Institut
Irreführung durch Namensbestandteil "Institut"
"Mit der Verwendung des Begriffs `Institut` in Verbindung mit der Angabe von Tätigkeitsbereichen ... wird allgemein die Vorstellung in den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Einrichtungen unter dem Dach des Staates handelt ..., nicht aber um einen privaten Verein."
Kammergericht - Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11, veröffentlicht in "GRUR-RR", 2/2012
"Institut für Rechtspsychologie" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten "Gesellschaft für
wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) in München)
- vertreten durch
Dr. Dr. (Univ. Prag)
Dipl.-Psych. Joseph Salzgeber -
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
- Mehr
zum Thema "Institut" unter Irreführung
durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten GWG München - https://www.gwg-institut.com/sachverstaendige/in-deutschland/ - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit dem sogenannten IGF Institut für Gericht und Familie - https://www.igf-berlin.de - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=493
OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01
Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend
Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen…
http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01
Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle (Saale) - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
In Wirklichkeit eine Bürogemeinschaft von Psychologen, Psychotherpapeuten und Ärzten
Große Steinstraße 69
06108 Halle (Saale)
Tefefon: 0345 / 614068 - 0
E-Mail: institut@rechtspsychologie-halle.de
Internet: https://www.rechtspsychologie-halle.de
Mitglieder der Bürogemeinschaft: M.Sc.Psych. Claudia Best, Dr. phil. Steffen Dauer, Dipl.-Psych. Solveyg Horn, Dr. med. Bernd Langer, Dr. rer. medic. Anne K. Liedtke
Dr. Christine Lamertz
sogenanntes "Institut für Rechtspsychologie" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Blankeneser Hauptstr. 162
22587 Hamburg
(ab , ..., 2006, ..., 2011)
KINDESWOHL
Kinder fühlen sich schuldig
… weil sie es Vater und Mutter recht machen wollen. Die Psychologin warnt die Eltern: Tragt eure Konflikte nicht über die Kinder aus. Denkt daran, dass auch sie es bei einer Trennung schwer haben.
Autorin Christina Lamertz
Wenn ein Paar vor den Scherben seiner Beziehung steht, besteht nicht selten die Gefahr, dass die gemeinsamen Kinder in den Strudel elterlicher Machtkämpfe geraten. Nach einer Trennung ist nichts mehr wie vorher, weder für Mutter noch Vater und schon gar nicht für die Kinder. Eine Zeit der Trauer wäre nötig für jedes Familienmitglied, auch für die Kleinsten, um zu realisieren, dass das Projekt "Vater-Mutter-Kind" mit dieser Familie nie mehr verwirklicht werden wird.
...
Der Kampf um das Sorgerecht wird nicht (nur) aus Liebe zum Kind geführt, sondern hat vor allem für viele Frauen eine existenzielle Bedeutung. Die Souveränität und Zuversicht erwerbstätiger Mütter, die auch nach einer Trennung den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, ist den finanziell abhängigen bzw. nichtberufstätigen Müttern verwehrt.
Wird der Kampf um Kinder jedoch zur Überlebensfrage, lassen sich manche Eltern – meist unbeabsichtigt – dazu verleiten, ihre ohnehin im Konflikt belasteten Kinder zum eigenen Vorteil zu benutzen. Ein Kommentar von Grundschulkindern wie: "Ich bleibe bei meiner Mutter, weil sie sonst ja niemanden mehr hat", ist keine Seltenheit auf dem Kriegsschauplatz deutscher Familiengerichte.
Viele Sorgerechtsprozesse würden ihrer Schärfe beraubt, wären beide Elternteile in der Lage, für sich und ihre Kinder selbst zu sorgen. Wenn junge Frauen sich heute wieder für ein antiquiertes, patriarchisches Versorgungsmodell entscheiden und auf Ausbildung und Beruf verzichten, muss ihnen gleichzeitig bewusst sein, dass im Falle eines gerichtlichen Sorgerechtsstreits Aspekte wie elterliche Verantwortungsfähigkeit und Vorbildfunktion nicht mehr nach den Kriterien der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts beurteilt werden. Die beste Basis für das Kindeswohl ist die authentische Liebe der Eltern, die unantastbare Würde des Kindes und vor allem die finanzielle Unabhängigkeit der Frau, auch wenn die noch so bescheiden ist.
