Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Bensheim
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Bensheim
Wilhelmstraße 26
64625 Bensheim
Telefon: 06251 / 1002-0
Fax: 06251 / 1002-33
E-Mail: verwaltung@ag-bensheim.justiz.hessen.de
Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-bensheim
Internetauftritt des Amtsgerichts Bensheim (02/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Aber, immerhin, auf Anfrage vom 18.11.2016 am 24.11.2016 zugeschickt bekommen. Seitdem ruht still der See.
Bundesland Hessen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Direktor am Amtsgericht Bensheim: Leif Kindinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Bensheim / Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Leif Kindinger nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.01.2013 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 11.01.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Dieburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 15.02.2023: "Das Amtsgericht Bensheim hat einen neuen Direktor. Leif Kindinger ist Nachfolger von Felix Kunkel. Zuvor war er stellvertretender Direktor in Dieburg. ..." - https://www.bergstraesser-anzeiger.de/region-bergstrasse_artikel,-bergstrasse-das-amtsgericht-bensheim-hat-einen-neuen-direktor-_arid,2051183.html?&npg
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bensheim: Michael Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Bensheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 2013: Familiensachen. Amtsgericht Darmstadt - GVP 15.03.2016. 2013, ..., bis 06.06.2026: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Bensheim eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Zum Bezirk des Amtsgericht Bensheim gehören folgende Städte und Gemeinden:
* Stadt Bensheim mit den Stadtteilen Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell, Fehlheim, Schwanheim, Langwaden, Gronau
* Stadt Heppenheim mit den Stadtteilen Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg, Erbach, Unter-Hambach, Ober-Hambach, Kirschhausen, Sonderbach, Walderlenbach, Igelsbach
* Stadt Lorsch
* Stadt Zwingenberg mit dem Stadtteil Rodau
* Gemeinde Einhausen
* Gemeinde Lautertal mit den Ortsteilen Beedenkirchen, Knoden, Raidelbach, Schannenbach, Elmshausen, Gadernheim, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schmal-Beerbach, Staffel.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Beyerlein (geb. ...) - als Richter kraft Auftrags / Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1998, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Beyerlein nicht aufgeführt.
Rainer Brakonier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab 06.10.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 06.10.1994 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.04.1992 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016. 2013: Jugendgericht. 2013, ..., 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse.
Michael Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Bensheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 2013: Familiensachen. Amtsgericht Darmstadt - GVP 15.03.2016. 2013, ..., bis 06.06.2026: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse.
Ariane vom Felde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ariane vom Felde genannt Imbusch als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 03.09.2008 als Richterin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2008 als Richterin am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016. 2020: als Jugendrichterin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse.
Leif
Kindinger (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) -
Richter am Amtsgericht Bensheim / Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab , ...,
2023, 2024) -
im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem
Namen Leif Kindinger nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab
11.01.2013 als
Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und
2022 ab 11.01.2013 als stellvertretender
Direktor am Amtsgericht Dieburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der
Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 15.02.2023: "Das Amtsgericht
Bensheim hat einen neuen Direktor. Leif Kindinger ist Nachfolger von Felix
Kunkel. Zuvor war er stellvertretender Direktor in Dieburg. ..." -
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/region-bergstrasse_artikel,-bergstrasse-das-amtsgericht-bensheim-hat-einen-neuen-direktor-_arid,2051183.html?&npg
Julia Mühl (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2020) - Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.03.2020: als Richterin am Amtsgericht ernannt - https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/jmbl_032020_s_181_bis_196.pdf. 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse. Namensgleichheit mit: Julia Benesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Julia Benesch ab 02.07.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Barbara Müller (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum an 01.07.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 unter dem Namen Barbara Müller im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Bensheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Barbara Müller im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Philipp Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Dieburg / Direktor am Amtsgericht Dieburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.10.2011 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rüsselsheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2008 als Direktor am Amtsgericht Dieburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Lauri Philipp Rothfritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.09.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. 24.07.2017: "... Mitnichten ist es Usus in der Richterschaft, Straftäter "zu gut zu behandeln" - seien es Flüchtlinge oder nicht. Alle Menschen werden unter Achtung ihrer Menschenwürde mit Anstand und Respekt behandelt und nach dem geltenden Recht verurteilt oder eben freigesprochen - seien es Flüchtlinge oder Deutsche in neunter Generation." - https://www.morgenweb.de/bergstraesser-anzeiger_artikel,-leserbrief-richter-behandeln-niemanden-bevorzugt-_arid,1068939.html. Amtsgericht Michelstadt - GVP 02.11.2020: "Präsidialbeschluss aus Anlass der Versetzung von Richter am Amtsgericht Dr. Rothfritz an das Amtsgericht Bensheim und von Richter auf Probe Rother an das Amtsgericht Michelstadt"
Dr. Patrick Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.11.2001 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 07.11.2001 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.1998 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013: Jugendgericht. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016. 2013, ...., bis 06.06.2026: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse.
