Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Kassel


 

 

Staatsanwaltschaft Kassel

Frankfurter Straße 9

34117 Kassel

 

Telefon: +49 561 912 - 0

Fax: +49 611 32761 - 9073

 

E-Mail: verwaltung@sta-kassel.justiz.hessen.de

Internet: https://staatsanwaltschaften.hessen.de/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-kassel

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Kassel (06/2024)

Informationsgehalt: miserabel

Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Kassel

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel: Hans-Manfred Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 14.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.08.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.09.2020 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel: Dr. Götz Wied (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 11.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2002 als Richter/Staatsanwält im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.12.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.03.2021 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. 18.05.2020: "Wegen des Verdachts des Mordes in fünf Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen und des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz hat die Staatsanwaltschaft Kassel gegen Maike W., die als falsche Ärztin am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar gearbeitet hat, jetzt Anklage beim Landgericht Kassel erhoben. Wegen des Erschleichens der Anstellung in dem Krankenhaus werden ihr zudem Urkundenfälschungen und ein Betrug zur Last gelegt, so Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied. ..." - https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/fritzlar-ort45393/staatsanwaltschaft-erhebt-mordanklage-in-fuenf-faellen-13767303.html

 

 

 

Stand: 02.01.2024
Staatsanwaltschaft Kassel
Behördenaufbau
Die Behörde hat insgesamt 161 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern alle Stellen besetzt sind,
darunter:
l 1 Leitenden Oberstaatsanwalt als Behördenleiter,
l 9 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte als
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter,
l 2 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Gruppenleiter/in
l 36 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
l 16 Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte,
l 12 Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger,

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kassel umfasst den Landgerichtsbezirk Kassel.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Julia Beinroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.04.2014 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.02.2018: Ernenung zur Staatsanwältin: Richterin auf Probe Julia Beinroth in Kassel – unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/jmbl_022018_s_285_bis_296.pdf. 10.10.2019: "Frau starb nach Unfall – Strafe für Radkurier aus dem Werra-Meißner-Kreis ... Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Richter Leyhe setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Er sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „falschen, im Sekundenbruchteil“ getroffenen Entscheidung, die einem Menschen das Leben gekostet habe. Staatsanwältin Julia Beinroth hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert, der Anwalt der Tochter des Opfers, die als Nebenklägerin aufgetreten war, ein Jahr und sechs Monate. Zu der vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigung äußerte sie sich nicht." -https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/frau-starb-nach-unfall-strafe-fuer-radkurier-aus-werra-meissner-kreis-13101225.html. 09.05.2020: "Wegen Mordes aus Habgier an einem Rentner und zur Verdeckung einer Straftat soll der 40-jährige Angeklagte nach Auffassung der Anklage lebenslänglich hinter Gitter. In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Julia Beinroth am Freitag (08.09.2020) vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Kassel zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Entlassung aus der Haft unmöglich machen würde. ..." - https://www.wlz-online.de/waldeck/volkmarsen/mord-rentner-brand-kassel-volkmarsen-prozess-zr-13502310.html

Angela Kleine-Kraneburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 13.02.1992, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.02.1992 - halbe Stelle - aufgeführt.

 

Josefine Köpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Kassel (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Josefine Köpf ab 30.11.2012 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Staatsanwaltschaft Kassel - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Josefine Kopf ab 30.11.2012 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. TAZ 05.08.2020: "Wegen Beleidigung und Herabwürdigung von Homosexuellen hat das Amtsgericht Kassel am Montag den Biologieprofessor Ulrich Kutschera zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 100 Euro verurteilt. ... Seine Formulierungen zur Ehe für alle seien geeignet, insbesondere Homosexuelle mit Kinderwunsch herabzuwürdigen, sagte Amtsrichter Henning Leyhl in seiner Urteilsbegründung ... . Kutschera plädierte wortreich in eigener Sache. ... Doch Staatsanwältin Josefine Köpf hielt dagegen. Sie nannte Kutscheras Interview einen Angriff auf die Menschenwürde."

