Väternotruf informiert zum Thema
Bezirksgericht Halle
Bezirksgericht Halle
Deutsche Demokratische Republik
Bezirk Halle
http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz
später dann angegliedert an die ehemalige Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Sachsen-Anhalt
Das Bezirksgericht Halle ist ein ehemaliges Bezirksgericht in der DDR.
Dem Bezirksgericht Halle übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR
Untergeordnete Kreisgerichte:
Bezirk Halle
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_Halle
Der Bezirk umfasste die Stadtkreise Halle, Dessau und Halle-Neustadt (ab dem 12. Mai 1967) sowie folgende Kreise:
1. Artern
2. Aschersleben
3. Bernburg
4. Bitterfeld
5. Eisleben
6. Gräfenhainichen
7. Hettstedt
8. Hohenmölsen
9. Köthen
10. Merseburg
11. Naumburg
12. Nebra
13. Quedlinburg
14. Querfurt
15. Roßlau
16. Saalkreis
17. Sangerhausen
18. Weißenfels
19. Wittenberg
20. Zeitz
Richter am Bezirksgericht Halle:
Michael Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 10.06.2010, ..., 2013) - ab 1982 für knapp ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich. 1983 bis 1991 Richter am Landgericht Aurich, kurzzeitig auch am Amtsgericht Norden. Zum 1. September 1991 Wechsel nach Sachsen-Anhalt. Tätig am damaligen Bezirksgericht Halle. Ab 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 2. Zivilkammer. Von 2005 bis 2010 Vizepräsident des Landgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.06.1997 als Vizepräsident am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2005 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt.
Tilman Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.01.2007, ..., 2011) - 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle. 1992 Vizepräsident des Bezirksgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Juli 2004 Präsidenten am Landgericht Dessau.
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Bezirksgerichts Halle oder nachgeordneter Kreisgerichte? Diese können wir hier gerne veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/07
Magdeburg, den 28. März 2007
Stabwechsel am Landgericht Halle
Magdeburg (MJ). Der vollzogene Wechsel an der Spitze des Landgerichts Halle ist mit einem Festakt gefeiert worden. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb würdigte im Rahmen der Veranstaltung den im Vorjahr in den Ruhestand verabschiedeten Landgerichts-Präsidenten Dietmar Fromhage als erfahrenen und engagierten Behördenleiter. Sie dankte Fromhage für seinen großen Einsatz beim Aufbau der Justiz in Sachsen-Anhalt. Fromhage war 1990 aus Niedersachsen nach Halle gekommen. „Dass Sie in jenen Tagen die Geschicke des größten Landgerichts in Sachsen-Anhalt und die damit verbundene große Verantwortung übernommen haben, darf mit Fug und Recht als Glücksfall betrachtet werden“, so die Ministerin. Das Land habe vor der schweren Aufgabe gestandenen, das überkommene Gerichtssystem der DDR an die Bedürfnisse eines modernen und zukunftsfähigen Rechtsstaates anzupassen. Dieser Aufgabe habe sich Fromhage mit beeindruckendem Einsatz gewidmet.
Seit Ende Januar 2007 ist Tilman Schwarz neuer Präsident des Landgerichts Halle. Ihm wünschte die Ministerin viel Erfolg und eine glückliche Hand bei seiner neuen Aufgabe. Tilman Schwarz hatte zuvor das Landgericht in Dessau geleitet. Mit seinem Wechsel nach Halle kehrte der 60-Jährige als Präsident an seine langjährige Wirkungsstätte zurück: Schwarz war zwölf Jahre lange Vizepräsident des halleschen Landgerichts. Er sei, so betonte die Ministerin, „die beste Wahl für dieses Amt“. Kolb: „Ich weiß, wie sehr Ihnen das Landgericht Halle am Herzen liegt und darf daher sagen, dass mit Ihrer Ernennung ein Stückweit eine berufliche Heimkehr verbunden ist, über die ich mehr sehr freue.“
Zur Information:
Dietmar Fromhage wurde 1943 in Sebexen/Osterode geboren. Er war nach Jura-Studium und Referendariat von 1973 bis 1976 als Richter auf Probe in Niedersachsen tätig. 1976 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt und arbeitete bis 1986 beim Landgericht Hildesheim, zwischenzeitlich war er einige Monate an das Oberlandesgericht Celle abgeordnet. 1986 wurde Fromhage in Hildesheim Vorsitzender Richter am Landgericht. Im Oktober 1990 wechselte Fromhage nach Sachsen-Anhalt und gehörte damit nach der Wiedervereinigung zu den „Männern der ersten Stunden“. Bis Februar 1992 war er im Wege der Abordnung beim Bezirksgericht in Halle tätig. Ende Februar 1992 wurde der Jurist Präsident des Bezirksgerichts Halle. Seit September 1992 war er schließlich Präsident des Landgerichts Halle. Fromhage engagierte sich lange Jahre für das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt. Seit 1994 war er auch Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt.
