Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Donnersbergkreis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Jugendamt Donnersbergkreis
Kreisjugendamt
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 710-0
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
Internet: http://www.donnersberg.de
Internetauftritt des Donnersbergkreis (11/2023)
Visuelle Gestaltung: gut
Nutzerfreundlichkeit: gut
Informationsgehalt: mangelhaft - Angaben zum Jugendamt fehlen teilweise
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Donnersbergkreis ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. Benachbarte Landkreise sind Bad Kreuznach, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Kaiserslautern, Kusel. Der Landkreis erhielt seinen Namen nach dem höchsten Berg der Pfalz, dem 687 Meter hohen Donnersberg im Nordpfälzer Bergland. Im Süden hat der Landkreis Anteil am Pfälzerwald, im Osten am Weinbaugebiet Pfalz. Von Süd nach Nord durchquert den Donnersbergkreis die Alsenz, ein Fluss, welcher bei Bad Münster am Stein-Ebernburg in die Nahe mündet.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden
Sitz der Verbandsgemeinde *
* 1. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel
1. Alsenz * (1.772)
2. Finkenbach-Gersweiler (346)
3. Gaugrehweiler (552)
4. Kalkofen (206)
5. Mannweiler-Cölln (434)
6. Münsterappel (549)
7. Niederhausen an der Appel (240)
8. Niedermoschel (529)
9. Oberhausen an der Appel (148)
10. Obermoschel, Stadt (1.157)
11. Oberndorf (268)
12. Schiersfeld (263)
13. Sitters (126)
14. Unkenbach (244)
15. Waldgrehweiler (216)
16. Winterborn (188)
* 2. Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)
1. Eisenberg (Pfalz), Stadt * (9.689)
2. Kerzenheim (2.257)
3. Ramsen (1.771)
* 3. Verbandsgemeinde Göllheim
1. Albisheim (Pfrimm) (1.762)
2. Biedesheim (665)
3. Bubenheim (449)
4. Dreisen (1.024)
5. Einselthum (840)
6. Göllheim * (3.743)
7. Immesheim (144)
8. Lautersheim (655)
9. Ottersheim (343)
10. Rüssingen (487)
11. Standenbühl (229)
12. Weitersweiler (500)
13. Zellertal (1.235)
* 4. Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
1. Bennhausen (142)
2. Bischheim (725)
3. Bolanden (2.411)
4. Dannenfels (926)
5. Gauersheim (613)
6. Ilbesheim (521)
7. Jakobsweiler (234)
8. Kirchheimbolanden, Stadt * (7.881)
9. Kriegsfeld (1.095)
10. Marnheim (1.656)
11. Mörsfeld (535)
12. Morschheim (777)
13. Oberwiesen (503)
14. Orbis (707)
15. Rittersheim (203)
16. Stetten (658)
* 5. Verbandsgemeinde Rockenhausen
1. Bayerfeld-Steckweiler (461)
2. Bisterschied (263)
3. Dielkirchen (532)
4. Dörrmoschel (132)
5. Gehrweiler (331)
6. Gerbach (590)
7. Gundersweiler (525)
8. Imsweiler (580)
9. Katzenbach (535)
10. Ransweiler (306)
11. Rathskirchen (219)
12. Reichsthal (113)
13. Rockenhausen, Stadt * (5.495)
14. Ruppertsecken (389)
15. Sankt Alban (331)
16. Schönborn (142)
17. Seelen (169)
18. Stahlberg (184)
19. Teschenmoschel (125)
20. Würzweiler (194)
* 6. Verbandsgemeinde Winnweiler
1. Börrstadt (922)
2. Breunigweiler (454)
3. Falkenstein (221)
4. Gonbach (508)
5. Höringen (713)
6. Imsbach (966)
7. Lohnsfeld (985)
8. Münchweiler an der Alsenz (1.244)
9. Schweisweiler (357)
10. Sippersfeld (1.196)
11. Steinbach am Donnersberg (798)
12. Wartenberg-Rohrbach (559)
13. Winnweiler * (4.711)
Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis
Mitglieder siehe unten
Jugendamt Donnersbergkreis
Jugend, Familie und Sport
Abteilung V
Abteilungsleiter P. Günther
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
P. Günther - Abteilungsleiter Jugend, Familie und Sport / Abteilung V - Jugendamt Donnersbergkreis / Referat 51 Jugendhilfe, Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften und Unterhalt (ab , ..., 2010)
Schmitz - Diplom-Sozialarbeiter / Jugendamt Donnersbergkreis / Abteilungsleiter Referat 53 Allgemeine Soziale Dienste, Pflegekinderwesen, Schutzhilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, sozialpädagogische Familienhilfe (ab , ..., 2010) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Elsbeth Schmitz - Erziehungshilfen / Pflegekinderwesen / Familiengerichtshilfen / Jugend, Familie und Sport / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010) - "Familiengerichtshilfen" - eine Erfindung aus dem Jugendamt Donnersbergkreis.
