Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Rektor-Klaus-Straße 21

73525 Schwäbisch Gmünd

 

Telefon: 07171 / 602-0

Fax: 07171 / 602-571 und -541

 

E-Mail: poststelle@AGSchwGmuend.justiz.bwl.de

Internet: www.agschwgmuend.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd (01/2018)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Ellwangen (Jagst)

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Direktorin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd:  Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Direktorin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2022)

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd: Hans-Dieter Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 28.08.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.03.1984 als Richter am Amtsgericht Aalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.08.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ursula Grimm-Hanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 09.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Aalen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Aalen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.07.2008 als Richterin am Landgericht Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd  eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Zum Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Gmünd gehören die Städte und Gemeinden: Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Iggingen, Lorch, Leinzell, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täfferrot, Waldstetten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Ostalbkreis

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Hans-Dieter Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 28.08.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.03.1984 als Richter am Amtsgericht Aalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.08.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ursula Grimm-Hanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 09.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Aalen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Aalen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.07.2008 als Richterin am Landgericht Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sören Hintze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 20.04.2001, ..., 2012)

Harald Neukamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Familiengericht - Abteilung 7 (ab 01.02.1994, ..., 2012)

Hans Christian Obel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.09.1997 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 10.09.1997 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Simone Schoch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 03.08.1993, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - 3/4 Stelle - aufgeführt. 21.07.2009, ..., 2022 stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreis - https://web.ostalbkreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=18&options=4&altoption=Ausschuss. Namensgleichheit mit: Schoch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schoch als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe.

Claudia Zink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 27.03.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

 

 

Richter auf Probe:

 

 

Abteilungen am Familiengericht Schwäbisch-Gmünd:

4 F -

5 F -

6 F -

7 F - Harald Neukamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Familiengericht - Abteilung 7 (ab 01.02.1994, ..., 2012)

8 F -

9 F - Tatjana Barendregt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2013: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Familiengericht - Abteilung 9. 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd tätig:

Rainer Ettel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.05.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.01.2004 als Regierungsdirektor beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.09.2009 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Rainer Ettel nicht aufgeführt. 17.01.2000 - Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - 4 F 249/98 - Familiensache M ./. M.

Martin Finckh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg (ab 26.06.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1996 als Richter am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hans Finckh (geb. 24.07.1929) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen / Vizepräsident am Landgericht Ellwangen (ab 01.08.1986, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1972 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1986 als Vizepräsident am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Eberhard Finckh (* 7. November 1899 in Kupferzell; 30. August 1944 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Offizier und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_Finckh

Jochen Fleischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Ellwangen (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.09.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2005 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2005 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt.

Thomas Hegele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.01.1981 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 2010 ab 01.01.1981 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Frank Heyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Ellwangen / Direktor am Amtsgericht Ellwangen (ab 01.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1981 als Richter am Amtsgericht Aalen aufgeführt. Ab 23.07.2004 stellvertretender Direktor beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Direktor am Amtsgericht Ellwangen aufgeführt.

Wolfgang Krumhard (geb. 28.03.1940) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.08.1972, ... , 1990) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.08.1972 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - abgeordnet - aufgeführt. Keine amerikanischen Atomraketen in der BRD!. 12.01.2022: "Vor 35 Jahren: Die „Richterblockade“ von Mutlangen schrieb Rechtsgeschichte ... " - https://braunschweig-spiegel.de/vor-35-jahren-die-richterblockade-von-mutlangen-schrieb-rechtsgeschichte/

Michael Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Aalen / Direktor am Amtsgericht Aalen (ab 17.05.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 28.08.1982 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.08.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt.

Klaus Mayerhöffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.02.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1981 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.11.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Kirchenrichter am kirchlichen Arbeitsgericht der Dioezese Rottenburg-Stuttgart. Siehe Info unten.

