Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Ostalbkreis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landratsamt Ostalbkreis
- Ostalbkreishaus -
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 503-0
Fax: 07361 / 503-477
E-Mail:
Internet: www.ostalbkreis.de
Internetauftritt des Ostalbkreis (01/2023)
Visuelle Gestaltung: geht so
Nutzerfreundlichkeit: gut
Informationsgehalt: geht so
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Ostalbkreis ist, gemessen an seiner Fläche, nach dem Ortenaukreis und dem Landkreis Ravensburg der drittgrößte Landkreis in Baden-Württemberg. Er bildet zusammen mit dem Landkreis Heidenheim die Region Ostwürttemberg im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Ostalbkreis grenzt im Norden an den Landkreis Schwäbisch Hall, im Osten an die bayerischen Landkreise Ansbach und Donau-Ries, im Süden an die Landkreise Heidenheim und Göppingen und im Westen an den Rems-Murr-Kreis.
Bundesland Baden-Württemberg
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 30. September 2006)
Städte
1. Aalen (66.937) - kein eigenes Stadtjugendamt
2. Bopfingen (12.522)
3. Ellwangen (Jagst) (25.207)
4. Heubach (10.112)
5. Lauchheim (4.700)
6. Lorch (11.240)
7. Neresheim (8.237)
8. Oberkochen (8.155)
9. Schwäbisch Gmünd (61.170) - kein eigenes Stadtjugendamt
Gemeinden
1. Abtsgmünd (7.428)
2. Adelmannsfelden (1.869)
3. Bartholomä (2.195)
4. Böbingen an der Rems (4.701)
5. Durlangen (2.963)
6. Ellenberg (1.738)
7. Eschach (1.823)
8. Essingen (6.450)
9. Göggingen (2.479)
10. Gschwend (5.041)
11. Heuchlingen (1.869)
12. Hüttlingen (5.681)
13. Iggingen (2.587)
14. Jagstzell (2.431)
15. Kirchheim am Ries (2.015)
16. Leinzell (2.213)
17. Mögglingen (4.165)
18. Mutlangen (6.394)
19. Neuler (3.106)
20. Obergröningen (459)
21. Rainau (3.268)
22. Riesbürg (2.317)
23. Rosenberg (2.650)
24. Ruppertshofen (1.860)
25. Schechingen (2.412)
26. Spraitbach (3.531)
27. Stödtlen (2.005)
28. Täferrot (1.041)
29. Tannhausen (1.838)
30. Unterschneidheim (4.619)
31. Waldstetten (7.249)
32. Westhausen (5.905)
33. Wört (1.435)
Jugendamt Ostalbkreis
Kreisjugendamt
Jugend und Familie
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 503-445
Fax: 07361 / 503-477
Internet: http://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31972&id=1230
Dienststelle Ellwangen
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07961 567-331
Telefax: 07961 567-330
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 / 32-0
Telefax: 07171 / 32-225
Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis
Mitglieder siehe unten
https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss
Zuständige Amtsgerichte:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Anton Dause - Leiter des Kreisjugendamt Ostalbkreis (ab , ..., 2001)
Jutta Funk - Geschäftsbereichsleiterin Landratsamt Ostalbkreis / Jugend und Familie (ab , ..., 2008, ..., 2012)
Gerhard Rettenmaier - Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Ostalbkreis (ab , ..., 2001, ..., 2012) - 19.09.2012: "Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Am Ellwanger Amtsgericht wird bei Scheidungen nicht nur gestritten, sondern nach dem Elternkonsens Ostalb geschlichtet ..." - http://www.schwaebische-post.de/632819/
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Herr Braun - Jugendamt Aalen (ab , ..., 2007, ..., 2010)
Frau Buckel - Jugendamt Ostalbkreis - Außenstelle Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2020)
Steffen Clericó - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Ostalbkreis - Außenstelle Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2012)
Herr Dauser - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Ostalbkreis - Außenstelle Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2012)
Frau Maas - Jugendamt Ostalbkreis - Außenstelle Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2020)
Frau Nestler - Jugendamt Aalen (ab , ..., 2006, 2007)
Frau Nestler - Jugendamt Aalen (ab , ..., 2006, 2007)
Schindelarz - Jugendamt Aalen (ab , ..., 2008)
Frau Schmidle - Jugendamt Ostalbkreis - Außenstelle Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2007)
Waldemar Wiedemann - Jugendamt Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2007)
Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis
Mitgliederliste mit Stand vom 03.01.2022
Mitglieder am ..
