Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 65a/67/69

28779 Bremen

 

Telefon 0421 / 361-7714

Fax 0421 / 361-7302

 

E-Mail: office@amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Internet: www.amtsgericht-blumenthal.bremen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal (11/2021)

Informationsgehalt: gut

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 29.11.2021 - http://www.amtsgericht-blumenthal.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.736.de

 

 

Bundesland Bremen

Landgericht Bremen

Oberlandesgericht Bremen

 

 

Direktor am Amtsgericht Bremen Blumenthal: Dr. Jens Florstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.12.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.11.2011: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 29.11.2021: Direktor / Familiensachen - Abteilung 71a. 

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bremen Blumenthal:

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des hochsubventionierten Zwergenlandes Bremen beschäftigen am Amtsgericht Bremen-Blumenthal etwa 60 Mitarbeiter/innen, davon 8 Richter/innen und 8 Rechtspfleger/innen.

Der Bezirk des Amtsgerichts erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Bremen-Nord. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist zuständig für die Straßen mit den Postleitzahlen 287**. Das betrifft folgende Stadtteile:

* Blumenthal

* Burglesum

* Vegesack

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Bremen - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Dr. Jens Florstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.12.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.11.2011: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 29.11.2021: Direktor / Familiensachen - Abteilung 71a.  

Anna Förster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - Präsidiumsbeschluss 18.08.2021: ab dem 10.09.2021 verhindert.

Hendrik Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) -  im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen - abgeordnet - und zugleich ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Vizepräsident am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiensachen - Abteilung 66. Ab 01.01.2011: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen - Abteilung 72. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Richter 4. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 10.09.2021: Richter am Amtsgericht. Namensgleichheit mit: Beatrix Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 17.08.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1997 als Richterin am Landgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 5. Zivilsenat - zugleich Familiensenat.

Miriam Trampenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2009 Richterin auf Probe am Amtsgericht Brake. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2011. Ab 18.04.2011 abgeordnet nach Bremen. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011: Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b. GVP 01.04.2012

 

 

Richter auf Probe:

Dr. Lüken - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ...,  2010, ..., 2012) - 2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. Amtsgericht Bremen-Blumenthal: GVP 01.12.2011. GVP 01.04.2012.

Sperner - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Abteilung 73. GVP 01.11.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. GVP 01.12.2011. GVP 01.04.2012.

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bremen-Blumenthal:

71 a F - Miriam Trampenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2009 Richterin auf Probe am Amtsgericht Brake. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2011. Ab 18.04.2011 abgeordnet nach Bremen. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011: Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b. GVP 01.04.2012

71 b F Miriam Trampenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2009 abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brake. 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2011. Ab 18.04.2011 abgeordnet nach Bremen. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011: Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b.

- Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 71 b F 0775/03 - Beschluss vom 10.05.2004 - siehe unten

72 F -

76 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal tätig:

Ruth Abramjuk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Bremen - Altersteilzeit - aufgeführt. Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiensachen Bremen / FamRZ, 16/2006. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2011: Richterin 5. Zivilsenat - Familiensenat.  GVP 01.04.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen - Abteilung 72. Amtsgericht Bremen -GVP 01.01.2016: Richterin am Amtsgericht / Famiiliensachen - Abteilung 72. 

Barbara Blank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiengericht - Abteilung 71 a und 71 b (ab 24.08.1987, ..., 2011) - 2011: Mitglied des Präsidiums am Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Zum 31.10.2011 ist Richterin aus dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal ausgeschieden.

Arnd Ehlers (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1998 als Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen.

Peter Glötzel (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Vormundschaftsgericht (ab 11.09.1987, ..., 2004)

Jan Grupe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am  Landgericht Bremen (ab 01.05.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.01.2010 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2019 als Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. 2011: Mitglied des Präsidiums am Amtsgericht Bremen-Blumenthal. GVP 01.12.2011: Familiensachen - Abteilung 76. GVP 01.04.2012. Namensgleichheit mit: Peter Grupe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 06.11.1996, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab  06.11.1996 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt. Oberlandesgericht Braunschweig - 2013: stellvertretender Vorsitzender Richter - 2. Senat für Familiensachen.