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Kathrin Baumgart - Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige / Unterhaltsbeistandschaften / Vormundschaften / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Maike Horn - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Frau Mattern-Koch - Jugendamt Donnersbergkreis / Allgemeiner Sozialer Dienst (ab , ..., 2014)
Ruth Raab-Zerger - Pflegekinderwesen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Isolde Rauer-Bopp - Kinderschutz / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Nikolaus Rudolphi - Jugendgerichtshilfe / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Pia Scheerer - Pflegekinderwesen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Elsbeth Schmitz - Erziehungshilfen / Pflegekinderwesen / Familiengerichtshilfen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010) - "Familiengerichtshilfen" - eine Erfindung aus dem Jugendamt Donnersbergkreis. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Schmitz - Diplom-Sozialarbeiter / Jugendamt Donnersbergkreis / Abteilungsleiter Referat 53 Allgemeine Soziale Dienste, Pflegekinderwesen, Schutzhilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, sozialpädagogische Familienhilfe (ab , ..., 2010)
Andre Schumacher - Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige / Unterhaltsbeistandschaften / Vormundschaften / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Diana Setzer - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Monika Steingaß - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Wolfgang Tegge - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Frau Throm - Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis
Mitgliederliste mit Stand vom 06.11.2023 - ohne Angabe von welchem entsendenden Freien Träger der Jugendhilfe oder welcher entsendenden Institution.
Mitglied
Stellvertreter(in)
Fraktion
Rauschkolb,
Jaqueline
Nickel, Sascha
SPD
Manz-Knoll, Claudia
Rücker, Christine
SPD
Mayer, Christa
Haas, Philipp
SPD
Awenius, Sigrid
Werner,
Sabrina
SPD
Hartmüller, Klaus
Dr. Muchow, Marc
CDU
Kauk, Gudrun
Schilling, Rosemarie
CDU
Huth-Haage, Simone
Hartmüller, Dieter
CDU
Wiemer-Scheidel, Thomas
Knobloch,
Ute
Bündnis 90 / Die Grünen
Gelbert, Hanna
Hoch-Groskurt, Kirsten
Bündnis 90 / Die Grünen
Pregizer, Cathrin
Lummel-Deutschle,
Martina
FWG
Knoth, Jutta
Delker, Josefine
FWG
Brand,
Eva
Henke, Ingo
FDP
Schmitt, Diana
Kugel, Heinz
AfD
Schmidt, Helmut
Hammerle, Winfried
Die Linke / Freie Liste
Nordpfalz
Träger der Freien Jugendhilfe
Maurer,
Angelika
Jung, Hermann
Wilding, Annemarie
Mattern, Markus
Wilking, Pascal
Wolf, Martin
Heinrich, Maik
Giloi, Theresa
Pasuki, Sara
Karch, Anna
de Veer, Kaja
Klein, Matthias
Will,
Peter
Matheis, Thomas
Krücken, Dieter
Baldauf-Simonis, Andrea
Geister, Gert
Brachet, Angela
Deubel, Ingrid
Fröhlinger, Silvia
Beratende Mitglieder
Stellvertreter(in)
Frey, Heike
Rosenbaum, Silvia
Glaß, Caroline
Herrmann, Jürgen
Breitbach,
Inga
Sontowski, Ines
Inga Breitbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern (ab 06.10.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.10.2014 als Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 ab 06.10.2014 als Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern - abgeordnet - aufgeführt. 2023: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis.
Ines Sontowski (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989)
- Richterin am Amtsgericht Rockenhausen (ab 26.02.2019, ..., 2023) - im Handbuch
der Justiz 2016 ab 02.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz
aufgeführt. Im Handbuch
der Justiz 2018 ab 02.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken
aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.02.2019 als Richterin am
Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.02.2019
als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen - abgeordnet - aufgeführt. 2023:
stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis.
NN
Hüther, Gerd
Fröhlich, Rita
Friederichs, Magdalena
Driedger-Marschall, Barbi
Balzer,
Stefan
Beck, Pia
NN
Dornbusch, Ann-Christin
Müller, Carmen
Janson, Nick
https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/Politik/Kreistag%20&%20Aussch%c3%bcsse/Aussch%c3%bcsse/Jugendhilfeausschuss/
Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis
Mitgliederliste mit Stand vom 27.03.2015, ohne Angabe von welchem entsendenden Freien Träger der Jugendhilfe oder welcher entsendenden Institution.
