Väternotruf

Dezember 2010


 

 

 

"Wir wollen eine Rechts- und Justizpolitik, die den Bürger in den Mittelpunkt von Recht und Justiz stellt."

Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Professor Angela Kolb

 

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2544

 

 

 

gefunden 22.12.2010

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollt ihr den totalen Rechtsstaat, der permanent um Euch kreist und Euch mit immer neuen Gesetzen, Verordnungen, richterlichen Anweisungen, Geldbußen, Ordnungsmitteln und Ordnungshaft, Beugehaft, Geldstrafe und Gefängnis zu einer staatsbürokratisch abgesegneten Lebensweise verdammt?

Um Gottes willen - bloß das nicht. Dann lieber so:

 

"Wir wollen eine Rechts- und Justizpolitik, die sich als Dienstleister für die auftraggebenden Bürgerinnen und Bürger versteht und ihnen jederzeit Rechenschaft leistet. Richterinnen und Richter haben sich daher aller vier Jahre freien und geheimen Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger zu stellen."

 

 

 


 

 

 

Familienpolitik

Sachsen will ledige Väter stärken

Durch den Freistaat könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht unverheirateter Eltern kommen: Ziel ist, dass sich Vater und Mutter gemeinsam um das Kind kümmern. von Monika Dunkel

Ein Antrag aus Sachsen könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht lediger Eltern bringen. Die dortigen Regierungsfraktionen von Union und FDP fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren einzusetzen.

"Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, soll er künftig automatisch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für das Kind sein", schreiben der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath und sein FDP-Pendant Holger Zastrow in ihrem Antrag "Kindeswohl stärken - unverheirateten Müttern und Vätern gemeinsames Sorgerecht einräumen". Eine solche Lösung sei "einfach, unbürokratisch und geeignet, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu genügen", heißt es in der Begründung. Der Antrag ist gemeinsam mit der SPD im sächsischen Landtag beschlossen worden.

Die Stellung von Vätern im Sorgerecht muss deutlich aufgewertet ... Die Stellung von Vätern im Sorgerecht muss deutlich aufgewertet werden

Der Vorstoß aus Sachsen, der unverheiratete Paare beim Sorgerecht mit Ehepaaren gleich stellen würde, zeugt vom Ärger über den seit Monaten herrschenden Stillstand auf Bundesebene. Die Gespräche verlaufen zäh, die Annäherung sei schwierig, heißt es aus Fraktionskreisen. "Es ist unehrlich, wenn wir die Neuregelung jetzt verschleppen. Wir sind im Wort, dass wir das machen", sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae.

Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen. Die Richter erklärten die gängige Praxis in Deutschland, wonach der nichteheliche Kindesvater kategorisch vom Sorgerecht ausgeschlossen wird, für verfassungswidrig. Zugleich haben die Richter dem Gesetzgeber aufgetragen, eine neue Regelung zu finden. Allerdings haben die Verfassungsrichter der Regierung dafür keine Frist gesetzt. Das Justizministerium hatte in der mündlichen Verhandlung nämlich erklärt, eine Neuregelung sei bereits im Gange.

Nur ist davon derzeit wenig zu merken. Die Union beharrt auf der sogenannten Antragslösung. Danach erhielte die unverheiratete Mutter bei der Geburt das alleinige Sorgerecht für das Kind. Der Vater kann nur auf Antrag vor Gericht das Sorgerecht erstreiten. So läuft es seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts derzeit auch in der Praxis.

Die FDP verfolgt einen anderen Ansatz. Danach sollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Der Vater muss dafür eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Die Mutter kann diesem Antrag aber widersprechen, er gilt als genehmigt, wenn die Mutter sich innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht rührt. Das geht der Union zu weit.

Doch auch ein Kompromissvorschlag aus dem Justizministerium, der der Mutter das alleinige Sorgerecht einräumt, und es nur auf den Vater erweitert, wenn er einen Antrag stellt und die Mutter nicht widerspricht, passt der Union nicht. "Ein Schweigen der Mutter können wir nicht als Zustimmung werten", sagte Ute Granold, Berichterstatterin für die Union. Konservative Unionskreise wollen der Mutter nun noch eine Schonzeit von acht Wochen nach der Geburt einräumen, in der es keine gerichtliche Entscheidung geben darf.

