Väternotruf
2018
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
EuGH: Kündigung wegen zweiter Ehe unrechtmäßig?
WDR aktuell | 11.09.2018
EuGH-Urteil: Kündigung wegen zweiter Ehe kann Diskriminierung sein
Kündigung wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Düsseldorfer Klinik hatte Chefarzt gekündigt
Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer
Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (11.09.2018) entschieden.
Grundsätzlich könne die Kirche als Arbeitsgeber an ihre leitenden Angestellten
unterschiedliche Anforderungen stellen - je nach deren Konfession. Allerdings
müssten nationale Gerichte im Einzelfall prüfen, ob die Religion mit Blick auf
die Tätigkeit eine wesentliche Anforderung sei.
Fall geht zurück an Bundesarbeitsgericht
Der EuGH wies darauf hin, dass auch ähnliche Stellen in dem Krankenhaus
nicht-katholischen Angestellten anvertraut worden seien. Im Fall des
Düsseldorfer Chefarztes muss jetzt erneut das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
EU-Gutachter: Wiederheirat ist kein Kündigungsgrund für Arzt | mehr
Der Arzt hatte sich 2005 von seiner ihm katholisch angetrauten Frau scheiden
lassen. Drei Jahre später heiratete er seine neue Partnerin standesamtlich. Weil
die erste Ehe nicht annulliert wurde, ist die zweite nach Kirchenrecht ungültig.
Schwerer Loyalitätsverstoß
Die Klinik kündigte ihm mit der Begründung, dass er damit in erheblicher Weise
gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen habe. Das Lebenszeugnis
leitender Mitarbeiter müsse der katholischen Glaubens- und Sittenlehre
entsprechen. Sein Handeln sei ein schwerer Loyalitätsverstoß.
Bundesverfassungsgericht hob Urteil auf
Vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht (BAG) war
der Mediziner mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich. Das
Bundesverfassungsgericht hob das BAG-Urteil jedoch auf. Die Karlsruher Richter
sahen vor allem die grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmung der Kirchen zu
wenig gewürdigt. Das BAG wandte sich daraufhin an den EuGH.
Stand: 11.09.2018
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/eugh-urteil-arzt-kirche-100.html
Kommentar Väternotruf:
Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte hat mal wieder die stockkonservative
Verfassung am Bundesverfassungsgericht aufgezeigt. Fehlt nur noch das in jedem
Sitzungssaal am Bundesverfassungsgericht Kruzifixe aufgestellt werden, da
wüsste man gleich woran man ist und würde nicht auf Wunder aus Karlsruhe warten,
die nie eintreten, weil dort noch das 19. Jahrhundert zu Hause ist.
Jahrzehntelange Diskriminierung nicht verheirateter Väter und ihrer Kinder, jahrzehntelange schwere Menschenrechtsverletzungen gegen nicht verheiratete Väter und ihre Kinder in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht hat dies jahrzehntelang toleriert und damit gefördert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste mehrmals die inhumane Weltanschauung Karlsruher Richter/innen gerade rücken. Vielleicht sollte man das Bundesverfassungsgericht abschaffen, die dortigen Richter an ein Amtsgericht mit Personalmangel schicken und die so freiwerdenden Steuergelder in nutzbringendere Projekte stecken.
Bundesohnemännerministerin Franziska Giffey (SPD) lädt ein ins
Bundesohnemännerministerium in Berlin
Am 25. und 26. August 2018 öffnet das sogenannte "Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend" (Männer sind hier offenbar nicht
erwünscht) zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung die Pforten des Berliner
Dienstgebäudes in der Glinkastraße. An beiden Tagen warten von 10 bis 18 Uhr ein
Bühnenprogramm und Serviceangebote auf die Gäste. Männliche Besucher werden
gebeten, sich in eine Burka zu kleiden, damit ihr Geschlecht auf keinen Fall
erkannt wird.
Mehr dazu auf:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/dr--franziska-giffey-laedt-ins-bundesfamilienministerium-ein/127284
Unterhaltsvorschuss Giffey kündigt Fahrverbote für Unterhaltssäumige an
...
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will in Zukunft unkonventionelle
Methoden gegen Unterhaltssäumige anwenden. Jugendämter sollten künftig
effektiver als bisher Geld von denjenigen Eltern zurückfordern, die zahlen
könnten, sich aber davor drückten, sagte Giffey am Mittwoch. „Hier wollen wir
die Daumenschrauben anziehen“, sagte Giffey und kündigte auch Fahrverbote für
Unterhaltssäumige an - „nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“ Mit dem
Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende, deren Ex-Partner
nicht für die Kinder zahlen.
...
Der Deutsche Städtetag fordert unterdessen mehr Geld für die Kommunen, um die
gestiegenen Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss begleichen zu können.
Inzwischen würden fast doppelt so viele Kinder in den Genuss der Zahlungen
kommen wie vor der Reform, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen
Städtetages. Die Zahlungen werden nach Einschätzung der Städte weiter steigen.
Der Bund müsse daher seinen Anteil von derzeit 40 Prozent der Leistungen erhöhen
und die Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen. (dpa, epd)
22.08.2018
Kommentar Väternotruf:
Nicht der Staat finanziert den sogenannten
Unterhaltsschuss für sogenannte "Alleinerziehende", die in aller Regel gar keine
Alleinerziehenden sind, sondern getrennt Erziehende, sondern die
Steuerzahler/innen. Die auf tönernen Füßen stehende SPD zieht dazu auf der einen
Seite den Steuerzahler/innen das Geld aus der Tasche, um es auf der anderen
Seite als scheinbare SPD Wohltaten - vermindert um die erheblichen
Bürokratiekosten - aus dem Fenster zu werfen.
Nicht nur die AFD spielt mit der Populismuskarte,
auch in der SPD ist dumpfbackenes Denken verbreitet, wie uns die aktuelle
Schnapsidee von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zeigt.
Jahrzehntelang hat sich die SPD als Väterentsorgungspartei profiliert und
augenscheinlich bis heute nichts dazu gelernt.
