Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Wuppertal


 

 

Landgericht Wuppertal

Eiland 1

42103 Wuppertal

 

Telefon: 0202 / 498-0

Fax: 0202 / 498-422

 

E-Mail: poststelle@lg-wuppertal.nrw.de

Internet: www.lg-wuppertal.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Wuppertal (10/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 20.10.2023 - http://www.lg-wuppertal.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Oberlandesgericht Düsseldorf

 

 

Präsidentin am Landgericht Wuppertal: Dr. Annette Lehmberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal / Präsidentin am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.10.2007 als Vizepräsidentin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt (Vorsitzende Richterin - 7. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.05.2011 als Leitende Ministerialrätin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.03.2014 als Präsidentin am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. 19.02.2018: "... begann ihre Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1990. Im August 1993 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Wuppertal ernannt. Während einer Abordnung an das Justizministerium Nordrhein-Westfalen von März 1996 bis November 1998 war sie als Referatsleiterin in der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht tätig. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht in Düsseldorf im Juli 1999 war sie neben ihrem Einsatz in verschiedenen Zivilsenaten Leiterin des für die Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte zuständigen Dezernats der dortigen Verwaltungsabteilung, später wurde sie mit der Leitung der Innenrevision sowie des Dezernats für Organisations- und Kassenwesen betraut. Ab Oktober 2007 leitete sie als Vizepräsidentin des Landgerichts Düsseldorf eine erstinstanzliche Zivilkammer. Als Leitender Ministerialrätin im Justizministerium oblag ihr ab Mai 2011 die ständige Vertretung des Leiters der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht. Seit März 2014 war sie Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach und neben ihren Verwaltungs- und Leitungsaufgaben Vorsitzende einer zweitinstanzlichen Zivilkammer." - https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/dr-annette-lehmberg-ist-neue-praesidentin-des-landgerichts-wuppertal

Vizepräsident am Landgericht Wuppertal:

Siegfried Gotthard Mielke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal / Vizepräsident am Landgericht Wuppertal (ab 28.09.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.11.1998 als Richter am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Landgericht Wuppertal - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter der 16. Zivilkammer.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Landgericht Wuppertal eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Mettmann

Amtsgericht Remscheid

Amtsgericht Solingen

Amtsgericht Velbert

Amtsgericht Wuppertal

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Wuppertal

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Christiane Adelung (Jg. 1952) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 26.03.1984, ..., 2010) 

Dr. Thorsten Anger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 25.09.2007, ..., 2010) - 2010: Pressesprecher am Landgericht Wuppertal

Dr. Stefanie Bach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 29.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.08.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.10.2015 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt Amtsgericht Solingen - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Robert Bertling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 29.07.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.10.1982 als Richter am Amtsgericht Duisburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Dorothea Bertling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Essen-Steele (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.06.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. 

Thomas Bittner (Jg. 1964) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 13.06.2000, ..., 2010) 

Dr. Klaus Blume (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 17.11.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt.

Dr. Michael Börsch (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 27.06.2005, ..., 2010) - FamRZ 13/2009 - Urteil vom 25.11.2008 - 16 S 69/08.

Dr. Karsten Bremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1973) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 18.08.2006, ..., 2010)

Dirk Büddefeld (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 26.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.07.1995 als Richter am Amtsgericht Remscheid aufgeführt.

Ralph Ernst (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 24.09.2007, ..., 2010) 

Constanze Esch (Jg. 1968) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 10.02.2006, ..., 2010) 

Chantal Gehring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 29.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 unter dem Namen Chantel Lahaye ab 26.11.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Chantal Gehring ab 29.12.2004 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Katja Groß (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 11.12.2001, ..., 2010) 

Martin Grund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 12.06.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.01.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.06.2014 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. 01.01.2012, 16.01.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort.

Inga Haberstroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 28.11.2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz  2010 ab 06.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.11.2011 als Richterin am Landgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wuppertal. 02.03.2017: Urteil des Landgerichts Wuppertal - 2 O 210/16 - in der Sache: Andrea Christidis ./. Berufsverband deutscher Psychologen (BDP)

Sabine Hahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 21.07.1998, ..., 2016) 

 

 

Holger Happe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 01.10.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.1999 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christian Happe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Oberhausen / Direktor am Amtsgericht Oberhausen (ab 27.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.09.2003 als Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.11.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Dinslaken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.03.2014 als Direktor am Amtsgericht Dinslaken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.06.2017 als Direktor am Amtsgericht Dinslaken aufgeführt. 2008: am Amtsgericht Duisburg? Amtsgericht Duisburg-Hamborn - GVP 01.01.2010 nicht aufgeführt. Richterbund? Amtsgericht Dinslaken - GVP 01.01.2013: aufgeführt.

Frank Hübner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 29.09.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.08.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.09.2010 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Remscheid. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/archiv_2010/20101115.pdf

Klaus Peter Jäger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 18.01.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.01.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. 

Dr. Stephan Katerlöh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.01.2004 als Richter am Amtsgericht Solingen aufgeführt.

Dr. Sven Kerkhoff (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 08.06.2005, ..., 2010) - 2010 stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Wuppertal. 2010 Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Jochen Kötter (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 08.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.11.1995 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt.

Ulrich Krege (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 02.11.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. - www.drb-nrw.de/bezirksgruppen/wuppertal/index.html. Namensgleichheit mit: Jutta Schiedel-Krege (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 05.07.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.1993 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt.

Dr. Annette Lehmberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal / Präsidentin am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.10.2007 als Vizepräsidentin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt (Vorsitzende Richterin - 7. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.05.2011 als Leitende Ministerialrätin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.03.2014 als Präsidentin am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. 19.02.2018: "... begann ihre Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1990. Im August 1993 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Wuppertal ernannt. Während einer Abordnung an das Justizministerium Nordrhein-Westfalen von März 1996 bis November 1998 war sie als Referatsleiterin in der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht tätig. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht in Düsseldorf im Juli 1999 war sie neben ihrem Einsatz in verschiedenen Zivilsenaten Leiterin des für die Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte zuständigen Dezernats der dortigen Verwaltungsabteilung, später wurde sie mit der Leitung der Innenrevision sowie des Dezernats für Organisations- und Kassenwesen betraut. Ab Oktober 2007 leitete sie als Vizepräsidentin des Landgerichts Düsseldorf eine erstinstanzliche Zivilkammer. Als Leitender Ministerialrätin im Justizministerium oblag ihr ab Mai 2011 die ständige Vertretung des Leiters der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht. Seit März 2014 war sie Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach und neben ihren Verwaltungs- und Leitungsaufgaben Vorsitzende einer zweitinstanzlichen Zivilkammer." - https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/dr-annette-lehmberg-ist-neue-praesidentin-des-landgerichts-wuppertal

Helmut Leithäuser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 27.03.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. 

Siegfried Gotthard Mielke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal / Vizepräsident am Landgericht Wuppertal (ab 28.09.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.11.1998 als Richter am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Landgericht Wuppertal - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter der 16. Zivilkammer. 

Norbert Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 12.06.1997, ..., 2016) - Namensgleichheit mit: Vera Dost-Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 07.09.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.09.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal - beurlaubt - aufgeführt.

