freitag im Bundestag verabschiedet haben, stellt das heimliche Durchführen von Vaterschaftstests unter Strafe. Das Gesetz bietet nach vielen Jahren des Diskutierens Richtlinien im Umgang
mit Gentests.
Bundestag schränkt Gentests ein
Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete. Damit gibt es nach einer siebenjährigen Kontroverse erstmals einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen am Menschen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind zwar verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel in der chemischen Industrie, wenn die Arbeitnehmer mit Stoffen in Berührung kommen, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit für sie schädlich sind. Für Fernfahrer, Piloten und Elektriker sind weiterhin Tests auf Farbblindheit zulässig.
Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Untersuchungen nicht verwenden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Versicherungssumme über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Ein Kunde darf aber nicht verschweigen, dass er durch eine genetische Erkrankung eine nur noch geringe Lebenserwartung hat.
Dem Bürger wird das Recht eingeräumt, seine genetischen Befunde zu kennen oder eben auch nicht zu kennen (Recht auf Wissen oder Nichtwissen). Gentests dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. Dabei muss eine Beratung angeboten werden. Eine Beratungspflicht gibt es bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über die Gesundheit der betroffenen Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben.
Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt. Tests allein zur Geschlechtsbestimmung sind untersagt. Verboten werden auch Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (wie Brustkrebs oder die Nervenerkrankung Chorea Huntington, auch Veitstanz genannt). In Vaterschaftstests müssen diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.
Forschungsbereich noch nicht geregelt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Erstmals werden verbindliche Regeln und hohe Hürden bei genetischen Untersuchungen festgelegt.“ Das Gesetz trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Maße Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.
FDP und Linke kritisierten im Bundestag, auch in Zukunft müssten in Deutschland lebende Ausländer vor dem Nachzug ihrer Familie im Zweifelsfall mit Gentests die Verwandtschaft nachweisen. Der Linken-Abgeordnete Frank Spieth sprach von „staatlich erzwungenen Vaterschaftstests“ bei Migranten. Die Grünen monierten, dass der gesamte Bereich der genetischen Forschung mit dem Problem der Biobanken nicht geregelt werde.
Das kritisierte auch der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus lobte er das Gesetz als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen am Menschen“.
gxg/AP
26.04.2009
Gastkommentar
Die Grenzen der Gendiagnostik
Das neue Gesetz der großen Koalition ist ein Schildbürgerstreich, meint Alexander S. Kerulé. Der Ansatz ist richtig: Schutz vor Missbrauch genetischer Informationen. Doch die ethischen Fragen werden nicht geklärt.
Von Alexander S. Kekulé
Die Bürger von Schilda versenkten einst ihre Kirchenglocke im See, um sie vor dem Feind zu schützen. Um das wertvolle Stück später wieder zu finden, markierten die pfiffigen Kleinstädter die Stelle mit einer Kerbe im Bootsrand …
Am heutigen Mittwoch wird der Bundestag die Stelle im Paragrafenmeer markieren, die erlaubte Gentests von verbotenen trennt. Wer etwa künftig einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zahlt bis zu 5000 Euro Geldbuße. Bei anderen Verstößen sieht das „Gendiagnostikgesetz“ bis zu 300 000 Euro Strafe vor.
Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, über dessen Grundlagen seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird, ist richtig und wichtig: Der Bürger soll vor dem Missbrauch seiner genetischen Information geschützt werden. So sollen Versicherer niemanden benachteiligen dürfen, weil er „schlechte“ Anlagen hat, etwa für Bluthochdruck oder Krebs. Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht genetisch durchleuchten, um ihre Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Hinter diesen Forderungen stehen letztlich die Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Spätestens seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahre 2003 war klar, dass die genetische Information vor unbefugtem Zugriff geschützt werden muss, genauso wie die Krankenakte, die Post und die Wohnung.
Doch das Gesetz greift zusätzlich in umstrittene ethische Fragen ein, ohne sie wirklich zu regeln. So sollen genetische Untersuchungen vor der Geburt nur dann erlaubt sein, wenn sie die Gesundheit des Kindes „beeinträchtigen“. Prinzipiell könnte jedoch jedes der rund 25 000 menschlichen Gene die Gesundheit beeinträchtigen. Die Verbotsgrenze treibt deshalb auf dem Strom des wissenschaftlichen Fortschritts, wie das Boot der Schildbürger auf dem See.
Es geht aber auch noch verwirrender: In der neuesten Gesetzesfassung sollen vorgeburtliche Untersuchungen verboten sein, wenn die zugehörige Krankheit erst im Erwachsenenalter ausbricht. Dazu gehören die gefürchtete Chorea Huntington und andere, mit schwerster Behinderung und Tod endende Nerven- oder Stoffwechselkrankheiten. Ob ihr Kind sie bekommen wird, dürfen Eltern nach dem Gesetzentwurf sofort nach der Geburt feststellen lassen, vorher jedoch nicht.
Ganz nebenbei hat Justizministerin Zypries ihre umstrittene Forderung wahr gemacht, Vaterschaftstests, für die keine Zustimmung der Mutter vorliegt, unter Strafe zu stellen, statt es bei der bisherigen straflosen Rechtswidrigkeit zu belassen. Dabei ist unbestritten, dass die heimlichen Vaterschaftstests meistens dem Kind und dem Familienklima nutzen, weil in 80 Prozent der Fälle der Zweifler tatsächlich der echte Vater ist. Nun müssen die Familiengerichte die Tests anordnen, mit oft verheerenden Folgen für Kinder und Eltern.
Während der Gesetzgeber gegenüber besorgten Schwangeren und zweifelnden Vätern Strenge walten lässt, bekamen Versicherer und Behörden individuell zugeschnittene Schlupflöcher: So dürfen Versicherer Gentests verlangen, wenn die Leistung 300 000 Euro übersteigt. Asylbewerber müssen unter Umständen Gentests vorlegen, wenn sie einen Verwandten nachholen wollen.
Weil „Gendiagnostik“ nur eine Methode und keine moralische Messlatte ist, hat das Gesetz merkwürdige Konsequenzen. So sind klassische „phänotypische“ Abstammungstests, etwa durch Blutgruppenuntersuchungen, davon überhaupt nicht betroffen. Auch nichtgenetische Gesundheitsdaten werden nicht geschützt, obwohl diese (jedenfalls bis heute) viel mehr aussagen als verfügbare Gentests. Das betrifft vor allem Labortests, aber auch triviale Untersuchungen: Beispielsweise bedeuten zehn Zentimeter mehr Bauchumfang ein bis zu 25 Prozent höheres Lebensrisiko für Herzkrankheiten.
Die Grenze zwischen Gendiagnostik und „normaler“ Diagnostik ist ohnehin im Wandel. In naher Zukunft werden bei fast jedem Arztbesuch Tests durchgeführt werden, die Rückschlüsse auf genetische Informationen erlauben. Dann wird der Bundestag sich das Gesetz noch einmal vornehmen müssen. Wie das geht, haben die Bürger von Schilda bereits vorgemacht: Als sie ihre Glocke nicht wiederfanden, wollten sie die Kerbe herausschneiden – und machten sie damit noch größer.
Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Gendiagnostik-Gesetz;art141,2779225
Kommentar Väternotruf:
Im Bundesjustizministerium haben einige Leute möglicherweise den Verstand verloren. Ein Mann der rechtlich als Vater feststeht, soll die Mutter des Kindes um Erlaubnis fragen, ob er einen privaten Abstammungstest machen kann. Warum nicht auch umgekehrt die Mutter den Vater um Erlaubnis fragen muss, das wissen wohl nur die einschlägigen "Experten" im Bundesjustizministerium oder der Karnevalspräsident aus Köln. Nächsten wird Vätern noch verboten, ohne Erlaubnis der Mutter das eigene Kind anzufassen. In welcher Karnevalsrepublik leben wir eigentlich.
Gendiagnostikgesetz
27.04.2009
Antwort von Dr. rer. nat. Christian Schubert auf eine Anfrage des Väternotrufs zum Thema Gendiagnostikgesetz:
Lieber Herr Schwarz,
vielen Dank für die Information und Ihre Bitte um meine Meinung.
Gegen Dummheit und Inkompetenz ist immer noch kein Kraut gewachsen.
