Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Berlin

Seit dem 01. Januar 2007 ist das Finanzgericht des Landes Brandenburg mit dem Finanzgericht Berlin zum gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg fusioniert. Der Sitz des gemeinsamen Finanzgerichts ist Cottbus. Ein Finanzgericht in Berlin gibt es seither nicht mehr. Das in Cottbus ansässige Finanzgericht ist nunmehr auch für Berliner Bürger und Unternehmen zuständig.


 

 

Finanzgericht Berlin

 

 

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Internetauftritt des Finanzgericht Berlin (01/2007)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 

 

 

Bundesland Brandenburg

 

 

Präsident am Finanzgericht Berlin:  - Präsident am Finanzgericht Berlin (ab , ..., 2010)

Vizepräsident am Finanzgericht Berlin:  - Vizepräsident am Finanzgericht Berlin (ab , ..., 2010)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen am Finanzgericht Berlin eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Finanzgericht Berlin: 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Berlin tätig:

Prof. Dr. Friederike Grube-Heyll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Bundesfinanzhof (ab 06.01.2005, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen unter dem Namen Friederike Grube ab 20.12.1996 als Richterin am Finanzgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Friederike Grube ab 06.01.2005 als Richterin am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Friederike Grube-Heyll ohne Angabe Geburtsdatum ab 06.01.2005 als Richterin am Bundesfinanzhof aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Dr. Ulrich Herbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.02.1997 als Richter am Finanzgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Lausitzer Rundschau - 22.01.2013 - Simone Wendler: "Ulrich Herbert zeigt an diesem Vormittag viel Geduld" - Geduld ist sicher nicht verkehrt, denkt man nur mal an Rom, das wurde ja auch nicht an einem Tag gebaut, aber die Vandalen brachten es fertig und überrannten das schöne Römische Reich und heute finden wir da nur noch Ruinen, gut für den Tourismus. Geduld zeigte auch Helmut Kohl; als er seine große Stunde sah, 1989, schlug er zu und plötzlich gab es im Osten ohne anstehen Bananen. Bald wird es wohl ein Denkmal von Helmut geben, direkt vor dem Berliner Reichstag. Wollen wir hoffen, dass es nicht zu teuer wird, sonst kommt noch der Bund der Steuerzahler und reisst es wieder ab.

Gunther Karl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 1. Senat / Präsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 19.11.2004, ..., Juli 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.08.1994 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin aufgeführt.

Ronald Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.10.2000 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 04.10.2000 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

 


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