Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Rockenhausen
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Amtsgericht Rockenhausen
Kreuznacher Str. 37
67806 Rockenhausen (Pfalz)
Telefon: 06361 / 914-0
Fax: 06361 / 914-111
E-Mail agro@zw.jm.rlp.de
Internet: www.agro.justiz.rlp.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Rockenhausen (11/2023)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2023 - https://agro.justiz.rlp.de/de/service-informationen/organisation/
Bundesland Rheinland-Pfalz
Direktor am Amtsgericht Rockenhausen: Thomas Edinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen / Direktor am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Landstuhl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landesvorsitzender Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Siehe auch Info unten. 2015: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rockenhausen:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Amtsgericht Rockenhausen ca. 50 Personen, darunter 6 Richter/innen und 9 Rechtspfleger/innen. Von den Bediensteten sind etwa die Hälfte Männer. Alle Achtung, endlich mal ein Gericht, wo Männer nicht in der Minderzahl sind.
Das Amtsgericht Rockenhausen nimmt die einem Amtsgericht zugewiesenen Aufgaben im Donnersbergkreis wahr. Dieser umfasst eine Fläche von 645,47 km² mit 81 Ortsgemeinden und derzeit 77 891 Einwohnern in 6 Verbandsgemeinden.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Thomas Edinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen / Direktor am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Landstuhl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.06.2001 als Direktor am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landesvorsitzender Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Siehe auch Info unten. 2015: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
Jürgen Jaax (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab 14.02.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2012 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Amtsgericht Rockenhausen - 2009, ..., 2011: Richter auf Probe.
Klaus Kuhlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2015: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
Ansgar Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab 14.02.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.11.2020 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt.
Ines Sontowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richterin am Amtsgericht Rockenhausen (ab 26.02.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.02.2019 als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.02.2019 als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen - abgeordnet - aufgeführt. 2023: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Donnersbergkreis.
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Rockenhausen:
2 F - Klaus Kuhlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 07.11.1995 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2015: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreis.
3 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Rockenhausen tätig:
Dr. Cora Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Cora Brunner ab 01.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Cora Brunner ab 14.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Cora Brunner ab 14.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Cora Bartsch ab 14.02.2012 als Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Rockenhausen - 2010, ..., 15.08.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Rockenhausen - GVP 27.03.2015. "Preis der Alfred Teves-Stiftung., Vor- und Nachname Dr. Cora Brunner, Geburtsjahr 1981, Studium 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Promotionsstudium 2007 bis 2011 Abteilung Rechtswissenschaften, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Abschluss November 2011, summa cum laude, Während meines Studiums war mir besonders wichtig … Weitere Pläne Neben meiner Tätigkeit als Richterin am Amtsgericht Rockenhausen: Weitere Arbeit im Bereich des Urheberrechts, insbesondere zu Fragen des urheberrechtlichen Werkbegriffs in der Musik und Musikproduktion. Titel der Dissertation: Melodienschutz im Urheberrecht, Betreuer der Dissertation, Univ.-Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Abteilung Rechtswissenschaften, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Inhalt der Dissertation Cora Brunner untersucht in ihrer Dissertation einen einzelnen Absatz eines Paragraphen im Urheberrechtsgesetz, nämlich § 24 Abs. 2 UrhG, der einen besonders weitgehenden urheberrechtlichen Schutz speziell für Melodien statuiert. ..." - https://www.phmi.uni-mainz.de/files/2019/03/diesacademicus2013.pdf
Ralf Bühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab 08.10.1979, ..., 2011) - 2009: Familiengericht
Hartmut Carra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Kaiserlautern / Direktor am Amtsgericht Kaiserlautern (ab 01.03.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.05.1982 als Richter am Amtsgericht Kaiserlautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Direktor am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2004 als Direktor am Amtsgericht Kaiserlautern aufgeführt.
Karl Reske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Rockenhausen (ab 09.06.1987, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 09.06.1987 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 3.
Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.07.2005 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.05.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 30.05.2012 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Rockenhausen - 2012: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab 24.08.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2020 als Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021. Namensgleichheit mit: Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 26.01.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.04.1998 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 17.08.2000 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 17.08.2000 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.01.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad Kreuznach
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-kreuznach.de
Familienberatung Kaiserslautern
überregionale Beratung
http://familienberatung-kaiserslautern.de
Familienberatung Kirchheimbolanden
überregionale Beratung
http://familienberatung-kirchheimbolanden.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Haus der Diakonie Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mozartstr. 11
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 75325-60
E-Mail: erziehungsberatung.kirchheimbolanden@diakonie-pfalz.de
Internet: http://www.diakonie-pfalz.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt
erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder,
Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung),
Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Außenstelle von Kirchheimbolanden
Ringstr. 1a
67806 Rockenhausen
Telefon: über 06352 / 4700
E-Mail:
Internet:
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Kreisjugendamt
Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 710-173,-0
E-Mail: irauer-bopp@donnersberg.de
Internet: http://www.donnersberg.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Sozialberatung, Familienberatung
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Rockenhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Rockenhausen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Rockenhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Carmen Alsentzer
Rechtsanwältin
Schloßstr. 13
67806 Rockenhausen
Helga Pfaff-Militz
Rechtsanwältin
Kreuznacher Str. 9
67806 Rockenhausen
Telefon: 06361 / 7794
Bestellung am Amtsgericht Rockenhausen durch Richter Kuhlmann (2014)
Rechtsanwälte:
Heike Classen
Rechtsanwältin
Woogstr. 4
67659 Kaiserslautern
Telefon: 0631 / 72081
E-Mail: classenraekl@t-online.de
Wolfgang Schwartz
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Familienrecht
Rechtsanwälte Schwartz & Partner
Kerststraße 27-31
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 / 93073
E-Mail: w.schwartz@rae-schwartz.de
Gutachter:
Andreas Halberstadt
Namensgleichheit mit: Andreas Sprawe - http://www.vaterlos.eu/andreas-halberstadt/
Angeblicher "Diplom-Psychologe" - https://www.bild.de/regional/frankfurt/hochstapler/falscher-psychologe-nimmt-eltern-kinder-weg-54894638.bild.html
Rubicon Institut® für Angewandte Psychologie und Bildung - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Höstchesflur 15
55743 Idar-Oberstein
Andreas Halberstadt trug auf einer zwischenzeitlich abgeschaltete Internetseite über sich vor:
"Studium der Psychologie, Ausbildung in Angewandter Psychologie und Psychosomatik. Weiterbildung in Medizinischer Hypnose, Beratungspsychologie, psychodynamischer Paar- und Familientherapie sowie systemischer Therapie. Staatlich zugelassen zur Psychotherapie nach HPG. Langjährige Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch orientierter Psychotherapie und imaginativen Therapieverfahren. Seit 1998 tätig als Psychologe, Berater, Trainer, Dozent und Supervisor an Bildungsinstituten und psychosozialen Einrichtungen. Seit 2001 niedergelassen in eigener Psychologischer Privatpraxis für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien."
http://www.rubicon-institut.de/vita.html#halberstadt - 2014 nicht mehr aufrufbar, der Herr Halberstadt wird sicher Gründe dafür haben.
22.02.2018: "Drei Jahre Haft für Hochstapler, der 175 Gutachten erstellte Falscher Psychologe nahm Eltern ihre Kinder weg! ... Der unfassbare Fall vorm Landgericht Bad Kreuznach. 175 Gutachten erstellte Andreas S. (44) für Familiengerichte in Rheinland-Pfalz. Als Diplom-Psychologe. Problem: Dieses Diplom hatte er nie erworben. Nicht mal das entsprechende Studium absolviert. ... Bruno Kremer, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer: „Der Angeklagte ist schuldig des gewerbsmäßigen Betruges in 175 Fällen und in sieben Fällen uneidlicher Falschaussage. Er wird zu drei Jahren Haft verurteilt.“ - https://www.bild.de/regional/frankfurt/hochstapler/falscher-psychologe-nimmt-eltern-kinder-weg-54894638.bild.html
"... Als Zeuge vernommen wurde der Idar-Obersteiner Amtsgerichtsdirektor Hans-Walter Rienhardt, der dem Angeklagten um 2002 herum den ersten Gutachterauftrag erteilt hatte. Der Angeklagte sei damals zu ihm ins Büro gekommen und habe sich als Experte für kinderpsychologische Fachgutachten vorgestellt: „Ich ging von einem Studium aus, sonst hätten wir das Gespräch gar nicht geführt.“ Doch geprüft, ob wirklich ein Diplom vorhanden sei, habe er nicht. Das habe er der Kreisverwaltung überlassen wollen. Doch mit dieser habe es keinerlei Kommunikation gegeben. Rienhardt weiter: „Wenn ich gewusst hätte, dass der Titel gar nicht echt ist, hätte ich angewiesen, seine Rechnungen nicht zu bezahlen.“ ..." - so zitiert auf https://www.activinews.com/recht/der-betruegerische-gutachter-oder-wer-wirklich-die-fehler-macht-1831.html
Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Rockenhausen
Beauftragung am Amtsgericht Rockenhausen durch Richter Kuhlmann.