Ein Gendiagnostikgesetz ist sicher vonnöten, denn es gibt Begehrlichkeiten seitens der Arbeitgeber und der Versicherer. Dem sollte dringend ein Riegel vorgeschoben werden.
Abstammungstests jedoch vergleichen nichtcodierende Abschnitte der DNA, sind also keine Gentests, und gehören deshalb nicht in dieses Gesetz.
Unsere muttersprachlichen Nachbarn in Österreich haben das vor Jahren verstanden und ihr Gendiagnostikgesetz entsprechend formuliert.
Im Land der Besserwisser weiß man aber eben alles besser.
Die Medizinerlobby hat übrigens wieder ganze Arbeit geleistet. Generationen dieser selbsternannten Experten für alles habe ich durch das Physikum im Fach Biochemie geschleift. Nun muß ich in §7 des Gendiagnostikgestzes lesen, daß nur Mediziner zur Durchführung der Tests berechtigt sind. Dies wäre mein Berufsverbot, stünde nicht ganz verschämt in §17 des Gesetzes, daß bei Abstammungsgutachten auch erfahrene Nichtmediziner mit einem entsprechenden Hochschulabschluß tätig werden dürfen. Warum steht das nicht gleich mit in §7? Warum beanspruchen Mediziner das Recht, alleingestellt chemische Analysen durchführen zu dürfen. Sind Chemiker jetzt überflüssig?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Christian Schubert
Fachchemiker der Medizin
PapaGenom
Am Wäldchen 1
D-04579 Espenhain/OT Pötzschau
Deutschland
Tel.: 034347-61656
Fax: 034347-51589
Internet: www.papagenom.de
Email: vaterschaftstests@papagenom.de
ROSTOCK
Schadenersatz für Oma und Opa
29. April 2009 | 00:05 Uhr | von Christine Weber
Von Güstrow bis nach Straßburg durchgeklagt: Hiltrud Adam Karina Hoppe
Jahrelang kämpften sie darum, ihren Enkelsohn sehen zu dürfen. Weil die Verfahren an den Gerichten in Güstrow und Rostock zu lange dauerten, wurde den Eheleuten Adam nun Schadensersatz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochen. Zum ersten Mal haben damit Großeltern in einem Streit um das Umgangsrecht Entschädigungen bekommen. ROSTOCK - Sie klagte sich von Güstrow bis nach Straßburg. Seit zehn Jahren kämpft Hiltrud Adam von der Rostocker Initiative "Väteraufbruch für Kinder" gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn darum, ihren Enkelsohn regelmäßig sehen zu dürfen. Weil die Verfahren am Güstrower Amtsgericht und am Oberlandesgericht Rostock unangemessen lange dauerten, bekam die Familie Adam jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Schadenersatz zugesprochen: Die Bundesrepublik Deutschland muss den drei Klägern 7500 Euro zahlen.
"Im März 1999 haben wir zum ersten Mal einen Antrag auf Umgangsrecht gestellt", erzählt Hiltrud Adam, die ihren Enkelsohn in seinen ersten vier Lebesnsjahren überwiegend betreut hatte - bis seine Mutter nach dem Scheitern der Beziehung mit dem Sohn der Adams den Kontakt nicht mehr wünschte. "Bis wir den Kleinen wiedersehen durften, vergingen Jahre." Obwohl das Amtsgericht Güstrow entschieden hatte, dass sowohl der Kindsvater als auch die Großeltern ein Recht auf Umgang hätten, habe die Mutter bis auf wenige Ausnahmen dies nicht zugelassen.
Weil das Güstrower Amtsgericht daraufhin untätig blieb, legten die Adams am Oberlandesgericht Rostock Beschwerde ein. "Zehn Monate lang mussten wir dort auf die Verhandlung warten", erzählt die Großmutter. In den nächsten Jahren folgten weitere Gerichtstermine - ohne dass eine realisierbare Regelung gefunden wurde. "Obwohl wir Recht bekamen, konnte die Mutter unseres Enkels weiterhin den Kontakt abblocken. Wir hatten nicht das Gefühl, dass unser Anliegen von den Gerichten hierzulande unterstützt wird", sagt Hiltrud Adam. Deshalb sei das Urteil der EU-Richter für sie ein wichtiges Zeichen, "Väter und die Familien der Väter haben in Deutschland kaum Rechte", sagt sie. Über den Rostocker Verein "Väteraufbruch für Kinder" knüpften die Adams Kontakt zum Rechtsanwalt Ingo Alberti, der sie vor dem EU-Gericht vertrat. "Tausende Verfahren werden in den Gerichten auf die lange Bank geschoben. Die Betroffenen werden buchstäblich ausgehungert - nervlich, emotional und finanziell", erzählt er. Richter seien jedoch angehalten, Fälle zügig zu bearbeiten. "Länger als ein halbes Jahr darf ein Fall nicht liegen bleiben", so Alberti. Nur sehr wenige Betroffene beschweren sich wie die Adams gegen diese schleppenden Verfahren in Straßburg - "obwohl sie gute Chancen hätten, Recht zu bekommen", sagt der Anwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Familienrecht ist. Auch die Adams hätten Aussichten auf Schadenersatz in weiteren Punkten gehabt, wenn sie zuvor den Weg über das Bundesverfassungsgericht gegangen wären, meint Alberti rückblickend.
Für ihn ist das Bedeutsame am Fall Adam gegen Deutschland, dass zum ersten Mal Großeltern in einem Umgangsverfahren Schadenersatz zugesprochen wurde.
http://www.nnn.de/lokales/rostock/artikeldetails/article/218/schadenersatz-fuer-oma-und-opa.html
Wir sollen jetzt wählen dürfen
- gilt aber nicht für staatlich sorgerechtlich diskriminierte Väter, die dürfen weiterhin nur Steuern zahlen, damit die väterfeindliche Staatsbürokratie leben kann.
In Berlin soll man am 26.04.2009 in einem sogenannten Volksentscheid zwischen Teufel und Beelzebub wählen dürfen.
A) alleiniger Zwangsunterricht für Kinder im sogenannten Fach "Ethik" (staatlich oktroyiert)
oder
B) Zwangsunterricht für Kinder wahlweise im sogenannten Fach "Religion" oder im sogenannten Fach "Ethik"
Genau so viele Wahlmöglichkeiten gab es auch in der DDR
A) ausreisen
B) nicht ausreisen
Pfui Deibel zu so einer Scheindemokratie.
Die christlichen Verfechter der Variante B wollen die Wahl zwischen A und B allerdings nicht den Kindern überlassen, sondern den Eltern.
"Eltern entscheiden, ob ihre Kinder Ethik oder Religionsunterricht besuchen" - schreiben die christlichen Fundamentalisten von Pro Reli e.V.
Aber nicht einmal das wird in eingehalten, denn in Deutschland werden Hunderttausende von Eltern, insbesondere nichtverheiratete Väter von Staats wegen wie früher die sogenannten Neger in den USA aus ihren elterlichen Rechten ausgegrenzt.
Pfui Deibel zu so einer Scheindemokratie.
Unsere Empfehlung:
Aktiver Wahlboykott am 26.04.2009
Beide Scheinalternativen durchstreichen und auf den Wahlzettel schreiben:
Gegen staatlichen und christlichen Zwangsunterricht. Keine staatliche Diskriminierung beim Sorgerecht für Väter.
Piraten-Partei nimmt Kurs auf Brüssel
Panorama, 21.04.2009, Katrin Teschner
Brüssel. Die Empörung über das Pirate-Bay-Urteil verschafft Mitgliedern in Deutschland Auftrieb. In Schweden könnten sie es sogar ins EU-Parlament schaffen.
Einer von hunderten Unterstützern der Website "Pirate Bay". Foto: ap
Mit so viel Rückenwind hatten die Mitglieder der Piraten-Partei nicht
gerechnet. Als die Macher der Internet-Tauschbörsen-Webseite „Pirate
Bay“ Ende voriger Woche wegen Verletzung des Urheberrechts zu
Gefängnisstrafen und Schadenersatz in Millionenhöhe verdonnert wurden,
war die Empörung in Schweden groß; so groß, dass allein an einem Tag
6000 Menschen der Partei beitraten. 2006 gegründet, um die Freiheit des
Internets und seiner Anwender zu verteidigen, zählt diese nun rund
25.000 Anhänger. Sie ist damit die an Mitgliederzahl viertstärkste
schwedische Partei, noch vor den Grünen und Liberalen - und könnte es im
Juni sogar ins EU-Parlament schaffen, wenn sie 100.000 Stimmen
zusammenbekommt. „Ein Sitz ist möglich“, sagt Jens Seipenbusch,
stellvertretender Vorsitzender des deutschen Partei-Ablegers.
