Väternotruf informiert zum Thema
GWG
Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Rablstraße 45
81669 München
Internet: http://www.gwg-institut.com
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GWG München
Rablstraße 45
81669 München
Telefon +49 89 4481282
Fax +49 89 44718018
E-Mail: Familienname des Sachverständigen@gwg.info
Es kann sinvoll sein, ehe es zu einer Bestellung eines bestimmten Sachverständigen kommt, vorab telephonisch abzuklären, welche besondere Qualifikation für die spezifische Familie hilfreich wäre.
Alle aufgelisteten Sachverständigen sind entweder Diplom-Psychologen (oder äquivalenter Hochschulabschluß) oder Fachärzte
Oftmals ist die Beiziehug einer weiteren Fachkompetenz sinnvoll z.B. eine Aussagepsychologin (bei sexuellen Mißbrauchsverdacht oder bei häuslicher Gewalt) oder eine klinische ausgebildete Kollegin oder Psychiater, u.a.)
Es kann zudem hilfreich sein, bereits zu dem Gerichtstermin, bei dem evetuell eine Beauftragung eines Sachverständigen beabsichtigt wird, einen Sachverständigen dazu zu laden, damit mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Bei einer Begutachtung, in die mehrere Fachärzte oder Diplom-Psychologen einbezogen waren, wird immer eine zusammenfassende Beurteilung und Beantwortung der Fragestellung unter Berücksichtigung aller Untersuchungen erstellt werden.
Leitung und Sachverständige
Dr. Dr. (Univ.Prag) Joseph Salzgeber
Organisatorische Leitung der GWG
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
1. Staatsexamen für das Lehramt für Grund- und Hauptschulen;
Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP / DGPs; Supervisor BDP
Mitglied des Fachausschusses: Forensische Psychologie der Regierung von Oberbayern
Mitglied im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages
Öffentlich beeidigter und bestellter Sachverständiger für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Mediator
Dr. Monika Aymans
Organisatorische Leitung der GWG-Aussagepsychologie
Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs und bei Fragen zu § 1666 BGB.
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs
Mitglied des Fachausschusses: Forensische Psychologie der Regierung von Oberbayern
Öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Leitungsteam der GWG (Familiengerichtliche Begutachtungen)
Dr. Jörg Fichtner
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und zu Fragen der Namensänderung.
Mediator, Umgangsbegleitung
Dr. Peter Menzel Ethnologe, MA
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Familienkonflikte in binkulturellen Familien mit Migrationshintergrund
öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für "Forensische Psychologie"
Mediator
Carola Partale
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen, Verwaltungsgerichtliche Fragestellungen bei Asylfragen.
Öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs;
Sabine Maria Schmidt
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen. Familientherapeutin
1. Staatsexamen für das Lehramt für Grund- und Hauptschulen;
Öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs
Sachverständige der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und der Aussagepsychologie
Kenan Avci
Familiengerichtliche Fragestellungen
Muttersprache: Türkisch
Dr. Johannes Bach
Schwerpunkt Familiengerichtliche Fragestellungen;
Schulfragen und zu Fragen bei Erziehungsfähigkeit mit religiösem Hintergrund
Anja Balz
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Familientherapie
Martina Beck
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen.
Muttersprache: Portugiesisch / Brasilianisch
Anne-Patricia Beine
Familiengerichtliche Fragestellung
Sprache: Französisch
Bettina Bergau
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Dr. Dagmar Berwanger
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Fragen zur Namensänderung
Sprachentwicklungsstörung, Lese-Rechtschreibstörung
Teilleistungsstörungen
Rüdiger Eisenhauer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Christa Emmert-Blickenberger
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Kassenzulassung als Psychotherapeutin. Psychoanalyse
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs
öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Diana Gossmann
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs und häuslicher Gewalt.
Dr. Barbara Heldmann
Schwerpunkt Familiengerichtliche Fragestellungen
Persönlichkeitsdiagnostik, ADHS
Christiane Hertkorn
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen,
Alkohol- und Drogenmißbrauch), Fragen zu § 1666 BGB, besonders Elternverhalten betreffend.
Stefan Holzer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Fragen zur häusliche Gewalt
Gabi Ingrassia
Anwendung von Testpsychologischen Verfahren mit besonderem Schwerpunkt: Sozialgerichtsfragestellungen, Fragen der Erwerbsfähigkeit und zu Erziehungsfähigkeit.
Persönlichkeitsdiagnostik.
Muttersprache: Italienisch
Dr. Prisca Jager
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs.
Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für das Fachgebiet "Glaubwürdigkeitsbegutachtung"
Klaudia Janjic
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen.
Muttersprache: Serbo-Kroatisch
Dr. Anika Knauer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Bindungsdiagnostik und verhaltensauffällige Kinder
Tarja Kultalahti
Schwerpunkt Familiengerichtliche Fragestellungen
Muttersprache Finnisch
Matthias Kupfer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Sema Ley
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs,
Migranten aus dem islamischen Kulturkreis. Klinische Psychologie (Verhaltenstherapie)
Muttersprache: Türkisch
Carina Mang
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Raum Passau
Gabriele Martin
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs.
Dr. Anita Plattner
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Persönlichkeitsdiagnostik.
Olga Popova
Schwerpunkt Familiengerichtliche Fragestellungen
Muttersprache Russisch
Kathrin Rietschel
Schwerpunkt Familiengerichtliche Fragestellungen
Beatrix Schulz
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Neuropsychologische Fragestellungen
Sprache: Französisch
Domenica Schwind
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs, Häusliche Gewalt
Thomas Schücke
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellunge
Verhaltensaauffällige Kinder- und Jugendliche
Sarinya Schwindt-Rohrmeier
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen.
Muttersprache: Thailändisch
Dr. Johannes Streif
Familiengerichtliche Fragestellungen
Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ADHS
Katharina Titkemeyer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Sprache Hebräisch
Frank Wittenhagen
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen (Erziehungseignungsfragen); Sozialgerichtsfragestellungen und Fragen der Erwerbsfähigkeit.
Karin Wolff
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen. Therapeutin, Psychoanalyse
Öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs;
Armin Zemann
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen, Therapeut, Psychoanalyse
Öffentlich beeidigter und bestellter Sachverständiger für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
derzeit nicht als Sachverständiger tätig.
Folgende Fachärzte sind im Rahmen der GWG/afp München als
ärztliche Sachverständige tätig:
Dr. med. Christian Vogel
Arzt für Psychiatrie
Von 1985 bis 1989 Landgerichtsarzt.
Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen.
Als Sachverständiger sozial-, straf-, vormundschafts- und familiengerichtlichen Fragen befaßt und zu Fragen der Testierfähigkeit.
Dr. med. Ursula Münch
Ärztin für Psychiatrie
Seit 1989 als Ärztin für Psychiatrie am Gesundheitsamt München.
Als Sachverständige mit sozial, vormundschafts- und familiengerichtlichen Fragen befasst.
Dr. med Erhard Deloch
Arzt für Psychiatrie und Neorologie
Als Sachverständige mit sozial, vormundschafts- und familiengerichtlichen Fragen befasst.
Dr. med. Manuela Haag
Ärztin für Psychiatrie, Diplom-Psychologin
Als Sachverständige mit sozial, vormundschafts- und familiengerichtlichen Fragen befasst.
Muttersprache: Italienisch
Dr. med Ruth Saueracker
Ärztin für Psychiatrie, Diplom-Psychologin
Als Sachverständige mit sozial, straf- und familiengerichtlichen Fragen befasst.
Dr. med. Adam Alfred,
Werner Heuschen
Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Als Sachverständige mit familiengerichtlichen Fragen befasst
afp/GWG-Fachärzte für Fragen der Erwerbsfähigkeit
Dr. med. Louis Schuster
Arzt für Orthopädie, Chirurg
Dr. med. K Henze
Arzt für Innere Medizin und Kardiologie
Dr. med. Hannes Rabe
Arzt für Innere Medizin
Prof. Dr. Dr. med. Martin Theopold
Arzt für Hals-, Nasen, und Ohrenheilkunde, Allergologie
Zusammenarbeit mit weiteren Fachärzten
Dr. med. Alexander Michael Grabmann
Arzt für Orthopädie, Sportmedizin, Phys. Therapie, Chirotherapie, Unfallarzt
Dr. med. Rudolf Schnell
Arzt für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie, Umweltmedizin
Dr. Inga Pathe-Theopold
Ärztin für Frauenheilkunde, Geburtshilfe
Dr. med. Monika Venhofen
Augenärztin
www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Stand 10/2008
Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
München
www.gwg-institut.com
GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Adresse: Rablstraße 45, D-81669 München
Telefon: +49 89 4481282
Fax: +49 89 44718018
E-Mail: info@gwg.info
Eintrag im Registergericht Bayern:
Firma: München HRB 69247 - GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie mbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kapital: 50.000,00 DM
Eintragsdatum: -
Löschdatum: 17. Feb. 1995
Bilanz vorhanden: -
Anschrift (ohne Gewähr): GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie mbH
Rablstr. 45
81669 München
Stand 01/2007
Kommentar Väternotruf:
Die sogenannte "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und
Rechtspsychologie", kurz GWG ist ein, nach unserem Eindruck, etwas
eigentümliches Konstrukt. In welcher Rechtsform sie eigentlich organisiert ist,
ist dem Außenstehenden unbekannt. Ist es ein Verein, eine GbR, ein
Einzelunternehmen mit Firmeninhaber Joseph Salzgeber, eine GmbH oder gar eine
Aktiengesellschaft? Sie erinnert an eine Art Franchise Unternehmen, also
ein Unternehmen, bei der ein Unternehmer seien Produkte durch einen
Einzelhändler in Lizenz verkaufen läßt. Die GWG ist damit in gewissen Sinn einmalig in Deutschland. Nun
hat erst einmal niemand etwas dagegen, wenn sich Professionelle, die als
Gutachter arbeiten oder arbeiten möchten in einer Vereinigung zusammen tun.
Problematisch wird es immer dann, wenn es im Bereich des Familienrecht unter
einem vermeintlich qualitätssichernden Label zu Monopolisierungen kommt. Dies
erinnert den interessierten außenstehenden ein wenig an das Medienimperium des
Silvio Berlusconi, wo in Italien wohl schon keiner mehr so recht weiß, ist
Italien Berlusconi oder ist Berlusconi Italien.
