Väternotruf informiert zum Thema

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart


 

 

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Olgastrasse 2

70182 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 212-0

Fax: 0711 / 212-3383

 

E-Mail: poststelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de

Internet: www.genstastuttgart.de

 

 

Internetauftritt der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (02/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft

namentlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - statt dessen nur ein Organigramm - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: Achim Brauneisen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.08.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.11.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.2000 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.12.2000 als Leitender Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.02.2006 als Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 21.08.13: "Stuttgart (ots) - Der Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft, Peter Häberle, wechselt ins Justizministerium nach Stuttgart. Der Leitende Oberstaatsanwalt Häberle wird dort zum 1. September neuer Leiter der Strafrechtsabteilung, bestätigte eine Ministeriumssprecherin der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch). Er folgt auf Achim Brauneisen, der seit Anfang August neuer württembergischer Generalstaatsanwalt ist." - http://www.ad-hoc-news.de/stuttgarter-zeitung-freiburger-chefanklaeger-geht-ins--/de/News/31393315

Stellvertretende Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: Sandra Bischoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Stellvertretende Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2009 als Ministerialrätin im Justizministerium Baden-Württemberg auf geführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Prorzheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.03.2016 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart 22 Mitarbeiter/innen (mit insgesamt 19,45 „Arbeitskraftanteilen“ - AKA) an (2007 waren es zum selben Zeitpunkt 23 Mitarbeiter mit 20,2 AKA), sieben Servicekräfte (mittlere Beamte/Angestellte mit 6,5 AKA), zwei Rechtspfleger für Verwaltung und Controlling, drei Staatsanwälte (die - zum Zweck der Erprobung - jeweils für 6 Monate zur Behörde abgeordnet sind), eine Oberstaatsanwältin, vier Oberstaatsanwälte, ein Staatsanwalt GL und ein abgeordneter Ministerialrat, zwei Leitende Oberstaatsanwälte (als Abteilungsleiter) sowie der Generalstaatsanwalt.

 

Die grundsätzlichen Aufgaben einer Generalstaatsanwaltschaft

Jede Generalstaatsanwaltschaft ist die dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. Dies bedeutet:

Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Dies dient einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis in ihrem Bezirk. Dazu gehört, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften ständig überprüft wird. Zu diesem Zweck findet in regelmäßigen Abständen eine förmliche „Nachschau“ vor Ort statt, bei der die Strukturen und Abläufe der Behörden - vor allem die ordnungsgemäße Abwicklung der einzelnen Ermittlungsverfahren - kontrolliert werden.

Das wird auch dadurch gewährleistet, dass die nachgeordneten Staatsanwaltschaften gehalten sind, die Generalstaatsanwaltschaft durch Berichte umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu informieren und über alle Verfahren zu unterrichten, die mehr als 12 Monate unerledigt sind. So ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Lage, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und notfalls per Weisung in die Fallbearbeitung einzugreifen. Zur Fachaufsicht gehört auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft zur Entscheidung berufen ist, wenn gegen eine Einstellungsverfügung einer Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben wird.

Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr:

Dazu gehört die Bearbeitung von Revisionen in Strafsachen und von Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die GStA ist auch für die Antragstellung bei Haftprüfungen, bei Beschwerdeentscheidungen und bei Entscheidungen im sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.

Jede Generalstaatsanwaltschaft ist ferner für folgende weitere Aufgaben zuständig

* für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit dem Ausland;

* für ausländische Auslieferungsersuchen;

* für Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte;

* für Berufsgerichtssachen gegen Steuerberater;

* für Kartellsachen;

* für die Vertretung des Landes, soweit im Justizbereich Ersatzansprüche geltend gemacht werden;

* für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;

* gegenüber dem Justizministerium - dem sie unmittelbar unterstellt ist - für die Berichterstattung in einzelnen Verfahren sowie für die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen;

* für alle sonstigen Aufgaben einer Mittelbehörde (zwischen dem Justizministerium und den einzelnen Staatsanwaltschaften) in Verwaltungsangelegenheiten.

 

 

Örtlich zuständig ist die GStA Stuttgart - abgesehen von einigen landesweiten Zuständigkeiten - für den Bereich des Oberlandesgerichts Stuttgart mit seinen 8 Landgerichten und 56 Amtsgerichten. Dieser Bezirk umfasst den gesamten württembergischen Raum mit den Regierungsbezirken Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern sowie teilweise zu Baden gehörendes Gebiet, was dadurch begründet ist, dass die Bezirke der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe aus historischen Gründen nicht denen der Regierungsbezirke entsprechen. In diesem Gebiet leben mehr als 6 Millionen Menschen ( Stand Frühjahr 2006: 6.189.971 Einwohner ). Unter den 24 Generalstaatsanwaltschaften im Bundesgebiet sind nur jene in Hamm (ca. 9,05 Millionen E.), in München (ca. 6,94 Millionen E.) und in Frankfurt/M. (ca. 6,09 Millionen E.) für eine größere oder etwa gleich große Einwohnerzahl verantwortlich.