Stefanie Pawig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 18.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2015 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt.Amtsgericht Geldern - GVP 01.01.2015: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Florian Doiminik Pawig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Essen (ab 29.08.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2010 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.08.2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Essen aufgeführt.

Kerstin Planken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.05.2008 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 

Dr. Tobias Rodemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 27.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt.

Jutta Schiedel-Krege (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 05.07.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.1993 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ulrich Krege (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 02.11.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt.

Claudia Schmidt (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 01.01.2002, ..., 2002)

Dr. Andreas Schmidtke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 07.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.05.2012 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Amtsgericht Velbert - GVP 15.03.2010, 01.01.2011.: Richter auf Probe. 

Ulrich Schmitz-Horn (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 27.06.2002 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.1994 als Richter am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt.

Dr. Jens Stammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Landgericht Wupperta (ab  27.03.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 offenbar fehlerhaft ab 03.02.1985 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.02.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.03.2018 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2016: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Lisa Stammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Remscheid (ab 15.06.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Lisa Fleiter ab 15.06.2015 als Richterin am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Lisa Stammer ab 15.06.2015 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.06.2015 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - 7,3/10 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2016: Richterin am Amtsgericht.

Dr. Annette Stylianidis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wuppertal. 2010: Richterin am Landgericht Wuppertal - http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/archiv_2010/20101115.pdf

Dr. Alexander Wesselburg (geb. - geheim) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Namensgleichheit mit: Nicoline Weßelburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab 11.05.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nicoline Eichel ab 11.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Nicoline Weßelburg ab 11.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Wesselburg - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Wesselburg nicht aufgeführt. Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: Richter auf Probe.

 

 

# Norbert Koep

# Peter Kroll

# Bernd-Stefan Istel

# Reinhard Juffern

# Holger Jung

# Wolfgang Kister

# Martina Klein

# Georg Kern

# Michael Kuhn

# Jürgen Stuhle

# Peter Pinnel

# Andrea Vosteen

# Knut Riegel

# Hans-Peter Zier

# Arnd Bernhard Walter

# Wolfgang Meuschke

# Ulrich Sahlenbeck

# Monika Mißeler

# Dorothea Schönemann-Koschnick

# Christoph Märten

# Ute Laukamp

# Dr. Karina Puderbach-Dehne

# Susanne Schleger

# Anne Schröder

# Dr. Ludolf Schrader

# Lars Lingrün

# Stefan Rubel

 

 

 

Richter auf Probe:

  

 

Nicht mehr als Richter  am Landgericht Wuppertal tätig:

Georg Michael Arnhold (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 23.10.1980, ..., 2002)

Birgit Barbian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 30.07.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.04.1997 als Richterin am Landgericht Wuppertal - beurlaubt - aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Mettmann. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.07.2010 als Richterin am Landgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. 

Dr. Ralph von Bargen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 27.02.1991, ..., 2012) 

Karin Belker (Jg. 1942) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 20.01.1989, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1989 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Namensgleichheit mit: Jörg Winfried Belker (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf

Stefan Ulrich Brewing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 13.05.1994, ..., 2014)

Kurt Büllesbach (Jg. 1950) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 24.07.1981, ..., 2010) 

Dieter Joachim Cygan (Jg. 1945) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 23.02.1979, ..., 2010)

Dr. Fritz-Jürgen Danz (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 03.05.1988, ..., 2008) 

Dr. Rainer Deville (Jg. 1959) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 05.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Ab 05.09.2003 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf

Vera Dost-Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 07.09.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.09.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Wuppertal - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Norbert Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 12.06.1997, ..., 2010)

Dr. Ulrich Egger (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / Pressedezernent (ab 30.11.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.06.2000 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Ab 30.11.2006 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf.

Dr. Doris Förl-Wachtsmuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Aachen (ab 18.06.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.10.2007 als Richterin am Landgericht Wuppertal - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.2012 als Richterin am Amtsgericht Aachen aufgeführt.  2009, 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Wuppertal. Amtsgericht Aachen - GVP 01.09.2011, 01.01.2012, 01.01.2015.

Joachim Franke (Jg. 1947) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 09.12.1979, ..., 2010) 

Sabine Glaeser (Jg. 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 24.03.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.12.1997 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Ab 24.03.2006 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf

Dr. Albrecht Gohr (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 18.12.2001, ..., 2008) - www.drb-nrw.de/bezirksgruppen/wuppertal/index.html

Dr. Heinz Norbert Gräber (geb. 1937 in Saarbrücken) - Präsident am Landgericht Mönchengladbach (ab 01.11.1990, ..., 31.07.2002) - ab 1967 im richterlichen Dienst - Landgericht Mönchengladbach. 1975 bis 1986 richterlicher Dezernent in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ab 1986 Vizepräsident am Landgericht Wuppertal.

Marianne Günther-Landsiedel (Jg. 1941) - Richterin am Landgericht Wuppertal (ab 03.01.1975, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.1975 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt.

Katrin Jungclaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kleve / Präsidentin am Landgericht Kleve (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 29.10.1999 als Richterin am Landgericht Wuppertal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.07.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Landgericht Düsseldorf - GVP 08.03.2013: 20. Zivilkammer. 03.08.2021: "Katrin Jungclaus ist die erste Präsidentin des Landgerichts in Kleve. Das Landgericht Kleve bekommt eine Präsidentin. Die 53-Jährige ist die erste Frau an der Spitze des „schönsten Gerichts im Land Nordrhein-Westfalen“ mit seiner mittlerweile über 200-jährigen Geschichte. ..." - https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kleve-katrin-jungclaus-uebernimmt-als-erste-praesidentin-die-burg_aid-61897297  

Gudrun Kirschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf / 1. Senat für Familiensachen (ab 26.08.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.12.2000 als Richterin am Landgericht Wuppertal - abgeordnet - aufgeführt.

Wolfgang Kohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 28.11.1983, ..., 2014)

Dr. Thomas Künzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Remscheid / Direktor am Amtsgericht Remscheid (ab , ..., 2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.05.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1998 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2005 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Direktor am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.02.2010 als Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Direktor des Amtsgerichts.

Klaus-Dieter Lichter (Jg. 1943) - Richter am Landgericht Wuppertal (ab 23.06.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.1978 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Volker Mengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 25.09.1991, ..., 2010) 

Manfred Pyschny (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 15.12.1994, ..., 2010)

Johannes Joachim Poelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 12.05.1992, ..., 2010)

Dr. Jürgen Reinecke (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 11.10.1978, ..., 2002)

Roland Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 08.02.1994, ..., 2010)

Dr. Josef Schulte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal / Präsident am Landgericht Wuppertal (ab 01.01.2001, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.11.1982 als Richter am Landgericht Bielefeld - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.04.1989 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 31.08.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2001 als Präsident am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Namensgleichheit mit: Josef Schulte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm (ab 11.11.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.04.1988 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.11.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt.

Sabine Veronika Tackenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Krefeld / Vizepräsidentin am Landgericht Krefeld (ab 02.05.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.03.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.05.1999 als Richterin am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.05.2016 als Vizepräsidentin am Landgericht Krefeld aufgeführt. Landgericht Krefeld - GVP 01.01.2017, 01.01.2021: Vizepräsidentin.