Für die Zustände in Deutschland sind nun aber nicht die Italiener verantwortlich zu machen, sondern die deutschen Auftraggeber, die Familienrichter, denen die Auswahl der Sachverständigen für das familiengerichtliche Verfahren unterliegt. Wenn sie nun anstatt sich selbst einen persönlichen Eindruck von der Kompetenz eines Gutachters zu verschaffen, die Auswahl nach dem Etikett vornehmen, das jemand womöglich im Briefkopf stehen hat oder der Anzahl der Doktortitel, dann wird es rechtsstaatlich bedenklich. Nun mag das daran liegen, dass Familienrichter eine Scheu vor den Seelenklempnern haben, könnten diese doch womöglich mit ihrem diagnostisch geschulten und auf das Aufspüren von Persönlichkeitsstörungen trainierten Blick tief ins Innere des Familienrichters gucken und dort womöglich eine Mördergrube oder bizarre Phantasien entdecken, von denen der Richter selbst nicht vermutet hätte, diese zu besitzen (wie z.B. am 26.4.03 in der BILD-Zeitung von dem Amtsrichter Hubert F. (43) am Brandenburger Amtsgericht berichtet, der neben seinen Job noch eine Art Kleinstbordell betrieb, oder des Staatsanwaltes der wegen der Sache Tatjana Gesell derzeit (8/2003) in Untersuchungshaft sitzt).
Da kann es dann schon passieren, dass das Kürzel einer "Gesellschaft" unangenehme Auseinandersetzungen und unter die Lupe nehmen erspart. Das macht schließlich im Supermarkt auch jeder so, ein bekanntes Etikett ist nun mal Gold wert - da weiß man was man hat - oder auch nicht.
Die zentralen GWG-Führungskräfte sollen Joseph Salzgeber und Michael Stadler sein. Nach unserem Kenntnisstand ist für die beiden bis heute das Parental-Alination-Syndrome (Elternentfremdungssyndrom) "alter Wein in neuen Schläuchen". Vergleiche dazu: "Parental Alination Syndrome (PAS) . Alter Wein in neuen Schläuchen?", in: "Familie Partnerschaft und Recht", 4/1999
Ob der Aufsatz von "GWG-Mitglied" Frau Kurz-Kümmerle, S. (1984).
"Verhaltensmedizin in der Zahnheilkunde, Verhalten bei Zahnarzt und Kind zur Vorhersage von Risikofaktoren für Angstverhalten von Kindern bei Zahnbehandlungen",
Universität Tübingen, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
unbedingt eine Empfehlung als Gutacherin in familiengerichtlichen Verfahren darstellt, da haben wir unsere Zweifel.
Gutachter an Familiengerichten Da ist schlechter Rat teuer
Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet -
doch sie können über die Zukunft von Kindern und Eltern entscheiden. Ihr
Geschäft ist höchst lukrativ.
12.11.2012, von Katrin Hummel
...
Gutachter und Gerichte arbeiten eng zusammen
Auszuschließen ist das
nicht. Seit dreißig Jahren verdient etwa die Firma GWG viel Geld mit
wissenschaftlichen Gerichtsgutachten. Unternehmenssitz ist München, aber die
Gutachter sind in ganz Deutschland, in Österreich und den Vereinigten Staaten
tätig. Gutachter, die unter dem Namen der GWG tätig werden, müssen je nach
Region bis zu vierzig Prozent ihrer Gutachterhonorare, die pro Fall durchaus
4000 Euro betragen können, an die GWG abgeben. Im Gegenzug profitieren sie von
„ständiger fachlicher Unterstützung, Ansprechpartnern bei fachlichen Fragen,
einem E-Mail-Verteiler für fachliche Beratung, Workshops, Ausbildung und
Supervision“, so Joseph Salzgeber, GWG-Chef.
Sie profitieren auch von
seiner Vernetzung. Salzgeber hat sein Geschäftsmodell auf Familiengerichte
zugeschnitten und leidet nicht an Auftragsmangel. 2008 gab es unter den zehn
Landgerichten im Raum München nur zwei, bei denen für die GWG tätige Gutachter
weniger als fünfzig Prozent der Gutachten erstellten; an einigen
Familiengerichten Bayerns werden heute sogar fast ausschließlich die Gutachter
der GWG beauftragt.
So haben nach Informationen dieser Zeitung die
Amtsgerichte in Ingolstadt und Passau in den vergangenen zwölf Monaten zwei
Drittel der eingeholten familienpsychologischen Gutachten von der GWG machen
lassen, und das Familiengericht Pfaffenhofen beauftragte die Gutachterfirma
sogar in 85 bis 90 Prozent der Fälle: „Man ruft dort an und bekommt einen
Gutachter zugewiesen, das ist praktisch, es gibt sonst keine solche Stelle“,
sagt Direktorin Bettina Gschwilm.
...
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gutachter-an-familiengerichten-da-ist-schlechter-rat-teuer-11957100.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Geschäft mit dem Sorgerecht
Eltern und Politiker machen Front gegen Gutachter-Firma
Ein Paar streitet sich: Jedes Jahr scheitern in Deutschland rund 200 000 Ehen. (Foto: Superbild)
Von Carsten Hoefer
München. Die Justiz in Bayern gerät wegen der Zusammenarbeit der
Familiengerichte mit einer Münchner Gutachter-Firma unter Beschuss. Empörte
Eltern machten gestern in München gemeinsam mit zwei CSU-Landtagsabgeordneten
Front gegen die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und
Rechtspsychologie (GWG), die an mehreren Gerichten den Markt für
Sorgerechts-Gutachten dominiert. Die betroffenen Eltern warfen Gerichten und
Jugendämtern vor, ihnen ihre Kinder auf Basis unseriöser Gutachten weggenommen
zu haben. Der Abgeordnete Sepp Ranner warnte vor einer „Monopolstellung“ der
Firma zulasten der Kinder. GWG-Chef Joseph Salzgeber wies die Vorwürfe ebenso
scharf zurück. „Wenn so ein grausames Schicksal auf Menschen einprasselt und
die Ehe zerbricht, darf es nicht passieren, dass sich Dritte schadlos halten und
die Betroffenen finanziell ruinieren“, sagte Ranner. Jedes Jahr scheitern in
Deutschland über 200 000 Ehen. Am Ende steht häufig ein Krieg um die Kinder.
Die Gutachter haben faktisch eine ungeheure Machtfülle, da ihre Papiere
Grundlage der Gerichtsentscheidungen über das Schicksal von Kindern und
Familien sind. Doch anders als bei Ärzten und Psychotherapeuten ist für
Gutachter keine behördliche Approbation vorgeschrieben. Viele Anwälte klagen
seit Jahren über Missstände. Die Einzelschicksale sind kaum zu zählen: „Ich
habe meine Tochter zum letzten Mal am 14. Juni 2007 gesehen“, sagte die
Studienrätin Sonja Mang als einer der betroffenen Elternteile. „Ich wollte
sie vom Kindergarten abholen und sie war nicht mehr da.“ In den vergangenen
dreizehn Monaten habe sie lediglich dreimal mit ihrem Kind telefonieren dürfen.
Grundlage sei ein GWG-Gutachten gewesen. Nach Angaben des Justizministeriums
erstellt die Firma im Bereich des Amtsgerichts Passau 75 Prozent aller
Gutachten, beim Familiengericht Ingolstadt sogar 90 Prozent. Viele andere
Gerichte schalten die GWG ebenfalls sehr häufig ein. Die Gesellschaft streicht
nach Angaben des Justizministeriums 40 Prozent der Gutachter-Honorare ein.
Monopolstellung im Bereich Passau
Initiator der Elterninitiative ist Michael Möhnle, Mitarbeiter des Umweltministeriums. „Die Eltern fühlen sich kriminalisiert, psychiatrisiert, die Kinder werden traumatisiert“, klagt er. Hinzu kommt der Faktor Geld: Das Scheitern einer Ehe führt oft zum Absturz in die Armut. Gibt es Streit um das Sorgerecht, schlagen GWG-Gutachter nach Darstellung Möhnles häufig eine zweite Stellungnahme eines weiteren GWG-Gutachters vor - mit entsprechenden Kosten. „Man muss von schonungsloser Abzocke sprechen“, sagt Möhnle. Ein Sprecher des Justizministeriums dagegen betont: „Eine Umfrage bei den Gerichten hat ergeben, dass sie gerade deshalb Gutachter der GWG bestellen, weil sie gute Erfahrungen gemacht haben.“
GWG-Chef Joseph Salzgeber kontert, dass bei Sorgerechts-Streitigkeiten häufig der unterlegene Elternteil unzufrieden sei. Alle Gutachter seien ausgebildete Psychologen. Bis zu fünfzehn Fachleute seien mit einzelnen Gutachten befasst. „Es gibt keine Institution, die kompetenter ist als wir.“
Passauer Neue Presse vom 18.07.2008
www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-20716734&Ressort=bay&BNR=0
Kommentar Väternotruf:
„Es gibt keine Institution, die kompetenter ist als wir.“, so wird GWG-Chef Salzgeber zitiert. Es ist allerdings so, dass Gutachter vom Gericht generell nicht als Institution zu bestellen sind, sondern als Einzelpersonen. Was bedarf es da einer sogenannten Gesellschaft für für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie, wo doch jeder einzeln bestellte Gutachter den Datenschutz zu beachten hat, also personenbezogene Inhalte seiner Arbeit nirgendwo zu besprechen hat, auch nicht in einer sogenannten Gesellschaft für für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie.
Der Eindruck drängt sich auf, dass man es an vielen Familiengerichten im Bundesland Bayern nicht so genau mit dem Datenschutz nimmt, denn wie könnte es sonst kommen, dass bevorzugt Personen als Gutachter beauftragt werden, die in Verbindung mit der sogenannten Gesellschaft für für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie stehen.