Manz-Knoll, Claudia
Stark,
Susanne
SPD
Mayer, Christa
Betz,
Christian
SPD
Pohlmann-Keidel, Sabine
Nickel,
Sascha
SPD
Rauschkolb, Jaqueline
Mähnert,
Eva
SPD
Hartmüller, Klaus
NN
CDU
Huth-Haage, Simone
Leverkus,
Hans
CDU
Kauk, Gudrun
Önder,
Yüksel
CDU
Wingarth, Damaris
Jacob,
Rudolf
CDU
Knobloch, Ute
Stuppy,
Hanna
Bündnis
90 / Die Grünen
Siegl,
Josefine
FWG
Lincker, Mira
Pregizer,
Cathrin
FWG
Strack, Friedrich
Treiber,
Gabi
FWG
Schmidt, Erich
Brand,
Eva
FDP
Lohr, Damian
Kroschel,
Horst
AfD
Deubel, Ingrid
Geister,
Gerd
Klein, Matthias
Höppner,
Monja
Knobloch, Friedel
Wohnsiedler,
Eva
Krücken, Dieter
Baldauf-Simons,
Andrea
Maurer, Angelika
Schmidt,
Hans-Heiner
Sauer-Hofmann, Johanna
Bäcker,
Joachim
Spieß, Kathrin
Vogel, Tina
Buhl,
Walter
Wilding, Annemarie
Paulus,
Günter
Wuthe, Kerstin
Brock,
Monika
Beratende Mitglieder
Stellvertreter/in
Edinger, Thomas
Kuhlmann, Klaus
Thomas Edinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen / Direktor am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Landstuhl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landesvorsitzender Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Siehe auch Info unten. 2015: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
Klaus Kuhlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2015: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
Frey, Heike
Schmitz,
Elsbeth
Glaß, Caroline
Hermann,
Jürgen
Grüner, Ute
Klemme, Stefan
Knötzsch,
Edith
Korfmann, Anita
Rudolphi,
Nikolaus
Liebsch, Dörthe
Nahyrniak-Becker, Kathrin
Hüther,
Gerd
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad Kreuznach
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-kreuznach.de
Familienberatung Kaiserslautern
überregionale Beratung
http://familienberatung-kaiserslautern.de
Familienberatung Kirchheimbolanden
überregionale Beratung
http://familienberatung-kirchheimbolanden.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Haus der Diakonie Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mozartstr. 11
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 75325-60
E-Mail: erziehungsberatung.kirchheimbolanden@diakonie-pfalz.de
Internet: http://www.diakonie-pfalz.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt
erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder,
Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung),
Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Außenstelle von Kirchheimbolanden
Ringstr. 1a
67806 Rockenhausen
Telefon: über 06352 / 4700
E-Mail:
Internet:
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Kreisjugendamt
Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 710-173,-0
E-Mail: irauer-bopp@donnersberg.de
Internet: http://www.donnersberg.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Sozialberatung, Familienberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Donnersbergkreis
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Donnersbergkreis
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Donnersbergkreis
Frauenhaus Donnersbergkreis
67280 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 4187, 9110 (Polizei)
E-Mail: frauenhaus-kibo@gmx.de
Internet: http://www.frauenhaus-donnersbergkreis.de
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen, Beratung "alleinerziehender" Mütter, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt. Getrennt erziehende Mütter werden hier offenbar nicht beraten, warum eigentlich nicht, sind das etwa keine guten Frauen?
Kreis Birkenfeld
Dank Kampfgeist und Hartnäckigkeit: Mutter brachte falschen Psychologen zu Fall
Kurt Knaudt 26.02.2018, 15:03 Uhraktualisiert: 26.02.2018, 15:12 Uhr
Ein falscher Psychologe hat über Jahre hinweg Gutachten erstellt – mit
gravierenden Folgen für Betroffene: Marion Handschuh wurde beispielsweise das
Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Doch die 52-Jährige kämpfte. Und ihrer
Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass der über Jahre unentdeckte Schwindel
doch aufflog.
...
Familienrichter bestellen jahrelang Hochstapler als Gutachter
Dass an deutschen Gerichten Hochstapler als Gutachter beauftragt werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Die Richter an deutschen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, die Hochstapler als Gutachter beauftragen oder diesen bescheinigen, dass sie ein überzeugendes Gutachten vorgelegt haben, werden allerdings für ihre Fehlleistungen nicht belangt, denn der deutsche Richter genießt weitestgehende Narrenfreiheit und das nicht nur zur Karnevalszeit. Und so kommt es, dass Richter Bruno Kremer nur den Hochstapler verurteilt, nicht aber die Richter, die den Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, frei nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
"Drei Jahre Haft für Hochstapler, der 175 Gutachten
erstellte Falscher Psychologe nahm Eltern ihre Kinder weg!
...
Der unfassbare Fall vorm Landgericht Bad Kreuznach
175 Gutachten erstellte Andreas S. (44) für Familiengerichte in
Rheinland-Pfalz. Als Diplom-Psychologe.
Problem: Dieses Diplom hatte er
nie erworben. Nicht mal das entsprechende Studium absolviert. Nur ein
Fernstudium, das ihn lediglich zum „nichtärztlichen Psychotherapeuten“ machte.
...