Christina Lamertz, EMMA 5/2009
Die Autorin ist die Leiterin des "Instituts für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
http://www.emma.de/ressorts/artikel/neue-vaeter/denkt-an-die-kinder/
Kommentar Väternotruf:
Seltsamerweise findet man im Internet gar kein "Institut für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
Dabei behauptet sogar das Oberlandesgericht Oldenburg, es gäbe ein "Institut für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
Kein Beschwerderecht der vormals alleinsorgeberechtigten Mutter, wenn das Familiengericht das Sorgerecht in einem neuen Verfahren nunmehr vom Amtsvormund auf den leiblichen Vater des Kindes überträgt.
OLG Oldenburg (Oldenburg) 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 15.06.2012, 3 UF 37/12
§ 1680 Abs 2 S 2 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 59 Abs 1 FamFG
...
Der Senat nimmt auf die genannten Beschlüsse wie auch auf das seinerzeit eingeholte Gutachten des Instituts für Rechtspsychologie und Mediation Hamburg Bezug.
...
Diese Behauptung des 2. Senat für Familiensachen ist allerdings Quatsch , denn die Bezeichnung einer privat geführten Psychologischen Praxis als "Institut" ist nicht erlaubt. Womöglich fehlt den Richtern des 2. Senat für Familiensachen hier die erforderliche Rechtskunde, was hieße, diese am besten noch mal auf die Schulbank zu setzen und dann bei der Prüfung auf Herz und Nieren zu testen und notfalls durchfallen zu lassen.
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html
Islamexperte angeklagt
Hochstapler im NRW-Ministerium? „Eigentlich Stoff für einen Untersuchungsausschuss“
22.04.2023
Von Lennart Pfahler
Redakteur Investigation und Reportage
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen Ahmet Ü. erhoben
Er
machte Karriere als Vermittler zwischen türkischen Verbänden und der
Schulbehörde in Düsseldorf. Doch laut Anklage ist Ahmet Ü. ein Betrüger. Die
Opposition in NRW fordert jetzt Aufklärung. Neue Fragen wirft ein Institut auf,
das Ü. gegründet hat.
Nicht ruckartig fiel das Kartenhaus von Ahmet Ü. in
sich zusammen, sondern wie in Zeitlupe, Etage für Etage. Jahrelang hatte der
heute 46 Jahre alte Duisburger
als Experte auf Podien und in TV-Studios
über den Islam gesprochen, über die deutsch-türkischen Beziehungen und die
Integration türkeistämmiger Schüler in deutschen Klassenzimmern. Auch die
Politik suchte seine Expertise: Seit 2008 beriet der Lehrer das Schulministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Als Recherchen von WELT AM SONNTAG im Mai
2021 erstmals Zweifel an der akademischen Laufbahn des Mannes weckten, verlor
dieser im Sommer 2021 erst seinen Beratervertrag mit der Landesregierung in
Düsseldorf und dann seine Habilitationsstelle an der Universität Duisburg-Essen.
Kurz darauf kündigte auch die Bezirksregierung in Düsseldorf an, Nachforschungen
im Falle Ahmet Ü. anzustellen. Schließlich war es die Staatsanwaltschaft
Duisburg, die dessen mutmaßlichem Lügengebilde das Fundament wegriss. In der
vergangenen Woche erhob die Behörde Anklage gegen ihn. Der Vorwurf:
Urkundenfälschung, unbefugter Gebrauch akademischer Grade und Betrug in
insgesamt 29 Fällen.
Vom Islamberater der NRW-Regierung zum mutmaßlichen
Hochstapler
Laut den Ermittlern ist Ahmet Ü. nicht nur ein falscher
Professor, sondern auch ein falscher Lehrer. Er soll etwa bei seiner Bewerbung
als Studienrat 2009 gefälschte Zeugnisse über das Bestehen der Ersten sowie der
Zweiten Staatsprüfung vorgelegt haben. Ü. wurde somit offenbar verbeamtet, ohne
dass er je als Lehrer hätte arbeiten dürfen. Später fälschte Ü. laut
Erkenntnissen der Ermittler auch eine Dissertationsbescheinigung. Bis zu einem
Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article244927268/Hochstapler-im-NRW-Ministerium-Eigentlich-Stoff-fuer-Untersuchungsausschuss.html