Astrid Heiland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.07.1994 als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.2013 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2013 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Landgericht Bremen - GVP 10.09.2010. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 2018: Familiensachen - Abteilung 71. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 10.09.2021: Familiensachen - Abteilung 71a. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 29.11.2021: nicht aufgeführt. 01.04.2020: "Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute Astrid Heiland zur Direktorin des Amtsgerichts Blumenthal ernannt. ... Astrid Heiland ist bereits seit Anfang 2018 als ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Blumenthal tätig und bekleidet ihr seit heute nun offizielles Amt als Direktorin, schon seit Dezember 2019 kommissarisch. Bereits seit 1993 ist Astrid Heiland als Richterin im Bremischen Justizdienst tätig. Nach dem Abitur in Bonn, rechtswissenschaftlichem Studium in Bonn und Freiburg, legte sie Ende 1986 ihre erste juristische Staatsprüfung in Freiburg ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Heiland in Berlin und beendete diesen dort Anfang 1990 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwältin und als Richterin auf Probe in Berlin wechselte Sie schließlich Mitte 1993 nach Bremen. 1999 war Astrid Heiland bereits ein Jahr am Amtsgericht Blumenthal beschäftigt. Nach einer vorübergehenden Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht wurde sie Anfang 2013 zur Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremerhaven ernannt. Anfang 2018 wechselte sie schließlich als ständige Vertreterin des Direktors zurück an das Amtsgericht Blumenthal." - https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/neue-direktorin-am-amtsgericht-bremen-blumenthal-332912?asl=bremen02.c.732.de. Amtsgericht Bremen - Organigramm 01.01.2022: weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 65.  

Dirk Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2003 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 72 und 76) FamRZ 9/2010: Buchbesprechung Keidel, Engelhardt, Sternal - FamFG. Januar und Februar 2011 in Elternzeit. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: 5. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrich Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2006 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.14.1983 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.

Dr. Frank Lüthe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Leiter der Abteilung 2 beim Senator des Inneren der Stadt Bremen (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 - unter dem Namen Lütke - ab 01.07.2002 als Richter am Landgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2011 als Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011: Ab 01.01.2011 als Richter am Landgericht mit 100 % abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.04.2012: Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal. 01.04.2020: Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute Astrid Heiland zur Direktorin des Amtsgerichts Blumenthal ernannt. „Ich freue mich, dass nach dem Wechsel des bisherigen Direktors Dr. Frank Lüthe ins Innenressort, nun die Lücke an der Spitze des Amtsgerichts Blumenthal geschlossen ist. ..." - https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/neue-direktorin-am-amtsgericht-bremen-blumenthal-332912?asl=bremen02.c.732.de. 2021: Leiter der Abteilung 2 beim Senator des Inneren der Stadt Bremen: "Die Abteilung -2- ist für staats-, kommunal- und verwaltungsrechtliche und ordnungsrechtliche Fragen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört die Erstellung und Begleitung von Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Ausländer- und Asylangelegenheiten, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Glücksspiel, Stiftungen, Statistik, Wahlen, Waffenrecht, öffentliches Vereinsrecht, gemeindliches Marktwesen, Sondernutzung von Straßen, Schornsteinfegerwesen, Sonn- und Feiertagsrecht, Fundwesen, Presserecht, Gesetz über das Halten von Hunden, gefährliche Tiere, Feldordnungsrecht, Wohnwagengesetz, Verbot der Prostitution und Ordnungswidrigkeitenrecht. Ihr obliegt die Fachaufsicht über die zuständigen kommunalen Behörden sowie über das Statistische Landesamt. Sie übt die Aufgabe als Konzessionsbehörde im Bereich der Spielbank und von Wetten und Lotterien aus. Darüber hinaus ist sie für den Aufbau und die Fortentwicklung moderner Bürgerservicestrukturen zuständig." - https://www.inneres.bremen.de/wir-ueber-uns/organisation-1938

Dr. Peter-Michael Pawlik (Jg. 1945) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 13.08.1976, ..., 2002)

Jana Rohloff-Brockmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2010) - ab 01.01.2008 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bremen.

