Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Neu-Ulm

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Neu-Ulm

Schützenstrasse 60

89231 Neu-Ulm

 

Telefon: 0731 / 70793-0

Fax: 0731 / 7079-3111

 

E-Mail: poststelle@ag-nu.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/nu/

 

 

Zweigstelle Illertissen

Amtsgericht Neu-Ulm

Schlossallee 25

89257 Illertissen

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Neu-Ulm (01/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Amtsgericht Neu-Ulm - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. 

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

21.03.2013

Antwort vom Amtsgericht siehe unten. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Neu-Ulm ein Fremdwort zu sein. Die DDR lässt grüßen.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Memmingen

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Neu Ulm: Alexander Kessler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.07.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1997 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2020 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu Ulm: Andreas Rossa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.07.1998 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 16.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 14.03.2012: Stadtnachrichten Ulm. Alfred Baur zahlt 3000 Euro Schmerzensgeld an Tafelladen-Leiterin. Landgericht Memmingen bestätigt in Berufungsverhandlung den Spruch des Neu-Ulmer Schöffengerichts Keine Untreue bei Baur. ... Memmingen / kr Mit der Bestätigung der erstinstanzlichen Verwarnung wegen Beleidigung endete gestern der Berufungsprozess vor dem Landgericht Memmingen im Fall des früheren BRK-Kreisgeschäftsführers Alfred Baur. Nachdem sowohl Staatsanwalt Andreas Rossa als auch der Vertreter von Nebenklägerin ... ihre Berufungsanträge gegen die Entscheidung des Neu-Ulmer Schöffengerichts zurückgezogen hatten, war zudem der Weg frei für einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich ..." - http://www.schwaebische.de/region/biberach-ulm/ulm/stadtnachrichten-ulm_artikel,-Alfred-Baur-zahlt-3000-Euro-Schmerzensgeld-an-Tafelladen-Leiterin-_arid,5222704.html

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Neu-Ulm 103 Mitarbeiter/innen davon 

* 13 Richterinnen und Richter

* 21 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

* 12 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

* 19 Beamte des mittleren Justizdienstes

*  6 Justizwachtmeister

*  27 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(Stand 12.05.2010)

 

Das Amtsgericht Neu-Ulm ist örtlich zuständig für alle Verfahren

im Landkreis Neu-Ulm, soweit nicht eine zentrale Zuständigkeit besteht.

Gemeinden des Bezirks des Amtsgerichts Neu-Ulm

Gemeinde Einwohner

Altenstadt 4.796

Bellenberg 4.560

Buch 3.634

Elchingen 9.252

Holzheim 1.746

Illertissen 16.452

Kellmünz 1.360

Nersingen 9.213

Neu-Ulm 51.849

Oberroth 846

Osterberg 852

Pfaffenhofen 7.008

Roggenburg 2.720

Senden 22.246

dUnterroth 974

Vöhringen 13.038

Weißenhorn 13.264

Summe: 163.583

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Neu-Ulm

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Heike Aschenbrenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 16.10.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Staatsanwältin im Richterverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Memmingen - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Namensgleichheit mit: Franz Aschenbrenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II (ab 01.09.2008 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1989 als Richter am Amtsgericht Forchheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1989 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Fürstenfeldbruck / Familiensachen - Abteilung 1 - „Türkei ist nichts für Kinder" - 1 F 956/05 - siehe Pressemeldung unten.

 

 

Gabriele Buck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.04.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2011: Strafsachen. http://www.szon.de/lokales/ulm/ulm/200905070226.html

Christof Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2002 als Richter am Amtsgericht Memmingen mit dem Nachnamen Hemann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.03.2002 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Daniela König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 16.10.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Günzburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Daniela König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Darmstadt (ab 03.03.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als Richterin am Amtsgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.03.2011 als Richterin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Daniela König nicht aufgeführt.

Bernhard Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.09.1990, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016  ab 01.09.1990 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neu-Ulm. Namensgleichheit mit: Barbara Ascher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Günzburg (ab 01.09.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Barbara Lang nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Barbara Lang ab 01.09.2008 als Richterin am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Barbara Ascher ab 01.09.2008 als Richterin am Amtsgericht Günzburg - Elternzeit - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Amtsgericht Günzburg - GVP 01.04.2015: nicht aufgeführt.

Ulrike Mihatsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.10.2000 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 25.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. 

Andreas Rossa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.07.1998 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 16.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 14.03.2012: Stadtnachrichten Ulm. Alfred Baur zahlt 3000 Euro Schmerzensgeld an Tafelladen-Leiterin. Landgericht Memmingen bestätigt in Berufungsverhandlung den Spruch des Neu-Ulmer Schöffengerichts Keine Untreue bei Baur. ... Memmingen / kr Mit der Bestätigung der erstinstanzlichen Verwarnung wegen Beleidigung endete gestern der Berufungsprozess vor dem Landgericht Memmingen im Fall des früheren BRK-Kreisgeschäftsführers Alfred Baur. Nachdem sowohl Staatsanwalt Andreas Rossa als auch der Vertreter von Nebenklägerin ... ihre Berufungsanträge gegen die Entscheidung des Neu-Ulmer Schöffengerichts zurückgezogen hatten, war zudem der Weg frei für einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich ..." - http://www.schwaebische.de/region/biberach-ulm/ulm/stadtnachrichten-ulm_artikel,-Alfred-Baur-zahlt-3000-Euro-Schmerzensgeld-an-Tafelladen-Leiterin-_arid,5222704.html

Dr. Stephan Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht (ab 16.08.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 16.08.1999 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 als Richter am Oberlandesgericht ab 16.08.1999 - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt.

Thorsten Tolkmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt bei Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2003 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2003 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2003 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Antje Weingart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.1994 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

 

Richter auf Probe: 

Susanne Gehrke-Haibl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.01.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 07.01.2010: Amtsgericht Neu-Ulm / Zivil- und Nachlasssachenaufgeführt - siehe unten http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/KOePFE-KLATSCH-KURIOSES;art4329,315619

Alena Heinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 07.05.2010: "Alena Heinrichs ist neue Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm. Gestern wurde die 26-Jährige als jüngste Richterin in der Geschichte der Behörde vereidigt. ..." - http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Mit-26-Richterin-am-Amtsgericht-Neu-Ulm;art4329,582666

 

 

Abteilungen am Familiengericht Neu-Ulm:

1 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm tätig:

Thomas Binder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Günzburg (ab 01.08.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1997 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.

Jürgen Hasler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - 1995 Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - Strafsachen. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1997 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.03.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Zwei-Jahre-Knast-fuer-zwei-Kisten-Bier-_arid,2029850_regid,13_puid,2_pageid,4498.html. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neu-Ulm.

Barbara Holl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 wird ab 01.04.2006 wird ein weiteres Richteramt genannt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Holl nicht aufgeführt.

Alexander Kessler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Landsberg / Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.12.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1997 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. 01.12.2023: "Seit heute hat das Amtsgericht Landsberg wieder einen Direktor. Nach dem Wechsel von Michael Eberle Ende Juli zum Landgericht Augsburg ist nun Alexander Kessler der neue Behördenleiter. Vom Lech an die Donau, von der Donau an den Lech. Dem 56-jährigen Richter ist die Justiz­behörde in der Lechstraße wohlbekannt, war er dort bereits zweimal tätig, zuletzt auch als ständiger Vertreter des Direktors und als Pressesprecher. Im Juli 2020 ging‘s auf der Karriereleiter eine Sprosse höher, Kessler wurde Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm." - https://www.merkur.de/lokales/landsberg-kreisbote/alexander-kessler-ist-neuer-direktor-des-amtsgerichts-landsberg-92705624.html

Werner Kummert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.06.1981, ..., 2016) - 2012: Familiensachen - Abteilung 1.Thomas Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.11.2009, ..., 2020) - 1981 Eintritt in den Dienst des Bundeslandes Bayern. Anschließend mehrere Jahre als Richter an den Amtsgerichten Günzburg und Neu-Ulm tätig, danach Staatsanwalt als Gruppenleiter in Memmingen. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab 01.02.1984 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.11.2002 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.05.1988 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2009 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Siehe auch Pressemeldung unten. Namensgleichheit mit: Thomas Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 208.