Bruno Kremer, Vorsitzender
Richter der 2. Strafkammer: „Der Angeklagte ist schuldig des gewerbsmäßigen
Betruges in 175 Fällen und in sieben Fällen uneidlicher Falschaussage. Er wird
zu drei Jahren Haft verurteilt.“
Kremer in seiner Begründung: „Er ist von
Anfang an betrügerisch aufgetreten. Hatte auch ein entsprechendes Türschild,
bevor er mit der Justiz in Kontakt kam. Es entstand nicht nur ein
Vertrauensschaden bei der Justiz, sondern vor allem bei den betroffenen
Familien.“
Der Richter: „Man kann sich sehr gut vorstellen, wie sich eine
Mutter oder ein Vater fühlen, denen aufgrund der Aussage eines Scharlatans das
Kind entzogen wurde. Alles unter drei Jahren wäre nicht vertretbar gewesen.“"
Anmerkung Väternotruf:
Im Beitrag der BILD-Zeitung wird der Hochstapler als Andreas S. bezeichnet, möglicherweise ist der richtige Name allerdings Andreas H. Oder aber der Hochstapler, der unter dem Namen Andreas H. auftrat heißt in Wirklichkeit Andreas S.. Doch egal wie dem auch sei, Fakt ist offenbar, dass etliche Familienrichter diesen Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, man darf hoffen, dass dies dienstrechtliche Konsequenzen für die betreffenden Richter nach sich zieht, wenn nicht, beweist sich der Glaube an den sogenannten "Rechtsstaat", einmal mehr als ein naiver Traum.
Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des
Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2018
...
Dienstag, 09.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein
gewerbsmäßigen Betrug in 175 Fällen sowie Falschaussage in sieben Fällen vor.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte, dem nach dem erfolgreichen
Abschluss zum psychologischen Berater IAPP durch Bescheid der zuständigen
Behörde die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als
nichtärztlicher Psychotherapeut erteilt worden sei, seit 2005 den akademischen
Grad eines Diplom-Psychologen geführt haben, ohne das hierfür erforderliche
Universitätsstudium absolviert zu haben. Mit einer Zeugin, die davon ausgegangen
sei, dass der Angeklagte tatsächlich Diplom-Psychologe sei, habe er in
Idar-Oberstein ein Institut für angewandte Psychologie und Bildung Supervision +
Coaching gegründet.
Zwischen November 2009 und April 2014 soll er in 175
Fällen von Familienrichtern der Amtsgerichte des Bezirks des Landgerichts Bad
Kreuznach, aber auch der Amtsgerichte Kusel, Rockenhausen, Kaiserslautern,
Trier, Bitburg, Andernach und Viersen mit der Erstattung psychologischer
Gutachten beauftragt worden sein. Hierbei seien die zuständigen Familienrichter
davon ausgegangen, dass der Angeklagte, wie er durch entsprechende
Unterzeichnung seiner Schriftstücke vorgegeben habe, tatsächlich studierter
Diplom-Psychologe sei. Seine schriftlichen Gutachten und ergänzenden
Stellungnahmen habe der Angeklagte unterschrieben, indem er seinem Namen jeweils
die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“ oder „Dipl.-Psych.“ hinzugefügt habe.
Bei der Abrechnung seiner Tätigkeit als Gutachter habe die Mitinhaberin des
Instituts gegenüber den Amtsgerichten gutgläubig erklärt, dass der Angeklagte
seine gutachterliche Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht habe und ihm ein
Vergütungsanspruch in der geltend gemachten Höhe gegen die Staatskasse zustehe.
Tatsächlich habe dem Angeklagten jedoch keine Vergütung zugestanden, da sein
Vergütungsanspruch durch das Führen eines falschen Titels verwirkt gewesen sei.
Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
In sieben Fällen
habe der Angeklagte vor Gericht falsch ausgesagt, da er bei seiner Vernehmung
zur Person bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, er sei Diplom-Psychologe.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eindeutig zum
Tatvorwurf eingelassen.
...
https://lgkh.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/detail/News/hauptverhandlungen-vor-den-strafkammern-des-landgerichts-bad-kreuznach-in-der-2-kalenderwoche-2018/
11.10.2014, 03:27 Uhr | aktualisiert: 12.10.2014, 09:48
Uhr
Ohne Diplom als Gutachter bei Gericht? Staatsanwalt
ermittelt
Kreis Birkenfeld. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
ermittelt gegen einen Psychologen aus dem Kreis Birkenfeld. Ihm wird
vorgeworfen, dass er den Titel "Diplom-Psychologe" über viele Jahren
hinweg getragen hat, obwohl er eigentlich kein entsprechendes Studium mit einem
Diplom-Abschluss nachweisen kann. Vielmehr habe der Mann lediglich eine
Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Von unserer Redakteurin Vera Müller
Einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld war
aufgefallen, dass die Diplom-Urkunde des Mannes Formfehler enthält. Sie leitete
ihren Verdacht weiter. Zu den Hauptaufgabengebieten des Beschuldigten gehörte
in den vergangenen Jahren das Erstellen von familienpsychologischen Gutachten für
Familiengerichte. Er war in ganz Rheinland-Pfalz und auch häufig für das
Idar-Obersteiner Amtsgericht tätig. "Aktuell allerdings nicht", wie
Hans-Walter Rienhardt, Direktor des Amtsgerichts, betont. Die Staatsanwaltschaft
geht von einem hinreichenden Tatverdacht aus, die Ermittlungen werden wohl aber
noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es seien noch Fragen zu klären: Wo ist er
als Diplom-Psychologe aufgetreten? Wie hoch ist der Schaden? Sofern Anklage
erhoben werde, gehe es um gewerbemäßigen Betrug, der mit Freiheitsstrafen von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.