Name aufsteigend sortieren Art der Mitarbeit
aufsteigend sortieren Partei aufsteigend sortieren seit aufsteigend sortieren
Landrat Dr. Joachim Bläse Vorsitzender CDU 12.09.2020
Manfred Fischer
Fraktionssprecher CDU 15.07.2019
Martina Häusler Fraktionssprecherin Bündnis
90/Die Grünen 15.07.2019
Markus Hirsch Ausschussmitglied 15.07.2019
Markus
Mengemann Ausschussmitglied 15.07.2019
Sabine Nemesch Ausschussmitglied
23.03.2010
Dieter Popp Ausschussmitglied 22.07.2014
Ellen Eva Renz
Ausschussmitglied CDU 15.07.2019
Bernhard Richter Fraktionssprecher SPD
14.09.2004
Bernhard Ritter Fraktionssprecher Freie Wähler Ostalbkreis
15.07.2019
Gunter Schäfer Ausschussmitglied 21.07.2009
Wendelin Schmid
Ausschussmitglied CDU 28.07.2020
Lara von Alkier Ausschussmitglied 11.08.2019
Michael Wagner Ausschussmitglied 25.07.2000
Dr. Dietrich Böhme Beratendes
Mitglied 15.07.2019 -
https://www.arzt-auskunft.de/arzt/kinder-und-jugendmedizin/ellwangen-jagst/dr-dietrich-boehme-1077959
Sylvia Caspari Beratendes Mitglied 23.03.2010 - Diakonin, Geschäftsführerin -
https://www.diakonieverband-ostalb.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/leitung
Daniela Christ Beratendes Mitglied 30.11.2021 - 06.04.2021: "Die bisherige
Leiterin des Polizeipostens Oberkochen, Polizeihauptkommissarin Daniela Christ,
übernimmt beim Polizeipräsidium Aalen eine neue Aufgabe, sie ist künftig für die
Kriminalprävention im Ostalbkreis zuständig. ..." -
https://unterkochen.aalen.de/neue-leitung-des-polizeipostens-oberkochen.164193.264.htm
Dr. Tanja Gunder Beratendes Mitglied 15.07.2019
Dr. Tanja Gunder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Aalen (ab 14.08.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Aalen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Aalen - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2015 und 2018 ab 14.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Aalen - halbe Stelle - aufgeführt. 27.06.2019 - Fachanwaltslehrgang Familienrecht: Block 5 - https://www.rak-fortbildungsinstitut.de/seminare/290/versorgungsausgleich-familienrechtlich-relevante-bezuege-zum-erbrecht-steuerrechtliche-bezuege-zum-familienrecht/. 2019, ..., 2022: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Ostalbkreis.
Dr. Peter Högerle Beratendes Mitglied CDU 15.07.2019
Reiner Kaupp
Beratendes Mitglied 07.11.2017
Ralf Klein-Jung Beratendes Mitglied 22.07.2014
Bernd Schlecker Beratendes Mitglied 04.11.2020
Rainer Strehle Beratendes
Mitglied 28.03.2017
Bodo Wiedenhöfer Beratendes Mitglied 14.05.2013
Verena
Zauner Beratendes Mitglied 20.10.2015
Inge Birkhold Stellv. Ausschussmitglied
CDU 15.07.2019
Heidi Borbély Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler
Ostalbkreis 15.07.2019
Franz Brenner Stellv. Ausschussmitglied 15.07.2019
Armin Burger Stellv. Ausschussmitglied CDU 15.07.2019
Elisabeth Burmeister
Stellv. Ausschussmitglied 15.07.2019
Thomas Häfele Stellv. Ausschussmitglied
CDU 15.09.2019
Helga Jäkel Stellv. Ausschussmitglied 13.03.2018
Erich
Knödler Stellv. Ausschussmitglied CDU 15.07.2019
Andreas Lasermann Stellv.
Ausschussmitglied 15.07.2019
Peter Schaile Stellv. Ausschussmitglied
21.06.2016
Gabi Schindelarz Stellv. Ausschussmitglied SPD 22.07.2014
Ute
Schlipf Stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 15.07.2019
Angelika
Schweizer Stellv. Ausschussmitglied 15.07.2019
Jochen Wörner Stellv.
Ausschussmitglied 15.07.2019
Franka Zanek Stellv. Ausschussmitglied
15.07.2019
Dr. Martin Böttinger Stellv. beratendes Mitglied 05.11.2019
Jörg Dolmetsch Stellv. beratendes Mitglied 15.07.2019
Verena Gemperlein
Stellv. beratendes Mitglied 15.07.2019
Patrick Grazer Stellv. beratendes
Mitglied 15.07.2019
Hans-Jürgen Landgraf Stellv. beratendes Mitglied
03.11.2020
Rita Maier Stellv. beratendes Mitglied 09.03.2021
Christian
Meinzinger Stellv. beratendes Mitglied 03.11.2020
Jörg Sadowski Stellv.
beratendes Mitglied 22.07.2014
Simone Schoch Stellv. beratendes Mitglied
15.12.2020
Simone Schoch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 03.08.1993, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - 3/4 Stelle - aufgeführt. 21.07.2009, ..., 2022 stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis - https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss. Namensgleichheit mit: Schoch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schoch als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe.