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"
Von Karsten Kammholz
München - Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
Schon seit Jahren steht die GWG in der Kritik. Mehrmals haben sich der Bayerische Landtag und das Justizministerium mit Beschwerden über die GWG auseinandersetzen müssen. Zumeist handelte es sich um strittige familiengerichtliche Verfahren, bei denen es vor allem um das Sorgerecht der Kinder ging. In dem Schreiben der Justizministerin heißt es, die Beschwerdeführer warfen den Gutachtern der GWG einseitiges, unwissenschaftliches oder zu kostenintensives Vorgehen vor. Bekannt ist ein Fall aus dem Jahr 2002, bei dem die GWG für ein Gutachten eine zu hohe Rechnung an ein Gericht gestellt hatte und diese nachträglich nach unten korrigieren musste. Bekannt ist dem Justizministerium auch, dass die GWG-Gutachter 40 Prozent ihrer Honorare an die Muttergesellschaft abführen müssen. Oftmals wenden sich die Richter nicht an einen Gutachter selbst, ist aus Justizkreisen zu hören. Demnach lassen sich viele Richter von der GWG-Zentrale einen Gutachter benennen, dem sie dann den Auftrag erteilen.
Die nun vorgelegten Fakten zeigen, dass in einigen Familiengerichten Bayerns fast ausschließlich die Gutachter der GWG beauftragt werden. So hat das Familiengericht Ingolstadt von den zwölf in den vergangenen zwölf Monaten eingeholten familienpsychologischen Gutachten elf bei den Sachverständigen der GWG beauftragt. Pikantes Detail dieser Auftragsdichte: Der stets beauftragte Ingolstädter Gutachter ist der Chef der GWG selbst, Joseph Salzgeber. Er wollte sich zu dem Bericht des Justizministeriums gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. Das Gericht in Ingolstadt habe mit ihm gute Erfahrungen gemacht, heißt es aus dem Justizministerium. Auch das Familiengericht Pfaffenhofen schaltet laut Ministerium "regelmäßig" die Gutachter der GWG ein. Das Amtsgericht Passau vergibt 75 Prozent seiner Aufträge an die Gutachterfirma. "Die zügige Erstellung der Gutachten" sei hier der Grund der Auftragsdichte, so Justizministerin Merk. Auch an mehreren Münchner Gerichten würden mehr als die Hälfte der Gutachtenaufträge an die GWG erteilt. Gründe dafür seien die zeitnahe Erstellung, insbesondere aber die Qualität der Gutachten.
An derartigen Begründungen zweifelt der CSU-Landtagsabgeordnete Joseph Ranner. Von ihm stammte die Anfrage an das Justizministerium. Er sagt nun: "Hier entwickelt sich eine Monopolstellung zugunsten der GWG." Der Verdacht liege nahe, dass die Gerichte dies steuern, so Ranner. "Warum so oft die GWG eingesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Ich sehe die Neutralität der Gerichte in Gefahr."
Inzwischen hat sich eine Gruppe von Vätern und Müttern aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen, die sich als Geschädigte der GWG bezeichnen. Einer ihrer Sprecher, Michael Möhnle aus München, sagt: "Das Geschäftsmodell der GWG lebt von den Konflikten in den Familien und heizt diese noch kräftig an, damit sich die Kassen der GWG-Zentrale in München füllen."
Aber die auffällig gute Auftragslage allein ist es nicht, die die GWG und die bayerischen Gerichte miteinander verbinden. Die GWG veranstaltet Fortbildungen für Familienrichter aus ganz Bayern. Das Familiengericht München hält beispielsweise regelmäßig zweimal im Jahr im sogenannten Interdisziplinären Arbeitskreis zusammen mit der GWG Fortbildungsveranstaltungen mit Familienrichtern ab. Das Landgericht Landshut will sogar einen gemeinsamen Arbeitskreis mit der GWG gründen. "Es besteht die Absicht, Treffen mit der Zielrichtung des Erfahrungsaustausches zu organisieren", so der Bericht der Justizministerin.
Die enge Zusammenarbeit der GWG mit den Gerichten stößt inzwischen auch unter Juristen auf scharfe Kritik. Der Rechtstheoretiker und Wirtschaftsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler von der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Berlin sagt: "Gutachter sollen unabhängig, unparteiisch und objektiv arbeiten." Das sei kaum noch möglich, wenn die Beziehungen zwischen Gutachtern und Richtern zu eng werden. "Deshalb ist es ein Unding, dass die GWG Richter zu eigenen Seminaren und Fortbildungen einlädt." Boehme-Neßler sieht in dieser Verzahnung auch ein qualitatives Problem: "Ein Richter muss oft über Dinge entscheiden, von denen er keine Ahnung hat. Er ist von seinem Gutachter abhängig." Deshalb hätten Gutachter generell eine große Macht. "Der Richter muss nicht der Meinung des Gutachters folgen. Aber in der Regel tut er es", so der Rechtstheoretiker.
"Der Gutachter will Aufträge erhalten, und der Richter will ein einfaches, schnelles Gutachten haben." Er sehe die Gefahr, dass dadurch eine Kumpanei zwischen Richter und Gutachter entstehe. Schließlich könne der Richter allein entscheiden, wer Gutachter in seinem Prozess wird.
2. Juni 2008
Die GWG im Fernsehen
In der Sendung Plus-Minus in der ARD, Bericht Frank Frenzel, wurde (2002?) die GWG von Herr Salzgeber, insbesondere auch die Mitarbeiterin der GWG Dr. Sybille K. (wer mag das nur sein?) vorgestellt. Nicht ganz schmeichelhaft die Präsentation, denn die Sendereihe "Plus-Minus" ist kein Streichelzoo für gestresste Gutachter.
Kritisch zu Wort kam Jürgen Ketzer, ein von Frau Dr. Sybille K. betroffener Vater. Außerdem die Experten Dr. Leitner, Professor Klenner und Professor Uwe Jopt, die sich kritisch zur Arbeit von bestimmten Gutachtern äußerten.
Der ARD sei für diesen Beitrag gedankt, wir freuen uns schon auf den nächsten. Gutachter, die man mal im Fernsehen vorstellen kann gibt es ja zu Hauf, man muss bei einem solchen Überangebot schon überlegen, welcher denn die komischste Figur bereit ist abzugeben.
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02
545 F 4156/98 AG München
In der Familiensache
XXXXX
gegen
YYYYY
wegen elterlicher Sorge
hier: Kostenansatz u.a.
erläßt der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts München, als Familiensenat, auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 26.07.2002 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts München vom 10. und 12.07.2002
am 24.April 2003
folgenden
Beschluß
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.07.2002 wird verworfen.
II. Die Kostenrechnung des Amtsgerichts München vom 06.02.2002 KSB 608020502105 wird dahingehend abgeändert, dass vom Antragsgegner an die Staatskasse zu zahlen sind 13.380,45 Euro.
III. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gründe:
I.
Mit Beschluss vom 10.07.2002 hatte das Amtsgericht die Sachverständigenentschädigung gemäß § 16 ZSEG festgesetzt. Mit Beschluss vom 10.07.2002 hat das Amtsgericht eine Kostenansatzerinnerung des Antragsgegners gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts München vom 06.02.2002 KSB: 608020502105 zurückgewiesen. Der Antragsgegner meint mit seiner Beschwerde gegen beide Beschlüsse, sämtliche Gutachten mit Ausnahme der Gutachten von Dr. SSSSSS seien unverwertbar. Darüber hinaus rügt er noch die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten mit Ausnahme der von Dr. SSSSSS in Rechnung gestellten Kosten.
II.
Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.07.2002 war als unzulässig zu verwerfen, da eine Sachverständigenentschädigung gemäß § 16 ZSEG nur das Verhältnis der Staatskasse zum Sachverständigen betrifft und daher nur der Sachverständige und der Vertreter der Staatskasse beschwerdeberechtigt sind (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ZSEG; vgl. auch Hartmann Kostengesetze 31. Aufl., § 16 ZSEG, Rn. 22 ff).
III.
Die Beschwerde vom 12.07.2002 ist teilweise begründet.
1. Zahlungspflicht des Antragsgegners.
a) § 2 Nr. 1 KostO
Im vorliegenden Fall ist § 2 Nr. 1 KostO und nicht § 2 Nr. 2 KostO einschlägig.
Nach altem Recht vor Inkrafttreten der Neuregelungen ab 01.07.1998 war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so dass beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interessenschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = FamRZ 1992, 1095). Inzwischen handelt es sich aufgrund der Neufassung des § 1671 BGB um ein Antragsverfahren im Sinne des § 2 Nr. 1 KostO, weil das Familiengericht lediglich auf Antrag eines Elternteils tätig werden kann. Ein Einschreiten von Amts wegen ist gemäß § 1671 Abs. 3 BGB nur noch nach anderen Vorschriften, z.B. nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (Senat FamRZ 2001, 434 = JurBüro 2001, 97).
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte haftet der Antragsgegner für die Sachverständigenkosten, da er seinerseits auch Antragsteller hinsichtlich des gesamten Verfahrens ist, nachdem er seinerseits auch beantragt hat, dass ihm das alleinige Sorgerecht zuerkannt werden soll.
Der Antragsgegner kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Gutachten wohl mehr dem Wohl der Kinder entsprochen hätten und aufgrund des Amtsermittlungsprinzipes in Auftrag gegeben worden seien. Allein ausschlaggebend ist, dass der Antragsgegner durch seine Gegenanträge auch Antragsteller im Sinne von § 2 Nr. 1 KostO ist. Er haftet damit für alle Auslagen, die im Rahmen dieses Verfahrens dem Gericht entstehen. Nicht kommt es darauf an, wer innerhalb des Verfahrens Beweisanträge gestellt hat. Ein solcher Beweisantrag löst keine Kostenschuld aus (Korintenberg/Lappe, 14. Aufl., § " KostO, Rn. 14 Rohs/Waldner Ergänzungslieferung September 2000, § 2 KostO, Rn. 3). In gleicher Weise ist es unerheblich, ob das Gericht von sich aus ein Gutachten erholt hat oder auf Anregung einer der Beteiligten.
b) Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Staatskasse den Antragsgegner hinsichtlich der Sachverständigenkosten allein in Anspruch genommen hat. Der Antragstellerin wurde Prozeßkostenhilfe gewährt. Im Hinblick auf die Prozeßkostenhilfe kann die Staatskasse von der Antragstellerin die Zahlung der Sachverständigenkosten nicht verlangen. Der Antragsgegner haftet so mit alleine für die Sachverständigenkosten.
