Richter


 

 

 

König Friedrich Wilhelm I.

In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

 „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

 

 

 

"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 

1939 - 1945

Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre

1914 -1918"

Text auf einer nationalsozialistischen Gedenktafel. Angebracht, behördlich genehmigt und täglich zu sehen im Amtsgericht und Landgericht Flensburg. Die Flensburger sind offenbar stolz auf ihre nationalsozialistische Vergangenheit. Wie sagte doch Bertolt Brecht so zutreffend: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.", in Bitburg, in Mölln in Halbe oder auch in Flensburg, der letzten Hauptstadt des nationalsozialistischen "Großdeutschen Reiches" unter dem Hitler-Nachfolger Admiral Karl Dönitz, mitverantwortlich für den Tod von 27.000 deutschen U-Bootfahrern und Tausenden Seeleuten der Alliierten - http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_D%C3%B6nitz

 

 


 

 

 

Richterdatenbank

http://www.richterkontrolle.de/?q=richter

 

 

 

Seiten in der Kategorie „Richter (Deutschland)“

Es werden 98 von insgesamt 98 Seiten in dieser Kategorie angezeigt:

A

* Friedrich Aichberger

B

* Kai Bahlmann

* Anton Baumgartl

* Michael Beck (Politiker)

* Dirk Behrendt

* Götz Berger

* Walter Bettges

* Peter Bilsdorfer

* Dieter Birk

* Heribert Blens

* Eckart Bode

* Ehrhardt Bödecker

* Hans Böhmcker

* Franz-Hermann Brüner

C

* Ninon Colneric

D

* Gero Debusmann

* Karl Dickel

* Kurt Ditzen

* Heinz Droßel

E

* Hans Eißler

* Kirsten Erl

F

* Ingrid Fickler

* Hans Filbinger

* Horst Frehe

* Irmgard Fuest

G

* Erich Gerhold

* Karl Glockner

* Georg Grimm

* Dieter Gruschke

H

* Rainer Haas

* Alfred Hartenbach

* Emil Hartwich

 

H (Fortsetzung)

* Florian Havemann

* Martin Henssler

* Peter Hentschel

* Ruth Herz

* Horst Hilpert

* Ernst E. Hirsch

* Lutz Hoffmann (Richter)

* Frank Holzke

* Andreas Hoppert

* Wolfgang Hurnik

I

* Heinrich Illers

K

* Winfried Kluth

* Stephan Körner (Richter und Politiker)

* Hans-Peter Korte

* Otto Kretschmer (Politiker)

* Johann Krieger (Politiker)

* Leo Kullmann

* Peter Kurz

L

* Claus Lambrecht

* Wilhelm Lattmann

* Guido Leser

* Margrit Lichtinghagen

M

* Franz Mai

* Friedrich Merz

* Franz Flamin Meuth

* Peter Meyer (FW)

* Erwin Müller (Politiker)

N

* Guido Neumann

O

* Henry Ormond

* Heribert Ostendorf

P

* Matthias Pechstein

* Adalbert Podlech

* Alois Prebeck

 

P (Fortsetzung)

* Albert Pütz

R

* Bodo Richter

* Karl Roemer

* Dieter Rössner

* Hans-Dietrich Rzadtki

S

* Georg von Sachsen-Meiningen (1892–1946)

* Stefan Sarrach

* Udo Schaefer

* Friedrich Schäfer

* Thomas Schäuble

* Bobby Schenk

* Sylvia Schenk

* Ronald Schill

* Bernhard Schlink

* Carl August Schröder (Richter)

* Ulrich Seibert

* Johannes Singer

* Fritz Solmitz

* Wilhelm Stäglich

* Heinrich Stüber

V

* Wolfram Viefhues

* Hans-Jochen Vogel

* Friedrich Voss

* Ulrich Vultejus

W

* Gustav Wabro

* Elmar Wadle

* Renatus Weber

* Ulrich Wetzel

* Dieter Wiefelspütz

* Joachim Wieland

* Henner Wittling

* Guido Wolf

Z

* Hans-Jürgen Ziemann

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Richter_(Deutschland)

 

 

 


 

 

Disziplinarrecht und Richteramt

...

Der Gesamtzahl der betroffenen Personen von 20.101 Berufsrichtern (458 im Bundesdienst, 19643 im Landesdienst) und 5.122 Staatsanwälten5 ist der große Ansehensverlust für die Justiz bei Verfehlungen dieser Amtsinhaber gegenüberzustellen.

...

5 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Stand 2011/Stichtag 31.12.2008) www.destatis.

de/Weitere Themen/Rechtspflege/Gerichte und Personal/Das richterliche Personal teilt sich auf

die Gerichtsbarkeiten wie folgt auf: ordentliche Gerichtsbarkeit 14.811, Arbeitsgerichtsbarkeit

986, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.928, Finanzgerichtsbarkeit 595, Sozialgerichtsbarkeit 1.638

Richter.

 

Disziplinarrecht und Richteramt

Claudius Fischer

Lang, Peter, Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (3. Juli 2012)

http://www.amazon.de/Disziplinarrecht-Richteramt-Claudius-Fischer/dp/3631614128/ref=sr_1_sc_1?ie=UTF8&qid=1350254602&sr=8-1-spell

 

 

 

11.1 Personal der Rechtspflege

Stichtag jeweils 1.1., Stichtag für Richter/-innen und Staatsanwälte/-anwältinnen 31.12. des Vorjahres.

1 Ohne Anwaltsnotare/-notarinnen.

2 Tätigkeit als Anwalt/Anwältin neben dem Amt des Notars/der Notarin.

Richter/-innen Staatsanwälte/-anwältinnen im Landesdienst

Rechtsanwälte/ -anwältinnen | 1

Anwaltsnotare/ -notarinnen | 2

Hauptberufliche Notare/Notarinnen

Anzahl

1995 21624 3821 65576 8715 1 628

2005 19931 5106 125015 7554 1 616

2009 19643 5122 143647 6730 1 586

2010 19754 5092 146661 6590 1 582

2011 19953 5146 149323 6356 1 561

dar. Frauen 7744 2 127 49 184 688 111 

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/GesellschaftundStaat/Justiz.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Kommentar Väternotruf:

149.323 Rechtsanwälte überschwemmten im Jahr 2011 die Bundesrepublik Deutschland. Die wollen alle gut verdienen und deswegen ist Deutschland auf dem besten Weg zum Anwaltsstaat.

Wofür in der DDR sich die Stasi Tag und Nacht abplagte, der Überwachungsstaat, ist Dank Anwaltsschwemme im Jahr 2011 traurige Realität in Deutschland geworden.

Noch mehr Anwälte und Deutschland schafft sich selber ab. Anwälte in die Produktion, das ist das humanistische Motto des heutigen Tages. Anwaltszulassungen rigoros kürzen, das gebot der Stunde.

In einem ersten Schritt wäre die Zahl der Anwälte auf unter 100.000 zu drücken. In einem zweiten auf unter 50.000, dann hat der Friede in Deutschland wieder eine Chance.

13.10.2012

 

 


 

 

 

Thome: »Die Justiz braucht mehr demokratische Legitimation«

Richter Hendrik Thome über Vetternwirtschafts-Vorwürfe gegen NRW-Justizminister Limbach und Probleme bei der Berufung hoher Beamter in Gerichten.

 02.01.2024:

 ... Nordrhein-Westfalens Grünen-Justizminister Benjamin Limbach steht seit Monaten wegen des Versuchs, das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts Münster mit einer Bekannten zu besetzen, in der Kritik. Wie beurteilen Sie den Vorgang? Ich wäre da vorsichtiger mit meiner Kritik. Das Besetzungsverfahren weist mehrere Besonderheiten auf. Limbach hat nicht einfach das laufende Besetzungsverfahren der alten Landesregierung zu Ende geführt, sondern es für eine weitere Kandidatin geöffnet. Das ist zulässig, denn die Besetzung des Postens ist eine Regierungsentscheidung. Die neue Kandidatin war Verwaltungsrichterin und ist seit vielen Jahren Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium. ... Wenn wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken wollen, dann muss die Richterschaft außerdem diverser werden. Es fehlen insbesondere Leute mit Migrationshintergrund, aus der Queer-Community und – vielleicht besonders wichtig – Arbeiterkinder. ...

Wird also der Fall Limbach künstlich hochgekocht? Das ist einfach dumm gelaufen. Wenn es in Zukunft anders und besser laufen soll, brauchen wir mehr Selbstverwaltung in der Richterschaft und Wahlausschüsse, die demokratisch in Personalfragen entscheiden. Auch die Justiz braucht mehr gesellschaftliche Verankerung und demokratische Legitimation.

 https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178891.nrw-justizminister-thome-die-justiz-braucht-mehr-demokratische-legitimation.html.

 

 

Hendrik Thome (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn (ab 28.07.1994, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.07.1994 als Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 19. Amtsgericht Duisburg-Hamborn - GVP 01.01.2024: Richterrat.