Auch in Deutschland freuen sich die „Piraten“ über wachsendes Interesse.
Am Freitagabend hatten sie es sogar bis in die Tagesthemen geschafft,
dem Aufsehen erregenden Urteil im Fall „Pirate Bay“ sei Dank – obwohl
die Partei hierzulande mit 900 Anhängern nicht an schwedische
Dimensionen herankommt. Auch in Spanien, Polen, Finnland und Österreich
gibt es Nachahmer. Besonders junge Wähler fühlen sich von dem Programm
angesprochen, das unter anderem einen besseren Datenschutz und das Recht
auf Privatkopien verspricht.
5000 Unterschriften von Unterstützern
Entsprechend optimistisch sieht Seipenbusch in die Zukunft. Mitte April
hatte der Bundeswahlleiter die Piraten-Partei in Deutschland für die
Europawahl zugelassen, weil sie zusätzlich zu ihrer Kandidatenliste noch
5000 Unterschriften von Unterstützern übergeben konnte. „Das ist die
wichtigste Wahl für uns, schließlich werden die Themen in Brüssel
gesetzt“, sagt der Münsteraner. Als Beispiele nennt er die
Vorratsdatenspeicherung, die Diskussionen um biometrische Pässe, Patente
oder Urheberrechte.
Anders als die Schweden, wo es keine Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien
gibt, können die Deutschen allerdings kaum auf einen Sitz im
EU-Parlament hoffen. „Schon 0,5 Prozent der Stimmen zu bekommen, wäre
für uns ein Erfolg“, sagt Seipenbusch. Dann bekäme die Partei wenigstens
ihre Wahlkampfkosten erstattet – und ein Anfang wäre gemacht.
http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/panorama/2009/4/21/news-117651766/detail.html
Kommentar Väternotruf:
Keine Wählerstimme den etablierten väter- und männerfeindlichen sexistischen Altparteien SPD, CDU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/die Grünen, die es seit 1949 nicht geschafft haben und auch nie gewollt haben, die sorgerechtliche Diskriminierung von Vätern vorbehaltlos zu beenden und die verantwortlich dafür sind, dass mittels der beiden Naziparagraphen 1671 BGB und §1626a BGB Hunderttausende Väter die elterliche Sorge für ihr Kind entzogen wurde und noch immer wird.
Lieber einer Piratenpartei die Stimme geben, also den väterpolitischen Altsauriern von der SPD, CDU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/die Grünen. Wer als Vater dennoch einer dieser mutterfixierten und väterfeindlichen Parteien seine Stimme geben will, dem ist wohl nicht zu helfen und der verdient dann auch die Partei die er gewählt hat.
.
Verwaltungsgericht Hamburg
Verpflichtung der Stadt Hamburg zur Gewährung der Einsicht in vorhandene oder noch aufzufindende Unterlagen gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Urteil vom 29.04.2009 - 13 K 851/07
Grundsicherung für Kinder
Neues Bündnis will 500 Euro pro Kind
Sozialverbände und Wissenschaftler fordern eine Grundsicherung bis zum 27. Lebensjahr. Die Finanzierung soll durch Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings erfolgen.
VON NICOLE JANZ
Die Grundsicherung ist eine Antwort auf die zunehmende Kinderarmut. Foto: ap
Angesichts steigender Kinderarmut hat ein Bündnis aus Sozialverbänden 500 Euro monatlich als Grundsicherung für jedes Kind in Deutschland gefordert. Im Gegenzug sollen alle bisherigen Familienleistungen abgeschafft werden. Ziel sei es, gegen die schockierenden Folgen von Armut zu kämpfen, sagte Christiane Reckmann vom Bündnis Kindergrundsicherung am Dienstag in Berlin.
Von Armut seien 2,4 Millionen Kinder in Deutschland betroffen, sagte Reckmann. "Das bisherige System hat versagt, es ist bürokratisch, intransparent und ungerecht." Dem neu gegründeten Bündnis gehören unter anderen der Deutsche Kinderschutzbund, die Erziehungsgewerkschaft GEW, die Arbeiterwohlfahrt und mehrere Sozialwissenschaftler an.
Anzeige
Das Bündnis geht in seiner Berechnung der 500 Euro, die jedes Kind benötige, vom Grundbedarf von 322 Euro aus, plus 180 Euro für Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Das Geld solle besteuert werden und bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt werden, sagte Heinz Hilgers vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Kosten von 100 Milliarden Euro, die dadurch entstünden, sollen durch eine Abschaffung von Kindergeld und -Freibetrag, Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld ausgeglichen werden - das brächte 44,5 Milliarden Euro. Die Besteuerung der 500 Euro bringe weitere 30 Milliarden Euro. 18 Milliarden könnten durch die Streichung des Ehegattensplittings entstehen.
Den Rest müsse der Staat ohne Umverteilung aufwenden, so Hilgers. "Dieser Systemwechsel weg von vielen Einzelmaßnahmen braucht politischen Mut. Wir werden sehr geduldig und beharrlich sein." Er verwies auch auf die Einsparungen durch einen Bürokratieabbau, wenn nur eine Leistung für Kinder gezahlt werde.
Die Familienministerium reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. "Im Prinzip kann man darüber nachdenken, wie Leistungen für Kinder zusammengefasst werden können", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Das sei ein Thema für die nächste Legislaturperiode. "Die bisher vorgelegten Modelle allerdings sind nicht fundiert genug und werden deshalb von uns nicht unterstützt", erklärte der Sprecher.
Auch die Vizefraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Christel Humme, hält das 500-Euro-Modell für wenig realistisch. "Wir möchten eine bedarfsorientierte Sicherung für Kinder, deshalb wollen wir die Hartz-IV-Regelsätze anpassen." Bei der jetzigen Finanzlage wolle man "lieber eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für die Kinderbetreuung fördern."
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ekin Deligöz, hingegen unterstützt das Modell - die Grünen haben bereits ganz ähnliche Ideen vorgelegt: "Ich bin überzeugt, dass das jetzige Baukastensystem nicht mehr zieht." Es sei ungerecht, und das Geld komme an der falschen Stelle an. "Familien mit höheren Einkommen werden durch den Kinderfreibetrag mehr unterstützt", sagte Deligöz. Gerade bei Familien mit Kindern und Alleinerziehen bestünde in Deutschland jedoch ein höheres Armutsrisiko - hier müsse man präventiv handeln. Das Modell der Grünen enthält eine Grundsicherung für alle Kinder in Höhe von 330 Euro. "Für die Eltern braucht man ein unkompliziertes, einfaches System ohne viel Bürokratie."
15.04.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neues-buendnis-will-500-euro-pro-kind/
Kommentar Väternotruf:
Die Grundsicherung für Kinder, bis zum 18. Lebensjahr ist realistisch. Nicht nur mittels Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings. Abgeschafft werden bei der Gelegenheit auch gleich noch der sogenannte Unterhaltsvorschuss und eine immens aufgeblähte staatliche Bürokratie, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmert, als den sogenannten Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Elternteilen einzufordern und rabiat einzutreiben. Volkswirtschaftlich war das in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch tragbar, es gab relativ wenige getrennt lebende Eltern. Heute ist das anders. Man kann wohl davon ausgehen, dass 20 bis 30 Prozent aller Eltern nicht zusammenleben und dennoch in irgend einer Weise den Unterhalt ihres gemeinsamen Kindes sicherstellen sollen.
