Vätervertreibung
Teil I: Kindesentführung nach Flensburg
Berlin - Klagenfurt - Berlin - Flensburg - Harrislee - Sankt Blasien - Sulzburg - Thailand - Südamerika - Heitersheim
Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen: Bundesregierung, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht.
Eine Fallschilderung einer gewaltsamen Vater-Kind-Trennung unter aktiver und passiver Beihilfe amtlicher Vertreter/innen der Bundesrepublik Deutschland und struktureller Beihilfe durch die männer- und kinderfeindliche deutsche Gesetzgebung.
Umgangsvereitelung und Ausgrenzung von Vätern (in seltenen Fällen auch von Müttern) nach Trennung und Scheidung ist trotz des neuen und begrüßenswertem Kindschaftsrecht noch immer eine häufige Form von Gewalt überwiegend von Frauen gegen Männer und auch gegen die gemeinsamen Kinder. Emotional mitunter verständlich - wenn auch nicht tolerierbar - ist es, dass Mütter aus verschiedenen Gründen im hochstrittigem Trennungsgeschehen Umgangsvereitelung praktizieren. Dass manche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die noch in den Kategorien von Sieg und Niederlage denken und in eigenen Eitelkeiten und unverarbeiteten Aggressionen steckengeblieben sind, gegen den auszugrenzenden Vater in rabiater Wortwahl vorgehen, mag angesichts deren verengter und menschen- und männerfeindlicher Sichtweise auch noch nachvollziehbar sein. Dass aber dem Kindeswohl verpflichtete Jugendamtsmitarbeiter/innen und Richter/innen (es gibt glücklicherweise auch andere) durch aktive und passive Beihilfe zur Umgangsvereitelung und damit zum emotionalen Kindesmissbrauch, selber ausgrenzend gegen betroffene Väter und deren Kinder werden, anstatt zu einer Konfliktlösung zwischen den Eltern beizutragen und damit den Kindern den Verlust des Vaters und dem Vater den Verlust der Kinder zu ersparen, ist ein gesellschaftlicher Skandal.
Im Nachfolgenden veröffentlichen wir einen Bericht von Herrn Fels, einem Vater, der durch mütterliche und staatlich-totalitäre Ausgrenzung und Diskriminierung trotz intensiver Bemühungen 15 Jahre keinen persönlichen Kontakt zu seinen Töchtern hatte.
www.vaeternotruf.de berät und unterstützt Herrn Fels dabei, die langjährige Umgangsvereitelung und Gewalt der Mutter gegenüber den Kindern und ihrem Vater zu beenden, den Kontakt zwischen Töchtern und Vater wieder anzubahnen und die eingetretene Vater-Kind-Entfremdung abzubauen, und gibt Herrn Fels hier auf dieser Seite Gelegenheit, das tragische und skandalöse Geschehen fortlaufend zu dokumentieren.
Beim Lesen der Aufzeichnungen fühlt man sich eventuell an "mittelamerikanische Zustände" und nicht an den vielgepriesenen "deutschen Rechtsstaat" erinnert und die Bemühungen des Vater an die Geschichte des "Michael Kohlhaas", die der Dramatiker und Erzähler Heinrich von Kleist in einer Novelle aufgeschrieben hat. Die Lektüre dieser Novelle wollen wir hier ausdrücklich empfehlen. Dass die Verhältnisse in der DDR, aus der der betroffene Vater stammt, noch schlimmer waren, sei hier korrekterweise erwähnt. In der DDR wurden solche "renitenten" Väter, wie der dessen Fall hier dargestellt wird, vermutlich kriminalisiert und möglicherweise psychiatrisiert. Vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist dies in der Regel nicht zu erwarten, auch wenn es in diesem Fall nicht an subtilen "Pathologisierungsversuchen" einiger beteiligter sogenannter "Professioneller" gefehlt hat. In der Bundesrepublik wurden und werden stattdessen von den Verantwortlichen die Konflikte häufig so lange ausgesessen, bis die Väter resignieren oder die Kinder "von sich aus" den Kontakt zum Vater ablehnen.
Wenn wir uns nicht selbst von der Wirklichkeit solcher Fälle hätten überzeugen lassen können, würden wir es nicht für wahr halten. Wir verkennen dabei nicht, dass im Konflikt zwischen Müttern und Vätern in der Regel beide Elternteile involviert sind und daher auch der Vater Anteile an dem Konflikt mit zu verantworten hat. Wir sehen jedoch die strukturellen, rechtlichen und praktisch bestehenden Benachteiligungen und Diskriminierungen von Vätern, die Mütter dabei unterstützen, Väter über Monate oder gar Jahre aus dem Leben der gemeinsamen Kinder auszugrenzen.
Das sich dahinschleppende Verfahren, die zweimalig der Mutter gewährte Prozesskostenhilfe und die begleitenden Gespräche in Familienberatungsstellen und Jugendämtern, Gutachterbeauftragungen haben den/die Steuerzahler/innen mittlerweile wohl einige zehntausend Mark/Euro gekostet. Die Mutter selbst ist "mittellos" und kann somit jahrelang auf fremde Kosten das Verfahren verschleppen. Die dem Vater bisher entstandenen materiellen und immateriellen Kosten gehen ebenfalls in die Tausende. Von der menschlichen Tragik für Kinder und Vater und der psychischen Schädigungen der Kinder, die man nicht mit Geld messen kann, ganz zu schweigen.
Es grenzt schon an ein Wunder, dass der betroffene Vater seit dem Sommer 1995 seine Bemühungen um Wiederherstellung des Kontaktes zu seinen Töchtern aktiv aufrechterhält. Viele Tausende Väter in der Bundesrepublik haben in der gleichen Zeit längst resigniert, nicht wenige haben sich verdeckt oder offen das Leben genommen, viele Tausende Kinder haben in dieser Zeit ihren Vater für lange Zeit oder für immer verloren.
Zu seiner Verantwortung im hier dargelegten Fall hat sich bisher noch keine/r derjenigen Professionellen, die zur Konfliktverschärfung und Konfliktverschleppung beigetragen haben bekannt, von einer Entschuldigung beim Vater ganz zu schweigen.
Der Bericht ist unvollständig und aus der subjektiven Sicht des Autors geschrieben. Die Mutter der Kinder würde sicher eine andere Sichtweise darlegen. Gleichwohl wie diese wäre, könnte sie niemals die mütterliche Gewalt rechtfertigen, mit der Vater und Töchter von einander getrennt und entfremdet wurden.
Die eingefügten Fotos der Kinder wurden vom Vater gemacht, als dieser noch mit seinen Kindern zusammen war. Der Vater besitzt viele weitere Bilder und Videoaufnahmen, Aussagen von Bekannten, Freunden und Verwandten, die die verleumderische Behauptungen der Rechtsanwältin der Mutter, der Vater "... ist versorgungs- und erziehungsunfähig", und "... Unseres Erachtens wird deutlich, daß die Kinder gar keine Bindung zu dem Antragsteller haben. ...", Lügen strafen.
Fast neun Jahre, von 1995 bis 2003 hat der Vater vor deutschen Gerichten seinen Antrag auf Umgangsregelung vorgetragen, ohne dass die zuständigen Gerichte und hier insbesondere das Amtsgericht Flensburg mit der zuständigen Richterin Frau Eggers-Zich, die man offenbar zur Arbeit tragen muss, zu irgendeiner Entscheidung gekommen wären. Die Kompromissbereitschaft des Vaters führte 2004 zu einem vor Gericht geschlossenen Vergleich zwischen ihm und der Mutter. Die praktische Folge war, dass der Vater nach neun Jahren erstmalig ein Foto seiner Töchter erhielt und das war es dann auch schon. die Mutter ist seit dem wieder zwei Mal umgezogen, die älteste Tochter ist auf einem einjährigen Auslandsaufenthalt, der Vater erhält selbstredend von der Mutter keinerlei Informationen, wo sich die Tochter überhaupt aufhält.
Erst nach über 10 Jahren staatlich unterstützter Väterausgrenzung regelte das Amtsgericht Freiburg mit Beschluss vom 27.03.2006, so wie vom Vater beantragt, erstmalig den Umgang zwischen ihm und seinen beiden ihm weitgehend entfremdeten, zu diesen Zeitpunkt 15 und 17-jährigen Töchtern. Ein symbolischer Beschluss, denn die Töchter lehnten den persönlichen Kontakt zum Vater weiterhin ab.
Im Dezember 2009 nimmt die ältere Tochter Antonia, inzwischen schon 21 Jahre, wieder Kontakt mit ihrem Vater auf.
Im September 2010 trifft der Vater mit Antonia, inzwischen 22 Jahre, erstmals wieder persönlich und in einer intensiven Begegnung zusammen. Auch mit der jüngeren Tochter Lara gibt es ein erstes kurzes Wiedersehen.
Im September 2011 gibt es nach sechzehn Jahren Vater-Kind-Entfremdung ein erstes gemeinsames Wiedersehen mit beiden Töchtern.
Auf der hier geöffneten Internetseite können Sie den ersten Teil des Trauerspiels "Vätervertreibung in Deutschland" einsehen.
Teil I: Weltflucht der Mutter und Probekindesentführung zu den Anthroposophen nach Österreich. Kindesentführung nach Flensburg, staatlich finanziertes Mütterkuscheln und Vätermobbing beim Jugendamt und Amtsgericht Flensburg 1994 - 2002
Teil II: Kindesentführung nach Sankt Blasien im Schwarzwald 2002-2004
Teil III: Kindesentführung nach Sulzburg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2004 - 2007
Leserzuschrift:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Mittwoch, 6. Juli 2005 14:13
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Bericht "Flucht nach Süddeutschland"
Bericht "Flucht nach Süddeutschland"
Ich bin total erschlagen. Dieser Bericht ist der Hammer. Dieser Mann ist die Geduld und Leidenschaft in ursprünglichster Form.
Ich hätte an seiner Stelle schon vor Jahren die Kinder zurückgeholt; Auto, runterfahren, einpacken, zurück nach Hause.
Wahnsinn! Respekt. Obwohl ich der Ansicht bin, dass hier zuviel Geduld im Spiel ist.
"Vätervertreibung - ein deutsches Trauerspiel"
Unglücklich das Land, das keine Helden hat ...
Nein. Unglücklich das Land, das Helden nötig hat.
Bertolt
Brecht (Leben des Galilei)
In dem makabren Stück "spielen" mit:
- Paul Fels, Vater von Antonia und Lara
- Tochter Antonia (Name geändert)
- Tochter Lara (Name geändert)
- Kerstin Sommer, Mutter von Antonia und Lara (Name geändert)
- Peter Trappmann, der neue Freund von Kerstin Sommer, Vater von Jan und spätere Ex-Freund der Mutter, hat sich später vom Acker gemacht und dabei seinen Sohn im Stich gelassen. Seltsame Mensch gibt es.
- Jan (Name geändert, Halbbruder von Antonia und Lara), Sohn von Kerstin Sommer und Peter Trappmann
Die Wegschauer/innen und die ausgrenzenden Interessen der Mutter Unterstützenden
- Frau R von der Familienberatungsstelle BP
- Frau W vom Jugendamt BP
- Richter Rohlfs vom Vormundschaftsgericht Flensburg
- Frau Eva Freudenreich-Kolb vom Jugendamt Flensburg
- Gerda Fischer von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern. Bahnhofstraße 28, 24931 Flensburg
- Richterin Eggers-Zich vom Familiengericht Flensburg
- Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg
- Amtsleiterin Frau G vom Jugendamt Flensburg
- Frau Z von der Familienberatung Flensburg
Die Engagierten
- Herr J von der Familienberatungsstelle BP
- Vormundschaftsrichter K. vom Vormundschaftsgericht BP
- Herr B vom Jugendamt BP
- Richter C vom Vormundschaftsgericht Flensburg
- Gutachter Y aus B.
Die Briefeschreiber und PKH-Fuzzis
- Rechtsanwalt A, Berlin - für die Mutter - ein typischer Wadenbeißer, der seine männerfeindlichen Aggressionen an Trennungsvätern ausagiert. Dass solche Typen in Deutschland als Rechtanwälte arbeiten dürfen zeigt, die Überflüssigkeit von Rechtsanwaltskammern, die solchem Treiben reaktionslos zusehen.
- Rechtsanwalt V, Berlin - für die Mutter
Die Unschuldigen mit den schmutzigen Händen
- Diplom-Psychologin Martina Ringel von der Familienberatungsstelle Berlin-Friedrichshain - parteiisch für die Mutter ((geboren am 02.07.1954, gestorben am 02.10.2006 - der Herr sei mit ihr und vergebe ihr, so er will, ihre Schuld)
- Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen, Flensburg - parteiisch für die Mutter und den Vater diffamierend
- Frau Kühl von der städtischen Familienberatung in der Bahnhofstraße in Flensburg. The day after tomorrow - oder Der Tag als es kühl wurde in Flensburg.
Die hilflosen Gutwilligen
- Frau Gunda Thomsen vom Jugendamt Flensburg
- Herr Y von der Familienberatung Flensburg
- Herr W. vom Jugendamt Schleswig-Flensburg
Die Parteilichen
- Frau Inge W. - Verfahrenspflegerin aus Bad Säckingen
Die Anderen
- Jugendamtsmitarbeiter Herr A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen
- Familienrichter Herr K. vom Amtsgericht Freiburg
Die Kurzzeitbeteiligten
- Richterin A vom Vormundschaftsgericht B.
- Diplompsychologe Michael Büttner aus Schleswig (Gutachter). Der Mann hätte vielleicht Bauchredner und Prediger werden können.
- Diplompsychologe X. aus Flensburg (Gutachter). War wenigstens so ehrlich, seine Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können und den Gutachterauftrag zurückzugeben..
- Richter Schomaker, Geng und Mihr vom Oberlandesgericht Schleswig haben sich redlich bemüht.
- Frau P, Rechtsanwältin und Verfahrenspflegerin aus Flensburg, war nur ein paar Tage bestellt, dann verzog die Mutter vom hohen Norden in den tiefen Süden und so wurde Frau P. wieder ihren Auftrag los.
- Verfahrenspflegerin H. aus Sankt Blasien, zog sich nach wenigen Wochen aus dem Verfahren zurück
Die im Mainstream Schwimmenden
- Familienrichter Herr Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Die Unterstützer des Vaters
- Thomas
- Harry
- I, alleinerziehender Vater aus Flensburg
- Peter D. - ehemaliger Antifaaktivist und Väteraktivist
- Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)
- und viele andere Männer und Frauen, die den Vater darin bestärkt haben, Unrecht nicht hinzunehmen und das für seine Kinder und auch für sich und seine Selbstachtung zu tun, was Not tut.
Danke auch an die 6.289 Besucher, die im Jahr 2006 die hier vorliegende Dokumentation im Internet aufriefen.
In den "Nebenrollen":
Inge Sommer (Oma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Horst Sommer (Opa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Joseph Gollo (Uropa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Friederike Müller (Uroma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Katrin Fels (Oma von Antonia und Lara väterlicherseits)
Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)
und wer sonst noch seine sichtbaren und unsichtbaren Einflüsse auf das Drama haben mag.
Es war einmal ...
Once upon a time ...
1986 lernte ich meine spätere Freundin und spätere Mutter von Antonia und Lara, Kerstin in Berlin kennen. Kerstin kam aus einem kleinen Dorf in Sachsen-Anhalt und wohnte jetzt bei einer Bekannten, die sie aus ihrem Studium in Rostock kannte zur Untermiete.
Bei einem unserer ersten Gespräche, wir waren noch nicht miteinander liiert, erfuhr ich von einem massiven Kinderwunsch von ihr, den sie, da sie keinen Freund hatte, sich durch eine Adoption oder Inpflegenahme eines Kindes zu erfüllen erhoffte.
In der Folgezeit kamen wir dann enger zusammen. Kerstin bekam um 1987 eine kleine eigene Wohnung auf einem Berliner Hinterhof. Ich selber wohnte in einer Neubauwohnung.
Im Gegensatz zu Kerstin hatte ich keinen Kinderwunsch. Ich hätte wohl gut und gerne noch jahrelang ohne Kinder gelebt. Heute würde ich rückblickend sagen, dass es sicher auch die Angst vor den damit auf mich zukommenden Veränderungen und Anforderungen war, nicht ganz zu unrecht wie sich später zeigte.
Im Sommer 1987 machten wir eine Urlaubsreise mit Zelt in die Slowakei. Wahrscheinlich ist auf dieser Reise unsere älteste Tochter Antonia gezeugt worden.
Ich lernte dann auch die Eltern von Kerstin kennen, die in einem kleinen Dorf in Sachsen-Anhalt wohnten. Kerstins Beziehungen zu ihren Eltern war sehr angespannt. Ich selber kam mit den Eltern gut aus, auch wenn es ihnen vermutlich nicht gefiel, dass ich kein Interesse an einer Heirat zeigte. In dieser Zeit erfuhr ich auch ein klein wenig von der familiären Vorgeschichte von Kerstins Mutter, auch wenn ich mir damals über eine womöglich einschneidende Bedeutung gerade dieser Familiengeschichte noch keine Vorstellung machen konnte. Kerstins Mutter wuchs bei ihrer Mutter Friederike in Grevesmühlen, einem kleinen mecklenburgischen Städtchen auf. Der Vater, also der Großvater von Kerstin, hieß Josef Gollomb. Er muss - aus mir unbekannten Gründen - nach 1945 nach Westdeutschland verzogen sein und so wuchs Kerstins Mutter offenbar ohne Vater auf. Ob sich der Vater freiwillig oder unfreiwillig von seiner Tochter, der Mutter von Kerstin, entfernt hat, ist mir nicht bekannt. Kerstins Mutter hat aber wohl noch vor Erreichen der Volljährigkeit eine Gelegenheit ergriffen, den Haushalt ihrer alleinerziehenden Mutter Friederike zu verlassen, und sie dann früher oder später im Raum Zeitz und Weißenfels in Sachsen-Anhalt landete, wo auch Kerstin ihre Kindheit verbrachte.
Zu der Zeit als ich Kerstin kennen lernte lebte ihre Großmutter Friederike nicht mehr.
Den Großvater von Kerstin, Josef Gollomb, lernte ich nie kennen, obwohl er Ende der 80er Jahre und Anfang der 90er noch in Burgdorf bei Hannover lebte. Auch als meine beiden Töchter Antonia und Lara geboren waren, haben wir drei diesen Großvater nie kennen gelernt. Vielleicht war er in der Herkunftsfamilie von Kerstin eine persona non grata - so ähnlich wie ich es später auch werden sollte.
Während der Schwangerschaft besuchte ich, vermutlich auf Anregung von Kerstin eine Art Geburtsvorbereitungskurs. Das war mit Sicherheit nicht das, was heute Vätern angeboten wird. In einem Hörsaal der Klinik in der Ostberliner Tucholskystraße gab es wohl mehrere Vorlesungen. Das ganze wurde wohl sehr theoretisch und schulungsmäßig zelebriert. Ich kann mich nicht daran erinnern, worum es da überhaupt ging und ob da auch andere Männer saßen.
Kerstin muss auf einer der üblichen ärztlichen Vorsorgeuntersuchung von offenbar unregelmäßig erscheinenden Laborwerten gehört haben. Die unbestimmte und nicht abgesicherte Nachricht muss auf sie wie ein Katastrophenszenario gewirkt haben. Kerstin war kaum noch zu beruhigen, auch wenn ich in dieser Situation mein bestes gab. Mir war völlig unklar, wie sie sich so in Vorstellungen hineinsteifern konnte, das Kind würde möglicherweise mit einer Schädigung geboren, obwohl es außer einigen noch nicht verifizierten Unregelmäßigkeiten bei den Laborwerten, überhaupt keinen Hinweis darauf gab, dass mit dem Baby etwas nicht stimmen könnte. erst viel später habe ich die interessante These erfahren, dass es Frauen gibt, die in der festen Zwangsvorstellung leben, ihr Kind würde behindert geboren werden. Die Gründe solcher Zwangsvorstellungen liegen darin, dass solche Frauen, neben dem bewussten Wunsch, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, gleichzeitig auch einen unbewussten Wunsch haben, ihr Kind würde behindert sein, womit die Mutter für das behinderte Kind quasi unabkömmlich würde. Oder umgekehrt, bei einem gesunden Kind besteht immer die Gefahr, dass sich das Kind im Laufe einer gesunden Entwicklung von der Mutter abnabelt und der Mutter auf diese Weise ein zentraler Lebenssinn abhanden kommt.
Am 21. Juni 1988 wurde unsere Tochter Antonia in der Ost-Berliner Charité geboren. Der Geburtstermin muss schon einige Zeit, möglicherweise 2 oder 3 Wochen überschritten gewesen sein. Ich habe mir damals nichts weiter dabei gedacht, erst sehr viel später habe ich es mit der Schwierigkeit von Kerstin, der Mutter, das Kind "loszulassen", also aus ihrem Uterus "in die Welt" zu entlassen", in Zusammenhang gebracht.
"Um 6.30 Uhr kam ich mit Kerstin in der Charité an, um 6.30 Uhr wurde die Fruchtblase angestochen, Antonia wog 3010 Gramm und war 51 Zentimeter groß", so habe ich es mir später auf einem Zettel notiert. Ich war bei der Geburt dabei, was zu DDR-Zeiten noch eher die Ausnahme war. Wie es mir dabei ging, kann ich heute kaum noch sagen. Die Charité hatte auch schon ein Betreuungssystem, bei dem die Babys direkt im benachbarten Zimmer schliefen und sich tagsüber in einem kleinem Gitterbettchen neben dem Bett der Mutter aufhielten. Das war für DDR-Verhältnisse schon ein enormer Fortschritt, üblicherweise wurde die Trennung von Mutter und Baby sehr rigide gehandhabt. Von der Beteiligung von Vätern ganz zu schweigen.
Noch in der Klinik machte ich diese Foto von meiner Tochter. Da war sie gerade erst ein, zwei Tage alt und ihr Näschen war noch ganz eingedrückt von der Geburt.
Allein ist Kerstin losgegangen und zu zweit wieder nach Hause zurückgekehrt, wenn das kein Grund zum Staunen ist.
Am 26.7.1988 erkannte ich die Vaterschaft in einer öffentlich beglaubigten Urkunde des Rat des Stadtbezirks Berlin-Mitte, Referat Jugendhilfe an. Gleichzeitig wurde mit der Urkunde bei meinem damaligen Einkommen als Student von 300 DDR-Mark ein Unterhaltsbetrag von 50 DDR-Mark festgelegt. Die Urkunde habe ich mir damals wahrscheinlich gar nicht näher angeschaut, geschweige denn über den Satz gewundert "Vorstehende Unterhaltsverpflichtung wird zum ersten Male ausgefertigt und dem Erziehungsberechtigten des Kindes Antonia Sommer zum Zwecke der Vollstreckung erteilt." Dass nur die Mutter "erziehungsberechtigt" sein sollte, habe ich damals nicht mitbekommen. Trotz dieser staatlichen diskriminierenden Rollenzuweisung, Vater Geld zahlen, Mutter erziehungsberechtigt, habe ich bis zum Kontaktabbruch 1995 meine Tochter auch erzogen.
Im Herbst 1988 zogen wir in eine gemeinsame Wohnung, der Mietvertrag lief aber allein auf den Namen von Kerstin. Ich hatte dafür meine "gute" Neubauwohnung getauscht. Offiziell lebte ich nun in der bisherigen Hinterhofwohnung von Kerstin, in der tatsächlich jetzt aber nur mein Vater von Montag bis Freitag wohnte.
Die Zeit nach der Entbindung war wohl teilweise schon konflikthaft. Die vorher vorhandene Aufmerksamkeit von Kerstin für mich war nun mindestens zur Hälfte (oder wohl noch mehr) auf unsere Tochter gerichtet. Ich kam gestresst von meiner Arbeit nach Hause.
Der nun massiv werdende Streß führte zu ernsthaften Belastungen der Beziehung, zwischen Kerstin und mir. Ein Versuch, die gefährdete Beziehung zu kitten, war offenbar die Zeugung eines zweiten Kindes.
Im Laufe der beginnenden Schwangerschaft war ich einmal mit Kerstin gemeinsam beim Ultraschall. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass das für mich mit Freude erfüllt war.
Am 29. Oktober 1990 kam unsere zweite Tochter Lara "auf die Welt" und mir tut es heute leid, dass ich bei ihrer Geburt nicht dabei war. Die gesetzliche Anerkennung der Vaterschaft fand dann erst am 3. Januar 1991 statt. Ich war also zwei Monate ungesetzlicher Vater, ohne dies selber zu bemerken.
Lara war im Gegensatz Antonia ein "pflegeleichtes" Kind. Den Nuckel, den sie einmal angeboten bekam spuckte sie wieder aus - und benutzte ihn nie wieder.
Da ich sehr viel mit Lara sprach, war es nicht weiter verwunderlich, dass das erste Wort was sie zu sprechen begann "Papa" war.
Um 1991 begann Kerstin eine Weiterbildung bei einer "weltanschaulichen Gruppierung", die immer in den Abendstunden stattfand. In der Zeit kümmerte ich mich um das Abendbrotessen mit den Kindern, Waschen, Geschichte vorlesen und ins Bett bringen.
Im Juli 2000 wird die Rechtsanwältin Steinhausen aus Flensburg, die mich nie mit meinen Kindern gesehen hat, in nur als verleumderisch zu bezeichnender und wohl von Männerfeindlichkeit geprägter Art behaupten: "... Unseres Erachtens wird deutlich, daß die Kinder gar keine Bindung zu dem Antragsteller haben. ..."
Der "Antragsteller", nicht etwa der Vater, das bin ich. Doch von soviel Irrsinn, geäußert von einer aus Steuermitteln bezahlten Rechtsanwältin ahne ich 1988 natürlich noch nichts.
Auch dass meine Töchter nichteheliche Kinder sind, worüber ich damals gar nicht nachdachte und mir nicht hätte vorstellen können, dass dies einmal eine Bedeutung haben könnte, mache ich mir keine Gedanken. Ich weiß nicht einmal, dass Kerstin das alleinige Sorgerecht hat und ich 1992 noch nicht einmal ein rechtlich abgesichertes Umgangsrecht habe.
Die Konflikte zwischen mit und Kerstin wurden nach der Geburt von Lara eher stärker. Leider waren wir beide nicht in der Lage, über die Konflikte konstruktiv zu kommunizieren. Ich fühlte mich in der Beziehung immer mehr eingeengt und kam mir vor, wie ein Vogel im goldenen Käfig. Vielleicht war ein Ausdruck dafür, dass ich bei einem der abendlichen Abwesenheiten von Kerstin, begann, in der Küche sämtliche Küchenschränke umzuräumen, weil ich an der dort vorgefundenen Ordnung langsam verrückt wurde. Als Kerstin spät in der nach Hause kam und sah, wie ich ihre schöne Küchenordnung verändert hatte, gab es einen Riesenskandal und sie räumte wieder alles so hin wie vorher.
Im Sommer 1991 reise ich allein mit Fahrrad nach Holland.
Im August 1992 spitzt sich die Krise zu. Ich schreibe einem gemeinsamen Freund:
"Lieber R.
Über Deinen Brief habe ich mich sehr gefreut. Um so mehr, als ich gerade aus Kerstins Wohnung abgehauen bin. Wir befinden uns derzeit beziehungsmäßig auf dem Nullpunkt. Da reicht dann schon ein Wort und es ´knallt´ Die beiden Kinder haben wir beide sehr lieb, das ist für beide sicher nicht gut. ... Ich bin sicher kein Mensch, mit dem es sich leicht leben läss, doch werde ich verbal von Kerstin mitunter schwer beschossen, als ob ich der letzte Kunde wäre. ... Morgen früh will ich aus meiner Bude in der ...straße wieder nach ... fahren, mal sehen, ob der Zorn von heute verraucht ist. ..."
Ich zog später "probeweise" aus der gemeinsamen Wohnung in die kleine Hinterhofwohnung ein, in der auch mein Vater wohnte.