Wolf-Christian Schroeder (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 26.07.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab  26.07.1982 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt.

Jan-Niklas Vagt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.2010 als Richter am Amtsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 15.03.2010 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek - 2010: Richter auf Probe. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek - GVP 20.09.2010, 01.01.2012. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.04.2012. Amtsgericht Bremen - GVP 07.02.2022. 

Stefan Wienzek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 04.07.2006, ..., 2010)

Ann-Marie Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.07.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2008 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. 21.07.2011: Ein Neustart, der keiner war. POSTENPOSSE Wann der Justizsenator einen neuen Leitenden Oberstaatsanwalt ernennt, ist ungewiss. Staatsrat Matthias Stauch weist Kritik am Verfahren aber zurück" -  http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2011%2F07%2F21%2Fa0062&cHash=1ac658ebbc.  

Zänker (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt

Christian Zorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 01.10.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1999 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bremen-Blumenthal für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Achim

überregionale Beratung

http://familienberatung-achim.de

 

 

Familienberatung Bremen

überregionale Beratung

http://fb-bremen.de

 

 

Familienberatung Bremerhaven

überregionale Beratung

http://familienberatung-bremerhaven.de

 

 

Familienberatung Delmenhorst

überregionale Beratung

http://familienberatung-delmenhorst.de

 

 

Familienberatung Osterholz-Scharmbeck

überregionale Beratung

http://familienberatung-osterholz-scharmbeck.de

 

 

Familienberatung Syke

überregionale Beratung

http://familienberatung-syke.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.

Herdentorsteinweg 44-45 

28195 Bremen 

Telefon: 0421 / 170324

E-Mail: sd-bremen@ak-familienhilfe.de

Internet: http://www.ak-familienhilfe.de

Träger: Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sozialberatung

 

 

Familien- und Lebensberatung der Bremischen Evang. Kirche

Domsheide 2 

Telefon: 0421 / 33356-50, 3379791

28195 Bremen

E-Mail: bek-lebensberatung@kirche-bremen.de

Internet: http://www.kirche-bremen.de

 

 

Kinderschutz-Zentrum

Humboldtstr. 179 

28203 Bremen 

Telefon: 0421 / 24011220

E-Mail: info@dksb-bremen.de 

Internet: www.dksb-bremen.de

Träger: Deutscher Kinderschutzbund

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien Mitte und östliche Vorstadt

Doventorscontrescarpe 172 D

28195 Bremen

Telefon: 0421 / 361-16940

E-Mail: erziehungsberatungsstelle-mitte@afsd.bremen.de

Internet:

Träger: Stadt

 

 

Erziehungsberatungsstelle Bremen West

Doventorscontrescarpe 172 D

28195 Bremen

Telefon: 0421 / 361-8365

E-Mail: erziehungsberatungsstelle-west@afsd.bremen.de

Internet:

Träger: Stadt

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien - Erziehungsberatungsstelle Süd -

Große Sortillienstr. 2-18

28199 Bremen

Telefon: 0421 / 361-79940

E-Mail: erziehungsberatungsstelle-sued@afsd.bremen.de

Internet:

Träger: Stadt

 

 

Haus der Familie Mitte

Fehrfeld 7

Telefon: 0421/703937

28203 Bremen

E-Mail: hdf-mitte@afsd.bremen.de

Internet:

Träger: Stadt

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwältin McCallion

(2004) - bisher keine Empfehlung möglich

 

 

Julia Lange

Rechtsanwältin

Apel Meinrenken Lange

Altenwall 9

28195 Bremen

Internet: www.kanzlei-aml.de

Bestellung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal 

 

 

Anne Lindemann

Rechtsanwältin, Mediatorin

Lindenstr. 1 A

28755 Bremen

Telefon: 0421 / 65 75 50

Homepage: www.kanzlei-bremen-nord.de

Bestellung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Bestellung am Amtsgericht Bremen-Blumenthal durch Richterin Blanck (2010).

