Väternotruf

Juni 2009


 

 

 

 

Urteil kassiert

"Durchgeknallt" darf man sagen

Das Bundesverfassungsgericht gibt „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann recht. Seine Wortwahl über Berlins Ex-Generalstaatsanwalt Karge zeuge zwar von einer "gewissen Schärfe", ihm sei es aber um ein Sachanliegen gegangen, nicht um Schmähung.

Jost Müller-Neuhof

Auf Straftaten folgen Sanktionen, das weiß jeder, „vom Buschneger bis zu den Tieren“. Berlins ruppiger Ex-Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge hatte dies einmal gesagt und „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann wegen Beleidigung angezeigt, nachdem der ihn in einer Talkrunde „durchgeknallt“ nannte. Naumann bekam eine Geldstrafe. Jetzt zeigt sich: „Buschneger“ und Tiere wissen über Straftaten manchmal besser Bescheid als seinerzeit die Berliner Justiz einschließlich der damaligen Senatorin, die Karge beisprang. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen den Journalisten kassiert. Die Kritik war keine Straftat – sie fällt unter den Grundrechtsschutz auf Meinungsfreiheit.

Anlass des Streits bildeten nicht Karges Zitate, sondern Ermittlungen gegen den TV-Moderator Michel Friedman, damals auch Vizepräsident des Zentralrats der Juden, wegen Kokainbesitzes. Naumann hatte Karge vorgeworfen, bestimmte Medien informiert zu haben, obwohl noch „nichts bewiesen“ gewesen sei; er sprach von „Skandal“ und griff schließlich („Ich sag’s ganz offen“) zum Durchgeknallt-Verdikt.

„Absonderlich, bizarr, extravagant, skurril, schrill, überspannt, wunderlich, exzentrisch, schrullig, überdreht“ seien Deutungen für den Begriff – aber eben auch „verrückt“, sagt das Verfassungsgericht. Naumanns Wortwahl sei von „gewisser Schärfe“ und „ehrverletzend“, aber es sei ihm eben doch um ein „Sachanliegen“ gegangen, nicht um Schmähung.

Friedman wurde später verurteilt, doch mit seinem „Sachanliegen“ ist Naumann auf der Höhe der Zeit: Zuletzt sind Staatsanwaltschaften wegen ihrer Informationspolitik im Fall des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa in die Kritik geraten, die Sexpartner mit Aids infiziert haben soll. Jost Müller-Neuhof

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2009)

http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Bundesverfassungsgericht-Michael-Naumann-durchgeknallt;art15532,2833520

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat mal „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann sicher Glück gehabt, dass seine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angenommen und erfolgreich war. Andere dagegen, so wie etwa die staatlich sorgerechtlich diskriminierten nichtverheirateten Väter, die weniger prominent sind, werden beim Bundesverfassungsgericht bereits an der Eingangstür abgewiesen. so z.B. am 08.03.2007 mit dem höchstrichterlichen und hochpeinlichen Vortrag:

 

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Papier                       Hohmann-Dennhardt                     Hoffmann-Riem" 

 

Die Story ausführlich nachzulesen unter: 

Kindesentführung nach Sulzburg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2004 - 2007

 

 

Ähnlich gab es schon in der DDR, nur das diese nie behauptet hat, sie wäre ein bürgerlicher Rechtsstaat und würde sich um die Einhaltung der bürgerlichen Rechte kümmern. So kurz vor dem Abgesang der DDR bei der staatlichen Ablehnung der beantragten Registrierung des "Neuen Forums":

"Am 19. September 1989 meldete das Neue Forum die Gründung der Vereinigung entsprechend einer DDR-Verordnung in elf der 15 DDR-Bezirke an. Zwei Tage später wurde über die staatliche Nachrichtenagentur ADN das Neue Forum als verfassungs- und staatsfeindlich beschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 3.000 Menschen den Aufruf unterschrieben. Am 25. September wurde der Antrag auf Zulassung offiziell mit der Begründung abgelehnt, es bestehe keine gesellschaftliche Notwendigkeit für eine derartige Vereinigung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neues_Forum

 

 

 


 

 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1868/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 22), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090630_1bvr186808.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1868/08 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn G...,

 

- Bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Markus Behnke,

in Sozietät Rechtsanwälte Behnke, Hochgrebe & Kollegen,

Nürnberger Straße 20, 10789 Berlin -

 

gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Juni 2008 - 15 UF 95/07 -

 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und die Richter Gaier,

Kirchhof

 

am 30. Juni 2009 einstimmig beschlossen:

 

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Juni 2008 - 15 UF 95/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer die durch das Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

I.

1

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der Alleinsorge für die am 12. Juli 2000 und am 17. Mai 2002 geborenen Söhne auf die Kindesmutter.

2

1. Die Kinder sind aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Eltern in der gleichen Straße in B. Der Beschwerdeführer ist selbständig. Die Kindesmutter ist im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen bei einem Rundfunksender in B. tätig. Die Kinder verfügen bei beiden Elternteilen über ein Kinderzimmer mit entsprechender Ausstattung. Vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel wurde zwischen den Eltern am 7. März 2006 eine befristete Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Kinder abwechselnd von montags bis sonntags bei jeweils einem Elternteil wohnen.

3

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2006 regelte das Amtsgericht den Umgang einstweilig dahingehend, dass die Kinder Donnerstagabend von der Kindesmutter beim Beschwerdeführer abgeholt werden, bei ihr das Wochenende verbringen und montags früh zur Schule beziehungsweise in den Kindergarten gebracht werden, von wo sie der Beschwerdeführer abholt, der die Kinder wiederum bis Donnerstagabend 19.00 Uhr bei sich behält.

4

Sowohl die vergleichsweise als auch die amtsgerichtliche Umgangsregelung wurde von den Eltern in der Folgezeit umgesetzt.

5

Den Antrag der Kindesmutter, die elterliche Sorge, jedenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf sie allein zu übertragen, wies das Amtsgericht mit Beschluss vom 21. Juni 2007 - nach Einholung eines Sachverständigengutachtens - zurück und regelte den Umgang der Kindesmutter und des Beschwerdeführers mit den Kindern insoweit, als die Kinder von Donnerstag 18.00 Uhr bis Montag früh bei der Kindesmutter und die Zeit bis einschließlich Donnerstag 18.00 Uhr beim Beschwerdeführer sind. Darüber hinaus berechtigte es den Beschwerdeführer, jedes 4. Wochenende mit den Kindern zu verbringen, und traf eine Ferien- und Feiertagsregelung. Das Gericht sei - unter teilweiser Berücksichtigung des Gutachtens - nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung - auch nur von Teilbereichen - der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter dem Kindeswohl am besten entsprechen würde. Die Eltern seien trotz Abstimmungsschwierigkeiten und Konflikten dennoch im Ergebnis zu tragfähigen Absprachen über Belange der Kinder gekommen. Dies zeige sich in den grundsätzlichen Entscheidungen über die Frage, ob die Kinder Fußball oder ein Musikinstrument spielten oder die Entscheidung über die Schule, die eines der Kinder besuchen solle. Diese Fragen hätten zur Zufriedenheit beider Eltern gelöst werden können. Auch hätten die Eltern im Anschluss an die letzte mündliche Verhandlung einvernehmlich eine Ferienregelung treffen können. Die Neigungen der Kinder gingen eindeutig in die Richtung, eine Aufteilung der Lebensmittelpunkte wie bisher beizubehalten. Das praktizierte Wechselmodell entspreche dem Willen der Kinder. Tragfähige Gründe, warum der Kindesmutter das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden solle, ergäben sich nicht aus dem Gutachten. Der Beschwerdeführer habe über Jahre einen erheblichen Anteil an der Betreuung der Kinder übernommen. Eine Reduktion seiner Betreuung und Erziehung sei auf dieser Grundlage nicht gerechtfertigt. Seine von der Kindesmutter problematisierten Verhaltensweisen gegenüber den Kindern seien nicht durch eine Sorgerechtsregelung zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund folge das Gericht nicht der Würdigung der Sachverständigen, der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Wieso die Kindesmutter vergleichsweise kompetenter einzuschätzen sei, erschließe sich dem Gericht nicht. Die Kindesmutter moniere zwar, dass der Beschwerdeführer maßgebliche Dinge allein entscheide und sie im Ergebnis stets vor vollendete Tatsachen stelle. Dies gelte jedoch in gleicher Weise für die Kindesmutter, die ihrerseits wesentlichere Entscheidungen im Leben der Kinder, insbesondere die Einschulung und die Teilnahme am Musikunterricht, eigenständig entschieden habe. Da das Gericht in Übereinstimmung mit der Sachverständigen und der Verfahrenspflegerin der Auffassung sei, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entspreche, könne das Gericht nur den Umgang regeln. Denkbar sei zwar auch eine zeitliche Aufteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dieser Weg erscheine aber nicht praktikabel. Es liege daher näher, auf eine Sorgerechtsregelung zu verzichten und die Aufenthaltswechsel der Kinder im Rahmen der Umgangsregelung wie erfolgt zu treffen. Die Konflikte zwischen den Eltern seien zwar noch erheblich. Das Gericht sei aber der Auffassung, durch die zwischenzeitlich einvernehmlichen getroffenen Entscheidungen und unter Zuhilfenahme von professioneller Mediation sei auf Dauer eine Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Eltern auf der Elternebene möglich.

6

Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde änderte das Brandenburgische Oberlandesgericht den Beschluss des Amtsgerichts - die elterliche Sorge betreffend - ab, übertrug das Sorgerecht auf die Kindesmutter allein und wies die weitergehende Beschwerde der Kindesmutter zurück. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts könne es angesichts des erheblichen Konfliktpotenzials zwischen den Eltern nicht beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Es bestünde keine Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Kooperation in den die Kinder betreffenden Belangen. Nach den überzeugenden Feststellungen des in erster Instanz erstatteten Sachverständigengutachtens seien die Eltern gegenwärtig nicht in der Lage, die aus der Paardynamik und dem Trennungsprozess resultierenden Konflikte konstruktiv anzugehen und eine Elternebene wieder herzustellen, in der lösungsorientiert miteinander umgegangen werden könne. Die Kooperationsfähigkeit des Beschwerdeführers sei durch seine hochgradig widersprüchliche Haltung, einerseits kooperieren zu wollen, andererseits bei Divergenzen den Prozess der Entscheidungsfindung zu umgehen und allein zu entscheiden, eingeschränkt. Dies äußere sich in diktatorisch anmutenden, egozentrischen und wenig partnerschaftlichen Verhaltensweisen, denen die Kindesmutter wenig entgegenzusetzen habe und auf die sie mit Rückzug und Vermeidungsstrategien reagiere. Nach der Einschätzung der Sachverständigen könne unter diesen Umständen eine Elternkooperation erst dann gelingen, wenn die grundlegende Konfliktdynamik („Machtkampf“ auf Paarebene) von den Eltern reflektiert und Dritte nicht mehr als „Bündnispartner“ instrumentalisiert, sondern als konstruktiver Beistand erlebt würden. Davon seien die Eltern jedenfalls zurzeit weit entfernt. Die Feststellungen des Sachverständigengutachtens würden auch den Beobachtungen entsprechen, die der Senat selbst während der (mehrstündigen) Verhandlungen in den Sitzungen vom 13. Dezember 2007 und vom 3. April 2008 in Bezug auf das Interaktionsverhalten der Eltern gemacht habe. Diese Einschätzung werde im Kern auch vom Jugendamt und von der Verfahrenspflegerin geteilt. Der Elternkonflikt wirke sich zunehmend nachteilig auf das Kindeswohl aus. Die Kinder würden in die Auseinandersetzung einbezogen. Das Sorgerecht sei deshalb, auch um Konfliktpotential aus der Elternbeziehung zu nehmen, einem der beiden Elternteile zu übertragen. Dabei stehe für den Senat außer Zweifel, dass beide Eltern - sehe man davon ab, dass es ihnen nicht gelinge, die Kinder aus ihrem Konflikt herauszuhalten - uneingeschränkt erziehungsgeeignet und in der Lage seien, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Die Bindungen der Kinder seien zu beiden Eltern sicher und tragfähig. Ausschlaggebend für die Entscheidung könne deshalb nur der Gesichtspunkt sein, der Dominanz des Beschwerdeführers in der Elternbeziehung ein rechtliches Gegengewicht gegenüber zu stellen, indem die rechtliche Position der Kindesmutter im Elternkonflikt verstärkt werde. Jede andere Entscheidung würde angesichts der Persönlichkeitsstruktur des Beschwerdeführers dazu führen, die Kindesmutter von allen die Belange der Kinder betreffenden Entscheidung faktisch auszugrenzen. Soweit sich die Beschwerde gegen die getroffene Umgangsregelung wende, habe sie keinen Erfolg. Die Eltern praktizierten seit eineinhalb Jahren ein „Wechselmodell“. Für eine Änderung sehe der Senat keine hinreichende Veranlassung.

