Reinhart Lempp
Reinhart Lempp
Emeritierter Medizinprofessor, ehemaliger Mitarbeiter am Tübinger (Gutachten)Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie
geboren am 21.Oktober 1923 in Esslingen
"Reinhart Lempp wurde am 21. Oktober 1923 in Esslingen als letztes Kind einer kinderreichen schwäbischen Familie geboren. Sofort nach dem Abitur wurde er zum Wehrdienst eingezogen und überlebte den Krieg mit dem Verlust eines Unterarmes."
Eingezogen zum Wehrdienst nach dem Abitur, das dürfte wohl so um 1941 gewesen sein. Die Stationen seines Kriegsdienstes sind bisher nicht veröffentlicht. Nähere Informationen darüber könnten bei der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht - www.dd-wast.de zu erhalten sein. Allerdings bedarf die Einsichtnahme in die dort möglicherweise vorhandenen Unterlagen der Einwilligung von Reinhart Lempp, bzw. falls dieser verstorben sein sollte, der Abkömmlinge ersten Grades.
Siehe auch: "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WAST-Verordnung) - veröffentlicht am 09.04.1994 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 15, S. 107
Wegen seiner Behinderung studierte er an der Universität Tübingen zunächst kurz Jura und dann Medizin.
1957 Abschluss einer Weiterbildung in Psychiatrie
Sohn: Johannes Herwig-Lempp, Familientherapeut
Leute wie der Professor und als Gutachter tätige Wilfried Hommers, die als Gutachterin tätige Diplom-Psychologin Sybille Kurz-Kümmerle, Karl-Franz Kaltenborn und der Familientherapeut Jochen Schweizer scheinen fleißige Schüler von Herrn Lempp gewesen zu sein.
Auch bei Gunther Klosinski, Professor an der Abteilung für Kinder und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen, liegt es nahe, dass dieser ein Schüler von Lempp war, wobei von Klosinski - im Gegensatz zu anderen Lempp-Schülern - eine Reihe vernünftiger Aufsätze vorliegen.
Man braucht sich also über deren Ansichten nicht zu wundern, wenn man weiß woher sie kommen.
"The welfare of the child in custody disputes after parental separation or divorce"
Karl-Franz Kaltenborn, Reinhart Lempp
International Journal of Law, Policy and the Familiy, (1998), 12: 74-106
"Eine Pathologie der psychischen Entwicklung"
Reinhard Lempp, 1981
Wenn wir mal im Fremdwörterbuch Duden, 1997 nachschlagen lesen wir:
Pathologie: Wissenschaft von den Krankheiten, besonders von ihrer Entstehung und den durch sie hervorgerufenen organisch-anatomischen Veränderungen
Das mal auf den seltsamen Buchtitel von Lempp wörtlich übersetzt heißt:
"Eine Wissenschaft von den Krankheiten, besonders von ihrer Entstehung und den durch sie hervorgerufenen organisch-anatomischen Veränderungen (Pathologie) der psychischen Entwicklung"
Nun, dies ist wahrlich ein seltsamer Buchtitel. Nun weiß der Volksmund ja zu berichten, dass Psychiater mitunter recht seltsame Käuze sein sollen. Ob das hier auch so ist, mag dahin gestellt sein. Mal ganz sprachwissenschaftlich gesehen könnte man meinen, Lempp wäre der Ansicht, dass die psychische Entwicklung an sich eine Pathologie ist, oder sollten wir ihn nur falsch verstanden haben?
In dem Buch finden wir dann auch psychologischen Kostbarkeiten wie diese: "Das Kind ist einerseits noch Kind, in der Familie und ihren Maßstäben und Ordnungen verwurzelt, aber bereits in zunehmenden Maße unkindlichen Einflüssen ausgesetzt. Durch die zunehmend starke Streuung der körperlichen und seelischen Reifung mischen sich bereits in dieser Zeit sehr verschiedene Entwicklungsstufen"
Alles verstanden? Nein? Macht nichts, wir auch nicht. Onkel Bodo, der war promovierter Pathologe und Alkoholiker, würde sagen, das liegt daran, dass Sie kein Abitur haben - und da können Sie eben nicht mitreden.
