Kindstötung
Kindstötung - Neonatizid
Mit dem Begriff der Kindstötung (Neonatizid) bezeichnet man im allgemeinen die Tötung von Babys während oder unmittelbar nach der Geburt durch deren Mutter.
Sohn geschlagen und ertränkt: Lebenslange Haft für Mutter
11.08.2023
Eine Mutter schlägt ihren neunjährigen Sohn mit einer Bratpfanne und ertränkt
ihn anschließend in der Badewanne. Das Gericht verurteilt sie wegen Mordes.
Das Hagener Landgericht hat eine 43-jährige Deutsche aus Wetter wegen Mordes
zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass die
Angeklagte im Februar ihren neunjährigen Sohn zunächst mit einer Bratpfanne auf
den Hinterkopf geschlagen hat. Anschließend legte sie das bereits benommene Kind
laut Urteil in die gefüllte Badewanne und ließ es dort ertrinken. Offenbar hatte
sich die Frau wenige Wochen vor der Tat von dem Vater des Jungen getrennt.
Möglicherweise sei sie mit der Last, die Erziehung nun alleine meistern zu
müssen, nicht zurechtgekommen, sagten die Richter in der Urteilsbegründung am
Freitag.
...
Fall Anna - Jugendamtsmitarbeiterin glaubte Pflegemutter
Cornelia Färber
am 02.10.2013
Die Angeklagte (Mitte) steht mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal des Bonner Landgerichts.
Zweiter Tag im Verfahren gegen die für das getötete Pflegekind zuständige Sozialpädagogin. Petra W. war der Fachfrau vom Jugendamt nicht sympathisch. Aber sie galt als kompetent. Und auch Annas leibliche Mutter war mit der Lösung einverstanden.
In der zweiten Augustwoche 2010 - Anna ist da 14 Tage tot - bekommt Susanne
G. eine SMS von einer Kollegin: „...auch Sie können den Menschen nur vor den
Kopf schauen“. Doch trösten kann sie das nicht. Die Sozialpädagogin aus
Königswinter macht sich bitterste Vorwürfe, ist suizidgefährdet. Sie soll in
eine Klinik eingewiesen werden, schließlich schaffen es Ärzte, sie mit Hilfe von
Tabletten zu stabilisieren. Bis zum Sommer 2012 bleibt Susanne G. in
therapeutischer Behandlung.
Jetzt ist der zweite Tag des Prozesses vor
dem Bonner Landgericht wegen Körperverletzung im Amt gegen die
Jugendamtsmitarbeiterin. Sie war zuständig für die Betreuung jener
Pflegefamilie, in der die achtjährige Anna von der Pflegemutter in der Badewanne
ertränkt wurde.
Es ist der Tag, an dem Susanne G. aussagt - besser:
aussagen lässt. Über eine Stunde liest ihre Rechtsanwältin vor, was sich aus
Sicht der 46-jährigen Angeklagten in den zwei Jahren, in denen Anna bei der
Familie W. lebte, ereignete.
...
Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 176/10 vom 16.9.2010
Siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 8.9.2010 - 2 StR 316/10 -
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 176/2010
Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig
Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.
Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.
Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10
LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07
Karlsruhe, den 16. September 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Mutter verscharrte ihr totes Baby im Sandkasten
... wo ihre anderen drei Kinder spielten
Von A. BLUM und A. zu CASTELL-RÜDENHAUSEN
Sandra K. (28) telefoniert vor dem Tübinger Landgericht. Ihr viertes Kind soll tot im Sandkasten gelegen haben
Tübingen – Im luftigen Sommerrock und mit ärmellosem Shirt spaziert die junge Frau durch Tübingen (Baden-Württemberg). Aber Sandra K. (28) ist nicht auf dem Weg ins Straßencafé. Sie muss in den Gerichtssaal, ist wegen Totschlags angeklagt.
Das unfassbare Verbrechen: Sie soll ihr Baby getötet und im Sandkasten verscharrt haben!
Sandra K. hatte schon drei Kinder. Sie war wieder schwanger. Bekannten erzählte sie, dass sie sich von ihrem Freund trennen wollte.
Freundin Karin Z. (41): „Sie hat mir schon vor der Geburt gesagt, dass sie das Kind nicht haben will. Wir haben über Adoption und Babyklappe gesprochen. Das kam für sie nicht infrage.“
Der Sandkasten ist abgedeckt. Hier soll die Mutter ihr Neugeborenes vergraben haben
Als die Wehen einsetzten, so die Anklage, ging die Hochschwangere mit ihrer Freundin in den Garten der Eltern. Hier brachte sie ein kleines Mädchen zur Welt.
Die Freundin zum Richter: „Sie hat das Kind gegen ihre Schulter gedrückt, bis es nicht mehr atmete.“
Dann wickelte die Mutter ihr totes Baby in einen gelben Müllsack, legte es in eine Sporttasche und vergrub diese im Sandkasten. Hier buddelten am nächsten Tag ihre drei Kinder (damals 2, 3 und 5). Sie ahnten nicht, dass unter dem Sand ihr totes Schwesterchen lag ...
Später grub die Mutter den kleinen Leichnam wieder aus und gab ihn der Freundin mit. Die legte ihn in den Keller. Erst zwei Jahre später machte ihr Lebensgefährte die grausige Entdeckung. Er ging zur Polizei. Eine DNA-Analyse überführte die Mutter.
Sandra K. hat inzwischen noch ein Kind bekommen. Ihre Freundin ist wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagt. Der Prozess wird heute fortgesetzt.
28.12.2009
http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/2006/08/01/mutter-baby-tod-sandkasten/mutter-baby-tod-sandkasten.html
Biesenthal
Studentin aus Gefängnis entlassen
Untersuchungshaft im Prozess wegen zweifacher Kindstötung ausgesetzt: Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen.
Von Claus-Dieter Steyer
5.11.2009 0:00 Uhr
Frankfurt (Oder) - Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die der zweifachen Kindstötung angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen. Die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen die 22-jährige Studentin ausgesetzt. Sie konnte das Gefängnis in Duben-Luckau verlassen, in dem sie seit der Entdeckung der Tat im März in Untersuchungshaft gesessen hatte.
„Die Angeklagte hat sich zum Prozessauftakt am Dienstag weitgehend zum Tod des ersten Zwillings geäußert und angegeben, sich an das Schicksal des zweiten Kindes nicht erinnern zu können“, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Peter Körner, „daher sah die Strafkammer keine ausreichenden Gründe mehr für eine Untersuchungshaft, die ohnehin schon mehr als sechs Monate dauerte.“ Die Juristen haben genau abgewogen, ob eine weitere Untersuchungshaft angemessen sei. Nach der Erklärung der Angeklagten hatte die Strafkammer daher keine Verdunkelungs- oder auch Fluchtgefahr erkannt.
Wie berichtet, hatte die des zweifachen Totschlags angeklagte Lehramtsstudentin zum Prozessauftakt am Dienstag von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie zu, dass sie die Schwangerschaft verdrängt und vor ihren Eltern verschwiegen hatte. „Sie passte nicht in meine egoistische Lebensplanung“, hieß es. Sie gab an, das erste Kind in die Toilettenschüssel hinein geboren zu haben. Als es sich bewegte und röchelte, hatte Franziska S. den Säugling fest an sich gedrückt. Die schlafenden Eltern sollten nichts bemerken. Das tote Kind wickelte sie in eine Decke und versteckte diese unter der Bettcouch. Als sie versucht habe, das zweite Kind aus ihrem Körper zu ziehen, sei sie in Ohnmacht gefallen und erst wieder im Krankenhaus aufgewacht. Dort wurde der zweite Zwilling per Kaiserschnitt entbunden. Er war durch Schläge gegen den Kopf im Mutterleib getötet worden.
Nach Angaben des Anwalts Mirko Röder hat die Angeklagte in der Haft etwa 15 Kilogramm abgenommen. Sie sei zum Tatzeitpunkt viel stämmiger gewesen und habe weite Kleidung getragen. Deshalb sei die Schwangerschaft offenbar niemandem aufgefallen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 05.11.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Kindstoetung-Biesenthal;art128,2941454
Prostituierte aus Thailand soll ihr Kind getötet haben
Babyleiche war im Rucksack / Fall aufgeklärt
Lutz Schnedelbach
Der Babymord von Köpenick ist offenbar aufgeklärt. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft ist eine 26-jährige Thailänderin als Tatverdächtige ermittelt worden. Die Frau, die in der Baumschulenstraße in Treptow als Prostituierte arbeitete, soll sich zurzeit in ihrem Heimatland aufhalten. Sie wurde bisher nicht befragt. Polizisten durchsuchten am vergangenen Mittwoch das Bordell im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Wohnhauses. Dabei seien Beweismittel für die mutmaßliche Täterschaft der Mutter gefunden worden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald.
Die Fahnder der Mordkommission fanden heraus, dass das Kind in dem Bordell in der Nacht vom 4. zum 5. April auf die Welt kam. Zeugen berichteten, dass die Frau in dieser Nacht lange auf der Toilette war und sich dort eingeschlossen hatte. Ihr sei übel, soll sie gesagt haben. Als sie die Toilette verließ, sei das Baby entdeckt worden, hieß es gestern.
Nach Informationen der Staatsanwaltschaft soll seine Leiche in der Nacht zum 6. April von einem Mitarbeiter des Bordells in den Wald am Müggelturm gebracht worden sein. Gegen den 49-jährigen Mann werde jetzt wegen Strafvereitelung ermittelt. Er soll auch der 26-jährigen Mutter geholfen haben, Berlin zu verlassen.
Vermutlich waren die Fahnder bei ihren Ermittlungen in Bordellen, in denen Asiatinnen beschäftigt sind, auf die Frau gekommen. Nachdem die Polizei in Köpenick und Umgebung mit Plakaten um Mithilfe gebeten hatte, gingen rund 100 Hinweise ein. Einer führte ebenfalls in das Treptower Bordell. Ob die Frau nach Deutschland ausgeliefert oder zunächst in ihrem Heimatland vernommen wird, ist noch unklar. Die Ermittler geben keine Informationen darüber, wie das Kind starb. Aus taktischen Gründen, sagen sie.
Das tote Baby war, wie berichtet, am 6. April mittags von Spaziergängern in einem Wald am Müggelturm entdeckt worden. Das tote Mädchen war in ein Tuch eingewickelt und lag in einem schwarzen Rucksack. Der war auf einem abseits gelegenen Müllhaufen deponiert worden.