 

 

 

Kommentar:

Warum nach Ansicht von Herrn Thome "Leute mit Migrationshintergrund, aus der Queer-Community und – vielleicht besonders wichtig – Arbeiterkinder" als Richter fehlen, erschließt sich auch bei gutwilliger Betrachtung nicht. Ein Gericht ist ja keine Volksversammlung, was es braucht, sind Richter/innen mit Herz und Verstand, daran mangelt es, ob die dann hetero, bi, homo, trans oder ehemalige Arbeiterkinder:Innen sind und in ihrer Freizeit in den Swingerklub gehen, ist völlig Wurst, so lange sie aus ihrer Gerichtsverhandlung keine private ideologische Veranstaltung machen.

Es kann ja wohl nicht sein, dass in der einen Familienabteilung ein queerer Richter und eine Tür weiter ein Heterorichter sitzt und beide je nach sexueller Neigung völlig anders urteilen, das wäre dann keine Rechtsprechung, sondern Gesinnungsjustiz. Nächstens wird noch eine Quote eingeführt, nach der mindestens 50 Prozent der Richter Mitglied der Grünen sein müssen, grad wie in der DDR, nur war da das Parteibuch rot. Ob ein queerer Richter in einer gerichtsüblichen Zivil- oder Strafsache anders urteilt als ein Normalorichter wie es Herr Thome vermutlich ist. Aber vielleicht will Herr Thome ja noch gesonderte Spruchkammern mit queeren Richtern einrichten, die man als queere Person wählen kann, wenn man sich grad mit einem Heteronachbarn, um den Maschendrahtzaun streitet, ob dieser beidseitig in pink oder doch eher in traditionellen schwarz angepinselt wird. Dem woken grünen Zeitgeist wäre das zuzutrauen, die bringen es glatt noch fertig, heterosexuellen Menschen das Händchenhalten zu verbieten, Zeugung findet dann nur noch im Labor statt. Selbst das ist noch zu sehr hetero, da ja klassischerweise ein Spermium mit einer Eizelle miteinander verschmelzen müssen, daher dann also besser klonen. Alle Neumenschen werden ab so fort geklont aus Ricarda Lang und Karl Lauterbach, Schöne Neue Welt.

 

 

 

 



 

 

Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung

Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.

Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.

... 

03.02.2022

https://hallespektrum.de/nachrichten/soziales/richter-als-impfdraengler-angeklagt-vorwurf-der-urkundenfaelschung/414152/

 

 

 

Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung

Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.

Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.

Der 1965 geborene Richter soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung bestätigen sollte.

Das Schreiben habe den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht strafbar.

Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet worden war.

Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

07.02.2022

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236719139/Lauterbach-kritisiert-Soeder-Gefaehrdet-Glaubwuerdigkeit-von-Politik.html

 

 

 


 

 

 

Kinderpornografie aus Strafakten geholt – Ex-Richter verurteilt

Nachdem bei ihm mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen gefunden wurden, wurde ein ehemaliger Augsburger Richter verurteilt. Einen Teil der Dateien hatte er sich aus Strafakten beschafft.

Ein ehemaliger Richter am Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe einen Teil der mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Montag.

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung und daraufhin mehrere Medien berichtet.

Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni 2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher. Zum Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter tätig.

03.08.2021

https://www.welt.de/vermischtes/article232899831/Augsburg-Kinderpornografie-aus-Strafakten-geholt-Ex-Richter-verurteilt.html

 

 

 

Diese Strafe klingt nach Kumpel-Justiz

...

Ein hochrangiger Richter am Münchener Oberlandesgericht war jahrelang damit befasst, über Straftäter zu urteilen, die Bilder von Kindesmissbrauch gesammelt und sie zur Befriedigung ihrer abwegigen Triebe benutzt hatten.

Der Richter jedoch nutzte die Ermittlungsakten auch für seine eigenen Zwecke: Er besorgte sich in mindestens vier Fällen Fotos missbrauchter Kinder aus Strafakten, auf die er durch seine Stellung Zugriff hatte. Dies ergaben Ermittlungen gegen den Richter, der mittlerweile seines Amtes enthoben wurde.

...

Das Amtsgericht Augsburg stellte den Mann nicht vor Gericht, sondern verhängte gegen den ehemaligen Richter lediglich eine geringe Geldstrafe: 150 Tagessätze à 30 Euro.

...

03.08.2021

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article232908139/Richter-sammelt-Kinderpornos-Diese-Strafe-klingt-nach-Kumpel-Justiz.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal heißt es, der Richter wäre vom Landgericht Augsburg, mal heißt es, er wäre vom Oberlandesgericht München. Irgend jemand muss da schlecht recherchiert haben.

 

 

 

 


 

 

 

 

Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht

Nicht faul, aber zu gründlich

von Christian Rath

05.12.2012

Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an. 

Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".

...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/

 

 

 


 

 

Während Prozess in Dachau

Mann erschießt Staatsanwalt in Gerichtssaal

Mittwoch, 11.01.2012, 17:01

Ein Mann hat am Mittwoch während eines Prozesses am Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen.

Wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, gab der Mann in einer laufenden Verhandlung drei Schüsse auf den Anklagevertreter ab. Es werde vermutet, dass es in dem Fall um eine Unterhaltssache gegangen sei.

Mehr dazu in Kürze auf FOCUS Online

http://www.focus.de/panorama/welt/waehrend-prozess-in-dachau-mann-erschiesst-staatsanwalt-in-gerichtssaal_aid_701521.html

 

 


 

 

 

"Attacken des Präsidenten auf  Thomas Fischer"

Prof. Dr. Thomas Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Bundesgerichtshof / 2. Strafsenat (ab 01.07.2000, ..., 2011) - ab 02/2011 kommissarische Leitung des 2. Strafsenates. Die Zeit 06.10.2011: "Klaus Tolksdorf, Präsident am Bundesgerichtshof: Professor Fischer scheint gelegentlich in Gefahr, die Grenzen der Zurückhaltung aus den Augen zu verlieren. ... Wer Richter aus dem 2. Strafsenat anspricht, trifft auf Menschen, die den Attacken des Präsidenten auf  Thomas Fischer fassungslos gegenüberstehen. ... Der große Streit im BGH liegt nun beim kleinen Verwaltungsgericht Karlsruhe."

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Unsere Meinung über die diskriminierende Rechtsprechung am Bundesgerichtshof gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ist bekannt. Schon allein aus diesem Grund wollen wir Richter Fischer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gerne die Daumen drücken. 

 

 


 

 

 

Arbeiten als Richter

Für viele Referendare oder bereits fertig gewordene Assessoren stellt sich die Frage, ob das (voraussichtliche) Ergebnis der beiden Staatsexamina ausreicht, um im Staatsdienst als Richter arbeiten zu können.

...

http://www.juristenkoffer.de/richter/laenderuebersicht.htm

gefunden am 10.09.2011

 

 

 


 

 

 

Ministerium will Richter wegen seiner Hobbys zum Psycho-Test zwingen

Ulm/Mannheim. Ein Ulmer Richter fühlt sich von seinen Vorgesetzten gegängelt und klagt gegen das Land. Das hat wegen dessen Hobby der Synchronizität und der Zahlenmystik eine psychiatrische Untersuchung angeordnet.

Die Juristerei gilt gemeinhin als trockene Angelegenheit. Als eine Disziplin, die nur wenig Platz zur freien Interpretation lässt, und mit den Geheimnissen der Esoterik und mystischer Gedankenwelten schon gar nichts am Hut hat. Das Recht ist etwas handfestes, pragmatisch und eng an den Buchstaben des Gesetzes gebunden.

Insofern sind Richter in Prozessen stets um Klarheit und Wahrheit bemüht und nicht gerade für humoristischen Freisinn bekannt. Wenn aus diesem engen Verhaltensmuster einer der ihren ausschert und durch seine Nonkonformität auffällt, wird der Kollege schnell selbst zum Fall. Und zu solch einem „Fall“ ist schon vor Jahren ein Ulmer Richter geworden, der seinen Vorgesetzten trotz seiner langen beruflichen Laufbahn suspekt vorkommt – jedenfalls seine Interessen in der Freizeit, in der sich der 61-Jährige mit so unjuristischen Themen wie der Zahlenmystik und der Synchronizität beschäftigt.

Jedem sein Hobby, mag man denken. Dieses aber hat den Richter in argen Zwist mit seinem Dienstherrn gebracht, der an der geistigen Zurechnungsfähigkeit des Juristen zweifelt und deshalb seit fast vier Jahren versucht, den Mann zur psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu verpflichten. „Ich bin doch nicht verrückt“, schimpfte der in Verdacht geratene jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, wo er sich standhaft gegen den angeordneten „Seelen-Striptease“ wehrt, wie er sich ausdrückt. Gewissermaßen ist der VGH die letzte Instanz für den Richter, der seit Jahren selbst in die Mühlen der Mühlen geraten ist.

So weit der formale Ablauf. Die Geschichte, die sich hinter dem Fall verbirgt, reicht allerdings bis ins Jahr 1998 zurück. Damals war der Richter dienstlich schlecht beurteilt worden, was nicht nur seiner Karriere geschadet habe, sondern auch eine anstehende Beförderung verhinderte. „Jeder geht anders mit solchen Brüchen um“, sagte er. Er habe sich daraufhin so seine Gedanken gemacht, der Philosophie zugewandt und der Zahlenmystik. Denn ihm seien merkwürdige Synchronizitäten aufgefallen, also Duplizitäten von Ereignissen, die er in einen Zusammenhang mit seinem Karriereknick brachte.