Dr. Bernt Münzenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II / Präsident am Landgericht München II (ab 01.04.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 und 1998 ab 01.01.1989 als Richter am Amtsgericht Augsburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Präsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2021 als Präsident am Landgericht München II aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat.

Stefan Leander Nielsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Memmingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.06.1998 als Richter am Amtsgericht Memmingen aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.1998 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.06.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Brigitta Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Brigitta Paus ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Brigitta Schneider ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Brigitta Schneider ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Brigitta Schneider nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. 07.05.2010: "Alena Heinrichs ist neue Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm. Gestern wurde die 26-Jährige als jüngste Richterin in der Geschichte der Behörde vereidigt. ... Alena Heinrich ersetzt Brigitta Schneider, die Elternzeit genommen hat." - http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Mit-26-Richterin-am-Amtsgericht-Neu-Ulm;art4329,582666

Ursula Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: Beisitzerin am 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Thomas Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt (9. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt

Dr. Liborius Straufl (geb. 14.12.1915) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.07.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 1951 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schwabmünchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1968 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 29 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Daniel Theurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Günzburg (ab 01.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2012 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2012 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Neu-Ulm für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Biberach

überregionale Beratung

http://familienberatung-biberach.de

 

 

Familienberatung Ehingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-ehingen.de

 

 

Familienberatung Günzburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-guenzburg.de

 

 

Familienberatung Memmingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-memmingen.de

 

 

Familienberatung Münsingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-muensingen.de

 

 

Familienberatung Neu-Ulm

überregionale Beratung

http://familienberatung-neu-ulm.de

 

 

Familienberatung Ulm

überregionale Beratung

http://familienberatung-ulm.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Psychologische Beratungsstelle Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung

Ulmer Str. 20 

89257 Illertissen

Telefon: 07303 / 90181-0

E-Mail: info@eb-illertissen.de

Internet: http://www.kjf-augsburg.de

Träger: Katholische Jugendfürsorge

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Gruppenarbeit, Telefonische Beratung, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Katharina Loew-Pietsch - Erziehungsberatungsstelle Illertissen. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neu-Ulm.

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Johannesplatz 2 

89231 Neu-Ulm

Telefon: 0731 / 9705959

E-Mail: efl-neu-ulm@bistum-augsburg.de

Internet:

Träger: Diözese Augsburg

Im Namen des Vater, des Sohnes und des Heiligen Geistes sowie der Bayrischen Staatskanzlei - Amen.

Mitarbeiter/innen: Dr. Markus Wonka - Psychologische Beratungsstelle Neu-Ulm. 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neu-Ulm. http://kirchensite.de/aktuelles/news-aktuelles/datum/2012/09/26/wenn-zwei-sich-streiten-hilft-der-dritte/

 

 

Psychologische Beratungsstelle Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung

Marlene-Dietrich-Str. 3 

89231 Neu-Ulm 

Telefon: 0731/76050

E-Mail: info@eb-neu-ulm.de

Internet:

Träger: Kath. Jugendfürsorge

Im Namen des Vater, des Sohnes und des Heiligen Geistes sowie der Bayrischen Staatskanzlei - Amen.

 

 

Deutscher Kinderschutzbund

Ortsverband Ulm/Neu-Ulm e.V.

Olgastraße 125

89073 Ulm

Telefon: 0731 / 28042

E-Mail: info@kinderschutzbund-ulm.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-ulm.de

Mitarbeiter/innen: 

Lothar Steurer - Diplom-Pädagoge / Stellenleiter Beratungsstelle Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm (ab , ..., 2007, ..., 2011)

Anita Laib-Koenemund - Diplom-Pädagogin / stellvertretende Stellenleiterin Beratungsstelle Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm (ab , ..., 2011)

Franz Müller - Diplom-Sozialpädagoge / Beratungsstelle Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm (ab , ..., 2011)

Bettina Müller Diplom-Psychologin / Beratungsstelle Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm (ab , ..., 2011)

Dr. Dietrich Eberhardt - Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm (ab , ..., 2007)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Professor Dr. Reinmar du Bois

emeritierter Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Tübingen. 

ehemaliger Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Olgahospitals in Stuttgart

Internet: http://www.klinikum-stuttgart.de/ueber-uns/struktur/standorte/olgahospital.html 

Beauftragung am Amtsgericht Neu-Ulm, Amtsgericht Öhringen, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Waiblingen, Oberlandesgericht Stuttgart

Herr Reinmar du Bois ist ein vielbeschäftigter alter Mann, der sich aus diesem Grund gerne unter die Arme greifen lässt. Er lässt sich aber nicht von jeder oder jedem unter die Arme greifen, da bedarf es schon besonderer Voraussetzungen, die Sie direkt bei ihm erfragen können.

Beauftragung am Amtsgericht Neu-Ulm durch Richter Kummert mit Blankovollmacht zur Weitergabe des Auftrages an "einen Mitarbeiter" (09.06.2009).

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Neu-Ulm

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Neu Ulm

 

 

 

Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm 

Lothar Steurer - Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm (2007)

Dr. Dietrich Eberhardt - Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm (2007)

 

 


 

 

Weiter ab 08.04.2011

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/nu/daten/01774/index.php

 

 


 

 

 

Amtsgericht Neu-Ulm - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. 

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

21.03.2013 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, AG Neu-Ulm [mailto:AGNeu-Ulm.Poststelle@ag-nu.bayern.de]

Gesendet: Montag, 25. März 2013 14:29

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Neu-Ulm - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

der aktuelle Geschäftsverteilungsplan kann während den Öffnungszeiten des Amtsgerichts Neu-Ulm ( Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Eine Versendung per E-Mail erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mayer

i.A.

Jan Zwiorek

Rechtspflegeamtmann

Geschäftsleiter des Amtsgerichts Neu-Ulm

Schützenstraße 60

89231 Neu-Ulm

...

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind wir nicht vor Ort in Neu-Ulm und bitten daher um Zusendung.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

27.03.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, AG Neu-Ulm [mailto:AGNeu-Ulm.Poststelle@ag-nu.bayern.de]

Gesendet: Mittwoch, 27. März 2013 12:57

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Neu-Ulm - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits am 25.03.2013 mitgeteilt, werden Geschäftsverteilungspläne grundsätzlich nicht per E-Mail versandt.

Mit freundlichen Grüßen

Mayer

i.A.

Jan Zwiorek

Rechtspflegeamtmann

Geschäftsleiter des Amtsgerichts Neu-Ulm

Schützenstraße 60

89231 Neu-Ulm

...

 

 

 

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Michail Gorbatschow

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dann ändern Sie einfach Ihren Grundsatz.

An vielen anderen Amtsgerichten geht das auch. Siehe z.B. Amtsgericht Tiergarten in der Anlage.

 

Was ist Berlin möglich ist, sollte doch auch in Neu-Ulm klappen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 


 

 

22. Februar 2011 15:35 Uhr

Auf Kinderspielplatz

Selbstbefriedigung: 77-Jähriger verurteilt

Ein bereits dreifach verurteilter 77-Jähriger ist vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich auf einem Kinderspielplatz selbst befriedigt.

