Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Hamburg


 

 

Verwaltungsgericht Hamburg

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

Telefon: 040 / 42843-7540

Fax:  040 / 42843-7219

 

E-Mail:

Internet: https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Hamburg (01/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2023 - https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/zustaendigkeiten

 

 

Bundesland Hamburg

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg: Dr. Andreas Lambiris (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2021, ...,, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.2007 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.08.2012 als Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2023. 29.07.2021: "Dr. Andreas Lambiris ist zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Hamburg ernannt worden. Der bisherige Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes nahm die Urkunde von Staatsrätin Katja Günther entgegen. Er folgt auf Sabine Haase, die mit Ablauf des Monats Mai 2021 in den Ruhestand getreten war. ... trat im Februar 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach der Versetzung in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg war er seit Oktober 2004 am Verwaltungsgericht und dort von 2008 bis 2011 als Präsidialrichter tätig. Nach der Erprobung beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erfolgte im August 2012 die Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht; dort war er über mehrere Jahre als Präsidialrichter und Pressesprecher tätig. Dr. Andreas Lambiris ist seit 2016 Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes und seit Juli 2020 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes." - https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15293534/2021-07-29-bjv-lambiris-neuer-praesident-des-verwaltungsgerichtes/

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg: Michael Bertram (geb. - geheim) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Michael Bertram nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 26.02.2015: "Michael Bertram ist neuer Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Hamburg. Er tritt die Nachfolge von Sabine Haase an, die im Juli 2014 zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts ernannt worden war.Michael Bertram studierte Jura an der Universität Hamburg. Nachdem er die Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, trat er im Mai 1994 in den Justizdienst in Hamburg ein. Drei Jahre später wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Präsidialrichter des Verwaltungsgerichts und einer Abordnung an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ist Michael Bertram seit August 2009 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Zudem war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hamburgischen Verfassungsgerichts." - http://www.hamburgsofort.de/politik/item/10340-neuer-vizepraesident-michael-bertram. 10.01.2016: "Auch in einem weiteren Beschluss vom 28. Oktober fällt auf, dass die 7.Kammer sich erkennbar gerne pointiert äußert. Es geht um das geplante Heim in Klein Borstel (AZ 7E 5333/15) und einen neuen Passus im Baugesetzbuch. Der Bundestag hat vor Kurzem das Baurecht mit dem Paragrafen 246 so geändert, dass es für Kommunen viel einfacher wird, Flüchtlingsheime zu bauen. Bertram mag den Paragrafen anscheinend nicht. Mit ihm solle, schreibt er, „in beispielloser Weise“ das „bodenrechtliche Regelungssystem für unbeachtlich erklärt“ werden. Zudem dürfte es „wegen zahlreicher verfassungsrechtlicher Gewährleistungen“ erheblichen „Rechtfertigungsbedarf begründen“. Im Klartext: Der Bundestag hat offenkundig ein Gesetz verabschiedet, das nicht oder nur knapp verfassungsgemäß ist. Und das Hamburger Verwaltungsgericht hat das herausgefunden. ..." - https://www.welt.de/print/wams/hamburg/article150814243/Alles-was-Recht-ist.html

 

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg setzt sich aus 18 Kammern zusammen. Zum 1.1.2008 waren beim Verwaltungsgericht Hamburg 60 Richterinnen und Richter tätig. Sie werden bei der Bearbeitung der eingehenden Rechtsstreitigkeiten von etwa 44 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.

 

 

Im Bundesland Hamburg gibt es ein Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Bremen als Beschwerdegericht.

 

Zuständiges Beschwerdegericht:

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Hamburg

 

 

Väternotruf Hamburg

Rainer Leiner

Funk: 0160 99894643

E-Mail: leiner.rainer@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner bitte an info@vaeternotruf.de.