08.12.2010

 

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:familienpolitik-sachsen-will-ledige-vaeter-staerken/50203486.html

 

 


 

 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Warum die Rechte leiblicher Väter gestärkt wurden

26.12.2010 13:40 Uhr

Von Jost Müller-Neuhof

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Status leiblicher Väter gestärkt. Es gibt nun einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht. Warum war das notwendig?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat, wie im Dezember 2009, erneut die Stellung lediger Väter gestärkt. Nach dem Urteil gibt es einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht, selbst wenn er das Kind noch gar nicht kennt – jedenfalls dürfen die Gerichte ihn nicht von vornherein ausschließen.

Welchen Fall hatten die Richter zu entscheiden?

Am Anfang stand eine Affäre mit einer verheirateten Frau und Mutter. Frau B. hatte schon drei Kinder, heute zwischen 14 und zehn Jahren alt, als der gebürtige Nigerianer Frank Eze A. sie kennenlernte. Die Beziehung zu dem Asylbewerber währte zwei Jahre, die Frau erwog eine Scheidung, dann trennte sie sich aber doch und kehrte zu ihrem Mann zurück.

Vier Monate später, im Dezember 2005, brachte sie Zwillinge zur Welt, die Töchter von Frank Eze A. Sein Asylantrag wurde später abgelehnt, 2008 zog der Nigerianer nach Spanien. In all den Jahren kämpfte er darum, seine Kinder sehen zu dürfen – vergeblich.

Wie ging die Justiz in Deutschland mit dem Fall um?

Zunächst abwägend. Das Familiengericht Baden-Baden hörte sich alle Parteien drei Mal an, zog einen Psychologen hinzu und entschied, dem Nigerianer einmal im Monat für eine Stunde Kontakt einzuräumen, in Gegenwart eines Familienarbeiters und mit Herrn oder Frau B., wenn die es wünschen. Der Gutachter meinte, es sei für die Kinder günstig, ihren Vater kennenzulernen und zu erleben, es sei wichtig für ihre Wurzeln, für ihre Identität, ihr Selbstwertgefühl, zumal sich diese Fragen für sie als Deutsch-Afrikaner in besonders auffälliger Weise stellten. Die Familie B. würde darunter nicht leiden, es sei im Interesse aller, wenn die Tatsachen nicht verborgen blieben. Das Familiengericht stützte sich dabei nicht auf die Rechte eines biologischen Vaters, sondern sah in dem Vater eine besonders enge Bezugsperson nach Paragraf 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der ein Umgangsrecht zugestanden werden müsse.

Welche Rolle spielte der Asylbewerberstatus?

Frank Eze A. willigte ein, dass seine Kinder in der Familie B. aufgezogen würden, er gab nur an, er wolle „eine Chance in seinem Asylverfahren haben“. Wiederholt fragte er nach Kontakt zu den Kindern und argumentierte, er habe keine Chance, eine Verbindung zu seinen Kindern aufzubauen, wenn er nicht in Deutschland bleiben dürfe. Die Eheleute warfen ihm in dem Rechtsstreit vor, er wolle den Umgang nur, um sein Recht auf Asyl durchzusetzen. Der psychologische Gutachter widersprach allerdings, die Eheleute nutzen nur ein Vorurteil, um in dem Kläger einen für ihre eigene schwierige Situation Schuldigen zu finden.

Wie ging der Rechtsstreit weiter?

Die Eheleute zogen vor das Oberlandesgericht Karlsruhe, im Dezember 2006 hob es den Beschluss des Familiengerichts auf. Frank Eze A. sei kein umgangsberechtigter Elternteil im Sinne von Paragraf 1684 BGB, da sich diese Regelung auf die Eltern im Rechtssinne beziehe, nicht auf den leiblichen Vater. A. habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und folglich auch keine sozial-familiären Bindungen aufgebaut. Er könne deshalb auch nicht als „enge Bezugsperson“ gelten und demnach ein Umgangsrecht beanspruchen. Ob der Kontakt zwischen den Mädchen und ihrem Vater in deren Interesse läge, sei unerheblich. Das Grundgesetz schütze den Umgang des biologischen Vaters mit seinem Kind nur insoweit, als sozial-familiäre Beziehungen bereits bestehen; es schütze nicht den Wunsch, eine Beziehung zu dem Kind erst aufzubauen. Der Vater wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, doch auch dort wies man ihn im März 2007 ab.