Nach einer längeren und wohl für uns beide anstrengenden und konflikthaften Zeit, trennen wir uns dann entgültig. Kerstin teilte mir ein Besuchswochenende aller drei Wochen zu. Ich war damals noch völlig unerfahren und hätte gerne meine Töchter öfter bei mir gehabt. Ich traute mich aber nicht, gegenüber Kerstin diesen Wunsch deutlich zu machen. Insofern war ich ein ein typischer Mann, war es mir doch in meiner Kindheit nicht ausreichend erlaubt, mich gegenüber der eigenen Mutter und den anderen mich umgebenden Frauen abzugrenzen und stark zu machen.
Im Februar 1993 fuhr ich allein mit meinen Töchtern eine Woche in eine Jugendherberge im Vogtland. Auf dem Flur lag eine Gummihopseball, der sogleich von beiden freudig in Beschlag genommen wurde. Der lange Flur war ideal zum geräuschvollen Herumhopsen. Im Speisesaal war ein Fernseher, schon am Ende des Abendbrotes schalteten die anderen Gäste den Fernseher an. Die Kinder hatten zu Hause bei ihrer Mutter Fernsehabstinenz verordnet bekommen, selbst Sandmann, den sie früher als ich noch mit der Mutter zusammenlebte, sehen durften, gab es nicht mehr. Antonia guckte nun wie gebannt in die Flimmerröhre und ich kam in einen inneren Zwiespalt, hatte mir doch die Mutter aufgetragen, dass die Kinder auf keinen Fall fernsehen durften. Von mir aus hätte ich Antonia erlaubt, 5 Minuten zu gucken, aber die Mutter in meinem Hinterkopf musste ich nun den "Auftrag Fernsehverbot" ausführen.
Wir erlebten schöne Tage. Kleine Wanderungen durch den Winterwald, Lara noch das Privileg besitzend, die meiste Zeit im Schlitten zu sitzen oder zu liegen. Antonia stiefelte schon fleißig mit.
Im Haus war auch eine Schulklasse, ca. 7. Klasse. Antonia schaute den Jungs ganz begeistert beim Tischtennis zu. Ein Junge kümmerte sich rührend um sie. Als dann der Tag der Heimreise war, brach bei Antonia eine kleine Welt zusammen, sie weinte schrecklich, dass sie sich von dem Jungen verabschieden musste und ich musste ihr erklären, das er nicht in Berlin wohnt und sie ihn deshalb leider nicht treffen kann.
Eine letzte Reise 1993 von uns vieren zu den Eltern von Kerstin sollte vielleicht noch einmal der Versuch einer Rettung der Beziehung sein.
Papa mit Lara auf den Schultern. Antonia dahinter.
Im Mai 1993 schlägt mit Kerstin brieflich vor, dass ich die Kinder an einem Wochenende im Monat zu mir nehmen kann und einmal in der Woche mit Übernachtung. Ich soll nun auch endgültig nachschauen, welche Sachen ich aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung mitnehmen will und dann im Juli den Wohnungsschlüssel abgeben.
Zu Pfingsten (ich weiß es nicht mehr genau), bin ich mit den Kindern bei meinen Eltern, die außerhalb von Berlin wohnen. Ich wohne mit den Kindern zu dritt unten im Gästezimmer. Antonia fängt bellend an zu husten und da ich damals noch keine Ahnung von Psychosomatik habe, überlege ich krampfhaft, was ich denn machen könne. Tagsüber als die Kinder spielen, räume ich das ganze Zimmer aus, schüttle alle Betten aus und reinige das Zimmer, in der Annahme nun die hustenbewirkenden Allergene aus dem Zimmer zu bekommen. Ich überlege schon, ob es an den Federbetten liegt und wie ich die vielleicht ersetzen kann.
An einem Morgen höre ich Lara jämmerlich weinen, ihre Augen sind ganz verklebt und sie kann sie gar nicht mehr aufbekommen. Irgendwie komme ich auf die Idee ihr mit einem feuchten Lappen die Augenlieder anzufeuchten, so das die Verklebung erst mal aufweicht.
Kerstin will im Sommer nach Frankreich fahren und fragt bei mir per Brief an, ob ich Lara drei Wochen nehmen kann. Doch dann fährt Kerstin doch mit beiden Kindern nach Frankreich.
Ich selbst verbringe dann mit den Kindern zwei Wochen Urlaub in einer kleinen Bungalowsiedlung am Oderhaff. Bei kleinen Wanderungen erzählte ich den Kindern selbsterfundene Geschichten.
Ab Oktober 1993 hatte ich mir eine kleine Wohnung gleich eine Querstrasse von der Wohnung meiner Kinder gesucht und gemietet. Die Wohnung war stark renovierungsbedürftig und da ich fast alles selber renoviere, dauerte es einige Monate, bis ich aus dem gröbsten raus bin. Emotional geht es mir in der Zeit hundsmiserabel.
Über Silvester 1993/94 bin ich mit den Kindern bei meinen Eltern, die auf dem Land in der Nähe von Berlin wohnen . Von Kerstin habe ich vorher die Auflage bekommen, dass die Kinder kein Fernsehen gucken dürfen. Meine Mutter lässt aber ihre Enkelinnen "Die Schneekönigin" sehen, ich will mich mit ihr nicht rumstreiten, obwohl ich den Film doch selber als etwas zu heftig empfinde.
Antonia hörst sich in einer ruhigen Minute eine Schallplatte "Das Wolkenschaf" eine Kindergeschichte von Fred Rodrian an. Auf einmal höre ich aus dem Nachbarzimmer ein herzzerreißendes Schluchzen von Antonia, ich renne zu ihr hinüber. Es dauert einige Zeit, bis sich Antonia wieder beruhigt. Ich weiß gar nicht was los ist. Erst später komme ich dazu, mir die Schallplatte anzuschauen und anzuhören. Die Geschichte handelt von dem kleinen Mädchen Christine, die sich mit einem Wolkenschaf, das vom Himmel auf eine Wiese gefallen ist, befreundet und gemeinsam mit einem kleinen Jungen und der Feuerwehr, das Wolkenschaf über die lange Drehleiter wieder zurück zu den anderen Schäfchenwolken am Himmel bringt. Es ist eine Geschichte von Freundschaft, Abschied und Trennung, wie mir aber erst viel später klar. Und dass es Antonia so trifft, zeigt, wie stark sie vom Thema Trennung betroffen ist.
Dann kommen am Silvesterabend noch meine Tante und Onkel. Der Onkel knallt mit Knallern und Antonia und Lara sind ganz begeistert.
Als ich kurz nach Neujahr die Kinder wieder zur Mutter bringen ist der Krach vorprogrammiert und ich erhalte von Kerstin schwere Vorwürfe, wegen Nichteinhalten des Fernsehverbotes und wegen der Knallerei, von der ich die Kinder nicht ferngehalten habe.
Im Frühjahr 1994 teilte mir Kerstin mit, dass sie mit den Kindern für ein Jahr nach Klagenfurt in Österreich, nahe der slowenischen Grenze, 675 Kilometer Luftlinie, Fahrzeit mit der Bahn ca. 20 Stunden, verziehen wird. Dort hatte sie eine Praktikumsstelle bei einer "Glaubensgemeinschaft" erhalten, die geistig Behinderte betreute. Ich könne ja dort mal die Kinder in den Ferien besuchen. Wie ich es verinnerlicht hatte, wagte ich keinen Protest gegen das Vorhaben der Mutter. Wahrscheinlich war es mir unbewusst auch klar, dass mir durch staatliche Stellen wie Jugendamt und Familiengericht ohnehin keine Unterstützung zuteil werden würde, um Kerstin von ihrem Vorhaben abzubringen. Gesagt, getan, Kerstin verschwand im Juni 1994 mit den Kinder nach Österreich.
Ich vergrabe meinen Schmerz und stürze mich in die Arbeit, von der ich "glücklicherweise" genug habe. Auf die Idee, meinen Kindern Briefe zu schreiben, kam ich nicht, es hätte mich auch zu sehr geschmerzt. Im August "erlaubte" mir Kerstin, zehn Tage Urlaub mit den Kindern zu verbringen. Ich war so erfreut und aufgeregt, dass ich entgegen der Vorgabe von Kerstin einen Tag zu früh in dem kleinen Bergdorf anlangte. ...
Als ich in dem Camp ließ ich mir zeigen, wo meine Kinder wohnen. Als ich in dem Haus in der zweiten Etage an ihre Tür gelangt hörte ich die beiden hinter der Tür miteinander reden. Ich hörte eine Weile unbemerkt zu und kam dann hinter der Tür hervor. Das war eine Wiedersehensfreude. Kerstin kam erst später dazu und offenbar übelgelaunt. sie machte mir Vorwürfe wieso ich schon einen Tag früher gekommen wäre.
Ich durfte dann doch in einen Zimmer schlafen und reiste am nächsten Tag mit den Kindern in eine ca. 50 Kilometer entfernte Jugendherberge in Spittal , in deren Nähe das Bergland ins Hochgebirge überging.
Wir verbrachten einen wunderbaren Urlaub und ich brachte die Kinder nach der vorgegebenen Zeit wieder brav zu ihrer Mama zurück, die mit ihrem neuen Freund am Bahnhof wartete und die Kinder "entgegennahm". Ich fuhr bedrückt zurück nach Berlin und bekam auf der Heimreise prompt eine Zahnentzündung.
Anschließend bekam ich noch Ärger mit Kerstin, sie warf mir vor, ich hätte mich leichtfertig nicht um Antonias Gesundheit gekümmert.
Zu Weihnachten kam dann Kerstin mit den Kindern und ihrem Freund nach Berlin. Ich "durfte" die Kinder mehrere Tage zu mir nehmen. Zum Sylvesterfest fuhr ich mit der älteren Tochter Antonia zu meinen Eltern, die in der Nähe von Berlin ein Haus hatten. Nachdem ich Antonia nach Neujahr wieder zurück gebracht hatte, gab es Vorhaltungen der Mutter. Ich hatte nämlich nicht darauf geachtet, dass die anderen Gäste keine Sylvesterknaller im Beisein der Tochter zündeten, obwohl mir das Kerstin vorher aufgetragen hatte. Auch das Fernsehschauen hatte Kerstin untersagt. Als wir noch zusammen waren, hatte sie zwar selbst viel Fernsehen gesehen, am liebsten "Glücksrad" auf SAT1. Der Kofferfernseher verschwand aber später tagsüber in einer Pappkiste, damit die Kinder nichts von dem "suspekten Gerät" mitbekamen.
Jetzt, da sie zu den "Guten Menschen" gehörte, kam das nicht mehr in Frage. Und ich hatte es unterlassen, meiner Tochter Antonia zu sagen, dass sie sich aus dem Zimmer der Oma entfernen sollte, wo gerade ein Walt-Disney-Trickfilm lief oder aber der Oma aufzutragen den Fernseher abzuschalten..
1995
Januar
Kerstin fuhr wieder mit den Kindern zu ihrer anthroposophischen Lebens- und Glaubensgemeinschaft nach Österreich.
Im Februar konnte ich mit den Kindern noch einmal eine Woche Urlaub in Österreich verbringen. Ich fuhr mit Antonia und Lara in eine Jugendherberge in Villach, nahe der slowenischen und italienischen Grenze.
Nach der mit den Kindern verbrachten Woche fuhr ich wieder zurück nach Berlin und wurde schon auf der Rückfahrt prompt krank.
Kerstin kam dann überraschend Ende Februar, schon drei Monate vor Ablauf des einen Jahres wieder zurück nach Berlin. ...
Anlässlich ihrer Rückkehr bekam ich von Kerstin das Recht zugeteilt, die Kinder für 3 Tage zu mir zu nehmen. Wahrscheinlich deshalb, damit Kerstin erst einmal ihre Wohnung, die sie zwischenzeitlich untervermietet hatte, wieder einräumen und herrichten konnte. Am Bahnhof Friedrichstrasse kamen meine Kinder, Kerstin und ihr neuer Freund Peter Trappmann an. Für Lara war es ganz klar, jetzt geht es zu Papa. Antonia wollte bei Mama bleiben und sträubte sich, da sie aber merkte, dass sie nicht bei ihrer Mama bleiben konnte, ging sie mit mir mit und wir fuhren zu dritt zu meiner Wohnung.
In Berlin gab es dann durch Kerstin eine erste Untersagung des Umganges.
Am 14.3.1995 erhielt ich eine Karte:
"Lieber Paul,
Antonia und Lara sind krank - Bronchitis und Angina. Deshalb möchte ich sie an diesem Wochenende bei mir behalten. Antonia geht noch nicht zur Schule, das Vorstellungsgespräch mussten wir ausfallen lassen, da Antonia mit 39,5 im Bett lag. Vielleicht kannst Du die Kinder eine Woche später nehmen. Aber Gesundheit und Schule gehen jetzt vor.
Gruß Kerstin"
Fast überflüssig zu sagen, dass ich bei der Wahl der Schule überhaupt nicht mitreden durfte.
Juli 1995
Nach einigen Hin- und Herr, "durfte" ich im Juli auf Grund gnädiger "Erlaubnis" der Mutter, dann doch zwei Wochen mit den Kindern verreisen. Und drei Wochen nach diesem Urlaub - so hatte mir dies die Mutter "huldvoll" eingeräumt - sollte ich noch einmal mit den Kindern eine Woche verreisen können.
In der kleinen Bungalowsiedlung in der Nähe von Berlin, war auch ein zweiter Trennungsvater mit seinen beiden Töchtern. Die vier Mädchen verstanden sich prima und auch wir beiden Trennungsväter kamen, verkoppelt in unserer Eigenschaft als Vater, gut miteinander aus. Einige Ausflüge machten wir gemeinsam - zwei Väter mit vier Töchtern. Die Leute staunten - zwei Mütter mit vier Söhnen - das sieht man auch nicht jeden Tag, aber zwei Väter mit vier Töchtern, das hatte wohl Seltenheitswert.
Vor dem Urlaub hatte ich ein Kinderbuch aus der städtischen Kinderbibliothek ausgeliehen: "Wie Vater und Mutter ein Kind bekommen" von Per Knudsen, ausgezeichnet mit dem dänischen Kinderbuchpreis. Ich hatte dieses Buch ausgeliehen und mitgenommen, weil ich Angst hatte, die Mutter würde den neuen Freund zum "neuen Papa" aufbauen. Und durch das Vorlesen des Buches, wollte ich meinen Kindern sagen: "Ein Papa ist nicht austauschbar. Jeder Mensch hat nur einen Papa."
Ich hatte das Buch ganz oben auf der Schrankwand des Bungalows deponiert, damit es den Kindern nicht "pädagogisch unvorbereitet" in die Hände kam. Als ich es dann den Kindern vorlas und auf die Seite kam, wo Vater und Mutter geschlechtlich vereint waren, meinte meine siebenjährige Tochter Antonia nur lakonisch: "Ach die ficken". Ich fiel aus allen Wolken, das hatte ich nicht für möglich gehalten, dass meine Tochter, die von Seiten der Mutter in den letzten Jahren nur "waldorfpädagogisch" erzogen wurde, solche lakonischen Sätze formulierte. Die jüngere Tochter Lara interessierte sich gar nicht für das Buch, sie wollte lieber, dass der Papa ihr aus ihrem Lieblingsbuch "Lotta kann Radfahren" von Astrid Lindgren vorlas. Das machte ich dann auch. Für Antonia war das Thema damit auch erledigt, und sie wandte sich wieder ihren Lieblingsbüchern, den "Digedags" zu.
Die nächsten Tage bis zur Abreise lag das "Aufklärungsbuch" unbeachtet von den Kindern im Zimmer des Bungalows.
An einem Tag kam mein Vater mit meinem Neffen bei uns vorbei. Der Opa machte am Bootssteg ein paar Fotos von den dreien.
Antonia und Lara fühlten sich pudelwohl in den zwei Wochen, die sie mit mir verbringen konnten. Der Tag der Abreise kam und ich fuhr mit den Kindern in meine Wohnung nach Berlin. Da ich schon ein wenig das Drama mit Kerstin wegen des Aufklärungsbuches vorausahnte, machte ich eine Kopie davon und überreichte diese bei der Übergabe der Kinder an Kerstins Wohnungstür an sie.
Wenig später erreichte mich ein Brief der Mutter:
"Antonia und Lara bleiben in der letzten (Ferien)Woche doch bei mir. Ich glaube, daß die Aufregungen der Ferien recht groß waren und eine Woche Ruhe für beide gut ist. ..."
Ich fühlte mich schwer getroffen. Ich hatte für die zugesagte Urlaubswoche schon alle Vorbereitungen getroffen - und nun diese Absage ohne nachvollziehbare Begründung.
Am 7. August schreibt mir Kerstin, dass sie einen Termin für den 5. September mit Frau R in der Familienberatung B ausgemacht hätte, "bis dahin ist eine Wochenendbesuch der Kinder nicht möglich. Nach den vielen Jahren von Streit und Auseinandersetzung sollten wir unseren Kindern eine Pause gönnen ... Gegen einen Nachmittag mit den Kindern habe ich nichts einzuwenden. Wie und wann dieser Nachmittag gestaltet werden kann, möchte ich mit Dir unter vier Augen besprechen. Für dieses Gespräch habe ich Zeit am 16. August."
31.10.1995
Ich stelle beim Vormundschaftsgericht B einen Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Töchtern. "Ich beantrage den Umgang mit meinen Kinder ... wie folgt zu regeln: Der nichteheliche Vater ist berechtigt, an jeden 2. Wochenende eines Monats mit den Kindern in der Zeit von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zusammenzusein. Der Kindesvater ist berechtigt, 2 Mal jährlich insgesamt 3 Wochen Urlaub mit den Kindern zu verbringen."
Mit Posteingangsdatum vom 11.12.1995 registriert das Amtsgericht Kerstins Stellungnahme, datiert vom 3.11.1995.
Sie schreibt:
"Aus folgenden Gesichtspunkten suchte ich im Mai 1995 die Familienberatungsstelle auf und halte ich es zur Zeit für besser, in Absprache mit der Familienberatung, dass ein Umgang der Kinder mit ihrem Vater nicht stattfindet:
1. Herr Fels ist es nicht möglich, pünktlich seine Kinder abzuholen und zurückzubringen und sich damit klar an gemachte Absprachen im Sinne der Kinder zu halten. (In Österreich reiste er sogar früher an, hatte keine Unterkunft und konfrontierte mich mit seinen ungelösten Problemen. Im Sinne der Kinder sah ich mich gezwungen, diese Nachlässigkeiten Herr Fels zu dulden.)
2. Herr Fels trägt Konflikte vor den Kindern aus, obwohl ich ihn besonders nach unserer Rückkehr aus Österreich, mehrmals aufgefordert habe, dass er das unterlassen soll.
...
3. Die Kinder wollen zur Zeit auf Grund der Vorfälle im Sommer und Herbst ... nichts mit ihrem Vater zu tun haben - sie haben Angst.
...
Diese Problematik, die jetzt trotz Trennung immer noch vor uns steht, hat ihren Anfang bereits mir der Geburt unseres ersten Kindes. Und alle Schritte, die ich danach für mich und die Kinder tun konnte, entstanden aus der Not heraus, weil ich mir keinen anderen Rat mehr wusste.
4. Bei Herrn Fels ist nicht sichergestellt, daß er die Kinder hygienisch ordnungsgemäß versorgt.
...
5. Herr Fels und ich haben unterschiedliche Erziehungsvorstellungen. Herr Fels zeigt keine Einigungsbereitschaft im Sinne der Kinder, den von mir gegangenen Weg zu akzeptieren und zu begleiten. Durch sein Anderssein und Andersdenken ist das nicht möglich. Damit reißt er Antonia und Lara oft aus der Geborgenheit, in der sie bei uns aufwachsen, heraus ..., konfrontiert sie mit Dingen, die weder ihrem Wollen noch ihrer gegenwärtigen Erlebniswelt entsprechen und läßt sie damit allein. (z.B. Fernsehen, Sexualaufklärung)
...
Aus all meinen gemachten Ausführungen wird deutlich, daß ein Entfremdung, wie sie von Herrn Fels befürchtet wird, nicht in meinem Interesse liegt; sondern, daß ich im Sinne meiner Kinder handle und der Pflicht als Mutter, meine Kinder zu schützen suche, nachkomme, deshalb ihren Willen entsprechend handle.
...
Sollte sich ein Konsens über all die von mir aufgeführten Gesichtspunkte ergeben (z.B. bei weiteren Gesprächen in der Familienberatung), bin ich, sofern die Kinder es wollen, bereit, eine schrittweise Umgangsregelung zu unterstützen. Wenn Herr Fels nicht eindeutig erkennen läßt, daß sein Verhalten nicht dem Wohle der Kinder entspricht, kann es zu einem Konsens nicht kommen.
Hochachtungsvoll Kerstin Sommer"
1996
Mit Datum vom 4.1.96 schicke ich eine vierseitige Stellungnahme an das Vormundschaftsgericht.
6.1.1996
Kerstin entbindet einen Sohn Jan. Vater des nichtehelichen Sohnes ist ihr neuer Freund Peter Trappmann. Dieser Mann wird 5 Jahre später Frau und Sohn verlassen, aber im Jahr 1996 spielt er noch den nützlichen Idioten.
Mit Datum vom 9.2.1996 erhalte ich vom Gericht ein Schreiben von Kerstin datiert vom 29.1.96 zur "eventuellen Stellungnahme". Die unterschreibende Justizangestellte verschickt wahrscheinlich jeden Tag ein Dutzend solcher Schreiben zur "eventuellen Stellungnahme" und geht abends ruhig nach Hause. Ich selber sitze wie auf glühenden Kohlen und kann meine Kinder seit sechs Monaten nicht mehr sehen:
"...
Ich kann mich nicht des Eindrucks erwähren, daß es Herrn Fels nicht vorrangig um die Kinder geht; sondern daß ich ihn durch unsere Trennung verletzt habe. Die von ihm vorgeschlagene Familientherapie wurde von mir nicht aufgegriffen, da ich längst in einer neuen Partnerschaft lebe.
...
Er trägt nicht dazu bei, die von mir benannten wahren Probleme in Angriff zu nehmen und eine Problemlösung herbeizuführen - im Gegenteil. Herrn Paul Fels Verhalten zeigt immer öfter die Einseitigkeit, auf seinen Wollen, welches seiner Meinung nach das Richtige ist, zu beharren und es zu erzwingen
...
Es war schon immer so, daß sich Herr Fels in der Öffentlichkeit sehr engagiert hat und für Lara und Antonia keine Zeit hatte.
..."
Mit Datum vom 22.2.96 schicke ich eine erneute Stellungnahme an das Gericht.
Mit Datum vom 11.3.1996 schickt die zuständige Sozialarbeiterin Frau W. vom Jugendamt B eine Stellungnahme an das Gericht, die ich in Kopie erhalte.
Der angesetzte Gerichtstermin vom 4. April wird durch das Vormundschaftsgericht aufgehoben, neuer Termin ist der 16.4.96
16.4.96 Anhörung im Vormundschaftsgericht B. Mein Freund T., der auch Kerstin und Antonia aus der Zeit kennt, als wir noch zusammen waren und der auch zu Kerstin einen guten Kontakt hatte, begleitet mich als Beistand. Die Mutter ist nicht erschienen. "Der Richter gab bekannt, daß die Kindesmutter erkrankt ist und sich entschuldigt hat. ... Richter: <Um aber den Umgang gestalten zu können, muß hier die Kindesmutter dazu angehört werden. Aber vor einer Entscheidung sollte es zu einer Einigung kommen. Umgang gibt es auf jeden Fall>"
Ich kriege wieder Mut, der Richter hat sich ganz offensichtlich bemüht, den unterbrochenen Umgang wieder in Gang zu kriegen. Neuer Termin wird für den 9.5.96, drei Wochen später anberaumt.
23.4.1996
Brief des Rechtsanwaltes von der A. an das Vormundschaftsgericht B:
"... Der Kindesvater nutzt seine vermeintlichen Rechte und Ansprüche ausschließlich dazu, auf die Kindesmutter Druck auszuüben. Hierbei instrumentalisiert er die Kinder und verkennt völlig deren Bedürfnisse und Interessen. Das gesamte Vorgehen des Kindesvaters ist ausschließlich von eigennützigen Motiven gekennzeichnet. Es mag sein, daß der Kindsvater unter Verlustängsten leidet und den Umgang mit den Kindern offenbar als Therapie für seine Probleme ansieht. Diesem Ziel hat der Kontakt zu den Kindern jedoch nicht zu dienen. Die Kinder werden offensichtlich damit überfordert, wenn der Vater sie für seine eigene Therapie benötigt. ..."
Wer seine Kinder liebt und aber noch nie solche Briefe zugeschickt bekommen hat, kann sich wohl nicht in die Lage einfühlen, in der man als betroffener und seine Kinder liebender Vater, der seit 8 Monaten seine Kinder nicht sehen kann und dem mittlerweile die Nerven blank liegen, steckt. Ich würde dem Rechtsanwalt am liebsten sein Praxisschild abreißen. Aber wir leben im "Rechtsstaat" und Faustrecht ist hier nicht erlaubt. Nur Anwälten ist es in Deutschland von Staats wegen erlaubt, ungestraft ihr Gift zu verspritzen.
9.5.1996
Anhörung im Vormundschaftsgericht B. Die Mutter ist diesmal mit ihrem beißwütigen Rechtsanwalt von der A. erschienen. Mein Freund H. begleitet mich diesmal als Beistand. Mitten in der Anhörung überreicht der Anwalt der Mutter dem Richter ein Schreiben der Diplom-Psychologin Ringel von der kommunalen Familienberatungsstelle Berlin-Friedrichshain. In diesem schreibt Frau Ringel: "Antonia und Laura werden im Auftrag der Mutter in unserer Beratungsstelle betreut. Auf der Grundlage einer Befindlichkeitsdiagnostik bei Antonia und Laura sollte geprüft werden, ob der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl der beiden Mädchen dient. Um diese Fragestellung zu beantworten, gab es Spiel-Diagnostik-Kontakte mit den Kindern. Dabei wurden u.a. psychologische Testverfahren eingesetzt.
Ergebnisse:
...
Beide Kinder haben im Gegensatz zu den meisten anderen Trennungskindern keine Versöhnungsphantasien. Sicher auch deshalb, weil sie mit ihrem Vater nie eine intensive Familienbeziehung erlebt haben. Eine starke Distanz beider Mädchen zum Vater wird deutlich.
...
Die derzeitige Situation spricht gegen einen Umgang der Kinder mit dem leiblichen Vater.
Erst wenn es die Eltern, aber insbesondere der Vater geschafft haben, ihre Konflikte zu lösen, sollte ein Umgang langsam angebahnt werden."
Selbstredend macht Frau Diplompsychologin Martina Ringel keine Vorschläge, wie denn "die Eltern, aber insbesondere der Vater ... ihre Konflikte" lösen sollen. Der Hauptgrund für die beharrlichen Versuche des Vaters ist die Beendigung der Umgangsvereitlung, für deren Beendigung Frau Ringel als "Fachfrau" Hilfe anbieten müsste.
Zu meiner daraufhin von mir an die dienstvorgesetzte Stelle von Frau Ringel gerichtete Beschwerde wird im August 1996 vom Jugendstadtrat und der zuständigen Amtsleiterin geantwortet:
"... bleibt das Versäumnis, Sie als Vater der Kinder, nicht in das Verfahren einbezogen zu haben, was wir ausdrücklich bedauern. Frau Ringel hätte dies auf direktem Wege tun können, oder aber die Mutter veranlassen müssen, einen gerichtlichen Auftrag zu einer Begutachtung in unserer Einrichtung auszulösen. Da die Stellungnahme ans Gericht im Auftrage einer Partei erstellt wurde und die Äußerungen über ihre Person lediglich auf der Einschätzung dieser Partei beruhen, ist diese Stellungnahme aus unserer Sicht fachlich nicht ausgewogen. ..."
