Edith Schwab


 

 

 

Edith Schwab

Rechtsanwältin in Speyer

Edith Schwab, ist Bundesvorsitzende des sogenannten Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter - http://www.vamv.de/index.php?id=13 (Stand 18.04.2009) - ein Verband in dem exklusive Rechte für Mütter eingefordert werden und in dem Väter als Eltern zweiter Klasse betrachtet werden. Frau Schwab ist im Vorstand des VAMV-Landesverbands Rheinland-Pfalz, sie hat einen Sohn 11 Jahre (Stand 2008), über den Vater des Sohnes ist dem Väternotruf bisher nichts bekannt, es wäre aber ein Wunder, wenn der mit der Mutter seines Sohnes auf gleicher Augenhöhe wäre. Frau Schwab ist Verfechterin der sogenannten "Ein-Eltern-Familie", in der der Vater des Kindes keinen oder nur einen gegenüber der Mutter untergeordneten Platz hat. Von einer Beauftragung dieser Anwältin durch Väter kann daher nur dringend abgeraten werden.

Wenn Sie als Mutter aber mal so einen richtigen schönen und langandauernden Rosenkrieg führen wollen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Edith Schab, diese wird Ihnen sicher sagen können, wie man das am besten bewerkstelligen kann.

Falls Sie Frau Edith Schwab mal live erleben wollen, die ist total nett, dass müssen Sie uns einfach glauben oder auch nicht, nehmen Sie doch einfach an der von der Bundesregierung geförderten Tagung "Kinderschutz und Kindeswohl im Umgangs- und Sorgerecht" vom 18.-19.01.2007 in Frankfurt am Main teil - www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf

 

siehe auch: 

Amtsgericht Speyer

 

 

 


 

 

Edith Schwab

Bundesvorsitzende des Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.

Wer Frau Rechtsanwältin Schwab, wenn auch nicht persönlich, so doch aber wenigstens per Text und Bild kennen lernen will, der besorge sich die Broschüre mit dem programmatischen Namen "Allein erziehend. Tipps und Informationen", Ausgabe 2004, gesponsert vom sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Frau Schwab beginnt ihr Vorwort so:

"Liebe Alleinerziehende,

liebe Einelternfamilie".

 

und macht damit schon mal klar, welchen Stellenwert der andere Elternteil, der mit diesen beiden Begriffen nicht gemeint ist, in ihrer Wertehierarchie hat.

 

Und weiter im pathetischen Opferstil: 

"Hineingeworfen in eine Lebenssituation, die die wenigsten von Ihnen bewusst und freiwillig gewählt haben, ..."

Das klingt im Pathos wie die Musik von Richard Wagner, die von den von 1933 bis 1945 in Deutschland herrschenden Machthaben in den Rang einer staatstragenden Musik erhoben wurde. "Hineingeworfen", dass stellt schon einmal klar, dass die "alleinerziehende" Mutter Opfer widriger Umstände (also im Klartext böser und unterdrückender Männer) ist. Gleich der deutschen Mutter im nationalsozialistischen Ideal, wird sie aber in ihrem widrigen Schicksal zur Heldin, fehlt nur noch das nationalsozialistische Mutterkreuz, neu aufgelegt durch den Bundespräsidenten.

 

Mutterkreuz: Unter Hitler 1938 eingeführte Auszeichnung für kinderreiche Mütter: in Bronze für 4 oder 5, in Silber für 6 oder 7, in Gold für Mütter mit 8 und mehr Kindern. Mütter, die diesen Orden trugen, waren von Jugendlichen mit "Heil Hitler" zu grüßen. Sie mussten bei Behörden bevorzugt abgefertigt werden, und in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Großveranstaltungen hatten sie Anspruch auf einen Sitzplatz. 

Wer wie das sogenannte Bundesfamilienministerium solche einen Unsinn wie ihn der Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. publiziert, auch noch mit dem Geld der steuerzahlenden Bevölkerung, also auch der Männer, unterstützt, der sollte sich vielleicht erst einmal selbst helfen und eine Therapiegruppe aufsuchen zum Thema "Wie ich es schaffe, mich nicht mehr als Opfer zu definieren und ein erwachsener Mensch zu werden."