Dr. Werner Offenloch (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Direktor am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.01.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 11.09.1970 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. 17.7.1988: "Richter vor Gericht. Pershing-Blockade. Warum der Prozeß platzte. ... Doch als die Angeklagten in der Mittagspause erfuhren, daß Offenloch in einem früheren Verfahren gegen Sitzblockierer gesagt hatte, die immer häufigeren Freisprüche in Blockadeverfahren“ seien betrüblich und bedauerlich“, platzte den angeklagten Richtern der Kragen das war ihnen, bei allem Verständnis für den anders denkenden Kollegen Offenloch, doch zu viel an emotionaler Voreingenommenheit: Frau Storsberg lehnte ihn wegen Befangenheit ab. Offenloch hielt seinen exzentrischen Ausspruch sogar für wahrscheinlich“, und da kein Richter mehr im Gericht zu sein schien, der darüber befinden konnte, war die Hauptverhandlung plötzlich zu Ende." - http://www.zeit.de/1987/30/richter-vor-gericht. 12.01.2022: "Vor 35 Jahren: Die „Richterblockade“ von Mutlangen schrieb Rechtsgeschichte ... " - https://braunschweig-spiegel.de/vor-35-jahren-die-richterblockade-von-mutlangen-schrieb-rechtsgeschichte/

Nicole Reichstädter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Hall (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn - beurlaubt, abgeordnet, 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Nicole Reichstädter ab 22.12.2008 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - abgeordnet, 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Nicole Reichstätter ab 08.05.2013 - 3/10 Stelle - als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Hall aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Nicole Reichstädter ab 08.05.2013 - 3/10 Stelle - als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Hall aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ingo Weber (geb. 23.09.1942) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.03.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.03.1975 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt.

Christine Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Direktorin beim Landtag von Baden-Württemberg (ab 22.09.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.06.1997 als Richterin am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.01.2009 als Direktorin am Amtsgericht Heidenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.12.2017 als Direktorin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. 22.07.2021: "Landtagspräsidentin Muhterem Aras beruft die Richterin Christine Werner zur neuen Direktorin des Landtags von Baden-Württemberg. Die 55-Jährige ist nach Stationen als Präsidialrichterin am Oberlandesgericht Stuttgart und Vorsitzende einer Strafkammer am Landgericht Ulm derzeit Direktorin des Amtsgerichts Ulm. Sie soll ihre neue Leitungsaufgabe in der Landtagsverwaltung nach der nächsten Präsidiumssitzung Mitte September antreten. Christine Werner ist parteilos. Sie studierte nach einem Sozialen Jahr Rechtswissen-schaften an der Universität Augsburg. 1994 legte sie ihr zweites Staatsexamen in Bayern ab und trat im selben Jahr in die baden-württembergische Justiz ein. Nach Verwendungen beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen war sie bei den Amtsgerichten Heidenheim und Ulm und später beim Landgericht Ulm (Zivilrecht) tätig, dort auch als Referendarausbilderin. 2003 und 2004 war Christine Werner wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht (1. Senat bei Frau Dr. Renate Jaeger und später Dr. Reinhard Gaier) und anschließend bis 2006 Präsidialrichterin am Oberlandesgericht Stuttgart (bei Herrn Präsidenten Eberhard Stilz). Darauf folgte eine Tätigkeit als Vorsitzende einer Strafkammer am Landgericht Ulm. Von Dezember 2008 bis November 2017 war sie Direktorin des Amtsgerichts Heidenheim und von Dezember 2017 bis Oktober 2020 Direktorin des Amtsgerichts Schwäbisch-Gmünd. Seither ist sie Direktorin des Amtsgerichts Ulm. Christine Werner war zeitweilig Mitglied des Richterwahlausschusses. Sie ist aktuell noch Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Richterbunds – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Baden-Württemberg. Sie ist zudem Vorstandsmitglied des Vereins G-Recht in Heidenheim. Als Direktorin beim Landtag von Baden-Württemberg folgt Christine Werner auf Berthold Frieß, der zum 18. Mai 2021 ausschied und ins Verkehrsministerium wechselte. Die Landtagsverwaltung untersteht der Landtagspräsidentin. In deren Auftrag führt die Landtagsdirektorin die Landtagsverwaltung." - https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2021/juli/522021-1.html

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Aalen

überregionale Beratung

http://familienberatung-aalen.de

 

 

Familienberatung Ellwangen

überregionale Beratung

http://familienberatung-ellwangen.de

 

 

Familienberatung Geislingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-geislingen.de

 

 

Familienberatung Göppingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-goeppingen.de

 

 

Familienberatung Schwäbisch Gmünd

überregionale Beratung

http://familienberatung-schwaebisch-gmuend.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Schwäbisch-Gmünd e.V.

