Ausreiseantrag
Sybille Schönemann und Hannes Schönemann
Lutz Weide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Arbeitsgericht Potsdam (ab 22.04.1996, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.04.1996 als Richter am Arbeitsgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.1996 als Richter am Arbeitsgericht Potsdam aufgeführt. "Märkische Oderzeitung", 01./02.06.2011: "Gewählt ist gewählt - die Krux mit dem Personal. ... Sybille Schönemann war Regisseurin bei der DEFA in Babelsberg. Ende der 80er-Jahre stellte sie gemeinsam mit ihrem Mann einen Ausreiseantrag. So weit so legal, auch in der DDR. Trotzdem gerieten sie in die Fänge der Stasi. Der damalige Potsdamer Richter Lutz Weide unterzeichnete einen Haftbefehl. Ein Jahr saß das Paar in Haft, bevor es ausreisen durfte. Anfang der 90er Jahre schilderte die Filmemacherin ihr Schicksal samt der Trennung von ihren Kindern in einer Dokumentation. ...".
Der damalige Potsdamer Richter Lutz Weide unterzeichnete zu DDR-Zeiten einen Haftbefehl. Nun ja, was ist besonderes daran. Wahrscheinlich meinte er, so wie Tausende von Richter/innen in der Bundesrepublik Deutschland auch, damit dem Gesetz genüge zu tun. Kein einziger der bundesdeutschen Richter/innen, die seit 1949 entgegen Grundgesetz Artikel 3 und 6 nichtverheiratete Väter aus der Wahrnahme ihrer elterlichen Verantwortung ausgesperrt haben, hat es deswegen in die Märkische Oderzeitung oder eine andere deutsche Zeitung gebracht. Die Ausgrenzung des nichtverheirateten Vaters war ja vom Gesetz her vorgesehen. Es bedurfte des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die staatlichen Menschenrechtsverletzungen in Deutschlands zu stoppen - Zaunegger gegen Deutschland. Da erzähle noch mal jemand die Bundesrepublik Deutschland, in der unter den Augen des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichtes das Grundgesetz über Jahrzehnte verletzt wurde, wäre ein Rechtsstaat. Wer im Glashaus Bundesrepublik Deutschland sitzt sollte also besser nicht mit Steinen werfen.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland kann man längere Zeit in Untersuchungshaft sitzen und hochnotpeinlichen Befragungen unterzogen werden, mehr als einem lieb ist, nur das diese nicht von der DDR-Staatssicherheit sondern von anderen staatlichen Diensten vorgenommen wird und man - wenn man Glück hat - auch nach einiger Zeit frei gesprochen wird: "Mannheim. Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. ... Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Wettermoderator hatte im vergangenen Jahr 132 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Er war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei. ..." - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-mannheim-jubel-nach-freispruch-fuer-kachelmann-page1.c6a07dec-8a34-4489-a1f5-104356f4defc.html
Sybille Schönemann und Hannes Schönemann beschwerten sich bei einer DDR-Behörde über die aus ihrer Sicht schleppende Bearbeitung ihrer Ausreiseanträge, wobei offenbar der Satz "Wir werden der weiteren unwürdigen Behandlungsweise unserer Angelegenheit nicht tatenlos zusehen." auf staatlicher Seite die Angst auslöste, die beiden könnten diese Ankündigung in die Tat umsetzen. Der damalige und heutige Richter Lutz Weide unterzeichnete offenbar einen Haftbefehl. Siehe hierzu - http://www.mdr.de/mediathek/suche/7765072.html.
15.02.1985 Verhandlung im Fall Sybille Schönemann und Hannes Schönemann vor dem Kreisgericht Potsdam. Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit durch Drohung, so hieß es in §214 StGB der DDR, der offenbar als Rechtfertigung für die Inhaftierung der beiden diente. Dabei kannten die beiden noch nicht die Zustände in der Bundesrepublik Deutschland, sonst hätten sie womöglich ihren Ausreiseantrag gleich zurückgezogen. Dort dauerte es 1995/96 am Amtsgericht Flensburg unter Richter Rohlfs neun Monate von Antragstellung in einer Umgangssache bis zu einem ersten gerichtlichen Anhörungstermin, selbstverständlich ohne dass dann der Umgang zwischen dem nichtverheirateten Vater - einem Mensch zweiter Klasse in der Bundesrepublik Deutschland - und seinen von der Mutter entführten Kindern geregelt worden wäre. Mehr dazu unter Vätervertreibung
Dieter Rohlfs (geb. 06.07.1936) - Richter am Amtsgericht Flensburg / Vormundschaftsgericht (ab 29.05.1972, ...1997) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 unter dem Rahmen Rohls eingetragen. Richter Rohlfs benötigte vom 9.10.1996 bis zum 30.04.1997 - da war er schon 60 Jahre alt - über sechs Monate einen ersten Anhörungstermin in einer bereits seit einem Jahr anhängigen Umgangssache anzuberaumen, getreu dem Motto, ein alter Mann ist doch kein D-Zug - oder auch "Endstation Flensburg - bitte alles aussteigen. Weiterfahrt nach erledigtem Mittagschlaf nur nach Signalgebung durch Richter Rohlfs. Voraussichtliche Zeitdauer des Mittagsschlafes 6 Monate, mit freundlicher Unterstützung Ihre Flensburger Justizbehörden. Unser Motto "Wir bummeln bis zum Umfallen" - mehr dazu unter Vätervertreibung
Das schöne an der Bundesrepublik ist allerdings, dass man im Allgemeinen nicht in Haft genommen wird, wenn man ankündigt, nicht tatenlos zuzusehen, man kann auch Eingaben an einen Eingabeausschuss, so etwa an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages senden, um dann nach einem Jahr mitgeteilt zu bekommen, dass alles in Ordnung wäre. 28.2.1997 Eingabe wegen der schleppenden Bearbeitung eines Antrages auf Umgangsregelung. Am 14. Januar 1998, also fast ein Jahr später, trifft die Antwort des Ausschusses ein. Tenor: "Der Eingabenausschuss hat zur Kenntnis genommen, daß der Justizminister keine den beteiligten Amtsgerichten anzulastende Verfahrensverzögerung erkennen kann." - mehr dazu unter Vätervertreibung
Doch zurück zu Sybille Schönemann und Hannes Schönemann. Was soll man da heute noch tröstendes sagen, außer dass in der Bundesrepublik Deutschland, in der es gemäß §90a Strafgesetzbuch mit Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft verboten ist, diese als Banausenrepublik zu bezeichnen, seit 1949 Hunderttausende Kinder und ihre Eltern, insbesondere Väter durch staatlichen Handeln, bzw. Nichthandeln getrennt und entfremdet wurden. Welche Gedenkstätte zeigt dieses Hunderttausendfache Leiden heute auf? Welcher Vater ist für dieses staatliche Unrecht durch die Bundesrepublik Deutschland bisher entschädigt worden? Keiner. Welcher bundesdeutsche Richter ist für die Exekutierung staatlichen Unrechts seines Amtes enthoben worden? Keiner. Wird Zeit, dass sich dies ändert.