Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Sachsen-Anhalt


 

 

Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Mariannenstraße 35

06844 Dessau-Roßlau

 

alte Adresse: 

Willy-Lohmann-Straße 29

06844 Dessau-Roßlau

 

Telefon: 0340 / 202-0

Fax: 0340 / 202-1430

 

E-Mail: poststelle@fg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2983

 

 

Internetauftritt des Finanzgericht Sachsen-Anhalt (08/2010)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=21401

 

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

 

 

Präsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt: - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / Präsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2013)

Vizepräsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt: Hartwig Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 2. Senat / Vizepräsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 01.09.1992, ..., 2012)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Finanzgericht Sachsen-Anhalt 15 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt: 

Dr. Amler - Richterin kraft Auftrags am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2010)

Fritz Burckgard (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 3. Senat (ab , ..., 2010) - ab 16.01.1996 Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Frauke Gehlhaar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 1. Senat (ab 06.11.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.11.2000 als Richterin kraft Auftrags am am Finanzgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gehlhaar nicht aufgeführt.

Stephan Görlitz (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 4. Senat (ab 29.08.2000, ..., 2010) - 2009: Pressesprecher am Finanzgericht Sachsen-Anhalt 

Gradl - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2009, 2010)

Michael Just (Jg. 1960) - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2009, 2010) - ab 13.07.1998 Richter am Verwaltungsgericht Dessau

Keilig - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2009, 2010)

Markus Kerber (Jg. 1966) - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 15.02.2002, ..., 2010)

Kuhtz - Richterin kraft Auftrags am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2010)

Beate Leingang-Ludolph (Jg. 1967) - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 20.08.2001, ..., 2010)

Pohl - Richter kraft Auftrags am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2010)

Tobias Schulz (Jg. 1966) - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 01.12.2000, ..., 2010)

Jürgen Schurwanz (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 5. Senat (ab 20.07.1999, ..., 2010)

Simböck - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2009)

Dr. Afra Waterkamp-Faupel (Jg. 1965) - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 27.04.1998, ..., 2010)

Hartwig Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 2. Senat / Vizepräsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 01.09.1992, ..., 2012)

 

 

 

Richter auf Probe:

Pröve - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Finanzgericht Sachsen-Anhalt

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt tätig:

Roberta Deutsch (Jg. 1965) - Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 01.05.2002, ..., 2002)

Sybille Gauß (Jg. 1966) - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 20.08.2001, ..., 2002)

Roberta Hübner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Bundesfinanzhof (ab 01.01.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2002 als Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt kraft Auftrags aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2004 als Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2009 als Richterin am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2009 als Richterin am Bundesfinanzhof aufgeführt. Finanzgericht Sachsen-Anhalt - 2009: 1. Senat.

Gunther Karl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt / 1. Senat / Präsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 19.11.2004, ..., Juli 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.08.1994 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin aufgeführt.

Detlef Schröder (Jg. 1938) -  Präsident am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 16.06.1994, ..., 2002)

Helmut Tormöhlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.12.1997 als Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. 

Gabriele Wiese (Jg. 1966) - Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt (ab 31.03.2000, ..., 2002)

 

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 050/2013

Magdeburg, den 30. Juli 2013

Präsident des Finanzgerichts geht in Ruhestand

Magdeburg/Dessau (MJ). Der Präsident des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Gunther Karl, tritt Ende Juli in den Ruhestand. Justizministerin Professor Angela Kolb hat Karl, der vor wenigen Tagen 65 Jahre alt geworden ist, gestern die Ruhestandsurkunde ausgehändigt und ihm für seinen Einsatz für die Finanzgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt gedankt. Der gebürtige Berliner hatte das Gericht in Dessau-Roßlau seit 2004 geleitet.

Gunther Karl hatte nach dem Jurastudium ab 1975 zunächst als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Berlin gearbeitet. 1978 war er zum Richter ernannt worden und war unter anderem am Verwaltungsgericht Berlin, in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz sowie am Finanzgericht Berlin tätig. Von 1994 bis zu seinem Wechsel an die Spitze des Finanzgerichts in Sachsen-Anhalt arbeitete er als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin.