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am Montag einen 77 Jahre alten Mann aus Senden wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Rentner in Absprache mit seinem Bewährungshelfer eine Therapie machen – falls das bei seiner angegriffenen Gesundheit möglich ist.

Als weitere Auflage verhängte das Gericht die Zahlung von 800 Euro an den Kinderschutzbund in Ulm. Der Senior, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, teilweise in Verbindung mit Exhibitionismus, bereits drei Mal verurteilt worden ist, war Mitte September vergangenen Jahres dabei beobachtet worden, wie er in unmittelbarer Nachbarschaft eines Spielplatzes, auf dem Kinder auf einer Rutsche herumtollten, sich selbst befriedigte.

Ob die acht- bis zehnjährigen Buben und Mädchen den Rentner bei seinem Tun allerdings Beachtung geschenkt hatten, war nicht klar, sodass die Staatsanwaltschaft den sexuellen Missbrauch, für den das Gesetz eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis vorsieht, als einen „Versuch“ wertete.

Wegen des schlechten Gesundheitszustands des Mannes erklärte sein Verteidiger Thomas Maurer, dass die von Oberstaatsanwalt Markus Schroth erhobenen Vorwürfe eingeräumt würden. Beim Blick in das Vorstrafenregister stellte Richterin Antje Weingart fest, dass der Angeklagte letztmals 2003 verurteilt wurde. Damals verhängte das Amtsgericht Neu-Ulm eine sechsmonatige Haftstrafe, ebenfalls auf Bewährung.

Therapie begonnen und abgeschlossen

Anwalt Maurer berichtete, dass sich sein Mandant danach in Behandlung begeben habe, die nach einiger Zeit vom Therapeuten als abgeschlossen erklärt worden sei.

Weiter informierte der Verteidiger das Gericht über ein kürzlich geführtes Gespräch mit der Familie seines Mandanten, die versprochen habe, künftig noch mehr auf den herzkranken Mann zu achten, damit sich Ähnliches wie im September nie mehr wiederhole.

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag von Oberstaatsanwalt Schroth. (kr)

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Selbstbefriedigung-77-Jaehriger-verurteilt-id13876321.html

 

 


 

 

Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat. Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig - obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis. Ein Umdenken bewirkte der Knastaufenthalt offenbar nicht: Von Mai bis August 2007 stellte er trotz einer Tätigkeit bei einer Firma in Ichenhausen (Kreis Günzburg) die monatlichen Zahlungen (245 Euro) an sein Kind erneut ein. Dafür musste er sich gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere. Dass er mit diesem Argument nicht durchkommen würde, war spätestens klar, als ihn Richter Mayer belehrte, dass er in Sachen Unterhalt kein „Zurückhaltungsrecht“ habe, wenn ihm der Umgang mit seinem Kind nicht erlaubt wird. „Dann hätten sie klagen müssen.“

Mit dem Gesetz kam er erstmals als 15-Jähriger in Konflikt, zwölf weitere Verurteilungen folgten, die ihn insgesamt zweieinhalb Jahre hinter schwedische Gardinen brachten. Dass der Angeklagte seit Herbst 2007 „arbeitssuchend“ ist, zurzeit Hartz IV bezieht und bei einem Bestattungsunternehmen einen Minijob hat - und damit keinen Unterhalt zahlen muss -, sah der Richter kritisch. Mayer sinnierte, ob der Angeklagte vielleicht mit zu wenig Nachdruck Arbeit gesucht habe, um Unterhaltszahlungen zu umgehen. „Es hat den Anschein, dass man sich mit Hartz IV gemütlich einrichten kann.“

Trotz Vorstrafen und trotz geringer „Einsicht“ rang sich Staatsanwalt Daniel Egge durch, Bewährung für eine sechsmonatige Haftstrafe zu beantragen. Das Gericht folgte diesem Wunsch. Zusätzlich muss der Mann 100 Euro im Monat an sein Kind zahlen und sich nach Arbeit umschauen, um den vollen Unterhaltssatz zahlen zu können. (kr)

10.03.2010

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Vaterpflichten-straeflich-vernachlaessigt-_arid,2092427_regid,13_puid,2_pageid,4503.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während kriminelle Mütter an den deutschen Gerichten im Schonwaschgang gewaschen werden (siehe Artikel unten: "Schnittverletzung bei Streit mit Ex-Partner nur erfunden") erfahren Väter die volle Härte richterlicher Urteilskunst und werden wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht“ für vier Monate ins Gefängnis gesteckt. Schließlich handelt es sich um einen Mann und bei Männern kennt die Justiz kein Pardon, denn spätestens seit dem Song der "Ärzte" wissen wir "Männer sind Schweine". Deshalb haben wir ja jetzt auch eine Bundeskanzlerin, denn wer will schon von einem männlichen Schwein regiert werden.

 

 

 


 

 

Ein Stellvertreter für den Amtsgerichtsdirektor

Landkreis Jürgen Hasler (44) ist vom 1. März an am Amtsgericht in Neu-Ulm ständiger Vertreter des Direktors Thomas Mayer. Bis zu seiner Ernennung durch die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, war Hasler Staatsanwalt und Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen.

Das Amt des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Neu-Ulm war frei geworden, weil der bisherige Stellvertreter Thomas Mayer am 1. November 2009 zum Direktor ernannt worden war. Staatsministerin Dr. Merk: „Ich freue mich, dass das Amtsgericht Neu-Ulm mit Jürgen Hasler einen so kompetenten Vertreter des Direktors bekommt. Er hat sich in der Vergangenheit als hoch qualifizierter und engagierter Richter und Staatsanwalt erwiesen.“

Der 44-Jährige hat seit seiner Übernahme in den Dienst des Freistaats Bayern verschiedene Ämter bekleidet. Am Amtsgericht Neu-Ulm war er schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn im Jahr 1995 als Einzelrichter in Strafsachen tätig. In der Folgezeit war er Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Memmingen und München II sowie Richter am Landgericht Memmingen in einer Zivil- und Strafvollstreckungskammer. Seit Herbst 2005 war er als Staatsanwalt als Gruppenleiter in Memmingen beschäftigt.

letzte Änderung: 24.02.2010

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Ein-Stellvertreter-fuer-den-Amtsgerichtsdirektor-_arid,2079884_regid,13_puid,2_pageid,4498.html

 

 


 

 

Schnittverletzung bei Streit mit Ex-Partner nur erfunden

Neu-Ulm Drei Prozesse brauchte es, bis das, was am 8. April 2006 in einer Wohnung im südlichen Landkreis Neu-Ulm geschah, aufgearbeitet war. Am Ende wurde eine dreifache Mutter wegen zweifacher uneidlicher Falschaussage zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von einer Bewährungsauflage in Form einer Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation sah Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer als Einzelrichter ab.

Es hätte für die 28-Jährige auch schlimmer kommen können, denn der Strafrahmen für eine uneidliche Falschaussage liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Zwei Mal, im Oktober 2006 vor dem Amtsgericht Neu-Ulm und im Mai 2009 bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen, hatte die Angeklagte ihren ehemaligen Lebensgefährten, mit dem sie ein Kind hat, schwer belastet.

