Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern


 

 

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern

Spiegelsdorfer Wende Haus 1

17491 Greifswald

 

Telefon: (03834) 795-200

Telefax: (03834) 795-228 (Rechtsprechung)

(03834) 795-213 (Verwaltung)

 

E-Mail: verwaltung@fg-greifswald.mv-justiz.de

Internet: http://mv-justiz.de/pages/finanzgericht/fg_mv.htm

 

 

Internetauftritt des Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (06/2016)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2016 - http://mv-justiz.de/pages/finanzgericht/fg_mv.htm

 

 

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Präsident am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern:  - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern / Präsident am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (ab  , ..., 2011)

Vizepräsident am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern:  - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern / Vizepräsident am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (ab , ..., 2009)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

 

Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern: 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig:

Harald Hünecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald (ab 04.05.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1999 als Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 31.07.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Harald Hünecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald (ab 04.05.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1999 als Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 31.07.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Harald Hünecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald (ab 04.05.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1999 als Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 31.07.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Greifswald aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Benno Scharpenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957 in Warendorf) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Köln / Präsident am Finanzgericht Köln (ab 06.12.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2005 als Präsident am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2010 als Präsident am Finanzgericht Köln aufgeführt. Pressemitteilung vom 02. Mai 2011: Amtseinführung Dr. Schmidt-Troje, Minister Kutschaty, Oberbürgermeister Roters und Präsident des Finanzgerichts Benno Scharpenberg (von links nach rechts). Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, hat heute in Anwesenheit zahlreicher Gäste aus Politik, Justiz und Verwaltung mit einem feierlichen Festakt im Börsensaal der IHK Köln Benno Scharpenberg in sein Amt als Präsident des Finanzgerichts Köln eingeführt und den ehemaligen Präsidenten Dr. Jürgen Schmidt-Troje verabschiedet. Der Minister unterstrich in seiner Ansprache die beispielhafte Zusammenarbeit der drei Finanzgerichte in NRW. Sie sei ein Garant für den Fortbestand der drei Gerichtsstandorte in Köln, Düsseldorf und Münster. Damit werde den Bürgerinnen und Bürgern des Regierungsbezirks Köln auch in Zukunft im Herzen von Köln bürgernaher und effektiver Steuerrechtsschutz gewährt. Auch der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, und der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, würdigten in ihren Grußworten die Qualität und Effektivität der Finanzgerichtsbarkeit. Benno Scharpenberg ist seit dem 6. Dezember 2010 der vierte Präsident des Finanzgerichts Köln. Er wurde 1957 in Warendorf geboren, wo er auch aufgewachsen ist. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Münster. Im Anschluss an das zweite Juristische Staatsexamen trat er 1986 in die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seine Tätigkeit in der Finanzgerichtsbarkeit begann er 1992 als Richter beim Finanzgericht Münster. Von April 1994 bis März 1996 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof in München und von Oktober 1998 bis Mai 2000 als Referent eines Untersuchungsausschusses an die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf abgeordnet. Ab September 2003 war er im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern als Referatsleiter tätig. Am 1. April 2005 wurde er zum Präsidenten des in Greifswald ansässigen Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern ernannt, dem er bereits seit Januar 2005 als Vizepräsident angehörte. Nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Finanzgerichts Köln hat Benno Scharpenberg den Vorsitz des 2. Senats übernommen, der für alle Klagen gegen das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig ist. ... Dr. Jürgen Schmidt-Troje ist Ende Mai 2009 nach über 17 Jahren Amtszeit in den Ruhestand getreten. Dr. Schmidt-Troje war seit dem 1. Februar 1992 Präsident des Finanzgerichts Köln. Im Juni 2001 wurde er außerdem zum Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Finanzgerichtspräsidenten gewählt. Er hat sich in seiner langjährigen Präsidentschaft stets für einen effektiven und bürgernahen Steuerrechtsschutz eingesetzt. In diesem Sinne war ihm auch an einer guten Kommunikation zwischen den mit dem Steuerrecht befassten Berufsgruppen gelegen. So rief er bereits im Jahre 1993 zusammen mit dem Kölner Universitätsprofessor Dr. Joachim Lang das Kölner Steuerforum ins Leben. Im April 2003 war er Mitbegründer und seitdem Präsidiumsmitglied des Deutschen Finanzgerichtstags. Dr. Schmidt-Troje wurde 1944 in Traben-Trarbach geboren. Nach einer dreijährigen Tätigkeit beim Landgericht Köln trat er zum 1. Januar 1979 in die Finanzgerichtsbarkeit ein. Dort wurde er im Oktober 1988 Vorsitzender des damals neu gegründeten Körperschaftsteuer-Senats am Finanzgericht Köln. Das Finanzgericht Köln ist eines der größten deutschen Finanzgerichte. In 15 Senaten sind 47 Richterinnen und Richter tätig. Zusammen mit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie rund 370 ehrenamtlichen Richtern gewähren sie den Bürgern des Regierungsbezirks Köln Rechtsschutz in Steuer- und Kindergeldsachen." - https://www.fg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv_2014/02_05_2011/index.php

 

 

Sonstige:

 

 


 

 


zurück