Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Kassel


 

 

Landgericht Kassel

Frankfurter Straße 7

34117 Kassel

 

Telefon: 0561 / 912-0

Fax: 0561 / 912-1010 (Verwaltung)

 

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/landgericht-kassel

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Kassel (11/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.11.2023 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/landgericht-kassel

 

Bundesland Hessen

Oberlandesgericht Frankfurt/Main

 

 

Präsident am Landgericht Kassel: Albrecht Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.11.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1990 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.06.2008 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2014 als Präsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013 - http://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/landgericht-frankfurt-am-main/ 

Vizepräsident am Landgericht Kassel: Dr. Martin Kolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Vizepräsident am Landgericht Kassel (ab 13.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.02.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.12.2016 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Landgericht Kassel eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Bad Arolsen - das Amtsgericht Bad Arolsen wurde zum 31.12.2011 aufgelöst und dessen Zuständigkeiten vollständig dem Amtsgericht Korbach zugewiesen.

Amtsgericht Eschwege

Amtsgericht Fritzlar

Amtsgericht Kassel

Amtsgericht Korbach

Amtsgericht Melsungen

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Kassel

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Oliver Engelbert Aldea (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Aldea nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.07.2015 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.07.2015 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Angaben 2021: stellvertretender Ansprechpartner für Korruptionsprävention. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.12.2021: "Ernannt wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht: Richter am Landgericht Dr. Oliver Engelbert Aldea in Kassel" - https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-11/jmbl_122021_341-404.pdf

Matthias Besson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.07.2007 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2007 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.04.2006 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2021: stellvertretender Vorsitzender Richterbund Hessen - Bezirksgruppe Kassel - https://www.richterbund-hessen.de/bezirksgruppen/bezirksgruppe-kassel/. Landgericht Kassel - 2021, 2022: Pressesprecher.

Dr. Thomas Blumenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 26.06.2007, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1996 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.06.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Dr. Jan Blumentritt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Kassel (ab 28.07.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Jana Blumentritt ab 28.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Jan Blumentritt ab 28.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013: unter dem Namen Jan Blumentritt als stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel aufgeführt. 2015: Pressesprecher am Landgericht Kassel. Namensgleichheit mit: Blumentritt (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Bluementritt im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: Richterin auf Probe. 

Anne Bühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 27.09.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Kassel - Elternteilzeit - aufgeführt.

Karen Busenius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.07.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2001 als Richterin am Landgericht Kassel - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Heiko Butenuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Kassel (ab 30.12.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.12.2002 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Christine Dölle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.09.2010 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.09.2010 als Richterin am Landgericht Kassel - Elternteilzeit, 7,3/10  Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Christine Dölle nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2009: Richterin auf Probe. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Fritzlar. Landgericht Kassel - GVP 16.05.2022: Vorsitzende Richterin.

Prof. Dr. Gunda Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 14.09.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Plaß aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dreyer ab 04.04.2000 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.09.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht". Namensgleichheit mit: Jürgen Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 11.09.2002, ..., 2016) - ab 24.07.1992 Richter am Landgericht Kassel.  Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.  

Jürgen Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 11.09.2002, ..., 2016) - ab 24.07.1992 Richter am Landgericht Kassel. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. "Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren "aus erwiesener Unschuld" frei (Aktenzeichen: 1620 Js 16973/08 1 KLs). Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. ..." - http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Gunda Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 14.09.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Plaß aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dreyer ab 04.04.2000 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.09.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.  

Sabine Eymelt-Niemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 18.09.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.09.2003 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Stefan Niemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Kassel (ab 02.10.2004, ..., 2016) - Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Christian Geisler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 30.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Erik Geisler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Darmstadt / Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt (ab 26.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 27.05.2009 als Richter am Amtsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.08.2013 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.09.2016 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - 2021: Pressesprecher. 02.03.2017"... Für Magdalene Wegel geht die Sache über ein persönliches Ärgernis hinaus: „Ich finde das eine ungeheure Steuergeldverschwendung.“ So müssten bei jeder Terminverschiebung immer zig Beteiligte schriftlich informiert werden. Zudem fragt sie sich, warum gleich der ganze Termin verlegt wird, weil ein Zeuge nicht kommen könne. „Wenn es um Mord geht, okay“, wirft sie ein, „Aber es ist ein Blechschaden, da ist es doch nicht schlimm, wenn ein Zeuge fehlt.“ Sie seien ja mehrere gewesen und hätten alle schon Aussagen gemacht. Doch vor Gericht gelten besondere Bewertungsmaßstäbe, wie Amtsgerichtsvizepräsident und Pressesprecher Erik Geisler auf ECHO-Anfrage erläutert. ..." - https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/zeugin-wundert-sich-uber-terminverlegungen-beim-amtsgericht-darmstadt_17719499.  

Dr. Martin Kolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Vizepräsident am Landgericht Kassel (ab 13.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.02.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.12.2016 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 

Dirk Liebermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel. 2013: Pressesprecher am Landgericht Kassel.

Dirk Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 14.02.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.02.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.  

 

 

Heinz-Volker Mütze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 07.06.2000, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.06.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 2021: Vorsitzender Richterbund Hessen - Bezirksgruppe Kassel - https://www.richterbund-hessen.de/bezirksgruppen/bezirksgruppe-kassel/. 23.03.2021: "Hochstapler nutzen den Mangel an Medizinern und schleichen sich in Kliniken ein. Jedes Jahr fliegen solche Blender auf. Nun steht eine Frau vor Gericht, deren Betrug fünf Menschen das Leben gekostet haben soll. An diesem Verhandlungstag konnte es Richter Volker Mütze offenbar selbst kaum fassen. Er griff in die Mappe vor sich, zog ein mit dem bunten rheinland-pfälzischen Landeswappen bedrucktes Blatt hervor. Dann hielt er die offensichtlich plump gefälschte Approbationsurkunde hoch. „Kam Ihnen die Urkunde nicht auffällig vor?“, fragte der Richter den Zeugen vor ein paar Tagen. Thomas F. aus der Ostseeklinik Schönberg-Holm zuckte mit den Schultern. Er habe keine Ahnung, warum die Angeklagte sich als Ärztin ausgeben konnte, obwohl sie keine ist. Er wisse auch nicht, warum niemand das bemerkte. Mütze legte das Dokument wieder zurück und schüttelte den Kopf. So lächerlich einfach ist es also, als Arzt aufzutreten und einen Job in einem Krankenhaus zu bekommen. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus228803577/Falsche-Aerzte-Hochstapler-in-Weiss.html

Hubert Neumeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 12.12.2001, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 12.12.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Stefan Niemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Kassel (ab 02.10.2004, ..., 2016) - Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sabine Eymelt-Niemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 18.09.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.09.2003 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Stefanie Nodoushani (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.06.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Stefanie Milde ab 01.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Stefanie Milde ab 01.06.2002 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Stefanie Milde ab 01.06.2002 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 unter dem Namen Stefanie Nodoushani ab 01.06.2002 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Harald Paetzold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Kassel (ab 20.11.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.11.2001 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt.

Jasmin Pree (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 02.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2008 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Jan Pree (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Kassel (ab 02.06.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt Main - halbe Stelle - aufgeführt.

Reinhard Prietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 08.07.2003, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.04.1993 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 08.07.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Uwe Quandel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Kassel (ab 24.02.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.02.1995 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Michael Reichhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 28.03.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2001 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.03.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Landgericht Kassel - GVP 16.05.2022, 01.11.2023: nicht aufgeführt.

Petra Schaper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.09.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2000 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Michael Senger (Jg. 1975) - Richter am Landgericht Kassel (ab 27.04.2007, ..., 2008)

Albrecht Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.11.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1990 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.06.2008 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2014 als Präsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013 - http://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/landgericht-frankfurt-am-main/  

Albrecht Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.11.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1990 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.06.2008 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2014 als Präsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013 - http://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/landgericht-frankfurt-am-main/