§ 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anzuwenden, da diese Bestimmung vorausgesetzt, dass aufgrund einer Kostenentscheidung der Gegner des Prozeßkostenhilfeberechtigten als Kostenschuldner bestimmt wird (Senat RPfl 92, 297). Im vorliegenden Fall haftet der Antragsteller jedoch kraft Gesetzes.
c) Aus der Kostengrundentscheidung des Oberlandesgericht München vom 21.12.2001 ergibt sich nicht, dass der Antragsgegner nur zur Hälfte für die Auslagen einzustehen hätte. Nach der Rechtsprechung des Senats war § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO in der Fassung vor dem 01.01.2002, die vorliegend einschlägig ist, dahingehend zu verstehen, dass diese Bestimmung lediglich eine Rechtsgrundlage für eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Gerichtsgebühren, nicht aber hinsichtlich der Gerichtsauslagen darstellt (RPfl 1992, 297). Der Senat hat deshalb einen Kostenausspruch über die "Gerichtskosten" dahingehend verstanden, dass damit nur die Gerichtsgebühren geregelt sein sollen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich aus den Entscheidungsgründen eindeutig ergibt, dass auch über die Auslagen entschieden sein soll. Dafür gibt der Beschluss des 12. Familiensenats vom 21.12.2001 jedoch nichts her.
2. Verwertbarkeit des Gutachtens
Ein Anspruch gegen den Antragsgegner entfällt nicht wegen Unverwertbarkeit der Gutachten.
Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt die Haftung einer Partei für ein Sachverständigengutachten nur bei völliger Unverwertbarkeit des Gutachtens. Die Entschädigung eines Sachverständigen für die Erarbeitung eines Gutachtens ist grundsätzlich unabhängig davon, ob das Gutachten objektiv richtig ist und wie die Parteien oder das Gericht das Gutachten bewerten, so dass der Vergütungsanspruch insbesondere auch dann besteht, wenn das Gericht das Gutachten nicht für überzeugend erachtet und deshalb nicht zur Grundlage seiner Entscheidung macht. Bürgerlich rechtliche Vorschriften etwa aus Werk- oder Dienstvertragsrecht finden keine Anwendung, weil der Stellung des Sachverständigen als Richtergehilfen mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit Rechnung getragen werden muss (RGZ 62, 54). Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme bei völliger Unverwertbarkeit der Sachverständigenleistung, wobei diese auf seinem Verschulden beruhen muss (Senatsbeschluss vom 14.08.1997 - 11 WF 992/97 -). Angesichts dessen, dass der Amtsrichter sämtliche Gutachten seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und auch einige davon vom Oberlandesgericht herangezogen wurden, kann von einer vollständigen Unverwertbarkeit keine Rede sein. Es ist nicht Aufgabe eines Kostenansatzbeschwerdeverfahrens zu überprüfen, ob Gutachten, die die Gerichte der Hauptsache für verwertbar gehalten haben, auch wirklich verwertbar waren.
Unerheblich ist, dass die Gutachterkosten teilweise in Zusammenhang mit dem Vorwurf sexueller Belästigung durch den Antragsgegner entstanden sind. Für den Anspruch der Staatskasse ist nur ausschlaggebend, dass die Auslagen in einem Verfahren, in dem der Antragsgegner auch Antragsteller ist, entstanden sind. Das Gericht kann nicht wissen, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Es war auch berechtigt, diesen Vorwürfen nachzugehen, da ohne den Versuch einer Klärung dieser Frage eine vernünftige Entscheidung zum Umgangsrecht des Antragsgegners mit seinen beiden Söhnen nicht möglich war. Einen Grundsatz, dass das Opfer einer Verleumdung der Staatskasse gegenüber keine Kosten zu tragen habe, gibt es nicht. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller Opfer einer Verleumdung war.
3. Soweit der Antragsgegner sich darauf beruft, dass ihn die Kostenhaftung existentiell treffe, ist darauf hinzuweisen, dass dies im Kostenbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden kann. Es bleibt dem Antragsgegner überlassen, Stundungs- bzw. Ratenzahlungsanträge an die Justizkasse zu stellen.
4. Höhe der Kosten
Hinsichtlich der Höhe hatte sich das Gericht nur mit den Rechnungen der GWG und der Heckscher-Klinik auseinanderzusetzen. Die Beschwerde richtet sich nicht gegen die Rechnung von Dr. SSSSSS.
5. Stundensatz
a) Aufgrund des neuen Sachvortrags stellt der Senat in Abweichung von seinem Beschluss vom 01.07.2002 im vorliegenden Fall nicht auf die Tätigkeit der GWG, sondern auf die Tätigkeit jedes einzelnen Gutachters ab (ebenso im Beschluss vom 24.04.2003 - 11 WF 1592/02 -).
Hinsichtlich der einzelnen Gutachter gilt folgendes:
b) Dr. Salzgeber und Dr. Stadler
Beide haben nicht ausreichend vorgetragen, dass sie zumindest 70 % ihrer Berufseinkünfte als gerichtliche oder außergerichtliche Sachverständige erzielen.
Aus dem Vorbringen von Dr. Salzgeber im Schriftsatz vom 04.09.2002 ergibt sich, dass die GWG, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter seinerzeit die Doktoren Salzgeber und Stadler waren, umfangreiche Leistungen für die mit ihr zusammenarbeitenden Gutachter erbringt. Es werden Räume, Geräte und Literatur zur Verfügung gestellt, Büroarbeit wird teilweise für die Sachverständigen erledigt. Hinzukommen Einarbeitung in die forensische Psychiatrie, Hilfe bei der Akquisition, Durchführung von Fachtagungen, Seminaren, Supervisionen, Gestaltung einer Homepage im Internet. Hierfür erhielt die GWG, wie gerichtsbekannt ist, von den Sachverständigen 40 % des Umsatzes. In dem Schreiben heißt es weiter, dass bei stabiler Auftragslage es zu einem gewissen Überschuß kommen kann. Mangels näherer Angaben ist es möglich, dass diese Einkünfte derart hoch sind, dass die beiden Sachverständigen ihre Berufseinkünfte nicht zu mindestens 70 % aus ihrer Sachverständigentätigkeit herleiten.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeiten der beiden Sachverständigen, die sie für die GWG und nicht unmittelbar zur Erstellung von Sachverständigengutachten erbringen, nicht Tätigkeiten als gerichtliche oder außergerichtliche Sachverständige im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 b ZSEG sind. Es handelt sich dabei um Unterstützung und Ausbildung von Sachverständigen, aber nicht um eigentliche Sachverständigentätigkeiten.
c) Sachverständiger ZZZZZZ
Der Sachverständige hat erklärt, zu über 95 % als Sachverständiger für das Gericht tätig zu sein. Es ist ihm daher ein Zuschlag in Höhe von 50 % zuzuerkennen.
d) Sachverständiger WWWWWW
Aufgrund dessen Erklärung ist ein Zuschlag von 50 % , anzuerkennen.
e) Heckscherklinik
Insoweit wird kein Zuschlag geltend gemacht.
6. Stundenzahl
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist unter dem Begriff "erforderliche Zeit" im Sinne von § 3 Abs. 2 ZSEG derjenige Zeitaufwand zu verstehen, den ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität zur Beantwortung der Beweisfragen benötigt. Hiernach sind zwar weder die Angaben des Sachverständigen noch die von ihm tatsächliche aufgewendete Zeit schlechthin für die Entschädigung maßgebend. Indessen wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind. Ein Anlaß zur Nachprüfung, ob die vom Sachverständigen berechnete Zeit auch erforderlich war, wird in der Regel auch dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (Senat JurBüro 1982, 1228; Beschluss vom 19.10.1995 - 11 W 2415/95). Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. etwa Kammergericht JurBüro 1994, 1066; OLG Düsseldorf 1986, 1688, OLG Frankfurt MDR 1987, 419).
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gilt für die geltend gemachten Rechnungen folgendes:
a) Rechnung der GWG vom 11.08.1999 über 3.630,78 DM bezüglich Gutachten vom 19.11.1998 Bl. 96 ff. (Dres. Salzgeber und Stadler).
Hinsichtlich dieser Rechnung gibt es zwei Positionen, die derartig überhöht erscheinen, dass eine Nachprüfung erforderlich erscheint.
Zu beanstanden ist die Position "Studium der Akten 3 Stunden". Einschließlich nachgereichter Schriftsätze umfaßte die Akte 60 Blatt und noch ein paar Anlagen. Auch wenn man berücksichtigt, dass der Sachverständige Dr. Stadler neben dem Sachverständigen Dr. Salzgeber die Akten noch einmal gelesen hat, so kommt allenfalls ein Zeitraum von 2 Stunden in Betracht. Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass der Sachverständige WWWWWW, der das Gutachten vom 22.04.1999 erstellt hat, für das Studium der Akten nur eine Stunde benötigt hat, obgleich sich die Akte inzwischen erweitert hatte.
Erheblich zu kürzen waren die 10 Stunden, die für die Gutachtenerstellung in Ansatz gebracht wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Auswertung des Datenmaterials bereits 2 Stunden berücksichtigt waren. Desweiteren setzt sich das Gutachten im Wesentlichen zusammen aus dem Lebenslauf des Antragsgegners, Angaben des Antragsgegners zu den Tatvorwürfen und einer Beschreibung des Untersuchungsvorgangs. Diese Vorgänge können, da davon auszugehen ist, dass bei der Exploration und bei der Untersuchung mitgeschrieben wurde, ohne weiteres herunterdiktiert werden. Die Auswertung konnte auch keine große Mühe mehr machen, nachdem für diese bereits 2 Stunden gesondert in Rechnung gestellt wurden. Das Gutachten umfaßt 33 Seiten, wobei teilweise das Beweisthema angegeben wird und Literaturhinweise enthalten sind.
Der Senat ist davon überzeugt, dass eine derartige Gutachtenserstellung von einem oder zwei Sachverständigen von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität in 6 Stunden erfolgt.
Damit sind insgesamt 18 Stunden anzusetzen.
b) Rechnung der GWG vom 07.03.1999 über 466,90 DM betreffend Stellungnahme vom 02.03.1999 (Stellungnahme 81. 93 ff., Rechnung I Dr. Salzgeber).