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Hamburg: 

Ariane Abayan (Jg. 1960) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 01.01.1992, ..., 2002)

Michael Bertram (geb. - geheim) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Michael Bertram nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 26.02.2015: "Michael Bertram ist neuer Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Hamburg. Er tritt die Nachfolge von Sabine Haase an, die im Juli 2014 zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts ernannt worden war.Michael Bertram studierte Jura an der Universität Hamburg. Nachdem er die Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, trat er im Mai 1994 in den Justizdienst in Hamburg ein. Drei Jahre später wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Präsidialrichter des Verwaltungsgerichts und einer Abordnung an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ist Michael Bertram seit August 2009 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Zudem war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hamburgischen Verfassungsgerichts." - http://www.hamburgsofort.de/politik/item/10340-neuer-vizepraesident-michael-bertram. 10.01.2016: "Auch in einem weiteren Beschluss vom 28. Oktober fällt auf, dass die 7.Kammer sich erkennbar gerne pointiert äußert. Es geht um das geplante Heim in Klein Borstel (AZ 7E 5333/15) und einen neuen Passus im Baugesetzbuch. Der Bundestag hat vor Kurzem das Baurecht mit dem Paragrafen 246 so geändert, dass es für Kommunen viel einfacher wird, Flüchtlingsheime zu bauen. Bertram mag den Paragrafen anscheinend nicht. Mit ihm solle, schreibt er, „in beispielloser Weise“ das „bodenrechtliche Regelungssystem für unbeachtlich erklärt“ werden. Zudem dürfte es „wegen zahlreicher verfassungsrechtlicher Gewährleistungen“ erheblichen „Rechtfertigungsbedarf begründen“. Im Klartext: Der Bundestag hat offenkundig ein Gesetz verabschiedet, das nicht oder nur knapp verfassungsgemäß ist. Und das Hamburger Verwaltungsgericht hat das herausgefunden. ..." - https://www.welt.de/print/wams/hamburg/article150814243/Alles-was-Recht-ist.html 

Dr. Stefanie Borchardt (Jg. 1970) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 23.10.2000, ..., 2002)

Dr. Gisela Brümmer - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Kammer 13 (ab , ..., 2002, ..., 2009) - Urteil vom 29.04.2009 - 13 K 851/07 - Verpflichtung der Stadt Hamburg zur Gewährung der Einsicht in vorhandene oder noch aufzufindende Unterlagen gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Jan Busche (Jg. 1968) - Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 06.04.2001, ..., 2002)

Veronika Büschgens - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2002)

Heike Carstensen - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab , ..., 2002, ..., 2009)

Dr. Delfs (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab , ..., 2009)

Eckhardt Graf von Schlieffen - Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2002)

Dr. Daniela Greilinger-Schmidt (Jg. 1961) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 01.07.1994, ..., 2002)

Dietrich Hölz (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg /  Richterratsvorsitzender (ab 15.05.1991, ..., 2002)

Martin Hollands (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Präsidialrichter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg - Abordnung an das Verwaltungsgericht - aufgeführt.

Dr. Katleen Knop (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 01.08.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katleen Knop nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2011 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 2012: Präsidialrichterin am Verwaltungsgericht Hamburg.

Verena Kopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 28.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Verena Meyer ab 14.07.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Ab 2008 wohl Richterin auf Probe am Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Verena Kopp ab 14.07.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.05.2010 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Amtsgericht Hamburg-Barmbek - GVP 01.01.2010, 01.01.2012: unter dem Namen Verena Meyer als Richterin am Amtsgericht Hamburg-Barmbek aufgeführt?

Sabine Krüger (Jg. 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab , ..., 2009) - ab 20.06.1984  Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg

Dr. Thomas Laker (Jg. 1956) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab , ..., 2009) - ab 25.03.1991 Richter am Verwaltungsgericht Hamburg