Dr. Christian Springmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Melsungen / Direktor am Amtsgericht Melsungen (ab 01.01.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Christian Springmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2012 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2012 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.11.2019 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 2015: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel. Kassenwart Richterbund Hessen - Bezirksgruppe Kassel - https://www.richterbund-hessen.de/bezirksgruppen/bezirksgruppe-kassel/. Landgericht Kassel - 2021, 2022: Pressesprecher. 03.01.2023: "Nachdem der bisherige Direktor des Amtsgerichts Melsungen, Herr Dr. Klaus Seubert, bereits im Mai vergangenen Jahres in gleicher Funktion an das Amtsgericht Eschwege gewechselt war, hat am heutigen Tag Herr Dr. Christian Springmann die Amtsgeschäfte des Direktors des Amtsgerichts Melsungen übernommen. Herr Dr. Springmann ist seit über 14 Jahren in der hessischen Justiz tätig. Neben seinen richterlichen Aufgaben am Landgericht Kassel, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht, war Herr Dr. Springmann langjährig mit unterschiedlichen Gerichtsverwaltungsaufgaben bei dem Landgericht Kassel befasst. So war er als Präsidialrichter in die Leitung des Landgerichts eingebunden unter anderem für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Präsidiums des Landgerichts Kassel und die Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter im Geschäftsbereich des Präsidenten des Landgerichts Kassel zuständig. Dr. Christian Springmann ... Nach seinem Studium in Kiel und erfolgreicher Ablegung beider juristischen Staatsprüfungen in Schleswig und Hamburg war er zunächst mehrjährig als Rechtsanwalt tätig. Zum 1. Oktober 2008 trat Herr Dr. Springmann in den Richterdienst des Landes Hessen ein und war zunächst am Landgericht Kassel und später am Amtsgericht Bad Arolsen eingesetzt. Am 2. Januar 2012 wurde er zum Richter am Landgericht am Landgericht Kassel ernannt, von Juli 2017 bis April 2018 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Erstmals seit Januar 2016 und später sei Mai 2020 nahm Herr Dr. Springmann, der im November 2019 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt worden war, als richterlicher Referent (Präsidialrichter) Gerichtsverwaltungsaufgaben am Landgericht Kassel war. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Melsungen." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/amtsgericht-melsungen-mit-neuem-direktor

Jürgen Stanoschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 09.01.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.01.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 19.08.2011: "Ex-Richter als Angeklagter. Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor." - http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html

Marion Vindelstam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 14.05.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Marion Gerstung ab 15.03.1994 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 unter dem Namen Marion Gerstung-Vindelstamm ab 15.03.1994 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Marion Gerstung-Vindelstamm ab 14.05.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Marion Vindelstamm ab 14.05.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang.

Robert Winter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 23.02.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2003 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.02.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Landgericht Kassel - 2021: Verantwortlich für die Inhalte des Landgerichts Kassel - also auch verantwortlich für den fehlenden Geschäftsverteilungsplan. Namensgleichheit mit: Wolf Winter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Kassel / Präsident am Amtsgericht Kassel (ab 31.12.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.01.1994 als Richter am Amtsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.05.2000 als Direktor am Amtsgericht Bad Wildungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2004 als Direktor am Amtsgericht Biedenkopf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Vizepräsident am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2012 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.12.2014 als Präsident am Amtsgericht Kassel aufgeführt.

 

 

Rüdiger Menzler

H. Herbert Strube

Hermann Günter Roersch

Barbara Iwen

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Kassel tätig:

Ortwin Anselmann (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.06.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1981 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Heinrich Becker (geb. 19.12.1947 in Bad Hersfeld - Sorga - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.08.2008, ..., 2010) - nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1974 richterlicher Dienst im Landgerichtsbezirk Fulda. Von Oktober 1985 bis September 1988 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof Karlsruhe. Bis 1992 weitere Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1998 als Vizepräsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Ab 15.12.2004 Vizepräsident des Landgerichts Kassel. Ab 01.08.2008 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kassel.

Sabine Bethe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.01.1993 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Helmut Blomer (geb. 08.01.1944 in Hainichen, Sachsen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 14.04.2004, ..., 01/2009) - Richter auf Probe am Amtsgericht Homberg (Efze) begann Herr Blomer seine richterliche Laufbahn. März 1972 bis Oktober 1974 an das Bundesjustizministerium abgeordnet. Unter Fortdauer der Abordnung erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Kassel. Sodann erfolgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt am Lehrstuhl Prof. Dr. Meyer. Von 1980 bis 1981 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Zum 1.1.1984 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Seit 1986 Teilnahme an einer vom Hessischen Justizministerium durchgeführten Veranstaltungsreihe zur Fortbildung in Justizverwaltungsaufgaben. In diesem Rahmen erfolgte eine Abordnung an das Landgericht Marburg zur Wahrnehmung von Justizverwaltungsaufgaben. Am 1.8.2001 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel ernannt und am 14.4.2004 zum Präsidenten des Landgerichts Kassel. Siehe Pressemitteilung unten.

Pierre Brandenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Korbach / Direktor am Amtsgericht Korbach (ab 01.03.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.04.2001 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Direktor am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt ( 7 C 87/05). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt.

Dr. Ursula Brem (Jg. 1947) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.10.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Dr. Erwin Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 02.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1983 als Richter am Amtsgericht Arolsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1999 als Direktor am Amtsgericht Wolfhagen aufgeführt. Das Amtsgericht Wolfhagen wurde am 01.01.2005 aufgelöst. Namensgleichheit mit: Renate Metzger-Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Bensheim / Familiengericht - Abteilung 71 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bensheim (ab 01.10.1980, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Eberhard Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialrat beim Bundesjustizministerium / Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz des RA 7 (ab 31.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004 abgeordnet zum Bundesjustizministerium, Leiter des Referats "Mediation, Schlichtung, Internationale Konflikte in Kindschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.2007 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. September 2011: "Stand des Mediationsgesetzes und deren Auswirkung auf (Familien-) Mediationen mit grenzüberschreitenden Bezug”. EBERHARD CARL; in September 2011 (the exact date will be announced soon) The judge emeritus, Head of Division RA 7 in the Ministry of Justice, Mediator (BAFM), will give a lecture on “Present status of the law for the promotion of mediation and other forms of alternative dispute resolution and its meaning for cross-border (family) mediation” - MiKK e.V. - www.mikk-ev.de.

Brigitte Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 23.12.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.12.1997 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Friedhelm Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1991, ..., 2012). Namensgleichheit mit: Wolfgang Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Korbach / Direktor am Amtsgericht Korbach (ab 01.02.1989, ..., 30.11.2011)

Friedhelm Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1991, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Brigitte Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 23.12.1997, ..., 2012). Namensgleichheit mit: Brigitte Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 23.12.1997, ..., 2014) Namensgleichheit mit: Wolfgang Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Korbach / Direktor am Amtsgericht Korbach (ab 01.02.1989, ..., 30.11.2011)

Hans Drapal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1996, ..., 2008)

Thomas Ebert (geb. am 15.02.1965 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2008) - ab 06.01.1997 Richter auf Probe im Land Hessen. Ab 06.07.1999 unter gleichzeitiger Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht (Kassel) ernannt. Vom 15.02.2002 bis 14.02.2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/1a8/1a8206c6-9eb2-9411-aeb6-df144e9169fc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Antonio Gimbernat-Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.  Gimbernat-Jonas äußert sich kritisch und kompetent zur sorgerechtlichen Diskriminierung nicht verheirateter Vätern durch das Bundesverfassungsgericht - FamRZ 4/2005, eine gute Voraussetzung um eines schönen Tages einen der dortigen konservativen Richter abzulösen. 2013: 2. Familiensenat. 2021: 7. Familiensenat. 

Elke Grünert (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 1. Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.07.1997 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Albrecht Huckenbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.03.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2017: Beisitzer - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel).

Friederike Kalas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Melsungen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Friederike Kalas nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.09.2011 als Richterin am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.09.2011 als Richterin am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Monika Kehlbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Zivilsachen / Präsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 15.02.2006, ..., 2010) - zunächst Richterin am Landgericht Kassel, dann bis 1995 Richterin am Amtsgericht Melsungen - Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Familiensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1995 Wechsel nach Berlin - ein Jahr in der Zivilgerichtsbarkeit des Landgerichts Berlin, dann sieben Jahre als Notarrevisorin in die Gerichtsverwaltung. Ab 15.02.1999 Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin. Ab 2003 Direktorin am Amtsgericht Lichtenberg.

Dr. Burkhardt Keitel (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.01.1984, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1984 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Dr. Jürgen Kitzinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Hünfeld / Direktor am Amtsgericht Hünfeld  (ab 21.07.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2006 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.07.2014 als Direktor am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Jürgen Kitzinger nicht aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel. 2011: Pressesprecher am Landgericht Kassel. 01.05.2020: "Das Amtsgericht Hünfeld mit seiner besonderen Funktion als zentrales Mahngericht und Vollstreckungsgericht des Landes Hessen hat seit dem heutigen Tag einen neuen Direktor. Der bisherige Direktor des Amtsgerichts Melsungen, Dr. Jürgen Kitzinger, ist mit sofortiger Wirkung neuer Direktor des Amtsgerichts Hünfeld. Die Ernennungsurkunde der hessischen Justizministerin ist dem 48-jährigen Juristen am heutigen Tage vom Präsidenten des Landgerichts Fulda, Dr. Jochen Müller, ausgehändigt worden. Dr. Kitzinger tritt die Nachfolge von Dr. Phillip Gescher an, welcher im Februar 2019 zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Kassel ernannt wurde. ... Nach seinem Abitur studierte er von 1992 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach Erlangung des Ersten juristischen Staatsexamens widmete sich Dr. Kitzinger seiner Promotion zum Thema „Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht“. Anschließend absolvierte er im Bezirk des Landgerichts Kassel sein Rechtsreferendariat, welches er im Jahre 2002 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen erfolgreich abschloss. Dr. Kitzinger war dann für 6 Monate in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig, eher er im Oktober 2002 in den Staatsdienst eintrat. Nach Stationen als Richter an den Amtsgerichten Witzenhausen, Korbach, Melsungen sowie am Landgericht in Kassel, erfolgte im Jahr 2013 die Abordnung an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Seit Juli 2014 war Dr. Kitzinger als Direktor des Amtsgerichts Melsungen tätig, wo er neben seinen Aufgaben als Behördenleiter zuletzt überwiegend mit Familiensachen betraut war. Dr. Kitzinger ist seit November 2007 nebenamtlich als Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft im Strafrecht tätig. Ferner ist er von Anbeginn an als Dozent der im Zuge der Flüchtlingskrise von Hessischen Ministerium der Justiz eingerichteten „Rechtsstaatsklassen“" - https://osthessen-news.de/n11633206/dr-juergen-kitzinger-zum-neuen-direktor-des-amtsgerichts-ernannt.html

