Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Mettmann

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Mettmann

Gartenstraße 5 - 7

40822 Mettmann

 

Telefon: 02104 / 774-0

Fax: 02104 / 774-170

 

E-Mail: poststelle@ag-mettmann.nrw.de

Internet: www.ag-mettmann.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Mettmann (12/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - laufende Aktualisierung - Stand vom 01.08.2022 - http://www.ag-mettmann.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Wuppertal

Oberlandesgericht Düsseldorf

 

 

Direktor am Amtsgericht Mettmann: Dr. Barbara Gebauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mettmann / Direktorin am Amtsgericht Mettmann (ab 01.03.2019, ..., 2022) -  im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Barbara Warner ab 04.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Barbara Warner ab 29.11.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2014 unter dem Namen Barbara Warner als Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. Im Handbuch derr Justiz 2018 ab 30.09.2014 unter dem Namen Barbara Gebauer als Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 45. Amtsgericht Velbert - 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 4. 19.07.2019: "Barbara Gebauer wurde jetzt in ihr Amt eingeführt. Sie folgt auf Thomas Künzel, der nach Remscheid wechselte. ... Die Position des Direktors des Amtsgerichts Mettmann war knapp ein Jahr vakant, da Thomas Künzel bereits im Mai 2018 als Direktor an das Amtsgericht Remscheid wechselte. Im März dieses Jahres erhielt Barbara Gebauer ihre Versetzungsurkunde von Velbert nach Mettmann. ... Ein Thema, mit dem sich nun auch die Nachfolgerin des bisherigen Direktors, Barbara Gebauer, befassen muss. Die Juristin stammt aus dem Raum Mönchengladbach und studierte in Köln. Ihre berufliche Laufbahn führte sie unter anderem nach Düsseldorf, New York und Wuppertal. Im November 2010 wurde sie stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Velbert, 2014 dessen Direktorin." - https://rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/erstmals-leitet-eine-frau-das-amtsgericht_aid-44106063.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mettmann: Igla (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Mettmann / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2022) - Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2022: Direktor. Namensgleichheit mit: Manfred Igla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Nordhausen / Direktor am Amtsgericht Nordhausen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.12.1996 als Richter am Amtsgericht Nordhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Nordhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2022: Direktor am Amtsgericht Mettmann? Namensgleichheit mit: Lydia Igla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Sondershausen (ab 04.12.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.1996 als Richterin am Amtsgericht Sondershausen aufgeführt.    

Tanja Fries (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mettmann / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann (ab 13.11.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 28.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.11.2015 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.11.2015 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt.

 

  

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Mettmann 12 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Mettmann ist zuständig für die Städte und Gemeinden Erkrath, Haan, Mettmann und Wülfrath

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Erkrath - Stadtjugendamt

Jugendamt Mettmann - Stadtjugendamt

Jugendamt Wülfrath - Stadtjugendamt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrensbeistände und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Tanja Fries (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mettmann / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann (ab 13.11.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 28.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.11.2015 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.11.2015 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt.

Dr. Barbara Gebauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mettmann / Direktorin am Amtsgericht Mettmann (ab 01.03.2019, ..., 2022) -  im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Barbara Warner ab 04.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Barbara Warner ab 29.11.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2014 unter dem Namen Barbara Warner als Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. Im Handbuch derr Justiz 2018 ab 30.09.2014 unter dem Namen Barbara Gebauer als Direktorin am Amtsgericht Velbert aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 45. Amtsgericht Velbert - 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 4. 19.07.2019: "Barbara Gebauer wurde jetzt in ihr Amt eingeführt. Sie folgt auf Thomas Künzel, der nach Remscheid wechselte. ... Die Position des Direktors des Amtsgerichts Mettmann war knapp ein Jahr vakant, da Thomas Künzel bereits im Mai 2018 als Direktor an das Amtsgericht Remscheid wechselte. Im März dieses Jahres erhielt Barbara Gebauer ihre Versetzungsurkunde von Velbert nach Mettmann. ... Ein Thema, mit dem sich nun auch die Nachfolgerin des bisherigen Direktors, Barbara Gebauer, befassen muss. Die Juristin stammt aus dem Raum Mönchengladbach und studierte in Köln. Ihre berufliche Laufbahn führte sie unter anderem nach Düsseldorf, New York und Wuppertal. Im November 2010 wurde sie stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Velbert, 2014 dessen Direktorin." - https://rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/erstmals-leitet-eine-frau-das-amtsgericht_aid-44106063. Namensgleichheit mit: Judith Warner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Bielefeld (ab 23.07.2008, ..., 2016) - ab 02.06.2003 Richterin auf Probe im OLG Bezirk Hamm. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bielefeld aufgeführt.

Igla (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Mettmann / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2022) - Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2022: Direktor. Namensgleichheit mit: Manfred Igla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Nordhausen / Direktor am Amtsgericht Nordhausen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.12.1996 als Richter am Amtsgericht Nordhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Nordhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2022: Direktor am Amtsgericht Mettmann? Namensgleichheit mit: Lydia Igla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Sondershausen (ab 04.12.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.1996 als Richterin am Amtsgericht Sondershausen aufgeführt.

Nadine Küppers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab 31.05.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.05.2013 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2011, 01.01.2012.: Richterin auf Probe. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Richterin am Amtsgericht.

Dr. Claudia Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab 18.05.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mettmann. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2011: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 45. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied. 2019: Stellvertretendes Beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss der Stadt Wülfrath.

Dr. Britta Radke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 2010: Elternzeit. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2012. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied.