Der Staat hat über die Jahrzehnte das bürokratische System, das Unterhaltsleistungen für Kinder und Jugendliche sichern soll linear ausgebaut, so das heute Zehntausende von Staatsbedienstete mit nichts anderem beschäftigt sind. Tausende arbeiten in den Jugendämtern, Abteilung Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskasse, Tausende als Rechtsanwälte, Tausende als Gerichtsvollzieher, Schuldnerberater, Mitarbeiter sozialer Beratungsstellen. Tausende von Polizisten, Staatsanwälte und Richter, sowie sonstige Bedienstete der Justizbehörden sind mit jährlich 12.831 sogenannten "Tatverdächtigen" wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung nach §170 Strafgesetzbuch damit beschäftigt Eltern zu kriminalisieren, eine Schande für den sogenannten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Das Kriminalisierungssystem, das hier über Jahre hinweg von der Bundesregierung (Bundesjustizministerium) und den im Dauerschlaf befindlichen Bundestagsabgeordneten aufgebaut wurde, kostet jedes Jahr nicht nur Hunderte von Millionen Euro, sondern ist auch aus der Perspektive der Menschenrechte und der Menschenwürde der kriminalisierten Eltern eine solch perverses Format, dass man sich wundert, dass es noch besteht.
Unterhalt: Immer öfter muss der Staat einspringen
Bad Oldesloe -
Die Zahl der Väter oder Mütter, die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen, ist in Stormarn seit Jahren ansteigend. "Zurzeit laufen ungefähr 2100 Fälle, in denen der Staat den Unterhalt vorschießt", sagt Wilhelm Hegermann, Leiter des Kreisjugendamtes. Das entspreche einer Zunahme von etwa 20 Prozent in den letzten fünf Jahren. Unterhaltsvorschussleistungen für Stormarner Alleinerziehende kosten den Staat im Jahr ungefähr 1,7 Millionen Euro.
"Die Gründe für ausbleibende Zahlungen sind vielfältig", sagt Wilhelm Hegermann. Arbeitslosigkeit oder eine nicht selbst verschuldete wirtschaftliche Notlage nach einer Trennung gehörten ebenso dazu wie klare Verweigerungshaltungen. "Es gibt Väter, die lieber arbeitslos bleiben als Unterhalt zu zahlen. Und es gibt auch vermögende Vätern, die durch wechselnde Adressen, Auslandsaufendhalte oder falsche Einkommensnachweise die Unterhaltszahlung vermeiden", sagt der Kreisjugendamtsleiter.
Auch Renate Richers, Fachanwältin für Familienrecht, beobachtet in ihrer Ahrensburger Kanzlei seit einigen Jahren einen Anstieg der säumigen Unterhaltszahler. Dies sei aber nur in wenigen Fällen Vorsatz. Die betroffenen Elternteile, hauptsächlich Väter, könnten vielmehr nicht zahlen. Einen Grund sieht die Rechtsanwältin im sinkenden Einkommen der unterhaltspflichtigen Väter.
"Die einfachen Arbeitsverhältnisse haben zugenommen", sagt sie. Liegt das Einkommen nach allen Abzügen unter dem sogenannten Selbsterhalt von etwa 900 Euro, muss der Vater keinen Unterhalt zahlen. "Bei geringem Einkommen kann vielleicht noch für ein Kind Unterhalt gezahlt werden", sagt Renate Richers. "Bei zwei oder drei Kindern kann man das aber oft vergessen. Dafür muss der Vater schon richtig gut verdienen."
Wilhelm Hegermann kann auch positive Beispiele nennen: "Es gibt Väter, die trotz geringstem Einkommen anteilig Unterhalt zahlen, obwohl sie es aus finanziellen Gründen nicht müssten."
Wird - aus welchen Gründen auch immer - kein Unterhalt gezahlt, kann die alleinerziehende Mutter im Kreisjugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Der Staat übernimmt dann die Zahlung. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden bis zum zwölften Lebensjahr - insgesamt höchstens sechs Jahre lang - für bis zu sechsjährige Kinder 117 Euro und für ältere Kinder 158 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat gezahlt. Im Jugendamt bekommen betroffene Alleinerziehende über die sogenannte Beistandschaft auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei einer möglicherweise notwendigen Klage. 2008 landeten 273 Unterhaltsfälle vor einem Stormarner Amtsgericht.
Zurzeit sind im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Stormarner Kreisverwaltung vier Mitarbeiter beschäftigt. Sie versuchen unter anderem, das vorgestreckte Geld von den Schuldnern wieder zu bekommen. Diese Rückholquote liegt in Stormarn bei rund 23 Prozent und ist damit etwas höher als der Landesdurchschnitt von etwa 20 Prozent. Durch einen Abgleich mit anderen Behördendaten können auch verzogene Schuldner ermittelt werden. "Bei der Suche über die Autozulassung ist es aber problematisch, dass Autos zum Beispiel über Freunde oder neue Partner angemeldet werden können", sagt Wilhelm Hegermann.
In Schleswig-Holstein liegt die Fallzahl der unterhaltssäumigen Elternteile seit Jahren konstant bei ungefähr 27 000. Ende dieses Jahres könnte das jedoch anders aussehen, wie Rolf Bestmann, Sachbearbeiter beim Kieler Sozialministerium, bestätigt: "Wenn die wirtschaftliche Situation schlecht ist, dann kriegen wir auch mehr Fälle rein."
let
erschienen am 14. April 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/04/14/1120728.html
Kommentar Väternotruf:
Wilhelm Hegermann, Leiter des Kreisjugendamtes Storman kann auch positive Beispiele nennen, heißt es im Pressebeitrag: "Es gibt Väter, die trotz geringstem Einkommen anteilig Unterhalt zahlen, obwohl sie es aus finanziellen Gründen nicht müssten."
Was soll daran positiv sein, wenn Väter Unterhalt zahlen, obwohl sie damit unterhalb des Selbstbehaltes geraten. Das ist nicht positiv, sondern problematisch und man kann sich nur wundern, wenn das Jugendamt die Väter darauf aufmerksam macht, wenn sie durch die Zahlungen ihren Selbstbehalt unterschreiten.
12.04.2009 GRUNDGESETZ-NACHFOLGER
Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland
Das Grundgesetz, ein Auslaufmodell? 20 Jahre nach dem Fall der Mauer regt Franz Müntefering eine neue, eine gesamtdeutsche Verfassung an - viele Ostdeutsche fühlten sich unwohl mit dem "übergestülpten" Grundgesetz. Zugleich übte der SPD-Chef Kritik an der Haltung vieler Wessis. Berlin - "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte der SPD-Chef. "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: 'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz'", so Müntefering in der "Bild am Sonntag". Diese Bürger sagten: "Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das müsse man nun aufarbeiten.
"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende.
Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben wie es eben ging."
Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten "ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.
Zugleich übte Müntefering Kritik an der Überheblichkeit der Westdeutschen: "Viele Ostdeutsche haben das Gefühl, dass wir sie nicht immer als Gleichwertige behandelt haben wegen des DDR-Systems, für das die allermeisten ja nichts konnten. Sie wollen in ihrer Lebensleistung bestätigt sein. Dass wir sagen: Ja, ihr habt wie wir Kinder groß gezogen, ja, ihr seid nicht weniger tüchtig wie wir." Es sei wichtig und hilfreich, dass Ossis und Wessis darüber offen sprächen.
Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". "Es war ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat."
Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein vorrangiges Thema. itz/dpa/ddp
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618700,00.html
Kommentar Väternotruf:
Ist ja sicher nicht das schlechteste, eine neue gesamtdeutsche Verfassung, in der Zwangsdienste nur für Männer endlich abgeschafft werden (Wehrpflicht und sogenannter Zivildienst). Doch das größte Übel der Gegenwart, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, kann man schon mit dem alten Grundgesetz Artikel 6 abschaffen, aber das hat man in 50 Jahren Unrechtsstaat BRD nicht geschafft und wirft der Ablenkung halber im sprichwörtlichen Glashaus BRD mit Steinen auf die von Müntefering als Diktatur bezeichnete DDR, in der die Menschen keine Reisefreiheit besessen hätten, grad so als ob in der BRD ein Hartz-IV-Empfänger Reisefreiheit hätte, wenn er sich noch nicht einmal eine Fahrkarte nach Tirol leisten kann.