Die Leiche wurde erst in der Gerichtsmedizin aus dem Rucksack genommen, um keine Spuren zu vernichten. Teile der Nabelschnur waren noch vorhanden. Ein Hinweis für die Ermittler, dass das Mädchen nicht fachgerecht von einem Arzt abgenabelt wurde und möglicherweise heimlich zur Welt gebracht worden ist. Gerichtsmediziner fanden bei der Untersuchung der DNA heraus, dass das Baby asiatische Eltern hat und lebte, als es auf die Welt kam.
Am 11. April dieses Jahres wurde das namenlose Mädchen auf dem Friedhof der evangelischen Laurentius Gemeinde Köpenick an der Rudower Straße beigesetzt.
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Auslieferung
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie einen Auslieferungsantrag an die thailändischen Behörden stellen. Es gebe entsprechende bilaterale Regelungen, die dies ermöglichen, hieß es. Die Tatverdächtige wurde bislang nicht befragt. Ermittlungsergebnisse wurden nicht nach Thailand übermittelt.
Ein Auslieferungsantrag werde nur dann gestellt, wenn die thailändischen Behörden Deutschland zusichern, dass der Tatverdächtigen im Heimatland nichts geschieht, hieß es gestern. In Thailand werden Kapitalverbrechen, egal wo sie begangen wurden, mit dem Tod bestraft.
Eine Auslieferung von Tatverdächtigen wird auf diplomatischem Weg beantragt. Einen Auslieferungsvertrag zwischen Thailand und Deutschland gibt es nicht.
20.10.2009
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0509/berlin/0040/index.html
Prozess
Babyleiche versteckt: Geldstrafe für Bordellmitarbeiter
Ein 51-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte im April 2008 einer Prostituierten geholfen, ein getötetes Baby zu verstecken.
19.10.2009
Berlin - Wegen versuchter Strafvereitlung ist ein 51-jähriger Mann am Montag vom Amtsgericht Tiergarten zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Bordellmitarbeiter wurde schuldig gesprochen, im April vorigen Jahres einer Prostituierten geholfen zu haben, den von ihr getöteten Säugling zu verstecken, um die Tat zu vertuschen und eine Bestrafung der Kindesmutter zu verhindern.
Der Angeklagte habe versucht, eines der schlimmsten Verbrechen - die Tötung eines Kindes - zu vertuschen, so das Gericht. Die Richterin war aber auch überzeugt, dass der Angeklagte von der Situation „völlig überfordert“ gewesen sei und die Tat unmittelbar danach schon bereut habe.
In dem nur einen Tag dauernden Prozess gestand der Angeklagte die Vorwürfe. Er sei im Moment der Tat "völlig kopflos“ gewesen, gab er an. Die aus Asien stammende Prostituierte hatte in dem Bordell in der Baumschulenstraße ein gesundes Mädchen zu Welt gebracht und es danach in eine Plastiktüte gesteckt, wo es erstickte. Als der Angeklagte davon erfuhr, forderte er die Kindsmutter auf, die Leiche aus dem Bordell verschwinden zu lassen. Dazu fuhr er die Frau einen Tag nach der Geburt zu einem Wald in der Nähe des Müggelturmes in Köpenick, wo sie den in einen Rucksack verborgenen Leichnam am Waldrand ablegte.
Da das tote Baby noch am gleichen Tag gefunden wurde, sei ohne große Verzögerung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es im Prozess. Nach Angaben des Staatsanwalts dauern die Ermittlungen gegen die Kindesmutter an. Sie soll sich im Ausland aufhalten. (svo/ddp)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Amtsgericht-Prozess;art126,2927449
Kommentar Väternotruf:
Tu unrechtes und wir reden nicht darüber, denn in gewissen Ländern dieser Welt werden Mütter die ihr Baby töten zum Tode verurteilt und hingerichtet. Baby getötet, Mutter muss auch sterben, eine seltsame Logik.
Und damit die Mutter, die offenbar in ihr barbarisches Heimatland geflüchtet ist, dort nicht hingerichtet wird, ermittelt die deutsche Justiz erst mal nur wegen Totschlags, so steht es jedenfalls im gedruckten Tagespiegel. Das wäre sicher nicht korrekt, aber wer will schon eine Frau und Mutter am Galgen sehen.
Zuvor Zwilling zur Welt gebracht und erschlagen?:
21-Jährige «tötete ihr Baby noch im Mutterleib»
Per Kaiserschnitt wurde eine junge Frau aus Brandenburg von ihrem bereits toten Kind entbunden. Die Ärzte entdeckten dabei noch eine Nabelschnur - und so wohl auch ein schreckliches Verbrechen.
Eine 21-jährige Frau aus Brandenburg soll ihre Zwillinge - einen gleich nach der Geburt und einen noch im Mutterleib - getötet haben. Gegen die Studentin sei Haftbefehl erlassen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Ulrich Scherding. Die junge Frau soll in der Nacht zum Mittwoch zu Hause in Biesenthal einen Säugling zur Welt gebracht und unmittelbar danach durch «Gewalteinwirkung» umgebracht haben. Anschließend tötete sie nach bisherigen Ermittlungen das andere Baby noch im Mutterleib und ließ sich dann in eine Berliner Klinik fahren, wie Scherding weiter berichtete.
Leiche des anderen Kindes unter dem Bett?
Dort sei das tote Baby per Kaiserschnitt geholt worden. Dabei entdeckten die Ärzte nach Medienberichten eine weitere Nabelschnur. In der Wohnung der Frau sei daraufhin unter einem Bett die Leiche des anderen Zwillings entdeckt worden, der schwere Kopfverletzungen aufwies. Scherding wollte diese Einzelheiten zunächst nicht kommentieren und auch keine Angaben zu den Obduktionsergebnissen machen. «Nach bisherigen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass die Kinder lebensfähig waren.»
Zur Aussage der jungen Frau oder zur Frage eines möglichen weiteren Tatbeteiligten äußerte sich Scherding nicht. Das Motiv liegt im Dunkeln. Der Haftbefehl gegen die Studentin laute auf zweifachen Totschlag. Sie kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die junge Frau soll psychiatrisch begutachtet werden. (dpa)
27.03.2009
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1310197.html
Kripo sucht Zeugen Toter Säugling vor Arztpraxis abgelegt
Ein toter Säugling ist am Freitagmorgen in eine Decke gewickelt vor einer Arztpraxis in der Velburger Innenstadt (Landkreis Neumarkt) gefunden worden. Laut Obduktion wurde das Baby aber lebend geboren. Die Kripo sucht jetzt die Mutter des Kindes oder Zeugen, die Hinweise geben können.
Polizeiabsperrband, Spurensucher
Wie die Kriminalpolizei Regensburg nach der Obduktion der Leiche mitteilte, ist das Baby vermutlich lebend geboren worden und erst danach gestorben. Wer das Kind in die orangefarbene Decke hüllte und vor der Praxis ablegte, ist unbekannt. Die Kripo Regensburg und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermitteln und suchen die Mutter sowie Zeugen, die das Ablegen des Kindes in der Decke gesehen haben oder sonstige Hinweise geben können.
Stand: 28.11.2008
http://www.br-online.de/aktuell/saeuglingstod-velburg-kripo-ID1227890414094.xml
Mutter stieß Tochter von Brücke
Vierjähriges Mädchen starb durch Ertrinken
15. Dezember 2008
Die in der vergangenen Woche von ihrer Mutter in den Neckar gestoßene Vierjährige aus Stuttgart ist durch Ertrinken gestorben. Wie die Polizei am Montag mitteilte, ergab dies die Obduktion des Leichnams. Hinweise auf frühere Misshandlungen oder Vernachlässigungen des Mädchens fanden sich bei den Untersuchungen nicht.
Bekannt wurde, dass die festgenommene Mutter möglicherweise vorhatte, gemeinsam mit ihrer Tochter aus dem Leben zu scheiden. Bei ihrer Vernehmung habe die 33-Jährige Suizidabsichten angegeben, sagte eine Polizeisprecherin auf ddp-Anfrage.
Die Leiche des Mädchens war am Freitagabend von einem Schleusenwärter in Stuttgart-Untertürkheim im Neckar entdeckt worden. Wenige Stunden später stellte sich die Mutter des Kindes der Polizei und gestand, ihre Tochter absichtlich in den Fluss gestoßen zu haben. Als Motiv für die Tat gab die 33-Jährige an, seit der Geburt des Kindes mit der Erziehung überfordert gewesen zu sein. Gegen die verheiratete Frau, die keine weiteren Kinder hat, wurde am Wochenende Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Weil an der Mädchenleiche ältere Brandnarben zu sehen waren, hatten die Ermittler zunächst nicht ausgeschlossen, dass das Kind auch Opfer von Misshandlungen wurde. Bei der Obduktion seien aber keine Anzeichen dafür festgestellt worden, hieß es.
Die Brandnarben stammen der Polizeisprecherin zufolge vermutlich von einem häuslichen Unfall mit heißer Flüssigkeit im Kleinkindalter. Die Überprüfungen dazu dauerten noch an. Fest stehe aber, dass es sich um ein „gepflegtes Kind“ ohne blaue Flecken oder andere Hinweise auf mögliche Gewalt gehandelt habe.
Der Sprecherin zufolge befindet sich die 33-jährige Mutter inzwischen im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd in Untersuchungshaft. Bei den Ermittlungen würden nun vor allem Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frau über deren Lebenssituation und mögliche psychische Probleme befragt.
Die Frau lebte nach außen hin in geordneten Verhältnissen als Mutter und Hausfrau. Seit der Geburt der Tochter war sie nicht mehr berufstätig. Unterstützung für die Erziehung ihrer Tochter soll sie nie beantragt haben. Es habe keinen Kontakt zu Behörden gegeben, sagte die Polizeisprecherin.
Kommentar Väternotruf:
Das Ertränken von Kindern scheint nicht nur bei Stuttgarter Müttern recht beliebt zu sein (siehe auch den nachfolgenden Fall). Ob das Jugendamt der Stadt Stuttgart einen speziellen Kurs "Wie ertränke ich als Mutter am besten mein Kind" angeboten hat, um überforderten Müttern aus ihrer schwierigen Situation zu helfen, wissen wir nicht. Aber dies würde einiges erklären und man dürfte erwarten, dass in Kürze das nächste von seiner Mutter ermordete Kind in einer Badewanne oder im Neckar aufgefunden wird.