Der Psychologe habe sein Handwerk offenbar recht gut
verstanden, betonen jene, die mit ihm zu tun hatten - rückblickend mit leichtem
Zynismus. In manchen Fällen seien die richterlichen Entscheidungen, die auf
Grundlage der Gutachten getroffen worden seien, sicherlich gerechtfertigt
gewesen. In anderen möglicherweise nicht: Da hätte man durchaus genauer
hinschauen müssen, sind einige Juristen im Kreis überzeugt. Weder die Gerichte
noch die Anwälte hätten wohl einen Gutachter, der kein Diplom-Psychologe ist,
zugelassen.
In zwei Fällen sind bereits juristische Schritte angekündigt
So sei es durchaus möglich, dass - sofern es zu Anklage und Urteil kommt - einige Verfahren neu aufgerollt werden und auf Schadensersatz geklagt werde. Der NZ sind zwei Fälle bekannt, in denen betroffene Mütter bereits angekündigt haben, juristische Schritte einleiten zu wollen.
Der Psychologe erstellte unter anderem Persönlichkeitsprofile
und -diagnostiken für Erwachsene, auf deren Grundlage Kinder aus Familien
herausgeholt wurden. Das sind auf allen Ebenen emotional und sozial
folgenschwere Entscheidungen. Gutachter an Familiengerichten können bekanntlich
über die Zukunft ganzer Familien entscheiden - über die Frage, ob ein Kind
beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es
sogar in einem Heim leben muss.
...
Kommentar Väternotruf:
Der Artikel leidet an wesentlichen Mängeln. Entweder der Mann ist "Psychologe" oder er ist es nicht. Der Titel "Psychologe" ist gesetzlich geschützt, daher handelt jeder, der unter diesem Titel auftritt ohne den Titel rechtmäßig erworben zu haben, rechtswidrig.
Ob seine Gutachten wie im Fall des Hochstaplers Gerd Postel gut oder schlecht waren, spielt dabei keine Rolle.
Am Amtsgericht Idar-Oberstein hat vermutlich niemand geprüft, ob der als "Psychologe" auftretende Mann überhaupt eine entsprechende Qualifikation hatte. Wie immer hat aber der Richter recht und der Bürger unrecht. Daher wird mit Sicherheit am Amtsgericht Idar-Oberstein und auch am Amtsgericht Rockenhausen niemand zur Verantwortung gezogen, der dafür Verantwortung getragen hat, dass der als "Psychologe" auftretende Mann unter diesem Titel am Amtsgericht Idar-Oberstein seiner Neigung zur Hochstapelei offenbar ungehindert nachgehen konnte. Das ganze nennt Bundespräsident Gauck dann den "Rechtsstaat", bekanntlich hat dort immer der Recht, dem Recht gegeben wird, das ist in der Regel nicht der Bürger, sondern der in der Bürokratie tätige Bürokrat. So kann man den sogenannten "Rechtsstaat" als Bürokratenstaat bezeichnen, was sicher zutreffender ist, als die Vision, die unser Bundespräsident als gläubiger Christ hat.
Der Name des am Amtsgericht Idar-Oberstein tätig gewesenen mutmaßlichen Hochstaplers ist dem Väternotruf bekannt!
Spatzennest
Das Spatzennest war eine evangelische Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe an der Hauptstraße 44 in Ramsen. Träger war die
Jugendhilfe Einrichtungen Südwest gGmbH, kurz JES. Die Einrichtung selbst musste
2007 aufgrund von Vorfällen von Misshandlung und sexuellen Missbrauchs
geschlossen werden. Zu den Betroffenen gehörten auch Kinder, die aufgrund der
Wormser Prozesse (1993 bis 1997) zwangsweise untergebracht waren. Wormser
Prozesse
Sechs Kinder, die im Rahmen der Wormser Vorgänge ab 1993 im
Kinderheim Spatzennest untergebracht waren, wurden vom Jugendamt nicht zurück zu
ihren Eltern gebracht. Zwar waren alle 25 Beschuldigten freigesprochen worden,
doch entschied sich das Jugendamt Worms bei diesen Kindern für die Fortsetzung
der Fremdunterbringung. Die Kinder wiesen unter anderem eine
Eltern-Kind-Entfremdung auf.
