Pressefreiheit


 

 

 

Pressefreiheit

Um es vorweg zu sagen, es gibt in Deutschland keine Pressefreiheit, es gibt  aber noch genug Blöde, die daran glauben.

Was veröffentlicht werden darf und was nicht, darüber bestimmen in Deutschland die Gerichte.

So z.B. die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Mauck, zuständig für "Pressesachen sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, soweit sie dieses Rechtsgebiet betreffen", wie es im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes heißt.

Pressefreiheit wird allenfalls Medien zugestanden, an deren Wirkungsmacht sich auch die Zivilkammer 27 die Zähne ausbeißen würde, so etwa der Süddeutschen Zeitung in ihrer Berichterstattung über den Fall des früheren Verdener Oberstaatsanwalt Hansjürgen Schulz, der bei einem Prozess am Landgericht Lüneburg u.a. wegen "Vorteilsannahme" angeklagt ist (Süddeutsche Zeitung 31.03.2016).

Ist man aber nicht von der Süddeutschen Zeitung, der BILD-Zeitung oder dem Spiegel, dann verbieten die deutschen Zensurkammern an den Landgerichten ohne viel Federlesen Berichterstattungen über ähnliche Vorfälle, so wie die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin.

 

 

 


 

 

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit

Am 06.11.2014 fand um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin statt, in dem es u.a. darum ging, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge bezüglich ihrer Person und ihrer Tätigkeit als Gutachterin auf der Internetseite www.vaeternotruf.de verbieten lassen kann.

Vorsitzender Richter war Richter Michael Mauck - Zivilkammer 27 - Geschäftszeichen 27 O 368/14. 

Auf Antrag von Birgit Heyer untersagte die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit Urteil vom 06.11.2014 die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.

Ausführlicher Bericht hier

Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig, wird am Landgericht Berlin eines schlechteren belehrt oder kommt in die Gummizelle.

 

 

 


 

 

 


Wie bestellt: Kammergericht segnet meinen BPK-Ausschluss ab Berlins Justiz so stramm auf Linie wie Berliner Presse

20. Dezember 2022

Boris Reitschuster

Was für ein Hütchenspiel: Wegen 2G durfte ich nicht mehr auf die Bundespressekonferenz. Dass diese als Anlass genommen wurde, mich auszuschließen, hat nun auch die zweite Instanz abgesegnet.

Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss.
...

Causa Boris Reitschuster - wer kritische Fragen stellt, fliegt raus, Schlaftabletten dürfen bleiben, wie in Deutschland mit formalen Tricks die Pressefreiheit beschnitten wird: "Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss. ... Die Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liest sich für mich als juristischen Laien absolut rätselhaft. Und sie erschüttert den Restbestand an Vertrauen in den Rechtsstaat, den ich noch hatte, massiv. Gefällt wurde die Entscheidung von Richterin Doerthe Fleischer. Deren politische Ausrichtung scheint eher nicht der meinen zu gleichen: Sie ist bekannt geworden dadurch, dass sie wegen einer angeblichen Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung eine Petition an den damaligen Regierenden Bürgermeister schrieb. Fast schon ein Treppenwitz: Sie erklärte damals laut Tagesspiegel, „sie wende sich direkt an den Regierenden, weil sie ‘in Bezug auf rechtliches Gehör und freie Meinungsäußerung‘ mit dem Justizsenator keine ‘guten Erfahrungen‘ gemacht habe.“ Aktuell, so schrieb Fleischer, „bestehe eine Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung der richterlichen Beschäftigten. Richterinnen hätten nun keine Ansprechpartner mehr bei vermuteter Diskriminierung.“ ... Im Beschluss des Kammergerichts heißt es nun zu meinem Ausschluss: „Zwar mag er – in inhaltlicher Hinsicht – nach wie vor ‘weit überwiegend über die Bundespolitik berichten‘…