Haußmannstr. 25 

73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: 07171 / 66686

E-Mail: info@kinderschutzbund-gd.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-gd.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

Heugenstr. 1 

73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: 07171 / 1808-20

E-Mail: canisius-beratungsstellen@franzvonasisi.de

Internet: http://www.franzvonassisi.de

Träger: Franz von Assisi Gesellschaft

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung

 

 

Ökumenische Psychologische Beratungsstelle - Außenstelle von Aalen -

Franziskanergasse 3

73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: über 07361 / 590-80

E-Mail: kontakt@oepb.de

Internet: http://www.oepb.de

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart/ Evangelische Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung, Partnerberatung, Jugendberatung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Geschäftsbereich Jugend und Familie Allgemeiner Sozialer Dienst

Stuttgarter Str. 41 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 503-454

E-Mail: gerhard.rettenmaier@ostalbkreis.de

Internet: http://www.ostalbkreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 503-1473

E-Mail: 

Internet: http://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31972&_sub3=12021&id=1187

Träger: Landkreis

Mitarbeiter/innen: Astrid Hark-Thomé - Leiterin Erziehungs- und Familienberatung (ab , ..., 2012, ..., 2016) 

 

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Frank Willebrand 

1993 vom Gmünder Jugendamt als erster als freiberuflicher sozialpädagogischer Familienhelfer im Ostalbkreis. Gesellschafter der Gesellschaft für sozialpädagogische Hilfen GBR

Münsterplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd

Schorndorfer Straße 49/2, 73630 Remshalden

Internet: http://www.gfsh.de/impressum.html

 

 

Rechtsanwälte:

 

Elmar Bergmann

Rechtsanwalt

Wolfgangstr. 6

73479 Ellwangen

Telefon: 07961 / 4016

E-Mail: e.bergmann@merz-bergmann.de

Homepage: www.merz-bergmann.de

 

 

Gutachter:

 

Michael Karle

Oberarzt Dr. med., Diplom-Psychologe,  Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Beauftragung am Amtsgericht Rastatt, Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

 

Gunther Klosinski

Prof. Dr., Ärztlicher Direktor  der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen

Beauftragung durch Richter Neukamm (2003)

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Ostalbkreis

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Ostalbkreis 

Frauen- und Kinderschutzeinrichtung Ostalbkreis

Straße:

73500 Schwäbisch Gmünd

Telefon: 07171 / 2426

E-Mail: frauenhaus@ostalbkreis.de

Internet: http://www.ostalbkreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Gruppenarbeit

 

 

 

 


 

 

Kirchenrichter am kirchlichen Arbeitsgericht der Dioezese Rottenburg-Stuttgart 

 

Personelle Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts ab 1. Juli 2005

• Vorsitzende

Dr. Barbara Kramer, Zasiusstraße 78, 79102 Freiburg

• stv. Vorsitzender

Klaus Mayerhoeffer, AG Schwaebisch Gmuend, Rektor-Klaus-Straße 21, 73525 Schwäbisch-Gmünd

• Aus den Kreisen der Dienstgeber wurden auf Vorschlag des Diözesanvermögensverwaltungsrates folgende Personen von Herrn Erzbischof ernannt:

1. Andreas Krolop, Kath. Gesamtkirchengemeinde Mannheim, A4,1, 68159 Mannheim

2. Wolfgang Müller, Erzb. Seelsorgeamt, Okenstraße 15, 79108 Freiburg

3. Helmut Rädle, VSt. Pfullendorf, Kirchplatz 11, 88630 Pfullendorf

4. Egon Engler, Caritasverband Freiburg-Stadt e.V., Herrenstraße 6, 79098 Freiburg

5. Friedrich Schmid, Caritasverband der Erzdiözese Freiburg, Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg

6. Joachim Welter, Erzb. Kinderheim St. Anton Riegel, Hauptstraße 63, 79359 Riegel

• Aus den Kreisen der Mitarbeiter wurden auf Vorschlag der Mitarbeitervertreter in der KODA folgende Personen von Herrn Erzbischof ernannt:

