Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Borken

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Borken

 

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93

46325 Borken

 

E-Mail:

Internet: www.kreis-borken.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Borken (10/2014)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Städte und Gemeinden:  

Stand: 31. Dezember 2006

Städte

1. Ahaus, Mittlere kreisangehörige Stadt (38.509)

2. Bocholt, Große kreisangehörige Stadt (73.640)

3. Borken, Mittlere kreisangehörige Stadt (41.088)

4. Gescher (17.128)

5. Gronau (Westfalen), Mittlere kreisangehörige Stadt (46.488)

6. Isselburg (11.277)

7. Rhede (19.293)

8. Stadtlohn (20.674)

9. Vreden (22.723)

 

Gemeinden

1. Heek (8.435)

2. Heiden (8.195)

3. Legden (6.807)

4. Raesfeld (11.070)

5. Reken (14.311)

6. Schöppingen (7.909)

7. Südlohn (8.939)

8. Velen (13.014)

 

 

Jugendamt Landkreis Borken

Kreisjugendamt

Internet: http://www.kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/jugend-und-familie/

Im Kreis Borken gibt es neben dem Kreisjugendamt vier Stadtjugendämter. 

Jugendamt Ahaus - Stadtjugendamt

Jugendamt Bocholt - Stadtjugendamt

Jugendamt Borken - Stadtjugendamt

Jugendamt Gronau - Stadtjugendamt

Für die 13 weiteren Kommunen ist der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken zuständig.

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Borken

Mitgliederliste siehe unten

http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&

 

 

Amtsgerichte mit Zuständigkeit für den Landkreis 

Amtsgericht Ahaus

Amtsgericht Bocholt

Amtsgericht Borken

Amtsgericht Gronau

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Herr Ahmet Sezer - Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen, Fachdienstleiter, Parkstraße 1, 48599 Gronau (2007)

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Beeke - Jugendamt Landkreis Borken / Vormundschaften (ab , ..., 2010)

Herr Bovenkerk - Jugendamt Landkreis Borken / Beistandschaften (ab , ..., 2008)

Herr M. Bröker - Jugendamt Landkreis Borken / Beistandschaften (ab , ..., 2008)

Katrin Brüning - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Stadtlohne / Sozialpädagogischer Dienst  (ab , ..., 2013)

Detlef Heddier - Jugendamt Landkreis Borken / Pflegschaften und Vormundschaften (ab , ..., 2013)

Frau Lowey - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst / Gescher (ab , ..., 2013)

Herr Nienhaus - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2013)

Frau Otto - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Rhede (ab , ..., 2011)

Marie-Luise Schöttler - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Stadtlohne / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2013)

Frau Steinbach - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2010)

Herr Wilmes - Jugendamt Landkreis Borken (ab , ..., 2010)

 

 

Frau Christa Hasebrock (2007)

Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen

Parkstraße 1

48599 Gronau

Telefon: 02562/12-368

FAX: 02562/12-7368

Aufgabengebiete: Stadtteil West / Allgemeiner Sozialer Dienst

 

Herr Helmut Heumer (2007)

Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen

Parkstraße 1

48599 Gronau

Telefon: 02562/12-407

FAX: 02562/12-7407

Aufgabengebiete:

Allgemeiner Sozialer Dienst

 

Frau Nadine Jaeger (2007)

Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen

Parkstraße 1

48599 Gronau

Telefon: 02562/12-404

FAX: 02562/12-7404

Aufgabengebiete:

Stadtteil Ost / Allgemeiner Sozialer Dienst

 

Herr Dietmar Lehnert (2007)

Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen

Parkstraße 1

48599 Gronau

Telefon: 02562/12-409

FAX: 02562/12-7409

Aufgabengebiete: Stadtteil Ost / Allgemeiner Sozialer Dienst

 

Frau Barbara Vogler (2007)

Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen

Parkstraße 1

48599 Gronau

Telefon: 02562/12-406

FAX: 02562/12-7406

Aufgabengebiete: Stadtteil West / Allgemeiner Sozialer Dienst

 

 

Mitglieder des Jugendhilfeausschuss:

Mitgliederliste mit Stand vom 07.05.2014

Vorsitz

Christel Wegmann Vorsitz, Ordentliches Mitglied Rhede

Mitglieder

Johannes Maus stv. Mitglied Velen

Barbara Büscher Ordentliches Mitglied Stadtlohn

Bernadette Aehling stv. Mitglied Borken

Berthold Langehaneberg Ordentliches Mitglied Legden

Ulrich Gühnen stv. Mitglied Isselburg

Stephanie Pohl Ordentliches Mitglied Gescher

Michael Hilbring stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Vreden

Frank Engbers Ordentliches Mitglied Südlohn

Bernhard Krasenbrink stv. Mitglied Bocholt

Barbara Seidensticker-Beining stv. Vorsitz, Ordentliches Mitglied Südlohn

Otger Harks stv. Mitglied Stadtlohn

Manfred Kuiper stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Heek

Helmut Roters Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Reken

Annette Bruns-Schmeing stv. Mitglied Ahaus

Helga Gliem Ordentliches Mitglied Borken

Gisa Müller-Butzkamm stv. Mitglied Legden

Kathrin Kuzu stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Isselburg

Karl-Heinz Pfaffe Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Stadtlohn

Matthias Brinkmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Südlohn

Benedikt Kemper Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Heiden

Ute Gertz Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Bocholt

Jürgen Schulze Herding stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Velen

Martin Huesmann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Ahaus

Sabine Tepasse stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Rhede

Bernadette Jormann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Isselburg

Hartmut Bringmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Borken

Marlis Spieker-Kuhmann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Bocholt

Matthias Bodo Stratmann Ordentliches Mitglied, Kreistagsabgeordnete/r

Stellv. Mitglied, das von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurde

Heinz-Josef Tönnes stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Heiden

Ralf Brüchmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe

Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4

Alfred Wellers Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in Vreden

Bastian Nitsche stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i Borken

Wolfgang Kurt Mazur Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in Gronau

Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3

Dr. Ansgar Hörster Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Christian van der Linde Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Dr. Martin Middeler Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Dr. Martin Middeler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Borken / Direktor am Amtsgericht Borken (ab 22.03.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.08.2001 als Richter am Amtsgericht Borken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Borken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.03.2013 als Direktor am Amtsgericht Borken aufgeführt. 2014, ..., 2021: Familiensachen - Abteilung 31. 2011: stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken. 2014: beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken - http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&

Claudia Höing stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken

Claudia Höing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Borken (ab 24.06.2004, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Borken aufgeführt. Amtsgericht Borken - GVP 01.07.2021. 2014: stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken.

Jürgen Terhart Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Bocholt

Hubert Borgmann stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Sigrid Kliem Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Reken

Dirk Wasmuth stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Ulrich Kolks Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Meinolf Müller stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Andreas Schwinning Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Bocholt

Matthias Schlettert stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Heike Geisler Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken

Stellv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3

Michael Bruch stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Rhede

Mitgliedschaft beendet:

Vorsitz

Heinz-Josef Tönnes Vorsitz, Ordentliches Mitglied 08.03.2010

Mitglieder

Björn Nagenborg stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009

Irmgard Kerkhoff stv. Vorsitz, Ordentliches Mitglied 29.10.2009

Friedel Sebastian stv. Mitglied 29.10.2009

Markus Jasper stv. Mitglied 12.11.2009

Anne König stv. Mitglied 12.11.2009

Markus Jasper stv. Mitglied 18.03.2010 07.10.2010

Christine Preuß-Sapper stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 13.07.2012 Reken

Christel Wegmann stv. Mitglied 12.11.2009 18.03.2010

Christel Wegmann Ordentliches Mitglied 18.03.2010 23.06.2010 Rhede

Wolfgang Kramer stv. Mitglied 05.07.2012 04.10.2012 Gescher

Matthias Bodo Stratmann Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009 19.02.2014 Heiden