Nach dem Internet-Lexikon Wikipedia versteht man unter Synchronizität „zeitnah aufeinander folgende Ereignisse, die nicht über eine Kausalbeziehung verknüpft, jedoch durch konkreten Informationsbezug als miteinander verbunden, aufeinander bezogen erkennbar“ sind. Das Prinzip der Synchronizität wird meist in einem Kreuz zweier sich jeweils diametral gegenüberstehenden Begriffen wie Zeit und Raum auf der einen und Kausalität und Synchronizität auf der anderen Seite dargestellt.

All diese Beobachtungen in seiner Freizeit hat er in einem Buch „Der Befehl Gottes“ zusammengefasst. Tatsächlich sieht der bibel- und philosophiefeste Jurist hinter Zahlen und Daten oft versteckte Hinweise auf Bibelstellen, die dann inhaltlich wiederum zu den realen Erlebnissen passten. Bislang liegt allerdings nur ein Manuskript vor, erschienen ist das Werk bislang nicht.

Nach den Worten des Richters sind darin tatsächlich reale Beobachtungen der Ulmer Justiz aus den Jahren 1998 bis 2002 aufgelistet und in einen Zusammenhang zueinander gestellt. Immer wieder taucht in dem Buch der Name Karlmann Geiß auf, dem früheren Präsidenten des Landgerichts Ulm und späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs, dem der Richter fachlich nicht an der Robe flicken will. Geiß erscheint in den Gedanken des Richters aber als jene graue Eminenz, die ihm zeitlebens seine Karriere erschwert hat.

Letztlich ausschlaggebend für die Anordnung zur psychiatrischen Untersuchung war ein Schreiben des Verlags, der das Buch auf den Markt bringen wollte. In dem Schreiben an das Justizministerium wird beantragt, den Richter für noch ausstehende Buch-Recherchen an die apostolische Nuntiatur in Rom abzuordnen. Außerdem wurde von einem „fürchterlichen Ereignis“ geschrieben, dass der Richter durch seine Recherchen an der diplomatischen Vertretung des Heiligen Stuhls eventuell abwenden könne. Auch der Richter selbst soll an das Präsidium geschrieben haben, dass das Buch für ihn Vorrang vor seiner richterlichen Tätigkeit habe. Von dem Verlags-Schreiben will er nichts gewusst haben. Die Gleichheit seines Geburtstages mit dem Todestag Franz Kafkas ist für den Richter nicht nur eine Auffälligkeit, sondern auch ein Auftrag: „Man kann das menschliche Leben nicht auf die Ratio allein reduzieren, sondern muss sich fragen, wo deren Grenzen liegen.“

Für den damaligen Ulmer Landgerichtspräsidenten Manfred Schmitz war es jedoch ein Alarmzeichen. Er sprach vor dem Verwaltungsgerichtshof jetzt von einem Richterkollegen „sui generis“, ohne allerdings die damit gemeinte Eigenart näher zu spezifizieren. Auffälligkeiten in der Verhandlungsführung oder den Urteilen des ins Zwielicht geratenen Kollegen habe er aber nicht gesehen. Dennoch seien ihm mit dem genannten Verlagsschreiben Zweifel an dessen Befähigung zur Richtertätigkeit gekommen. Das war im Juli 2007. Schon zuvor aber fühlte sich der über viele Jahre kritisch beäugte Richter gegängelt. Im Februar 2006 hatte das Präsidium des Ulmer Landgerichts beschlossen, den langjährigen Zivilrichter an das Strafgericht zu versetzen und mit dem Vorsitz des Jugendschöffengerichts zu betrauen. In den Augen des Richters eine Schikane, weil Straf- und Zivilrecht überhaupt nicht zueinander passten und ein völlig anderes Denken erforderten.

Das ging gut bis zu jenem Gespräch im Mai 2007 beim Landgerichtspräsidenten. Nachdem das Justizministerium daraufhin die amtsärztliche psychiatrische Untersuchung anordnete, ließ der Richter sich krank schreiben und kehrte erst wieder im November 2008 in den Dienst zurück. Dann allerdings wieder als Zivilrichter, was er bis heute unbeanstandet ist.

Das Land Baden-Württemberg hält die Verfügung zu der Untersuchung dennoch aufrecht, wogegen der Richter jetzt Klage führt. Wie der Verwaltungsgerichtshof darüber entscheiden wird, steht noch offen. Allerdings deutete dessen Vorsitzender Richter vorsorglich darauf hin, dass derartige Grundverfügungen und mithin Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte an strenge Kriterien gebunden seien.

Derlei zwingende Gründe sieht aber der Rechtsanwalt des Richters nicht. Er nannte seinen Mandanten einen „Michael Kohlhaas-Typ“, der sich mit den starren Strukturen des Justizapparates schwer tun möge. Deshalb an seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit zu zweifeln und ihn zum Psychiater zu schicken, ohne dienstliche Auffälligkeiten und Fehlverhalten belegen zu können, halte er nicht für gerechtfertigt.

05.10.2011

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Ministerium-will-Richter-wegen-seiner-Hobbys-zum-Psycho-Test-zwingen;art4329,1144329

 

 


 

 

 

Ein Rechtsprecher bricht auf zu neuen Ufern

Marbach Der Amtsrichter Klaus Randoll verlässt nach 19 Jahren seine Dienststelle und wechselt nach Brackenheim. Von Andrea Opitz

Klaus Randoll ist Jugendrichter, Vorsitzender des Schöffengerichts, Zivil- und Vormundschaftsrichter. Jetzt bereitet er seinen Abschied vom Amtsgericht Marbach vor. Vor allem angesichts des guten Verhältnisses zu den Mitarbeitern falle ihm der Abschied schwer, sagt der 51-Jährige im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn seine Kollegen seien im Laufe der Jahre zu guten Bekannten geworden. Aber: "Auch in Brackenheim habe ich eine tolle Truppe gefunden."

Nach dem Abschluss des zurzeit anhängigen Verwaltungsverfahrens, in dem der 65-jährige jetzige Direktor des Amtsgerichts Brackenheim gegen seine Versetzung in den Ruhestand klagt, ist für Klaus Randoll der Weg zur Direktorenstelle geebnet. Als Karriereschritt sieht Klaus Randoll seinen Wechsel ins Amtsgericht Brackenheim allerdings nicht wirklich. Vielmehr möchte er neue Wege gehen. Einen Posten als Amtsvorstand habe er immer schon angestrebt. Für diesen Job ist er jetzt bereits abgeordnet. "Es ist ein angenehmes Arbeiten in einer familiären Einheit", hat Klaus Randoll festgestellt. Denn im Amtsgericht Brackenheim ist lediglich ein Richter beschäftigt. Der 51-Jährige ist somit Straf- und Zivilrichter sowie Amtsvorstand in Personalunion. Und dies stellt für den Gesetzeshüter eine besondere Herausforderung dar.

Dem Marbacher Amtsgericht hat Randoll noch nicht komplett den Rücken gekehrt. Bis zum 1. April ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und zusätzlich für die Betreuungsverfahren zuständig.

"Ich habe sicher nicht immer richtig entschieden", resümiert der Amtsrichter. Dass er in einem seiner Urteile "total danebengelegen" habe, sei ihm allerdings noch nie passiert. "Wenn ich jemanden zur Haftstrafe verurteilt habe, dann zurecht", betont der Jurist. Zahllose Verfahren hat Randoll in den vergangenen 19 Jahren in Marbach geführt. Tausende von Urteilen hat er gesprochen.

Einige Fälle sind ihm besonders im Gedächtnis geblieben. In den ersten Jahren als Amtsrichter habe er beispielsweise ein Mädchen aus der Obhut ihrer Eltern nehmen müssen. Der Vater habe dann einige Geiseln in seine Gewalt gebracht und wollte mit Klaus Randoll verhandeln. "Da geht einem einiges durch den Kopf", erinnert sich der Richter. Ein Sondereinsatzkommando hat die brenzlige Situation schließlich gelöst.

Auch als eine Spezialeinheit vor einigen Jahren die Marbacher Innenstadt abgesperrt hat um zu verhindern, dass Zeugen in einem Verfahren befreit werden, war Klaus Randoll der vorsitzende Schöffenrichter. Zu wissen, dass die Spezialtruppe im Notfall vor Ort sei, um gewalttätige Übergriffe zu verhindern, habe ihm immer ein sehr sicheres Gefühl vermittelt.

26.02.2011 - aktualisiert: 26.02.2011 06:02 Uhr

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2832856

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist offenbar am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig.

 

 


 

 

385 Disziplinarverfahren gegen Beamte seit 2006

In Brandenburg sind seit Anfang 2006 bis Mitte dieses Jahres 385 Disziplinarverfahren gegen Beamte im Landesdienst eingeleitet worden. Weitere 21 Verfahren richteten sich gegen Richter, wie Innenminister Rainer Speer (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage miteilte. In der gleichen Zeit seien zudem 183 arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen 176 Tarifbeschäftigte ergriffen worden.