7. Albrecht Kollefrath, Avelgemerstraße 55, 77955 Ettenheim

8. Stephan Schwär, Kapuzinerbuck 5, 79299 Wittnau

9. Gerhard Behringer, Mühlenstraße 5, 79227 Schallstadt

• Aus den Kreisen der Mitarbeiter wurden auf gemeinsamen Vorschlag der Sprechergruppen der diözesanen Arbeitsgemeinschaften für Mitarbeitervertretungen folgende Personen von Herrn Erzbischof ernannt:

10. Ursula Fleig, Wehratalstraße 1, 79664 Wehr-Öflingen

11. Christoph Gramm, Habsburgerstraße 20, 78199 Bräunlingen

12. Rainer Schlindwein, Marienstraße 93, 76137 Karlsruhe

 

 


 

 

Ausfertigung

Geschäftsnummer:

7 F 493/03

 

 

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

. - Familiengericht -

Beschluss

vom 03.12.2003

 

In der Familiensache

X,

-Antragstellerin-

Proz.bev.: ...

 

gegen

Y,

-Antragsgegner-

Proz.bev.: ...

 

wegen Zwangsgeldfestsetzung

hat das Amtsgericht - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd

durch Richter am Amtsgericht Neukamm

auf die mündliche Verhandlung vom 29.10.2003

wie folgt beschlossen:

 

 

-2-

1. Gegen den Antragsgegner wird wegen Verstoßens gegen die beim Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 11 UF 78/00; Aktenzeichen des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd: 7 F 424/98) im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.08.2000 zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, der Antragstellerin im 14-tägigen Abstand den persönlichen Umgang mit den gemeinschaftlichen Kindern der Parteien A, geboren am ... , und B, geboren am ... 1991, zu gewähren, ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR festgesetzt.

 

2. Für die beiden Kinder A und B wird gemäß § 1909 BGB ein Ergänzungspfleger zur Regelung und Durchführung bzw. Begleitung der Umgangskontakte bestellt. Die Auswahl einer geeigneten Person wird auf das Landratsamt - Kreisjugendamt - Ostalbkreis, Außenstelle Schwäbisch Gmünd, übertragen.

 

3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 

4. Der Geschäftswert wird auf-1.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

Gründe:

Die Parteien sind geschiedene Ehegatten. Aus ihrer Ehe sind ... Kinder hervorgegangen, wobei die beiden Söhne A , geboren am ... 1989, und B, geboren am ... 1991, beim Antragsgegner leben und von diesem betreut werden. Im Verfahren HUF 78/00 des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd: 7 F 424/98) haben die Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.08.2000 eine Vereinbarung dahingehend geschlossen, dass sie im wöchentlichen Wechsel jeweils Umgang mit allen Kindern - ...  - ausüben.

Die Antragstellerin begehrt im vorliegenden Verfahren die Festsetzung eines erneuten Zwangsgeldes gegen den Antragsgegner, weil dieser den Umgang der beiden Söhne A und B mit ihr, der Antragstellerin, nicht fördere, was einen Verstoß gegen die genannte Vereinbarung darstelle. So kämen die beiden Kinder regelmäßig jeden zweiten Samstag zur Antragstellerin, erklärten dieser, sie hätten „keinen Bock", bei ihr zu bleiben und verließen sie daraufhin wieder. Auch während der Ferien käme regelmäßig kein Umgangskontakt zustande. Der Antragsgegner erklärt demgegenüber, die Verhaltensweisen der beiden Kinder beruhe auf ihren freien Willen, hervorgerufen durch deren Missachtung durch die Antragstellerin, wie sie sie in den vergangenen Jahren an den Tag gelegt habe.