Dr. Andreas Lambiris (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2021, ...,, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.2007 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.08.2012 als Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2023. 29.07.2021: "Dr. Andreas Lambiris ist zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Hamburg ernannt worden. Der bisherige Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes nahm die Urkunde von Staatsrätin Katja Günther entgegen. Er folgt auf Sabine Haase, die mit Ablauf des Monats Mai 2021 in den Ruhestand getreten war. ... trat im Februar 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach der Versetzung in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg war er seit Oktober 2004 am Verwaltungsgericht und dort von 2008 bis 2011 als Präsidialrichter tätig. Nach der Erprobung beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erfolgte im August 2012 die Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht; dort war er über mehrere Jahre als Präsidialrichter und Pressesprecher tätig. Dr. Andreas Lambiris ist seit 2016 Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes und seit Juli 2020 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes." - https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15293534/2021-07-29-bjv-lambiris-neuer-praesident-des-verwaltungsgerichtes/

Dr. Ulf-Henning Möker (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab , ..., 2009) - ab 01.01.1994 Richter am Verwaltungsgericht Hamburg

Dr. Ulricke Ruhrmann (Jg. 1967) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidium (ab 15.06.1999, ..., 2009)

Eckhardt Graf von Schlieffen (geb. ) - Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. 

No Name - Generalfeldmarschall - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Britta Schlöpke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 28.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.1992 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.01.2010 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 10.12.2015 - 13 K 1531/12 - gegen die Freie und Hansestadt Hamburg - http://www.afet-ev.de/aktuell/aus_der_republik/PDF-Dateien/2016/2016-VerwaltungsgerichtHamburgUrteil_geschwrzt.pdf

Seidel (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Kammer 13 (ab , ..., 2009) - Verpflichtung der Stadt Hamburg zur Gewährung der Einsicht in vorhandene oder noch aufzufindende Unterlagen gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Dr. Christian Steinweg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.07.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.07.2010 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.06.2012: Beisitzer 1. Kammer. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter 2. Kammer. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2022, 01.04.2022: Vorsitzender Richter 1. und 5. Kammer. 16.04.2022: "AfD will Niederlage bei der Hotspotregel nicht hinnehmen" - siehe unten. Namensgleichheit mit: Maren Steinweg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Hamburg (ab 01.02.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.02.2009 unter dem Namen Maren Gestefeld als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Maren Gestefeld oder Maren Steinweg nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Maren Steinweg ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Rolf Gestefeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 13.09.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2000 als Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Gudrun Wächter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 28.02.2007, ..., 2016) - 2009: Präsidiumsmitglied.

 

 

 

Karin Mendrzyk

# Ulrike Hardraht

# Hans-Hinrich Meyer

# Ingeborg Lenz

# Dr. Susanne Rubbert

# Dr. Gerd Wehling

# Jürgen Kalitzky

# Dr. Dagmar Nützel

# Dr. Gerd Quast

# Dr. Karl Hernekamp

# Dr. Claus Lorenzen

# Berthold Kämpf

# Klaus Haubold

# Gundolf Wagner

# Heiko Meins

# Dr. Gabriele Waniorek-Goerke

# Katrin Langenohl

# Anja Meyer-Stender

# Dr. Udo Ramcke

# Carola von Paczensky

# Susanne Rehder-Schremmer

# Dr. Joachim Kränz

# Kai Niels Larsen

# Dr. Kirsten Kraglund

# Dr. Axel Jakisch

# Frank Niemeyer

# Michael Jahns

# Kersten Rigo

# Monika Meyer-Schulz

# Heinz Schmitz

# Monika Schulz

# Susanne Harfmann

# Sabine Knierim

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg tätig:

Rainer Biskup (Jg. 1939) - Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 15.03.1988, ..., 2002)

Thomas Brandes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Hamburg (ab 25.04.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.1983 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 2012: Pressesprecher am Sozialgericht Hamburg.

Siegfried Engelhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 17.04.2007, ..., 2016) - 2002: Richter am Verwaltungsgericht Hamburg. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2007 als Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Hans-Herrmann Farenholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 15.01.1980, ..., 2002) - ab 15.01.1980 Richter am Verwaltungsgericht Hamburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.07.2006 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Dr. Andreas Feuchte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Landessozialgericht Hamburg (ab 01.01.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.1984 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2006 als Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt.