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2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts mit der Rüge der Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und Art. 6 GG. Die elterliche Sorge werde der Kindesmutter nicht zum Wohl der gemeinsamen Kinder, sondern deshalb übertragen, um der vom Gericht in den Vordergrund gestellten Dominanz des Beschwerdeführers in der Elternbeziehung ein rechtliches „Gegengewicht“ gegenüber zu stellen. Zudem werde die Umgangsregelung von beiden Elternteilen seit über eineinhalb Jahren ohne Probleme umgesetzt. Dies zeige, dass die Eltern in der Lage seien, gemeinsam zum Wohl ihrer Kinder zu handeln, und sie das Recht der Kinder auf Umgang mit dem anderen Elternteil achteten. Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge diene nicht der Stärkung der Rolle eines Elternteils, sondern allein dem Kindeswohl. Hierzu treffe das Oberlandesgericht keine Feststellungen. Beide Kinder hätten aber ausdrücklich erklärt, dass sie eine überwiegende Betreuung durch einen Elternteil nicht wünschten. Die Sorgerechtsentscheidung habe sich nach Empfehlungen der Sachverständigen ganz besonders eng an den diesbezüglichen Wünschen und Vorstellungen der Kinder orientieren und gewährleisten sollen, dass diese vorrangig umgesetzt würden. Dementsprechend habe die Empfehlung der Gutachterin auch dahingehend gelautet, allenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter zu übertragen. Zudem weise das Gutachten ausdrücklich darauf hin, dass der Kindesmutter nicht mit dem „Instrument“ der alleinigen elterlichen Sorge die Lösung ihrer persönlichen Bedürfnisse in der Beziehung zum Beschwerdeführer in die Hand gegeben werden dürfe. Bei einer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge hätte die Kindesmutter keinen Anlass für Elterngespräche mehr; sie könne sich vielmehr dem Beschwerdeführer vollständig entziehen, was nicht im Interesse der Kinder wäre.

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3. Mit Beschluss vom 14. April 2009 hat das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. bewilligt.

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4. Den Beteiligten des Ausgangsverfahrens und der Landesregierung Brandenburg wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

II.

10

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr nach § 93c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG statt. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c BVerfGG).

11

Der angegriffene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Elternrecht.

12

1. a) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 <371 f.>; 75, 201 <218 f.>). Der Schutz des Elternrechts, der dem Vater und der Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 <180>; 107, 150 <169 f.>). Dabei setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen. Dem dient § 1671 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 BGB, der bestimmt, dass einem Elternteil auf Antrag die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei haben die Gerichte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen (BVerfGE 107, 150 <169 f.>).

13

Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>).

14

b) Diesen Anforderungen wird die angegriffene Entscheidung nicht gerecht.

15

(1) Das Oberlandesgericht hat nicht nachvollziehbar begründet, aus welchen Gründen die Auflösung der elterlichen Sorge zum Wohl der Kinder erforderlich ist. Sofern das Gericht maßgeblich auf das Konfliktverhalten der Eltern und die Persönlichkeit des Beschwerdeführers abgestellt hat, hat es weder das Ergebnis des Sachverständigengutachtens, noch die tatsächliche Betreuungs- und Lebenssituation der Kinder, noch deren bekundeten Willen auf Fortbestand der bestehenden Betreuungs- und Lebenssituation hinreichend berücksichtigt.

16

Das Oberlandesgericht hat nicht hinreichend in seine Erwägungen einbezogen, dass die Eltern die gerichtlich festgelegte beziehungsweise bestätigte Umgangsregelung mit den Kindern und deren Betreuung im Sinne eines sogenannten Wechselmodells offenbar zur Zufriedenheit der Beteiligten praktizieren. Es hat zwar die vom Amtsgericht ermittelte Neigung der Kinder bestätigt, die Aufteilung der Lebensmittelpunkte wie bisher beizubehalten, und ebenfalls eine Änderung der Umgangsregelung nicht für erforderlich gehalten, doch diesem Faktum einer jedenfalls beim Umgang funktionierenden Kooperation der Eltern im Interesse der Kinder bei seiner Entscheidung über die elterliche Sorge keine Bedeutung beigemessen.

17

Darüber hinaus hat sich das Oberlandesgericht allein auf die negativen Aussagen im Sachverständigengutachten zur Persönlichkeit des Beschwerdeführers bezogen, ohne die dort auch enthaltenen positiven Aussagen zu berücksichtigen. Ebenso wenig hat es die Aussagen über die Persönlichkeit der Kindesmutter gewürdigt und in den Gesamtzusammenhang einbezogen, in den diese Aussagen gestellt wurden. Laut Sachverständigengutachten haben beide Elternteile in der Vergangenheit über Kindesbelange ohne Absprache entschieden. Andererseits konnten Einzelfragen, wie Sport- und Musikunterricht der Kinder, zwischen den Eltern auch ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geklärt werden.

18

(2) Soweit das Oberlandesgericht die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge für erforderlich gehalten hat, um Konfliktpotential aus der Elternbeziehung zu nehmen und es für ausschlaggebend erachtet hat, der Dominanz des Beschwerdeführers in der Elternbeziehung ein rechtliches Gegengewicht gegenüber zu stellen, indem es die Rechtsposition der Kindesmutter durch Übertragung der Alleinsorge hat stärken wollen, hat es die Bedeutung und Tragweite des mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts des Beschwerdeführers verkannt. Maßstab und Ziel einer Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern mittels Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil, sondern allein das Kindeswohl.

19

Mit der Frage, ob es dem Kindeswohl vorliegend abträglich wäre, die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen, hat sich das Oberlandesgericht indes nicht hinreichend auseinandergesetzt. Dabei hatte das Sachverständigengutachten gerade auf die negativen Folgen der Übertragung der Alleinsorge auf die Kindesmutter hingewiesen und im Interesse der Kinder empfohlen, der Mutter nicht das Instrument der Alleinsorge zur Lösung ihrer persönlichen Probleme in der Beziehung zum ehemaligen Partner und zur Befriedigung ihres Bedürfnisses nach Abgrenzung in die Hand zu geben. Es gebe für sie dann keinen Anlass mehr für Elterngespräche. Sie könnte sich dem Kindesvater vollständig entziehen, was nicht im Interesse der Kinder wäre. Dies hat das Oberlandesgericht nicht entsprechend gewürdigt.

20

2. Die angegriffene Entscheidung beruht auf dem festgestellten Grundrechtsverstoß. Sie wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 95 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BVerfGG).

21

3. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG.

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4. Der nach § 37 Abs. 2 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren beträgt, wenn der Verfassungsbeschwerde durch die Entscheidung einer Kammer stattgegeben wird, in der Regel 8.000 €. Weder die objektive Bedeutung der Sache noch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit weisen hier Besonderheiten auf, die eine Abweichung veranlassen würden.

 

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof

 

 


 

Berliner Morgenpost

Protest

Männer-Demo: "Familienpolitik mit Vätern"

Sonntag, 21. Juni 2009 04:00

Mit einem Demonstrationszug vom Alexanderplatz über den Gendarmenmarkt bis zum Brandenburger Tor hat der Verein "Väteraufbruch für Kinder" gestern eine bessere Einbeziehung der Väter in die Familienpolitik gefordert.

Beteiligt waren nach Veranstalterangaben zwischen 150 und 200 Väter aus ganz Deutschland.

Dabei beklagte ein Vereinssprecher, dass Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) weder den Verein noch seine Anliegen ernst nehme. Zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestehe hingegen ein guter Kontakt. So arbeite beispielsweise ein Mitglied des Vereinsvorstands an einem Forschungsprojekt mit, das sich mit dem Sorgerecht für unverheiratete Väter ab Geburt des Kindes befasst. Die Forderung nach einem solchen Sorgerecht gehörte auch zu den zentralen Forderungen der Demonstration.

Der Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder" weist seit nunmehr neun Jahren mit Aktionen dieser Art auf Defizite in der Familienpolitik hin. Zu seinen vorrangigen Zielen gehört die Gleichstellung von Männern im Familienrecht. Der 1989 gegründete Verein zählt eigenen Angaben zufolge bundesweit knapp 3000 Mitglieder in etwa 150 Ortsgruppen und Kontaktstellen. 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1116948/Maenner_Demo_Familienpolitik_mit_Vaetern.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Den Teilnehmern der Demo unsere Anerkennung. Den zehntausenden nichtteilnehmenden sorge- und umgangsrechtlich diskriminierten Väter muss man dagegen vorwerfen, dass sie zu ihrem eigenen Unglück durch Nichtstun aktiv beitragen. Man fragt sich, was die größere Schande ist, die staatliche und bundesverfassungsgerichtlich abgesegnete Männerdiskriminierung oder die Untätigkeit der betroffenen Männer.

Der Vortrag eines Vereinssprechers: "Zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestehe hingegen ein guter Kontakt. So arbeite beispielsweise ein Mitglied des Vereinsvorstands an einem Forschungsprojekt mit, das sich mit dem Sorgerecht für unverheiratete Väter ab Geburt des Kindes befasst." ist allerdings schon makaber.

Was soll daran gut sein, dass ein Mitglied des Vereinsvorstands an einem ministerialen Alibiforschungsprojekt mitarbeitet, das sich mit dem Sorgerecht für unverheiratete Väter ab Geburt des Kindes befasst. Ebenso gut könnte man auch an einem Forschungsprojekt für die Aussiedlung nichtverheirateter Väter nach Sibirien befassen, damit Deutschland, das Bundesverfassungsgericht und Bundesjustizministerin Zypries endlich von der Plage nichtverheirateter Väter befreit ist.

Au weia!

 

 

 


 

 

Berlindemo am 20. Juni 2009 in Berlin

 

Liebe Mitstreiter,

nun sind es nur noch wenige Tage bis zur Berlindemo am 20. Juni 2009 in Berlin und die meisten Vorbereitungen sind abgeschlossen.

Neben unseren langjährigen Forderungen u.a. für gemeinsames Sorgerecht auch für nicht-eheliche Väter fordern wir vor allem, daß Politik nicht nur „für“ Väter, sondern vor allem „mit“ Vätern gemacht werden. Welchen Stellenwert Väter tatsächlich haben, sieht man deutlich am Namen des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es reicht sicher nicht, 2 Vätermonate zu verabschieden, solange Väter keine Rechtssicherheit haben und eine erschreckend hohe Zahl von Vätern nach Trennung den Kontakt zum Kind verlieren.

Während der Demo wird uns eine Pferdekutsche begleiten, auf der mit angereiste Kinder kostenlos fahren können.

Zur kostengünstigen Übernachtung haben wir - wie in den letzten Jahren - eine Sporthalle mit kompletten Sanitäranlagen organisiert. Einfach Iso-Matte und Schlafsack mitbringen. Sie steht uns ab Freitagabend bis Sonntag zur Verfügung. Wer bereits am Freitagabend anreisen will und die Übernachtung noch nicht gebucht hat, kann sich mit Heike Dietrich aus der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen: 0162 - 9 32 77 47.