Eisbären werden nicht hinter Plexiglas verbannt
Frau nach Sprung ins Gehege noch auf der Intensivstation
Lutz Schnedelbach, Claudia Fuchs
Drei Tage nach ihrem Sprung in das Eisbärengehege im Zoologischen Garten wird die 31-jährige Frau aus Köpenick weiterhin auf der Intensivstation des Virchow-Klinikums betreut. Damit soll verhindert werden, dass sich die schweren Bissverletzungen entzünden, hieß es gestern. Die Frau war - wie berichtet - am Karfreitag über das Geländer des Eisbärgeheges geklettert und in den drei Meter tiefen Wassergraben gesprungen. Sie schwamm auf die vier Eisbären zu, die kurz zuvor gefüttert worden waren. In dem Gehege sind Knuts Mutter und Vater sowie zwei weitere Weibchen untergebracht. Eine Eisbärin stürzte sich auf die 31-Jährige und biss ihr in den Rücken sowie in die Arme. Mit größter Mühe gelang es Zoo-Mitarbeitern, die Besucherin vor dem Tod zu retten. Die Polizei weiß noch nicht, was die Mutter einer siebenjährigen Tochter dazu trieb, in das Gehege eines der gefährlichsten Land-Raubtiere zu springen. Die Frau sei wegen ihrer Verletzungen noch nicht befragt worden, so die Polizei. Inzwischen hat die Direktion des Zoologischen Gartens Anzeige gegen sie wegen Hausfriedensbruchs erstattet.
Bekannte sagten, dass die Mutter von dem Vater ihrer Tochter seit Jahren getrennt lebe und sie diese Trennung nie so richtig verwunden habe. Zuletzt war die Frau im Kietz-Klub Köpenick beschäftigt und betreute dort Kinder. Als die viermonatige ABM-Zeit zu Ende war, soll sie erneut in Depressionen verfallen sein. Die Tochter war Ostern bei ihrem Vater zu Besuch. Beide verbrachten die Feiertage bei Verwandten in Brandenburg. Dort soll offenbar das Mädchen auch in den nächsten Tagen bleiben.
Unterdessen hat der Tierschutzverein den Zoo wegen seiner Sicherheitsvorkehrungen kritisiert. "Man muss sich schon fragen, wie der Zoo seine Verantwortung wahr nimmt", sagte Vereins-Geschäftsführer Marcel Gäding. Aufgabe des Zoos sei es schließlich nicht nur, Tiere zu zeigen und zu züchten - die Besucher müssten auch vor ihnen geschützt werden. Der Berliner Zoo solle den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um seine Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen, sagte Gäding. Sinnvoll sei es, bestimmte Gehege mit hohen Plexiglas-Scheiben zu umgeben. Weil es allerdings keinen vollständigen Schutz geben könne, solle der Zoo auf die Haltung großer Tiere verzichten, zum Beispiel Eisbären, aber auch Elefanten und Giraffen.
Der Zoo lehnte veränderte Sicherheitsmaßnahmen ausdrücklich ab. "Wir werden ganz sicher baulich nichts verändern", sagte Bärenkurator Heiner Klös. Es sei sicher gestellt, dass "keiner aus Versehen" in den Wassergraben fallen kann. Wer aber in das Gehege springen wolle, den könne man auch nicht durch einen höheren Zaun aufhalten, fügte er hinzu.
14.04.2009
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0414/berlin/0069/index.html
VIERFACHMORD VON EISLINGEN
19-Jähriger legt Geständnis ab
Die Polizei hat den vierfachen Mord im baden-württembergischen Eislingen offenbar aufgeklärt. Ein 19-Jähriger legte nach Angaben der Ermittler ein Geständnis ab: Danach habe er zusammen mit dem Sohn der Familie dessen Eltern und Schwestern erschossen.
Ulm - Eine Woche nach dem Vierfachmord von Eislingen ist das Verbrechen weitgehend aufgeklärt. Der 18-jährige Sohn der Familie soll zusammen mit einem 19-jährigen Freund seine Eltern und seine beiden Schwestern erschossen haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Ulm mitteilten.
Tatort in Eislingen: "Wir waren das zusammen"
Der Freund des Sohnes gestand demnach die Tat und gab den Beamten das Waffenversteck bekannt. Das Motiv ist allerdings noch völlig unklar, die Ermittlungen dazu und zum konkreten Tatablauf dauern an. Der Sohn hat die Tat nicht gestanden und schweigt zum Geschehen.
Die beiden jungen Männer waren schon kurz nach der Tat verdächtigt worden, den 57-jährigen Heilpraktiker, seine zwei Jahre jüngere Frau und die beiden Töchter im Alter von 22 und 24 Jahren erschossen zu haben. Der Sohn Andreas hatte am Karfeitag die Polizei alarmiert. Nach Angaben der Polizei waren Andreas und sein Freund Frederik beim Eintreffen der Beamten "in sehr aufgelöstem Zustand".
Die Opfer starben an einer Vielzahl von Schüssen aus einer Kleinkaliberwaffe. Einbruchspuren waren nicht gefunden worden, zudem hatte die Lage der Leichen laut Polizei darauf hingewiesen, dass die Opfer nicht überrascht wurden. Außerdem war die Türe abgeschlossen. So gelangten die Ermittler früh zu dem Verdacht, dass die Tat "von jemandem aus dem Nahbereich begangen wurde", wie der Leiter der Polizei Göppingen, Helmut Mauderer sagte.
Schmauchspuren entdeckt
Bei beiden Männern wurden Schmauchspuren entdeckt. Frederik wurde am Mittwoch und Donnerstag vernommen und erklärte zunächst schriftlich, dass Waffen auf dem Dachboden versteckt seien. Am Donnerstag räumte er dann die Tat ein: "Wir waren das zusammen", sagte er demnach.
Am Mittwochabend gab es umfangreiche Durchsuchungen, bei denen auf dem Dachboden ein Versteck unter dem Fußboden entdeckt wurde, in dem sich Waffen befanden. Zudem fanden die Ermittler ein Waffendepot im Wald: In einem Müllsack in einer flachen Grube wurden Pistolen gefunden, darunter die beiden mutmaßlichen Tatwaffen, sowie Schalldämpfer und Kleidungsstücke.
Bei den Tatwaffen handelt es sich um Kleinkaliberpistolen der Marken Hämmerli und Ruger. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie tatsächlich aus dem Einbruch im Schützenverein im vergangenen Jahr stammen, bei dem beide Mitglied sind beziehungsweise waren.
Ablauf in zwei Phasen
Nach Angaben des Leiters der Sonderkommission, Armin Reutter, kann der Tatablauf in zwei Phasen eingeteilt werden: In eine erste Phase am Gründonnerstag bis Mitternacht, und eine zweite Phase am frühen Karfreitag.
In der ersten Phase wurden demnach die Töchter im Dachgeschoss des Hauses erschossen, während die Eltern in einer Gaststätte waren. Beide lagen im Bett, der Fernseher lief noch. An den Schwestern fanden sich neun beziehungsweise zehn Einschüsse.
Gegen 0.30 Uhr verließen die Eltern dann die Gaststätte und gingen nach Hause, wo sie im Eingangsbereich noch in Straßenkleidung erschossen wurden. Beim Vater wurden acht Einschüsse festgestellt, bei der Mutter drei. Auffällig sei, dass keiner aus der Nachbarschaft Schüsse gehört habe, sagte Reutter: "Die Tat fand im Stillen statt."
Zum Motiv haben die Ermittler noch keinerlei Erkenntnisse: "Frederik macht keine Angaben zum Motiv", sagte Oberstaatsanwalt Christof Lehr.
Andreas, der nach wie vor zur Tat schweigt, stellte nach Angaben der Ermittler Antrag auf Haftprüfung, dem kommende Woche nachgegangen werden soll. Er beantragte zudem, an der Beerdigung seiner Familie am Samstag teilnehmen zu dürfen, was abgelehnt wurde.
jdl/AP
17.04.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,619561,00.html
Familiendrama in Eislingen
Haftbefehle gegen Sohn und Kumpanen
Nach dem Vierfachmord von Eislingen sitzen der Sohn der getöteten Familie und dessen Freund in Untersuchungshaft. In dem 20 000-Einwohner-Ort herrscht Ratlosigkeit.
Ehepaar und zwei Töchter erschossen
dpa
Polizisten und ein Spurensicherer vor dem Haus in Eislingen
Ein Richter am Landgericht Ulm erließ am Samstagabend Haftbefehl, wie der Göppinger Polizeisprecher Rudi Bauer mitteilte. Die beiden jungen Männer seien nach den ersten Ergebnissen der Tatortermittler, der Obduktion und den ersten Vernehmungen dringend tatverdächtig. Sie seien bereits in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht worden.
