Väternotruf informiert zum Thema

Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik


 

 

Ein Handbuch der Justiz der DDR mit den Namen und Dienstorten der in der DDR tätig gewesenen Richter/innen liegt dem Väternotruf nicht vor. 

Sie können aber unter den bei uns eingestellten Rubriken Bezirksgericht und Kreisgericht recherchieren. Die Aufstellung ist unvollständig. Ausführliche Informationen können Sie bei den zuständigen Archiven anfordern.

 

 

Oberstes Gericht der DDR

 

Bezirksgericht Berlin - Stadtgericht Berlin

Stadtbezirksgericht Friedrichshain

Stadtbezirksgericht Hellersdorf

Stadtbezirksgericht Hohenschönhausen

Stadtbezirksgericht Köpenick

Stadtbezirksgericht Lichtenberg

Stadtbezirksgericht Marzahn 

Stadtbezirksgericht Mitte

Stadtbezirksgericht Pankow

Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg

Stadtbezirksgericht Treptow

Stadtbezirksgericht Weißensee

 

 

Bezirksgericht Cottbus

Kreisgericht Cottbus

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Bezirksgericht Dresden

Kreisgericht Freital

Kreisgericht Meißen

Kreisgericht Sebnitz

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Bezirksgericht Erfurt

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Bezirksgericht Frankfurt (Oder)

Kreisgericht Bad Freienwalde

Kreisgericht Eberswalde

Kreisgericht Frankfurt (Oder)

Kreisgericht Fürstenwalde

Kreisgericht Seelow

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Bezirksgericht Gera

 

Bezirksgericht Halle

Kreisgericht Halle

Kreisgericht Wittenberg

...

 

 

Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt

Kreisgericht Annaberg

Kreisgericht Aue

Kreisgericht Auerbach

Kreisgericht Brand-Erbisdorf

Kreisgericht Flöha

Kreisgericht Freiberg

Kreisgericht Glauchau

Kreisgericht Glauchau

Kreisgericht Hainichen

Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal

Kreisgericht Johanngeorgenstadt - bis zum 20.07.1957

Kreisgericht Karl-Marx-Stadt - Stadt / später umbenannt in Kreisgericht Chemnitz 

Kreisgericht Karl-Marx-Stadt - Land

Kreisgericht Klingenthal

Kreisgericht Marienberg

Kreisgericht Oelsnitz

Kreisgericht Plauen-Stadt

Kreisgericht Plauen-Land

Kreisgericht Reichenbach

Kreisgericht Rochlitz

Kreisgericht Schneeberg - Stadt - bis zum 23.11.1958 

Kreisgericht Schwarzenberg

Kreisgericht Stollberg

Kreisgericht Werdau

Kreisgericht Zschopau

Kreisgericht Zwickau - Stadt

Kreisgericht Zwickau-Land

 

 

 

Bezirksgericht Leipzig

Kreisgericht Altenburg

Kreisgericht Borna

Kreisgericht Delitzsch

Kreisgericht Döbeln

Kreisgericht Eilenburg

Kreisgericht Geithain

Kreisgericht Grimma

Kreisgericht Leipzig-Land

Kreisgericht Leipzig-Stadt 

Kreisgericht Oschatz

Kreisgericht Schmölln

Kreisgericht Torgau

Kreisgericht Wurzen

 

 

Bezirksgericht Magdeburg

Kreisgericht Klötze

 

 

Bezirksgericht Neubrandenburg

Kreisgericht Pasewalk

Kreisgericht Templin

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Bezirksgericht Potsdam

Untergeordnete Kreisgerichte:

Kreisgericht Belzig

Kreisgericht Brandenburg

Kreisgericht Gransee

Kreisgericht Jüterbog

Kreisgericht Königs Wusterhausen

Kreisgericht Kyritz

Kreisgericht Luckenwalde

Kreisgericht Nauen

Kreisgericht Neuruppin

Kreisgericht Oranienburg

Kreisgericht Potsdam

Kreisgericht Potsdam Land

Kreisgericht Pritzwalk

Kreisgericht Rathenow

Kreisgericht Wittstock

Kreisgericht Zossen

 

 

Bezirksgericht Rostock

Kreisgericht Greifswald 

Kreisgericht Rostock

 

 

Bezirksgericht Schwerin

Kreisgericht Bützow

Kreisgericht Gadebusch

Kreisgericht Güstrow

Kreisgericht Hagenow

Kreisgericht Ludwigslust

Kreisgericht Lübz

Kreisgericht Parchim

Kreisgericht Perleberg

Kreisgericht Schwerin-Land

Kreisgericht Schwerin-Stadt

Kreisgericht Sternberg

 

 

Bezirksgericht Suhl

Kreisgericht Bad Salzungen

Kreisgericht Hildburghausen

Kreisgericht Ilmenau

Kreisgericht Meiningen

Kreisgericht Neuhaus

Kreisgericht Schmalkalden

Kreisgericht Sonneberg

Kreisgericht Suhl

 

 

 

 

Oberstes Gericht der DDR in Berlin: 

Anleitung der unteren Gerichtsinstanzen mit Richtlinien (mit Gesetzeskraft), internen Berichten, Thesen, Orientierungen und Standpunkten zur einheitlichen Rechtsanwendung in der Justiz, dies wurde den Richtern durch die Direktoren der Kreis- bzw. Bezirksgerichte in wöchentlichen Sitzungen vermittelt; jeder Senat wurden jeweils von einem Oberrichter geleitet

Präsidenten: Kurt Schumann (1949-60, NDPD)

Heinrich Toeplitz (1960-86, CDU)

Günter Sarge (1986-1989, SED) -

Günter Sarge (* 30. Dezember 1930 in Gutenfeld; auch Günther Sarge; † 5. März 2019 in Grünheide[1]) war ein deutscher Jurist, Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik und Generalmajor der Nationalen Volksarmee (NVA).

Leben

Der Sohn eines Arbeiters wuchs im samländischen Arnau auf. Er besuchte bis 1945 die Volksschule. Nach der Vertreibung, bei der er von seiner Familie getrennt wurde, wurde er in einem Kinderheim in Graal-Müritz untergebracht. 1948 traf er seine Familie im mecklenburgischen Tutow wieder.

Sarge war zunächst Landarbeiter im Havelland. Am 17. März 1949 erfolgte sein Eintritt in die Deutsche Volkspolizei (VP),[2] wo er eine Offiziersausbildung absolvierte. Er war zuerst in Brandenburg-Görden in der 4. Polizeibereitschaft des Landes Brandenburg tätig. Seine Einheit wurde im September 1949 nach Dessau und im Frühjahr 1950 in das thüringische Apolda verlegt, wo die Einheit im Dezember 1950 ohne Angabe von Gründen aufgelöst wurde.

Im September 1949 erfolgte die Beförderung Sarges zum Hauptwachtmeister, am 1. Mai 1950 zum Polizeimeister, noch im selben Jahr zum Oberkommissar und 1951 zum Volkspolizeirat. Im selben Jahr wurde er Politlehrer in Naumburg.

Ab dem 1. März 1953 besuchte Sarge in Dresden einen speziellen juristischen Lehrgang für Volkspolizisten, der ihn auf eine Verwendung in der Militärjustiz vorbereiten sollte. Nach Abschluss des Lehrgangs im Dezember 1953 wurde er der Abteilung Gerichtsaufsicht in der Zentrale der Kasernierten Volkspolizei (KVP) zugeteilt und mit den Vollmachten eines Staatsanwalts zur Haftanstalt der Kasernierten Volkspolizei in Berlin-Köpenick delegiert. 1954 wurde er Stellvertreter des Dienststellenleiters Fritz Strauch.[3] 1956 wurde er stellvertretender Leiter der Abteilung Untersuchung bei der KVP und ab 30. April 1956 bei der NVA, zum Major ernannt, mit dem Aufbau militärischer Ermittlungsgruppen und der Militärstaatsanwaltschaft befasst.[4] Zugleich hatte er von 1955 bis 1958 ein Fernstudium an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ absolviert. Mit der Dissertation Die Kriminalität in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik: Ihre Ursachen und Bedingungen und die Mittel und Methoden zu ihrer Überwindung erfolgte 1961 die Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. jur.) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 1966 bis 1971 absolvierte er ein Fernstudium an der Parteihochschule Karl Marx der SED.