Da fällt uns dann zu guter letzt nur noch ein Spruch aus dem "Sandmännchen" einer Kindersendung des DDR-Fernsehfunks ein, der immer mit folgendem sinnigen Spruch endete.
(Und) Hast Du Kummer oder Sorgen
dann schreib gleich morgen
an Frau Puppendokter Pille
mit der großen klugen Brille.
Oder neuzeitlich ausgedrückt:
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder im Zweifelsfall Ihren örtlich zuständigen Pathologen.
"Das Wohl des Kindes in §§ 1666 und 1671 BGB"
Reinhardt Lempp
in: "Neue Juristische Wochenschrift" - NJW, 1963, Heft 37, S. 1659-6662
Lempp trägt in diesem Aufsatz (eingereicht von einem Prof. Dr. W. Schulte der Universitäts-Nervenklinik), mit dem sich Lempp wahrscheinlich erstmals einer breiten Fachöffentlichkeit präsentierte - das wäre denn der Beginn einer steilen Karriere, die besser nie begonnen hätte - vor:
"... Es muss aber hier klar gestellt werden, ein natürlicher Anspruch auf das Kind kann nur von den Eltern begründet werden. Sind es nur noch Elternteile, besteht ein solcher Anspruch nur beim Kleinkind gegenüber der Person, die es in den ersten Wochen und Monaten aufgezogen hat, weil diese Bindung eine elementare ist.
... Gerade das Kleinkind und besonders das Schulkind erwartet eine klare Stellungnahme der ihn erziehenden Erwachsenen zur Umwelt, in `Schwarz-Weiß-Manier` als Gut und Böse, als Recht und Unrecht, kein ´teils-teils` und `sowohl als auch`" (S. 1661)
"Es wäre anzustreben, daß beim Vorschul- und Schulkind der Verkehr mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil möglichst eingeschränkt, vielleicht sogar vorübergehend unterbrochen wird, zumindest aber auf die völlige Freiwilligkeit des Kindes abgestellt wird.. Eine spätere Wiederaufnahme des Kontakts ist eher unter positiven Vorzeichen möglich, wenn eine solche Pause nach den stürmischen Zeiten der Scheidung angelegt war, als wenn der Verkehr zwangsweise durchgesetzt wurde. Das Kind bedarf zur harmonischen Entwicklung wenigstens bis zum 10. oder 12. Lebensjahr einer einheitlichen klaren Führung und Betreuung. Es wäre daher zu erwägen, ob nicht Scheidungen von Ehen mit Kindern unter 10 Jahren unzulässig sein sollten, sofern nicht ein Elternteil auf Sorgerecht und Verkehr von vornherein verzichtet. ..." (S. 1662)
Fazit:
Wer hier der Irre ist und wer der Nervenarzt, lässt sich manchmal nur schwer entscheiden. Im Zweifellsfall kann man den Irren aber am weißen Kittel ausmachen, denn welcher gesunde Mensch läuft schon freiwillig mit einem weißen Kittel herum.
Die Ehescheidung und das Kind. Ein Ratgeber für Eltern
Autor / Hg.: Lempp, Reinhart
Kösel Verl., 1976, Broschureinband, 57 Seiten.
ISBN/ISSN 3466301696
"Gerichtliche Kinder- und Jugendpsychiatrie"
Reinhart Lempp
Bern, Huber, 1983
"Familie im Umbruch"
Reinhart Lempp
Kösel, München 1986
Zur Umgangsbefugnis des nichtehelichen Vaters
Reinhart Lempp
in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1989, Heft 1, S. 16-17
"Die psychischen Grundlagen der Sorgerechtsentscheidung"
Reinhart Lempp
in: "Perspektiven der Rechtspsychologie"
Herausgeber Wilfried Hommers, 1991
S. 147-160
Nun wissen wir gar nicht, ob Herr Lempp Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat oder der interessierte Leser? Meint Herr Lempp wirklich "psychische" Grundlagen der Sorgerechtsentscheidung oder meint er "psychologische" Grundlagen?