Herr Halberstadt ließ offenbar andere Leute für sich arbeiten, so z.B. die "Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" Nicola Hörster-Fuchs http://www.ift-saarland.de. Eine Frau Ilka Kiy fungierte möglicherweise für eine gewissen Zeit als Geschäftsführerin des sogenannten "Rubicon Institut". Eine Frau Ilka Sauer, Höstchesflur 15, 55743 Idar-Oberstein-Regulshausen, übernahm anscheinend für eine gewisse Zeit die Aufgabe das sogenannten "Rubicon Institut", nach außen zu repräsentieren, obschon sie wohl über keinerlei verwertbare Qualifikation verfügte, die sie für eine Arbeit im Bereich familiengerichtlicher Gutachten hätte tauglich machen können. Womöglich verfügte sie aber über andere "Qualifikationen", die Herrn Halberstadt zu dieser Zeit viel Freude bereiteten. Auf einem dem Väternotruf zur Kenntnis gebrachten "Gutachten" findet sich der Name Ilka Sauer im Kopfbogen, dazu noch die hochtrabenden Wörter "Angewandte Rechtspsychologie", "Systemische Familientherapie", "Supervision und Coaching" und "Mediation". Man ist geradezu geblendet vor so viel Licht, dass man meinen könnte, dahinter verberge sich eine Dunkelkammer.
Rolf Schüler-Brandenburger
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Siegbertstr. 22
67346 Speyer
Internet: www.schueler-brandenburger.de
Beauftragung am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Amtsgericht Rockenhausen
Beauftragung am Amtsgericht Rockenhausen (ab , ..., 2008)
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Donnersbergkreis
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Donnersbergkreis
Frauenhaus Donnersbergkreis
67280 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 4187, 9110 (Polizei)
E-Mail: frauenhaus-kibo@gmx.de
Internet: http://www.frauenhaus-donnersbergkreis.de
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen, Beratung "alleinerziehender" Mütter, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt. Getrennt erziehende Mütter werden hier offenbar nicht beraten, warum eigentlich nicht, sind das etwa keine guten Frauen?
Kreis Birkenfeld
Dank Kampfgeist und Hartnäckigkeit: Mutter brachte falschen Psychologen zu Fall
Kurt Knaudt 26.02.2018, 15:03 Uhraktualisiert: 26.02.2018, 15:12 Uhr
Ein falscher Psychologe hat über Jahre hinweg Gutachten erstellt – mit
gravierenden Folgen für Betroffene: Marion Handschuh wurde beispielsweise das
Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Doch die 52-Jährige kämpfte. Und ihrer
Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass der über Jahre unentdeckte Schwindel
doch aufflog.
...
Familienrichter bestellen jahrelang Hochstapler als Gutachter
Dass an deutschen Gerichten Hochstapler als Gutachter beauftragt werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Die Richter an deutschen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, die Hochstapler als Gutachter beauftragen oder diesen bescheinigen, dass sie ein überzeugendes Gutachten vorgelegt haben, werden allerdings für ihre Fehlleistungen nicht belangt, denn der deutsche Richter genießt weitestgehende Narrenfreiheit und das nicht nur zur Karnevalszeit. Und so kommt es, dass Richter Bruno Kremer nur den Hochstapler verurteilt, nicht aber die Richter, die den Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, frei nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
"Drei Jahre Haft für Hochstapler, der 175 Gutachten
erstellte Falscher Psychologe nahm Eltern ihre Kinder weg!
...
Der unfassbare Fall vorm Landgericht Bad Kreuznach
175 Gutachten erstellte Andreas S. (44) für Familiengerichte in
Rheinland-Pfalz. Als Diplom-Psychologe.
Problem: Dieses Diplom hatte er
nie erworben. Nicht mal das entsprechende Studium absolviert. Nur ein
Fernstudium, das ihn lediglich zum „nichtärztlichen Psychotherapeuten“ machte.
...
Bruno Kremer, Vorsitzender
Richter der 2. Strafkammer: „Der Angeklagte ist schuldig des gewerbsmäßigen
Betruges in 175 Fällen und in sieben Fällen uneidlicher Falschaussage. Er wird
zu drei Jahren Haft verurteilt.“
Kremer in seiner Begründung: „Er ist von
Anfang an betrügerisch aufgetreten. Hatte auch ein entsprechendes Türschild,
bevor er mit der Justiz in Kontakt kam. Es entstand nicht nur ein
Vertrauensschaden bei der Justiz, sondern vor allem bei den betroffenen
Familien.“
Der Richter: „Man kann sich sehr gut vorstellen, wie sich eine
Mutter oder ein Vater fühlen, denen aufgrund der Aussage eines Scharlatans das
Kind entzogen wurde. Alles unter drei Jahren wäre nicht vertretbar gewesen.“"
Anmerkung Väternotruf:
Im Beitrag der BILD-Zeitung wird der Hochstapler als Andreas S. bezeichnet, möglicherweise ist der richtige Name allerdings Andreas H. Oder aber der Hochstapler, der unter dem Namen Andreas H. auftrat heißt in Wirklichkeit Andreas S.. Doch egal wie dem auch sei, Fakt ist offenbar, dass etliche Familienrichter diesen Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, man darf hoffen, dass dies dienstrechtliche Konsequenzen für die betreffenden Richter nach sich zieht, wenn nicht, beweist sich der Glaube an den sogenannten "Rechtsstaat", einmal mehr als ein naiver Traum.
Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des
Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2018
...
