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Amtsgericht Neumagen

Seit der Auflösung des Amtsgerichts Neumagen liegt die Zuständigkeit beim Amtsgericht Bernkastel-Kues.


 

 

Amtsgericht Neumagen

 

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landgericht Trier

Oberlandesgericht Koblenz

 

 

 

Direktor am Amtsgericht Neumagen:

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neumagen:

 

 

 

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Richter am Amtsgericht Neumagen:  

 


 

 

Geschichtliches

Das Gerichtswesen in Bernkastel geht in seinen Ursprüngen auf viele Jahrhunderte zurück und war im Laufe der Zeit mancherlei Änderungen unterworfen. Wie in allen Gauen des fränkischen Reichs, bildeten auch in unseren Landen die Hundertschaften die ältesten Gerichtsbezirke. Im Rahmen der Stadtrechtsverleihung im Jahre 1291 gestand König Rudolph von Habsburg den sechs kurtrierischen Städten, so auch Bernkastel, die Rechte und Freiheiten von Reichsstädten zu und klärte zugleich die Gerichtshoheit. Dem geistlichen Landes- und Stadtherrn wurde die volle Gerichtshoheit vom deutschen König übertragen, jedoch auch den neuen Städten Gewohnheitsrecht und Rechtshandlungen in "zivilen" Streitsachen belassen.

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Nachdem durch das 1. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung in Rheinland-Pfalz von 1966 die "Ein-Mann-Amtsgerichte" aufgelöst wurden, genügte das Dienstgebäude nicht mehr dem durch die in diesem Zusammenhang angegliederten Amtsgerichte Neumagen und Rhaunen entstandenen Raumbedarf. Aus diesem Grund wurde das alte Moselkrankenhaus im Stadtteil Kues angemietet. Später kam auch das frühere Schwesternwohnheim (Nebengebäude des alten Krankenhauses) hinzu.

Im Zuge der Auflösung der kleinen Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz wurde schließlich der Bezirk des Amtsgerichts Traben-Trarbach am 01. April 1971 zum größten Teil dem Amtsgericht Bernkastel-Kues zugeordnet, einige Gemeinden (Reil, Kröv, Kinheim) kamen zum Amtsgericht Wittlich.

http://www.justiz.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Bernkastel-Kues/Wir-ueber-uns/

 

 

 


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