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Familiensache wird auf die Verfahren 7 F 424/98, 7 F 172/01, 7 F 214/01, 7 F 190/01, 7 F 1091/01, 7 F 69/02, 7 F 760/01, 7 F 580/02 und 7 F 830/02 des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd verwiesen, wobei im Verfahren 7 F 190/01 mit Beschluss vom 25.04.2001 bereits ein Zwangsgeld gegen den Antragsgegner in Höhe von 500,00 DM festgesetzt wurde.

 

Der Antrag ist zulässig und begründet.

Zwar scheidet grundsätzlich die Festsetzung eines Zwangsgeldes aus, wenn das Kind den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil verweigert, jedoch nur dann, wenn der andere Elternteil alle objektiv zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, das Kind zum Umgang zu bewegen (OLG Celle, FamRZ 1987, S. 623).

Hiervon kann vorliegend aber nicht ausgegangen werden. Wie der Sachverständige Dr. Karle von / der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen in seinem Gutachten vom 02.07.2003 und seiner Erläuterung und Ergänzung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29.10.2003 im Verfahren 7 F 830/02 des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd mitgeteilt hat, besteht zwar wegen den Anforderungen, die der Antragsgegner, welchem fehlende Bindungstoleranz der Kinder zu ihrer Mutter zu bescheinigen ist, an sie stellt, der nach außen geäußerte Wille der Kinder, den Umgang mit ihrer Mutter zu verweigern, andererseits ist dieser Wunsch nach wie vor in ihnen lebendig. Hinzu kommt, dass ein solcher regelmäßiger Umgang nach wie vor - auch unter Berücksichtigung ihres Alters - als kindeswohlförderlich anzusehen ist.

Dann aber spricht das Verhalten des Antragsgegners, der weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart viel dazu beigetragen hat, Umgangskontakte der Söhne A und B mit der Antragstellerin zu fördern, und der sie letztlich auch nur zur Vermeidung von Zwangsmitteln zur Antragstellerin bringt, nicht dem Gebot, dass der Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, Kraft seiner Autorität auf die Kinder einzuwirken hat, damit diese den Umgang mit dem anderen Elternteil ausüben und dort während der gesamten Besuchszeit bleiben.

Dementsprechend war gegen den Antragsgegner wegen Verstoßes der zwischen den Parteien vereinbarten Umgangsregelung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG ein Zwangsgeld festzusetzen, welches angesichts des Umstandes, dass es sich bereits um die zweite Festsetzung handelt, auf 1.000,00 EUR festgelegt wird. Angedroht war das Zwangsgeld nach § 33 Abs. 3 Satz 1 FGG mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd vom 20.06.2002 im Verfahren 7 F 760/01.

Auf Anregung der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landratsamt - Kreisjugendamt - Ostalbkreis, Außenstelle Schwäbisch Gmünd, Frau Z, wird den beiden Kindern gemäß § 1909 BGB ein Ergänzungspfleger zur Regelung und Durchführung bzw. Begleitung der Umgangskontakte bestellt, zumal auch nach Auffassung des Sachverständigen Dr. Karle, die er im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29.10.2003 geäußert hat, eine Änderung der derzeitigen Situation nur dann möglich erscheint, wenn der Umgang zunächst im Beisein einer neutralen Person stattfindet.

Gegebenenfalls kommt in diesem Zusammenhang auch eine Einschränkung nach Dauer und Häufigkeit der Umgangskontakte in Betracht. Eine diesbezügliche konkrete Regelung kann jedoch derzeit nicht festgelegt, vielmehr müsste sie gegebenenfalls in der Umgangssituation selbst erarbeitet werden.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 33 Abs. 1 Satz 3, 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG, die Geschäftswertfestsetzung auf § 119 Abs. 2 KostO.

