Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Düsseldorf


 

 

Finanzgericht

Ludwig-Erhard-Allee 21

40227 Düsseldorf



Telefon: +49 0211 7770-0

Telefax: +49 0211 7770-2600



E-Mail: poststelle@fg-duesseldorf.nrw.de

Internet: https://www.fg-duesseldorf.nrw.de

 

  

Internetauftritt des Finanzgericht Düsseldorf (06/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 14.06.2023 - https://www.fg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

Präsident am Finanzgericht Düsseldorf:  - Präsident am Finanzgericht Düsseldorf (ab , ..., 2022)

Vizepräsident am Finanzgericht Düsseldorf:  - Vizepräsident am Finanzgericht Düsseldorf (ab , ..., 2022)

 

 

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Finanzgericht : 

- Vorsitzender Richter am Finanzgericht (ab , ..., 2009)

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Düsseldorf tätig:

Dr. Peter Brandis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof (ab 29.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1993 als Richter am Finanzgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.08.2005 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 29.11.2018 als Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt.

Prof. Dr. Claus Lambrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg / Präsident am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter am Finanzgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1993 als Vizepräsident am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2006 als Präsident am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Präsident am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.

Prof. Dr. Matthias Loose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesfinanzhof (ab 05.09.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.1999 als Richter am Finanzgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.09.2011 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.09.2011 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt.

Dr. Hans-Josef Thesling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof / Präsident am Bundesfinanzhof (ab 25.01.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008, 2020, 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2016 als Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 06.12.2018 als Ministerialdirigent im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 25.01.2022 als Präsident am Bundesfinanzhof aufgeführt.

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 


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