Werner Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Senat für Familiensachen in Kassel (ab 12.02.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.1980 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Dr. Wolfgang Löffler (geb. 16.03.1949 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.02.2009, ..., 2014) - ab 01.09.1976 Richter auf Probe. Ab 01.09.1979 Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Januar 1988 bis Januar 1989 abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1989 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.4.2005 als Vizepräsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.10.2006 als Präsident am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2009 als Präsident am Landgericht Kassel aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten. 

Dr. Jürgen Nesselrodt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1998, ..., 2012)

Detlef Ohlerich (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.07.1986, ..., 2002)

Gerd Pohl (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 20.12.1990, ..., 2002)

Dr. Horst Proetel (geb. 27.02.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Jena (ab 22.12.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.11.1974 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christine Lindemann-Proetel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Jena (ab 01.04.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Christine Lindemann ab 01.12.1988 als Richterin am Amtsgericht Freyung - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Christine Lindemann-Proetel ab 01.04.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Jena aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.02.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Jena aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem ab 14.02.2005 als Beisitzerin am Thüringer Anwaltsgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Horst Proetel (geb. 27.02.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Jena (ab 22.12.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.11.1974 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.

Horst Ulrich Schönhofen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Fritzlar / Direktor am Amtsgericht Fritzlar (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.04.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Landgericht Kassel - 2009, ..., 2021: Pressesprecher.

Inge Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 04.08..2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.08..2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.  

Gerhart Siekmann (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.10.1979, ..., 2002)

H. Herbert Strube (geb. 08.05.1938) - Richter am Landgericht Kassel (ab 27.02.1971, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Dr. Julie Dorothee Strube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt, zugleich auch unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - 1/2 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2015: wohl abgeordnet an das Amtsgericht Darmstadt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 16.06.2016. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Beisitzerin - 6. Familiensenat.

Dr. Alexander Wachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab 13.05.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.09.1997 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2001 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.05.2009 als Direktor am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 01.01.2009: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eschwege. 31.03.2020: Dr. Alexander Wachter ist Regierungsvizepräsident in Kassel. Der Eschweger und bisherige Direktor des Amtsgerichts in der Kreisstadt wechselte am Montag überraschend in die Führung der Behörde. Die Berufung kam ebenso überraschend wie kurzfristig: Ganze zwölf Tage blieben Dr. Alexander Wachter für den Wechsel von der Spitze des Amtsgerichts in Eschwege ins Führungsteam des Regierungspräsidiums in Kassel. Seit Montag dieser Woche ist der 54-jährige Eschweger Regierungsvizepräsident – zunächst in Abordnung auf sechs Monate befristet und kommissarisch. „Ich gehe aber davon aus, dass die Berufung auf Dauer ist“, sagt der frühere Amtsgerichtsdirektor. Die Form der befristeten Abordnung sei aus rein formalen Gründen gewählt worden. Dr. Wachter berichtet von der grundsätzlichen Überlegung, einmal etwas anderes zu tun. „Und das bot sich jetzt an.“ Die Veränderung ist gewaltig. In Eschwege war Dr. Wachter Chef des Amtsgerichts mit 89 Mitarbeitern. In Kassel ist er zweiter Mann an der Spitze einer Mammutbehörde mit 1365 Beamten und Angestellten. ..." - https://www.werra-rundschau.de/eschwege/eschweger-alexander-wachter-jetzt-regierungsvizepraesident-13607979.html

Dr. Frank Wamser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen / Vizepräsident am Landgericht Gießen (ab 01.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2001 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.12.2009 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.10.2012 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2018 als Vizepräsident am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2018 als Vizepräsident am Landgericht Gießen - abgeordnet - aufgeführt. 03.02.2017: "Bericht über den Stand der Überlegungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Juristenausbildung und -prüfung, insbesondere mit Blick auf das Familienrecht" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf

Wolf Winter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Kassel / Präsident am Amtsgericht Kassel (ab 31.12.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.01.1994 als Richter am Amtsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.05.2000 als Direktor am Amtsgericht Bad Wildungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2004 als Direktor am Amtsgericht Biedenkopf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Vizepräsident am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2012 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.12.2014 als Präsident am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Landgericht Marburg - Strafsache Ns 2 Js 5798/07 - Beschluss vom 11.11.2009: "… denn beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses erscheint die Verurteilung des Angeklagten [Brosa] wegen der Beleidigung des Oberstaatsanwaltes Willanzheimer als sicher …". Siehe Pressemeldung unten.

Dr. Hartmut Witzig (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1982, ..., 2002)

Georg-August Zinn (* 27. Mai 1901 in Frankfurt am Main; † 27. März 1976 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD). Von 1950 bis 1969 war er hessischer Ministerpräsident.

Schon zu dieser Zeit war Georg-August Zinn für die Sozialdemokraten politisch aktiv. In Göttingen trat er einer sozialistischen Studentenbewegung bei, in Berlin war er darüber hinaus Vorsitzender der dortigen Sozialistischen Studentenbewegung. 1925 wurde er in die Leitung des Kurhessischen Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Kassel gewählt, eines zum Schutz der Republik 1924 gegründeten demokratischen Bündnisses. Im November 1929 wurde Zinn für die SPD als jüngster Abgeordneter ins Kasseler Stadtparlament gewählt.

Dort wurde er einer der schärfsten Gegner von Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofs. In einer scharfen Auseinandersetzung im Stadtparlament, bei der Freisler in seiner ihm eigenen Art tobte, bestellte Zinn einen Krankenwagen und Zwangsjacken, um einen Tobsüchtigen abholen zu lassen.[1]
Arbeit und Widerstand gegen den Nationalsozialismus

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme nahmen Übergriffe gegen die demokratischen Parteien stetig zu. Trotzdem wurde Zinn bei der Kommunalwahl am 16. März 1933 als einer von 16 Sozialdemokraten erneut in das Kasseler Stadtparlament gewählt. Im Juni untersagte ihm der Kasseler Polizeipräsident die Ausübung des Mandats.[2]

Zinn und weitere aufrechte Demokraten versuchten, sich den Nationalsozialisten entgegenzustellen. Nach der Besetzung des sozialdemokratischen „Kasseler Volksblattes“ durch die Nationalsozialisten lagerten im Verlagsgebäude noch Pistolen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Da die Waffen nicht an die Nationalsozialisten fallen sollten, verkleideten sich Zinn und sein Freund Willi Goethe als Bauarbeiter und schafften es, die Waffen in Schubkarren unter alten Zementsäcken aus dem Gebäude zu entfernen und in der Fulda zu versenken.[3]

Als Anwalt setzte sich Georg-August Zinn weiterhin gegen das Nazi-Regime ein. Er verteidigte unter anderem den Kasseler Bezirkssekretär der SPD und späteren Fraktionsvorsitzenden der SPD Hessen Rudolf Freidhof, der wegen „Greuelpropaganda“ angeklagt wurde, weil er auf Misshandlungen der SA hingewiesen hatte. Zinn und sein Bruder Fritz fotografierten die in Krankenhäusern liegenden, von der SA misshandelten Bürger in ihren Betten und legten die Aufnahmen dem Staatsanwalt vor, sodass das Verfahren gegen Freidhof eingestellt wurde.[4]

Im Juli 1933 wurde Zinn mit einer Gruppe führender Sozialdemokraten unter dem Vorwurf, er gehöre zu den „ehemaligen Freunden Philipp Scheidemanns“, dem früheren SPD-Reichskanzler und Oberbürgermeister Kassels, in „Schutzhaft“ genommen.[5]

Nach seiner Freilassung musste er Durchsuchungen seiner Anwaltspraxis über sich ergehen lassen, außerdem wurde ihm verboten, als Verteidiger in politischen Prozessen aufzutreten. Dies führte zwar zu einem Rückgang der Anzahl seiner Klienten, hinderte Zinn aber nicht daran, sich weiterhin als Anwalt für Juden und „Zigeuner“ einzusetzen.[6]
Aufsehen erregte auch eine von Zinn im Namen des früheren preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun (SPD) vor dem Landgericht erwirkte einstweilige Verfügung gegen den damaligen NSDAP-Gaupropagandaleiter und späteren Gauleiter Karl Gerland.