Patrick Rhefus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 07.12.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Patrick Kovacic ab 07.12.2000 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 unter dem Namen Patrick Rhefus ab 07.12.2000 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied / Familiensachen - Abteilung 46. Amtsgericht Mettmann - 44 F 102/12: Verfestigung der Vater-Kind Entfremdung - Ausschluss des persönlichen Kontaktes durch Beschluss vom 22.10.2012 - Richter Kovacic - auf Vorschlag von Gutachter Jürgen Brand - Verfahrensbeistand Chamberlain-Pfister. Vateramputation gelungen, herzliches Beileid - der Rechtsstaat beendet seine Arbeit. 2019: Beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss der Stadt Wülfrath.

 

 

Ulrike Sörgel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Solingen - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: nicht aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 47.

Dr. Verena Sonnenwald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.01.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - 7/10 Stelle - aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Landgericht Wuppertal. 01.01.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mettmann. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: als Richterin am Amtsgericht - Rückkehr aus Elternzeit.

Ute Wierzba (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.06.2005 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.06.2005 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2022. 

Anne Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anne Blaszcyk ab 21.05.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Anne Blaszcyk ab 28.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Anne Blaszcyk ab 28.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Anne Blaszcyk ab 28.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Anne Wolter ab 28.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2012, 2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Solingen. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Richterin am Amtsgericht. Ab 17.02.2014: Mutterschutz.Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2020, 01.01.2022: Richterin am Amtsgericht. 

Natascha Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab 18.12.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2022. 

Markus Thomas Zweigle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 14.05.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.05.1998 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2022. 2012: a) beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan, b) stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkrath. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2019: Präsidiumsmitglied. 2019, ..., 2022: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan. 29.12.2022: "as Amtsgericht Mettmann hat nach WELT-Informationen einen Strafbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner erlassen. Wie das Gericht auf Anfrage bestätigte, beinhaltet der Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro, also insgesamt 9000 Euro. Es geht um den Vorwurf der Beleidigung. „Herrn Renner wird zur Last gelegt, am 5. Februar 2021 in einem Ladengeschäft in Haan einer Verkäuferin und dem Inhaber des Geschäftes gegenüber den Mittelfinger gezeigt zu haben“, sagte Markus Zweigle, Richter am Amtsgericht Mettmann. Zuvor soll Renner in dem Tabakwarenladen aufgefordert worden sein, eine medizinische Maske zu tragen, da er lediglich eine Stoffmaske getragen habe. Damals galt in Geschäften eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242932341/Martin-Renner-Geldstrafe-gegen-AfD-Politiker-wegen-Streit-um-Maske.html


 

 

Richter auf Probe:

Christina Chlebik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab 27.05.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.05.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.10.2014: Richterin auf Probe.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Mettmann:

45 F - Dr. Claudia Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab 18.05.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mettmann. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2011: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 45. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied. 2019: Stellvertretendes Beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss der Stadt Wülfrath.

46 F - Patrick Rhefus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 07.12.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Patrick Kovacic ab 07.12.2000 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 unter dem Namen Patrick Rhefus ab 07.12.2000 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Präsidiumsmitglied / Familiensachen - Abteilung 46. Amtsgericht Mettmann - 44 F 102/12: Verfestigung der Vater-Kind Entfremdung - Ausschluss des persönlichen Kontaktes durch Beschluss vom 22.10.2012 - Richter Kovacic - auf Vorschlag von Gutachter Jürgen Brand - Verfahrensbeistand Chamberlain-Pfister. Vateramputation gelungen, herzliches Beileid - der Rechtsstaat beendet seine Arbeit. 2019: Beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss der Stadt Wülfrath.

47 F - Ulrike Sörgel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Solingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Mettmann - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Solingen - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: nicht aufgeführt. Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 47.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Mettmann tätig:

Peter Benesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Dortmund / Präsident am Amtsgericht Dortmund (ab 07.06.2010, ..., 2013) - 1980 erste Planstelle als Richter am Amtsgericht in Düsseldorf. Anschließend tätig am Oberlandesgericht Düsseldorf und im Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen. Ab 1992 als Richter am Amtsgericht Solingen zum ständigen Vertreter des Direktors ernannt. 1996 zum Direktor des Amtsgerichts Mettmann, 2000 zum Direktor des Amtsgerichts Wuppertal ernannt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.03.1980 als Richter am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 26.11.1992 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Solingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.1996 als Direktor am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt.

Norbert Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Mettmann / Familiengericht - Abteilung 45 / Direktor am Amtsgericht Mettmann (ab 11.10.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.08.1987 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.10.2000 als Direktor am Amtsgericht Mettmann aufgeführt.

Paul-Dieter Dudda (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Remscheid / Familiengericht - Abteilung 23 / Direktor am Amtsgericht Remscheid (ab 01.03.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.11.1982 als Richter am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.10.2005 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mettmann aufgeführt.

Bernd Gesien (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 27.02.1991, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.04.1977 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.02.1991 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Angela Glatz-Büscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Düsseldorf / Präsidentin am Amtsgericht Düsseldorf (ab 01.03.2014, ..., 2018) - zuerst Richterin in Wuppertal. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Angela Glatz ab 04.10.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Angela Glatz ab 04.11.1994 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Angela Glatz ab 20.12.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Angela Glatz ab 01.10.2001 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Angela Glatz-Büscher ab 01.01.2005 als Direktorin am Amtsgericht Geldern aufgeführt (bis 31.10.2007). ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.01.2005 als Direktorin am Amtsgericht Moers aufgeführt - korrekt ist wahrscheinlich der 01.11.2007. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.09.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Präsidentin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/glatz-buescher-geht-ans-landgericht-kleve-aid-1.2063171

Ottmar Kirchner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Mettmann / Strafsachen (ab 01.08.1977, ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten.