Herwig Müller (Jg. 1956) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 02.01.1989, ..., 2009) - soll im Jahr 2009 vom "autorinnenkollektiv dr. hilde benjamin" mit der virtuellen "hilde-benjamin-verdienstmedaille" - offenbar eine Spaßmedaille wider den tierischen Ernst - ausgezeichnet worden sein. Wieso, weshalb, warum - wir wissen es nicht.

Martina Riester (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 31.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.05.2011 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Staatsanwaltschaft Kassel - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.10.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit:

Ute Spellbrink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 26.02.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1986 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 

No Name - Richter am Bundessozialgericht Kassel - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Jan-Erik Uekermann (Jg. 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab , ..., 2007) - ab 02.07.2001 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - siehe Pressemeldung unten

Ursula Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 02.01.1989, ..., 2022)

Dr. Götz Wied (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 11.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2002 als Richter/Staatsanwält im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.12.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.03.2021 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. 18.05.2020: "Wegen des Verdachts des Mordes in fünf Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen und des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz hat die Staatsanwaltschaft Kassel gegen Maike W., die als falsche Ärztin am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar gearbeitet hat, jetzt Anklage beim Landgericht Kassel erhoben. Wegen des Erschleichens der Anstellung in dem Krankenhaus werden ihr zudem Urkundenfälschungen und ein Betrug zur Last gelegt, so Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied. ..." - https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/fritzlar-ort45393/staatsanwaltschaft-erhebt-mordanklage-in-fuenf-faellen-13767303.html

 

 

 

# Michael Geidies

# Harald Herwig

# Hans-Jürgen Padberg

# Ulrich Hübenthal

# Michael Dietrich

# Claudia Klippert

# Jürgen Müller-Brandt

# Carola Witt

# Andrea Boesken

# Pia Röde

# Dagmar Leonard

# Michael Kurz

# Frank Ulrich Lohr

# Joachim Schnitzerling

# Karl-Heinz Ernst

# Bernd Setzkorn

# Niels Hauth

# Eckhard Töppel

# Carl-Ludwig Geißler

# Sandra Petsche

# Johannes Kiers

# Fabian Ruhnau

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel tätig:

Heinrich Becker (geb. 19.12.1947 in Bad Hersfeld - Sorga - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.08.2008, ..., 2012) - nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1974 richterlicher Dienst im Landgerichtsbezirk Fulda. Von Oktober 1985 bis September 1988 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof Karlsruhe. Bis 1992 weitere Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1998 als Vizepräsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Ab 15.12.2004 Vizepräsident des Landgerichts Kassel. Ab 01.08.2008 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kassel - siehe Pressemitteilung unten. Soll im Jahr 2009 vom "autorinnenkollektiv dr. hilde benjamin" mit der virtuellen "hilde-benjamin-verdienstmedaille"  - offenbar eine Spaßmedaille wider den tierischen Ernst - ausgezeichnet worden sein. Wieso, weshalb, warum - wir wissen es nicht.

Eberhard Detsch (Jg. 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 30.01.1978, ..., 2002)

Wolfgang Göb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.06.2002, ..., 2014) - ab 02.05.1981 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Fulda. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt.

Alfred Hartenbach (geboren am 05.03.1943 in Niedergrenzebach (Schwalmstadt)) - Richter am Amtsgericht Nordhausen (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab  09.11.1973 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 02.01.1977 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1986 als Direktor am Amtsgericht Hofgeismar aufgeführt. 1991 bis 1993 zusätzlich Direktor des Kreisgerichts Nordhausen. Mitglied des Bundestages seit 1994. Ab Oktober 2002 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz.

Peter Harz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 02.06.1978, ..., 2010)

Ulrich Jahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Fulda / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fulda (ab 01.10.2011 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2003 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fulda aufgeführt.

Hans-Manfred Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 14.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.08.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.09.2020 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt.

Amely Nordmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 02.06.1978, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.1978 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel - halbe Stelle - aufgeführt. Siehe Pressemeldung unten. 

Ingrid Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 31.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.1985 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.10.2013 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ingrid Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Chemnitz (ab 24.05.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.05.1994 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. 