Detlev Wiesinger Stellv. beratendes Mitglied 22.07.2014
Anzahl: 50
https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Aalen
überregionale Beratung
http://familienberatung-aalen.de
Familienberatung Crailsheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-crailsheim.de
Familienberatung Ellwangen
überregionale Beratung
http://familienberatung-ellwangen.de
Familienberatung Geislingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-geislingen.de
Familienberatung Göppingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-goeppingen.de
Familienberatung Heidenheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-heidenheim.de
Familienberatung Schwäbisch Gmünd
überregionale Beratung
http://familienberatung-schwaebisch-gmuend.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Ökumenische Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Weidenfelder Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 590-80
E-Mail: kontakt@oepb.de
Internet: http://www.oepb.de
Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart/ Kreisdiakonieverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Sexualberatung, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen - 2017: Rudolf Salenbauch Diplompsychologe, Psychologischer
Psychotherapeut, Partnerschafts- und Sexualtherapeut
(ZIST), 100%, (davon 20%
in der Außenstelle Heidenheim); Stellenleiter
Heide Krause Diplompsychologin,
Psychologische Psychotherapeutin, Systemische Therapeutin und Beraterin (SG),
60%; Stellv. Leitung
Ramona Jasny Diplompädagogin, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin (VT), 100%
Sabine Neusüß Diplompsychologin,
Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF), Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin (TP), 40% (davon 20% in der Außenstelle
Heidenheim)
Susanne Herbst Diplom Psychologin, Psychologische
Psychotherapeutin, 50%-Stelle (davon 20% in der Aussenstelle Schwäbisch Gmünd)
Michael Clement Dipl. Theologe und in der Masterausbildung zum Ehe-, Familien-
und Lebensberater, 40%-Stelle (davon 20% in der Außenstelle Schwäbisch Gmünd)
Kathrin Hirschle Sozialpädagogin B.A., Systemische Beraterin (SG), 40% für das
Projekt „PartnerschaftErziehungskraft“
Kunigunde Seidel Sekretärin, 60%
Tanja Kirchhoffer Sekretärin, 50%
Silke Steidel Reinigungskraft
Sylvia
Betscher-Ott Diplomsozialpädagogin, Lehrtherapeutin für System-und
Familientherapie (DGSF), Supervisorin (DGSv), Externe Supervisorin
Rudolf Salenbauch - Stellenleiter, Diplompsychologe, Psychologischer Psychotherapeut (2012)
Claus Fischer Diplompsychologe, Familientherapeut,
Josef Heilmeier Diplompsychologe, Ehe-, Familien-und Lebensberater, Systemischer Paartherapeut, 60 % (davon 20% in der Außenstelle Schwäbisch Gmünd) und 10 % Vertretung von Frau Neusüß
Eduard Lamprecht Diplompsychologe, Ehe-, Familien- und Lebensberater, Außenstelle Schwäbisch Gmünd, 40 % und 10 % Vertretung von Frau Neusüß
Heide Krause - Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Systemische Therapeutin und Beraterin (SG), 90 % teilweise in Elternzeit (40% ihres Deputats mussten in 2011 unbesetzt bleiben)
Sabine Neusüß Diplompsychologin, Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF), in Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Außenstelle Heidenheim (2011 in Elternzeit)
Karin Werle Diplompsychologin, Integrierte familien orientierte Beraterin für Einzelne, Paare und Familien, 50 % und 20 % Vertretung von Frau Neusüß
http://oepb.de/img/Jahresbericht2011.pdf
Beratungsstelle des Weißen Kreuzes e.V.
Ostpreußenstr. 11
73431 Aalen
Telefon: 07361 / 9395059, 0173-4169166
E-Mail: seelsorge-info@web.de
Internet: http://www.weisses-kreuz.de
Träger:
Angebote: Krisenintervention, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung
Kreisdiakonieverband Ostalbkreis Bezirksstelle Aalen
Marienstr. 12
73431 Aalen
Telefon: 07361 / 37051-0
E-Mail: verwaltung@diakonie-aalen.de
Internet:
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien
Dalkinger Str. 2
73479 Ellwangen
Telefon: 07961 / 884-185
E-Mail: i.michl@marienpflege.de
Internet: http://www.marienpflege.de
Träger: Marienpflege, Zentrum für Jugendhilfe
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung
Mitarbeit - 2024: Dr. Katharina Glaubitz - Leiterin Beratungsstelle und psychologischer Fachdienst
Mitarbeit - 2012: Frank Svoboda - 19.09.2012: "Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Am Ellwanger Amtsgericht wird bei Scheidungen nicht nur gestritten, sondern nach dem Elternkonsens Ostalb geschlichtet ..." - http://www.schwaebische-post.de/632819/
Deutscher Kinderschutzbund OV Schwäbisch-Gmünd e.V.
Haußmannstr. 25
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 / 66686
E-Mail: info@kinderschutzbund-gd.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-gd.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter Mütter und Väter
Erziehungs- und Familienberatung
Heugenstr. 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 / 1808-20
E-Mail: canisius-beratungsstellen@franzvonasisi.de
Internet: http://www.franzvonassisi.de
Träger: Franz von Assisi Gesellschaft
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung
Ökumenische Psychologische Beratungsstelle - Außenstelle von Aalen -
Franziskanergasse 3
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: über 07361 / 590-80
E-Mail: kontakt@oepb.de
Internet: http://www.oepb.de
Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart/ Evangelische Kirche
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung, Partnerberatung, Jugendberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 503-1473
E-Mail: theresia.glanert@ostalbkreis.de
Internet: http://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31972&_sub3=12021&id=1187
Träger: Ostalbkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Mitarbeiter/innen: Astrid Hark-Thomé - Leiterin Erziehungs- und Familienberatung (ab , ..., 2012, ..., 2017)
Geschäftsbereich Jugend und Familie Allgemeiner Sozialer Dienst
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 503-454
E-Mail: gerhard.rettenmaier@ostalbkreis.de
Internet: http://www.ostalbkreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Ostalbkreis
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Ostalbkreis
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Ostalbkreis
Frauen- und Kinderschutzeinrichtung Ostalbkreis
Straße:
73500 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 / 2426
E-Mail: frauenhaus@ostalbkreis.de
Internet: http://www.ostalbkreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Gruppenarbeit
Deutscher Kinderschutzbund OV Aalen e.V.
An der Stadtkirche 23
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 68765
E-Mail: info@kinderschutzbund-aalen.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-aalen.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Jugendberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Aufwind e.V.
