Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Borken
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Borken
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
E-Mail:
Internet: www.kreis-borken.de
Internetauftritt des Landkreis Borken (10/2014)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Städte und Gemeinden:
Stand: 31. Dezember 2006
Städte
1. Ahaus, Mittlere kreisangehörige Stadt (38.509)
2. Bocholt, Große kreisangehörige Stadt (73.640)
3. Borken, Mittlere kreisangehörige Stadt (41.088)
4. Gescher (17.128)
5. Gronau (Westfalen), Mittlere kreisangehörige Stadt (46.488)
6. Isselburg (11.277)
7. Rhede (19.293)
8. Stadtlohn (20.674)
9. Vreden (22.723)
Gemeinden
1. Heek (8.435)
2. Heiden (8.195)
3. Legden (6.807)
4. Raesfeld (11.070)
5. Reken (14.311)
6. Schöppingen (7.909)
7. Südlohn (8.939)
8. Velen (13.014)
Jugendamt Landkreis Borken
Kreisjugendamt
Internet: http://www.kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/jugend-und-familie/
Im Kreis Borken gibt es neben dem Kreisjugendamt vier Stadtjugendämter.
Jugendamt Ahaus - Stadtjugendamt
Jugendamt Bocholt - Stadtjugendamt
Jugendamt Borken - Stadtjugendamt
Jugendamt Gronau - Stadtjugendamt
Für die 13 weiteren Kommunen ist der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken zuständig.
Jugendhilfeausschuss Landkreis Borken
Mitgliederliste siehe unten
http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&
Amtsgerichte mit Zuständigkeit für den Landkreis
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Herr Ahmet Sezer - Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen, Fachdienstleiter, Parkstraße 1, 48599 Gronau (2007)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Herr Beeke - Jugendamt Landkreis Borken / Vormundschaften (ab , ..., 2010)
Herr Bovenkerk - Jugendamt Landkreis Borken / Beistandschaften (ab , ..., 2008)
Herr M. Bröker - Jugendamt Landkreis Borken / Beistandschaften (ab , ..., 2008)
Katrin Brüning - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Stadtlohne / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2013)
Detlef Heddier - Jugendamt Landkreis Borken / Pflegschaften und Vormundschaften (ab , ..., 2013)
Frau Lowey - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst / Gescher (ab , ..., 2013)
Herr Nienhaus - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2013)
Frau Otto - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Rhede (ab , ..., 2011)
Marie-Luise Schöttler - Jugendamt Landkreis Borken / Nebenstelle Stadtlohne / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2013)
Frau Steinbach - Jugendamt Landkreis Borken / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2010)
Herr Wilmes - Jugendamt Landkreis Borken (ab , ..., 2010)
Frau Christa Hasebrock (2007)
Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen
Parkstraße 1
48599 Gronau
Telefon: 02562/12-368
FAX: 02562/12-7368
Aufgabengebiete: Stadtteil West / Allgemeiner Sozialer Dienst
Herr Helmut Heumer (2007)
Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen
Parkstraße 1
48599 Gronau
Telefon: 02562/12-407
FAX: 02562/12-7407
Aufgabengebiete:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Nadine Jaeger (2007)
Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen
Parkstraße 1
48599 Gronau
Telefon: 02562/12-404
FAX: 02562/12-7404
Aufgabengebiete:
Stadtteil Ost / Allgemeiner Sozialer Dienst
Herr Dietmar Lehnert (2007)
Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen
Parkstraße 1
48599 Gronau
Telefon: 02562/12-409
FAX: 02562/12-7409
Aufgabengebiete: Stadtteil Ost / Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Barbara Vogler (2007)
Fachdienst Erziehungshilfen/Familienhilfen
Parkstraße 1
48599 Gronau
Telefon: 02562/12-406
FAX: 02562/12-7406
Aufgabengebiete: Stadtteil West / Allgemeiner Sozialer Dienst
Mitglieder des Jugendhilfeausschuss:
Mitgliederliste mit Stand vom 07.05.2014
Vorsitz
Christel Wegmann Vorsitz, Ordentliches Mitglied Rhede
Mitglieder
Johannes Maus stv. Mitglied Velen
Barbara Büscher Ordentliches Mitglied Stadtlohn
Bernadette Aehling stv. Mitglied Borken
Berthold Langehaneberg Ordentliches Mitglied Legden
Ulrich Gühnen stv. Mitglied Isselburg
Stephanie Pohl Ordentliches Mitglied Gescher
Michael Hilbring stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Vreden
Frank Engbers Ordentliches Mitglied Südlohn
Bernhard Krasenbrink stv. Mitglied Bocholt
Barbara Seidensticker-Beining stv. Vorsitz, Ordentliches Mitglied Südlohn
Otger Harks stv. Mitglied Stadtlohn
Manfred Kuiper stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Heek