Schäfer (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2013, ..., 2016) - Namensgleichheit mit: Werner Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt (ab 01.05.2000, ..., 2010)
04.12.2023: "Richterin Weinand und Frau Wagner"
Lena Wienand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin / Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.09.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Handbuch der Justiz 2016: Stelle des Direktors und vier weitere Stellen wurden nicht übermittelt.
Handbuch der Justiz 2014: Stelle des Direktors und drei und eine halbe Stelle wurden nicht übermittelt.
Richterin Müller (geb. ....) - Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2015) - 2015: Familiengericht.
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Bensheim:
71 F -
72 F - "Privatgutachten" - siehe unten
73 F - Sigurd Haas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab 04.07.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1995 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.07.1995 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse. 2013: Familiensachen - Abteilung 71 und 73. Amtsgericht Darmstadt - GVP 15.03.2016: Familiensachen.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bensheim tätig:
Hartmut Bergemann (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab 28.07.1969, ..., 2002)
Sigurd Haas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1995 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 04.07.1995 als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 16.03.1992 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse. 2013: Familiensachen - Abteilung 71 und 73. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016: Familiensachen.
Hans-Jürgen Keßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bensheim (ab , ..., 2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 als Richter am Amtsgericht Lampertheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988, 1996, 1998 und 2002 unter dem Namen Kessler ohne Nennung Geburtdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Lampertheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008 und 2010 unter dem Namen Keßler ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bensheim aufgeführt.
Dr. Imke König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Bensheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Michelstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Michelstadt - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2020 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Michelstadt - GVP 01.01.2017: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Benno König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Michelstadt / Direktor am Amtsgericht Michelstadt (ab 01.09.2009, ..., 2024) - 1995 als Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth und Bensheim. 1999 an das Landgericht Darmstadt. Bis 2007 Beisitzer der neunten großen Strafkammer und der 26. Zivilkammer, vorwiegend mit Fällen von Abschiebehaft, Grundbuchangelegenheiten und Wirtschaftsstrafsachen befasst. Danach am ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.02.2001 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.2001 als Richter am Amtsgericht Michelstadt aufgeführt (Zivil- und Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2009 als Direktor am Amtsgericht Michelstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 07.02.2001 als Direktor am Amtsgericht Michelstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Amtsgericht Michelstadt - GVP 01.01.2017, 02.11.2020: Familiensachen - Abteilung 42. Amtsgericht Michelstadt - GVP 01.01.2024. 2017, ..., 2024: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Odenwaldkreis. http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/erbach/Personalwechsel-beim-Amtsgericht;art1269,443386.