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/08
Magdeburg, den 25. November 2008
(LG MD) Urteil wegen versuchten Mordes gegen Mutter des Ilsenburger Säuglings rechtskräftig
Am 28. März 2008 verurteilte die 1. Strafkammer die 24jährige Kerstin L. aus Ilsenburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die junge Mutter hatte in den frühen Morgenstunden des 18. Oktober 2007 in Ilsenburg kurze Zeit nach der Geburt ihren Jungen in einen Bach geworfen, um ihn zu töten. Tatsächlich war der Säugling bereits vorher ohne Einwirkung der Verurteilten verstorben. Die Mutter wollte ihr Kind töten, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte und sie "noch etwa erleben" wollte. Damit liegt das Mordmerkmal niedriger Beweggrund vor. Die Frau befindet sich in dieser Sache seit 30. Oktober 2007 in Haft.
Der für das Landgericht Magdeburg zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat genau ein Jahr nach der Inhaftierung der Frau (Az. 4 StR 352/08, Entscheidung als pdf anbei) die Verurteilung wegen versuchten Mordes bestätigt und der Mutter eine "erschreckende Wegwerfmentalität" attestiert. Auch die Höhe der Strafe hat der BGH nicht beanstandet, sondern sie "in Anbetracht der Tatumstände" als "vergleichsweise milde" beurteilt.
gez. Christian Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061
Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70
Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Sohn ertränkt: Sieben Jahre Haft für Mutter
Vor Gericht hatte die 46-Jährige zugegeben, ihren Sohn getötet zu haben.
Das Landgericht Lübeck hat am Donnerstag eine 46 Jahre alte Mutter wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren achtjährigen Sohn im Mai dieses Jahres in ihrer Lübecker Wohnung zunächst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung war von einem minderschweren Fall von Totschlag ausgegangen und hatte eine Strafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens gefordert. Für Totschlag im minderschweren Fall sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nach eigenen Angaben nun, ob sie in Revision gehen.
Gericht: Angeklagte war nur eingeschränkt entscheidungsfähig
Bei der Festsetzung des Strafmaßes habe die Kammer auf einen minderschweren Fall von Totschlag erkannt, weil bei der Angeklagten von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgegangen werden musste, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann. Ein Gutachter hatte der 46-Jährigen ein "präsuizidales Syndrom" bescheinigt, wonach die Mutter ihr gesamtes Handeln einzig dem Wunsch untergeordnet habe, sterben zu wollen. Die unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Frau sei zu dem Zeitpunkt eingeschränkt entscheidungsfähig gewesen. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer vor dem Lübecker Landgericht jedoch gesagt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt sei, da die Mutter gedacht habe, das Beste für ihren Sohn zu tun.
Urteil gefasst aufgenommen
Die ganz in schwarz gekleidete Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Auch als der Richter in der Urteilsbegründung noch einmal den Tathergang schilderte, weinte sie nicht. Während der Hauptverhandlung hatte die selbstständige Ernährungsberaterin die Tat gestanden. Sie hatte geschildert, dass sie angesichts ihrer immensen Schulden und ihrer Alkoholsucht völlig verzweifelt gewesen sei.
Mutter: "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen"
"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", so die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai 2008 mit Beruhigungsmitteln betäubt und versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.
Stand: 20.11.2008 12:37
http://www1.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/kindesmordprozess110.html
Prozess
Sohn ertränkt - in "guter Absicht"
Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.
14.11.2008
Lübeck - Aus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.
"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.
Totschlag, nicht Mord
Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Totschlag;art1117,2661318
Prozess
Achtjähriger wegen Schulden ertränkt
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Mit einem erschütternden Geständnis hat gestern vor dem Lübecker Landgericht der Mordprozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn im Mai in der Badewanne ertränkt hat.
Die 46-Jährige sagte aus, sie habe wegen hoher Schulden keinen Ausweg gesehen. Zunächst habe sie den Jungen mit Schlaftabletten betäubt und mit einem Kissen ersticken wollen. Ihr Sohn habe sich aber gewehrt und das Kissen weggeschoben. Dann trug sie ihn zur Wanne und drückte ihn unter Wasser, bis seine Gegenwehr aufhörte. "Ich habe nur gedacht, ich muss es zu Ende bringen", sagte sie schluchzend. Anschließend versuchte sie, sich mit Schmerz- und Schlafmitteln das Leben zu nehmen.
Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige. Bis dahin hatte sich die alleinerziehende Mutter mit verschiedenen Jobs und befristeten Arbeitsverträgen durchgeschlagen. "Ich war häufig krank, hatte immer wieder psychische Zusammenbrüche", schilderte die Frau. Auch die Lübecker Praxis entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Angeklagte machte rund 100 000 Euro Schulden und musste Insolvenz anmelden. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt.
Kommentar Väternotruf:
"Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige."
Was hat wohl der Vater des von seiner Mutter ermordeten Sohnes dazu gesagt, dass die Mutter von Stuttgart nach Lübeck verzogen ist. Womöglich wurde der Vater vorher gerichtlich entsorgt, auf dass die Mutter unbehelligt ihr gutes Werk an dem Jungen vollziehen konnte.
Pfui Deibel Deutschland!
Wegen 100.000 Euro Schulden
Mutter gesteht Ertränken ihres achtjährigen Sohnes
(47)
28. Oktober 2008, 12:58 Uhr
Mit einem erschütternden Geständnis hat am Lübecker Landgericht der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hat. Die 46-Jährige gab als Motiv ihre hohen Schulden an. Irgendwann sei ihr "alles zuviel geworden". Schließlich schmiedete sie ihren Mordplan.
Eine wegen Ertränkens ihres achtjährigen Sohnes angeklagte Lübeckerin hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden. Die 46-Jährige schilderte vor dem Lübecker Landgericht mit tränenerstickter Stimme, wie sie den Jungen im Mai in der Badewanne ertränkte. Sie habe ihn unter Wasser gedrückt, bis er sich nicht mehr wehrte. Danach habe sie versucht, sich mit Schlaftabletten und einer Plastiktüte das Leben zu nehmen.
Eine Bekannte von ihr hatte am Tattag, dem 27. Mai, die Polizei angerufen und erklärt, sie befürchte einen Selbstmord der Frau und sehe auch große Gefahr für deren Sohn. Nachdem das Kind am nächsten Tag nicht in der Schule erschienen war, suchten Polizisten die Wohnung auf und fanden den Jungen tot in der Badewanne vor. Dessen Mutter war auf dem Sofa und nicht ansprechbar.
„Ich hatte schon in der Vergangenheit immer mal wieder Selbstmordgedanken, doch am 26. Mai dieses Jahres war mir klar, dass ich nur noch sterben wollte“, sagte sie unter Tränen. Bis zuletzt sei sie unentschlossen gewesen, was mit ihrem Sohn geschehen sollte, habe noch eine Bekannte um Hilfe gebeten, die sie aber recht rüde „runtergeputzt“ habe. „Als er dann aus der Schule nach Hause kam, habe ich ihn umarmt und beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen“, sagte sie. „Es war einfach nichts mehr da. Nur noch der Gedanke, uns beide aus dieser Welt aus diesem Leben zu erlösen“, schilderte sie ihren Gefühlszustand.
Sie habe ihrem Sohn an jenem Montagabend ein Glas Cola mit darin aufgelösten Beruhigungsmitteln gegeben und zunächst versucht, den Schlafenden mit einem Kissen zu ersticken. Er habe das Kissen aber weggestoßen. Danach habe sie Wasser in die Badewanne einlaufen lassen und ihren Sohn hineingelegt. Er sei aber aufgewacht und habe sich mit Armen und Beinen gewehrt. Da habe sie ihn mit aller Kraft an den Schultern unter Wasser gedrückt.
„Ich weiß nicht, woher die ganze Gewalt in mir kam“, sagte die Angeklagte sichtlich bewegt. Sie habe nur einen Gedanken gehabt: „Ich muss es für ihn zu Ende bringen. Ich muss durchhalten.“
Die Mutter wurde nach ihrer Festnahme in einer Fachklinik untergebracht. Sie hatte keine Angaben zum Motiv gemacht. Vor Gericht sprach sie nun zum einen von wirtschaftlichen Problemen: Die diplomierte Ernährungswissenschaftlerin war mit einer eigenen Praxis gescheitert und hatte ihrer Aussage zufolge rund 100.000 Euro Schulden. Zum anderen habe sie in der Zeit vor der Tat wieder häufiger Alkohol getrunken: „Es war einfach alles weggebrochen.“
Zu ihrem Lebenslauf sagte sie, ihre Mutter sei mit den sechs Kindern überfordert gewesen, der Vater sei Alkoholiker gewesen und habe Frau und Kinder geschlagen. Sie selbst sei als Kind von einem alten Mann aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht worden. Es folgten mehrere Therapien. Der Vater ihres Sohnes sei eine Silvesterbekanntschaft gewesen, der sich nicht gekümmert habe. Sie habe ihren Sohn immer gewollt, aber zeitweise „ist mir alles zu viel geworden“, sagte sie.
Für den Prozess wurden zunächst fünf Verhandlungstermine bis Mitte November angesetzt. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.
Horb am Neckar
Baby in Gefrierfach gelegt: Mutter zu Jugendhaft verurteilt
Mit tränenerstickter Stimme gab sie zu, ihr Kind getötet zu haben: Unmittelbar nach der Geburt hatte sie es in eine Tiefkühltruhe gelegt. Weil sie ihren Freund nicht verlieren wollte. Nun wurde die 21-Jährige für schuldig erklärt.
Von Marc Herwig
21.11.2008
Rottweil - Eine 21-Jährige aus Horb am Neckar (Baden-Württemberg) ist am Freitag wegen Totschlags an ihrer neugeborenen Tochter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte im Mai heimlich ein kleines Mädchen zur Welt gebracht, den Säugling dann in eine Gefriertruhe gelegt und sterben lassen. Nach Überzeugung des Richters hatte sie Angst, sonst ihren Verlobten zu verlieren - der wollte auf keinen Fall weitere Kinder. "Es tut mir so leid", sagte die junge Frau mit tränenerstickter Stimme in ihrem Schlusswort. Je länger sie im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Rottweil mit den Ereignissen am 6. Mai 2008 konfrontiert war, desto mehr verlor sie die Fassung.
Zu Beginn des Verfahrens hatte sie sich noch stärker verteidigt. Sie gab zwar zu, ihr Baby kurz nach der Geburt in die Gefriertruhe gelegt zu haben - aber sie habe nie vorgehabt, es umzubringen. Das Mädchen sei schon bei der Geburt tot gewesen, beteuerte die Angeklagte. "Sonst hätte ich anders gehandelt und irgendjemanden zur Hilfe gerufen." Die Richter nahmen ihr diese Schilderung nicht ab. Laut Obduktion lebte das Mädchen und erstickte erst in der Gefriertruhe. "Sie haben ganz bewusst niemanden zur Hilfe gerufen. Sie wollten das Kind nicht, und deshalb sollte es tot sein", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Stahl.
