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Bezirksgericht Frankfurt (Oder)


 

 

Bezirksgericht Frankfurt (Oder)

 

 

 

Deutsche Demokratische Republik

Bezirk Frankfurt (Oder)

http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz

 

 

später dann angegliedert an die ehemalige Bundesrepublik Deutschland

Bundesland Brandenburg

 

 

 

Das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) ist ein ehemaliges Bezirksgericht in der DDR. 

Dem Bezirksgericht Frankfurt (Oder) übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR

 

Untergeordnete Kreisgerichte:

Kreisgericht Bad Freienwalde

Kreisgericht Eberswalde

Kreisgericht Frankfurt (Oder)

Kreisgericht Fürstenwalde

Kreisgericht Seelow

... 

 

 

Bezirk Frankfurt (Oder)

 

Der Bezirk umfasste die Stadtkreise Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt (vom 1. Februar 1953 bis zum 12. November 1961 Stalinstadt) und Schwedt/Oder (ab dem 17. September 1961) sowie die folgenden Kreise:

1. Angermünde

2. Bad Freienwalde

3. Beeskow

4. Bernau

5. Eberswalde

6. Eisenhüttenstadt (bis zum 13. November 1961 Fürstenberg)

7. Fürstenwalde

8. Seelow

9. Strausberg

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_Frankfurt_(Oder)

 

 

Richter am Bezirksgericht Frankfurt (Oder): 

 

Walter Ziegler (Richter)

Walter Ziegler (* 5. November 1912 in Berlin; † 20. Februar 1977 Ost-Berlin) war ein deutscher Jurist und einer der führenden Richter in der frühen DDR. Er fällte in den 1950ern bis in die frühen 1960er Jahre als Vorsitzender des 1. Strafsenats im Obersten Gericht der DDR und als Bezirksrichter in Frankfurt (Oder) zahlreiche harte Urteile in politischen Prozessen sowie gegen tatsächliche und vermeintliche Spione.

Ziegler war der Sohn eines Sattlers und einer Lederstepperin und wuchs in Berlin-Neukölln auf. 1932 legte er in der Karl-Marx-Schule in Neukölln das Abitur ab. Von 1931 bis 1933 war er Mitglied der KPD. Er studierte Nationalökonomie und Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, sammelte ab 1937 Erfahrungen als Referendar beim Oberlandesgericht Naumburg, dem Amtsgericht Zörbig und dem Landgericht Halle (Saale). 1942 legte er das Staatsexamen ab.

Im Nationalsozialismus gehörte Walter Ziegler dem NS-Richterbund und bis Ende des Zweiten Weltkriegs dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund an. In der Wehrmacht diente er als Unteroffizier, wurde 1943 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. Von April bis Juni 1945 war Ziegler in US-amerikanischer Lazarettgefangenschaft in Bad Lausick (Sachsen) und trat unmittelbar nach seiner Entlassung im selben Jahr eine Stelle als Richter am Amtsgericht Bitterfeld an.
Karriere in der DDR

1946 trat Ziegler nicht wieder in die KPD, sondern in die SPD ein. In einem Überprüfungsverfahren 1951 anlässlich einer Parteisäuberung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) wurde ihm das negativ angerechnet:

„Ziegler stammt aus der Arbeiterklasse, hat jedoch noch kleinbürgerliche Tendenzen, die ihren Ausdruck fanden in der schwankenden Haltung durch seinen Zutritt in die SPD, nachdem er 1931 Mitglied der KPD gewesen war.“[1]

Aufgrund der Zwangsvereinigung mit der KPD war er Mitglied der SED geworden. 1949 ging Ziegler zurück ans Landgericht Halle, diesmal als Gerichtspräsident. Am 9. Februar 1950 wählte die Volkskammer auf Vorschlag der Regierung Ziegler zusammen mit sieben anderen in den Obersten Gerichtshof.[2] In seiner neuen Funktion als Oberrichter am Obersten Gericht der DDR – das damals gerade im Aufbau war – arbeitete Ziegler in unmittelbarer Nähe zur späteren DDR-Justiziministerin Hilde Benjamin. Er war einer ihrer Beisitzer im 1. Strafsenat und folgte ihr zunächst als kommissarischer Vizepräsident und Vorsitzender des 1. Strafsenats, 1954 als Vizepräsident des Obersten Gerichts nach. Am 8. Februar 1953 wählte die Volkskammer Ziegler in den Verfassungsausschuss der Volkskammer.[3]