...

Im Juni 1945 wurde Zinn aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Da er einer der wenigen unbelasteten Juristen war, machten die Amerikaner ihn zum Landgerichtsdirektor in Kassel.
Am 28. Oktober 1945 wurde Zinn der erste hessische Justizminister im Kabinett Geiler. Auch in der folgenden Regierung von Ministerpräsident Christian Stock blieb er Justizminister.

https://de.wikipedia.org/wiki/Georg-August_Zinn

 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Hersfeld

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-hersfeld.de

 

 

Familienberatung Eschwege

überregionale Beratung

http://familienberatung-eschwege.de

 

 

Familienberatung Hofgeismar

überregionale Beratung

http://familienberatung-hofgeismar.de

 

 

Familienberatung Homberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-homberg.de

 

 

Familienberatung Kassel

überregionale Beratung

http://familienberatung-kassel.de

 

 

Familienberatung Korbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-korbach.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Lebenslang für falsche Ärztin

Wollte Meike S. töten? „Nein, sicher nicht“, sagt der Richter – dennoch mordete sie dreimal.

26.05.2022

Meike S. betäubte als Narkoseärztin in einem hessischen Klinikum zwei Jahre lang eigenverantwortlich Patienten. Ohne jegliche Erfahrung oder Qualifikation, ihre Approbation war gefälscht. Das Gericht verhängte die Höchststrafe gegen die Hochstaplerin.
Rund 450 Anästhesien nahm die falsche Ärztin Meike S. vor, ohne jede Ahnung vom Fach zu haben. Wollte sie töten? „Nein, sicher nicht“, sagt der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

...

https://www.welt.de/vermischtes/plus238961675/Mordprozess-in-Kassel-Wollte-Meike-S-toeten-Nein-sicher-nicht-sagt-der-Richter.html

 

 


Vorwurfs des Mordes in fünf Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde und des versuchten Mordes in elf Fällen u.a.

16.05.2022 Pressestelle:
LG Kassel

Zu dem oben genannten Strafverfahren teile ich Ihnen in der Annahme Ihres Interesses mit, dass zwischenzeitlich die 6. große Strafkammer die Beweisaufnahme geschlossen und am 48. und 49. Hauptverhandlungstag am 04. bzw. 11. Mai 2022 die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sowie das letzte Wort der Angeklagten entgegengenommen hat und nunmehr beabsichtigt,

am Mittwoch, den 25.05.2022, 10.30 Uhr, Landgericht Kassel Saal D 130,

eine Entscheidung zu verkünden (die auch ein Urteil sein kann).

Hinsichtlich des Inhalts der Schlussvorträge, die gemäß §§ 171b Abs. 3 S. 2 i.V.m.171b Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten wurden, wird seitens desLandgerichts Kassel keine Auskunft erteilt.

Für den 25.05.2022 ist ein Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter nicht vorgesehen.

Der größte Sitzungssaal des Landgerichts, D 130 (Schwurgerichtssaal), bietet nachAufhebung der Abstandsregelungen dem erwarteten Andrang der Öffentlichkeit ausreichend Platz.

Für den grundsätzlich öffentlichen Hauptverhandlungstermin am 25.05.2022 hat der Vorsitzende der zur Entscheidung berufenen Strafkammer eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen. Diese lautet wie folgt: ...

 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/vorwurfs-des-mordes-in-f%C3%BCnf-f%C3%A4llen-in-tateinheit-mit-unerlaubter-aus%C3%BCbung-der

 

 

 


 

 

 

 

Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

13.06.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de [mailto:Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de]

Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 14:57

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

Landgericht Kassel

Der Präsident

Az.:320/4E LG

Der Geschäftsverteilungsplan kann hier auf der Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung eingesehen werden.

Eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Hans Stäbe

Landgericht Kassel

- Verwaltungsabteilung -

Frankfurter Str. 7

34117 Kassel

...

 

 

 

Lieber Herr Stäbe,

das ist keine Antwort, sondern ein Verdikt. Mithin also dem Informationszeitalter höchst unangemessen.

Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes zur persönlichen Beantwortung vor.

Wir freuen uns über einen positiven Bescheid im Sinne der Informationsfreiheit und der Bürgerinnen und Bürger.  

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 13:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz, 

anliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt; eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Eigenbrodt

Justizangestellte

 

 

Landgericht Kassel

- Der Präsident -

Frankfurter Straße 7

34117 Kassel

 

 

Landgericht Kassel

Der Präsident

34117 Kassel × Frankfurter Straße 7

Telefon: (0561) 912 0

Telefax: (0561) 912 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den

zugelassenen Verfahren möglich, siehe: www.lgkassel.de

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr und

Freitag: 7.30 Uhr - 14.30 Uhr

Besuche möglichst in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Landgericht Kassel × Der Präsident × 34111 Kassel

Elektronische Post

Herrn

Anton Schwarz

Aktenzeichen:

Dst.-Nr.: 0246

Bearbeiter: Herr Liebermann

Durchwahl: (0561) 912 - 1223

Fax: (0561) 912 - 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom

Datum: 2. Juli 2013

Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz,

der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Kassel ist für jedermann einsehbar zu den üblichen Geschäftszeiten in den Räumen der Verwaltungsabteilung (( 0561/912-1214).

Ein Anspruch auf Übersendung, gleich ob in elektronischer oder in schriftlicher Form, besteht nicht, auf § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) weise ich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Liebermann

 

 

 

Liebe Frau Eigenbrodt, lieber Herr Liebermann,

Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beschaffung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

Eine Zusendung in Papierform wollten wir allerdings nicht, wir wollen die Umwelt möglichst wenig belasten und bitten daher um Zusendung per Mail.

Uns ist bekannt, dass es hierzu derzeit noch keinen Rechtsanspruch gibt, es gibt aber die Informationsfreiheit als zentrales gesellschaftliches Prinzip. Zur Informationsfreiheit gehört es auch, die Bürgerinnen und Bürger nicht erst durch die ganze Bundesrepublik reisen zu lassen, um dann in der Geschäftsstelle des Landgerichtes Einblick in den dort ausliegenden Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.

Schaun Sie einfach mal auf

http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

Da sehen Sie, wie kinderleicht das ist. Was aber in Nordrhein-Westfalen möglich ist, dass sollte doch auch in Hessen möglich sein. Hessen liegt ja nicht in der Walachei, wo man meinen könnte, die Zeit der Völkerwanderung wäre grad erst vorbei.

 

Wir bitten nunmehr unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Kassel zur persönlichen Beantwortung zuzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

02.07.2013

 

 


 

 

Montag, 02. Juli 2012 Dietmar Nikolai Webel

Ein bitterer Nachruf

Horst Arnold - ein bitterer Nachruf oder Exemplarische Abrechnung mit der Gleichstellungsideologie der letzten 10 Jahre

Das Herz von Horst Arnold konnte nicht genügend Hoffnung schöpfen, wir werden diese Hoffnung mit Leben erfüllen, damit die Gleichbehandlung von Frauen und Männer nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Gesellschaft mit Leben gefüllt wird.

Der Gymnasiallehrer Horst Arnold musste für 5 Jahre hinter Gitter, weil seine Kollegin behauptet hatte, sie sei von ihm in der großen Pause im Biologievorbereitungsraum rektal vergewaltigt worden. Es stand Aussage gegen Aussage. Warum sollte sie so etwas behaupten? Sicher ist so ein Verfahren wegen Vergewaltigung kein einfacher Weg für die Opfer. Trotzdem werden manche Frauen kriminell, um für sich selber Vorteile zu bekommen. So auch die Kollegin von Horst Arnold, denn ganz offensichtlich wollte die Biolehrerin ihren Konkurrenten aus dem Arbeitsleben beseitigen und zerstörte so seine Existenz. Schon 2001 gab es reichlich Fragen zur Glaubwürdigkeit des Opfers. Das Gericht interpretierte diese Lügen als traumatisierte Wahrnehmungsstörung.

Der Fall passte seinerzeit in das politische Propagandamuster der Bundesministerinnen Bergmann und Schmidt. Das BMFSFJ legte 2003 eine Studie zur Gewalt an Frauen vor. Ergebnis war, dass jede 3. Frau Opfer von Gewalt sei. Dies mündete in den Slogan: Männer sind Gewalttäter und Frauen die Opfer. Eine wissenschaftliche Studie zur Situation der Gewalterfahrung von Männern wurde lediglich als Pilotprojekt in Auftrag gegeben, welches keine repräsentativen Aussagen möglich machte. Unabhängig von den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Ausblendungen gab es schon einige Jahre vorher eine Kampagne: Gegen Gewalt gegen Frauen. Ein ganzes Netzwerk von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten war mit der Verbreitung dieser Botschaft beschäftigt: Frauen sind Opfer durch gewalttätige Männer.