Hier hat der Sachverständige Salzgeber für die Auswertung eine Stunde und für die Stellungnahme zwei Stunden in Ansatz. Für die Lektüre von Prof. Dr. Undeutsch vom 01.02.1999 benötigt ein Leser, der nicht Sachverständiger ist, etwa 7 Minuten. Dabei gibt es viele allgemeine Ausführungen über die Zuverlässigkeit des Polygraphenverfahrens, das ein mit diesem Verfahren vertrauter Sachverständiger nur überfliegen muß. Betrachtet man sodann die 1 1/2 Seiten lange Stellungnahme, bei der jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass außer ein nochmaliges Überfliegen des eigenen Gutachtens von dem Sachverständigen Dr. Salzgeber weitere Recherchen erforderlich waren, so ist auszuschließen, dass ein durchschnittlicher Sachverständiger für alle Vorgänge zusammen 3 Stunden benötigt.
Vielmehr sind 1,5 Stunden = aufgerundet 2 Stunden in Ansatz zu bringen.
c) Rechnung der GWG vom 11.08.1999 über 5.816,96 DM. Gutachten des Sachverständigen ZZZZZZ vom 11.08.1999 (Gutachten Bl. 221 ff; Rechnung II 1).
Die in Rechnung gestellte Stundenzahl gibt keinen Anlass für eine Korrektur.
d) GWG Rechnung vom 11.08.1999 über 3.317,37 DM, Gutachten des Sachverständigen WWWWWW vom 22.04.1999 (Gutachten Bl. 139 ff, Rechnung II 3).
Diese Rechnung war angemessen.
e) GWG Rechnung vom 16.09.1999 über 898,74 DM – Teilnahme des Sachverständigen ZZZZZZ am Termin vom 14.09.1999 (Gerichtsprotokoll B1. 367 ff; Rechnung III).
Diese Rechnung ist nicht zu korrigieren.
f) Rechnung der Heckscher-Klinik vom 09.05.2001 über 9.898,90 DM. Gutachten von Frau Dr. SSSSSS und Dr. BBBBBB.
Das Gericht hat der mit der Begutachtung beauftragten Heckscher-Klinik mit Verfügung vom 21.08.2002, die am 22.08.2002 an die Heckscher-Klinik herausging, aufgegeben, ihre Rechnungen aufzugliedern, wobei genau angegeben wurde, weiche Gliederungspunkte zu beachten sind.
Hierauf ist bis heute keine Stellungnahme erfolgt. Dem Gericht wurde damit eine Überprüfung der Rechnungen unmöglich gemacht. Das Gericht hat deshalb einen Betrag zu Grunde gelegt, der mindestens erforderlich gewesen ist. Dabei hat es sich auch an der Entschädigung für Gutachten der GWG in der vom Gericht korrigierten Form orientiert.
Das Gericht hat deshalb einen Abschlag von 121 Stunden auf 85 Stunden hinsichtlich des Gutachtens vom 09.05.2001 vorgenommen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Seiten 8 - 37 des schriftlichen Gutachtens unnötig sind. Es ist kein Gesichtspunkt ersichtlich, nach dem es erforderlich wäre, dass in dem Gutachten noch einmal der allen Beteiligten ohnehin bekannte Inhalt des Aktes zusammengefaßt wird. Weiter war zu berücksichtigen, dass die Seiten 39 - 94 sich im wesentlichen mit der Wiedergabe von Aussagen und Vorgängen, ohne deren Bewertung, befaßt. Eine derartige Wiedergabe läßt sich anhand der Notizen relativ schnell abdiktieren.
g) Rechnung der Heckscher-Klinik vom 09.05.2001 über 1.778,80 DM. Ergänzungsgutachten von Dipl.-Psych. BBBBBB (Gutachten Bl. 873 ff; Rechnung VIII 1).
Hier gelten die gleichen Gründe wie bei der Rechnung über 9.898,90 DM.
Im Hinblick darauf, dass allerdings nicht erkennbar ist, dass unnötige Arbeiten ausgeführt wurden, war nur ein Abzug um 5 Stunden angebracht.
6. Rechnungen
Es ergeben sich damit folgende Abzüge in den Sachverständigenrechnungen
a) Rechnung der GWG vom 11.08. 1999
Die Sachverständigen haben einen Anspruch in Höhe
von 18 Stunden à 85 DM = 1.530,00 DM
Zuerkannt wurden 2.932,50 DM
abzuziehender Betrag 1.402,50 DM
b) Rechnung der GWG vom 07.03.1999
Der Sachverständige hat einen Anspruch von 2 Stunden
à 85 DM = 170,00 DM
zuerkannt wurden bislang 382,50 DM
abzuziehen sind somit 212,50 DM
c) Rechnung der Heckscher Klinik vom 09.65.2001 über 9.898,90 DM abzuziehen sind
36 Stunden à 75 DM = 2.700,00DM
Schreibgebühren für 29 Seiten x 4 DM = 116,00DM
abzuziehen sind 2.816,00 DM
d) Heckscherklinik vom 09.05.2001 über 1.778,80 DM
abzuziehen sind 5 Stunden à 75 DM = 375,00DM
insgesamt abzuziehen sind damit 4.806,00 DM
Der vom Antragsgegner der Staatskasse geschuldete Betrag reduziert sich damit um 4.806,00 DM = 2.457,27 Euro von bislang 15.837,72 Euro auf 13.380,45 Euro.
IV.
Einer Kostenentscheidung bedurfte es im Hinblick auf §§ 14 Abs. 7 KostO, 16 Abs. 5 ZSEG nicht.
Die GWG-Sachverständigen in Deutschland
Stand 05.10.2006 auf:
http://www.gwg-institut.com/sachverst/sachverst-brd.htm
Die GWG-Sachverständigen in Deutschland
Die im Folgenden genannten Sachverständigen arbeiten unabhängig von der GWG-München. Jede(r) Sachverständige erstellt ihre (seine) Gutachten in eigener Verantwortung.
Es werden bei der folgenden Auflistung nur die Leiter/innen der GWG-Kooperationspartner angegeben. Die Angaben zu den Schwerpunkten beziehen sich auf alle dort tätigen Diplom-Psychologen/ innen, die als Sachverständige tätig sind.
Die Sachverständigen im zentralen Büro in München finden sie auf einer eigenen Seite.
Aktuelle Änderungen können Sie im zentralen Büro in München erfahren unter Telefon: +49 (0)89/ 448 1282
Die Sachverständigen werden nach ihrer Vorwahl gegliedert
Vorwahl: 02... Vorwahl: 06...
Vorwahl: 03... Vorwahl: 07...
Vorwahl: 04... Vorwahl: 08...
Vorwahl: 05... Vorwahl: 09...
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Vorwahl: 02…
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GWG-Münster
Heidrun Rieder und Kollegen und Kolleginnen
Erphostraße 40
48145 Münster
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e-mail: rieder@muenster.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Missbrauchs, Psychotherapie bei Trennung- und Scheidungskrisen
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Dr. Hubert Hermes Psychotherapeut Grimmelshausenweg 29 59494 Soest Tel.: 02921-3455230 Fax: 02921-3455232 e-mail: Hubert.Hermes@t-online.de
portugiesische Sprachkenntnisse Familiengerichtliche Fragestellungen und Beurteilung von psychischen Störungen
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GWG-Siegen
Wilfried Petri
Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP /DGPs;
Struthstr.6
57290Neunkirchen
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Fax: +49 (0)2735/65 82 94
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Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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GWG-Herdecke
Dr. Hella-Kristina Garten
Altes Feld 29
58313 Herdecke
Fon.: +49 (0)233/73 53 7
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
Pia Klitzke-Wüst
Am Zehnthof 149
44141 Dortmund
Tel.: 0231-22267866
Fax: 0231-22267864
e-mail: etc@ppminds.de
Arbeitsfelder: Verfahrenspflegschaften
Familiengerichtliche Fragestellungen
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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GWG-Neuss
Ralf Schnicke
Hochstrasse 1
41460 Neuss
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Fax: +49 (0)2131/38 48 58
e-mail: schnicke@pifap.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
zusätzlich besondere Qualifikation für die Begutachtung von Alkohol- und Drogenproblematiken im Familienbereich
Diplom-Psychologin Inci Genc,
spricht fließend sowohl deutsch als auch türkisch und verfügt über fundierte Kenntnisse der Familiendynamik im islamischen Kulturkreis.