Das Jugendamt Worms ging noch 1997 trotz des
Freispruchs von einer Schuld der Eltern aus: „Wir sind anderer Ansicht, da wir
aufgrund der Aussagen und des Verhaltens der Kinder zu einer anderen
Einschätzung kommen.“[1]
Dem Heimleiter Stefan Sch. wurde später
vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufgestachelt zu haben. Die
meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell
missbraucht hätten.[1]
Stefan Sch. fungierte auch als
Hauptbelastungszeuge gegen die Eltern.[2]
Missbrauch im Spatzennest
Am
8. November 1993 wurden bei einem Mädchen, das sich fünf Tage im Spatzennest
aufhielt, vaginale und anale Missbrauchsspuren von Mainzer Rechtsmedizinern
festgestellt, 1994 erneut. Die Spuren waren so frisch, dass sie nicht von den
beschuldigten Eltern stammen konnten. Das Gericht ging diesen Hinweisen nicht
nach.[3]
2002 wurde von den Bielefelder Psychologen Katharina Behrend und
Uwe Jopt im Auftrag des Amtsgerichts Worms ein Gutachten über das Heim erstellt;
sie kritisierten das Heim und waren über die Empathielosigkeit der Kinder
erschüttert.[3] Jopt schrieb: „Im Grunde verhalten sich alle Kinder nicht wie
missbrauchte, sondern wie Kinder, denen eine neurotische, irrationale Angst
gegenüber ihren Eltern vermittelt wurde. Die Eltern sind in ihren Augen zu
Monstern geworden, denen zu begegnen mit größter Gefahr verbunden ist.“[4] Er
beschrieb: „Sie saßen stuporös da. Allenfalls bissige, eiskalte Zurückweisungen,
wie auswendig gelernt, kamen von ihnen. Kein Kind war auch nur zu einem
Minimalkontakt mit den Eltern oder einem Elternteil bereit, in welchem Rahmen
auch immer. Ihre Empathielosigkeit war unheimlich, ja wahnhaft.“[1] Das jüngste
Kind antwortete auf Jopts Frage, was denn damals geschehen sei, mit: „Steht
alles in den Akten.“ Der älteste Jugendliche reagierte auf Jopts Vorschlag eines
unverbindlichen Treffens mit den Eltern: „Wenn Sie das versuchen, können Sie
mich anschließend vom nächsten Baum abschneiden.“[1] Er litt an Diabetes und
verstarb am 27. September 2004 im Alter von 18 Jahren wenige Tage nach seiner
Entlassung vom Alltag überfordert.[1]
Über die Ursachen sagte Jopt: „Es
handelt sich hier um das Ergebnis eines Konditionierungsprozesses durch die
Betreuenden. (...) Man darf davon ausgehen, dass für alle Kinder die Trennung
von den Eltern mit extremen seelischen Belastungen verbunden war. Sowohl ihre
plötzliche Herausnahme aus der Familie als auch das anschließende
Verschwundenbleiben von Mutter und Vater entgegen anderslautenden Versprechungen
mussten von traumatischer Wirkung für sie gewesen sein. Ein solcher Eingriff –
das ist eine Erkenntnis der Bindungsforschung – wird von Kindern meist als
gravierendes Trauma erlebt. Wenn sie erkennen, dass ihre Gegenwehr gegen diesen
Gewaltakt erfolglos bleibt, geben sie irgendwann resigniert auf.“[1] Er
verlangte, die „deformierende Betreuung“ zu beenden und schätzte die betroffenen
Heimkinder als „psychisch missbrauchte Kinder“ ein.[1]
Jopt beschwerte
sich auch über Behinderungen seiner Arbeit durch das Jugendamt Moers: „Dass mit
dem Verhalten dieser Spatzennestkinder etwas nicht stimmte, das schrieen [sic]
ja die Spatzen von den Dächern. Ich musste, um überhaupt mit den Kindern meine
Gespräche führen zu können, erst erneut das Gericht einschalten, weil das
Jugendamt mir selbst diesen gerichtlich beschlossenen methodischen Zugang
verwehrte.“[5]
Noch 2005 wehrte sich das Jugendamt gegen die Rückführung
der Kinder, da „unabhängig von der Strafsache ein Schutzbedürfnis der Kinder
gegeben sei“.[3] Jopt erhob den Vorwurf, das Jugendamt Worms habe „gemeinsam mit
S. gezielt jeden Ansatz zunichte gemacht, die Kinder wieder in Kontakt mit den
Eltern zu bringen“.[2] Das Jugendamt Worms verwies auf ein Gutachten, die Kinder
zeigten „massiv selbstgefährdendes Verhalten an, wenn gegen ihren Willen
Kontakte zu den leiblichen Eltern hergestellt würden oder sie von der Wohngruppe
Spatzennest weggehen müssten. Die Kinder benötigen ein hohes Maß an Sicherheit
und haben zum Ausdruck gebracht, dass dies für sie im Moment nur in der
Wohngruppe mit den ihnen vertrauten Erwachsenen denkbar ist.“[6]
Das
Spatzennest wurde im November 2007 aufgelöst und die Insassen in andere
Einrichtungen gebracht. Zu diesem Zeitpunkt war dessen Heimleiter, von Beruf
Sozialpädagoge, wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener
von seinem Arbeitgeber entlassen worden.[3] 2007 hatte ein Herbergsvater, bei
dem sich S. in Österreich mit den Kindern aus seinem Heim zu einer
Ferienfreizeit aufgehalten hatte, Strafanzeige gestellt.
