Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Greifswald
Im Zuge der Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 am 4. September 2011 verlor Greifswald seine Kreisfreiheit und wurde Teil des neu gebildeten Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Greifswald
Kreisfreie Stadt
Markt
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 521-0
Fax: 03834 / 5211 26
E-Mail: stadtverwaltung@greifswald.de
Internet: www.greifswald.de
Internetauftritt der Stadt Greifswald (08/2011)
Visuelle Gestaltung: recht schlicht - so wie die Norddeutschen überhaupt. Vom Seewind gebürstet, rauh und dennoch herzlich. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Informationsgehalt: geht so
Nutzerfreundlichkeit: o.k.
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: teilweise vorhanden
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist eine kreisfreie Stadt in Vorpommern im Nordosten Deutschlands.
Nachbargemeinden
Im Uhrzeigersinn (von Norden beginnend): Mesekenhagen, Neuenkirchen, Loissin, Kemnitz, Diedrichshagen, Weitenhagen, Hinrichshagen, Levenhagen und Wackerow (alle Gemeinden im Landkreis Ostvorpommern).
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Stadtteile:
Jugendamt Greifswald
Stadtjugendamt
Amt für Jugend, Soziales u. Familie
Goethestr. 2a
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 522400
E-Mail: jugend-soziales@greifswald.de
Internet: http://www.greifswald.de/verwaltung/aemter/amt-fuer-jugend-soziales-und-familie.html
Sozialpädagogischer Dienst
Goethestraße 2a
17489 Greifswald
Jugendhilfeausschuss Greifswald:
Unvollständige Liste der Ausschussmitglieder - http://www.greifswald.de/politik/buergerschaft/gremien/ausschuesse.html
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Abs - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Herr Krakow - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Frau Finkenstein - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Frau Erdtling - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Frau Lüthgens - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Frau Rosinsky - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Frau Janke - Jugendamt Greifswald / Sozialpädagogischer Dienst (ab , ..., 2011)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Familienberatung Greifswald
überregionale Beratung
http://familienberatung-greifswald.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Allgemeine Soziale Beratung
Bugenhagenstr. 1-3
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 3046
E-Mail: sekretariat@kdw-greifswald.de
Internet: http://www.kdw-greifswald.de
Träger: Kreisdiakonisches Werk
Angebote: Sozialberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerenberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Suchtberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung
Ehe-, Familien u. Lebensberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Erziehungsberatung
Domstr. 58
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 897622
E-Mail: efl@kdw-greifswald.de
Internet: http://www.kdw-greifswald.de
Träger: Kreisdiakonisches Werk
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Krisenintervention, Sozialberatung
Stadtcaritas Greifswald
Bahnhofstr. 16
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 7983-0
E-Mail: ehe.fam.lebensber.greifswald@caritas-vorpommern.de
Internet: http://www.caritas-vorpommern.de/beratung-efl.html
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Schwangerenberatung, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung
Mitarbeiter/innen: Christine Münstermann - Leiterin, Bengt Jacobsen - Sozialarbeiter, Frau I. Kunze
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Amt für Jugend, Soziales u. Familie
Goethestr. 2a
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 522400
E-Mail: jugend-soziales@greifswald.de
Internet: http://www.greifswald.de/verwaltung/aemter/amt-fuer-jugend-soziales-und-familie.html
Träger: Stadt Greifswald
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Schuldner- und Insolvenzberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Greifswald
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Greifswald
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Greifswald noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen somit offenbar billigend in Kauf genommen.
Männer, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Greifswald
Straße:
17470 Greifswald
Telefon: 03834 / 500656
E-Mail: kontakt@frauenhaus-greifswald.de
Internet: http://www.frauenhaus-greifswald.de
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention
Kinder in Not
17470 Greifswald
Telefon: 03834/52-2616
E-Mail: jugendamt@greifswald.de
Internet: http://www.greifswald.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche
Kontakt- und Beratungsstelle für Männer und gegen Gewalt
Bugenhagenstr. 1-3
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 829965
E-Mail: maenner@kdw-greifswald.de
Internet: http://www.kdw-greifswald.de
Träger: Kreisdiakonisches Werk
Angebote: Krisenintervention, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Gruppenarbeit, Familienberatung
Deutscher Kinderschutzbund OV Greifswald e.V.