Ebenso unsinnig die Schnapsidee der SPD zur Ausweitung
des Unterhaltsvorschusses. Das kostet die Steuerzahler nun offenbar schon
doppelt so viel wie vor der Schnapsideereform der SPD.
Diese Partei ist für verantwortungsbewusste Väter
einfach nicht wählbar, das Lernvermögen in der SPD tendiert gegen Null. Da hilft
wohl nur noch Entzug des Regierungsamtes und Verabschiedung dieser Partei in die
Unbedeutsamkeit.
Datenschutzgrundverordnung: Abmahnungen stoppen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Datenschutzgrundverordnung:
Die Datenschutzgrundverordnung schützt unsere Daten vor den digitalen Riesen.
Europa kann stolz darauf sein, dass sich mit der DSGVO weltweit neue Standards
etablieren. Die Regierung hat es aber versäumt, die Umsetzung zu begleiten. Die
Vielfalt im Internet ist bedroht, Blogs und Webseiten werden vom Netz genommen
und Seitenbetreiber sind verunsichert. Die Regierung muss deswegen eine
Freischussregelung für Erstverstöße einführen, eine Aufklärungskampagne zur
Umsetzung der DSGVO durchführen und der Abmahnindustrie die Grundlage entziehen.
07.06.2018
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2018/06/datenschutzgrundverordnung-abmahnungen-stoppen/
Kommentar Väternotruf:
Wozu in der DDR einige Tausend Stasimitarbeiter zuständige waren, das erledigen in Deutschland im Auftrag von CDU / CSU und SPD Abmahnanwälte, ein ganzes Volk in Angst und Schrecken halten und dafür ordentlich Geld kassieren, wo jeder kleine Stasimitarbeiter neidisch werden könnte.
Wer hat uns verraten, CDU / CSU und Sozialdemokraten.
Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang
zwei ungleiche Schwestern
Fachtagung im Jagdschloß Glienicke (Berlin)
30.06.2018
Ausführlich unter
http://umgangspfleger.de/tagung.html
Kindgerechtes Familienrecht – Vision oder erreichbares Ziel?
Wann: 29.06.2018 von 10:00 – 16:00 Uhr (Öffnung Tagungsbüro ab 9:00 Uhr)
Wo: Urania Berlin, Raum Edison (2. OG), An der Urania 17, 10787 Berlin
Kosten: 20 EUR inkl. Verpflegung und Getränken (VAfK-Mitglieder 10 EUR)
Anmeldung: veranstaltung-berlin@vafk.de
Wir laden Sie herzlich zu unserer Fachtagung ein, für die folgender
Programmablauf vorgesehen ist:
10:00 Uhr Begrüßung
10:05 Uhr Markus Witt, Vorstandsmitglied VAfK Berlin-Brandenburg e.V.
Wenn der Streit ums Kind eskaliert – Praxiserfahrungen aus der Beratung von
Trennungseltern
10:30 Uhr Matthias Bergmann, Anwalt für Sorge- und Umgangsrecht,
„Durchsetzung von Umgang – eine Selbstaufgabe der Justiz?“
11:30 Uhr Prof. Dr. Susanne Hähnchen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche
und Europäische Rechtsgeschichte sowie Privatversicherungsrecht,
„Die Entwicklung des deutschen Familienrechts im gesellschaftlichen Kontext mit
Blick auf das Wechselmodell“
13:00 – 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Dr. Katharina Behrend, Diplompsychologin,
Systemisch-lösungsorientierte Sachverständige im Familienrecht (FSLS), Mitglied
des Sprecherrats des Fachverbands Systemisch-lösungsorientierter
Sachverständiger im Familienrecht (FSLS)
Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet? Hinwirken auf Einvernehmen durch
den psychologischen Sachverständigen im FamFG-Verfahren
15:00 Uhr Diskussion und Fragerunde
Eine Trennung von Eltern endet häufig im Streit um Umgang, Unterhalt,
Sorgerecht. Eltern reiben sich, oftmals durch bestehende rechtliche
Rahmenbedingungen angeheizt, aneinander auf. Beratungsstellen, Anwälte,
Jugendämter und Familiengerichte sind mit solchen strittigen
Auseinandersetzungen stark gefordert und teilweise überfordert.
Die Kinder sind in solchen Fällen oft die Leidtragenden. Sie wollen häufig nur
eines: ohne Streit mit Mama und Papa in zwei Haushalten leben. Genau dies wird
durch das geltende Familienrecht und die damit verbundenen Rahmenbedingungen
oftmals verhindert.
Wo liegen die Probleme, was sollte oder muss man ändern, um zu einem zeitgemäßen
Familienrecht zu kommen, welches Streit vermeidet und die Bedürfnisse der Kinder
berücksichtigt?
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort per Email an
veranstaltung-berlin@vafk.de unter Angabe des Namens möglich. Der
Teilnehmerbeitrag ist am Veranstaltungstag zu entrichten. Eine
Teilnahmebescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden (bitte bei der
Anmeldung mit angeben)
Eine Weiterleitung an andere Interessierte ist ausdrücklich erwünscht.
Unser Motto: Allen Kindern beide Eltern
Anreise-informationen:
U-Bhf. Wittenbergplatz: U1, U2, U3 (5 min Fußweg) U-Bhf. Nollendorfplatz: U1,
U2, U3, U4 (5 min Fußweg) Mit dem Bus: An der Urania: 106, 187, M19, M29, M46
(direkt vor der Tür) Parkplätze sind hinter der Urania vorhanden (wir empfehlen
die Anreise mit der BVG) www.urania.de/kontakt-anfahrt
<http://www.urania.de/kontakt-anfahrt>
Kontaktinformationen:
Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V.
Bundesratufer 12
10555 Berlin
berlin.vafk.de <http://www.berlin.vafk.de/> berlin@vafk.de <mailto:berlin@vafk.de>
25 Jahre Deutsche Richterakademie Wustrau
28.06.2018
Vor 25 Jahren wurde die Tagungsstätte Wustrau eröffnet. Damit begann eine Erfolgsgeschichte, die so nicht voraussehbar war. Den Geburtstag feierten der Direktor und seine Mitarbeiter mit vielen Gästen von nah und fern.