In Brandenburg sind seit Anfang 2006 bis Mitte dieses Jahres 385 Disziplinarverfahren gegen Beamte im Landesdienst eingeleitet worden. Weitere 21 Verfahren richteten sich gegen Richter, wie Innenminister Rainer Speer (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage miteilte. In der gleichen Zeit seien zudem 183 arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen 176 Tarifbeschäftigte ergriffen worden.

Verweise wurden unter anderem für den Dienstantritt unter Alkoholeinfluss, unentschuldigtes Fehlen, Betrug oder «leichtfertiges Schuldenmachen» ausgesprochen, wie es weiter hieß. Geldbußen wurden beispielsweise verhängt, wenn der Dienst wiederholt betrunken angetreten wurde oder Dienstpflichten verletzt wurden.

Mit einer Kürzung der Dienstbezüge wurden unter anderem die sexuelle Beziehung zu einer Minderjährigen, Urkundenfälschung oder das wiederholte Anrufen von kostenpflichtigen Hotlines vom Diensttelefon aus geahndet. Auf «Entfernung aus dem Dienst, Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts» wurde bei sexuellem Missbrauch von Kindern, dem Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln sowie «nachhaltigem Zeitbetrug» erkannt.

22.08.2010 | 08:35 Uhr

http://www.ad-hoc-news.dehttp://www.ad-hoc-news.de/385-disziplinarverfahren-gegen-beamte-seit-2006--/de/News/21559233

 

 


 

 

 

Dieter Schöpf ist tot

03.08.10 | Region Wolfratshsn.

Wolfratshausen - Der Direktor des Wolfratshauser Amtsgerichts verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit am vergangenen Mittwochabend im Schwabinger Krankenhaus.

Im Sitzungssaal I beginnt für Richter Helmut Berger die Woche mit Widerstand gegen die Staatsgewalt. Im Saal gegenüber sieht sich Richter Dieter Eckermann mit den üblichen Ordnungswidrigkeiten konfrontiert. Auf den ersten Blick ein ganz gewöhnlicher Montagvormittag am Wolfratshauser Amtsgericht. Doch in den Fluren ist es stiller als sonst. Der plötzliche Tod ihres Chefs hat viele Mitarbeiter betroffen gemacht. „Das kam für uns völlig überraschend“, sagt ein Richterkollege. „Er war doch ein dynamischer Mensch, der voll im Leben stand.“ Nächsten Monat wäre Dieter Schöpf 55 Jahre alt geworden. Seit dem 16. Juni 2003 stand er an der Spitze des Wolfratshauser Amtsgerichts.

Schöpf war Volljurist mit Leib und Seele. „Ich bin begeisterter Amtsrichter“, hatte er bei seinem Amtsantritt erklärt. Schöpf hat sich in seinem Direktorensessel nicht ausgeruht, sondern „sich gekümmert“. „Er war umtriebig, immer auf den Lauf der Dinge bedacht und außergewöhnlich hilfsbereit“, bestätigt Christian Schmidt-Sommerfeld, Präsident des Landgerichts München II und Schöpfs Dienstvorgesetzter.

http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-wolfratshausen/dieter-schoepf-864442.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

So schnell kann es gehen. Grad noch Herr über Wohl und Wehe anderer Menschen und plötzlich in der Hand einer höheren Macht. Eine kurze Nachdenklichkeit im Amtsgericht und schon geht der Alltag wieder weiter. Das Arbeitszimmer beräumt, tritt schon die weltliche Nachfolge herein. Was lehrt uns das: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. An der Tür Gottes treffen sich alle wieder, die Sünder, die Richter und die Reinigungskräfte. Vor Gott sind alle gleich. Beruhigend dies zu wissen.

 

 


 

 

NRW

Richter dringend gesucht

Mehr als 1.000 Stellen werden frei

VON HUBERTUS GÄRTNER

Düsseldorf. In der nordrhein-westfälischen Justiz bahnt sich in den kommenden Jahren ein großes Nachwuchsproblem an. Hunderte von Richtern und Staatsanwälten gehen in den Ruhestand. Mehr als tausend Stellen müssen deshalb bis zum Jahr 2014 neu besetzt werden. Das bestätigte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums auf Anfrage dieser Zeitung. Bereits jetzt werden geeignete Bewerber händeringend und mit überregionalen Anzeigen gesucht.

Der Grund für die in den kommenden Jahren bevorstehende gewaltige Pensionierungswelle "liegt vor allem darin, dass der öffentliche Dienst in den 70er Jahren massiv ausgeweitet wurde", sagt Justizsprecherin Andrea Bögge. Damals habe man auch in der Justiz sehr viel neues Personal eingestellt, das nun am Ende seiner Berufslaufbahn stehe. Mit ähnlichen Problemen wird auch die Polizei in NRW konfrontiert. Auf Grund des sogenannten Altersbauches werden in NRW in Kürze 1.500 bis 2.000 Ordnungshüter pro Jahr pensioniert.

Info

Höchster Bedarf in Bochum

Zum Oberlandesbezirk Hamm zählen die Landgerichtsbezirke Bochum, Dortmund, Essen, Siegen, Arnsberg, Hagen, Detmold, Bielefeld, Paderborn und Münster. Hier gibt es 1.380 Planstellen für Richterinnen und Richter. Dazu kommen 181 Planstellen am Oberlandesgericht Hamm. Etwa jede fünfte Stelle wird in den nächsten fünf Jahren frei. Der höchste Nachwuchsbedarf (22,42 Prozent) existiert im Landgerichtsbezirk Bochum. Danach folgen Arnsberg (20,83 Prozent), Paderborn (18,06 Prozent) und Bielefeld (17,75 Prozent). (gär)

Für den Justizbereich stellt sich die Situation im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm als besonders dramatisch dar. "In den nächsten fünf Jahren wird hier jeder fünfte Richter in den Ruhestand gehen", sagt Sprecher Arnd Fiolka. Allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden im Hammer Bezirk mindestens 350 Stellen frei. Vor allem Ostwestfalen-Lippe, das Ruhrgebiet und das Sauerland drohen auszubluten. Im Landgerichtsbezirk Bielefeld müssen von insgesamt 180 Richterstellen bis zum Jahr 2014 mindestens 32 neu besetzt werden. Am Amtsgericht in Herford und am Amtsgericht in Bünde wird bis dahin fast jeder zweite, am Amtsgericht in Brakel werden bis auf den Direktor sogar alle Richter pensioniert.

Das NRW-Justizministerium ist der Ansicht, dass die Laufbahn eines Richters oder Staatsanwaltes nicht an Attraktivität verloren habe. Dagegen sprechen allerdings Klagen über eine stetig wachsende Arbeitsbelastung und -verdichtung. Voraussetzung für die Richterlaufbahn ist, dass Bewerber das 1. und 2. Staatsexamen mit besonderer Auszeichnung (Prädikat) bestanden haben. War der Richterberuf vor einigen Jahrzehnten noch eine Männerdomäne, so bewerben sich mittlerweile in der Mehrzahl Frauen.

Doch vor allem die Besten unter den Nachwuchsjuristen heuern häufig lieber in der Wirtschaft oder in renommierten nationalen oder internationalen Anwaltskanzleien an. Eine Beschäftigung dort ist weitaus lukrativer. Beträgt die Brutto-Eingangsbesoldung eines Richters oder Staatsanwaltes im Jahr knapp 40.000 Euro, so können tüchtige und ehrgeizige Anwälte in Kanzleien oder Konzernen leicht das Doppelte oder Dreifache verdienen. Dieses Ungleichgewicht bleibt auch mit zunehmenden Berufsjahren bestehen. Gleichwohl bietet der Richterberuf nicht zu unterschätzende Vorteile. Das Grundgesetz sichert den Richtern Unabhängigkeit zu. Sie müssen keinem Chef gehorchen, sondern sind nur den Gesetzen verpflichtet.

30.12.2009

http://www.nw-news.de/owl/3310769_Richter_dringend_gesucht.html?em_index_page=1

 

 

 


 

 

 

Trauerfeier für Fritz Teufel Vollversammlung auf dem Friedhof

500 Freunde nahmen auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof Abschied von Fritz Teufel, dem Mitbegründer der Kommune 1 und radikalen 68er.

Die Idee mit dem Dorotheenstädtischen Friedhof sei Fritz Teufel bei einem Spaziergang gekommen, erzählt sein älterer Bruder Otto. Dass einer der bekanntesten 68er nun auf dem Berliner Prominentenfriedhof bestattet werden solle, finde er „durchaus nicht unangemessen“, ergänzt der alte Mann, während der Platz vor der Friedhofskapelle voller und voller wird und immer mehr Menschen, die meisten nicht mehr ganz jung, mancher am Stock, sich in die Kondolenzlisten eintragen. Irgendwann in absehbarer Zeit wird die Urne mit Fritz Teufels Asche also dort begraben, wo so viele liegen, die utopisch gedacht haben, von Hegel über Brecht bis zu Herbert Marcuse. Da ist Fritz Teufel gut aufgehoben.