Dort werden wir uns auch nach der Demo zum Grillen treffen.

Im Anschluß an die Demo besteht die Möglichkeit, um 17:30 im Kant-Kino in Berlin Charlottenburg den Film „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger (www.der-entsorgte-vater.de) zu besuchen. Der Film hat in den letzten Wochen für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt und erhält überwiegend positive Filmkritiken. Unter www.kino.de kann man auch seine Wertung für diesen Film abgeben: http://www.kino.de/kinofilm/der-entsorgte-vater/75573.html -> „Diesen Film empfehlen“.

Aus allen Regionen Deutschlands reisen engagierte Eltern an. Zur günstigen Anreise empfehlen wir dringend die Fahrtenbörse unter http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/FahrtenboerseDemo2009 zu nutzen. Erfahrungsgemäß wird diese Möglichkeit immer erst in den letzten Tagen intensiv genutzt. Bitte unbedingt sowohl Anfragen als auch Angebote eintragen.

 

Sämtliche organisatorischen Details – auch die (aller)-letzten Aktualisierungen - werden auf der Seite www.berlindemo.vaeteraufbruch.de veröffentlicht.

 

 

Herzliche Grüße

 

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

Tel. 06627 - 33 59 95 oder 03691 - 88 09 74

mobil 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

 

Mein Vater von der Samenbank

Auf der Suche nach der eigenen Identität

 

WDR 5, Sonntag 21. Juni 2009, 11.05 – 12.00 Uhr

WDR 5, Montag 22. Juni 2009, 20.05 – 21.00 Uhr

 

Radio-Feature von Valentin Thurn und Frank Bowinkelmann

Als Anna von ihrer Mutter erfährt, dass sie mit dem Samen eines Fremden gezeugt wurde, ist sie zunächst wie gelähmt. Wochenlang schaut sie sich die Fotoalben der Familie an, vergleicht ihr Gesicht mit dem des Vaters und der Schwestern. Die Frage nach dem Unbekannten in ihrem Leben, lässt sie nun nicht mehr los. Rund 100.000 Kinder wurden bis heute in Deutschland mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Doch wenn die jungen Erwachsenen etwas über ihren genetischen Vater erfahren wollen, stoßen sie meist auf unüberwindbare Hürden. Dabei ist das Wissen um die eigene Abstammung eine wichtige Säule der eigenen Identität. Das Feature begleitet die junge Frau bei der Suche nach ihrem Erzeuger.

Regie: Hans-Jürgen Schunk

Redaktion: Dorothea Runge

 

Valentin Thurn

 

THURN FILM

Marsiliusstr. 36

50937 Köln

0221 - 9420 2510

Fax 9420 2512

mobil 0163 - 548 9353

valentin@thurnfilm.de

www.thurnfilm.de

 

 

 


 

 

 

 

München

Fünf Jahre Haft für Tagesmutter

Weil sie ein Kleinkind zu Tode geschüttelt hat, ist eine ehemalige Tagesmutter zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Sie hat selbst zwei Töchter.

Tagesmutter Alexandra S. schüttelte ein Kleinkind zu Tode

Das Landgericht München sprach die 34-Jährige am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Frau hatte gestanden, einen 14 Monate alten Jungen heftig geschüttelt zu haben, weil er nicht schlafen wollte. Zwei Tage nach der Misshandlung starb der kleine Christopher an den Folgen eines Schütteltraumas mit Gehirnblutung.

Tagesmutter:

„Ich wollte doch nur, dass er ruhig ist“

Die erfahrene Tagesmutter sei sich der Gefahr für das Kind durch die Misshandlung bewusst gewesen, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsbegründung. Es sei eine Spontantat gewesen. „Um den Jungen zu disziplinieren, wollte sie ihn in diesem Moment misshandeln.“ Das Gericht hielt Alexandra S. zugute, dass sie geständig ist und Reue zeigt. Sie hatte das Schütteln aber erst nach dem Tod des Kindes zugegeben, „aus Angst, zur Verantwortung gezogen zu werden“, wie der Richter sagte. Die zweifache alleinerziehende Mutter sitzt seit ihrem Geständnis im vergangenen Jahr in Haft.

Laut einem Gutachter starb das Kind eindeutig infolge der Misshandlung. Selbst wenn die Frau diese früher eingeräumt hätte, wäre der kleine Christopher nicht mehr zu retten gewesen, zitierte der Richter einen Gutachter. „Die Eltern hatten ihnen ihr einziges Kind anvertraut“, wandte sich Götzl an die Tagesmutter. Christopher war im September des vergangenen Jahres zur Eingewöhnung bei der Frau, als es zu dem Drama kam.

10 000 Euro Schmerzensgeld

Der Junge sei ihr wehr- und schutzlos ausgeliefert gewesen, fuhr Richter Götzl fort. Seine Eltern litten bis heute schwer unter dem Tod des Kindes. Sie traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Mit einem Foto ihres Sohnes auf dem Tisch verfolgten sie teilweise unter Tränen die Urteilsverkündung. Das Paar erwartet inzwischen wieder ein Kind.

Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Eltern. Zudem einigten sich beide Seiten auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mehr als 10 000 Euro. Er habe den Eindruck, dass die Eltern auch das Strafmaß akzeptierten, sagte deren Anwalt.

Bewährung nicht ausgeschlossen

Alexandra S., die zum Prozessauftakt unter Tränen gestanden hatte, nahm das Urteil gefasst auf. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren plädiert. Nach dem Urteil kündigte er an, sich dafür einzusetzen, dass die Hälfte der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Richter sagte, er könne nachvollziehen, dass die Frau unter der Trennung von ihren beiden Töchtern leide. Sie werde jedoch in absehbarer Zeit wieder bei ihren Kindern sein. „Die Eltern des kleinen Christopher werden ihren Sohn aber nie wieder sehen.“ Das Paar war über das Jugendamt an die Tagesmutter vermittelt worden. Diese hatte eine vom Amt anerkannte Ausbildung absolviert.

19.06.2009

http://www.focus.de/panorama/welt/muenchen-fuenf-jahre-haft-fuer-tagesmutter_aid_409609.html

 

 

 


 

 

Urteil gegen ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Oldenburg rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht ist jetzt rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück haben die eingelegten Revisionen zurück genommen.

Am 05. März 2009 hatte das Landgericht Oldenburg den 56 Jahre alten Juristen aus Aurich wegen versuchter Erpressung zum Nachteil eines Emder Stahlbauunternehmers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher

04.06.2009

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C56122341_N37287533_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Oldenburg

Richard-Wagner-Platz 1 Telefon: 0441/220 - 1163

26135 Oldenburg

Fax:

0441/220 - 1164

Pressemitteilung vom 20. Januar 2009

Hinweis zum Verfahren gegen den angeklagten Richter aus Aurich

Der beim Landgericht Oldenburg angeklagte Richter Hans-Uwe P. aus Aurich ist heute auf seinen eigenen Antrag hin aus dem Dienst entlassen worden.

Dr. Antje Jaspert

-Pressesprecherin-

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=656&aktion=anzeigen&bid=30

 

 

Justizcontrolling

Stand und Perspektiven des Projekts

Seit längerer Zeit arbeitet das Niedersächsische Justizministerium an dem Projekt „Justizcontrolling (JuCo)". 

...

RiOLG Hans-Uwe Pasker, Niedersächsisches Justizministerium

http://www.nrb-info.de/mitteilungsblatt/2006/jucontrol.html

 

 


 

 

 

 

 

„Generation…kann gerade nicht…“ Väter auf dem Weg in die Familie

 

Datum, Uhrzeit 16.06.2009, 18:30 - 20:30

Ort Kindermuseum

Anschrift Senefelder Straße 5

10437 Berlin

VeranstalterInnen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Kontakt Juliana Schiwarov

Referentin Kinder, Jugend, Familie

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

T. 030/227 58968, F. 030/227 56035

 

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

Immer mehr Männer, die Väter werden, wollen sich nicht mehr allein auf die Ernährer- und Versorgerrolle festlegen lassen. Auffällig auch, immer mehr beruflich erfolgreiche Männer stecken in der Karriere zurück, um Zeit mit ihren Kindern und aktiv in der Familie zu verbringen. Aus dem Blickwinkel der Kinder ist es wunderbar, beide Eltern so nah zu erleben. Soweit, so gut. Das haben wir Grüne immer so gewollt – faire Aufgabenteilung in der Familie und Karriere für beide Geschlechter.

Doch auch die Stimmen werden lauter, die sagen: Männer werden strukturell benachteiligt, wenn sie aktive Väter sein wollen. Wir brauchen eine Väterpolitik, um es Männern zu ermöglichen, ihre Rolle als engagierter Vater zu leben und nicht mehr bloss der Brotverdiener zu sein.

Auf der anderen Seite sagen aktive Frauen und Mütter, dass die Möglichkeiten für Männer längst da sind, während sie sich die eigene Wahlfreiheit bitter erkämpfen mussten. Für viele junge Frauen ist nicht so klar, dass nun Väter speziell gefördert werden müssten. "Wenn drei Männer in Elternzeit gehen, schreiben sie gleich ein Buch darüber."

Brauchen wir denn eine Väterpolitik? Haben nicht Frauen mit ihrem Kampf um Gleichberechtigung das Feld für die Väter mit geebnet, so dass engagierte Väter eigentlich nur noch zugreifen müssten?

Wo liegen die Schwierigkeiten für Väter – im Beruf, im Familienrecht, in der Gesundheitspolitik? Wie müsste eine Väterpolitik aussehen?

 

Programm

18.30

Begrüßung

 

Ekin Deligöz

Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Eingeleitung der Veranstaltung durch eine familienpolitische Grundsatzrede

Renate Künast

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Podiumsdiskussion

 

* Cem Özdemir (MdEP, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen)

* Volker Ratzmann (MdA, Fraktionsvorsitzender Berlin)

* Sabine Grüneberg ELTERN (Zeitschrift ELTERN, Redakteurin)

 

Moderation: Claudia Neusüß (Politikberaterin, Moderatorin)

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Sachen Väterpolitik und Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder spielen die Grünen unter den väterdiskriminierenden Blockparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Linke derzeit die Rolle des Einäugigern unter den Blinden.

Eine konsequente Beendigung der semifaschistischen staatlichen Diskriminierungspolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern planen allerdings auch die Grünen nicht, so dass man schon jetzt sagen kann, nach der zukünftigen Reform geht der Kampf weiter, bis auch der letzte Vater begriffen hat, dass jede Wählerstimme an die alten Blockparteien mit ihren vernagelten männerpolitischen und väterdiskriminierten Ansichten nicht nur eine verschenkte Wählerstimme ist, sondern das Elend der Väter und ihrer Kinder nur verlängert.

 

 

 

 


 

 

 

Elterndemo am 20. Juni 2009 in Berlin

Damit Deutschland 10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform in Europa wieder aufholt:

 

10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform ist Deutschland wieder das familienpolitische Schlusslicht in Europa: Finnische Trennungsmediation, polnisches Sorgerecht, dänisches Elterngeld, französisches Familiensplitting, österreichische Männerpolitik, belgisches Wechselmodell ... Familienpolitik kann sehr modern sein - und unsere Nachbarn machen uns vor, wie das geht.

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform vor 10 Jahren wurde erstmals die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt und den Kindern ein Umgangsrecht zum getrennt lebenden Elternteil eingeräumt. Doch verliert etwa jedes zweite Kind nach der Trennung den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht leben kann. Nach wie vor ist das gemeinsame Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Selbstverständlichkeit.