Dr. Thomas Künzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Remscheid / Direktor am Amtsgericht Remscheid (ab , ..., 2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.05.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1998 als Richter am Landgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2005 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Direktor am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.02.2010 als Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Direktor des Amtsgerichts.

Dr. Norbert Moritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf  / 3. Senat für Familiensachen (ab 01.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.2000 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt (Familiengericht). 2010: Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 3. Senat und 5. Senat für Familiensachen. 2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf  / 3. Senat für Familiensachen. 

Cornelia Naujoks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Mettmann / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann (ab 16.05.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1979 als Richterin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.05.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. 

Anna Maria Nolten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Ratingen / Direktorin am Amtsgericht Ratingen (ab 23.05.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.03.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 1991 als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Wuppertal. 1994 zur Richterin am Amtsgericht Wuppertal ernannt / Schöffengericht. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.1994 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Nach Erprobung in einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Jahren 2000/2001 als Familienrichterin am Amtsgericht Wuppertal tätig. 2005 an das Landgericht Wuppertal abgeordnet / Berufungszivilkammer und in der Verwaltung. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Seit Februar 2011 neben ihrer Tätigkeit als Zivilrichterin stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wuppertal.

Reinhard Nordsieck (geb. 01.06.1937) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 01.12.1967, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1967 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt.

Heinz-Dieter Osthoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Mettmann / Familiengericht - Abteilung 42 und 47 (ab 01.07.1979, ..., 2012) - Amtsgericht Mettmann - GVP 01.01.2014: nicht aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkrath - https://erkrath.ratsinfomanagement.net/gremien.do?mode=0&gid=3

Klaus Pieper (geb. 29.11.1943) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf  / 6. Senat für Familiensachen (ab 27.02.1991, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.10.1976 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Möglicherweise beteiligt beim Fall Elsholz

Hans Gerd Prumbaum (geb. 14.04.1949) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 14.04.1980, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.10.1976 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002 und 2004 nicht aufgeführt.

Gerd Reuter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Mettmann (ab 21.10.1977, ..., 2009)

Jürgen Werner Schrimpf (geb. 19.07.1944) - Richter am Amtsgericht Ratingen / Familiengericht - Abteilung 3 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 05.05.1978 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Siehe auch Pressemeldung unten. 

Rolf Söhnchen (geb. 27.02.1942) - Richter am Amtsgericht Remscheid / Direktor am Amtsgericht Remscheid (ab 11.09.1987, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 11.09.1987 als Direktor am Amtsgericht  Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.1987 als Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt.

Birgit Helene Tiebel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Mettmann (ab 01.03.1982, ..., 2012) - Ruhestand ab 01.06.2012.

 

 

 

Rechtspfleger:

Frau Brück - Rechtspflegerin am Amtsgericht Mettmann (ab , ..., 2014)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Düsseldorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-duesseldorf.de

 

 

Familienberatung Erkrath

überregionale Beratung

http://familienberatung-erkrath.de

 

 

Familienberatung Haan

überregionale Beratung

http://familienberatung-haan.de

 

 

Familienberatung Mettmann

überregionale Beratung

http://familienberatung-mettmann.de

 

 

Familienberatung Ratingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-ratingen.de

 

 

Familienberatung Solingen

überregionale Beratung

http://beratung-solingen.de

 

 

Familienberatung Velbert

überregionale Beratung

http://familienberatung-velbert.de

 

 

Familienberatung Wuppertal

überregionale Beratung

http://familienberatung-wuppertal.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Bahnstr. 64    

40699 Erkrath 

Telefon: 0211 / 22950710

E-Mail: r.puerschel@diakonie-kreis-mettmann.de

Internet: http://www.diakonie-kreis-mettmann.de

Träger: NeanderDiakonie GmbH

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten , Sexualberatung, Aidsberatung, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Gruppenarbeit

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst

Bismarckstraße 12a

42781 Haan

Telefon: 02129 / 58761

E-Mail: a.holbeck-gebel@diakonie-kreis-mettmann.de

Internet: http://www.diakonie-kreis-mettmann.de

Träger: Diakonie

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Jugendberatung, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes

Klinkerweg 7

40699 Erkrath 

Telefon: 0211 / 2407-5105,-5106,-5132

E-Mail:              

Internet: http://www.erkrath.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Amt für Jugend, Soziales und Schule Allgemeiner Sozialer Dienst

Alleestr. 8

42781 Haan

Telefon: 02129 / 911-344,-405,-459

E-Mail: sozialamt@stadt-haan.de

Internet: http://www.haan.de

Träger: Stadt

Angebote: Sozialberatung, Lebensberatung, psychosoziale Beratung

 

 

Psychologischer Dienst Erziehungs- und Familienberatung Schulpsychologische Beratung

Neanderstr. 18 

40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 9242-0

E-Mail: psychologischeberatung@mettmann.de

Internet: http://www.mettmann.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

Psychologischer Dienst Erziehungs- und Familienberatung Schulpsychologische Beratung

Sedentaler Str. 110

40699 Erkrath

Telefon: 02104 / 1397875606      

E-Mail: psychologischer-dienst@erkrath.de

Internet: http://www.erkrath.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Kommunaler Sozialdienst des Jugendamtes

Neanderstr. 85 

40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 980-435

E-Mail: gabi.goessling@mettmann.de

Internet: http://www.mettmann.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Gewaltschutz

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Mettmann (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Mettmann für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Mettmann (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Evelyn Chamberlain-Pfister

Diplom-Sozialpädagogin

40822 Mettmann

ISS-Kinder- und Jugendhilfe gGmbH

Koordinatorin ambulante Erziehungshilfe

Friedrich-Engels-Allee 376

42283 Wuppertal

Internet: www.iss-netzwerk.de

Bestellung am Amtsgericht Mettmann durch Richter Kovacic - 44 F 102/12. Vateramputation gelungen, herzliches Beileid.