Bleibt noch zu sagen, dass die gleiche Frau Ringel im Oktober 1999 in Berlin auf einer Veranstaltung des "Kinderschutzzentrums" einen öffentlichen Vortrag zum Thema "Väter suchen Kontakt - das neue Umgangsrecht in der Praxis" hält. Wenn man da nicht den Bock (oder die Ziege) zum Gärtner (Gärtnerin) gemacht hat. Eine persönliche Entschuldigung von Frau Ringel habe ich bis heute nicht erhalten.
Ich ahne zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass noch einige Helfertypen vom Schlage der Frau Ringel auf mich warten, und ich die Erfahrung machen muss, dass viele sogenannter Helferinnen ernste Probleme mit sich selbst haben müssen, die es ihnen eigentlich verbieten müssten, in einem Helferberuf zu arbeiten und andere Menschen zu schädigen.
Frau Ringel stirbt einige Jahre später an einer Krebserkrankung. Da muss wohl der liebe Gott seine Hand im Spiel gehabt haben.
Der Richter bleibt dennoch sachlich und klar. Mitten in der Anhörung verlässt Kerstin plötzlich den Saal. Man kann später im Protokoll lesen: "Sie haben es alle gehört, er hat <Dir> gesagt." Um 10.30 Uhr verlässt die Kindesmutter überstürzt das Anhörungszimmer. Jegliche Versuche seitens des Richters, die Kindesmutter zum Bleiben zu bewegen, insbesondere unter Versuch der Aufklärung des offensichtlich vorliegenden Mißverständnisses waren vergebens"
Nachdem Kerstin den Gerichtsraum fluchtartig verlassen hat, sagt mir der Richter, dass ich mich zu Hause in Ruhe hinsetzen soll und auf die vorgetragenen Vorhaltungen antworten soll.
11.6.1996
Am 11. Juni erhalte ich von einer Bekannten die Information, dass meine Töchter in der Schule abgemeldet sind, in die sie bisher gingen. Am 21. Juni versuche ich in der zuständigen Polizeidienststelle eine Vermisstenanzeige aufzugeben. Der Diensthabende teilt mir mit, dass er mein Anliegen verstehen könne, aber aus rechtlichen Gründen (kein Sorgerecht des Vaters) meinem Anliegen nicht folgen könne.
Am 20.6. rufe ich noch mal die Familienberaterin Frau R. an. Ich mache sie auf das Verschwinden der Mutter mit Antonia und Lara aufmerksam und bitte sie eine Aktennotiz zu machen.
Mit Datum vom 27.6.96 erhalte ich eine Ladung für einen nächsten Gerichtstermin am 23. Juli 1996. Ein Witz, Kerstin ist mit den Kindern über alle Berge und in einem Monat soll ein neuer Gerichtstermin stattfinden.
Der bisher zuständige Richter ist befördert worden und nun nicht mehr zuständig. Übernehmen soll jetzt die Richterin A.
10.7.96
Mit Datum vom 10.7.96, meine Kinder sind schon seit einem Monat von der Mutter an einen mir unbekannten Ort entführt worden, teilt die zuständige Sozialarbeiterin Frau W. vom Jugendamt B dem Vormundschaftsgericht mit:
"Die Kindesmutter beklagte sehr, daß der Kindesvater auch in den vergangenen Wochen nicht in der Lage gewesen sei, eine Beruhigung der Situation herbeizuführen. So habe er während des Urlaubs der Familie Kontakt mit ihrer Herkunftsfamilie sowie dem Jugendamt und der Polizei aufgenommen und das Verschwinden der Familie angezeigt. Durch diese, durch den Kindesvater hervorgerufene Unruhe, seien insbesondere die Kinder stark verunsichert und belastet. Die Kindesmutter schloß aufgrund der Situation Folgeschäden und entsprechende Hilfsmaßnahmen für die Kinder nicht aus. Herr Fels scheint unseres Erachtens derzeit nicht in der Lage zu sein, seine persönliche Situation so zu gestalten, daß er dabei die Bedürfnisse seiner Kinder wahrnehmen kann und somit deren weitere Persönlichkeitsentwicklung gefährdet."
(Hervorhebung von Paul Fels)
12.7.1996
Aus einem Schreiben des Rechtsanwaltes A. erhalte ich offiziell die Nachricht, dass die Mutter nun nicht mehr in Berlin wohnt. Der für den 23.7.96 anberaumte Termin könne Sie daher nicht wahrnehmen.
Seit dem 11. Juni 1996 ist die Mutter mit unseren gemeinsamen Kindern spurlos verschwunden. Ihre neue Adresse ist im Meldeamt gesperrt. Durch geradezu detektivistische Kleinarbeit erfahre ich ca. 2 Monate später in welcher Stadt sich meine Kinder jetzt aufhalten sollen - Flensburg. In Flensburg gibt es eine Walddorfschule und da die Mutter begeisterte Waldorfanhängerin ist, liegt es nahe, dass sie die Kinder dort angemeldet hat. Ein Anruf von mir in der Waldorfschule ergibt, dass man mir keine Auskunft geben will, ob meine Kinder dort gemeldet sind. Ein sicheres Zeichen, dass sie tatsächlich dort sind.
Nach einer weiteren kurzen Recherche bin ich mir sicher, dass meine Kinder nun in Flensburg sind. Ich mache mich umgehend reisefertig, besorge mir ein Auto und fahre von Berlin nach Flensburg Ich bin zum ersten mal in meinem Leben in Flensburg, einer Stadt die ich bisher nur von der Verkehrssünderdatei und Beate Uhse kenne.
Wie es der Zufall will, als ich in Flensburg durch die Fußgängerzone streife, sehe ich Kerstin. Sie verschwindet urplötzlich in einem Laden, wohl in der Hoffnung, dass ich sie nicht gesehen hätte. Ich folge ihr in den Laden, stelle mich neben sie und sage: "Hör endlich auf mit der Scheiße" - und gehe wieder raus.
11.9.1996
Ich bin beim Termin im Jugendamt Flensburg. die zuständige Sozialarbeiterin Frau Thomsen wirkt freundlich.
27.9.1996
Das Vormundschaftsgericht in B. erklärt sich, zwei Monate nach dem verstrichenen und von Kerstin nicht wahrgenommenen Ladungstermin, für örtlich nicht mehr zuständig.
9.10.1996
Das Vormundschaftsgericht in Flensburg teilt mir mit, das mein Antrag nun von diesem Gericht übernommen wurde.
28.10. - 1.11.1996
Ich bin für mehrere Tage nach Flensburg gereist, um mich mit der Stadt vertraut zu machen. In dieser Zeit lerne ich auch I. kennen. Er ist alleinerziehender Vater eines Jungen und musste nach dem Tod der Mutter seines Sohnes miterleben, wie das Jugendamt München, sein Kind quasi schon an die Großeltern mütterlicherseits "verscherbelt" hatte.
Ich schau mir in Flensburg auch schon mal die Waldorfschule an, ein massiver über der Stadt thronender - ideologische Herrschaftsansprüche anmeldender - Bau.
Kerstin wohnt in einem Außenviertel von Flensburg in der Nähe der Bildungswissenschaftlichen Universität. Wenigstens kann man da preiswert Mittag essen und in der Bibliothek Fachzeitschriften lesen.
12.11.1996
Am 12.11. stelle ich gegen die Sozialarbeiterin Frau W. vom Jugendamt B Strafanzeige wegen Verleumdung. Am 22.1.97 wird durch die Amtsanwaltschaft in Berlin das auf Grund meiner Strafanzeige eingeleitete Verfahren eingestellt. Na ja, wäre ja wohl auch zuviel vom Rechtsstaat verlangt, würde er jede Verleumdung auch als solche werten.
Kleiner Trost, wie ich später erfahre, 1996 wurden in Berlin 212.000 Strafanzeigen gestellt. Davon endeten 188.000 ohne öffentliche Anklage. Also nur jede 5. Strafanzeige wurde überhaupt öffentlich verfolgt.
§187
Verleumdung
Wer
wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn
die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11
Abs.3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
26.11.1996
Stellungnahme von Frau Thomsen vom Jugendamt Flensburg an das Vormundschaftsgericht. Ihr Schreiben ist moderat gehalten, im Vergleich zu den üblen Stellungnahmen von Frau W. und Frau Ringel in Berlin schon mal ein Fortschritt. Frau T ist eine nette Frau, die anscheinend niemanden etwas zu leide tun kann. Aber umgekehrt auch wohl der Mutter nicht deutlich signalisiert, dass es nicht hinnehmbar ist, den Kontakt zwischen Vater und Kindern zu vereiteln.
Im Dezember 1996 erteilt mir die Waldorfschule Flensburg, in die Antonia und Lara gehen, Hausverbot. Vorausgegangen war dem mein Erscheinen in der Schule bei dem eine erschreckte pädagogische Dame, ob meiner Unverfrorenheit und meiner Weigerung ihrer Aufforderung dass Schulgebäude zu verlassen nach dem Geschäftsführer rief. Der stellt sich als recht vernünftiger und ruhiger Mann heraus, gab mir aber dennoch zu verstehen gab, dass ich das Schulgelände verlassen müsste. So nebenbei gab er zu erkennen, dass man auch an der Schule einige Sorgen mit der Mutter meiner Töchter hat.
02.01.1997
Seit dem 9.10.1996 ist das Verfahren offiziell beim Vormundschaftsgericht Flensburg anhängig. Jetzt sind drei Monate herum und immer noch keine Anhörung terminiert. Nach schriftlichen Anfragen beim Gericht erhalte ich vom zuständigen Vormundschaftsrichter Rohlfs den Bescheid "Das Gericht wird Termin zur Anhörung anberaumen, wenn alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Eingaben der jeweils anderen Seite gehabt haben.". Der Richter soll ein ehemaliger Seerichter sein, wie ich höre. Vielleicht hätte er mal lieber bei seinen Schiffen bleiben sollen, die brauchen ja auch drei Monate bis sie über den Atlantik geschippert sind.
Später rufe ich ihn auch an, um zu erfahren, ob das Verfahren mal irgendwie weiter geht. Ich bemühe mich am Telefon betont freundlich zu sein, ich will den Richter nicht verärgern und durch eventuelle, mir "nicht zustehende" Bemerkungen und Fragen eine Verzögerung des Verfahren riskieren. Ich komme mir vor wie der letzte Bittsteller am Hofe des Königs.
22.1.1997
Die Amtsanwaltschaft in Berlin stellt das Verfahren zu meiner Strafanzeige vom 12.11.96 gegen Frau W. ein:
"... Die Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Dienstes beurteilen den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen aus ihrer Sicht. Dabei können auch die von den Parteien geäußerten Auffassungen wiedergegeben werden. Somit kann der Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, daß sie wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet hat."
Die Amtsanwaltschaft ignoriert damit das Vorbringen der von mir getroffenen Beschuldigung von Frau W. wegen Verleumdung. Die von ihr getroffene Behauptung: "Herr Fels scheint unseres Erachtens derzeit nicht in der Lage zu sein, seine persönliche Situation so zu gestalten, daß er dabei die Bedürfnisse seiner Kinder wahrnehmen kann und somit deren weitere Persönlichkeitsentwicklung gefährdet." bleibt somit straffrei. Vom Tag der Stellungnahme von Frau W. sind es 11 Monate, in denen die Mutter ungestört den Kontakt zwischen Vater und Kinder vereitelt. Und Frau W. kommt auf Grund der Versuche des Vaters, den Kontakt wiederherzustellen zu einer derartig parteilichen Diskreditierung des Vaters.
30.01.1997
Aufzeichnung und Sendung mit Paul Fels im Offenen Kanal Flensburg. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. in Flensburg stellt sich vor.
31.1.1997
Gespräch mit der Mitarbeiterin des Jugendamtes Flensburg Frau Thomsen.
28.2.1997 Eingabe von mir an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wegen der schleppenden Bearbeitung meines Antrages. Am 14. Januar 1998, also fast ein Jahr später, trifft die Antwort des Ausschusses ein. Tenor: "Der Eingabenausschuss hat zur Kenntnis genommen, daß der Justizminister keine den beteiligten Amtsgerichten anzulastende Verfahrensverzögerung erkennen kann."
Inzwischen hat mir das Jugendamt B ein Gespräch mit einem männlichen Mitarbeiter, der einzige Mann unter ca. 30 Sozialarbeiterinnen, angeboten. Mit Herrn B. kann man völlig normal reden. Er will sich mit einem Schreiben an das Gericht in Flensburg wenden.
Mit Schreiben vom 11.4.1997 erhalte ich vom Vormundschaftsgericht in Flensburg die Mitteilung, dass für den 30. April 1997 ein Anhörungstermin anberaumt ist, "die Antragsgegnerin (hat) die Kinder zum Termin mitzubringen.
Echt prima. Fast sieben Monate!!! sind seit der Übernahme des Verfahrens durch das Vormundschaftsgericht vergangen, ehe es zu einem ersten Anhörungstermin kommen soll.
Dem Schreiben angeheftet ist eine Kopie einer Stellungnahme des Sozialarbeiters B. vom Jugendamt B, diesmal in für mich positiver Form geschrieben.
24.4.1997
Antrag der Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen, Flensburg, Neustadt 13, für die Mutter beim Vormundschaftsgericht in Flensburg:
".. beantragen wir weiterhin, den Antrag auf Einräumung eines Umgangsrechts mit den beiden Kinder Antonia und Lara zurückzuweisen.
Begründung: Eine Umgangsregelung würde das Wohl von Antonia und Lara gefährden.
Der Antragssteller stellt sich als Opfer dar (und fühlt sich vermutlich auch so), dem willkürlich der Umgang mit den Kindern verwehrt wird. Dabei sind seine eigenen Verhaltensweise dafür ursächlich, daß eine Umgangsregelung von der Kindesmutter abgelehnt wird. Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig (Hervorhebung von Paul Fels). Durch ständiges Überschreiten von Grenzen hat er die Belange der Kinder mißachtet und mißachtet sie noch. Er überschreitet gesellschaftliche Grenzen, in dem er die Kindesmutter und ihre neue Familie bedrängt, beschimpft, verfolgt, ihre Privatsphäre mißachtet und Lügen über sie verbreitet. ... Es mag hart klingen, aber diesseits besteht die Überzeugung, daß die Kinder vor dem Antragsteller geschützt werden müssen, eine Besuchsregelung kann nicht in Betracht kommen."
In Deutschland darf man als Rechtsanwältin anscheinend ungestraft behaupten, "Der Antragssteller (der Vater) ist versorgungs- und erziehungsunfähig", ohne den Beweis für eine solche Behauptung erbringen zu müssen oder je den Vater gemeinsam mit seinen Kindern gesehen zu haben. Wahrscheinlich hat die Anwältin einen ungeklärten Konflikt mit ihrem eigenen Vater, den sie nun auf andere Väter projiziert.
Doch Rechtsanwältin Steinhausen formuliert leider nicht nur diese Unterstellungen und Verleumdungen, sondern hält auch Vorträge für scheidungswillige Frauen am "Haus der Familie" in Flensburg, einem Haus, dass sich der Förderung von Familien, Kindern und Eltern verpflichtet fühlt und das sich auch aus öffentlichen Geldern finanziert. Wenn Sie diese Frauen so vertritt, wie die Mutter meiner Töchter, dann Gute Nacht liebe Flensburger Väter.
Solch einer Rechtsanwältin in einem der Familie verpflichteten Haus Vorträge halten zu lassen, ist so ähnlich, als wenn man einen Pädophilen in einen Kindergarten einladen würde, um einen Vortrag über die Liebe zu halten.
Na auf alle Fälle bekommt Frau Steinhausen auf diese Weise immer neue Klientinnen zugeführt und das Arbeitsamt Flensburg muss nicht befürchten, dass sie eines Tages als Antragstellerin auf dem Flur sitzen muss.
30.4.1997
Seit dem Umzug der Mutter sind 9 Monate vergangen, ehe es endlich zu einem ersten Gerichtstermin am neuen Wohnort der Mutter in Flensburg kommt. Was solche, an "russische Zustände" erinnernden Zeiträume mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben, wird wohl für immer im verborgenen bleiben.
Eingang zum Amtsgericht Flensburg
Mein Freund I. aus Flensburg ist mit zu dem Termin gekommen. Auf meinen Antrag hin, wird er vom Richter Rohlfs trotz Protestes der Rechtsanwältin Steinhausen als mein Beistand bei der Anhörung zugelassen. Frau F. vom Jugendamt Flensburg ist als Vertreterin für Frau T erschienen. Meine Sympathiewerte zu Frau F. sind leider geringer als die zu Frau Thomsen. Anwesend auch eine Justizangestellte, die ein Protokoll der Anhörung schreibt.
In einer Pause hört der Richter die Kinder an. Aus dem Protokoll:
"... Besuche zum Vater lehnten sie ab. Auf die Frage des Richters, ob das immer so gewesen sei, erklärte zunächst Lara, früher sei der Vater lieber gewesen. Dem schloß sich nach einiger Zeit mit gewissen Vorbehalten auch Antonia an. Beide deuteten an, sie dürften den Vater nicht sehen auf Geheiß der Mutter, aber sie wollten es auch nicht. Auf die Frage des Richters, warum nicht, erklärte Antonia wortreich, dann ginge das `Theater` wieder los. Hiermit meinte sie zahlreiche Vorfälle, die sie am Verhalten des Antragstellers störten.
Auf weitere Nachfragen des Richters erklärten die Kinder, später würden sie den Vater vielleicht sehen wollen, wenn das mit ihm alles besser geworden sei und er nicht mehr so viel Theater machen würde.
Angst der Kinder vor dem Vater war nicht zu erkennen, wohl aber starke Ablehnung, insbesondere durch Antonia die sich für vieles Verhalten des Antragstellers genierte. Was der Antragsteller mache, um Kontakt mit den Kindern aufzunehmen, war ihr peinlich."
"Das Gericht wies die Parteien darauf hin, daß infolge der starken Ablehnung der Kinder gegenwärtig ein Umgangsrecht des Antragstellers sich nicht wird durchsetzen lassen.
Weiter wies der Richter darauf hin, daß die Kinder für die Zukunft einen Umgang mit dem Antragsteller nicht ausgeschlossen haben."
""Nach weiterer Erörterung trafen die Parteien folgende Vereinbarung:
1. ...
2. Die Antragsgegnerin ist damit einverstanden, daß der Antragsteller beiden Kindern zum Geburtstag, zu Weihnachten und zu Ostern kleine Geschenke übersendet mit einem Begleitbrief kindgemäßen Inhalts.
Die Antragsgegnerin wird sodann die Kinder dazu anhalten, sich in angemessener Form bei dem Antragsteller zu bedanken."
Fast überflüssig zu sagen, dass ich später bis auf eine Ausnahme weder von den Kindern, noch von der Mutter eine Rückmeldung auf meine Geschenksendungen bekommen habe.
Historisches zum Amtsgericht Südergraben 22, 24937 Flensburg
Als Preußen im Jahre 1864 den militärischen Sieg über Dänemark errungen hatte, begann man mit der Errichtung diversen Kasernenbauten auf der Duburg (teilweise noch heute erhalten). Anschließend folgten als neue Bauwerke das Land- und Amtsgericht (1879 - 1882) und das Städtische Museum (1900 - 1903).
Arme Würstchen vor dem Gerichtsportal
In Flensburgs Bevölkerung gab es seinerzeit eine nicht unbedeutende anti-preußische Stimmung. Nicht verwunderlich, daß Preußen in seiner Architektur versuchte, seinen Machtanspruch zu manifestieren. "Der Bau des Amtsgerichts ist Einschüchterung-Architektur" und "Herrschaftsarchitektur war ein psychologisches Mittel, um die Bevölkerung einzuschüchtern" – stellt Flensburgs Museumsdirektor Ulrich Schulte-Wülwers sehr richtig fest [Archivhinweis: "Flensburger Tageblatt, vom 5.8.1995, Seite 11, "Preußische Prachtbauten, sehenswerte Architekturen"].
Diesen in Stein verewigten Einschüchterungscharakter empfindet auch der Jetzt-Mensch, wenn ihm vor dem Gerichtsportal und der schweren Tür ein Gefühl einer Unbedeutsamkeit Aug in Aug mit der Obrigkeit beschleicht. Aber zum Glück hält die demokratische Gesellschaft ausreichend regulative Kontrollmechanismen bereit, um Würde und Freiheit des einzelnen Bürgers zu wahren.
Schöne Treppenanlage mit Säulen und Wandmalereien
Ein Besuch des Gerichtsgebäudes ist durchaus empfehlenswert. Im Innern findet der Besucher eine schöne Treppenanlage mit aufwendig gestalteten Säulen, Wandmalereien und Rundbögen. Eine Standfigur von Kaiser Wilhelm erwartet den Besucher.
Kunst am Gericht
Zwei Richter im Gespräch vor dem Gerichtsneubau am Südergraben
Die Künstlerin Lilly Kröhnert äußerte sich zu ihrem Werk, es seien zwei Richter, die sich nicht nur nach Paragraphen richteten, sondern auch den Menschen sähen, über den sie ein Urteil zu fällen hätten. Deshalb würden sie den Fall ausdiskutieren.
Als "Kunst am Bau" waren die Figuren 1963 vor dem Gericht aufgestellt worden. Heute stehen sie sehr bescheiden vor dem Erweiterungsbau rechts vom Haupteingang (Foto: B. List).
Lilly Kröhnert war eine der bedeutendsten schleswig-holsteinischen Künstlerinnen. Sie wurde 1912 in Königsberg geboren und starb 1996 in Flensburg. In Danzig studierte sie Bildhauerei und Malerei und arbeitete dort während des Krieges als Kunsterzieherin, wo neben anderen Günter Grass ihr Schüler war. 1964 erhielt sie den Kunstpreis des Landes Schleswig-Holstein. 1987 war sie Ehrengast in der Villa Massimo in Rom.
Gerichtshistorische Sammlung
Sehenswert ist die gerichtshistorische Sammlung. Man erfährt nicht nur einiges an Informationen über die preußische Verwaltung (so ist ein voll ausgestatteter Schreibtisch mit Spucknapf (!) aus dem Jahre 1885 zu sehen), sondern findet auch Tatwerkzeuge und eine Gefängniszelle.
Als aufmerksamer Beobachter fallen mir im Treppenaufgang des Gerichtes, wo der Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind.
Die Inschriften lauten:
Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
und
Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918
Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der im "Kampf für ihr Volk" im Krieg gefallenen.
Sehr weit scheint in Flensburg die Vergangenheitsbewältigung nicht vorangekommen zu sein. Wenn ich als entsorgter Vater nur die halbe Sympathiebekundung hätte, wie auf den Gedenktafeln die Männer, die in zwei sinnlosen und verbrecherischen Kriegen umgekommen sind und die vorher wahrscheinlich noch andere Menschen getötet haben, wäre das Verfahren vermutlich schon jetzt erfolgreich zum Ende gekommen. Doch in der Bundesrepublik Deutschland scheint man Männer, die andere Männer, Frauen und Kinder im Krieg totschießen, mehr zu achten, als Männer, die sich dafür engagieren, ihren Kindern Vater zu bleiben.
Juli 1997
Von der Mutter erhalte ich die Zeugnisse meiner Töchter zugesandt. Dazu ein Blatt Papier mit dem einzigen Satz der Mutter (ohne Anrede und Unterschrift): "Schicken Sie, wie vereinbart ein Geschenk."
Im "Flensburger Tageblatt" vom 15.9.97 finde ich ein Einschulungsfoto von meiner Tochter Lara. Das erste Foto, das ich auf diese Weise von ihr seit 2 Jahren erhalte.
Das Amtsgericht Flensburg schickt mir mit Schreiben vom 01.10.1997 in Kopie ein Schreiben von Frau Thomsen.vom Jugendamt Flensburg vom 1.10.97: " ... Von unserer Seite wurde Frau Sommer zu einem Gespräch ins Jugendamt eingeladen. Sie teilte uns schriftlich mit, daß eine Kontaktanbahnung für die Kinder zum Vater derzeit nicht in Frage kommt und sie keine Gespräche im Jugendamt für erforderlich hält. ..."
Meine Mutter ist an Krebs erkrankt. Sofort nachdem der Krebs bei einer Darmspiegelung entdeckt wurde, wird ein Teil des Darms operativ entfernt.
1998
Inzwischen haben ich gemeinsam mit anderen betroffenen Vätern aus Flensburg und Umgebung einen Väterverein gegründet und Flensburg und Umgebung mit Werbeflyern des Vereins versorgt. Peter D. ist ein äußerst aktiver Vater, dem die Mutter gerade die Tochter entführt hat. Vor ein paar Monaten habe ich ihn noch gemeinsam mit seiner Tochter gesehen und jetzt ist die Mutter mit der Tochter abgetaucht.
Für den 20.1.1998 habe ich beim Ordnungsamt Flensburg eine "Kundgebung auf dem Vorplatz des Amtsgerichts Flensburg von 11 bis 12 Uhr" angemeldet. "Gegenstand der Anmeldung ist Demonstration für die Rechte der Kinder". Das Flensburger Tageblatt habe ich informiert, sie wollen jemanden vorbeischicken. Ohne Presse hat ja eine solche Aktion ansonsten faktisch gar nicht stattgefunden.
Wenigstens das kann man im Rechtsstaat BRD, bei Honecker in der DDR wäre einem selbst das verwehrt und mit Strafe bewehrt gewesen.
Gemeinsam mit Peter D. stehe ich bei eisigem Wind direkt vor dem Eingang des Amts- und Landesgerichtes. Peter hat Erfahrung in solchen Aktionen. Früher war er in Westberlin bei der Antifa und hat Aktionen gegen die Neonazis organisiert und gemanagt. Wir haben einen Tapeziertisch aufgebaut, auf dem einige Broschüren und Artikel liegen. Außerdem haben wir ein Transparent aufgespannt, das uns auf Grund des starken Windes fast davon weht.
Dann treffen drei Polizisten ein, die die angemeldete Kundgebung überwachen sollen. Nachdem sie sehen, dass wir nur zu zweit hier oben sind und offenbar nicht vorhaben irgend etwas schlimmes anzustellen, gehen zwei von ihnen wieder los. Wenn man eine Polizisteneinsatzstunde mal mit 90 DM annimmt, dann ist dem Staat unsere kleine Kundgebung immerhin 270 DM wert.
Laufpublikum kommt fast keines vorbei, da müsste man sich unten in der Stadt in die Shoppingmeile stellen. Dann trifft noch die angekündigte Reporterin vom "Flensburger Tageblatt" ein, die Fotos macht und später über unsere Aktion einen ganzseitigen Artikel in der Zeitung schreibt.
18.3.98
Der Mutter wird zum zweiten Mal im laufenden Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Das ist rechtlich gar nicht zulässig. Schon ihr Anwalt in Berlin hat für seine Machenschaften Prozesskostenhilfe (ca. 800 DM) aus Steuermitteln erhalten. Aber was macht es. Die Justizkasse scheint genug Geld zu haben, wenn es darum geht den Missbrauch von Kindern durch umgangsvereitelnde Mütter zu finanzieren. Und da werden schon mal in Flensburg die nächsten 800 DM nachgeschoben, wer will schon dass Rechtsanwältin Steinhausen eventuell ihre Praxis schließen muss, da der Rubel PKH nicht mehr so rollt.
Am gleichen Tag ist Anhörungstermin im Vormundschaftsgericht Flensburg. Anwesend der neu eingesetzte Richter C, ein sympathisch wirkender Mann, Rechtsanwältin Steinhausen und Frau F vom Jugendamt Flensburg in Vertretung für Frau Thomsen. Kerstin erläutert ihre ablehnende Haltung. Der Richter schlägt eine persönliche Anhörung der Kinder vor.