Im Juni 1962 endete Sarges Tätigkeit als Staatsanwalt, da er zum Vorsitzenden des Militärkollegiums beim Obersten Gericht der DDR berufen wurde.[5]

Sarge hatte seit den 1960er Jahren beim Obersten Gericht der DDR verschiedene Posten inne. Zunächst war er von 1962 bis 1977 unter Beibehaltung seines militärischen Dienstgrades Vorsitzender des Militärkollegiums. Seit 1971 bekleidete er den Posten eines Vizepräsidenten. 1974 wurde er zum Generalmajor ernannt.[6] Seit 1977 war Sarge Erster Vizepräsident des Gerichts. 1977 schied er aus der NVA aus. Am 17. Juni 1986 wurde er in der Nachfolge von Heinrich Toeplitz Präsident des Gerichts.

Von 1985 bis 1990 war Sarge Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR.

Am 18. Januar 1990 kam Sarge der Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch die noch von der SED dominierte Volkskammer mit dem Rücktritt von seinem Amt zuvor. Sie hatte ihm Verfahrensverschleppung bei der Rehabilitierung von in den 1950er und 1960er Jahren zu Unrecht Verurteilten und bei Ermittlungen gegen frühere Funktionäre von Partei und Staat wegen Korruption und Amtsmissbrauch vorgeworfen.[7] Nach 1990 war Sarge noch eine Zeitlang als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Im Jahr 1993 gehörte Sarge zu den Mitbegründern des Vereins Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. In seinen Lebenserinnerungen schilderte Sarge im Jahr 2013 die Zeit in verschiedenen juristischen und militärischen Funktionen der DDR aus seiner persönlichen Sichtweise. In der FAZ wurde anschließend kritisiert, dass er in seinem Buch das Ende der DDR auf ein Zusammenspiel von „verräterischen sowjetischen Führern“ mit dem amerikanischen Präsidenten und der Kohl-Regierung, „jeweils flankiert von ihren Geheimdiensten“, zurückführe.[8]

Sarge war von 1952 bis 2017 mit Edeltraud Sarge (1931–2017)[9] verheiratet und lebte zuletzt als Rentner in Kagel.[10]

https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Sarge

Namensgleichheit mit: Uta Sarge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Bad Freienwalde (ab 01.12.1993, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe am Kreisgericht Seelow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1993 als Richterin am Bad Freienwalde aufgeführt. 2010: mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Bad Freienwalde beauftragt. 2011: stellvertretende Pressesprecherin am Amtsgericht Bad Freienwalde. Amtsgericht Bad Freienwalde - GVP 01.01.2020.

 

Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949-1953)

Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler

(neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977-1986) 

Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Werner Strasberg

 

 

 

1. Militärstrafsenat

Nagel - Militäroberrichter Oberst als Vorsitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

Knoche - Militärrichter Oberst als beisitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

Benkenstein - Militärrichter Hauptmann als beisitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

 

Kadgien - Militärstaatsanwalt Oberst als Vertreter des Militär-Oberstaatsanwaltes (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

Rechtsanwalt Cheim, Berlin als Verteidiger

Fähnrich Pott als Protokollführer

... Der Angeklagte wird ... zum Tode verurteilt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Teske

 

Das vollständige Urteil hier aufrufen

 

 

 

Richter am Obersten Gericht der DDR:

Benkenstein - Militärrichter Hauptmann als beisitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

Knoche - Militärrichter Oberst als beisitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

Nagel - Militäroberrichter Oberst als Vorsitzender Richter (ab , ..., 1981) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urteil_Teske.pdf

 

Hans Reinwarth – zuletzt Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR - siehe auch unten.


Kurt Schumann (* 29. April 1908 in Eisenach; † 14. Mai 1989 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Funktionär der DDR-Blockpartei National-Demokratischen Partei Deutschlands (NDPD). Er war Präsident des Obersten Gerichts der DDR.

Leben

Der Sohn eines Postbeamten besuchte die Volksschule und die Oberrealschule in Neustadt an der Orla und erwarb das Abitur. Von 1927 bis 1931 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Jena und Göttingen. Während seines Studiums wurde er 1927 Mitglied der Burschenschaft Germania Jena. Von 1931 bis 1935 war er Mitarbeiter im thüringischen Justizdienst. 1935 trat er in den Heeresjustizdienst und am 1. Mai 1937 in die NSDAP ein. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er 1942 zur Wehrmacht eingezogen und als Kriegsgerichtsrat eingesetzt. Er geriet im Januar 1943 bei Stalingrad in sowjetische Kriegsgefangenschaft, wurde Mitglied des NKFD und Mitbegründer des Bundes Deutscher Offiziere. Er unterzeichnete den »Aufruf an die deutschen Generale und Offiziere! An Volk und Wehrmacht!« vom 12. September 1943 und war Mitarbeiter der Zeitung »Freies Deutschland«.

Schumann kehrte 1948 nach Deutschland in die SBZ zurück und wurde Mitbegründer der NDPD in Altenburg. Von 1950 bis 1989 gehörte er dem Hauptausschuss der NDPD an.

Er arbeitete zunächst als Landgerichtsrat, später als Landgerichtsdirektor in Altenburg. 1949 wurde er Vorsitzender der Großen Strafkammer am Landgericht Erfurt und war dann von 1949 bis April 1960 Präsident des Obersten Gerichts der DDR. 1955 war er Vorsitzender beim RIAS-Prozess. Von 1960 bis 1963 wirkte er als Professor für Zivilrecht an der DASR in Potsdam und von 1963 bis 1973 als Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1973 wurde er emeritiert.

Schumann gehörte dem NDPD-Bezirksvorstand Berlin an, war Mitglied des Zentralvorstandes des Verbandes der Juristen der DDR und seit 1977 Vizepräsident der Freundschaftsgesellschaft DDR – Indien.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Schumann_(Jurist)

 

Heinrich Toeplitz

Heinrich Toeplitz (1960)

Toeplitz (3.v.l.) eröffnet den 2. Verhandlungstag des Prozesses gegen Hans Globke, 9. Juli 1963

Heinrich Toeplitz (* 5. Juni 1914 in Berlin; † 22. November 1998 in Berlin) war Funktionär der CDU der DDR und Präsident des Obersten Gerichts der DDR.

Toeplitz wurde als Sohn eines Juristen geboren, besuchte das Gymnasium, legte 1932 das Abitur ab und studierte bis 1936 Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Breslau. 1937 promovierte er zum Dr. jur., arbeitete in der Wirtschaft, zeitweise auch im Ausland und wurde aus rassistischen Gründen in Deutschland verfolgt. Er wurde zur Organisation Todt dienstverpflichtet, 1944 bis 1945 in Zwangsarbeitslagern in Frankreich und den Niederlanden festgehalten und kehrte nach Kriegsende nach Berlin zurück. 1945 bis 1947 war er Referendar und Hilfsrichter in Berlin, legte 1947 das zweite juristische Staatsexamen ab und war bis 1950 juristischer Hauptreferent beim Magistrat von Berlin. 1949 trat er der CDU bei, war 1950 stellvertretender Generalsekretär der CDU und 1950 bis 1960 Staatssekretär im Ministerium für Justiz der DDR. 1951 bis 1989 war er Abgeordneter der Volkskammer der DDR, 1952 bis 1989 Mitglied des Politischen Ausschusses und ab 1954 Mitglied des Präsidiums des CDU-Hauptvorstandes. 1966 bis 1989 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU, 1955 bis 1987 Vorsitzender des Zentralen Untersuchungsausschusses der CDU und 1953 bis 1990 Mitbegründer und Präsidiumsmitglied der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR sowie ab 1954 Mitglied im Zentralrat der Fédération Internationale des Résistants (FIR, Internationale Vereinigung der Widerstandskämpfer). 1960 bis 1986 war er Präsident des Obersten Gerichts der DDR, 1962 bis 1985 Präsident des Verbands der Juristen (VdJ) der DDR und 1975 bis 1990 Präsident der Freundschaftsgesellschaft DDR-Italien. Von Ende 1989 bis 1990 war er Vorsitzender des zeitweiligen Ausschusses der Volkskammer der DDR zur „Überprüfung von Fällen des Amtsmißbrauchs, der Korruption, der persönlichen Bereicherung und anderer Handlungen“.