Amtsgericht Mettmann - 44 F 102/12: Verfestigung der Vater-Kind Entfremdung - Ausschluss des persönlichen Kontaktes durch Beschluss vom 22.10.2012 - Richter Kovacic - auf Vorschlag von Gutachter Jürgen Brand - Verfahrensbeistand Chamberlain-Pfister.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Maria Bandick-Hols

Rechtsanwältin

Baddenberg 8

40882 Ratingen

Telefon: 02102/ 870 850

E-Mail: info@bandick-hols.de

Homepage: www.bandick-hols.de

 

 

Alexander Heumann

Fachanwalt für Familienrecht

40211 Düsseldorf

Am Wehrhahn 23

Telefon: 0211 /1646068

E-Mail: info@familien-u-erbrecht.de

 

 

Gutachter:

 

Jürgen Brand

Diplom-Pädagoge

"Praxis für Systemanalyse und Familientherapie"

Hochdahler Markt 15

40699 Erkrath

Beauftragung als Gutachter am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Borbeck, Amtsgericht Langenfeld, Amtsgericht Mettmann, Amtsgericht Oberhausen, Amtsgericht Remscheid, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Solingen, Amtsgericht Velbert, Amtsgericht Wipperfürth, Amtsgericht Wuppertal und Oberlandesgericht Düsseldorf - 6. Senat

Sorgerechtsentzug nach Brandeinsatz nicht unwahrscheinlich. Der Diplom-Pädagoge Jürgen Brand wird vom Väternotruf nicht empfohlen! 

Beauftragung am Amtsgericht Mettmann durch Richter Kovacic - 44 F 102/12. Vateramputation gelungen, herzliches Beileid.

Amtsgericht Mettmann - 44 F 102/12: Verfestigung der Vater-Kind Entfremdung - Ausschluss des persönlichen Kontaktes durch Beschluss vom 22.10.2012 - Richter Kovacic - auf Vorschlag von Gutachter Jürgen Brand - Verfahrensbeistand Chamberlain-Pfister.

 

 

Freya von Romatowski

Diplom-Psychologin

Benrather Schlossallee 53

40597 Düsseldorf

oder auch:

Erkrath Hochdal

Beauftragung am Amtsgericht Aachen, Amtsgericht Mettmann

Beauftragung am Amtsgericht Mettmann durch Richter Kovacic (2010)

Frau Freya von Romatowski hat in einen uns bekannt gegebenen Fall in 2005 eine Gutachterrechnung in Höhe von 4727,62 € an das Amtsgericht Mettmann gestellt.

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Mettmann

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhäuser im Landkreis Mettmann

Frauen- und Kinderschutzhaus

40820 Mettmann

Telefon: 02104/922220

E-Mail:

Internet: http://www.skfm-mettmann.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

SkF-Allgemeiner Sozialdienst ASD Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Düsseldorfer Str. 40 

40878 Ratingen

Telefon: 02102 / 7116-13

E-Mail: info@skf-ratingen.de

Internet: http://www.skf-ratingen.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Mettmann e.V.

Kurze Str. 6 

40822 Mettmann 

Telefon: 02104 / 73010, 72010

E-Mail: info@dksb-mettmann.de

Internet: http://www.dksb-mettmann.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung

Mitarbeiter/innen: Frau Schütz - Deutscher Kinderschutzbund (2007)

 

 

Begleiteter Umgang: 

Frau Lindau Carduck von Shed e.V. Mettmann (Organisation die u.a. auf betreute Umgänge spezialisiert ist)

AWO Mettmann / Haan

 

 

Jürgen Brand

Diplom-Pädagoge

Am Aaperweg 5

40629 Düsseldorf

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

Hauptberuflich ist der Diplom-Pädagoge Jürgen Brand anscheinend als Gutachter für diverse Familiengerichte tätig. Empfiehlt in dieser Eigenschaft einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und damit aus einem Teilbereich der elterlichen Sorte auszugrenzen. Sicher keine gute Referenz für einen DGSF-zertifizierten Familientherapeuten, dafür aber gibt es 85 € die Stunde von der Justizkasse. Wie sagte doch Karl Marx so schön: "Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; ..." - http://www.glanzundelend.de/auswahl/marxengelszitate.htm

Der Diplom-Pädagoge Jürgen Brand wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 12. Juli 2009 22:42

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: [papa-info] Der_entsorgte_Vater_AN_090709.PDF,Scheidungen_AN_0907090001.PDF, Scheidungen_AZ_090709.PDF

 

Hallo Anton,

als Umgangspfleger wurde vom JA Cham Herr Otto Greil eingesetzt. Verfahrenspfleger ist RA Tamara Schuierer-Osele aus Furt im Wald Beim AG Mettmann war Richterin Hertlein-Warner zuständig. Mein Fall war ihr letzter sie wurde zum Landgericht Düsseldorf versetzt. Das A.Z. ist 46 F 295/06

 

Gruss

...