Helmut Roters Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Reken
Annette Bruns-Schmeing stv. Mitglied Ahaus
Helga Gliem Ordentliches Mitglied Borken
Gisa Müller-Butzkamm stv. Mitglied Legden
Kathrin Kuzu stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in Isselburg
Karl-Heinz Pfaffe Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Stadtlohn
Matthias Brinkmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Südlohn
Benedikt Kemper Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Heiden
Ute Gertz Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Bocholt
Jürgen Schulze Herding stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Velen
Martin Huesmann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Ahaus
Sabine Tepasse stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Rhede
Bernadette Jormann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Isselburg
Hartmut Bringmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Borken
Marlis Spieker-Kuhmann Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Bocholt
Matthias Bodo Stratmann Ordentliches Mitglied, Kreistagsabgeordnete/r
Stellv. Mitglied, das von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurde
Heinz-Josef Tönnes stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe Heiden
Ralf Brüchmann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe
Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4
Alfred Wellers Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in Vreden
Bastian Nitsche stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i Borken
Wolfgang Kurt Mazur Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in Gronau
Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3
Dr. Ansgar Hörster Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Christian van der Linde Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Dr. Martin Middeler Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Dr. Martin Middeler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Borken / Direktor am Amtsgericht Borken (ab 22.03.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.08.2001 als Richter am Amtsgericht Borken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Borken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.03.2013 als Direktor am Amtsgericht Borken aufgeführt. 2014, ..., 2021: Familiensachen - Abteilung 31. 2011: stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken. 2014: beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken - http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&
Claudia Höing stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken
Claudia Höing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Borken (ab 24.06.2004, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Borken aufgeführt. Amtsgericht Borken - GVP 01.07.2021. 2014: stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken.
Jürgen Terhart Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Bocholt
Hubert Borgmann stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Sigrid Kliem Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Reken
Dirk Wasmuth stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Ulrich Kolks Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Meinolf Müller stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Andreas Schwinning Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Bocholt
Matthias Schlettert stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Heike Geisler Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Borken
Stellv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3
Michael Bruch stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken Rhede
Mitgliedschaft beendet:
Vorsitz
Heinz-Josef Tönnes Vorsitz, Ordentliches Mitglied 08.03.2010
Mitglieder
Björn Nagenborg stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009
Irmgard Kerkhoff stv. Vorsitz, Ordentliches Mitglied 29.10.2009
Friedel Sebastian stv. Mitglied 29.10.2009
Markus Jasper stv. Mitglied 12.11.2009
Anne König stv. Mitglied 12.11.2009
Markus Jasper stv. Mitglied 18.03.2010 07.10.2010
Christine Preuß-Sapper stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 13.07.2012 Reken
Christel Wegmann stv. Mitglied 12.11.2009 18.03.2010
Christel Wegmann Ordentliches Mitglied 18.03.2010 23.06.2010 Rhede
Wolfgang Kramer stv. Mitglied 05.07.2012 04.10.2012 Gescher
Matthias Bodo Stratmann Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009 19.02.2014 Heiden
Ursula Schulte stv. Mitglied 12.11.2009 17.10.2013 Vreden