14.4.98 Anhörung von Antonia und Lara in der Beratungsstelle B-Straße in Flensburg durch den Richter C.
Auszug aus dem Protokoll:
"Antonia berichtet ungefragt davon, dass sie von ihrem Vater zu Ostern ein Paket bekommen hätten mit Schokoladeneiern und zwei Stoffosterhasen. Antonia und Lara äußerten, dass sie die Stoffosterhasen ganz toll fänden und gerne mit ihnen spielen würden. ...
Angesprochen auf ihren Vater, erklärte insbesondere Antonia, daß sie ihren Vater zur Zeit noch nicht so gerne sehen würde. Sie meinte aber, dass sie sich vorstellen könne, daß sie ihn, wenn sie etwas älter sei, auch Kontakt mit ihrem Vater habe. Auf Frage des Gerichts meinte Antonia, dass sie sich vorstellen könnte, wenn sie 12 oder 14 Jahre alt sei. Zur Zeit wollen sie ihren Vater noch nicht sehen, weil dann wieder das ganze Theater zwischen der Mutter und dem Vater losgehe. Von sich aus stellte Antonia dann die Frage, warum ihr Vater denn das Gerichtsverfahren betreibe und warum er immer wieder versuche, zum Beispiel über Geschenke, Kontakt aufzunehmen. Antonia und Lara wurde erklärt, daß eine möglicher Grund ja auch darin liegen könne, daß ihr Vater sie nach wie vor gerne habe und in Zukunft auch zeitweise gerne mit ihnen zusammen sein möchte. Erneut äußerte Antonia spontan, daß sie das zwar verstehen könne aber befürchtet, daß es dann gleich wieder Streit und viel Theater geben würde. Davor hätten ihre Schwester und sie Angst und würden deshalb zur Zeit keinen Kontakt haben. Lara war auch in diesem Zusammenhang sehr schweigsam und überließ das Gespräch, sobald es um ihren Vater ging, fast ausschließlich der älteren Schwester. ..."
22.6.98
Kerstin, die Mutter, zieht mit Lara und Antonia und ihren Halbbruder Jan nach Harrisslee, einen Vorort von Flensburg. Bis zur dänischen Grenze sind es 500 Meter. Weiter weg geht`s also nicht mehr, wenn man nicht im Ausland leben will .
Da Kerstin seit 1992 ununterbrochen Sozialhilfe bezieht, bekomme ich prompt vom Sozialamt Harrislee einen Auskunftsbogen zugesandt. Das scheint das einzige zu sein, was bei den deutschen Behörden wie am Schnürchen läuft.
24.6.1998
Ich schreibe eine Karte an Rechtsanwältin Steinhausen:
"Sehr geehrte Frau Steinhausen, anbei für Sie zum persönlichen Verbleib zwei Materialien.
Meine Mutter, die Oma von Antonia und Lara hat nun Metastasen in der Leber. Es kann sein, daß sie das nächste Jahr nicht mehr erleben wird. Ich fände es unmenschlich, wenn sie ihre Enkelinnen, die sie sehr gern hat, nicht mehr sehen würde. Vielleicht können Sie darüber mit Frau Sommer sprechen und nach Lösungen suchen.
Mit besten Grüßen
Paul Fels"
Vätervertreibung
1. Juli 1998 - 2001
1. Juli 1998
Heute ist das Kindschaftsrechtsreformgesetz in Kraft getreten. 16 Jahre hat die Bundesregierung und der Bundestag gebraucht, um die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zur gemeinsamen elterlichen Sorge verheirateter Eltern umzusetzen. Auch die schlimmsten Diskriminierungen nichtehelicher Kinder und ihrer Väter, insbesondere im Umgangsrecht sind erst jetzt, 18 Monate vor der Jahrtausendwende, abgeschafft worden. Die Diskriminierung der nichtverheirateten Väter im Sorgerecht ist beibehalten worden.
16.7.1998
Mir wird mitgeteilt, dass der bisher zuständige Richter C zum Vorsitzenden Richter am Landgericht in Flensburg berufen wurde. Daher muss das Verfahren von einem neuen Richter übernommen werden.
28.7.98
Mir wird mitgeteilt, dass infolge der Kindschaftsrechtsreform nunmehr das Familiengericht anstelle des bisher zuständigen Vormundschaftsgerichtes zuständig ist. Neuer Termin ist für den 21.8.98 anberaumt.
21.8.1998
Anhörung der Eltern vor dem Familiengericht Flensburg. Richterin Eggers-Zich inzwischen die fünfte Richter/in, die in dem Verfahren zuständige ist, leitet die Anhörung. Zu diesem Zeitpunkt kann ich noch nicht wissen, dass sie auch noch im Jahr 2004 zuständige Richterin im Verfahren sein wird und der Verfahrensfortschritt nach 6 Jahren faktisch bei Null liegt. Na immerhin hätte es auch schlimmer kommen können, nämlich dass alle zwei Jahre der Richter wechseln würde, dann wäre im Jahr 2004 schon der achte Familienrichter ohne Erfolg tätig gewesen.
Anwesend bei der Anhörung auch die Rechtsanwältin Steinhausen für die Mutter und Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg. Auch wenn ich durch einen anderen Vater aus Flensburg gehört habe, dass Frau Eggers-Zich "feministisch" orientiert sein soll, bin ich doch noch relativ unvoreingenommen und eigenartigerweise optimistisch, dass es "nun" klappen müsste.
Der Anhörungssaal ist vielleicht 50-60 Quadratmeter groß. Die Richterin sitzt (oder thront) hinter einer erhöhten Richterbank. Im Abstand von ca. 5 Metern sitze ich und Kerstin, separiert durch ca. 5 Meter Abstand voneinander. Die Stühle sind so platziert, dass die Mutter und ich nur in Richtung der Richterin sehen. Will man den jeweils anderen Elternteil sehen, so muss man den Blick von der Richterin abwenden und den Kopf um 90 Grad drehen. Zur Seite von Kerstin sitzt ihre Anwältin Frau Steinhausen. Hinter uns sitzt Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt.
Die Anhörung endet mit der Selbstverpflichtung beider Eltern zur Kontaktaufnahme mit einer Familienberatungsstelle in Flensburg. Hätte ich gewusst , was mich da erwartet, hätte ich auch vorschlagen können in der Frauenberatung Flensburg Beratung wahrzunehmen.
11.1998
Es fährt ein Zug nach Nirgendwo.
Städtische Familienberatung Flensburg in der Bahnhofstrasse.
Drei Monate nach der Anhörung findet ein erstes gemeinsames Gespräch in der Familienberatungsstelle in Flensburg statt. Den Termin habe ich natürlich organisiert, denn Kerstin würde dafür keinen Finger krumm machen. Wochen vorher bin ich schon einmal extra nach Flensburg gefahren, um ein einstündiges Gespräch mit dem Familienberater Herr W. zu führen. Der Mann wirkt zugewandt und verständnisvoll. Mit der Familienberaterin Frau Kühl führte ich dann auch noch ein Gespräch, in dem ich sie fragte, welche Ausbildung sie hätte. Sie sagte mir, dass sie tiefenpsychologische Psychotherapeutin wäre. Ich habe keine rechte Ahnung was das ist, aber es hört sich irgendwie kompetent an.
Bei dem gemeinsamen Gespräch mit der Mutter sind die Mitarbeiter/in der Beratungsstelle Frau Kühl. und Herr W anwesend. Frau Kühl ist mir gegenüber betont kühl und abweisend, grad so, als ob sie einen Unhold vor sich sitzen hätte und als ob sie ihrem Namen alle Ehre machen wollte. Im Gespräch schlage ich vor, dass Eltern und Kinder an einer Familientherapie teilnehmen könnten. Die Beraterin fragt mich mit hochgezogener Augenbraue (schuldzuweisend?), ob ich die Kinder denn damit beeinflussen wolle. Trotz dieser parteiischen Intervention der Beraterin vereinbare ich mit Kerstin abschließend, dass ich einmal monatlich Post an die Kinder schicken kann. Das war es dann, mit dem Zug fahre ich wieder nach Hause. Ein aufwändiger und teuerer Spaß für das Ergebnis, meinen Kindern einmal im Monat Post senden zu können.
14.12.1998
Nach der Beratung wieder zu Hause angekommen, schreibe ich eine Beschwerde an die Amtsleitung des Jugendamtes in Flensburg und beschwere mich über die Bemerkung der Beraterin Frau Kühl "ob der Vater mit einer Familientherapie die Kinder beeinflussen wolle." Ich weiß nicht, was Frau Kühl für ein Berufsverständnis hat. Offensichtlich ein sehr eigenartiges."
Das Verhalten von Frau Kühl erinnert mich an folgende warnende Beschreibung:
"Beziehungsformen,
die durch malignen Clinch gekennzeichnet sind, stellen besondere Anforderungen
an den Therapeuten, der - ähnlich dem Schiedsrichter in Boxkampf - (daher
stammt der Begriff "Clinch") durch aktiven Einsatz den Kampf wieder in
Gang zu setzen hat und gleichzeitig die Rolle des Richters vermeiden muß, also:
Handeln ohne Angst und Schuldmacherei." (zitiert nach
"Familientherapie im Überblick", Arist von Schlippe,
Junfermann-Verlag 1993
Es gehört zu den Standards der Arbeit von Professionellen in Familienberatungsstellen, den (mitunter auch schwierigen) Klienten wertschätzend und emphatisch zu begegnen und nicht verurteilend und wertend. Dass das nicht immer gelingt, ist etwas anderes. Es ist dann aber nicht Aufgabe der Klienten zu überlegen, wie sich das Beratungsklima verbessern kann, sondern das der Professionellen, die dafür aus Steuergeldern bezahlt werden.
Wenn ich in einer Frauenberatungsstelle gewesen wäre, hätte mich das Verhalten von Frau Kühl nicht verwundert, aber dass in einer kommunalen Familienberatungsstelle der Stadt Flensburg derart unprofessionell und mütterparteilich arbeitende Psychologinnen tätig sind, ist ein Skandal. Viel später lese ich dann ein einem Aufsatz
"... Bei ... der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, sind ... Qualitäten auf Seiten des Therapeuten erforderlich.
... Gerade die Bearbeitung aktueller interpersoneller Konflikte bringt die Gefahr einer einseitigen Parteinahme des Therapeuten mit sich. Hier muß der Therapeut auch fähig sein, die ´Seite zu wechseln´ und sich emphatisch in den jeweiligen Konfliktpartner des Patienten hineinversetzen zu können. Die Kunst besteht dann darin, den Patienten in geeigneter Weise mit der Sicht der ´anderen Seite´ zu konfrontieren und zugleich aber sein Anwalt zu bleiben. Damit hat der Therapeut nicht nur die Funktion gefährdete Beziehungen bis zu einer entgültigen Klärung zu schützen. Er fördert auch die Reifungsentwicklung des Patienten, indem er die therapeutische Dyade durch die Perspektive eines Dritten erweitert."
aus: "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie", in: "Zeitschrift für Psychosomatische Medizinische Psychotherapie", 44/2002
Na ja, das erfahre ich aber erst viel später. Bleibt für andere Betroffene nach mir zu hoffen, dass Frau Kühl noch die erforderlichen Entwicklungsschritte macht, um eine kompetente Beraterin zu werden oder dass sie in die Kosmetikbranche oder in die Viehzucht wechselt. Wenn nicht, dann kann man nur sagen "Armes Norddeutschland", dass mit solchen Beraterinnen gestraft ist.
19.12.1998
Meine Mutter, die Oma von Antonia und Lara stirbt nach einer schweren Krebserkrankung zu Hause in ihrer Wohnung. Sie hatte ihre Enkelinnen, an denen auch sie auf ihre Weise hing, seit dem Sommer 1995 nie wieder gesehen.
Doch das Leben geht weiter und der Amtschimmel wiehert.
Am 29.12. antwortet mir die Amtsleiterin G.: "... Die von Ihnen vertretene Auffassung, dass die Durchführung einer Familientherapie dem Ziel eines ungestörten Umgangsrechtes dient, teilen wir nicht. Die grundsätzliche Voraussetzung zur Durchführung einer solchen Therapie - die Bereitschaft aller Beteiligten - liegt nicht vor."
Schade dass eine Amtsleiterin so wenig kreativ ist. und dabei noch zwei Dinge vermischt.
1. Die Mutter will sich nicht an einer Familientherapie beteiligen.
2. Die Behauptung, eine Familientherapie würde dem Ziel einer ungestörten Durchführung des Umgangsrechtes nicht dienen.
Das letzteres Unsinn ist, müsste ihr jeder Familientherapeut bescheinigen können, denn sonst wäre Familientherapie überflüssig, wenn sie keine positiven Veränderungen bewirken könnte.
1999
10.1.1999
Ich beantrage beim Familiengericht die Weiterführung des Verfahrens. Rechtsanwältin Steinhausen nimmt am 29.1.99 dazu Stellung. Am 24.2.99 fragt die Richterin bei den Eltern an, ob ein neuer Termin anberaumt werde soll, oder ob die Eltern besser einen weiteren Termin in der Beratungsstelle wahrnehmen "wollen". Kerstin erklärt sich daraufhin zu einem erneuten Beratungstermin in der Familienberatungsstelle bereit.
19.5.99
Das zweite Elterngespräch findet in der Familienberatungsstelle in Flensburg statt.
Die Beraterin Frau Kühl zieht sich aufgrund meiner Beschwerde "freiwillig" aus der Beratung zurück. Stattdessen übernimmt Frau Z. diese Aufgabe. Mit Frau Z. komme ich besser aus. Anscheinend zu gut, denn Kerstin springt mitten in der Beratung auf und erklärt dass sie jetzt geht. Nachdem alle anderen pflichtschuldig erschrecken, kehrt sie gnädig auf ihren Platz zurück.
Vereinbart wird am Ende des Beratungstermins eine Regelung des Inhaltes der monatlichen Briefe. Ein weiterer Termin wird für September 1999, vier Monate später, ins Auge gefasst. Die Mutter ist nicht bereit, in kürzeren Zeitabständen zu einer Beratung zu kommen.
Am 22.9.1999 findet das dritte gemeinsame Gespräch statt. Vereinbart wird u.a. dass die Mutter den Kindern den Wunsch des Vaters nach einem aktuellem Foto von beiden übermittelt. Bis zum heutigen Tag 22.08.00 ist mir als Vater kein Foto übermittelt worden. Ich schlage vor, dass wir uns schon in zwei bis drei Wochen zum nächsten Beratungstermin in der Beratungsstelle treffen könnten. Ich würde dafür aus Berlin nach Flensburg reisen. Kerstin blockt voll ab. Sie habe frühestens nach Weihnachten wieder Zeit, da die Weihnachtsvorbereitungen an der Schule von Antonia und Lara sie bis dahin voll in Anspruch nehmen würde. Notgedrungen mache ich gute Miene zu bösen Spiel. Als nächster Beratungstermin wird der 14. Januar 2000 vereinbart.
2000
Am 14.1.2000 findet das vierte Gespräch der Eltern in der Familienberatungsstelle statt. Ich schlage hier vor, zukünftig Beratungstermine alle 2 oder 4 Wochen stattfinden zu lassen. Kerstin ist jedoch nur bereit, frühestens Mitte März wieder zusammenkommen. Da ich diesmal nicht bereit bin einen weiteren der vielen faulen Kompromisse zu schließen, die bis heute real nichts gebracht haben, kommt es zum Abbruch des Gespräches ohne dass ein weiterer Gesprächstermin vereinbart wird.
Die vier Beratungsgespräche habe ich glücklicherweise nicht bezahlen müssen. Dafür kommt ausnahmsweise der und die Steuerzahler/in auf. Kosten bei zwei Berater/innen ca. 190 DM pro Beratung. Meine Fahrt- und Übernachtungskosten muss ich natürlich allein tragen.
10.1.2000
Ich wende mich wieder an das Familiengericht. Die Familienrichterin wirkt darauf hin, dass doch noch einmal ein Gesprächstermin wahrgenommen wird. Dieser findet am 31.3.2000 in der städtischen Beratungsstelle in der Beratungsstelle statt. Hierbei werden die unterschiedlichen Standpunkte der Eltern dokumentiert, für eine solche sinnlose Dokumentation, die auch Richterin Eggers-Zich in zehn Minuten hätte erledigen können, wird in der Stadt Flensburg das Geld der Steuerzahler aus dem Fenster geworfen.
Ich wende mich nach dem Beratungstermin wieder an das Familiengericht, um den ruhenden Antrag auf Umgangsregelung fortführen zu lassen.
Zwischenzeitlich habe ich auch ein Gespräch mit dem neu zuständigen Jugendamtsmitarbeiter Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg im Dienstgebäude in Flensburg. Herr Artl-Tychsen läßt etwas brummelig durchblicken, dass er mit der Mutter auch so einige Probleme hat, aber damit hat sich´s dann schon.
Am 2.4.00 schicke ich an die beiden mir unbekannten Lehrer/in von Antonia und Lara an der Waldorfschule in Flensburg einen Brief. Ich stelle mich darin kurz vor und biete beiden Lehrern an, mich kennen zu lernen. Beigelegt habe ich einige Fachartikel über Umgangsprobleme und ihre Folgen für Kinder. Am 27.4. erhalte ich den Brief an die Lehrerin von Antonia ungeöffnet zurück. Am liebsten würde ich der Dame eine Postkarte mit dem bekannten Affenmotiv zurücksenden: "Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen."
Immerhin der Brief des Lehrers von Lara kommt nicht zurückt. Vielleicht hat er etwas mehr Verständnis.
11.04.00
Ich rufe in der Geschäftsstelle des Familiengerichtes Flensburg an. Wie immer eine nette Dame am Telefon. "Ja die Akte ist gerade wieder auf dem Tisch. Morgen wird sie der Richterin wieder vorgelegt." Wenn die Dame Richterin wäre, würde ich vielleicht schon längst wieder mit meinen Töchtern Kontakt haben können.
19.04.00
Ich rufe erneut in der Geschäftsstelle an. "Die Akte ist bei der Richterin."
22.04.00
Das fünfte Osterfest hintereinander, das ich ohne Kontakt zu meinen Töchtern verbringen muss.
Warten, immer wieder warten, das ist meine Grunderfahrung seit fast fünf Jahren und letztlich ist nichts passiert, nur die Zeit der Trennung (und Entfremdung?) zwischen mir und den Kindern wächst. Kerstin manipuliert derweil die Kinder und lässt die staatlichen und gut bezahlten "Kindeswohlwächter/innen" an ihren Strippen nach ihrem Takt tanzen.
26.4.00
Post vom Familiengericht.
Richterin Eggers-Zich schickt mir die Stellungnahme der Rechtsanwältin der Mutter, in der diese schreibt:
"Die Kinder lehnen nach wie vor Besuchskontakte zu ihrem Vater strikt ab. Durch einen Brief des Antragsstellers an Antonia ist das Kind so aufgewühlt, daß sie von ihrem Vater überhaupt nichts mehr wissen will. Sie weigert sich sogar, noch Post von dem Antragsteller in Empfang zu nehmen und zu lesen.
Die Antragsgegnerin ist mit den Kindern am 4.4.00 zur Kur gefahren. Die Kur ist für 4 Wochen fest genehmigt und wird voraussichtlich um zwei Wochen verlängert werden. Die bitten wir bei einer Terminierung zu berücksichtigen."
Bei dem derzeitigen Sparverhalten der Krankenkassen muss Kerstin schon mächtig erschöpft sein, wenn sie zu den vier Wochen "Mutter-Kind-Kur" noch zwei Wochen dazu bekommt. Wenn Kerstin es lernen würde, die Kinder auch einmal loszulassen und ihren Ausgrenzungskampf gegen mich einzustellen, könnte sie sich auch einmal ohne unsere beiden Kinder ausruhen. Aber vielleicht ist das genau ihr Problem, die Angst vor der Leere, wenn ihr vielleicht einziger Lebenssinn "Kinder" sich für einige Zeit nicht in ihrer "aufopfernden" Obhut befindet. So ganz nebenbei würde auch die Krankenkasse einige tausend Mark einsparen, die ihr durch die Finanzierung dieser Kur entstehen.
Beiliegend im Gerichtsschreiben auch ein Abschlussbericht der Familienberatungsstelle, in der die vergangenen Beratungen und deren Ergebnis festgehalten sind. Abschließend schreiben die Berater/innen:
"Herr Fels hält an seinem Wunsch fest, die Kinder in absehbarer Zeit zu sehen. Er ist bereit, in kleinen Schritten vorzugehen und offen für jede Form der Umgangsgestaltung. Bei derartigen strittigen Positionen der Eltern geraten die Kinder in einen Loyalitätskonflikt, wenn die Lösung durch ihre Entscheidung herbeigeführt werden soll. Unserer Einschätzung nach ist es notwendig, die 9- und 11-jährigen Kinder aus dem inzwischen über 4 Jahre dauernden Entscheidungsprozess herauszunehmen und stattdessen eine Gerichtsentscheidung zu treffen."
Die Richterin terminiert eine erneute mündliche Verhandlung zum 2.6.00 und ordnet das "persönliche Erscheinen der Parteien" an. Der Ladung beigelegt sind folgende "Wichtige Hinweise":
"Anträge
sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner
voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann,
sind vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig
mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen
vermag. Werden solche Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht rechtzeitig
vorgebracht, können sie zurückgewiesen werden, wenn Ihre Zulassung nach der
freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde
und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.
Falls
Ihnen hierzu Auflagen des Gerichts mitgeteilt werden, beachten Sie bitte:
Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist vorgebracht, so lässt das Gericht sie nur zu, wenn nach seiner Überzeugung die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Verspätung. genügend entschuldigt wird."
Ich frage mich, wie es ein Gericht erklären will, dass es sich zwar zutraut Gewalt im Familienkonflikt zu ächten, sich aber gleichzeitig selber einer gewalttätigen Sprache bedient. Die Wörter "Angriffsmittel", "Verteidigungsmittel" (von mir hervorgehoben) verraten die gewalttätige Tradition (und Realität?) der Familiengerichtsbarkeit. Dass da zwei Eltern sein könnten, die zwei gemeinsame Kinder haben, für die sie gemeinsam nach einem Konsens suchen sollten, statt sie zu gegenseitigem Angriff und Verteidigung aufzuwiegeln, ignoriert diese Sprache.
Am 2.5.00 teilt die Richterin in einem neuem Schreiben mit, dass der Termin auf Grund einer Weiterbildung der Anwältin auf den 16.6.00 verschoben wird.
Am 15.6.00 fahre ich nach Flensburg. Inzwischen habe ich mir eine Bahncard zugelegt. So betragen die Fahrkosten von Berlin nach Flensburg "nur" 144 DM. Das Geld muss ich natürlich aus der eigenen Tasche bezahlen. Ebenso die Übernachtungskosten. Der Staat fühlt sich lediglich dafür verantwortlich, der umgangsvereitelnden Mutter Prozesskostenhilfe und Sozialhilfe zu bezahlen Bei einem Freund, ebenfalls ein betroffener Vater, der seit mehreren Jahren seine Töchter nicht mehr sieht, kann ich übernachten. Am nächsten Tag 9.45 Uhr sitze ich im Flur vor dem Verhandlungsraum. Kerstin ist mit ihrer Rechtsanwältin erschienen. Der Mitarbeiter des Jugendamtes ist auch gekommen. Dann bittet Richterin Eggers-Zich in den Saal. Von meinem Platz an der Fensterseite habe ich einen "schönen" Blick nach draußen, auf die vergitterten Fenster der Justizvollzugsanstalt. Die Rechtsanwältin Steinhausen beantragt "auf Grund der schon so lange währenden Ausübung ihrer Vertretung für die Mutter", eine erneute Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Richterin sagt ihr dies zu. Wie ich erst später auf Grund einer Beschwerde erfahre, ist es unzulässig in einem laufenden Verfahren zweimal Prozesskostenhilfe zu gewähren und, so wird mir versichert, ist dies auch nicht eingetreten.
Die Richterin lässt Kerstin erzählen wie der Stand der Dinge wäre. Kerstin erzählt und erzählt, alte todsterbenslangweilige Geschichten, die nichts aber auch gar nichts nach vorne bewegen - sollen sie ja auch nicht. Dann darf ich auch etwas sagen. Ich scheue mich inzwischen nicht mehr die Umgangsvereitelung als solche zu benennen und auch die Gewalt, die Kerstin damit gegen mich und unsere Kinder ausübt. Keine Reaktion von Kerstin und auch ihrer Anwältin. Die leiert statt dessen wieder die Geschichte herunter, die Kinder könnten mit dem Vater zusammen sein, wenn sie wollten, aber sie wollten ja nicht.
Die Richterin greift meinen Vorwurf der Umgangsvereitelung auf, in dem sie Kerstin fragt, was sie wohl täte, wenn die Kinder beim Vater leben und dieser den Umgang vereiteln würde. Kerstin bleibt stur bei ihrer Politik der Verweigerung. Ich sage, dass es der Mutter nicht möglich ist, dass Wohl der Kinder, zu dem ein lebendiger Kontakt zu ihrem Vater gehört, umfassend zu sichern und daher das Gericht die Mutter an die Hand nehmen und ihr die Richtung weisen muss. Die Richterin jongliert noch ein bisschen, um auszuloten, ob Kerstin doch noch zu irgend einem Fortschritt zu bewegen ist. Dann greift sie meinen Vorschlag auf, vorerst vier Termine "Begleiteten Umgang" anzuordnen. Dazu will Sie vorher noch einmal die Kinder anhören und ihnen dann den Beschluss vermitteln. Der Jugendamtsmitarbeiter Herr Arlt-Tychsen versucht Kerstin den Beschluss schmackhaft zu machen und spricht von 3-4 Terminen für den Begleiteten Umgang, obwohl die Richterin von 4 Terminen gesprochen hat. Kerstin hat noch immer einen Teil der Verhandlungsführung in der Hand, wie das Verhalten des Jugendamtsmitarbeiters zeigt. Beinahe hätte ich mich auch bei der Terminfindung für die Anhörung wieder überrollen lassen. Die Richterin, für die solche Verfahren Alltag sind, sucht einen Anhörungstermin für die Kinder in drei Wochen raus. Ich moniere dass, so dass sie dann doch noch einen Termin innerhalb von 10 Tagen am 27.6. findet. Der Jugendamtsmitarbeiter erzählt dann noch einen völlig überflüssigen Satz. "Beide Eltern müssten im Interesse ihrer Kinder versuchen, sich zurückzunehmen.". Mir kommt das so vor, als ob die Polizei mittels Lautsprecher einen Kidnapper in einem Kindergarten und die vor dem Kindergarten bangenden Eltern dazu auffordert, sich doch im Interesse der Kinder zurückzunehmen, anstatt zu überlegen, wie die Geiselnahme der Kinder unblutig beendet werden kann.
Am nächsten Tag fahre ich wieder nach Berlin zurück. In der Hoffnung, dass nun langsam ein Ende der jahrelangen Umgangsvereitelung in Sicht kommt.
Mit Schreiben vom 5.7.2000 erhalte ich mit Aufforderung zur Stellungnahme, das Protokoll der Anhörung der Eltern und der Anhörung der Kinder.
Zitat: "Ich (die Richterin) hab die beiden dann gefragt, ob sie wissen warum ich mit ihnen sprechen möchte. Das bejahen beide und erklären sofort, sie wollten ihren Papa aber nicht besuchen oder sehen. ... Ich habe ihnen berichtet, dass ich das Umgangsrecht entweder aussetzen oder anordnen könne, ggf. auch in Begleitung. An dieser Stelle unterbrach mich Antonia und sagte spontan: `Da gehe ich dann aber nicht hin`. ... Auf meine Frage, ob sie möglicherweise Angst vor dem Papa hätte, antwortete sie: Nein, aber sie wolle ihn nicht sehen. Das interessiere sie nicht. ... Ich habe sie dann noch mal gefragt, unter welchen Voraussetzungen sich die Kinder ein Treffen vorstellen könnten. ... Antonia fügte dann noch hinzu: `Vielleicht wenn ich 20 bin, das weiß ich aber noch nicht so genau.` ... Auf meine Frage, was sie sich von ihrem Papa wünschen, antwortete Antonia sofort und ohne nachzudenken: `Das er uns in Ruhe lässt.´ ..."