Neukamm

Richter am Amtsgericht

 

 


 

 

 


Vor 35 Jahren: Die „Richterblockade“ von Mutlangen schrieb Rechtsgeschichte
Von
Uwe Meier -
12. Januar 2022

"...im Namen der NATO werden die Damen und Herren Kollegen wegen Nötigung verurteilt..." Quelle: Philipp Heinisch

Heute, am 12.Januar 2022 ist es 35 Jahre her, dass Richter und Staatsanwälte vor dem Atomraketendepot in Mutlangen gegen die Stationierung der Pershing II protestierten. Das erregte international Aufsehen, denn so etwas tun Richter und Staatsanwälte nicht, zumal diese Aktion nach der damaligen Rechtsauffassung, auch noch rechtswidrig war. Mutlangen kam in die Weltpresse. (Pressespiegel) Nach der Festnahme und Personalienfeststellung wurde gegen sämtliche Demonstranten Strafanzeige wegen „Nötigung“ erstattet. Der ehemalige Richter am OLG Braunschweig, Dr. Helmut Kramer, aus Wolfenbüttel war mit dabei.

Für die Demonstranten war die Demo eine Herausforderung. Nicht nur juristisch. Die Schwäbische Alp erstarrte im Frost bei – 20 Grad. Foto: Bernd Asbrock

Vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd sind 16 Strafbefehle erlassen worden. In vier Fällen hat der zuständige Amtsrichter Krumhard den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Ellwangen jedoch diese Ablehnungsbeschlüsse aufgehoben und dem Richter Krumhard die Zuständigkeit entzogen. Alle Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe verurteilt gegen die Rechtsmittel eingelegt wurde.

20 Juristen demonstrierten gegen die atomare Bewaffnung. So etwas gab in Deutschland noch nie. Aber dafür gab es „Blutrichter“ in bundesdeutschen Talaren und hohen Ehren, die nie zur Rechenschaft gezogen wurden. Foto: Bernd Asbrock

Hier die öffentliche Erklärung der Richter und Richterinnen:

Im Wortlaut: Die Menschheit als Geisel

Wir sind Richterinnen und Richter und gehören der Initiative ?Richter und Staatsanwälte für den Frieden an. Wir haben gemahnt und gewarnt durch unsere Mitarbeit in lokalen Friedensgruppen, durch Zeitungsanzeigen, Demonstrationen und Resolutionen, durch unsere Friedensforen in Bonn im Sommer 1983 und in Kassel im November 1985. Die Warnungen der Friedensbewegung sind, soweit sie überhaupt gehört wurden, verhallt. Heute ist unsere Sicherheit stärker gefährdet als je zuvor. In Reykjavik sind umfassende Abrüstungsvereinbarungen gescheitert. Es droht die Fortsetzung der weltweiten Atomwaffentests.

Deswegen blockieren wir heute in Mutlangen. Wir meinen, daß dies besser gehört wird als alle unsere Worte bisher. Weiter „Pressehütte“.

Dr. Helmut Kramer wird abgeführt. Wie er dem Autor sagte, ging er freiwillig mit, um nicht würdelos getragen zu werden. Foto: Bernd Asbrock

Der in Wolfenbüttel wohnende ehemalige Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Dr. Helmut Kramer, gehörte auch zu den Mutlangen-Richtern, die sich im Januar 1987 vor ein US-Atomwaffen-Depot auf die Straße gesetzt und einen Militärkonvoi blockiert haben. Auch er wurde festgenommen, und damit bekann eine juristische Odyssee, denn wer Kramer kennt der weiß: er gibt nicht auf, und soweit möglich bis zum Bundesverfassungsgericht. Er schrieb damit Rechtsgeschichte.

Die Sitzblockade in Mutlangen war ein Meilenstein in der Geschichte des gewaltlosen, zivilen Widerstandes. Eine Protestform, die noch heute aktuell ist, wie „Stuttgart 21“ und die Castortransporte gezeigt haben. Vor allem irritierte damals die Staatsmacht, dass sich hier keine langhaarigen Hippies von Polizeibeamten wegtragen ließen, sondern Repräsentanten eben dieser Staatsmacht.