 

 

 


 

 

Am 12.08.2010 07:40, schrieb Michael Baleanu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitstreiter,

wir finden, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an die Frau Edith Schwab ein Affront gegenüber den Vätern ist, die sich um ihre Kinder kümmern möchten, aber von der "staatlichen Ordnung" durch die 5. Kraft der Natur, der Rechtskraft, nach allen Regeln der Zunft, genannt Scheidungsindustrie, daran gehindert wurden und werden, ihr und ihrer Kinder "natürliches Recht" wahrzunehmen.

Wir bitten Euch sich diesem Protest anzuschliessen, sei es auch nur durch die Weiterleitung des angehängten Protestschreibens an den Bundespräsidenten.

Frau Schwab wird ihre "Ehrung" am 17.08.2010 in der Staatskanzlei in Mainz empfangen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

Dipl.-Phys./Dipl.-Ing.

Erdinger Str. 30A

85356 Freising

Geschäftsführer der Männerpartei

www.maennerpartei.eu

0179 - 2356536

089 26213484

 

 


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

 

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 

 


 

 

100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe

Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“ abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

lehnt diesen Gesetzentwurf ab. „Eine rein fiskalische Begründung, eine sozial unausgewogene Gebührenordnung und ein Maßstab, der eine gewisse Borniertheit vermuten lässt“, so bewertet Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende und Fachanwältin für Familienrecht, den Gesetzentwurf.

Das Vorhaben beinhaltet einen neuen Ablehnungsgrund: Ein Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn jemand, der keine PKH benötigt, kein Verfahren anstreben würde. Dies setzt voraus, dass die Lebenssituation vermögender und einkommensarmer Personen vergleichbar ist. „Wer annimmt, eine Rechtsverfolgung sei dann mutwillig, wenn eine vermögende Partei keinen Prozess anstreben würde, stellt die Verhältnisse auf den Kopf. Es liegt doch auf der Hand, dass 300 Euro für jemanden mit hohem Einkommen etwas anderes sind, als für jemanden, der auf Hartz-IV-Niveau lebt“ so Edith Schwab weiter. 72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein Existenzminimum zu sichern. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 15.1.2008

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein Wunder, wenn Rechtsanwältin Edith Schwab vom sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)" den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe ablehnt. Leben doch Hunderte, wenn nicht sogar Tausende Rechtsanwälte von diesem Geld, was ihnen die Steuerzahler/innen großzügig Jahr für Jahr für die Absicherung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stellen.

Sollen diese Anwälte doch einfach für eine Woche ihre Mandantinnen, die oft den Kontakt des Kindes zum Vater boykottieren oder ihm das Sorgerecht entziehen wollen zur leichten Büroarbeit in ihrer Kanzlei einstellen. Da sind 50 Euro schnell zusammen und dann kann die unsinnige Gerichtsprozedur zur Väterausgrenzung doch noch beginnen.

 

 

 


 

 

„Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ erschienen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter einen „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ herausgegeben.

Der Wegweiser mit dem Untertitel „Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können“ richtet sich an Mütter und Väter, die nach Trennung und Scheidung der Lebensgemeinschaft den Umgang mit dem Kind zu regeln haben – unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Auch Großeltern und andere Bezugspersonen des Kindes sowie Fachleute erhalten mit dem Wegweiser zahlreiche Informationen.

Autor(inn)en des Wegweisers sind Henning Dimpker, Marion von zur Gathen und Dr. Jörg Maywald. Das Autorenteam wurde von einem juristischen Beirat begleitet, bestehend aus Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Ingeborg Rakete-Dombek und Edith Schwab. Die journalistische Bearbeitung erfolgte durch Inge Michels.

Exemplare des Wegweisers, der auch eine Mustervereinbarung zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen enthält, sind gegen Übernahme der Versandkosten (bis zwei Exemplare: 2,50 Euro, darüber hinaus auf Anfrage) erhältlich bei:

Deutsche Liga für das Kind, Chausseestr. 17, 10115 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Bundesfamilienministerium hat einmal wieder gekreißt und was bei rauskam, eine Broschüre mit dem Titel "„Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“. Zugerarbeitet hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, nicht jedoch der Väteraufbruch für Kinder e.V., der größte Interessenverband getrennt erziehender Väter und entsorgter Väter in Deutschland.

 

Bundesministerin Renate Schmidt muss sich so nicht über das Bild ihres Ministeriums in der interessierten Öffentlichkeit als reines Mütterministerium wundern. Und schließlich auch nicht darüber dass immer weniger Trennungsväter bereit sind, einer solchen Partei in Wahlen ihre Stimme zu geben.

20.05.2005

 

 

 


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