Felix Kunkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt / Vizepräsident am Landgericht Darmstadt (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main und zugleich als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.04.2005 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Felix Kunkel im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.04.2005 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Felix Kunkel im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2011: als Richter am Amtsgericht aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: unter dem Namen Felix Kunkel nicht aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 07.04.2014, 12.03.2015: weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Darmstadt. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016: aufgeführt - offenbar fehlerhaft - als Richter auf Probe / Familiensachen. 03.07.2020: "In Trier machte er sein erstes Staatsexamen und promovierte, sein Referendariat absolvierte er vor dem zweiten Staatsexamen beim Landgericht Wiesbaden. „Ursprünglich wollte ich Journalist werden oder Geschichte studieren“, verrät der Direktor. Die „reine Vernunft“ mit Blick auf seine Zukunft habe ihn zum Juristen gemacht – „und das ist gut so und total spannend“. 2004 hatte er je eine halbe Richterstelle an den Amtsgerichten Wiesbaden und Offenbach inne, wenig später wechselte Felix Kunkel ins Justizministerium, wo er anschließend vier Jahre als Baureferent sämtliche Baumaßnahmen an hessischen Justizgebäuden und Justizvollzugsanstalten betreute und für Grundsanierungen und Mängelbeseitigungen zuständig war: „Auf diese Weise habe ich Hessen und die Mehrzahl von 75 Gerichten kennengelernt.“ Dass dies keine einfache Zeit war, verschweigt der Amtsgerichtsdirektor nicht. Manch kleine Gerichte wurden dicht gemacht, andere zusammengelegt. „Wir haben versucht, aus der Not eine Tugend zu machen und Struktur zu schaffen.“ ... Nächste Station Kunkels war das Amtsgericht Darmstadt, wo er zwei Jahre lang als „Aufsichtsführender Richter“ unter anderem Verwaltungstätigkeiten ausübte. 2015 führte ihn sein beruflicher Weg nach Bensheim. Seit dem 1. September ist er dort Direktor am Amtsgericht. ..." - https://themenwelten-ba.morgenweb.de/der-richter-aus-dem-rheingau-102667. 03.08.2022: "Felix Kunkel ist neuer Vizepräsident des Landgerichts Darmstadt. Der 48-Jährige ist Nachfolger von Cornelia Menhofer, die im September 2020 zur Präsidentin des Landgerichts Wiesbaden ernannt worden war. ..." - https://www.main-echo.de/region/rhein-main-hessen/landgericht-neuer-vizepraesident-art-7647700. Namensgleichheit mit: Kunkel - Justizsekretärin am Amtsgericht Darmstadt (ab , ..., 2014)
Renate Metzger-Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Bensheim / Familiengericht - Abteilung 71 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bensheim (ab 01.10.1980, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Eberhard Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialrat beim Bundesjustizministerium / Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz des RA 7 (ab 31.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004 abgeordnet zum Bundesjustizministerium, Leiter des Referats "Mediation, Schlichtung, Internationale Konflikte in Kindschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.2007 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. September 2011: "Stand des Mediationsgesetzes und deren Auswirkung auf (Familien-) Mediationen mit grenzüberschreitenden Bezug”. EBERHARD CARL; in September 2011 (the exact date will be announced soon) The judge emeritus, Head of Division RA 7 in the Ministry of Justice, Mediator (BAFM), will give a lecture on “Present status of the law for the promotion of mediation and other forms of alternative dispute resolution and its meaning for cross-border (family) mediation” - MiKK e.V. - www.mikk-ev.de. Namensgleichheit mit: Dr. Erwin Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 02.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1999 als Direktor am Amtsgericht Wolfhagen aufgeführt. Das Amtsgericht Wolfhagen wurde am 01.01.2005 aufgelöst.
Klaus Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Bensheim / Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab 01.05.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.02.1981 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat (ab 04.08.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. 30.04.2015: - http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/region-bergstrasse/amtsgericht-neuer-chef-kommt-von-ausserhalb-1.2223073
Heidi Seng-Benkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1955) - Richterin am Amtsgericht Bensheim (ab 01.04.1987, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 01.04.1987 als Richterin am Amtsgericht Bensheim aufgeführt.