Es war in der Regel der Vizepräsident, der die Verfahren im höchsten Strafgericht der DDR leitete. In dieser Funktion verhängte Ziegler politisch gefärbte harte Strafen, etwa

1953 gegen den Professor für Bergbau Otto Fleischer,[4]
1954 gegen den ehemaligen KPD-Funktionär Fritz Sperling, der keinerlei Straftaten begangen hatte,
1956 gegen den von der DDR-Staatssicherheit aus Westberlin entführten Journalisten Karl Wilhelm Fricke,
1957 gegen die DDR-Intellektuellen Walter Janka und Wolfgang Harich.

Er fällte Todesurteile unter anderem

1954 gegen den Oberleutnant des Ministeriums für Staatssicherheit Paul Rebstock,
1955 gegen Karl Laurenz und Elli Barczatis wegen Spionage.

1955 schrieb Ziegler in der DDR-Juristenzeitung Neue Justiz, die „verbrecherische[n] Angriffe“ auf die DDR (gemeint war die Unterstützung von Fluchten aus der DDR, wofür Ziegler Max Held und Werner Rudert wegen „Abwerbung“ zum Tode verurteilt hatte) stellten hohe Ansprüche an die Rechtsprechung:

„Gleichgültig, gegen welchen Personenkreis sich die Abwerbung richtet, […] sie stellt immer eine besonders in der jüngsten Zeit stärker hervorgetretene gefährliche Form des Klassenkampfes dar. […] In der Abwerbung von Ingenieuren und sonstigen technisch qualifizierten Facharbeitern liegt nicht nur eine Beeinträchtigung des beschleunigten wirtschaftlichen Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Republik, vielmehr dient diese Form der Abwerbung auch der Förderung der Rüstungsindustrie in Westdeutschland und damit der verstärkten Kriegsvorbereitung.“[5]

Allein im Januar 1956 widmeten die DDR-Zeitungen Ziegler anlässlich seiner harten Urteile mehrfach Leitartikel. Sie trugen Titel wie „Todesstrafe für Held und Rudert“, „Vier Agenten erhielten ihre gerechte Strafe“, „Gerechtes Urteil gegen Saboteure“. Später im selben Jahr schlug Ziegler einmal kritische Töne an, als er in einem Brief an den Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer zu lange Untersuchungshaftzeiten und den Sinn von Nachtverhören von Verdächtigen in Frage stellte:

„Es kann unmöglich geduldet werden, daß Häftlinge eine Woche lang jeweils die ganze Nacht und dabei an 3 Tagen Tag und Nacht vernommen werden. Wenn solche Häftlinge ihre in derartigen Vernehmungen gemachten Aussagen widerrufen, halte ich es für unmöglich, unter solchen Umständen gemachte Aussagen als beweiskräftig anzusehen.“

0:48
Ziegler kritisiert Walter Prädels Ansicht, in Westdeutschland gäbe es freie Wahlen, in der DDR aber nicht.

Dieses Schreiben versandete ohne weitere Beachtung, denn Ziegler hatte hier „nur“ die allgemein übliche Vernehmungs-Praxis angesprochen. Möglicherweise war das Schreiben jedoch Auslöser für die inzwischen zur Justizministerin aufgestiegene Hilde Benjamin, Ziegler 1958 in die Provinz ans Bezirksgericht Frankfurt (Oder) zu versetzen. Dort bewährte sich Ziegler mit außergewöhnlich harten, stets politisch begründeten Urteilen. So verurteilte er etwa

1959 den aus West-Berlin entführten Rechtsanwalt Erwin Neumann wegen seiner Mitarbeit im Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen zu lebenslangem Zuchthaus; Neumann starb nach neun Jahren in strenger Isolationshaft,
1961 den Landarbeiter Walter Praedel,[6] weil er zwei Scheunen angezündet hatte, zum Tode.