Uwe Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.02.19709 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf aufgeführt.  

Dr. Klaus Wiese (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal (ab 17.01.1984, ..., 2002) 

Rolf Wilden (Jg. 1945) - Vizepräsident am Landgericht Wuppertal (ab 28.02.2001, ..., 2002)

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Mettmann

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Maria Bandick-Hols

Rechtsanwältin

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40882 Ratingen

Telefon: 02102 / 870 850

E-Mail: info@bandick-hols.de

Homepage: www.bandick-hols.de

 

 

Alexander Heumann

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40211 Düsseldorf

Am Wehrhahn 23

Telefon: 0211 / 1646068

E-Mail: info@familien-u-erbrecht.de

 

 

Gutachter:

 

 

 

Sonstige:

 

 



 

 

Urteil: Lebenslange Haft für Mutter von fünf getöteten Kindern

Das Landgericht Wuppertal hat eine 28-Jährige aus Solingen wegen heimtückischen Mordes an ihren fünf Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau hatte ihre ein bis acht Jahre alten Kinder erst betäubt, um sie dann zu ertränken oder ersticken.

Im Prozess um fünf getötete Kindern aus Solingen ist die Mutter Landgericht Wuppertal zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. Die Anklage hatte zuvor dieses Strafmaß für die 28-Jährige gefordert.
Fall sorgte bundesweit für Entsetzen

Die Angeklagte Christiane K. soll ihre fünf jüngsten Kinder am 3. September 2020 in ihrer Wohnung erstickt beziehungsweise erwürgt haben. Laut Anklagevorwurf verabreichte sie ihren drei Töchtern und zwei Söhnen im Alter von eineinhalb bis achteinhalb Jahren verschiedene Medikamente und tötete sie dann in der Badewanne. Die toten Kinder soll die zur Tatzeit 27-Jährige in Handtücher gewickelt in ihre Betten gelegt haben. Ihr sechstes Kind, ein damals elfjähriger Junge, war nicht zu Hause und überlebte. ...

...

04.11.2021

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/urteil-lebenslange-haft-fuer-mutter-von-fuenf-getoeteten-kindern,SnazKF8

 

 

Mord an fünf Kindern: Mutter schweigt beim Prozessauftakt

14.06.2021

Beim Beginn des Prozesses wegen Mordes an fünf kleinen Kindern in Solingen hat sich die angeklagte Mutter der Kinder am Wuppertaler Landgericht in Schweigen gehüllt. Sie werde weder zur Sache, noch zu ihrer Person aussagen, teilten ihre Verteidiger am Montag mit.

...

Der Gutachter hatte in einer vorläufigen Stellungnahme keine psychischen Erkrankungen bei der 28-jährigen Mutter festgestellt. Der Deutschen droht lebenslange Haft.

Laut Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt hatte sie ihren Kindern «hohe Dosen» eines Gemischs aus drei Medikamenten verabreicht und bei ihnen so «gezielt einen Dämmerzustand herbeigeführt», um ihre Gegenwehr zu mindern.

Nacheinander habe sie ihre Kinder dann ins Badezimmer gebracht und in der Badewanne erwürgt, erstickt oder ertränkt. Anschließend habe sie jedes Kind in Handtücher gewickelt und in jeweils ein Kinderbett gelegt.

Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres entdeckt worden: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8). Ihre Mutter hatte sich nach der Tat im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn überlebte unverletzt. Seine Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt.

...

https://www.welt.de/regionales/nrw/article231816953/Mord-an-fuenf-Kindern-Mutter-schweigt-beim-Prozessauftakt.html

 

 

Kommentar:

Kein Aufschrei im profemimistischen Antifablock und bei ähnlich Gestörten. Gewalt von Frauen gegen die eigenen Kinder, kein Thema. Sollen doch die Mütter morden wie sie wollen, wir schreien nur auf, wenn Väter morden, denn wir sind Müttersöhne und Müttertöchter, einen Vater hatten wir nie, den hat die treusorgende Mutter weggebissen, der deutsche Staat hat dabei  bereitweillig geholfen.

 

 


 

 

Dr. Annette Lehmberg ist neue Präsidentin des Landgerichts Wuppertal

Minister der Justiz Peter Biesenbach hat der 55-jährigen Juristin heute im Rahmen einer feierlichen Amtseinführung in Wuppertal die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Dr. Annette Lehmberg ist Nachfolgerin von Dr. Josef Schulte, der Ende Juli 2017 in den Ruhestand getreten ist.

Dr. Annette Lehmberg begann ihre Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1990. Im August 1993 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Wuppertal ernannt. Während einer Abordnung an das Justizministerium Nordrhein-Westfalen von März 1996 bis November 1998 war sie als Referatsleiterin in der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht tätig. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht in Düsseldorf im Juli 1999 war sie neben ihrem Einsatz in verschiedenen Zivilsenaten Leiterin des für die Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte zuständigen Dezernats der dortigen Verwaltungsabteilung, später wurde sie mit der Leitung der Innenrevision sowie des Dezernats für Organisations- und Kassenwesen betraut. Ab Oktober 2007 leitete sie als Vizepräsidentin des Landgerichts Düsseldorf eine erstinstanzliche Zivilkammer. Als Leitender Ministerialrätin im Justizministerium oblag ihr ab Mai 2011 die ständige Vertretung des Leiters der Abteilung für öffentliches Recht und Privatrecht. Seit März 2014 war sie Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach und neben ihren Verwaltungs- und Leitungsaufgaben Vorsitzende einer zweitinstanzlichen Zivilkammer.

...

19.02.2018

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/dr-annette-lehmberg-ist-neue-praesidentin-des-landgerichts-wuppertal

 

 


 

 

 

 

Schüler wegen versuchten Mordes verurteilt

Achteinhalb Jahre für Kassandras Peiniger

Der minderjährige Täter ist zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Landgericht in Wuppertal sprach den Schüler wegen versuchten Mordes an der neunjährigen Kassandra schuldig.

Unter dem Gullideckel lag Kassandra

Das Landgericht Wuppertal sah es am Mittwoch (28.04.10) als erwiesen an, dass der Schüler das Mädchen aus Velbert am Abend des 14.September 2009 nach der Schulaufgabenbetreuung abgepasst hatte. Mit der Faust schlug der Jugendliche die Neunjährige zu Boden. Dann nahm er einen Betonstein und schlug auf den Kopf des Kindes, um es zu töten und dadurch unentdeckt zu bleiben. Das bewusstlose Mädchen schleifte er zum Kanalschacht und stieß es eineinhalb Meter in die Tiefe. Aus der Höhe ließ er vier bis zu 19 Kilogramm schwere Steine auf den Kopf des Kindes fallen, um sicher zu gehen, sein Opfer ermordet zu haben. Er zog den Deckel über den Schacht und tarnte das Versteck mit Ästen. Ein Suchhund hatte Kassandra Stunden später gewittert. Im Krankenhaus konnte das Kind nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Geständnis nach monatelangem Schweigen

Der Schüler war nach Hinweisen aus der Bevölkerung festgenommen worden, stritt die Tat aber ab. Die Staatsanwaltschaft konnte sich lediglich auf DNA-Spuren stützen, da das Opfer sich an die Tat nicht mehr erinnern konnte. Am ersten Tag des Prozesses (07.04.10), der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, legte der 15-Jährige überraschend ein Geständnis ab, was den Prozess stark abkürzte.