„Du Polizist! Wenn sie dir heute befehlen: Schütze ihre Pershings…Dann gibt es nur eins: Sage Nein!“. Plakat der Demonstranten. Foto: Bernd Asbrock

Auf Mutlangen folgte vor verschiedenen Gerichten ein juristisches Tauziehen unter Kollegen, Richter gegen Richter, munitioniert mit Befangenheitsanträgen und Klagen an die jeweils höhere Instanz bis zu einer Verfassungsbeschwerde. Legendär in der Justizgeschichte ist die erste Verhandlung mit dem Vorsitzenden Richter Werner Offenloch im Saal 11 des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd. Vor einem Gericht, das sonst über Trunkenheitsfahrten und Ladendiebstähle urteilen musste, ging es um nicht weniger als einen möglichen atomaren Weltuntergang. Das musste schief gehen.

Das Amtsgericht verurteilte die beteiligten Richter, auch Helmut Kramer, zu Geldstrafen. Kramer trieb, wie erwartet, die juristische Auseinandersetzung (Richter gegen Richter) auf die Spitze und ging vor das Bundesverfassungsgericht. Das höchstrichterliche Urteil: Sitzblockaden seien keine Nötigung. Alle Richter, auch Kramer, wurden in Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Auch die Begründung von Kramer zur Auslegung des Nötigungsparagrafen hat Rechtsgeschichte geschrieben.

Taktvoll soll es wenigstens dort beim BVG zugehen. »Darf ich eigentlich«, fragte sich schon bei der Tat einer der blockierenden Richter, »das Hohe Gericht mit ,liebe Kollegen‘ anreden?«

https://braunschweig-spiegel.de/vor-35-jahren-die-richterblockade-von-mutlangen-schrieb-rechtsgeschichte/


 

 

 

DIE ZEIT, 17.7.1988 Nr. 30

Richter vor Gericht

Pershing-Blockade

Warum der Prozeß platzte

Von Hanno Kühnert

Schwäbisch Gmünd

Was sind Sie von Beruf?“ fragte der Vorsitzende Werner Offenloch den Angeklagten...

Die Richter unter den Angeklagten hatten am 12. Januar dieses Jahres an jener Sitzdemonstration von 20 Richterinnen, Richtern und Staatsanwälten der Friedensbewegung vor dem Raketendepot von Mutlangen teilgenommen, die in der Republik großen Widerhall fand und laute Schelte, etwa auch vom Bundeskanzler, hervorrief. Darüber geriet das Ziel der richterlichen Aktion, auf die ihrer Meinung nach rechtswidrige Ansammlung von Massenvernichtungswaffen aufmerksam zu machen, fast aus dem öffentlichen Bewußtsein. Die Richter hatten sich nach anderthalb Jahren skrupulöser Überlegungen und Diskussionen - zwei Stunden lang vor das Depot gesetzt und amerikanische Lastwagen am Durchfahren gehindert, eine Tat, deretwegen schon zahlreiche juristische Laien vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zu immer ähnlichen Strafen wegen verwerflicher Nötigung verurteilt worden waren.

Nun standen sie also selbst vorm Richter. Und vier Richterinnen und Richter, dazu ein erfahrener Strafverteidiger, nahmen ihre Prozeßrechte wahr. Es war der zweite Blockade-Prozeß gegen Richter, der erste gegen die Gruppe der zwanzig Mutlangen-Richter, und es wurde eine bemerkenswerte und bewegende Hauptverhandlung.

...

Doch als die Angeklagten in der Mittagspause erfuhren, daß Offenloch in einem früheren Verfahren gegen Sitzblockierer gesagt hatte, die immer häufigeren Freisprüche in Blockadeverfahren“ seien betrüblich und bedauerlich“, platzte den angeklagten Richtern der Kragen das war ihnen, bei allem Verständnis für den anders denkenden Kollegen Offenloch, doch zu viel an emotionaler Voreingenommenheit: Frau Storsberg lehnte ihn wegen Befangenheit ab. Offenloch hielt seinen exzentrischen Ausspruch sogar für wahrscheinlich“, und da kein Richter mehr im Gericht zu sein schien, der darüber befinden konnte, war die Hauptverhandlung plötzlich zu Ende.

http://www.zeit.de/1987/30/richter-vor-gericht

 

 

 


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