Klaus Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Bensheim / Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab 01.05.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.02.1981 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.10.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.10.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2008: 27. Zivilsenat. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bensheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-bensheim.de
Familienberatung Heppenheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-heppenheim.de
Familienberatung Lampertheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-lampertheim.de
Familienberatung Viernheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-viernheim.de
Familienberatung Weinheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-weinheim.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Psychosoziales Zentrum (PSZ) - Außenstelle von Rimbach -
Riedstr. 1
64625 Bensheim
Telefon: 06251 / 10720, ü. 06253 / 98980
E-Mail: rimbach@diakoniebergstrasse.de
Internet: http://www.diakoniebergstrasse.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Bensheimer Weg 16
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 9901-27
E-Mail: m.ehrhardt@caritas-bergstrasse.de
Internet: http://www.caritas-darmstadt.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bensheimer Weg 16
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 9901-15
E-Mail: eb@caritas-bergstrasse.de
Internet: http://www.caritas-darmstadt.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütte, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen: Kurt Hahn - Leiter der Beratungsstelle, Winfried Herr - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Caritasverband Darmstadt e.V. Allgemeine Lebensberatung
Bensheimer Weg 16
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 9901-30
E-Mail: alb@caritas-bergstrasse.de
Internet: http://www.caritas-darmstadt.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütte, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Schwangerenberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Wambolter Hof 8
64625 Bensheim
Telefon: 06251 / 84600
E-Mail: familie@beratungsstelle-bhm.de
Internet: http://www.beratungsstelle-bhm.de
Träger: Landkreis
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Telefonische Beratung, Krisenintervention, Jugendberatung, Gruppenarbeit
Jugendamt Kreis Bergstraße Allgemeiner Sozialer Dienst
Graben 15
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5745
E-Mail: jugendamt@kreis-bergstrasse.de
Internet: http://www.kreis-bergstrasse.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütte, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bensheim (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bensheim für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bensheim (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Auguste Dormann
Diplom-Psychologin, Mediatorin NLP, Vereidigte Gutachterin in Familiensachen
Kinder und Jugendliche in der Mediation
Sprachen: Englisch
64289 Darmstadt
Internet: http://www.mediation-darmstadt-bergstrasse.de/anbieterliste_mediation.htm
Bestellung am Amtsgericht Bensheim
(ab , ..., 2013, 2014)
Roland Wiebe
Diplom-Pädagoge
Eschenstraße 7
64625 Bensheim
Telefon: 06251 / 869 75 48
Internet: http://www.rolandwiebe.de
Bestellung am Amtsgericht Bensheim, Amtsgericht Darmstadt
Bestellung am Amtsgericht Bensheim durch Richter Haas (2015)
Rechtsanwälte:
Ulf Wacker
Rechtsanwalt und Mediator
Röntgenstrasse 9
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel 06203-9541730
Fax 06203-9541731
Mediator BAFM
E-Mail ulf.wacker@t-online.de
Homepage: www.mediationsbuero-wacker.de
Bettina Wohl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Hanauer Str. 122b
63755 Alzenau
Telefon: 06023 / 5042500
Internet: http://rain-wohl.de
Empfehlung liegt vor.
Gutachter:
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Kreis Bergstraße
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Kreis Bergstrasse
Frauenhaus Bergstraße e.V.
Straße:
64610 Bensheim
Telefon: 06251 / 78388
E-Mail: kontakt@frauenhaus-bergstrasse.de
Internet: http://www.frauenhaus-bergstrasse.de
Träger:
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Privatgutachten
In Deutschland haben sich im Laufe der Jahre einige Anbieter zur Erstelljung von "Privatgutachten" für den familiengerichtlichen Bereich etabliert.