Ursula Schulte stv. Mitglied 12.11.2009 17.10.2013 Vreden

Gerhard Temminghoff stv. Mitglied 29.10.2009

Rudolf Geukes Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009

Gerhard Ludwig stv. Mitglied 12.11.2009

Rudolf Geukes stv. Mitglied 12.11.2009 21.03.2012

Barbara Seidensticker-Beining Ordentliches Mitglied 10.12.2009

Friedhelm Weikamp stv. Mitglied 12.11.2009

Marlies Mensing Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009

Agatha Schlüter stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009

Helgo Eiting stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 06.12.2012 Bocholt

Helga Gliem stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009 07.10.2010

Gisa Müller-Butzkamm Ordentliches Mitglied 13.07.2010 07.10.2010

Gertrud Welper Ordentliches Mitglied 12.11.2009 13.07.2010

Monika Dopp stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 08.12.2011

Claus Themann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 19.05.2011

Jens Spahn stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009

Brigitte Fisser stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009

Ingrid Groth Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009

Christian Stöttelder Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009

Annette Hülemeyer stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009

Rudolf Schmitz Ordentliches Mitglied 29.10.2009

beratende Mitglieder

Hans-Josef Overmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 30.04.2012

Michael Maaßen stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 31.07.2010

Jörg Kerschek Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 13.02.2012

Olaf Gottschalk Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Georg Hollstegge Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Ralf Jung stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Rudolf Kleyboldt stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Hans Meiners stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Werner Menke Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Rainer Stratmann stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Bernd Telgmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009

Reinhard Böcker stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009

Silke Dirks stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009

Marlis Spieker-Kuhmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in 12.11.2009

Christina Martsch stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009

Helga Gliem stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009

Sebastian Zaremba Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in 12.11.2009

Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3

Heinrich Döring Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 20.08.2012 Borken

Dr. Martin Middeler stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 22.10.2012 Borken

Ralf Groß Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 18.08.2012 Borken

Heike Geisler stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 18.08.2012 Borken

http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Ahaus

überregionale Beratung

http://familienberatung-ahaus.de

 

 

Familienberatung Bocholt

überregionale Beratung

http://familienberatung-bocholt.de

 

 

Familienberatung Borken

überregionale Beratung

http://familienberatung-borken.de

 

 

Familienberatung Coesfeld

überregionale Beratung

http://familienberatung-coesfeld.de

 

 

Familienberatung Dülmen

überregionale Beratung

http://familienberatung-duelmen.de

 

 

Familienberatung Gronau

überregionale Beratung

http://familienberatung-gronau.de

 

 

Familienberatung Hamminkeln

überregionale Beratung

http://familienberatung-hamminkeln.de

 

 

Familienberatung Rheine

überregionale Beratung

http://familienberatung-rheine.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Wüllener Str. 80

48683 Ahaus

Telefon: 02561 / 4291-0

E-Mail: erziehungsberatung.ahaus@caritas-familienservice.de

Internet: http://www.caritas-familienservice.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Familienberatung

 

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Wüllener Str. 80

48683 Ahaus

Telefon: 02561 / 40161

E-Mail: ahaus@efl-bistum-ms.de

Internet: http://www.efl-bistum-ms.de

Träger: Bistum Münster

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Sexualberatung, Partnerberatung, online-Beratung.