 

Generell: sehr vorsichtig. Familienleben ist eine heikle Angelegenheit, da mischt man sich nur ungern in die Kompetenzen nationaler Gesetzgeber und Gerichte. Allerdings sieht es einen Punkt grundlegend anders: Der Wunsch eines Vaters, sein Kind kennenzulernen, wird vom Schutzbereich „Familienleben“ der Menschenrechtskonvention umfasst – sofern die Tatsache, dass es solche familiären Kontakte bisher noch nicht gab, nicht dem Vater selbst zuzurechnen ist. A. habe sich für seine Kinder interessiert und zuvor eine stabile Beziehung zur Mutter gehabt, auch wenn er mit Frau B. nie zusammengelebt habe. Und wenn das noch kein „Familienleben sei“, so sei es doch immerhin das ebenfalls schützenswerte „Privatleben“.

Wie gehen andere Länder in Europa mit solchen Fällen um?

Der EGMR tat, was er bei solchen Sachverhalten immer tut, er informiert sich über die Rechtslage in den 47 Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention. Eine „einheitliche Herangehensweise“ konnten die Richter nicht finden, allerdings gäbe es in vielen Staaten in solchen Fällen eine gerichtliche Prüfung, ob der Kontakt zum biologischen Vater im Interesse des Kindeswohls liegt. Besonders betont wird der im deutschen Recht erkennbare „Wille, bestehenden Familienbindungen Vorrang vor der Beziehung eines biologischen Vaters mit seinem Kind einzuräumen“, die ebenfalls schutzbedürftig sei. Es müsse also eine „gerechte Abwägung“ zwischen den konkurrierenden Rechten geben. Es dürfe dabei nicht nur um Eltern- oder Kindesrechte gehen, sondern alle Beteiligten müssten als „Einzelpersonen“ einbezogen werden: Mutter, rechtlicher Vater, biologischer Vater, die gemeinsamen biologischen Kinder des Ehepaares, die Kinder aus der zeitweiligen Beziehung zum biologischen Vater. Die deutschen Gerichte hätten keine „gerechte Abwägung“ vorgenommen, sie hätten es „unterlassen, die Frage auch nur zu prüfen, ob der Kontakt zwischen den Zwillingen und Herrn A. unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder läge.“

Wie ist die Haltung der Bundesregierung?

Das deutsche Recht schütze das Familienleben und den biologischen Vater ausreichend, meinte man, und legte in Straßburg Untersuchungen vor, denen zufolge der aufgezwungene Kontakt zum biologischen Vater auch zu einer Bürde für die Entwicklung des Kindes wird, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Konflikte nach der Trennung in den Griff zu bekommen. Zudem: Überhaupt kein Kontakt zum biologischen Vater beeinträchtige nicht automatisch die soziale Entwicklung eines Kindes. Nach dem Richterspruch aus Straßburg sieht die Sache nun anders aus, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, das Umgangsrecht im BGB prüfen zu wollen: „Im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und biologischem Vater stellen sich ethisch und rechtlich schwierige Fragen, die nicht einseitig zugunsten des Ehemannes gelöst werden dürfen. Biologische Väter haben auch dann Rechte, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und rechtlich nicht als Vater gelten.“

Wie kann der Fall enden?

Auch wenn die Gesetze bleiben sollten, wie sie sind, kann Frank Eze A. erneut vor Gericht ziehen, Urteile aus Straßburg müssen von deutschen Gerichten beachtet werden. Das deutsche Recht sieht auch keinen generellen Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht vor. Die Gerichte müssen aber nun die einzelnen Rechtspositionen gründlicher abwägen – doch am Ende könnte trotzdem alles bleiben, wie es ist.

http://www.tagesspiegel.de/politik/warum-die-rechte-leiblicher-vaeter-gestaerkt-wurden/3677474.html

 

 

 


 

 

 

Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt. Das Jobcenter Dortmund lehnte eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer 64 qm großen Wohnung ab, weil der Umzug in eine neue Unterkunft nicht notwendig sei. Auf Antrag des arbeitslosen Vaters verpflichtete das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Dortmund im Wege einer einstweiligen Anordnung, die begehrte Zusicherung zu erteilen.

Zur Begründung führte das Gericht an, der Umzug in die größere Wohnung sei erforderlich und die Aufwendungen für die neue Unterkunft mit einer Kaltmiete von 259,89 Euro seien angemessen. Es handele sich bei dem Antragsteller und seiner Tochter um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, für die eine Wohnung von 40qm zu klein sei. Dies gelte umso mehr, als es sich um einen Vater und eine elfjährige Tochter handele, die ein zumindest kleines eigenes Zimmer benötige. Die Kaltmiete der neuen Wohnung liege nur geringfügig über dem in Dortmund für eine Person angemessenen Mietzins (246,28 Euro). Der Mehrbetrag von 13,61 Euro entspreche rechnerisch einer zusätzlichen Fläche von 2,6 qm und sei angemessen, um eine dem Kindeswohl Rechnung tragende Ausgestaltung des Umgangsrechts zu gewährleisten.