Ist vielleicht auch egal, denn das Buch liest hoffentlich niemand mehr. Wenn doch, dann sei er gewarnt.9 Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wendet sich Lempp gegen ein eigenständige Umgangsrecht des nichtverheirateten Vater:
"Auch der neue Gesetzentwurf über ein Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters mit seinem Kind immer dann, wenn dieses Umgangsrecht dem Kindeswohl nicht ausdrücklich entgegensteht, verbessert die Situation kaum (Lempp 1989)."
Deutsche Sprache, schwere Sprache, könnte man meinen, offenbar scheint es da manchen Professoren nicht anders als einer türkischen Putzfrau aus Berlin Neukölln zu gehen.
Lesen wir weiter:
"Abgesehen davon, dass in dem Gesetzentwurf nicht unterschieden wird, ob überhaupt eine Beziehung zwischen dem Kind und dem nichtehelichen Vater besteht, ist dieses Gesetz nur notwendig und wirksam, wenn die Mutter den Kontakt zwischen dem Kind und Vater nicht gutheißt. Ist die Mutter mit dem Kontakt einverstanden, bedarf es keines Gesetzes. Ist die Mutter aber nicht damit einverstanden, dann bedeutet ein Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters ebenso wie des geschiedenen nichtsorgeberechtigten Elternteils, daß das Kind diesen Kontakt gegen den Willen der Mutter bzw. sorgeberechtigten Elternteil durchführen muß, was letztlich nur zu einer Belastung des Kindes führt, zumindest bei Kindern im Vorschulalter und Grundschulalter. Bei strenger Beurteilung stehen solche Sorgerechtsregelungen immer dem Kindeswohl entgegen." (S. 159)
Bei strenger Beurteilung, meinen wir, steht Herrn Lempp die Note 5 zu. Nicht nur wegen der Verwendung der deutschen Sprache, sondern auch wegen der Sprachverwirrung. Eben spricht er noch vom Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters und dann schreibt er "Bei strenger Beurteilung stehen solche Sorgerechtsregelungen immer dem Kindeswohl entgegen." Ja was denn nun, Umgangsrecht oder Sorgerrecht? Weiß Herr Lempp eigentlich wovon er spricht?
Mit der gleichen Argumentationslogik mit der Lempp 1989 nichtverheirateten Väter kein eigenständiges Umgangsrecht zubilligen wollte, argumentieren seine geistigen Erben im Jahr 2003 gegen ein eigenständiges Sorgerecht des nichtverheirateten Vaters. Herr Lempp ist Gott sei Dank in Rente, auch seinen geistigen Nachfolgern ist dies sehr zu wünschen. Um so eher, um so besser für die Väter und ihre Kinder.
Amen
22.02.2004
"Forensische Psychatrie und Psychologie des Kindes- und Jugendalters"
Hg: Reinhart LEMPP, Gerd Schütze, Günter Köhnken
Steinkopf-Verlag - DARMSTADT -1999
ISBN: 3-7985-1192-6
Beiträge von KLOSINSKI auf den Seiten 40-74
"Sorgerechtsverfahren"
"Gutachten im umgangsrechtlichen Verfahren"
"Gutachten im vormundschaftlichen Verfahren"
"Unglücklich machende Familienideale. Ihre Dekonstruktion in der Psychotherapie."
Jochen Schweitzer
in: "Psychotherapeut", 1/2004, S. 15-20
Der Autor, Prof. Dr. Jochen Schweitzer widmet diesen Aufsatz wie er schreibt: "Herrn Professor Dr. med. Reinhard Lempp", einen seiner beiden Tübinger Doktorväter.