 

 

 



 

Mettmann

Der Richter zieht die Robe aus

VON KLAUS MÜLLER - zuletzt aktualisiert: 27.11.2008

Mettmann (RP) Ottmar Kirchner geht in den Ruhestand. Der Jurist arbeitet als Strafrichter am Amtsgericht Mettmann. Er ging zusammen mit seinem Kollegen Gerd Reuter auf das KHG.

Die Gesetzes-Sammlung steht noch im Regal: Richter Ottmar Kirchner wird im Resturlaub sein Büro im Amtsgericht ausräumen. Ende des Jahres scheidet er offiziell aus dem Dienst. RP-Foto: Dietrich Janicki

Die Gesetzes-Sammlung steht noch im Regal: Richter Ottmar Kirchner wird im Resturlaub sein Büro im Amtsgericht ausräumen. Ende des Jahres scheidet er offiziell aus dem Dienst. RP-Foto: Dietrich Janicki

Offiziell nimmt Ottmar Kirchner erst am 31. Dezember Abschied als Richter am Amtsgericht Mettmann. Da er aber vor seiner Pensionierung noch Anspruch auf Resturlaub hat, war der 25. November sein letzter Arbeitstag. „Wir haben heute Morgen im Kreis der Strafrechtsmitarbeiter ein etwas längeres, gemütliches Frühstück eingenommen“, verrät Ottmar Kirchner. Auf eine größere Verabschiedung habe er bewusst verzichtet. „Der Landgerichtspräsident hat mir schriftlich zugesichert, dass er meiner Bitte auf den Verzicht einer offiziellen Verabschiedung folgt und mich in Ruhe lässt“, erzählt Kirchner schmunzelnd.

Ottmar Kirchner ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Er freut sich auf den Ruhestand und will sich dort seinen Hobbys intensiver widmen. Er segelt gern und ist leidenschaftlicher Heimwerker.

„Zudem freuen sich meine beiden Enkelkinder, dass der Opa jetzt noch mehr Zeit für sie hat“, so der zukünftige Amtsrichter a.D.

Am letzten Arbeitstag als Amtsrichter in Mettmann verfällt der 64-Jährige nicht in Hektik und lehnt sich in den Bürosessel. „Ich werde im Urlaub hin und wieder ins Amtsgericht kommen und in Ruhe mein Büro räumen.“ Da macht ihm auch die Fahrerei von Bergisch-Gladbach nichts aus, wo er seit vielen Jahren wohnt.

Zufrieden blickt er auf seine 33-jährige Tätigkeit im Mettmanner Amtsgericht zurück. „Die Arbeit als Strafrichter hat mir immer viel Freude bereitet. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir einen netten Kollegenkreis hatten. Vor allem mit meinem Strafrechtskollegen Gerd Reuter, mit dem ich bereits das KHG in Mettmann besuchte, verstand ich mich prima.“

Er macht auf eine Erfahrung als Strafrichter aufmerksam. „Je schwerwiegender der Vorwurf der Straftat, desto geringer die Schwelle, dies auch zuzugeben.“ Die so genannten „schweren Jungs“ stünden eher zu ihrer Tat, als ein Angeklagter in einem Bagatellfall. Rückblickend macht Kirchner deutlich, dass es die richtige Entscheidung gewesen sei, den Beruf des Amtsrichters gewählt zu haben. Dabei macht er keinen Hehl daraus, dass er nach dem Abitur am KHG nicht daran gedacht habe, Jurist zu werden. „Nachdem ich bei Georg Fischer ein Praktikum absolviert hatte, wollte ich Wirtschafts-Ingenieur werden und habe an der Technischen Hochschule in Darmstadt ein Studium begonnen.“ Schnell habe er bemerkt, dass dies nicht das Richtige für ihn sei. „Danach habe ich zwei Orientierungssemester als Studium Generale in Darmstadt absolviert und das Studentenleben genossen“, verrät er augenzwinkernd. Er entschied sich für die Juristerei und studierte zunächst zwei Semester in Mainz und wechselte dann zur Uni Köln über.

„Ich wollte eine Tätigkeit, bei der man Beruf und Familie gut verbinden kann.“ Er habe gelernt, dass ein Richter frei von Weisungen sei und die Akten auch zu Hause bearbeiten könne. Ein Richter sei halt sieben Tage die Woche im Dienst. „Selbst dann, wenn er bei einem Waldspaziergang über einen Fall nachdenkt“, fügt er hinzu.

http://www.rp-online.de/public/article/mettmann/643115/Der-Richter-zieht-die-Robe-aus.html

 

 


 

 