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Vorwahl: 03…
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GWG-Erfurt
Aili Linnakangas
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs;
Rudolfstr. 2
99092 Erfurt
Fon/Fax:+49 (0)361 / 22 63 049
mobil. +49 (0)173 2050892
e-mail: GWG-Aili@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG Jena
Carola Wagner
Postfach 100313
07703 Jena
Fon: +49 3641 426919
Fax: +49 3641 426919
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Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
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GWG Naumburg
Gerlinde Bartsch
Dompredigergasse 5
06618 Naumburg
Fon: +49 (03445) 200006
e-mail: gerlindebartsch@web.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
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GWG-Dresden
Anke Hänsel
Loschwitzer Str. 32
01309 Dresden
Fon: +49 (0)351/3745249
mobil: 01792376220
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Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG Berlin
GWG Berlin c/o Prof. Dr. Peter Schmuck
Technische Universität Berlin
Institut für Psychologie und Arbeitswissenschaft
Franklinstr. 28/29, Sekr. 3-8
10587 Berlin
Fon: +49 (0)30 /31 42 46 72 oder +49 (0)30/ 47 47 43 53
Fax: +49 (0)30/ 31 42 52 74
e-mail: schmuck@gp.tu-berlin.de
Arbeitsfelder:
Familiengerichtliche Begutachtung (P. Schmuck, A. Huber, A. Groh)
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
Aussagepsychologie/Begutachtung bei Missbrauchsvorwürfen (B. Zietlow)
Psychiatrische/Sexualmedizinische Begutachtung (M. Sütfels)
Mitglieder:
Dipl.-Psych. Dr. Arnold Groh
Dipl.-Psych. Dr. Anne Huber
Mediatorin BAFM; psychologische Psychotherapeutin
Fon: +49 (0)30 /47474353
Dipl.-Psych. Prof. Dr. Peter Schmuck
Dipl.-Psych. Bettina Zietlow
Dipl.-Psych. Joerg Paschke
Dr. med. Michael Sütfels, Arzt für Psychiatrie
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Vorwahl: 04…
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GWG-Leer
Nicole Fischer
Mühlenstr. 126
26789 Leer
Fon: +49 (0)491/99 23 636
Fax: +49 (0)491/ 99 23 650
Arbeitsfelder: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
--------------------------------------------------------------------------------
GWG Brokstedt
IIsabell Reinhardt-Rump
Siek 38
24616 Brokstedt
Fon: +49 4324 1443
Fax: +49 0721 / 151 49 51 22
e-mail: Isabell.Reinhardt-Rump@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
--------------------------------------------------------------------------------
GWG-Loit / Schleswig
Klaus-D. Wagner
Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP / DGP
Schwonhöh 1
24888 Loit / Schleswig
Fon: +49 (0)4641/1667
Fax: +49 (0)4641/1618
e-mail: klaus-d.wagner@nisob.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen, Glaubhaftigkeitsbegutachtung,
Berufliche Eignungsdiagnostik
--------------------------------------------------------------------------------
GWG-Hamburg
Eveline Sonn
Wittigstieg 26a
22149 Hamburg
Fon: +49 (0)40/67 24 23 3
e-mail: ESonn@t-online.de
Arbeitsfelder:: Familiengerichtliche Fragestellungen
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
--------------------------------------------------------------------------------
GWG-Oldenburg
Margarete Pilotek
Bussardweg 16
26160 Bad Zwischenahn
Fon: +49 (0)4486/8824
e-mail: Pilotek.BadZwischenahn@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
--------------------------------------------------------------------------------
Vorwahl: 05…
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GWG-Hameln/Hannover
Dr. Wolfgang Schrader
Kopmanshof 42
31785 Hameln
Fon: +49 (0)5151/27403
e-mail: WSCHRA 7320.@AOL.com
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG Ostwestfalen/Lippe
Elke Bretz
Kirchbreite 25
32584 Löhne
Fon: +49 (0)511/97 94 622 oder +49 (0)5731/8850
Fax: +49 (0)511/97 92 025
e-mail: elkebretz@freenet.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung, Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Kindern und Jugendlichen, Mediation
Ludwina Poll
Schlosshofstr. 89
33615 Bielefeld
Fon: +49 (0)521/8 94 94 18
Fax: +49 (0)521/8 94 96 39
e-mail: praxisPoll@gmx.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung, Familientherapie
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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GWG Kassel
Robert Heß
Friedrich-Ebert-Str. 14
34117 Kassel
Fon: +49 (0)561 / 937 20 58
und Christiane Tolkmit
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
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GWG-Halberstadt
Aili Linnakangas c/o Weigmann
Klusstr. 8
38820 Halberstadt
Fon: +49 (0)173 20 50 892
e-mail: GWG-Aili@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
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Vorwahl: 06…
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GWG-Trier
Stefanie Stahl
Saarstraße 58
54290 Trier
Fon: +49 (0)651/70 00 90
e-mail: Stef.Stahl@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung
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GWG-Frankenberg /Eder
Gabriele Fock
Steinweg 11
35066 Frankenberg / Eder
Tel.:+49 (06451) 715789
Fax:+49 (06451) 718556
e-mail: gabriele.fock@t-online.de
Diplom Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin Approbiert sei 1999
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
Regionaler Schwerpunkt: Nordhessen / Sauerland
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GWG-Frankfurt/Hessen
Stresemannstr. 17,
61462 Königstein
Tel: 06174 / 2996-30
Fax: 06174 / 2996-35
e-mail: RuS.Kuemmerle@t-online.de
Leiterin der GWG Hessen: Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle,
Jahrgang 1957, Diplom-Psychologin, Klin. Psychologin BDP, Supervisorin BDP, Tätigkeit als forensisch-psychologische Sachverständige im Rahmen der GWG seit 1986, jetzt hauptberuflich
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs;
Schwerpunkte:
Gutachten in Familien- und Vormundschaftsverfahren zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
Aussagepsychologische Begutachtung der Glaubhaftigkeit kindlicher Zeugenaussagen in familienrechtlichen sowie strafrechtlichen Verfahren
Leitung eines BDP Fachteams zur Ausbildung Forensischer Psychologinnen
Durchführung forensisch-psychologischer Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Justiz- und Jugendbehörden
Regionaler Schwerpunkt: Rhein-Main-Gebiet
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Melanie Sauerland
Jahrgang 1976, Diplom-Psychologin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie, Universität Gießen; Promotion zu einem aussagepsychologischen Thema
Schwerpunkte:
Gutachten in Familien- und Vormundschaftsverfahren zu Frage des Sorge- und Umgangsrechts
Gutachten zur Adoptionseignung
Regionaler Schwerpunkt: Gießen, Mittelhessen
Monika Kleppe
Jahrgang 1966, Erzieherin, Diplom-Psychologin (Studium an der JWG-Universität Frankfurt / M.), Forschungstätigkeit: Wahrnehmungsleistungen im Kleinkind- und Kindergartenalter; Bezugssystemforschung.
Schwerpunkte:
Gutachten in Familien- und Vormundschaftsverfahren zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
Gutachten zur Adoptionseignung
Verfahrenspflegschaften
Dr. Heinz Werner Gödert
Jahrgang 1970, Diplom-Psychologe
Beruflicher Werdegang
Studium der Psychologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Diplom 1998,
1998 - 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz, Forschungsschwerpunkt und Promotion zum Thema Forensische Glaubhaftigkeitsbeurteilung
Schwerpunkte
Aussagepsychologische Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in familienrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren
Magdalena Vogel
Jahrgang 1962, Diplom-Psychologin
Tel 0 61 74 / 29 96 30; Fax 0 61 74 / 29 96 35
Beruflicher Werdegang
Berufstätigkeit als examinierte Krankenschwester
Studium der Psychologie an der Technischen Universität Darmstadt mit den Schwerpunkten: Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie
Diplom 1995,
Berufstätigkeit bei Bildungsträgern mit unterschiedlichen Klientel, darunter psychisch beeinträchtigte Personen, sozial benachteiligte Jugendliche und ihre Familien
Betreuungshelferin für ein Jugendamt; Arbeit mit Eltern und Kindern in schwierigen Familienverhältnissen, begleiteter Umgang
Gutachterin in der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie
Schwerpunkte
Gutachten in Familien- und Vormundschaftsverfahren zu Frage des Sorge- und Umgangsrechts
Regionaler Schwerpunkt: Darmstadt, Südhessen
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GWG-Landau
Irmtraud Roux
Fachpsychologin für Rechtspsychologie
Ostring 33
76829 Ilbesheim/Landau
Fon: +49 (0)6341/93 00 02
e-mail: IRoux@aol.com
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Missbrauchs
Sprachen: englisch und französisch
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GWG-Mannheim
Martina Herdieckerhoff
B 2, 5
68159 Mannheim
Tel. 0621/1787821
m.herdieckerhoff@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung, psychologische Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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GWG Unterfranken
Dr. Susanne Weißenberger
Psychologische Psychotherapeutin
Frankfurter Str. 10
61462 Königstein
Fon: 06021/371 994
Fax: 06021/371 995
e-mail: susanne_weissenberger@hotmail.com
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung, psychologische Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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Vorwahl: 07…
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GWG-Freiburg
Ralf Rieser und Wolfgang Neff
Hornusstrasse 16
79108Freiburg
Fon: +49 (0)761/ 29 23 331
e-mail: d-p.rieser@t-online.de
e-mail: wolfgangneff@gmx.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG-Stuttgart
Jutta Matthäy-Eberl
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGP
Bismarckstr. 69
70197 Stuttgart
Tel.: 0711 / 509064
Fax: 0711 / 5000641
Arbeitsfelder: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs; Familiengerichtliche Fragestellungen
Manuela Junker-Moch
Diplompsychologin
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs;
König-Karl-Str. 3
70372 Stuttgart
Tel.: 0711-5306418
e-mail: JunkerMoch@aol.com
Arbeitsfelder:
Familiengerichtliche Fragestellungen
Adoptionsbewerbungen
Nadine Reiband
Diplompsychologin
Bismarckstr. 69
70197 Stuttgart
Tel.: 0711 / 509064
Fax: 0711 / 5000641
Arbeitsfelder:
Familiengerichtliche Fragestellungen
Adoptionsbewerbungen
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GWG-Singen / Konstanz
Johannes Preisendanz
Hegaustr. 27a
78224 Singen
Tel.: +49 (0)7731/ 78 98 39;
Fax: +49 (0)7731/78 98 40
e-mail: Preisendanz.Konstanz@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Fragestellungen
Adoptionsbewerbungen
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GWG Karlsruhe
Evelyn Class
Weinbrennerstr. 38
76135 Karlsruhe
Fon: +49 (0) 721 8301955
e-mail: eclass@arcor.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung, Begutachtung bei
Adoptionsbewerbungen
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Vorwahl: 08…
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GWG-Augsburg
Gabriele Weidenfeller, Dr. Stella Stehle, Daniela Thume
Heilig-Kreuz-Str. 24a
86152 Augsburg
Fon: +49 (0)821/34 94 373
e-mail:Gabriele.Weidenfeller@augsburg.netsurf.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Missbrauchs
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GWG Kempten / Allgäu
Günter M. Drechsel
Öffentlich best. und vereidigter Sachverständiger
Für Forensische Psychologie
Sandstr. 5
87439 Kempten
Fon: +49 831 23765
Fax: +49 831 10599
e-mail: guenter.drechsel@t-online.de
Arbeitsfelder: Familiengerichtliche Begutachtung,
Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Namensänderung,
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GWG-Passau
Carina Lang
c/o GWG-München
Rablstr. 45
81669 München
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Vorwahl: 09…
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GWG-Regensburg
Dr. Cordelia Volland,
öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
Jakobstr. 4
93047 Regensburg
Fon: +49 (0)941/ 8903460
e-mail: cv@cordelia-volland.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs,
Familienmediation, Begutachtung nach
§ 6 WaffG
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GWG-Bayreuth
PD Dr. Wolfgang Vehrs
öffentlich beeidigter und bestellter Sachverständiger für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Oberobsang 13 A
95445 Bayreuth
Fon: +49 (0)921/ 44068
e-mail: wolfgang@vehrs.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
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GWG-Bamberg
Dr. Caroline Spielhagen
Nürnberger Strasse 108e
96050 Bamberg
0951-2093903
E-Mail: caroline.spielhagen@michal-spielhagen.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Begutachtung von Adoptionsbewerbern
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GWG-Nürnberg
Irmgard Bräutigam, Isabella Jäger, Claudia Eckardt, Dr. Dieter Schwarz, Jenny Behling
Lerchenstraße 46
90425 Nürnberg
Fon: +49 (0)911/34 57 69
Claudia Eckardt: e-mail:info@claudia-eckhardt.de
Dr. Dieter Schwarz e-mail: Dr..Dieter.Schwarz@t-online.de
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
Ines Porst-Bernau,
Diplom-Psychologin und Pädagogin, Schwerpunkt: Familienrechtliche Fragestellungen und Auslandsadoptionen,
Fon: 09431/751699,
Email: InesPorst@web.de
Selbstdarstellung der GWG entnommen von
Die GWG-Sachverständigen in Deutschland
Die folgende Auflistung erfolgt nach der regionalen Struktur Deutschlands.