Männerverbände und viele Einzelpersonen haben gegen solche Slogans beim BMFSFJ protestiert, so auch mehrfach der Väteraufbruch für Kinder. Der Einwand, dass diese Kampagne die wirkliche Gewaltsituation von Männern und Frauen ignoriert, blieb unbeantwortet. In dieser ideologisch aufgeheizten Zeit fand das erste Verfahren gegen Horst Arnold statt und die späteren Aussagen der Verfahrensbeteiligten im Wiederaufnahmeverfahren 2011 lässt einen die Luft anhalten. Arnold wurde nicht durch die Polizei vernommen und die Nebenklägerin wurde im Gericht geschützt, obwohl es hinlänglich Fragen zur Glaubwürdigkeit gegeben hatte. Von der Frauenbeauftragten des Schulamtes wurde sie begleitet und unterstützt. Auf der Webseite des Schulamtes findet man die Aufgaben wie folgt beschrieben: "Sie überwacht im Amt die Durchführung des Gesetzes, also alle Maßnahmen oder Unterlassungen, die sich auf die Chancengleichheit des Zugangs von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern auswirken können." Von Fairness oder Gerechtigkeitssuche keine Spur.

Arnold zahlte einen hohen Preis. Er hat sich von der Justiz nicht bestechen lassen, um früher entlassen zu werden. Er lehnte Therapieangebote für Täter ab, noch leistete er zur Wiedergutmachung ein nachträgliches Geständnis. So blieben Hafterleichterungen aus und es gab keine vorzeitige Entlassung. Er wurde von Mitgefangenen verprügelt und ihm wurde sogar mit einem Messer gedroht. Die gesamten 5 Jahre war er als Vergewaltiger stigmatisiert. Trotzdem schrieb er liebevolle Briefe aus der Haft an seine elfjährige Tochter und malte ein kleines Herz neben ihren Namen.

Im Zeitraum dieser 10 Jahre gab es im BMFSFJ noch mehrere Ministerinnenwechsel. Die aufgeheizte Stimmung gegen Männer kühlte merklich ab. Die derzeitige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für Männerfragen ein Referat eingerichtet. In ihrer Antrittsrede machte sie unmissverständlich deutlich, dass sie für Chancengleichheit von Frauen und Männer eintritt und schrieb ein Buch gegen bestimmte Feministinnen mit dem Titel: Danke, emanzipiert sind wir selber. Zum Referat für Männerfragen etablierte sich ein Bundesforum verschiedenster Männer- und Vätergruppen. Eine der ersten wissenschaftlichen Publikationen legte Peter Döge zur Gewalt gegen Männer vor. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalterfahrung Frauen und Männer gleichermaßen trifft. Das Klima 2011 hat sich gewandelt.

Ausgerechnet die Frauenbeauftragte aus dem Unterstützer- und Helfernetzwerk bekam Zweifel an der Geschichte und brachte über ihren Bruder, der Anwalt ist, das Verfahren wieder neu auf den Richtertisch.

Horst Arnold wurde 2011 im Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Kassel freigesprochen. Im Februar wurde der Freispruch des Landgerichtes Kassel durch den BGH bestätigt. Seine Tochter ist nun 21 Jahre und hat immer an die Unschuld ihres Vaters geglaubt. Arnold hoffte auf Besserung seines Lebens. Sein Herz konnte mit dieser Hoffnung nicht Schritt halten und versagte nur wenige Monate später. Der Anwalt, Hartmut Lierow, wirft heute der Justiz und der Schulverwaltung vor, dass sie Arnold nicht rehabilitiert haben. Der Antrag auf Haftentschädigung wurde nicht bearbeitet und eine schnelle Wiedereinstellung in den Schuldienst wurde verweigert. Der unschuldig suspendierte Lehrer sollte sich wie jeder andere neu bewerben. Die Staatsanwaltschaft hat die Kollegin noch nicht einmal angeklagt.

Es verwundert nicht, dass unter solchen Umständen die Sterblichkeit bei Männern doppelt so hoch liegt, wie vergleichsweise bei Frauen. Herz- und Kreislauferkrankungen nehmen hier die Spitzenposition ein. Der Tod von Horst Arnold stimmt nachdenklich. Was ertragen Männer alles in einer ideologischen Gleichstellungsschlacht? Aber wen hat das bisher interessiert? Solange es ein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt, in dem der Mann nicht einmal im Namen vorkommt, wird es keine ausgewogene Gleichstellungspolitik geben können. Ein Referat reicht jedenfalls nicht aus, auch wenn es ein hoffnungsvoller Anfang ist. Das Herz von Horst Arnold konnte nicht genügend Hoffnung schöpfen, wir werden diese Hoffnung mit Leben erfüllen, damit die Gleichbehandlung von Frauen und Männer nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Gesellschaft mit Leben gefüllt wird.

 

Sendung im Väterradio vom 15.09.2012 hier hören: http://www.vaeterradio.de/hoeren.php?file=2011/vr09-11.mp3&titel=Vergewaltigt%20zu%205%20Jahren%20Haft&datum=15.09.11

Horst Arnold bei Beckmann: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/443668_beckmann/8404584_unschuldig-im-gefaengnis-wie-ein-fehlurteil-ein

 

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15667&cHash=88bea6fd2c706469afd548b071254730

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 176/10 vom 16.9.2010

Siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 8.9.2010 - 2 StR 316/10 -

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 176/2010

Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.

Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.

Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10

LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07

Karlsruhe, den 16. September 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0176/10

 

 


 

 

Vater wollte seine drei Kinder erschlagen

Lebenslang für Hammer-Attacke

zuletzt aktualisiert: 09.12.2009 - 14:33

Kassel (RPO). Ein 41-jähriger Vater aus Nordhessen ist für den versuchten Mord an seinen drei schlafenden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer befand Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf des dreifachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Misshandlung Schutzbefohlener für schuldig.

Der Verurteilte wollte seine Kinder am 3. April dieses Jahres mit Hammerschlägen töten, "um seiner Frau eins auszuwischen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze.

B. stritt seit seit einiger Zeit mit seiner geschiedenen Frau. Diese wollte mit ihrem neuen Partner eine Familie gründen und hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder Katharina, Annalena und Jonas beantragt. Das Umgangsrecht mit dem Vater war aber nie strittig.

Für den 41-Jährigen sei dies Anlass gewesen, ein Feindbild gegenüber seiner geschiedenen Frau aufzubauen, sagte der Richter. Sein Ego sei verletzt gewesen. Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Bezug, Alkoholprobleme und mangelnde soziale Kontakte aufgrund seines aggressiven Auftretens und der drohende Sorgerechtsentzug hätten zu Wut und Hass gegen seine geschiedene Frau geführt.

Der Hass und die "gezielte Wut" hätten sich am 3. April gegen die unbeteiligten kleinen Kinder gerichtet, erklärte das Gericht. Mit einem 500 Gramm schweren Hammer habe Werner B. auf die Köpfe der schlafenden Kinder mehrmals eingeschlagen. Die Kinder erlitten schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. B. habe die Kinder nicht der Ehefrau gegönnt, daher habe sie keiner haben sollen.

Im Glauben, seine Kinder getötet zu haben, habe B. seine Zigaretten eingepackt, zwei Dosen Bier gekauft und sei dann ziellos mit einem Mietwagen Richtung Hamburg gefahren, um sich mit dem Auto umzubringen. Dies habe er aber nicht vollbringen können. Daher sei der 41-Jährige am Morgen des 4. April nach Kassel gefahren und stellte sich in einer Justizvollzugsanstalt wegen seiner aussichtslosen Lage mit den Worten gestellt: "Ich habe meine Kinder umgebracht."

Die verständigten Polizeibeamten fanden daraufhin die Kinder schwer verletzt in der Wohnung. Die achtjährige Katharina konnte sich noch blutüberströmt in den Flur schleppen. Die Kinder konnten in einer Notoperation gerettet werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Hammerschläge sind noch unklar.

Eine Tat "sittlich tiefster Stufe"

Die Strafkammer wertete die Tat als dreifacher versuchter Mord, da B. aus niedrigen Beweggründen mit dem Motiv der Rache gehandelt habe. Die Tat sei auch heimtückisch gewesen, da sie sich gegen unschuldige schlafende Kinder gerichtet habe.

Die Tat steht auf "sittlich tiefster Stufe", sagte Mütze. B. sei eine extrem gefühllose Person und in vollem Umfang schuldfähig. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber nicht zu verhängen, da der Vater noch rechtzeitig seine Tat gestanden habe, so dass die Kinder hätten gerettet werden können.

