Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Nidda

Familiengericht

Das Amtsgericht Nidda wurde Ende 2011 aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten bis auf die Zuständigkeit für die Gemeinde Hungen, die dem Amtsgericht Gießen zugeteilt wird, dem Amtsgericht Büdingen zugewiesen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Nidda

Schloßgasse 23

63667 Nidda

 

Telefon: 06043 / 8003-0

Fax 06043 / 8003-29 und -49

 

E-Mail: verwaltung@ag-nidda.justiz.hessen.de

Internet: www.ag-nidda.justiz.hessen.de

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Gießen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

 

Direktor am Amtsgericht Nidda: Christoph Hössl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Nidda / Direktor am Amtsgericht Nidda (ab 20.12.1996, ..., 2008)

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Nidda:

 

 

 

Der Amtsgerichtsbezirk Nidda umfasste die Städte und Gemeinden Echzell, Hungen, Nidda, Ranstadt und Schotten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Wetteraukreis

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Nidda tätig:

Aliki Fountzopoulos (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Büdingen (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1997 als Richterin am zwischenzeitlich aufgelösten Amtsgericht Nidda - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Büdingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dietrich Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Alsfeld / Direktor am Amtsgericht Alsfeld (ab , ..., 2009) - ab 1978 Richter. Zunächst beim Landgericht Wiesbaden, ab 1979 Amtsgericht Nidda, ab 1980 Landgericht Gießen. 1981 Vertreter des Direktors am Amtsgericht Butzbach, ab 16.03.1995 Direktor am Amtsgericht Butzbach. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.05.1981 als Richter am Amtsgericht Butzbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1995 als Direktor am Amtsgericht Butzbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Beim Landgericht Gießen übernahm er anschließend den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen und später den Vorsitz einer Strafkammer, in der Berufungen bearbeitet werden.

Christoph Hössl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Nidda / Direktor am Amtsgericht Nidda (ab 20.12.1996, ..., 2010)

Britta Jansen-Matthies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Alsfeld (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Nidda - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Alsfeld aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Stefan Knoche  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Büdingen / Familiengericht (ab 10.02.1994, ..., 2008) - auch für den Bezirk des Amtsgerichts Nidda als Familienrichter tätig gewesen.

Jürgen Seichter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Gießen (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.1985 als Richter am Amtsgericht Nidda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.1985 als Richter am Amtsgericht Nidda aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Familienberatung Büdingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-buedingen.de

 

 

Familienberatung Friedberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-friedberg.de

 

 

Familienberatung Gießen

überregionale Beratung

http://familienberatung-giessen.de

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Diakonisches Werk Wetterau Dienststelle Nidda

Bahnhofstr. 26

63667 Nidda

Telefon: 06043 / 9640-0

E-Mail: info@diakonie-wetterau.de

Internet: http://www.diakonie-wetterau.de

Träger:

Angebote: Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, , Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Am Seebach 1c 

61169 Friedberg (Hessen)

Telefon: 06031 / 83-3241

E-Mail: kje.beratung@wetteraukreis.de

Internet: http://www.wetteraukreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Krisenintervention, Gruppenarbeit, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung

Mitarbeiter/innen: Susanne Irtenkauf (ab , .., 2013)

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Wetterau

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Wetterau

Frauenhaus

Straße: 

61160 Friedberg (Hessen)

Telefon: 06031 / 15354

E-Mail: info@frauenhaus-wetterau.de

Internet: http://www.frauenhaus-wetterau.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Nidda schließt die Pforten

Artikel vom 16.06.2010 - 07.00 Uhr

Nidda (chh). Es ist offiziell: Das Amtsgericht in Nidda wird geschlossen. Das teilte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn gestern im Zuge mehrerer Strukturentscheidungen in der Justiz mit.

Gekämpft und doch verloren - das Amtsgericht in Nidda wird spätestens zum Dezember 2011 geschlossen. (Foto: arc)

»Das Konzept sieht die Auflösung des Amtsgerichts Nidda und die Angliederung der dort tätigen 34 Bediensteten an das Amtsgericht Büdingen vor«, erklärte Hahn.

Die Schließung des Amtsgerichts ist in der Region befürchtet worden, nichtsdestotrotz hatten viele lokale Politiker für den Erhalt gekämpft - sei es der erste Stadtrat Reimund Becker (SPD), Landrat Joachim Arnold (SPD), die SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl oder der parteilose Bürgermeister Hans-Peter Seum. Alle haben sich für den Erhalt des Amtsgerichts stark gemacht.

Gnadl fand direkt nach Bekanntgabe der Schließung deutliche Worte: »Das ist ein schwarzer Tag für die Stadt und die Region. Mit dem Amtsgericht gehen Arbeitsplätze, Kaufkraft, ein wichtiger Pfeiler der Infrastruktur und auch ein Stück Identität verloren«, beklagte die Abgeordnete.