Als Kind hin- und hergeschubst
Die 21-Jährige war als Kind zwischen Mutter, Vater, Stiefvater und schließlich Adoptiveltern hin- und hergeschoben worden. Mit 17 bekam sie ihr erstes Kind und gab es zur Adoption frei. Als sie vor zwei Jahren in einem Chatroom einen jungen Mann aus Horb kennenlernte, schien sich alles zum Guten zu wenden. 2007 verlobte sich die gebürtige Schweizerin mit dem Mann und zog zu ihm.
Bis heute sei die 21-Jährige von ihrem Verlobten emotional abhängig, sagte der Vorsitzende Richter. In der Kindheit sei ihr Bedürfnis nach Liebe und Nähe nicht gestillt worden, deshalb habe sie heute ein "ungemeines Anlehnungsbedürfnis".
Die Beziehung zwischen der Angeklagten und dem Mann aus Horb war nicht einfach. Die beiden lebten in einem einzigen Zimmer in der Wohnung seiner Eltern. Bekannte sagten aus, dass der 31-Jährige seine Verlobte immer wieder geschlagen habe. Mit teils brachialen Worten habe er ihr deutlich gemacht, dass er auf keinen Fall weitere Kinder wollte. Für ein Kind zahlt er bereits Unterhalt, bei mindestens einem weiteren wird seine Vaterschaft geprüft.
Aus Angst getötet
Die Angst, ihren Lebensgefährten zu verlieren, habe die 21-Jährige schließlich zu dem Totschlag bewegt, hieß es zur Urteilsbegründung. "Sie dachten: Jetzt ein Kind, das würde alles zerstören", sagte Stahl. Der Verlobte, der den Prozess im Publikum verfolgte, hörte diese Argumente regungslos an.
Das Gericht verurteilte die 21-Jährige nach Jugendstrafrecht. Zwar wirke die Frau erwachsen, sie sei aber zugleich von ungestillten kindlichen Sehnsüchten erfüllt. Erheblich strafmildernd sei auch, dass die Frau ihr Verbrechen nicht verheimlicht habe. Sie hätte das Kind irgendwo verschwinden lassen können, um die Tat zu vertuschen, sagte Richter Stahl. Stattdessen ließ sie es in dem Gefrierschrank im Keller liegen, bis es ihre zukünftige Schwiegermutter drei Wochen später fand.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung-Tiefkuehltruhe-Prozess;art1117,2666922
Presseinformation der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 18/08 vom 26.08.2008
Soldatin wegen Totschlags vor Gericht - Baby erstickte in Toilettenbecken -
Schwanewede, Verden (Aller). Die Staatsanwaltschaft Verden hat gegen die in Schwanewede stationiert gewesene Soldatin, die ihr Kind auf der Toilette zur Welt gebracht hatte, Anklage wegen Totschlags zum Schwurgericht des Landgerichts Verden erhoben. Ihr wird vorgeworfen, das lebensfähige Neugeborene nicht sofort nach der Niederkunft aus dem Toilettenbecken (einem sog. Tiefspüler) geborgen zu haben, sodass es erstickte.
Zuvor waren die Gewichtszunahme und körperliche Veränderung der Angeschuldigen weder ihr noch ihrem privaten und beruflichen Umfeld verborgen geblieben. Auf Nachfrage erklärte sie sich und anderen diese jedoch mit stressbedingtem Essverhalten. Lediglich zum Ende der Schwangerschaft ließ sie für sich den Verdacht zu, sie könne schwanger sein, ohne auf diesen Gedanken näher einzugehen.
Der Geburtsvorgang kündigte sich am Mittag des 12.03.2008 durch entsprechende Schmerzen an. In der Nacht wurden diese für die Angeschuldigte unerträglich, sodass sie sich auf die Toilette begab und instinktiv zu drücken und pressen begann. Das Neugeborene fiel dann in den Tiefspüler und die Angeschuldigte wartete, bis die Nachgeburt ebenfalls herauskam. Die zeitliche Abfolge dessen, was anschließend geschah, könnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Jedenfalls legte sie beides in einen herbeigeholten Plastikeimer, den sie mit Toilettenpapier abdeckte und ging ins Bett. Ihr Verhalten erklärt sich die medizinisch vorgebildete Angeschuldigte damit, dass sie das Kind für tot gehalten habe.
Sachverständigerseits ist festgestellt worden, dass es sich um ein voll ausgetragenes lebensfähiges kleines Mädchen gehandelt hat, welches hörbar jedenfalls 10 bis 20 Atemzüge getan hat. Der Tod sei durch Ersticken eingetreten, der genaue Mechanismus konnte nicht näher eingegrenzt werden. Weiter geht der Sachverständige davon aus, dass die Angeschuldigte bis zur Geburt nicht in der Vorstellung gelebt hat, schwanger zu sein.
Der Tot des Kindes hätte durch sofortiges Herausnehmen aus dem Toilettenbecken nach der Geburt verhindert werden können.
Kontakt:
Oberstaatsanwältin
Silke Streichsbier
Tel. 04231/18-500
Mobil: 0172/9134673
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29.08.2008
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C49402497_L20_D1_I3749624_h1.html
Kindstötung
Vergrabener toter Säugling - 21-Jährige festgenommen
Nach dem Fund einer Babyleiche im sachsen-anhaltinischen Bräsen ist die 21-jährige Mutter festgenommen worden. Der Säugling war nach einem Hinweis von der Polizei auf einem Grundstück in der Gemeinde gefunden worden.
Bräsen - Die junge Frau soll das neugeborene Mädchen getötet und anschließend vergraben haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag mitteilten. Am Mittwoch hatten Kriminalbeamte nach einem Hinweis auf einem Grundstück in der Gemeinde Bräsen die Leiche des Säuglings gefunden. Das tote Mädchen war in Laken eingewickelt vergraben worden. Laut Obduktionsergebnis hat das Mädchen nach seiner Geburt gelebt. Die Mutter des Kindes sollte noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. (imo/ddp)
21.08.2008
www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung-Sachsen-Anhalt;art1117,2598036
Mutter wirft Baby in Mülltonne
Rheinland-Pfalz
02.09.2008, 14:32
Eine 29-jährige Frau aus dem rheinland-pfälzischen Brohl hat gestanden, ihren neugeborenen Sohn in die Biotonne eines Restaurants gelegt zu haben. Offenbar lebte er zu dem Zeitpunkt noch.
Eine 29-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind in eine Abfalltonne eines Restaurants in Andernach (Rheinland-Pfalz) gesteckt haben. Das in ein Handtuch gewickelte tote Baby war am Montag in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen zwischen Speiseresten gefunden worden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.
Die Mutter, die bei einem Restaurant in Andernach als Aushilfe in der Küche arbeitet, wurde noch am gleichen Abend festgenommen und gestand die Tat
Tatmotiv Eheprobleme?
Sie habe nach eigener Aussage jedoch geglaubt, dass der kleine Junge bereits tot gewesen sei, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund.
Wie Hund ausführte, muss das Kind nach den ersten Ergebnissen der noch am Montag durchgeführten Obduktion bei der Geburt gelebt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 29-Jährige.
Nach Hunds Worten ist die Beschuldigte verheiratet und Mutter von bereits drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Als Tatmotiv gehen die Ermittler von Eheproblemen aus. Die Tatverdächtige sollte noch am Dienstag der Haftrichterin vorgeführt werden.
(dpa/AP/grc)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/698/308641/text/
Urteil gegen Iris S. rechtskräftig
Das Schwurgericht Hof hatte am 18. Januar 2008 die in Tauperlitz wohnhafte Iris S. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der Verurteilung lag zugrunde, dass sie am 05.10.2006 ihr neugeborenes Kind nach der Geburt mit einer Decke erstickte.
Der Bundesgerichtshof hat am 16.07.2008 die Revision der Angeklagten verworfen, sodass das Urteil des Landgerichts Hof rechtskräftig ist.
08. August 2008 - Pressemitteilung 11/08
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2008/01555/
Mutter gesteht Kindstötung
Das in einem See nahe dem oberfränkischen Hof gefundene Baby ist von seiner Mutter mit einer Decke erstickt worden. Das Kind sei vermutlich unmittelbar nach der Geburt im Herbst 2006 getötet worden.
(15.03.2007, 16:22 Uhr)
Hof/Saale - Die 32 Jahre alte Frau aus Tauperlitz (Landkreis Hof) habe gestanden, ihren Sohn getötet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Hof mit. Es war das vierte Kind der Frau. Gegen die 32-Jährige wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Ihr Motiv ist noch nicht bekannt. Eine Verzweiflungstat der psychisch angeschlagenen Frau könne aber nicht ausgeschlossen werden.
Die Leiche des Säuglings sei bereits am vergangenen Wochenende in dem Gewässer gefunden worden, teilte der Chef der Staatsanwaltschaft, Gerhard Schmitt, weiter mit. Er äußerte sich nicht zu der Frage, ob die 32-Jährige die Ermittler zu dem Teich geführt habe. Nachdem die Frau das Kind erstickt habe, habe sie die Leiche in eine Plastiktüte gesteckt und in dem Teich versenkt.
Anhaltspunkte für psychische Zwangslage
"Wir haben Anhaltspunkte für das Motiv, möchten sie aber noch nicht preisgeben", sagte der Leiter der Hofer Mordkommission, Reinhard Kopp. Die Frau befinde sich in einem schlechten psychischen Zustand. Es gebe Anhaltspunkte für eine psychische Zwangslage. Die 32-Jährige bedauere die Tat sehr, sagte Kopp. "Sie ist auf keinen Fall eine gewissenlose Kindsmörderin." Ein psychiatrisches Gutachten werde auch die Frage der Schuldfähigkeit prüfen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen habe die 32-Jährige ihr Kind alleine getötet. Es gebe auch keine Hinweise auf weitere Babyleichen. Auf die Spur kam die Polizei der Frau im Zuge anderer Ermittlungen. Dabei hätten sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben.
Die 32-Jährige habe mit ihren beiden jüngeren Kindern im Alter von einem Jahr und drei Jahren in geordneten Verhältnissen in Tauperlitz gelebt, hieß es. Der zwölf Jahre alte Sohn lebe dagegen bei seinem Vater. Die beiden jüngeren Kinder wurden inzwischen bei nahen Verwandten untergebracht. Dass die Schwangerschaft der Frau und das anschließende Verschwinden des Säuglings auch über mehrere Monate niemandem aufgefallen sei, wollten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. "Die Ermittlungen zum sozialen Umfeld stehen noch ganz am Anfang", sagte Polizeisprecherin Beate Weiß. (tso/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kriminalitaet-kinder/95957.asp
Mutter gesteht Tötung ihres Babys Das Landgericht Cottbus verhandelt seit gestern gegen eine 23-Jährige
Lübben - Die junge Frau, die gestern Vormittag aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal des Cottbuser Landgerichts geführt wird, will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. Sie trägt eine gestreifte Hose, die knapp bis zur Hüfte reicht. Das helle Shirt endet kurz oberhalb des weißen Gürtels. Mehr ist zunächst von Bianca Sch. nicht zu sehen. Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.