Der Begriff "Privatgutachten" sollte aber mit Vorsicht benutzt werden, denn in der Regel handelt es sich nicht um "Gutachten" im familiengerichtlichen Sinne, diese kann nur das Gericht selbst einholen, sondern um kritische Stellungnahmen oder fachliche Expertise zu bereits von Familiengerichten eingeholten Gutachten.
Ziemlich bekannt und seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig dieser recht seriöse Anbieter
Seit 2020 ist uns auch der unter dem Namen "Wissenschaftliche Dienst für Familienfragen" firmierende Anbieter bekannt geworden.
Nach eigener Darstellung soll es diesen "Dienst" seit 2018 geben: "Der Wissenschaftliche Dienst für Familienfragen wurde 2018 gegründet und hat den Anspruch, betroffenen Eltern in familienrechtlichen Verfahren mit Rat und Tat zu Verfügung zu stehen. Gemäß Studienlage sind rund 75% der familienpsychologischen Gutachten mangelhaft und somit anfechtbar. Dennoch folgen entscheidungsschwache Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – mangels Fachkompetenz den Empfehlungen der Sachverständigen meist blind. Die Einholung eines Privatgutachtens ist in der Regel der einzige Weg, um ein Sachverständigengutachten wirksam zu erschüttern. ...
...
Darüber hinaus betreibt der Wissenschaftliche Dienst für
Familienfragen die folgenden Informationsseiten:
http://www.familienpsychologisches-gutachten.info
http://www.eilverfahren-familiengericht.info
http://www.inobhutnahme.info
Zudem betreibt der Wissenschaftliche Dienst für Familienfragen die folgenden
Hilfeseiten:
http://www.familienpsychologisches-gutachten-anfechten.de
http://www.familienpsychologisches-gutachten-eilverfahren.de
http://www.inobhutnahme-beenden.de
...
Geschäftsführer: Julien Ferrat
Firma: Wissenschaftlicher Dienst für
Familienfragen
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 731691
Finanzamt: Mannheim-Neckarstadt
USt-IdNr: DE320434648
"
Auf der Internetseite dieses Anbieters sind einige sogenannte "Privatgutachten" eingestellt,, wobei man den Eindruck gewinnen kann, es wird erst mal mit dem Holzhammer auf das Gutachten gehauen und wenn nac diesem ersten Schlag noch was übrig sein sollte, folgt eine argumenative Auseinandersetzung:
"Privatgutachterliche Stellungnahme
- 72 F 44/17 (AG Bensheim) -
...
Das Verhalten der Diplom-Psychologin Katharina M______ im Verfahren 72 F
44/17
entspricht nicht den Anforderungen an einen neutralen und
unvoreingenommenen
Sachverständigen. Die Anzahl der Verstöße von M______
gegen die gutachterlichen
Pflichten sind schlichtweg erschreckend. Offenbar
verfügt Katharina M______ über
keinerlei Kenntnisse über die Stellung eines
Sachverständigen im gerichtlichen
Verfahren. Die von ihr an den Tag gelegte
Hybris macht einen fast sprachlos
...
Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
Rohrkolbenweg 5
68259 Mannheim
Tel.: (06 21)
98 19 00 34
eMail:
kontakt@wissenschaftlicher-dienst-fuer-familienfragen.de
Internet: http://www.wissenschaftlicher-dienst-fuer-familienfragen.de
Gericht: OLG Frankfurt 6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 18.06.2010
Aktenzeichen: 6 UF 13/10
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:
Normen: § 1632 Abs 4 BGB, § 1666 Abs 1 BGB
Elterliche Sorge: Gefährdung des Kindeswohls durch übergangslose Wegnahme des Kindes aus dem Haushalt der Pflegefamilie
Orientierungssatz
1. Verlangen Eltern die sofortige Rückführung ihrer Kinder (hier: vierjährige Zwillinge), obwohl diese bereits seit zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern leben und zu diesen einen Bezug aufgebaut haben und nehmen die Eltern darüberhinaus das ihnen eingeräumte Umgangsrecht nicht wahr und vereiteln so die Möglichkeit, eine Bindung zu den Kindern aufzubauen und die Ablösung von den Pflegeeltern behutsam voranzutreiben, so ist der Herausgabeantrag der Eltern abzuweisen und das Verbleiben der Kinder in der Pflegefamilie anzuordnen (Rn.3).