Die Verteidigung kündigte an, voraussichtlich Revision einlegen zu wollen. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von unter 15 Jahren gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich ebenfalls Revision einlegen, da keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde.

www.rp-online.de/panorama/deutschland/justiz/Lebenslang-fuer-Hammer-Attacke_aid_793458.html

 

 

 

 

Hammerattacke

Vater ist geständig

Vor dem Landgericht Kassel hat der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke angeklagte Vater die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. erklärte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen. Der Vater hatte mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf seine Kinder eingeschlagen.

Zwischen Wut und Verzweiflung

Der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke auf seine drei Kinder angeklagte Vater hat zum Prozessauftakt die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Kassel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Er sagte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen.

Der geschiedene Arbeitslose hatte am 3. April dieses Jahres mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf die schlafenden Kinder eingeschlagen. Der dreijährige Sohn und die fünf und sieben Jahre alte Töchter erlitten lebensgefährliche Kopfverletzungen. Ihr Vater ließ sie von 22.30 Uhr bis zum Mittag des nächsten Tages liegen. Dann stellte er sich im Gefängnis in Kassel und gestand, was er getan hatte.

Die Polizei brach die Tür zu seiner Ein-Zimmer-Wohnung auf und ließ die Kinder in Kliniken bringen. Der Dreijährige war schon am nächsten Tag außer Lebensgefahr, die Mädchen befanden sich länger in einem lebensbedrohlichen Zustand. Staatsanwältin Amelie Nordmeier sagte: „Ohne das ärztliche Eingreifen wären die Kinder gestorben.“

Die Kinder, die bei ihrer Mutter in einem anderen Ort im Kreis Waldeck-Frankenberg leben, hatten ihren Vater besucht. Das Ehepaar war bereits seit Jahren getrennt.

Er wollte angeblich bei Auto-Unfall sterben

Die Anklage wirft Werner B. die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke vor. Dagegen sagte Werner B. in einer verlesenen Erklärung, er habe aus Einsamkeit und Verzweiflung auf die Kinder eingeschlagen, um sie zu töten. „Die Kinder sollten nicht ohne Vater aufwachsen.“ Nach der Tat habe er sie für tot gehalten, sei mit einem Leihwagen in Richtung Hamburg gefahren und habe diesen gegen einen Brückenpfeiler lenken wollen. Dazu habe ihm aber der Mut gefehlt.

Der Angeklagte versicherte: „Ich habe meine Kinder geliebt und habe mir nie vorstellen können, ihnen etwas anzutun.“ Nach der Trennung von seiner Frau habe er seinen Job verloren und schließlich Hartz IV bezogen. Er habe sich kein Auto mehr leisten können, so dass es schwieriger geworden sei, seine Kinder zu sehen. Auch Sorgerechtsstreitigkeiten mit seiner Frau hätten ihn zermürbt.

Er habe sich in den Alkohol geflüchtet, was ein Riesenfehler gewesen sei. „Ob meine Kinder begreifen können, warum es passiert ist, und ob sie mir verzeihen können, weiß ich nicht“, fügte der Vater hinzu. „Ich habe Alpträume und sehe nachts meine Kinder blutüberströmt.“

Der Rechtsanwalt Eckhardt Jung, der die Mutter und Kinder als Nebenkläger vertritt, sagte, dass die Kinder „zumindest die körperlichen Verletzungen überwunden“ haben. Er strebe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes an, sagte Jung. Zur Frage der Schuldfähigkeit müssten noch die psychiatrischen Gutachten abgewartet werden.

Das Landgericht Kassel hat insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 13. November angesetzt.

14.10.2009

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hammerattacke-vater-ist-gestaendig_aid_444860.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun dürfen wir gespannt sein, ob dieser Vater auch für schuldunfähig erklärt wird, so wie die mordende Mutter von Dary, die im Prozess am Landgericht Kiel Vernehmen nach für schuldunfähig erklärt wurde. 

 

 


 

 

 

Justizminister Jürgen Banzer verabschiedet den Präsidenten des Landgerichts Kassel Helmut Blomer in den Ruhestand und ernennt Herrn Dr. Wolfgang Löffler zum künftigen Präsidenten des Landgerichts Kassel

27.11.2008 - Pressemitteilung

Wiesbaden.- „Helmut Blomer hat sich als Präsident des Landgerichts Kassel in seiner langjährigen Dienstzeit große Verdienste um die hessische Justiz erworben“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Überreichung der Ruhestandsurkunde in Wiesbaden. Herr Helmut Blomer tritt nach Erreichen der Altersgrenze zum Ablauf des Monats Januar 2009 in den Ruhestand. „Es ist mir eine große Freude, Herrn Dr. Löffler zum künftigen Präsidenten des Landgerichts Kassel zu ernennen. Herr Dr. Löffler hat sich bereits in verschiedenen Aufgabenbereichen bewährt. Ich bin überzeugt, dass er seine zukünftige Aufgabe als Präsident des Landgerichts Kassel in ebenso ausgezeichneter Weise bewältigen wird“, sagte der Minister.

Helmut Blomer wurde am 8. Januar 1944 in Hainichen, Sachsen, geboren. Nach dem Abitur in Fulda begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und legte 1967 das erste juristische Staatsexamen ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Herr Blomer im Landgerichtsbezirk Kassel. 1971 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab. Als Richter auf Probe am Amtsgericht Homberg (Efze) begann Herr Blomer seine richterliche Laufbahn. In der Zeit von März 1972 bis Oktober 1974 war Herr Blomer an das Bundesjustizministerium abgeordnet. Unter Fortdauer der Abordnung erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Kassel. Sodann erfolgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt am Lehrstuhl Prof. Dr. Meyer. Von 1980 bis 1981 war Herr Blomer an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Zum 1.1.1984 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Herr Blomer nahm seit 1986 an einer vom Hessischen Justizministerium durchgeführten Veranstaltungsreihe zur Fortbildung in Justizverwaltungsaufgaben teil. In diesem Rahmen erfolgte eine Abordnung an das Landgericht Marburg zur Wahrnehmung von Justizverwaltungsaufgaben. Zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel wurde Herr Blomer am 1.8.2001 ernannt und schließlich zum Präsidenten des Landgerichts Kassel am 14.4.2004. Herr Blomer wird zum 1.Februar 2009 in den Ruhestand eintreten.

Herr Blomer war Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen.

 

Dr. Wolfgang Löffler wurde am 16. März 1949 in Kassel geboren. Nach dem Abitur in Kassel studierte Herr Dr. Löffler Rechtswissenschaften in Marburg und legte dort 1972 das erste juristische Staatsexamen ab. Den Vorbereitungsdienst begann Herr Dr. Löffler im Landgerichtsbezirk Kassel. Es folgte die Promotion im Jahre 1975 und die Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1976. Zum 1.9.1976 begann Herr Dr. Löffler als Richter auf Probe seine richterliche Laufbahn. Die Lebenszeiternennung erfolgte am 1.9.1979 am Landgericht Kassel. An das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war Herr Dr. Löffler von Januar 1988 bis Januar 1989 abgeordnet. Zum 20.9.1989 erfolgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Zum Vizepräsidenten des Landgerichts Fulda wurde Herr Dr. Löffler am 18.4.2005 ernannt. Am 10.10.2006 übernahm er das Amt des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel. Zum 1. Februar 2009 wird Herr Dr. Löffler das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kassel ausüben.

Herr Dr. Löffler hat praktische Studienzeiten geleitet sowie Referendar-Arbeitsgemeinschaften. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Pressestelle: Justizministerium

Pressesprecherin: Dr. Stefanie Klinger

Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691

E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/hessen_Internet/sub/05a/05a77458-fecd-d112-6684-144e9169fccd,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=05a77458-fecd-d112-6684-144e9169fccd.htm

 

 


 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland. 

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 


 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

 

 

Ehefrau verzeiht ihrem Mann Attentat

Von ULF SCHAUMLÖFFEL

Kassel. Unter großem Medienrummel begann am vergangenen Donnerstag der Prozessauftakt gegen den sogenannten “Axt-Attentäter aus Germerode“ wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung am Kasseler Landgericht.

Wirkte vor Gericht sehr gefasst: Der Angeklagte Forstbeamte Heinz-Dieter B. Foto: Schaumlöffel

Der 51-jährige Forstbeamte Heinz-Dieter B. soll im Februar 2007 seiner arg- und wehrlosen Ehefrau, die sich im Stall des gemeinsamen Wohnhauses um die Pferde kümerte, von hinten mit einem Spalt-Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dadurch erheblich verletzt haben. Anschließend soll er sie mit beiden Händen gewürgt und ihr mehrere Hände voll Sägespäne in den Mund gestopft haben, um ihr auf diese Weise das Atmen unmöglich zu machen. Die Ehefrau, die bereits in der Vergangeneheit in erheblicher Weise Opfer von gewaltsamen Übergriffen des Angeklagten gewesen sein soll, soll trotz dieser Attacken das Bewusstsein nicht verloren haben. Im Gegenteil: Ihr soll es gelungen sein, ihren Mann zu beruhigen. Später soll der die Verletzte ins Krankenhaus nach Eschwege gebracht haben, ihr dabei allerdings gedroht haben, wenn sie jemandem über das tatsächlich Geschehene berichte. Ein Freund des Angeklagten riet Heinz-Dieter B. aber später, dass er sich der Polizei stellen solle.