Zum Bezirk der GStA Stuttgart gehören die acht württembergischen Staatsanwaltschaften in Ellwangen, Hechingen, Heilbronn (mit einer Zweigstelle in Schwäbisch Hall), Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

 

 

Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart:

Staatsanwaltschaft Ellwangen

Staatsanwaltschaft Hechingen

Staatsanwaltschaft Heilbronn - mit einer Zweigstelle in Schwäbisch Hall

Staatsanwaltschaft Ravensburg

Staatsanwaltschaft Rottweil

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Staatsanwaltschaft Tübingen

Staatsanwaltschaft Ulm

 

 

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Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

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Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Egon Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 22.05.2001, ..., 2018) - im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwalt - Dezernat 15 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.05.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

 

 

Tomke Beddies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.04.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.01.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Zuständig gewesen für die Inhalte von  http://www.staatsanwaltschaft-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1177752/index.html?ROOT=1177700. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 17 und 27 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

Sandra Bischoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Stellvertretende Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2009 als Ministerialrätin im Justizministerium Baden-Württemberg auf geführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Prorzheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.03.2016 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

Achim Brauneisen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.08.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.11.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.2000 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.12.2000 als Leitender Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.02.2006 als Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 21.08.13: "Stuttgart (ots) - Der Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft, Peter Häberle, wechselt ins Justizministerium nach Stuttgart. Der Leitende Oberstaatsanwalt Häberle wird dort zum 1. September neuer Leiter der Strafrechtsabteilung, bestätigte eine Ministeriumssprecherin der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch). Er folgt auf Achim Brauneisen, der seit Anfang August neuer württembergischer Generalstaatsanwalt ist." - http://www.ad-hoc-news.de/stuttgarter-zeitung-freiburger-chefanklaeger-geht-ins--/de/News/31393315

Domenico De Falco (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.08.2009, ..., 2010) - ab 06.04.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2004 ist 20.06.2003 als Eintrittsdatum genannt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sandra de Falco (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Leonberg (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sandra Baier ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Leonberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Sandra de Falco ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Leonberg - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Stefan Fahrion (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2003 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 17 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

Birgit Hartwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.03.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 13.10.1999 als Regierungsdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.10.1999 als Regierungsdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.03.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwältin - Dezernat 16 - aufgeführt.

Philipp Kuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 15.03.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.03.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2015: als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.

 

Tanja Rothweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.06.2001 als Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Staatsanwältin - Dezernat 27 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

Matthias Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.01.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 25 - aufgeführt.

Florian Steinberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.06.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2009: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Rottweil. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Staatsanwalt - Dezernat 27 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdfF

Armin Striewisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.08.2004, ..., 2011) - ab 11.10.1993 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.11.1998 als Regierungsdirektor beim Justizministerium Baden-Württemberg eingetragen. 

Jutta Unkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.10.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.02.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.02.1992 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwältin - Dezernat 23 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdfNamensgleichheit mit: Friedrich Unkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen / Präsident am Landgericht Ellwangen (ab 01.08.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2001 als Präsident am Landgericht Ellwangen aufgeführt.

Dr. Beate Weik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.05.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 eingetragen als beurlaubt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.02.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwältin - Dezernat 14 - aufgeführt.

 

Werner (geb. ....)  - Erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 17 - bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf. Vermutlich identisch mit: Dr. Burkhard Wener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Tübingen (ab 18.03.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.11.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.03.2011 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt.

 

 

Stefan Wirz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 28.12.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. 2007 Pressesprecher am Oberlandesgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.12.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 

Marianne Wormer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.06.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Staatsanwältin - Dezernat 27 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

 

 

Philipp Kuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 15.03.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.03.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2015: als Staatsanwalt bei der Generalsstaatsanwaltschaft Stuttgart.

 

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart tätig:

Rainer Christ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.12.2001, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2001 als  Oberstaatsanwalt - Abteilungsleiter - bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt

Joachim Dittrich (geb. am 26.03.1961 in Berlin - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" noch nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil (ab 01.10.2009, ..., 2010) - ab 02.04.1991 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Nach Assessorstationen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Böblingen im November 1992 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Im Dezember 1997 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Landtag von Nordrhein-Westfalen. Nach Rückkehr in den Landesdienst von Baden-Württemberg Anfang 2000 und einer Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ab 17.05.2001 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Ab Juni 2004 ständiger Vertreter des Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Hechingen. Im Dezember 2006 ständige Vertretung des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

Karl-Heinz Engstler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - ab 27.12.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.04.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2011: Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abteilung 10.