 

 

Heinrich Theilmann

Rechtsanwalt

Friedrich-Humbert-Straße 161

28759 Bremen

 

 

Kaja Woltmann-Becke

Rechtsanwältin

Rechtsanwalts-Notariatskanzlei

Becke & Partner Woltmann-Becke Kaja , Becke Thomas

Contrescarpe 46

28195 Bremen

Bestellung am Amtsgericht Bremen-Blumenthal durch Richter Otterstedt.

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Kanzlei Dettmers (Unterhaltssachen)

Rechtsanwalt Westerholt (Sorgerechtsangelegenheiten)

 

Karin Dierks

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Pfarrfeldsweg 1

28279 Bremen

Tel: 0421 / 8 78 92 88

E-Mail: karindierks@hotmail.com

 

 

Anne Lindemann

Rechtsanwältin, Mediatorin

Lindenstr. 1 A

28755 Bremen

Tel: 0421 / 65 75 50

E-Mail: lindemann@kanzlei-bremen-nord.de

Homepage: www.kanzlei-bremen-nord.de

 

 

Esperanza Torrijos Perez

Mediatorin und Rechtsanwältin, in spanisch und deutsch

Unser Lieben Frauen Kirchhof 20

28195 Bremen

Tel: 0421- 339 97 40 und 0421- 18571

E-Mail: esperanza.torrijos@nord-com.net

Homepage: www.mediationsnetzwerk-nord.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. med. Marc Dupont

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Bremen

Mitarbeiterin: Frau Seibert - Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

 

Brigitte Dunst 

Diplom-Psychologin

"Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs"

"Fachpraxis für Rechtspsychologie"

Praxisgemeinschaft "selbstständiger Gutachterinnen und Gutachter"

Diplom-Psychologin Birte Cornelius, Diplom-Psychologin Brigitta Dunst, Diplom-Psychologe Georg Post, Diplom-Psychologin Silke Ramson, Diplom-Psychologin Angelika Stäbler

Argonnenstr. 7

28211 Bremen

Beauftragung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Amtsgericht Zeven

 

 

Jenny Jägeler 

Diplom-Psychologin

Erfurter Straße 49

28215 Bremen

Kooperiert mit der sogenannten "GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner sowie Salzgeber und Aymans (Aussagepsychologie)" - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html

Beauftragt durch Richter Otterstedt.(2011)

 

 

Silke Ramson

Diplom-Psychologin

"Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs"

"Fachpraxis für Rechtspsychologie"

Praxisgemeinschaft "selbstständiger Gutachterinnen und Gutachter"

Diplom-Psychologin Birte Cornelius, Diplom-Psychologin Brigitta Dunst, Diplom-Psychologe Georg Post, Diplom-Psychologin Silke Ramson, Diplom-Psychologin Angelika Stäbler

Argonnenstr. 7

28211 Bremen

Beauftragung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Beauftragung am Amtsgericht Bremen-Blumenthal durch Richterin Barbara Blank (2011).

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Väteraufbruch Bremen

Postanschrift:

c/o H. - R. Drewes

Borsteler Str. 48

28876 Oyten

Hotline, Erstkontakt und Notfalltelefon: 0151 - 2273 7722

E-Mail: bremen@vafk.de

Internet: www.vafk.de/bremen

Ortsgebiet Ansprechpartner Telefon

Landesverband Bremen:

Bremen-Nord V. Seidelmann 0421 /  63 67 038

Umland: 

Rotenburg/Wümme M. Pfennig 04263 / 98 37 27

 

Väteraufbruch für Kinder Bremerhaven

E-Mail: info@vafk-bhv.de

Internet: www.vafk-bhv.de

Telefon. 0471 / 3075059

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Bremen

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bremen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Bremen

 

Autonomes Bremer Frauenhaus

Straße:

28000 Bremen

Telefon: 0421 349573

E-Mail: buero@frauenhaus-bremen.de

Internet: http://www.frauenhaus-bremen.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.