Kettelerstr. 9
73431 Aalen
Telefon: 07361 / 37055-0
E-Mail: info@aufwind-ostalb.de
Internet: http://aufwind-ostalb.de
Mitarbeiter/ Vorstand: Wilhelm Schiele - 1. Vorsitzender (2022), Maria Theiss - 2. Vorsitzende (2022), Bodo Wiedenhöfer - Geschäftsführer (2017, ...., 2022)
2017: Sabine Arnold-Engels - AEH Teamleitung
AWO Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Beim Hecht 1
73430 Aalen
Telefon: 07361 / 5559185
E-Mail: info@awo-sjfh.de
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Gesellschaft für sozialpädagogische Hilfen GBR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Andrea Ricciardi & Frank Willebrand
Büros:
Münsterplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd
Schorndorfer Straße 49/2, 73630 Remshalden
Internet: http://www.gfsh.de/impressum.html
Mitarbeiter/innen:
Andrea Ricciardi - ab 1995 sozialpädagogischer Familienhelfer im Ostalbkreis.
Frank Willebrand - 1993 vom Gmünder Jugendamt als erster als freiberuflicher sozialpädagogischer Familienhelfer im Ostalbkreis. Tätigkeit auch als Verfahrensbeistand beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd.
Lars Eigenbrodt, Stefanie Hirner, Gerlinde Krebs, Ute Neugebauer
h&p - Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe gGmbH
Ulmer Straße 80
3431 Aalen
Telefon: +49 7361 528284-0
Mail: info@hup-jugendhilfe-bw.de
Internet: https://hup-jugendhilfe-bw.de
Mitarbeit - 2023:
Joshua Haug - Geschäftsführung; Marcel Eitle - Geschäftsführung
Stationäre Hilfen – leitender Fachdienst: Marc Bohn - Leitender Fachdienst Nord; Sara Jale Erol - Leitender Fachdienst West; Amelie Dehner - Leitender Fachdienst Süd; Arleen Flad - Leitender Fachdienst Ost; Stationäre Hilfen – Fachdienst; Bettina Ruf - Fachdienst; Felix Fiessler - Fachdienst
Stationäre Hilfen – Psychologischer Fachdienst - Karim Hirsch - Psychologischer Fachdienst
Stationäre Hilfen – pädagogische Mitarbeiter*innen: Valerie Huber -
Gruppenleitung ION Kösingen/Ankerplatz; Sarah Brauner - Stellvertretende
Gruppenleitung ION Kösingen/Ankerplatz; Christian Türk - pädagogischer
Mitarbeiter; Heidi Veit - pädagogische Mitarbeiterin; Roland Schmid -
pädagogischer Mitarbeiter; Yvonne Steidl - pädagogische Mitarbeiterin; Andreas
Huber
pädagogischer Mitarbeiter - Rumeysa Misir pädagogische Mitarbeiterin;
Petra Jakob - pädagogische Mitarbeiterin
Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis
Mitgliederliste mit Stand vom 12.07.2012 - vollständig
Caroline Abele Ausschussmitglied 06.03.2012
Rosemarie Abele Stellv. beratendes Mitglied 11.01.2000
Daniela Bachert Ausschussmitglied 07.06.2011
Jugendpfarrer Jens Bartsch Beratendes Mitglied 21.07.2009
Hans-Dieter Beller Beratendes Mitglied 11.01.2000
Gerhard Böhm Stellv. Ausschussmitglied SPD 14.12.1999
Dr. Dietrich Böhme Beratendes Mitglied 21.07.2009
Heidi Borbély Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis 01.04.2012
Dr. Martin Böttinger Stellv. beratendes Mitglied 21.07.2009
Thomas Buchholz Ausschussmitglied 21.07.2009
Hans Buchinger Beratendes Mitglied 03.04.2001
Gebhard Bühler Beratendes Mitglied 21.07.2009
Sylvia Caspari Beratendes Mitglied 23.03.2010
Roland Dangelmaier Stellv. Ausschussmitglied 06.03.2012
Sonja Duschek Stellv. Ausschussmitglied 30.01.2007
Nikolaus Ebert Stellv. Ausschussmitglied CDU 21.07.2009
Harald Faber Ausschussmitglied 11.01.2000
Hanna Fischer Stellv. Ausschussmitglied 04.04.2006
Michael Fischer Beratendes Mitglied 11.01.2000
Regina Gloning Stellv. beratendes Mitglied CDU 21.07.2009
Volker Grab Stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 21.07.2009
Brigitte Hofmann Stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 21.07.2009
Gerhard Ilg Beratendes Mitglied 21.07.2009
Gerhard Ilg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen (ab 01.09.2000, ..., 2018) - 2009: Pressereferent für Strafsachen. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis - https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss
Marliese Kleinhans Fraktionssprecherin CDU 14.12.1999
Ulrich Marstaller Beratendes Mitglied 11.01.2000
Markus Mengemann Stellv. Ausschussmitglied 06.03.2012
Josef Mischko Stellv. Ausschussmitglied SPD 14.09.2004
Sabine Nemesch Ausschussmitglied 23.03.2010
Ute Nuding Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis 21.07.2009
Jürgen Nürnberg Stellv. Ausschussmitglied 11.01.2000
Dieter Popp Stellv. Ausschussmitglied 06.03.2012
Jutta Proks Fraktionssprecherin Freie Wähler Ostalbkreis 21.07.2009
Isolde Rau-Mack Stellv. beratendes Mitglied 23.03.2010
Bernhard Richter Fraktionssprecher SPD 14.09.2004
Thomas Riede Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis 06.03.2012
Helmut Sailer Stellv. beratendes Mitglied 21.07.2009
Alexander Schäfer Stellv. beratendes Mitglied 04.04.2006
Gunter Schäfer Ausschussmitglied 21.07.2009
Silvia Schill Stellv. beratendes Mitglied 01.03.2011
Wendelin Schmid Beratendes Mitglied CDU 21.07.2009
Simone Schoch Stellv. beratendes Mitglied 21.07.2009
Simone Schoch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 03.08.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - halbe Stelle - aufgeführt. 21.07.2009, ..., 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis - https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss. Namensgleichheit mit: Schoch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schoch als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe.