Karlheinz Erkert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.1998 ohne Angabe Geburtsdatum als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.10.2004 ohne Angabe Geburtsdatum als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2011: Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abteilung 14.

Günter Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.07.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.09.1992 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 21 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

Jens Gruhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen (ab , ..., 2018, ..., , 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 22.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.11.2004 als Direktor am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 28). Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.08.2013 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.08.2013 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Bernhard Häußler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1982 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.09.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abteilung 1.

Bernhard Henn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 20.11.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.11.1993 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 20.11.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt.

Felix Hetler (Jg. 1972) - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 31.07.2003, ..., 2002) 

Dr. Christoph Kalkschmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2002 als Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2020 ab 30.08.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.06.2020 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.09.2016 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.02.2010 als Staatsanwalt und Pressesprecher bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwalt - Dezernat 13 - und Pressesprecher aufgeführt. 2009, ..., 2011: Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. 18.07.2016. "Heute hat Dr. Christoph Kalkschmid seine neue Stelle als stellvertretender Behördenleiter und Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Rottweil angetreten. Er ist Nachfolger von Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer, die zum 1. Juni als Behördenleiterin zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe in die Zweigstelle Pforzheim wechselte. Dr. Kalkschmid ist 45 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Nach seinem Studium in Tübingen und seinem Referendariat in Karlsruhe war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Universität in Tübingen und als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2002 in die Justiz wechselte. Bis 2005 war er als Assessor im Landgerichtsbezirk Tübingen tätig, danach bis Ende 2008 als Referent im Justizministerium. Ab Januar 2009 erfolgte seine Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, wo Dr. Kalkschmid im Juni 2010 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Er war dort unter anderem für internationale Rechtshilfe und Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwälte zuständig. Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil wird er neben der Vertretung des Behördenleiters Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich auch Abteilungsleiter einer Ermittlungsabteilung sein. Auch hier wird zu seinem Aufgabenbereich die Rechtshilfe sowie Verfahren gegen Rechtsanwälte gehören." - https://www.nq-online.de/lokales/kreis-rottweil/dr-christoph-kalkschmid-loest-sabine-maylaender-ab_52_111197163-16.html. 14.07.2021: "Kreis Rottweil. Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gibt es eine neue Personalentwicklung: Oberstaatsanwalt Michael Gross wurde als Nachfolger von Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid zum stellvertretenden Behördenleiter ernannt. Michael Gross, der laut Mitteilung im Januar 1997 beim Landgericht Ellwangen in die Justiz eintrat, ist seit Juni 2019 als Oberstaatsanwalt Leiter der für den Landkreis Tuttlingen zuständigen Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil. Christoph Kalkschmid wechselte als Hauptabteilungsleiter zur Staatsanwaltschaft Stuttgart. ..." - https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.staatsanwaltschaft-rottweil-personalien-michael-gross-ist-neuer-vize.8cfc6fb3-3710-4733-9fe5-51ea9138cc4f.html. 15.04.2022: "Als einen „unfassbaren Impuls-Durchbruch“ hat die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti die Taten eines 20-jährigen Großbottwarers bezeichnet, der Anfang Oktober vergangenen Jahres am S-Bahnhof Freiberg zwei Helfer, die einen Streit schlichten wollten, geschlagen und getreten hatte. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten deswegen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung. Angeklagt worden war der 20-Jährige sogar wegen versuchten Totschlags. Diesen Vorwurf hatte Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid aber schon in seinem Schlussplädoyer fallen lassen. ..." - https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-nach-vorfall-in-freiberg-neckar-schlaeger-kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon.7f26d775-eba2-4a7f-863e-e04d9a829b70.html.  

Werner Koch (Jg. 1952) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 30.09.1993, ..., 2002) 

Eugen Kuhnle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Richter am Amtsgericht Hechingen / Direktor am Amtsgericht Hechingen (ab 28.02.1983, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.02.1982 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

Dr. Liane Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.04.1990, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1990 als  Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt.

Wolfgang Mertig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.01.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.03.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Mertig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Reutlingen (ab 01.04.1996, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.1996 als Richterin am Amtsgericht Reutlingen aufgeführt. 

Klaus Pflieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.01.2002, ...,  30. Juni 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.06.1987 Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 08.03.2012 - Klaus Pflieger: "Offensive Medienarbeit ist sinnvoll. Schon wegen des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit ist es gut, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Beschlüsse nicht mehr unkommentiert veröffentlichen. Die Pflicht zu Objektivität erfordert freilich einen beachtlichen Spagat." - http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/133/offensive-medienarbeit-ist-sinnvoll.html

Dr. Michael Pfohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen (ab 15.04.2009, ..., 2009) - ab 1982 im  Justizdienst Baden-Württembergs. Nach einjähriger Richtertätigkeit ab 1983 zur Staatsanwaltschaft Stuttgart, Wirtschaftsstrafsachen und später Umweltstrafsachen. Ab 1992 ein Jahr lang in der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Danach zur Staatsanwaltschaft Stuttgart. 1995 Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter. Von 1999 bis 2004 stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Hechingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1999 als stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt.