Sechs Schrauben im Kopf

Dass die Ehefrau überlebte, grenzt an ein Wunder. Noch heute hat die Geschädigte sechs Schrauben im Kopf. Ihre Hand ist verkrüppelt. Dass sie überhaupt noch am Leben ist, verdanke sie nur ihrer stark wattierten Russenmütze, da der erste wuchtige Axtschlag durch die Kopfbedeckung abgeschwächt wurde. Erst beim zweiten Axtschlag zog sie mit einem Reflex ihren Arm nach oben, um ihren Kopf zu schützen. Die Axt traf dann erst ihre Hand, die beinahe vollständig durchtrennt worden ist. Weiter erlitt sie ein offenes Schädelhirntrauma 1. Grades.

Ehefrau will nicht, dass ihr Mann ins Gefängnis kommt

Deswegen sorgte ihre Aussage im Vorfeld des Prozessauftakts für viel Furore: „Mein Mann soll nicht in den Knast.” (Der EXTRA TIP berichtete). Grund: Finanzielle Sorgen. Denn der Vater war Haupternährer der Familie mit fünf Kindern im Alter von neun bis 22 Jahre. Mit ihrer nicht mehr voll funktionsfähigen Hand hat ElisabethH. keine Chance auf einen festen Job. Weil das Geld, das bislang zur Verfügung steht, jetzt schon hinten und vorne nicht reicht, hat die Geschädigte eine Stelle als Putzhilfe angetreten und arbeitet zudem als Kellnerin. Ihr Haus und ein Pferd musste sie bereits verkaufen.

„Zum Leben reicht das Geld dann nicht mehr. Sitzt mein Mann im Gefängnis, fehlt uns das Geld auch noch und uns droht der Absturz einer einst wohlhabenden Familie. Hartz IV wäre die Folge.“ Dann sind die Kinder bedingt durch den sozialen Absturz noch mehr gestraft als der eigentliche Täter selbst“, so die verzweifelte Mutter. Denn momentan arbeitet der Forstbeamte ganz normal in seinem Beruf weiter.

Vor Gericht berichtete der Angeklagte, dass es schon lange Spannungen in der Ehe gab und man in getrennten Räumen gelebt habe. Am Tatabend habe seine Frau ihm Vorwürfe gemacht. Unter anderem, dass ihr jüngster Sohn durch die Anspannungen zum Bettnässer geworden sei. Und sie das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragen wolle. Später sei die Situation dann eskaliert. Er beteuerte vor Gericht, dass es ihm leid tue und er nicht mehr wisse, warum er das gemacht habe.

Attentat verziehen

Aus dem Umfeld des Angeklagten und seiner Ehefrau wurde bekannt, dass das Ehepaar bereits seit November wieder größtenteils zusammen lebe. Und seine Ehefrau ihm das Attentat verziehen hat.

Vor Gericht zog Elisabeth H. es deshalb auch vor, gar nichts zur Horror-Tat ihres Mannes auszusagen. Und auf eine Nebenklage zu verzichten.

„Wie kann eine Frau ihrem Mann solch eine grauenhafte Tat verzeihen. Er wollte sie erschlagen. Und sie tut so, als ob nichts passiert wäre“, äußert sich eine Verhandlungs-Zuschauerin erbost.

Weitere Zeugen und ein Sachverständiger werden an weiteren drei Verhandlungstagen gehört.

Fortsetzungs-Termine: Montag, 28. April, Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai, jeweils um 9 Uhr.

http://www.extratip.de/index.php?&task=artikel2&artikel_id=16203

 

Posteingang 28.04.2008

 

Kommentar Väternotruf:

Wie sagte doch Karl Marx so zutreffend: Das Sein bestimmt das Bewusstsein.

 

 

 


 

 

Ex-Freundin erstochen - Sieben Jahre Haft

27-Jähriger brachte Frau in Kassel mit 21 Messerstichen um: Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags im Affekt

 

Wollte Urteil nicht kommentieren: Birgit Knoll, die Mutter der getöteten Manuela G. Foto: Herzog

 

KASSEL. Die Urteilsbegründung geriet zu einer Art Jura-Vorlesung für Laien. Vor allem ans Publikum wandte sich Vorsitzender Richter Volker Mütze, als er Montag Morgen im Kasseler Landgericht erklärte, warum der Messerstecher von Rothenditmold kein Mörder ist.

Denn der 27-Jährige, der im Mai vergangenen Jahres seine Ex-Freundin vor den Augen des gemeinsamen Babys mit 21 Messerstichen getötet hatte, hat sich nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer nur des Totschlags schuldig gemacht - und das in einem minderschweren Fall. Das Urteil fiel darum vergleichsweise milde aus: sieben Jahre Gefängnis.

"Ich verstehe, dass es aus Sicht der Angehörigen keine Strafe gibt, die der Tat gerecht wird", sagte Mütze. Doch in der Strafjustiz gehe es nicht um Rache - nicht jeder, der einen anderen Menschen umbringt, werde automatisch bis ans Ende seiner Tage weggesperrt. "Jedes Tötungsdelikt ist anders zu bewerten." Und einen kaltblütig geplanten Mord, der dem Angeklagten lebenslange Haft eingetragen hätte, sah die Kammer in der blutigen Tat nicht: "Das ganze Geschehen stellt sich explosionsartig dar, ohne Planung", erklärte Mütze.

Nach den Feststellungen des Gerichts war es an jenem Frühlingsnachmittag in der Wohnung des Opfers in der Mittelfeldstraße zum Streit gekommen - wieder einmal. Ging es um die Trennung, die die 19-Jährige ein halbes Jahr zuvor ausgesprochen hatte, aber offenbar nicht konsequent durchhielt? Um das Umgangsrecht für den kleinen Sohn? Um den bevorstehenden Umzug der jungen Frau nach Vellmar, weg von ihrem Ex-Freund und seiner Familie? Das vermochte das Gericht nicht zu klären. Sicher war nur, dass das Paar wieder einmal nicht nur mit Worten gestritten hatte. Und dass die Auseinandersetzung eskalierte wie noch nie.

Die Frau sei mit einem Küchenmesser auf den Vater ihres 14 Monate alten Sohnes zugegangen, befand die Kammer. Der Mann habe ihr das Messer zwar entwinden können, sich dabei aber an beiden Händen tiefe Schnittwunden zugezogen. "Rasend vor Wut und Zorn stach er 21 Mal auf das Opfer ein." Nach der tödlichen Attacke hatte der Angeklagte selbst die Polizei alarmiert und ein Geständnis abgelegt. "Da liegt sie, ich war's", soll er gesagt haben, als der Notarzt eintraf und ihn mit dem Baby auf dem Arm im Treppenhaus vorfand.

Als Affekthandlung wertete das Gericht die grausige Tat: Der 27-Jährige habe "im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" gehandelt. Das Strafgesetzbuch nennt so etwas einen "minderschweren Fall des Totschlags", der mit höchstens zehn Jahren Gefängnis geahndet wird. Die Mutter der Getöteten wollte für derlei juristische Erörterungen freilich gar kein Verständnis zeigen: "Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll", sagte sie beim Verlassen des Gerichtssaals. "Dazu fällt mir nichts ein."

Von Joachim F. Tornau

12.02.2008

http://www.hna.de/kasselstart/00_20080212111121_Ex_Freundin_erstochen_____Sieben_Jahre_Haft.html

 

 


 

 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 67/06 -

 

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn S ...,

 

- Bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Frank Löwenstein,

Altenritter Straße 9, 34225 Baunatal -

 

gegen a)

den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 22. Dezember 2005 - 3 AR 25/05 -,

b)

den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 28. November 2005 - 3 AR 25/05 -

 

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Hassemer,

die Richter Di Fabio

und Landau

 

gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Absatz 2 Buchstabe b BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. Oktober 2006 einstimmig beschlossen:

 

Die Beschlüsse des Landgerichts Kassel vom 28. November 2005 und 22. Dezember 2005 - 3 AR 25/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.

Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

 

 

Gründe:

1

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Anhörung des Beschuldigten vor Gewährung von Akteneinsicht an einen Dritten und die Frage des zulässigen Umfangs der Akteneinsicht.

I.