 

AWO Frauenhaus

Straße:

28000 Bremen

Telefon: 0421 239611

E-Mail: frauenhaus@awo-bremen.de

Internet: http://www.awo-bremen.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.

 

 

Selbsthilfegruppe für Trennungsväter

Die Gruppe trifft sich jeden 3ten Mittwoch im Monat.

Kontakt per mail an: mail@vaterlos.de

Internet: http://www.vaterlos.eu/vaeterselbsthilfegruppe-bremen/

Stand 16.06.2015

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Geschäfts-Nr.: 71 b F 0775/03

B e s c h l u s s 10. Mai 2004

 

In der Familiensache

betr. X, geb. ...1988,

ges. vertr. durch das AfSD als Vormund

und die Großmutter als Pflegerin

 

 

.... 27809 Lemwerder

Antragsteller

Verfahrensbevollm.:RAin ... , zu ... 

 

gegen,

Freie Hansestadt Bremen Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum Vegesack, Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen

Antragsgegnerin

 

 

Beteiligte:

Großmutter: ... 28757 Bremen

Verfahrensbevollm.: ...

Verfahrenspfleger: RAin McCallion, hier

wegen Regelung des Umgangrechts

bestimmt das Familiengericht nach Anhörung des Kindesvaters, der Großmutter und der Jugendlichen X:

Der Antrag des Kindesvaters auf Einräumung eines regelmäßigen persönlichen Umgangs mit der Jugendlichen wird zurückgewiesen.

 

Der persönliche Umgang wird in Fortschreibung des Ausschlusses mit Beschluss vom 15.03.2001, 71 aF 734/00 bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen. Der Kindesvater ist weiterhin zu brieflichen Kontakten einmal vierteljährlich und zum Geburtstag und zu Weihnachten berechtigt. Dem Amtsvormund Amt für Soziale Dienste wird aufgegeben, dem Kindesvater halbjährlich Information über X's schulische Entwicklung zu erteilen.

Die Gerichtskosten werden dem Kindesvater auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert beträgt 3.000,00 E.

 

G r ü n d e :

Die Jugendliche X lebt seit 1991 im Haushalt ihrer Großmutter zusammen mit der Kindesmutter. Nach deren Tod am 01.05.2003 hatte der Kindesvater die Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1680 11 BGB auf sich beantragt. Dieser Antrag ist mit Beschluss vom 11. 12.2003 zurückgewiesen worden. (71 b F 366/03) Nunmehr begehrt der Kindesvater die Regelung des persönlichen Umgangs mit der Jugendlichen gemäß § 1684 1 BGB, da ihm als überlebendem Elternteil zumindest im Rahmen seines Elternrechts das Umgangsrecht zugestanden werden müsse. Soweit dieses Umgangsrecht in den Vorverfahren X 23691 mit Beschlüssen vom 3.11.1994 und 03.07.1997 sowie 71a F 374100 mit Beschluss vom 15.3.2001 jeweils befristet für die Dauer von 2 Jahren ausgeschlossen worden sei, sei nach dem Tod der Kindesmutter der Ausschluss nicht mehr gerechtfertigt, da dieser nach seinem Verständnis im wesentlichen dem Schutz der psychisch-kranken Kindesmutter gedient habe. Soweit die Jugendliche X den persönlichen Kontakt mit ihm ablehne, sei diese Ablehnung unbeachtlich, weil sie zum einen auf einem inzwischen verfestigten PASSyndrom beruhe und zum anderen auf Beeinflussung der Großmutter der Jugendlichen zurückzuführen sei, die ihn als Person von jeher abgelehnt habe. Die Jugendliche X hat in ihrer Anhörung die Aufnahme persönliche Kontakte sehr entschieden abgelehnt, da der Vater in ihrem Leben keine Rolle spiele und sein Umgangswunsch sie psychisch unter Druck setze, zumal er seit Jahren die Kindesmutter und sie damit bedrängt habe. Sie hat eine Einmischung der Großmutter in diese Problematik in Abrede genommen, da die Großmutter ihr die persönlichen Umgangskontakte freigestellt habe.