Justizminister Hahn begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass sehr kleine Amtsgerichte wie das in Nidda - es gäbe dort nur 3,5 Richterstellen - vom Hessischen Landesgerichtshof als nicht effizient bewertet worden seien. Darüber hinaus könnten durch die Schließung Einsparungen von rund 300 000 Euro jährlich erzielt werden. Er sei sich bewusst, dass die Auflösung des Amtsgerichts für die Bediensteten mit Belastungen verbunden sei. »Sie müssen künftig im 23 Kilometer entfernten Büdingen ihren Dienst verrichten. Ich will aber auch deutlich darauf hinweisen, dass Kündigungen oder ähnliche Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Die Umsetzung der Standortentscheidung wird sozialverträglich erfolgen.«

Auch für die Rechtsuchenden sei die Schließung mit negativen Folgen verbunden. »Ich bin aber überzeugt, dass die Menschen in Deutschland verstehen, dass der von ihnen finanzierte Staat seine Ausgaben überprüfen und reduzieren muss«, sagte Hahn.

Niddas Bürgermeister Hans-Peter Seum zeigte sich betroffen: »Ich hatte bis zuletzt die Hoffnung, die Landesregierung würde sich anders entscheiden. Umso niedergeschlagener bin ich über die Bekanntgabe der Schließung.« Durch das Amtsgericht hätten nicht nur ältere und pflegebedürftige Menschen einen Ansprechpartner direkt vor Ort. Auch als Ausgleich für die Strukturschwäche sei das Amtsgericht wichtig gewesen. Seum: »Die Schließung kommt für Nidda einer Katastrophe gleich.«

Hahn wies in seiner Pressemitteilung auf die »dramatische Situation« der öffentlichen Haushalte hin. »Der aktuelle Haushalt des Landes Hessens weist ein Defizit von 3,4 Milliarden Euro auf. Zudem ist Hessen mit rund 39 Milliarden Euro verschuldet. Es ist unsere Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen, deren Schuldenlast nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Zum Sparen gibt es keine Alternative«, bekräftigte der Justizminister.

Alle Strukturentscheidungen in der hessischen Justizlandschaft sollen bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt werden. Spätestens dann müssen sich die Gegner der Schließung endgültig mit einem Nidda ohne Amtsgericht abfinden. Ramona Schindler, Personalratsvorsitzende des Amtsgerichts: »Wir haben gekämpft und doch verloren.«

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Nidda/Artikel,-Amtsgericht-Nidda-schliesst-die-Pforten-_arid,187705_regid,3_puid,1_pageid,94.html

 

 


 

 

Fortbildungsveranstaltung für Ortsgerichtsmitglieder

Das Amtsgericht Nidda hatte für die Mitglieder der Ortsgerichte Echzell, Hungen, Nidda, Ranstadt und Schotten zu einer Fortbildungsveranstaltung in den Feuerwehrstützpunkt Hungen eingeladen.

Aus den 17 selbständigen Ortsgerichten nahmen 48 Mitglieder an der Fortbildung teil. Selbst aus dem benachbarten Amtsgerichtsbezirk Büdingen war eine Teilnehmerin angereist.

Die in jeder hessischen Kommune ansässigen Ortsgerichte unterstehen dienstrechtlich den Amtsgerichten und sind wichtiger Bestandteil der Bürgernähe und der Kostenminimierung, betonte Direktor Christoph Hössl in seiner kurzen Begrüßungsrede. Um den Ortsgerichtsmitgliedern die enge Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht zu erleichtern und einen Einblick in die Arbeit der Justiz zu geben wurde dieses Seminar geplant. Schon im Vorfeld zeigte die unerwartet hohe Teilnehmerzahl, das große Interesse an einer Fortbildung. Die wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen sind die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften, die Erstellung von Sterbefallanzeigen, die dem Nachlassgericht wichtige Daten über den Verstorbenen, die Erben und die Erbmasse geben, die Sicherung des Nachlasses, wenn das Vermögen geschützt werden muss, bis die Rechtslage geklärt ist sowie das Schätzen von Grundstücken oder beweglichen Gegenständen.

Die Rechtspfleger Jürgen Zwerenz und Reinhold Böcher referierten drei Stunden über die Kerngeschäfte der Ortsgerichte sowie die aktuelle Gesetzeslage. Auf besonderen Wunsch der Seminarteilnehmer wird das Amtsgericht Nidda eine gesonderte Schulung zum Thema "Schätzung von Grundstücken" durchführen.

- Das Foto zeigt den Amtsgerichtsdirektor Christoph Hössel bei der Begrüßung der Ortsgerichtsmitglieder.

2008

http://www.ag-nidda.justiz.hessen.de/irj/AMG_Nidda_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Nidda_Internet/nav/00f/00f7cd31-9d35-11ae-b6df-144e9169fccd,34157cd3-19d3-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005002%26_ic_seluCon=34157cd3-19d3-511a-eb6d-f144e9169fcc%26shownav=false.htm&uid=00f7cd31-9d35-11ae-b6df-144e9169fccd&shownav=false

 

 

 


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