Die Direktoren der Richterakademie bis heute: Erich Töpperwien, Werner Jastroch, Kerstin, Lossin-Werner, Heiko Wagner, Dagmar Mittler, Frank Jüttner, Rainer Hornung-Jost und der jetzige Direktor Stefan Tratz (v. l.) Quelle: foto: dagmar simons
...
Kommentar Väternotruf:
da haben sich die Steuerzahler/in aber kräftig in die Riemen gelegt, um der deutschen Richterschaft und Staatsanwaltschaft so ein schickes Schloß zu finanzieren. Man sollte am Eingang des Schlosses ein Hinweisschild anbringen und den Steuerzahler/innen danken. Denn ohne Dank, das wissen wir spätestens seit der französischen Revolution, kann das ganze auch mal umkippen und die Enteigner, die von den Enteigneten für die Enteignung keine Erlaubnis bekommen haben, werden selber enteignet, wie es Karl Marx so schön formulierte (Expropriation der Expropriateure).
Fachkongress 2018
Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes
Vom 14.-15. Juni 2018 findet der Fachkongress der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Kinderschutz-Zentren in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig statt.
Der Fachkongress richtet sich bundesweit an Fach- und Leitungskräfte der
öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, juristischer Handlungsfelder
und andere am Thema Interessierte.
http://www.kinderschutz-zentren.org/index.php?t=e&a=d&i=51921
Tödliche Schüsse in Salzgitter: Frau starb vor den Augen der Kinder
Eine 30 Jahre alte Frau ist am Montagabend in Salzgitter auf offener Straße vor den Augen ihrer Kinder erschossen worden. Der Vater des Opfers berichtet der HAZ von dem schrecklichen Geschehen vor dem Haus seiner Familie. Der mutmaßliche 30-jährige Täter wurde am Dienstag festgenommen.
Salzgitter
Eins von vielen grauen Mietshäusern in
Salzgitter-Lebenstedt. Im Vorgarten markiert eine Grabkerze die Stelle, an der
Emine A. am Vorabend erschossen wurde. „Vor den Augen der Kinder hat er das
getan“, sagt der Vater des Opfers, das nur 30 Jahre alt wurde. „Kopfschuss, sie
war sofort tot.“
...
Der Gerichtstermin am Montagmorgen sei zugunsten Emines ausgegangen, berichten die Angehörigen. Emine habe das Sorgerecht für die vier Kinder zugesprochen bekommen. Ihr Partner, dem nicht einmal Besuchsrecht gewährt wurde, sei daraufhin „ausgerastet“, habe mit Mord gedroht und sei von Polizeiwagen Richtung Westerkappeln eskortiert worden. Der Ort liegt sieben Kilometer von Osnabrück entfernt in Nordrhein-Westfalen, zuständig ist das Amtsgericht Tecklenburg. Wie der Fall dort verhandelt wurde, wollte eine Gerichtssprecherin am Dienstag nicht sagen.
..
Den Leichnam der 30-Jährigen möchte die Familie, die seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, in die alte Heimat Kosovo überführen. Das Jugendamt nahm die vier Kinder in Obhut, das Amtsgericht Salzgitter wird über ihren Verbleib entscheiden. Vorerst hat Emines Bruder, selbst dreifacher Vater, die Kleinen zu sich genommen. „Vor unserem Haus steht die Polizei und passt auf“, sagt der 34-Jährige. „Aber bei jedem Auto, das vorbeifährt, haben die Kinder Angst.“
29.05.2018
Kommentar Väternotruf:
Dem Vater wurde vom Gericht das Sorgerecht entzogen, die Mutter daraufhin vom entrechteten Vater erschossen. Das ist nicht grad zivilisiert, aber in Deutschland nicht unüblich.
Besser wäre sicher gewesen, der Vater hätte sich und nicht die Mutter erschossen, denn nun haben die Kinder weder Mutter noch Vater, denn der Vater wird nun erst mal einige Zeit im Knast leben und das auf Kosten des Steuerzahlers, diesem Depp, der immer dann zur Kasse gebeten wird, wenn die staatlichen Stellen versagen.
Zum Glück gibt es im öffentlichen Dienst immer wieder Lohnerhöhungen, denn auch das muss der Steuerzahler bezahlen, sonst wird er übermütig und übermütige Steuerzahler, das ist das letzte was unsere Staatsbürokratie gebrauchen kann. So schließt sich denn der Kreis der Unvernunft, bis zum nächsten Tötungsdelikt nach Sorgerechtsentzug.
Drei Tote bei Familiendrama in Arnsberg
Mutter und zwei Töchter am Sonntag (07.05.2017) tot aufgefunden
Obduktion bestätigt tödliche Injektion
Mutter hatte Zugang zu Medikamenten
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg geht davon aus, dass die 44-jährige Frau
zunächst ihre sechs und sieben Jahre alten Töchter umgebracht hat, "mit
Giftinjektionen", so Staatsanwalt Klaus Neulken, und dann sich selbst.
Eine Spritze und Einstiche
Die Obduktion bestätigte die tödlichen Injektionen. In den Ellenbeugen der Leichen sind Einstiche festgestellt worden, und am Tatort fanden die Ermittler eine Spritze. Die Mutter arbeitete im medizinischen Bereich und hatte Zugang zu Medikamenten. Um welches Gift es sich handelt, muss noch geklärt werden.
Ein Verwandter der Mutter hatte sich Sorgen gemacht, weil er die Familie
nicht erreichen konnte, und die Polizei benachrichtigt. "Die Beamten fanden drei
Leichen auf dem Fußboden", so Neulken. Als Motiv für die Tat vermutet der
Staatsanwalt einen Streit um das Sorgerecht für die beiden Mädchen. Die Mutter
habe Angst davor gehabt, man könnte ihr die Kinder wegnehmen.
Stand: 08.05.2017, 17:39
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/familiendrama-arnsberg-kinder-100.html
Kommentar Väternotruf:
Das sind offenbar auch Folgen des verfassungswidrigen §1671 BGB, mit dem Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann, ohne dass ursprünglich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Man kann davon ausgehen, dass jedes Jahr Kinder in Folge der Drohungen dieses Schandparagrafen sterben müssen.