Anne Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Hamburg / Präsidentin am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab, ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab  22.03.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.05.2012 als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 08.08.2020: "Seit März ist Anne Groß Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Sie spürt insbesondere bei den Corona-Klagen eine öffentliche Erwartungshaltung - und sieht darin aber auch ein Paradebeispiel für die Funktionsweise unseres Rechtsstaats. ... WELT: Erkennen Sie bei den Corona-Entscheidungen aus Sicht der Kläger, also der Bürger, ein zunehmendes Infragestellen des Rechtsstaates? Groß: Meine Wahrnehmung ist, dass die gerichtlichen Entscheidungen zu einer höheren Akzeptanz der Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung beigetragen haben. Gerichte sind eine unabhängige Stelle, die die Exekutive korrigieren können und dies auch getan haben. Wir haben aber auch Bürgerinnen und Bürger, die mit den Einschränkungen zunehmend unzufrieden sind, erkennbar in der jüngsten Demonstration in Berlin. Hier müssen wir feststellen, dass wir nicht alle erreichen können. ..." - https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html

Klaus Fritschen (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 01.12.1990 , ..., 2002)

Helmut Gramm (geb. 25.09.1941) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 11.06.1986, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 11.06.1986 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Christian Grube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Kammer 13 (ab 01.04.1989, ..., 2009) - 2008 im Herausgeberbeirat der ZKZ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe; Beschlussfassung: Verpflichtung der Stadt Hamburg zur Gewährung der Einsicht in vorhandene oder noch aufzufindende Unterlagen gemäß Informationsfreiheitsgesetz. 

Sabine Haase (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsidentin am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 07.07.2014, ..., 31.05.2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.09.1992 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.09.1992 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2011 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.09.1992 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.07.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 

Lea Hämäläinen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Hamburg / Vizepräsidentin am Landessozialgericht Hamburg (ab 01.04.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.09.1989 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.10.2005 als Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Vizepräsidentin am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt.

Dr. Hans-Jürgen Hansen (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 20.03.1980, ..., 2002)

Dr. Hartwig Ihlenfeld (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab  22.09.1982, ..., 2002)

Rüdiger-Ulrich Knauf (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 15.12.1981, ..., 2002)

Elisabeth Kreth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Sozialgericht Hamburg / Präsidentin am Sozialgericht Hamburg (ab 27.07.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1991 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtdatum ab 02.08.2002 als Richterin am Finanzgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtdatum ab 01.04.2018 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Hamburg und als Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht aufgeführt. 

Dr. Thomas Kuhl-Dominik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hamburg (ab 22.12.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Thomas Kuhl ab 01.10.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Thomas Kuhl-Dominik ab 01.10.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.04.2006 als Richter am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2010 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt.

Burckhardt Lochner (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 20.05.1981, ..., 2002)

Friedrich-Joachim Mehmel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.09.1996 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Dr. Ulrich Ramsauer (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 12.06.1986, ..., 2002)

Dr. Joachim-Mathias Roggentin geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 31.10.2006, ..., 2010) - ab 18.09.1992 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg

Wulf Rühle (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 02.09.1981, ..., 2002)

Uwe Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Schwerin (ab 18.11.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.12.1983 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

Christoph Schoenfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hamburg / Präsident am Finanzgericht Hamburg (ab 01.03.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.06.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.05.2002 als Richter am Finanzgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.04.2011 als Vizepräsident am Finanzgericht Hamburg aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2012 als Präsident am Finanzgericht Hamburg aufgeführt. 2011: Präsidialrichter des Finanzgerichts Hamburg - http://justiz.hamburg.de/impressum/

Klaus Seifert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 13.12.2004 ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1990 als Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet zu 9/10 - aufgeführt. 2008, ..., 2012: Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

Bernd-Dieter Tomczak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 28.06.1991, ..., 2010) - 2009: Präsidium. 

Gundolf Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Präsidialrichter am Landessozialgericht Hamburg aufgeführt (ab 31.07.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1985 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. 2009: Pressesprecher am Landessozialgericht Hamburg.

Susanne Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 21.12.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.1994 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. 2008: Pressereferentin am Oberverwaltungsgericht Hamburg. 2011: Präsidium Deutscher Richterbund. 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll.