Außer den stereotyp und ohne Begründung vorgetragenen Wünschen "ihren Papa nicht mehr sehen zu wollen" bleibt als interessantes Detail der Anhörung, dass Antonia auf der letzten Anhörung vor inzwischen über zwei Jahren am 14.04.98 noch davon sprach, "sich vorstellen zu können, Kontakt mit ihrem Vater zu haben, wenn sie 12 oder 14 Jahre alt sei".
Die Kinder berichteten dann noch, dass sie nicht mehr mit dem Papa ihres Halbbruders Jan, Peter Trappmann zusammenleben würden. Ein wenig schadenfroh bin ich schon, hat doch dieser Mann einiges dazu beigetragen, mich aus dem Leben meiner Kinder auszugrenzen. Zum anderen spricht es auch nicht gerade für die Mutter, wenn sie nun nach 5 Jahren Zusammenleben mit einem neuen Vater ihres dritten Kindes sich nun auch von diesem (oder er von ihr) getrennt hat.
11.7.20000
Ich schicke eine umfangreiche Stellungnahme an das Gericht.
Mit Schreiben vom 18.7.00 erhalte ich über das Gericht eine Stellungnahme der Rechtsanwältin Steinhausen zugeschickt: "... Unseres Erachtens wird deutlich, daß die Kinder gar keine Bindung zu dem Antragsteller haben. ..."
Ich habe die Vermutung, dass Rechtsanwältin Steinhausen selbst eine gestörte Beziehung zu ihrem eigenem Vater und zu ihrer eigenen Mutter vielleicht eine symbiotische, d.h. unaufgelöste Bindung hat. Beides, ihre gestörte Vaterbeziehung, die sie auf mich überträgt und ihre symbiotische Beziehung zu ihrer eigenen Mutter, die sie auf Kerstin überträgt, lässt sie zu so absurden durch nichts gestützten Behauptungen kommen, vermute ich. Tragischerweise brauchen in Deutschland Rechtsanwälte im Gegensatz zu Trennungsvätern keinen Nachweis zu führen, dass sie keine Persönlichkeitsstörungen haben. Vermutlich müsste man sonst sehr vielen Anwalten / Anwältinnen die Ausübung des Berufes untersagen.
25.7.2000
Die Richterin teilt mit, dass beide Eltern zur mündlichen Verhandlung am 11.8.00 geladen werden. "Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Antragsgegnerin angeordnet."
11.8.00
Ich bin mit meinem Vater, den Opa von Lara und Antonia nach Flensburg gefahren. Mein Vater wird trotz meines Antrages nicht zur Anhörung zugelassen und muss vor der Saaltür warten.
Ansonsten nichts neues. Auf meine Einlassungen, dass im Fall meiner Kinder wahrscheinlich das "Parental-Alienation-Syndrom (PAS)" vorliegt, hat die Richterin bisher noch an keiner Stelle Bezug genommen. Die Richterin schaut seufzend in die Runde und verkündet dann, dass sie dahin tendiert, den Umgang auszusetzen. Als ich ihr mitteile, dass die Bundesrepublik gerade vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden ist, einem betroffenen Vater 40.000 DM Schadenersatz zu zahlen, weil in seinem Fall kein psychologisches Gutachten eingeholt wurde, lenkt die Richterin etwas ein, was sich so anhört wie "naja dann müssen wir vielleicht eben noch so ein Gutachten einholen." Am 1. September will die Richterin ihren Beschluss verkünden. Ich frage mich, wozu sie da noch einmal 20 Tage Zeit braucht.
1.09.00
Brief vom Familiengericht. Der "anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung" ist auf den 15.09.00 verlegt worden.
Über die Gründe schweigt sich der Brief aus. Nun hat es schon über fünf Jahre gedauert, da sollte es im Rechtsstaat nicht auf weitere 14 Tage ankommen. Wie sagen doch die Russen so schön, "abwarten und Tee trinken".
21.9.2000
Schreiben vom Familiengericht Flensburg:
"1. Es soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, ob der persönliche Umgang der Kinder A. und L. mit dem Antragsteller ihrem Wohl dient, möglicherweise auch in der Form des begleiteten Umgangs, oder ob eine Aussetzung des Umgangsrechts auf Dauer oder für längere Zeit erforderlich ist, weil andernfalls das Wohl der Kinder gefährdet wäre.
2. Mit der Erstattung des Gutachtens wird der Diplom-Psychologe Büttner, ... beauftragt, der sein Gutachten schriftlich erstatten soll. ..."
Ich kann mich nur an den Kopf fassen. Allein die Frage, zu stellen, ob das Wohl der Kinder gefährdet wäre, wenn ich wieder mit ihnen Kontakt habe, lässt mich an der bundesrepublikanischen Verfassung zweifeln. Eine Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB setzt schon erhebliche erzieherische und betreuerische Defizite bei den betreffenden Eltern voraus. Da reicht es nicht einmal aus, wenn das Kind ab und an von der Mutter oder Vater geschlagen wird.
Mich als "umgangsberechtigten" Vater, behandelt man dagegen, als ob ich ein dahergelaufener Asozialer wäre, der mit seinen Kindern abends in Spelunken sitzen oder sich in selbstmörderischer Absicht von der Brücke stürzen will.
Davon abgesehen steckt auch ein Verfahrensfehler in der "Gutachterfrage". Da der Gesetzgeber unter Hinzuziehung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse gerade definiert hat, dass der Umgang in der Regel dem Kindeswohl dient, bräuchte nur noch die Frage gestellt werden , ob das Wohl der Kinder durch den Umgang gefährdet wäre. Nur in diesem Fall der Kindeswohlgefährdung lässt das Gesetz eine Aussetzung des Umgangs zu. Eine "positive" Kindeswohlprüfung ist überhaupt nicht erforderlich. Nach der alten Gesetzeslage vor dem 1.7.98 war dies im Falles eines nichtverheirateten Vaters noch notwendig. Mir scheint, dass die Richterin hier dem alten Denken verhaftet ist. Aber ich habe mittlerweile den Eindruck, nicht nur hier.
Das Gutachten wird eventuell 5000 DM kosten und wenn der Gutachter von der "alten Schule" ist, wird dabei auch nichts Produktives herauskommen, außer das ich noch einen Teil der entstehenden Kosten tragen muss.
24.9.00
Ich rufe den Gutachter auf seiner Arbeitsstelle in Schleswig an. Da er nicht dort ist, schaue ich ins Telefonbuch und finde seine Privatnummer, die ich gleich anwähle. Der Gutachter ist etwas perplex, dass ich ihn am Sonntag zu Hause anrufe. Vielleicht ist er das von seinen sonstigen "Klienten" nicht gewohnt. Ich biete ihm an, kurzfristig mit ihm in Kontakt zu treten. Er bringt erst einmal vor, dass er erst einmal die dicke Gerichtsakte studieren muss.
25.9.00
Ich telefoniere mit einem Anwalt, der mir beratend zur Seite steht. Bisher habe ich mich allein vertreten, in der wohl irrigen Annahme auch als "normaler" Mensch ernst genommen zu werden. Der Anwalt klärt mich aber auf, dass die Richter es im allgemeinen nicht lieben, von einem "normalen" Bürger Anträge vorgetragen und begründet zu bekommen.
8.10.00
Ich telefoniere mit einem Freund X, der in der Nähe von Flensburg lebt. Seine Frau hatte vor längerer Zeit allein den gemeinsamen Haushalt verlassen. Die beiden Töchter blieben beim Vater, der in den nächsten zwei Jahren allein die elterliche Sorge wahrnahm und die Kinder überwiegend betreute. Dann blieben die Töchter bei der Mutter, die einen Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge auf sich stellte. Das Gericht setzte mit Beschluss vom 0.5.1996 den Gutachter Michael Büttner aus Schleswig ein, der nun auch in meinem Fall eingesetzt wurde.
X will mir in den nächsten Tagen, das damals angefertigte Gutachten zusenden, so dass ich mich schon mal über die Arbeitsweise des Gutachters informieren kann. Bei X soll damals die Begutachtung so stattgefunden haben, dass X sich in der Praxis des Gutachters mit seinen Kindern, die sich damals schon geraume Zeit bei der Mutter befanden und von ihr negativ gegen den Vater beeinflusst wurden, an einen Tisch setzen sollte. Der Gutachter saß in distanziert-analytischer Manier im Hintergrund und beobachtete die Szene. Das in dieser künstlichen unmoderierten "Sitzung" nichts produktives herauskam, liegt auf der Hand. Wenn das bei mir ebenso ablaufen sollte, na dann Gute Nacht.
10.10.00
Die Kopie des Gutachtens ist bei mir angekommen. Darin auch ein Brief des Gutachters an die Mutter und deren neuen Ehemann (Hervorhebungen von mir Paul Fels):
"Sehr geehrte Frau Y, sehr geehrter Herr Y!
Ich hoffe, Sie hatten inzwischen Gelegenheit zur allmählichen Fertigstellung der häuslichen Begutachtungsunterlagen und darf Sie nun um möglichst baldige Zusendung der <Hausaufgaben> bitten, da die Auswertung auch noch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Desweiteren wird es sich nicht vermeiden lassen, daß im Rahmen der Begutachtung auch ein Zusammentreffen der Kinder mit dem Vater stattfindet, anderfalls hätte der Vater hinreichende Gründe, die gesamte Begutachtung anzufechten.
Ich würde Ihnen dazu folgenden Vorschlag zum Ablauf und Termin machen können:
Sie bringen beide Mädchen am Freitag, ... zu mir ..., so daß ein Treffen an neutralen Ort erfolgt. Es wird dann ein gemeinsames Gespräch beider Mädchen mit dem Vater in meiner ständigen Gegenwart erfolgen, für die Kinder entsteht also keine unberechenbare Situation, da ich bei Bedarf sofort eingreifen kann.
...
Ich darf Sie bitten, mich baldmöglichst zu informieren, damit wir diesen letzten Begutachtungsschritt konkret festlegen können.
Mit freundlichen Grüssen Büttner"
Wesentlich ruppiger geht es in dem Brief des Gutachters an den Vater zu:
"Sehr geehrter Herr X!
Nachdem Sie nun annähernd 4 Wochen Zeit hatten, um die Ihnen zur häuslichen Bearbeitung überlassenen schriftlichen Beurteilungsunterlagen fertigzustellen, darf ich Sie dringend um Rücksendung der Unterlagen bitten, andernfalls verzögern Sie den Begutachtungsablauf.
Sollten Sie Fragen zur Bearbeitung haben, rufen Sie mich gern an.
Mit freundlichem Gruss Büttner"
Jede/r der/die Gefühl für die deutsche Sprache hat, wird auffallen, wie geradezu unterwürfig der Gutachter mit der Mutter spricht. Dann die Versicherung "für die Kinder entsteht also keine unberechenbare Situation", gerade so als ob der Vater ein Gewalttäter wäre.
Barsch dagegen die Ansprache an den Vater.
Dass der Fall nach der Begutachtung negativ für den Vater ausgegangen ist, kann da kaum verwundern. Der Kontakt des Vaters zu seinen Töchter ist dann abgebrochen, die Mutter ins mit beiden Mädchen einige Hundert Kilometer weit weg verzogen. Dass kann man deutsche Gründlichkeit nennen oder staatliche Beihilfe zum Kindesentzug.
21.10.00
Ein Monat ist seit Inauftraggabe des Gutachtens vorbei, ohne dass ich inzwischen etwas vom Gutachter erfahren, bzw. eine Rückmeldung erhalten habe.
Zufällig habe ich die Adresse einer anthroposophisch orientierten Beraterin in Eckernförde bekommen. Ich rufe dort an und frage sie, ob sie zwischen mir und der Mutter vermitteln könnte. Zufällig stellt sich heraus, dass sie Kerstin kennt. Sie will sich um eine Vermittlung bemühen. Ich überweise ihr dafür noch am selben Abend 80 DM. Dass das rausgeschmissenes Geld war, zeigt sich etwas später, als mir die Beraterin mitteilt, dass von Kerstin keine Rückmeldung gekommen ist.
26.10.00
Lara hat in drei Tagen Geburtstag. Ich schicke ihr ein Geburtstagsgeschenk (einen Geschenkgutschein über 50 DM von Karstadt).
27.10.00
Ich schicke einen Brief an den Gutachter, in dem ich darum bitte mich zu informieren, wann, was passieren soll und mir wenigstens aller 4 Wochen Nachricht zukommen zu lassen.
Mit Datum vom 28.10.00 teilt mir der Gutachter B. brieflich mit: "Da ich nur nebenamtlich Familiengutachten bearbeite und daher in meiner Zeit eingeschränkt bin, darüber hinaus noch mit laufenden Fällen bis zum Jahresende 2000 ausgelastet bin, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, im Januar 2001 Ihre Familiensache in Angriff nehmen."
Na wunderbar. 4 Monate nach Beauftragung soll die "Gutachterei" dann losgehen. Dann braucht der Gutachter wahrscheinlich noch mal 4 Monate. Armes Deutschland, hätte meine Mutter gesagt.
Ein gutes hat ja die ganze seit Jahren ablaufende Komödie, ich kann das alles dokumentieren und zeigen, was bei all dem schönen Schein hinter der Fassade des vielgelobten Rechtsstaates tatsächlich passiert. Viel heiße Luft, die zum Glück wenigstens nicht stinkt.
3.11.00
Ich beantrage schriftlich beim Familiengericht, dass ein neuer Gutachter eingesetzt wird, damit sich die Dinge nicht ewig dahinschleppen.
6.11.00
Über eine Woche ist vorbei, seitdem meine Tochter Geburtstag hatte. Wie immer auch diesmal keine Rückmeldung. Auch auf den Brief der Beraterin an Kerstin scheint bis heute keine Antwort erfolgt zu sein.
16.11.2000
Habe heute in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg angerufen. Die nette Dame teilt mir auf meine Nachfrage mit, dass mein Antrag auf Einsetzung eines anderen Gutachters an die "gegnerische Seite" zur Stellungnahme geschickt wurde. Frist ist bis 23.11. gesetzt. Ich sag dann noch zu der Dame, dass die Mutter meiner Kinder für mich keine Gegnerin ist. Das heißt bei uns so, "Antragsteller" und "Antragsgegner", verteidigt sich die Frau.
Ich schreibe an die Richterin (3.11.2000)
"Sehr
geehrte Frau Eggers-Zich,
wie
Sie dem beiliegenden Schreiben des Gutachters Herrn B. entnehmen können,
kann dieser frühestens im Januar 2001 die Begutachtung beginnen. Ich beantrage
daher die Einsetzung eines anderen Gutachters/Gutachterin. Dieser/diese sollte
mit der PAS-Problematik und möglichen Interventionstechniken hinreichend
vertraut sein. Die Gutachterfrage sollte darauf ausgerichtet sein. Beiliegend für
Sie "Ausschluss des Umgangs - und was dann?", Karle/Klosinski in
"Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2000. Beide Autoren empfehlen ein
Gutachterverständnis, dass sich weniger als Diagnostiker, denn als
Prozessbegleiter versteht.
Die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl dient, sollte entfallen, da der Gesetzgeber in §1626 BGB formuliert hat, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Eine positive Kindeswohlprüfung ist daher nicht erforderlich. Ein Ausschluss des Umgangs ist nach §1684 nur dann gerechtfertigt, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Gutachten müsste bei einem Ausschluss des Umganges dieses also aufzeigen. ..."
Heute habe ich eine Eingabe an den Schleswig-Holsteinischen Landtag geschrieben. Da werd ich zwar wohl bei der Richterin wieder als Querulant verschrieen, aber mittlerweile denke ich, es ist sowieso fast egal, wie ich mich verhalte. Die Richterin will vielleicht einfach nur ihre Ruhe haben und die Akte vom Tisch, wenn nötig, mit Umgangsausschluss für den Vater bis zum Sankt-Nimmerleinstag:
"Schleswig-Holsteinischer Landtag
Eingabenausschuß
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung, Gesch. Nr. ..., Amtsgericht Flensburg, Richterin Eggers-Zich
17.12.00
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich folgende Eingabe:
In dem von mir 1995 beantragten und bis heute nicht entschiedenen Verfahren auf Umgangsregelung mit meinen Töchtern A. und L., hat die zuständige Richterin Frau Eggers-Zich am 15.9.00 einen Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt (Beschluss in Kopie beiliegend). Nur durch eigenes Nachfragen habe ich im Oktober vom eingesetzten Gutachter erfahren, dass dieser erst im Januar mit der Begutachtung anfangen kann. Durch das Familiengericht wurde ich darüber nicht informiert.
Das Verfahren schleppt sich seit über fünf Jahren dahin. Das einzige zwischenzeitlich eingetretene Ergebnis scheint eine fortschreitende Entfremdung zwischen mir und meinen Töchtern zu sein.
Ich bitte den Eingabenausschuss zu überprüfen, ob eine Spanne von 4 Monaten von der Gutachterbeauftragung bis zu dessen Tätigwerden angemessen und üblich ist. Wenn nicht, bitte ich Sie mir mitzuteilen, welche Zeit fachlich angemessen erscheint und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden, um die Zeiten für die beginnende Arbeit eines Gutachters nach vorheriger Beauftragung auf ein Minimum zu begrenzen.
Vielen Dank
Paul Fels"
24.12.2000
Das sechste Weihnachtsfest, dass ich ohne Kontakt zu meinen Kindern verbringe. Immerhin hat die Mutter meiner Kinder mir kurz vorher einen Brief geschickt und mir mitgeteilt, dass es besser wäre, wenn ich den Kindern keine Gutscheine schicken würde, sondern statt dessen Bargeld. Nun habe ich jedem Kind 50 DM in bar und einen Gutschein über 50 DM geschickt.
Statt meine Kinder zu sehen, habe ich noch einen Brief an den Gutachter und einen an die Rechtsanwältin aufgesetzt.
Kleiner Trost, Boris Becker geht´s im Moment auch nicht besonders gut. Er muss nun immer in die USA fliegen, wenn er seine Kinder sehen will. Noch hat er ja das Geld dazu. Wenn er zum Sozialhilfefall wird, muss ihm das Sozialamt die Flüge bezahlen.
Brief an Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen, Flensburg
"24.12.00
am
18.8.00 bat ich Sie in einem Brief, mir Ihre Behauptung "Der
Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig"zu erläutern, bzw.
sich bei mir zu entschuldigen.
Bis
heute habe ich bedauerlicherweise keine Nachricht von Ihnen dazu erhalten. Auch
wenn ich zu Ihren Gunsten davon ausgehe, dass Sie sich in Identifikation ungeprüft
die Meinung von Frau Sommer übernommen haben, ist das kein Grund, sich aus
der Verantwortung zu stehlen.
Ich
möchte Sie hiermit auf das Strafgesetzbuch aufmerksam machen:
§
186 Üble Nachrede
Wer
in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche
denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, und wenn die Tat öffentlich
oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§
187 Verleumdung
Wer
wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn
die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11
Abs.3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Ich
bitte Sie noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie Charakter zeigen können und
sich zu einer Entschuldigung bereit erklären.
Beiliegend
für Sie der Artikel "Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für
andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern,
Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten", Angelika Köhler-Weisker, in:
"psychosozial", III/2000, s. 29-40
Ich
wünsche Ihnen in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit mehr berufsbegleitende
Reflektion. Die Kinder und deren Eltern werden es Ihnen danken.
Ich
wünsche Ihnen für das Jahr 2001 Gute Besserung
Paul Fels"
Brief von Herrn Fels an den Gutachter Michael Büttner aus Schleswig:
"24.12.00
Sehr geehrter Herr Büttner,
Danke für Ihr Schreiben vom 28.10.00. Wie Sie meinem von mir in Kopie beigelegten Schreiben an den Schleswig-Holsteinischen Landtag entnehmen können, habe ich wegen der überlangen Dauer zwischen Inauftraggabe und Auftragsbeginns Beschwerde erhoben. Ein diesbezügliches Schreiben an (die Richterin) Frau Eggers-Zich , habe ich Ihnen in Kopie beigelegt.
In meinem Schreiben vom 26.10.00 hatte ich sie gebeten, von Ihnen darüber informiert zu werden, in welcher Form und welchen Schritten Sie den übernommen Gutachterauftrag durchführen und welche Zeit Sie bis zur Übersendung des Gutachtens an das Familiengericht veranschlagen. Diese Bitte halte ich im Interesse der Transparenz der Begutachtung, die sicherlich auch in Ihrem Interesse liegt, aufrecht.
Ich habe inzwischen Ihren Aufsatz "Familiendiagnostik im Sorgerechtsstreit", aus "Psychologische Rundschau", 1988 gelesen und ihn auch Frau Sommer (Mutter) zugesandt. Zu der von Ihnen dort dargelegten Sichtweise auf elterliche Konflikte und ihrer Begutachtung habe ich eine kritische Meinung. Insbesondere halte ich nicht viel von der Objektivierung diagnostischen Vorgehens, wenn dabei die Empathie und der Wunsch nach progressiver Veränderung konflikthafter und destruktiver familiärer Systeme, nicht zu erkennen ist. Dieses Anliegen sehe ich bei J. in ausgezeichneter Weise entwickelt, einen Aufsatz von ihm zu PAS hatte ich Ihnen bereits übersandt.
Vielleicht ist Ihr Aufsatz aber auch ein Kind der damaligen Zeit, wie man ja früher auch der Meinung war, der Vater hätte nur wenig Bedeutung für das Kindeswohl (Freud/Solnit/Goldstein: "Jenseits des Kindeswohls") und es käme nach einer Trennung darauf an, die "neue Familie der Mutter" zu fördern und den Vater aussen vorzulassen. Aber eventuell pflegen sie inzwischen auch einen systemisch und interventionsdiagnostisch geprägten Arbeitsstil, was mich sehr freuen würde.
Für statusdiagnostische Testverfahren, insbesondere die von Leitner kritisch angesprochenen, werde ich Ihnen voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen. Für ein persönliches Gespräch zwischen uns beiden, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
...
Ich halte das, was in der Umgangssache hier seit über 5 Jahren passiert, bzw. nicht passiert, für einen Rechtsstaat für nicht hinnehmbar. Es weckt in mir unangenehme Assoziationen zu der unselig dahingeschiedenen DDR, in der ideologische Grundsätze in beklagenswerter Weise über die Menschenrechte gestellt wurden. Von daher wundern Sie sich bitte nicht, dass ich inzwischen die Position des Bittstellers, die nach mehreren Jahren nichts außer unendlicher Geduld der "Helfer/innen" mit Frau Sommer, gebracht haben, verlassen habe und meine Positionen offensiv vertrete.
Meinen Kindern habe ich zum Weihnachtsfest je einen Gutschein über 50 DM und einen 50 DM Schein geschickt. Von der Mutter habe ich im Vorfeld immerhin ein Schreiben bekommen, aus dem ich vermuten kann, dass meine Kinder das letzte Geschenk zu Laras Geburtstag erhalten haben (je einen Karstadt-Gutschein über 50 DM) und das die Mutter darum bittet, besser Bargeld zu schicken.
Morgen fahre ich zu meinem Vater. Am 25.12.00 kommt meine Schwester mit ihrem Mann und Tochter und mein Bruder mit Frau und den beiden Kindern. Meine Mutter, die Oma von Antonia und Lara ist vor fast genau 2 Jahren an Krebs gestorben, ohne ihre Enkelinnen wiedergesehen zu haben. So ist fast die gesamte Familie zusammen, außer meiner Mutter und meinen Kindern. Das Sie geübt im Diagnostizieren von Familiensystemen sind, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass Frau Sommer nicht als Familienmitglied auftaucht. Das ist natürlich auch eine Frage der emotionalen Nähe, die durch die vergangenen Ereignisse begründet werden - aber vielleicht eines Tages auch der Vergangenheit angehören können.
...
Eine Kopie dieses Schreibens sende ich im Interesse größtmöglicher Transparenz an:
- Richterin Eggers-Zich
- Sozialarbeiter Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel
Paul Fels"
Ich erhalte mit Schreiben vom 5.1.2001 eine Mitteilung des Gerichtes, dass der beauftragte Gutachter Büttner seine Mitwirkungsbereitschaft zurückgezogen hat und ich dazu und zu seinem Schreiben um Stellungnahme gebeten werde. Ist zwar schlimm, dass schon wieder ein vier Monate verstrichen sind, in denen nichts passiert ist, aber von dem Gutachter Büttner wäre wohl ohnehin nur das gekommen, was ohnehin schon in den Akten steht oder schlimmeres und dafür hätte ich dann auch noch bezahlen sollen.
Mein Schreiben an die Richterin:
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr. ...
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
12.01.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
das Schreiben des AG vom 5.1.01 mit Kopie des Schreibens des Gutachters Büttner habe ich erhalten.
Herr Büttner schreibt: "Für die damit verstrichene Wartezeit bitte ich um Entschuldigung. ... Wenn ein Verfahren aber schon über Jahre hoch strittig ist, wird diese Wartezeit i.d. Regel auch keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Lösbarkeit des Konfliktes haben können. ... Zur Begründung für meine Rückgabe des Auftrages führe ich an, dass Herr Fels ganz bestimmte Vorstellungen und Ansprüche an seine Begutachtung hat ... . Herr Fels möge doch einen Gutachter selbst benennen, der seiner Meinung nach ein korrektes Gutachten erarbeiten kann. "
Leider ist es so, dass zu der beklagenswerten jahrelangen Dauer des laufenden Verfahrens auch die duldende Haltung der beteiligten Professionellen gegenüber der umgangsvereitelnden Mutter beigetragen hat. Ansonsten hat Herr Büttner sicherlich recht, dass eine Wartezeit keinen Einfluss auf die Lösbarkeit eines Konfliktes hat, sondern nur der Wille der zuständigen Professionellen, den Konflikt wirklich lösen zu wollen. Ein Ausschluss des Umganges löst das Problem nicht, sondern zementiert nur die Missachtung des Rechtes der Kinder und des Vaters auf Kontakt miteinander. Außerdem würde damit der seit über fünf Jahren andauernden emotionalen Missbrauch der Kinder durch die Mutter unterstützt werden.
Ansonsten geht es hier nicht um "seine Begutachtung", wie Herr Büttner meint, sondern um die Erstellung eines Gutachtens im gerichtlichen Auftrag, worin die "Begutachtung" des Antragsstellers doch hoffentlich nicht dass einzige ist, was getan werden soll.
Ich bin damit einverstanden einen anderen Gutachter/Gutachterin zu beauftragen. Über dessen zu erwartender Qualifikation und über Mindestanforderungen an die gerichtliche Auftragserteilung habe ich schon in vorherigen Schreiben Stellung genommen.
Hier noch einmal kurz das wichtigste:
- Erfahrung und Kompetenzen in interventionsdiagnostischen Vorgehen
- Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit dem PA-Syndrome
- Eine Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl dient, erübrigt sich, da diese der Gesetzgeber bereits positiv beantwortet hat und es im vorliegenden Fall nur darauf ankommt, zu ermitteln, ob der Umgang dem Kindeswohl schadet, weil andernfalls ein Ausschluss dem Umgangs "für längere Zeit" nicht zulässig ist (vgl. OLG Hamm - 7 UF 270/98, beigelegt)
So wie das Gericht bei einem von einem Elternteil erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauches zu einer Abklärung des Vorwurfes kommen müsste, so ist es hier erforderlich, den von mir erhobenen Vorwurf des emotionalen Missbrauches der Kinder durch die Mutter mit der Folge der Herausbildung eines PA-Syndroms zu untersuchen und zu bestätigen, bzw. auszuschließen.
Der wohl derzeit kompetenteste Gutachter mit dem Arbeitsschwerpunkt PAS ist Prof. Y. Über die Homepage ... kann die Adresse von Herrn Y recherchiert werden. Wobei ich davon ausgehe, dass sicher auch im Raum Flensburg für den hier vorliegenden Fall kompetente Gutachter/innen vorhanden sind, die gegebenenfalls bereit und befähigt sind, sich in die PAS-Problematik einzuarbeiten.