Axel Sauer (Jg. 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 18.10.1974, ..., 2002)

Dietmar Schaub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel / stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 22.04.2002, ..., 2014)

Wolfgang Steffens (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.12.1994, ..., 2002)

Horst Streiff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab, ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 07.08.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Franz Trost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Erfurt (ab 01.07.2006, ..., 2010) - ab 1980 Staatsanwalt in Kassel. Ab 1992 Oberstaatsanwalt in Erfurt, war im Justizministerium tätig. Ab 01.06.1996 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Meiningen.

Ingeborg Vesper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.07.1998, ..., 2016) - 19.08.2011: "Ex-Richter als Angeklagter. Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor." - http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html

Dieter Wallbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.06.2002, ..., 2012)

Stephan Walcher (geb. 30. Juni 1942 in Kiel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 22.02.1990, ..., 2008) - siehe Pressemitteilung unten.

Gustav Winckler (geb. 1896) - Staatsanwalt  bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal (ab  01.04.1934, ... ,1953) - Im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.04.1934 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. "Sadistische KZ-Schergen, die unter Hitlers Herrschaft gerichtlich verurteilt wurden? Es ist eine unwahrscheinlich anmutende Vorstellung und doch Tatsache. Unter spezifischen Konstellationen fanden noch bis Mitte der 1930er Jahre in NS-Deutschland einige solcher Prozesse statt. Sebastian Weitkamp zeigt in seiner Analyse des Osnabrücker Remmert-Verfahrens auf, welche Bedingungen hierfür zusammenkommen mussten, und verdeutlicht zugleich, dass es dabei um nicht mehr ging als um letzte Regungen des längst zerstörten Rechtsstaats. ...In der Aufstellung von Drobisch und Wieland nicht enthalten ist eine unbekannte Zahl an Ermittlungsverfahren, wie etwa im Falle des KZ Kemna. In Wuppertal führte Staatsanwalt Gustav Winckler 1933/34 in dieser Sache zielstrebige Ermittlungen gegen die SA-Wachmannschaften. Winckler scheiterte jedoch am Widerstand des Gauleiters Friedrich Karl Florian und an seinem eigenen Vorgesetzten, der 1935 seine Versetzung nach Kassel veranlasste. Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vom 18. Januar 1936 wurden erhebliche Zweifel vorgebracht, ob ein Prozess erfolgreich durchzuführen sei. Auch hielt man einen solchen für nicht opportun: Durch die Aufrollung von „allgemeinhin in Vergessenheit geratenen Vorkommnissen der Revolutionszeit“ sei eine unerwünschte Beunruhigung im In- und Ausland zu erwarten. ..." - https://www.gedenkstaette-esterwegen.de/fileadmin/user_upload/downloads/presseartikel/2018/2018_01_08_Weitkamp_Sebastian_vfzg-2018-0003.pdf

Hans-Jochen Zapf (Jg. 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 01.09.2000, ..., 2002)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Hersfeld

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-hersfeld.de

 

 

Familienberatung Eschwege

überregionale Beratung

http://familienberatung-eschwege.de

 

 

Familienberatung Hofgeismar

überregionale Beratung

http://familienberatung-hofgeismar.de

 

 

Familienberatung Homberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-homberg.de

 

 

Familienberatung Kassel

überregionale Beratung

http://familienberatung-kassel.de

 

 

Familienberatung Korbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-korbach.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kassel 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Hammerattacke

Vater ist geständig

Vor dem Landgericht Kassel hat der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke angeklagte Vater die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. erklärte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen. Der Vater hatte mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf seine Kinder eingeschlagen.

Zwischen Wut und Verzweiflung

Der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke auf seine drei Kinder angeklagte Vater hat zum Prozessauftakt die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Kassel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Er sagte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen.

Der geschiedene Arbeitslose hatte am 3. April dieses Jahres mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf die schlafenden Kinder eingeschlagen. Der dreijährige Sohn und die fünf und sieben Jahre alte Töchter erlitten lebensgefährliche Kopfverletzungen. Ihr Vater ließ sie von 22.30 Uhr bis zum Mittag des nächsten Tages liegen. Dann stellte er sich im Gefängnis in Kassel und gestand, was er getan hatte.

