Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Passau-Vilshofen

Das Amtsgericht Vilshofen war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Vilshofen an der Donau in Bayern. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Passau.

Die Zweigstelle des Amtsgerichtes Passau in Vilshofen wurde aufgelöst und in das Amtsgericht Passau eingegliedert.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Passau Vilshofen

 

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Passau

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Passau-Vilshofen:

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Passau - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Passau

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Heinrich Müllmann (geb. 1899) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Vilshofen (ab 1933, .., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953ab 1933 als Richter am Amtsgericht Vilshofen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ca. 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Passau

überregionale Beratung

http://familienberatung-passau.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 


Amtsgericht Vilshofen


Das ehemalige Amtsgericht Vilshofen in der Kapuzinerstraße 2

Das Amtsgericht Vilshofen war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Vilshofen an der Donau in Bayern. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Passau.
Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte
2 Gerichtsgebäude
3 Literatur
4 Einzelnachweise

Geschichte

Als Folge der Verwaltungsreformen des Jahres 1803 in Bayern wurde das Landgericht (älterer Ordnung) Vilshofen eingerichtet, von dem 1840 Teile zum neu gebildeten Landgericht Osterhofen kamen. Das Bezirksamt Vilshofen wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Osterhofen und Vilshofen in verwaltungsrechtlicher Hinsicht gebildet.[1] Das Landgericht Vilshofen blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in Amtsgericht Vilshofen umbenannt.[2] Nach der kriegsbedingt erfolgten Herabstufung des Amtsgerichts Osterhofen zur Zweigstelle des Amtsgerichts Vilshofen[3] und der amtlichen Bestätigung dieser Maßnahme im Jahre 1956[4], wurde das Amtsgericht Osterhofen durch Verordnung des Bayerischen Staatsministers der Justiz am 1. Juli 1959 aufgehoben. Nach der Auflösung des Landkreises Vilshofen wurde 1973 auch das Amtsgericht in Vilshofen aufgelöst und der Sprengel dem Amtsgericht Passau zugeordnet.[5] Bis 1. Juni 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Passau.[6]

Zum Gerichtssprengel gehörten ursprünglich 22 Gemeinden:[7] Aidenbach, Albersdorf (jetzt Ortsteil von Vilshofen), Aldersbach, Alkofen, Aunkirchen, Beutelsbach, Garham, Haidenburg, Hilgartsberg, Hofkirchen, Iglbach, Kirchberg, Königbach (jetzt Ortsteil von Ortenburg), Ortenburg, Otterskirchen, Pleinting, Rathsmannsdorf, Söldenau, Vilshofen, Walchsing, Windorf und Zeitlarn (Ortsteil von Vilshofen), ab 1880 kam die Gemeinde Eging hinzu. Vom Amtsgericht Osterhofen kamen 1959 die Gemeinden Aholming, Aicha an der Donau, Altenmarkt, Anning, Buchhofen, Forsthart, Galgweis, Gergweis, Göttersdorf, Kirchdorf bei Osterhofen, Künzing, Langenamming, Langenisarhofen, Moos, Neusling, Neutiefenweg, Niedermünchsdorf, Niederpöring, Oberndorf, Oberpöring, Osterhofen, Ottmaring, Ramsdorf, Wallerfing und Wisselsing hinzu.
Gerichtsgebäude

Das ehemalige Gerichtsgebäude in der Kapuzinerstraße 32 ist ein zweiflügeliger und dreigeschossiger Flachwalmdachbau mit Pilasterportal und Putzgliederungen, spätklassizistisch von 1868.[8] Es ist heute Sitz eines Finanzamts.
Literatur

Michael Huber: Justiz in Passau, Festschrift, Passau, 2009.

Einzelnachweise
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 585.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 111*-120*.
Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
Bayerischer Landtag: Drucksache 16/6977 vom 2. März 2011.
Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. München, 1877, Digitalisat
Denkmalliste für Vilshofen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Vilshofen

 

 

 


 

 

 

 

Bayerischer Landtag

15.  Wahlperiode

Drucksache 15/2139

21.12.2004

 

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Peters SPD vom 12.10.2004

Zusammenlegung der Zweigstellen Rotthalmünster und Vilshofen mit dem Hauptgericht Passau

 

Nachdem die entsprechende Entscheidung jetzt gefallen ist, bitte ich um Beantwortung der offen stehenden Fragen:

1. Reicht das Platzangebot für die Aufnahme der Beschäftigten der Zweigstellen in Passau aus?

2. Können ihnen dort entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden?

3. Gibt es im Hauptgericht Passau die Möglichkeit, die Unterlagen der Zweigstellen, insbesonders Akten und Register, dort funktionsgerecht unterzubringen?