Vom Recht auf beide Eltern

Kinder und Scheidung: Europa- Gericht rügt deutsches Urteil

Deutsche Gerichte gehen zu leichtfertig mit dem Umgangsrecht um – so sieht es nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) in Straßburg. Dort hat ein 53-jähriger Hamburger mit Hilfe des Kindschaftsrechtsexperten Peter Koeppel im Kampf um das Besuchsrecht bei seinem Sohn einen Sieg errungen. Der EMRG verdonnerte die deutsche Justiz zu Schadensersatzzahlungen von 35 000 Mark sowie 12 700 Mark für seine Auslagen. Der Vater aus Hamburg hatte sich 1988 von seiner Partnerin getrennt. Zwei Jahre lang besuchte er seinen kleinen Sohn regelmäßig, dann wurde ihm 1991 auf Antrag der Mutter das Besuchsrecht verweigert. 1992 wies das Amtsgericht seinen Antrag auf eine Umgangsregelung ab. 1993 wurde sein Ersuchen vom nächsten Amtsgericht abgelehnt: Der Umgang mit dem Vater schade dem Kindeswohl. Das Gericht war der Meinung, dass man Umgang nicht gegen den Willen der Mutter erzwingen könne, da das Kind in Loyalitätskonflikte gestürzt würde. Einen Experten zu hören fand das Gericht unnötig. So ging der Streit durch alle Instanzen. Das Landgericht wies den Einspruch des Vaters ohne Anhörung ab; wenig später wies auch das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde zurück. Der Menschenrechts-Gerichtshof widersprach nun den deutschen Richtern – vor allem, weil sie sich geweigert hatten, psychologische Gutachten heranzuziehen. Die Richter sahen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Würdigung des Familienlebens verletzt, außerdem das Recht auf einen fairen Prozess. Neun Jahre ohne Kontakt. Schon lange wird gefordert, dass Familienrichter psychologisch besser ausgebildet werden. Manche Richter haben sich dieses Wissen mittlerweile angeeignet, viele jedoch ziehen sich schnell auf den schwammigen Begriff des Kindeswohls und des Kindeswillens zurück. Im vorliegenden Fall hatte der knapp fünfjährige Sohn gesagt, er wolle seinen Vater nicht mehr sehen. Dieser sogenannte Kindeswillen, das weiß man aus der Forschung, ist aber häufig auf Manipulation durch den betreuenden Elternteil zurückzuführen. Der englische Fachbegriff heißt seit 1984 Parental Alienation Syndrome (PAS): Ein Kind hat nach einer Trennung Angst, auch noch den zweiten Elternteil zu verlieren, wenn es gegen ihn aussagt. Der Vater konnte die berechtigte Hoffnung haben, dass ein mit der neuesten Forschung vertrauter Psychologe dies erkennen würde. Ein großes Unrecht ist auch die Dauer des Verfahrens. Das Kind hat seit 1991 seinen Vater nicht mehr gesehen. Mittlerweile ist der Junge13 Jahre alt. Mit 14 kann der Vater ihn gegen seinen Willen ohnehin nicht mehr sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass endlose Verzögerungen von Entscheidungen bei sehr jungen Kindern nicht hinnehmbar seien, doch das änderte nichts. Ausgegrenzte Elternteile können davon ein traurig Lied singen. In den USA und Frankreich wird die „Umgangsvereitelung“ bisweilen sogar mit Gefängnis geahndet. In Deutschland geht es nach dem Motto: „Wenn die Mutter (der Vater) nicht will, kann man nichts machen.“ Im Vorfeld des Clinton-Besuches wurden Klagen aus den USA über die Behandlung des Umgangsbegehrens amerikanischer Elternteile an deutschen Gerichten laut. Das wurde schnell als Wahlkampftheater abgetan. Zu Unrecht. Die Praxis der Gerichte trifft nicht nur die ausländischen Elternteile nach Deutschland entführter Kinder, sie trifft, wie die Straßburger Entscheidung zeigt, auch inländische Eltern mit gleicher Wucht. „Von Geburt an hat jedes Kind ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Liebe zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und hört nicht mit der Trennung der Eltern auf“, schrieb ein Richter am OLG München. Die Richter in Straßburg sehen es genauso.

Christine Brinck

http://www.welt.de/daten/2000/08/01/0801fo182945.htx

 

 


 

 

 

 

Rechte der Väter gestärkt

Achtung des Familienlebens auch bei Ausweisungen zu beachten

gel. FRANKFURT, 25. Juli. Unverheiratete oder geschiedene Väter, die Kontakt zu ihren Kindern halten wollen, dabei jedoch am Widerstand der nationalen Behörden und Gerichte scheitern, erhalten Unterstützung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Straßburger Richter verkündeten vor kurzem zwei Urteile, in denen sie feststellten, die Niederlande und Deutschland hätten das Recht zweier Väter auf Achtung des Familienlebens verletzt und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Dem deutschen Vater, der nach der Trennung von der Mutter seines Sohnes vergeblich versucht hatte, eine Erlaubnis zum persönlichen Kontakt mit dem Kind zu bekommen, sprach der Straßburger Gerichtshof eine Entschädigung in Höhe von 35 000 Mark für den immateriellen Schaden zu, den er durch die Missachtung seiner Rechte erlitten habe (Urteil im Fall Elsholz vom 13. Juli). In dem niederländischen Fall wurde dem Kläger, einem türkischen Staatsangehörigen, dem die niederländischen Behörden ein Besuchsrecht verweigert hatten und der zudem aus den Niederlanden ausgewiesen worden war, eine Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen in Höhe von 22 000 niederländischen Gulden zugesprochen (Urteil im Fall Ciliz vom 11. Juli).

Der deutsche Kläger, ein 53 Jahre alter Mann aus Hamburg, hatte vergeblich versucht, ein Recht auf persönlichen Umgang mit seinem Sohn zu erhalten. Dies wurde ihm von den Gerichten Anfang der neunziger Jahre mit dem Hinweis verwehrt, die Beziehung zwischen dem Kläger und der Mutter des Kindes sei so gespannt, dass es nicht dem Wohl des Kindes diene, wenn dem Vater ein Besuchsrecht zugesprochen werde. Nach den damals geltenden Vorschriften zur elterlichen Sorge für nicht eheliche Kinder hatten die Väter nur eine sehr schwache Stellung. Mit der Reform des Kindschaftsrechts 1997 wurden ihre Rechte gestärkt. Der ablehnenden Entscheidung des Amtsgerichts Mettmann waren zwei ausführliche Gespräche mit dem Kind vorausgegangen; ein psychologisches Gutachten wurde nicht eingeholt.