Wegen der außergewöhnlichen Brutalität des voll schuldfähigen Jungen ging das Gericht über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß von sieben Jahren und zehn Monaten hinaus. Mit achteinhalb Jahren blieb die Kammer nur wenig unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Verteidigerin Astrid Denecke hatte fünf Jahre gefordert und erwägt nun, gegen das aus ihrer Sicht "sehr harte Urteil" in Revision zugehen. Ihr Mandant habe den Schuldspruch "relativ gefasst" aufgenommen. Er sei völlig regungslos gewesen, sagte ein anderer Prozessteilnehmer.

Kassandras Eltern, die der halbstündigen Urteilsbegründung im Schwurgerichtssaal beiwohnten, seien mit dem Urteil zufrieden und könnten nun hoffentlich etwas Ruhe finden, sagte Nebenklage-Vertreter Holger Boden. Kassandra konnte erst zwei Monate nach der Tat das Krankenhaus verlassen. Seitdem ist sie in psychologischer Behandlung.

28.04.2010

http://www.wdr.de/themen/panorama/27/velbert_kanalschacht/100428.jhtml

 

 

 

 

Überraschende Wende im Prozess um misshandeltes Mädchen

Kassandras Peiniger gesteht

Von Lars Hering

Mit einem Geständnis des 15-jährigen Peinigers von Kassandra ist am Mittwoch (07.04.10) der erste Prozesstag zuende gegangen. Dem neunjährigen Mädchen aus Velbert-Neviges bleibt so eine Aussage vor dem Landgericht Wuppertal erspart.

Gullideckel; Rechte: ddpBild vergrößern

Unter dem Gullideckel lag Kassandra

Monatelang hatte der 15-Jährige die Tat bestritten. Dass er nun am ersten Prozesstag ein Geständnis ablegte, kam deshalb überraschend. Die Anklage war gerade verlesen, da machte der Jugendliche reinen Tisch. Dem Vernehmen nach hatte zuvor ein Rechtsgespräch unter den Prozessbeteiligten stattgefunden.

Aufgrund des Geständnisses ist es nun nicht mehr notwendig, dass Kassandra vor Gericht aussagen muss. Über das Tatmotiv des Jugendlichen wurde bislang nichts bekannt.

Das Opfer kannte seinen Täter

Staatsanwalt Rüdiger Ihl hatte dem Jugendlichen in seiner Anklageschrift versuchten Mord vorgeworfen. Der 15-Jährige hatte die neunjährige Kassandra aus Velbert-Neviges demnach am Abend des 15.09.09 mit einem Stein so heftig geschlagen, dass sie schwere Kopfverletzungen und innere Verletzungen erlitt. Anschließend warf er sie in einen Kanalschacht. Dort sollte Kassandra plangemäß sterben, um nicht verraten zu können, wer sie so zugerichtet hatte. Zeugen der Tat, die landesweit für Entsetzen sorgte, gab es nicht. Ein Suchhund hatte Kassandra Stunden später gewittert. Im Krankenhaus konnte das Kind nur durch eine Notoperation gerettet werden. Kassandra hat zwar keine körperlichen Folgeschäden, kann sich bis heute aber nicht an die Tat erinnern.

Der damals 14-Jährige und das Mädchen kannten sich aus der Jugendeinrichtung "Treff 51". Dort hatte der als verhaltensauffällig geltende Jugendliche jedoch zuletzt Hausverbot. Er soll dort Kinder drangsaliert haben. Auch für die Polizei ist er kein Unbekannter. Gegen ihn wurde bereits wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung ermittelt.

15-Jähriger kann auf Strafmilderung hoffen

Bis sein Geständnis am Mittwoch publik wurde, hatte es einige Stunden gedauert. Nach dem Aussage des Jungen legte das Gericht zwar eine Verhandlungspause ein. Doch in dieser Pause gingen Staatsanwalt Rüdiger Ihl, Kassandras Vater und die Anwälte wortlos an Presse und Kameras vorbei. Erst am Ende des Prozesstages sprach Astrid Denecke, die Anwältin des Jungen, zur Presse. Ihr Mandant habe mit seinem Geständnis Kassandra eine Aussage vor Gericht erspart. "Ich denke, er ist erleichtert, dass er ein Geständnis abgelegt hat", sagte Denecke. Weil er sich selbst belastet hat, kann der 15-Jährige außerdem auf eine Strafmilderung hoffen. Auf versuchten Mord stehen maximal zehn Jahre Jugendstrafe.

Urteil dürfte nun schneller fallen

Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte dem Gericht viel Arbeit erspart. Die Richter der 3. großen Strafkammer hätten sonst einen Indizien-Prozess vor sich gehabt. Einzige Anknüpfungspunkte für die Täterschaft des 15-Jährigen waren DNA-Spuren und Zeugenaussagen. "Es gibt Spuren wie Fasern und Blut. Sie beweisen, dass der Angeklagte Kontakt mit Kassandra und der Tatwaffe hatte", sagte Staatsanwalt Ihl zu WDR.de.

Die Ermittler kamen dem 15-Jährigen auf die Spur, weil Jugendliche erzählt hatten, dass er in der Nähe des Tatorts war und zur fraglichen Zeit "fluchtartig" das Gelände der Schule verlassen hatte. Ein DNA-Abgleich zwischen der Kleidung des Jugendlichen und dem Opfer hatte den Verdacht erhärtet.

Ursprünglich war das Urteil für den 23. Juni angepeilt worden. Nun dürfte er früher beendet werden.

07.04.2010

http://www.wdr.de/themen/panorama/27/velbert_kanalschacht/100407_vorbericht.jhtml?rubrikenstyle=panorama

 

 

 


 

 

Schülerin als Sex-Geisel: Zwölfeinhalb Jahre Haft

Freitag, 09. Oktober 2009

Wuppertal (dpa/lnw) - Der Solinger Geiselnehmer und Vergewaltiger einer schwangeren Schülerin muss für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das damals 16-jährige Mädchen war im vergangenen Mai auf dem Schulweg verschleppt und vier Tage lang gefangen gehalten worden, bis ihm die Flucht gelang. Mit dem Urteil ging das Wuppertaler Landgericht am Freitag über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren deutlich hinaus, sah aber rechtlich keine Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung gegen den als sehr gefährlich eingestuften Sexualverbrecher anzuordnen.

Das «unfasslich anmutende Tatgeschehen» müsse rechtlich als eine Tat gewertet werden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Krege. Auch wenn dies vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt gewesen sei, könne die Sicherungsverwahrung in diesem Fall nicht verhängt werden. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens vier Mal stundenlang vergewaltigt. Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger berichtete, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht leise sei. Sie gehöre ihm und er werde sie nie wieder gehen lassen.