Vor mehr als fünf Jahren beauftragte das Bundesverfassungsgericht das Bundesjustziministerium mit der Prüfung, ob die geltende Sorgerechtsregelung von nichtehelichen Müttern missbraucht werde, um erziehungswillige Väter von der Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder auszugrenzen. Ergebnisse hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher nicht vorgelegt. Sie verzögert damit eine moderne Fassung des Sorgerechts, die in andern europäischen Ländern – wie z.B. in Polen – längst etablierte Praxis ist.

Auf unserer diesjährigen Berlin-Demo wollen wir auf diese Defizite hinweisen. Wie bereits angekündigt, findet die Demo am Samstag, den 20. Juni 2009 in Berlin statt. Die Themen sind wichtig und stehen medial im Fokus: Bringt Freunde und Bekannte mit und legt Flyer überall aus.

§ Wir treffen uns ab 12:00 an der S-Bahn-Station am Alexanderplatz und gehen dann mit Zwischenstationen am Familienministerium und Gendarmenmarkt zur Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor.

§ Vor den Ministerien hören wir Redebeiträge.

§ Nach der Abschlußkundgebung werden wir massenhaft unsere Luftballons aufsteigen lassen.

§ Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen kennen lernen und Austausch untereinander.

Der Kreisverein Berlin hat bereits einen Werbefilm vorproduziert. Er bereitet die Organisation vor Ort vor. Alle Details, aktuelle Infos, Downloads von Vorlagen für die Werbung und Presse stehen in den kommenden Tagen auf dieser Seite www.berlindemo.vaeteraufbruch.de und www.elterndemo.de zur Verfügung und werden bis zur Demo fortlaufend aktualisiert. Dort ist auch eine Fahrtenbörse zur verbilligten Anreise nach Berlin eingerichtet. Viele Berliner Mitglieder bieten Übernachtungsmöglichkeiten an. Mehrere Kreisgruppen organisieren außerdem vor Ort günstige Fahrtgemeinschaften.

 

Termin, Ort und Programm

Samstag, 20. Juni 2009 in Berlin

Treffpunkt: ab 12:00 Uhr auf dem Alexanderplatz

(zwischen S-Bahnstation und Fernsehturm)

 

Demo-Route: Wir laufen (über den Alexanderplatz) zum Familienministerium. Danach über die Karl-Liebknecht-Straße und Oberwallstraße zum Gendarmenmarkt, die Friedrichstraße, Unter den Linden bis zum Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor.

* Karte in Google-Map

Zeiten:

 

Zusammentreffen: ab 12:00 h

Sammeln auf dem Alexanderplatz

Eintreffen der Demo-Teilnehmer mit Gelegenheit zu Pressegesprächen

 

12:00 h

Gespräche

Demobeginn: 13:00 h

Eröffnungsrede ca. 13:30 h

Zwischenstation vor dem Familienministerium ca. 14:30 h

Zwischenstation auf dem Gendarmenmarkt Kundgebung: 15:30 h

15:30 h Ende der Demo

Abschluss-Treff: ab 17:00 h

 

 

Ansprechpartner

Kontaktadresse team@demo.vafk.de

Tel. 0700-Vaterruf (82 83 77 83), Fax 0700-Vaterfax (82 83 73 29)

Organisation

KV Berlin

*

Rainer Sonnenberger, 030 - 30 20 43 85 + 0176 - 52 05 21 97, sonnenberger@vafk.de

Bundesgeschäftsstelle

*

Rüdiger Meyer-Spelbrink, 06627 - 91 50 434 + 0162 - 83 99 123, meyer-spelbrink@vafk.de

*

Heike Dietrich, 06672 - 5 11, bundesgeschaeftsstelle@vaeteraufbruch.de

 

http://www.berlindemo.vaeteraufbruch.de/

 

 

 

 


 

 

Wie ticken Väter?

Väterdossier in spielen und lernen, Heft 7/2009

Wer weiß schon, wie Väter ticken? Die Wissenschaft, natürlich! Deshalb haben wir Dr. Rainer Volz befragt, den Autor der Männerstudie 2009 der beiden großen christlichen Kirchen. Seine Antwort – ganz kurz gefasst: „Moderne Väter sind fürsorglich und aktiv. Und Väter ändern sich – aus pragmatischen Gründen.“ Wer könnte noch etwas über Väter wissen? Mütter, na klar! Und die stehen manchmal ungläubig vor einem Wesen von einem anderen Stern. „Kenn ich dich?“ fragt deshalb Maja Roedenbeck, Autorin und Journalistin aus Berlin. Am besten wissen es aber die Kinder. Und die haben ihre eigenen Strategien entwickelt, wie sie von Papa bekommen, was sie wollen. „Papa, ich brauche dich!“ ruft daher Maximilian Brost, 17 Jahre alt, Schüler aus Hamburg. Warum wir die Väter nicht gefragt haben? Weil die es sowieso schon wissen. Im Väterdossier von spielen und lernen kommen sie einmal im Vierteljahr zu Wort.

Ralf Ruhl

spielen und lernen gibt es für € 3,95 pro Heft am Kiosk!

 

 

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

Redaktion spielen und lernen

Schnewlinstr. 6

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/705785657

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.familymedia.de

 

 


 

 

Piraten segeln ins Europaparlament

Nach einem Wahlkampf, den die etablierten Parteien routiniert gelangweilt führten, sind die Stimmen ausgezählt und die großen sowie die kleinen Sieger gekürt. Zum ersten Mal trat die Piratenpartei bundesweit an; mit beachtlichem Erfolg!

Mit 0,9% der Stimmen erreichte die Piratenpartei das beste Wahl-Ergebnis ihrer jungen Geschichte und konnte 229.117 Wähler für sich gewinnen.

In Deutschland, wo die Mitgliederzahl der Piratenpartei sich während des Wahlkampfes von 900 auf etwa 1200 steigerte, wurden 0.9% der abgegebenen Stimmen erreicht. Spitzenkandidat Andreas Popp freute sich über das Ergebnis: "Wir traten zum ersten Mal zu einer Europawahl an. Und obwohl wir bei vielen Wählern noch kaum bekannt waren, haben wir ein solches Ergebnis erzielt. Das zeigt uns, dass sich viele Bürger mit unseren Zielen identifizieren." Popp weiter: "Ganz besonders möchte ich allen Leuten danken, die uns unterstützt haben! Ohne sie wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Unser Minimalziel von 0,5% haben wir mehr als erreicht. Jetzt geht es erst richtig los."

Das gute Ergebnis der Piraten zeigt, dass Bürgerrechte, Datenschutz und ein faires Verständnis von Patent- und Urheberrechten moderne Themen sind, die mobilisieren.

In Schweden, dem Stammland der Piratenpartei, knackte die Piratpartiet mit ihrem Spitzenkandidaten, dem 54-jährigen Informatiker Christian Engström die 5% Hürde mit einem Ergebnis von 7,1 %. Damit ziehen zum ersten Mal PIRATEN in das Europäische Parlament ein. "Mit Christian Engström und den Schweden haben wir aktive Freibeuter direkt vor Ort, davon werden auch die deutschen PIRATEN profitieren", freut sich Ralph Hunderlach, Kandidat der deutschen PIRATEN.

Die Piratenpartei Deutschland gratuliert Herrn Engström zu seinem Erfolg. Dass die Piratenpartei Schwedens in das Europaparlament einzieht ist ein weiterer Schritt zur politischen Mitbestimmung der Informationsgesellschaft auf politischen Ebenen.

Derzeit sammelt die Piratenpartei Deutschland Unterstützungsunterschriften um zur Bundestagswahl antreten zu können.

http://www.piratenpartei.de/presse/Piraten_segeln_ins_Europaparlament

 

08.06.2009

 


 

 

 

Trennung

Nicht ohne meine Tochter

Samstag, 6. Juni 2009 20:12 - Von Patrick Goldstein

Auch das gehört immer mehr zum familiären Alltag in Deutschland: die Trennung der Eltern. Damit einher gehen, oft nicht für Außenstehende sichtbar, persönliche Katastrophen - vor allem für die Verlassenen und immer für die Kinder. Auch der Berliner Douglas Wolfsperger darf sein Kind nicht mehr sehen. Darüber hat der Berliner Regisseur einen Film gedreht.

 

Bild aus besseren Zeiten. Douglas Wolfsperger mit seiner Tochter

Foto: Amin Akhtar

 

 

„Ich kann nicht mehr weinen“, sagt Douglas Wolfsperger. „Über den Zustand des Weinens bin ich längst hinweg. Aber dass es für mich nicht mehr möglich ist, mein Kind zu sehen, ist unfassbar.“ Der 51 Jahre alte Regisseur, der diese Worte zu Beginn seines Films spricht, ist einer von vielen Tausend Vätern in Deutschland, die keinen Kontakt mehr mit ihrem Kind haben können. Seit der Geburt von Lisa* vor elf Jahren ist aus der Liebe zwischen ihm und ihrer Mutter tiefe Verachtung geworden. Seine Dokumentation über Väter wie ihn kommt jetzt in die Kinos.

„Diese Frau hat dafür gesorgt, dass meine Tochter mir völlig entfremdet wurde“, sagt Wolfsperger über seine frühere Lebensgefährtin. Die Tür zur Terrasse seiner Berliner Altbauwohnung ist offen, ein paar Regentropfen wehen am weinroten Vorhang vorbei ins Wohnzimmer. Im Gartenhaus in Nähe des Savignyplatzes hat er sich mit Fotos aus besseren Zeiten umgeben. Am 17. Mai 2008 durfte er Lisa zum letzten Mal sehen. Ein Gericht hatte nach zehn Jahre währender Auseinandersetzung beschlossen, dass sich die beiden bis auf Weiteres besser nicht mehr sehen sollen. Um des Kindes willen.

 

 

Es gibt verliebte Schwarzweißbilder von Wolfsperger und Lisas Mutter, Christine Schön*. Unterwegs im Motorboot. Ganz nah beieinander im Gras. Auf einer Filmpremiere hatten sie sich kennengelernt, sagt Wolfsperger. Knapp zwei Jahre später, im April 1998, kommt Lisa auf die Welt. „Ich habe mich wegen eines Films nicht richtig um Lisa gekümmert“, gibt Wolfsperger zu. Ein halbes Jahr, so Christine Schön, habe er keinen Kontakt zu seinem Kind gesucht. Und ihre Vorwürfe gehen noch weit darüber hinaus. Im Jahr darauf – das Paar hat sich zwischenzeitlich getrennt und Douglas Wolfsperger befindet sich gerade bei Dreharbeiten – zieht sie mit Lisa fort.

Seine Frau sieht das anders

In der Folgezeit erlebt Wolfsperger, wie ein anderer Mann an seine Stelle tritt, wie da einer Lisa vor seinen Augen auf den Schoß nehmen darf. Douglas Wolfsperger fühlt sich provoziert. 2001 und 2004 wird er wegen Beleidigung und Körperverletzung angezeigt. Er muss Bußgeld zahlen.

Christine Schön spricht von Ausbrüchen, „regelmäßig“ sei er verbal und körperlich ausfallend geworden. Lisa habe das „über all die Jahre miterlebt“. Das Verhalten des „ihr fremden Vaters“ habe sie tief verstört zurückgelassen. Einen Umgang mit derartigen Folgen erschien ihr als Mutter „nach zahlreichen Versuchen schließlich nicht mehr verantwortbar“.

Wie den Streit zweier sichtlich Unnachgiebiger lösen? In bis zu 160.000 Trennungsfällen kämpfen Eltern momentan ähnlich über Jahre hinweg um den Kontakt zu ihrem Kind. Trennungsväter in Douglas Wolfspergers Lage fühlen sich gegenüber Frauen benachteiligt. Sie führen an, dass das Vertrauen der Justiz in die Mutter größer sei.