Selbst dem Obersten Gericht war Zieglers Walten in der Provinz nicht mehr geheuer. In einem Schreiben vom 12. Februar 1962 an den Generalstaatsanwalt und das Bezirksgericht Frankfurt/Oder heißt es:

„Die Strafen des Bezirksgerichts sind fast durchweg überhöht, und zwar teilweise in einem absolut unvertretbaren Maße. Es muß gleich vorweg bemerkt werden, daß das OG augenblicklich nicht in der Lage ist, Korrekturen in dem Umfange vorzunehmen, wie sie eigentlich notwendig wären. Es sollte deshalb hingewiesen werden, daß Abänderungen im Strafausspruch bislang nur in den krassesten Fällen vorgenommen wurden, die durch Beschlußverwerfung bestätigten Urteile aber keine Bescheinigung dafür darstellen können, daß alle diese bestätigten Urteile als richtig angesehen werden können.“[7]

Sammelband zum 20-jährigen Bestehen des Obersten Gerichts der DDR mit einem Aufsatz von Walter Ziegler (1970)

Im März 1962 rief ihn die Ministerin zurück in die Stellung als Vizepräsident des Obersten Gerichts in Berlin.[8] Am 17. Dezember 1962 überreichte ihm der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht den Vaterländischen Verdienstorden in Silber.

1963 arbeitete Walter Ziegler am Rechtspflegeerlass des Staatsrats und am Gerichtsverfassungsgesetz der DDR mit und war damit einer der führenden Staatsrechtler der DDR.[9] Walter Ziegler starb 1977 in Ost-Berlin an einem Herzinfarkt. Die Einäscherung erfolgte im Krematorium Baumschulenweg.
Literatur

Bernd-Rainer Barth, Helmut Müller-Enbergs: Ziegler, Walter. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 2. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
Karl Wilhelm Fricke: Akten-Einsicht. Ch. Links Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-86153-099-6.
Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz – Schau- und Geheimprozesse vor dem obersten Gericht der DDR. Goldbach 1995, ISBN 3-8051-0243-7.
Falco Werkentin: „Verdienstvoller Vertreter des sozialistischen Rechts“ Walter Ziegler – Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 69 (2021), 4, S. 346–366.

Weblinks

Walter Ziegler als Richter in
Maximilian Schönherr: Fallbeil für Gänseblümchen. Radiofeature mit vorwiegend Originalton aus dem Gerichtssaal. Die ursprünglich für den WDR produzierte Sendung erhielt den Featurepreis 2012 der Stiftung Radio Basel und das daraus resultierende Hörbuch (Christoph Merian, Basel 2012, 1 CD, 53 Min.) den Deutschen Hörbuchpreis 2014.
Gábor Paál, Maximilian Schönherr: Der Schauprozess gegen Otto Fleischer. (mp3, 47 MB, 54:53 Minuten) SWR2 Wissen: Archivradio, 16. Mai 2018.