Der psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt und für die Sicherungsverwahrung plädiert: Er habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert: «Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan.» Der Mann sei ein voll schuldfähiger, schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele. In seiner Wohnung im Haus seiner Eltern fanden die Ermittler ein «Drehbuch» für die Geiselnahme: Ein Porno-Film mit ganz ähnlicher Handlung hat dem 29- Jährigen möglicherweise als Vorlage gedient.

Die Vertreterin der Nebenklage kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen und die Sicherungsverwahrung dort erneut prüfen zu lassen. Die Deutsche Kinderhilfe nannte das Urteil am Freitag in Berlin einen «Justiz-Skandal». Die Regeln über die Sicherungsverwahrung müssten dringend reformiert werden. Auch bei Ersttätern, von denen eine solche Gefährlichkeit ausgehe, müsse künftig die Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.

Der Verteidiger hatte eine Strafe von unter zehn Jahren Haft beantragt. Sein Mandant hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seine Eltern einen Stock tiefer hatten von dem grausamen Geschehen nichts mitbekommen. Aus dem Fenster hatte der Vergewaltiger die Polizisten bei der Suche nach dem vermissten Mädchen beobachtet.

Weil seine Mutter überraschend an seine Tür klopfte, um ihn zu einer Konfirmationsfeier mitzunehmen, hatte der Arbeitslose das Mädchen nicht wie zuvor sorgfältig mit Handschellen und Kabelbindern gefesselt, bevor er das Haus verließ. Die Schülerin hatte sich deshalb in ihr 300 Meter entferntes Elternhaus retten können. Ihr Peiniger wurde noch während der Feier festgenommen.

Laut Anklage hatte er der 16-Jährigen mehrfach gedroht, sie umzubringen und ihr eröffnet: «Du gehörst mir - Du und dein Kind. Wird es ein Junge, dann töte ich ihn. Wird es ein Mädchen, missbrauche ich auch das.» Im Gericht sagte der Vergewaltiger, er habe den Jungen nicht töten, sondern in eine Baby-Klappe legen wollen.

Eine Psychologin hatte berichtet, dass das Opfer seit der Tat betreut wird und stark traumatisiert ist. Nach wie vor könne die heute 17-Jährige nicht über Einzelheiten der Tat reden. Der 29- Jährige nahm das Urteil stoisch hin und blickte wie fast während des gesamten Prozesses starr vor sich hin.

[Gericht]: Eiland 4, Wuppertal

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_09107/index.php

 

 


 

 

Verteidigung beantragte Freispruch 22.01.2009

Talea starb qualvoll - acht Jahre Haft für Pflegemutter

Für das qualvolle Sterben der kleinen Talea (5) in Wuppertal ist die Pflegemutter des Mädchens zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach die 38-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. "Die Angeklagte misshandelte Talea mit stumpfer Gewalt, erstickte sie und unterkühlte sie", sagte der Vorsitzende Richter. "Wie sie auf ein kleines Kind eingewirkt hat, erschreckt. Talea hatte am ganzen Körper und auch am Kopf Verletzungen."

Eine rechtlich relevante Mitschuld von Jugendamtsmitarbeitern sei dagegen nicht festgestellt worden - auch wenn das Amt konsequenter hätte reagieren können. Kindergärtnerinnen hatten vor der Tat das Jugendamt auf Spuren von Misshandlungen hingewiesen. Die Angeklagte hatte daraufhin behauptet, das Kind stürze oft und verletze sich hin und wieder beim Spielen mit dem Hund. Zeitweilig war auch gegen zwei Mitarbeiterinnen des Amtes ermittelt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, doch das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen und ging von einem spontanen Wutausbruch aus - vermutlich, weil sich Talea eingenässt habe. Deswegen habe die gelernte Arzthelferin das Kind in eiskaltes Wasser gesetzt und ihm zusätzlich mindestens 20 Sekunden lang Nase und Mund zugehalten.

Erst als das stark unterkühlte Kind bereits nicht mehr zu retten gewesen sei, habe sie nach eigenen Rettungsbemühungen den Notruf 112 gewählt. Um ihre Schuld zu vertuschen, habe sie dann immer wieder neue Versionen des Geschehens geliefert. "Sie hatte erkannt, was sie dem Kind angetan hatte."

"Zum störenden Objekt degradiert"

Der Erziehungsstil der überforderten Frau sei "von Strafen geprägt" gewesen. Ihrem leiblichen Sohn hat sie den Mund mit Seife ausgewaschen, weil der Junge Schimpfworte benutzt hatte. Ihr Verhältnis zu Talea sei zunehmend distanziert gewesen. "Die ist schon viel zu lange hier, die muss weg", habe sie über Talea gesagt, als das Kind neben ihr stand - und es damit "zum störenden Objekt degradiert".

Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt: Vermutlich habe ein Streit mit dem leiblichen Sohn der Pflegemutter zum tragischen Tod Taleas geführt. Die 38-Jährige sei "fassungslos", sagten ihre Verteidiger nach der fast eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. Man werde sehr wahrscheinlich Revision einlegen. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Sie habe Talea einen Nachmittag lang nicht im Auge gehabt und das Kind schließlich im kalten Wasser gefunden.

Die Nebenklage-Vertreterin sagte, die leiblichen Eltern Taleas seien erleichtert, dass es zu einer Verurteilung gekommen sei. Die leiblichen Eltern hatten schwere Alkoholprobleme gehabt und das Kind deswegen in Pflege gegeben.

http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_artikel.php?article=25089&pos=4

 

 


 

 

Talea werden wir nicht wieder bekommen

von Andreas Spiegelhauer

Unter großem öffentlichen Interesse ging am Donnerstag der Prozess um den Tod des fünf Jahre alten Pflegekindes zu Ende.

Wuppertal. Den Kopf gesenkt, die gefalteten Hände vor der Stirn. Zusammengekauert sitzt die angeklagte Ex-Pflegemutter auf der Anklagebank. Gerade eben hat sie ihr Strafmaß gehört: acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Ihre Verteidiger hatten am Mittwoch Freispruch gefordert. Den hat es nicht gegeben. Die 38-Jährige ist eigentlich stets blass. Nach der Urteilsverkündung ist sie rot im Gesicht. Die Wangenknochen bewegen sich unablässig. Der Kaugummi in ihrem Mund wird regelrecht zermalmt. Die Angeklagte – ein Bild der Enttäuschung, Wut, Verzweiflung.

Am Mittwoch hatten ihre Anwälte – Manuela Lützenkirchen und Michael Kaps – zum Äußersten gegriffen. Der leibliche damals neun Jahre alte Sohn ihrer Mandantin habe den Tod des Pflegekindes zu verantworten, nicht die 38-Jährige, trugen sie vor. Danach war die vielköpfige Zuschauerschar wie betäubt aus dem Saal gegangen. Der Vortrag der Verteidigung schien dem Fall eine Wende geben zu können.

Das Gericht sieht es anders. Mehr als eine Stunde lang wird vor 100 Zuschauern und einem Großaufgebot von Medienvertretern begründet, warum es nicht der Junge war, sondern dessen Mutter. Zentrale Begründung: Ein derartiges Tatverhalten sei nicht altersgerecht.