Als Staatsanwalt Tobias Pinder dann die nur wenige Sätze umfassende Anklageschrift verliest, wird das ohnehin schon blasse Gesicht von Bianca Sch. noch bleicher. Doch sie bleibt gefasst. Der Ankläger wirft ihr vor, dass sie in der Nacht zum 13. Februar 2008 in ihrer Wohnung ihr gerade geborenes Baby in der Badewanne ertränkt hat. Totschlag sei das gewesen, sagt der Staatsanwalt.
Es fällt der Angeklagten schwer, in dem vollen Gerichtssaal von sich aus über die Tat zu sprechen. Sie bittet den Richter, Fragen zu stellen. Und dann gesteht sie ihre Tat. Stockend erzählt die junge Frau, wie nachts, nach der Rückkehr von der Arbeit in einem Spielkasino in der Wohnung die Wehen einsetzten. Wie sie vom Wohnzimmer ins Bad ging, dort das kleine Mädchen gebar. Wie sie mit dem Säugling an der Nabelschnur in die mit Wasser gefüllte Wanne stieg, das Neugeborene unter Wasser drückte. Wie sie den kurze Zeit später leblosen kleinen Körper in ein Handtuch wickelte und in die Küche trug, ihn dort abnabelte.
Drei Tage lang ging sie noch einkaufen und zur Arbeit. Schließlich nahm sie wahllos Tabletten, trug den toten Säugling aus der Küche ins Schlafzimmer, schnitt sich die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang. Der Zwillingsbruder und ihre Mutter fanden Bianca Sch. am 16. Februar.
Vor der Tat war die zierliche Frau aus der Spreewaldstadt schon einmal schwanger. Der Kindsvater wollte sich aber nicht zu ihr bekennen. Er hatte, so erklärte Bianca Sch. gestern, damals noch eine andere Freundin. Obwohl die Mutter und ihre Brüder sie überzeugen wollten, dass sie das Ungeborene austragen solle, entschloss sie sich aber zum Abbruch der Schwangerschaft.
Nach außen hin schien es damals, als hätte sie den Abbruch gut verarbeitet. Das sagt die Mutter nun als Zeugin. Bianca Sch. hingegen räumt ein, dass sie ihn psychisch nicht verkraftet hat. Deshalb sei eine erneute Abtreibung nicht in Frage gekommen, als ein Schwangerschaftstest im Mai 2007 erneut positiv war.
Der Vater war damals ein anderer Mann, mit dem sie nach eigenen Worten nichts verband. Deshalb wollte sie das Kind nicht, sagt sie. Die Freigabe für eine Adoption habe sie zwar erwogen, auch, es in einer Babyklappe abzulegen – unternommen habe sie dafür allerdings nichts. Warum nicht, blieb gestern unklar. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Wolfgang Swat
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.06.2008)
www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2554055
Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung
Stendal, den 15. Mai 2008
(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des Landgerichts Stendal
Wegen Totschlags in drei Fällen hat die Große Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal am 18.10.2007 Ines S. aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte.
Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits am 08.05.2008 die Revision der heute 38-jährigen Angeklagten verworfen. Zur Begründung führte der Strafsenat aus, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe.
Die Staatsanwaltschaft Stendal, die zunächst ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt hatte, hatte ihre Revision bereits nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils des Landgerichts Stendal zurückgenommen.
Das Urteil vom 18.10.2007 der Großen Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig. Die Verurteilte verbüßt die Freiheitsstrafe in einer Frauenhaftanstalt. Eine vorzeitige Entlassung kommt bei guter Führung frühestens nach 2/3 der Haftzeit in Betracht.
Impressum:
Landgericht Stendal
Pressestelle
Am Dom 19
39576 Stendal
Tel: (03931) 58 13 14
Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27
Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de
Mutter ließ Babys sterben - neun Jahre Haft
Eine Mutter, die drei neugeborene Babys nicht versorgte und sterben ließ, ist zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Leichen waren im Januar 2007 in einer Garage in Thüringen gefunden worden.
Erfurt - Das Landgericht Erfurt entschied am Mittwoch zum Ende des nichtöffentlichen Prozesses auf dreifachen Totschlag. Die Anklage hatte zweifachen Mord und einmal Totschlag gesehen und dafür die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft gefordert. Im Januar vergangenen Jahres waren in einer Garage in Thörey (Thüringen) die drei Leichen gefunden worden.
Die heute 22 Jahre alte Frau hatte gestanden, im Alter von 16, 17 und 19 Jahren die Kinder bekommen zu haben. Sie seien aber tot geboren worden. Die Anklage hatte dies als extrem unwahrscheinlich bezeichnet.
(mfa/dpa) 7.5.2008
Kommentar Väternotruf:
Warum muss diese Mutter auch in Thüringen wohnen und nicht im Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Kiel, wo man sicher herausgefunden hätte, dass sie nicht schuldfähig ist (fünffacher Kindermord von Darry).
Aber es kann ja auch Vorteile haben, für neun Jahre in den Frauenknast zu gehen, statt lebenslänglich in die Psychiatrie. So gesehen ist die Mutter aus Thüringen ein echter Glückspilz. Wir gratulieren.
Mutter gesteht: Drei Kinder getötet und eingefroren
Wenden/Olpe (dpa) - Eine 44 Jahre alte Frau aus Wenden im Sauerland soll in den 80er Jahren drei neugeborene Kinder getötet und in einer Tiefkühltruhe eingefroren haben. Die Mutter hat nach Angaben der Polizei eingeräumt, dass sie die Kinder in die Tiefkühltruhe gelegt habe.
Das sagte ein Sprecher der Mordkommission Hagen am Montag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Frau wurde festgenommen und kam in psychiatrische Behandlung.
Bilder: Grauenhafter Fund in Nordrhein-Westfalen
Die Hausfrau lebte seit vielen Jahren in dem Ort im Kreis Olpe mit ihrem heute 47 Jahre alten Mann. Zeugen schildern das Fachwerkhaus als gepflegt, das Umfeld als «Dorfidylle». Das Paar hat zwei Söhne (18, 22) und eine Tochter 24. Nachbarn beschrieben die Familie als unauffällig, freundlich und bestens integriert. Die Frau ist korpulent; trotzdem zeigten sich Nachbarn fassungslos, dass der Ehemann offenbar drei Schwangerschaften nicht bemerkt hat.
Die Leichen haben nach den Ermittlungen seit den 80er Jahren in der Tiefkühltruhe im Keller des Einfamilienhauses gelegen. Der 18-Jährige Sohn soll sie am Sonntag zufällig entdeckt haben, als er in der Truhe nach Lebensmitteln suchte. Daraufhin fuhr er mit seinen Eltern zur Polizei.
Im Keller des Fachwerkhauses überprüften die Beamten den grausigen Fund. Die Kinder sind nach Auskunft der Siegener Staatsanwaltschaft offenbar lebend zur Welt gekommen. Die Leichen der Neugeborenen wurden in Tüten verpackt in der Tiefkühltruhe gefunden. Sie sollen nach Auskunft der Polizei obduziert werden. Weitere Einzelheiten wollten Polizei, Staatsanwaltschaft Siegen und die Hagener Mordkommission am Mittag bekanntgeben. «Das Verbrechen ist im Grunde aufgeklärt», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Eine Tat hat sich im Dezember 1988 ereignet, wie die Polizei vermutet. Am Tatort sei eine Tageszeitung vom Dezember 1988 entdeckt worden. Die Kinderleichen lagen am Boden der Tiefkühltruhe unter Lebensmitteln, die meist schon seit Jahren abgelaufen waren. Die Kinder fanden sie, als sie sich in Abwesenheit der Eltern eine Pizza aus der Truhe holen wollten.
«Die Frau ist unter Schock. Sie hat bei ihrer Aussage geschluchzt und gezittert», sagt der Chef der Mordkommission, Herbert Fingerhut. Sie wird ärztlich behandelt. Bei der Polizei sagte sie, es seien ihre Neugeborenen gewesen. Die Familie stehe unter erheblichem Druck. Die Polizei leiste psychologische Hilfe.
Dpa, 05.05.2008
www.winherz.de/forum3/viewtopic.php?t=627
Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel
Expertin: Auch mordende Mütter haben Müttergefühle
05.05.2008
Hamburg/München (dpa) - Wenn Mütter ihre Neugeborenen töten, ist selten Hass auf das Baby der Grund - auch diese Frauen haben durchaus Muttergefühle.
«Viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, wünschen sich das Kind, sehen sich aber nicht in der Lage, es auch großzuziehen», sagte Annegret Wiese, Diplom-Psychologin und Anwältin für Familienrecht, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Viele Frauen verdrängten die Schwangerschaft, anstatt sich damit auseinanderzusetzen und nach Auswegen zu suchen. «Eine Abtreibung widerspricht oft dem eigenen Bild.»
Wenn das Kind dann kommt, geraten die Frauen in Panik. «Nachdem die Schwangerschaft schon keinen Platz im Leben hatte, hat ein Baby dann erst recht keinen», sagt Wiese. Als einziger Ausweg erscheine diesen Frauen häufig nur der Tod des Neugeborenen. Ganz auf das Baby wollen die verzweifelten Frauen dann aber doch nicht verzichten. «Deswegen verstecken sie die Leichen in ihrer Nähe, wie in dem aktuellen Fall in der Tiefkühltruhe im eigenen Keller oder in anderen Fällen im Blumenkasten auf dem Balkon», sagte die Psychologin. In einer Tiefkühltruhe werde das Kind sogar noch «konserviert», also erhalten.
Zerrüttete Lebensumstände und psychische Erkrankungen der Mutter als Gründe für Kindstötungen anzuführen, hält Wiese für zu einfach. «Es sind meistens viele verschiedene Faktoren, die zusammenkommen.» Das können übersteigerte Erwartungen an sich oder das Kind sein, Probleme in der Partnerschaft oder einfach ein unpassender Zeitpunkt für ein Kind.
Dies könnte auch bei der Familie im nordrhein-westfälischen Wenden der Fall gewesen sein. Dort sollen die drei toten Babys etwa 20 Jahre in der Tiefkühltruhe gelegen haben, also wären sie zu einer Zeit geboren, als die beschuldigte Mutter auch die drei anderen Kinder im Alter von heute 18 bis 24 Jahre bekommen hat. «Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel», sagte Wiese.