Jens Rommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 04.03.2024, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 26.10.2015: Behördenleiter der  Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite/Einrichtung/Gruendung+und+Zustaendigkeit. "Jens Rommel (* 13. September 1972 in Ellwangen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit März 2024 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er von Februar 2020 bis März 2024 Richter am Bundesgerichtshof. Rommel wuchs in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.[1][2] Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt.[3][4] Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen.[5] Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu;[6] der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024.[7] Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024.[8] Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“.[9] Rommel ist Mitglied der FDP.[10" - https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Rommel

Peter Rörig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 19.06.1992, ..., 2011) - im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Erster Staatsanwalt - Dezernat 22 - aufgeführt - http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/show/1208979/Organigramm01.07.07.pdf

Richard Schmid (geb. 31. März 1899, gest. 01.01.1986) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 1953, ..., 1964)

Richard Schmid (* 31. März 1899 in Sulz am Neckar; † 1. Januar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist, Politiker (SPD) und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Er war von 1945 bis 1953 Generalstaatsanwalt des Landes Württemberg-Baden sowie von 1953 bis 1964 Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Leben
Richard Schmid wurde als dritter von vier Brüdern in Sulz geboren. Die Eltern, Michael Schmid und Klara geb. Dolmetsch, waren dort Besitzer einer Mühle. Sein ältester Bruder war der Literat, Heimatdichter und Ehrenbürger von Sulz Paul Schmid. Sein zweitältester Bruder Arthur fiel im Ersten Weltkrieg in der Schlacht an der Somme als 18-jähriger Kriegsfreiwilliger. Sein jüngster Bruder Walter studierte nach dem Krieg in Tübingen Jura und war Bürgermeister von Sulz. Schmid studierte nach dem Abitur und kurzer Kriegsteilnahme 1918 Jura an den Universitäten Tübingen, Freiburg und München und wurde 1923 zum Dr. jur. promoviert. Nach einem Referendariat am Amtsgericht Stuttgart war er ab 1925 als Anwalt tätig.
Nach der „Machtübertragung“ an die Nationalsozialisten kooperierte der vorher linksliberal orientierte Schmid mit verschiedenen sozialistischen Gruppen. Als Anwalt verteidigte er Mitglieder von KPD und SAPD und unterhielt auch Kontakte zu den illegalen Organisationen von SPD, ISK und KPO im südwestdeutschen Raum. Ohne selbst formal Mitglied der Partei zu sein, reorganisierte er 1934 die nach ersten Repressionsmaßnahmen übriggebliebenen SAPD-Strukturen in Württemberg. Seine Geschäftsreisen zwischen 1933 und 1938 führten ihn vor allem in die Schweiz, aber auch nach Frankreich, Dänemark und in die Sowjetunion. Diese Auslandsaufenthalte nutzte der unter dem Decknamen Dr. Wägele reisende Schmid, um sich unter anderem mit den SAPD-Politikern Walter Fabian und Jacob Walcher und dem KPO-Vorsitzenden August Thalheimer zu treffen und Nachrichten zu überbringen. Im November 1938 wurde Schmid im Rahmen der Zerschlagung der südwestdeutschen SAPD-Strukturen verhaftet, saß lange in Untersuchungshaft und wurde 1940 vom Volksgerichtshof unter dem Vorwurf der Vorbereitung zum Hochverrat zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Ende seiner Haftzeit im Jahr 1941 war er als Landarbeiter tätig.
Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Schmid am Aufbau der SPD in Württemberg mit. Beruflich war er von 1945 bis 1953 als Generalstaatsanwalt des Landes Württemberg-Baden tätig. Im Juli 1953 ernannte ihn Ministerpräsident Reinhold Maier zum Staatssekretär im Justizministerium, das Maier nach dem Rücktritt von Justizminister Viktor Renner selbst anführte. Schmid war somit zwar kein Minister, aber de facto Leiter des Ministeriums. Bereits im September verzichtete Schmid auf sein Amt, nachdem er Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde und bis zu seinem Ruhestand 1964 blieb. 1968 trat Schmid nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze aus der SPD aus.
Schmid war seit 1942 verheiratet mit Trudel geb. Banholzer und hatte eine Tochter.
Er schrieb zahlreiche Artikel und Abhandlungen über juristische Themen. Richard Schmid hat darauf hingewiesen, dass der Richter nur dann eine Chance zur Unabhängigkeit hat, wenn er sich seiner Abhängigkeit bewusst ist. Hat der Richter nicht seine wahre Abhängigkeit vom Volk, in dessen Namen er entscheidet, vor Augen, so wird er nachlässig und schließlich blind gegenüber seiner Abhängigkeit von der Politik.
Richard-Schmid-Preis
2012 lobte das Forum Justizgeschichte erstmals den mit 3000 Euro dotierten Richard-Schmid-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der juristischen Zeitgeschichte aus. Die Preisverleihung erfolgt alle zwei Jahre. Die Preisträger 2012 waren Christoph Jahr für sein Buch Antisemitismus vor Gericht und Hans-Christian Jasch für eine Studie über den NS-Juristen Wilhelm Stuckart. Der Preisträger 2014 ist Maximilian Becker für sein Buch Mitstreiter im Volkstumskampf. Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945.[1] Im Jahr 2016 sind Wolfgang Form, Theo Schiller und Lothar Seitz für das von ihnen gemeinsam herausgegebene Buch NS-Justiz in Hessen. Verfolgung – Kontinuität – Erbe ausgezeichnet worden. 2018 erhielt Josef Foschepoth den Preis für sein Werk Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg.[2]
Zitate
„Kein Beruf sollte so sehr wie der Richter sich vom standesgemäßen Denken lösen; von den Gruppeninteressen zwischen denen er häufig zu entscheiden hat, muß er innerlich unabhängig werden, und er darf die Fähigkeit nicht verlieren, sich in die Lage aller Menschen zu versetzen, mit denn er zu tun hat.“
– Richard Schmid: In: Einwände.[3]
Werke
Einwände. Kritik an Gesetzen und Gerichten. Stuttgart 1965
Streik und Aussperrung. Frankfurt am Main 1965
Justiz in der Bundesrepublik. Pfullingen 1967
Unser aller Grundgesetz? Praxis u. Kritik. S. Fischer, Frankfurt am Main 1971, ISBN 3-10-070901-2.
Aussperrung, Recht oder Unrecht? Frankfurt am Main 1972
Das Unbehagen an der Justiz. Beck, München 1975, ISBN 3-406-04923-0.
Letzter Unwille. Edition Cordeliers, Stuttgart 1984 ISBN 3-922836-28-3.
Literatur
Hans-Ernst Böttcher: Recht, Justiz, Kritik: Festschrift für Richard Schmid zum 85. Geburtstag. Nomos, Baden-Baden 1985, ISBN 3-7890-1092-8.
ders.: Richard Schmid (1899-1986), Recht für die Menschen, nicht für den Staat, In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 487 ff
Weblinks
Literatur von und über Richard Schmid im SUDOC-Katalog (Verbund französischer Universitätsbibliotheken)
Volker Friedrich Drecktrah: Über Richard Schmid beim Forum Justizgeschichte
Biografie von Richard Schmid auf leobw, Landeskundliches Informationssystem Baden-Württemberg: Biografie Richard Schmid
Online-Findbuch Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/40 Richard Schmid
Einzelnachweise
Richard-Schmid-Preis (Memento vom 9. September 2012 im Internet Archive) beim Forum Justizgeschichte (Abgerufen am 13. November 2015).
Verleihung des Richard-Schmid-Preises, 15. September 2018, Villa ten Hompel, Münster. 28. August 2018, abgerufen am 20. Januar 2021 (deutsch).
Richard Schmid: Einwände. Kritik an Gesetzen und Gerichten. Stuttgart 1965, S. 243.