Zur Erinnerung: Der Rechtsmediziner hatte festgestellt, dass Talea an Unterkühlung gestorben ist. Zuvor habe es einen Erstickungsversuch gegeben. Laut Verteidigung hat der Sohn der Angeklagten Talea beim Spielen aus Versehen „anerstickt“ und wollte sie danach mit kaltem Wasser wiederbeleben.

Das Gericht hält es dagegen für ausgeschlossen, dass der damals Neunjährige das Mädchen in die Badewanne gehievt hat. Ein Junge dieses Alters würde eher versuchen, das Kind mit einem nassen Waschlappen wiederzubeleben.

Stattdessen habe es seitens der Mutter an jenem 18. März 2008 eine Affekthandlung gegeben. Aus Wut darüber, dass Talea erneut in die Hose gemacht hatte, habe sie die Fünfjährige in der Badewanne kalt abgeduscht, dabei geschlagen und ihr mindestens 20 Sekunden lang die Atemwege verschlossen. Dann habe sie das Kind in der Wanne zurückgelassen.

Bei der Rückkehr war Talea schon dem Tod geweiht. Die Rettungsversuche der Pflegemutter kamen zu spät. Um 19.09 Uhr wurde Taleas Tod festgestellt. Folge eines laut Gericht „massiven und erschreckenden Gewaltausbruchs“ der Angeklagten, der aus „nichtigem Anlass“ über das kleine Kind kam.

„Wir halten das Urteil für falsch.“

(Manuela Lützenkirchen und Michael Kaps, Strafverteidiger)

Die Aussagen der Pflegemutter – sie hatte erst im Prozess geschwiegen, dann die Tat abgestritten – stuft das Gericht als Schutzbehauptungen ein. Die Angeklagte habe ihre Einlassungen zum Tattag stets der aktuellen Beweislage angepasst.

Laut Gericht hat sich die 38-Jährige nach einem guten Start im September 2007 zusehends emotional von der Fünfjährigen distanziert. Die gefühlskalte 38-Jährige sei mit zwei eigenen Kindern und dem Mädchen schlicht überfordert gewesen. Zuletzt habe sie Talea auch gegenüber Dritten nur noch als Objekt dargestellt. So wiederholte das Gericht, was die Angeklagte im Beisein von Talea zu einem Arzt gesagt haben soll: „Die ist schon viel zu lange hier. Die muss wieder weg.“

Dann ist der Prozess zu Ende. Die Angeklagte verschwindet ganz schnell in Richtung Keller, mehrere Wachmänner begleiten sie in ihre Zelle. Sie wird vorerst in U-Haft bleiben. Draußen geben ihre Anwälte erste Interviews. Am späten Nachmittag ist klar: Sie werden das Urteil anfechten.

„Ich will neu anfangen.“

(Taleas leiblicher Vater)

Und die leiblichen Eltern? Natürlich haben auch sie ihren Platz in der Urteilsverkündung gehabt. Auch sie haben versagt, heißt es da, aber sie hätten ihr Kind geliebt. Deswegen habe die Mutter auch die Entscheidung getroffen, Talea angesichts der eigenen Probleme – Alkohol, Gewalt, Drogen – abzugeben. Eine solche prinzipiell vernünftige Entscheidung gebe es oftmals nicht oder zu spät. Ein ganz bitterer Trost an diesem Nachmittag.

Zufrieden sei man nicht, man könne mit dem Urteil leben, sagen Verwandte der leiblichen Eltern. Nach Ende der Verhandlung gehen die Beiden – sie haben sich mittlerweile getrennt – noch einen Kaffee trinken. Das Ex-Paar hat vor Gericht nichts beschönigt. Der Prozess muss die Hölle für sie gewesen sein: „Egal, wie hoch die Strafe ist – die Kleine bekommen wir nicht wieder“, lautet ihr Kommentar.

Taleas leiblicher Vater sagt: „Ich will neu anfangen.“ Es gibt ja noch Taleas jüngere Schwester. Auch sie lebt nicht bei den Eltern. Vielleicht gibt es doch noch eine Chance, dass sich das ändert.

http://www.wz-wuppertal.de/?redid=413686

 

 


 

 

Prozess

Der tragische Tode der kleinen Talea

Von Marianne Quoirin, 26.10.08, 20:11h

Ein Indizienprozess wird in Wuppertal klären müssen, warum das fünfjährige Mädchen in seiner Pflegefamilie sterben musste. Angeklagt ist die Pflegemutter, die aber jegliche Schuld abstreitet. Auch das Jugendamt erscheint in keinem guten Licht.

WUPPERTAL - Ein himmelwärts blickender Engel, ein Bär, ein Lämmchen, ein Pony und Ernie von der Sesamstraße sitzen auf dem Grab von Talea in Unterbarmen. Das Bild unter dem Grablicht zeigt ein lächelndes Mädchen mit blondem Haar und braunen Augen. Talea war fünf, als sie starb. Der gewaltsame Tod der Kleinen am 18. März hatte für Schlagzeilen gesorgt - denn Talea war mit ihrer Schwester zu ihrem Schutz vom Jugendamt aus ihrer Familie geholt worden. Die Geschwister wurden getrennt, seit September 2007 lebte Talea bei der Familie G. - als deren erstes Pflegekind. Die Pflegemutter Kaja G. (38) hatte am 18. März den Notarzt gerufen; als er in die Wohnung kam, fand er Talea bekleidet, aber leblos in der Badewanne mit kaltem Wasser. Sie konnte nicht mehr reanimiert werden. Ein Unfall, behauptete Kaja G., die zwei eigene Kinder hat und als Sekretärin arbeitet. Kaja G. wurde noch am selben Tag mit einem Nervenzusammenbruch in die Psychiatrie eingewiesen.

Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess gegen Kaja G., der die Anklage Totschlag vorwirft. Vor der 5. Großen Strafkammer wird ein Indizien-Prozess ablaufen, da die Angeklagte wahrscheinlich auch vor Gericht nicht aussagen wird. Kurz vor ihrer Einweisung in die Psychiatrie soll sie einem Polizisten gesagt haben, dass sie nicht in der Wohnung gewesen sei, als das Verbrechen geschah. Ihr Ehemann, gegen den zunächst auch ermittelt wurde, hat ein Alibi: Der Techniker war auf Montage.

Auf bisher 19 Verhandlungstage ist das Strafverfahren angesetzt, über die Ermittlungsergebnisse der 20 Kriminalbeamten hüllt sich die Staatsanwaltschaft aus guten Gründen in Schweigen. Fest steht: Der Körper des kleinen Mädchens war übersät mit Blutergüssen. Die Gerichtsmediziner entdeckten sogar den Abdruck einer Schuhsohle. Auf eine einzige Todesursache haben sie sich nicht festlegen können: Sowohl die extreme Unterkühlung wie auch Ersticken habe das Leben von Talea beendet.

Für die leiblichen Eltern - insbesondere die Mutter, die zur Tatzeit in einer Sucht-Therapie war - stehen die Mitschuldigen am Tod von Talea schon fest: zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts Wuppertal. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zwar ermittelt, aber keine ausreichenden Hinweise für eine Anklage gesehen. Die beiden Frauen hätten nicht gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen, sie hätten die Familie G. regelmäßig besucht.