Das zeige sich etwa, wenn Gerichte über das Sorgerecht urteilen: Ringen Mutter und Vater ums Kind, gewinnt in Deutschland am Ende fast immer die Frau. In 5884 Fällen wurde im Jahr 2007 für die Mutter entschieden, dagegen bekamen im gleichen Zeitraum nur 495 Väter vom Gericht das Sorgerecht. Wo derzeit alles über die neue Rolle der Frau, über die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Karriere spricht, fühlen sich diese Väter mit ihren Sorgen vernachlässigt.

 

Recht auf beide Elternteile

Bis Wolfsperger im Frühjahr 2008 aufgeben muss, erlebt er (wie auch die Männer in seinem Film), dass er scheinbar keine rechtliche Handhabe besitzt, Umgang mit seinem Kind zu bekommen, wenn es zu keiner Einigung mit der Mutter kommt. „Der Machtfaktor der Männer nach der Trennung ist der Unterhalt. Für Frauen ist es der Umgang“, sagt Peggi Liebisch unumwunden. Der Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter zufolge hätten dabei „die Kinder das Nachsehen. Denn Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.“

Auch von Lisa und Douglas Wolfsperger gibt es Bilder. In Farbe, in Hochglanz. Glückliche Bilder aus dem Jahr 2004, die er unaufgefordert aus einem seiner altmodischen Designerschränke hervorholt. Vater und Tochter beim Eisessen. Vater und Tochter, Schläfe an Schläfe, die Augen vor Freude glänzend. Lisa umgeben vom Papa, dessen Partnerin und einem neuen Stiefschwesterchen. „Lisa war damals alle zwei Sonnabende bei uns: mittendrin und ganz entspannt“, erinnert sich der Regisseur.

Doch dann drängt sich wieder der Zwist mit Christine Schön dazwischen, und die kurze Phase familiärer Harmonie mit seinem Kind wird unter Vorwürfen und Gerichtsterminen zerrieben. Wolfsperger, so Christine Schön, sei getrieben gewesen von der scheinbar fixen Idee, sie und ihr damaliger Partner wollten ihn aus dem Leben der Tochter verdrängen. Lisa indes habe Angst vor Wolfsperger gehabt. Wieder kann er sein Kind lange nicht mehr sehen.

Und Lisa? Mit zunehmendem Alter spürt sie, dass ihre Eltern einen mitunter unerbittlichen Streit ausfechten, in dessen Mittelpunkt sie steht. In Gutachten ist über sie von einer „Entfremdung des Kindes vom Vater“ zu lesen. Eine Sachverständige sagt, dass Lisa nach ihrer Einschätzung „den Vater und seine Familie schon gerne sehen“ wolle. In der Frage, wie nun mit der Ausübung des Umgangs zu verfahren ist, erklärt die Gutachterin, Lisa sei „aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht in der Lage, die Spannungen der Eltern auszugleichen“.

Bei Müttern oder Vätern, die verlassen wurden und in ihrer Wut darüber dem Ex-Partner Verantwortungslosigkeit vorwerfen, kennt die Psychologie das „Parental Alienation Syndrome“. Diese „Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung“ bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten bedeutet eine bewusste oder unbewusste Manipulation von Kindern durch jenen Elternteil, der sie aufzieht. Sohn oder Tochter werden schlicht aufgehetzt. Für die Kinder bedeutet dies die völlige Zuwendung zu einem „guten“, geliebten Elternteil und die kompromisslose Abkehr vom anderen, vermeintlich bösen Elternteil. Sie schlagen sich auf die Seite des verbliebenen Erwachsenen, um nicht auch noch ihn zu verlieren.

Im November 2006 bekommt Wolfsperger sein Kind erstmals nach zweieinhalb Jahren für einen Augenblick wieder zu sehen. Im Berliner Kammergericht. Er hat sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und versichert, „intensiv an sich gearbeitet“ zu haben. Es sei ihm „ernst damit, das Verhältnis zwischen den Beteiligten zu entspannen“. Drei Monate später erhält er einen Brief von Lisa, in dem sie ihm mitteilt, dass sie ihn nicht mehr sehen und nichts mehr ihm unternehmen wolle. Die Schrift ist kindlich. Aber ist es auch der Tonfall? Wolfsperger zweifelt.

 

Ein letztes Treffen

Mit Rücksicht auf Lisa, weil sie „jetzt vor allem Ruhe braucht“, legt das Kammergericht im März 2008 fest, dass Wolfsperger sich endgültig zurückziehen soll. Ein letztes Treffen wird anberaumt – eine gespenstisch anmutende Zusammenkunft in den Räumen eines Mannes vom Jugendamt. „Lisa war wie versteinert“, blickt Wolfsperger zurück. Er verlas einen Abschiedsbrief. Danach ging er in die Kirche, um eine Kerze anzuzünden.

„Seit diesem Urteil ist Lisa wie verwandelt“, sagt Christine Schön heute. Indem Wolfsperger ihre Geschichte in einem Dokumentarfilm thematisiert, den er in diesen Tagen mit Fernsehauftritten bei „Stern TV“ und „Aspekte“ bewirbt, stelle er nun aber Lisa bloß. Auch dadurch, dass er ihren sehr persönlichen Brief und Fotos ungefragt in die Kameras hält und öffentlich macht.

So wie der Filmer da seine Version publik mache, sei nicht zu verhindern, dass Lisa etwas davon mitbekomme, beklagt die Mutter. Douglas Wolfsperger hält dagegen, irgendwann solle seine Tochter eben diesen Film sehen. „Als Dokument, um ihr zu zeigen: So hat dein Vater ausgesehen, so hat das auf ihn gewirkt, als du ihn abgelehnt hast.“ Der Kampf um Lisa ist für ihn noch nicht beendet.

!*Namen geändert

„Der entsorgte Vater“ ist ab Donnerstag im Kino zu sehen.

 

http://www.morgenpost.de/familie/article1107670/Nicht_ohne_meine_Tochter.html

 

 

www.der-entsorgte-vater.de

 

 

 


 

 

 

DER ENTSORGTE VATER

Mit DER ENTSORGTE VATER widmet sich Douglas Wolfsperger einem gesellschaftlichen Phänomen, das in der öffentlichen Wahrnehmung kaum vorkommt: Männer, die nach einer Trennung von ihren Frauen nicht nur als Partner, sondern auch als Vater „entsorgt“ wurden und die nun vergeblich um eine Beziehung zu ihren Kindern kämpfen. Fünf Männer schildern in berührenden Interviews ihr Leid und ihre Bemühungen. Eine Frau berichtet von der anderen Seite.

Webseite: www.der-entsorgte-vater.de

Deutschland 2008

Regie: Douglas Wolfsperger

Buch: Douglas Wolfsperger

Kamera: Tanja Trentmann / Inigo Westmeier

Mit: Franzjörg Krieg, Harald Merker, Bernd Sosna, Ralf Bähringer, Birgit Laub

Länge: 86 Minuten

Verleih: GMfilms / Wilder Süden, Vermietung über Barnsteiner

Startermin: 11.6.2009

 

 

FILMKRITIK:

Mit dem Titel seines Films greift Douglas Wolfsperger einen Artikel aus dem Magazin „Der Spiegel“ vom November 1997 auf. Der Anlass, den Film zu drehen, ist wie für den Spiegel Autor Matthias Matussek damals, ein zutiefst persönlicher. Fünf Jahre lang hat Wolfsperger mit seiner Ex-Freundin um das Sorge- und Umgangsrecht für seine Tochter gestritten. Nun muss er sich endgültig von dem Kind verabschieden. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass das Mädchen Ruhe braucht und keinen weiteren Zerreißproben ausgesetzt werden dürfe. „Obwohl ich davon ausgehe, dass eine Beziehung von Hanna zu ihrem Vater für ihre Entwicklung sehr wichtig wäre, überwiegen die Risiken, die mit einer erneuten erfolglosen Umgangsanbahnung oder einem erneuten Umgangsabbruch verbunden wären. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass ich die derzeitigen Probleme bei der Umgangsregelung der Mutter zuschreibe.“ schreibt die Sachverständige.

 

Seine Verzweiflung darüber, nicht mehr Vater sein zu dürfen, nimmt Wolfsperger zum Anlass für ein sehr persönliches Porträt von fünf Vätern, die zugleich mit der Trennung nicht nur die Partnerin, sondern auch die Kinder verloren haben, und von einer Mutter, die die Väter erfolgreich und ohne einen Hauch von Schuldbewusstsein aus der Erziehung ihrer Kinder verdrängt hat. In ausführlichen Interviews erzählen die Männer von ihren Versuchen, den Kontakt zu halten, von einem Gerichtssystem und einer Gesellschaft, die den Müttern fast automatisch Recht gibt und von Müttern, die gemeinsame Kinder bewusst und unbewusst zu Machtspielen und Racheakten benutzen.

Da ist zum Beispiel der junge Polizist Ralf Bähringer, der seine Ex-Frau seit der von ihr gewünschten Trennung nicht mehr wieder erkennt. „Eiskalt“ gesteht sie ihm nicht mal das gerichtlich vereinbarte Minimum an Umgangsrecht zu, geschweige denn eine seinen Arbeitszeiten angepasste, flexible Regelung. Franzjörg Krieg hat seine älteste Tochter seit 10 Jahren nicht mehr gesehen und hat 2001 den „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ in Karlsruhe gegründet. Am härtesten hat es wahrscheinlich Bernd Sosna getroffen, der von seiner Ex-Frau willkürlich des Missbrauchs an seiner Tochter angeklagt wurde.

Während man den Männern zuhört, erhält man eine Ahnung, wie die Ehen wohl gescheitert sein mögen. Einer erwähnt Alkohol, ein Anderer spricht von ständigen Auseinandersetzungen, wieder einer von dem „Selbstverwirklichungsbedürfnis“ seiner Frau und Ralf Bähringer wundert sich naiv „sie hatte einen Trockner, eine Waschmaschine, es war doch alles da“. Zugleich aber wird überdeutlich, wie wenig die Liebesbeziehung der Eltern mit der Beziehung zwischen Vater und Kind (oder Mutter und Kind) zu tun hat und wie grausam und unverständlich es für Kinder ist, wenn sie zugleich mit der Partnerschaft endet - oder durch die Machtspiele der Eltern unrettbar vergiftet wird. Wie das vor sich geht, wird vor allem in dem Interview mit Birgit Laube anschaulich, die unbefangen den Kampf der Eltern um die Kontroll- und Liebeshoheit über die Kinder schildert.

Wolfsperger geht es in DER ENTSORGTE VATER um einen subjektiven Bericht aus der Welt der getrennten Männer, die gerne Vater wären und es nicht sein dürfen, und um das Elend der Kinder, die zwischen die Fronten geraten. Es geht nicht um die Mütter (die kaum zu Wort kommen und das wohl auch nicht wollten) oder um die vielen Trennungsväter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern. Wissenschaftliche, gesellschaftliche und juristische Debatten, beispielsweise um das Scheidungs- und Sorgerecht von 1978, das „Parental Alienation Syndrome“, oder die neue Mütterlichkeit berührt der Film nur am Rande. Aber er fordert eindrucksvoll dazu auf, sie endlich zu führen.

Hendrike Bake

http://www.programmkino.de/cms/links.php?id=981

 

 


 

 

 

Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek

Jahrgang 1949, Notarin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

 

setzt sich im Jahr 2002 für die staatliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein.

In einem Interview für die Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 23.11.2002 äußerte sich die Berliner Rechtsanwältin, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein:

"Ich bin allerdings dagegen, nichtehelichen Vätern die elterliche Sorge zu `schenken`. Die Praxiserfahrungen und die soziale Situation vieler allein erziehender Mütter zeigen, dass nur aus besonderen Gründen, aus der Sicht des Kindeswohls eine derartige Forderung berechtigt sein könnt. Es fehlt allerdings ein Pflichtenkatalog für diese Väter."