Es war zu
diversen sexuellen Handlungen gekommen, darunter Einläufe und Eincremen der
Scheide. Hierfür hatte sich Stefan Sch. sogar unter anderem ein eigenes Zimmer
eingerichtet.[3] Um die Taten geheim zu halten, soll der Heimleiter damit
gedroht haben, dass die Kinder ihre ebenfalls in Heimen untergebrachten
Geschwister nicht mehr sehen dürften, wenn sie etwas verrieten.[7]
Wolfgang Scherer, Chef des Trägers JES, erklärte Ende 2007: „Wir hatten nicht
die geringsten Anhaltspunkte, an ihm zu zweifeln.“ Er erklärte weiter: „Wir
waren ständig vor Ort präsent - unser Erziehungsleiter, ein Diplom-Psychologe,
ist mindestens alle vier Wochen ins Spatzennest gefahren, hat mit S., den
Kindern und Bediensteten geredet.“[6] Der zuständige Sozialdezernent Georg
Büttler, dass es keinen Grund gegeben habe, die „bestehende, hervorragende
Betreuung der Kinder aufzugeben“.[8] Die Chefin des Landesjugendamts
Rheinland-Pfalz, Birgit Zeller, betonte: „Es wurde alles getan, was fachlich
möglich war.“[6] Der Amtsgerichtsdirektor Jean Frank erklärte: „Das Elternrecht
gilt nicht ohne Schranken, man muss es gegen das Kindeswohl abwägen, und das
Kindeswohl geht im Zweifel vor. Wir als Gericht standen vor der Frage: Können
wir es in diesem Augenblick verantworten, die Kinder zurück zu den Eltern zu
geben? Wir haben einen Gutachter befragt. Er sagte: Das geht jetzt nicht, wegen
der Traumatisierung wäre eine Rückführung zu den Eltern zu diesem Zeitpunkt
nicht zu verantworten. Sie waren im Spatzennest in einer familiären Atmosphäre,
wie in einer Pflegefamilie, und wollten dort auch auf keinen Fall weg.“[9] Jopt
kritisierte: „Stefan S. ist ein ideologisch verbrämter Fanatiker. Aber das
Jugendamt hat sich stets vor ihn gestellt. Das ist in meinen Augen
menschenverachtender Zynismus vonseiten des Jugendamts.“[4]
Am 8. Februar
2008 wurde der vierzigjährige Ex-Heimleiter Stefan Sch. in Untersuchungshaft
genommen,[10] am 29. Juli 2008 begann der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht
Kaiserslautern.[11] Am 22. August 2008 wurde er vom Landgericht Kaiserslautern
des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig befunden und zu einem Jahr Haft auf
Bewährung und dreijährigem Berufsverbot verurteilt.[12]
Im April 2011
wurde der ehemalige Heimleiter Stefan Sch. wegen noch schwerwiegenderer
Missbrauchsvorwürfe für den Zeitraum von 1994 bis 2006, also zwölf Jahre lang,
erneut von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern angeklagt.[13] Der Vorwurf
lautete Missbrauch in 22 Fällen. Betroffen waren sechs Mädchen, darunter auch
drei Mädchen von den sechs Kindern aus den Wormser Prozessen, die vom Jugendamt
Worms hier untergebracht worden waren.[2] Tatort waren das Heim und eine
Ferienfreizeit. Stefan Sch. wurde im November 2011 wegen schweren sexuellen
Missbrauchs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten
verurteilt.[14][15]
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf
der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Februar 2013.
Das
Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, um zusätzlich ein lebenslanges Berufsverbot
des Angeklagten zu erreichen, wurde vom Bundesgerichtshof am 25. April 2013
zurückgewiesen.[16]
https://de.wikipedia.org/wiki/Spatzennest
Bericht Rheinpfalz vom 23.08.2008
„Bezug war ihm bewusst"
Bewährungsstrafe und Berufsverbot im „Spatzennest"-Prozess - Gericht spricht auch Worms an
KAISERSLAUTERN (ahb). Mit einem Urteil, das zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung liegt, ist gestern vor der Großen Jugendkammer Des Landgerichts Kaiserslautern der sogenannte „Spatzennest"-Prozess zu Ende gegangen. Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte Sozialpädagoge und frühere Kinderheimleiter erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und ein befristetes Berufsverbot.
In 21 Fällen von sexuellem Missbrauch kleiner Mädchen bei einer Freizeit der Kirchengemeinden Ramsen (Donnersbergkreis) Im Sommer 2007 in Österreich hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage erhoben. Zugelassen wurden vom Gericht acht Fälle, vier wies es zurück. In den restlichen neun Fällen laufen noch Ermittlungen. Die seit 29. Juli verhandelten Anklagen endeten gestern in zwei Fällen mit einer Verurteilung. In sechs wurde der jetzt 41-jährige frühere Leiter des Ramser Kinderheims „Spatzennest" freigesprochen.