Toeplitz im Prozess gegen Harry Seidel 1962 vor dem Obersten Gericht der DDR

Willy Brandt, damals Regierender Bürgermeister von Berlin, kommentierte 1962 den von Toeplitz geleiteten Schauprozess gegen den Fluchthelfer Harry Seidel: „Es gibt kein Wort, das genügen würde, um der Empörung über dieses Schandurteil der modernen Inquisition eines Unrechtsstaates Ausdruck zu verleihen.“[1]

Auszeichnungen [Bearbeiten]

1955 Vaterländischer Verdienstorden (VVO) in Bronze

1957 Vaterländischer Verdienstorden in Silber

1970 Vaterländischer Verdienstorden in Gold

Ehrenspange zum VVO in Gold

1964 Orden „Banner der Arbeit“

Verdienstmedaille der DDR

Stern der Völkerfreundschaft in Gold

Ernst-Moritz-Arndt-Medaille

Carl-von-Ossietzky-Medaille

Leninorden der UdSSR

Literatur [Bearbeiten]

Oberstes Gericht der DDR, höchstes Organ wahrhaftiger demokratischer Rechtsprechung, Berlin 1970

Aus Reden und Aufsätzen 1952-1973, Berlin 1974

Einzelnachweise [Bearbeiten]

↑ Gerhard Mauz: Sensibler Bereich. In: Spiegel special, 2/1990, S. 71.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Toeplitz

 

 

 

 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Obersten Gerichts der DDR oder nachgeordneter Bezirks- und Kreisgerichte? Dies können wir hier gerne veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

 

Rechtspflege in der DDR

Aufgaben/Organisation
Errichtung, gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten
Die gesetzliche Festschreibung der Errichtung zentraler Organe der Rechtspflege in der DDR erfolgte erstmalig in der durch den Präsidenten der DDR am 7. Oktober 1949 verkündeten und im Gesetzblatt der DDR am 8. Oktober 1949 proklamierten Verfassung der DDR (1). Demgemäss sollte die Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch einen Obersten Gerichtshof der Republik sowie durch die Gerichte der Länder erfolgen (vgl. Artikel 126). Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatanwaltschaft der DDR vom 8. Dezember 1949 (2) trug die Provisorische Volkskammer der DDR dieser Aufgabe Rechnung (3). Der Dienstsitz des obersten Organs der Rechtsprechung mit der Bezeichnung "Oberstes Gericht der DDR" lag in der Berliner Scharnhorststrasse (4). An der Spitze fungierte der Präsident. Ihm nachgeordnet waren ein Vizepräsident sowie Oberrichter und Richter. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten zur Richterwahl lag entsprechend Art. 131 Abs.(1) der Verfassung der DDR bei der Regierung, die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Obersten Gerichts erfolgte allein durch die Volkskammer. Das Procedere der Abberufung war für eventuelle Verstöße gegen die Verfassung und Gesetze der DDR und für Fälle gröblicher Pflichtverletzungen vorgesehen (vgl. Art. 132 Abs.2).
In der Gründungsphase wurden die Aufgaben wie folgt definiert:
1. Durchführung erstinstanzlicher Strafverfahren, in denen der Oberste Staatsanwalt der Republik wegen der überragenden Bedeutung Anklage vor dem Obersten Gericht erhebt
2. Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf Kassation rechtskräftiger Urteile (5) auf den Gebieten des Straf- und Zivilrechts
Nicht nur die den Oberlandesgerichten bis dahin obliegende Kassationstätigkeit in Strafsachen (6) ging mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Schaffung des obersten Gerichtshofes der DDR auf diesen über, auch die Kassationsrechtsprechung in Zivilsachen fiel nunmehr in dessen Kompetenzbereich (7). Das Antragsrecht auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen lag beim Generalstaatsanwalt. ...

...