Dienstag, 09.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein
gewerbsmäßigen Betrug in 175 Fällen sowie Falschaussage in sieben Fällen vor.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte, dem nach dem erfolgreichen
Abschluss zum psychologischen Berater IAPP durch Bescheid der zuständigen
Behörde die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als
nichtärztlicher Psychotherapeut erteilt worden sei, seit 2005 den akademischen
Grad eines Diplom-Psychologen geführt haben, ohne das hierfür erforderliche
Universitätsstudium absolviert zu haben. Mit einer Zeugin, die davon ausgegangen
sei, dass der Angeklagte tatsächlich Diplom-Psychologe sei, habe er in
Idar-Oberstein ein Institut für angewandte Psychologie und Bildung Supervision +
Coaching gegründet.
Zwischen November 2009 und April 2014 soll er in 175
Fällen von Familienrichtern der Amtsgerichte des Bezirks des Landgerichts Bad
Kreuznach, aber auch der Amtsgerichte Kusel, Rockenhausen, Kaiserslautern,
Trier, Bitburg, Andernach und Viersen mit der Erstattung psychologischer
Gutachten beauftragt worden sein. Hierbei seien die zuständigen Familienrichter
davon ausgegangen, dass der Angeklagte, wie er durch entsprechende
Unterzeichnung seiner Schriftstücke vorgegeben habe, tatsächlich studierter
Diplom-Psychologe sei. Seine schriftlichen Gutachten und ergänzenden
Stellungnahmen habe der Angeklagte unterschrieben, indem er seinem Namen jeweils
die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“ oder „Dipl.-Psych.“ hinzugefügt habe.
Bei der Abrechnung seiner Tätigkeit als Gutachter habe die Mitinhaberin des
Instituts gegenüber den Amtsgerichten gutgläubig erklärt, dass der Angeklagte
seine gutachterliche Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht habe und ihm ein
Vergütungsanspruch in der geltend gemachten Höhe gegen die Staatskasse zustehe.
Tatsächlich habe dem Angeklagten jedoch keine Vergütung zugestanden, da sein
Vergütungsanspruch durch das Führen eines falschen Titels verwirkt gewesen sei.
Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
In sieben Fällen
habe der Angeklagte vor Gericht falsch ausgesagt, da er bei seiner Vernehmung
zur Person bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, er sei Diplom-Psychologe.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eindeutig zum
Tatvorwurf eingelassen.
...
https://lgkh.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/detail/News/hauptverhandlungen-vor-den-strafkammern-des-landgerichts-bad-kreuznach-in-der-2-kalenderwoche-2018/
11.10.2014, 03:27 Uhr | aktualisiert: 12.10.2014, 09:48
Uhr
Ohne Diplom als Gutachter bei Gericht? Staatsanwalt
ermittelt
Kreis Birkenfeld. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
ermittelt gegen einen Psychologen aus dem Kreis Birkenfeld. Ihm wird
vorgeworfen, dass er den Titel "Diplom-Psychologe" über viele Jahren
hinweg getragen hat, obwohl er eigentlich kein entsprechendes Studium mit einem
Diplom-Abschluss nachweisen kann. Vielmehr habe der Mann lediglich eine
Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Von unserer Redakteurin Vera Müller
Einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld war
aufgefallen, dass die Diplom-Urkunde des Mannes Formfehler enthält. Sie leitete
ihren Verdacht weiter. Zu den Hauptaufgabengebieten des Beschuldigten gehörte
in den vergangenen Jahren das Erstellen von familienpsychologischen Gutachten für
Familiengerichte. Er war in ganz Rheinland-Pfalz und auch häufig für das
Idar-Obersteiner Amtsgericht tätig. "Aktuell allerdings nicht", wie
Hans-Walter Rienhardt, Direktor des Amtsgerichts, betont. Die Staatsanwaltschaft
geht von einem hinreichenden Tatverdacht aus, die Ermittlungen werden wohl aber
noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es seien noch Fragen zu klären: Wo ist er
als Diplom-Psychologe aufgetreten? Wie hoch ist der Schaden? Sofern Anklage
erhoben werde, gehe es um gewerbemäßigen Betrug, der mit Freiheitsstrafen von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.
Der Psychologe habe sein Handwerk offenbar recht gut
verstanden, betonen jene, die mit ihm zu tun hatten - rückblickend mit leichtem
Zynismus. In manchen Fällen seien die richterlichen Entscheidungen, die auf
Grundlage der Gutachten getroffen worden seien, sicherlich gerechtfertigt
gewesen. In anderen möglicherweise nicht: Da hätte man durchaus genauer
hinschauen müssen, sind einige Juristen im Kreis überzeugt. Weder die Gerichte
noch die Anwälte hätten wohl einen Gutachter, der kein Diplom-Psychologe ist,
zugelassen.