https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Schmid

Dr. Peter Schneiderhan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.09.2003 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.04.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 30.04.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Staatsanwaltschaft Stuttgart - 2011, 2012: Abteilung 17.

Manfred Seeburger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 25.10.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2000 als Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.10.2006 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwalt - Dezernat 11 - aufgeführt. 

Bernd-Helge Tzschoppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.04.1991, ..., 2009)

Klaus Walther (Jg. 1938) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.05.1999, ..., 2002) 

Günther Weinmann (geb. 26. März 1924 in Stuttgart) - Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.1980, ..., 31.03.1989) - nach dem Abitur im Jahre 1942  zum Wehrdienst eingezogen. Während des Wehrdienstes - so weit uns bekannt - mit Wattebäuschen auf den Feind geworfen aber sich ansonsten anständig gezeigt und möglicherweise auch keinen Menschen getötet oder vielleicht doch, so richtig weiß man das ja im Krieg nie, wer sich einem gerade in die Ziellinie stellt und danach tot umfällt. die meisten Menschen werden im Krieg ja nur deshalb getötet, weil sie sich in der Schusslinie aufgehalten haben, selber dran schuld, wenn sie dann tot umfallen, hätten ja auch zu Hause bleiben oder sich als Wehrdienstverweigerer erschießen lassen können. Nähere Auskünfte zu den militärischen Einsatzorten von Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart Günther Weinmann erteilt die Deutsche Dienststelle. Nach schwerer Verwundung im Krieg studierte er von 1946 bis 1950 in Tübingen Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1954 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Bis 1968 war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Dort wirkte er beim Aufbau einer Abteilung für Wirtschaftskriminalität mit, deren Leitung und Erweiterung er 1961 übernahm. Im Jahr 1969 wurde ihm die Leitung der Staatsanwaltschaft Ulm übertragen. Ab 1970 war er stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg bis er im Februar 1972 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart ernannt wurde.