 

 

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AfD will Niederlage bei der Hotspotregel nicht hinnehmen

16.04.2022

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die AfD Hamburg die Corona-Hotspotregel nun vom Oberverwaltungsgericht kippen lassen, während die FDP auf eine Klage verzichtet.

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„Das Verwaltungsgericht ist sich nicht einmal einig, wie weit man die Hotspot-Regeln einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann“, sagte AfD-Vize Krzysztof Walczak. Dieses Chaos zeige, wie kritikwürdig die regierungsnahe Rechtsprechung des Hamburger Verwaltungsgerichts sei. „Wir sind so wie die zweite Kammer der Meinung, dass die Frage nach einer drohenden Überlastung der Hamburger Kliniken keiner Schmalspur-Kontrolle unterliegen darf.“ Die Inzidenzzahlen gingen weiter nach unten, in den Kliniken der Hansestadt herrsche noch immer mehr Ruhe als in anderen Bundesländern. „Eine gründliche Kontrolle durch das Oberverwaltungsgericht kann nur zu einem Schluss kommen: Hamburg ist kein Hotspot“, sagte Walczak.

Die AfD war mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken am vergangenen Mittwoch vor Gericht gescheitert. Die fünfte Kammer entschied, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft – erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe.

...

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article238213957/Coronavirus-AfD-will-Niederlage-bei-der-Hotspotregel-nicht-hinnehmen.html

 

Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.04.2022:

Kammer 5
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Steinweg
Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Wagner
als stellvertretende Vorsitzende
Richter Danne

 

Dr. Christian Steinweg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.07.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.07.2010 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg aufgeführt. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.06.2012: Beisitzer 1. Kammer. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter 2. Kammer. Verwaltungsgericht Hamburg - GVP 01.01.2022, 01.04.2022: Vorsitzender Richter 1. und 5. Kammer. Namensgleichheit mit: Maren Steinweg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Hamburg (ab 01.02.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.02.2009 unter dem Namen Maren Gestefeld als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Maren Gestefeld oder Maren Steinweg nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Maren Steinweg ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Rolf Gestefeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 13.09.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2000 als Präsident am Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgeführt.

 

 


 

 

 

Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich

14. Februar 2022

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer seines Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hat (14 E 414/22).
Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich

AZ: 14 E 414/22

Nach derzeit geltender Rechtslage in Hamburg ist der Genesenennachweis der einzige Ersatz zum Impfnachweis als Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen. Für den Genesenennachweis verweist § 2 Abs. 6 Coronavirus-Eindämmungsverordnung auf die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV). § 2 Nr. 5 SchAusnahmV (in der Fassung vom 8. Mai 2021) sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten nach festgestellter Infektion vor. Die Bundesregierung änderte diese Vorschrift mit Verordnung vom 14. Januar 2022 dahingehend, dass für den Genesenenstatus die im Internet veröffentlichten Vorgaben des Robert Koch-Instituts maßgeblich sind. Nach der fachlichen Vorgabe des Robert Koch-Instituts vom 15. Januar 2022 gilt insoweit eine verkürzte Gültigkeitsdauer von höchstens 90 Tagen.