Tote Familie gibt Rätsel auf
Der verdächtige 18-Jährige ist Mitglied im örtlichen Schützenverein, auf ihn war aber keine Waffe zugelassen. Sein 19 Jahre alter Freund war früher Mitglied bei der Schützengilde Eislingen. Die Polizei fand in der Wohnung der Opfer lediglich ein Luftgewehr. Die Leichen wiesen laut Bauer eine „Vielzahl von Einschüssen“ auf. Das Motiv und der Tathergang blieben weiter unklar. Die kleinkalibrige Tatwaffe, mit der die vierköpfige Familie erschossen wurde, war am Tag nach Aufdeckung des Verbrechens noch nicht gefunden.
„Schweigsam und zurückhaltend“
Der 18-Jährige will seine Eltern und die beiden älteren Schwestern am Karfreitag kurz vor Mittag erschossen in der Wohnung gefunden haben – so zumindest lautete die Version des jungen Mannes bei der Vernehmung durch die Polizei. „Er war insgesamt sehr schweigsam und zurückhaltend“, sagte Bauer.
Am Samstag verdichteten sich schnell Hinweise, dass der Sohn zusammen mit einem Freund die Tat begangen haben könnte. Hintergrund des grausigen Verdachts seien die Vernehmungen und fehlende Einbruchsspuren an der Tür des Hauses. „Außerdem ist nichts gestohlen worden“, sagte Bauer.
Der Sohn behauptet, in der Nacht zum Karfreitag auswärts geschlafen und danach in der elterlichen Wohnung seine Familie in Blut liegend vorgefunden zu haben. Sein 57-jähriger Vater, seit vielen Jahren Heilpraktiker in Eislingen, die 55-jährige Mutter und die beiden großen Schwestern, 22 und 24 Jahre alt, lagen tot in mehreren Zimmern der Maisonette-Wohnung. „Das war eine unauffällige, völlig normale Familie“, sagte Bauer.
Nachdem der 18-Jährige am Karfreitagmorgen das Rote Kreuz verständigt hatte, trafen schnell auch Ermittler der Polizei ein. Den ganzen Tag über trugen sie Beweisstücke aus der Wohnung: Computer, Laptop und Terminkalender wurden sichergestellt. Erste Nachbarn versammelten sich trauernd vor dem Haus. Später wurde die Zufahrt zu dem blassgelben Mehrfamilienhaus im Süden Eislingens abgesperrt. Jemand stellte vier Teelichter auf, ein einsamer Strauß rosafarbener Rosen lag vor dem Haus.
„Unfassbar ist das“
Die Meldung vom Vierfachmord breitete sich in dem 20 000-Einwohner-Ort östlich von Stuttgart wie ein Lauffeuer aus. Eigentlich herrscht in der Wohngegend, in der das Verbrechen geschehen ist, ein typisches Kleinstadtidyll. Am Samstag malten Kinder bunte Kreidebilder auf die Straße, einige Straßen vom Tatort entfernt wuschen Familienväter ihre Autos. In der Nähe des Mehrfamilienhauses der Opfer herrschte jedoch blankes Entsetzen. „Unfassbar ist das“, erzählte eine Anwohnerin, während sie die Ermittler der Spurensicherung in ihren weißen Schutzkitteln beobachtete. Die Familie sei sehr im Ort verwurzelt gewesen, „seit vielen Jahren engagiert im Kirchenchor“.
Sie rätselte mit Blick auf den verwitterten Jägerzaun und den dünnen Wiesenstreifen vor dem Haus: „Das Schlimme ist ja, dass niemand etwas mitbekommen hat, auch nicht die Familien im Haus.“ In dem Mehrfamilienhaus, das der getöteten Familie gehörte, sind drei Wohnungen vermietet. Alle an ältere Menschen. Sie gaben an, von der Tat nichts mitbekommen und auch nicht die tödlichen Schüsse gehört zu haben.
Der 18-Jährige wird in Kleinkaliber- und Luftgewehr-Mannschaftslisten der Schützengilde Eislingen geführt. „Jetzt sagen wieder alle, es waren die Schusswaffen“, sagte ein anderer Einwohner über die Mitgliedschaft des Tatverdächtigen in der örtlichen Schützengilde. Er hätte aber nur mit Druckluftwaffen geschossen, ergänzte er schnell, weil er keine Parallelen zum Amokläufer in Winnenden vor einem Monat aufkommen lassen wolle.
stj/dpa
12.04.2009
Kommentar Väternotruf:
Schützenvereine gehören zur alten Bundesrepublik wie die Kampfdemonstration am 1. Mail zur alten DDR. Oder wie man in Kämpferkreisen zu sagen pflegt, wie die Faust aufs Auge.
Doch warum gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich keine Foltervereine, wo junge und heranwachsende Männer das Folterhandwerk unter Aufsicht erfahrener und staatlich ausgebildeter und lizenzierter Folterknechte lernen können und es dann, wenn schon nicht mehr in den inzwischen aufgelösten Konzentrationslagern Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück, etc. so doch wenigstens an der eigenen Familie ausprobieren können?
Neue Forderung: Frauen sollen Männer zu Waffenrückgabe drängen
Stuttgart/München (ddp). Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl fordert die Frauen auf, in ihren Familien stärker auf die Rückgabe legaler Waffen zu drängen. «Wir brauchen die Mütter
- sie wissen, welche Waffen in einem Haus gelagert werden, und sie müssen mitsprechen, ob das überhaupt erwünscht ist,» sagte Schmalzl dem Nachrichtenmagazin «Focus» laut Vorabbericht. Er werde deshalb auf Frauenvereinigungen wie «Terre des Femmes» zugehen. Häufig seien Frauen Opfer von Waffen, wenn diese eingesetzt würden, um Konflikte zu lösen.
Für die Forderung der Opferfamilien des Amoklaufs von Winnenden nach Verschärfung des Waffenrechts hege er «eine Grundsympathie», sagte Schmalzl. «Zur Not könnte man auch das Grundgesetz ändern, das die Unverletzlichkeit der Wohnung in diesem Fall regelt», sagte er.
Mehr Beteiligung der Väter gefordert
Für die Rückgabe von illegalen Waffen wünsche er sich eine Amnestie. Sie «würde es sicherlich erleichtern, solche Waffen wieder zurückzugeben. Darüber muss aber die Politik entscheiden», sagte Schmalzl.
Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden verlangte Schmalzl auch ein größeres Engagement der Väter in der Schule. Es sei «eine zentrale Frage, wie sich die Eltern von Tim K. in das schulische Leben eingebracht haben». Väter sollten sich trotz der beruflichen Beanspruchung stärker um den schulischen Alltag kümmern. «Elternabende sind keine Mütterabende, Lehrergespräche sind auch Vätersache», sagte der Regierungspräsident.
11.04.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=94764
Kommentar Väternotruf:
Witz komm raus, du bist umzingelt, könnte man denken, wenn man von der Forderung des Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl liest, dass sich Väter stärker am schulischen Leben ihrer Kinder beteiligen sollen. Das kollidiert nun völlig mit dem Wunsch vieler Mutter nach totaler Kontrolle über ihr Kind, bei dem Vätern lediglich die Rolle eines mütterlich gelenkten Statisten zugewiesen wird.
Mal ganz abgesehen von unserem unsäglich väterfeindlichen Bundesverfassungsgericht, dass mit seiner väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 deutlich gezeigt hat, dass ihm das Wohlergehen und die Macht der nichtverheirateten Mütter wichtiger ist als der Artikel 6 des Grundgesetzes.
Väteraufbruch für Kinder wählt neuen Bundesvorstand
Auf seiner Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main hat der Väteraufbruch für Kinder e.V. am letzten Samstag einen neuen Bundesvorstand gewählt. Erstmalig kürte der bundesweit größte Väterverein auch einen Bundesvorsitzender: Prof. Dr. Dr. Ulrich Mueller erhielt 87% der Stimmen und wird den Verein in den nächsten zwei Jahren an führende Stelle repräsentieren.
Als weitere Mitglieder des neuen Bundesvorstands wurden der Pfarrer Dietmar Nikolai Webel aus Gollma bei Halle, die Sprachwissenschaftlerin Angela Hoffmeyer aus Karlsruhe, der Jurist Hartmut Haas aus Hamburg und der Aerodynamiker Rainer Sonnenberger aus Berlin gewählt.