Das Landgericht Wuppertal bestätigte 1993 die Entscheidung des Amtsgerichts; die Eltern wurden dazu nicht angehört. Die Beschwerde des Vaters beim Bundesverfassungsgericht, dass sein Recht auf  Achtung des Familienlebens verletzt sei, blieb ohne Erfolg.

Strengere Maßstäbe als die deutschen Verfassungsrichter legten nunmehr die Richter am Straßburger Gerichtshof an. Sie rügten in ihrem Urteil, dass kein psychologisches Gutachten zu der Frage eingeholt worden sei, ob ein Besuchsrecht des Vaters dem Wohl des Kindes diene. Außerdem beanstandet der Straßburger Gerichtshof, dass das Landgericht Wuppertal die Eltern nicht angehört habe. Aufgrund dieser Versäumnisse sei das Recht des Vaters auf Achtung seines Familienlebens sowie sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Im Fall des türkischen Klägers gegen die Niederlande wird, wie schon in früheren Entscheidungen aus Straßburg, deutlich, dass der Gerichtshof dem Recht auf Familienleben auch im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausländern große Bedeutung zumisst. Der türkische Vater, der vor dem Gerichtshof geklagt hatte, war 1995 aus den Niederlanden ausgewiesen worden, weil er keine Arbeit mehr hatte.

Nach Meinung der niederländischen Behörden und Gerichte war der Kontakt zwischen Vater und Sohn nicht so eng, als dass er einer Ausweisung entgegengestanden hätte. Die Pflicht zum Schutz des Familienlebens gehe nicht so weit, dass ein Staat gehalten wäre, einen Ausländer so lange im Land zu behalten, bis sich Familienbande entwickelt hätten, argumentierte die niederländische Regierung. Parallel zu den Gerichtsverfahren, die der Ausweisung des Vaters galten, liefen vor niederländischen Gerichten auch noch Verfahren, in denen der Vater ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit seinem Sohn beanspruchte. Dies war ihm bislang unter anderem mit dem Hinweis verweigert worden, er habe sich erst, als seine Ausweisung drohte, um regelmäßigen Kontakt mit seinem Sohn bemüht. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob dem Vater ein Besuchsrecht zusteht, ist noch nicht getroffen. Der Gerichtshof rügte, die niederländischen Gerichte hätten es versäumt, die Verfahren zum Besuchsrecht und zur Ausweisung zu koordinieren. Mit der Ausweisung sei die Entscheidung über das Besuchsrecht vorweggenommen worden. Vor allem sei dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden, sich an den weiteren Verfahren zum Besuchsrecht zu beteiligen, obwohl dies offensichtlich erforderlich gewesen wäre. Wegen dieser Versäumnisse sei der Kläger in seinem Recht auf Achtung seines Familienlebens verletzt worden.

FAZ 26.7.2000, Seite 15

 

 

Kurzmitteilung in FamRZ 17/00

Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Eu GHMR vom 13.7.2000 Beschwerde Nr. 25735/94

veröffentlicht in englischer Sprache unter www.echr.coe.init

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Welche Richter am Amtsgericht Mettmann und Landgericht Wuppertal haben denn den vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Gunsten des Vaters entschiedenen Fall Elsholz verbockt? Die Entschädigung in Höhe von 35 000 Mark müsste man gerechterweise diesen  Richtern in Rechnung stellen.

 

 


 

 

 

Schadensersatz für einen deutschen Vater

Pressemitteilung des EGMR

Urteil in der Sache ELSHOLZ gegen DEUTSCHLAND

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am heutigen Tage schriftlich das Urteil in Sachen Elsholz gegen Deutschland verkündet. Der Gerichtshof stimmte mit 13 zu 4 Stimmen dafür, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (hinsichtlich des Rechtes auf ein Familienleben) vorgelegen haben, einstimmig, dass keine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention (Schutz vor Diskriminierung hinsichtlich der Achtung des Familienlebens) vorgelegen habe, und mit 13 zu 4 Stimmen dafür, dass eine Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vorgelegen habe. Gemäß Artikel 41 (gerechte Entschädigung) der Konvention sprach der Gerichtshof dem Beschwerdeführer DM 35.000,- (gefordert: DM 90.000,-- ) Schmerzensgeld und DM 12.584,26 Schadenersatz (wie gefordert) zu.

1. Grundsätzliche Umstände

Der Beschwerdeführer, Egbert Elsholz, deutscher Staatsbürger, geboren 1947, lebt in Hamburg. Er ist der Vater des Kindes C., am 13.12.1986 außerhalb einer Ehe geboren.

Der Beschwerdeführer hatte seit November 1985 mit der Mutter und ihrem älteren Sohn zusammengelebt. Im Juni 1988 zog die Mutter mit beiden Kindern aus der Wohnung aus. Der Beschwerdeführer hatte bis Juni 1991 weiterhin häufig Umgang mit seinem Sohn. Verschiedentlich verbrachte er auch seine Urlaub mit der Mutter und beiden Kindern. Danach allerdings kam der Umgang zum erliegen. Auf Befragen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Erkrath gab das Kind C. (5 Jahre alt) im Dezember 1991 in der Wohnung seiner Mutter vor, keinen weiteren Umgang mehr mit seinem Vater haben zu wollen.

Im Dezember 1992 wies das Amtsgericht Mettmann den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung eines Umgangsrechtes und eine gerichtliche Umgangsregelung zurück. Das Amtsgericht führte aus, dass der Umgang mit dem Vater dem Wohle des Kindes nicht diene.