Konrad Sorg Ausschussmitglied SPD 09.11.2010
Rainer Strehle Stellv. beratendes Mitglied 21.07.2009
Manfred Traub Ausschussmitglied CDU 21.07.2009
Gertraude von Streit Stellv. Ausschussmitglied 21.07.2009
Michael von Thannhausen Stellv. Ausschussmitglied CDU 14.09.2004
Michael Wagner Ausschussmitglied 25.07.2000
Dr. Friedrich Wallbrecht Stellv. beratendes Mitglied 23.03.2004
Anton Weber Stellv. Ausschussmitglied CDU 14.09.2004
Walter Weber Ausschussmitglied CDU 14.09.2004
Bernd Weigel Ausschussmitglied 06.03.2012
Ulrich Zumhasch Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen 21.07.2009
https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss
Schock an Schule
Sorgerechtsstreit eskaliert in Grundschul-Klassenzimmer
Aufregung herrschte gestern an der Wasenschule in Abtsgmünd: Eine Gruppe Erwachsener betrat ein Klassenzimmer, nahm ein achtjähriges Mädchen mit und verschwand. Den Verdacht auf Kindesentführung konnte die Polizei inzwischen ausräumen. ...
12.04.2008
http://www.schwaebische-post.de/regional/kochertal/index.php?date=2008-04-13
Kindesschicksal in Heidenheim
Tragische Totenwache eines Fünfjährigen
Von Julia Jüttner
Er sah seine Mutter sterben, blieb bei der Leiche, stundenlang, tagelang, am Ende hörte ein Nachbar sein Schluchzen: Das tragische Schicksal eines Fünfjährigen erschüttert das baden-württembergische Heidenheim. Hätte das Drama durch mehr Wachsamkeit der Behörden verhindert werden können?
Hamburg - Es war kurz nach Mitternacht. Die meisten Bewohner des Mehrfamilienhauses in der Erbisbergstraße im baden-württembergischen Heidenheim-Mergelstetten schliefen, die Fernsehapparate waren verstummt. Da hörte ein Mann das leise Weinen eines Kindes. Um 0.37 Uhr alarmierte er die Polizei. Das Wimmern komme aus einer der beiden Wohnungen im zweiten Stockwerk, sagte er. Normalerweise nichts Ungewöhnliches, doch die Wohnung stehe seit Monaten offiziell leer.
Ein Streifenwagen rückte an, die Polizisten klingelten. Schweigen. Kein Mucks war hinter der Tür zu hören. Doch der Nachbar von nebenan bestätigte, auch er habe aus den vermeintlich unbewohnten Räumen das Heulen eines Kindes gehört.
Die Polizei brach die unverschlossene Tür auf. Schon im Flur stapelte sich der Müll, beißender Gestank hing in der Luft. Im Wohnzimmer entdeckten die Beamten eine tote Frau. Sie lag auf dem Boden, zwischen Essensresten, Dreck und Gerümpel. Daneben saß Luis (Name von der Redaktion geändert) und schluchzte kaum hörbar vor sich hin. Der Fünfjährige trauerte um seine Mutter.
Die 40-Jährige ist laut Totenschein eines natürlichen Todes gestorben. 48 Stunden bevor die Polizei in die Wohnung eingedrungen war. 48 Stunden lang blieb Luis an ihrer Seite. 48 Stunden lang hatte er nicht die Wohnung verlassen, um Hilfe zu holen oder wegzulaufen.
Leicht dehydriert wurde der Junge ins Klinikum Heidenheim gebracht. Er verhielt sich unauffällig, schlief erschöpft ein. Bisher ließ er noch keine posttraumatische Störung erkennen. Anschließend wurde er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikum in Ulm eingewiesen.
Die Ärzte und Schwestern dort kennt Luis bereits. Vom 24. November vergangenen Jahres bis zum 13. Januar diesen Jahres war er dort. Das Jugendamt hatte die Untersuchung veranlasst. Am 1. März sollte Luis gemeinsam mit seiner Mutter noch einmal dort aufgenommen werden, um gefestigter durchs Leben zu gehen.
Wohnung ohne Warmwasser und Heizung
Mit dem Umzug der kleinen Familie vom Ostalbkreis nach Heidenheim wanderte auch ihre Akte zu einem neuen Jugendamt. Die Alleinerziehende war auf Hilfe angewiesen. Seit dem 19. Mai 2008 ist das Jugendamt Heidenheim für sie zuständig. In Heidenheim bezieht sie die Wohnung in der Erbisbergstraße. Sie gehört ihren Eltern, die in Stuttgart leben. Eine Art Ferienwohnung, allerdings ohne funktionierende Heizung und Warmwasseranschluss.