Die Eilbedürftigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung begründet das Sozialgericht damit, dass die Zusicherung der Kostenübernahme auf ein konkretes Wohnungsangebot begrenzt sei und dieses nicht für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens aufrecht erhalten werde. Die streitgegenständliche größere Wohnung sei nur bis zum 31.12.2010 reserviert und könne ab dem 01.01.2011 gemietet werden.

Quelle: Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010, Az.: S 22 AS 5857/10 ER

 

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-groessere-wohnung-fuer-getrennt-lebenden-vater_20110113.html

 

 


 

 

 

18.12.2010 Aholming

Ehedrama endet blutig

Frau verletzt Ehemann lebensbedrohend - Täterin wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht

Bei einem Ehedrama in Aholming erlitt am späten Freitagnachmittag ein Mann schwerste Verletzungen. Seine Ehefrau wurde noch am Tatort von Polizeieinsatzkräften festgenommen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Deggendorf ermitteln wegen eines Tötungsdeliktes.

Der 17-jährige Sohn der Familie alarmierte um 17.30 Uhr telefonisch über den Notruf die Polizeieinsatzzentrale in Straubing und damit auch die Polizei in Plattling. In der gemeinsamen Wohnung der Eheleute war es nach einem heftigen Streit zu einer blutigen Auseinandersetzung gekommen.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Deggendorf war es zunächst zu einem heftigen verbalen Streit gekommen. Beim Eintreffen der Polizeieinsatzkräfte und des ebenfalls alarmierten Notarztes lag der 37-Jährige Ehemann bereits leblos mit schweren Kopfverletzungen auf dem Küchenboden und musste vom Arzt reanimiert werden. Der Sohn der Familie hatte sich in seinem Zimmer aufgehalten. Die 36-jährige Ehefrau wurde sofort vor Ort durch Beamte der Polizeiinspektion Plattling vorläufig festgenommen und arrestiert. Noch am Abend begannen Spezialisten der Spurensicherung der Kripo Straubing vor Ort ihre Arbeit.

Den Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft zu Folge kam es zwischen den Eheleuten bereits seit Jahren immer wieder zu heftigen Streitigkeiten, die auch schon zu mehreren Polizeieinsätzen führten. Die festgenommene Frau machte in ihren ersten Vernehmungen durch die Kripo Deggendorf Angaben zur Sache. Sie gab zu, dass es zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen war, und dass sie wegen jahrerlanger Streitigkeiten ihren Ehemann jetzt aus der Situation heraus töten wollte. Der detaillierte Tatablauf ist allerdings noch Gegenstand der Ermittlungen. Bei beiden Tatbeteiligten wurden Blutentnahmen veranlasst. Der Mann liegt mit lebensbedrohlichen Verletzungen in einem ostbayerischen Klinikum, die Täterin blieb unverletzt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf wurde die 36-jährige Frau am Samstagnachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Deggendorf vorgeführt. Der Richter erließ einen Unterbringungshaftbefehl, die Frau wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert.

Autor: pm

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/deggendorf/regionales/Ehedrama-endet-blutig;art1147,25981

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das gewohnte Schema. Gewalttätige Ehefrau kommt in die Psychiatrie. So wird ganz nebenbei die Polizeiliche Kriminalstatistik von weiblichen Täterinnen bereinigt und der ganze männerfeindliche staatliche Affenzirkus kann unbehelligt von der Statistik fortgesetzt werden.

 

 

 


 

 

 

Frau leidet unter Wahnvorstellungen

Kind getötet: Mutter muss in Klinik

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 17.12.2010 - 16:39

Düsseldorf (RP) Unter dem Einfluss von Wahnvorstellungen hatte eine 25-jährige Hausfrau im Juni ihre fast dreijährige Tochter getötet. Am Freitag hat das Landgericht die psychisch kranke Frau, die als gemeingefährlich gilt, wegen des Totschlags dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik eingewiesen.

Sie fühlte sich vom Geheimdienst ihrer palästinensischen Heimat permanent verfolgt. Um ihrer zwei Jahre und acht Monaten alten Tochter dieses Schicksal zu ersparen, hat eine 25-jährige Mutter in der Ehewohnung an der Lichtstraße vor sechs Monaten ihr Kind unter dem Einfluss dieser Wahnvorstellung mit einem Küchenmesser getötet. ...