Am 6. Juli war der Mann, der die Geschichte der 68er über längere Strecken mit seinem Witz und seinem Spott mitgeschrieben hat, an den Folgen der Parkinson-Krankheit gestorben, 67 Jahre alt. Geschätzte fünfhundert Freunde und Bekannte wollten am Donnerstag Abschied nehmen von einem Politik-Aktivisten, der auf Kosten der eigenen Freiheit einen bitter-sarkastischen Kampf gegen die Justiz geführt hat, als der Spaß mit der halbutopischen Kommune 1 ein Ende hatte. Dieter Kunzelmann war gekommen, Teufels Kommunarde. Rainer Langhans, der sich vom Kommunarden zum Frauenschwarm entwickelt hatte, ließ sich, seinen Astralleib und den noch immer vollen Lockenkopf auf dem Platz vor der Kapelle gern fotografieren. Es waren auch die gekommen, die – wie Teufel – harte Konsequenzen aus dem 2. Juni 1967 und dem tödlichen Schuss des Polizisten Karl-Heinz Kurras auf den harmlosen Studenten Benno Ohnesorg gezogen hatten – Inge Viett und Ralf Reinders, Ex-Terroristen der Bewegung 2. Juni, Astrid Proll, Ex-Terroristin der RAF. Und natürlich waren da auch die, die wie Teufel, aber viel theoretischer als er, auf das Denken und die Utopien gesetzt hatten, um das halbe Deutschland und den ganzen Westen zu bewegen und zu revolutionieren. Tilman Fichter, einst im Sozialistischen Deutschen Studentenbund organisiert, erkannte große Teile des SDS-Vorstands der späten 60er. Er sagte: „Ich habe von dieser Kommune-1-Kultur nicht so viel gehalten.“ Und doch ist er ebenso zu Teufels Beerdigung gekommen wie dessen Anwalt Hans- Christian Ströbele, früher mal Strafverteidiger in diversen Terroristen-Prozessen, seit langem für die Grünen im Bundestag.

Ströbele sagte über Fritz Teufel, er sei vor allem „ein guter Genosse“ gewesen. Der Schriftsteller Ulrich Enzensberger hatte zuvor in seiner Trauerrede an die Beweggründe erinnert, die Fritz Teufel in seine über ein Jahrzehnt gehenden Konflikte mit der Justiz getrieben hatten: Die Empörung darüber, dass in der jungen Bundesrepublik zahllose Richter und Polizisten mit NS-Vergangenheit untergekommen waren, verband sich mit Teufels Spottlust solchen Richtern gegenüber, wenn er sich für diverse Vergehen zu verantworten hatte. Teufels Bemerkung, er erhebe sich im Gerichtssaal, „wenn es der Wahrheitsfindung dient“, ist, wie Ulrich Enzensberger sagte, zum geflügelten Wort geworden. Die zehrende Auseinandersetzung, mit der er Politikgeschichte machte, gipfelte und endete in einem Verfahren, das ihm fünf Jahre Untersuchungshaft eintrug – bis Teufel selbst plötzlich erklärte, ein Alibi zu haben, freigesprochen und entlassen wurde.

Danach war er für viele wohl vor allem „ein treuer, großmütiger Freund“, wie Enzensberger sagte: „Wie er auf dem Rad durch die Soldiner Straße segelte wie ein Herbstblatt ... – einsame Spitze.“ wvb.

15.07.2010

http://www.tagesspiegel.de/berlin/vollversammlung-auf-dem-friedhof/1884610.html;jsessionid=A992637ECAE89C179B74CCAF8AC30716

 

 

 


 

 

 

Trauer um Berlins engagierteste Jugendrichterin Kirsten Heisig (†48) Ihr härtestes Urteil fällte sie über sich selbst

Von MATTHIAS BECKER und PETER ROSSBERG

Das Hoffen war vergebens: Die seit vergangenem Montag vermisste Berliner Richterin Kirsten Heisig (48) ist tot. Eine Polizistin fand ihre Leiche im Tegeler Forst. Nur rund 200 Meter entfernt von ihrem Auto.

Die sonst so starke Frau, die durch ihren engagierten Kampf gegen die Jugendkriminalität bekannt geworden war, hatte sich an einem Baum erhängt. Die Obduktion schloss jegliches Fremdverschulden aus. Doch was trieb diese Frau zu diesem Schritt? Eines scheint klar, es gab zwei gänzlich unterschiedliche Seiten der Richterin.

Durch ihr Engagement gegen Gewalt wurde sie bundesweit bekannt. Sie war beliebter Gast in zahlreichen Talkshows, ihre klaren Positionen waren gefragt. Sie galt als fleißig, zielstrebig und mutig. Diverse Medien porträtierten die starke Frau in den letzten Jahren. Auch unter Kollegen war sie äußerst beliebt. Als lebenslustig, fußballbegeistert und couragiert beschreiben sie viele. Noch am Tag ihres Verschwindens habe sie letzte Korrekturen für ihr geplantes Buch übermittelt, so eine Sprecherin des Verlags Herder.

Bekannte gehen davon aus, dass persönliche Probleme das Motiv für die Verzweiflungstat waren. Vermutlich litt sie an schweren Depressionen, der oft verdrängten, gefährlichen Volkskrankheit. Nach BILD-Informationen soll sich Kirsten Heisig zuletzt in therapeutischer Behandlung befunden haben. Ermittler fanden in ihrem Auto ein Rezept für ein sehr starkes Psychopharmakon. Vor einiger Zeit hatte sie bereits einen Suizidversuch unternommen. Engen Arbeitskollegen erzählte sie davon.

Die Richterin lebte in Scheidung, die beiden Töchter (13, 15) wohnten unter der Woche beim Vater, am Wochenende bei der Mutter. So wie an dem Wochenende vor ihrem Verschwinden. Da besuchte sie mit ihren Kindern noch ein Schulfest.

http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2010/07/05/jugend-richterin-kirsten-heisig/das-haerteste-urteil-faellte-sie-gegen-sich-selbst.html

 

 

 

Vermisst

Jugendrichterin Kirsten Heisig tot aufgefunden

Sonntag, 4. Juli 2010 16:03 - Von Michael Behrendt, Peter Oldenburger und Steffen Pletl

Die bundesweit bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig ist tot. Polizisten entdeckten ihre Leiche nach tagelanger Suche nahe dem Fundort ihres Autos. Die Untersuchung ergab: Die Juristin beging Selbstmord.

Die prominente Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hat sich selbst getötet. Bei der Obduktion sei ein Fremdverschulden am Tod der 48-Jährigen ausgeschlossen worden, teilte Staatsanwaltssprecher Martin Steltner am Sonntag mit. Weitere Einzelheiten nannte er nicht.

Nach tagelanger Suche hat die Polizei die Leiche der seit Montag vermissten Juristin gefunden. Die Tote sei am Sonnabend 13.45 Uhr in der Nähe des Fundortes von Heisigs Auto in einem Waldstück der Nähe der Straße Elchdamm im Stadtteil Heiligensee entdeckt worden. Das bestätigte Polizeisprecher Frank Millert, ohne zunächst Angaben zur Identität der gefundenen Person zu machen. Allerdings würden die Kleidungsstücke darauf hindeuten, dass es sich bei der Toten um die vermisste Richterin handelt. Spuren einer Fremdeinwirkung, die zum Tode führten, seien dem Augenschein nach nicht erkennbar gewesen. Möglicherweise hat Kirsten Heisig sich erhängt. Darauf deuten Informationen der Berliner Morgenpost hin. Noch am Abend wurde die Leiche obduziert.

Richterin Kirsten Heisig setzt sich für eine schnelle Ahndung von Jugendkriminalität ein – sie entwickelte das "Neuköllner Modell“

Foto: Martin Lengemann

Die Erfinderin des Neuköllner Modell ist tot - Berlin trauert um Kirsten Heisig Am Sonnabend waren noch im Reinickendorfer Ortsteil Heiligensee fünf Trupps mit Leichenspürhunden im Einsatz. Gegen 8.30 Uhr war die Suche wieder aufgenommen worden. Dabei wurde zunächst auf einem 15 Hektar großen Getreidefeld nach der Richterin gesucht. Am Freitagabend hatten speziell ausgebildete Spürhunde die Beamten zu dem Feld geführt, das sich mehr als einen Kilometer entfernt von der Stelle befindet, wo das Auto der 48-Jährigen abgeschlossen und geparkt entdeckt worden war. „In der Nacht war dort ein Hubschrauber der Bundespolizei mit Wärmekamera eingesetzt worden“, sagte ein Polizeisprecher. Der Einsatz war erst in der Nacht gegen 0.30 Uhr beendet.

Nachdem zunächst unterschiedlich spezialisierte Spürhunde keine Erkenntnisse brachten, stieg erneut ein Helikopter über dem Getreidefeld auf. Aus geringer Höhe wurden zahlreiche Fotos geschossen und anschließend ausgewertet. Anschließend wurde nach Polizeiangaben eine an der Ruppiner Chaussee stationierte Einsatzhundertschaft zur Suche in einen Teil des Feldes geschickt, der vom Hubschrauber nicht so gut einsehbar war. Die Beamten bildeten eine Kette und suchten mit Stöcken, bahnten sich dabei einen Weg durch die hoch gewacgsene Vegetation.