Das Amt des Präsidenten übten aus:
Kurt Schumann 1949 bis 1960
Heinrich Toeplitz 1960 bis 1986
Günter Sarge 1986 bis 1990
Gerhard Körner 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Die Ämter der Vizepräsidenten hatten inne:
Hilde Benjamin 1949 bis 1953
Walter Ziegler 1953 bis 1958
Gustav Jahn 1958 bis 1962 Walter Ziegler 1962 bis 1977
Günter Sarge 1977 bis 1986
Gerhard Körner 1986 bis Jan. 1990
Joachim Schlegel 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Hans Reinwarth 1966 bis 1969
Peter-Paul Siegert 1969 bis 1974
Werner Strasberg 1974 bis 1990
Wilhelm Hurlbeck 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Günter Sarge 1971 bis 1977
Lothar Penndorf 1977 bis 1990
Organisation und Geschäftsverteilung
Am 7. Dezember 1949 erfolgte analog des Artikels 131 Abs. (1) der Verfassung der DDR die Wahl des Präsidenten Kurt Schumann, der Vizepräsidentin Hilde Benjamin und der drei Oberrichter des Obersten Gerichts Wilhelm Heinrich, Dr. Kurt Cohn, Maximilian Stegmann (34).
Auf Vorschlag des Präsidenten beschloss die Regierung die vorläufige Bildung dreier Strafsenate und eines Zivilsenates mit folgenden Zuständigkeiten (35):
1. Strafsenat
Bearbeitung und Entscheidung der erst- und letztinstanzlichen Strafsachen
2. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge der Obersten Staatsanwaltschaft auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Wirtschaftsstrafsachen
3. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge der Obersten Staatsanwaltschaft auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Strafsachen des allgemeinen Strafrechts und nach Befehl 201 der SMAD (36)
1. Zivilsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Zivilsachen.
Ausgangspunkt für die Überlegungen zur vorgeschlagenen Zahl der Strafsenate war die bis dahin durchgeführte Anzahl von durchschnittlich fünfhundert Kassationsverfahren pro Jahr in den Ländern. Die voraussichtliche Belastung des Zivilsenats vermochte man noch nicht einzuschätzen, da einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet der Rechtsprechung noch nicht vorlagen (37).
Am 9. Februar 1950 erfolgte die Wahl weiterer acht Richter, die in der Zeit vom 16.02. - 01.03.1950 ihren Dienst in folgender Besetzung der einzelnen Senate antraten:
Präsident [Kurt Schumann] Struktur Juni 1950 (38) Sekretariat
Vizepräsidentin [Hilde Benjamin]
Sekretariat
Verwaltung
Abt. Personal und Schulung [Martha Koch]
Abt. Allgemeine Verwaltung [Reinhold Bergemann]
1. Strafsenat
Vorsitzende: Hilde Benjamin
Beisitzer: Dr. Hans Rothschild
Alfred Trapp
Geschäftsstelle: Werner Barfuß
2. Strafsenat
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Dr. Wolfgang Melz
Helene Drechsler
Geschäftsstelle: Kurt Fürstenberg
3. Strafsenat
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Elfriede Göldner
Geschäftsstelle: Wolfgang Alband
1. Zivilsenat
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Kurt Paschke
Walter Ziegler
Geschäftsstelle: Annemarie Kölpin (39)
Gemäß der eingangs beschriebenen Entwicklung der Kompetenzerweiterungen bzw. -einschränkungen des Obersten Gerichts gab es während des über vier Jahrzehnte dauernden Bestehens mehrfache Strukturänderungen, nicht zuletzt auch mit der Zielstellung der Optimierung und Vereinfachung der Arbeitsweise. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Die erste größere Modifikation erfolgte mit der Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1952; unter anderem erhöhte sich die Anzahl der Senate:
Präsident [Kurt Schumann] Struktur November 1952 (40)
Sekretariat
Vizepräsident [Hilde Benjamin]
Sekretariat
Abt. Haushalt [Helmut Walter]
Abteilung Personal und Schulung [Käte Koch]
1. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung erstinstanzlicher Strafverfahren
Vorsitzende: Hilde Benjamin
Beisitzer: Hans Rothschild Max Möbius
1a. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen in Strafsachen des Sachgebietes 1
Vorsitzender: Walter Ziegler
Beisitzer: Hans Rothschild
Max Möbius
Helene Kleine
2. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen aus den Bezirken Leipzig, Gera, Erfurt, Suhl, Halle, Magdeburg, Schwerin
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Helene Kleine
3. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen aus den Bezirken Chemnitz, Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Fritz Etzold
1. Zivilsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle sonstigen Entscheidungen in Zivilsachen aus den Bezirken Leipzig, Gera, Erfurt, Suhl, Halle, Magdeburg, Schwerin
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Kurt Paschke
Elfriede Göldner
2. Zivilsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle sonstigen Entscheidungen in Zivilsachen aus den Bezirken Chemnitz, Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg
Vorsitzender: Dr. Hans Rothschild
Beisitzer: Karl-Heinz Hintze
Fritz Etzold
Hermann Ziegler
3. Zivilsenat
Kassationen in Arbeitsrechtssachen
Vorsitzende: Irmgard Eisermann
Beisitzer: Karl-Heinz Hintze
Hermann Ziegler
Allgemeine Verwaltung [Reinhold Bergemann]
Bibliothek [Anna-Luise Tretsch]
Als Konsequenz aus der Übertragung des Antragsrechts auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen auf den Präsidenten im Jahre 1952 waren fortan zusätzlich Kassationsanregungen der Bürger zu bearbeiten. 1953 lag die Zahl der zu überprüfenden Entscheidungen bei über siebenhundert. Da jeder Überprüfungsfall auch die Beiziehung der Gerichtsakten erforderte, blieben Kassationsgesuche monatelang unbearbeitet liegen. Die Antragsflut war allein vom Präsidenten und seinem Stellvertreter (41) personell nicht zu bewältigen (42). Die Strukturveränderungen im Mai 1954 sollten der neuen Aufgabenstellung Rechnung tragen: Es wurden zwei Gruppenleiterstellen, je eine für Strafrecht und eine für Zivilrecht geschaffen. Die Verantwortungsbereiche erstreckten sich auf die bis dato mangelhaft erfolgte Koordinierung der Rechtsprechung der Straf- bzw. Zivilsenate im Rechtsmittel- und Kassationsverfahren. Hinzu kamen die Bearbeitung von Kassationsanregungen, die Veröffentlichung von Urteilen sowie die Vorbereitung der Arbeitsberatungen der Richter im Hinblick auf rechtliche und prozessuale Fragen (43). Mit der Einrichtung der neuen Leitungsfunktionen wurde gleichzeitig die Anzahl der Senate reduziert.
Präsident [Kurt Schumann] Struktur Mai 1954 (44)
Allgemeine Verwaltung
Bibliothek
Haushalt
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Personal und Schulung
Gruppe Strafrecht [Helene Kleine]:
1. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung erstinstanzlicher Strafverfahren
Vorsitzender: Walter Ziegler
Beisitzer: Hans Rothschild
Max Möbius
Helene Kleine
Heinrich Löwenthal
1a. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen des Sachgebietes I (45) aus den Bezirken Dresden, Frankfurt/Oder, Cottbus, Potsdam, Rostock, Brandenburg, Schwerin
Vorsitzender: Irmgard Eisermann
Beisitzer: Hans Reinwarth
Seidel
1b. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus dem Sachgebiet I aus den Bezirken Magdeburg, Leipzig, Halle, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Max Möbius
Beisitzer: Friedrich Feistkorn
Hans Reinwarth
2. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus den Sachgebieten II und III aus den Bezirken Magdeburg, Halle, Leipzig, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Fritz Etzold
Irene Rechner
3. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus den Sachgebieten II und III aus den Bezirken Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin Vorsitzender: Heinrich Löwenthal
Beisitzer: Frau Schellbach
Fritz Etzold
Gruppe Zivilrecht [Hans Rothschild]
1. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Zivilsachen aus den Bezirken Magdeburg, Halle, Leipzig, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Elfriede Göldner
Horst Schilde
2. Zivilsenat
Rechtsmittel und Kassationssenat für Zivilsachen aus den Bezirken Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn Beisitzer
Karl-Heinz Hintze
Hermann Ziegler
Den Geschäftsstellen der Gruppenleiter Straf- und Zivilrecht wurden bis Dezember 1958 je eine Kassationsantragsabteilung und eine Grundsatzabteilung zugeordnet (46). Aufgaben und Befugnisse regelten zwei separate Arbeitsanweisungen des Präsidenten (47). Im Januar 1960 erfolgte in den vorgenannten Leitungsbereichen erneute Umstrukturierungen. Jetzt existierten je eine Abteilung Strafrecht und Zivilrecht mit den zugeordneten Grundsatz- und Kassationsantragsabteilungen in Strafsachen sowie in Zivilsachen.