Das Jugendamt beauftragt die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Kontakt mit der zweiköpfigen Familie aufzunehmen. In Heidenheim wird diese Sozialleistung von einem externen Unternehmen ausgeführt.
Wie mit Luis' Mutter vereinbart, klingelt am 4. Juni 2008 eine Mitarbeiterin an der Wohnungstür. Die Frau öffnet nicht. Fünf Tage später meldet sie sich beim Amt, entschuldigt sich dafür. Sie sei krank gewesen, habe daher nicht öffnen können.
Es ist der Anfang eines Lügenlabyrinths, das die Tragödie erst möglich macht.
Doch Luis' Mutter zeigt sich beim ersten Gespräch einsichtig und willigt in eine Betreuung ein. Sieben Stunden die Woche lässt sie sich bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen. In erster Linie sind es finanzielle Schwierigkeiten und Schulden, die die Frau plagen. Sie lebt von Hartz IV. Wegen einer chronischen Erkrankung gilt sie beim Job-Center zu 30 Prozent als erwerbsunfähig. Den Vater ihres Sohnes gibt sie nicht bekannt, Kindesunterhalt bezieht sie vom Amt. Sie ist mit vielem überfordert, auch damit, für ihren Sohn einen Kindergartenplatz zu finden.
Dankbar nimmt sie die Unterstützung der Familienhilfe an. In einem Akteneintrag vom 3. November 2008 heißt es: Die Hilfe werde von der Mutter positiv bewertet, Erziehungsfragen würden ausführlich besprochen. Keinerlei Anzeichen von Gewalt gegenüber dem Sohn. Im Gegenteil: Das Kind wirke "wohl behütet" und "gut ernährt".
Der Mutter gelingt es, die Sozialpädagogen auszutricksen
Zuverlässig erscheint Luis' Mutter zu Terminen im Amt, Hausbesuche vereinbart sie zwar, sagt sie jedoch immer kurzfristig ab. Treffen wie am 1. September 2008 oder am 14. Oktober wimmelt die Alleinerziehende ab und bittet um Treffen an öffentlichen Orten. Ihre Eltern wollten nicht, dass Leute vom Amt die Wohnung betrete, sagt sie. Es solle kein Gerede bei den Nachbarn geben. Ihrem Wunsch wird nachgegeben, eine entsprechende Notiz in der Akte gemacht.
Am 11. Februar 2009 bemerkt eine SPFH-Mitarbeiterin "Probleme in der hygienischen Versorgung" des Kindes und stellt die Mutter zur Rede. Diese begründet den Notstand mit den verheerenden Wasser- und Heizzuständen in der Wohnung. Die SPFH drängt auf Besichtigung ihres Zuhauses. Die Frau gibt an, ihre Eltern hätten sie nach einem Streit überraschend rausgeworfen. Ein Grund sei auch gewesen, dass das Jugendamt ständig vor der Tür stehe.
Die Eltern würden ihr nur erlauben, mit dem Kind in deren Wohnung zu leben, wenn sie den Mitarbeitern den Zutritt verwehre. Vielleicht könne sie in eine neue Unterkunft ziehen? Dann könne sie selbst entscheiden, wem sie die Tür öffne.
Wegen ihrer desolaten finanziellen Situation organisiert ihr das Amt eine neue Wohnung in Giengen, zehn Kilometer von Heidenheim entfernt. Am 1. März ziehen Luis und seine Mutter um. Zwei SPFH-Mitarbeiter helfen. Als sie ankommen, steht die Frau bereits samt Kartons und Koffer vor dem Haus. Die Schlüsselübergabe sei abgeschlossen, wieder sieht keiner, wie die Frau gelebt hat.
Das Jugendamt ist in Alarmbereitschaft.
Von März bis August 2009 kommt es der Akte zufolge in regelmäßigen Abständen zu Hausbesuchen. Sie erfolgen ohne Beanstandung: Die Wohnung ist "relativ sauber und aufgeräumt". Luis hat sein eigenes Zimmer, seine hygienische Versorgung ist einwandfrei. Laut SPFH-Bericht ist er ein "lebhaftes, liebes Kind". Seine Mutter kümmere sich "aufopferungsvoll" um ihn. "Er steht bei ihr an erster Stelle. Nur, wenn es ihm gut geht, geht es auch ihr gut."
"Sie hat geschickt operiert"
Luis kommt in den Schulkindergarten der Lebenshilfe in Giengen. Dort erntet der Junge anfangs Lob. Er integriere sich gut und zeige ein positives Sozialverhalten, heißt es. Im Juli allerdings wird Luis häufiger aggressiv, hält sich nicht mehr an Regeln. Die Mutter hat einen Freund gefunden. Die SPFH protokolliert in den Akten: Das veränderte Verhalten könne daran liegen. Es sei jedoch keine Kindeswohlgefährdung erkennbar. Der Junge sei weiterhin gepflegt und werde umsorgt.
Am 22. Oktober kommt es zu einem sogenannten "Hilfeplan-Gespräch". Luis' Mutter ist in den alten Trott verfallen: Sie drückt sich vor Hausbesuchen. Immer wieder gelingt es ihr, die SPFH-Mitarbeiter auszutricksen. "Sie hat geschickt operiert", sagt Sozialdezernent Anton Dauser, seit 30 Jahren in der Sozialarbeit tätig und ehemaliger Leiter eines Jugendamts in Baden-Württemberg. Rückblickend lasse sich das Lügengebilde rekonstruieren, damals habe es keiner seiner Mitarbeiter durchblickt.