Einzelnachweise
SAPMO, zit. n. Fricke: Akten-Einsicht. 1996, S. 108.
Die anderen neuen Richter am Obersten Gericht waren Helene Drechler, Elfriede Göldner, Heinrich Löwenthal, Wolfgang Melz, Kurt Paschke, Hans Rothschild und Alfred Trapp. Quelle: Neue Zeit vom 10. Februar 1950
Neues Deutschland vom 9. Oktober 1953, S. 1
In diesem Strafprozess unterlief Ziegler, der eine sehr präzise Ausdrucksweise pflegte, ein bemerkenswerter Versprecher. In der Urteilsbegründung (15 Jahre Zuchthaus für Fleischer) sagte er, vom Blatt ablesend: „Die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, unter der maßgebenden Teilnahme der Partei der Arbeiterklasse, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands betriebene feindliche und aufbauende Politik - friedliche und aufbauende Politik…“ BStU Tonbandmitschnitt, Signatur MfS HA IX Tb 2188
Zitiert aus dem Neuen Deutschland vom 17. Dezember 1955, S. 3: „Für die Feinde des Volkes gibt es keine Milde“. Anlass war die am selben Tag beginnende Konferenz hochrangiger DDR-Richter und -Staatsanwälte in Leipzig. Davon existiert in der BStU auch ein Tonbandprotokoll. Siehe SWR 2 Archivradio
Praedel schrieb sich auch Predel und in Teilen der Prozessunterlagen versehentlich Predl. Prozess vom 20. bis 21. Dezember 1961 am Bezirksgericht Frankfurt/Oder, Todesurteil wegen Brandstiftung, Hinrichtung am 25. Januar 1962
SED, ZPA, IV 2/13/424 vom April 1962, zit. n. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links Verlag, Berlin 1995, S. 320.
Volkskammerbeschluss vom 28. März 1962
Vgl. Bernd-Rainer Barth, Helmut Müller-Enbergs: Ziegler, Walter. 2010.

https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ziegler_(Richter)

 

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) oder nachgeordneter Kreisgerichte? Diese können wir hier gerne veröffentlichen.

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Beschluss des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder)

in: "Der Fall Havemann: ein Lehrstück politischer Justiz"

Berlin, Links, 1998, 308 Seiten

 

 


 

 

Michael Gartenschläger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Michael-Gartenschläger-Gedenkstein mit Kreuz in der Gemeinde Langenlehsten nahe dem Sterbeort

Michael Gartenschläger (* 13. Januar 1944 in Strausberg bei Berlin; † 30. April 1976 an der innerdeutschen Grenze zwischen Leisterförde/Bezirk Schwerin und Bröthen/Schleswig-Holstein) war ein politischer Häftling in der DDR und Fluchthelfer. Er wurde durch ein Spezialkommando der DDR-Staatssicherheit beim Versuch, zum dritten mal Selbstschussanlagen an der Grenze abzumontieren, erschossen.[1]

 

Leben

Michael Gartenschläger wurde im August 1961 – siebzehnjährig – zusammen mit fünf Freunden nach Protesten gegen den Mauerbau und damit verbundener Brandstiftung an der Feldscheune einer LPG festgenommen und im September wegen „staatsgefährdender Propaganda und Hetze sowie der Diversion“ nach einem dreitägigen Schauprozess im Strausberger Kulturhaus der NVA vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt.

1971 wurde er nach fast zehn Jahren Haft, gesundheitlich durch Einzelhaft und mangelnde Verpflegung stark angegriffen, von der Bundesrepublik Deutschland für 40.000 DM freigekauft. Er machte sich in Hamburg als Pächter einer Tankstelle selbstständig.

Michael Gartenschläger engagierte sich weiterhin für seine politische Überzeugung, beteiligte sich an Fluchthilfen für insgesamt 31 Personen und verhalf sechs Menschen persönlich zur Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik.

Um die Propaganda der DDR zu entlarven, die ihren Einsatz von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze immer bestritt, montierte er am 30. März und am 23. April 1976 zwei Selbstschussanlagen vom Typ SM 70 ab und präsentierte sie der Öffentlichkeit über den Spiegel[2][3][4]. Der Minister für Staatssicherheit (MfS) Erich Mielke war außer sich.

 