2

1. Das Landgericht hatte den Beschwerdeführer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt M. in einer zivilrechtlichen Angelegenheit Einsicht in die Verfahrensakten, die ihm von der Staatsanwaltschaft vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Auf Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO stellte das Landgericht mit Beschluss vom 15. Oktober 2004 fest, dass die Gewährung von Akteneinsicht rechtswidrig war, da ein berechtigtes Akteneinsichtsinteresse nicht ausreichend dargelegt worden war.

3

In einem weiteren gegen den Beschwerdeführer geführten Ermittlungsverfahren, das den Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften zum Gegenstand hat, beantragte Rechtsanwalt M. auch Einsicht in diese Ermittlungsakten. Nachdem Rechtsanwalt M. auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass seinem Gesuch ein Räumungsrechtsstreit über ein Mietverhältnis zwischen seinem Mandanten und dem Beschwerdeführer zu Grunde liege, gewährte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. August 2004 Akteneinsicht. Die Rechtsanwalt M. übersandte Ermittlungsakte enthielt unter anderem den den Beschwerdeführer betreffenden Bundeszentralregisterauszug vom 22. März 2004, Fotos seiner Wohnung, zwei dort im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene und beschlagnahmte Zeichnungen seines Geschlechtsteils, persönliche Briefe und Verteidigerkorrespondenz. Den Antrag des Beschwerdeführers nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO, die Rechtswidrigkeit der Akteneinsicht festzustellen, weil er vor deren Gewährung nicht angehört worden sei und kein berechtigtes Einsichtsinteresse vorgelegen habe, wies das Landgericht mit Beschluss vom 28. November 2005 zurück. Die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers wies das Landgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 zurück.

4

2. Mit seiner fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen des Landgerichts vom 28. November 2005 und 22. Dezember 2005. Er rügt Verletzungen seines Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG), seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie seiner Rechte auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Er trägt vor, er sei vor Gewährung der Akteneinsicht nicht angehört worden, der Umfang der Akteneinsicht sei nicht unter Abwägung der widerstreitenden Interessen beschränkt worden und die zur Einsicht weitergegebene Akte habe private und intime Aufzeichnungen enthalten. Das Landgericht habe die Frage der Rechtmäßigkeit der Akteneinsicht nur floskelhaft bewertet.

5

3. Das Hessische Ministerium der Justiz erhielt Gelegenheit zur Äußerung; es hat von einer Stellungnahme abgesehen.

II.

6

Die Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ergebenden Weise offensichtlich begründet. Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

7

1. Prüfungsmaßstab für die Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts mit der Verfassung vereinbar sind, ist das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 <43>; 78, 77 <84>; 80, 367 <373> ). Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 <44>; 78, 77 <85>).

8

2. Danach verletzen die Entscheidungen des Landgerichts den Beschwerdeführer in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

9

Die Erteilung von Auskünften aus Verfahrensakten oder die Gewährung von Akteneinsicht nach § 475 StPO stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung solcher Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden. Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris). Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).

10

Diese Grundsätze wurden hier nicht beachtet. Ob die Erteilung einer Auskunft nach § 475 Abs. 1 StPO als milderes Mittel vorzuziehen gewesen wäre, kann offen bleiben, da die überlassenen Verfahrensakten jedenfalls Dokumente - unter anderem einen Bundeszentralregisterauszug sowie persönliche und intime Zeichnungen und Briefe - enthielten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt und für das dargelegte Interesse an der Akteneinsicht ersichtlich ohne Bedeutung waren. Der Umfang der Akteneinsicht hätte daher beschränkt werden müssen. Angesichts der mit der Überlassung dieser Dokumente einhergehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe für den Beschwerdeführer hätte diesem vor Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Vor diesem Hintergrund verkennen die Entscheidungen des Landgerichts, die die Rechtmäßigkeit der Akteneinsichtsgewährung feststellen, Bedeutung und Reichweite des Rechts des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung.

11

3. Da die Entscheidungen somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG aufzuheben sind, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob der Beschwerdeführer auch in den übrigen von ihm geltend gemachten Rechten verletzt ist.

12

4. Die Entscheidungen sind gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben, und die Sache ist an das Landgericht zurückzuverweisen.

13

5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.

14

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Hassemer

Di Fabio

Landau

 

 


 

 

 

"Typisierung contra Einzelfallgerechtigkeit. 

Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2003"

Antonio Gimbernat Jonas

in: "Das Jugendamt", 2003, Heft 7, S. 232-336

 

Der Autor beschäftigt sich kritisch mit dem beschämenden Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage der elterlichen Sorge nichtverheirateter Väter und dem zur Zeit noch bestehenden Vetorecht der nichtverheirateten Mutter gegen die Beteiligung des Vaters am grundrechtlich zugesicherten Elternrecht.

Der Autor zeigt auf, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht in sich nicht schlüssig ist und einem ideologischen Ansatz verpflichtet ist. Man(n) hätte sich gewünscht, dass auch beim Bundesverfassungsgericht oder auch beim Bundesjustizministerium soviel Fachkompetenz vorhanden wäre, wie bei einem einfachen Familienrichter am Amtsgericht Korbach. doch wie heißt es so schön in dem Buch "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen" von Laurence J. Peter: "In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftige dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit, aufzusteigen."

Na denn, hoffen wir, dass die Erleuchtung auch noch über die zuständigen Damen und Herren in Karlsruhe und in der Jerusalemer Straße in Berlin kommen mag. 

 

.

 

 

Amtsgericht Korbach

Beschluß vom 16.8.99 - 7 F 10/99 veröffentlicht in FamRZ 23/1999, S.II

"Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit ihm und der Mutter mehrere Jahre familienähnlich zusammengelebt hat, nach Trennung ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind nicht erlangen kann, solange die Mutter ihre Zustimmung verweigert."  

Vorlagenbeschluss an das Bundesverfassungsgericht 1 Bvl 20/99 von Antonio Gimbernat Jonas, Richter am Amtsgericht Korbach

 


 

 

24-Jährige sägt mit Komplizen Frau des Geliebten den Kopf ab

Aus Hass und Eifersucht hatte die Täterin die Ehefrau ihres Geliebten erwürgt, der Leiche den Kopf abgesägt und sie in Brand gesteckt. Ihre 20-jährige Freundin legte bei der Ausführung und dem Wegschaffen der Leiche mit Hand an. Fünf Minuten lang drückte die Haupttäterin ihrem Opfer die Kehle zu. "Wie hoch muss die Hemmschwelle sein, wenn man der Frau dabei in die Augen guckt und weiß, dass sie zwei Kinder hat", wird der Richter des Landgerichts Kassel zitiert, der am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe verhängte. In den drei Monaten, in denen die Ermordete vermisst wurde und ihre Leiche noch nicht gefunden worden war, hatte die Täterin auch dem Ehemann offenbar nichts von dem wahren Geschehen erzählt, sondern sich liebevoll um die Kinder der von ihr getöteten Frau gekümmert:

http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=628919

 

Posteingang 15.2.2002

 

 


 

 

Aktenfälschung in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. A. Main

von Hoffmann @ 3:23. Kategorien: Justiz

Aktenfälschung in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. A. Main

>Wenn Staatsanwälten eine Akte nicht passt, reißen sie Seiten heraus und schreiben eigene Ergießungen ein, bis das drin steht, was jenen Staatsanwälten günstig erscheint. Das ist üblich, wird aber immer vertuscht. Erst als ein Justizangehöriger mit seinem persönlichen Anliegen wegen aktenfälschender Kollegen Schiffbruch erleidet, gibt es etwas Aufregung.

Der Vorsitzende Richter Friedhelm Damm am Landgericht Kassel zeigte zwei Rechtsanwälte an, sie hätten ihn genötigt. Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht, alle in Frankfurt, hatten jedoch keine Lust sich an einem vieljährigen Prozess zu beteiligen. Sie stellten das Verfahren ein.

Darauf hin – 2001 – nimmt Richter Damm Einsicht in die Ermittlungsakte. Damm stellt fest, dass die Generalstaatsanwaltschaft seinen Schriftsatz entfernt und durch eigene Kommentare ersetzt hat. Der Leiter der Beschwerdeabteilung in der Generalstaatsanwaltschaft hatte einem untergebenen Staatsanwalt befohlen die Akte zu manipulieren.

Die Strafanzeige des Kasselaner Richters bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die zwei Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wird abgewimmelt. Objektiv sei zwar der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, doch die zwei Staatsanwälte hätten in bester Absicht gefälscht.

Genau das ist der Standardtrick: Wenn Straftaten von Juristen nicht mehr zu leugnen sind, behaupten ihre Kollegen, jene hätten ohne Vorsatz gehandelt.

Damit wird das Recht gebeugt. Die juristischen Straftäter bleiben straflos und dürfen der Allgemeinheit weiter schaden.<Frankfurter Rundschau vom 09. 10.2001

http://www.odenwald-geschichten.de/?p=967

 


zurück