Im Gegenteil: In diesem Fall habe das Jugendamt durchgreifen wollen, hartnäckig habe man auf Hausbesuchen bestanden. Doch Luis' Mutter lehnt auf einmal eine weitere Unterstützung der "Familienhilfe" ab. In einem Brief bedankt sie sich - laut Dauser sogar "herzlich" - für die bisherige Zusammenarbeit und zieht ihre Einwilligung zu einer weiteren Unterstützung zurück.
Das Jugendamt kann die alleinerziehende Mutter nicht zu einer Betreuung zwingen. Einen entsprechenden Antrag, so glaubt Sozialdezernent Dauser, hätte das Familiengericht "sicher abgelehnt". Mitarbeiter der Familienhilfe versuchen, Luis' Mutter in Gesprächen davon zu überzeugen, die Betreuung weiterzuführen. Die 40-Jährige willigt schließlich ein.
Wie krank ist Luis' Mutter tatsächlich?
Auch zeigt sie sich einverstanden, ihren Sohn wegen einer medizinischen und psychiatrischen Untersuchung im Universitätsklinikum im 40 Kilometer entfernten Ulm anzumelden. Acht Wochen wird Luis dort stationär aufgenommen. Seine Mutter besucht ihn regelmäßig.
Mitarbeitern des Jugendamtes und der Familienhilfe gewährt sie jedoch weiterhin keinen Zutritt in ihre Wohnung in Giengen. Am 13. Januar 2010 verlässt Luis die Klinik, die SPFH drängt auf Hausbesuche. Die alleinerziehende Mutter stellt auf stur.
Die SPFH wendet sich ans Jugendamt und rät dazu, das Familiengericht einzuschalten und sich notfalls mit Gewalt Zutritt in Luis' Zuhause zu verschaffen. Per Brief vom 28. Januar 2010 erfährt die 40-Jährige, man werde am 2. Februar anrücken. Sie antwortet am Tag darauf per SMS: Sie halte sich mit ihrem Sohn bei ihrem Lebensgefährten auf und sei daher in Giengen nicht anzutreffen. Einem Treffen am 2. Februar stehe ansonsten nichts im Wege.
Mutter und Sohn erscheinen daher am 2. Februar im Jugendamt Heidenheim. Luis ist fröhlich, er wirkt gepflegt. Seine Mutter dagegen macht "körperlich einen schlechten Eindruck", doch aufgrund ihrer chronischen Erkrankung ist das kein seltener Vermerk in der Akte.
Warum hat keiner der Sozialpädagogen registriert, wie schwer krank die Alleinerziehende tatsächlich war?
"Wir haben alles unternommen, was möglich war"
Am 31. Januar meldet die 40-Jährige ihren Sohn im Kindergarten ab. Durch Behördenumwege erfährt das Jugendamt erst Tage später davon. Zuvor, am 9. Februar, wird bekannt, dass Luis' Mutter erneut einen Hausbesuch platzen ließ. Per SMS habe sie einer Mitarbeiterin mitgeteilt, sie sei in der Klinik, werde gleich operiert. Ihr Sohn sei "gut aufgehoben", nach der Narkose werde sie sich melden.
Sie tut es nicht. Am 16. Februar entschließen sich die SPFH und das Jugendamt, das Familiengericht einzuschalten, um eine Wohnungsöffnung zu erlangen. Einen Tag später stirbt Luis' Mutter in seinem Beisein. Am 20. Februar informiert die Polizei den Notdienst des Jugendamtes.
Erst jetzt erfährt die Behörde, dass die Alleinerziehende mit ihrem Sohn seit längerem wieder in der Erbisbergstraße in Heidenheim, der Ferienwohnung ihrer Eltern, untergekommen sein muss. Ein Nachbar sagte der "Heidenheimer Zeitung", er habe die Frau seit Januar häufiger in der Nähe der Wohnung gesehen und auch mit ihr gesprochen.
Seit ihrem Tod ist das Jugendamt Vormund für Luis. Wenn er nicht bei seinen Großeltern unterzubringen ist, wird er als Pflegekind in eine Familie kommen.
Warum der Fünfjährige nicht die völlig verwahrloste Wohnung verließ oder auf sich aufmerksam machte, werden Kinderpsychiater klären. Laut Sozialdezernent Dauser könne es sein, dass er von seiner Mutter eingeschärft bekommen habe, niemandem die Tür zu öffnen, um nicht aufzufallen.
Dauser spricht von "tragischen Umständen". Alles sei dafür vorbereitet gewesen, dass sich die Frau gemeinsam mit ihrem Sohn in psychiatrische Untersuchung begebe. "Wir haben alles unternommen, was möglich war."
Ein Nachbar der kleinen Familie sieht das anders. Er wirft nach Angaben der Polizei dem Jugendamt vor, der Frau zu wenig Unterstützung geboten zu haben - und hat die Behörde angezeigt.
02.03.2010
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,681092,00.html
Falsche Verdächtigung im Rosenkrieg
OSTALBKREIS - "Manchmal wird man in so einem Verfahren das Gefühl nicht los, dass man vor den Karren eines Rosenkriegs gespannt wurde." Oberstaatsanwalt Harald Stephan von der Ellwanger Staatsanwaltschaft kennt Scheidungsfälle, in denen ein Partner dem anderen vorwirft, ihn oder das gemeinsame Kind sexuell missbraucht zu haben. Irgendwann stellt sich heraus, dass alles gelogen war. Es ging nur darum, das Kind zugesprochen zu bekommen.
