Meo-Micaela Hahne
Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. am 18.03.1947 in Heidelberg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 30.04.2012) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Mit Ablauf 30.04.2012 im Ruhestand. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Väternotruf gedenkt der Opfer staatlicher Diskriminierung.
No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Oberlandesgericht Hamm - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. April 2001 durch den Vorsitzenden
Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Gerber, Sprick,
und Weber-Monecke
beschlossen:
Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des 18. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 wird zurückgewiesen.
...
Die Wahl der
Mutter (und nicht des Vaters) als des allein sorgeberechtigten Elternteils eines neugeborenen Kindes ist legitim und aus tatsächlichen Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 99, 145, 164), zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt.
Bei dieser Rechtslage kam für die (nachträgliche) Begründung eines gemeinsamen Sorgerechts mit dem nichtehelichen Vater entweder eine außergerichtliche Lösung - letztlich in der Form eines Einvernehmens zwischen den Eltern - in Betracht oder die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, durch die das Elternrecht des Vaters mit den ggf. entgegenstehenden Interessen der Mutter unter vorrangiger Beachtung des Kindeswohls abzuwägen gewesen wäre. Daß das Gesetz von diesen Möglichkeiten den Weg der Einigung der Eltern durch übereinstimmende Sorgeerklärungen wählt, stellt die Verfassungsmäßigkeit des § 1626 a BGB nicht in Frage.
...
www.veternotruf.de/Bundesgerichtshof_XII_ZB_3-00_vom_04.04.2001.pdf
Meo-Micaela Hahne
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Meo-Micaela Hahne (* 18. März 1947) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof, seit November 2001 ist sie Vorsitzende des XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, der zuständig ist für Familienrecht und gewerbliches Miet- und Pachtrecht.
Leben [Bearbeiten]
Sie promovierte 1973 zum Thema Das Drittwirkungsproblem in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an der Universität Heidelberg. Ihre richterliche Karriere begann Meo-Micaela Hahne 1974 in Baden-Württemberg. Sie war zunächst in der Probezeit am Landgericht Mannheim und an der dortigen Staatsanwaltschaft tätig. Sie wurde 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim ernannt und 1984 Richterin am Landgericht Karlsruhe. Oktober 1987 wurde sie Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe. 1992 wurde sie Richterin am Bundesgerichtshof und gehört seither dem XII. Zivilsenat an. 1999 wurde Hahne stellvertretende Vorsitzende des Senats und im November 2001 als Nachfolgerin von Friedrich Blumenröhr Vorsitzende des XII. Senates.
Meo-Micaela Hahne befasst sich neben ihrer richterlichen Tätigkeit rechtswissenschaftlich durch Veröffentlichungen mit dem Familienrecht.
Weblinks [Bearbeiten]
* Pressemitteilung Nr. 82/01 des Bundesgerichtshofes vom 13. November 2001
* Literatur von und über Meo-Micaela Hahne im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
http://de.wikipedia.org/wiki/Meo-Micaela_Hahne
Kommentar Väternotruf:
Das ist schon recht dürftig, was man da so bei Wikipedia über Frau Hahne liest. Grad so als ob es weiter nichts interessantes zu berichten gäbe. Dabei ist Frau Hahne als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof an exponierter Stelle im Familienrecht tätig. Familienrecht hat ja auch was mit Familie zu tun und so fragen wir uns, ob Frau Hahn auch eine Familie hat und wenn ja welche? Fragen wird in Deutschland doch hoffentlich noch erlaubt sein - oder was meinen Sie sehr geehrte Damen und Herren Zensoren?
Nr. 82/2001
Zwei neue Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne und den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus-Jürgen Melullis zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
Frau Dr. Hahne ist 54 Jahre alt und stammt aus Heidelberg. Ihre Richterlaufbahn begann sie nach dem Abschluß ihrer juristischen Ausbildung im Jahre 1974 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Nach Tätigkeiten als Proberichterin bei dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde sie 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Hahne als Nachfolgerin des Ende Oktober 2001 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters Dr. Friedrich Blumenröhr den Vorsitz in diesem Senat übertragen.
Herr Dr. Melullis ist 57 Jahre alt und stammt aus Königsberg. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im April 1972 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Im November 1974 wurde er zum Richter am Landgericht Hamburg und - nach einem Wechsel zur Verwaltungsgerichtsbarkeit - im März 1982 zum Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ernannt. Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Melullis im November 1990 berufen worden. Er ist seither Mitglied des X. Zivilsenats. Daneben gehört er seit 1993 dem Kartellsenat an, seit Oktober 1998 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Melullis als Nachfolger des Ende Oktober 2001 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters Rüdiger Rogge den Vorsitz im X. Zivilsenat übertragen, dem unter anderem die Patent- und Gebrauchsmustersachen, ferner Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Werkvertragsrechts (ohne Bau- und Architektenrecht), des Reise-, des Schenkungs- und des Vergaberechts zugewiesen sind.
Karlsruhe, den 13. November 2001
Bundesgerichtshof
Mitteilung
der Pressestelle
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-422
Telefax (0721) 159-831
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/bgh82-01.html