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster

Stadtwall 11

48683 Ahaus

Telefon: 02561 / 40161

E-Mail: efl-ahaus@bistum-muenster.de

Internet: https://www.ehefamilieleben.de/unsere-beratungsstellen/kreis-borken/ahaus

Träger: Bistum Münster

Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Online-Beratung (anonym und verschlüsselt), Gruppenarbeit, Partnerschaftsberatung, Sexualberatung

Mitarbeit - 2023: Dr. Heike Plitt, Leiterin der Beratungsstelle; Michael Glaremin; Gabi Hahn-Wisk; Jutta von Ingersleben; Elke Rommen-Kalus

Mitarbeit - 2022: Dr. Heike Plitt, Leiterin der Beratungsstelle; Michael Glaremin; Gabi Hahn-Wisk; Jutta von Ingersleben; Elke Rommen-Kalus; Simone Schinke

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Nordwall 44-46 

46399 Bocholt

Telefon: 02871 / 2513-1301

E-Mail: beratungsstelle@caritas-bocholt.de

Internet: http://www.caritas-bocholt.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Telefonische Beratung

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster

St.-Georgs-Platz 17 

46399 Bocholt 

Telefon: 02871 / 183808

E-Mail: efl-bocholt@bistum-muenster.de

Internet: http://www.efl-bistum-ms.de

Träger: Bistum Münster

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Gruppenarbeit, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt)

Mitarbeit - 2022: Maria Hagemann-Wissing, Evelin Böing, Claudia Hardeweg (Stellenleitung), Leonie Sögtrop, Marita Lüdenbach, Dr. Michael Vogt

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Turmstr. 14

46325 Borken (Westfalen)

Telefon: 02861 / 945-750

E-Mail: beratungsstelle@caritas-borken.de

Internet: http://www.caritas-borken.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Sozialberatung, Jugendberatung, Familienberatung

Leitung: Dr. Stephan Rietmann

Berater/Beraterin(nen): Johanna Elfering (Bachelor of Social Work); Dr. Bernadette Gold (Diplom-Pädagogin); Martin Hillenbrand (Diplom-Psychologe); Dr. Stephan Rietmann (Diplom-Psychologe); Kerstin Schnermann (Diplom-Sozialpädagogin); Barbara Schröer (Diplom-Heilpädagogin); Ulrike Stening-Peters (Diplom-Heilpädagogin); Sandra Wißing (Diplom Sozialwissenschaftlerin); Doris Zurstraßen (Diplom-Sozialpädagogin und Traumatherapeuthin)

http://www.onlineberatung-caritas.de/index.php?id=ahlen

 

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Marienstr. 3

46325 Borken (Westfalen)

Telefon: 02861 / 66011

E-Mail: efl-borken@bistum-muenster.de

Internet: http://www.efl-bistum-ms.de

Träger: Bistum Münster

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Partnerberatung, Sexualberatung

Mitarbeit - 2022: Dr. Miriam Finkeldei, Heike von der Gathen (Stellenleitung), Marita Lüdenbach, Betty Scho, Nele Voßhenrich-Tünnißen, Agnes
Wielens

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche  

Friedrichstr. 13

48599 Gronau

Telefon: 02565 / 2424

E-Mail: erziehungsberatung.epe@caritas-familienservice.de

Internet: http://www.caritas-familienservice.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

 

Psychologische Familienberatungsstelle  

Hörster Str. 5    

48599 Gronau

Telefon: 02562 / 70111-0

E-Mail: stein@dw-st.de

Internet: http://www.dw-st.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt)   

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie

Burloer Str. 93 

46325 Borken (Westfalen)

Telefon: 02861 / 82-2213

E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

Internet: http://www.kreis-borken.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung, Sozialberatung

 

 

Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie - Nebenstelle Rhede -

Bahnhofstraße 21

46414 Rhede

Telefon: 02861 / 681-1490

E-Mail: p.risthaus@kreis-borken.de

Internet: http://www.kreis-borken.de

Träger: Kreis Borken

Angebote: gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerschaftsberatung, Jugendberatung, Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Frauen (Hilfe und Beratung), Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Borken

Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Münster e.V.

z.Hd. Dr. Tilmann Spieker

Im Hagenfeld 58

48147 Münster

Telefon: 0251/ 4902696

E-Mail: vafkmuenster@gmx.de

Ansprechpartner für Borken:

Leo Terbrack

Tel. 02567 / 93 91 47

E-Mail: terbrack@internetstrategien.de

Internet: http://vafk.de/kv/ms/

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Borken

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Landkreis Borken

Frauenhaus Bocholt

Straße:

46390 Bocholt

Telefon: 02871 / 40194

E-Mail: frauenhaus@caritas-bocholt.de

Internet: http://www.caritas-bocholt.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bocholt e.V.