Toter Säugling
Mutter ertränkte Baby in Badewanne
Der Tod des am Samstag in Lübben gefundenen Säuglings scheint aufgeklärt: Die junge Mutter soll das Baby bereits kurz nach der Geburt getötet haben. Zuvor hatte die 22-Jährige das Kind zu Hause ohne fremde Hilfe zur Welt gebracht.
17.2.2008
BERLIN - Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus am Sonntag mitteilte, gestand die 22-jährige Frau, das Mädchen am vergangenen Mittwoch im brandenburgischen Lübben selbst ohne Hilfe entbunden und anschließend in der Badewanne ertränkt zu haben. Der Säugling habe zunächst gelebt und Laute von sich gegeben. Die Frau wurde unter dem dringenden Verdacht des Totschlages festgenommen und soll am Montag dem Haftrichter vorgeführt werden.
Der tote Säugling war laut Staatsanwaltschaft am Samstagmorgen von einem Verwandten der 22-Jährigen in deren Schlafzimmer auf dem Bett aufgefunden worden. Angaben zum Vater des Kindes machte die Frau nicht. Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen wurden auch keine weiteren Details bekannt gegeben. Laut Polizei hatte sich die Mutter am Wochenende in stationärer ärztlicher Behandlung befunden.
Erst am Mittwoch war in einer Wohnung in Frankfurt an der Oder die Leiche eines sechs Monate alten Jungen gefunden worden. Dieses Kind war laut Obduktionsbericht verhungert.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Toter-Saeugling;art128,2478494
Babyleiche
Ungewollt, ungeliebt, getötet
Plüschtiere säumen den Eingang des Hauses, in dem der kleine Florian, wie am Freitag bekannt wurde, verhungern musste. Aber damit nicht genug: In Brandenburg wurde erneut die Leiche eines Babys gefunden. Es ist der dritte Fall in zehn Tagen.
Sandra Dassler
17.2.2008
LÜBBEN/FRANKFURT (ODER) - Schon wieder wurde in Brandenburg ein toter Säugling entdeckt: Zehn Tage nach dem Fund einer Babyleiche in Nauen und nur einen Tag, nachdem bekannt wurde, dass der sechs Monate alte Florian in Frankfurt (Oder) verhungern musste, kam die traurige Nachricht diesmal aus der Spreewaldstadt Lübben. Ein Notarzt hatte gestern Vormittag die Polizei darüber informiert, dass er in einer Wohnung in der Hartmannsdorfer Straße eine junge Frau angetroffen habe, die offensichtlich vor ein, zwei Tagen entbunden hatte. Das Neugeborene, ein Mädchen, war tot.
Die Hartmannsdorfer Straße liegt idyllisch am Ortsrand von Lübben: Hinter hübsch sanierten fünfgeschossigen Wohnblocks aus den 60er Jahren beginnen schmucke Kleingartenanlagen, denen sich Spreewaldfließe und Kiefernwälder anschließen. Hier wohnt die 22-Jährige, die nach ersten Erkenntnissen der Ermittler offenbar ihre Schwangerschaft verheimlicht hatte. Ein Verwandter besuchte sie gestern und rief den Notarzt.
Wenig später trafen die Kollegen der Mordkommission sowie die Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Frankfurt in der Wohnung ein. Das Baby wird zur Feststellung der Todesursache obduziert. Weitere Aussagen wollte ein Polizeisprecher aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. Die Frau kam in stationäre Behandlung in eine Lübbener Klinik, wo sie auch psychiatrisch betreut wird. Vernommen werden konnte sie daher trotz eingeleiteter Ermittlungen nicht.
Die 19-jährige Mutter des in Frankfurt verhungerten Florian hat unterdessen zugegeben, dass sie den Jungen „nicht ausreichend mit Essen versorgt hat“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Die Obduktion habe ergeben, dass der sechs Monate alte Junge bei seinem Tod weniger gewogen habe als bei der Geburt. Wie berichtet hatte der 22-jährige Vater von Florian das Kind in der Nacht zu Mittwoch leblos in seinem Bett entdeckt.
Eine Woche zuvor war im westlich von Berlin gelegenen Nauen eine Babyleiche gefunden worden. Wenig später nahm die Polizei eine 22-jährige Frau fest. Sie gestand, den Jungen nach seiner Geburt in eine Plastiktüte gepackt und in einen Schrank gelegt zu haben. Erst als das Kind kein Lebenszeichen mehr von sich gab, habe sie es herausgeholt und versteckt.
Bei allen Fällen handelte es sich um relativ junge Mütter, die ihre Kinder entweder nicht wollten oder mit ihnen überfordert waren, sagte gestern der Oberbürgermeister von Frankfurt, Martin Patzelt. „Das bestärkt mich in meiner Auffassung, dass wir uns diesen jungen Frauen viel mehr zuwenden müssen als bisher.“
Der CDU-Politiker hatte im vergangenen Jahr seinen 60. Geburtstag gefeiert und die Gäste gebeten, statt ihn zu beschenken Geld für ein Mütterbegegnungszentrum in Frankfurt zu spenden. „Ich hoffe sehr, dass wir das Zentrum noch in diesem Jahr eröffnen können“, sagte Patzelt, der sich außerdem für ein kommunales Elterngeld starkmacht. „Das würde zusätzlich zum staatlichen Elterngeld nur gezahlt, wenn die vorgeschriebenen Arztbesuche mit den Kindern nachgewiesen werden“, erklärt er. Rechtlich sei das nach Ansicht von Experten möglich, allerdings benötige man in Frankfurt dafür rund 100 000 Euro pro Jahr. „Das wird bei einer jährlichen Neuverschuldung von gut 20 Millionen Euro schwierig“, sagte Patzelt.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Wolfgang Bauch, forderte, Sozialleistungen generell an das Kindeswohl zu koppeln.
Dem gestern gefundenen Baby in Lübben hätte das wahrscheinlich auch nicht das Leben gerettet. Seine Mutter befand sich offenbar in einer für sie so auswegslosen Lage, dass sie – so erzählte man sich gestern in der Hartmannsdorfer Straße – angeblich erst ihr Kind sterben ließ und dann versuchte, sich selbst zu töten.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 17.02.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Babyleiche-Brandenburg;art128,2478330
Jugendhilfe-Ausschuss stellt sich nach Kindstötung hinter Jugendamt
Lüneburg (ddp-nrd). Eineinhalb Wochen nach dem gewaltsamen Tod eines Neugeborenen hat sich der Jugendhilfe-Ausschuss der Stadt Lüneburg am Donnerstag hinter die Mitarbeiter des Jugendamtes gestellt. Die Schwester der 17 Jahre alten mutmaßlichen Täterin hatte den Mitarbeitern des Amtes unterstellt, sich trotz Hinweisen nicht um die Notlage des Mädchens gekümmert zu haben. Der Ausschuss vertrat hingegen einstimmig die Meinung, «dass die verantwortungsvolle und oft schwierige Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt trotz aller Bemühungen solche tragischen Fälle leider nie gänzlich wird ausschließen können».
Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) hatte nach dem Fund der Kinderleiche Ende Januar eine Überprüfung der Vorgänge im Jugendamt durch das Deutsche Jugendinstitut in München angekündigt. Der Fachbereichsleiter der Stadt Lüneburg für Familie und Bildung, Eckhard Rödenbeck, sagte, man habe bereits auch eine Rückmeldung aus München erhalten. «Wir werden kurzfristig nach München fahren und besprechen, welche Unterlagen benötigt werden und wann Mitarbeiter nach Lüneburg kommen können», sagte er. Das Münchner Institut wird laut Rödenbeck «eine fallbezogene Schwachstellen-Analyse» erstellen, in der Risikofaktoren aufgezeigt und Empfehlungen gegeben werden.
Die Obduktion der Babyleiche hatte ergeben, dass das Mädchen mit einem Kissen oder einer Decke erstickt wurde. Anschließend soll die 17-Jährige die Leiche wochenlang in einer Plastiktüte unter dem Bett versteckt haben. In ihrer Vernehmung gab die tatverdächtige Mutter an, überfordert gewesen zu sein.
08.02.2008
http://news.abacho.de/vermischtes/artikel_anzeigen/index.html?news_id=45128
Mutter gesteht Tötung ihres Babys Das Landgericht Cottbus verhandelt seit gestern gegen eine 23-Jährige
übben - Die junge Frau, die gestern Vormittag aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal des Cottbuser Landgerichts geführt wird, will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. Sie trägt eine gestreifte Hose, die knapp bis zur Hüfte reicht. Das helle Shirt endet kurz oberhalb des weißen Gürtels. Mehr ist zunächst von Bianca Sch. nicht zu sehen. Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.
Als Staatsanwalt Tobias Pinder dann die nur wenige Sätze umfassende Anklageschrift verliest, wird das ohnehin schon blasse Gesicht von Bianca Sch. noch bleicher. Doch sie bleibt gefasst. Der Ankläger wirft ihr vor, dass sie in der Nacht zum 13. Februar 2008 in ihrer Wohnung ihr gerade geborenes Baby in der Badewanne ertränkt hat. Totschlag sei das gewesen, sagt der Staatsanwalt.
Es fällt der Angeklagten schwer, in dem vollen Gerichtssaal von sich aus über die Tat zu sprechen. Sie bittet den Richter, Fragen zu stellen. Und dann gesteht sie ihre Tat. Stockend erzählt die junge Frau, wie nachts, nach der Rückkehr von der Arbeit in einem Spielkasino in der Wohnung die Wehen einsetzten. Wie sie vom Wohnzimmer ins Bad ging, dort das kleine Mädchen gebar. Wie sie mit dem Säugling an der Nabelschnur in die mit Wasser gefüllte Wanne stieg, das Neugeborene unter Wasser drückte. Wie sie den kurze Zeit später leblosen kleinen Körper in ein Handtuch wickelte und in die Küche trug, ihn dort abnabelte.
Drei Tage lang ging sie noch einkaufen und zur Arbeit. Schließlich nahm sie wahllos Tabletten, trug den toten Säugling aus der Küche ins Schlafzimmer, schnitt sich die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang. Der Zwillingsbruder und ihre Mutter fanden Bianca Sch. am 16. Februar.
Vor der Tat war die zierliche Frau aus der Spreewaldstadt schon einmal schwanger. Der Kindsvater wollte sich aber nicht zu ihr bekennen. Er hatte, so erklärte Bianca Sch. gestern, damals noch eine andere Freundin. Obwohl die Mutter und ihre Brüder sie überzeugen wollten, dass sie das Ungeborene austragen solle, entschloss sie sich aber zum Abbruch der Schwangerschaft.