Gerhard Temminghoff stv. Mitglied 29.10.2009
Rudolf Geukes Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009
Gerhard Ludwig stv. Mitglied 12.11.2009
Rudolf Geukes stv. Mitglied 12.11.2009 21.03.2012
Barbara Seidensticker-Beining Ordentliches Mitglied 10.12.2009
Friedhelm Weikamp stv. Mitglied 12.11.2009
Marlies Mensing Ordentliches Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009
Agatha Schlüter stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009
Helgo Eiting stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 06.12.2012 Bocholt
Helga Gliem stv. Mitglied, Sachkundige/r Bürger/in 12.11.2009 07.10.2010
Gisa Müller-Butzkamm Ordentliches Mitglied 13.07.2010 07.10.2010
Gertrud Welper Ordentliches Mitglied 12.11.2009 13.07.2010
Monika Dopp stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 08.12.2011
Claus Themann stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009 19.05.2011
Jens Spahn stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009
Brigitte Fisser stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009
Ingrid Groth Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009
Christian Stöttelder Ordentliches Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009
Annette Hülemeyer stv. Mitglied, sachkundige/r Bürger/in, Träger freie Jugendhilfe 12.11.2009
Rudolf Schmitz Ordentliches Mitglied 29.10.2009
beratende Mitglieder
Hans-Josef Overmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 30.04.2012
Michael Maaßen stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 31.07.2010
Jörg Kerschek Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 13.02.2012
Olaf Gottschalk Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Georg Hollstegge Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Ralf Jung stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Rudolf Kleyboldt stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Hans Meiners stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Werner Menke Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Rainer Stratmann stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Bernd Telgmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009
Reinhard Böcker stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009
Silke Dirks stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009
Marlis Spieker-Kuhmann Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in 12.11.2009
Christina Martsch stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009
Helga Gliem stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/i 12.11.2009
Sebastian Zaremba Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 4 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken, sachk. Bürger/in 12.11.2009
Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3
Heinrich Döring Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 20.08.2012 Borken
Dr. Martin Middeler stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 22.10.2012 Borken
Ralf Groß Beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 18.08.2012 Borken
Heike Geisler stv. beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 Satzung f.d. Jugendamt d. Kreises Borken 12.11.2009 18.08.2012 Borken
http://www.kreis-borken.de/sessionnet/kp0040.php?__kgrnr=3&
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Ahaus
überregionale Beratung
http://familienberatung-ahaus.de
Familienberatung Bocholt
überregionale Beratung
http://familienberatung-bocholt.de
Familienberatung Borken
überregionale Beratung
http://familienberatung-borken.de
Familienberatung Coesfeld
überregionale Beratung
http://familienberatung-coesfeld.de
Familienberatung Dülmen
überregionale Beratung
http://familienberatung-duelmen.de
Familienberatung Gronau
überregionale Beratung
http://familienberatung-gronau.de
Familienberatung Hamminkeln
überregionale Beratung
http://familienberatung-hamminkeln.de
Familienberatung Rheine
überregionale Beratung
http://familienberatung-rheine.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Wüllener Str. 80
48683 Ahaus
Telefon: 02561 / 4291-0
E-Mail: erziehungsberatung.ahaus@caritas-familienservice.de
Internet: http://www.caritas-familienservice.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Familienberatung
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Wüllener Str. 80
48683 Ahaus
Telefon: 02561 / 40161
E-Mail: ahaus@efl-bistum-ms.de
Internet: http://www.efl-bistum-ms.de
Träger: Bistum Münster
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Sexualberatung, Partnerberatung, online-Beratung.
Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster
Stadtwall 11
48683 Ahaus
Telefon: 02561 / 40161
E-Mail: efl-ahaus@bistum-muenster.de
Internet: https://www.ehefamilieleben.de/unsere-beratungsstellen/kreis-borken/ahaus
Träger: Bistum Münster
Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Online-Beratung (anonym und verschlüsselt), Gruppenarbeit, Partnerschaftsberatung, Sexualberatung
Mitarbeit - 2023: Dr. Heike Plitt, Leiterin der Beratungsstelle; Michael Glaremin; Gabi Hahn-Wisk; Jutta von Ingersleben; Elke Rommen-Kalus
Mitarbeit - 2022: Dr. Heike Plitt, Leiterin der Beratungsstelle; Michael Glaremin; Gabi Hahn-Wisk; Jutta von Ingersleben; Elke Rommen-Kalus; Simone Schinke
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Nordwall 44-46
46399 Bocholt
Telefon: 02871 / 2513-1301
E-Mail: beratungsstelle@caritas-bocholt.de
Internet: http://www.caritas-bocholt.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Telefonische Beratung
Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster
St.-Georgs-Platz 17
46399 Bocholt
Telefon: 02871 / 183808
E-Mail: efl-bocholt@bistum-muenster.de
Internet: http://www.efl-bistum-ms.de
Träger: Bistum Münster
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Gruppenarbeit, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt)
Mitarbeit - 2022: Maria Hagemann-Wissing, Evelin Böing, Claudia Hardeweg (Stellenleitung), Leonie Sögtrop, Marita Lüdenbach, Dr. Michael Vogt
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Turmstr. 14
46325 Borken (Westfalen)
Telefon: 02861 / 945-750
E-Mail: beratungsstelle@caritas-borken.de
Internet: http://www.caritas-borken.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Sozialberatung, Jugendberatung, Familienberatung
Leitung: Dr. Stephan Rietmann
Berater/Beraterin(nen): Johanna Elfering (Bachelor of Social Work); Dr. Bernadette Gold (Diplom-Pädagogin); Martin Hillenbrand (Diplom-Psychologe); Dr. Stephan Rietmann (Diplom-Psychologe); Kerstin Schnermann (Diplom-Sozialpädagogin); Barbara Schröer (Diplom-Heilpädagogin); Ulrike Stening-Peters (Diplom-Heilpädagogin); Sandra Wißing (Diplom Sozialwissenschaftlerin); Doris Zurstraßen (Diplom-Sozialpädagogin und Traumatherapeuthin)
http://www.onlineberatung-caritas.de/index.php?id=ahlen
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Marienstr. 3
46325 Borken (Westfalen)
Telefon: 02861 / 66011
E-Mail: efl-borken@bistum-muenster.de
Internet: http://www.efl-bistum-ms.de
Träger: Bistum Münster
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Partnerberatung, Sexualberatung
Mitarbeit - 2022: Dr. Miriam Finkeldei, Heike von der Gathen
(Stellenleitung), Marita Lüdenbach, Betty Scho, Nele Voßhenrich-Tünnißen, Agnes
Wielens
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche
Friedrichstr. 13
48599 Gronau
Telefon: 02565 / 2424
E-Mail: erziehungsberatung.epe@caritas-familienservice.de
Internet: http://www.caritas-familienservice.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention
Psychologische
Familienberatungsstelle
Hörster Str. 5
48599 Gronau
Telefon: 02562 / 70111-0
E-Mail: stein@dw-st.de
Internet: http://www.dw-st.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl.
Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder
und Jugendliche, Beratung
gemeinsam und
getrennt erziehender Väter und Mütter,
Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und
hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle
wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung für
psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es
werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden,
Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6
SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und
Kind", Sexualberatung, Telefonische Beratung, Vermittlung von
Selbsthilfegruppen, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung,
Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Online-Beratung (anonym
und verschlüsselt)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie
Burloer Str. 93
46325 Borken (Westfalen)
Telefon: 02861 / 82-2213
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
Internet: http://www.kreis-borken.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung, Sozialberatung
Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie - Nebenstelle Rhede -
Bahnhofstraße 21
46414 Rhede
Telefon: 02861 / 681-1490
E-Mail: p.risthaus@kreis-borken.de
Internet: http://www.kreis-borken.de
Träger: Kreis Borken
Angebote: gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerschaftsberatung, Jugendberatung, Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Frauen (Hilfe und Beratung), Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Borken
Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Münster e.V.