Später ging die Suche entlang der Heiligenseestraße weiter, wobei sich die Suchtrupps in Richtung Elchdamm bewegten. Zwischen dem Schauflerpfad und der Heiligenseestraße ließ die Einsatzleitung einen Teil des Elchdammes und ein größeres angrenzendes Waldstück vorübergehend absperren. Nach Angaben von Polizeisprecher Burkhard Opitz sollte die Suche der Beamten dort ungestört und ohne Anwesenheit von Passanten und Joggern vorangetrieben werden. Dazu mussten die Anwohnerstraßen frei gehalten werden. In den frühen Abendstunden sollten die Spürhunde, nach einer ausgedehnten Erholungspause, erneut die Arbeit aufnehmen. Stattdessen wurde – beinahe überraschend – der Leichnam entdeckt. Bis zuletzt war gehofft worden, die couragierte und sportliche Frau unversehrt zu finden.

Bereits am Montag war die plötzliche Abwesenheit von Frau Heisig in ihrer Dienststelle am Amtsgericht Tiergarten aufgefallen. Am gleichen Tag war sie nach Polizeiangaben abends noch bei Verwandten in Reinickendorf gewesen. Ihnen war den Ermittlern zufolge an Kirsten Heisigs Verhalten nichts Ungewöhnliches aufgefallen. Auch habe sie keinerlei Andeutungen über persönliche Probleme gemacht. Am Dienstag hatte dann ihr Ehemann, ebenfalls ein Jurist, Kirsten Heisig als vermisst gemeldet. Justizsenatorin tief erschüttert

Die Richterin war mit ihrem konsequenten Vorgehen gegen kriminelle Jugendliche bekannt geworden. Sie war für den Problembezirk Neukölln zuständig. „Wir in Neukölln haben eine kluge Ratgeberin und gute Freundin verloren“, sagte gestern der sichtlich geschockte Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), der mit der Richterin gut befreundet war. „Das ist eine so tragische Geschichte, Frau Heisig war so ein lebenslustiger Mensch“, sagte Buschkowsky. Ihr Tod sei für ihn unfassbar. „Mir werden die Diskussionen mit ihr sehr fehlen“, sagte der Bezirkschef, der mit der 48-Jährigen mehrere Reisen nach London, Rotterdam und in andere Großstädte unternommen hatte, um sich dort über die Integration jugendlicher Migranten zu informieren.

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte: „Ich bin tief erschüttert über ihren Tod. Mein Mitgefühlt gilt ihrer Familie, die jetzt mit dem schrecklichen Gefühl fertig werden muss.“ Die Senatorin hatte die Presse in die Justizverwaltung geladen, um die Spekulationen zu beenden und das Wirken der Jugendrichterin zu würdigen. „Kirsten Heisig war eine außerordentlich engagierte und mutige Richterin. Sie hat sich große Verdienste im Kampf gegen die Jugendkriminalität erworben, insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität.“

In ihrer unerschütterlichen und beharrlichen Art sei sie persönlich in Schulen, Jugendämter und zu Eltern gegangen, um dort ihre Anliegen zu vertreten. Sie habe es geschafft, Strafsachen auf einem kurzen Weg zu ahnden und die Verfahren damit zu beschleunigen. „Kirsten Heisig hat sich nie gescheut, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Unser Auftrag wird es sein, ihr Anliegen weiterzuführen. Wie werden sie sehr vermissen“, sagte die Senatorin.

Mit großer Bestürzung reagierte CDU-Chef Frank Henkel: „Ich bin zutiefst erschüttert und frage mich, welche menschliche Tragödie dahinter steckt. Mein ganzes Beileid gilt jetzt der Familie.“

Ramona Pop und Volker Ratzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen, würdigten Heisigs Verdienste: „Kirsten Heisig war eine streitbare und engagierte Richterin. Mit großem Einsatz hat sie sich dem Problem der Jugendkriminalität gewidmet. Mit ihrem Namen ist die Entwicklung des sogenannten Neuköllner Modells verbunden. Das ist das beschleunigte Gerichtsverfahren gegen junge Straftäter, das in ganz Berlin umgesetzt wird und bundesweit Beachtung findet.“ 

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1337144/Jugendrichterin-Kirsten-Heisig-tot-aufgefunden.html

 

 

 

Suche nach Neuköllner Jugendrichterin weiter erfolglos

Suchtrupp in einem Waldstück am Heiligensee.

Update Die Neuköllner Jugendrichterin Kirsten Heisig bleibt verschwunden. In der Nacht zum Samstag wurde sogar noch ein Hubschrauber eingesetzt - ohne Erfolg. Die Hinweise auf einen Suizid verdichten sich.

In der Nacht zum Samstag wurde die Suche nach der verschwundenen Neuköllner Richterin Kirsten Heisig vorerst ohne Ergebnis abgebrochen. Am Freitagnachmittag hatte die Polizei ein großes Areal im Tegeler Forst am Nordrand Berlins durchkämmt. Ohne Erfolg, sagte eine Polizeisprecherin. Nach einer Pause für die Spürhunde wurde gegen 19 Uhr die Arbeit wieder aufgenommen. Die Einsatzkräfte bewegten sich mit ihren Hunden durch den Wald in Richtung Hennigsdorf im Nachbarland Brandenburg. Zeitgleich wurde einem Polizeisprecher zufolge die Suche am Freitag auf die Umgebung der Bahnstrecke S25 zwischen Tegel und Hennigsdorf ausgeweitet. Etwa 60 Polizisten waren im Einsatz. Als auch diese Suche erfolglos blieb, überflog die Polizei in der Nacht das Gebiet mit einem Hubschrauber. Tagsüber war die Suche aus der Luft mit einer Wärmebildkamera wegen der hohen Temperaturen nicht möglich gewesen. Doch auch mit dem Hubschrauber fanden die Beamten nichts.

Am Donnerstag waren noch sogenannte Leichenspürhunde zum Einsatz gekommen, die zusammen mit Dutzenden Polizisten das Areal durchkämmten. Am Freitag hingegen setzte die Polizei Men-Trailing-Hunde ein. Die neuen Hunde sind speziell auf den Geruch der Vermissten abgerichtet. Sie sollen die Richtung zeigen, „in die die Person gelaufen sein könnte“, hieß es. Die Polizei erhofft sich anhand des Verlaufs der Spur ein genaues Bewegungsbild anfertigen zu können.

Dass die Vermisste die bekannte Neuköllner Jugendrichterin Kirsten Heisig ist, will das Landeskriminalamt offiziell noch immer nicht bestätigen. In Justizkreisen gab es allerdings keinen Zweifel daran, dass es sich um Heisig handelt. Die Richterin soll zuletzt am Montagabend im selben Bezirk Reinickendorf gesehen worden sein. Dort hatte sie Bekannte besucht.

Gefragte Gesprächspartnerin. Kirsten Heisig wurde 1961 in Krefeld geboren und studierte Jura an der Freien Universität. 1990 trat sie in den Justizdienst ein, arbeitete zunächst... - Foto: dpa

Hinweise auf einen Suizid verdichten sich

Am Mittwoch gegen 14 Uhr war das Auto der Richterin in der Heiligenseestraße gefunden worden. Der Mazda war Ermittlern zufolge ordnungsgemäß abgestellt und offenbar nicht durchwühlt worden. Anhaltspunkte für eine Entführung oder ein Gewaltverbrechen gibt es weiterhin nicht, sagten Beamte. Das Handy der Richterin ist ausgeschaltet. Hinweise auf einen möglichen Suizid verdichten sich. Ein ehemaliger Weggefährte der Richterin bestätigte dem Tagesspiegel, dass die Frau in psychologischer Behandlung gewesen sei. Möglicherweise habe sie sich beruflich zu sehr unter Druck gesehen.

Heisig setzte sich für Schnellverfahren gegen kriminelle Jugendliche ein

Als Jugendrichterin hatte Heisig vor allem mit bereits mehrfach kriminell aufgefallenen Jugendlichen, meist zwischen 14 und 18 Jahren, aus den Problemkiezen in Neukölln zu tun. Die Juristin ist durch das von ihr konzipierte Neuköllner Modell bekannt geworden. Ziel des Modells ist eine schnell auf die Tat folgende Gerichtsverhandlung – maximal nach vier Wochen. Folgen etwaige Strafen erst Monate oder Jahre nach einem Vergehen, gilt die pädagogische Wirkung des Urteils als schwach. Für Schnellverfahren kommen nur Fälle in Betracht, bei denen als Strafe maximal ein Arrest von vier Wochen zu erwarten ist. Häufiger werden jugendliche Täter nach dieser Verfahrensweise mit Arbeitsstunden oder dem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich belegt. Außerdem sollen nur Taten nach dem Neuköllner Modell behandelt werden, bei denen die Beweislage eindeutig und übersichtlich ist. Umfangreiche Zeugenbefragungen, wie nach Schwerverbrechen üblich, scheiden aus. Nach großer Resonanz wird das Neuköllner Modell seit Juni in ganz Berlin angewandt.