...

Für Landgericht, Staatsanwältin und Verteidiger war klar, dass von der 25-Jährigen auch künftig Straftaten zu befürchten wären - wenn sie jetzt nicht in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht wird. Die Entscheidung der Richter fiel daher schon nach wenigen Prozessstunden und ist rechtskräftig.

http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Kind-getoetet-Mutter-muss-in-Klinik_aid_943472.html

 

 

Die vollständige Pressemeldung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Frau scheint nicht die einzige zu sein, die angeblich oder tatsächlich einen Verfolgungswahn hat. Einige Tausend Mütter in Deutschland gehen mit ähnliche Störungen hausieren. Nur das sie zum Glück nicht alle die eigenen Kinder töten. Es geht ja auch eine Nummer kleiner, in dem diese Frauen die Kinder ihren Vätern entfremden und dabei oftmals noch tatkräftig von Jugendämtern und Familiengerichten unterstützt werden. Wer es nicht glaubt, lese nur einmal hier.

Die Behauptung der Mutter, sie hätte ihre Tochter getötet um ihr die angebliche Verfolgung durch den palästinensischen Geheimdienst zu ersparen, erscheint als bloße Schutzbehauptung, denn was hätte es einfacheres für die Mutter geben können, als das Kind in die Obhut der deutschen Behörden zu geben. Statt dessen tötet die Mutter das eigene Kind. 

Was besseres als Unterbringung in einer Psychiatrie-Klinik hätte der Frau aber anschließend nicht passieren können. Psychiatrie-Klinik ist alle Male gemütlicher als Knast. Jeden Tag an der Medikamentenausgabe die verordneten Drogen abholen und kostenlos konsumieren, das würde sich so mancher Junkie wünschen. Kein Wunder, dass sich da der Strafverteidiger der Frau mit dem Gericht und der Staatsanwältin einig war. Die Tochter macht das allerdings nicht wieder lebendig. Was würde diese wohl zu der Einmütigkeit von Strafverteidiger Gericht und Staatsanwältin sagen?

 

 


 

 

Regionales

Großvoigtsberg: Mutter wollte sich und ihr Kind töten

Traktorfahrer rettet Frau und Säugling aus brennendem Auto

Großvoigtsberg. Ein 60-jähriger Traktorfahrer hat am Dienstag im Zellwald bei Großvoigtsberg eine 38-jährige Mutter und ihr gerade viereinhalb Monate altes Baby aus einem brennenden Auto gerettet. Das hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch mitgeteilt. Der Mann hatte den Wagen beim Schneeräumen auf einem Waldweg entdeckt. Beim Blick in den Innenraum bemerkte er, dass das Auto völlig verraucht war. Der Mann öffnete das Fahrzeug und zog die Frau sowie ihr Kind aus dem jetzt brennenden Pkw. Beide waren bei Bewusstsein.

Der Traktorfahrer rief zwei in der Nähe arbeitende Forstmitarbeiter um Hilfe, die die Feuerwehr alarmierten. Wehren aus Siebenlehn und Großvoigtsberg löschten den Wagen, der vollständig ausbrannte. Der Rettungsdienst brachte den Jungen und seine Mutter in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand nicht.

Nach ersten Erkenntnissen hat die Frau das Auto selbst angezündet. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen versuchten Totschlags. Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde Antrag auf Haftbefehl gestellt. Der Ermittlungsrichter gab dem Antrag statt und ordnete die Unterbringung der offensichtlich unter Depressionen leidenden Frau im Haftkrankenhaus Leipzig an.

Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut. (fp)

Erschienen am 01.12.2010

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/7538401.php

 

 

 


 

 

 

Blauer Weihnachtsmann

Hallo Eltern,

am Samstag, dem 4.12.2010 werden wieder in ganz Deutschland Eltern im Gewand des Blauen Weihnachtsmanns auf die Straße gehen und gegen die Ausgrenzung eines Elternteils und dessen Familie demonstrieren.

Hamburg - Treffen ab 11:00 Uhr am Hauptbahnhof (Ausgang Spitaler Straße) Regensburg - 12:00 Uhr

weitere Informationen unter http://Blauer-Weihnachtsmann.de

Viele Grüße von Blauer-Weihnachtsmann.de

Detlef Naumann

P.S.: Informationen aus erster Hand - eMail an: Registration@Blauer-Weihnachtsmann.de

 

 

 


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