Wie berichtet, ging es bei den Vorwürfen um das Eincremen und Duschen von Mädchen zwischen sechs und elf Jahren, auch I'm Genitalbereich, sowie um zwei Einläufe mit einem rezeptfreien Mittel. Diese Handlungen seien nur vorgeblich medizinisch und hygienisch notwendig, tatsächlich aber sexuell motiviert gewesen, hatte Staatsanwältin Astrid Gebing argumentiert. Die Verteidiger Helmut Schneider und Hans-Dieter Bäcker vertraten demgegenüber den Standpunkt ihres Mandanten, der im Verlauf der Verhandlung zwar einräumte, eventuell Grenzen überschritten zu haben. Dies sei aber ohne Vorsatz und nur aus Fürsorge geschehen.
Verurteilt wurde der Sozialpädagoge und Krankenpfleger in zwei Fällen wegen Eincremens. Dabei folgte die Kammer dem Bundesgerichtshof, wonach sexuelle Handlungen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sein müssen. Die Gesamtumstände relativierten dies in beiden Fällen nicht: Das Eincremen sei nicht notwendig gewesen. Indem der 41-Jährige die Kinder mit der bloßen Hand eingecremt habe, sei zudem die Erheblichkeitsschwelle überschritten worden. Eine tatsächliche sexuelle Motivation spiele keine Rolle. Jedoch sei dem Verurteilten wegen eines früheren Ermittlungsverfahrens der sexuelle Bezug seiner Handlungen bewusst gewesen.
Taten von „geringer Intensität"
Dass Grenzüberschreitungen nicht immer als sexuelle Handlungen eingeordnet werden müssen, machte die Kammer am Beispiel Duschen einer Siebenjährigen deutlich, einer der Fälle, in dem der Sozialpädagoge freigesprochen wurde. Das Berühren im Genitalbereich sei dabei nicht erheblich gewesen, zudem habe er die Verantwortung für die Pflege Des Mädchens gehabt. Bei den Einläufen sah die Kammer die Überlagerung eines sexuellen Bezugs durch die medizinische Notwendigkeit, weil beide Kinder an Verstopfung gelitten hätten.
Wegen der „geringen Intensität der Straftaten" legte die Kammer ein Gesamtstrafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung fest. Sie glaubt, dass sich der Verurteilte nichts mehr zuschulden kommen lässt, weil er das Risiko nun gut einschätzen könne. Denn mit diesem Prozess habe ER erfahren, dass sexueller Missbrauch auch dann öffentlich werden könne, wenn er sich im Betreuungsumfeld abspiele.
Dessen ungeachtet erteilte die Kammer dem Sozialpädagogen ein dreijähriges Berufsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit mit Mädchen unter 14 Jahren. Bei der Abwägung habe nichts gegen ein solches Verbot gesprochen. Die Taten habe der Verurteilte unter Missbrauch seines Berufs begangen. Und er würde wieder solche Taten begehen, wenn er weiterarbeiten dürfte.
Die Prozessparteien behielten sich gestern vor, Revision einzulegen, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Gebing zeigte sich froh über das von ihr beantragte Berufsverbot. Ansonsten hätte sie sich allerdings „etwas mehr vorstellen können". Auf jeden Fall werde die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. „Nicht sonderlich enttäuscht" waren die Verteidiger Des 41-Jährigen, auch wenn sie auf Freispruch in allen Fällen gehofft hatten. Doch seien gerade die massiveren Vorwürfe vom Tisch und das oberste Ziel, ihren Mandanten vor einer Haftstrafe zu bewahren, erreicht, so Helmut Schneider.
Die Kammer sprach gestern auch den Zusammenhang zwischen dem Verurteilten und den Wormser Missbrauchsprozessen von 1994 bis 1997 an. Wie berichtet, hatte das Jugendamt Worms damals im „Spatzennest" sechs Kinder wegen der Prozesse gegen ihre Eltern untergebracht. Nach den Freisprüchen wollten sie nicht mehr in ihre Familien zurück. Die Schuld daran gaben bundesweite Medien dem Sozialpädagogen: Er habe eine Vorliebe für kleine Mädchen, habe die Kinder emotional von sich abhängig gemacht und entsprechend manipuliert. Das Jugendamt Worms wurde verdächtigt, dies zu decken.
Worms sieht Träger in der Pflicht
Zuletzt im „Spatzennest" untergebracht waren neun Kinder - fünf von ihnen aus Worms -, die aber nicht mehr aus den damaligen Prozessen stammten und auch nicht von den in Kaiserslautern verhandelten Anklagen betroffen waren. Seit der Schließung der Einrichtung Ende 2007 werden sie in anderen Heimen betreut. Die Stadt Worms lehnt es auch nach der gestrigen Verurteilung ab, über frühere Vorwürfe gegen den Heimleiter zu reden. Daneben verweist sie darauf, dass die fortlaufende Überwachung der Eignung des in Heimen eingesetzten Personals dem jeweiligen Träger obliege, Im „Spatzennest"-Fall der Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest im südpfälzischen Schwegenheim. Nach Bekanntwerden der jüngsten Vorwürfe habe das Jugendamt sofort reagiert und die Kinder anderswo untergebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt im November 2007 habe es aber auch bei dem für die Heimaufsicht zuständigen Landesjugendamt keine Anhaltspunkte für eine frühere Herausnahme gegeben.
HERBERA