Todesumstände

In der Nacht zum 1. Mai 1976 wollte Gartenschläger mit zwei Unterstützern eine dritte SM 70 abbauen. Alle drei Personen waren bewaffnet. In Kenntnis des Vorhabens, ohne jedoch Ort und Zeit genau zu wissen, waren auf DDR-Seite seit dem 24. April 1976 weiträumige Sicherungsmaßnahmen durch eine 29-köpfige Einsatzgruppe der Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit angelaufen. Das Ziel der Maßnahme bestand darin, Gartenschläger nach dem Betreten des DDR-Territoriums festzunehmen oder zu töten. Als Gartenschläger eine SM 70 zur Explosion bringen wollte, wurde er durch mehrere Schüsse aus einer AK-47 tödlich getroffen, wobei die Gefährten Gartenschlägers aussagten, das DDR-Kommando habe das Feuer ohne jede Vorwarnung eröffnet. Lediglich einer der Begleiter Gartenschlägers, der unmittelbar an der Demarkationslinie auf westdeutschem Gebiet zurückgeblieben war, habe mit einer abgesägten Flinte zurückgeschossen, woraufhin Mitglieder des DDR-Sonderkommandos das Feuer kurzfristig sogar in Richtung Bundesrepublik erwiderten. In den DDR-Medien wurde dagegen berichtet, Gartenschläger habe den Schusswechsel begonnen. Als Beweis diente einzig die von ihm mitgeführte Pistole, die jedoch in der Gerichtstechnik nicht einmal auf eventuelle Schmauchspuren hin untersucht wurde.

 

Juristische Aufarbeitung

Im März 2000 und April 2003 wurden Unteroffiziere und Offiziere des Ministeriums für Staatssicherheit, die in Schwerin bzw. Berlin wegen des „Versuches, einen Menschen aus niederen Beweggründen zu töten“ (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) angeklagt waren, freigesprochen, da nicht zweifelsfrei auszuschließen war, dass Gartenschläger, wie von den Schützen behauptet, zuerst geschossen hatte. Die Angeklagten behaupteten, sie hätten in „Notwehr gegen Grenzterroristen“ gehandelt.

Den MfS-Oberstleutnant Wolfgang Singer, unter dessen Kommando die tödlichen Schüsse abgegeben wurden, sprach das Landgericht Berlin wegen der „Anstiftung zum Mord“ an Michael Gartenschläger schuldig. Die Tat blieb aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung straffrei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Freigesprochen aus Beweismangel wurde der MfS-Oberst Helmut Heckel, dem vorgeworfen wurde, den Liquidierungsbefehl erteilt zu haben. Ein weiterer Angeklagter, der Generalleutnant Karl Kleinjung, zum Zeitpunkt des Prozesses 90-jährig, wurde in einem gesonderten Verfahren ebenfalls freigesprochen.

Das Gericht stellte in seinem schriftlichen Urteil heraus, dass „gewisse Zweifel daran aufkommen, ob überhaupt ernstliche Vorbereitung für eine Festnahme getroffen wurden und nicht von vornherein ernsthaft nur die ‚Vernichtung‘ bzw. ‚Liquidierung‘ Gartenschlägers ins Auge gefasst war“ (vgl. Urteil des LG Berlin, AZ: (531)25 Js 2/97 -Ks-(8/97),Bl.80). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof den Angeklagten am 16. Februar 2005 (5 StR 14/04) wegen der zwischenzeitlich nach dem Recht der DDR eingetretenen Verjährung freigesprochen.

Das 1961 von der DDR-Justiz gegen Michael Gartenschläger ergangene Urteil „lebenslänglich“ wurde 1992 nach einem Rehabilitierungsantrag seiner Schwester vom Landgericht Frankfurt (Oder) in weiten Teilen aufgehoben.

2006 wurde in Gartenschlägers Heimatstadt Strausberg der Antrag gestellt, eine Straße nach Michael Gartenschläger zu benennen. Dieser Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

 

Literatur

* Andreas Frost: Michael Gartenschläger: Der Prozess: mutmaßliches DDR-Unrecht vor einem bundesdeutschen Gericht. Schwerin: Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, 2002. ISBN 3-933255-15-5

* Lothar Lienicke, Franz Bludau: Todesautomatik: die Staatssicherheit und der Tod des Michael Gartenschläger. Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15913-X und Kiel 2001, ISBN 3-929171-01-5.

* Freya Klier: Michael Gartenschläger. Kampf gegen Mauer und Stacheldraht. Bürgerbüro e.V. Berlin, 2009, ISBN 978-3-00-027999-7

 

TV-Dokumentation

* Gegen die Grenze. Das Leben des Michael Gartenschläger, Fernseh-Dokumentation (44 Min.) von Alexander Dittner & Ben Kempas, Produktion: Xframe GmbH München für den RBB 2004.