Lieber das Kind in den Tod befördern, als das Sorgerecht nach § 1671 BGB entzogen zu bekommen, so die Devise der tötenden Mütter und Väter.
Die Politik und das Bundesjustizministerium halten weiterhin an dem verfassungswidrigen §1671 BGB fest und auch das Bundesverfassungsgericht erweist sich in dieser Hinsicht als vollblinde Instanz, der es nicht gelingen will, das Grundgesetz Artikel 6 wirklich zu verstehen.
Armes Deutschland, arme Kinder, die bis zur Abschaffung dieses Schandparagrafen von ihren in Panik befindlichen Eltern noch getötet werden.
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
Deutscher Bundestag
15. März 2018 (20. Sitzung)
Uhrzeit
TOP
Thema
...
16:05
13
Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP Familienrechtliches Wechselmodell
als Regelfall einführen Drucksache 19/…
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell – Wohl des Kindes in den
Mittelpunkt stellen Drucksache 19/…
...
18:20
Sitzungsende
https://www.bundestag.de/tagesordnung
Muttipartei "Die Linke"
Von: Kolja Fuchslocher [mailto:kolja.fuchslocher@linksfraktion.de]
Gesendet: Montag, 5. März 2018 17:03
An: undisclosed-recipients:
Betreff: 19-12 Altersfeststellung UMF/UMA - Minderjährige Bundeswehr -
Jugendarbeitsschutzgesetz - Wechselmodell - Deutscher Fürsorgetag
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Genossinnen und Genossen,
...
Wechselmodell & FDP
Dass die FDP wieder mitspeilt, habe ich ja ebenschon kurz aufgeführt. Auch im
Bereich der Familienpolitik ist die FDP aktiv und wird in der nächsten
Sitzungswoche als ersten familienpolitischen Antrag den Antrag
„Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ zur ersten Lesung
einbringen. Dies lehnen wir ab, wir vertreten die Auffassung, dass für eine
erfolgreiche Umsetzung des Wechselmodells der Wille aller Beteiligten
erforderlich ist. Dieser Wille lässt sich nicht gerichtlich verordnen, in der
Praxis ginge dieser FDP-Ansatz vor allem zu Lasten der Kinder und der Mütter,
die in der Regel die Hauptverantwortung tragen. Um hier zu einer gerechteren
Verteilung zu kommen, wollen wir vor allem Beratungs- und Unterstützungssysteme
stärken sowie entsprechende Regelungen im Hartz IV-System einführen.
...
Das soll es für heute gewesen sein.
Liebe Grüße
Kolja Fuchslocher
Kommentar Väternotruf:
Die Muttipartei "Die Linke" schießt mal wieder mit Knallfröschen. Immer wenn es um mehr Gleichberechtigung bei der Erziehung und Betreuung von Kindern durch ihre Eltern geht, entdeckt die Linkspartei, vormals PDS, vormals SED ihr Herz für die deutsche Mutter, in der DDR auch Mutti genannt. Womöglich sind die GenossInnen als Baby zu früh ihrer Mutter entrissen und in der Kinderkrippe abgestellt worden, während Vati tagsüber auf Arbeit und Abends bei der Parteiversammlung war oder im Wohngebiet die Nachbarn aushorchte. Nun haben wir den Salat, Mutti-Linkspartei, hier repräsentiert durch den muttipolitischen Sprecher der Linkspartei, Kolja Fuchslocher spricht sich gegen eine gesetzliche Stärkung des Wechselmodells aus, angeblich wäre "für eine erfolgreiche Umsetzung des Wechselmodells der Wille aller Beteiligten erforderlich" und "Dieser Wille lässt sich nicht gerichtlich verordnen." Das ist ja nun der absolut unlogischer Schrott, mit der Begründung könnte man jedes Gesetz davon abhängig machen, das 100 Prozent der Bevölkerung das wollen. Bei der Zwangsabgabe GEZ wird - auch von der Linkspartei als verkappte Staatspartei - ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass alle Bürger/innen in der BRD diese Zwangsabgabe zahlen müssen und wenn sie das nicht machen, ins Gefängnis gesteckt werden.
Für verantwortungsvolle Väter ist damit leider mal wieder klar, die Linkspartei kann man nicht wählen, selbst wenn das Herz links schlägt. Allerdings sind die GrünInnen und die SPD auch nicht besser, auch so verkappte Muttiparteien, nur eben westlich dominiert und im Babyalter vermutlich den halben Tag lang zwangsweise an der Mutterbrust festgebunden gewesen.
Wechselmodell – Theorie und Wirklichkeit
Dr. Andrea Brandani
Der Beschluss des Kammergerichts lehrt, dass das Wechselmodell trotz BGH,
Beschluss v. 1.2.17 – XII ZB 601/15, nicht einfach gegen den Willen des anderen
Elternteils umgesetzt werden kann. Jedenfalls nicht beim 18. Senat in Berlin.
Das Amtsgericht Schöneberg hatte noch vor dem zitierten Beschluss des BGH auf
Antrag des Vaters auf ein Wechselmodell einen 6:8-Umgang angeordnet. Sachliche
Gründe gegen 7:7 sucht man im Beschluss vom 13.1.17 vergeblich. Aus
vertraulichen Kreisen war später zu hören, dass es nach Auffassung des
Amtsgerichts „eigentlich keine Gründe gegen das Wechselmodell gab“.
Ausführlich in Berliner Anwaltsblatt 1 + 2/2018
Zitierfähig mit Smartlink:
https://www.berlineranwaltsblatt.de/BAB.01.2018.035
Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang
Fachtagung im Jagdschloß Glienicke
am 30.06.2018
http://umgangspfleger.de/tagung.html
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. März 2018 19:58
An: 'info@zdf.de'
Betreff: Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz
Postanschrift:
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
55100 Mainz
Tel.: 06131/70-0
Fax: 06131/70-12157
E-Mail: info@zdf.de
Nachrichtensendung Heute, am 8.3.2018 um 19 Uhr.
Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Sehr geehrte Damen und Herren,
das war ja ein demagogischer von Falschaussagen und Halbwahrheiten dominierter
Beitrag über die sogenannten "Alleinerziehenden" (Mütter), wo Sie mal wieder mit
Hilfe unserer zwangsweise eingetriebenen GEZ Gebühren auf die Männer / Väter
raufgekloppt haben.
Sie sollten sich was schämen und den verantwortlichen Redakteur, die Redakteurin
sofort nach Afghanistan schicken, damit er/sie dort Wiedergutmachung leisten
kann.
Nur weil heute Frauentag ist, wird ihnen noch lange nicht das Recht gegeben,
primitive männerfeindliche Propaganda zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
http://www.vaeternotruf.de/gez.html
Kreis Birkenfeld
Dank Kampfgeist und Hartnäckigkeit: Mutter brachte falschen Psychologen zu Fall
Kurt Knaudt 26.02.2018, 15:03 Uhraktualisiert: 26.02.2018, 15:12 Uhr
Ein falscher Psychologe hat über Jahre hinweg Gutachten erstellt – mit
gravierenden Folgen für Betroffene: Marion Handschuh wurde beispielsweise das
Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Doch die 52-Jährige kämpfte. Und ihrer
Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass der über Jahre unentdeckte Schwindel
doch aufflog.
...
Familienrichter bestellen jahrelang Hochstapler als Gutachter
Dass an deutschen Gerichten Hochstapler als Gutachter beauftragt werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Die Richter an deutschen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, die Hochstapler als Gutachter beauftragen oder diesen bescheinigen, dass sie ein überzeugendes Gutachten vorgelegt haben, werden allerdings für ihre Fehlleistungen nicht belangt, denn der deutsche Richter genießt weitestgehende Narrenfreiheit und das nicht nur zur Karnevalszeit. Und so kommt es, dass Richter Bruno Kremer nur den Hochstapler verurteilt, nicht aber die Richter, die den Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, frei nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
"Drei Jahre Haft für Hochstapler, der 175 Gutachten
erstellte Falscher Psychologe nahm Eltern ihre Kinder weg!
...
Der unfassbare Fall vorm Landgericht Bad Kreuznach
175 Gutachten erstellte Andreas S. (44) für Familiengerichte in
Rheinland-Pfalz. Als Diplom-Psychologe.
Problem: Dieses Diplom hatte er
nie erworben. Nicht mal das entsprechende Studium absolviert. Nur ein
Fernstudium, das ihn lediglich zum „nichtärztlichen Psychotherapeuten“ machte.
...
Bruno Kremer, Vorsitzender
Richter der 2. Strafkammer: „Der Angeklagte ist schuldig des gewerbsmäßigen
Betruges in 175 Fällen und in sieben Fällen uneidlicher Falschaussage. Er wird
zu drei Jahren Haft verurteilt.“
Kremer in seiner Begründung: „Er ist von
Anfang an betrügerisch aufgetreten. Hatte auch ein entsprechendes Türschild,
bevor er mit der Justiz in Kontakt kam. Es entstand nicht nur ein
Vertrauensschaden bei der Justiz, sondern vor allem bei den betroffenen
Familien.“
Der Richter: „Man kann sich sehr gut vorstellen, wie sich eine
Mutter oder ein Vater fühlen, denen aufgrund der Aussage eines Scharlatans das
Kind entzogen wurde. Alles unter drei Jahren wäre nicht vertretbar gewesen.“"
Anmerkung Väternotruf:
Im Beitrag der BILD-Zeitung wird der Hochstapler als Andreas S. bezeichnet, möglicherweise ist der richtige Name allerdings Andreas H. Oder aber der Hochstapler, der unter dem Namen Andreas H. auftrat heißt in Wirklichkeit Andreas S.. Doch egal wie dem auch sei, Fakt ist offenbar, dass etliche Familienrichter diesen Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, man darf hoffen, dass dies dienstrechtliche Konsequenzen für die betreffenden Richter nach sich zieht, wenn nicht, beweist sich der Glaube an den sogenannten "Rechtsstaat", einmal mehr als ein naiver Traum.
Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des
Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2018
...
Dienstag, 09.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, vorbestraften
Angeklagten aus Idar-Oberstein gewerbsmäßigen Betrug in 175 Fällen sowie
Falschaussage in sieben Fällen vor.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte, dem nach dem erfolgreichen
Abschluss zum psychologischen Berater IAPP durch Bescheid der zuständigen
Behörde die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als
nichtärztlicher Psychotherapeut erteilt worden sei, seit 2005 den akademischen
Grad eines Diplom-Psychologen geführt haben, ohne das hierfür erforderliche
Universitätsstudium absolviert zu haben. Mit einer Zeugin, die davon ausgegangen
sei, dass der Angeklagte tatsächlich Diplom-Psychologe sei, habe er in
Idar-Oberstein ein Institut für angewandte Psychologie und Bildung Supervision +
Coaching gegründet.
Zwischen November 2009 und April 2014 soll er in 175 Fällen von Familienrichtern
der Amtsgerichte des Bezirks des Landgerichts Bad Kreuznach, aber auch der
Amtsgerichte Kusel, Rockenhausen, Kaiserslautern, Trier, Bitburg, Andernach und
Viersen mit der Erstattung psychologischer Gutachten beauftragt worden sein.
Hierbei seien die zuständigen Familienrichter davon ausgegangen, dass der
Angeklagte, wie er durch entsprechende Unterzeichnung seiner Schriftstücke
vorgegeben habe, tatsächlich studierter Diplom-Psychologe sei. Seine
schriftlichen Gutachten und ergänzenden Stellungnahmen habe der Angeklagte
unterschrieben, indem er seinem Namen jeweils die Bezeichnung
„Diplom-Psychologe“ oder „Dipl.-Psych.“ hinzugefügt habe.
Bei der Abrechnung seiner Tätigkeit als Gutachter habe die Mitinhaberin des
Instituts gegenüber den Amtsgerichten gutgläubig erklärt, dass der Angeklagte
seine gutachterliche Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht habe und ihm ein
Vergütungsanspruch in der geltend gemachten Höhe gegen die Staatskasse zustehe.