 

Frau Rakete-Dombek müsste als Rechtsanwältin eigentlich das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes kennen:

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Wenn schon einen Pflichtenkatalog für Väter, dann auch für Mütter, egal ob verheiratet oder nicht verheiratet. Die Sorgefähigkeit von Müttern und Vätern würde dann nach der Geburt des Kindes obligatorisch von Amts wegen überprüft und festgestellt. Für die neu zu schaffende Überprüfungsbehörde könnte man Margot Honecker die im fernen Chile lebt, als Leiterin gewinnen. Frau Honecker hat als Volksbildungsministerin der DDR ja einschlägige Erfahrungen bei der Überprüfung von Eltern auf Staatskonformität gesammelt, sie wäre daher sicher die beste Wahl für die Leitung der neuen Behörde.

 

Mittlerweise - im Jahr 2009 - scheint sich Rechtsanwältin Rakete-Dombek vom Saulus zum Paulus gewandelt zu haben, schreibt sie doch einem passablen Aufsatz in der Zeitschrift "frühe kindheit" , in dem sie sich für die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ausspricht.

 

 


 

Staatsanwaltschaft Rottweil stößt an Kapazitätsgrenze

Rottweil - Die Staatsanwaltschaft Rottweil, zuständig für die Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Freudenstadt, hat Jahr für Jahr immer mehr zu tun, bei fast gleichbleibender Personaldecke. Für über 22 000 Verfahren letztes Jahr standen 46 Mitarbeiter zur Verfügung. Durchschnittlich erledigte jeder Mitarbeiter cirka fünf Verfahren pro Tag. Das teilte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke heute mit. Ein Videobericht von Florian Budnik und Alexander Gossweiler zeigt Bilder der Pressekonferenz und Interviews mit einem der Staatsanwälte:

Durch die steigende Zahl von Ermittlungsfällen ergäben sich auch längere Verfahrensdauern. Mit durchschnittlich 50 Tagen vom Eingang eines Verfahrens bis zum Abschluss belegt die Staatsanwaltschaft Rottweil eine Mittelposition im Land.

Mehr oder weniger Neuland für die Staatsanwaltschaft sind Straftaten im Bereich Internet-Kriminalität, Urheberrechtsverletzungen und Kinderpronographie. In diesen Bereichen würde die Zahl der Verfahren zunehmen und andauern, wurde heute auf einer Bilanzpressekonferenz mitgeteilt.

Im Fall des ermordeten Autohändlers Weinmann aus Zepfenhan seien die Ermittlungen in Gange. Zwei Beamte seien nach Ungarn und Rumänien gereist um zu ermitteln. Da aber mit Dolmetschern gearbeitet werden muss, gestalteten sich die Ermittlungen als schwierig. Zu konkreten Verdachtsmomenten wurde heute nichts mitgeteilt.

Auch im Fall des Rottweiler Spitalleiters, der 200 000 Euro einer Heimbewohnerin veruntreut haben soll, gestalten sich die Ermittlungen schwierig. Der PC des Verdächtigen würde ausgewertet, es läge aber kein Schuldeingeständnis vor, so die Staatsanwaltschaft heute. Man sei jedoch zuversichtlich, das Ermittlungsverfahren bis zum Sommer abschließen zu können. (agos)

07.06.2009

http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=12215967&artId=12622177&rss=true

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein Wunder, wenn man bei der Staatsanwaltschaft Rottweil über die steigende Anzahl der Fälle klagt, denn in Deutschland besteht bei den etablierten Altparteien der politische Wille jeden Pup zu verfolgen, Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat sich gar stark gemacht, Väter, die die Abstammung ihres Kindes überprüfen wollen, zu kriminalisieren.

Wo es tatsächlich Not tut, so etwa bei den innerdeutschen Kindesentführungen durch Mütter, drückt man beide Augen fest zu, denn es gilt der ausgemachte politische und justizielle Wille, die deutsche Mutter steht über dem Strafrecht.

 

 


 

 

 

Sorgerecht: Entsorgte Väter

Wir sind immer schnell dabei, Männer zu kritisieren, die sich nach einer Scheidung nicht um ihre Kinder kümmern. Aber offen gesagt machen manchmal auch Mütter gar keine gute Figur beim Streit ums Sorgerecht und Kind.

Maren lacht, plappert drauflos. Nach so vielen Wochenenden, an denen das Kind nicht kommen durfte. Endlich ist sie nun da, für acht gemeinsame Stunden mit ihrem Papa. Sie gehen in die Stadt, essen Eis, spielen bei einer Tombola mit. Maren gewinnt ein Schmink-Set, strahlt. Später, beim Abschied, sagt sie: "Da schimpft die Mama bestimmt, wenn ich das von dir mitbringe." Die Übergabe findet auf einem Parkplatz statt. Die Kleine steigt aus dem Wagen des Vaters, läuft zum Auto der Mutter. Dreht sich um, winkt ein letztes Mal. "Ich sah noch, wie die Mutter das Schmink-Set gleich an der nächsten Ampel in den Papierkorb schmiss", erinnert sich Peter Witkowski. Es war das letzte Mal, dass er seine Tochter einen halben Tag lang gesehen hat. 21 Stunden in vier Jahren, hat er ausgerechnet, durfte sie bei ihm sein.

Mehr bei BRIGITTE.de

* Scheidung: Wie sag ich's meinem Kind?

* Scheidung: Ihre Erfahrung

* Scheidung: Der Scheidungs-Berater auf BRIGITTE.de

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland über 187.000 Ehen geschieden, die Zahl der Trennungen wird deutlich höher geschätzt, rund 50.000 Kinder leiden darunter, dass sich ihre Eltern über die Umgangs- und Besuchsregelungen streiten. Bei einer Scheidung wird das Sorgerecht gewöhnlich auf beide Eltern verteilt, trotzdem sitzen Mütter bei der Frage, wie oft und wann der Vater sein Kind sehen darf, schon deshalb am längeren Hebel, weil in 80 Prozent der Fälle die Kinder in ihrem Haushalt leben. Unverheiratete Mütter können wählen, ob sie sich mit dem Vater ihres Kindes die Sorge teilen wollen. Viele wollen nicht, schon um nicht über die Beziehung hinaus mit dem Ex verbunden zu sein: Rund 54 Prozent der Mütter in Deutschland haben deshalb das alleinige Sorgerecht für ihre nicht ehelichen Kinder.

Umgekehrt sieht es anders aus: Bevor ein Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, wandert das Kind eher ins Heim - statistisch gesehen. Um das Sorge- und Umgangsrecht wird in Deutschland häufig und heftig vor Gericht gestritten. Der eigentliche Kampf jedoch findet im Herzen statt. Das Ende einer Beziehung bedeutet Verletzung, Trauer, Wut und Kränkung. Auch wenn man nicht verlassen wurde, sondern verlassen hat. Man braucht Abstand - und zwingt ihn leider schon aus vermeintlichem Selbstschutz heraus manchmal auch seinem Kind auf.

 

 

Ungeheuerliches vom angeblichen Monster-Vater

Die Frontlinie verlegen manche Mütter ins Kinderzimmer, und sie verteidigen ihr Territorium mit allen Mitteln: "Zweimal", erzählt Harald Mauser (Name geändert) aus Bremen, "hatte sie sogar ein ärztliches Attest in der Hand: Der Kleine sei seelisch zerrissen, der Kontakt zum Vater sei erst mal einzustellen." Die Mutter hatte der Ärztin Lügengeschichten erzählt.

Oft wird Erzieherinnen, Lehrern und Ärztinnen Ungeheuerliches vom angeblichen Monstervater aufgetischt, der seine Kinder prügelt, schlecht ernährt oder gar missbraucht. "Andere Leute werden massiv eingelullt. Da heißt es: Ich habe alleiniges Sorgerecht, geben Sie das Kind auf keinen Fall dem Vater mit", berichtet die Würzburger Diplom-Psychologin Christiane Pohl.

Auch Kinder selbst werden häufig manipuliert: Manche Frauen nennen ihren Ex-Männern sogar bewusst falsche Zeiten, zu denen sie vor der Schule warten und das Kind abholen sollen. Der böse Papa kam eine Stunde zu spät? Auf den, soll der Nachwuchs kapieren, kann man sich nicht verlassen. Inhalte rund um dieses Thema

Was das Kind garantiert versteht: Mama will nicht, dass ich Papa lieb habe. Ein schlimmes Dilemma, aus dem Kinder häufig nur einen Ausweg sehen: Sie schlagen sich auf die Seite der Mutter. Zumindest, solange sie zusieht. "Manchmal hat mein Sohn bitterlich geweint, wenn ich ihn bei den Übergaben auf den Arm nahm", erinnert sich Harald Mauser. "Seine Mutter sagte dann: Siehst du, er will gar nicht zu dir. Aber kaum saß er bei mir im Auto, war er fröhlich und fragte voller Erwartung: Papa, was machen wir heute?"

Die Mutter sieht nur die Tränen, den Widerstand - und fühlt sich in ihrer Überzeugung, dass der Vater nur ein Störfaktor ist, noch bestätigt. Manchen Frauen gelingt es, die Kinder trotz festgelegter Umgangsregelung wochen- oder sogar monatelang von den Vätern fernzuhalten. Väter können mit Engelszungen reden, sich beim Jugendamt beschweren, das Gericht einschalten, auf das für Umgangsboykott im Gesetz durchaus vorgesehene Zwangsgeld pochen - es bleibt meistens bei einer Ermahnung. "Viele Familienrichter haben Angst, mit der Mutter automatisch auch das Kind zu bestrafen", glaubt Rainer Sonnenberger, Bundesvorstand des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". "Bei der Durchsetzung des Umgangs", klagt er, "ist man gekniffen. Mit oder ohne Sorgerecht."

 

 

Die Zeit arbeitet gegen die Väter: Wertvolle Wochen und Monate vergehen, in denen sie ihre Kinder nicht sehen können, sich voneinander entfernen, entfremden, entwöhnen. Neulich fuhr Ralf G. Fuchs auf gut Glück 320 Kilometer zu einem Sportwettkampf, bei dem seine inzwischen 12-jährige Tochter antrat. "Guten Tag", sagte das Mädchen. Es waren die ersten Worte, die er seit vier Jahren von ihr gehört hatte. "Es ist furchtbar, wenn man sich vorstellt, wie viel man dem eigenen Kind gern gegeben hätte, und man durfte einfach nicht", sagt Fuchs.

 

 

„Ich hasse Papa und will, dass er tot ist “

Als Tobias Knoch, 41, seinen knapp zweijährigen Sohn zum Besuchstag abholte, deutete der Kleine auf die Mutter-Sohn-Fotos an der Wand in seinem Kinderzimmer und dann auf seinen Vater. "Ja", antwortete Tobias, "ich bring dir auch ein Papa-Foto mit." Seine Ex jedoch erlaubte partout kein Foto des Vaters im Zimmer des Sohnes.

"Ich hasse Papa und will, dass er tot ist", sagte die neunjährige Tochter des Berliner Filmemachers Douglas Wolfsperger bei ihrem letzte Treffen. Das Kind lehnt das Elternteil, bei dem es nicht wohnt, plötzlich ab und erfindet Gründe für seinen Hass. "Parental Alienation Syndrome" (PAS) nennen es die Experten - das elterliche Entfremdungssyndrom. 90 Prozent der Kinder, deren Eltern um Umgang oder Sorgerecht streiten, leiden darunter. "Papa hat die Mama geschlagen", behauptete Peter Witkowskis Tochter plötzlich. Und dass er ihr "die Einschulung versaut habe", weil er ihren großen Tag mit der Videokamera einfangen wollte.

"PAS-Kinder leiden ihr Leben lang", warnt die Hamburger Soziologin Anneke Napp-Peters, die als erste Wissenschaftlerin Scheidungskinder in Deutschland auf PAS hin untersucht hat. "Sie haben meistens eine negative Selbsteinschätzung und sind unsicher. Folgen, die sich oft schon in der Pubertät zeigen, einem Lebensalter, in dem viele Dinge aufbrechen." Dreiviertel aller Kinder, die nach der Trennung der Eltern den Kontakt zu einem der Elternteile verloren und darunter litten, haben als Erwachsene große Probleme, ihr Leben in den Griff zu bekommen, fand Napp-Peters heraus.