Noch drei Wochen vor Taleas Tod hält das Jugendamt fest: „Es gibt nach gemeinsamer Einschätzung keine Anhaltspunkte dafür, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern nicht gut versorgt wird.“ Diese Beurteilung wird niedergeschrieben, obwohl der Kindergarten angeblich wiederholt das Jugendamt über Verletzungen Taleas informiert hat. Erzieher wollen dem Jugendamt sogar mitgeteilt haben, es sei nicht auszuschließen, dass das Mädchen in der Pflegefamilie geschlagen werde. Am 18. Februar will eine Erzieherin sogar der Behörde die Aussage Taleas gemeldet haben: „Meine Pflegemutter hat mich getreten.“ Beim Jugendamt kann sich niemand an diese telefonische Nachricht erinnern.

http://www.ksta.de/html/artikel/1218660756073.shtml

 


 

 

 

Rechte der Väter gestärkt

Achtung des Familienlebens auch bei Ausweisungen zu beachten

gel. FRANKFURT, 25. Juli. Unverheiratete oder geschiedene Väter, die Kontakt zu ihren Kindern halten wollen, dabei jedoch am Widerstand der nationalen Behörden und Gerichte scheitern, erhalten Unterstützung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Straßburger Richter verkündeten vor kurzem zwei Urteile, in denen sie feststellten, die Niederlande und Deutschland hätten das Recht zweier Väter auf Achtung des Familienlebens verletzt und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Dem deutschen Vater, der nach der Trennung von der Mutter seines Sohnes vergeblich versucht hatte, eine Erlaubnis zum persönlichen Kontakt mit dem Kind zu bekommen, sprach der Straßburger Gerichtshof eine Entschädigung in Höhe von 35 000 Mark für den immateriellen Schaden zu, den er durch die Missachtung seiner Rechte erlitten habe (Urteil im Fall Elsholz vom 13. Juli). In dem niederländischen Fall wurde dem Kläger, einem türkischen Staatsangehörigen, dem die niederländischen Behörden ein Besuchsrecht verweigert hatten und der zudem aus den Niederlanden ausgewiesen worden war, eine Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen in Höhe von 22 000 niederländischen Gulden zugesprochen (Urteil im Fall Ciliz vom 11. Juli).

Der deutsche Kläger, ein 53 Jahre alter Mann aus Hamburg, hatte vergeblich versucht, ein Recht auf persönlichen Umgang mit seinem Sohn zu erhalten. Dies wurde ihm von den Gerichten Anfang der neunziger Jahre mit dem Hinweis verwehrt, die Beziehung zwischen dem Kläger und der Mutter des Kindes sei so gespannt, dass es nicht dem Wohl des Kindes diene, wenn dem Vater ein Besuchsrecht zugesprochen werde. Nach den damals geltenden Vorschriften zur elterlichen Sorge für nicht eheliche Kinder hatten die Väter nur eine sehr schwache Stellung. Mit der Reform des Kindschaftsrechts 1997 wurden ihre Rechte gestärkt. Der ablehnenden Entscheidung des Amtsgerichts Mettmann waren zwei ausführliche Gespräche mit dem Kind vorausgegangen; ein psychologisches Gutachten wurde nicht eingeholt.

Das Landgericht Wuppertal bestätigte 1993 die Entscheidung des Amtsgerichts; die Eltern wurden dazu nicht angehört. Die Beschwerde des Vaters beim Bundesverfassungsgericht, dass sein Recht auf  Achtung des Familienlebens verletzt sei, blieb ohne Erfolg.

Strengere Maßstäbe als die deutschen Verfassungsrichter legten nunmehr die Richter am Straßburger Gerichtshof an. Sie rügten in ihrem Urteil, dass kein psychologisches Gutachten zu der Frage eingeholt worden sei, ob ein Besuchsrecht des Vaters dem Wohl des Kindes diene. Außerdem beanstandet der Straßburger Gerichtshof, dass das Landgericht Wuppertal die Eltern nicht angehört habe. Aufgrund dieser Versäumnisse sei das Recht des Vaters auf Achtung seines Familienlebens sowie sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Im Fall des türkischen Klägers gegen die Niederlande wird, wie schon in früheren Entscheidungen aus Straßburg, deutlich, dass der Gerichtshof dem Recht auf Familienleben auch im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausländern große Bedeutung zumisst. Der türkische Vater, der vor dem Gerichtshof geklagt hatte, war 1995 aus den Niederlanden ausgewiesen worden, weil er keine Arbeit mehr hatte.

Nach Meinung der niederländischen Behörden und Gerichte war der Kontakt zwischen Vater und Sohn nicht so eng, als dass er einer Ausweisung entgegengestanden hätte. Die Pflicht zum Schutz des Familienlebens gehe nicht so weit, dass ein Staat gehalten wäre, einen Ausländer so lange im Land zu behalten, bis sich Familienbande entwickelt hätten, argumentierte die niederländische Regierung. Parallel zu den Gerichtsverfahren, die der Ausweisung des Vaters galten, liefen vor niederländischen Gerichten auch noch Verfahren, in denen der Vater ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit seinem Sohn beanspruchte. Dies war ihm bislang unter anderem mit dem Hinweis verweigert worden, er habe sich erst, als seine Ausweisung drohte, um regelmäßigen Kontakt mit seinem Sohn bemüht. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob dem Vater ein Besuchsrecht zusteht, ist noch nicht getroffen. Der Gerichtshof rügte, die niederländischen Gerichte hätten es versäumt, die Verfahren zum Besuchsrecht und zur Ausweisung zu koordinieren. Mit der Ausweisung sei die Entscheidung über das Besuchsrecht vorweggenommen worden. Vor allem sei dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden, sich an den weiteren Verfahren zum Besuchsrecht zu beteiligen, obwohl dies offensichtlich erforderlich gewesen wäre. Wegen dieser Versäumnisse sei der Kläger in seinem Recht auf Achtung seines Familienlebens verletzt worden.

 

FAZ 26.7.2000, Seite 15

 

Kurzmitteilung in FamRZ 17/00

Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Eu GHMR vom 13.7.2000 Beschwerde Nr. 25735/94

veröffentlicht in englischer Sprache unter www.echr.coe.init

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Welche Richter am Amtsgericht Mettmann und Landgericht Wuppertal haben denn den vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Gunsten des Vaters entschiedenen Fall Elsholz verbockt? Die Entschädigung in Höhe von 35 000 Mark müsste man gerechterweise diesen  Richtern in Rechnung stellen.

 


 

 

 

 


 

 

 

Schadensersatz für einen deutschen Vater

Pressemitteilung des EGMR

Urteil in der Sache ELSHOLZ gegen DEUTSCHLAND

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am heutigen Tage schriftlich das Urteil in Sachen Elsholz gegen Deutschland verkündet. Der Gerichtshof stimmte mit 13 zu 4 Stimmen dafür, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (hinsichtlich des Rechtes auf ein Familienleben) vorgelegen haben, einstimmig, dass keine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention (Schutz vor Diskriminierung hinsichtlich der Achtung des Familienlebens) vorgelegen habe, und mit 13 zu 4 Stimmen dafür, dass eine Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vorgelegen habe. Gemäß Artikel 41 (gerechte Entschädigung) der Konvention sprach der Gerichtshof dem Beschwerdeführer DM 35.000,- (gefordert: DM 90.000,-- ) Schmerzensgeld und DM 12.584,26 Schadenersatz (wie gefordert) zu.