Tatsächlich habe dem Angeklagten jedoch keine Vergütung zugestanden, da sein
Vergütungsanspruch durch das Führen eines falschen Titels verwirkt gewesen sei.
Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
In sieben Fällen habe der Angeklagte vor Gericht falsch ausgesagt, da er bei
seiner Vernehmung zur Person bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, er sei
Diplom-Psychologe.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eindeutig zum Tatvorwurf
eingelassen.
...
https://lgkh.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/detail/News/hauptverhandlungen-vor-den-strafkammern-des-landgerichts-bad-kreuznach-in-der-2-kalenderwoche-2018/
11.10.2014, 03:27 Uhr | aktualisiert: 12.10.2014, 09:48
Uhr
Ohne Diplom als Gutachter bei Gericht? Staatsanwalt
ermittelt
Kreis Birkenfeld. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
ermittelt gegen einen Psychologen aus dem Kreis Birkenfeld. Ihm wird
vorgeworfen, dass er den Titel "Diplom-Psychologe" über viele Jahren
hinweg getragen hat, obwohl er eigentlich kein entsprechendes Studium mit einem
Diplom-Abschluss nachweisen kann. Vielmehr habe der Mann lediglich eine
Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Von unserer Redakteurin Vera Müller
Einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld war
aufgefallen, dass die Diplom-Urkunde des Mannes Formfehler enthält. Sie leitete
ihren Verdacht weiter. Zu den Hauptaufgabengebieten des Beschuldigten gehörte
in den vergangenen Jahren das Erstellen von familienpsychologischen Gutachten für
Familiengerichte. Er war in ganz Rheinland-Pfalz und auch häufig für das
Idar-Obersteiner Amtsgericht tätig. "Aktuell allerdings nicht", wie
Hans-Walter Rienhardt, Direktor des Amtsgerichts, betont. Die Staatsanwaltschaft
geht von einem hinreichenden Tatverdacht aus, die Ermittlungen werden wohl aber
noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es seien noch Fragen zu klären: Wo ist er
als Diplom-Psychologe aufgetreten? Wie hoch ist der Schaden? Sofern Anklage
erhoben werde, gehe es um gewerbemäßigen Betrug, der mit Freiheitsstrafen von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.
Der Psychologe habe sein Handwerk offenbar recht gut
verstanden, betonen jene, die mit ihm zu tun hatten - rückblickend mit leichtem
Zynismus. In manchen Fällen seien die richterlichen Entscheidungen, die auf
Grundlage der Gutachten getroffen worden seien, sicherlich gerechtfertigt
gewesen. In anderen möglicherweise nicht: Da hätte man durchaus genauer
hinschauen müssen, sind einige Juristen im Kreis überzeugt. Weder die Gerichte
noch die Anwälte hätten wohl einen Gutachter, der kein Diplom-Psychologe ist,
zugelassen.
In zwei Fällen sind bereits juristische Schritte angekündigt
So sei es durchaus möglich, dass - sofern es zu Anklage und Urteil kommt - einige Verfahren neu aufgerollt werden und auf Schadensersatz geklagt werde. Der NZ sind zwei Fälle bekannt, in denen betroffene Mütter bereits angekündigt haben, juristische Schritte einleiten zu wollen.
Der Psychologe erstellte unter anderem Persönlichkeitsprofile
und -diagnostiken für Erwachsene, auf deren Grundlage Kinder aus Familien
herausgeholt wurden. Das sind auf allen Ebenen emotional und sozial
folgenschwere Entscheidungen. Gutachter an Familiengerichten können bekanntlich
über die Zukunft ganzer Familien entscheiden - über die Frage, ob ein Kind
beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es
sogar in einem Heim leben muss.
...
Kommentar Väternotruf:
Der Artikel leidet an wesentlichen Mängeln. Entweder der Mann ist "Psychologe" oder er ist es nicht. Der Titel "Psychologe" ist gesetzlich geschützt, daher handelt jeder, der unter diesem Titel auftritt ohne den Titel rechtmäßig erworben zu haben, rechtswidrig.
Ob seine Gutachten wie im Fall des Hochstaplers Gerd Postel gut oder schlecht waren, spielt dabei keine Rolle.
Am Amtsgericht Idar-Oberstein hat vermutlich niemand geprüft, ob der als "Psychologe" auftretende Mann überhaupt eine entsprechende Qualifikation hatte. Wie immer hat aber der Richter recht und der Bürger unrecht. Daher wird mit Sicherheit am Amtsgericht Idar-Oberstein und auch am Amtsgericht Rockenhausen niemand zur Verantwortung gezogen, der dafür Verantwortung getragen hat, dass der als "Psychologe" auftretende Mann unter diesem Titel am Amtsgericht Idar-Oberstein seiner Neigung zur Hochstapelei offenbar ungehindert nachgehen konnte. Das ganze nennt Bundespräsident Gauck dann den "Rechtsstaat", bekanntlich hat dort immer der Recht, dem Recht gegeben wird, das ist in der Regel nicht der Bürger, sondern der in der Bürokratie tätige Bürokrat. So kann man den sogenannten "Rechtsstaat" als Bürokratenstaat bezeichnen, was sicher zutreffender ist, als die Vision, die unser Bundespräsident als gläubiger Christ hat.
Der Name des am Amtsgericht Idar-Oberstein tätig gewesenen mutmaßlichen Hochstaplers ist dem Väternotruf bekannt!
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV)
Die Große Koalition ignoriert die Nachtrennungsfamilien Verbände
bedauern Diskriminierung getrennt erziehender Väter
04.02.2018
Berlin (ots) - "CDU/CSU und SPD verhandeln in den Gesprächen zur Großen
Koalition an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei" stellt Gerd Riedmeier,
Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, fest. Er bedauert,
es würden Budgets in Milliardenhöhe über das Land verteilt, die überfällige
steuerliche Gleichstellung von Nachtrennungsfamilien zu intakten Familien werde
jedoch von Union und SPD übersehen.