Der Antrag des Kindesvaters ist den Stellungnahmen der Verfahrenspflegerin und des Amts für Soziale Dienste folgend zurückgewiesen worden und der weitere Ausschluss des Umgangsrechts angeordnet worden, weil die Anordnung des Umgangsrechts gegen den erklärten Willen der Jugendlichen in diesem Fall eine Gefährdung der psychischen Entwicklung der Jugendlichem mit sich bringt. Denn die verfestigte Abwehrhaltung der Jugendlichen ist als psychische Realität beachtlich ungeachtet der vom Kindesvater behaupteten Genese der negativen Beeinflussung, für die jedenfalls seitens der Großmutter nach dem Versterben der Kindesmutter keine Anhaltspunkte mehr bestehen. Das von Kindesvater und Großmutter unbestritten für die Vergangenheit eingeräumte Spannungsverhältnis ist auch nicht mehr ausschlaggebend für die Abwehr der Jugendlichen. Denn diese hat nachvollziehbar dargelegt, dass ihr ein Beziehungsaufbau zum Kindesvater nicht möglich ist aus Gründen, die in der Person des Kindesvaters selbst liegen, der nicht in der Lage gewesen sei und dies auch heute noch nicht sei, ihre Bedürfnisse zu erkennen. Der Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens bedarf es für die Entscheidung nicht, weil die 16-jährige Jugendliche gegen ihren Willen zu einem Umgang nicht gezwungen werden kann, und für die Jugendliche auch keine Umgangspflicht besteht. Letzteres verkennt der Kindesvater in seinen Beharren auf seinem Umgangsrecht als Ausflugs des Elternrechts. Das Informationsrecht des Kindesvaters bleibt weiterhin bestehen und ist in der Entscheidung festgeschrieben worden. Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 30 Kost0, 13a FGG.

28779 Bremen, den 5.5.2004 Das Amtsgericht Familiengericht gez. Blank Richterin am Amtsgericht

Für die Ausfertigung:

Justizobersekretärin

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Geschäfts Nr.: 71 a F 0734/00

Beschluß,

In Sachen

 

betr. die mindedährige , geb. 1988"

 

Kindesmutter:

 

Kindesvater

Konrad Heinicke, Drosselweg 4, 27809 Lemwerder

Verfahrensbevollm.:

 

Beteiligt: Amt für Soziale Dienste, Abteilung Nord, Jugendamt,

 

 

 

 

Der Antrag des Kindesvaters auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts gemäss § 1684 111 S. 1 BGB in Form eines begleiteten Umgangs im Amt für Soziale Dienste 14-tägig jeweils eine Stunde als Anbahnungsphase für 6 Monate, nach Ablauf dieser Frist für die Dauer von weiteren drei Monaten erweitert auf unbegleiteten Umgang 14tägig Freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr, danach erweitert auf einen 14-tägigen Ganztagsumgang einen Tag am Wochenende wird zurückgewiesen.

 

Das Umgangsrecht des Kindesvaters wird gemäss § 1684 IV S. 1 BGB als Recht des persönlichen Umgangs ausgeschlossen. Der Ausschluss wird befristet auf die Dauer von zwei Jahren.