 

 

"Mein Kind ist in meinem Bauch gewachsen"

Man muss leider feststellen: Im Sorgerechtsund Umgangsstreit verteilt Mutter von ihrem Sockel herunter Ohrfeigen, wo immer man ihr das Vollzeitrecht am eigenen Kind beschneiden will: "Mein Kind ist in meinem Bauch gewachsen, nur ich weiß, was gut für es ist", heißt es häufig in den Begründungen vor dem Jugendamt und dem Richter, wenn Väter ihr Umgangsrecht gegen den Willen der Mutter durchsetzen wollen.

Wer so argumentiert, hat den eigenen Vater häufig selbst nur in einer Nebenrolle erlebt: Viele dieser Frauen haben von ihren Müttern ein negatives Männerbild vermittelt bekommen und projizieren das eigene Vaterbild auf ihren Partner bzw. Ex-Partner", stellte die Würzburger Psychologin Pohl fest. Auf Väter kann man sich nicht verlassen, sie sind austauschbar. Peter Witkowskis ehemalige Frau begann erst die Tochter vom Vater fernzuhalten, als sie einen neuen Mann kennen lernte. "Die wollte", glaubt er, "einfach nur ein perfektes Familienglück, und als plötzlich ein anderer Mann da war, störte ich als Vater nur."

Jahrzehntelang forderten Frauen von Männern, sich bei der Erziehung mehr zu engagieren. Jetzt gibt es immer mehr dieser Väter, die zu Elternabenden gehen, Kindergeburtstage organisieren, Urlaub nehmen, um daheim das kranke Kind zu hüten. Immerhin fast zehn Prozent aller Väter melden inzwischen Elternzeit an, nachdem der Anteil jahrelang um fünf Prozent dümpelte. Umso trauriger ist es, wenn es Mütter gibt, die ihren Kindern mit ihrem Verhalten Schlimmes antun.

Vor Gericht löst sich das Problem nicht, der Rechtsweg braucht zu lange. "Oft besteht ein bis zwei Jahre kein Kontakt mehr zwischen einem Elternteil und dem Kind, obwohl es eine klare Regelung gibt. Die Gerichte wissen nicht, wie sie mit dem Umgangsboykott umgehen sollen, holen Sachverständige herbei, und bisweilen dauert so ein Verfahren durch alle Instanzen sieben bis acht Jahre", stellte der Familienrichter Jürgen Rudolph bereits vor Jahren fest.

* Auf der nächsten Seite: Hilfe durch Mediation

 

Für seinen Amtsbereich Cochem einigte er sich deshalb mit seinen Kollegen, Anwälten und Jugendamtsmitarbeitern, zerstrittene Eltern innerhalb von zwei Wochen in die Mediation oder Beratung zu zwingen, noch bevor schmutzige Wäsche gewaschen wird. Oftmals werden die Eltern direkt vom Gerichtssaal zum Mediator geleitet - notfalls unter Androhung, gestellte Anträge sonst sofort zu verwerfen. Rudolphs Modellversuch machte bereits in München, Berlin und einigen anderen Orten Schule.

Er stand auch Pate bei der Gesetzesänderung, die ab September bundesweit greifen soll: Familiengerichte werden stärker auf Mediation und Beratung der scheidungswilligen Paare drängen. Der Bochumer Mediator Ingo Krampen: "Wichtig ist, wie es dem Kind am Ende geht. Und das kann man den Eltern am besten in der Mediation vermitteln, bei der es anders als im Gerichtsprozess am Ende nicht einen Gewinner und einen Verlierer gibt."

Douglas Wolfsperger hat einen Film über das Schicksal der Trennungsväter gemacht - er heißt "Der entsorgte Vater" (ab sofort in den Kinos). Den eigenen Kampf um seine Tochter hat er aufgegeben. Ihr zuliebe: "Ich habe gemerkt, wie furchtbar zerrissen sich das Kind fühlte. Das wollte ich ihm nicht länger antun." Einen Abschiedsbrief hat er dem Mädchen geschrieben. Er endet mit den Worten: "Ich werde dich immer lieben, du kannst immer zu mir kommen. Dein Papa Douglas."

Irgendwann fragen die Kinder nach ihrem Vater, das zeigt die Erfahrung. Sie wollen dringend wissen: Warum? Die Väter wissen, was sie sagen werden. Die Mütter hoffentlich auch. Streit ums Kind: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Trennung, Scheidung, Sorgerecht: Erzählen Sie uns, welche Erfahrungen Sie gemacht haben, indem Sie eine Mail an erfahrungen@brigitte.de schreiben. Einige Beiträge werden - wenn gewünscht auch anonym - auf BRIGITTE.de oder in der BRIGITTE veröffentlicht.

* Text: Silke Pfersdorf

Foto: Getty Images

Ein Artikel aus der BRIGITTE 13/09

* Artikel vom 29. Mai 2009

http://www.brigitte.de/liebe-sex/scheidungs-berater/kinder/sorgerecht-vater-1021904/

 

 


 

 

 

Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER

LSG NRW: Angemessene Unterkunftskosten bei zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER, sind Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße im Falle einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe und ggf. die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils.

Zwischen den Beteiligten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens war die Höhe der zu gewährenden Kosten der Unterkunft streitig, insbesondere die Frage, ob bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, dass sich der Sohn des Antragstellers im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts in der Wohnung des Antragstellers aufhält. Der Antragsteller bewohnt eine 62 qm große Wohnung. Der Antragsgegner, der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II, hält die Wohnung für unangemessen groß und bewilligte daher nach einer Übergangszeit nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Der Antragsteller trägt vor, unberücksichtigt sei geblieben, dass das Umgangsrecht bezüglich des Sohnes 14-tägig von freitags bis montags, während der Sommerferien drei Wochen, während der Herbstferien eine Woche und an jeweils einem der Doppelfeiertage den Aufenthalt des Sohnes in der Wohnung nach sich ziehe. Im Hinblick auf das Alter des Kindes sei es angemessen, ihm ein kleines Zimmer zur Verfügung zu stellen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist bei Wahrnehmung des Umgangsrechts und bei zeitweiligen Bedarfsgemeinschaften zur Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe, ggf. auch die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils zu berücksichtigen. Unter Würdigung dieser Gesichtspunkte kommt der Senat zu dem Ergebnis eine Größe von 50 qm als angemessen anzusehen. Der zeitliche Umfang des Aufenthaltes habe lediglich Besuchscharakter. Von daher könne nicht vom Bedarf für eine zweiköpfige Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden. Die vom Antragsteller bewohnte Wohnung erweist sich damit auch unter Berücksichtigung des Umgangsrechts aus Sicht des erkennenden Gerichts als unangemessen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Reinhild Gotzen.

5. Juni 2009

http://anwaltskrieg.blogspot.com/2009/06/landessozialgerichts-nordrhein.html

 

 


 

DIE ZEIT, 04.06.2009 Nr. 24 05.06.2009 16:10 Uhr http://www.zeit.de/2009/24/Vaeter

Alleinerziehende

Unsere säumigen Väter

Flüchtige Elternteile sollten von der Gesellschaft stärker zur Rechenschaft gezogen werden

Von Patrik Schwarz

 

...

 

 

Kommentar Väternotruf:

Möglicherweise ist der Journalist Patrik Schwarz ohne Vater aufgewachsen, weggebissen von der eigenen Mutter und nun projiziert er seinen Vaterverlust auf die Trennungsväter von heute, die mit seiner Geschichte so wenig zu tun haben, wie der Papst mit Geschlechtsverkehr. Flüchtige Elternteile sind die vielen Tausend Mütter, die Jahr für Jahr unbehelligt oder gar unterstützt von den deutschen Behörden den Vätern die Kinder entziehen, sich mal in Bayern niederlassen, mal in Rostock oder mal in Heitersheim. Die Umzüge und Kindesentführungen werden dann jedes mal noch von den Sozialämtern oder Jobcentern finanziert. 

Armes Deutschland, arme Zeit.

 

 


 

 

Verein ehemaliger Heimkinder fordert 25 Milliarden Euro Entschädigung

Im Vorfeld der dritten Sitzung des „Runden Tischs Heimerziehung“, der am 15. und 16. Juni in Berlin stattfinden wird, hat der Verein ehemaliger Heimkinder (VEH) seine politischen Forderungen konkretisiert. Auf der Mitgliederversammlung des Vereins am Pfingstwochenende in Mainz wurde mit großer Mehrheit ein Antrag verabschiedet, der u.a. die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro vorsieht. Zusätzlich fordern die ehemaligen Heimkinder einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich für die Zwangsarbeiten, die sie leisten mussten, sowie sofortige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Behandlung der Traumata, unter denen viele ehemalige Heimkinder leiden.

Experten sprechen in Bezug auf die zumeist in katholischen und evangelischen Institutionen erfolgte Heimerziehung der 50er und 60er Jahre von systematischen Menschenrechtsverletzungen. In Irland und Kanada haben Klagen von Heimkindern bereits zu Entschädigungen in Milliardenhöhe geführt. Zur Begründung der Entschädigungsforderung in Deutschland führte der Rechtsanwalt des VEH, Gerrit Wilmans, aus: „Auch wenn die Forderung auf den ersten Blick hoch erscheint, ist sie angesichts der großen Zahl der Betroffenen und der Schwere des erlittenen Unrechts, das ganze Biografien zerstört hat, maßvoll. Auch im internationalen Vergleich liegt die Forderung bezogen auf den Einzelfall absolut im Schnitt.“ Monika Tschapek-Güntner, die frisch gewählte erste Vorsitzende des Vereins, sagte: „Es darf keinen Unterschied machen, ob die grausamen Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Irland, Kanada oder Deutschland stattgefunden haben. Jede dieser Taten ist eines zivilisierten Staates unwürdig und ist gleichermaßen zu entschädigen, unabhängig davon, wo sie geschehen sind.“

Der Vorstand des VEH erklärte, dass die Entschädigungssumme nicht vorwiegend vom Steuerzahler getragen werden solle. Zwar habe der Staat seine Aufsichtspflicht grob verletzt, in erster Linie verantwortlich seien jedoch die zumeist kirchlichen Heimträger sowie die beteiligten Industrie-, Gewerbe und Landwirtschaftsbetriebe, die von der Zwangsarbeit der Heimkinder profitierten. Der Vorsitzende der Giordano Bruno Stiftung, Herbert Steffen, der die Mitgliederversammlung der ehemaligen Heimkinder leitete, formulierte es so: „Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände haben in den letzten Jahrzehnten viele Milliarden vom Steuerzahler erhalten. Sie sind nachweislich im Besitz eines kolossalen Vermögens. Es wäre ein Skandal, würden sie sich jetzt ihrer Verantwortung entziehen! Gerade sie sind gefordert, alles zu tun, um das Unrecht zu kompensieren, das den Heimkindern widerfahren ist.“

Weitere Informationen (incl. Originaldokumente): http://hpd.de/node/7135

Quelle: ots-Originaltext: HPD – Humanistischer Pressedienst vom 2.6.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn schon die ehemaligen Heimkinder von der Bundesregierung 25 Milliarden Euro Entschädigung fordern, dann können die nichtverheirateten Väter mit Leichtigkeit 100 Milliarden Euro Entschädigung für das jahrzehntelange und bis heute von der Bundesregierung praktizierte Unrecht in Sachen Umgangsrecht und Sorgerecht einfordern. Wenn man dann noch die Hunderttausende von Kindern nimmt, denen die sorgerechtliche und umgangsrechtliche Unrechtspraxis in der BRD und in der DDR den Kontakt zum Vater versperrt hat, dürfen es locker 200 Milliarden Euro Entschädigung sein.