Die Mitglieder bestätigten mit dieser Wahl den pragmatisch-konstruktiven Kurs, den der Bundesverein vor zwei Jahren eingeschlagen hat: Die Rolle von Vätern zu stärken, indem die Kooperation beider Eltern gefördert wird. Prof. Müller sagte nach der Wahl: Wir brauchen in Deutschland eine gezielte Väterpolitik nicht nur für Väter, sondern vor allem auch mit Vätern. Politik für Frauen wird überall unwidersprochen in die Wahlprogramme aufgenommen – auf Seiten der Väter besteht noch großer Nachholbedarf!“
Aus diesem Grund verabschiedete der frisch gewählten Vorstand einen „Wahlcheck Väterpolitik.de“, um möglichst viele Kandidaten der kommenden Bundestagswahl zu Väterthemen zu befragen. Der Startschuss der Befragung fällt auf dem zweiten bundesweiten Väterkongress, der vom 1. bis 3. Mai in Karlsruhe statt findet. Motto: „Familienpolitik mit Vätern – wir stehen vor der Wahl.“
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wurde vor 20 Jahren gegründet und berät in über 150 lokalen Kontaktstellen Väter und zunehmend auch Mütter in Trennungssituationen. Bundesweit veranstaltet er Fachveranstaltungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Politik und Medien.
04.04.2009
http://www.vafk.de/themen/Presse/PM090404_bundesvorstandswahl.htm
Ulm
Pflegeeltern übernehmen Findelkind
Das Findelkind Emilia ist seit gestern bei ihren Pflegeeltern. Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes haben das inzwischen elf Tage alte Mädchen zu dem kinderlosen Ehepaar gebracht, das den Säugling adoptieren will, sofern die leibliche Mutter zustimmt.
NEU-ULM (rost) Die 18-Jährige war am Donnerstag festgenommen und anschließend zur stationären Behandlung in die Frauenklinik Ulm gebracht worden. Unklar ist nach wie vor, ob sie ihr Kind zur Adoption freigeben will.
Die Freude bei den Pflegeeltern war nach Auskunft des Jugendamtes groß, als die kleine Emilia zu dem Ehepaar gebracht wurde, das nun hofft, dass ihr sehnlichster Kinderwunsch in Erfüllung geht. Die Eheleute sind um die 35 Jahre alt und wohnen im Landkreis Neu-Ulm. Sie haben sich beim Jugendamt als adoptiv-willig registrieren lassen und wurden in Gesprächen und Kursen auf den Tag vorbereitet, auf den sie seit längerem warten.
Wie berichtet, ist Tillmann Lassernig als Chef des Jugendamtes davon überzeugt, dass es die kleine Emilia bei dem ausgesuchten und gut beleumundeten Ehepaar gut haben wird. Ob die beiden das Mädchen behalten dürfen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Sie haben das Baby zunächst nur als Pflegeeltern bekommen. Dem hat die leibliche Mutter zugestimmt, bevor sie ins Krankenhaus gebracht wurde, berichtet Lassernig.
Nun brauche die 18-Jährige sehr viele Ruhe und Zeit, bis sie sich entscheiden kann, ob sie ihr Kind zur Adoption freigibt. Dies war zwar ihr schriftlich formulierter Wunsch, als sie das Baby in eine Decke gehüllt an der Donauklinik in Neu-Ulm abgelegt hat.
Zu diesem Zeitpunkt aber war sie in einer emotionalen Ausnahmesituation. Lassernig will daher nicht ausschließen, dass die 18-Jährige ihre Ansicht ändert und ihr Kind doch behalten will. "So was kann man nicht zwischen Tür und Angel entscheiden, wir werden ihr zur Seite stehen und sie beraten", kündigte der Jugendamtsleiter an. Ausführlich würden der Frau Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, die sich ihr bieten.
Unklar ist, wie lange die junge Frau noch in der Klinik bleiben und behandelt werden muss. Schon beim Fund des Kindes war festgestellt worden, dass sie ihr Baby nicht sachgerecht abgenabelt hat, als sie es ohne medizinische Hilfe heimlich zur Welt brachte.
Ein Geheimnis ist noch, wer Emilias Vater ist. Bislang hat die Mutter den Namen nicht genannt. Sie muss es auch nicht tun. Da sind dem Jugendamt die Hände gebunden "Wir können sie nicht zwingen, uns den Vater zu nennen", sagt Lassernig. Es komme häufiger vor, dass Frauen den Vater ihres Kinder vor dem Jugendamt verheimlichen: "Da bekommen wir manchmal ganz abenteuerliche Geschichten aufgetischt", berichtet er aus seiner Erfahrung.
Ein Findelkind ist für das Jugendamt die absolute Ausnahme. So ein Fall ist Lassernig in seiner 30-jährigen Laufbahn noch nie untergekommen. Adoptionsverfahren sind dagegen keine Seltenheit. Im Jahresdurchschnitt kommen zwei bis drei Frauen ins Jugendamt mit dem Wunsch, ihr Kind zur Adoption freizugeben.
http://www.szon.de/lokales/ulm/stadt/200904040458.html
(Erschienen: 04.04.2009)
Kommentar Väternotruf:
Ein Geheimnis ist noch, wer Emilias Vater ist. Bislang hat die Mutter den Namen nicht genannt. Sie muss es auch nicht tun. Da sind dem Jugendamt die Hände gebunden "Wir können sie nicht zwingen, uns den Vater zu nennen", sagt Lassernig. Es komme häufiger vor, dass Frauen den Vater ihres Kinder vor dem Jugendamt verheimlichen: "Da bekommen wir manchmal ganz abenteuerliche Geschichten aufgetischt", berichtet er aus seiner Erfahrung. - so heißt es in der Pressemeldung. Allerdings ist dies nicht richtig, denn das elementare Menschenrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist höher zu bewerten als der mögliche Wunsch der Mutter, den Vater vor dem Kind zu verheimlichen. Sollte sich das etwa noch nicht bis nach Bayern herumgesprochen haben.
Im übrigen, warum sollen die Steuerzahler Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn es einen Vater gibt. Auch von daher gibt es kein Recht der Mutter die Vaterschaft zu verheimlichen.
Polizei findet Mutter des Findelkinds
Der Fall des am Montag vor einer Neu-Ulmer Klinik aufgefundenen Säuglings ist geklärt: Die Polizei hat am Donnerstagmorgen eine junge Frau vorläufig festgenommen.
NEU-ULM (sz) Nach Angaben der Polizei hat die junge Mutter aus dem Großraum Neu-Ulm gestanden, das Kind in der vergangenen Woche in ihrer Wohnung alleine, ohne medizinische Hilfe, zur Welt gebracht zu haben.
Zur Motivation, warum sie das Kind ausgesetzt habe, hat sich die junge Frau bisher nicht geäußert. Das Kind befindet sich nach wie vor in der Obhut des Jugendamtes.
Mutter der kleinen Emilia verhaftet
Der Fall Emilia ist geklärt: Die Polizei kennt seit gestern die Mutter des Säuglings, der am Montag vor einer Neu-Ulmer Klinik aufgefunden worden ist.
NEU-ULM (rost) Beamte der Kriminalpolizei Neu-Ulm haben in den frühen Morgenstunden des gestrigen Donnerstags eine junge Frau aus dem Großraum Neu-Ulm festgenommen. Die noch sehr junge Frau hat ihr Baby ohne fremde Hilfe zur Welt gebracht und schweigt noch zu den Vorwürfen. Sie wurde in ärztliche Obhut gegeben und wird auch vom Jugendamt betreut.
Ausgerechnet der Telefonanruf, mit der die junge Frau das Klinikpersonal alarmiert hat, ist ihr zum Verhängnis geworden. Über die gespeicherten Verbindungsdaten ist die Kripo an ihre Handynummer und damit an ihre Adresse gekommen. "Sie war offenkundig mit der Geburt des Kindes und mit der Gesamtsituation überfordert", sagte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner. Er hat keinen Zweifel, dass es sich bei der Festgenommenen um Emilias Mutter handelt. Sie hat nach ärztlichen Aussagen zweifelsfrei in den letzten Tagen ein Kind geboren. Der Nachweis, dass es sich dabei um Emilia gehandelt hat, sei relativ einfach über eine DNA-Probe zu führen.