Ebertstr. 17 

46395 Bocholt

Telefon: 02871 / 225888

E-Mail: info@kinderschutzbund-bocholt.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-bocholt.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Kinder und Väter in Not 

Schwiepinghook 24

48683 Ahaus

Tel: 02567 / 9399398 

Leo Terbrack

E-Mail: Info@Kinder-und-Vaeter-in-Not.de

Internet: http://www.kuvin.de

 

 

Praxis Zweers

Neuenhauser Str. 10 - 12

48529 Nordhorn

Internet: www.praxis-zweers.de

Standorte: Erhardstr. 13, 48683 Ahaus

Süringstr. 44, 48653 Coesfeld

Johannes-Meyer-Str. 10, 49808 Lingen

Humboldtstr. 30, 48429 Rheine

Schulstr. 11a, 49477 Ibbenbüren

Steinstraße 14, 48565 Steinfurt

Mitarbeiter/innen: Günter Zweers, Heidi Zweers, Jutta Musholt (2008, ..., 2013), Frau Neuschildkamp (2013), Herr Westphal (2013), u.a.

Prädikat Väternotruf: Hier steppt der Bär, hier brummt die Maus und keiner sieht ganz glücklich aus.

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 259/2009

Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.

Die Parteien lebten von September 1995 bis März 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im November 1995 wurde der erste Sohn der Klägerin geboren, der aus einer anderen nichtehelichen Beziehung hervorgegangen war. Im August 2000 wurde der gemeinsame Sohn der Parteien geboren, der seit August 2006 die Schule besucht.

Die im Jahre 1968 geborene Klägerin war nach Abschluss ihres Studiums der Archäologie lediglich im Rahmen einiger zeitlich befristeter Projekte des Landesamtes für Archäologie erwerbstätig und erzielte daraus Einkünfte, deren Höhe nicht festgestellt ist. Während des Zusammenlebens mit dem Beklagten war sie nicht erwerbstätig. Seit dem Jahre 2006 erzielt sie geringfügige Einkünfte, die sich monatlich auf rund 200 € netto belaufen.

Die Klägerin begehrt unbefristeten Betreuungsunterhalt für die Zeit ab Mai 2006 in Höhe von monatlich 908 €. Das Amtsgericht hat die Klage im Wesentlichen abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht der Klage für die Zeit von Mai 2006 bis Januar 2007 überwiegend stattgegeben. Für die Folgezeit hat es ihr einen Unterhaltsanspruch versagt, weil sie ihren Unterhaltsbedarf durch Einkünfte aus einer zumutbaren eigenen Erwerbstätigkeit decken könne. Dagegen richtet sich die Revision der Klägerin.

Der Unterhaltsbedarf der Klägerin bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach ihrer Lebensstellung bei der Geburt des gemeinsamen Kindes. Damit kommt es ausschließlich darauf an, welchen Lebensstandard sie vor der Geburt des Kindes erreicht hatte. Denn der Unterhaltsanspruch soll sie nur so stellen, wie sie stünde, wenn das gemeinsame Kind nicht geboren wäre. Anders als beim nachehelichen Unterhalt, bei dem sich der Bedarf des geschiedenen Ehegatten auch nach dem bisherigen Einkommen des anderen Ehegatten bemisst, kann die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ihren Lebensbedarf nicht vom – ggf. höheren – Einkommen ihres Lebenspartners ableiten, und zwar auch dann nicht, wenn sie längere Zeit mit ihm zusammenlebte (vgl. BGH Urteil vom 16. Juli 2008 – XII ZR 109/09 – FamRZ 2008, 1739). Da der Betreuungsunterhalt ihr eine notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen soll, ohne dass sie in dieser Zeit gezwungen ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist ihr allerdings ein Unterhaltsbedarf zuzubilligen, der nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Dieses Existenzminimum als unterste Grenze des Unterhaltsbedarfs darf nach der Entscheidung des BGH in Höhe des nur wenig darüber hinausgehenden notwendigen Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen pauschaliert werden, der gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.