Der Antragsteller hatte sich im Oktober 2021 mit dem Coronavirus infiziert. Auf seinen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht vorläufig festgestellt, dass die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus für den Antragsteller nicht gilt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei § 2 Nr. 5 SchAusnahmV schon aufgrund der Regelungstechnik voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam. Die Regelung verstoße aufgrund der Bezugnahme auf die vom Robert Koch-Institut jeweils im Internet veröffentlichten Anforderungen gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Es begegne grundsätzlichen Bedenken, dass der Verordnungsgeber - die Bundesregierung - das Robert Koch-Institut pauschal ermächtigt habe, eine grundrechtsrelevante Regelung zur Gültigkeit eines Genesenennachweises zu treffen. Der Verweis auf die fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts verstoße zudem gegen das rechtsstaatliche Publizitätserfordernis. Die Möglichkeit der Kenntnisnahme werde unzumutbar erschwert, weil eine Verweisung auf eine Internetseite die Folge habe, dass sie sich nahezu sekündlich ändern könne und nicht gewährleistet sei, dass die jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Rechtslage mit Gewissheit nachzuvollziehen sei. Die Bundesregierung als Verordnungsgeber überschreite mit der dynamischen Verweisung zudem die Grenzen ihrer Ermächtigung durch das Infektionsschutzgesetz. Schließlich sei die in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 enthaltene Verweisung auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts auch nicht hinreichend bestimmt, weil es dem Anwender nicht jederzeit möglich sei, die Rechtslage konkret zu erkennen und sein Verhalten danach auszurichten. Es bestehe stets die Ungewissheit, ob sich die Rechtslage durch eine kurzfristige Änderung der Bestimmungen auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts verändert habe.

Der Beschluss wirkt nur zwischen den Beteiligten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.


Für Rückfragen:
Pressestelle der Verwaltungsgerichte
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Dr. Max Plog
Telefon: (040) 42843 - 7677
E-Mail: pressestelle@ovg.justiz.hamburg.de

14. Februar 2022

https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/15878182/pressemitteilung/

 

 

 


 

 

Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht

10. August 2020

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Beschluss den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt, mit dem die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet werden sollte, in Schulen für Schülerinnen und Schüler und für das Lehrpersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts anzuordnen (3 E 3336/20).
Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht

AZ: 3 E 3336/20

Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass den staatlichen Stellen bei der Erfüllung ihrer Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt. Die Verletzung einer Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, um das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. Ansprüche auf Erlass oder Änderung untergesetzlicher Rechtsnormen - wie hier z.B. der Coronavirus-Eindämmungsverordnung - können daher nur ausnahmsweise in Betracht kommen.

Aus welchem Grund neben den allgemeinen Hygieneanforderungen nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung und den speziellen Regelungen für den Schulbetrieb, zu denen ‑ für weiterführende Schulen - u.a. eine Maskenpflicht auf den Fluren der Schulgebäude, in den Schulpausen und auf den Wegen durch das Schulgebäude und in der Kantine zählt, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll, hat der Antragsteller nicht - weder verallgemeinerungsfähig für alle Hamburger Schulen noch basierend auf der lokalen Situation an einer bestimmten Schule - glaubhaft gemacht. Soweit sich Virologen (auch des Robert-Koch-Instituts) für eine Maskenpflicht auch im Unterricht ausgesprochen haben, ist nicht ersichtlich, dass ihre Einführung auch im Unterricht und für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Klasse und Schulform zwingend ist, um der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht Genüge zu tun. Auch soweit der Normgeber zwischen Kindern verschiedener Altersstufen differenziert, überschreitet er seine Einschätzungsprärogative nicht.

Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Für Rückfragen:
Pressestelle der Verwaltungsgerichte
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Telefon: (040) 42843 - 7677
E-Mail: max.plog@ovg.justiz.hamburg.de



10. August 2020


https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14189038/pressemitteilung-/




 


 

 

 

Verwaltungsgericht Hamburg 

Verpflichtung der Stadt Hamburg zur Gewährung der Einsicht in vorhandene oder noch aufzufindende Unterlagen gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Urteil vom 29.04.2009 - 13 K 851/07 

Verwaltungsgericht Hamburg

 

 


 

 

 

Othmarschen: Gebäude angeblich nur für zehn Kinder geeignet

 

Kita-Streit: Kritik am Urteil

 

Im Streit um den Kindergarten in Othmarschen schließt sich jetzt auch das Bezirksamt Altona der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts an. Eine Nachbarin hatte wegen dem zu erwartenden Lärm geklagt.

Die Kita an der Reventlowstraße war nur kurzzeitig geöffnet, seit Monaten ist sie auf richterlichen Beschluss nun geschlossen, die Kinder wurden auf andere Kitas verteilt.