Jedoch verwirklicht er dies – in örtlicher Hinsicht – nicht mehr ‘ständig‘ ‘aus Berlin und/oder Bonn‘, weil er sich seit geraumer Zeit laut seiner eidesstattlichen Versicherung vom 04.04.2022 (Anlage AS1, im Anlagenband) regelmäßig nur noch ein- bis zweimal im Monat in Berlin aufhält.“ Residenz-Pflicht? Weiter heißt es: „Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners, wonach der Verein ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten, ergibt, dass die Mitgliedschaft nicht nur an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist in Gestalt einer überwiegenden Berichterstattung über die Bundespolitik, sondern auch an einen bestimmten Aufenthaltsort während der Berichterstattung.“ Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht an Absurdität schwer zu übertreffen: Wegen der 2G-Regeln war mir die Teilnahme an den Bundespressekonferenzen verboten. Ich nahm dennoch online an fast jeder Bundespressekonferenz teil und stellte auch Fragen. Ohne das Verbot durch 2G hätte ich sie weiterhin nicht nur virtuell, sondern auch physisch regelmäßig besucht. Genau das – dass ich wegen der Diskriminierung nicht mehr vor Ort physisch teilnehmen durfte – wird dann faktisch als Anlass für den Ausschluss genommen. Und Berlins Justiz billigt dies. In meinen Augen gleicht das einem Hütchenspiel. Das bis dahin aktivste Mitglied wird ausgeschlossen, weil es sich nicht ständig in Berlin aufhält. Während andere Mitglieder – auch vor und nach 2G – nie in die Bundespressekonferenz kommen, weder ständig noch überwiegend über Bundespolitik berichten. Solange sie dabei nicht unangenehm, also mit kritischen Fragen auffallen, ist das offenbar kein Problem. Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie ihren Wohnsitz bis zu sechs Autostunden von Berlin entfernt haben. Der Wohnsitz spiele zwar keine Rolle, so hieß es in der Landgerichts-Entscheidung. Entscheidend sei, dass ich nicht oft genug in Berlin sei. Aber warum hätte ich das sein sollen, solange ich wegen 2G ausgeschlossen war und nur online teilnehmen konnte? Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie gar keine Parlamentskorrespondenten sind, wie es die Satzung eigentlich vorschreibt. Die Nennung entsprechender Beispiele ignorierte das Gericht (was allerdings laut meinem Anwalt aus juristischer Sicht im Eilverfahren anders als in einem Hauptverfahren rein formell korrekt ist). Die Satzung fordert ausdrücklich eine Berichterstattung nicht „von Berlin aus“, sondern „aus Berlin“. Ich war mehrere Jahre als Moskau-Korrespondent des „Focus“ in Berlin stationiert und berichtete weiter aus Moskau. Nicht einmal Putins Außenministerium kam – so wie die Bundespressekonferenz – auf die Idee, mir deswegen die Akkreditierung nicht mehr zu verlängern oder gar zu entziehen. ..."

 https://reitschuster.de/post/wie-bestellt-kammergericht-segnet-meinen-bpk-ausschluss-ab/

 

 

 

 