z.Hd. Dr. Tilmann Spieker
Im Hagenfeld 58
48147 Münster
Telefon: 0251/ 4902696
E-Mail: vafkmuenster@gmx.de
Ansprechpartner für Borken:
Leo Terbrack
Tel. 02567 / 93 91 47
E-Mail: terbrack@internetstrategien.de
Internet: http://vafk.de/kv/ms/
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Borken
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Landkreis Borken
Frauenhaus Bocholt
Straße:
46390 Bocholt
Telefon: 02871 / 40194
E-Mail: frauenhaus@caritas-bocholt.de
Internet: http://www.caritas-bocholt.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bocholt e.V.
Ebertstr. 17
46395 Bocholt
Telefon: 02871 / 225888
E-Mail: info@kinderschutzbund-bocholt.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-bocholt.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Väter in Not
Schwiepinghook 24
48683 Ahaus
Tel: 02567 / 9399398
Leo Terbrack
E-Mail: Info@Kinder-und-Vaeter-in-Not.de
Internet: http://www.kuvin.de
Praxis Zweers
Neuenhauser Str. 10 - 12
48529 Nordhorn
Internet: www.praxis-zweers.de
Standorte: Erhardstr. 13, 48683 Ahaus
Süringstr. 44, 48653 Coesfeld
Johannes-Meyer-Str. 10, 49808 Lingen
Humboldtstr. 30, 48429 Rheine
Schulstr. 11a, 49477 Ibbenbüren
Steinstraße 14, 48565 Steinfurt
Mitarbeiter/innen: Günter Zweers, Heidi Zweers, Jutta Musholt (2008, ..., 2013), Frau Neuschildkamp (2013), Herr Westphal (2013), u.a.
Prädikat Väternotruf: Hier steppt der Bär, hier brummt die Maus und keiner sieht ganz glücklich aus.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 259/2009
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.
Die Parteien lebten von September 1995 bis März 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im November 1995 wurde der erste Sohn der Klägerin geboren, der aus einer anderen nichtehelichen Beziehung hervorgegangen war. Im August 2000 wurde der gemeinsame Sohn der Parteien geboren, der seit August 2006 die Schule besucht.
Die im Jahre 1968 geborene Klägerin war nach Abschluss ihres Studiums der Archäologie lediglich im Rahmen einiger zeitlich befristeter Projekte des Landesamtes für Archäologie erwerbstätig und erzielte daraus Einkünfte, deren Höhe nicht festgestellt ist. Während des Zusammenlebens mit dem Beklagten war sie nicht erwerbstätig. Seit dem Jahre 2006 erzielt sie geringfügige Einkünfte, die sich monatlich auf rund 200 € netto belaufen.
Die Klägerin begehrt unbefristeten Betreuungsunterhalt für die Zeit ab Mai 2006 in Höhe von monatlich 908 €. Das Amtsgericht hat die Klage im Wesentlichen abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht der Klage für die Zeit von Mai 2006 bis Januar 2007 überwiegend stattgegeben. Für die Folgezeit hat es ihr einen Unterhaltsanspruch versagt, weil sie ihren Unterhaltsbedarf durch Einkünfte aus einer zumutbaren eigenen Erwerbstätigkeit decken könne. Dagegen richtet sich die Revision der Klägerin.
Der Unterhaltsbedarf der Klägerin bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach ihrer Lebensstellung bei der Geburt des gemeinsamen Kindes. Damit kommt es ausschließlich darauf an, welchen Lebensstandard sie vor der Geburt des Kindes erreicht hatte. Denn der Unterhaltsanspruch soll sie nur so stellen, wie sie stünde, wenn das gemeinsame Kind nicht geboren wäre. Anders als beim nachehelichen Unterhalt, bei dem sich der Bedarf des geschiedenen Ehegatten auch nach dem bisherigen Einkommen des anderen Ehegatten bemisst, kann die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ihren Lebensbedarf nicht vom – ggf. höheren – Einkommen ihres Lebenspartners ableiten, und zwar auch dann nicht, wenn sie längere Zeit mit ihm zusammenlebte (vgl. BGH Urteil vom 16. Juli 2008 – XII ZR 109/09 – FamRZ 2008, 1739). Da der Betreuungsunterhalt ihr eine notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen soll, ohne dass sie in dieser Zeit gezwungen ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist ihr allerdings ein Unterhaltsbedarf zuzubilligen, der nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Dieses Existenzminimum als unterste Grenze des Unterhaltsbedarfs darf nach der Entscheidung des BGH in Höhe des nur wenig darüber hinausgehenden notwendigen Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen pauschaliert werden, der gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.