Die GWG-Zweiginstitute arbeiten unabhängig von der GWG-München, jede(r) Sachverständige erstellt ihre (seine) Gutachten in eigener Verantwortung.
Es werden bei der folgenden Auflistung nur die Leiter/innen der GWG-Zweiginstitute angegeben. Die Angaben zu den Schwerpunkten beziehen sich auf alle dort tätigen Diplom-Psychologen/ innen, die als Sachverständige tätig sind.
Die Sachverständigen im zentralen Institut in München und die im Raum Frankfurt finden sie auf einer eigenen Seite
Aktuelle Änderungen können Sie im zentralen Institut in München erfahren unter Telefon 089/4481282
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GWG-Brokstedt (bei Kiel)
Isabelle Reinhardt-Rump
Siek 38
24616 Brokstedt
Tel.: 04324/1443
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: info@isabellrr.de
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GWG-Loit / Schleswig
Klaus-D. Wagner
Schwonhöh 1
24888 Loit / Schleswig
Tel.: 04641/1667; Fax: 04641/1618
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen, Glaubhaftigkeitsbegutachtung,
Berufliche Eignungsdiagnostik
e-mail: NISOB@nisob.de
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GWG-Hamburg Eveline Sonn
Wittigstieg 26a
22149 Hamburg
Tel.: 040/6724233
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen e-mail: ESonn@t-online.de
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GWG-Oldenburg
Margarete Pilotek
Bussardweg 16
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04486/8824
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: Pilotek@t-online.de
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GWG-Leer
Nicole Fischer
Mühlenstr. 126
26789 Leer
Tel.: 0491/9923636
Fax: 0491/ 9923650 Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
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GWG-Hameln/Hannover
Dr. Wolfgang Schrader
Kopmanshof 42
31785 Hameln
Tel.: 05151/27403
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: WSCHRA 7320.@AOL.com
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GWG-Löhne/Ostwestfalen-Lippe
Elke Bretz
Kirchbreite 25
32584 Löhne
Tel.: 05731 / 8850; 0511 9794622
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: Elke.Bretz@stud.uni-hannover.de
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GWG-Kassel
Christiane Tolkmitt
Herkulesstr. 12
34119 Kassel
Tel.: 0561/ 7391668
Fax: 0561 7391661
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs e-mail: c.tolkmitt@libero.it
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GWG-Halberstadt
Frau Aili Linnakangas c/o Weigmann
Klusstr. 8
38820 Halberstadt
Tel. 0173 2050892
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: GWG-Aili@t-online.de
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GWG-Erfurt
Frau Aili Linnakangas
Rudolfstr. 2
99092 Erfurt
Tel. und Fax: 0361 / 2263049
Tel. 0173 2050892
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: GWG-Aili@t-online.de
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GWG-Jena
Carola Wagner
Dornburger Str. 55
07743 Jena
Tel.: 03641 / 426919
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen e-mail: carola_wagner@t-online.de
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GWG-Dresden Anke Hänsel Merseburger Str. 2 01309 Dresden Tel.: 0351/3745249; 01792376220 Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen e-mail: ankehaensel@hotmail.com
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GWG-Berlin (Familienrecht)
Dr. Arnold Groh Laubenheimer Str. 36 14197 Berlin Tel.: 030 / 8227854
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen e-mail: a.groh@usa.net
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GWG-Berlin (Glaubhaftigkeit von Zeugen)
Bettina Zietlow Sybelstr. 68 10629 Berlin Tel.: 030 / 88680393
Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs e-mail: BettinaZietlow@web.de
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GWG-Münster
Heidrun Rieder
Erphostraße 40
48145 Münster
Tel.: 0251/39 32 72
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
Psychotherapie bei Trennung- und Scheidungkrisen
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GWG-Trier
Stefanie Stahl
Saarstraße 58
54290 Trier
Tel.: 0651/700090
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: Stef.Stahl@t-online.de
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GWG- Raum Saarland/ Losheim am See
Irmgard Weber
Zum Igelsborn 14
66679 Losheim am See
Tel.: 06872 / 91119
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen Strafrecht, Glaubhaftigkeitsbegutachtung
e-mail: Weber-Losheim@t-online.de
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GWG-Siegen
Wilfried Petri
Hambergstraße 13
57074 Siegen
Tel.: 0271/2390520
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: Wilfried.Petri.GWG@t-online.de
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GWG-Herdecke
Dr. Hella-Kristina Garten
Altes Feld 29
58313 Herdecke
Tel.: 0233/73537
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG-Neuss Ralf Schnicke;
Hochstrasse 1
41460 Neuss
Tel.: 02131/499475
Fax: 02131/384858
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
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GWG-Frankfurt / Hessen siehe auch eigene Seite
Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle
Frankfurter Strasse 10
61462 Königstein
Tel.: 06174 / 2996-30
Fax: 06174 / 2996-35
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: RuS.Kuemmerle@t-online.de
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GWG-Singen / Konstanz
Manuela Junker-Moch und
Johannes Preisendanz
Hegaustr. 27a
78224 Singen
Tel.: 07731/ 184057
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: Preisendanz.Konstanz@t-online.de
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GWG-Baden-Baden
Heide Strunk
Mozartstr. 1
76756 Bellheim
Tel.: 07272/5986
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
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GWG-Karlsruhe
Evelyn Class und
Heide Strunk
Weinbrennerstr. 38
76135 Karlsruhe
Tel.: 0721/8301955
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: Evelyn.Class@t-online.de
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GWG-Landau
Irmtraud Roux
Ostring 33
76829 Ilbesheim/Landau
06341/93 00 02
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: IRoux@aol.com
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GWG-Freiburg
Ralf Rieser Hornusstrasse 16 79108 Freiburg
Tel.: 0761/ 29 23 331
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen e-mail: d-p.rieser@t-online.de
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GWG-Freiburg-Tiengen
Adolf Spreider
Im Hubhof 20a
79112 Freiburg-Tiengen
Tel.: 07664/4193
Fax: 07664/4193
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: aspreider@t-online.de
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GWG-Stuttgart
Jutta Matthäy-Eberl und Manuela Junker-Moch
König Karl Str. 3
70372 Stuttgart
Tel.: 0711 / 5090641
Fax: 0711 / 5090641 Schwerpunkt: Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs; Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: JunkerMoch@aol.com
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GWG-Augsburg
Gabriele Weidenfeller
Mittleres Pfaffengäßchen 9
86152 Augsburg
Tel.: 0821/34 94 373
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs e-mail: Gabriele.Weidenfeller@augsburg.netsurf.de
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GWG-Kempten
Günter Drechsel
Sandstraße 5
87439 Kempten
Tel.: 0831/2 37 65
Fax: 0831 / 10599
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
Kassenzugelassener Psychotherapeut für Verhaltenstherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
e-mail: Guenter.Drechsel@t-online.de
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GWG-Nürnberg
Irmgard Bräutigam, Isabella Jäger, Claudia Eckardt, Dr. Dieter Schwarz
Lerchenstraße 46
90425 Nürnberg
Tel.: 0911/34 57 69
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
Claudia Eckardt: e-mail: info@claudia-eckhardt.de
Dr. Schwarz e-mail: "Dr..Dieter.Schwarz"@t-online.de
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GWG-Regensburg
Gerlinde Karger, Dr. Cordelia Volland
Jakobstr. 4
93047 Regensburg
Tel.: 0941/54141
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: Cordelia.Volland@t-online.de
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GWG-Bayreuth
PD Dr. Wolfgang Vehrs
Oberobsang 13 A
95445 Bayreuth
Tel.: 0921/ 44068
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Fragen des sexuellen Mißbrauchs
e-mail: Vehrs-Bth@t-online.de
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GWG-Würzburg
Ina Schweizer
Rothweg 11
97268 Kirchheim
Tel.: 09366/ 99868
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen
e-mail: G_Schweizer@t-online.de
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GWG-Aschaffenburg
Dr. Susanne Weißenberger
Schurzstr. 16
63743 Aschaffenburg
Tel.: 06021/ 371994 Fax: 06021/371995
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen, Aussagepsychologische Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in familienrechtlichen sowie strafrechtlichen Verfahren e-mail: Susanne_Weissenberger@hotmail.com
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GWG-Passau
Lisa Wagner
Steiningergasse 5
94032 Passau
Tel.: 0851/3 44 26
Schwerpunkt: Strafrecht, Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Publikationen der GWG
Kurz-Kümmerle, S. (1984). Verhaltensmedizin in der Zahnheilkunde, Verhalten bei Zahnarzt und Kind zur Vorhersage von Risikofaktoren für Angstverhalten von Kindern bei Zahnbehandlungen", Universität Tübingen, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1985). Gutachtenkonzept der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie. In: Duss-von-Werdt (Hrsg.), Kindeszuteilung, S. 189 - 207. Zürich: Institut für Ehe und Familie.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1986). Die Begutachtung bei familiengerichtlichen Fragestellungen - rechtliche Situation und Möglichkeiten der Begutachtung. In: Schorr, A. (Hrsg.) Bericht über den 13. Kongreß für Angewandte Psychologie. S. 327 - 331. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
Salzgeber, J. (1989). Familienpsychologische Begutachtung. München: Profil. (Doktorarbeit)
Salzgeber, J. Mitautor der BDP-Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten, BDP 1988
Salzgeber, J.; Stadler, M.; Drechsel, G; Vogel, Ch.; (Hrsg.) (1989). Glaubhaftigkeitsbegutachtung. München: Profil.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1990). Familienpsychologische Begutachtung. München: Psychologie Verlags Union.