2. Da die Eltern durch ihr übergangsloses Herausgabeverlangen das Wohl der Kinder gefährden, liegen an sich die Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1666 Abs. 1 BGB vor. Ein solcher Entzug unterbleibt jedoch, wenn eine Verbleibensanordnung i.S.d. § 1632 Abs. 4 BGB als milderes Mittel zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ausreicht (Rn.4).
weitere Fundstellen
FamRZ 2011, 382 (red. Leitsatz)
Verfahrensgang
vorgehend AG Bensheim, 1. Dezember 2009, Az: 72 F 566/09 HK, Beschluss vorgehend AG Fürth (Bayern), 4. März 2009, Az: 4 F 5/09 SO, Beschluss
---
OLG Frankfurt a. M.: Beschluss vom 18.06.2010 - 6 UF 13/10 BeckRS 2011, 05267
OLG Frankfurt a. M.: Beschluss vom 18.06.2010 - 6 UF 13/10
Leitsatz:
Zur Verbleibensanordnung bei Kindeswohlgefährdung durch übergangslose Wegnahme der Kinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern nach über zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern. (Leitsatz der LSK -Redaktion)
Normenkette:
BGB § 1632 IV
Rechtsgebiete:
Familienrecht
Schlagworte:
Elterliche Sorge; Verbleibensanordnung
Rechtskraft:
rechtskräftig
Vorinstanz Datum: 2009-12-01
Rechtskräftig: unbekannt
6. Senat für Familiensachen
Hauptschlagwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Herausgabe, Kindeswohl, Pflegefamilie, Verbleibensanordnung, Wegnahme
Titel:
Kindschaftsrecht: Gefährdung des Kindeswohls durch übergangslose Wegnahme des Kindes aus dem Haushalt der Pflegefamilie
Normenkette:
BGB § 1666, BGB § 1632, BGB § 1632 Abs. 4
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Fürth vom 04.03.2009 - Az: 4 F 5/09 SO - aufgehoben wird.
Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen.
Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 3.000,00.
Das gemäß § 58 FamFG statthafte Rechtsmittel der Eltern hat in der Sache keinen Erfolg.
Die heute knapp vierjährigen Zwillinge X. und Y. befinden sich seit März 2008 bei den Beteiligten zu 3) und 4) in Vollzeitfamilienpflege, nachdem die Beteiligten zu 1) und 2) wegen massiver Überforderung das Jugendamt um Hilfe gebeten und ihr Einverständnis mit der Unterbringung erklärt hatten. Nachdem die Eltern zunächst keinen Kontakt mit den Kindern aufgenommen hatten, verlangen sie seit Ende 2008 die sofortige Rückführung der Kinder in ihre Familie. Durch Beschluss vom 04.03.2009, auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Fürth den Beteiligten zu 1) und 2) das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder gemäß § 1666 BGB entzogen, weil sie durch ihr Beharren auf der sofortigen Rückführung der Kinder die mit einem übergangslosen Kontaktabbruch zu den Pflegeeltern verbundene Gefährdung der psychischen Entwicklung der Kinder in Kauf genommen haben. Daran hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert.