Die Polizei brach die Tür zu seiner Ein-Zimmer-Wohnung auf und ließ die Kinder in Kliniken bringen. Der Dreijährige war schon am nächsten Tag außer Lebensgefahr, die Mädchen befanden sich länger in einem lebensbedrohlichen Zustand. Staatsanwältin Amelie Nordmeier sagte: „Ohne das ärztliche Eingreifen wären die Kinder gestorben.“

Die Kinder, die bei ihrer Mutter in einem anderen Ort im Kreis Waldeck-Frankenberg leben, hatten ihren Vater besucht. Das Ehepaar war bereits seit Jahren getrennt.

Er wollte angeblich bei Auto-Unfall sterben

Die Anklage wirft Werner B. die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke vor. Dagegen sagte Werner B. in einer verlesenen Erklärung, er habe aus Einsamkeit und Verzweiflung auf die Kinder eingeschlagen, um sie zu töten. „Die Kinder sollten nicht ohne Vater aufwachsen.“ Nach der Tat habe er sie für tot gehalten, sei mit einem Leihwagen in Richtung Hamburg gefahren und habe diesen gegen einen Brückenpfeiler lenken wollen. Dazu habe ihm aber der Mut gefehlt.

Der Angeklagte versicherte: „Ich habe meine Kinder geliebt und habe mir nie vorstellen können, ihnen etwas anzutun.“ Nach der Trennung von seiner Frau habe er seinen Job verloren und schließlich Hartz IV bezogen. Er habe sich kein Auto mehr leisten können, so dass es schwieriger geworden sei, seine Kinder zu sehen. Auch Sorgerechtsstreitigkeiten mit seiner Frau hätten ihn zermürbt.

Er habe sich in den Alkohol geflüchtet, was ein Riesenfehler gewesen sei. „Ob meine Kinder begreifen können, warum es passiert ist, und ob sie mir verzeihen können, weiß ich nicht“, fügte der Vater hinzu. „Ich habe Alpträume und sehe nachts meine Kinder blutüberströmt.“

Der Rechtsanwalt Eckhardt Jung, der die Mutter und Kinder als Nebenkläger vertritt, sagte, dass die Kinder „zumindest die körperlichen Verletzungen überwunden“ haben. Er strebe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes an, sagte Jung. Zur Frage der Schuldfähigkeit müssten noch die psychiatrischen Gutachten abgewartet werden.

Das Landgericht Kassel hat insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 13. November angesetzt.

14.10.2009

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hammerattacke-vater-ist-gestaendig_aid_444860.html

 

 


 

 

17.12.2008 - Pressemitteilung

Justizstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer verabschiedet Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Stephan Walcher in den Ruhestand und führt Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Becker als Behördenleiter ein

Wiesbaden / Kassel. – In einer Feierstunde in den Justizbehörden Kassel verabschiedete heute offiziell der hessische Justizstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Stephan Walcher und führte dessen Nachfolger Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Becker als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel ein. „Herr Leitender Oberstaatsanwalt Walcher hat sich in seiner langjährigen Dienstzeit große Verdienste um die hessische Justiz erworben. Über 17 Jahre stand Herr Walcher der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel als Behördenleiter vor. Mit Engagement und kompetenter Hand hat Herr Walcher die Behörde vorbildlich geleitet. Dies kommt insbesondere in den Verfahrenslaufzeiten der Staatsanwaltschaft Kassel zum Ausdruck, die mit 1,8 Monaten (2007) deutlich unter dem Landesdurchschnitt mit 2,6 Monaten (2007) liegen“, erklärte der Staatssekretär Dr. Schäfer.

„Ich freue mich Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Becker die Behördenleitung zu übertragen. Mit Herrn Becker konnte ein erfahrener und flexibler Behördenleiter ernannt werden, der „den Blick über den Tellerrand“ nicht scheut “, sagte der Staatssekretär.