Im Dezember 1993 wies das Amtsgericht Mettmann den neuerlichen Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung eines Umgangsrechtes zurück. Das Gericht bezog sich auf eine frühere Entscheidung aus Dezember 1992 und führte an, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Umgangsrechtes des Vaters mit seinem nicht ehelichen Kind gemäß § 1711 (2) des BGB nicht erfüllt seien. Es stellte weiterhin fest, dass das Verhältnis von Beschwerdeführer und Kindesmutter so gespannt sei, dass die Durchsetzung eines Umgangsrechtes nicht in Frage komme. Sollte das Kind gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Vater haben, würde es in einen Loyalitätskonflikt geraten, den es nicht bewältigen könne und der somit sein Wohl gefährden würde. Das Gericht setzte noch hinzu, dass es unwichtig sei, welches Elternteil für die Spannungen verantwortlich sei. Nach zwei längeren Gesprächen mit dem Kind, gelangte das Amtsgericht zur Überzeugung, dass bei Aufrechterhaltung von Kontakten mit dem Vater gegen den Willen der Mutter die Entwicklung des Kindes gefährdet sei. Außerdem führte das Amtsgericht aus, dass gemäß den Erfordernissen von § 1711 BGB alle Umstände des Falles deutlich und ausführlich erörtert worden seien. Aus dem Grunde hielt es die Einholung eines Gutachtens für überflüssig.

Am 21. Januar 1994 wies das Landgericht Wuppertal die Beschwerde des Beschwerdeführers ohne Anhörung zurück. Das Landgericht war wie der angefochtene Beschluss der Ansicht, dass die Spannungen zwischen den Eltern negative Auswirkungen auf das Kind hätten, wie sich das aus den Anhörungen des Kindes vom November 1992 (6 Jahre) und Dezember 1993 (7 Jahre) ergeben habe, und dass Kontakte mit dem Vater daher dem Kindeswohl nicht dienlich seien, und dass um so weniger, da diese Kontakte bereits seit zweieinhalb Jahren abgebrochen seien. Wer für diesen Kontaktabbruch verantwortlich sei, sei unwichtig. Was ausschlaggebend sei, sei der Umstand, dass in der gegenwärtigen Situation der Umgang mit dem Vater negative Auswirkungen auf das Kind habe. Diese Schlussfolgerung war nach Ansicht des Landgerichtes so überzeugend, dass es keine Notwendigkeit für die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens sah. Abschließend bemerkte das Landgericht, dass es nicht erforderlich gewesen sei, Eltern und Kind anzuhören, das es keinen Hinweis darauf gebe, dass eine derartige Anhörung ein positiveres Ergebnis für den Beschwerdeführer haben würde.

Im April 1994 erteilte eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Bundesverfassungsgerichtes dem Beschwerdeführer hinsichtlich seiner eingereichten Verfassungsbeschwerde einen Nichtannahmebescheid.

2. Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofes

Die Beschwerde wurde am 31. Oktober 1994 bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte eingereicht. Nach teilweiser Zulässigerklärung brachte die Kommission am 1. März 1999 einen Bericht heraus, in dem sie erklärte, dass es eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 (15 zu 12 Stimmen) ergeben habe, dass die Verletzung von Artikel 8 für sich genommen keinen separaten Fall darstelle ( 15 zu 12 Stimmen), und dass Artikel 6 (1) verletzt sei (17 zu 10 Stimmen). Sie verwies den Fall am 7. Juni 1999 an den EGMR. Der Beschwerdeführer hatte den Fall bereits am 25. Mai 1999 beim EGMR anhängig gemacht. Das Urteil wurde von einer aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer gefällt.

3. Urteilstenor

Der Beschwerdeführer beschwerte sich darüber, dass die Entscheidungen deutscher Gerichte, das zu seinem nicht ehelichen Sohne beantragte Umgangsrecht nicht einzuräumen, eine Verletzung von Artikel 8 EMRK darstellten, dass er unter Verletzung von Artikel 14 EMRK in Verbindung mit Artikel 8 EMRK diskriminiert wurde und dass gegen sein gemäß Artikel 6 (1) EMRK garantiertes Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren verstoßen worden sei.

Artikel 41

Der Gerichtshof konnte nicht feststellen, dass die entsprechenden Entscheidungen ohne Verletzung der Konvention anders ausgefallen wären. Nach Meinung des Gerichtshofes war jedoch nicht auszuschließen, dass bei zusätzlicher Beteiligung des Beschwerdeführers am Entscheidungsprozess seinen Wünschen mehr Genüge getan worden wäre und dass dieses seine künftigen Beziehungen mit seinem Sohne verändert hätten. Zusätzlich habe der Beschwerdeführer gewiss auch immateriellen Schaden durch Ängste und Sorgen erlitten. Somit schloss der Gerichtshof, dass der Antragsteller einen bestimmten immateriellen Schaden erlitten habe, der mit Feststellung einer Konventionsverletzung nicht hinreichend ausgeglichen sei, und erkannte ihm ein Schmerzensgeld von DM 35.000,-- zu.

Zudem sprach der Gerichtshof dem Beschwerdeführer die Summe von 12.584,26 DM an Kosten und Auslagen zu.

Richter Baka äußerte eine teilweise abweichende Meinung, die dem Urteil beigegeben ist, dieser abweichenden Meinung schlossen sich die Richterin Palm (Schweden) an, dazu die Richter Hedigan (Irland) und Levits (Lettland).

Deutsche Übersetzung über Dieter Mark, Bremen

 

VÄTERAUFBRUCH - INFO

für die Mitglieder des Bundesvereins. Nummer 16, Juli 2000

 

 

 


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