Nach außen hin schien es damals, als hätte sie den Abbruch gut verarbeitet. Das sagt die Mutter nun als Zeugin. Bianca Sch. hingegen räumt ein, dass sie ihn psychisch nicht verkraftet hat. Deshalb sei eine erneute Abtreibung nicht in Frage gekommen, als ein Schwangerschaftstest im Mai 2007 erneut positiv war.
Der Vater war damals ein anderer Mann, mit dem sie nach eigenen Worten nichts verband. Deshalb wollte sie das Kind nicht, sagt sie. Die Freigabe für eine Adoption habe sie zwar erwogen, auch, es in einer Babyklappe abzulegen – unternommen habe sie dafür allerdings nichts. Warum nicht, blieb gestern unklar. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Wolfgang Swat
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.06.2008)
www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2554055
29. Januar 2008
LEICHENFUND
17-Jährige tötet Neugeborenes und versteckt es unterm Bett
Sie war überfordert, hat die Schwangerschaft verheimlicht, das Kind alleine zur Welt gebracht - und anschließend getötet. 23 Tage versteckte eine junge Frau aus Lüneburg die Leiche ihres Neugeborenen unter ihrem Bett. Nun entdeckte ihre Mutter den Säugling beim Aufräumen.
Lüneburg - Die Mutter der 17-Jährigen fand die Leiche des Säuglings gestern Nachmittag in einer Plastiktüte und verständigte die Polizei. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Baby erdrosselt oder erstickt worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Die 17-Jährige habe eingeräumt, das Kind nach seiner Geburt am 5. Januar mit einer Decke erstickt zu haben und sei vorläufig festgenommen worden. Sie habe das Kind Anfang Januar allein zur Welt gebracht und es kurze Zeit später getötet. "Es hat nicht lange gelebt, es ist noch am Tag der Geburt ums Leben gekommen", sagte der Lüneburger Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke.
Die 17-Jährige hatte versucht ihre Schwangerschaft zu verheimlichen und sei mit der Situation der Geburt offenbar überfordert gewesen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee. "Sie hat nicht so recht erklären können, wie es zu der Tat kam." Die Jugendliche befindet sich freiwillig in stationärer ärztlicher Behandlung. Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Sie bleibt zunächst auf freiem Fuß.
"Die Familie galt als belastet, aber als soweit intakt. Wenn Beratung oder Hilfe nötig war, hat die Familie diese in der Vergangenheit aktiv angefragt und auch bereitwillig angenommen", sagte Lüneburgs Sozialdezernent Peter Koch. Mitarbeiter der Stadt hätten aus einem Gespräch mit einem Familienmitglied von der Schwangerschaft gewusst. Es habe für sie aber keinen Anlass gegeben, "weitergehenden Unterstützungsbedarf" zu vermuten.
Die 17-Jährige selbst galt Koch zufolge als unauffällig, lebte zu Hause bei der Mutter und deren Lebensgefährten und besuchte regelmäßig eine Lüneburger Schule. "Ihrer Mutter gegenüber hatte die junge Frau allerdings bestritten, in anderen Umständen zu sein." Die Mutter habe mitgeteilt, die Familie habe keinen Druck ausgeübt, ein Enkelkind wäre akzeptiert worden.
Misshandeltes Mädchen aus Rhede
Indes schwebt ein 22 Monate altes Mädchen aus dem münsterländischen Rhede weiter in Lebensgefahr. Das Kleinkind war vermutlich vom Freund seiner Mutter schwer misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Der 22 Jahre alte Mann war gestern in Untersuchungshaft genommen worden. Der Mann selbst hatte am Donnerstag vergangener Woche den Notarzt gerufen und angegeben, das Kind sei aus dem Bett gefallen. Nach Angaben des behandelnden Arztes sind die schweren inneren Verletzungen des Kindes nicht mit der Unfallschilderung des 22-Jährigen in Einklang zu bringen.
Die Münsteraner Staatsanwaltschaft erklärte heute, das Kind liege im künstlichen Koma und sei bereits dreimal operiert worden. Ein vierter Eingriff stehe möglicherweise bevor.
han/dpa/AP
Thüringen
Erneut Baby getötet
In Thüringen ist erneut ein Säugling getötet worden. Die Staatsanwaltschaft Gera bestätigte einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach eine 24 Jahre alte Frau ihr erst sechs Wochen altes Baby umgebracht haben soll.
Die Tat liegt rund drei Monate zurück. Die Mutter habe gestanden, die kleine Lana zweimal auf den Boden geschlagen zu haben. Das Mädchen starb vier Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus. „Die Mutter hat den Notarzt selbst informiert“, betonte Oberstaatsanwalt Steffen Flieger.
Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Seit Mitte November sitzt die 24-Jährige in Untersuchungshaft. Die Beweislage sei „sehr kritisch“ gewesen. „Es hatten mehrere Personen Kontakt zu dem Kind, die wir alle überprüfen mussten“, sagte Flieger. Der Fall wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft bisher verschwiegen. „Wir haben das nicht als so ein Delikt angesehen wie die anderen tragischen Fälle in Altenburg oder Erfurt.“ Die Staatsanwaltschaft ermittle auch nicht wegen Mordes oder Totschlags sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Bei einer Verurteilung drohen der Mutter mindestens drei Jahre Haft.
Damit sind in Thüringen in diesem Jahr acht tote Neugeborene entdeckt worden. Hinzu kommt ein sieben Monate alter Junge, der von seiner Mutter in Dippach (Wartburgkreis) im Mai erdrosselt worden sein soll. Zuletzt war in Nordhausen ein nur wenige Stunden altes Baby leblos gefunden worden.
18.12.2007
may/dpa
Ulm
18-Jährige erstickt Baby
Wegen der Tötung ihres Babys hat die Polizei eine 18-Jährige in Ulm festgenommen.
Totes Baby im Kleiderschrank entdeckt
Nach Polizeiangaben vom Freitag räumte die junge Frau ein, ihre neugeborene Tochter noch am Tag der Entbindung erstickt zu haben. Die Leiche des Mädchens versteckte sie im Keller des Wohnhauses ihrer Eltern. Als Motiv gab sie an, für eine Abtreibung sei es zu spät gewesen und niemand habe von ihrer Schwangerschaft wissen dürfen.
Die Mutter hatte das Kind vor rund einer Woche in einer Ulmer Klinik zur Welt gebracht und die Klinik auf eigenen Wunsch noch am Tag der Geburt verlassen. Weil sie danach weder der Hebamme noch einem Kinderarzt einem Kontakt zu dem Kind ermöglichte, schalteten Mitarbeiter der Ulmer Stadtverwaltung die Polizei ein.
uq/ddp/dpa
09.02.2007
http://www.focus.de/panorama/welt/ulm_aid_124349.html
Tötung eines Säuglings in Morbach; Haftbefehl erlassen
Die Staatsanwaltschaft Trier führt wegen der Tötung eines etwa 4 ½ Monate alten Säuglings am Vormittag des 06.02.2007 ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags.
Dringend tatverdächtig ist allein die 26-jährige Mutter des Kindes. Nach ihrer auch vor der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier bestätigten Einlassung hat sie das Kind in der Badewanne der ehelichen Wohnung ertränkt. Dies entspricht auch dem Ergebnis der inzwischen durchgeführten Obduktion. Die Tatverdächtige hatte selbst noch die Rettungswache verständigt. Wiederbelebungsversuche des herbeigerufenen Rettungsdienstes waren jedoch erfolglos. Nach Angaben der Tatverdächtigen liegt das Tatmotiv in einer schwierigen familiären Situation.
Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
gez. ( Bewernick )
Oberstaatsanwalt
Datum: 07.02.2007
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Kindstötung
Sechs Jahre Haft für 20-Jährige
Das Landgericht Dessau hat eine 20 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einem Handtuch erstickt hat. Die Frau wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen. (24.01.2007, 13:53 Uhr)
Dessau - Das Gericht ging damit über die Forderung der Anklage hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung der 20-Jährigen aus Klieken (Sachsen-Anhalt) hatte eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung verlangt. Sie kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige das heimlich im Elternhaus entbundene Mädchen im Juli 2006 erstickt hat. Die Auszubildende hatte bestritten, dass sie das Mädchen habe töten wollen. Sie habe das nach der Geburt weinende Baby mit einem Badetuch an sich gepresst, um es zu beruhigen, hatte die Frau gesagt. Die Angeklagte sei sich aber bewusst gewesen, dass das Kind dabei zu Tode kommen würde, urteilte das Gericht.
"Sie hat keinen Ausweg genutzt"
Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frau nach der Geburt des Kindes in einer vergleichsweise günstigen Ausgangsposition war, um das Kind großzuziehen. "Sie ist selbst schuld, sie hat sich in die Lage gebracht, es gab bis zuletzt tausend Auswege. Sie hat keinen davon genutzt", sagte der Richter. Das Gericht stellte sich hinter die Aussage eines Gutachters, wonach das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt hatte.
Laut rechtsmedizinischem Gutachter war das Baby gesund zur Welt gekommen. Es habe mindestens eine Stunde gelebt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte gesagt, die Frau sei aus Angst vor Entdeckung der heimlichen Geburt in einer extremen Belastungssituation gewesen.
"Der Tagesspiegel", 26.01.2007
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kindtsoetung-dessau/89507.asp
Kindestötung
24jährige Italienerin in Untersuchungshaft genommen
Eine 24-jährige Italienerin aus Worms steht in Verdacht, unmittelbar nach der Geburt ihr Kind getötet zu haben. Die Frau meldete sich am gestrigen Nachmittag bei der Polizei in Worms und teilte mit, sie habe in der Nacht zum 2. Dezember ein Kind tot geboren. Den Leichnam habe sie in einer Mülltonne abgelegt. Die heute durchgeführte Obduktion ergab jedoch, dass der männliche Säugling nach der Geburt gelebt hat und an den Folgen schwerster Kopfverletzungen verstorben ist.
Die Frau hatte ihre Schwangerschaft vor Mutter und Bruder, mit denen sie gemeinsam zusammen lebt, bis zum Schluss verheimlicht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Haftrichterin bei dem Amtsgericht in Mainz gegen die Frau heute Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.