Nach Ende der Gemeinschaft schwere Auseinandersetzung

Nachdem die Partnerschaft beendet und der Mann bereits ausgezogen war, hatte es eine schwere Auseinandersetzung gegeben. Dabei habe er sie mit einem Messer an Händen, Unter- und Oberarmen verletzt. So hatte die Frau ausgesagt. Für das Amtsgericht reichte es damals, den heute 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Zweieinhalb Jahre später stellte dagegen das Landgericht Memmingen als Berufungsinstanz das Verfahren gegen eine Geldbuße wegen Geringfügigkeit ein. Geahndet wurden damit lediglich ein paar blaue Flecken, die die ehemalige Partnerin bei der Auseinandersetzung davongetragen hatte. Denn erst bei der Verhandlung in Memmingen wurden die Polizeibeamten, die nach dem Streit gerufen worden waren, gefragt, ob sie Blut an Händen und Armen der Frau gesehen hatten. Und so fingen die Mühlen der Justiz noch einmal an zu malen.

Gut zehn Monate nach dem Memminger Urteil stand jetzt die Frau vor Gericht. Sie war ohne Anwalt gekommen und erzählte ihre Geschichte ähnlich wie bereits in den beiden Prozessen zuvor. Doch die Story verfing nicht mehr. Zwar berichtete eine Ärztin, die zwei Tage nach dem Vorfall im Jahr 2006 die Wunden gesehen hatte, von den oberflächlichen Verletzungen. Wie es dazu gekommen war, erfuhr sie aber nicht.

Rechtsmediziner widerspricht Aussage der Frau

Ein Rechtsmediziner, der vom Amtsgericht geladen war und die Verhandlung verfolgte, sagte schließlich, dass die beschriebenen Verletzungen nie und nimmer bei einem Kampf entstanden sein konnten. Da blieben mit Sicherheit Wunden zurück, die länger sichtbar seien. Vielmehr spreche alles für eigene Verletzungen, um dem „Nachdruck zu verleihen, dass man verletzt worden ist“. So sahen es auch der Staatsanwalt und das Gericht.

Die Angeklagte, nachdem der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Bewährungsauflage von 750 Euro gefordert hatte, meinte in ihrem Schlusswort: „Ich möchte nichts mehr sagen.“ Einzelrichter Mayer befand schließlich auf sechs Monate Bewährungsstrafe ohne Geldauflage, da die 28-Jährige Privatinsolvenz eingereicht und somit kaum Geld hat. (boz)

10.02.2010

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Schnittverletzung-bei-Streit-mit-Ex-Partner-nur-erfunden-_arid,2067146_regid,13_puid,2_pageid,4498.html

 

 


 

 

Neue Richterin

Vor der ersten Verhandlung im neuen Jahr ist Susanne Gehrke-Haibl als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm vereidigt worden. Die 27-Jährige wird das zuvor von Thomas Mayer, dem neuen Amtsgerichtsdirektor, geführte Referat als Richterin für Zivil- und Nachlasssachen übernehmen. "Ich wollte schon immer Staatsanwältin oder Richterin werden", sagte Gehrke-Haibl vor Antritt ihrer neuen Stelle. Da stehe man als Jurist immer auf der richtigen Seite. Außerdem biete das Gericht ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld. Die gebürtige Leipzigerin hat in München studiert. Danach absolvierte sie ein Praktikum am Oberlandesgericht in München. Anschließend hat sie in New York drei Monate in einer Kanzlei für Seerecht und internationales Recht ein weiteres Praktikum absolviert. Vor dem Prozess am Montag, bei dem es um ein Verkehrsdelikt ging, nahm Mayer der neuen Kollegin den Eid auf das Grundgesetz und die bayerische Verfassung ab. Gehrke-Haibl gelobte nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Ansehen der Person ihre Urteile zu sprechen.

07.01.2010

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/art4329,315619

 

 


 

 

Thomas Mayer jetzt Amtsgerichtsdirektor

28.10.2009 20:15 Uhr

Neu-Ulm (AZ) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat Thomas Mayer mit Wirkung zum 1. November 2009 zum Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm ernannt. Die Ernennungsurkunde überreichte gestern der Präsident des Landgerichts Memmingen, Professor Karl Thiere. Viele lobende Worte gab es dabei für den neuen Amtsgerichtsdirektor, der sich über die Ernennung sehr freute. Justizministerin Merk teilte in einer Presseinformation mit, dass „Herr Mayer für dieses Amt besonders gut geeignet ist. Er ist nicht nur ein außergewöhnlich tüchtiger und erfahrener Richter, der seine Geschäftsaufgaben rasch, zupackend und mit praktischem Geschick erledigt. Er glänzt auch durch sein juristisches Können, seinen Fleiß und seine Kollegialität“. Darüber hinaus sei er in Neu-Ulm verwurzelt und kenne das Amtsgericht Neu-Ulm hervorragend. Schon seine Aufgaben als Vertreter des Amtsgerichtsdirektors habe er aufs Allerbeste erfüllt.

Der 55-jährige Thomas Mayer hat seit seiner Übernahme in den Dienst des Freistaats Bayern im Jahr 1981 verschiedenste Ämter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schwaben bekleidet. Nach seiner Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen war Thomas Mayer mehrere Jahre als Richter an den Amtsgerichten Günzburg und Neu-Ulm tätig, bevor er Staatsanwalt als Gruppenleiter in Memmingen wurde. Seit 2002 ist Thomas Mayer wieder am Amtsgericht Neu-Ulm.

„Flexibilität und die Fähigkeit, sich auf neue Situationen einzustellen - diese Eigenschaften zeichnen Herrn Mayer besonders aus. Seine dynamische Art und sein hohes Verantwortungsbewusstsein prädestinieren ihn für das Amt des Direktors am Amtsgericht Neu-Ulm. Ich weiß das Amtsgericht Neu-Ulm bei ihm in besten Händen“, so die Justizministerin in dem Schreiben.

letzte Änderung: 28.10.2009

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Thomas-Mayer-jetzt-Amtsgerichtsdirektor-_arid,1957623_regid,8_puid,2_pageid,4498.html

 

 


 

 

Münzenberg geht nach Augsburg

(NEU-ULM/kr) Nach über sechs Jahren als Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm wechselt Dr. Bernt Münzenberg zum 1. August zur Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) München in Augsburg. Der Jurist wird zum Vorsitzenden eines Zivilsenats, der sich mit Familienrecht beschäftigt, befördert.

Über die Nachfolge Münzenbergs an der Spitze des Neu-Ulmer Amtsgerichts ist noch keine Entscheidung getroffen worden, da die Stelle erst vor kurzem ausgeschrieben wurde. Mit seiner neuen Tätigkeit kehrt der 50-jährige Topjurist sozusagen an seine frühere Wirkungsstätte zurück. Vor seinem Amtsantritt in Neu-Ulm war der gebürtige Augsburger, der in seiner Heimatstadt studiert und promoviert hat, bereits Richter an einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts.

Münzenberg, der mit seiner Familie in Günzburg lebt, hinterlässt der Stadt Neu-Ulm gewissermaßen ein Abschiedsgeschenk in Form eines neuen Justizzentrums an der Schützenstraße, dessen erster Bauabschnitt - gerade noch rechtzeitig vor Münzenbergs Weggang - am Donnerstag, 30. Juli, von Justizministerin Dr. Beate Merk eingeweiht wird.

(NEU-ULM/kr) Nach über sechs Jahren als Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm wechselt Dr. Bernt Münzenberg zum 1. August zur Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) München in Augsburg. Der Jurist wird zum Vorsitzenden eines Zivilsenats, der sich mit Familienrecht beschäftigt, befördert.