Von unserem Redakteur Claus Liesegang
Der Aalener Richterin am Familiengericht, Dorothea Keck, ist kein solcher Fall aus den letzten fünf Jahren bekannt. Trotzdem gibt es sie, nur erfährt das Gericht nichts davon. Staatsanwalt Ulrich Karst bestätigt: "In Scheidungsfällen kommen solche Anschuldigungen des Partners bisweilen vor. Doch bis heute habe ich wegen der oft unklaren Beweislage noch niemanden wegen falscher Verdächtigung angeklagt."
Auch das Kreisjugendamt in Aalen weiß von solchen Fällen. Gerhard Rettenmaier, Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst, schätzt, dass es jährlich etwa fünf bis zehn sind. Rettenmaier erzählt: "Einmal haben wir zum Beispiel festgestellt, dass in einem Scheidungskrieg noch vieles unverarbeitet war. Und prompt kam der Vorwurf der Mutter, ihr Mann habe beim Baden sexuellen Missbrauch mit dem Kind betrieben." Rettenmaier zitierte den Vater ins Jugendamt, und "der ist in meinem Büro beinahe ausgerastet" wegen der Anschuldigung. In einem anderen Fall wurde eine Mutter bei ihm vorstellig und drohte: "Wenn Sie nichts unternehmen, mache ich Sie verantwortlich, Herr Rettenmaier." Die Recherchen des Jugendamts ergaben zweifelsfrei, dass die Frau gelogen hatte. Um eine Anzeige kam sie herum, weil sie die Vorwürfe zurücknahm.
Missbrauch mit dem Missbrauch gibt es aber nicht nur im Scheidungsstreit. Ein 16-jähriger Junge beschuldigte eine Erzieherin eines Heims, ihn sexuell missbraucht zu haben. Die junge Frau hatte 13- und 14-jährigen Schülern stets einen Gutenachtkuss gegeben. Der 16-Jährige bekam keinen mehr. Also rächte er sich durch diesen Vorwurf. Doch auch er gab kleinlaut seine Lüge zu, als ihm von Anton Dauser, dem Leiter des Kreisjugendamts, die Konsequenzen einer falschen Beschuldigung aufgezeigt wurden.
Bekommt die Staatsanwaltschaft davon Wind, dass ein Unschuldiger - sei es öffentlich oder durch Anzeige - wissentlich falsch des sexuellen Missbrauchs bezichtigt wurde, dann muss sie ermitteln, weil es sich dabei - wie beim sexuellen Missbrauch selbst - um ein Offizialdelikt handelt. Auch Fälle wie die folgenden kämen relativ häufig vor, erzählt Oberstaatsanwalt Stephan: Eine Frau geht fremd oder ein minderjähriges Mädchen hat Sex mit seinem Freund, und hinterher behaupten sie aus Angst, erwischt zu werden oder dass es bei den Eltern rauskommt, der Liebhaber oder Freund habe sie vergewaltigt. Stephan: "Vor allem im Jugendbereich kommt das nicht selten vor."
Einen ähnlichen Fall verhandelte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen erst am 1. November. Ein 18-Jähriger war des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt, weil er mit seiner 13-jährigen Freundin geschlafen hatte. Staatsanwalt Bernd Kantlehner bestätigte in der Verhandlung: "Es ging von beiden aus." Allerdings räumt Kreisjugendamtsleiter Dauser ein, sei es "unheimlich schwer bei diesen Geschichten, die letzte Wahrheit heraus zu finden". Kollege Rettenmaier sagt: "Wir sind der Überzeugung, dass mindestens so viele Fälle stimmen, wie Missbrauch mit den Anschuldigungen getrieben wird."
Die Folgen können für einen zu unrecht Verdächtigten verheerend sein. Dauser: "In der Öffentlichkeit heißt es dann gerne: Ein bisschen was ist immer dran." Es komme sogar vor, dass eine Familie zerstört werde oder ein Beschuldigter seinen Arbeitsplatz verliere, "auch wenn nichts dran war". Schuld daran, dass an vielen Beschuldigten ein Makel haften bleibt, ist wohl die Tatsache, dass es "wirklich die Ausnahme ist, dass jemand wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird", sagt Joachim Renschler, Direktor des Ellwanger Amtsgerichts.
Für die Juristen gilt bei Unsicherheit in jedem Fall der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", ohne diesen Grundsatz möchte Renschler seinen Beruf nicht ausüben. Trotzdem bringt dieser Grundsatz die Staatsanwälte gerade in Fällen von sexuellem Missbrauch manchmal an den Rand der Verzweiflung. Laut Oberstaatsanwalt Stephan seien Freisprüche zu über 90 Prozent darauf zurückzuführen, dass die Opfer in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerten oder Angaben aus den Vernehmungen widerriefen.
Damit fehlen offiziell die wichtigen Beweise, um den Täter zu überführen. Staatsanwalt Kantlehner beschreibt seine Verärgerung in solchen Fälle so: "Dann wissen Sie, der war"s, und er kommt davon. Das ist einfach frustrierend."
30.11.2001
www.szon.de/lokales/ellwangen/nachrichten/200111300893.html?SZONSID=cdcc1460b4d45efe3f54230788111024