In zwei Fällen sind bereits juristische Schritte angekündigt
So sei es durchaus möglich, dass - sofern es zu Anklage und Urteil kommt - einige Verfahren neu aufgerollt werden und auf Schadensersatz geklagt werde. Der NZ sind zwei Fälle bekannt, in denen betroffene Mütter bereits angekündigt haben, juristische Schritte einleiten zu wollen.
Der Psychologe erstellte unter anderem Persönlichkeitsprofile
und -diagnostiken für Erwachsene, auf deren Grundlage Kinder aus Familien
herausgeholt wurden. Das sind auf allen Ebenen emotional und sozial
folgenschwere Entscheidungen. Gutachter an Familiengerichten können bekanntlich
über die Zukunft ganzer Familien entscheiden - über die Frage, ob ein Kind
beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es
sogar in einem Heim leben muss.
...
Kommentar Väternotruf:
Der Artikel leidet an wesentlichen Mängeln. Entweder der Mann ist "Psychologe" oder er ist es nicht. Der Titel "Psychologe" ist gesetzlich geschützt, daher handelt jeder, der unter diesem Titel auftritt ohne den Titel rechtmäßig erworben zu haben, rechtswidrig.
Ob seine Gutachten wie im Fall des Hochstaplers Gerd Postel gut oder schlecht waren, spielt dabei keine Rolle.
Am Amtsgericht Idar-Oberstein hat vermutlich niemand geprüft, ob der als "Psychologe" auftretende Mann überhaupt eine entsprechende Qualifikation hatte. Wie immer hat aber der Richter recht und der Bürger unrecht. Daher wird mit Sicherheit am Amtsgericht Idar-Oberstein und auch am Amtsgericht Rockenhausen niemand zur Verantwortung gezogen, der dafür Verantwortung getragen hat, dass der als "Psychologe" auftretende Mann unter diesem Titel am Amtsgericht Idar-Oberstein seiner Neigung zur Hochstapelei offenbar ungehindert nachgehen konnte. Das ganze nennt Bundespräsident Gauck dann den "Rechtsstaat", bekanntlich hat dort immer der Recht, dem Recht gegeben wird, das ist in der Regel nicht der Bürger, sondern der in der Bürokratie tätige Bürokrat. So kann man den sogenannten "Rechtsstaat" als Bürokratenstaat bezeichnen, was sicher zutreffender ist, als die Vision, die unser Bundespräsident als gläubiger Christ hat.
Der Name des am Amtsgericht Idar-Oberstein tätig gewesenen mutmaßlichen Hochstaplers ist dem Väternotruf bekannt!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. August 2011 11:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ....2011 habe ich beim Familiengericht Rockenhausen das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn beantragt, das Schreiben habe ich als Datei angehängt.
Das Aktenzeichen lautet: .../11.
Darauf bekam ich die Aufforderung einen Antrag zur Verfahrenskostenhilfe auszufüllen, dies würde ja im Widerspruch zu meinem Antrag auf kostenlose Feststellung der gemeinsamen Sorge stehen.
Können Sie mir mitteilen, wie ich mich jetzt verhalten soll?
Vorab schon mal vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
...
Sehr geehrter Herr ...,
entweder füllen Sie den Antrag aus, so hätte es die Justiz gerne, entgegen Grundgesetz Artikel 3 und 6.
Oder Sie füllen ihn nicht aus, dann wird ihnen die Justiz die Kosten in Rechnung stellen und sie müssten dem dann widersprechen und gegen die dann folgende Durchsetzung des Anspruches durch die Justiz den Rechtsweg bestreiten.
...
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Aktuell > Information für die Medien 23/2011
Information für die Medien 23/2011
Termine in Strafsachen: Strafrichterin
Bitte beachten: Terminsänderungen oder Terminsabsagen sind -sehr kurzfristig- möglich und können nicht veröffentlicht werden.
Datum, Uhrzeit und Saal: 10.05.2011, 08:00 III
Tatvorwurf: Entziehung elektrischer Energie
Tatort: Göllheim
Datum, Uhrzeit und Saal: 10.05.2011, 09:00 III
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Kerzenheim
Datum, Uhrzeit und Saal: 10.05.2011, 11:00 III
Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht
Tatort: Breunigweiler
Kommentar Väternotruf:
10.05.2011, 11:00 III. Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht. Tatort: Breunigweiler.
Na da hat die Justiz ja mal wieder was gefunden. Wenn man nur lange genug sucht, findet man immer jemanden der grad mit dem Finger in der Nase popelt und führt diesen dann der gerechten Strafe Gottes zu.
"Familienhilfe" im Donnersbergkreis
Doris und ich haben am 06.06.2003 in Bad Bergzabern geheiratet und wir hatten nicht damit gerechnet, Kinder zu kriegen. Wir haben gedacht, dass es so auch vielleicht gut sei, weil wir beide nicht gesund sind. Doris hat eine Angsterkrankung und ist zu 100 % schwerbehindert und ich selbst bin nach 15 Operationen zu 90 % schwerbehindert.