Die Kita an der Reventlowstraße war nur kurzzeitig geöffnet, seit Monaten ist sie auf richterlichen Beschluss nun geschlossen, die Kinder wurden auf andere Kitas verteilt. Foto: Astrid Ott

Im Streit um den Kindergarten an der Reventlowstraße in Othmarschen will der Bezirk Altona jetzt eine Beschwerde gegen den jüngsten Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts einlegen. Wie berichtet, hat auch der Kita-Betreiber SterniPark angekündigt, gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde einzulegen.

Nachbarn hatten wegen des zu erwartenden Lärms gegen die Einrichtung geklagt, in der ursprünglich rund 60 Kinder betreut werden sollten. Nach aktuellem Baurecht gilt das Areal an der Reventlowstraße als besonders geschütztes Wohngebiet, in dem ein Kindergarten nur mit entsprechenden Einschränkungen als Ausnahme zugelassen werden kann.

Das Gericht legte bei seiner jüngsten Entscheidung fest, dass dort maximal zehn Kinder aufgenommen werden könnten.

Diese Zahl orientiere sich an der Anzahl von Bewohnern, die üblicherweise in einem solchen Gebäude wohnen würden. Eine Rechtsauffassung, die aus Sicht des Vorsitzenden der Bezirksversammlung Altona, Andreas Grutzeck (CDU), "völlig weltfremd" ist. Würde diese Rechtsauffassung bei allen künftigen Kitas in besonders geschützten Wohngebieten gelten, sei eine vernünftige Kinderbetreuung in einer Großstadt wie Hamburg nicht mehr zu gewährleisten. Die Bezirkspolitik unterstütze daher die Beschwerde der Verwaltung.

Ob der Beschluss des Gerichts aber tatsächlich weitere Kitas in geschützten Wohngebieten verhindern könnte, ist bei Rechtsexperten und Politikern umstritten. Denn: Die Richter hatten, wie berichtet, ihren Beschluss ganz klar an der engen Bebauung des Grundstücks, an den fehlenden Parkmöglichkeiten und am Schnitt des Gartens festgemacht. Das bedeutet: Sollten diese Kriterien nicht zutreffen, hätte eine Klage gegen eine geplante Kita auch nicht automatisch Aussicht auf Erfolg.

Sollte die Rechtauffassung der Verwaltungsrichter Bestand haben, müssen die klagenden Nachbarn an der Reventlowstraße aber dennoch damit rechnen, dass dort in absehbarer Zeit mehr als zehn Kinder spielen und toben dürfen: Der Bezirk Altona arbeitet angesichts der Klagen zurzeit an einem neuen Bebauungsplan, der für das Gebiet eine Kita explizit vorsieht. "Und dann können dort auch wieder 60 Kinder betreut werden", so Bezirksamtsleiter Jürgen Warmke-Rose.

Die SPD-Kita-Politikerin Carola Veit wirft dem Senat unterdessen eine falsche Lageeinschätzung vor. "Das Problem von Konflikten zwischen Kitas und Anwohnern ist lange bekannt. Der Senat hat dieses Problem aber offensichtlich völlig falsch eingeschätzt. Er ist untätig geblieben, wo er hätte handeln müssen", so Veit. Sie erneuerte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung. Dies würde ermöglichen, dass Kindertageseinrichtungen künftig als Regelbebauung in reinen Wohngebieten zulässig sind. Veit warf dem Senat vor, auch andere Initiativen nicht umzusetzen. Das gelte zum Beispiel für die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, Kinderlärm privilegieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und GAL vereinbart, eine Hamburger Regelung zum Lärmschutz zu schaffen, die eine "Privilegierung von Kinderlärm gegenüber Gewerbelärm" enthalten soll.

"Nach einem Jahr liegt hier nicht einmal ein Entwurf vor", kritisierte Veit. "Der zuständige Sozialsenator Dietrich Wersich ist bei diesem Thema ganz abgetaucht, das geht nicht", so Carola Veit. (

schmoo/at

erschienen am 25. April 2009

http://www.abendblatt.de/daten/2009/04/25/1136002.html

 

 

 


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