Doerthe Fleischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 01.01.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.10.1995 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.11.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Handbuch Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 01.11.2022: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 20.12.2022 - Die Causa Boris Reitschuster - wer kritische Fragen stellt, fliegt raus, Schlaftabletten dürfen bleiben, wie in Deutschland mit formalen Tricks die Pressefreiheit beschnitten wird: "Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss. ... Die Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liest sich für mich als juristischen Laien absolut rätselhaft. Und sie erschüttert den Restbestand an Vertrauen in den Rechtsstaat, den ich noch hatte, massiv. Gefällt wurde die Entscheidung von Richterin Doerthe Fleischer. Deren politische Ausrichtung scheint eher nicht der meinen zu gleichen: Sie ist bekannt geworden dadurch, dass sie wegen einer angeblichen Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung eine Petition an den damaligen Regierenden Bürgermeister schrieb. Fast schon ein Treppenwitz: Sie erklärte damals laut Tagesspiegel, „sie wende sich direkt an den Regierenden, weil sie ‘in Bezug auf rechtliches Gehör und freie Meinungsäußerung‘ mit dem Justizsenator keine ‘guten Erfahrungen‘ gemacht habe.“ Aktuell, so schrieb Fleischer, „bestehe eine Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung der richterlichen Beschäftigten. Richterinnen hätten nun keine Ansprechpartner mehr bei vermuteter Diskriminierung.“ ... Im Beschluss des Kammergerichts heißt es nun zu meinem Ausschluss: „Zwar mag er – in inhaltlicher Hinsicht – nach wie vor ‘weit überwiegend über die Bundespolitik berichten‘… Jedoch verwirklicht er dies – in örtlicher Hinsicht – nicht mehr ‘ständig‘ ‘aus Berlin und/oder Bonn‘, weil er sich seit geraumer Zeit laut seiner eidesstattlichen Versicherung vom 04.04.2022 (Anlage AS1, im Anlagenband) regelmäßig nur noch ein- bis zweimal im Monat in Berlin aufhält.“ Residenz-Pflicht? Weiter heißt es: „Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners, wonach der Verein ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten, ergibt, dass die Mitgliedschaft nicht nur an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist in Gestalt einer überwiegenden Berichterstattung über die Bundespolitik, sondern auch an einen bestimmten Aufenthaltsort während der Berichterstattung.“ Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht an Absurdität schwer zu übertreffen: Wegen der 2G-Regeln war mir die Teilnahme an den Bundespressekonferenzen verboten. Ich nahm dennoch online an fast jeder Bundespressekonferenz teil und stellte auch Fragen. Ohne das Verbot durch 2G hätte ich sie weiterhin nicht nur virtuell, sondern auch physisch regelmäßig besucht. Genau das – dass ich wegen der Diskriminierung nicht mehr vor Ort physisch teilnehmen durfte – wird dann faktisch als Anlass für den Ausschluss genommen. Und Berlins Justiz billigt dies. In meinen Augen gleicht das einem Hütchenspiel. Das bis dahin aktivste Mitglied wird ausgeschlossen, weil es sich nicht ständig in Berlin aufhält. Während andere Mitglieder – auch vor und nach 2G – nie in die Bundespressekonferenz kommen, weder ständig noch überwiegend über Bundespolitik berichten. Solange sie dabei nicht unangenehm, also mit kritischen Fragen auffallen, ist das offenbar kein Problem. Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie ihren Wohnsitz bis zu sechs Autostunden von Berlin entfernt haben. Der Wohnsitz spiele zwar keine Rolle, so hieß es in der Landgerichts-Entscheidung. Entscheidend sei, dass ich nicht oft genug in Berlin sei. Aber warum hätte ich das sein sollen, solange ich wegen 2G ausgeschlossen war und nur online teilnehmen konnte? Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie gar keine Parlamentskorrespondenten sind, wie es die Satzung eigentlich vorschreibt. Die Nennung entsprechender Beispiele ignorierte das Gericht (was allerdings laut meinem Anwalt aus juristischer Sicht im Eilverfahren anders als in einem Hauptverfahren rein formell korrekt ist). Die Satzung fordert ausdrücklich eine Berichterstattung nicht „von Berlin aus“, sondern „aus Berlin“. Ich war mehrere Jahre als Moskau-Korrespondent des „Focus“ in Berlin stationiert und berichtete weiter aus Moskau. Nicht einmal Putins Außenministerium kam – so wie die Bundespressekonferenz – auf die Idee, mir deswegen die Akkreditierung nicht mehr zu verlängern oder gar zu entziehen. ..." - https://reitschuster.de/post/wie-bestellt-kammergericht-segnet-meinen-bpk-ausschluss-ab/

 

 


zurück