Rolf Widmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 23.04.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.10.1986 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2011: Strafvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

 

 

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Ballweg: Jetzt bricht das Gericht sein Schweigen… ...aber leider nur formell

05.01.2022

Am Dienstag habe ich hier berichtet, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Untersuchungshaft von Michael Ballweg verlängert hat. Die Anwälte erhoben schwere Vorwürfe gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft – wie bereits zuvor. Da sich beide Behörden bisher nicht öffentlich näher zu den Vorwürfen geäußert haben – oder ich bislang unfähig war, solche Äußerungen zu finden, habe ich sofort am Dienstag folgende Presseanfrage an die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Stuttgart geschickt – mit identischem Text:
„Die Verteidiger von Michael Ballweg erheben in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen Sie: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verteidigerteam-michael-ballweg-bleibt-auch-nach-sechs-monaten-rechtswidrig-in-untersuchungshaft/“
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf die Anfrage nicht geantwortet. Bisher keinerlei Reaktion bekam ich – trotz Nachfrage – auch auf eine Presseanfrage von mir vom 15. Dezember 2022 an die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Ballweg einsitzt. In meinen Augen verstößt die Justizvollzugsanstalt damit gegen das Gesetz — was an Dreistigkeit kaum zu überbieten wäre. Denn § 4 des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz) vom 14. Januar 1964 besagt: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Anders dagegen das Oberlandesgericht. Es antwortete zeitnah. Gerne gebe ich Ihnen die Antwort des Gerichts auf meine Anfrage hier wieder:

„Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 02.01.2023 im Rahmen der Sechs-Monats-Haftprüfung (§§ 121, 122 Strafprozessordung) entschieden und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage ist der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Untersuchungshaft steht dabei zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht außer Verhältnis und die Ermittlungen wurden seit der Festnahme des Beschuldigten am 29.06.2022 durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt. Mithin liegen die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus vor.

Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet in drei Monaten statt, wenn eine Hauptverhandlung bis dahin nicht begonnen hat, oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist (§ 122 Abs. 3 S. 3 Strafprozessordnung).
Allgemeine Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl (Antrag auf Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde) bleiben unberührt.“

So erfreulich es heute leider schon ist, wenn eine Behörde sich überhaupt an die Pressegesetze hält und Presseanfragen beantwortet – so bedauerlich ist es, dass hier nicht auf die konkreten Vorwürfe eingegangen wird und die Antwort extrem allgemein gehalten ist. Klar kann einiges sicher mit Rücksicht auf den Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte nicht beantwortet werden. Vorwürfe, dass etwa rechtliches Gehör nicht gewährt wurde, könnte man einfach mit Verweis auf das Datum, an dem dies geschah, und ggf. die Umstände entkräften – ohne hier Persönlichkeitsrechte zu gefährden. Auch auf die Vorwürfe, dass „sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr vollständig ignoriert wurden“, könnte das Gericht in meinen Augen eingehen und sie ggf. entkräften. Genauso wie auf den Vorhalt der Anwälte, es habe „Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignoriert.“

Wünschenswert gewesen wäre auch eine Antwort auf den Vorwurf der Anwälte, der Beschluss des Oberlandesgerichts beinhalte „überhaupt keine Begründung und setze sich über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.“

Diesen Vorwurf könnte man auch bezüglich der Antwort auf meine Presseanfrage erheben. Man könnte auch bösartig sagen, dass es faktisch eher eine Nicht-Beantwortung ist als eine Antwort. Was nicht gerade dazu beiträgt, das Vertrauen in das Gericht zu stärken und das in die Anwälte zu verringern.

Ich kenne die Akten nicht, und kann mir kein abschließendes Urteil erlauben. Die ganzen Umstände, das Schweigen der Justiz bzw. die faktische Antwortverweigerung bestärken mich aber in meiner großen Skepsis, was das Vorgehen gegen Michael Ballweg angeht.

https://reitschuster.de/post/ballweg-jetzt-bricht-das-gericht-sein-schweigen/

 

 


 

 

Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen

2020News hat über einen Whistleblower ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10. Februar 2021 an einen Rechtsmediziner erhalten.

Darin lehnt der Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Achim Brauneisen, die generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen kategorisch ab, vor allem weil “sich in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen” recherchieren liessen. “Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.”

Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen.

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In seinem Anschreiben hatte der Rechtsmediziner zudem darauf hingewiesen, dass ärztliches Fehlverhalten – Impfung trotz vorliegender Kontraindikation – bestehen könnte.

Brauneisen antwortete auf das Schreiben: “Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.”

Die vorbenannte Obduktionseinschränkung soll nach dem Willen von Brauneisen nicht allein für die Staatsanwaltschaft gelten. Auch die Polizei soll keine Klarheit in das gehäufte Sterben der Senioren nach der Corona-Impfung bringen dürfen. Brauneisen schreibt: “Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz der Vorgangs für die praktische Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.”

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26.02.2021

https://2020news.de/generalstaatsanwalt-stuttgart-will-obduktionen-nach-impfungen-verhindern/

 

 

 


 

 

Medieninformation vom 01. August 2013

Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen tritt Amt an

Der neue Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen hat am 1. August 2013 sein Amt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angetreten. Er ist Nachfolger von Generalstaatsanwalt a.D. Klaus Pflieger, der am 30. Juni 2013 in den Ruhestand getreten ist.

Achim Brauneisen (55) leitete zuletzt als Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg seit Februar 2006 die Abteilung Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Gnadenrecht. Mit Wirkung ab 1. August 2013 wurde er auf Vorschlag von Justizminister Rainer Stickelberger von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Chef der Staatsanwaltschaften in Württemberg ernannt. Ihm obliegt künftig die Personal- und Fachaufsicht über die acht Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks Stuttgart. Dies sind die Staatsanwaltschaften Ellwangen, Hechingen, Heil-bronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

Ich trete ein hochinteressantes Amt an. Dabei bin ich mir bewusst, dass ich künftig eine hohe Verantwortung für eine konsequente, zugleich aber auch angemessene und auch im Einzelfall gerechte Verfolgung von Straftaten im württembergischen Landesbezirk trage.“ sagte Achim Brauneisen bei seinem Amtsantritt heute in der Behörde des Generalstaatsanwalts in der Olgastraße in Stuttgart. Sein neues Amt trete er mit großem Respekt an, denn das Streben nach gerechten und nachvollziehbaren Entscheidungen werde für ihn angesichts der häufig sehr gegensätzlichen Interessen der von Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Betroffenen eine schwierige und herausfordernde Daueraufgabe sein.

Achim Brauneisen war von Mai 2004 bis Januar 2006 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwalt Tübingen. Zuvor war er im Justizministerium Baden-Württemberg Personalreferent für die Richter und Staatsanwälte in Württemberg. Die Behörde des Generalstaatsanwalts in Stuttgart kennt er aus der Zeit, als er dort in den Jahren 1997 und 1998 als Oberstaatsanwalt tätig war. In die Justiz des Landes ist er nach den juristischen Staatsexamen im Jahr 1987 eingetreten.

Eine kurze Vita von Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen sowie ein druckfähiges Protraitphoto erhalten Sie bei Bedarf bei der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.

Ansprechpartnerin: Oberstaatsanwältin Tomke Beddies

(Tel.: 0711/212-3025; E-Mail: Tomke.Beddies@genstastuttgart.justiz.bwl.de)

http://www.genstastuttgart.de/servlet/PB/menu/1177490/index.html?ROOT=1177483

 

 


 

 

Anklage Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht

Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden zugelassen. Er muss sich aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, eine Klage zu erheben. Der Prozess solle wachrütteln, betonte er. Nach der Anklageerhebung verzögerte sich das Verfahren, weil das Landgericht der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag gab. Unter anderem mussten Zeugen erneut befragt werden.

Die Ermittler sollten zudem noch klären, ob der Amokläufer den achtstelligen Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. In diesem Fall hätte Tim K. den Amoklauf auch dann verüben können, wenn sein Vater die Waffe eingeschlossen hätte. (dpa)

06.05.2010

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/vater-des-amoklaeufers-von-winnenden-kommt-vor-gericht/1815410.html

 

 


 

 

Waffe im Schlafzimmer

Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Stuttgart - Mit gezielten Schüssen hat Tim Kretschmer am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen niedergestreckt, darunter acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Der 17-jährige Amokläufer brachte sich selbst um. Jetzt soll sein Vater für die Tat büßen: Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag. Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. "Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten." Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim Kretschmer beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schlafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.

Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim Kretschmer mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: "Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen", sagte er. "Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind." Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. dpa

13.11.2009 03:15 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/z5w38C/3143701/Waffe-im-Schlafzimmer.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten.", heißt es in der Pressemeldung. Merkwürdig, wozu muss ich als hinterbliebener Elternteil die Hintergründe der ehrbaren Familie wissen, deren Sohn 15 Menschen tötet? Eigentlich muss ich nur wissen, dass da eine schussbereit Pistole griffbereit im Schlafzimmer der Eltern des Täters lag und dieser seinem narzisstischen Geltungs- und Rachebedürfnis in mörderischer Weise freien Lauf ließ. Wenn man das alles noch mal von einem teuren Gutachter für 50.000 € vorgetragen bekommt, was ändert es am Tod des eigenen Kindes?