Besonders getrennt erziehende Väter fühlen sich durch die aktuelle steuerliche
Behandlung diskriminiert. Sie werden durch das Steuerrecht weiterhin wie
Alleinstehende ohne Kinder behandelt trotz all ihrer Aufwendungen für Umgang und
Kindesunterhalt. Dabei stellte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD)
noch vor der Wahl für sie Steuererleichterungen in Aussicht, etwa für den
Mehraufwand, der durch ihre Kinderbetreuung entstehe.
Die überfällige Modernisierung des nicht mehr zeitgemäßen Familienrechts wird in
den Koalitionsverhandlungen weder von SPD noch von der Union angesprochen. Dabei
forderte der Europarat bereits 2015 eine Neujustierung ein, ebenso die
Justizministerkonferenz der Länder in 2017. Bundesministerin Barley organisierte
in ihrem Ministerium vor einem halben Jahr zwei Zukunftsgespräche "Gemeinsam
getrennt erziehen" mit Veränderungsperspektiven. Nichts davon findet sich in den
Papieren zur GroKo.
Weiterhin fehlt die Gleichbehandlung von Müttern und Vätern: Der Elternteil, bei
dem das Kind gemeldet ist, ist vom Barunterhalt befreit. Der zweite Elternteil
muss den vollen Barunterhalt tragen, auch dann, wenn er nahezu hälftig die
Betreuungsleistung übernimmt. Die GroKo-Parteien blenden diese
Gerechtigkeitsfrage aus.
Väterverbände bedauern das "Weiter so wie gehabt" und erwarten Reaktionen aus
der Wählerschaft. Männer, getrennte Väter und ihre Lebenspartnerinnen blicken
gespannt auf die zukünftigen Landtags- und Bundestagswahlen.
https://www.presseportal.de/pm/121966/3858327
Pressekontakt: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)
presse@ig-jungen-männer-väter.de
Sprecher: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 - 611 123 57
Getrennterziehende versus Alleinerziehende
Die staatliche Propaganda mit Hauptsitz im Bundesfamilienministerium redet uns Tag und Nacht ein, die Zahl der "Alleinerziehenden" würde ständig steigen, was nicht die Wahrheit ist, sondern eine Lüge, nicht besser als die Lügen im SED-Zentralorgan "Neues Deutschland" über die Planerfüllung und den stetigen Fortschritt des Staatssozialismus in der DDR.
Die Massenmedien, angeführt vom bürgerzwangsfinanzierten Staatsfernsehen ARD und ZDF, sowie die in Nibelungentreue hinterher trottenden privaten Medien, sei es nun die "Süddeutsche Zeitung, der "Berliner Kurier oder das Privatfernsehen, übernehmen ungeprüft die staatlichen Fäschungen, womöglich weil man denkt, Lügen und Halbwahrheiten würden nur in Diktaturen wie Nordkorea von der Regierung verbreitet, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht müde wird, sich als Vorkämpfer der Freiheit und der Demokratie zu feiern.
Was in Wirklichkeit steigt, ist die Zahl der "Getrennt Erziehenden", also der Eltern, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich aber dennoch beide um die Kinder kümmern, so wie es in Grundgesetz Artikel 6 auch als Leitbild vorgegeben ist.
Die sogenannten "Alleinerziehenden", ein Hätschelkind der staatsbürokratischen SPD und der Mutti- und Frauenpartei Bündnis90/Die GrünInnen, sind zu ca. 80 % keine wirklich Alleinerziehenden, sondern Getrennterziehende. Somit ist das Geschwafel von den "Einelternfamilien" ein ideologiegeschuldeter Schwindel, protegiert von der staatsbürokratischen SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen. Aber auch die Linkspartei und die CDU/CSU sind nicht allzuviel besser als die Blockparteien SPD-Bündnis90/Die GrünInnen.
Im Bundesfamilienministerium hat man keinen Interesse den Statistikschwindel aufzuklären, wer viele Jahre lügt, mag nicht eingestehen, dass er lange gelogen hat, das ist im Bundesfamilienministerium nicht anders als bei Männern, die jahrelang heimlich fremd gegangen sind.
Das Bundesfamilienministerium ist auch nicht an einer längst überfälligen Kurskorrektur interessiert, sonst hätte man schon längst eine seriöse Untersuchung in Auftrag gegeben, wie viele echte Alleinerziehende und wie viele Getrennt Erziehende es tatsächlich gibt. Das dies bis heute nicht geschehen ist, kann nicht verwundern, müsste doch nach einer solche Untersuchung das SPD und CDU geführte Bundesfamilienministerium eingestehen, dass es jahrelang mit falsche Zahlen gearbeitet hat, grad so wie in der DDR unter Wirtschaftslenker Günter Mittag die Wirtschaftsdaten von Staats wegen gefälscht wurden. Leider steht in der Bundesrepublik nur Wahlfälschung unter Strafandrohung, nicht aber Fälschungen, die sich das Bundesfamilienministerium zu eigen macht oder selber produziert.
Wirklich Alleinerziehende gibt es vermutlich nur zu 20 % von der Zahl wie sie die staatsbürokratische SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen verbreitet, frei nach dem Motto, glaub keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Man könnte hier also auch von Fälscherparteien sprechen.
Echte Alleinerziehende sind davon wiederum nur diejenigen, wo ein Elternteil verstorben ist oder aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sich an der Betreuung und Erziehung der Kinder zu beteiligen, sei es dass dieser Elternteil im Gefängnis sitzt, im Ausland ohne ausreichende Reisemöglichkeit nach Deutschland oder in der Psychiatrie. Alle anderen Elternteile haben gemäß Artikel 6 Grundgesetz die Pflicht sich an der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Wenn sie dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, ist der betreuende Elternteil verpflichtet, im Interesse des Kindes den nichtbetreuenden Elternteil zur elterlichen Mitwirkung anzuhalten. Wenn dies auf freiwilligen Weg - auch mit Hilfe des Jugendamtes - nicht zu schaffen ist - muss das Familiengericht tätig werden, um Artikel 6 Grundgesetz durchzusetzen, soll dieser Artikel nicht nur eine hohle Phrase sein.
Die meisten Kinder, deren Eltern nicht zusammenleben, leben nicht in sogenannten Einelternfamilien, sondern in einer Trennungsfamilie.