Der im Jahr 1963 verabschiedete Rechtspflegerlass des Staatsrates sowie die in der DDR geltende neue Gerichtsverfassung zogen Neuerungen in der Struktur und Geschäftsverteilung des Obersten Gerichts nach sich. Dem neugebildeten Präsidium als Kollegialorgan wurde eine Inspektionsgruppe für operative Aufgaben zur Seite gestellt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung der drei Kollegien für Strafsachen, für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen und für Militärstrafsachen:
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur Februar 1965 (48)
Persönlicher Referent [Johannes Röthlich]
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Wissenschaftlicher Mitarbeiter [Elfriede Winkelbauer]
Kaderleiter [Köhler]
Inspektionsgruppe [Hans Neumann]
Stellv. Leiter: Dr. Rudolf Biebl
Kollegium für Strafsachen [Joachim Schlegel]
Kassationsantragsabteilung
Leiter der Kassationsantragsabteilung: Heinz Blöcker
1. Strafsenat (49)
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes I (Staatsverbrechen und antidemokratische Delikte)
Vorsitzender: Friedrich Mühlberger
Stellv. Vors.: Friedrich Feistkorn
Beisitzer: Eva-Maria Liebs
Joachim Ermisch
Horst Bürger
2. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Industrie und Bauwesen
Vorsitzender: Fritz Etzold
Stellv. Vors.: Dr. Siegfried Wittenbeck
Beisitzer: Ilse Holtzbecher
Helene Heymann
Dr. Herbert Pompoes
3. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Landwirtschaft, Verkehr und allgemeine Kriminalität
Vorsitzender: Johann Lischke
Stellv. Vors.: Horst Schilde
Beisitzer: Anneliese Otto
Dr. Rolf Schröder
4. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes Handel Vorsitzender: Lucie von Ehrenwall
Stellv. Vors.: Horst Peckermann
Beisitzer: Hubert Lehmann
Eva Geister
5. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Entscheidungen des Sachgebietes Gewaltdelikte Vorsitzender: Herbert Klar
Stellv. Vors.: Heinz Gräf
Beisitzer: Dr. Ulrich Roehl
Kurt Ziegler
Margot Ambohs
Kollegium für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen [Hans Reinwarth] Kassationsantragsabteilung
Leiter der Kassationsantragsabteilung: Karl-Heinz Hintze
1. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Entscheidungen der Sachgebiete Familienrecht, LPG-Recht, Boden- , Nachbar- , Wegerecht, Hypotheken und Zwangsversteigerungen
Vorsitzender: Elfriede Göldner
Stellv. Vors.: Helmut Latka
Beisitzer: Dr. Ursula Rohde
Dr. Franz Thoms
2. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Patent- und Erfindungswesen, Mietrecht, Kauf und alle übrigen
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Stellv. Vors.: Edgar Prüfer
Beisitzer: Dr. Helmut Grieger
Dr. Wilhelm Hurlbeck
Senat für Arbeitsrechtssachen
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes arbeitsrechtliche Verfahren
Vorsitzender: Walter Rudelt
Stellv. Vors.: Christoph Kaiser
Beisitzer: Fritz Spangenberg
Kollegium für Militärstrafsachen [Dr. Günter Sarge]
Militärsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen in Militärstrafsachen
Vorsitzender: Alfred Hartmann
Stellv. Vors.: Gottfried Ruf
Beisitzer: Lothar Baier
Rudolf Günther
Bereits fünf Monate später reichte Präsident Töplitz im ZK der SED eine Vorlage zur Personalaufstockung ein (50). Die im Rechtspflegeerlass des Staatsrates geforderte Erhöhung der Wissenschaftlichkeit in der Leitungsfunktion des Obersten Gerichts machte die Einrichtung der Stelle eines 2. Vizepräsidenten erforderlich. Diese zielte auf die Entlastung des Präsidenten von der unmittelbaren Anleitung des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen. Neben dem Einsatz zusätzlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den Kollegien sollte eine Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit geschaffen werden. Deren Zuständigkeit bezog sich auf die Erarbeitung wissenschaftlicher Dokumente sowie auf die Information aller zentralen Rechtspflegeorgane hinsichtlich der Entwicklung der Rechtsprechung (51). Bis zur Umsetzung in der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichts verging ein Jahr. In einer Hausverfügung legte der Präsident am 31.10.1966 folgende Aufgabenbereiche und Unterstellungsverhältnisse fest (52):
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur November 1966 Leitung des Plenums und des Präsidiums
Inspektionsgruppe
Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Internationale Verbindungen
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Anleitung des Kollegiums für Strafsachen
Koordinierung mit dem Kollegium für Militärstrafsachen
Arbeitsgruppe Jugendkriminalität
Kaderabteilung
Vizepräsident [Hans Reinwarth]
Anleitung des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen
Abteilung Verwaltung und Finanzen
Im Jahr 1974 erfolgte parallel mit der Verabschiedung des geänderten Gerichtsverfassungsgesetzes die erneute Überarbeitung der Struktur und Geschäftsverteilung. Die Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit stellte Ihre Tätigkeit zum 1. November 1974 ein. Die bisher wahrgenommenen Aufgaben einer Leitstelle gingen in die ausschließliche Kompetenz des Ministeriums der Justiz über (53).
Gleichfalls wurde die Inspektionsgruppe abgeschafft. Zum Jahresende gestalteten sich Struktur und Geschäftsverteilung folgendermaßen:
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur Dezember 1974 (54)
Leitung des Plenums und Präsidiums
Büro des Präsidenten mit Pressereferat
Internationale Verbindungen
Archiv und Bibliothek
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen [Walter Ziegler] Kassationsantragsabteilung (55)
Kaderabteilung
Rechtssatzkartei
1. Strafsenat
Sachliche Zuständigkeit (56): Verbrechen gegen die DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte; Missbrauch von Waffen und Sprengmitteln; Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung
1a Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Berlin, Cottbus, Frankfurt, Halle, Neubrandenburg, Potsdam, Schwerin
Vorsitzender: Dr. Friedrich Mühlberger
Stellv. Vors.: Dr. Ernst Brunner
Beisitzer: Hubert Lehmann
1b Strafsenat
Bezirke Dresden, Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Rostock, Suhl
Vorsitzender: Johann Lischke
Stellv. Vors.: Dr. Johannes Schreiter
Beisitzer: Irmgard Klier
Hans Stodolka
2. Strafsenat
Sachliche Zuständigkeit: Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft; Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; Brandstiftung und andere allgemeingefährliche Straftaten; Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz; Delikte gegen das Zoll- , Devisen - und Edelmetallgesetz
2a Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Berlin, Cottbus, Frankfurt, Neubrandenburg, Potsdam, Schwerin, Rostock
Vorsitzender: Dr. Siegfried Wittenbeck
Stellv. Vors.: Dr. Fritz Etzold
Beisitzer: Jost Minx
Josef Pasler
2b Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Dresden, Erfurt, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Suhl
Vorsitzender: Dr. Herbert Pompoes
Stellv. Vors.: Dr. Helmut Keil
Beisitzer: Rudi Beckert
Helene Heymann
3. Strafsenat
Straftaten gegen die Freiheit und Würde des Menschen; Straftaten gegen Jugend und Familie; Straftaten gegen die Sicherheit im Bahn- und Straßenverkehr, der Luftfahrt und der Schifffahrt; Delikte gegen den Nachrichtenverkehr, Straftaten gegen die Rechtspflege; Verletzung dienstlicher Pflichten; sonstige Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung, Tötungsdelikte, die von jugendlichen Tätern begangen wurden oder sich gegen Kinder und Jugendliche richten
Vorsitzender: Dr. Joachim Schlegel
Stellv. Vors.: Dr. Rolf Schröder
Beisitzer: Margot Amboß
Ilse Holtzbecher
Heinz Helbig
5. Strafsenat
Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen
Vorsitzender: Dr. Ulrich Roehl
Stellv. Vors.: Erwin Mörtl
Beisitzer: Lotti Oertel
Horst Peckermann
6. Strafsenat
Alle Entschädigungsangelegenheiten einschließlich Militärstrafsachen
Vorsitzender: Dr. Siegfrid Wittenbeck
Stellv. Vors.: Gottfried Ruf
Beisitzer: Rudi Beckert
Hubert Lehmann
Margot Amboß
Lotti Oertel
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen [Dr. Werner Straßberg]
Kassationsantragsabteilung (57)
Abteilung Verwaltung und Haushalt
1. Zivilsenat
Vorsitzender: Gottfried Hejhal
Stellv. Vors.: Helmut Latka
Beisitzer: Dr. Ursula Rohde
Dr. Franz Thoms
2. Zivilsenat
Vorsitzender: Dr. Wilhelm Hurlbeck
Stellv. Vors. : Edgar Prüfer
Beisitzer: Günter Hildebrandt
Ingrid Tauchnitz
Heinz Mai
Senat für Arbeitsrechtssachen
Vorsitzender: Walter Rudelt
Stellv. Vors.: Dr. Hans Neumann
Beisitzer: Christoph Kaiser
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Militärstrafsachen (58) [Dr. Günter Sarge]
Kaderangelegenheiten des Kollegiums
Zivilverteidigung
1. Militärstrafsenat
Vorsitzender: Oberstleutnant Fritz Nagel
Stellv. Vors.: Oberstleutnant Lothar Baier
Beisitzer: Major Karl-Heinz Knoche
2. Militärstrafsenat
Vorsitzender: Oberst Lothar Penndorf
Stellv. Vors.: Oberst Gottfried Ruf
Beisitzer: Oberstleutnant Hans-Joachim Arndt