Als sich unsere Kinder angemeldet hatten, überlegte ich mir wie ich Hilfe organisieren könne und sprach schließlich mit der "Profamilia" in Landau/Pfalz. Hier sagte man mir, dass ich beim zuständigen Jugendamt "Familienhilfe" beantragen könne.
Unsere Kinder kamen am 10.11.2006 als Extremfrühchen in der 25. Schwangerschaftswoche zur Welt. Jennifer wog 705 Gramm und Manuela brachte 830 Gramm auf die Waage.
Am 01.02.2007 sind wir von Klingenmünster nach Schweisweiler in eine entsprechend größere Wohnung gezogen. Zu der Zeit waren unsere Kinder noch im Krankenhaus in Karlsruhe. Der Kontakt zum Jugendamt in Kirchheimbolanden bestand schon seit Anfang Dezember 2006. Jennifer und Manuela wurden im Februar 2007 von Karlsruhe in die Kinderklinik Kaiserslautern verlegt
Am 14.02.2007 fand in unserer neuen Wohnung in Schweisweiler das erste Gespräch statt. Zugegen waren das Jugendamt, die künftige Kinderärztin, die künftige Hebamme, ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Kostenträger und eine Mitarbeiterin der AOK.
Damals war schon klar, dass Manuela ein mehrfachbehindertes Kind ist, das Zuhause nicht ausreichend versorgt werden kann. Dies wurde auch durch die anwesenden Kinderärztin bestätigt.
Hier wurde zuerst einmal besprochen, dass Manuela in eine Fördereinrichtung kommen könne, die es zu suchen galt. Nach intensiver Suche ist es mir gelungen, das Haus St. Martin in Ingelheim zu finden, wo Manuela am 23.07.2007 aufgenommen werden konnte. Dort lebt Manuela heute und wird von den Mitarbeitern liebvoll versorgt. Wir besuchen Manuela selbstverständlich regelmäßig.
Für Jennifer wurde dann ein Hilfeplan erstellt. Jennifer wurde am 25.04.2007 aus dem Krankenhaus zu uns entlassen. Seit dem Tag kam täglich für vier Stunden eine Kinderkrankenschwester ins Haus. Daneben kam 1 bzw. 2 mal in der Woche eine Familienhelferin zu uns. So konnte sich Jennifer gut entwickeln. Als Jennifer zu uns kam wog sie 3470 Gramm. Wir nahmen natürlich alle Termine beim Kinderarzt , zu den Kontrolluntersuchungen und den Vojtatherapien pünktlich wahr. Die Ärzte waren stets zufrieden. Die Zusammenarbeit mit dem DRK klappte hervorragend.
Im November 2007 erhielten wir eine neue Familienhelferin. Diese machte sich zuerst einmal ein Bild von der Lage und nahm Ihre Arbeit dann auf.
Am 17.02.2008 rief Doris die Familienhelferin an und sagte zu ihr, dass sie "Starke Angst" habe. Daraufhin kam die Familienhelferin und nahm Doris und Jennifer mit. Dies mit der Begründung, man müsse erst einmal zur Ruhe kommen und man würde am nächsten Tag erneut entscheiden, wie es weitergehe.
Am 18.02.2008 fand dann im Jugendamt Kirchheimbolanden ein Gespräch statt. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt meinte, es sei derzeit wohl das Beste, wenn Jennifer für ein paar Wochen in eine "Pflegefamilie" käme. Dann könne sich Doris ja auch besser stabilisieren.
Als wir am 11.03.2008 beim Jugendamt den Wunsch geäußert haben, Jennifer wieder zu kriegen, wurde uns mitgeteilt, dass dies nicht ginge. Jetzt beauftragten wir unseren Rechtsanwalt, der auch sofort reagierte. Daraufhin fand im Jugendamt Kirchheimbolanden am 01.04.2008 ein Gespräch statt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass man sich nicht vorstellen könne Jennifer zurückzuführen, da Doris ja krank sei und dass Jennifer sich gut in der Pflegefamilie eingelebt hätte.
Als wir erzählten, dass wir Manuela zwei mal zu Besuch bei uns Zuhause hatten und diese gut versorgt hatten, obwohl keine Hilfe von Außen anwesend war, wurde die Sachbearbeiterin vom Jugendamt sehr unfreundlich und meinte , dass wir hätten dies mit dem Jugendamt abstimmen müssen.
Ein schriftlicher Bericht vom Haus St. Martin liegt vor, aus dem hervorgeht, dass Manuela in einem guten und ausgeglichenem Zustand zurückgebracht wurde.
So hatte das Jugendamt nicht Besseres zu tun als den Antrag beim Familiengericht in Rockenhausen zu stellen, indem steht, dass uns das Sorgerecht entzogen wird. So wurde am 17.04.2008 vor dem Familiengericht ein Anhörung terminiert. Obwohl unser Anwalt dem Richter mitteilte, dass er diesen Termin nicht wahrnehmen könne, wurde dieser Termin nicht vertagt. Dadurch mussten wir ohne unseren Anwalt zum Termin.