 

Dem Kindesvater wird auch untersagt, als Umgangssurrogat durch direkten brieflichen Kontakt oder durch Zusendung von Geschenken Kontakt zu dem Kind herzustellen. Das Verbot der Umgangssurrogate wird befristet auf ein Jahr.

Davon unberührt ist der Auskunftsantrag des Kindesvaters gem, § 1686 BGB. Der Kindesmutter wird mit ihrer Zustimmung aufgegeben, vermittelt über das AfS0 dem Kindesvater Informationen über das Kind durch

- Zusendung des Schulzeugnisses zum Ende des Schuljahres

- eines aktuellen Fotos

- eines Informationsberichtes des AfSD über die persönlichen Interessen des Kindes

zu erteilen.

 

Die Gerichtskosten trägt der Kindesvater. Aussergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Geschäftswert beträgt 3.000, DM.

 

 

Gründe:

 

Gegen den Kindesvater war mit Beschluss vom 03.07.1997 Vormundschaftsgericht BremenBlumenthal X 23691, bestätigt durch Beschluss des Landgerichts Bremen vom 29.06.1998 ﷓10 T 645/97﷓ für die Dauer von zwei Jahren ein Ausschluss des persönlichen Umgangs mit der Tochter ... angeordnet worden. Auf das Vorverfahren X 23691 wird insoweit verwiesen.

Nach Fristablauf im Sommer 2000 begehrte der Kindesvater, vermittelt über das AfSD, die Wiederanbahnung persönlicher Kontakte mit dem Ziel der Herstellung regelmässiger 14﷓tägiger Umgangskontakte für einen Tag.

Das AfSD sah sich zur Vermittlung nicht in der Lage, da die Tochter eindeutig jegliche Wiederannäherung abwehrte

 

Daraufhin beantragte der Kindesvater die gerichtliche Regelung des Umgangsrechts wie folgt:

a) Während der Anbahnungsphase von 6 Monaten durch Vermittlung des

Jugendamtes im 14﷓tägigen Abstand für jeweils eine Stunde,

b) nach Ablauf von 6 Monaten für die Dauer von weiteren drei Monaten jeweils

14﷓tägig nachmittags in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr,

c) Nach Ablauf auch dieser Frist 14﷓tägig einen ganzen Tag am Wochenende in der

Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

Die Kindesmutter hat keinen Gegenantrag gestellt; sie ist dem Antrag jedoch inhaltlich entgegengetreten, da sie den entgegenstehenden Kindeswillen respektiert sehen möchte.

... hat selbst die Annahme ihr zugesandter Post und Geschenke verweigert.

 

Das MSD hat in seiner Stellungnahme dafür votiert, den Antrag abzuweisen, hilfsweise vor einer Entscheidung einweiteres Sachverständigengutachten einzuholen, in dem in Erweiterung der im Vorprozess X 23691 eingeholten Sachverständigengutachten die Frage eines möglichen sexuellen Missbrauchs einer Prüfung unterzogen werden sollte, und sich dafür ausgesprochen, dem Kind einen Verfahrenspfleger gemäss § 50 FGG zu bestellen.

In der Stellungnahme ist ausgeführt, dass ... im Rahmen von vier Hausbesuchen seit Juni 2000 bis Januar 2001 vehemente Abwehr gegen jegliche Art der Wiederanbahnung von Kontakten nicht nur verbal deutlich gemacht hat, sondern durch körperliche Symptomatik verstärkt (laut Herrn Frerichs, Sachbearbeiter des AfSD, Zittern am ganzen Körper anlässlich der Thematik Vaterkontakte) auch agiert hat, ohne verbale Begründung dieser Weigerungshaltung.

 

Der Kindesvater führt diese Abwehr, wie bereits im Vorverfahren, unverändert auf Beeinflussung durch die Kindesmutter und die Grosseltern zurück und hält sie für unbeachtlich oder aber für den Ausdruck eines PAS﷓.Syndroms (parental alienation Syndom), übernommen von der Kindesmutter.