4. Wie sieht die Staatsregierung die Lösung des vermehrten Parkplatzbedarfes für die Beschäftigten bei einer Zusammenlegung der Zweigstellen?

5. Wird die beabsichtigte Einsparung nicht durch höhere Kosten für Reisekosten der Zeugen, Sachverständigen, Betreuer und Rechtsanwälte wieder aufgezehrt?

6. Welche Kosten verursacht der Anspruch auf Trennungsgeld bei einer Zusammenlegung?

7. Wie beurteilt die Staatsregierung die zusätzliche zeitliche Belastung der Teilzeitbeschäftigten – insbesondere Mütter?

8. Kommt es nach einer Zusammenlegung durch die enorme Ausdehnung des versorgten Gebietes nicht zu einem eklatanten Verlust an Bürgernähe?

 

Antwortdes Staatsministeriums der Justiz vom 24.11.2004

Zu 1.:Das Platzangebot beim Amtsgericht Passau reicht aus, um die Beschäftigten der Zweigstelle Vilshofen unterzubringen. Die Mitarbeiter der Zweigstelle Rotthalmünster können dann aufgenommen werden, wenn die Bewährungshelfer beim Landgericht Passau aus dem Gebäude des Amtsgerichts ausgelagert und in Mieträumen untergebracht werden.

Zu 2.:Die erforderlichen Arbeitsplätze werden zur Verfügung stehen.

Zu 3.:Die Unterlagen der Zweigstellen, insbesondere Akten und Register, können in den Justizgebäuden in Passau funktionsgerecht untergebracht werden.

Zu 4.:Die Zusammenlegung der Zweigstellen Vilshofen und Rotthalmünster mit dem Amtsgericht Passau wird zu einem höheren Bedarf an Parkplätzen für die Bediensteten in Passau führen. Der Präsident des Landgerichts Passau hat hierzu berichtet, dass die vorhandenen 50 Parkplätze der Passauer Justizbehörden nach den Kriterien „Entfernung, besondere persönliche oder dienstliche Gründe, Bildung von Fahrgemeinschaften“ vergeben worden seien. Im Rahmen der Zusammenlegung mit den Zweigstellen werde die Vergabe nochmals überprüft. Im Bereich des Parkhauses „Güterbahnhof“ stünden ca. 50 Dauerparkplätze zur privaten Anmietung zur Verfügung. Von dort verkehre der Citybus, der in unmittelbarer Nähe der Justizgebäude halte, in einer Taktfolge von10 Minuten. Der Park&Ride-Parkplatz Kohlbruck könne kostenlos benutzt werden.

Zu 5.:Die genannten Kosten sind Auslagen in Rechtssachen, die als Verfahrens- und Prozesskosten den Verfahrensbeteiligten in Rechnung gestellt werden. Ob sich diese Kosten nach einer Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten erhöhen oder nicht, kann generell nicht gesagt werden, weil es bei der Berechnung der Kosten auf den Reiseweg der Beteiligten ankommt. Dieser mag nach der Zusammenlegung im Einzelfall länger, in anderen Fällen aber auch kürzer sein. 

Zu 6.:Der Präsident des Landgerichts Passau schätzt die Ansprüche der Mitarbeiter auf Trennungsgeld nach erfolgter Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht auf etwa 1.600.– EUR monatlich.

Zu 7.:Wie sich die Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht im Einzelfall auf teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt, wird bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts geprüft werden. Dabei werden sozialverträgliche Lösungen –- insbesondere für Mütter mitkleinen Kindern – angestrebt

Zu 8.:Bürgernähe kann nicht allein als Ortsnähe definiert werden.

Unter Bürgernähe ist insbesondere ein leistungsstarkes Angebot der Justiz in allen justiziellen Angelegenheiten und während der normalen Dienstzeiten zu verstehen. Ein solches Angebot kann aber von den Zweigstellen, insbesondere in Zeiten knapper werdender personeller Ressourcen, nur noch sehr eingeschränkt gewährleistet werden. Die Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten wird deshalb auch zu einer Verbesserung der Dienstleistungsangebote der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger führen.

 

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/2139

 

 


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