Auf den Staatsanwaltschaften laste eine enorme Verantwortung, hob der Staatssekretär hervor, wenn man sich alleine die Anzahl der zu bewältigenden Verfahren anschaue. Im letzten Jahr seien 380.000 Verfahren erledigt worden. Gerade die Staatsanwaltschaften müssten daher innovativ und beweglich sein. Das Internet sei beispielsweise eine Plattform für neue Kriminalitätsformen. Computerspezifische Straftatbestände, die Delikte mit dem Ziel der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung oder der verbotenen Informationsgewinnung, -nutzung und –verbreitung auf elektronischem Wege zum Gegenstand haben, würden in der täglichen Arbeit der Staatsanwaltschaften immer mehr in den Vordergrund rücken und diese sowohl was die Anzahl der Verfahren als auch was die technische Komplexität angehe vor eine große Herausforderung stellen. Andererseits würde das Internet über die Kontrolle der Datenkanäle auch neue Ermittlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine effektive Strafverfolgung in diesem Bereich zu gewährleisten, sei die Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität zeitnah beabsichtigt. Diese werde bei der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft angegliedert sein. Sowohl in technischer als auch in personeller Hinsicht werde diese Zentralstelle, die ihren Sitz in Gießen nehmen werde, optimal ausgestattet sein.

Der Staatssekretär verwies ferner auf die derzeit in der Umsetzungsphase befindlichen Häuser des Jugendrechtes in Frankfurt/Höchst und Wiesbaden. Intensiv werde an deren Einrichtung gearbeitet und es seien gute Fortschritte zu verzeichnen. Um die Jugendstrafverfahren insbesondere durch deren Beschleunigung zu optimieren, sei das enge und unkomplizierte Zusammenarbeiten aller Verfahrensbeteiligten nötig. Dies erfordere ein Umdenken aller. Um jugendlicher Delinquenz nachhaltig zu begegnen, müsse nicht nur die Tat, sondern auch die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Täters bei den jeweils zu treffenden Entscheidungen berücksichtigt werden. Hier könne die Staatsanwaltschaft auf wertvolle Kenntnisse beispielsweise der Jugendgerichtshilfe zurück greifen, um jeden Fall bzw. Täter individuell gerecht zu werden. Häuser des Jugendrechts seien umfassend durch einbezogenen Expertenrat befürwortet worden, weshalb, so der Staatssekretär, auch andere Städte für deren Einrichtung gewonnen werden müssten. Das Hessische Ministerium der Justiz werde die Häuser des Jugendrechtes insbesondere durch eine adäquate Personalausstattung weiterhin massiv unterstützen.

 

Hinweis:

Stephan Walcher wurde am 30. Juni 1942 in Kiel geboren. Nach dem Abitur in Cappel absolvierte er eine Lehre als Bankkaufmann bei der Deutschen Bank. 1966 begann Herr Walcher mit dem Studium der Rechtswissenschaften, das er 1971 mit Ablegung des ersten juristischen Staatsexamens abschloss. Im Landgerichtsbezirk Marburg war Herr Walcher Referendar. Parallel zum Referendariat arbeitete Herr Walcher als wissenschaftliche Hilfskraft im Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. Das zweite juristische Staatsexamen legte er 1974 ab. Nach einer halbjährigen Tätigkeit bei der Deutschen Bank trat Herr Walcher als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt in den Staatsdienst ein. Es folgte eine Abordnung zur Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt und 1982 die Beförderung zum Oberstaatsanwalt als Abteilungslei-ter bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt. 1984 wechselte Herr Walcher zur Staatsanwaltschaft Kassel und nahm dort die Aufgabe des ständigen Vertreters des Leitenden Oberstaatsanwaltes wahr. 1990 wurde Herr Walcher zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel ernannt. Das 25 jährige Dienstjubiläum feierte Herr Walcher am 4.4.1997. Zum 30.6.2007 trat Herr Walcher nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Herr Walcher ist verheiratet.

