Rainer Balloff
Dr. Rainer Balloff
Diplom-Psychologe und sogenannter Rechtspsychologe (gesetzlich nicht geschützter Titel)
Rainer Balloff
Rainer Balloff (* 10. Mai 1944 in Halberstadt) ist ein
deutscher Jurist und Psychologe. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie der Freien Universität
Berlin und Autor mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Rechtspsychologie.
Leben
Rainer Balloff wurde 1944 als Sohn einer Bankkauffrau und eines
Rechtsanwalts in Halberstadt geboren.
Er legte in Berlin im Jahr 1964 das
Abitur ab. Im Anschluss studierte er von 1964 bis 1969 Rechtswissenschaften und
von 1969 bis 1974 Psychologie.
1975 wurde Balloff am Institut für
Erziehungswissenschaften und Psychologie der Freien Universität von Berlin
angestellt. Im Jahr 1990 promovierte er dort zum Thema „Alleinerziehung und
gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung - Eine theoretische und
empirische Vergleichsstudie.“
In seinen Publikationen beschäftigt er sich
mit familienrechtlichen Aspekten der Rechtspsychologie wie Alleinerziehung,
Kindesentführung, Kindeswohl und Verfahrenspflegeschaft.
Schriften (Auswahl)
Alleinerziehung und gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
(Teil A). Freie Universität Berlin, Berlin 1990 (zugl. Diss. FU Berlin).
Kinder vor Gericht. Opfer, Täter, Zeugen. Beck, München 1992, ISBN
3-406-34087-3.
Gutachtliche Stellungnahmen in der sozialen Arbeit.
Luchterhand, Neuwied, Kriftel und Berlin 1993, ISBN 3-472-01698-1.
Kinder vor
dem Familiengericht. E. Reinhardt, München, Basel 2004, ISBN 3-497-01722-1.
Fortschritt durch Recht. Sozialpädag. Inst., München 2004, ISBN 3-936085-60-9.
Handreichung für Verfahrenspfleger. Kohlhammer, Stuttgart 2006, ISBN
3-17-018466-0.
Das Familienverfahrensrecht - FamFG. Bundesanzeiger-Verl.,
Köln 2009, ISBN 978-3-89817-644-6.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Balloff
vormals:
Freie Universität Berlin
FB Erziehungswissenschaft, Psychologie und Sportwissenschaft (FB 12)
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
"Institut für Gericht und Familie"
Institut für Gericht und Familie
IGF - Berlin
IGF Stephanstraße 25, 10559 Berlin-Wedding
Internet: www.igf-berlin.de
Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Und bist du nicht willig
Einem Scheidungskind droht die Einweisung in ein Heim, weil es seine Wochenenden nicht beim Vater verbringen will. Richter und Jugendamt wollen das ändern.
10.02.2007
Magazin - Seite M01,
Birgit Walter
Im Frühjahr rief ein besorgter Großvater in der Redaktion an. Er hatte in der Zeitung von Übergriffen eines Jugendamtes auf eine intakte Familie gelesen und befürchtete so ein Schicksal auch für seine Enkelin. "Kann man das Jugendamt wechseln?", fragte er. Seiner neunjährigen Lisa drohe allein deswegen eine Heimeinweisung, weil sie ihre Wochenenden nicht mit dem Vater verbringen wolle. In der Redaktion reagierte man ein bisschen ungläubig. "So schnell nimmt ein Jugendamt kein Kind weg", musste sich der Großvater anhören. Wenige Wochen später war er wieder am Telefon, mit tränenerstickter Stimme. Das Kind ist weg, sagte er, vom Jugendamt direkt aus der Schule geholt und fortgeschafft.
...
Lisa lebt derzeit bei ihrer Mutter, doch die Gefahr einer Heimeinweisung ist nicht gebannt. Die Pflegschaft für das Kind liegt seit Dezember bei einem Jugendamt im Land Brandenburg. Leider schätzt diese Behörde die Situation falsch ein. Sie legt fest und ordnet an, schriftlich. Zum Beispiel, dass Lisas nächster Umgang mit dem Vater am 26.1.2007, 16 Uhr im Hort zu beginnen hat. "Die Festlegungen sind einzuhalten." Vorschläge, wie das widerstrebende Kind dazu gebracht werden soll, liegen nicht bei.
Lisa wird ihrem Vater in absehbarer Zeit kaum verzeihen, dass er ihren Willen gebrochen hat. Der Vater, wir wollen das nicht außer Acht lassen, leidet auch unter dieser Entwicklung. Aber er hat auch zwei Jahre lang die Chance vertan, Lisas Zuneigung zu erwerben, statt sie zu erzwingen. Anna Meißner ist jetzt nach Berlin umgezogen und bringt ein entschlossenes Vertrauen in die Großstadt mit. Sie wird das Jugendamt wechseln. Sie hat Hoffnung dass die Menschen dort das Richtige für ihr Kind wollen. Mehr nicht.
ausführlich in:
Berliner Zeitung, 10./11.02.2007, Magazin
Eine Unsitte greift um sich
Plädoyer eines Rechtsexperten gegen schädliche Heimeinweisungen von Kindern
10.02.2007
Magazin - Seite M02
Birgit Walter
Über Scheidungskinder vor Gericht und das Agieren von Behörden in Familienrechtsfällen sprechen wir mit Rainer Balloff, 62, Rechtspsychologe an der Freien Universität Berlin. Der studierte Jurist und promovierte Psychologe bildet in Deutschland, Österreich und der Schweiz Gerichtsbegutachter aus. Zu seinen Veröffentlichungen gehört das Buch "Kinder vor dem Familiengericht" (Reinhardt Verlag München, 2004). In den nebenstehend geschilderten Fall ist Rainer Balloff nicht involviert.