...

http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DP2-25170/rightframe.htm?vid=DP2-25170&kid=d7a94c98-dfc3-439d-82ad-00fab1a8b928

 


Rudi Beckert. Die erste und letzte Instanz - Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Goldbach 1995.

Günter Sarge, Jörg Arnold, Ursula Fieber, Wolfgang Rieger. Das Oberste Gericht der DDR - Rechtsprechung im Dienste des Volkes. Berlin 1989. S. 29.

 

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof pro Nazirichter

... Der prominenteste DDR-Richter, dem die BRD-Richter den Prozess machten, war Hans Reinwarth – zuletzt Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR (entsprach dem BGH). Das Landgericht (West-)Berlin verurteilte Reinwarth wegen Mitwirkung an drei Todesurteilen, von denen eines vollstreckt wurde, zu 3 Jahren und 9 Monaten Gefängnis – ein letzlich kollegial mildes Urteil.

Doch Reinwarth fand nicht einmal das gut. Denn die NS-Richter, die viel mehr Justiz-Morde begangen hatten als er, waren strafrechtlich überhaupt nicht verfolgt oder freigesprochen worden. Furore gemacht hatte der Freispruch des zweiten Freisler, des NS-Richters Hans-Joachim Rehse, den man getrost als Justiz-Massenmörder bezeichnen kann. Rehse war vom Landgericht (West-)Berlin zunächst verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof saugte sich für Rehses Freispruch eine Ausrede aus den Fingern, nach der Richtern und Staatsanwälten ein Vorsatz praktisch nie nachzuweisen ist. Bei Delinquenten, die keine Justizangehörigen sind, reicht zum Nachweis des Vorsatzes Fahrlässigkeit, die als “bedingter Vorsatz” bezeichnet wird. Oder es reicht, wenn in der Anklageschrift / dem Strafbefehl steht: “Sie beabsichtigten damit …” oder “Sie wussten, dass …” und dergleichen. Bei Richtern und Staatsanwälten dagegen läuft die Ausrede des BGB darauf hinaus, dass die angezeigten Justizangehörigen gestehen müssten: “Ja, ich habe Recht gebeugt.” Das tun die natürlich nicht.

..."

http://bloegi.wordpress.com/2012/01/30/basdorfs-urteil/

 

 

 


 

 

 

Ernst Melsheimer

Ernst Melsheimer im Dessauer Schauprozess

Ernst Melsheimer (* 9. April 1897 in Neunkirchen; † 25. März 1960 in Berlin) war ein deutscher Jurist und der erste Generalstaatsanwalt der DDR. Er gilt – neben Hilde Benjamin – als der wichtigste Staatsrechtler der jungen DDR. Melsheimer trat insbesondere für eine Durchdringung der Gerichte durch die „Partei“ (SED) und gegen eine Trennung von Justiz und Staat ein.

Leben [Bearbeiten]

Nach dem Jura-Studium in Marburg und Bonn trat Melsheimer 1922 in den preußischen Justizdienst ein. 1924 wurde er Landgerichtsrat, 1933 Landgerichtsdirektor, 1940 Kammergerichtsrat in Berlin. 1944 schlug man ihn für das Reichsgericht vor. Von 1928 bis 1933 gehörte er der SPD und dem Reichsbanner an. 1933 trat er aus der SPD aus, möglicherweise, um seine Karriere nicht zu gefährden. Er engagierte sich stattdessen 1936 im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), stieg 1937 zum Kreisrechtsberater in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) auf, erhielt 1940 die „Treuemedaille des Führers 2. Klasse“, wurde aber nie Mitglied der NSDAP. Melsheimer gelang es, unter den Nationalsozialisten Karriere zu machen, ohne sich an politischen Strafprozessen „die Hände schmutzig zu machen“.[1]

Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs 1945 trat Melsheimer in die KPD ein und 1946 (durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD) in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Er gehörte zu den ganz wenigen Ausnahmen von NS-vorbelasteten Juristen, die in der jungen DDR als Anwälte arbeiten durften[2]. Melsheimer war zunächst Staatsanwalt in Berlin, wo er unter anderem politisch motivierte Todesurteile beantragte, von 1946 bis 1949 zudem Vizepräsident der (Ost-)Deutschen Zentralverwaltung für Justiz DJV. Die DJV war eine von der Sowjetischen Militäradministration SMAD installierte Vorgängerorganisation des DDR-Justizministeriums.

Melsheimer profilierte sich innerhalb der Partei, als er am 14. August 1948 die entscheidende Unterschrift für eine Säuberungsaktion in der DJV leistete: Sein Chef, der ehemalige Weimarer Reichstagsabgeordnete Eugen Schiffer, Mitglied der LDPD, war in Urlaub, und als er zurückkehrte, war die Personalspitze der DJV im Sinne der SED verändert worden. Schiffer reichte umgehend seinen Rücktritt ein. Melsheimer rechnete sich die Nachfolge als neuer Leiter der DJV aus, wurde jedoch enttäuscht. Die SMAD ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 nicht Melsheimer, sondern Max Fechner. Melsheimer wurde zudem eine zweite Stellvertreterin des Leiters zur Seite gestellt, Hilde Benjamin.[3]

Im Dezember 1949 nahm Ernst Melsheimer den Posten des ersten Generalstaatsanwalts und damit auch des Chefanklägers am Obersten Gericht der DDR an. In dieser Funktion war er unter anderem an den Schauprozessen gegen Wolfgang Harich, Walter Janka, Leo Herwegen und Leonhard Moog sowie an zahlreichen Geheimprozessen beteiligt.

Kurze Meldung in der New York Times über Melsheimers einstimmige Wiederwahl zum Generalstaatsanwalt der DDR (13. Januar 1955)

Bereits vor seinem Amtsantritt als Generalstaatsanwalt legte Melsheimer im Januar 1948 anlässlich der 3. Tagung des Ausschusses für Rechtsfragen beim ZK der SED sein Bekenntnis zu einem starken Staat, der auch die Gerichte dominiert, ab[4]:

„Man sollte beherzigen, daß es ein alter revolutionärer und demokratischer Grundsatz ist, daß man einen Staat dann umwandelt, wenn man zwei Dinge in der Hand hat: die Polizei und die Justiz. Die Polizei hat man in der Hand, die Justiz noch nicht. Daß wir sie in die Hand bekommen, sollte unser Ziel sein.“

Ernst Melsheimer blieb bis zu seinem Tod 1960 Generalstaatsanwalt. Sein Nachfolger war Josef Streit. Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Melsheimer

 

 

 


 

 

 

Rudolf Bahro

Rudolf Bahro (* 18. November 1935 in Bad Flinsberg, Landkreis Löwenberg in Schlesien; † 5. Dezember 1997 in Berlin) war ein deutscher Philosoph, Politiker und Sozialökologe. Er gehörte zu den profiliertesten Dissidenten der DDR und wurde durch seine Kritik des real existierenden Sozialismus im Buch Die Alternative (1977) bekannt. 1979 verließ er die DDR, lebte bis 1989 in Westdeutschland, und ab 1990 wieder in Berlin.

...

Ein Buch wie Die Alternative zu schreiben und zu veröffentlichen, war an sich in der DDR nicht strafbar. Daher konstruierte die Staatsanwaltschaft den Tatbestand, Bahro habe aus „Geldgier“ Informationen (und frei erfundene Falschinformationen) für den westdeutschen Verfassungsschutz zusammengetragen und diesem durch die Veröffentlichung des Buches „übermittelt“. Der Generalstaatsanwalt der DDR hatte eine Reihe von Sachverständigen bestellt, die für ihr jeweiliges Fach stehend ein Gutachten zum Buch anfertigen sollten. So u. a. der Philosoph Wolfgang Eichhorn, der Politikökonom Dieter Klein, der Rechtsphilosoph Hermann Klenner, der Ökonom Harry Maier sowie der Rechtswissenschaftler Karl-Heinz Röder. Die Betreffenden schickten ihre Gutachten tatsächlich an den Generalstaatsanwalt, wobei sich die Originale nicht zufällig in den MfS-Akten wiederfinden.[7] Am 30. Juni 1978 wurde Bahro unter Ausschluss der Öffentlichkeit[8] wegen „landesverräterischer Sammlung von Nachrichten“ und „Geheimnisverrats“ zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Aus den Akten geht hervor, dass das Strafmaß bereits im Vorfeld der Verhandlung feststand, und auch die Bekanntgabe des Urteils für die Presse war schon vorab fertig formuliert. Der Prozess, in dem Bahro von Gregor Gysi verteidigt wurde, war demnach nur noch eine Formalität. Die daraufhin von Gysi vor dem Obersten Gericht der DDR eingereichte Berufung wurde umgehend als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen.