Über die Nachfolge Münzenbergs an der Spitze des Neu-Ulmer Amtsgerichts ist noch keine Entscheidung getroffen worden, da die Stelle erst vor kurzem ausgeschrieben wurde. Mit seiner neuen Tätigkeit kehrt der 50-jährige Topjurist sozusagen an seine frühere Wirkungsstätte zurück. Vor seinem Amtsantritt in Neu-Ulm war der gebürtige Augsburger, der in seiner Heimatstadt studiert und promoviert hat, bereits Richter an einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts.

Münzenberg, der mit seiner Familie in Günzburg lebt, hinterlässt der Stadt Neu-Ulm gewissermaßen ein Abschiedsgeschenk in Form eines neuen Justizzentrums an der Schützenstraße, dessen erster Bauabschnitt - gerade noch rechtzeitig vor Münzenbergs Weggang - am Donnerstag, 30. Juli, von Justizministerin Dr. Beate Merk eingeweiht wird.

(Erschienen: 17.07.2009)

http://www.szon.de/lokales/ehingen/region/200907170143.html

 

 


 

 

Amtsrichter verleumdet: Bewährungsstrafe für 44-Jährigen

10.05.2009 18:40 Uhr

Neu-Ulm (kr) - Wegen Verleumdung des stellvertretenden Leiters des Amtsgerichts Neu-Ulm, Thomas Mayer, ist ein 44 Jahre alter Mann aus dem Rothtal zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte nach einem Zivilprozess, bei dem er zur Zahlung eines Rechtsanwaltshonorars per Versäumnisurteil verurteilt worden war, Strafanzeige gegen Mayer „wegen des dringenden Verdachts des Prozessbetrugs“ gestellt. Mit dieser „falschen Tatsachenbehauptung“, so die Staatsanwaltschaft, habe er dem Richter Falschbeurkundung im Amt unterstellt.

In der Zivilgerichtsverhandlung im Juni 2008 war es zu tumultartigen Szenen gekommen, da eine sechsköpfige Gruppe mehrfach versuchte, das Verfahren zu stören. Wie sich herausstellte, gehörten die Unruhestifter dem „Rechtsnormenschutzverein“ an. Diese Organisation vertritt eine verquere Rechtsauffassung. Unter anderem wird den Organen der Bundesrepublik Deutschland das Recht abgesprochen, Gesetze zu erlassen oder Richter zu bestellen.

Auch der Strafprozess gegen den Mann lief nicht ohne Komplikationen ab. Weil er zu einem ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, erließ das Gericht Haftbefehl. Zunächst war der Gesuchte allerdings nicht zu finden. Im Raum stand sogar, dass er sich nach Kanada abgesetzt habe. Als dieser Tage erneut Polizeibeamte in Zivil an der Wohnung des 44-Jährigen vorbeischauten, staunten sie deshalb nicht schlecht, als ihnen der Mann öffnete. Die Polizisten zeigten ihm ihre Dienstausweise und erklärten, dass er jetzt verhaftet werde. Das wollte sich der Angeklagte offenbar nicht gefallen lassen und rief über Notruf bei der Polizei an. Er benötige dringend Hilfe, da er entführt werden solle.

Letztendlich wurden die Zivilpolizisten des Mannes aber doch habhaft. Nach einer Nacht in der Arrestzelle der Polizei wurde er am folgenden Tag dem Richter vorgeführt. Vor die Wahl gestellt, in U-Haft auf einen Prozesstermin zu warten oder sich sofort zu den Verleumdungsvorwürfen zu äußern, entschied sich der Mann für Letzteres. Nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg hat sich der Mann im Laufe des Prozesses für sein Tun entschuldigt. Er gab an, er sei von einer Frau aus Senden, die in dem „Rechtsnormenschutzverein“ das Amt eines „Senator des Rechts“ bekleidet, falsch beraten worden.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Amtsrichter-verleumdet-Bewaehrungsstrafe-fuer-44-Jaehrigen-_arid,1593291_regid,13_puid,2_pageid,4503.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In der Pressemeldung heißt es:

"Wegen Verleumdung des stellvertretenden Leiters des Amtsgerichts Neu-Ulm, Thomas Mayer, ist ein 44 Jahre alter Mann aus dem Rothtal zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte nach einem Zivilprozess, bei dem er zur Zahlung eines Rechtsanwaltshonorars per Versäumnisurteil verurteilt worden war, Strafanzeige gegen Mayer „wegen des dringenden Verdachts des Prozessbetrugs“ gestellt. Mit dieser „falschen Tatsachenbehauptung“, so die Staatsanwaltschaft, habe er dem Richter Falschbeurkundung im Amt unterstellt."

Wieso eine Strafanzeige „wegen des dringenden Verdachts des Prozessbetrugs“ eine Beleidigung oder gar eine "falsche Tatsachenbehauptung" sein soll, das wissen wohl nur die Götter und die sitzen bekanntlich in Neu-Ulm, was ja auch ganz praktisch ist, sonst müsste man immer nach Italien fahren.

 

 


 

 

Die Mutter von Findelkind Emilia geht straffrei aus

20.04.2009 21:00 Uhr

Von Roland Ströbele

Neu-Ulm Die Mutter der kleinen Emilia, die ihr Kind in eiskalter Nacht im Bereich hinter der Neu-Ulmer Donauklinik ausgesetzt hat, geht straffrei aus. Gestern hat Walter Henle als zuständiger Staatsanwalt das Verfahren gegen die 18-jährige Frau eingestellt. Ein Tatnachweis der Kindesaussetzung sei nicht zu führen gewesen, sagte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner.

Die junge Mutter hatte ihr erst vier Tage altes Baby in eine Decke gehüllt und um vier Uhr morgens im Bereich des Hintereinganges der an der Donau gelegenen Klinik abgelegt. Unmittelbar danach hatte sie telefonisch die Pförtnerin des Krankenhauses verständigt und auf das Kind aufmerksam gemacht. Kurze Zeit später entdeckten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm das Findelkind und brachten es in ärztliche Obhut. Die Tatsache, dass sie das Klinikpersonal verständigt hatte und das dem Kind dadurch nichts passierte, hat der 18-Jährigen nun Ärger mit der Justiz erspart. „Die Frau hatte weder eine schwere Gesundheitsschädigung des Kindes riskiert, noch das Baby der Gefahr des Todes ausgesetzt“, begründete Dr. Kreuzpointner die Einstellung des Verfahrens. Sie hatte das Kind auch so abgelegt war, dass es nicht zu übersehen war. Außer einer leichten Unterkühlung habe das vier Tage alte Mädchen keine Gesundheitsschäden davon getragen.

Der Telefonanruf bei der Klinikpförtnerin war es, der die Neu-Ulmer Kriminalpolizei auf die Spur der Mutter geführt hatte. Die Anrufe, die in der fraglichen Zeit in der Donauklinik eingegangen waren, wurden zurückverfolgt. So stießen die Fahnder relativ schnell auf die junge Mutter. Die Frau hatte, wie sich auch bei der Untersuchung des Säuglings herausgestellt hat, das Kind ohne medizinische Hilfe zur Welt gebracht. Das Kind war nicht fachmännisch abgenabelt.

Emilia ist, seit sie aus der Ulmer Kinderklinik entlassen worden ist, auf Vermittlung des Jugendamtes bei Pflegeeltern im nördlichen Landkreis untergebracht. Das weitere Schicksal des Kindes entscheidet sich in den nächsten Wochen. Noch hat die leibliche Mutter bis Mitte Juni Zeit für die Entscheidung, ob sie ihr Mädchen zur Adoption freigibt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß: In einem Schreiben hatte sie bereits angekündigt, dass dies ihr Wunsch sei.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Die-Mutter-von-Findelkind-Emilia-geht-straffrei-aus-_arid,1565134_regid,13_puid,2_pageid,4503.html

 

 


 

 

 

Amtsgericht

„Es gibt kein Züchtigungsrecht für Eltern mehr“

18.03.2009 21:15 Uhr

Von Michael Seefelder

Neu-Ulm - Mehrmals hat eine 47-Jährige aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel so lange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.

Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

„Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen“, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Dr. Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal wäre ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.

Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.

Wie Richter Münzenberg erklärte, gibt es seit 1998 aber kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. „Der Staat ist angehalten, sehr genau hinzuschauen“, so der Vorsitzende. Die 47-Jährige habe mit ihrem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt. Ein Bericht der Jugendhilfe beim Prozess entlastete die 47-Jährige.

Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer fiele, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging nun von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Ich unterstelle der Angeklagten nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle. Richter Münzenberg verurteilte die Beschuldigte zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und ordnete ihr einen Bewährungshelfer bei, der sie künftig bei familiären Problemen unterstützen soll. Neben körperlichen würden bei dem Kind auch seelische Narben bleiben, gab Münzenberg jedoch zu bedenken.

Zum Schluss der Verhandlung gab der Jurist noch einen historischen Abriss zum Thema Züchtigung zum Besten. In den 1950er Jahren habe ein Gericht das brutale Schlagen eines Kindes mit einem Wasserschlauch für rechtens befunden und noch vor gut 20 Jahren sei Eltern die Erlaubnis für die selbstverständliche Tracht Prügel zugesprochen worden.

19.03.2009 -

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Es-gibt-kein-Zuechtigungsrecht-fuer-Eltern-mehr-_arid,1524656_regid,2_puid,2_pageid,4503.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seltsam, seltsam. eine Mutter die ihrem Sohn mit einer Wäscheleine schlägt, so dass dieser blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen" davon trägt, erhält für diesen Gewaltexzess vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Ein des sexuellen Missbrauchs an einer erwachsenen Frau angeklagter Heilpraktiker, dagegen 17 Monaten Haft, obwohl es außer der von ihm als unwahr abgestrittenen Aussage der Frau kein Beweismittel gab.

Wie man sieht, Frauen die ihre Kinder schlagen, genießen ein erhebliches Maß an staatlicher Nachsicht. Da möchte man als Mann doch glatt sein Geschlecht umwandeln lassen.

 

 

 

Prügelnde Mutter ist “nicht gewalttätig”

von L. Woczelka • 30. März 2009

NEU-ULM (mick)

Mehrmals hat eine 47-jährige Frau aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel solange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.

Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

“Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen”, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal sei ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.

Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.

Bis hierher ist der Vorgang nachvollziehbar, auch ich würde von einer Verzweiflungstat sprechen…

Doch jetzt kommt´s:

Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer falle, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. “Ich unterstelle der Angeklagte nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle.

Ob ein Angeklagter wohl die gleiche Entlastung bekäme?

 

http://taeterinnen.de/944/pruegelnde-mutter-ist-nicht-gewalttaetig.html

 

 

 


 

 

"Rosenkrieg" geht vor Gericht weiter

(NEU-ULM/mick) Der Vorwurf gegen eine 45-jährige Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm wiegt schwer. An einem Samstagmorgen im Juni des vergangenen Jahres soll sie in die Garage ihres Noch-Ehemannes eingedrungen sein und dessen Auto mit einem spitzen Gegenstand nahezu vollständig zerkratzt und demoliert haben.

Nachdem die dreifache Mutter im Lack des Wagens einige schriftliche Beleidigungen wie "Rindvieh", "Depp" oder "Kindermörder" hinterlassen hatte, soll sie noch dort herumliegende Müllsäcke und einen alten Teppich angezündet haben. Im Dach des Autos war außerdem die mysteriöse Botschaft "Schlaf gut" eingeritzt.

Nun nahm sich das Neu-Ulmer Schöffengericht der pikanten Sache an. Kein ganz leichtes Unterfangen, wie sich bereits am ersten Verhandlungstag zeigen sollte. Zwar ist sich der Geschädigte sicher, dass seine Ehefrau für die Tat verantwortlich ist. Doch weder er, noch sonst jemand hat den Vorgang beobachtet. "Damit habe ich nichts zu tun", machte die Angeklagte gleich zu Beginn der Sitzung ihren Standpunkt deutlich.

Ohne Geständnis blieb den Juristen und Laienrichtern nur die Möglichkeit, einen langwierigen Indizienprozess ins Rollen zu bringen. Zum Auftakt wurden die Angeklagte, ihr "Opfer" und dessen Haushaltshilfe vernommen.

"Er hat mich unheimlich geliebt", erklärte die Beschuldigte gegenüber Richter Bernt Münzenberg. Nach der Trennung von ihrem Mann habe dieser verzweifelt versucht, sie zurück zu gewinnen. Niemals habe sie ihm die gemeinsamen Kinder wegnehmen wollen und auch sonst sei ihr am Frieden mit dem Geschäftsmann gelegen. Dieser habe sie des Öfteren verprügelt und mit seiner ständigen Eifersucht tyrannisiert.

In der besagten Nacht habe die 45-Jährige mehrmals mit ihrem Mann telefoniert und über das Sorgerecht für die Kinder gestritten. "Ich werde dafür sorgen, dass du meine Jungs nicht bekommst", soll der Unternehmer ihr gedroht haben. Plötzlich, so die Beschuldigte, hatte sie dann eine Polizistin an der Strippe. Der Tatvorwurf habe sie aus heiterem Himmel getroffen. "Ich war geschockt", sagte die 45-Jährige unter Tränen.

Der Ehemann erzählte dem Gericht eine ganz andere Version. Seine trinkfreudige Gemahlin sei häufig grundlos ausgerastet, habe einmal alle seine Kleider zerschnitten und im Keller Feuer gelegt. Nachdem er sich einmal gegen die körperlichen Attacken der 45-Jährigen gewehrt und ihr eine "kräftige Schelle" gegeben habe, ließ er die Frau regelmäßig in ihrem aggressiven Tun gewähren. "Ich habe mich dann nur noch zusammengerollt", so sein Kommentar. Auch die Aussage der Hausangestellten stützte sein Bild von der Angeklagten als überforderte und cholerische Frau.

Wie beim Prozess zu erfahren war, haben die Ermittler auf dem Dach des zerstörten Autos zwei ausgedrückte Zigarettenkippen mit den DNA-Spuren der Beschuldigten gefunden. Die 45-Jährige erklärte dazu, sie sei am Abend vor dem Vorfall bei ihrem Mann gewesen und habe in seiner Gegenwart in der Garage drei Zigaretten geraucht. Dieser widersprach der Behauptung vehement. Am zweiten Prozesstag in der kommenden Woche werden weitere Zeugen gehört, darunter auch der frühere Ehemann der Angeklagten.

(NEU-ULM/mick) Der Vorwurf gegen eine 45-jährige Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm wiegt schwer. An einem Samstagmorgen im Juni des vergangenen Jahres soll sie in die Garage ihres Noch-Ehemannes eingedrungen sein und dessen Auto mit einem spitzen Gegenstand nahezu vollständig zerkratzt und demoliert haben.

Nachdem die dreifache Mutter im Lack des Wagens einige schriftliche Beleidigungen wie "Rindvieh", "Depp" oder "Kindermörder" hinterlassen hatte, soll sie noch dort herumliegende Müllsäcke und einen alten Teppich angezündet haben. Im Dach des Autos war außerdem die mysteriöse Botschaft "Schlaf gut" eingeritzt.