Heinrich Becker wurde am 19. Dezember 1947 in Bad Hersfeld – Sorga geboren. Nach dem Abitur in Bad Hersfeld begann Herr Becker 1967 mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, das er 1972 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst und schließlich die Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1974. In Anschluss trat Herr Becker in den richterlichen Dienst im Landgerichtsbezirk Fulda ein. Von Oktober 1985 bis September 1988 war Herr Becker sodann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe abgeordnet. Bis 1992 schloss sich eine weitere Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main an. Im gleichen Jahr erfolgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Fulda. 1998 übernahm Herr Becker das Amt des Vizepräsidenten des Landgerichts Fulda und 2005 das Amt des Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel. Bereits mit Wirkung zum 1.8.2008 wurde Herr Becker zum Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel ernannt. Herr Becker leitete Referendararbeitsgemeinschaften im Zivilrecht. Er war zudem Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Diplomjuristen auf der Grundlage des Einigungsvertrages sowie Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen.

Herr Becker ist verheiratet und hat vier Kinder.

Pressestelle: Justizministerium

Pressesprecherin: Dr. Stefanie Klinger

Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691

E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

 

http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK/hessen_Internet/nav/dea/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,e3b001bb-7a54-e114-fbf1-b144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e3b001bb-7a54-e114-fbf1-b144e9169fcc%26overview=true.htm&uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65

 

 


 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 

 


 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 

 


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

 

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

 

Schule

7.07.2007

Hausschul-Eltern vor Gericht erfolgreich

E s c h w e g e (idea) – Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

Das Jugendamt war in Sorge, dass die Kinder durch den anhaltenden Hausunterricht gesellschaftlich isoliert würden. Um die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder wieder auf eine Schule zu schicken, wollte das Jugendamt ein psychologisches Gutachten einholen lassen. In der nichtöffentlichen Verhandlung hatte der Richter die Kinder Jonathan (14), Lukas (13), Daniel (10) und Jeremia (7) ohne Eltern ausgiebig befragt. Dabei stellte er fest, dass sie „gut geraten“ seien, sagte Vater Jürgen Dudek auf idea-Anfrage. Er begrüßte das Urteil: „Wir sind erleichtert.“

Staatsanwaltschaft für dreimonatige Haftstrafe

Dennoch muss sich die Familie weiter vor Gericht verantworten. In einem anderen Verfahren Anfang Mai waren der Vater und die Mutter zu Geldstrafen von 600 Euro bzw. 300 Euro verurteilt worden, weil sie gegen die Schulpflicht verstoßen hätten. Amtsrichter Peter Höbbel (Eschwege) übte in seiner Urteilsbegründung aber auch Kritik am Schulamt. Statt den Antrag der Familie auf Zulassung ihrer Hausschule zu bearbeiten, hatte es Strafantrag gestellt. Das Schulamt habe die Eltern nie besucht, um ein Urteil über den Hausunterricht fällen zu können. Zugleich räumte der Richter ein, dass der Vorstoß der Eltern wohl kaum eine Chance auf Zulassung habe. Das Gericht sei aber „der verkehrteste Ort, solch ein Problem lösen zu wollen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und hat Berufung eingelegt. Sie hatte vor Gericht eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung für jedes Elternteil gefordert. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Ausweg: Freie Christliche Schule Heidelberg

Jürgen Dudek sieht sich trotzdem im Recht. Dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln, verstoße gegen die Menschenrechte. Er ist in Sorge, dass der Unterricht an einer öffentlichen Schule den christlichen Glauben seiner Kinder gefährde oder sogar zerstöre. Allerdings komme die Familie nun an die Grenzen ihrer Kraft. Deshalb wolle man die Kinder nach den Ferien an der Freien Christlichen Schule in Heidelberg anmelden. Für Jonathan sucht die Familie noch eine Lösung, damit er eine 10. Klasse besuchen kann. Die Schule in Heidelberg endet derzeit bei der 9. Klasse. Dass die Familie dadurch vorübergehend auseinander gerissen werde, hält Dudek für bedauerlich: „Aber die Behörden interessiert das Wohl der Kinder und der Familie nicht wirklich.“ Wie die Familie das Schulgeld aufbringen soll, weiß er noch nicht. Der studierte Politologe verdient rund 500 Euro im Monat durch Nachhilfeunterricht. Ansonsten hat die Familie nur das Kindergeld. Weitere ihnen zustehende staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld II lehnt die Familie ab: „Wir wollen und können für uns selbst sorgen.“ Bereits 2005 waren die Eltern zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro pro Person verurteilt worden. Das Geld hatten sie bezahlt, ohne allerdings ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule anzumelden. Daraufhin wurde erneut ein Verfahren gegen sie angestrengt. Nach Angaben der Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main erteilen rund 500 Familien ihren Kindern Hausunterricht.