Wie geht es mit Emilia weiter?
Das weitere Schicksal der kleinen Emilia, die im Laufe des heutigen Freitags – wie berichtet – an ihre neuen Eltern übergeben werden sollte, ist nun mit der Festnahme der leiblichen Mutter wieder vollkommen offen. Sicher ist, dass die junge Frau in einem emotionalen Ausnahmezustand war, als sie ihr Baby fünf Tage nach der Geburt in eiskalter Nacht am Hintereingang des Neu-Ulmer Kreiskrankenhaus abgelegt hat und dann verschwunden ist.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie nun von Gewissensbissen geplagt wird und das Mädchen doch nicht freigeben will. Anderseits war es sie selbst, die Adoptiveltern auf einem handschriftlich verfassten Brief ins Gespräch gebracht hatte weil sie glaubt, dass ihr Kind dort besser aufgehoben sei bei neuen Eltern, "die die finanziellen Mittel und die nötige Liebe haben".
Das Jugendamt hatte auch sehr schnell aus einer Liste mit 17 registrierten adoptionswilligen Ehepaaren im Landkreis ein Geeignetes gefunden und auch schon für den heutigen Freitag die Übergabe des Kindes geplant. Unter Umständen wird aus dieser Adoption nun doch nichts, falls die leibliche Mutter es sich anders überlegt hat. Wird ein Kind nämlich zur Adoption freigegeben, haben die leiblichen Eltern generell acht Wochen ein Widerrufsrecht.
Die jetzt festgestellte Mutter kann aber auch in die Adoption einwilligen. Dann dürfen die Eltern, die vom Jugendamt für die Adoption ausgesucht worden sind, das Kind behalten, auf das sie sich nach Darstellungen des Jugendamtes dem vergangenen Mittwoch so sehr freuen und für das sie schon die Grundausstattung gekauft haben.
Die leibliche Mutter kann sich einigermaßen sicher sein, dass sie straffrei bleiben wird. Es wird wohl schwierig sein, ihr nachzuweisen, dass sie eine Gesundheitsschädigung oder gar den Tod ihres Kindes in Kauf genommen hat, als sie das Kind an der Donauklinik ausgesetzt hat.
Immerhin hatte sie sofort das Klinikpersonal alarmiert und damit sichergestellt, dass ihr Kind so fort in ärztliche Behandlung kommt. Die weiteren Ermittlungen müssen nun ergeben, ob ein Verfahren wegen Kindesaussetzung gegen die junge Frau eingeleitet oder ob der Fall eingestellt wird.
(Erschienen: 02.04.2009) http://www.szon.de
Verfassungsbeschwerde wegen Zwangsbegutachtung
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bezüglich Schreiben des Amtsgerichtes Bad Iburg vom 27.02.2009 - NZS 5 F 558/08 SO bezüglich eines mit Beschluss vom 25.11.2008 eingeholten Gutachten und der Frage der vom Amtsgericht unterstellten Mitwirkungspflicht der Mutter bei der Erstellung des Gutachtens und vom Amtsgericht fälschlicherweise für möglich gehaltener Feststellung, dass die Mutter bei mangelnder Mitwirkung "erziehungsungeeignet und unfähig" sein könnte.
Rosenheim
Nicht jeder DNA-Test stimmt
Experten vermuten, dass fünf bis zehn Prozent aller Kinder in Deutschland Kuckuckskinder sind. 40.000 Männer lassen im Zeitalter der Gentechnik jedes Jahr heimlich Vaterschaftstests machen. Dass nicht jeder DNA-Test stimmt, zeigte sich jetzt in einem Fall, der das Rosenheimer Familiengericht beschäftigte. Erst im dritten Anlauf herrschte Klarheit: Der junge Vater war gar kein Papa.
Mit 19 Jahren wurde ein junger Mann aus dem Landkreis Rosenheim Vater. Zumindest hatte ihm das die Mutter erklärt. Weil die biologische Möglichkeit durchaus bestand, glaubte er der Frau. Nach einiger Zeit kamen ihm jedoch Zweifel, sprach mit der Kindsmutter darüber, und so beschlossen beide, einen DNA-Test durchführen zu lassen.
Ein Vaterschaftstest kostet in der Regel um die 1000 Euro. Weil die finanziellen Mittel der Eltern beschränkt waren, gaben sie den Auftrag einem Billig-Labor in Nordrhein-Westfalen, das nur 300 Euro verlangte. Dort reichten sie DNA-Proben von sich und dem Kind ein. Nach einigen Wochen erhielten sie aus dem Labor den Bescheid, dass der junge Mann zweifelsfrei der Vater sei.
«Zu seinem Glück», wie es die Rosenheimer Familienrichterin Helga Pöschl-Lackner formuliert, waren damit die Zweifel des Mannes nicht ausgeräumt. Noch einmal trug er Genmaterial von sich selbst und vom Nachwuchs zusammen. Diesmal sollte ein anderes Institut, das für den Test eine deutlich höhere Summe verlangte, einen Vergleich machen. Das Ergebnis diesmal: Er sei keinesfalls der Vater.
Mit dem neuen Testergebnis wendete er sich ans Familiengericht. Dieses gab ein drittes Gutachten in Auftrag - bei einem Institut von sehr gutem Ruf, auf dessen Resultate sich das Rosenheimer Familiengericht in jahrelanger Zusammenarbeit stets verlassen konnte. Auch dieses Labor bestätigte, dass der 19-Jährige keinesfalls der Vater sei. Damit hat die junge Mutter in Bezug auf Unterhaltsforderungen schlechte Karten. Hierfür muss sie den richtigen Vater in die Verantwortung nehmen.
Proben wurden nach Australien geschickt
Indessen stellte das Gericht Nachforschungen an, wie es im ersten Test zu dieser Panne kommen konnte. Was das Gericht dabei herausfand, war kaum zu glauben. Das Unternehmen im Bergischen Land führte die DNA-Tests gar nicht selbst durch, sondern schickte die Proben an ein Labor in Australien. Im Gegensatz zu den Berichten der beiden renommierten Labors, die alle Untersuchungen und Vergleiche detailliert belegen, war davon im «deutsch-australischen» Befund nichts zu sehen.
«Leider ist es so», stellte Pöschl-Lackner fest, «dass es keine Lizenz oder Zulassung für die Erstellung solcher Zertifikate gibt». Die Adressen anerkannter Institute ließen sich bei jedem Familiengericht erfragen. Auch wenn die Gutachten mehr kosten, es zahle sich aus, so die Richterin.
Die Fehlerquote von Billiglabors ist aber nur einer von vielen Gründen, warum heimliche Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Oft tricksen auch die Beteiligten. So ist es nach Angaben des Familiengerichts auch schon vorgekommen, dass Väter, die keine Väter sein wollen, einen Doppelgänger zum Labor geschickt haben. Deshalb wollen sich die Familiengerichte bei der Klärung von Vaterschaften und Unterhaltsverpflichtungen nur auf das Urteil von Sachverständigen verlassen, die über jeden Zweifel erhaben sind.
Trotz der neuen Möglichkeiten durch DNA-Tests habe die Zahl der Anfechtungen von Vaterschaften zumindest im Raum Rosenheim nicht spürbar zugenommen, so das Familiengericht weiter.
au/ls
01.04.2009
Kommentar Väternotruf:
Welcher sogenannter Sachverständige ist schon über jeden Zweifel erhaben, wenn nicht einmal der Papst unfehlbar ist. Viel interessanter als die Frage welchem Labor man in der Marktwirtschaft seine Zweifel über ein eventuelles Kuckuckskind anvertraut, ist doch die Frage, was mit Müttern geschieht, die wider besseres Wissen vor Gericht und auf dem Jugendamt einen Mann als Vater angeben, der gar nicht der Vater ist, bzw. einen anderen Mann verschweigen, der nach allgemeinen Regeln des Geschlechtsverkehrs und der Fortpflanzung der Vater sein könnte. Doch in Deutschland genießen lügende Mütter in Berlin und Karlsruhe staatlich verordnete Narrenfreiheit. Wen wundert es da, wenn Mütter mit der Wahrheit ihre Probleme haben, wenn der Staat und seine Handlanger ihnen das Recht zur Lüge einräumen.