Hintergrund:

Die Finanzgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten.

 

Impressum:

Ministerium für Justiz und Gleichstellung

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: 0391 567-6235

Fax: 0391 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=861440&identifier=70421384bd2c6cee59cbe42876fcc315

 

 

 


 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 024/10

Magdeburg, den 10. März 2010

Einweihung Finanzgericht: Letzter Baustein am Justizstandort Dessau-Roßlau

Magdeburg/Dessau-Roßlau (MJ). Die Zeit der Umzüge ist vorbei. Mit einer kleinen Feier wurde am heutigen Mittwoch, dem 10. März 2010, das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt am Standort Mariannenstraße 35 in Dessau-Roßlau offiziell in Betrieb genommen. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: „Es ist uns gelungen, die Justiz in Dessau-Roßlau bürgerfreundlich zu konzentrieren. Durch die unmittelbare Nachbarschaft aller justizrelevanten Einrichtungen sind eine optimale Erreichbarkeit und kurze Wege gewährleistet.“

Die Einweihung des Finanzgerichts am neuen Standort ist Schlusspunkt einer ganzen Reihe von Umbau- und Umzugmaßnahmen in den vergangenen Jahren in Dessau-Roßlau. Im Ergebnis arbeiten jetzt entlang der Willy-Lohmann-Straße das Landesverfassungsgericht, das Landgericht sowie das Arbeits- und das Sozialgericht unter dem gemeinsamen Dach des Justizzentrums Dessau-Roßlau. Organisatorisch angegliedert ist das Finanzgericht. Das Amtsgericht, Teile der Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft. Ministerin Kolb: „Ich danke alle Beteiligten für ihr Engagement bei den Umstrukturierungen. Wir haben in Dessau-Roßlau eine gute Heimstatt für Justitia geschaffen.“

Finanzgericht an einem historischen Standort

Der neue Standort des Finanzgerichts hat eine fast hundertjährige, sehr wechselvolle Geschichte. Das Gebäude gehörte einst zum Komplex der Dessauer Justizvollzugsanstalt, die 1886 als „Herzogliches Landgericht, Herzogliches Amtsgericht und Gerichtsgefängnis“ eingeweiht wurde. Schon zwei Jahrzehnte später (1910-1912) kam es wegen Platzmangels in der Mariannenstraße zu einem Erweiterungsbau, dem neuen Sitz des Finanzgerichts.

Am 7. März 1945 wurde das Gebäude bei einem der schwersten Bombenangriffe auf Dessau zerstört. Alle Akten fielen dem Feuer zum Opfer. Erst fünf Jahre später begann der Wiederaufbau. Im Gebäude war zunächst eine Grundschule untergebracht, dann kam die Landesbibliothek hinzu. Ab Herbst 1969 gehörte der Bau zur Jugendstrafanstalt, genutzt als Berufsschule. Aus dieser Zeit stammt auch die Bezeichnung „Mariannenschule“.

Im Jahr 1990 zogen das Sozial- und das Verwaltungsgericht in das Gebäude. Aus Platzgründen wich das Sozialgericht zur Jahrtausendwende in das „Fürst-Leopold-Carré“ aus. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen in Sachsen-Anhalt kam es zum Jahresende 2008 zur Zusammenlegung der Verwaltungsgerichte Dessau und Halle in Halle. Die Räume in der Mariannenstraße wurden frei, zwischenzeitliche Pläne für eine Unterbringung des Sozialgerichts mussten verworfen werden. Es wurde ein neues Konzept für den Justizstandort Dessau-Roßlau entwickelt, welches jetzt mit der offiziellen Einweihung des Finanzgerichts am Standort Mariannestraße seine Umsetzung findet.

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2010/024_2010_65d2f1ddc52e2b6d0f79e72566290761.htm

 

 


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