Jetzt geht es um Bestrafung oder Nichtbestrafung des Vaters und Waffeninhabers, das ist nun mal die Idee eines Strafverfahrens, danach gibt`s dann Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung des Vaters. Die 15 Opfer und ihre nächsten Angehörigen würden einen Freispruch aber wohl kaum verstehen, schließlich ist eine Pistole keine Tischtenniskelle, die man eben mal so rumliegen lässt. Nächstens kommen noch die Taliban auf die Idee mit der Maschinenpistole durch Winnenden zu bummeln und keiner stört sich daran.

 

 

 


 

 

 

Aust und die Pressefreiheit

Die Freiheit, die ich meine

Niemand soll mehr sagen können, Stefan Aust vertrete die Meinung, der Staat habe die RAF-Gefangenen aus Stammheim ermordet: Der Ex-Spiegel-Chef geht gegen SWR und andere vor.

Von Christopher Keil

Stefan Aust

Der ehemalige "Spiegel"-Chefredakteur Stefan Aust lässt Unterlassungsforderungen verschicken.

Foto: dpa

 

Als Chefredakteur des Spiegel war Stefan Aust ein Kämpfer für die Pressefreiheit. "Sturmgeschütz der Demokratie" wurde das Nachrichtenmagazin nach der Spiegel-Affäre 1962 genannt. Herausgeber Rudolf Augstein wurde für 103 Tage inhaftiert, der Vorwurf lautete auf Landesverrat. Der Spiegel hatte sich in einer Titelgeschichte mit der Bundeswehr beschäftigt ("Bedingt abwehrbereit") und ihr Unfähigkeit attestiert im Falle eines sowjetischen Angriffs.

Im November 2007 wurde Aust als Chefredakteur des Spiegel entlassen, der Journalist war wegen seiner Beteiligung am Kinofilm "Der Baader-Meinhof-Komplex" gut beschäftigt. Nun hat er die Juristen beschäftigt - zuerst seinen Anwalt Matthias Prinz aus Hamburg. Prinz, 52, hat beim Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger erwirkt.

 

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Pflieger darf nicht mehr verbreiten, dass Stefan Aust - Autor des Buches "Der Baader-Meinhof-Komplex" - früher die Vermutung geäußert habe, die in Stammheim gefangenen RAF-Mitglieder seien von staatlicher Seite ermordet worden. Pflieger hatte sich so in einem Interview der Stuttgarter Zeitung geäußert und auch im Südwest Rundfunk (SWR).

Verbreiterhaftung

Zugeschaltet in die SWR-Sendung zum Thema RAF war auch Aust, der Pflieger sofort widersprach. "Die Äußerung Pfliegers ist eindeutig unwahr. Das kann jeder in dem Buch von Stefan Aust überprüfen", sagte Prinz am Sonntag der Süddeutschen Zeitung. Pflieger, einst RAF-Ermittler, sagte: "Ich werde mich natürlich dagegen wehren."

Doch Prinz war auch gegen die Stuttgarter Zeitung und gegen den SWR aktiv. Beiden Medienhäusern schickte er im Auftrage Austs eine Aufforderung zur Unterlassung. Zeitung und ARD-Anstalt sollen Interview beziehungsweise TV-Aufzeichnung nicht mehr ihren Internetarchiven zur Verfügung stellen.

An dieser Stelle geht es um die sogenannte Verbreiterhaftung. Es ist nicht ohne Ironie, dass ausgerechnet Aust journalistischen Betrieben Schranken setzen möchte. Als er im Januar 2007 auf der Sechzig-Jahre-Feier des Spiegel noch als Chefredakteur in der Hamburger Speicherstadt auftrat, erinnerte er wortreich an Augsteins Mut und Kraft, die Pressefreiheit zu verteidigen.

Fälle von Verbreiterhaftung häufen sich. Helmut Markwort, Focus-Chefredakteur, setzte sich gegen die Saarbrücker Zeitung durch, die ein Gespräch mit Roger Willemsen druckte, in dem dieser sich über Markwort äußerte. Im Juni ging Mathias Döpfner, der Springer Vorstandsvorsitzende, gegen die FAZ vor. Die Zeitung nahm aus ihrem Online-Angebot eine Passage aus einem Interview mit dem früheren Springer-Boss Jürgen Richter zurück, in dem es um Springers Pin-Investition ging.

03.11.2008

http://www.sueddeutsche.de/kultur/522/316405/text/

 

 

 

 


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