Nachdem die Kinder im Alter von nicht einmal zwei Jahren aufgrund der damals gegebenen Umstände aus der Familie der Beteiligten zu 1) und 2) herausgenommen werden mussten, leben sie nunmehr seit über zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern und haben zu ihnen einen Bezug aufgebaut, dessen unvermittelter Abbruch nach allem, was man heute über Bindungen weiß, eine massive Gefährdung der psychischen und physischen Entwicklung der Kinder mit sich bringen würde. Die von den Beteiligten zu 1) und 2) verlangte Rückgabe der Kinder in den elterlichen Haushalt kann nur nach einer Übergangsphase in Betracht kommen, innerhalb der eine Bindung der Kinder zu den leiblichen Eltern langsam neu aufgebaut und ihre Ablösung von den Pflegeeltern behutsam gefördert werden muss. Der vom Amtsgericht Familiengericht Bensheim mit Beschluss vom 25.08.2009 angeordnete und diesem Zweck dienende betreute Umgang ist bis heute aus Gründen, die in der Sphäre der Eltern liegen, nicht zustande gekommen. Die Erklärungen, die die Beteiligten zu 1) und 2) zu den dafür maßgeblichen Gründen gegeben haben, überzeugen den Senat nicht. Vielmehr ergibt sich aus den schriftsätzlichen Ausführungen des Vaters und aus seinen mündlichen Darlegungen im Anhörungstermin, dass die Beteiligten zu 1) und 2) in der Vergangenheit die Angebote des Jugendamts entweder nicht angenommen oder das Scheitern von Umgangskontakten durch unangemessenes Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Jugendamts und den Pflegeeltern und ihre für den Senat schwer erträgliche Anspruchshaltung selbst verursacht haben. Da aber eine übergangslose Wegnahme der Kinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern das Kindeswohl gefährden würde, hat das Amtsgericht den Herausgabeantrag der Beteiligten zu 1) und 2) zu Recht abgewiesen und gemäß § 1632 Abs.4 BGB das Verbleiben der Kinder in der Pflegefamilie angeordnet.
Im Übrigen liegen die vom Amtsgericht Fürth in seinem Beschluss vom 04.03.2009 bejahten Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1666 Abs. 1 BGB auch heute vor, denn durch ihr übergangsloses Herausgabeverlangen gefährden sie das Wohl der Kinder nach wie vor. Da jedoch eine Verbleibensanordnung i. S. d. § 1632 Abs. 4 BGB als milderes Mittel zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ausreicht (BVerfG FamRZ 1989, 145) und, wie sich aus dem Bericht des Jugendamts in Ort1 vom 15.10.2010 ergibt, die äußeren Verhältnisse der Beteiligten zu 1) und 2) gegenüber der Situation im Februar 2008 stabilisiert haben, bedarf es der dieses Entzuges und der Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 04.03.2009 heute nicht mehr.
Eine Verbleibensanordnung ist ihrer Natur nach eine vorübergehende Maßnahme und daher in der Regel zu befristen. Der Senat hat hier davon abgesehen, weil aufgrund der Erklärungen des Beteiligten zu 1) im Anhörungstermin nicht abzuschätzen ist, ob, wann und wie der eine Rückgabe der Kinder vorbereitender Umgang zustande kommen und verlaufen wird. Der Senat kann den Beteiligten zu
1) und 2) nur raten, zukünftig mit dem Jugendamt zu kooperieren und ihre gegenüber den Pflegeeltern zu Tage getretene Feindseligkeit abzubauen.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 81 Abs. 1 FamFG, 45 Abs. 1 FamGKG.
Prozeß gegen Totalverweigerer
Zur Strafe ein reines Gewissen
In Bensheim steht ein Totalverweigerer vor Gericht. Eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht und einen "Ersatz-Zwangsdienst irgendeiner Art" will er nicht akzeptieren.
VON MARTIN KAUL
Weil er nach einem mutmaßlichen Übergriff gegen ihn vier Wochen lang auf der Flucht vor den Feldjägern war, ergeht am Dienstag vor dem Amtsgericht Bensheim das Urteil gegen den Totalverweigerer Silvio Walther. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, sich während seiner Wehrpflicht in zwei Fällen eigenmächtig von der Bundeswehr ferngehalten zu haben.