1. Grundsätzliche Umstände

Der Beschwerdeführer, Egbert Elsholz, deutscher Staatsbürger, geboren 1947, lebt in Hamburg. Er ist der Vater des Kindes C., am 13.12.1986 außerhalb einer Ehe geboren.

Der Beschwerdeführer hatte seit November 1985 mit der Mutter und ihrem älteren Sohn zusammengelebt. Im Juni 1988 zog die Mutter mit beiden Kindern aus der Wohnung aus. Der Beschwerdeführer hatte bis Juni 1991 weiterhin häufig Umgang mit seinem Sohn. Verschiedentlich verbrachte er auch seine Urlaub mit der Mutter und beiden Kindern. Danach allerdings kam der Umgang zum erliegen. Auf Befragen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Erkrath gab das Kind C. (5 Jahre alt) im Dezember 1991 in der Wohnung seiner Mutter vor, keinen weiteren Umgang mehr mit seinem Vater haben zu wollen.

Im Dezember 1992 wies das Amtsgericht Mettmann den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung eines Umgangsrechtes und eine gerichtliche Umgangsregelung zurück. Das Amtsgericht führte aus, dass der Umgang mit dem Vater dem Wohle des Kindes nicht diene.

Im Dezember 1993 wies das Amtsgericht Mettmann den neuerlichen Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung eines Umgangsrechtes zurück. Das Gericht bezog sich auf eine frühere Entscheidung aus Dezember 1992 und führte an, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Umgangsrechtes des Vaters mit seinem nicht ehelichen Kind gemäß § 1711 (2) des BGB nicht erfüllt seien. Es stellte weiterhin fest, dass das Verhältnis von Beschwerdeführer und Kindesmutter so gespannt sei, dass die Durchsetzung eines Umgangsrechtes nicht in Frage komme. Sollte das Kind gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Vater haben, würde es in einen Loyalitätskonflikt geraten, den es nicht bewältigen könne und der somit sein Wohl gefährden würde. Das Gericht setzte noch hinzu, dass es unwichtig sei, welches Elternteil für die Spannungen verantwortlich sei. Nach zwei längeren Gesprächen mit dem Kind, gelangte das Amtsgericht zur Überzeugung, dass bei Aufrechterhaltung von Kontakten mit dem Vater gegen den Willen der Mutter die Entwicklung des Kindes gefährdet sei. Außerdem führte das Amtsgericht aus, dass gemäß den Erfordernissen von § 1711 BGB alle Umstände des Falles deutlich und ausführlich erörtert worden seien. Aus dem Grunde hielt es die Einholung eines Gutachtens für überflüssig.

Am 21. Januar 1994 wies das Landgericht Wuppertal die Beschwerde des Beschwerdeführers ohne Anhörung zurück. Das Landgericht war wie der angefochtene Beschluss der Ansicht, dass die Spannungen zwischen den Eltern negative Auswirkungen auf das Kind hätten, wie sich das aus den Anhörungen des Kindes vom November 1992 (6 Jahre) und Dezember 1993 (7 Jahre) ergeben habe, und dass Kontakte mit dem Vater daher dem Kindeswohl nicht dienlich seien, und dass um so weniger, da diese Kontakte bereits seit zweieinhalb Jahren abgebrochen seien. Wer für diesen Kontaktabbruch verantwortlich sei, sei unwichtig. Was ausschlaggebend sei, sei der Umstand, dass in der gegenwärtigen Situation der Umgang mit dem Vater negative Auswirkungen auf das Kind habe. Diese Schlussfolgerung war nach Ansicht des Landgerichtes so überzeugend, dass es keine Notwendigkeit für die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens sah. Abschließend bemerkte das Landgericht, dass es nicht erforderlich gewesen sei, Eltern und Kind anzuhören, das es keinen Hinweis darauf gebe, dass eine derartige Anhörung ein positiveres Ergebnis für den Beschwerdeführer haben würde.

Im April 1994 erteilte eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Bundesverfassungsgerichtes dem Beschwerdeführer hinsichtlich seiner eingereichten Verfassungsbeschwerde einen Nichtannahmebescheid.

2. Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofes

Die Beschwerde wurde am 31. Oktober 1994 bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte eingereicht. Nach teilweiser Zulässigerklärung brachte die Kommission am 1. März 1999 einen Bericht heraus, in dem sie erklärte, dass es eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 (15 zu 12 Stimmen) ergeben habe, dass die Verletzung von Artikel 8 für sich genommen keinen separaten Fall darstelle ( 15 zu 12 Stimmen), und dass Artikel 6 (1) verletzt sei (17 zu 10 Stimmen). Sie verwies den Fall am 7. Juni 1999 an den EGMR. Der Beschwerdeführer hatte den Fall bereits am 25. Mai 1999 beim EGMR anhängig gemacht. Das Urteil wurde von einer aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer gefällt.

3. Urteilstenor

Der Beschwerdeführer beschwerte sich darüber, dass die Entscheidungen deutscher Gerichte, das zu seinem nicht ehelichen Sohne beantragte Umgangsrecht nicht einzuräumen, eine Verletzung von Artikel 8 EMRK darstellten, dass er unter Verletzung von Artikel 14 EMRK in Verbindung mit Artikel 8 EMRK diskriminiert wurde und dass gegen sein gemäß Artikel 6 (1) EMRK garantiertes Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren verstoßen worden sei.

Artikel 41

Der Gerichtshof konnte nicht feststellen, dass die entsprechenden Entscheidungen ohne Verletzung der Konvention anders ausgefallen wären. Nach Meinung des Gerichtshofes war jedoch nicht auszuschließen, dass bei zusätzlicher Beteiligung des Beschwerdeführers am Entscheidungsprozess seinen Wünschen mehr Genüge getan worden wäre und dass dieses seine künftigen Beziehungen mit seinem Sohne verändert hätten. Zusätzlich habe der Beschwerdeführer gewiss auch immateriellen Schaden durch Ängste und Sorgen erlitten. Somit schloss der Gerichtshof, dass der Antragsteller einen bestimmten immateriellen Schaden erlitten habe, der mit Feststellung einer Konventionsverletzung nicht hinreichend ausgeglichen sei, und erkannte ihm ein Schmerzensgeld von DM 35.000,-- zu.

Zudem sprach der Gerichtshof dem Beschwerdeführer die Summe von 12.584,26 DM an Kosten und Auslagen zu.

Richter Baka äußerte eine teilweise abweichende Meinung, die dem Urteil beigegeben ist, dieser abweichenden Meinung schlossen sich die Richterin Palm (Schweden) an, dazu die Richter Hedigan (Irland) und Levits (Lettland).

Deutsche Übersetzung über Dieter Mark, Bremen

 

VÄTERAUFBRUCH - INFO

für die Mitglieder des Bundesvereins. Nummer 16, Juli 2000

 

 

 


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