Der Apfel scheint nicht weit von Stamm zu fallen, wie der Volksmund sagt. Und so scheinen auch bei Herrn Prof. Schweitzer, obwohl nach eigenen Bekunden selbst Vater, die Väter eine eher eigentümliche Rolle im Leben ihrer Kinder zu spielen.
Dies ist man ja bei Universitätsprofessoren schon fast gewöhnt, viele von ihnen scheinen ohne Vater aufgewachsen zu sein und haben dieses Defizit offenbar durch eine akademische Karriere zu füllen gesucht. Doch man hofft immer wieder das der Zustand der Besserung eintreten möge. Wer sollte das besser können als Professoren, die werden immerhin sehr gut bezahlt für ihre Tätigkeit. Doch wie sagte schon meine verstorbene Großcousine, die mit einem Professor verheiratet war: "Scheiß Frau Professor, ein richtiger Mann wäre mir lieber." Wo sie recht hat, hat sie recht.
Professor Schweitzer, der sich nach eigenen Bekunden auf Konzepte aus der Familiensoziologe, der systemischen Familientherapie sowie auf eigene klinische und Alltagserfahrungen bezieht, seine Alltagserfahrungen wollen wir ihm hier nicht streitig machen, zeigt in seinem Aufsatz auf wie man durch Dekonstruktion bestehender Ideale den Patienten helfen kann.
Nun hat die deutsche Familiengerichtsbarkeit und die ihr zuarbeitenden Professionen ja schon ihre Mühe mit der Konstruktion von Begriffen gehabt. Aber immerhin konstruierte Begriffe "Kindeswohl" und "Kindeswohl" sind bis in die letzte Provinz bekannt geworden und werden tagtäglich im Übermaß strapaziert, wenn es gilt noch die letzte sinnlose Gerichtsentscheidung zu begründen. Nun kommt Herr Schweitzer und will anscheinend dekonstruieren, also sozusagen die Begriffe wieder auseinandernehmen.
Hinsichtlich des im familiengerichtlichen Verfahren anzutreffenden Dogmas "Kinder brauchen ein Zuhause" - soll heißen, das sogenannte Wechselmodell ist großer Käse - finden wir bei Schweitzer die Dekonstruktion des Familienideals "Familien brauchen ein Heim". Da können wir Herrn Schweitzer ausnahmsweise einmal zustimmen.
Doch dann gerät Herr Schweitzer auf Wege, auf die wir ihm bei Verrat unserer Identität nicht folgen können.
Allein erziehende Familien sind unvollständig - Söhne brauchen ihren Vater.
Das ist für Schweitzer ein Familienideal, dass es zu dekonstruieren gilt.
Er führt dann ausgerechnet die traurige Meldung an, dass in US-amerikanischen Großstadtghettos, die schwarzen Väter bei ihren Kinder anscheinend mehr oder weniger nicht in Erscheinung treten. Anstatt nun darüber nachzudenken, wie diese Väter in die Lage versetzt werden, sich um ihre Kinder, die sie verdammt noch mal in die Welt gesetzt haben, besser zu kümmern, lobt Schweitzer die Erziehung durch die schwarzen Mütter: "Interessant sind Fälle, in denen zwei geschiedene Frauen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Haus- oder Wohngemeinschaft eine neue Form von Zwei-Eltern/Zwei-Kinder-Familie gründen. Dass man in Frauensolidarität Väter ganz gut ersetzen kann, ist den schwarzen Müttern in den amerikanischen Großstadtghettos schon lange vertraut"
Herrn Schweitzer sei zur persönlichen Weiterentwicklung das Buch
"Vatersehnsucht Annäherung in elf Essays"
von Gerhard Amendt
Bremen 1999, 50 DM, ISBN 3887224523
empfohlen, um sich mit den Folgen der Vaterlosigkeit schwarzer Kinder aus den US-amerikanischen Ghettos vertraut zu machen.