Diesen Mindestbedarf kann die Klägerin ab Februar 2008 in voller Höhe durch zumutbare eigene Erwerbstätigkeit decken. Denn die Klägerin ist ab dieser Zeit – nach der ab Januar 2008 geltenden Neufassung des § 1615 l BGB und erst Recht auf der Grundlage der bis Ende 2007 geltenden früheren Fassung des § 1615 l BGB - jedenfalls zu einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit in der Lage. Nach § 1615 l BGB darf sich der betreuende Elternteil nur in den ersten drei Lebensjahren für eine vollzeitige persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes entscheiden. Verlangt er für die Folgezeit weiterhin Betreuungsunterhalt, muss er im Einzelnen darlegen, dass und in welchem Umfang neben den vorhandenen Möglichkeiten der Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung noch eine weitere persönliche Betreuung erforderlich ist. Kindbezogene Gründe, die eine weitere persönliche Betreuung des dann 6 1/2 –jährigen Sohnes erfordern, hatte die Klägerin auch auf ausdrücklichen Hinweis des Oberlandesgerichts nicht vorgetragen. Im Revisionsverfahren war deswegen davon auszugehen, dass neben dem Schulbesuch auch eine Nachmittagsbetreuung in Betracht kommt. Weil die Klägerin über die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens hinaus auch keine elternbezogenen Verlängerungsgründe vorgetragen hatte, ist sie zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, die deutlich über eine halbschichtige Tätigkeit hinausgeht. Soweit das Oberlandesgericht ihr eine halbschichtige Tätigkeit als Archäologin zugemutet hatte, bleibt dies sogar hinter der Erwerbspflicht nach der Rechtsprechung des BGH zurück.
Ob die an MS erkrankte Klägerin aus gesundheitlichen Gründen erwerbsfähig ist oder ob sie einen Arbeitsplatz in ihrem erlernten Beruf als Archäologin finden kann, ist im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes unerheblich, weil der Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB ihre Lebensstellung nur wegen der notwendigen Kindesbetreuung sichern will. Einen Krankheitsunterhalt oder einen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, wie sie die §§ 1572 und 1573 BGB für den nachehelichen Unterhalt zusätzlich vorsehen, kennt § 1615 l BGB nicht.
Urteil vom 16. Dezember 2009 XII ZR 50/08
AG Bocholt – 14 F 186/06 – Entscheidung vom 21. September 2007
OLG Hamm – 1 UF 207/07 – Entscheidung vom 28. Februar 2008
Karlsruhe, den 17. Dezember 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Kommentar Väternotruf:
Kein Wunder, wenn die Mutter bei so einem Rechtstreit an Multipler Sklerose erkrankt. Aber was tut Frau und Mutter mitunter nicht alles für die Fortbildung des Rechtes, so wie hier geschehen.
Ein Existenzminimum von 770 Euro? Da können ja ab sofort alle ALG II Empfänger höhere Stütze vom Jobcenter beanspruchen. Denn laut SGB II erhalten sie bisher nur 351 € Regelleistung zuzüglich Miet- und Heizungskosten. Dies wären dann nach neuester Rechtsprechung des BGH 419 € Miet- und Heizungskosten. Da kann man sich ab sofort dann ja eine bessere Wohnung leisten.
Oder bezieht der Bundesgerichtshof noch die Sozialversicherungsbeiträge, inklusive Rentenversicherung ein?