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Ist es üblich, dass Jugendämter und Richter Kindern mit Heimeinweisung drohen, wenn sie etwa nicht folgsam zum Vater gehen wollen?
Eine solche Drohung ist absurd, sie verstößt gegen die Menschenwürde des Kindes. Eine Heimeinweisung wäre denkbar bei alkoholkranken Eltern, bei Sektenzugehörigkeit, eben bei Gefahren für das Kind. Aber offenbar ist es heute schick und modisch, der Ideologie des sogenannten Elternteilentfremdungssyndroms (Parental-Alienation-Syndrom, PAS) zu folgen. Deren Anhänger an Gerichten und Jugendämtern unterstellen grundsätzlich Manipulation durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, sobald es die Besuche mit dem anderen Elternteil ablehnt. Sie behaupten, das Kind sei unfrei ohne den fehlenden Vater oder die Mutter, deshalb bedürfe es für seine Entscheidung eines neutralen Ortes. In einigen Fällen erfolgte dann eine vorübergehende Heimeinweisung oder Pflegefamilie. Allein in Berlin-Brandenburg urteilen Familienrichter bis zu zehn Mal im Jahr in diesem Sinn. So etwas gab es früher nicht. Die Unsitte greift um sich.
...
An Neutralität mangelt es in dem hier geschilderten Fall offenbar sehr.
Er scheint höchst unprofessionell und zum Schaden des Kindes bearbeitet worden zu sein. Mit jedem erzwungenen Kontakt wird der Wille des Kindes gebrochen. Wenn sich der Fall verhält wie geschildert, braucht das Kind zunächst einmal zwei Jahre Ruhe, ohne väterlichen Kontakt. Diese Zeit muss genutzt werden, um den Faden zum Vater neu zu knüpfen - also die Mutter schickt ihm Zeugnisse und Fotos; er sollte das Recht haben, zu Weihnachten und zum Geburtstag Briefe zu schreiben und Kleinigkeiten zu schenken.
Das Gespräch führte Birgit Walter.
ausführlich in:
Berliner Zeitung, 10./11.02.2007, Magazin
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0210/magazin/0015/index.html
Anmerkung Väternotruf:
Und bist Du Trennungsvater nicht willig, dann musst Du zukünftig ein ganzes Jahr lange ein Probeabo von der Berliner Zeitung beziehen. Außerdem musst du ein Jahr lang Vorlesungen bei dem "Rechtsexperten" Dr. Rainer Balloff besuchen, einschlafen ist bei Androhung von Zwangshaft streng verboten. Gemeinsam mit der Journalistin Birgit Walter begibst Du Dich auf eine Fußwanderung von Berlin nach Canossa, damit Du - böser Trennungsvater - endlich erkennst, welcher böser Geist in Dir wohnt, der Dich dazu bringt, Deinem armen Kind so viel Leid anzutun, anstatt so wie von der Mutter gewollt und von Dr. Rainer Balloff empfohlen "zunächst einmal zwei Jahre Ruhe" zu geben und zwischenzeitlich "zu Weihnachten und zum Geburtstag Briefe zu schreiben und Kleinigkeiten zu schenken."
In diesem Sinne
Guten Abend
Deutschlandradio Kultur, Zeitfragen
08. Mai 2006
Und Papa holt mich am Wochenende
Gemeinsame Elternschaft nach der Kindschaftsrechtsreform
Von Sabine Voss
Mit Beiträgen von Roland Proksch, Rainer Balloff, Familienrichterin Susanne Müller, Frauke Decker - Zusammenwirken im Familienkonflikt, Rainer Sonnenberger - Väteraufbruch für Kinder e.V., Max, Katrin Bechler
Die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes.
Rainer Balloff.
in: Familie, Partnerschaft, Recht, 11/2005, 210-213.
"Verschiebungen sind hinzunehmen"
"... Es werden aber insbesondere in den zuletzt genannten Konstellationen im Nichtehelichenrecht einige bis heute herausragende Rechtspositionen der Mütter geschwächt und zum Teil sogar eleminiert (z.B. alleiniges Sorgerecht der Mütter in nichtehelichen Lebensgemeinschaften) und stärkt die sorgerechtliche und umgangsrechtliche Position der Väter.
Da es jedoch in einem modernen und zeitgemäßen Kindschaftsrecht nicht auf die `Rechte` der Erwachsenen, sondern auf Verantwortlichkeiten und Pflichten ankommt, sind diese Verschiebungen angesichts der Besserstellung und Stärkung der Positionen des Kindes hinzunehmen."
Rainer Balloff in: "Die Kindschaftsrechtsreform aus rechtlicher und rechtspsychologischer Sicht oder: Die Reform des Kindschaftsrechts, dein Name sei Schnecke."
in: "Praxis der Rechtspsychologie", November 1996, S. 82/83