Allein der kompetenteste Gutachter wird nichts ausrichten können, wenn ihm/ihr nicht durch den Gutachterauftrag des Gerichtes klare Hinweise auf die Vermutung von PAS und auf eine interventionsdiagnostische Arbeitsweise gemacht werden und wenn von der zuständigen Richterin der Kontakt zwischen Vater und Kindern als nichts für Kinder und Vater wesentliches gesehen wird und statt dessen stillschweigend für eine ungestörte Fortsetzung der bestehenden pathologischen "Mutter-Kind-Symbiose" plädiert wird.
Beiliegend noch einmal der Gerichtsbeschluss des AG Rinteln vom 27.4.98 zum Thema PAS, an dem Prof. Y als Gutachter mitgewirkt hat.
Ich möchte noch darüber informieren, dass meine beiden Töchter von mir zum Weihnachtsfest je 50 DM in bar und 50 DM als Geschenkgutschein (Karstadt) erhalten haben. Von der Mutter habe ich bis heute trotz einer entsprechenden Bitte von mir keinerlei Information darüber, ob Antonia und Lara das Geschenk erhalten haben. Dies spricht nach meiner Ansicht auch sehr für die fehlende Achtung der Mutter gegenüber dem Vater der gemeinsamen Kinder.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mir ich im Falle der Nichtberücksichtigung der von mir oben genannten Kriterien in den nächsten Gutachterauftrag, einen Antrag auf Ablehnung der zuständigen Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit vorbehalten werde.
...
Anlagen:
- Beschluss OLG Hamm - 7 UF 270/98 "Ausschluss des Umgangsrechts für <längere Zeit>"
- "Beschluss AG Rinteln 2 X V 178 "Umgangsreglung, PAS"
Mit freundlichem Gruss
Paul Fels
Mein Schreiben vom 08.01.2001 an die Mutter:
Hallo Kerstin,
ich möchte Dich bitten, mir mitzuteilen, ob meine Weihnachtsgeschenke (je ein Karstadt-Gutschein über 50 DM und 50 DM in bar) und -grüße bei Antonia und Lara angekommen sind.
Danke für Deine Rückmeldung.
Paul
24.01.2001
Heute ist ein Brief von der Mutter gekommen. Ein kleiner Zettel darin ohne Anrede geht es gleich los:
"Die Kinder haben je einen Gutschein von 50 DM und das beigelegte Geld (je 50 DM) zu Weihnachten erhalten.
Kerstin"
Ende der Mitteilung. Keine Mitteilung über die Kinder, kein Dankeschön. Die Mutter als "Opfer". Ein Opfer muss sich nicht bedanken. Alles was der Vater macht (der böse, der Täter) ist eine Wiedergutmachung für das Opfer und bedarf daher keines Dankes. Ob die Kinder meine Weihnachtskarte und das beigelegte Foto erhalten haben, scheint mir fraglich. In Kerstins Brief ist nichts davon zu lesen.
Mit Schreiben vom 18.01.01 teilt mir die Richterin Eggers-Zich mit:
"In der Familiensache Paul Fels / Kerstin Sommer
beabsichtigt das Gericht, den Sachverständigen X., .. Flensburg, mit der Erstattung des Gutachtens zu beauftragen. Sie erhalten Gelegenheit zur evtl. Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Eggers-Zich, Richterin am Amtsgericht
27.01.01 Brief an die Richterin
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom 18.01.2001.
Mit der Bestellung des Sachverständigen X. bin ich einverstanden, wenn er, wie ich schon in meinen letzten Schreiben vortrug über:
- Erfahrung und Kompetenzen in interventionsdiagnostischen Vorgehen
- Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit dem PA-Syndrome
verfügt. Ist dies nicht der Fall, bitte ich einen anderen Gutachter zu beauftragen, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Hinsichtlich der interventionsdiagnostischen Vorgehensweise erbitte ich um freundliche Beachtung des von mir beigelegten Aufsatz "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes", von Schade/Friedrich in "Familie, Partnerschaft und Recht", 5/1998
Sollte Herr X. nicht über die in diesem Fall nötige Kompetenz verfügen, bitte ich um die Bestellung eines anderen Gutachters. Es wäre hierbei auch an die Bestellung eines systemisch arbeitenden Psychologen und Familientherapeuten zu denken.
Mit freundlichen Grüssen
Paul Fels
Brief an die Richterin
"02.02.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
...
Weiterhin übersende ich Ihnen in Kopie meine Weihnachtsschreiben an die Kinder und mein nachfolgendes Schreiben an Frau Sommer mit der Bitte um Mitteilung, ob die von mir übersandten Weihnachtsgeschenke an die Kinder angekommen sind und die äußerst knappe Antwort der Mutter darauf.
...
Mit freundlichen Grüssen
Paul Fels"
27.1.01
Ich bitte in einem Brief an Kerstin, mir doch noch mitzuteilen, ob die Kinder außer dem Geld auch meine Weihnachtskarten und die mitgeschickten Fotos erhalten haben. Ich kriege auf diese konkrete Frage aber keine Antwort geschickt. Keine Antwort ist auch eine Antwort, ich kann also davon ausgehen, dass Kerstin den Kindern meine Karte und die Fotos, auf denen ich und der Opa der Kinder zu sehen ist, einbehalten hat.
Mit Schreiben vom 30.1.01 erhalte ich die Mitteilung der Richterin, dass der Gutachtenauftrag in ungeändertem Wortlaut an den neuen Gutachter vergeben wurde. Mein Einwand hinsichtlich der fachlich falschen Gutachterfragen wurde damit ignoriert.
Mit Poststempel vom 7.2.01 erhalte ich einen Brief von Kerstin - immerhin - in dem sie mir mitteilt, dass die Kinder zu Weihnachten "den für sie bestimmten Inhalt eines von dir geschickten größeren Briefumschlages erhielten."
Februar 2001
Von meiner Stadtverwaltung erhalte ich ein Schreiben, dass sie für den Eintrag des Kinderfreibetrages auf meiner Lohnsteuerkarte eine "steuerliche Lebensbescheinigung" für meine Kinder erforderlich ist. Ich muss diese also, bei der Gemeindeverwaltung an ihrem Wohnort anfordern. Dann kriege ich monatlich ein paar Pfennige beim Solidaritätszuschlag angerechnet, alle früheren Abzugsmöglichkeiten sind seit 1999 gestrichen worden. Dafür wurde damals das Kindergeld erhöht, und wenig später zum 1.1.2001 hat der Bundesregierung die Anrechnung des halben Kindergeldes auf den Kindesunterhalt für die gering und mittel verdienenden "barunterhaltspflichtigen" Väter und Mütter teilweise oder vollständig gestrichen. Das ist auch eine Form von "Familienförderung", gewissermaßen eine rot-grüne Familienförderung.
Mit Schreiben vom 13.2.01 erhalte ich vom neu eingesetzten zweiten Gutachter X. die Mitteilung, dass dieser den Auftrag wieder an das Familiengericht zurückgibt.
"NACH DURCHSICHT DER UMFANGREICHEN AKTE STELLE ICH FEST; DASS SIE ALS SACHVERSTÄNDIGEN EINEN SYSTEMISCH ARBEITENDEN FAMILIENTHERAPEUTEN FORDERN: DIESES KRITERIUM ERFÜLLE ICH NICHT; DESWEGEN GEBE ICH DEN GUTACHTENAUFTRAG AN DAS GERICHT ZURÜCK."
Na, offenbar war der Gutachter wenigstens nicht so vermessen wie einige der bisher aufgetretenen Dilettanten. Andererseits hat er vielleicht auch ein wenig Fracksausen bekommen, weil er gemerkt hat, dass ich nicht einer von den "Alkoholvätern" bin und dass ich mich meiner Haut zu erwehren weiß.
Daraufhin mein Schreiben an die Richterin:
17.02.01
Sehr geehrte Frau E,
wie Sie dem in Kopie beiliegenden Schreiben des Gutachters X. entnehmen können, möchte dieser den Gutachtenauftrag an das Gericht zurückgeben. Ich respektiere diesen Wunsch.
Nichtzutreffend ist allerdings die Begründung von Herrn X.: "NACH DURCHSICHT DER UMFANGREICHEN AKTE STELLE ICH FEST; DASS SIE ALS SACHVERSTÄNDIGEN EINEN SYSTEMISCH ARBEITENDEN FAMILIENTHERAPEUTEN FORDERN: DIESES KRITERIUM ERFÜLLE ICH NICHT; DESWEGEN GEBE ICH DEN GUTACHTENAUFTRAG AN DAS GERICHT ZURÜCK."
Tatsächlich habe ich im Schreiben vom 27.1.01 an Richterin Eggers-Zich geschrieben:
"Mit der Bestellung des Sachverständigen X. bin ich einverstanden, wenn er, wie ich schon in meinen letzten Schreiben vortrug über:
- Erfahrung und Kompetenzen in interventionsdiagnostischen Vorgehen
- Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit dem PA-Syndrome
verfügt. Ist dies nicht der Fall, bitte ich einen anderen Gutachter zu beauftragen, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Hinsichtlich der interventionsdiagnostischen Vorgehensweise erbitte ich um freundliche Beachtung des von mir beigelegten Aufsatz "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes", von Schade/Friedrich in "Familie, Partnerschaft und Recht", 5/1998
Sollte Herr X. nicht über die in diesem Fall nötige Kompetenz verfügen, bitte ich um die Bestellung eines anderen Gutachters. Es wäre hierbei auch an die Bestellung eines systemisch arbeitenden Psychologen und Familientherapeuten zu denken."
Ich habe also nicht gefordert, einen systemischen Familientherapeuten zu bestellen, sondern angeregt.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass auch andere gutachterliche Professionelle die Befähigung haben, interventionsdiagnostisch und unter Beachtung der PAS-Problematik vorzugehen, um somit nicht nur Statusberichte zu liefern, die im Verhältnis zum Aufwand wenig bringen (und ohnehin an Hand der Akte erstellbar sind), sondern die pathologisch starre Haltung der Mutter und die Verstrickungen der Kinder darin zu verändern und somit die Kinder vom Loyalitätsdruck gegenüber ihrer Mutter zu entlasten und ihnen wieder nach fast 6 Jahren der Umgangsvereitelung den Kontakt zum zweiten Elternteil zu ermöglichen.
Für eine mögliche Bestellung eines anderen Gutachters weise ich nochmals auf den Gutachter, Herrn Y aus B hin.
Gleichzeitig bin ich aber der Meinung, dass sich auch im Raum Flensburg Gutachter mit PAS und einer interventionsdiagnostischer Arbeitsweise vertraut machen sollten. Weiterbildungen zu dem Thema lassen sich sicherlich ... organisieren.
In meinem Schreiben vom 12.1.01 habe ich noch einmal auf die drei, mir unabdingbaren Voraussetzungen für eine Begutachtung Stellung bezogen:
1. Erfahrung und Kompetenzen in interventionsdiagnostischen Vorgehen
2. Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit dem PA-Syndrome
3. Eine Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl dient, erübrigt sich, da diese der Gesetzgeber bereits positiv beantwortet hat und es im vorliegenden Fall nur darauf ankommt, zu ermitteln, ob der Umgang dem Kindeswohl schadet, weil andernfalls ein Ausschluss dem Umgangs "für längere Zeit" nicht zulässig ist (vgl. OLG Hamm - 7 UF 270/98
Leider sind Sie auf Punkt 3 überhaupt nicht eingegangen. Ich möchte daher schon jetzt ankündigen, dass ich spätestens bei einer neuen Beauftragung eines Sachverständigen einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit stellen werde, wenn neben Punkt 1 und 2 auch Punkt 3 weiterhin keine Würdigung und Beachtung durch Sie erfährt.
Vielleicht haben Sie jedoch persönliche Probleme mit der Bearbeitung dieses Falles, ähnliches kommt in der psychosozialen Arbeit nicht selten vor und ist keine Schande (wobei innerhalb der Balintarbeit oder Supervision hier eine geeignete Möglichkeit der Reflexion und Bearbeitung möglich wäre) Es wäre in solch einem Fall sicher korrekt und nicht zu beanstanden, die Bearbeitung einem anderen Kollegen/Kollegin innerhalb des Familiengerichtes zu überlassen.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
20.2.01
Der Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat ein Antwortschreiben auf meine Petition vom 17.12.00 geschickt. Immerhin hat es diesmal nur drei Monate bis zur Beantwortung gedauert. Bei meiner letzten Eingabe vom 28.7.97 hat es immerhin ein Jahr bis zur Beantwortung gedauert.
Aktuell wird mir mitgeteilt:
"Das Ministerium (für Justiz, Frauen, Jugend und Familie) hat den Eingabenausschuss davon unterrichtet, dass die vom Petenten beanstandete Spanne von vier Monaten zwischen Gutachterbeauftragung und Beginn der Tätigkeit des Sachverständigen für die Betroffenen zwar unerfreulich sein mag, bei Sachverständigen leider nicht ungewöhnlich ist."
Kein Wort im Brief davon, wie denn Ministerium und Eingabenausschuss denn nun gerade mit dem skandalösen Umstand umgehen, dass es in der Gerichtspraxis vier Monate dauert, bis ein Gutachter überhaupt anfängt zu arbeiten.
Wozu brauchen wir dann überhaupt noch ein Eingabenausschuss und ein Ministerium, wenn diese sich nicht mal in der Lage sehen, offensichtliche Missstände auch als solche anzuerkennen und nach Wegen zu suchen, diese abzustellen.
13.03.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
mit Schreiben vom 12.2.01 teilte Ihnen der beauftragte Gutachter Herr X. mit, dass er den Gutachtenauftrag zurückgeben möchte.
Leider habe ich seitdem trotz eines Telefonates mit Ihnen in der vorvorigen Woche keine neue Mitteilung über den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten. Mir ist es unklar, was dazu führt, dass offenbar seit vier Wochen keine weiteren Schritte von Ihnen eingeleitet wurden, um die Bearbeitung meines Antrages vom 31.10.1995 fortzuführen.
Am heutigen Tag habe ich mit dem Direktor des Amtsgerichtes Flensburg telefoniert, er sagte mir, dass der Umstand, dass die Akte zur Abklärung des von mir erhobenen Vorwurfes, sich derzeit bei ihm befindet, nicht dazu führt, dass die Bearbeitung meines Antrages deswegen ruht. Ich bitte Sie, mich davon in Kenntnis zu setzen, welche Schritte Sie derzeit zur weiteren Bearbeitung meines unternehmen.
Ergänzend zu meinem Schreiben vom 12.01.01, in dem ich zu den Ausführungen des Gutachters Büttner Stellung bezog, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich dessen Feststellung "... Wenn ein Verfahren aber schon über Jahre hoch strittig ist, wird diese Wartezeit i. d. Regel auch keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Lösbarkeit des Konfliktes haben können.", als sehr zynisch empfinde. Ich frage mich, wie ein Mensch mit solch einer Haltung eine gute Arbeit als Gutachter leisten kann. Als Gutachter zu arbeiten heißt doch nicht Automechaniker oder Pathologe zu sein, wo man es mit totem Material zu tun hat, sondern mit lebendigen Menschen, die mehr als eines kalten diagnostizierenden Blickes bedürfen.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mit Datum vom 15.3.01 erhalte ich ein Schreiben vom ausgeschiedenen Gutachter Büttner worin mich dieser auffordert bis zum 31.03.01 seinen Namen und seinen Arbeitgeber aus der Internetseite zu löschen. So kann man natürlich auch Kritiker totmachen. Ich möchte mal wissen, ob die Ärztekammer Schleswig-Holstein solche Zensurbemühungen unterstützt.
Ich schreibe dem Gutachter zurück:
27.3.01
Sehr
geehrter Herr Büttner,
Ihren
Brief vom 15.03.01 habe ich erhalten.
Wenn
sie sich wundern, "wie ein Umgangsstreit zu einem Lebensinhalt an sich
wird", dann empfehle ich Ihnen die Lektüre der Novelle "Michael
Kohlhaas" von Kleist, die ich selbst übrigens erst auf Grund eines
Hinweises eines Mitarbeiters einer Berliner Familienberatungsstelle gelesen
habe.
Im
Gegensatz zu Ihnen wundert mich, wie viele Väter es noch gibt, die sich nach
einer Trennung von der Partnerin aus dem Leben ihrer Kinder davonschleichen,
bzw. wegtrennen lassen.
Mich
wundert außerdem, mit welcher Engelsgeduld und offenbar auch Toleranz, zuständige
Professionelle, eine seit Jahren andauernden Umgangsvereitelung und dem damit -
nach meiner Meinung verbundenen emotionalen Missbrauch meiner Töchter (vgl.
dazu: "Täterinnen. Offene und versteckte Aggressionen von
Frauen.", Heyne, Claudia: Kreuz
Verlag Zürich 1993
Kapitel
1: "Die Mütter: Gesellschaftliche Ohnmacht und persönliche Macht."
Kapitel
4: "Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch"
erschienen
auch als Knaur Taschenbuch ISBN 3-426-77212-4)
-
de facto tolerieren und sich dann noch über die Reaktionen des ausgegrenzten
Vaters wundern. Angesichts Ihres Unverständnisses kann ich aber vermutlich froh
sein, dass Sie den Gutachtenauftrag zurückgegeben haben.
Vielleicht kennen Sie von .... das lesenswerte, bereits 1992 veröffentlichtes Buch "...", Rasch und Röhring 1992. Oder auch seinen jüngst veröffentlichen Aufsatz "...", in: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft ...
Ich
kann mir daher gut vorstellen, dass sich ... hier für die Interessen meiner
Kinder einsetzen würde.
Sie
schreiben weiter, "Wir wissen, dass Mütter die Macht haben, eine
Umgangsregelung zu vereiteln, aber wir wissen auch, dass es Väter gibt, die
sich selbst für ihre Kinder unattraktiv machen.". Wenn Sie mit
"wir" uns beide meinen, dann möchte ich für mich den ersten Teilsatz
dahin ergänzen, "Wir wissen, dass Mütter die Macht haben, eine
Umgangsregelung zu vereiteln, insbesondere dann, wenn die beteiligten
Professionellen dem nicht durch geeignete Schritte entgegentreten." Sind
Sie damit einverstanden?
Vielleicht
geben Sie mir auch noch einen Hinweis, wie ich mich meinen Kindern
"attraktiv machen" kann. Durch jahrelanges Nichtstun, werde ich meine
"Attraktivität" sicher nicht steigern.
Paul Fels
Brief an Richterin Eggers-Zich
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
27.03.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
seit dem 16.2.01, also seit über fünf Wochen, habe ich von Ihnen keine neue Nachricht über den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten.
zu
Ihrer aktuellen Information beiliegend folgende Materialien:
-
Kopie meines Briefes an den Gutachter Herrn B. vom 27.3.01
-
Kopie aus: "Täterinnen.
Offene und versteckte Aggressionen von Frauen.", Heyne, Claudia:
Kreuz Verlag Zürich 1993
Kapitel
1: "Die Mütter: Gesellschaftliche Ohnmacht und persönliche Macht."
Kapitel
4: "Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch"
-
Beschluss Kammergericht zum "Begleiteten Umgang" v. 21.7.2000, FamRZ
6/2001
- Beschluss OLG Saarbrücken, 4.9.2000 in FamRZ 6/2001
...
Ich
bitte um freundliche Beachtung.
Der
gute alte Brecht scheint einiges von den Schwierigkeiten geahnt zu haben, die
einem Trennungsvater entstehen, der sich "feststehenden Gewissheiten" und der
Meinung von "Autoritäten" nicht unterordnet. Galilei musste abschwören,
das war der Preis dafür, halbwegs in Ruhe gelassen zu werden. Heute sind wir
schon fortschrittlicher, abschwören braucht keiner mehr, nur auf Unterstützung
sollte er auch nicht rechnen:
"DER
PHILOSOPH: ... Herr Galilei, bevor wir um das Vergnügen eines Disputs bitten.
Thema: Können solche Planeten existieren?
GALILEI:
Ich dachte mir, Sie schauen einfach durch das Fernrohr und überzeugen sich?
DER
MATHEMATIKER: Gewiß, gewiß. - Es ist Ihnen natürlich bekannt, dass nach
Ansicht der Alten Sterne nicht möglich sind, die um einen anderen Mittelpunkt
als die Erde kreisen, noch solche Sterne, die im Himmel keine Stütze haben.
GALILEI:
Wie, wenn Eure Hoheit die sowohl unmöglichen als auch unnötigen Sterne nun
durch dieses Fernrohr wahrnehmen würden?
DER
MATHEMATIKER: Man könnte versucht sein zu antworten, dass ihr Rohr, etwas
zeigend, was nicht sein kann, ein nicht sehr verlässliches Rohr sein müsste,
nicht?
...
GALILEI:
Ich bin es gewohnt, die Herren aller Fakultäten sämtliche Fakten gegenüber
die Augen schließen zu sehen und so zu tun, als sei nichts geschehen. Ich zeige
meine Notierungen, und man lächelt, ich stelle mein Fernrohr zur Verfügung,
dass man sich überzeugen kann, und man zitiert Aristoteles. Der Mann hatte kein
Fernrohr.
...
GAILIEI:
Aber die Herren brauchten wirklich nur durch das Instrument zu schauen!
Der
Hofmarschall: Ihre Hoheit wird nicht versäumen, über Ihre Behauptungen die
Meinung unseres grössten lebenden Astronomen einzuholen, des Herren Pater
Christopher Clavius, Hofastronom am Päpstlichen Collegium in Rom."
Bertolt
Brecht: "Leben des Galilei"
In der Hoffnung noch vor Ostern Neues von Ihnen zu erfahren.
Paul Fels
Kopie an: Herrn Arlt-Tychsen, Jugendamt Schleswig-Flensburg
Wenn ich die viele Zeit, die ich mit dem Aufsetzen und Ausformulieren der Briefe verbringen muss, nach den Preisen bezahlt bekäme, die üblicherweise Rechtsanwälte nehmen, wäre ich schon ein steinreicher Mann.
Mein nächstes Schreiben geht an den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes:
03.04.01
Sehr geehrter Herr Arlt-Tychsen.,
beiliegend für Sie:
- Kopie meines Briefes an Richterin Eggers-Zich vom 27.3.01
- Beschluss OLG Stuttgart 26.7.00 Anordnung Therapie
Weiter habe ich Ihnen eine Kopie beigelegt aus:
"Täterinnen. Offene und versteckte Aggressionen von Frauen.", Heyne, Claudia: Kreuz Verlag Zürich 1993
Kapitel 1: "Die Mütter: Gesellschaftliche Ohnmacht und persönliche Macht."
Kapitel 4: "Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch"
Ich bitte Sie insbesondere um Kenntnisnahme von Kapitel 4: "Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch" und ersuche Sie zu prüfen, ob im vorliegenden Fall der anhaltenden Umgangsvereitelung das Wohl meiner Töchter durch narzißtischen Missbrauch durch die Mutter gefährdet ist und gegebenenfalls das Gericht nach
KJHG § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten
(3) Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Absatz 2 gilt entsprechend.
zur Abwendung der Gefährdung anzurufen.
Ich bitte Sie, um eine Eingangsbestätigung meines Schreibens und um Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Prüfung.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Brief an die Mutter
9.4.2001
Hallo Kerstin,
beiliegend zwei Osterbriefe von mir an Antonia und Lara mit je 50,00 DM. Ich bitte Dich, diese Antonia und Lara zu Ostern zu übergeben.
Falls die Kinder mir nicht antworten, bitte ich Dich mich darüber zu informieren, ob die Briefe und das Geld bei Antonia und Lara angekommen sind und was mit dem Geld geschehen wird.
Ich bitte Dich außerdem darum, mir je ein aktuelles Foto von meinen Töchtern zu übersenden. Meine letzten Fotos von den Kindern sind nun schon fast sechs Jahre alt.
Danke
Paul
Brief an das Jugendamt S-F
18.04.01
Sehr geehrter Herr Arlt-Tychsen.,
mit Schreiben vom 3.4.01 informierte ich Sie vom Verdacht der Kindeswohlgefährdung meiner Töchter Antonia und Lara durch deren Mutter, Frau Kerstin Sommer und bat Sie um eine entsprechende Prüfung. Da ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten habe, darf ich sicher annehmen, dass Sie den von mir geäußerten Verdacht zum jetzigen Zeitpunkt nicht definitiv ausschließen können. Sollte dies nicht so sein, teilen Sie mir das bitte mit.
Trotzdem bitte Sie, mir bis zu einer entgültigen Klärung des Verdachts eine Eingangsbestätigung meines obengenannten Schreibens zukommen zu lassen.
Beiliegend für Sie:
- meine Osterbriefe an Antonia und Lara mit Anschreiben an die Mutter
- Broschüre des Kinderschutz-Zentrum Berlin: "Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen."
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Brief an die Richterin
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
18.04.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
hiermit beantrage ich Akteneinsicht zu obengenannten Aktenzeichen. Da ich auf Grund der weiten Entfernung nicht jederzeit nach Flensburg kommen kann, schlage ich für den Einsichtstermin Mittwoch, den 16.5.01 vor, da ich mich an diesem Tag ... ohnehin in Flensburg aufhalte.
Beiliegend für Sie:
- meine Osterbriefe an Antonia und Lara mit Anschreiben an die Mutter
- Broschüre des Kinderschutz-Zentrum Berlin: "Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen."
- "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren.", Friedrich-Wilhelm Heumann, in: "Familie und Recht" (FuR), 1/2001, S. 16-20
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Nun schicke ich erst mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts Flensburg ab. Wahrscheinlich werde ich am Gericht schon als notorischer Querulant gehandelt:
18.04.01
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde zu der Arbeitsweise der am Amtsgericht Flensburg tätigen Richterin Frau Eggers-Zich.
Begründung:
1. Wie ich schon in meiner Eingabe an den Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 17.12.00 bemängelt habe, hat Frau Eggers-Zich in dem von mir 1995 beantragten und bis heute nicht entschiedenen Verfahren auf Umgangsregelung mit meinen Töchtern Antonia und Lara Sommer, am 15.9.00 einen Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. Nur durch eigenes Nachfragen habe ich im Oktober vom eingesetzten Gutachter erfahren, dass dieser erst im Januar, also vier Monate später mit der Begutachtung anfangen konnte. Frau Eggers-Zich hat es anscheinend weder für nötig gehalten, mich über den verzögerten Beginn zu informieren, noch um mein Verständnis zu bitten oder um Abhilfe innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeit zu sorgen.
Dazu: "Stellt der Sachverständige fest, dass er zur Begutachtung der Frage nicht kompetent ist oder keine Zeit hat, ist er verpflichtet, die Akte unverzüglich dem Gericht zurückzuschicken." (Uta Ehinger in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 3/1995., Kopie beiliegend)
Hieraus kann ich nur folgern, dass Frau Eggers-Zich. es offenbar an der nötigen Sorgfalt bei der Auswahl des Gutachters hat fehlen lassen, wozu auch eine Befragung des Gutachters gehören dürfte, ob er für die Übernahme des Auftrages überhaupt Zeit hat.
2. Nach Rücktritt des zuerst eingesetzten Gutachters Büttner, hat der zweite von Frau Eggers-Zich eingesetzte Gutachter, Br. am 13.2.01 den Gutachterauftrag an das Gericht zurückgegeben.
Seitdem sind inzwischen zwei Monate vergangen, ohne dass Frau E einen neuen Gutachterauftrag vergeben hat oder ich anderweitig von ihr über die Bearbeitung meines Antrages informiert wurde. Auf meine telefonische Anfrage Anfang letzter Woche erhielt ich von ihr die Auskunft, dass ich noch vor Ostern schriftliche Mitteilung von ihr erhalten werde. Dies ist nicht geschehen. Da der Umgang zwischen mir und meinen Töchtern nun schon seit fast sechs Jahren durch die Mutter vereitelt wird und fast ebenso lang das erstinstanzliche Verfahren anhängig ist, ist es nicht hinnehmbar, hier weitere Verzögerung zuzulassen, die die Entfremdung zwischen mir und meinen Kindern weiter fortschreiten lassen.