Er ist wie im Vorverfahren der Auffassung, ... geschähe Unrecht, wenn väterliche Kontakte nicht gegeben seien und ihre Entwicklung werde deshalb gefährdet. Ihre

Abwehr beruhe auf Beeinflussung durch die Kindesmutter und die Grosseltern.

 

Die getroffene Entscheidung ist ohne persönliche Anhörung des Kindes gemäss § 50 b FGG und ohne dem Hilfsantrag des AfSD folgend, ein erneutes Sachverständigengutachten einzuholen, erfolgt.

 

Massgebend dafür sind folgende Gründe:

Gemäss § 50 b FGG sind die entscheidungserheblichen Neigungen, Bindungen und der Wille des Kindes für das Erfordernis der persönlichen Anhörung Voraussetzung. Gerade diese Kriterien sind für eine Entscheidung über das Umgangsrecht gemäss

§ 1684 1 S. 2 BGB zwar hier entscheidungserheblich, weil ein entgegenstehender Kindeswille nach KG FamRZ 86,503 absoluten Vorrang hat vor einem Umgangsrecht des Kindesvaters, nach BGH FamRZ 80, 130 eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Interesse des umgangsberechtigten Elternteils stattzufinden hat und nach der Neufassung des § 1684 1 S. 1 BGB das Umgangsrecht ein eigenes Recht des Kindes ist.

Diesem Recht des Kindes steht aber keine eigene Umgangsplä~~b des Kindes gegenüber, sondern entscheidend ist allein das Wohl des Kindes gem. § 1697 a BGB (KG FamRZ 99, 1518) sowohl für den Ausschluss des Umgangsrechts als auch für die Beachtlichkeit des Kindeswillens.

 

Die Weigerung ...s ist nachvollziehbar begründet in eigenen Erfkungen mit dem Kindesvater, wie sie im Beschluss des Vorverfahrens dargelegt sind, und die verfestigte Abwehr, die sich in körperlicher Symptomatik geäussert hat, und steht als vorrangig dem Interesse des Kindesvaters entgegen (vgl. Celle FamRZ 98, 971, Beharren des Kindes auf seiner Weigerung selbst bei ausgeräumtem Verdacht sexuellen Missbrauchs und Beeinflussung durch Mutter und Stiefvater).

 

Die köerperliche Symptomatik zeigt auch deutlich, dass es ... eigenständiges Bestreben ist, die hergestellte familiäre Ruhe beizubehalten und dass die Vorstellung der Wiederannhäherung mit dem Vater angstauslösend wirkt. Schon diese Reaktion der Angst vor der Wiederholung vorangegangener tatsächlicher Erlebnisse ist vorrangig gegenüber dem Interesse des Kindesvaters (Celle, FamRZ 98, 1458).

 

Von einer gerichtlichen Anhörung des Kindes ist gerade aufgrund dieser eindeutigen Symptomatik abgesehen worden zum Schutz für das Kind, das nicht durch die Wiederholung der Erfahrung der gerichtlichen Anhörung vertiefter Angst, sein Wille werde nicht beachtet, ausgesetzt werden soll und um zu verhindern, dass von der Kindesmutter und vom AfSD vorbereitete therapeutische Gespräche für ... an ihrer Totalblockade prognostisch scheitern werden.

 

 

Bei dieser eindeutigen Abwägung zugunsten des Vorranges des Kindeswillens ist auch die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht erforderlich,

 

Da die Entscheidung ohne weitere Belastung des Kindes sowohl dem Inhalt nach als auch durch das Verfahren ergeht, ist auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind nicht erforderlich.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 30 Kost0, 13 a FGG. Eine Erstattungspflicht der aussergerichtlichen Kosten anzuordnen, ist nicht geboten, da der Kindesvater das Verfahren nicht in schuldhaft vorwerfbarer Weise mutwillig eingeleitet hat.

 

28779 Bremen, den 15.03.2001

gez. Blank Richterin am Amtsgericht

 

 


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