Salzgeber, J. & Höfling, S. (1991). Der diagnostische Prozeß bei der Familienpsychologischen Begutachtung. Ein Beitrag zur Datenbasis und zur Intervention des psychologischen Sachverständigen im Rahmen des Begutachtungsprozesses. Zentralblatt für Jugendrecht, 7/8, S. 388 - 394.
Salzgeber, J; Vogel, Ch. & Partale, C. (1991). Relevanz von Alkoholproblemen bei Sorge- und Umgangsregelungen aus Psychiatrisch-Psychologischer Sicht, Familie und Recht, 6.
Lederle, O.; Niesel, R.; Salzgeber, J. & Schönfeld, U. (1990). Eltern bleiben Eltern. Hrsg.: DAJEB im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung.
Salzgeber, J.; Stadler, M. (1992). Psychologische Sachverständigengutachten, Familiendynamik, 4, S. 375-376.
Salzgeber, J.; Scholz, S.; Wittenhagen, F.; Aymans, M. (1992). Die psychologische Begutachtung sexuellen Mißbrauchs in Familienrechtsverfahren. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FamRZ, 11, S. 1249 - 1256.
Salzgeber, J. (1992). Der psychologische Sachverständige im Familiengerichtsverfahren. München, Beck. (völlig überarbeitete Doktorarbeit)
Salzgeber, J. & Höfling, S. (1992). Rahmenbedingungen und Möglichkeiten von Interventionen bei der familienrechtlichen Begutachtung. In: Kühne, A. (Bd.-Hrsg) Aktuelle Beiträge zur Rechtspsychologie. Bonn: Dt. Psychologen Verlag.
Salzgeber, J. & Höfling, S. (1993). Familienpsychologische Begutachtung. Rahmenbedingungen und Möglichkeiten psychologischer Interventionen. Zentralblatt für Jugendrecht, 5, S. 238 - 245.
Menzel, P. (1993). Fremdverstehen und Angst. Fremdenangst als kulturelle und psychische Disposition und die daraus entstehenden interkulturellen Kommunikationsprobleme. Ein ethnopsychoanalytischer Beitrag zur Ethnologie der Migration unter Berücksichtigung der Ethnomedizin und der angewandten "Cross-Cultural-Psychology". Bonn: Holos, 1993.
Haase, W. & Salzgeber, J. (1994). Interdisziplinäre Kooperation in Familienkonflikten unter Berücksichtigung der Erfahrungen eines Arbeitskreises am Amtsgericht München. Zentralblatt für Jugendrecht, 1, S. 10 - 17.
Haase, W. & Salzgeber, J. (1994). Interdisziplinäre Kooperation in Familiensachen. Familie und Recht (FuR), 1, 16 - 22.
Salzgeber, J. (1994). Kurze Anmerkungen zum neuen ZSEG. Praxis der Rechtspsychologie, 2, S. 88 - 89.
Salzgeber, J. (1994). Psychologische Begutachtung und Mediation. Praxis der Rechtspsychologie, 2, S. 118 - 121.
Stadler, M. (1994). Psychologische Begutachtung bei familiengerichtlichen Fragestellunge zu Sorge- und Umgangsregelungen. Doktorarbeit.
Menzel. P. (1994). Psychoanalytisch-tiefenhermeneutische Analyse kultureller Objektivationen am Beispiel des Dokumentarfilms "Den Gottlosen die Hölle. Der Islam im zerfallenden Sowjetreich " von Peter Scholl-Latour. In: Der Islam in den Medien. hrsg. vom Medienprojekt Tübinger Religionswissenschaft. Güthersloh: Güthersloher Verlagshaus.
Salzgeber, J.; Vogel, Ch.; Partale, C.; Schrader, W.; (1995). Zur Frage der Erziehungsfähigkeit aus Medizinisch - Psychologischer Sicht bei gerichtlichen Fragen zu Sorge- und Umgangsregelungen, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FamRZ, 21, S. 1311 - 1322.
Salzgeber, J. (1995). Kurze zusätzliche Anmerkung zum ZSGE, Praxis der Rechtspsychologie, 1/2, S. 30.
Salzgeber, J. (1995). Familienpsychologische Begutachtung im Auftrag der Familiengerichte zur Frage der Rückführung eines Kindes im Rahmen des Haagener Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführungen, Praxis der Rechtspsychologie, 1/2, S. 43 - 48.
Salzgeber, J. (1995). Kosten von psychologischen Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsverfahren aus der Sicht des psychologischen Sachverständigen, Familie Partnerschaft Recht FPR, 12, S. 317 - 318.
Salzgeber, J. & Haase. W. (1996). Ein beispielhafter interdisziplinärer Arbeitskreis zur Kooperation in Familienkonflikten, Erfahrungen eines Arbeitskreises am Amtsgericht München. In: Schilling, H. (Bd.-Hrsg), Wege aus dem Konflikt. Mainz: Matthias-Grünewald Verlag.
Menzel, P. (1996). Ausländer vor Gericht. Mißverständnisse in Gerichtsverhandlungen zwischen Ausländern und Experten. Eine ethnopsychologische Studie im Rahmen der Interkulturellen Kommunikation. In: Roth, K. (Hg.): Mit der Differenz leben. Europäische Ethnologie und Interkulturelle Kommunikation. Münster: Waxmann, 1996.I
Menzel, P. (1996). Interkulturelle Mißverständnisse im Gesundheitsbetrieb. Eine theoretische Einführung. In: Gesundheitsladen München. Skript Nr. 6 der GL-Skripten. München, 1996
Götz, I. / P. Menzel: Kulturkontakt - Kulturkonflikt im Kindergarten. Untersuchungen zur interkulturellen Situation in Münchner Kindergärten. Ausländerbeauftragte der Landeshauptstadt München. München, 1996
Salzgeber, J. & Zemann, A. (1996). Psychologische Verfahren bei der Begutachtung in Sorge - und Umgangsrechtsverfahren, Beschreibung, Abgrenzung, Nutzen, Familie Partnerschaft Recht FPR, 04, S. 168 - 175.
Salzgeber, J. (1996). Schriftliche Ausführungen des psychologischen Sachverständigen zur Frage der Sorge- und Umgangsregelung. Praxis der Rechtspsychologie, 1/2, 110-114.
Salzgeber, J. (1996). Neue Entwicklungen im Familienrechtsbereich. Praxis der Rechtspsychologie, 1/2, 114-116.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1997). Programm zur Behandlung von Sexualstraftätern. Zeitschrift für Rechtspolitik, 4, S. 139 - 142.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1997). Programm zur Behandlung von Sexualstraftätern- Vorstellung eines in den USA erprobten Interventionsprogrammes. Politische Studien, 2, S. 141- 146.
Salzgeber, J.(1997). Hinweis: Familiengerichtstag. Praxis der Rechtspsychologie, 1, 83.
Menzel. P. (1997).Versorgung ausländischer Patienten im deutschen Gesundheitswesen. Ein praxisrelevanter Ansatz zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz von inländischen Ärzten und Pflegepersonal. In: Ambatielos, D.; D. Neuland-Kitzerow; K. Noack (Hg.): Medizin im kulturellen Vergleich. Die Kulturen der Medizin. Münster: Waxman, S. 177-195
Menzel, P. (1997). Kulturspezifische Kommunikationsmuster von ausländischen Zeugen und Opfern vor Gericht. In: Greive, W. (Hg.): Ausländer und Ausländerinnen als Kriminalitätsopfer. Loccumer Protokolle 12. Loccum: Evangelische Akademie Loccum. S. 128-143.
Menzel, P. (1997). Zur Ethnopsychologie der Glaubwürdigkeitsprüfung bei Flüchtlingen aus fremden Kulturen. In: "Das Persönliche ist politisch" . Psychosoziale Zentren -Therapie mit Folterüberlebenden im Spannungsfeld zwischen menschlichem Einzelschicksal und Politik: Dokumentation der 3. Jahrestagung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge in Deutschland vom 17.-19. Januar 1997 in Augsburg / Nannie Kammerlander (Hrsg.). - Frankfurt/M. : IKO - Verlag.
Salzgeber, J. & Menzel, P. (1997). Psychologische Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren unter ethno-psychologischen Gesichtspunkten. Familie und Recht, 10, S. 296- 299 und 11-12, S. 335-340.
Salzgeber, J.; Stadler, M.; Vehrs, W. (1997). Die psychophysiologische Aussagebegutachtung im Rahmen des Familiengerichtsverfahrens, Praxis der Rechtspsychologie, 2, S. 213-221.
Salzgeber, J. (1998). Wird die Kindschaftsrechtsreform den Interessen der Kinder gerecht? Überlegungen aus der Sicht eines psychologischen Sachverständigen. Familie Partnerschaft Recht FPR, 02, S. 80 - 84.
Salzgeber, J. (1998). Gedanken eines psychologischen Sachverständigen zur Kindschaftsrechtsreform. Kind-Prax, 2, S. 43 - 46.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1998). Beziehung contra Erziehung - kritische Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von PAS. Kind-Prax, 6, S. 167 - 171.
Salzgeber, J. (1998). Auswirkungen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes auf die Tätigkeit des psychologischen Sachverständigen im Familiengerichtsverfahren, Praxis der Rechtspsychologie, 2, S. 142- 156.
Rohmann, J. & Stadler, M. (1999). Das Zueinander von Diagnostik und Intervention in der familienpsychologischen Sachverständigentätigkeit. Zentralblatt für Jugendrecht, 2, S. 37 - 45.
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Menzel, P. (1999). Begutachtung - ethnologische Perspektive: In: Tagungsband: Interdisziplinäres Symposium zum Thema "Ethnizität, Konflikt und Recht - Probleme von Assessment und Begutachtung in Strafverfahren mit Beiteiligten ausländischer Herkunft. Sonderheft Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform.
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