Nach seiner Verurteilung kam Bahro in die Sonderhaftanstalt des MfS Bautzen II. Nachdem es ihm gelungen war, heimlich Briefe aus dem Gefängnis in den Westen zu übermitteln, wurde im März 1979 neben den bereits bestehenden Isolationsbereichen eigens für ihn ein streng abgetrennter Flur eingerichtet. Das MfS erarbeitete ein Sicherheitskonzept, um jegliche Kontakte zur Außenwelt zu unterbinden. Es veranlasste den Einbau zusätzlicher Türen sowie von Milchglasfensterscheiben und Überwachungskameras und legte Sonderregeln für den Hofgang und den Arbeitseinsatz auf dem Flur fest. Nur ausgewähltes Personal erhielt Zutritt.[9]

Die Urteilsverkündung hatte sofort heftige und anhaltende Proteste und Solidaritätsbekundungen im Westen ausgelöst. Den Höhepunkt bildete der vom Komitee für die Freilassung Rudolf Bahros veranstaltete „Internationale Kongress für und über Rudolf Bahro“, der vom 16. bis 19. November 1978 in West-Berlin stattfand und von über 2000 Teilnehmern besucht wurde. Die Breite der Solidaritätsbewegung illustrierte ein Appell an den Staatsrat der DDR in der Frankfurter Rundschau vom 11. Mai 1979, der von Bahro-Komitees in 12 Ländern organisiert und von zahlreichen Prominenten unterzeichnet worden war. Hinzu kamen Auszeichnungen: Bahro wurde mit der „Carl-von-Ossietzky-Medaille“ der Internationalen Liga für Menschenrechte ausgezeichnet[10] und die P.E.N.-Zentren Dänemarks und Schwedens ernannten ihn zum Mitglied.

Am 11. Oktober 1979 amnestierte die DDR Bahro und auch Nico Hübner anlässlich ihres 30. Jahrestages. Am 17. Oktober reiste Bahro auf eigenen Wunsch zusammen mit seiner früheren Ehefrau, den beiden gemeinsamen Kindern und seiner Lebensgefährtin Ursula Beneke aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland aus. Er hatte bereits im Juli einen entsprechenden Ausreiseantrag gestellt, weil er in der DDR nach dem Ende seiner Haft keine sinnvollen Betätigungsmöglichkeiten mehr sah.

...

Am 16. Juni 1990 wurde der vorbestrafte Bahro – wiederum vertreten durch Gysi – vom Obersten Gericht der DDR vollständig rehabilitiert. Am 15. September, kurz vor dem Ende der DDR, berief ihn der Minister für Bildung und Wissenschaft zum außerordentlichen Professor für Sozialökologie an die Humboldt-Universität. Ab dem Wintersemester 1990/1991 hielt Bahro regelmäßig Vorlesungen zu Fragen der ökologischen Krise, in denen er seine in der Logik der Rettung aufgeworfenen Thesen weiterentwickelte.[18] Die Vorlesungen, zu denen er vielfach auch Gastredner einlud, richteten sich an Studierende aller Semester (Studium generale) und fanden auch reges Interesse bei außeruniversitären Hörern. In den ersten Jahren war das Audimax der Universität durchweg voll besetzt. Die Vorlesungen, die immer montags 18 Uhr stattfanden, waren öffentlich, und zogen so oft über 500 Zuhörer aus den verschiedensten Fakultäten und aus ganz Berlin an.

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Bahro

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die daraufhin von Gysi vor dem Obersten Gericht der DDR eingereichte Berufung wurde umgehend als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen." Das kommt doch den jahrzehntelang sorgerechtlich diskriminierten Vätern in der Bundesrepublik Deutschlands merkwürdig bekannt vor. Nur dass es hier nicht das Oberste Gericht der DDR war, sondern das Bundesverfassungsgericht, das jahrzehntelang Verfassungsbeschwerden nichtverheiratete Väter wegen angeblicher Unbegründetheit abschmetterte. Erst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland die Bundesrepublik wegen der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter verurteilte, gab das Bundesverfassungsgericht - inzwischen glücklicherweise von den meisten der bis dato für die sorgerechtliche Diskriminierung mitverantwortlichen Richter einschließlich seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier verlassen - seine rigide Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf.

Die jahrzehntelang in der Bundesrepublik Deutschland um ihre Menschenrechte betrogenen Väter warten bis heute auf eine Entschuldigung der Bundesregierung und angemessene Wiedergutmachungsleistungen.

 

 

 


 

 

Hans Reinwarth – zuletzt Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR

Mitwirkung an Todesurteilen

 

Todesurteile

vom 04.08.1955

Bruno Krüger und Susanne Krüger

am 14.09.1955 hingerichtet

Gegen die Todesstrafe und für lebenslange Freiheitsstrafe gestimmt

 

 

Todesurteile am Bezirksgericht Cottbus

Heinz Friedemann

Am 22.12.1955 hingerichtet

http://www.althand.de/basdorf951116

 

 

Karl-Albrecht Tiemann (* 1902 in Cottbus; † 26. Juli 1955 in Dresden) war ein deutscher Philologe, Geheimdienst-Mitarbeiter und Opfer der DDR-Justiz.

Nach Abschluss der Schulausbildung studierte Tiemann Philologie. Während des Zweiten Weltkriegs diente er in der Wehrmacht und unterhielt Verbindungen zur Widerstandsgruppe des Kreisauer Kreis um Helmuth James Graf von Moltke. Zum Kriegsende geriet Tiemann in Kriegsgefangenschaft. Nach seiner Entlassung kehrte er in seine Geburtsstadt Cottbus in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone zurück und wurde Dozent an der dortigen Volkshochschule. 1948 trat Tiemann der SED bei, überwarf sich aber schnell mit der Partei, und erhielt zunächst Lehrverbot an der Volkshochschule, was später auch auf seinen Privatunterricht ausgeweitet wurde.

Da Tiemann in der DDR keine Lebensperspektive mehr sah und dem sozialistischen Regime zunehmend kritisch gegenüberstand, siedelte er mit seiner Familie ins damalige West-Berlin über und lebte hier im Ortsteil Zehlendorf. Hier arbeitete er zunächst für die Geheimdienste des Vereinigten Königreiches und Frankreichs, bevor er 1954 in den Dienst des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz trat. Hier soll er mit dem Aufbau eines Informantennetzes in der DDR beschäftigt gewesen sein. Wegen seiner Tätigkeiten in West-Berlin gegen die DDR geriet Tiemann schnell ins Visier des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, zumal die DDR seine Übersiedlung nach West-Berlin als illegal ansah.

Am 1. August 1954 wurde er von einem Cousin seiner Ehefrau in eine Falle gelockt, von einer Operativgruppe des MfS der DDR über die Sektorengrenze nach Potsdam entführt und inhaftiert. Im April 1955 wurde Tiemann vor dem Bezirksgericht Cottbus der Prozess wegen „Verbindungen zu westlichen Geheimdiensten“ gemacht. In dem Geheimprozess wurde Tiemann schließlich zum Tode verurteilt. Die von seinem Pflichtverteidiger eingelegte Berufung wies das Oberste Gericht der DDR einen Monat später zurück, das Gnadengesuch an DDR-Präsident Wilhelm Pieck wurde abgelehnt. Am 26. Juli 1955 wurde Karl-Albrecht Tiemann im Zuchthaus Dresden mit dem Fallbeil enthauptet.