 

Radio-Feature

* Zur Vermeidung weiterer Provokationen. Die kurze Lebensgeschichte des Michael Gartenschläger, Feature (60 Min.) von Roman Grafe. Produktion: SWR/SR, 2003.

Ausstellungen

* Michael Gartenschläger - Leben und Sterben zwischen Deutschland und Deutschland (Wanderausstellung der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn)

* ELVIS in Deutschland, Haus der Geschichte in Bonn 2004/05

 

Spielfilm

* Die Todesautomatik, ZDF-Film nach dem gleichnamigen Buch von Franz Bludau und Lothar Lienicke, Produktion: Polyphon Film- und Fernsehgesellschaft Hamburg, Regie: Niki Stein, Kamera: Arthur Ahrweiler, Drehbuch: Wieland Bauder, Darsteller: Mišel Matičević, Stephan Kampwirth, Loretta Pflaum, Katrin Bühring, Hark Bohm u.a.,

Ausstrahlung im November 2007.

 

Theaterstück

* Macht das Tor auf, Anlässlich des 30. Todestags Michael Gartenschlägers entwickelte die Berliner Theatertruppe Interkunst e.V. ein Bühnenstück, welches sich mit seiner tragischen Lebensgeschichte auseinandersetzt.

 

Einzelnachweise

1. ↑ Verrechnet! Bursche! DER SPIEGEL 20-21/1976 vom 17. Mai 1976, Seite 49

2. ↑ Schnell das Ding vom Zaun DER SPIEGEL 16/1976 vom 12. April 1976, Seite 116

3. ↑ Ich höre die Sirene und denke, na ja DER SPIEGEL 16/1976 vom 12. April 1976, Seite 122

4. ↑ Tödliche Würfel DER SPIEGEL 18/1976 vom 26. April 1976, Seite 65

 

Weblinks

* Literatur von und über Michael Gartenschläger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Michael Gartenschläger • PICA-Datensatz)

* Klaus Kunze, Mordmaschine abgebaut, STUDENT Okt./Nov. 1979

* http://www.todesautomatik.de – Biographie

* ZDF.de: Die Stasi-Killer. Geheimkommando an der Mauer., Beitrag in Frontal 21 vom 2. Oktober 2007 zu den Todesumständen Michael Gartenschlägers

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Gartenschl%C3%A4ger

gefunden am 13.08.2009

 

 


 

 

 

Hans Erwin Hagedorn (* 30. Januar 1952 in Eberswalde; † 15. September 1972 in Leipzig) war ein deutscher Sexualstraftäter und mehrfacher Kindermörder.

...

Am 15. Mai 1972 wurde er vom 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) wegen mehrfach vollendeten und mehrfach vorbereiteten Mordes (in acht Fällen) sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Tode verurteilt. Bei der ersten Tat war Hagedorn noch nicht volljährig. Die Volljährigkeit trat in der DDR schon seit Mai 1950 mit dem 18. Lebensjahr ein, während eine entsprechende Änderung in der BRD erst 1975 erfolgte. Im Urteilsspruch hieß es: „Der Angeklagte hat das Recht verwirkt, in dieser unserer humanen Gesellschaft zu leben.“[5] Die Revisionsverhandlung bestätigte den Richterspruch der Vorinstanz. Ein von Hagedorns Eltern eingereichtes Gnadengesuch lehnte der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht ab.[6] Hagedorns freimütige Selbstdarstellung im Film soll diese Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben.

Der erst 20-jährige Hagedorn wurde am 15. September 1972 in der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in der Justizvollzugsanstalt Leipzig von dem Henker Hermann Lorenz durch einen unerwarteten Nahschuss mit einer Pistole in den Hinterkopf hingerichtet. Der Leichnam wurde im Krematorium des Leipziger Südfriedhofes eingeäschert und anonym begraben. Über die Hinrichtung wurde in der Tageszeitung nur in einem kleinen Artikel berichtet.[5]

https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Hagedorn

 

 

 


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