Nun nahm sich das Neu-Ulmer Schöffengericht der pikanten Sache an. Kein ganz leichtes Unterfangen, wie sich bereits am ersten Verhandlungstag zeigen sollte. Zwar ist sich der Geschädigte sicher, dass seine Ehefrau für die Tat verantwortlich ist. Doch weder er, noch sonst jemand hat den Vorgang beobachtet. "Damit habe ich nichts zu tun", machte die Angeklagte gleich zu Beginn der Sitzung ihren Standpunkt deutlich.

Ohne Geständnis blieb den Juristen und Laienrichtern nur die Möglichkeit, einen langwierigen Indizienprozess ins Rollen zu bringen. Zum Auftakt wurden die Angeklagte, ihr "Opfer" und dessen Haushaltshilfe vernommen.

"Er hat mich unheimlich geliebt", erklärte die Beschuldigte gegenüber Richter Bernt Münzenberg. Nach der Trennung von ihrem Mann habe dieser verzweifelt versucht, sie zurück zu gewinnen. Niemals habe sie ihm die gemeinsamen Kinder wegnehmen wollen und auch sonst sei ihr am Frieden mit dem Geschäftsmann gelegen. Dieser habe sie des Öfteren verprügelt und mit seiner ständigen Eifersucht tyrannisiert.

In der besagten Nacht habe die 45-Jährige mehrmals mit ihrem Mann telefoniert und über das Sorgerecht für die Kinder gestritten. "Ich werde dafür sorgen, dass du meine Jungs nicht bekommst", soll der Unternehmer ihr gedroht haben. Plötzlich, so die Beschuldigte, hatte sie dann eine Polizistin an der Strippe. Der Tatvorwurf habe sie aus heiterem Himmel getroffen. "Ich war geschockt", sagte die 45-Jährige unter Tränen.

Der Ehemann erzählte dem Gericht eine ganz andere Version. Seine trinkfreudige Gemahlin sei häufig grundlos ausgerastet, habe einmal alle seine Kleider zerschnitten und im Keller Feuer gelegt. Nachdem er sich einmal gegen die körperlichen Attacken der 45-Jährigen gewehrt und ihr eine "kräftige Schelle" gegeben habe, ließ er die Frau regelmäßig in ihrem aggressiven Tun gewähren. "Ich habe mich dann nur noch zusammengerollt", so sein Kommentar. Auch die Aussage der Hausangestellten stützte sein Bild von der Angeklagten als überforderte und cholerische Frau.

Wie beim Prozess zu erfahren war, haben die Ermittler auf dem Dach des zerstörten Autos zwei ausgedrückte Zigarettenkippen mit den DNA-Spuren der Beschuldigten gefunden. Die 45-Jährige erklärte dazu, sie sei am Abend vor dem Vorfall bei ihrem Mann gewesen und habe in seiner Gegenwart in der Garage drei Zigaretten geraucht. Dieser widersprach der Behauptung vehement. Am zweiten Prozesstag in der kommenden Woche werden weitere Zeugen gehört, darunter auch der frühere Ehemann der Angeklagten.

(Erschienen: 14.03.2009)

http://www.szon.de/lokales/ulm/ulm/200903140239.html

 

 

 


 

 

Gericht verurteilt einen Reiki-Meister

(NEU-ULM/kr) Wäre da nicht das augenscheinlich völlig traumatisierte Opfer gewesen - der gestrige Prozess vor dem Amtsgericht gegen einen Reiki-Meister, eine Art fernöstlicher Heilpraktiker, hätte in die Reihe Skurriles bei Justitia einsortiert werden können. Am Ende wurde der Mann zu 17 Monaten Haft verurteilt.

Angesichts der von Weinkrämpfen geschüttelten Frau, die von ihrem vermeintlichen Heiler im Mai 2008 missbraucht worden ist, verbietet sich eine augenzwinkernde Betrachtungsweise allerdings. So sah es auch Amtsgerichtsdirektor Bernt Münzenberg, der den 51-jährigen fernöstlichen (Un)-Heilpraktiker wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu 17 Monaten Haft verurteilte.

Die 35 Jahre alte Frau, die in Ravensburg lebt und in Russland geboren ist, litt nach eigenen Aussagen an Gallensteinen, hatte jedoch panische Angst, diese operativ entfernen zu lassen. Irgendwann erfuhr sie von der fernöstlichen Heilmethode des Reiki. Erste Besuche bei einem 29-jährigen Meister brachten nicht die gewünschten Erfolge - möglicherweise, weil der noch neu im Fach war und nicht über die notwendige "Energie" für eine Heilung verfügte. In ihrer Verzweiflung wandte sich die verheiratete Mutter eines sechsjährigen Buben an den Lehrmeister ihres ersten Heilpraktikers - eben den 51-Jährigen in Neu-Ulm, dessen Wiege in Kasachstan stand und der eine gewisse Ähnlichkeit mit dem früheren sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew aufweist.

Das Vertrauen der Frau in die Künste des Reiki-Meisters wurde aufs übelste missbraucht: Als die Frau im Mai 2008 den Heiler in dessen Wohn- und Praxisräumen, in denen er mit Frau und Kindern lebt, aufsuchte, diagnostizierte er "schwarze Energie" im Unterleib der Frau. Dadurch, so der Befund, könne er als Reiki-Meister keine "saubere" Energie übertragen. Um das zu bewerkstelligen, müsse erst die schlechte Energie ausgeschwemmt werden. Auf seine Anweisung hin zog sich die Frau wohl in einer Mischung aus blinder Gutgläubigkeit und verzweifelter Hoffnung komplett aus, um die Reinigungsprozedur über sich ergehen zu lassen. Diese bestand darin, dass der Meister der 35-Jährigen am Unterleib herumfingerte - nach Aussage des Opfers 20 Minuten lang.

Erst später, nach Gesprächen mit einer Freundin, dämmerte ihr, was ihr der Neu-Ulmer angetan hatte, so dass sie zur Polizei ging. Der Angeklagte behauptete, das Ganze sei ein Racheakt der Frau an ihm. Nach einer Behandlung ihres Vaters durch ihn sei es dem Mann immer schlechter gegangen. Die Frau habe ihn beschuldigt, den Alten verflucht zu haben. Bei Nicht-Rücknahme des Fluchs werde sie ihm die "Mafia" auf den Hals hetzen.

Im Prozess stand Aussage gegen Aussage. Während Ankläger Schroth wegen der "konstanten" Aussagen dem Opfer glaubte, hielt Verteidiger Frank Heiermann die Frau für völlig unglaubwürdig. Er verwies auf zwei Leumundszeuginnen, die dem Reiki-Meister eine gewissenhafte Ausübung seiner Heilertätigkeit bescheinigt hatten. Heiermann beantragte Freispruch nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Für die Frau hat die leidvolle Geschichte zumindest etwas Positives: Jetzt will sie ihre Gallensteine entfernen lassen - von Schulmedizinern.

(Erschienen: 04.03.2009)

http://www.szon.de/lokales/ulm/ulm/200903040231.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Mann zu unrecht verurteilt wurde, liegt bei 50 Prozent. Womöglich hat die äußerliche Ähnlichkeit des verurteilten Mannes mit Leonid Breschnew bei Oberstaatanwalt Schroth den Verdacht einer Straftat weiter bestärkt, denn bekanntlich war Breschnew im Westen nicht sehr beliebt und man hätte ihm sicher auch zugetraut, Frauen zu missbrauchen.