Seinen von der Staatssicherheit zurückgehaltenen Abschiedsbrief erhielt die Familie erst nach der deutschen Wiedervereinigung. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V. beantragte schließlich die Rehabilitation Tiemanns. Anfang Mai 2006 erklärte das Landgericht Cottbus das DDR-Todesurteil für rechtsstaatswidrig und hob es auf, da es “der politischen Verfolgung gedient” gedient habe.

Karl-Albrecht Tiemann war verheiratet und hatte zwei Kinder.

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Albrecht_Tiemann

 

 

 


 

 

RIAS-Prozess

Der sogenannte RIAS-Prozess (offizielle Bezeichnung Strafsache gegen Wiebach und andere)[1][2] war ein Schauprozess, der 1955 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. In diesem Strafverfahren wurden fünf Bürger aus Ost-Berlin und der DDR angeklagt, weil sie mit dem Rundfunk im amerikanischen Sektor von Berlin (RIAS) in Kontakt standen und Informationen an Mitarbeiter des Senders weitergaben. Auf Weisung von Walter Ulbricht wurde gegen einen der Angeklagten ein Todesurteil verhängt.

Die näheren Umstände des Prozesses und der Urteilsfindung gelangten erst nach der politischen Wende in den 1990er Jahren an die Öffentlichkeit.[3]

...

Am 14. Juni 1955 erhielt Walter Ulbricht, der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, eine von Klaus Sorgenicht unterzeichnete und von Josef Streit verfasste dreiseitige Hausmitteilung, die von der Abteilung Staatliche Organe im ZK der SED angefertigt worden war. Der erste Satz der Mitteilung ist eine Vorverurteilung der Angeklagten: „Die Beschuldigten sind Agenten des RIAS und haben durch die Lieferung von Spionageinformationen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Charakters die Durchführung von Sabotage- und Diversionsakten unterstützt und zur Vorbereitung eines neuen Krieges beigetragen.“ Danach folgt eine stichwortartige Beschreibung der Anklagepunkte. Das Schreiben endet mit dem Hinweis: „Folgende Strafen sind beabsichtigt: Wiebach – lebenslängliches Zuchthaus, Baier – fünfzehn Jahre Zuchthaus, Krause – lebenslängliches Zuchthaus, Gast – zwölf Jahre Zuchthaus, Vogt – acht Jahre Zuchthaus.“[3]

Ulbricht strich bei Joachim Wiebach „lebenslängliches Zuchthaus“ durch und schrieb „Vorschlag: Todesurteil“. Dann unterzeichnete er die Mitteilung mit „Einverstanden/W. Ulbricht“.[3][7][8][9]
Der Prozess
Die Angeklagten Joachim Wiebach, Richard Baier, Günter Krause, Willi Gast und Manfred Vogt in der 2. Reihe
Joachim Wiebach vor Gericht. In der Bildmitte Kurt Schumann. Links von ihm vermutlich Helene Kleine und rechts Hans Rothschild.

Der Prozess vor dem 1. Senat des Obersten Gerichts der DDR fand an zwei Verhandlungstagen am 24. und 25. Juni 1955 vor erweiterter Öffentlichkeit statt. Den Vorsitz hatte Kurt Schumann, der Präsident des Obersten Gerichts. Als Beisitzer fungierten Helene Kleine und Hans Rothschild, die beide Oberrichter am Obersten Gericht waren. Die Anklage wurde von Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer und Staatsanwalt Walter Piehl vertreten. Drei Rechtsanwälte aus Ost-Berlin, Halle/Saale und Löbau vertraten die Angeklagten.[3]

In der Hauptverhandlung wurden 14 Zeugen verhört, die ausschließlich Belastungszeugen waren. Am 27. Juni 1955 wurden die Urteile verkündet. In der Urteilsbegründung wurde der RIAS als „Spionagezentrale“ und „verbrecherische Organisation“ bezeichnet.[3]

„Die Hauptverhandlung vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik hat die Richtigkeit der Anklage des Generalstaatsanwalts bestätigt, dass die Sendungen des RIAS dem alleinigen Zweck dienen, die Atmosphäre in den internationalen Beziehungen durch die Verleumdung der Länder des Friedenslagers zu vergiften, Provokationen zu inszenieren, das Gift des Chauvinismus und der Kriegshetze zu verbreiten und jede nur mögliche Unruhe zu schaffen, um unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutsche aus Ost und West durch Verhandlungen alles Trennende beseitigen.“

– Aus der Urteilsbegründung[3]

Mit den verhängten Strafen folgte das Gericht im Wesentlichen den Vorgaben aus dem ZK der SED. Joachim Wiebach wurde – der Vorgabe Ulbrichts entsprechend – zum Tode verurteilt.[3] Richard Baier erhielt für die Weitergabe von Informationen, die er der DDR-Presse entnahm,[10] 13 Jahre Zuchthaus, von denen er 6 Jahre und 9 Monate verbüßte.[11] Günter Krause wurde zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Er hatte offen zugängliche Informationen an den RIAS geliefert. Strafverschärfend war wohl, dass er Daten über das Gebäude und den Personalstand des örtlichen Volkspolizeikreisamts, die Verlegung einer Einheit der Kasernierten Volkspolizei und die Auflösung und Verlegung sowjetischer Dienststellen weitergab. Willi Gast erhielt eine Strafe von 15 Jahren Zuchthaus. Vor seiner Verhaftung arbeitete er als Sachbearbeiter in Stralsund im staatlichen Kreiskontor für landwirtschaftlichen Bedarf. Er war Mitglied in der SED. In der Urteilsbegründung wurde ihm vorgeworfen, durch seine Informationen die Bevölkerung der DDR bewusst verunsichert und das Vertrauen in die Regierung und die örtlichen Staatsorgane damit angegriffen zu haben. Als besonders schwerwiegende Vergehen wurden ihm dabei die „Gefährlichkeit seiner Berichterstattung“, seine „Hartnäckigkeit“, sein freiwilliges Andienen seiner Dienste beim RIAS und seine Tarnung als „Mitglied der Partei der Arbeiterklasse“ angerechnet.[10] Zu acht Jahren Zuchthaus wurde Manfred Vogt verurteilt. Bis zu seiner Verhaftung arbeitete er im VEB Stahl- und Walzwerk Brandenburg. Laut dem Vernehmungsprotokoll wurde Vogt in West-Berlin von Siegel auf der Straße angesprochen. Vogt verweigerte zunächst die Mitarbeit, wurde aber von Siegel zweimal massiv unter Druck gesetzt. Danach übergab er Siegel Informationen, die ausschließlich seinen Betrieb betrafen. Die Weigerung Vogts zur Zusammenarbeit mit Siegel wurde auch vom Gericht anerkannt: „[…] dem Angeklagten [ist] zugute zu halten, daß er zweimal den Versuch unternommen hat, die Verbindung mit dem RIAS zu lösen und durch Drohungen […] zur weiteren Spionage veranlasst wurde.“[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/RIAS-Prozess

 

 

 


 

 

André Herzberg

André Herzberg (* 28. Dezember 1955 in Ost-Berlin) ist ein deutscher Musiker, Sänger und Schauspieler. Seine größten Erfolge feierte er mit der Band Pankow.
Inhaltsverzeichnis

Herzberg wurde als jüngster Sohn in einer streng kommunistisch orientierten Familie jüdischer Herkunft geboren,[1] seine Mutter war in der DDR Staatsanwältin, sein Vater Rundfunkjournalist. Der Autor und Publizist Wolfgang Herzberg ist sein Bruder.

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Andr%C3%A9_Herzberg

 

 


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