02.07.2010

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/suche-nach-neukoellner-jugendrichterin-weiter-erfolglos/1872862.html;jsessionid=049949AEF9C0B43B56B70E978FCD99A6

 

 

 


 

 

20.000 professionell tätige Richter

„In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 20.000 professionell tätige Richterinnen. Bei einer Bevölkerungszahl von etwa 82.000.000 sind das ungefähr 24 Richter für 100.000 Einwohner. … Deutschland behauptet im Hinblick auf die Richterdichte immer noch weltweit unangefochten mit deutlichem Abstand einen Spitzenplatz.

…. die entsprechenden Zahlen z. B. für Italien, Norwegen, Frankreich und Spanien nicht einmal halb so hoch bzw. für die Niederlande knapp über der Hälfte lie­gen. In England und Wales sind im Schnitt nur sieben Richter für 100.000 Einwohner tätig, in Irland lediglich drei.“

Dr. Jan Malte von Bargen - in: Deutschen Richterzeitung (DRiZ 2010, 100)

 

 


 

 

 

Nürnberg

Richter erhängt sich im Justizgebäude

Im Treppenhaus des Nürnberger Justizgebäudes hat sich ein 47-jähriger Richter erhängt. Alles deute auf einen Suizid hin, sagte Justizsprecherin Ilonka Mehl. Schon seit längerem hätte es Zweifel an an der Dienstfähigkeit des Richters gegeben, sagte die Richterin.

Ein 47-jähriger Richter hat sich in der Nacht zum Montag im Treppenhaus des Nürnberger Justizgebäudes erhängt. Wegen psychischer Probleme habe ihm die Entlassung aus dem Dienst gedroht, sagte Justizsprecherin Ilonka Mehl. Der alleinstehende Kollege habe eine Notiz hinterlassen. „Alles deutet darauf hin, dass es Suizid war.“

Der Richter war Beisitzer in einer Zivilkammer des Landgerichts und bearbeitete vor allem Verkehrsprozesse. Aber es habe seit längerer Zeit Zweifel an seiner Dienstfähigkeit gegeben, sagte die Richterin. Eine stationäre Behandlung seiner psychischen Probleme blieb demnach erfolglos. Trotz Entlastung habe er sein Arbeitsreferat nicht mehr bewältigen können. Deshalb sei eine amtsärztliche Untersuchung seiner Dienstfähigkeit eingeleitet worden, die zu seiner vorzeitigen Pensionierung hätte führen können, sagte die Sprecherin. Am Sonntagabend kam der Mann ins Gericht. Der Wachdienst fand ihn später bei einem Kontrollgang.

gxb/apn

01.03.2010

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/nuernberg-richter-erhaengt-sich-im-justizgebaeude_aid_485570.html

 

 

 


 

 

 

Medieninformation Nr. 01 / 2010, Jena, 14.01.2010

Großer Rücklauf bei der Fragebogenaktion „Richterliche Ethik“

Im vergangenen Jahr hat der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts Stefan Kaufmann mit Unterstützung des Hauptrichterrats und des Thüringer Richterbundes eine Befragung durchgeführt, die das Selbstbild der Thüringer Richter und ihre (berufs-)ethische Einstellung zum Gegenstand hat.

Im Oktober 2009 wurden die Fragebögen an die Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen versandt. Von den 422 Fragebögen sind 334 zurückgesandt worden. An der Fragebogenaktion haben also knapp 80 % der Richter teilgenommen. Die Quote der Teilnehmer, die den Fragebogen auch ausgefüllt haben, liegt mit fast 71 % nur unwesentlich niedriger. 299 der angeschriebenen 422 Richter haben die mehr als 90 Fragen beantwortet; 98 haben den Fragebogen nicht und 35 haben ihn unbeantwortet zurückgesandt.

Der Fragebogen und das beigefügte, das Projekt erläuternde Anschreiben des Präsidenten des THOLG sind hier als PDF - Dokumente abrufbar.

Sonja Friebertshäuser

Richterin am Oberlandesgericht

Pressesprecherin

http://www.thueringen.de/de/olg/infothek/pressemitteilungen/content.html

 

 


 

 

richtmich.de

Nun wissen wir es also: Schüler dürfen ihre Lehrer danach bewerten, ob sie sexy, cool oder witzig sind, aber auch danach, ob sie auf den Unterricht gut vorbereitet sind und den Stoff gut vermitteln können. Der BGH (Urt. v. 23. 6. 2009 — VI ZR 196/08, Pressemitteilung Nr. 137 vgl. dazu NJW-Wochenspiegel H. 28/ 2009, S. XXXVI, s. auch Karger, NJW-aktuell H. 28/2009, S. XVI) hat eine Unterlassungsklage einer Lehrerin in letzter Instanz abgewiesen.

Pädagogen und Zeitungskolumnisten orakelten sofort, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Bewertungsportale ganz anders ausgefallen wäre, wenn es um die Bewertung von Richtern gegangen wäre. Das zeigt wieder, dass Juristen und Lehrer die Tätigkeit des jeweils anderen nur oberflächlich kennen.

Richter stehen mit Ihrer Tätigkeit bereits jetzt in der Öffentlichkeit und sind Kritik an ihren Entscheidungen gewohnt. Die richterliche Tätigkeit unterscheidet sich im Hinblick auf die hier interessierende öffentliche Kontrolle erheblich. Die Tätigkeit des Richters spielt sich gern. § 169 GVG ganz überwiegend in öffentlichen Sitzungen ab. Jedem Bürger ist es gestattet, bei den Verhandlungen zuzu­schauen. Auf Grund der Rechtsprechung des BVerfG (zuletzt BeckRS 2009, 32836) ist selbst die Berichtererstattung aus dem Gerichtssaal immer mehr auf dem Vormarsch. Bei Lehrern ist das undenkbar.

Das Ergebnis richterlicher Tätigkeit ist, wenn das Verfahren kein anderes Ende genommen hat, eine Entscheidung. Diese Judikate werden heute vielfach im Internet veröffentlicht. Zudem erfolgte schon immer der Abdruck in Fachzeitschriften, häufig verbunden mit Besprechungen und Anmerkungen. Jenseits von allen Gerichtsshows werden die Öffentlichkeit interessierende Verfahren auch von der Tagespresse und den Nachrichtenmagazinen aufgegriffen. Gerichtsreporter können dabei sehr gut die Qualität der richterlichen Tätigkeit beurteilen und tun dies auch. Es gibt sogar mit dem „Justizspiegel” eine eigene Rubrik in einer Anwaltszeitschrift, in der sehr pointiert über - vermeintliche - Fehler berichtet wird.

Bewertungsportale müssen- wenn sie Sinn machen sollen - Einfluss auf das Verhalten haben. Ein Restaurant oder einen Arzt oder Anwalt kann ich ebenso auswählen. Hier können die Kunden ihr Konsumverhalten an solchen Portalen ausrichten. Indessen ist dies beim Lehrer nur äußerst eingeschränkt möglich. Im Gerichtsverfahren hilft die Erkenntnis, bei einem coolen oder gut vorbereitenden Richter gelandet zu sein, wenig. Der „gesetzliche Richter” ist nun einmal der allein zuständige. Weder könnte ein Ablehnungsrecht aus einer Bewertung hergeleitet werden noch ist zu erwarten, dass die Parteien bei Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung sich auf das Urteil der - wohl unterlegenen - Partei eines anderen Verfahrens verlassen.

Und ein wesentlicher Unterschied ist der, dass gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmittelgerichte überprüft werden können. Das ist besser als jedes Bewertungsportal. Wer schon einmal Rechtsmittelschriften gegen sein eigenes Urteil gelesen hat, den kann kein Bewertungsportal schocken. Dass aber eine Partei am Ende unterliegt und deshalb mit der Justiz hadert, ist systemim­manent. Zumindest das mir bekannte schon existierende Bewertungsportal für Richter ist dann der Ort, um den Frust noch einmal loszuwerden.

Also nichts wie ran: Die Domain richtmich.de ist noch nicht vergeben!

 

Richter am AG Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen

Heft 29/2009 der NJW

 

 

Kommentar Väternotruf:

Richter Börstinghaus hält möglicherweise die heutige Organisiertheit der Gerichtsbarkeit für ausreichend. Wenn dem so wäre, würden wir das anders sehen.

Zum einen sind familiengerichtliche Verfahren immer "nichtöffentlich", was doch sehr verwundert, denn auch in Strafverfahren müssen Angeklagte, deren Unschuld sich später herausstellt, hinnehmen, dass fremde Menschen als Zuschauer teilnehmen dürfen.

Die Möglichkeit in die Beschwerde an ein übergeordnetes Gericht zu gehen, ist oft auch nicht sonderlich hilfreich, um ein Fehlurteil zu korrigieren. Zwei Blinde sehen nun mal nicht besser als nur einer.

Und beim Bundesverfassungsgericht - von dem die Bürger/innen naiver Weise glauben, da wird ihnen geholfen - werden schon mal über 90 Prozent aller Beschwerden ohne Begründung mit der nichtssagenden Phrase "Die Beschwerde wird nicht angenommen, weil sie unzulässig ist" abgeschmettert. So ein Gericht hätte sich Erich Honecker auch zulegen können, dann hätte er die Drecksarbeit nicht allein machen müssen.