http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ttnews%5Btt_news%5D=55633&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=eedfb59ede

 

 


 

 

 

Toten Rentner an Schweine verfüttert

Kassel (ddp). Weil er seine Eltern umgebracht und die Leiche eines Rentners an seine Schweine verfüttert haben soll, steht ein Landwirt aus Nordhessen seit Montag vor dem Kasseler Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen zweifachen Mord und Störung der Totenruhe vor. Beim Prozessauftakt stritt der Angeklagte die Mordvorwürfe als Schwachsinn ab. Er räumte aber ein, dass er die Leiche seines 73 Jahre alten Nachbarn zerstückelt und den Schweinen zum Fraß vorgeworfen habe.

«Das war ein furchtbarer Fehler», sagte der Bauer. «Ethisch und moralisch sind da Grenzen überschritten worden von mir, die man nicht überschreiten darf.» Nach seinen Worten hat er die Leiche erst monatelang tiefgefroren und dann mit Beil, Hammer, Bolzenschneider, Astschere und Messer in Stücke zerlegt, die er den Tieren unter das Futter mischte. Er habe damit den Tod des Mannes, der als Freund der Familie für ihn sogar so etwas wie ein «Ersatz-Opa» gewesen sei, verheimlichen und weiter dessen Rente kassieren wollen, sagte der Mann. Denn unter anderem wegen missglückten Aktienspekulationen habe er hohe Schulden gehabt. «Der Pool meiner finanziellen Sorgen war sehr groß», sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen dieser Geldprobleme auch seine Eltern ermordet hat. Bereits im Jahr 2000 habe der Mann seinem Vater im Kuhstall aufgelauert und ihn von hinten vermutlich mit einem Bolzenschneider erschlagen, hieß es in der Anklage. Vier Jahre später soll er seine kranke, bettlägerige Mutter im Schlaf erwürgt haben. Die beiden heimtückischen Bluttaten habe der 31-Jährige begangen, um sich zum alleinigen Besitzer des Bauernhofs der Familie zu machen, sagte Staatsanwalt Jan Uekermann.

Der Angeklagte beteuerte jedoch seine Unschuld. «Ich sitze hier und empfinde Traurigkeit, Zorn und sehr große Bitterkeit», sagte er. Die Vorwürfe seien «dämlich und furchtbar». Detailliert schilderte der 31-Jährige, wie sein Vater beim Melken von einer Kuh zu Tode getreten worden sei und wie er seine Mutter eines Morgens tot in ihrem Bett gefunden habe - beides Darstellungen, die noch vor einem Jahr als offizielle Todesursache bestätigt waren.

Zweifel am natürlichen Ableben der Eltern kamen erst auf, nachdem der Angeklagte der Polizei das Schicksal des gestorbenen Rentners offenbart hatte. Bei der nachträglichen Obduktion der exhumierten Leichen von Vater und Mutter sollen die Rechtsmediziner dann Hinweise auf Gewaltverbrechen entdeckt haben. Für Verteidiger Knuth Pfeiffer steht das jedoch auf tönernen Füßen. «Die Gutachten überschreiten teilweise die Grenze des Spekulativen», kritisierte er.

Für das Verfahren sind zunächst 17 weitere Verhandlungstage bis Ende August angesetzt. Insgesamt sollen mehr als 40 Zeugen und etliche Sachverständige gehört werden. Wird der Landwirt als Mörder verurteilt, droht ihm lebenslange Haft. Störung der Totenruhe ist dagegen nur ein Vergehen, das mit höchstens drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet wird.

23.04.2007

http://www.abacho.com/mobile/news/vermischtes/anzeigen/?news_id=30887

 

 

 


zurück