Der verurteilte Mann kann nun im Gefängnis über die Vorzüge des deutschen Rechtsstaates nachdenken, die sich bei Aussage gegen Aussage im Zweifel auf das Wort einer Frau verlässt. Ein Mann, ein Wort, das war einmal. Heute heißt es nicht nur in Bayern, eine Frau ein Wort.

 

Mehr zu diesem Thema:

 

"Erinnerung und Pseudoerinnerung

Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein" 

Prof. Dr. H . Stoffels, Schlosspark Klinik Berlin

C. Ernst, Zürich

in: "Der Nervenarzt", 2002, 445-451

 

 


 

 

INTERVIEW: Kinderschutz ernst nehmen

Lothar Steurer und Dr. Dietrich Eberhardt vom Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm begrüßen es, dass "hochrangige Politiker" das Thema Kinderschutz ernst nehmen.

CAROLIN STÜWE

 

Lothar Steurer: Die Sensibilität der Leute ist enorm gewachsen.

·· Angela Merkel spricht morgen mit den Ministerpräsidenten der Länder über mehr Hilfen für gefährdete und vernachlässigte Kinder. Wie denkt man in Ulm darüber?

 

LOTHAR STEURER: Es ist gut, dass sich hochrangige Politiker mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen. Jedoch ist es ein Schnellschuss, nach konkreten Fällen gleich nach mehr Gesetzen zu rufen. (Die SPD beharrt auf zusätzlichen Rechten der Kinder im Grundgesetz, Anmerkung der Redaktion) Damit will man nur die Bevölkerung beruhigen. Vielmehr muss man praktisch werden.

 

Wie sieht die Praxis in Ulm aus?

 

STEURER: Die Vernetzung zwischen Hebammen, Kinderärzten und Gesundheitsamt wird intensiver. Und wir halten alle zwei Wochen Referate zum Thema Erziehung bei Elternabenden in Kindergärten und Schulen. Die Aufklärung wird auch gerne angenommen. . .

 

. . . aber wie erreichen Sie die hilfebedürftigen Mütter der Säuglinge?

 

STEURER: Es gibt Frauenärzte, die bei uns mitarbeiten. Und in Krefeld beispielsweise bekommt jedes Neugeborene der Stadt eine Begrüßungstasche etwa mit Windeln und Cremeproben. Das wäre auch eine Idee für Ulm.

 

DIETRICH EBERHARDT: Der Überbringer kommt aus Freude über den neuen Erdenbürger, nicht zur Kontrolle. Im Kreis Oberallgäu verteilt der Landrat die Begrüßungsgeschenke. Da kann dann auch ein Eintrittsgutschein fürs Museum oder fürs Freibad dabei sein.

 

Helfen den Kindern zusätzliche Rechte im Grundgesetz?

 

EBERHARDT: Ja, dann würde der Druck auf die Verantwortlichen größer. Und es wäre eine Grundlage und eine Aufforderung für weitere lokale Bemühungen.

 

Wäre ein bundesweit einheitliches Vorsorgesystem die Lösung?

 

EBERHARDT: Zumindest Bayern macht es zur Pflicht. Aber in Baden-Württemberg sollten wir kein Klima des staatlichen Zwangs schaffen, sondern den Anspruch eines Kindes auf eine Vorsorgeuntersuchung mit ins Gesetz hineinnehmen.

 

Welche Prävention hat sich beispielsweise bewährt in Ulm?

 

STEURER: Der von uns begleitete Umgang. Wenn Eltern getrennt leben und sich übers Sorgerecht nicht einig werden, wird das Kind zu uns in einen geschützten Raum gebracht, wo der andere Elternteil, meist der Vater, mit ihm spielen, es sehen kann. Wir werden über zwei Drittel der jährlich bis zu 50 Fälle - die Art der Auseinandersetzung ist mit den Jahren heftiger geworden - vom Familiengericht informiert.

 

Erscheinungsdatum: Dienstag 18.12.2007

http://www.suedwest-aktiv.de/region/swp_laichingen/ulm_und_neu_ulm/3293772/artikel.php?SWAID=332782bff2c0389721c244f2cec4e3cd

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Ulm, um Ulm, um Ulm herum, heißt es in einem alten Zungenbrecher. Man könnte auch auf neudeutsch sagen: Hilfen für bedürftige Mütter und kontrollierte Umgangskontakte für Väter. So sieht das Leben in Ulm, um Ulm und um Ulm herum aus.

Keine schönen Perspektiven für Männer. In früheren Zeiten wanderte man aus, heute harrt man aus. In Ulm, um Ulm, um Ulm herum.

 

 


 

 

Ulm

 

Sheilas Schicksal wird neu aufgerollt

REGION (nuz) --Am Schicksal der kleinen Sheila, die krank, ausgetrocknet und vernachlässigt aus der zugemüllten Wohnung ihrer Eltern in Illertissen gerettet wurde, haben Menschen in ganz Deutschland Anteil genommen. Jetzt steht fest, dass die Leidensgeschichte des Babys ein zweites Mal gerichtlich aufgearbeitet wird.

Dies teilte der Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm, Dr. Bernt Münzenberg, auf Anfrage mit. Münzenberg war Richter im ersten Prozess gegen Sheilas Eltern. Gleich nachdem sie im vergangenen September zu empfindlichen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren, hatten die unverheirateten Eltern Rechtsmittel eingelegt. Nach dem Ablauf der entsprechenden Fristen ist nun klar, dass der Fall in einem Berufungsverfahren vor dem Memminger Landgericht komplett neu aufgerollt wird.

Die 21 Jahre alte Mutter und der 22 Jahre alte Vater des Babys waren vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, vorsätzlicher Körperverletzung und Tierquälerei in drei Fällen schuldig gesprochen worden. Tierquälerei, weil sich auch drei Katzen, die überall in der Wohnung ihre Exkremente hinterlassen hatten, in einem jämmerlichen Zustand befanden. Wegen unterschiedlicher Vorstrafen wurde der Vater zu einem Jahr und neun Monaten, die Mutter zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Weil das Urteil durch die eingelegte Berufung noch keine Rechtskraft besitzt, befinden sich die Eltern derzeit auf freiem Fuß. Beide beschäftigen aber weiter die Justiz. Die Mutter muss wegen der Verurteilung fürchten, dass sie frühere, zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen nach dem Jugendstrafrecht nun doch absitzen muss. Und der Vater wird Mitte des Monats erneut vor dem Richter stehen. Ihm wird vorgeworfen, einem Nachbarn die Digitalkamera gestohlen zu haben.

 

Die beiden Pflichtverteidiger des jungen Paares hatten im Prozess argumentiert, die unverheirateten Eltern seien mit der Pflege des wenige Wochen alten Mädchens schlichtweg überfordert gewesen. Eine Bewährungsstrafe sei deshalb angemessen. Das Gericht jedoch war zu der Überzeugung gelangt, dass das Elternpaar sogar die selbstverständlichsten Regeln der Pflege eines Säuglings grob missachtet hat.

Mehrere Zeugen, darunter Polizisten, Vertreter des Jugendamts und ein Arzt, hatten übereinstimmend berichtet, Sheila habe zwischen Müll und Katzenkot gelegen. Der Arzt hatte ausgesagt, dass das Baby nicht mehr lange gelebt hätte, wäre es nicht gerettet worden. Das kleine Mädchen ist in der Zwischenzeit wieder fast völlig gesund geworden. Es befindet sich weiterhin der Obhut seiner Großmutter, die sich auch nach Überzeugung des Gerichts liebevoll um das Kind kümmert.

 

Schwäbische Zeitung

 

http://www.szon.de/lokales/ulm/stadt/200712060568.html?_from=rss

 

 

 

 


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