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Bezirksgericht Schwerin


 

 

Bezirksgericht Schwerin

 

 

 

Deutsche Demokratische Republik

Bezirk Schwerin

http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz

 

 

 

später dann angegliedert an die ehemalige Bundesrepublik Deutschland

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Das Bezirksgericht Schwerin ist ein ehemaliges Bezirksgericht in der DDR.

Dem Bezirksgericht Schwerin übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR

 

Untergeordnete Kreisgerichte:

Kreisgericht Bützow

Kreisgericht Gadebusch

Kreisgericht Güstrow

Kreisgericht Hagenow

Kreisgericht Ludwigslust

Kreisgericht Lübz

Kreisgericht Parchim

Kreisgericht Perleberg

Kreisgericht Schwerin-Land

Kreisgericht Schwerin-Stadt

Kreisgericht Sternberg

 

 

Bezirk Schwerin

 

Der Bezirk umfasste den Stadtkreis Schwerin sowie folgende Kreise:

1. Bützow

2. Gadebusch

3. Güstrow

4. Hagenow

5. Ludwigslust

6. Lübz

7. Parchim

8. Perleberg

9. Schwerin-Land

10. Sternberg

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_Schwerin

 

 

Richter am Bezirksgericht Schwerin: 

 

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Bezirksgerichts Schwerin oder nachgeordneter Kreisgerichte? Diese können wir hier gerne veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Dr. Claus Jelinek (geb. 21.06.1940) - Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein (ab 23.11.1977, ..., 1988, ..., 1990) - DER SPIEGEL 43/1990 vom 22.10.1990) - "Auf Gummiwände", so der Eindruck des Kieler Richters Claus Jelinek, seien seine Bemühungen gestoßen, beim Bezirksgericht in Schwerin mit Rechtsstaat-Know-how auszuhelfen: "Viele lassen sich nichts sagen." Zwecklos sei, so das barsche Resümee der Kollegen vom Hessischen Richterbund, die Investition von Geld und guten Worten: Mit den Juristen im Osten sei "kein Rechtsstaat zu machen". - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel / Der Herr Jelinek hat gut reden, die Juristen im Westen können im Gegensatz zu den Ostjuristen bekanntlich auf eine ungebrochene Tradition verweisen, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus reicht. Ganz klar, dass da die Westjuristen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen, während die Ostjuristen des Russischen meist unkundig, sich das sozialistische Recht der DDR aus den Reden Walter Ulbrichts zusammenbastelten. Kein Wunder auch, dass das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935, mit dem jüdische Rechtsanwälte Berufsverbot erhielten, später wurden sie dann noch deportiert und vergast, noch bis zum 01.07.2008 geltendes bundesdeutsches Recht war. Heil Hitler könnte man da fast rufen, wenn man nicht wüsste, dass Hitler auf Grund seines frühen Todes im Gegensatz zu vielen anderen Nazitätern eine Karriere und auskömmliche Rente in der Bundesrepublik versagt blieb.

 


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