Datum: 06.12.2005
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Mainz
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Textarchiv
Sie nahm das Leben hin
Antje K. tötete ihre drei Babys - dreizehneinhalb Jahre Haft
Peter Brock
CHEMNITZ, 8. März. Der Junge war gesund, 52 Zentimeter groß und 3 846 Gramm schwer. Mitten in der Nacht brachte ihn seine Mutter im Badezimmer zur Welt. Ihre anderen beiden Kinder, Franziska und Patrick, haben nebenan wohl geschlafen. Wahrscheinlich auch ihr Mann. Aber das weiß man nicht so genau. Man weiß nur, dass diese Frau verzweifelt war. So verzweifelt, dass sie die Nabelschnur nahm und dem Neugeborenen um den Hals legte, dann zog sie zu. Der Junge erstickte, nachdem er gerade mal zehn Minuten gelebt hatte. Die Mutter packte das Kind dann in eine Plastiktüte mit der bunten Aufschrift eines Supermarkts. Dann öffnete sie die Tiefkühltruhe in der Küche und legte den Körper hinein.
Knebel im Mund gefunden
Das war in der Nacht vom 19. auf den 20. August 1993. Im Frühjahr 1995 tat sie es wieder. Diesmal stopfte sie ihrem neugeborenen Jungen im Badezimmer ein Papiertaschentuch in den Mund. Anfang Juni 1999 machte sie es ein drittes Mal. Diesmal war es ein Mädchen. Auch dieses Kind musste sterben, auch dieses Kind landete in der Kühltruhe. Bei der Obduktion fand sich ein "grüner Damenschlüpfer in Mund- und Rachenraum".
Die 28 Jahre alte Antje K. aus dem vogtländischen Mühltroff hat all dies getan. Deshalb muss sie jetzt ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz verurteilte sie zu dreizehneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags in drei Fällen. Antje K. schaut vor sich auf den Tisch, als der Vorsitzende Richter Christian Wirth das Urteil verkündet. Sie nimmt es scheinbar teilnahmslos hin. Vielleicht so, wie sie alles im Leben hingenommen hat. So, wie sie den Jungen, den sie mit 15 bei einer Schülerfreizeit kennen lernte, "auf Druck der Schwiegereltern" heiratete, nachdem sie im Alter von 16 und 18 Jahren zwei Kinder von ihm bekommen hatte. So unterwürfig, wie sie ihm später folgte, als aus diesem Jungen ein "Macho" geworden war, wie Antje K. einer Sozialarbeiterin in der U-Haft erzählte, und dieser Macho Sex verlangte und sie das immer als Zwang empfand. Vielleicht auch so angsterfüllt, wie sie es hinnahm, dass ihr Mann sagte, er wolle keine Kinder mehr und ihr drohte, im Falle einer Scheidung Patrick und Franziska nach Polen zu verkaufen.
Vielleicht nahm Antje K. das alles einfach so hin, weil sie sich nicht wehren konnte, weil sie wie sie einer Freundin in der Haft erzählte überhaupt niemanden hatte, dem sie ihre Probleme hätte erzählen können. Vielleicht litt sie unter einer Persönlichkeitsstörung, vielleicht war sie bei den Taten psychisch so gestört, dass man von einem minder schweren Fall des Totschlags hätte ausgehen können. Vielleicht fror sie ihre Kinder deshalb ein, weil sie das Gefühl haben wollte, eines Tages die Tat rückgängig machen zu können. Vielleicht, man weiß es nicht.
Das ist auch deshalb so, weil Antje K. dem psychiatrischen Gutachter Günther Petermann nichts sagte. "Wir haben eine Viertelstunde über Belangloses geredet, aber auf Anraten ihres Anwaltes wollte sie nicht mehr sagen", sagt Petermann der "Berliner Zeitung". Er sei deshalb außer Stande, den psychischen Zustand der Angeklagten zu beurteilen. Aber das muss er auch gar nicht mehr. Denn Verteidiger Volker Knobloch gibt nach einer vierstündigen Unterbrechung der Verhandlung, während der er sich mit Antje K. beriet und vielleicht auch mit dem Gericht über einen Strafnachlass als Gegenleistung für ein Geständnis verhandelte, eine Erklärung ab. Er sagt: "Meine Mandantin räumt den Sachverhalt in allen drei Anklagepunkten voll umfänglich ein."
Antje K. nickt. Und ihr Verteidiger spricht weiter: "Wenn sie könnte, würde sie alle Taten ungeschehen machen." Antje K. nickt wieder. Und ihr Verteidiger fährt fort: "Sie verzichtet auf sämtliche Zeugen und Sachverständige und wird auch keine weitergehende Erklärung abgeben."
Mit dieser Wendung schon am ersten Prozesstag hat keiner gerechnet. Deshalb fragt der Vorsitzende Richter Christian Wirth nach, ob sie denn auch hinter allem stehe, was ihr Verteidiger soeben gesagt hat. Antje K. nickt wieder und sagt ganz leise "ja". Dann hakt der Richter noch mal nach, fragt, ob sie nicht wenigstens für eine psychiatrische Begutachtung zur Verfügung stünde. Diesmal antwortet ihr Verteidiger. Nein, auch bei einer solchen Begutachtung würde die Mandantin keine Angaben machen, sagt er. Kurz darauf fordert Verteidiger Knobloch für seine Mandantin elf Jahre Haft.
Der Anwalt sagt, dass die Frage des Warum offen bleibe. Aber es gebe Ansatzpunkte dafür, dass seine Mandantin die Kinder "ungewollt zu Tode gebracht hat". Sie sei überfordert gewesen, sei der "psychischen Seite der Situation wohl nicht gewachsen" gewesen. Und trotzdem sagt er: "Die Verteidigung geht nicht von einem minder schweren Fall aus." Antje K. vergräbt ihren Kopf in den Händen, während ihr Anwalt spricht. Sie hat gelernt, sich zu fügen. Nur einmal blickt sie auf als Staatsanwalt Thomas Richter sagt, dass die Taten ja vielleicht Verzweiflungstaten gewesen seien.
Dann fügt er jedoch an: "Aber die Angeklagte war ja für eine psychologische Begutachtung nicht zugänglich." Deshalb spricht er im Plädoyer fortan von "zielgerichteten, bewussten Handlungen", die einem Mord "sehr nahe" stünden. Er fordert vierzehneinhalb Jahre Haft. Die Höchststrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren. Auch der Richter kritisiert in der Urteilsbegründung indirekt die Verteidigungsstrategie: "Die Angeklagte hat die Chance nicht wahrgenommen, mehr Milderungsgründe darzutun." Über ihre Beweggründe, sagt er, "wissen wir nichts". Antje K., die bis zum Prozess geschwiegen hatte und dann nur ihren Anwalt sprechen ließ, wird abgeführt. Ein Wachtmeister legt ihr Handschellen an.
Auch andere Fragen sind noch offen. Schließlich ermittelt die Polizei auch gegen den Ehemann Jens K., den 31 Jahre alten Baggerfahrer. Aber er kam nicht in Haft. Ihm glaubte man, nichts von den Schwangerschaften, nichts von den Taten mitbekommen zu haben. Vor dem Chemnitzer Gericht hat Jens K. zwar von seinem Recht Gebrauch gemacht, als Ehemann zu schweigen. Aber der Staatsanwalt hat zuvor bereits Antje K. ein leises "Ja" entlocken können, als er sie fragte, ob sie denn bereit sei, nach Abschluss ihres Prozesses Angaben darüber zu machen, was ihr Mann wusste. Noch aber ist gegen Jens K. keine Anklage erhoben. Noch ist Antje K. ganz alleine schuld am Tod ihrer drei Kinder.
"Antje K. sagte, ihr Ehemann sei ein Macho, er habe sie bedroht und geschlagen und zum Sex gezwungen. " Eine Sozialarbeiterin "Sie hatte Angst, dass ihr Ehemann nach einer Scheidung die Kinder bekommt und nach Polen verkauft. " Ein Mithäftling
Auszug aus der Festschrift anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Amtsgerichts Lampertheim im Jahre 2005
Die Justiz in Lampertheim hat weit in die Vergangenheit reichende Wurzeln. Bereits in der fränkischen Zeit oblag die Rechtsprechung vom Volk gewählten Richtern. Jene reisten von Gerichtstätte zu Gerichtsstätte und hielten unter freiem Himmel und an besonderen Plätzen Gericht.
Aus dieser Tradition entwickelten sich zunächst die Grafschaftsgerichte mit dem Gaugrafen als Vorsitzendem. Die Unterbezirke stellten die Zentgerichte, deren eines der bedeutendsten auf dem Landberg bei Heppenheim angesiedelt war. Zu jenem Zentgericht gehörten insgesamt 33 Orte, darunter auch Biblis und Bürstadt. Lampertheim gehörte ebenso wie Viernheim auf Grund der durch die Pfandschaft von 1386 bestehenden pfälzischen Zuständigkeiten zum Schriesheimer Zentgericht. Urkundlich belegt ist diese Zuständigkeit mind. seit 1430.
Dem Zentgericht oblag unter Vorsitz eines von dem Landesherrn bestellten Zentgrafen ausschließlich die Blutgerichtsbarkeit (Hochgericht). Es saß über Kapitalverbrechen und konnte in dieser Eigenschaft sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängen. Die Tätigkeit der Zentgerichte lässt sich bis in das 19. Jahrhundert belegen. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts verurteilte das Beerfelder Zentgericht eine Zigeunerin wegen Diebstahls einiger Brote und Hühner zum Tod durch den Strang; die Hinrichtung erfolgte sofort nach dem Urteilsspruch. Eine am Beerfelder Galgen angebrachte Tafel kündet auch heute noch von diesem harten Urteil.
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Ebenso wie für das Zentgericht Beerfelden war auch in Lampertheim als Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit ein Galgen errichtet worden; er befand sich in unmittelbarer Nähe der Straße Frankfurt – Mannheim und der Ladenburg – Lampertheim – Wormser Straße. Ursprünglich bestand ein Galgen der damaligen Zeit aus einer aufrechten Säule, an deren oberen Ende ein Balken rechtwinklig eingriff. Bekannt sind auch mehrere Pfosten mit darüber gelegten Verbindungsbalken oder gemauerte, kreisförmige Erhöhungen, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken trugen. Am Galgen erhängt zu werden war seit dem Mittelalter gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe, welche vorwiegend gegen Diebe und Delinquenten niederer Stände verhängt wurde.
Der Galgen wurde 1871 durch § 13 StGB durch die Volllzugsart der Enthauptung abgeschafft, im Zuge der national-sozialistischen Gewaltherrschaft vorübergehend wieder eingeführt und nach deren Ende dauerhaft abgeschafft.
Für das Lampertheimer Zentgericht sind insgesamt lediglich 2 Hinrichtungen an dieser Hinrichtungsstätte urkundlich belegt. In beiden Fällen waren Frauen betroffen, die ihre nichtehelichen Kinder getötet hatten.
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