Walther hatte bereits vor seiner Einberufung in die Bundeswehr offen angekündigt, jeglichen Gehorsam innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zu verweigern und dies auch strikt umgesetzt. Dem Einberufungsbescheid war er nicht gefolgt und der Bundeswehr erst durch die Feldjäger "zugestellt" worden. Nachdem er laut eigener Aussage während seines Bundeswehrarrests von einem Soldaten mit der Waffe bedroht worden war, befand sich Walther außerdem vier Wochen lang auf der Flucht vor den Feldjägern. Wegen dieser beiden eigenmächtigen Abwesenheiten findet am Dienstag vor dem Jugendrichter die Hauptverhandlung gegen ihn statt.
Walther wird dem Jugendrichter vorgeführt, weil er zum Zeitpunkt seiner Einberufung noch sechs Tage lang unter 21 Jahre alt war. Nach Maßgaben des Jugendstrafrechts könnte Walther mit Sozialstunden und ohne einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bestraft werden. Hiergegen will Walther allerdings vorgehen und eine Beurteilung nach Jugendstrafrecht nicht akzeptieren. Gegenüber der taz sagte er: "Meine Entscheidung, die Befehle der Bundeswehr nicht anzunehmen, war nicht die leichtsinnige Tat eines Heranwachsenden, sondern der bewusste zivile Ungehorsam eines erwachsenen Menschens. Als solches soll sie auch gelten." Eine Bagatellisierung seines Protests wolle er nicht akzeptieren.
Rechtstheoretisch wirkt Walther damit auf eine härtere Bestrafung nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht hin. Politisch plädiert Walther dagegen auf Freispruch: "Ich wüsste nicht, wie es ein Verbrechen sein kann, wenn man sich weigert, Waffen zu benutzen und blinden Gehorsam zu leisten. Einen "Ersatz-Zwangsdienst irgendeiner Art" wie etwa Sozialstunden wolle er nicht akzeptieren.
Theoretisch kann nach allgemeinem Strafrecht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer eigenmächtig der Truppe fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst zu entziehen oder die Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Laut gängiger Rechtsprechung hat Silvio Walther jedoch mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten auf Bewährung oder einer Geldstrafe in Höhe von 30 bis 120 Tagessätzen und einem etwaigen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu rechnen.
Walther hatte während seiner Bundeswehrzeit im 5. Gebirgsfernmeldebatallion 210 in Bad Reichenhall insgesamt 37 Tage in sogenanntem "Disziplinararrest verbracht. Während einer seiner Arrests war er eigenen Angaben zufolge unter Androhung von Schusswaffengewalt zum Säubern eines Parkplatzes genötigt worden und sollte unter anderem einen gebrauchten Tampon mit bloßen Händen aufsammeln. Infolgedessen befand er sich vier Wochen lang auf der Flucht vor den Feldjägern. Die taz traf Silvio Walther im Juli letzten Jahres während seiner Flucht, begleitete ihn zurück zur Kaserne und berichtete ausführlich über seinen Fall. Wenige Tage später wurde er aus dem Bundeswehrdienst entlassen (taz vom 19. und 26. Juli 2008).
Auch Jan-Patrick Ehlert und Matthias Schirmer verweigerten im vergangenen Jahr jeglichen Befehl innerhalb und außerhalb der Bundeswehr. Auf sie wartet ebenfalls ein Strafprozess.
09.03.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/zur-strafe-ein-reines-gewissen/
Kommentar Väternotruf:
Wenn wir uns mal das Grundgesetz durchlesen, wird gleich klar, dass eine Totalverweigerung in keiner Weise strafbar ist, denn Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/index.html
Wie man sieht, darf niemand "zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Da Frauen keiner öffentlichen Dienstleistungspflicht unterliegen, muss dies natürlich auch für Männer gelten, in so fern muss der das Grundgesetz vorbildhaft befolgende Totalverweigerer Silvio Walther freigesprochen werden.