So entschied der Richter, dass das "vorläufige Sorgerecht" dem Jugendamt übertragen wird und ein psychologisches Gutachten eingeholt wurde.
Der Gutachter hält uns beide für "erziehungsunfähig". Doris sei ja krank und könne deshalb nicht immer mit Stress umgehen - kleine Kinder machen ja öfters Stress - und ich selbst sei ja ein Pflegekind und könne deshalb auch keinen "emotionalen Bezug" zum Kind aufbauen.
Der Gutachter hat sich nicht mit der Psychologin von Doris unterhalten. Außerdem wurde es auch unterlassen, sich eine Stellungsnahme aus dem Haus St. Martin einzuholen. Darüber hinaus wurde es auch unterlassen, sich die Tagesprotokolle vom Deutschen Roten Kreuz genauer anzusehen. Hier hätte man erkennen müssen, dass wir sehr wohl in der Lage sind , unser Kind ausreichend zu versorgen. Wir hatten ja selbst alle Hilfen beantragt.
Manuela besuchen wir alle 14 Tage in Ingelheim. Bei Jennifer war es so, dass die Familienhelferin einmal in der Woche zu uns gekommen ist. So konnten wir Jennifer einmal in der Woche unter "Aufsicht" sehen.
Am 27.06.2008 war unsere Familienhelferin krank, so dass wir Jennifer bei ihrer Pflegefamilie alleine besuchten durften. Am 17.07.2008 durften wir erneut ohne Aufsicht zu Jennifer. Danach ist Jennifer mit ihrer Pflegefamilie in den Urlaub nach Bulgarien geflogen. Wir wurden dazu nicht nach unserer Meinung gefragt. Am 04.08.2008, am 13.08.2008, am 23.08.2008, am 27.08.2008 und am 10.09.2008 waren wir jeweils ohne Aufsicht bei Jennifers Pflegefamilie. Diese Besuche konnten wir auch dann unbeschwert mit unserer Tochter erleben, weil wir dann auch alleine als Familie spazieren gehen konnten.
In der Zwischenzeit kam das schriftliche Gutachten, in dem steht, dass wir "erziehungsunfähig" sind. Daraufhin fand ein Gespräch im Jugendamt statt und man eröffnete uns, dass es nun angedacht sei, dass wir Jennifer alle 14 Tage im Gebäude des CJD unter Aufsicht für eine Stunde sehen könnten. Nach reiflicher Überlegung sind Doris & ich der Meinung, dass wir das nicht wollen und haben unseren Anwalt gebeten diesbezüglich mit dem Jugendamt zu verhandeln. Solange das Ergebnis aussteht, wissen wir nicht, wann wir Jennifer wiedersehen.
Nächster Anhörungstermin war am 07.10.2008 in Rockenhausen.
Unser Anwalt hat im Vorfeld verschiedene Zeugen beantragt und eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dieses mal wird er den Termin wahrnehmen können.
Beim 2. Anhörungstermin konnten nicht alle Fragen geklärt werden, so dass keine Entscheidung getroffen wurde.
http://www.jennifer-manuela.de/index2.html
Bayerischer Rundfunk
report MÜNCHEN
Sendung vom 14.04.2008
Drohen statt vermitteln –
Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte
Autoren: Katrin Pötzsch, Stefan Meining
Bernd Schnardthorst aus Niedersachsen wünscht sich nichts sehnlicher als seinen behinderten Sohn, der unter Betreuung steht, endlich wieder zu sehen. Seit über vier Jahren kämpft der geschiedene Geschäftsmann um sein Kind. Nicht einmal Briefe darf er ihm schreiben. Wir begleiten ihn zum Gericht, wo er mal wieder einen neuen Antrag auf Besuchsrecht einreichen will.
Bernd Schnardthorst: „Über vier Jahre lang Briefe geschrieben und Anträge geschrieben, man hört von den Gerichten nur man solle keine Anträge stellen, sie werden nicht beschienen.“
Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.
Bernd Schnardthorst: „Das Verfahren läuft so, man hat mir mitgeteilt in einem trockenen Dreizeiler, dass also die Anwältin meiner Frau dieses Verfahren angeregt hätte und ich musste mich dann einer psychiatrischen Begutachtung im Elbeklinikum in Stade stellen, das habe ich gemacht, sonst hätte das Gericht ohne mich entschieden.“
Ein Interview lehnt das zuständige Amtsgericht ab. Schriftlich wird report MÜNCHEN jedoch bestätigt: der zuständige Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnardthorst angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter Zitat „von Querulantentum und dies könne einen Krankheitswert aufweisen.“
Ein Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag warnt:
Mechthild Dyckmans, Bundestagsabgeordnete, FDP: „Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Emotionen betroffen. Und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner Erfahrung, dass Querulanten unangenehm sind. Aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist, prozessunfähig. Und auch ein Querulant hat seinen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes rechtstaatliches Verfahren.“
Der Hamburger Rechtsprofessor Sonnen bemüht sich im Fall Schnardthorst um eine außergerichtliche Einigung. Für ihn ist das Vorgehen des Buxtehuder Amtsgerichtes schlichtweg unverständlich.