Schweitzer kritisiert dann das Familienideal "Kinder sollen sich von ihren Eltern lösen". Er schreibt: "In der jugendpsychiatrischen Psychotherapie treffen wir immer wieder auf Familien, in denen noch 14-jährige die Nächte regelmäßig im Bett der Eltern verbringen. ... Oft zeigen sich solche Familien bei näherem Kennenlernen als `Notgemeinschaften`, in denen etwa die Angst vor dem Tod eines erkrankten Mitglieds oder die Isolation der Familie in ihrem sozialen Umfeld sie intern sprichwörtlich `zusammenrücken` lässt. solche Bettarrangements haben meist wenig Erotisches an sich."
Ja, ja, diese Notgemeinschaften, wir wissen nicht so recht, wer da mit wem zusammenrückt, die Mutter mit dem Sohn oder der Vater mit der Tochter. Aber das ist ja auch egal, denn schließlich sind dies alles Notgemeinschaften. Davon sollten endlich einmal die Wildwasserberatungsstellen Kenntnis nehmen, alles Notgemeinschaften, die da so bei ihnen als vermeintliche Missbrauchsfälle vorgestellt werden.
Nachdem Herr Schweitzer fleißig dekonstruiert hat, will er aber auch mal konstruieren. Unter dem Titel "Die Konstruktion neuer, bekömmlicher Familienideale in der Psychotherapie" berichtet er u.a. von der Eheschließung zweier schwuler Partner und schlägt vor, dass "im Idealfall auch die Zustimmung durch und damit auch die `Ablösung im Guten` von der Herkunftsfamilie - z.B. indem die beiden Mütter ihre Söhne zum Traualter führen." S. 19/20
Wieso nur die beiden Mütter und nicht auch die beiden Väter, wenn denn Herr Schweitzer schon von der Herkunftsfamilie spricht. Ach so, in der Herkunftsfamilie gibt es angeblich gar keine Väter - dies lässt mehr über den Autor Herrn Schweitzer vermuten , als er sich womöglich selbst eingestehen kann.
Zu guter letzt berichtet Herr Schweitzer von einer Praxis im südlichen Senegal, wo das Kind, dass eine gute Erziehung bekommen soll, "die ersten sechs Jahre im Teilhaus der Mutter" lebt, "dann drei Jahre bei einem Onkel in der Kreisstadt, vom 9.-12. Lebensjahr bei einem anderen Onkel in der Provinzstadt und schließlich als Gymnasiast bei nochmals anderen Verwandten in Dakar"
Gibt es im Senegal eigentlich auch Väter? Und wenn ja, was machen die eigentlich? Vermutlich als Onkel die Kinder ihrer Schwestern und Brüder aufziehen.
Was Herr Schweitzer mit den vielen staatlich entsorgten Vätern machen würde, sei es ehemals verheiratet und sorgerechtsentzogen oder nichtverheiratet und staatlicherseits sorgerechtsdiskriminiert, wenn sie den in seine Klinik kämen und ihr Leid klagen würden, dass ihnen nun staatlicherseits das Recht auf Familie und Sorge um die eigenen Kinder abgesprochen wird, wir wissen es nicht. Vielleicht erzählt Herr Schweitzer den Vätern, dass auch er sich als Vater überflüssig fühlt: "Psychotherapeutisch tätige Väter - zu denen auch der Autor gehört -finden natürlich die Beobachtung schwererträglich, dass Männer vielerorts und vielleicht zunehmend in Familien überflüssig werden bzw. sich überflüssig machen."
Ist es wirklich schon so schlimm möchte man fragen und gleich den Notarzt rufen. War Herr Schweitzer zu lange im Senegal? Oder ist er ganz einfach ein treuer "Emma-Leser", dass er eine Realität konstruiert, die Alice Schwarzer nicht besser hätte konstruieren können?
Namensgleichheit mit:
Thomas Lempp
Universitätsklinikum Frankfurt am Main
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Leitender Oberarzt, Leiter der InstitutsambulanzHerr Dr. med. Thomas Lempp
Beauftragung am Amtsgericht Kassel