Dazu das Bundesverfassungsgericht:
"Zudem hat das BverfG bereits geklärt, dass auch die Natur eines Verfahrens danach verlangen kann, dieses mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl. BverfGE 46, 17 (29)). ...
In kindschaftsrechtlichen Verfahren, also Streitigkeiten, die das Sorge- oder Umgangsrecht betreffen, ist jedoch bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch als angemessen erachtet werden kann, einzubeziehen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen der eintretenden Entfremdung häufig schon rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung führt, noch bevor ein richterlicher Spruch vorliegt (vgl. BVerfG FamRZ 1997, 871 (873))"
Zitiert nach dem beiliegenden aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.00 - 1 BvR 661/00), veröffentlicht in: "Das Jugendamt" (ehemals "Der Amtsvormund" 2/2001, S. 89-90. Kopie beiliegend.
Dass ich mir neben der stockenden Bearbeitung meines Antrages auch noch den zynisch wirkenden Spruch des zuerst eingesetzten Gutachters Büttner anhören muss: "... Wenn ein Verfahren aber schon über Jahre hoch strittig ist, wird diese Wartezeit i. d. Regel auch keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Lösbarkeit des Konfliktes haben können." (Schreiben vom 28.12.00), sei hier am Rand bemerkt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen zu meiner vorgetragenen Beschwerde.
Paul Fels
Brief an die Richterin
23.04.01
Sehr geehrte Frau Egges-Zich,
leider habe ich seit unserem Telefonat in der Woche vor Ostern, trotz Ihrer Mitteilung, noch vor Ostern von Ihnen einen neuen Bescheid zum Verfahren zu bekommen, bis heute nichts von Ihnen erhalten. Vielleicht können Sie sich nicht vorstellen, welche Ohnmachtsgefühle und darausfolgende Wut Väter haben müssen, denen seit Jahren durch die Mutter der Umgang mit den eigenen Kinder verweigert wird und die auch noch das Gefühl bekommen, dass sich zuständige Richter für die Beendigung der Umgangsvereitelung nicht zuständig oder kompetent fühlen.
Glücklicherweise gehe ich damit so um, dass ich die daraus resultierende Energie in produktiver Weise ... umleite.
Ich bitte Sie, noch einmal zu prüfen, ob Sie nicht wegen möglicher Befangenheit mir gegenüber, den vorliegenden Antrag an einen anderen Richter/Richterin übergeben können. Ich fände das wenigstens ehrlich, wenngleich auch etwas spät.
Beiliegend für Sie zur aktuellen Information:
Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens in gerichtlichen Verfahren; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG
1. Das Rechtsstaatsprinzip erfordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.
2. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung eine besondere Sensibilität für die Verfahrensdauer erforderlich.
3. In umgangsrechtlichen Verfahren führt jede Verfahrensverzögerung faktisch zu einem Umgangsausschluss; daneben werden auch Tatsachen geschaffen, die Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens nehmen können.
4. Zu den Anforderungen an die Zulässigkeit und die Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde. (Leits.d.Red.)
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.00 - 1 BvR 661/00), veröffentlicht in: "Zentralblatt für Jugendrecht" 4/2001, S. 155-157.
In verkürzter Form auch mit Stellungnahme der Redaktion "Kind-Prax", 2/2001, S. 53-54
Kopien für Sie beiliegend.
Ich bitte um freundliche Beachtung
Paul Fels
24.4.01
Mit Poststempel vom 24.4.01 erhalte ich endlich ein Schreiben vom Gericht, dass nun "die Akte dem Sachverständigen Herrn Y zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens ... übersandt wurde."
Den Gutachter hatte ich ja der Richterin schon vor langer Zeit empfohlen. Nun, wunder dauern in der Regel eben länger.
Im Mai 2001 fahre ich nach B. Der Gutachter Y arbeitet dort als Professor an der Universität. Ein Freund von mir wohnt in B, so dass ich das Angenehme mit dem nützlichen verbinden kann und bei ihm übernachte.
Das Gespräch mit dem Gutacher am nächsten Tag dauert mehrere Stunden. Seine Assistentin ist ebenfalls anwesend.
Dann geht´s wieder auf 300 Kilometer Heimreise. So lerne ich wenigstens mal die Bundesrepublik kennen.
Mit Schreiben vom 3.5.01 erhalte ich von Landgericht eine Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Tenor: Es ist alles in Ordnung.
Na, wenigstens eine Antwort bekommt man, was man vom zuständigen Jugendamtsmitarbeiter Herrn Arlt-Tychsen nicht sagen kann, der arbeitet wahrscheinlich nach der Devise von Helmut Kohl - Aussitzen, und dann erledigen sich die meisten Probleme von selbst..
Nun muss ich mich doch mal beim zuständigen Jugendamtsmitarbeiter mal in Erinnerung bringen, sonst wird man mit seinem Anliegen doch glatt "vergessen".
Brief an das Jugendamt Schleswig-Flensburg
22.05.01
Sehr geehrter Herr Arlt-Tychsen,
mit Schreiben vom 3.4.01 und 18.04.01 informierte ich Sie vom Verdacht der Kindeswohlgefährdung meiner Töchter Antonia und Lara durch deren Mutter, Frau Kerstin Sommer und bat Sie um eine entsprechende Prüfung.
Leider habe ich von Ihnen bis heute weder einen Eingangsbescheid, noch eine Rückmeldung zu den von mir geäußerten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung meiner Töchter erhalten.
Ich bitte Sie, mir bis zum 1.6.2001 die erbetene Rückmeldung zukommen zu lassen.
Sollte ich bis dahin von Ihnen nichts hören, muss ich mir vorbehalten, mich an Ihre dienstvorgesetzte Stelle zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mit Schreiben vom 14.6.01 erhalte ich auf meinen letzten Brief vom 22.5.01 eine Antwort des inzwischen zuständigen Jugendamtsmitarbeiters Herrn Wilkens. Ob Herr Arlt-Tychsen die Karrieretreppe rauf oder runter gefallen ist, erfahre ich leider nicht. Na ja, vielleicht ist er ja auch in die Versicherungsbranche gewechselt. Wenn er da so arbeitet wie bei mir, wird er wohl nicht viele Kunden haben.
18.6.01
Ich schicke einen Geburtstagsbrief an meine Tochter Antonia. Beigelegt habe ich auch 50 DM als Geburtstaggeschenk und zwei Fotos, auf einem bin ich drauf, auf dem anderen die Klinik in der Antonia geboren wurde.
4.7.01
Ein Brief von Kerstin ist bei mir angekommen. Antonia hat meinen Brief und die 50 DM Geburtstagsgeschenk erhalten.
17.7.01: Mein nächstes Schreiben an Kerstin:
Hallo Kerstin,
Danke für Deine Information zu meinem Geburtstagsschreiben an Antonia.
Ich bitte Dich, mir noch ein aktuelles Foto meiner Töchter zu schicken. Außerdem bitte ich Dich, mir aller zwei Monate einen Bericht über den Werdegang von Antonia und Lara und über ihre allgemeine Lebenssituation zukommen zu lassen.
Danke
Paul
Mit Datum vom 24.7.01 erhalte ich vom Familiengericht in Kopie einen Befangenheitsantrag der Mutter (gestellt von deren Rechtsanwältin) gegenüber dem beauftragten Gutachter. Der Gutachter hatte zwischenzeitlich mit mir, der Mutter jeweils ein längeres Gespräch und konnte auch mit meinen Töchtern sprechen. Der Befangenheitsantrag war fast zu erwarten. Wenn eine Mutter seit 6 Jahren den Umgang vereitelt und nichts tut, um sich aus ihrer festgefahrenen Haltung zu lösen, dann würde es schon fast an ein Wunder grenzen, wenn sie nicht weiterhin alles nutzt um Veränderungen abzublocken.
Mit gleichem Datum erhalte ich von Kerstin auch die aktuellen Zeugnisse meiner Töchter in Kopie zugeschickt. Na wenigstens ein Lebenszeichen.
Mit Datum vom 8.8.01 erhalten ich vom Familiengericht Flensburg die Stellungnahme des Gutachters zum Befangenheitsantrag. Ich werde innerhalb von 3 Wochen um Stellungnahme gebeten.
Danach wird der Antrag wohl zum Oberlandesgericht Schleswig gehen (wenigstens lerne ich die zuständigen Damen und Herren dort auf diese Weise mal kennen). Bevor sich das OLG damit abschießend befasst hat, werden wohl mindesten 4 Wochen vorübergehen. Alles in allem schon wieder mindestens 2 Monate Zeit geschunden und das für die Mutter alles auf Staatskosten. Ist ja auch eine Möglichkeit Aufmerksamkeit zu erhalten und sich einen Lebensinhalt zu geben, wenn auch eine etwas verrückte.
Mit Datum vom 13.8.01 sende ich meine Stellungnahme an das Familiengericht. Außerdem einen Brief an den Jugendamtsmitarbeiter, mit der Bitte sich mit der Mutter in Verbindung zu setzen und meinen Wunsch nach einem aktuellen Foto von meinen Töchtern an sie heranzutragen. Dem Jugendamtsmitarbeiter habe ich drei Wochen Zeit vorgeschlagen, in der er sich um mein Anliegen kümmern kann. Das ist in etwa auch die Zeit, die man vom Familiengericht für Stellungnahmen eingeräumt bekommt. So kann man das sicher auch vom Jugendamt erwarten, sich in dieser Zeit angemessen um die Dinge zu kümmern.
Beide Briefe haben mich ungefähr vier Stunden Zeit gekostet, denn ich will ja nicht irgendwelche wirren Zeilen abschicken. In der Zeit hätte ich natürlich auch Geld verdienen können, denn auch der Kindesunterhalt für meine Kinder, die ich seit 6 Jahren nicht sehen kann, wird ja regelmäßig und mit Nachdruck von Rechtsanwältin Steinhausen, bzw. den außerdem tätigen Ämtern von mir eingefordert.
Ein guter Rechtsanwalt würde für die vier Stunden Schreibarbeit, die ich quasi ehrenamtlich erledige, vermutlich 1200 DM Honorar verlangen. Ich kann ja mal sehen, ob ich es später bei einer Schadensersatzforderung an die Bundesrepublik Deutschland geltend machen werde.
4.9.01
Ich rufe in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts an. Die Akte ist momentan bei der Richterin.
10.09.01
Telefonat mit Herr Wilkens vom Jugendamt Schleswig-Flensburg. Er hat sich wegen meines Briefes vom 13.8.01 am 15.08. schriftlich an die Mutter gewandt. Eine Rückmeldung von ihr hat er bis heute nicht bekommen. Auf meine Frage, ob er mir dies schriftlich zusenden könne, teilt er mir mit, das dies nicht üblich sei. Na ja, sehr befriedigend ist das nicht, nur weil etwas "nicht üblich" ist, braucht man das ja nicht zum Dogma zu machen. In einer Zeit, in der im Zuge der Verwaltungsreform viel von Kundenorientierung die Rede ist, könnte man das schon mal einführen.
Vor dem Telefonat merkte ich, wie in mir innerlich die Wut hochkam - kein Wunder bei meinen bisherigen Erfahrungen mit den Jugendämtern und ihren konkreten Mitarbeiter/innen. Herr Wilkens war aber freundlich (was ich von anderen rechthaberischen Jugendamtsvertretern leider nicht sagen kann), so dass mein Ärger etwas nachließ.
19.9.01
Anruf bei Richterin Eggers-Zich vom Familiengericht Flensburg. Sie meint, dass ich in der nächsten Zeit Mitteilung über den Befangenheitsantrag erhalten werde.
24.9.01
Heute sind zwei Monate vorbei, seitdem mir die Richterin den Befangenheitsantrag von Kerstin zukommen ließ. Ich weiß gar nicht, wozu man zwei Monate braucht, um einen solchen Antrag abzuprüfen. Makabrer Trost, auch die mächtige USA hat es auch nach Jahren noch nicht geschafft, den mutmaßlichen Top-Terroristen Ussama bin Laden festzunehmen. Aber, vielleicht wollte sie es ja auch gar nicht, könnte der Mann doch möglicherweise viel aus dem Nähkästchen plaudern.
Brief an die Familienrichterin Eggers-Zich :
27.09.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
Mit Schreiben vom 24.7.01 bekam ich vom Amtsgericht Flensburg die Mitteilung, dass die Mutter meiner Töchter einen Befangenheitsantrag gegen den eingesetzten Gutachter gestellt hat. Inzwischen sind 2 Monate vergangen, ohne dass von Ihnen über diesen Antrag entschieden wurde.
Ich möchte hiermit anfragen, wann ich mit einer Entscheidung durch sie rechnen kann?
In der Hoffnung, dass der Kontakt zu meinen Kindern noch vor Erreichung ihrer Volljährigkeit durch das Familiengericht geregelt wird, verbleibe ich.
Paul Fels
03.10.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
am 31.10.2001 ist das sechsjährige "Jubiläum" meines Antrages auf Umgangsregelung. Nun, Rom wurde bekanntlich auch nicht an einem Tag erbaut oder wie der Volksmund sagt, was lange währt wird selten? gut.
Mit Schreiben vom 5.8.2001 hat der beauftragte Gutachter Y eine Stellungnahme zum Befangenheitsantrag an Frau Sommer abgegeben. Nun sind zwei Monate vorbei und es liegt noch keine Entscheidung Ihrerseits dazu vor. Ich bitte Sie, mich zu informieren, wann Sie Ihre Entscheidung bekannt geben werden, bzw. welche Gründe vorliegen, dass von Ihnen eine Entscheidung eventuell noch nicht getroffen werden kann und wann sie in diesem Fall zu erwarten ist.
Ich bitte Sie, mich bis zum 12.10.01 zu informieren. Sollte mir bis dahin keine Information vorliegen, würde ich in der darauffolgenden Woche erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Landgerichtes Flensburg einreichen.
...
Paul Fels
11.10.01
Nun ruf ich mal die Richterin an. Es gibt ja wirklich Dinge, die ich lieber täte als eine Richterin, die seit drei Jahren das Umgangsverfahren führt ohne, dass eine Entscheidung in erster Instanz getroffen wurde, geschweige denn ein Ende der Umgangsvereitelung abzusehen ist, anzurufen.
Na ja, was solls, da muss ich wohl durch.
Die Richterin sagt mir sinngemäß am Telefon: "Ich habe mehrere Briefe von Ihnen vorliegen. Ich habe auch noch andere Fälle. Ich muß noch die Tonbandmitschnitte anhören."
Paul Fels: "Das Verfahren läuft ja nun schon seit 6 Jahren"
Richterin E.: "Sie kriegen bis Ende der nächsten Woche per Post eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag"
Ende des Gespräches.
Na da bin ja gespannt, ob ich bis Ende nächster Woche was kriege. Wenn nicht, geht die Dienstaufsichtsbeschwerde raus, da hat der Direktor des Landgerichts wenigstens auch noch was zu tun und Richterin E. muss sich auch noch darum kümmern - frei nach dem Motto, wer keine Arbeit hat, macht sich welche.
19.10.01
Jetzt schicke ich die Dienstaufsichtsbeschwerde ab. Ich komm mir vor, als ob ich im wilden Westen lebe, wo jeder die Gesetze so auslegt, wie es ihm gerade passt, aber nicht im vielgepriesenen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin E.
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara vom 31.10.1995, Geschäftsnr. ...
19.10.01
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde über die Richterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich.
Begründung:
Mit Datum vom 8.8.01 erhielt ich von Frau Eggers-Zich. die Stellungnahme des beauftragten Gutachters Herrn Yzum gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag durch die Mutter meiner Kinder Frau Kerstin Sommer.
Mit Schreiben vom 3.10.01 bat ich Frau Egges-Zich., mich bis zum 12.10.01 über ihre Entscheidung zum Befangenheitsantrag zu informieren.
Am 11.10.01 - bis dahin war mir noch immer keine Entscheidung zugegangen - gegen 12.10 Uhr rief ich Frau Eggers-Zich. an. Sie erklärte sinngemäß:
"Ich habe mehrere Briefe von Ihnen vorliegen. Ich habe auch noch andere Fälle. Ich muß noch die Tonbandmitschnitte anhören."
Paul Fels: "Das Verfahren läuft ja nun schon seit 6 Jahren"
E.: "Sie kriegen bis Ende der nächsten Woche per Post eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag"
Trotz ihrer Zusage ist mir bis heute, über 2 Monate nach der Stellungnahme des Gutachters keine Entscheidung zugegangen. Dies ist um so unverständlicher, als ich Frau Eggers-Zich unter Hinweis auf das mittlerweile seit 6 Jahren noch nicht entschiedene Umgangsverfahren, mehrfach mit Nachdruck auf die Problematik der Verschleppung von Entscheidungen aufmerksam gemacht habe.
...
Ich bitte Sie um Prüfung der von mir vorgetragenen Beschwerde.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an Frau Eggers-Zich.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Nachdem ich den Brief abgeschickt habe, erreicht mich doch noch mit Datum der Geschäftsstelle des Gerichtes vom 19.10.01 die Entscheidung der Richterin vom 17.10.01. Der Poststempel ist allerdings vom 24.10.01. Ist schon eigenartig wie lange ein Brief von einer Geschäftsstelle bis zur Post braucht.
Der von Kerstin gegen den Sachverständigen gestellte Befangenheitsantrag wird von der Richterin zurückgewiesen. Immerhin zwei Seiten, einzeilig, die Begründung. Da brauch man bestimmt 2 Stunden zum Schreiben. Die Argumentation der Richterin ist klar und überzeugend. Endlich mal ein Lichtblick in all dem jahrlangen Trübsal. Bin gespannt, wie es nun weitergeht. Vielleicht geht Kerstin mit einer Beschwerde vor das Oberlandesgericht Schleswig? Das wird zwar wohl in der Sache nichts bringen, aber 2 Monate Verfahrensverzögerung sind wohl allemal drin. Meine Töchter werden nun schon so lange mit staatlicher Duldung von der Mutter für deren Bedürfnisse missbraucht, da soll es wohl auf zwei weitere Monate nicht ankommen?
Mit Briefdatum vom 25.10.01 und Poststempel "Justizbehörden Flensburg" vom 30.10.01 kommt dann auf meine Beschwerde auch die Antwort vom Präsidenten des Landgerichts, der auf Grund des inzwischen ergangenen Beschluss davon ausgeht, dass sich mein Anliegen inzwischen erledigt hat.
15.11.01
Mit Schreiben vom 15.11.01 erhalte ich vom Familiengericht Flensburg die Mitteilung, dass "die Akten an das Oberlandesgericht in Schleswig aufgrund der sofortigen Beschwerde gesandt worden sind."
Im Klartext, die Mutter hat Beschwerde gegen die Entscheidung der Richterin eingelegt, den gegen den eingesetzten Gutachter gerichteten Befangenheitsantrag der Mutter zurückzuweisen.
Na ja, war ja fast zu erwarten. Wenn schon Umgangsvereitelung dann aber auch konsequent, koste es was es wolle.
Mal schaun, was das OLG in seiner unendlichen Weisheit beschließen wird.
Hoffentlich gibt es für die Rechtsanwältin dafür nicht auch noch Prozesskostenhilfe auf Kosten der Steuerzahler/innen.
Mit Datum vom 7.11.01 und Poststempel vom 22.11.01 (komisch dass ein Brief 15 Tage von der Geschäftsstelle bis zur Post benötigt, solange ging zu DDR-Zeiten nicht einmal die Post von Moskau nach Ostberlin) erhalte ich die "sofortige Beschwerde" von Rechtsanwältin Steinhausen zugesandt.
"In der Familiensache ...
legen wir gegen den Beschluss des Gerichts vom 17.10.01, zugestellt am ...
sofortige Beschwerde
ein.
Zur Begründung verweisen wir zunächst auf unseren Antrag vom ... und auf unseren Schriftsatz vom ...
Die Wertung des Gerichts dahingehend, daß die Annahme der Besorgnis der Befangenheit nicht begründet sei, halten wir nicht für zutreffend.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige ist, was aus seiner Art der Befragung deutlich wird, ein Vertreter der sog. PAS-Theorie (zu deutsch elterliches Entfremdungssyndrom), die aus den Vereinigten Staaten kommt, wo es auch in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren auf Verschuldensfragen ankommt. Nach dieser Theorie gebietet das Kindeswohl Besuchskontakte zu dem nicht betreuenden Elternteil gewissermaßen um jeden Preis. Es dürfte sich hierbei um ein Dogma handeln. durch empirische Forschungen ist dies jedenfalls nicht belegt. Dabei wollen wir keinesfalls in Zweifel ziehen, daß es für jedes Kind wünschenswert ist, zu beiden Elternteilen möglichst intensive Kontakte zu haben. Nun kann man natürlich dem Sachverständigen sein theoretisches Konzept nicht vorwerfen. Wir haben dies nur zur Erläuterung vorweggeschickt. Wir sind der Auffassung, daß der Sachverständige, erklärbar durch seinen theoretischen Ansatz, Grenzverletzungen begangen hat, die eben nicht mehr hinnehmbar sind und die Besorgnis der Befangenheit begründen.
Hinzu kommt folgendes:
...
gez. Steinhausen
Meine Stellungnahme an die Richterin:
26.11.01
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
danke für die Übersendung der "sofortigen Beschwerde" der Mutter meiner Töchter vom 5.11.01 zu der ich im folgenden Stellung nehme.
Zu der Vermutung von Rechtsanwältin Steinhausen, bei PAS würde es sich um ein Dogma handeln und ihrer Behauptung die sogenannte "PAS-Theorie" gebiete Besuchskontakte um jeden Preis, bleibt Frau Steinhausen bedauerlicherweise Nachweise dafür schuldig. Vielleicht auch deshalb, weil sie sich mit der vorliegenden Originalliteratur bisher noch nicht beschäftigt hat. Im übrigen hat der beauftragte Gutachter noch an keiner Stelle etwas darüber gesagt, ob nach seiner Ansicht im vorliegenden Fall PAS vorliegen würde. Wieso Frau Steinhausen dann solche unterschwelligen Prophezeiungen macht bleibt offen.
Davon abgesehen, kommt heute keine ernsthaft professionell mit Umgangskonflikten befasste Person mehr am Thema Umgangsvereitelung und PAS vorbei, wobei beides nicht identisch ist.
So z.B. auch im kürzlich gehaltenen Vortrag von Anne Lütkes, Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie in Schleswig-Holstein anlässlich der Fachtagung "Betreuter Umgang" am Donnerstag, 29. März 2001
"...
Zwar ist die Gefahr manipulativer Einflüsse bis hin zum sogenannten "Entfremdungs-" oder auch "PAS-Syndrom" (Parental-Alienation-Syndrom) in der Familienberatung und im Familienrecht tätigen Praktikerinnen und Praktikern des Familienrechts durchaus bewusst. Auch sollte die Umgangsbegleitung nicht den Fehler wiederholen, den jeder begehen muss, der ein 8 jähriges Kind schlicht danach fragt, ob es Umgang mit dem einen oder anderen Elternteil "wünscht". Da Eltern nicht "abgewählt" werden können, muss ein solches Kind schnell in Loyalitätskonflikte geraten.
..."
Im Internet unter:
http://www.schleswig-holstein.de/landsh/mjf/jugend/62_1.htm
Den vollen Wortlaut des Vortrages habe ich diesem Schreiben in Kopie beigelegt.
Aktuell an anderer Stelle Fritz Funke, Richter am OLG Hamm: "...Bei der frühen Erkennung der mangelnden Bindungstoleranz können die unter dem in letzter Zeit zunehmend verwendeten Begriff des Parental Alienation Syndrome (PAS) verbreiteten Erfahrungen hilfreich sein. ...", "Anwaltsblatt" 11/2001, S. 605
So exotisch, wie von Frau Steinhausen angedeutet, ist der PAS-Begriff also nicht.
Rechtsanwältin Steinhausen zum Thema PAS folgend, hieße das wohl, dass die Ministerin für Familie und Justiz und zumindest auch ein Richter eines OLG eine Theorie zumindest billigt, wenn nicht sogar unterstützt, deren theoretischer Ansatz von Sachverständigen für Grenzverletzungen genutzt werden.
Ob der Sachverständige eine Grenzverletzung begangen hat, darüber wird nun das OLG Schleswig zu urteilen haben. Ich möchte zum Thema Grenzverletzungen bemerken, dass ich der Meinung bin, dass von Frau Sommer seit nunmehr über 6 Jahren durch die Umgangvereitelung Grenzverletzungen gegenüber ihren Töchtern Antonia und Lara und mir als Vater begangen werden.
Hinzu kommt, dass für mich an keiner Stelle erkennbar ist, wie Frau Sommer ihrer Verantwortung als Mutter gerecht werden will, zu einer Beendigung der Umgangsvereitelung und der damit verbundenen Grenzverletzungen beizutragen. Im Gegenteil, jede/r die/der daran rührt, dass diese Grenzverletzungen beendet werden, wie es möglicherweise der Gutachter getan hat, wird sich der Gefahr ausgesetzt sehen, von Frau Sommer als Grenzverletzer/in angesehen und gegebenenfalls auch bezeichnet zu werden.
Rechtsanwältin Steinhausen stellt noch fest, "wollen wir keinesfalls in Zweifel ziehen, dass es für jedes Kind wünschenswert ist, zu beiden Elternteilen möglichst intensive Kontakte zu haben. Hier kann ich Frau Steinhausen ausnahmsweise einmal zustimmen. Bärbel Wardetzki schreibt dazu:
"Die Betonung der männlich fordernden Aspekte in der Erziehung des Mädchens hängt stark von der Beziehung und der Rollenverteilung unter den Eltern ab. In der Literatur wird übereinstimmend die Abwesenheit des Vaters als Hauptmerkmal bei der Ausbildung narzißtischer Persönlichkeiten hervorgehoben. In den meisten Krankengeschichten ist ebenfalls vom tatsächlichen oder emotionalen Verlust des Vaters die Rede. Das bedeutet, daß er entweder durch Trennung oder Tod physisch nicht vorhanden oder körperlich zwar anwesend war, aber eine distanzierte Beziehung zu dem betreffenden Kind besaß. Die Abwesenheit des Vaters verstärkt die narzißtische Problematik in zweierlei Hinsicht. Zum einen fühlt sich die Mutter vom Partner verlassen und zu wenig unterstützt, da durch seine >Randexistenz< die Verantwortung für die Kinder und die emotionale Versorgung der Familie ihr zufällt. Trauer und Zorn über ihre eigene Verlassenheit verstärken die narzißtische Besetzung des Kindes.
Zum anderen muß die Mutter neben ihrer Mutterrolle auch noch die Vaterrolle übernehmen und >männlich-patriarchale< Werte vertreten. Dadurch wird die mütterliche Haltung fordernder und weniger empathisch. Und das um so stärker, je weniger der Vater anwesend ist und die männliche Position mit vertritt. Der Mangel an mütterlicher Empathie ist jedoch, wie wir bereits sahen, ein Kristallisationspunkt, um den sich die Entstehung der narzißtischen Störung bildet." S. 114
aus: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"
Bärbel Wardetzki, Kösel, 1991, ISBN 3-466-30320-6, 32 DM
Es freut mich, dass Frau Steinhausen diese Ansicht zur Bedeutung des Vaters verbal äußert. Praktisch unterstützt sie mit ihrer unkritischen Vertretung von Frau Sommer aber seit Jahren genau das Gegenteil. Abschottung und Entfremdung der Kinder vor dem vermeintlich gefährlichen oder wie auch immer kindeswohlschädigenden Vater.