Wollen wir hoffen, dass das bei der Muttipartei SPD endlich mal angekommt, bevor diese Partei in der Versenkung der Bedeutungslosigkeit verschwunden ist.
Väternotruf, 09.01.2018
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingeborg Herzel [mailto:herzel@mediation-famfg.de]
Gesendet: Freitag, 5. Januar 2018 12:43
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite
Ich fordere Sie auf meinen Namen sofort von Ihrer Web-Seite
"http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-bielefeld.htm" zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingeborg Herzel
--
Dipl. Päd. Ingeborg Herzel
systemisch-lösungsorientierte Sachverständige(FSLS) Mediatorin (NYC/USA)
Systemische Familientherapeutin(SG) In Ausbildung zur Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin (ZAP)
herzel@mediation-famfg.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 5. Januar 2018 15:39
An: 'herzel@mediation-famfg.de'
Betreff: AW: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite
Sehr geehrte Frau Herzel,
gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach, wenn Sie uns gewichtige Gründe dafür nennen,
die geeignet sind, den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu
entsprechen.
Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 - "... Die
dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen,
die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner
Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre
benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html
Wir leben ja zum Glück nicht in Nordkorea oder der Türkei, wo man alles im
Internet zensiert, was nicht genehm ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingeborg Herzel [mailto:herzel@mediation-famfg.de]
Gesendet: Montag, 8. Januar 2018 20:31
An: Väternotruf
Betreff: Re: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite
Noch zu Ihrem Verständnis: Die nennung meines Namens auf Ihrer Seite ist für
mich geschäftschädigend. Da ich keine schriftliche Eiunwilligung gegeben habe
müssen Sie es löschen, es sei denn Sie möchte mir damit schaden, in dem sie
deutlich das neutrale Berufsbild einer Sachverständigen verzerren. Vielleicht
läßt Sie dieses ja einlenken. Danke
Ingeborg Herzel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 11. Februar 2018 11:51
An: 'Ingeborg Herzel'
Betreff: AW: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite
Sehr geehrte Frau Herzel,
ich wusste gar nicht, dass Sie ein Geschäft betreiben. Handeln Sie mit
Südfrüchten oder mit Gebrauchtwagen?
Am liebsten wäre es Ihnen vielleicht, wir würden in Nordkorea leben.
Da kann es keine Geschäftsschädigung geben, da außer den Funktionären die Leute
kein Internet haben.
Ich empfehle Ihnen, sich dort für die Tätigkeit als Sachverständige zu bewerben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2017 11:18
An: Landratsamt AS (SG 42 - Jugendamt)
Betreff: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Jugendamt
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Tel.: 09621/39-582
Fax: 09621/37605-325
eMail: jugendamt@amberg-sulzbach.de
Url: www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/
Jugendamt Amberg-Sulzbach
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen
Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses, diese konnte wir auf Website des
Landkreises leider nicht finden.
Bitte auch Beratenden Mitglieder, die
entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden
Mitglieder mit angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas)
[mailto:Thomas.Schieder@amberg-sulzbach.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. November
2017 11:08
An: 'info@vaeternotruf.de'
Betreff: WG: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr "Anton",
bevor wir in
eine weitere Korrespondenz eintreten, bitte ich um Aufklärung, um wen es sich
bei Ihnen als Ansprechpartner handelt (Name, Funktion).
Mit freundlichen
Grüßen
Thomas Schieder
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt
Schloßgraben 3, 92224 Amberg, Tel.: +49 9621 390
eMail:
kreisjugendamt@amberg-sulzbach.de
Ansprechpartner: Thomas Schieder,
Regierungsamtsrat Tel. (direkt): +49 9621 39 565, Fax (direkt): +49 9621
37605-325
Zi-Nr.: 592, 2. OG
Gebäude: Zeughaus (Gebäude 3), Zeughausstraße
2, 92224 Amberg
web: http://www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 13:19
An: 'LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas)'
Cc: 'jugendamt@amberg-sulzbach.de'; 'poststelle@amberg-sulzbach.de';
'info@csu.as'; 'moritz.p@gmx.net'; 'Reinhold.strobl@bayernspd-landtag.de';
'admin@spd-amberg-sulzbach.de'; 'karl-heinz.herbst@gmx.de';
'heidi.kaschner@die-linke-bayern.de'; 'brey@die-linke-bayern.de'
Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr Schieder,
mein Name ist Anton Schwarz,
Meine Funktion ist Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundespräsident hat mich in seiner Weihnachtsansprache aufgerufen,
gesellschaftlich aktiv zu werden, was ich wie Sie sehen, hier in vorbildlicher
Pflichterfüllung leiste.
Leider kann man das vom Landratsamt Amberg-Sulzbach wohl nicht in Gänze sagen.
sonst müssten wir nicht nach der vollständigen Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses fragen, die im Zeitalter des Internets auf die Website
des Landratsamtes gehört und nicht in einen Tresor.
Brauchen Sie von mir noch einen Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis,
aktuelle Kontoauszüge und meine Krankenakte, damit Sie mir die aktuelle
Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses unbürokratisch und die
Steuerzahler/innen möglichst wenig belastend, per Mail zusenden?
Sexuell bin ich heterosexuell orientiert, ich hoffe, dies ist kein Grund im
Landratsamt Amberg-Sulzbach, mich bei der Informationsübermittlung gegenüber
homosexuell orientierten Bürgern zur benachteiligen.
Ich habe kein Aids und leide auch nicht an Lepra oder Rinderwahnsinn, falls das
für Sie von Interesse sein sollte.
Warum fragen Sie, was meine Funktion sei. Kommunizieren Sie nur mit Funktionären
oder auch mit normalen Bürger/innen, die es wagen, beim Landratsamt nach der
nicht geheimen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses zu fragen?
Gibt es im Landratsamt Amberg-Sulzbach etwas zu verbergen, dass Sie so
merkwürdig fragen oder sind Sie in der ehemaligen DDR sozialisiert?
Falls Sie in der DDR sozialisiert sind, welche Funktionen haben Sie dort
bekleidet, waren Sie Mitglied der SED oder anderer staatsnaher Organisationen?
Mit freundlichen Grüßen
Anton