Also dann mal los und die ersten Musterklagen führen. Diese Bundesregierung hat, wie auch die früheren, noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen Rechtsstaatlichkeit.

 

 


 

 

Ex-DDR-Heimkinder können auf Entschädigung hoffen

Donnerstag, 04. Juni 2009 15.40 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Frühere Heimkinder aus der DDR können auf Entschädigung für ihre Zeit in den Heimen hoffen. Das Gesetz zum Ausgleich von DDR-Unrecht befasse sich nicht nur mit Freiheitsentzug wegen Straftaten und politischer Verfolgung, befand das Bundesverfassungsgericht laut einer Mitteilung von Donnerstag. Es gab damit der Klage eines Ex-Heimkindes aus Ostdeutschland statt und hob eine Entscheidung des Naumburger Oberlandesgerichts auf.

Der Beschwerdeführer hatte seit den 1960er Jahren in mehreren Heimen in der DDR gelebt. Wegen «sich verfestigender Fehlverhaltensweisen» wurde er später dem «Kombinat der Sonderheime» zugewiesen, zuletzt wurde er bis Januar 1972 in einen streng bewachten «Jugendwerkhof» eingewiesen.

Nach dem Rehabilitierungsgesetz müssen Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden, mit denen ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen angeordnet wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Entscheidungen unvereinbar sind mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung. Ob entschädigt wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.

Der heute 54-jährige Kläger machte in Karlsruhe geltend, er sei erst durch die «Heimerziehung» in einer Weise verhaltensauffällig geworden, die schließlich zur Einweisung ins «Kombinat Sonderheime» geführt habe. In den Heimen seien Seele und Körper geschädigt worden. Er sei unter anderem durch Arrest, Essensentzug, stundenlanges Stehen und Schlafentzug misshandelt worden.

Bislang hatten die ordentlichen Gerichte nur die Zeit in dem letzten, geschlossenen Jugendwerkhof anerkannt. Die Einweisung sei kein Freiheitsentzug gewesen; politische Verfolgung liege nicht vor, hatten sowohl das Landgericht Magdeburg als auch das OLG Naumburg entschieden.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes hält diese enge Auslegung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand. Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, wegen Freiheitsentzugs auch über strafrechtliche und politische Verfolgung hinaus zu entschädigen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes werde «in nicht vertretbarer, dem gesetzgeberischen Willen entgegenstehender Weise verengt», entschieden die Richter. (Az.:2 BvR 718/08)

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_04063/index.php

 

 


 

 

 

Gerichte erlauben umstrittene RTL-Sendung

Mittwoch, 03. Juni 2009 16.54 Uhr

Köln/Hannover (dpa/lnw) - Der Kölner Privatsender RTL hat im Streit um seine Sendung «Erwachsen auf Probe» vor Gericht zwei Siege errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte eine Verbotsklage am Mittwochvormittag ab, am Nachmittag auch das Verwaltungsgericht Hannover. Somit war der Weg für den Start der Reihe am Mittwochabend (20.15 Uhr) frei.

Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund aus knapp 100 Organisationen, hatte gefordert, das Kölner Jugendamt müsse die Sendung verbieten. Doch das Kölner Gericht urteilte, dass das Jugendamt mit der Sache nichts zu tun habe, zumal die ganze Reihe schon abgedreht sei. Zuständig seien die Landesmedienanstalten.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung des RTL-Formats zu untersagen. Das Gericht sah die Rechte der Kläger jedoch als nicht verletzt an, da sie weder an der TV-Produktion beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind.

Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde, begründeten die Richter. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich (AZ: 7 B 2222/09).

Eine RTL-Sprecherin sagte in Köln, sie begrüße die Entscheidung der Gerichte. «Erwachsen auf Probe» sei ein Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch. Es gehe darum, Familienkompetenz zu erlernen und Verantwortung für Kinder, den Partner und sich selbst zu übernehmen.

Zahlreiche Verbände und Politiker haben die Sendung dagegen scharf kritisiert. So wandten sich Ende vergangener Woche 60 Organisationen und Verbände - unter ihnen Pro Familia, die SOS-Kinderdörfer, der Deutsche Lehrerverband, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Hausfrauenbund - gegen RTL.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kritisierte den Privatsender aus Köln und sprach sich für einen Stopp der Reihe aus. «Man fragt sich die ganze Zeit: Was ist mit den Kindern? Wo bleiben deren Rechte?», sagte sie dem «Spiegel».

[Verwaltungsgericht]: Appellhofplatz, Köln

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03067/index.php

 

 


 

 

 

Gericht erlaubt umstrittene RTL-Doku-Soap

3. Juni 2009, 11:57 Uhr

Die RTL Sendung "Erwachsene auf Probe" darf ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt am . Die Sendung steht stark in der Kritik, das Jugendamt Köln hatte versucht die Ausstrahlung untersagen zulassen. Ein Argument war, dass die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll.

Sind Deutschlands Teenager wirklich reif für eigene Kinder? Dr. Katja Kessler beobachtet die Paare.

Foto: RTL

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap „Erwachsen auf Probe“ am Mittwoch abgelehnt. In einem Eilverfahren hatte das Gericht über den Antrag des Deutschen Familiennetzwerks beraten, das durch das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung untersagen lassen wollte, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt „unter keinem Gesichtspunkt“ dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung von „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen, teilte das Gericht mit. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk liegen danach allein bei den Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalten hatten bereits im Vorfeld Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot zurückgewiesen. Ein Ausstrahlungsverbot sei mit der Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren und würde Zensur bedeuten.

In den sieben Folgen des bereits im vergangenen Herbst abgedrehten Formats wurden ab Mittwoch (20.15 Uhr) vier Teenager-Paare mit Kinderwunsch dabei beobachtet, wie sie den Umgang mit Kindern in verschiedenen Altersstufen bewerkstelligen. Bereits seit Wochen protestieren Verbände und Politiker gegen das Format und fordern, die Sendung nicht auszustrahlen. ddp

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1038011/Gericht-erlaubt-umstrittene-RTL-Doku-Soap.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Verwaltungsgericht Köln hat die RTL-Sendung nicht erlaubt, sondern nur darauf hingewiesen, dass nicht das Jugendamt der Stadt Köln, sondern die Landesmedienanstalt für eine eventuelle Zensur zuständig wäre. Logischerweise muss man sich also als Gegner der RTL-Sendung an die Landesmedienanstalt wenden und wenn die keine Zensur ausüben will, überlegen welcher Rechtsweg der geeignete ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist augenscheinlich aber nicht zuständig. Doch wozu gibt es teuer bezahlte Jugendamtsleiter bei der Stadt Köln, die die passende Zuständigkeit sicher noch herausfinden können, bevor die RTL-Sendung zu Ende ist.

Im übrigen, eine Zensur findet nicht statt, so steht es im Grundgesetz, in dem auch andere Nettigkeiten drin stehen, wie z.B. Männer und Frauen wären gleichberechtigt, was allerdings das Bundesverfassungsgericht nicht daran hindert, Frauen mehr Rechte einzuräumen als Männern, so etwa bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter - siehe hierzu:  Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB

Immerhin, beim Verwaltungsgericht Köln nimmt man, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz noch ernst, das Jugendamt der Stadt Köln wird sich etwas anderes ausdenken müssen, um Einfluss auf die Ausstrahlung der RTL-Serie zu nehmen.

 

 


 

 

 

 

Gericht erlaubt umstrittene RTL-Doku-Soap

3. Juni 2009, 11:57 Uhr

Die RTL Sendung "Erwachsene auf Probe" darf ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt am . Die Sendung steht stark in der Kritik, das Jugendamt Köln hatte versucht die Ausstrahlung untersagen zulassen. Ein Argument war, dass die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll.

Sind Deutschlands Teenager wirklich reif für eigene Kinder? Dr. Katja Kessler beobachtet die Paare.

Foto: RTL

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap „Erwachsen auf Probe“ am Mittwoch abgelehnt. In einem Eilverfahren hatte das Gericht über den Antrag des Deutschen Familiennetzwerks beraten, das durch das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung untersagen lassen wollte, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt „unter keinem Gesichtspunkt“ dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung von „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen, teilte das Gericht mit. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk liegen danach allein bei den Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalten hatten bereits im Vorfeld Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot zurückgewiesen. Ein Ausstrahlungsverbot sei mit der Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren und würde Zensur bedeuten.

In den sieben Folgen des bereits im vergangenen Herbst abgedrehten Formats wurden ab Mittwoch (20.15 Uhr) vier Teenager-Paare mit Kinderwunsch dabei beobachtet, wie sie den Umgang mit Kindern in verschiedenen Altersstufen bewerkstelligen. Bereits seit Wochen protestieren Verbände und Politiker gegen das Format und fordern, die Sendung nicht auszustrahlen. ddp

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1038011/Gericht-erlaubt-umstrittene-RTL-Doku-Soap.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Verwaltungsgericht Köln hat die RTL-Sendung nicht erlaubt, sondern nur darauf hingewiesen, dass nicht das Jugendamt der Stadt Köln, sondern die Landesmedienanstalt für eine eventuelle Zensur zuständig wäre. Logischerweise muss man sich also als Gegner der RTL-Sendung an die Landesmedienanstalt wenden und wenn die keine Zensur ausüben will, überlegen welcher Rechtsweg der geeignete ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist augenscheinlich aber nicht zuständig. Doch wozu gibt es teuer bezahlte Jugendamtsleiter bei der Stadt Köln, die die passende Zuständigkeit sicher noch herausfinden können, bevor die RTL-Sendung zu Ende ist.

 

 


 

 

 

Mordversuch: Jugendliche müssen ins Gefängnis

Dienstag, 02. Juni 2009 15.51 Uhr

Essen (dpa/lnw) - Vier Jugendliche aus dem Ruhrgebiet sind am Dienstag wegen Mordversuchs zu Jugendhaftstrafen zwischen fünf Jahren und sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter zwischen 16 und 19 Jahren hatten unter anderem versucht, Familienangehörige umzubringen, um sich zu bereichern. Als Tatwaffen hatten sie sich einen Klappspaten und ein so genanntes Zahnbeil ausgesucht. Außerdem wurden mehrere weitere Personen überfallen, ausgeraubt und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die Richter am Essener Landgericht sprachen von «ungeheuerlichen Taten».

«Was wir hier gehört haben, hat uns sprachlos und betroffen gemacht», sagte Richter Günther Busold bei der Urteilsbegründung. Die vier Angeklagten hätten über ihre Taten gesprochen, als seien sie gar nicht selbst dabei gewessen, sondern hätten alles nur im Kino gesehen. Die Angeklagten hatten die Taten gleich zu Prozessbeginn gestanden. Die Überfälle auf Familienangehörige waren allesamt an der Gegenwehr der Opfer gescheitert. Die anderen Raub- und Gewaltopfer hatten weniger Glück. Einem Jugendlichen wurde zum Beispiel der gesamte Unterkiefer zertrümmert.

Die Urteile lauten neben Mordversuchs unter anderem auch auf Raub und gefährliche Körperverletzung. Alle Tatorte lagen in Dorsten.

[Landgericht]: Zweigertstraße 52, Essen

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_02065/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bei den vier - wahrscheinlich männlichen - Gewalttätern kann man sicher von emotionaler Verwahrlosung sprechen, in der die Jugendlichen aufgewachsen sind. Aufgefallen ist die Verwahrlosung der Jugendlichen sicher keinem, weder dem schläfrigen Jugendamt, noch dem schläfrigen Familiengericht, wo man sich besser darin gefällt, Vätern nach einer Trennung nach §1671 BGB das Sorgerecht zu entziehen, auf das die Mütter unbehelligt vom Vater schalten und walten können, wie sie grad wollen.

Pfui Deibel Deutschland

 

 

 


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