Tilman Schwarz stammt aus Oldenburg. Der heute 60-Jährige war nach seinem Studium von 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 wechselte er zunächst im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle. 1992 trat Schwarz er in den Landesdienst Sachsen-Anhalts über und wurde zum Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Halle ernannt. Zum 1. September 1992 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Halle. Im Juli 2004 wechselte Schwarz dann nach Dessau, wo er zum Präsidenten des Landgerichts ernannt wurde. Tilman Schwarz ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
Fax: (0391) 567-6187
Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2007/019_2007.htm
Hepatitis C
Die Hepatitis C ist eine durch das
Hepatitis-C-Virus verursachte Infektionskrankheit beim Menschen. Sie zeichnet
sich durch eine hohe Rate der Chronifizierung aus (bis 80 %), die im Verlauf zu
schweren Leberschädigungen wie der Leberzirrhose und dem Leberzellkarzinom
führen kann.
...
In der DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben. In den Jahren 1978 und 1979 erhielten dabei mehrere tausend Frauen – in Presseberichten war von 6.700 die Rede[56] – mit Hepatitis-C-Viren verseuchte Immunglobuline. Der Hersteller (BIBT Halle) und Patentinhaber der DDR-Anti-D-Immunprophylaxe hatte 1978 bereits vor der Produktion der relevanten Serum-Chargen von der Hepatitis-C-Viruskontamination des Ausgangsmaterials (Blutplasma) Kenntnis.[57] Die Spender des Blutplasmas (Produktionsrohstoff der Anti-D-Immunprophylaxe) befanden sich wegen akuter Non-A-non-B-Hepatitis (Hepatitis-C-Virus) in stationärer Behandlung, und damit stand bereits vor der AntiD-Serumherstellung fest, dass das von den stationär Erkrankten gespendete Blutplasma Non-A-non-B-(Hepatitis-C-) viruskontaminiert sein musste. Es handelte sich somit nicht nur um einen Arzneimittelskandal, sondern um die größte Arzneimittelstraftat der DDR, wie in den Akten der nicht öffentlichen Hauptverhandlung des 4. Strafsenats des Bezirksgerichts Halle/Saale (Aktenzeichen 4 BS 13/79 vom 27. November 1979) dokumentiert ist. Die viruskontaminierten Chargen waren vom Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirks Halle (BIBT) und vom Staatlichen Kontrollinstitut für Seren und Impfstoffe (Quelle: Ermittlungsakten zu Aktenzeichen 4 BS 13/79) freigegeben worden. Die AntiD-Arzneimittel-Straftatsopfer wurden zunächst nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GüK) der DDR unterstützt. Die Bundesregierung im wiedervereinigten Deutschland argumentierte dann, die Entschädigung sei Ländersache. Die betroffenen Frauen galten als impfgeschädigt und erhielten deswegen Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz. Am 9. Juni 2000 verabschiedete der Bundestag das Anti-D-Hilfegesetz, wonach infizierte Frauen, ihre nach der Immunprophylaxe geborenen infizierten Kinder sowie andere infizierte Kontaktpersonen einen Anspruch auf Krankenbehandlung und finanzielle Hilfe haben. Die Rentenleistungen liegen zwischen 271 und 1082 Euro monatlich (Stand: 2004); 2464 Anträge wurden anerkannt. Der Höhepunkt der Einmalzahlungen wurde im Jahr 2000 mit sieben Millionen Euro erreicht; außerdem werden jährlich rund zwei Millionen Euro an Renten ausgezahlt, die mindestens zur Hälfte vom Bund finanziert werden. 2001 prüfte der Bundesrechnungshof die Umsetzung des Gesetzes und bemängelte den uneinheitlichen Umgang mit den Anträgen in den Ländern; er regte eine schärfere Bundesaufsicht an.[58] Nach der Zahl der Betroffenen handelt es sich – nach dem Contergan-Skandal – um den größten Arzneimittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hepatitis_C