Auch wenn mir und meinen Töchtern, viele Jahre lebendigen Kontaktes verloren gegangen sind, dessen Verlust und dem damit verbundenen Schmerz und der Trauer vielleicht nur selbst Betroffene nachempfinden können und die Chancen zu einer Entwicklung neuer Perspektiven bisher nicht genutzt wurden, bin ich bereit, den schwierigen Weg der Versöhnung zu gehen. Unsere Töchter Antonia und Lara verdienen einen solchen Weg ihrer Eltern und eine Mutter und einen Vater, denen sie mit Achtung begegnen können.
...
Kopien dieses Schreibens ... sende ich an: Rechtsanwältin Steinhausen; Herrn Wilkens, JA Schleswig-Flensburg; Gutacher Herrn Y
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
17.12.01
Habe heute im Oberlandesgericht Schleswig angerufen, um nach dem Stand zu fragen. Auch wenn mit der Sachbearbeiter nichts genaueres sagen kann, weiß ich nun immerhin dass die Beschwerde vom 2. Familiensenat behandelt wird.
Dieses Weihnachtsfest wird das siebte hintereinander sein, dass ich und meine Töchter getrennt verbringen werden. Hoffentlich kommt nicht noch ein achtes dazu.
Dass einige was ich tun kann, wie jedes Jahr meinen Kindern einen Weihnachtsbrief schicken und jedem Kind 100 DM zu schenken.
2002
7.1.2002
Prost Neujahr noch nachträglich. Es geschehen noch Wunder in Deutschland. Ich habe heute im Oberlandesgericht Schleswig angerufen. Der Sachbearbeiter sagt mir, dass das OLG nun entschieden hat. Wenn man bedenkt, dass die Akte am 15.11.01 dorthin gegangen ist, muß man es schon fast als ICE-Tempo bezeichnen, wenn ein Oberlandesgericht nach 9 Wochen eine Entscheidung getroffen triff. Angesichts einer Verfahrensdauer von bisher über 6 Jahren muss man das schon fast als Blitzentscheidung bezeichnen. Ja, so ist es eben in Deutschland - einer der entscheidungsfreudigsten und innovativsten Staaten der Welt, insbesondere im Familienrecht. Da kann sich so manche Bananenrepublik eine Scheibe abschneiden. Wenn jetzt noch die Übersendung des Beschlusse an meine Adresse unter 2 Wochen bleibt, sollte man die deutsche Justiz für den Nobelpreis für Physik vorschlagen. Quasi für die Entdeckung der Überlichtgeschwindigkeit.
9.1.02
Heute war ein Brief von Kerstin im meinem Briefkasten. Wie gewohnt ohne Anrede und Absender - die Mutter ist ja ein armes Opfer, dies hat ihr auch ihre Rechtsanwältin bestätigt und Diplom-Psychologin Ringel und spätestens seit der Etablierung der Frauenbewegung sollten ja alle wissen, dass Frauen immer die armen Opfer sind und Männer die bösen Täter - warum sollte sie mich da anreden. Dass ich der Vater bin, zählt da nicht, wäre ja auch noch schöner. Im Brief die Mitteilung, dass Antonia und Lara meine Weihnachtssendung erhalten haben.
Dass ich nicht mehr zu mahnen brauche, um von der Mutter überhaupt eine Empfangsbestätigung meiner Sendungen zu bekommen, kann man wohl schon fast als Erfolgsmeldung verbuchen. Nicht sehr viel in sechs Jahren, aber Rom wurde ja auch nicht an einem Tag erbaut.
11.01.2002
Hallo Kerstin,
Danke für Deine Nachricht mit Poststempel vom 8.1.02 zum Empfang meiner Weihnachtssendung durch Antonia und Lara.
Ich bitte Dich, wie schon mehrfach erfolglos geschehen, um Zusendung eines aktuellen Fotos meiner Töchter, das letzte Foto das ich habe stammt noch aus dem Jahr 1995. Außerdem möchte ich Dich darum bitten, solange der persönliche Kontakt zwischen Antonia, Lara und mir nicht wiederhergestellt ist, mir halbjährlich einen Bericht über die Entwicklung von Antonia und Lara zu kommen zu lassen.
...
Danke für Dein Verständnis
Paul
An so einem kurzem Brief sitze ich immer zwei bis drei Tage. Erst schreibe ich mal einen Entwurf. Da sind dann aber noch emotional und sachlich bedingte Formulierung drin, die ich nach dem Überschlafen noch einmal verändere. Während der zwei Tage habe ich Spannungen in der Kopfhaut, im Magenbereich und im rechten Ohr. Nebenbei soll man auch noch arbeiten, denn auf die Zahlung von Kindesunterhalt hat die Mutter trotz der Umgangsvereitelung bisher noch nicht verzichtet. Gut dass ich krankenkassenversichert bin und mir die Krankenkasse, nachdem ich kaum noch laufen konnte, Akupunktur für meine psychosomatisch bedingten Rückenschmerzen finanziert. Und da das Tausenden von Trennungsvätern so geht, braucht sich eigentlich niemand zu wundern, dass die Ausgaben der Krankenkassen immer weiter ansteigen.
Wenn dann der Brief und die Kopien an Jugendamt und Gericht endlich säuberlich im Briefumschlag stecken und im Briefkasten verschwunden sind, schwindet die Körperspannung. Aus den Augen - aus dem Sinn - der Volksmund weiß, wovon der spricht.
22.1.2002
Das Amtsgericht Flensburg teilt mir mit.
"In der Familiensache ...
werden die Akten dem Sachverständigen Y in B übersandt, m.d.B. die Begutachtung fortzusetzen, nachdem das Oberlandesgericht die Beschwerde gegen den Beschluss vom 17.10.2001 durch Beschluss vom 13.12.2001 zurückgewiesen hat."
Endlich mal ein Lichtblick. Auch wenn ich annehmen muss, dass bei der Verbissenheit, mit der Kerstin den Umgang bisher vereitelt hat, sie wohl auch in Zukunft alle ihr möglichen Register ziehen wird, um das Verfahren zu verschleppen oder ins Leere laufen zu lassen. Und ihre Anwältin wird ihr vermutlich wie bisher die nötige Rückendeckung geben.
Wieso es aber vom Beschluss des OLG vom 13.12.01 bis zum 22.1.02 über einen Monat dauert, bis ich über den Beschluss in Kenntnis gesetzt werde, dazu bedarf es hellseherischer Fähigkeiten. Wenn man sich vorstellt, dass man heutzutage mal locker in 8 Stunden von Berlin nach New York fliegen kann und selbst Jules Verne "In Achtzig Tagen um die Welt" kam, kann man sich schon ein wenig über das Tempo der deutschen Justiz wundern.
Mit Schreiben vom 23.01.2002 erreicht mich endlich der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Die sofortige Beschwerde der Mutter "wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen."
Nach langer Zeit endlich mal ein vernünftiges Zeichen, dass der staatliche Wächter Gericht nicht jeden jahrelang anhaltenden unverantwortlichen Unfug einer umgangsvereitelnden Mutter mitmacht. Das erste Mal auch, dass der Mutter die gerichtlichen Kosten für ihre Bemühungen zur Umgangsvereitlung in Rechnung gestellt werden. Wäre das schon vor 6 Jahren passiert, hätte allen Beteiligten viel Leid erspart werden, dem Vater wären die Kinder erhalten worden und den Kindern der Vater. Der Staat hätte sinnlose Geldausgaben und verschleuderte zeitliche Ressourcen vermieden.
Nun mal sehen, wie es weitergeht und welche Register nun von Kerstin und ihrer Rechtsanwältin gezogen werden, um den Grabenkrieg aufrechtzuerhalten.
Mit Datum vom 14.02.2002 erreicht mit ein Schreiben vom Sozialamt in Harrislee.
Das Sozialamt ist für die Mutter meiner Kinder zuständig.
"Wie Ihnen bereits Frau Rechtsanwältin ... mit Schreiben vom ... mitgeteilt hat, haben Sie alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um durch Ausnutzung Ihrer Arbeitskraft den gesetzlichen Mindestunterhalt für ihre Kinder ... sicherzustellen. Ihre berufliche Umorientierung läuft diesem Ziel zumindest derzeit ganz eindeutig zuwider. Wir haben daher zu prüfen, ob wir unter diesen Umständen nicht Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie stellen müssen. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen bis zum ... Gelegenheit zur Stellungnahme."
Das Schreiben endet mit der Floskel "Mit freundlichen Grüßen", so was nennt man Double Bind oder Zuckerbrot und Peitsche.
Mit Datum vom 7.3.02 erhalte ich Post vom Familiengericht. Darin ein Schreiben des Gutachters vom 17.2.02 an Kerstin, die Mutter meiner Töchter und eine Stellungnahme dazu von der Rechtsanwältin Steinhausen, die Kerstin vertritt:
"... halten wir das Vorgehen des Sachverständigen aus nachfolgenden Gründen nach wie vor für fragwürdig.
Mit Schreiben vom 17.2.02 wendet der Sachverständige sich an die Antragsgegnerin und schlägt ein gemeinsames Gespräch der Parteien mit ihm vor. Für den Fall der erwarteten Ablehnung eines solchen Gespräches kündigt er an, ein alleiniges Treffen zwischen den Kindern und dem Antragsgegner herstellen zu müssen. sonst, so der Sachverständige bleibe nur noch der Weg über das Gericht ... . In diesem Zusammenhang ist von staatlichen Wächteramt die Rede. ...
Hier wird wieder in bekannt Art und Weise vorgegangen. Wir fragen uns, ob der Sachverständige der Antragsgegnerin Angst machen will. Er hat sich doch seine Meinung über den von ihm zu begutachtenden "Fall längst gebildet. Mag er das Gutachten erstellen. Sollte dann noch Diskussionsbedarf bestehen, kann im Anschluss ein Termin mit dem Sachverständigen stattfinden. Es soll doch nicht nur ein mündliches Gutachten erstattet werden oder sehen wir das falsch?"
Die Anwältin kann nicht einmal in menschlicher Sprache von Mutter und Vater sprechen, statt dessen spricht sie in der Sprache des "Kalten Krieges" von "Antragsgegnerin" und "Antragsgegner" und verrät damit wohl einiges von dem Muster in dem sie denkt und handelt. Man stelle sich einmal meine Töchter vor, die auf diese Art und Weise keine Mutter und keinen Vater mehr haben, sondern nur noch eine Antragsgegnerin und einen Antragsgegner als Elternteile. Für diese Form verbaler Kindesmisshandlung bezahlt der Staat der Rechtsanwältin auch noch aus Steuergeldern finanzierte Prozesskostenhilfe.
Stellungnahme des Vaters an die Richterin Eggers-Zich vom Amtsgericht Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
15.03.2002
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
mit Datum vom 5.3.2002 erreichte mich das Schreiben vom Amtsgericht Flensburg mit dem Schreiben des Gutachters Y an die Mutter meiner Töchter, Frau Sommer vom 17.2.02 und der Stellungnahme von Frau Sommer durch die Anwältin Frau Steinhausen vom 1.3.2002.
Dass Frau Steinhausen unbekümmert weiterhin von "Antragsgegnerin" und "Antragsgegner", statt von Mutter und Vater spricht, zeigt mir, in welchen Frontkategorien sie offenbar denkt und auch handelt. Ich finde das unverantwortlich. Man stelle sich das einmal aus der Sicht von Antonia und Lara vor, die keine Mutter und keinen Vater mehr haben, sondern nur noch einen "Antragsgegner" und eine "Antragsgegnerin" als Elternteile. Nicht zuletzt durch das Verhalten von Frau Steinhausen bin ich inzwischen zu der Ansicht gekommen, dass Rechtsanwälte in familiengerichtlichen Verfahren zum Thema Umgang und Fragen der elterlichen Sorge in der Regel nichts zu suchen haben, weil sie, und dass mitunter auch noch auf Staatskosten, wohl nur dazu beitragen, dass keine Probleme gelöst werden, sondern statt dessen der Elternkonflikt eskaliert.
Ich frage mich auch, wozu Frau Sommer im besten Erwachsenenalter von 40 Jahren eine Anwältin braucht, anstatt die Dinge die ihr wichtig sind, selber mir als Vater oder den beteiligten Professionellen mitzuteilen.
Leider haben die dem Kindeswohl verpflichteten Professionellen es seit Jahren mehr oder weniger versäumt, mit Frau Sommer auch einmal über ihre Verantwortung als Mutter zu reden. Und wenn sie es denn mal ansatzweise versucht haben, so hat ihnen Frau Sommer umgehend gezeigt, wer die Herrin des Verfahrens ist, nämlich nicht die Professionellen, sondern sie. Im Familiengericht Berlin ... hat schon eine Äußerung des Richters ausgereicht, dass Frau Sommer einfach den Sitzungssaal verließ. Der Richter hat diese Brüskierung und Missachtung des Gerichtes, aber auch des Vaters bedauerlicherweise nur im Protokoll erwähnt, es jedoch nicht zum Gegenstand einer Abmahnung an die Mutter gemacht. In der Familienberatungsstelle Flensburg in der Bahnhofstraße sprang Frau Sommer bei einer Beratung auch gleich auf und war drauf und dran, den Raum zu verlassen, weil es mal nicht nach ihrer Nase ging. Solcherart von ihr erpresst, nahmen sich dann die Berater/innen sehr stark zurück und ich als Vater wurde von der Beraterin auch noch in ein schlechtes Licht gerückt.
Das Verhalten der Mutter meiner Töchter finde ich kindlich-trotzig, nichts desto trotz zeigt es Wirkung. Die Professionellen haben sich auf dadurch jahrelang beeindrucken und von ihr als Tanzbär am Nasenring vorführen lassen. Nun ist mit ... ein Gutachter tätig, der Frau Sommer nicht nach dem Munde redet - und prompt bekommt er von ihr einen Befangenheitsantrag und wird ihm "Angstmache" unterstellt. Vielleicht sollte der Gutachter mit einer Harfe oder eine Mandoline erscheinen und Minnelieder vor ihrem Fenster singen, damit er ihre Zuwendung bekommen darf.
Mir scheint, dass sich Frau Sommer gemeinsam mit ihrer Anwältin Frau Steinhausen seit Jahren hinter einer Wagenburg verschanzt hat und Antonia und Lara in einer Form von Zwangsmitgliedschaft auf unbedingte Loyalität vereidigt worden sind (vgl. dazu den beigelegten Aufsatz "PAS und seine Geschwister").
Wagenburgmentalitäten kennen wir auch aus dem Bereich von Sekten und wir kennen auch tragische Ereignisse, bei denen Kinder in Extremfällen mit in den Wahn und den Tod erwachsener Sektenmitglieder gerissen wurden.
Dass meine Töchter von der hier angedeuteten Haltung ihrer Mutter nicht unbeeinflusst bleiben, liegt für mich auf der Hand - welches Kind könnte das - und um so mehr sehe ich Handlungsbedarf, damit sich Antonia und Lara von der Sichtweise ihrer Mutter durch eigene realistische Erfahrungen mit ihrem Vater in gesunder Weise distanzieren können. Das ist für mich auch eine Frage der Sicherung des Kindeswohls, damit dieses nicht wie bisher nur Worthülse bleibt, sondern in Bezug auf eine gelebte Beziehung der Kinder zu ihrem Vater überhaupt erst einmal wieder konkrete Gestalt annehmen kann.
Aber nicht nur die Kinder können von der Wiederaufnahme des Kontaktes zu ihrem Vater profitieren, sondern auch ihre Mutter, wenn sie denn feststellen wird, dass sich ihr jahrelanger verbissener Kampf gegen die Chimäre des "bösen Vaters" sich in das Wunder gegenseitigen elterlichen Respekts verwandeln kann.
...
Mit freundlichen Grüßen
Paul Fels
08.06.2002
Seit meinem letzen Brief an die Richterin im März diesen Jahres sind nun fast drei Monate rum. Inzwischen ist viel passiert - nämlich fast 90 Tage sind vergangen. Neunzig Tage, an denen die Mutter meiner Töchter jeden Abend mit einer großen Lüge schlafen gegangen ist, der Lüge vom überflüssigen Vater. Für mich sind 90 Tage "warten und nichts passiert" mittlerweile schon Gewohnheit - auch wenn es mich weiter wütend macht, wie in Deutschland die Rechte von Kindern und Vätern weiter mit Füßen getreten werden und umgangsvereitelnde Mütter Narrenfreiheit und das Recht auf Kindesmissbrauch haben. Eines Tages wird auch das der Vergangenheit angehören und man muss schon in eine Gruselkabinett gehen, um etwas von dem väterfeindlichen Geist und der dominanten Mütterideologie des 20. Jahrhunderts zu erfahren.
In ein paar Tagen hat meine große Tochter Antonia ihren 14. Geburtstag. Die Hälfte ihres Lebens hat sie nun schon abgetrennt von ihrem Vater verbracht. Was für ein Vaterbild hat sie in den letzten sieben Jahren gehabt?
Und wie geht es ihrer Mutter, die sich jeden Abend mit selbstgebastelten Lügen: "meine Kinder brauchen keinen Vater" und: "Ich trage als Mutter keiner Verantwortung, weder für die Vergangenheit, noch für die Gegenwart, noch für die Zukunft" schlafen legt?
Schön, dass man als betroffener Vater weiß, dass diese Internetseite 1500 Mal im Jahr aufgerufen wird und schön auch mal eine Rückmeldung wie die folgende zu bekommen:
Guten Tag,
beim Lesen der Abhandlung "Fall Fels", ist schon eine gewaltige Wut in mir aufgekommen. Es ist einfach offensichtlich, dass die Juristenlobby bisher erster Sieger der Auseinandersetzung war. Deshalb wäre es auch angebracht, eine Kostenaufstellung der Verfahrenskosten und Anwaltskosten zu veröffentlichen. Dieses Geld ist weg und kann den Kindern nicht mehr von Nutzen sein. Auch wäre eine Gegenüberstellung der Kosten Vater /Mutter interessant.
Ich möchte das herzlose Thema Kosten keinesfalls in den Vordergrund bringen. Aber ich habe den Verdacht, daß die Suppe der Zwistigkeit von den Rechtsvertretern weiter am Köcheln gehalten wird, um gut Kasse zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Kunze. (Name anonymisiert - Väternotruf)
Saarbrücken, 10.06.2002
Brief an meine ältere Tochter
Liebe Antonia,
zu Deinem 14. Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Als Geburtstagsgeschenk bekommst Du 40 Euro von mir, die ich hier beigelegt habe. Weitere 40 Euro spare ich für Dich und wenn Du Sie brauchst, kannst Du Sie bei mir abholen.
Die Hälfte Deines Lebens haben wir beide nun schon keinen Kontakt mehr miteinander. Ich finde das sehr schade und wünsche mir, dass das bald vorbei ist.
Von meinem letzten Besuch zu Ostern bei meiner Schwester ... in ... habe ich Dir drei Fotos beigelegt. Wir sind an einem Tag mit der Schmalspurbahn von ... nach ... gefahren. Auf den Fotos sind Deine beiden Cousinen ... und ... , ... und ich.
Auf einem anderen Foto bin ich allein. Das Foto ist vom Mai diesen Jahres. Da war ich zu Himmelfahrt in ... . Da war 4 Tage lang ein großes Treffen.
Ich habe Dir auch noch ein anderes Foto beigelegt. Es ist ungefähr 60 Jahre alt. Auf dem Foto ist Deine Uroma ... . Sie hat Deine Großtante ... oder auch ... auf dem Arm. Genau weiß ich das nicht. Deine Oma ... , meine Mutter steht daneben. Sie war damals ungefähr 10 Jahre alt.
Diesen Mittwoch zu Donnerstag war ich in G. Gleich daneben liegt das Schloss B, wo Du mit mir und Deiner Mama 1989 warst, da warst Du noch ein Baby.
Heute am Freitag habe ich noch einiges für meine Arbeit erledigt. Morgen fahre ich mit meinen alten Schulfreunden F und R nach E. Wir werden dort übernachten und uns ansonsten erholen und durch den Wald und über die Wiese zum See laufen.
Ich könnte Dir noch viel schreiben, was ich, seit meinem letzten Brief an Dich zu Ostern, erlebt habe. Ich weiß aber nicht, ob Dich das alles interessiert und ob Du meine Briefe überhaupt liest, deshalb ende ich hier.
Astrid Lindgren, die Kinderbuchautorin von "Pippi Langstrumpf" ist vor kurzem gestorben. Aus einer Zeitschrift habe ich Dir eine Geschichte von ihr kopiert.
Ich habe Dir auch noch die Zeitschrift P... vom Januar 2002 beigelegt. Vielleicht interessieren Dich dies.
Falls Du mal in eine Jugendherberge fährst, kannst Du den Jugendherbergsausweis benutzen, den ich Dir beigelegt habe. Für Lara habe ich auch einen beigelegt, vielleicht kannst Du ihn ihr geben.
Es grüßt Dich und auch Lara ganz lieb
Dein Papa
14.06.2002
4.7.02
Fast unglaublich. Kerstin hat mir, ohne dass ich diesmal mahnen musste, die Zeugnisse von Antonia und Lara zugesandt. Dazu noch ein fast anderthalbseitigen Brief, in dem die Mutter mir mitteilt, dass Antonia meine Geburtstagspost erhalten hat. Dann noch ein bißchen aus dem Leben der Kinder. Einen Anrede am Beginn des Briefes fehlt zwar immer noch und auch die Unterschrift von Kerstin am Ende des Briefes, aber man sollte die kleinen Fortschritte nicht unterschätzen. Man könnte fast drauf wetten, dass sich Kerstin nach weiteren 7 Jahren Umgangsvereitelung dazu entwickeln könnte auch Anrede und Unterschrift unter die Briefe an den Vater ihrer Kinder zu setzen.
Nun ja, Opfersein will kultiviert werden und die eine braucht 3 Monate um die Opferrolle abzulegen und die andere vielleicht 14 Jahre. Da ist Kerstin halt genau so langsam wie unsere sogenannten "Bundesfamilienministerin" Christine Bergmann, die es in 8 Jahren Dienstzeit noch immer nicht geschafft hat und vielleicht auch nie schaffen wird, sich gegen die Diskriminierung von Vätern im deutschen Familienrecht zu wenden.
Brief an die Mutter
23.08.02
Hallo Kerstin,
Zu Deinem Geburtstag alles Gute.
Sei bitte so freundlich und informiere mich noch, ob mein Brief mit den 20 Euro, die ich noch zusätzlich für Antonia geschickt habe, bei ihr angekommen sind.
Über meinen Arbeitgeber habe ich erfahren, dass Du gegen mich Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gestellt hast. Ich finde, das ist ganz schön starker Tobak, nach all den Jahren, in denen Du mir den Kontakt zu meinen Kindern und die Ausübung meiner elterlichen Verantwortung verwehrst. Im ersten Moment hatte ich vor, gegen Dich eine Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht nach § 171 Strafgesetzbuch zu stellen, doch dann habe ich es gelassen, ich habe einfach keine Lust dazu, mich auf ein solches Niveau der Auseinandersetzung zu begeben. Ich bitte Dich, in Zukunft solche Aktionen zu unterlassen, unsere Kinder werden es Dir sicher danken.
Für Dich beiliegend:
"Versöhnung. Die Kunst, neu anzufangen."
Axel Wolf in: "Psychologie heute", 8/2002-08-24
...
Gruß Paul
16.9.2002
Inzwischen ist doch noch eine kleine Rückmeldung der Mutter bei mir angekommen, in der sie mitteilt, dass Antonia die zusätzlichen 20 Euro von mir erhalten hat. Natürlich ohne Anrede. Irgendwie muss Kerstin ja ihre Täter-Opfer Konstruktion aufrecht erhalten, um nicht den Boden unter den Füßen zu verlieren.
In Sachen Strafanzeige der Mutter gegen mich gibts noch keinen neuen Stand. Auf alle Fälle wird der Staatsanwalt von der Mutter beschäftigt, sie braucht ihn ja nicht bezahlen, da gibt es ja genug andere Dumme, die für das Verfolgen sinnloser Strafanzeigen brav ihre Steuern zahlen. Und wenn der Staatsanwalt meint, hier läge tatsächlich eine Straftat vor, dann wird auch noch mehr Geld zum Fenster rausgeworfen. Es muss schließlich alles seine Ordnung haben. Und um Ordnung zu halten, haben die Deutschen ja bekanntlich in ihrer Geschichte viel getan. Nur dumm, dass die anderen - unordentlichen - Völker dass nicht auch gut gefunden haben.
29.10.2002
Heute hat meine "kleine" Tochter Lara ihren 12. Geburtstag. Ich habe überhaupt keine Ahnung wie sie aussieht. Die Mutter verweigert seit Jahren beharrlich nicht nur den Kontakt zwischen Vater und Töchtern, mit der stereotypen Begründung "Die Kinder wollen ja nicht", sie schickt auch trotz regelmäßiger Bitten von mir, kein Foto meiner Töchter an mich. Wahrscheinlich "wollen das die Kinder nicht". Da fragt man sich, wer eigentlich die Entscheidungsträger in dieser symbiotischen Mutter-Kind-Familie sind. Anscheinend ist die Mutter das Kind ihrer eigenen Kinder. Parentifizierung nennt man so etwas.
Lara hat einen kurzen Brief von mir bekommen, in dem ich ein bisschen was aus meinem aktuellen Leben geschrieben habe. Beigelegt habe ich ihr noch 40 Euro, damit sie sich was schönes kaufen kann oder es spart.
01.11.2002
Mit Datum vom 1.11.02 hat mir das Amtsgericht Flensburg ein 38-seitiges schriftliches Gutachten des eingesetzten Gutachters Y vom 28.10.02 zugesandt.
Nach einer längeren Einführung zur Konflikterklärung empfiehlt der Gutachter dem Gericht,
"... mit der ihm zustehenden Autorität und Macht anzuordnen, dass Antonia sich mit ihrem Vater treffen muss. Ein solches Treffen könnte zunächst bei Gericht stattfinden und sollte anfangs auch begleitet werden. Dieser Personenkreis ließe sich in einer nächsten Runde dann erweitern, indem auch Frau Sommer mit einbezogen wird. Dann säßen Eltern und Tochter gemeinsam an einem Tisch. Ich wäre bereit, eine solche Runde zu moderieren.
...
Für Lara gelten im Prinzip dieselben Überlegungen. Bei ihr sollte lediglich die Bereitschaft ein Vatertreffen durchzusetzen, noch leichter fallen, da sie zum einen zwei Jahre jünger ist, zum anderen dadurch aber auch über noch schwächere Eigenerfahrungen verfügt, als ihre Schwester. ...
... empfehle ich darüber hinaus, ihnen für die nächste Zeit einen Verfahrenspfleger beizuordnen.
Sollten sie sich trotzdem weiterhin weigern, mit ihrem Vater zu sprechen, müsste durch familiengerichtliche Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass sie sich einem solchen Treffen nicht länger entziehen. Denn eines ist gewiss: wenn nicht der Versuch gewagt wird, die bestehende Beziehungskatastrophe zwischen Töchtern und Vater zu beenden, dann dürfte der irreversible Beziehungstod zu Herrn Fels so gut wie sicher sein.
Um dies zu verhindern, darf nichts unversucht bleiben. Denn wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass es inzwischen für eine erfolgreiche Intervention zu spät ist, dann darf diese Erkenntnis zumindest nicht mit dem Selbstvorwurf verknüpft sein, man habe nicht alles versucht, um eine Entwicklung, die Antonia wie Lara den zukünftigen Lebensweg als Frauen, Partnerinnen und Müttern ganz sicher nicht leicht machen wird, zu verhindern."
Teil I: Weltflucht der Mutter und Probekindesentführung zu den Anthroposophen nach Österreich. Kindesentführung nach Flensburg, staatlich finanziertes Mütterkuscheln und Vätermobbing beim Jugendamt und Amtsgericht Flensburg 1994 - 2002
Teil II: Kindesentführung nach Sankt Blasien im Schwarzwald 2002-2004
Teil III: Kindesentführung nach Sulzburg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2004 - 2007
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