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg: „Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten. Dann kann man nicht sagen, hier ist jemand, der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen, das ist voll daneben würden wir heute sagen.“
Schnardthorst muss sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter erklärt: Schnardthorst sei selbstverständlich geistig normal. Eine rechtliche Betreuung sei derzeit entbehrlich.
Der Kampf ums Kind: er geht in die nächste Runde.
Bernd Schnardthorst: „Ja mein Junge hat damals sehr gerne mit mir zusammen Schiffe gebaut und er ist dafür sehr begabt.“
Bernd Schnardthorst ist kein Einzelfall. Seit sechs Jahren streitet Karin Kelly um ein Umgangsrecht mit ihrem Enkel.
Karin Kelly: „Hier stehen die ganzen Geschenke seit letztem Jahr. Von zwei Geburtstagen, von Ostern, von Weihnachten.“
Knapp 10.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten hat Karin Kelly bislang bezahlt, ohne ihren Enkel auch nur einmal in die Arme nehmen zu dürfen. Dabei hat der Bub jahrelang in diesem Zimmer in ihrem Haus gelebt. Als 2007 weitere Zahlungen anstehen, weigert sie sich zu zahlen. Lieber gehe sie ins Gefängnis:
Karin Kelly: „Ich werde weiter kämpfen, erst recht jetzt, weil die Mürbemachung immer weiter geht und ich lass mich nicht mürbe machen, das sag ich immer wieder.“
Mehrmals kommt der Gerichtsvollzieher, um das Geld einzutreiben. Jedes Mal weist ihm Karin Kelly die Tür. Doch dann, im Dezember letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie ein Beschluss des Amtsgerichtes Rockenhausen zugespielt. Danach hat das Gericht Zitat: „Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Schuldnerin.“ Im Klartext: Auch hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage.
Karin Kelly: „Dass jetzt meine Verfahrensfähigkeit in Frage gestellt ist und ein Richter so etwas beschließt, der mich nicht kennt, und ohne Anhörung.“
Der Gerichtsvollzieher hält sogar, Zitat: „eine Überprüfung, ob vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen angebracht sind“, für sinnvoll. Karin Kelly droht im schlimmsten Fall ein Entmündigungsverfahren.
Rudolf Kelly: „Es war ein riesig großer Schock, ich habe es dann auch weitergeleitet und hab es dann meiner Frau gegeben und die hat es auch dann gelesen und die war dann auch genauso schockiert wie ich auch.“
Im Amtsgericht Rockenhausen wiegelt man ab. Noch sei ja nichts passiert. Im Übrigen sei alles juristisch korrekt gelaufen.
Thomas Edinger, Direktor Amtsgericht Rockenhausen: „Sicher in dem Fall ist das völlig unglücklich, dass Frau Kelly dann auf diesem Weg davon erfahren hat. Wobei und noch mal, das ist das ganz Wichtige, für Sie hat das zunächst keine Auswirkungen, keine negativen Auswirkungen. Und insofern ja, sicher ist das natürlich unglücklich, aber es war vom Verfahren her nicht zu beanstanden.“
Mit anderen Worten: Frau Kelly droht nach wie vor ein Entmündigungverfahren. Für den Familienrichter Jürgen Rudolph ist der Fall Kelly ein Musterbeispiel, wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß um die weit reichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse.
Jürgen Rudolph, Familienrichter: „Dass ihr jetzt obendrein noch attestiert wird, dass sie nicht verfahrensfähig also mit anderen Worten nicht zurechnungsfähig sei, dass habe ich im ersten Moment als unrealistisch empfunden und als Satire und im zweiten Moment habe ich gedacht, hier passiert ja doch was ganz realistisches und hier ist eine ganz große Gefahr, die in so einem System entstehen kann und wenn hier nicht sofort interveniert wird und niemand intervenieren würde, könnte es tatsächlich sein, dass Frau Kelly eines Tages für unzurechnungsfähig erklärt wird und ihr möglicherweise auch noch eine Betreuung angediehen wird.“
report MÜNCHEN hakt beim Bundesjustizministerium nach, aber die Justizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Menschen mit Entmündigung zu drohen ist also weiterhin möglich. Geistig völlig gesunden Menschen, die einfach nur um ihr Recht kämpfen, droht damit weiterhin die Gefahr für unzurechnungsfähig erklärt zu werden.
Quelle: http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00444/
Film: http://www.waschke.ws/Drohen_statt_vermitteln.wmv