Diesen Mindestbedarf kann die Klägerin ab Februar 2008 in voller Höhe durch zumutbare eigene Erwerbstätigkeit decken. Denn die Klägerin ist ab dieser Zeit – nach der ab Januar 2008 geltenden Neufassung des § 1615 l BGB und erst Recht auf der Grundlage der bis Ende 2007 geltenden früheren Fassung des § 1615 l BGB - jedenfalls zu einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit in der Lage. Nach § 1615 l BGB darf sich der betreuende Elternteil nur in den ersten drei Lebensjahren für eine vollzeitige persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes entscheiden. Verlangt er für die Folgezeit weiterhin Betreuungsunterhalt, muss er im Einzelnen darlegen, dass und in welchem Umfang neben den vorhandenen Möglichkeiten der Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung noch eine weitere persönliche Betreuung erforderlich ist. Kindbezogene Gründe, die eine weitere persönliche Betreuung des dann 6 1/2 –jährigen Sohnes erfordern, hatte die Klägerin auch auf ausdrücklichen Hinweis des Oberlandesgerichts nicht vorgetragen. Im Revisionsverfahren war deswegen davon auszugehen, dass neben dem Schulbesuch auch eine Nachmittagsbetreuung in Betracht kommt. Weil die Klägerin über die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens hinaus auch keine elternbezogenen Verlängerungsgründe vorgetragen hatte, ist sie zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, die deutlich über eine halbschichtige Tätigkeit hinausgeht. Soweit das Oberlandesgericht ihr eine halbschichtige Tätigkeit als Archäologin zugemutet hatte, bleibt dies sogar hinter der Erwerbspflicht nach der Rechtsprechung des BGH zurück.

Ob die an MS erkrankte Klägerin aus gesundheitlichen Gründen erwerbsfähig ist oder ob sie einen Arbeitsplatz in ihrem erlernten Beruf als Archäologin finden kann, ist im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes unerheblich, weil der Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB ihre Lebensstellung nur wegen der notwendigen Kindesbetreuung sichern will. Einen Krankheitsunterhalt oder einen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, wie sie die §§ 1572 und 1573 BGB für den nachehelichen Unterhalt zusätzlich vorsehen, kennt § 1615 l BGB nicht.

Urteil vom 16. Dezember 2009 XII ZR 50/08

AG Bocholt – 14 F 186/06 – Entscheidung vom 21. September 2007

OLG Hamm – 1 UF 207/07 – Entscheidung vom 28. Februar 2008

Karlsruhe, den 17. Dezember 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=50308&linked=pm&Blank=1

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein Wunder, wenn die Mutter bei so einem Rechtstreit an Multipler Sklerose erkrankt. Aber was tut Frau und Mutter mitunter nicht alles für die Fortbildung des Rechtes, so wie hier geschehen.

Ein Existenzminimum von 770 Euro? Da können ja ab sofort alle ALG II Empfänger höhere Stütze vom Jobcenter beanspruchen. Denn laut SGB II erhalten sie bisher nur 351 € Regelleistung zuzüglich Miet- und Heizungskosten. Dies wären dann nach neuester Rechtsprechung des BGH 419 € Miet- und Heizungskosten. Da kann man sich ab sofort dann ja eine bessere Wohnung leisten.

Oder bezieht der Bundesgerichtshof noch die Sozialversicherungsbeiträge, inklusive Rentenversicherung ein?


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