Lise-Meitner-Str. 11
17491 Greifswald
Telefon: 03834 / 811009
E-Mail: info@kinderschutzbund-greifswald.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-greifswald.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (Jugendberatung,)
EGMR: Überlanges Umgangsverfahren und fehlender Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch Urteil vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland Nr. 39444/08 – in dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren die überlange Dauer eines Umgangsverfahrens (neun Jahre und zehn Monate über drei Instanzen) sowie das Fehlen eines effektiven Rechtsbehelfs gegen überlange Gerichtsverfahren als Verstoß gegen die EMRK festgestellt.
Das zuständige Oberlandesgericht hatte am Schluss des Verfahrens den Umgang des Vaters mit seiner Tochter ausgeschlossen, weil das mittlerweile 12 Jahre alte, infolge der Verfahrensdauer tiefgreifend entfremdete Kind den Umgang ablehnte und gegen seinen Willen kein Umgang mehr angeordnet werden konnte.
Der Gerichtshof beanstandete insbesondere als Verstoß gegen Art. 6 I EMRK, dass das OLG das Verfahren angesichts des Obstruktionsverhaltens der Mutter nicht mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben hat (vgl. Rixe, FamRZ 2009, 1037), obwohl die Gefahr bestand, dass das Verfahren faktisch allein durch Zeitablauf entschieden wurde. Die Mutter hatte über lange Zeit die Begutachtung der Tochter verhindert und war mehrfach umgezogen. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs hatte das OLG das Verfahren nicht hinreichend zügig betrieben und vor allem nicht zeitgerecht die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Begutachtung getroffen.
Der EGMR verurteilte Deutschland erneut gem. Art. 13 EMRK, da weiterhin ein effektiver Rechtsbehelf hinsichtlich der Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer fehlt. Er beanstandete wiederum, dass Deutschland die diesbezügliche Sürmeli-Entscheidung vom 08.06.2006 – 75529/01, FamRZ 2007, 1449 m. Anm. Rixe, S. 1453 immer noch nicht umgesetzt hat.
Die Entscheidung des Gerichtshofs verdeutlicht, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines „Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ deshalb rechtspolitisch verfehlt ist, weil er den Verfahrensbeteiligten keine Beschleunigungsbeschwerde zur Verhinderung einer überlangen Verfahrensdauer zur Verfügung stellt, sondern nur einen Entschädigungsanspruch bei überlanger Verfahrensdauer, der aber angesichts der irreversiblen Folgen in Kindschaftssachen ersichtlich keine ausreichende Wiedergutmachung darstellen kann.
Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, ihr beabsichtigtes Gesetzesvorhaben um eine Untätigkeitsbeschwerde entsprechend dem Referentenentwurf 2005 zu ergänzen.
Zum Urteil des EGMR vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Pressestimmen zum Urteil:
* Frankfurter Neue Presse (25.06.2010): “Schmerzensgeld für Vater”
* Focus Online (24.06.2010): “Menschenrechtsgerichtshof verurteilt deutsche Gerichte”
* 123recht (24.06.2010): “Menschenrechtsgericht rügt langes Verfahren um Umgangsrecht”
* nw-news (24.06.2010): “Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft”
* merkur-online (24.06.2010): “Lange Prozesse: Deutschland muss Schadensersatz zahlen”
* Epoch Times Deutschland (24.06.2010): “Deutschland wegen langer Gerichtsprozesse zu Schadensersatz verurteilt”
http://familienrecht.baltesundrixe.de/post/745820127/afflerbach-deutschland
BIELEFELD
Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft
Bielefelder Familienanwalt: Schmerzensgeld gewonnen, Kind verloren
Bielefeld. Fast zehn Jahre lang kämpfte ein Vater aus Bad Berleburg vor deutschen Gerichten um das Besuchsrecht für seine Tochter. Nun hat ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen des schleppenden Justizverfahrens ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen.
Das Problem sei damit jedoch nicht gelöst, sagte Familienanwalt Georg Rixe aus Bielefeld am Donnerstag. Im vorliegenden Fall habe der Vater vergeblich gestritten. Seine mittlerweile zwölf Jahre alte Tochter habe sich während dieser langen Verfahrenszeit von ihrem Vater entfremdet und wolle ihn nicht mehr sehen.
Anmerkung Väternotruf:
Die Mutter ist mit dem Kind offenbar erst von Bad Berleburg nach Stralsund verschwunden und dann wohl nach Berlin-Neukölln und hat all die Jahre erfolgreich und von der deutschen Justiz unbehelligt den Kontakt zwischen Tochter und Vater unterbunden. Ähnlich strukturierte Mütter sollen auch in Greifswald leben. Pfui Deibel Deutschland.