Warum nicht ein Wunsch- und Wahlrecht in der Justiz, so wie es in der Jugendhilfe schon lange besteht?

 

Sozialgesetzbuch SGB VIII

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht

(1)Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen

(2)Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.

 

 

Da würden einige Richter schnell arbeitslos werden. Und das ist auch gut so, würde Klaus Wowereit da vielleicht sagen.

 

 

 


 

 

"Von der Wurschtigkeit der Justiz. Wie Richter durch Ignoranz und Oberflächlichkeit selbst Strafverfahren verursachen, anschließend aber die Öffentlichkeit scheuen" 

Guido Kirchhoff  in:  Betrifft Justiz (Nr. 99, September 2009)

Guido Kirchhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1989 als Richter am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. 

 

 

 


 

 

 

 

Er strebte zeitlebens nach Gerechtigeit

Richter i. R. Dietrich Ross (67) tödlich verunglückt

autor: jürgen rohn

13.06.2009 - Oberkirch/Offenburg (roh). Die Nachricht vom plötzlichen Tod des hoch geschätzten Juristen und Richters Dietrich Ross löste gestern Fassungslosigkeit und Trauer aus. Der 67-Jährige war an Fronleichnam bei einem Sturz mit dem Fahrrad in der Nähe seines Wohnortes Oberkirch-Bottenau ums Leben gekommen

Der in Kehl geborene Dietrich Ross trat nach 36-jährigem Richterdienst im Oktober 2006 in den Ruhestand. Der als aufrecht und gradlinig bekannte und von einem hohen Gerechtigkeitssinn beseelte Jurist hat in der Ortenau Gerichtsgeschichte geschrieben.

Seine juristische Laufbahn begann er 1970 beim Landgericht Rottweil als Asessor. Es folgten Stationen als Richter am Amtsgericht Lahr (1972), am Amtsgericht Oberkirch (1973), als Direktor des Oberkircher Amtsgerichts (1976) und als Kammervorsitzender am Landgericht Offenburg (1988).

Als Vorsitzender der Großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer leitete Ross bis 1998 – danach saß er bis 2006 der Zivilkammer II vor – eine Vielzahl spektakulärer und schwieriger Strafprozesse, beispielsweise das Einweisungsverfahren gegen den Attentäter von Wolfgang Schäuble.

Mit großem Fleiß und hohem sozialem Verantwortungsgefühl sowie einer natürlichen Souveränität ausgestattet genoss Dietrich Ross uneingeschränkten Respekt. Viele Weggefährten schätzten an ihm auch besonders, dass er kompromisslos zu seinen Überzeugungen und Grundsätzen stand, ohne Rücksicht darauf, ob das der Karriere nützlich oder schädlich sein würde.

Sein soziales Engagement dokumentierte sich auch darin, dass Dierich Ross nicht nur seit 1990 Vorsitzender der Offenburger Straffälligenhilfe war

1994 war er maßgeblich an der Gründung der Sozialen Rechtspflege Ortenau beteiligt, deren Vorsitzender er bis zu seinem Tod blieb. Diese Einrichtung, die die Resozialisierung zum Ziel hat, wurde von Ross nicht nur neu strukturiert, sondern auch unermüdlich vorwärts getrieben.

Viele Jahre lang engagierte er sich auch in der Kommunalpolitik. Auch als SPD-Stadtrat in Oberkirch galt der Jurist als engagiert und konfliktfähig, freilich immer an der Sache orientiert.

Dietrich Ross hinterlässt Ehefrau Elke und den erwachsenen Sohn Daniel.

http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?db=news_lokales&id=13522&page_id=&table=artikel_ortenau

 

 

 


 

 

 

Amtsrichter wollen für mehr Geld klagen

Donnerstag, 07. Mai 2009 17.51 Uhr

Mülheim/Ruhr (dpa/lnw) - Die Amtsrichter Nordrhein-Westfalens fordern mehr Geld. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW bereitet Klagen für eine «amtsangemessene Besoldung» an vier Verwaltungsgerichten vor. Dies sagte der Vorsitzende Reiner Lindemann der Deutschen Presse-Agentur dpa nach dem Amtsrichtertag in Mülheim an der Ruhr. Im Vergleich zu qualifizierten Rechtsanwälten und Juristen in der freien Wirtschaft seien Amtsrichter viel geringer besoldet. Nach einem Gutachten der Unternehmensberatung Kienbaum verdiene ein 37-jähriger Richter ohne Kinder rund 48 000 Euro pro Jahr, während in Kanzleien um die 80 000 Euro gezahlt würden.

[Stadthalle Mülheim/Ruhr]: Theodor-Heuss-Platz 1, Mülheim/Ruhr

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_08052/index.php

 

 

 


 

 

 

Polizei findet gesuchten Ex-Richter nachts bei seiner Mutter

Donnerstag, 26. März 2009

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Polizei hat in der Nacht zum Donnerstag in Neuss bei Düsseldorf einen per Haftbefehl gesuchten ehemaligen Richter bei seiner Mutter aufgespürt. Der 57-jährige Jurist war wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und zum Haftantritt nicht erschienen. Daraufhin wurde er per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Juristen gegen das Urteil abgelehnt.

Der 57-Jährige hatte mit einem kiloschweren Stein in einer Boutique in Neuss auf den Kopf seiner Ex-Frau eingeschlagen. Sie arbeitete dort als Verkäuferin. Drei Passanten hatten die Tat durch das Schaufenster beobachtet. Sie rannten in den Laden und hielten den 57-Jährigen fest. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen am Kopf davon. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert.

Der inzwischen ins Gefängnis gebrachte Jurist war rund 20 Jahre lang Richter am Duisburger Amtsgericht und arbeitete zuletzt als Rechtsanwalt. Seine Ex-Frau hatte ausgesagt, der Mann habe sie nach der Scheidung immer wieder belästigt und bedroht. Beim Neusser Amtsgericht hatte sie bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen ihren Ex-Mann erwirkt.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_26037/index.php

 

 

 

 

 

Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt

Düsseldorf/Neuss (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.

Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.

Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.

Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.

23.12.2007 SR

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596

 

 

Kommentar Väternotruf:

Richter sind eben auch nur Menschen, wer hätte das gedacht. Dabei dachten wir z.B. die Richter am Bundesverfassungsgericht hätten nie Probleme mit dem Stuhlgang oder Durchblutungsstörungen. Doch dem wird wohl nicht so sein, denn wie gesagt, auch Richter sind Menschen. Aber wenn es nur bei Problemen mit dem Stuhlgang und der Durchblutung bleibt, kommen sie wenigstens nicht so wie der ehemalige Duisburger Amtsrichter mit dem Strafrecht in Konflikt.

 

 

 


 

 

 

Fall Emmely

Unbefangen urteilen

Nach dem Urteil gegen die Kassiererin von Kaiser's stehen Vorwürfe gegen Emmelys Richterin, die bei Arbeitgebern Vorträge hielt, im Raum. Doch was Richter als Nebentätigkeit dürfen und was nicht, ist festgelegt.

Kassiererin Barbara E. "Emmely" soll 31 Jahre für 1,30 Euro aufs Spiel gesetzt haben - das glaubt das Gericht. 

Von Ralf Schönball

Das Urteil ist umstritten: Die Kassiererin von Kaiser's, die von ihren Kollegen "Emmely" gerufen wird, wurde entlassen wegen angeblich unterschlagener Leergut-Bons im Wert von 1,30 Euro. Das nährte den Verdacht, die Vorsitzende Richterin sei arbeitgeberfreundlich, hatte sie doch beim "Forum Institut für Management" vor Führungskräften der Wirtschaft über Kündigungen referiert. War sie befangen, und welche Regeln gibt es für die Nebenjobs der Richter?

Die Präsidentin am Landesarbeitsgericht Karin Aust-Dodenhoff weist diese Spekulation zurück: "Es ist absurd und polemisch, ihr die Teilnahme an dem Seminar vorzuwerfen". Bei solchen Veranstaltungen werde die Rechtsprechung erläutert - und "keine Tipps und Tricks" für Kündigungen verraten. Die Richterin referiere im Übrigen wie alle anderen auch vor Betriebsräten. Derartige Referate könnten zur Vermeidung von Prozessen sowie dazu beitragen, die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen zu erhöhen.

Die Liste der Nebentätigkeiten von Richtern ist lang: Referate, Seminare, der Vorsitz in Schieds- und Einigungsstellen bei Auseinandersetzungen über Tarife oder Sozialpläne in Betrieben, Verwaltungen, Firmen oder Kirchen. Manche arbeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Herausgeber von Fachzeitschriften oder in Parlamenten. Dirk Behrendt etwa, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Der Verwaltungsrichter legte sein Amt für die Dauer der Legislaturperiode nieder und sagt: "Nebentätigkeiten sollte man nicht völlig verbieten". So sollten sich Richter an wissenschaftlichen Diskussionen beteiligen.

Senatorin: Aufgaben im Hauptamt dürfen nicht leiden

Für Justizsenatorin Gisela von der Aue ist es sogar "wünschenswert", dass Richter Lehr- und Prüfungstätigkeiten zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses übernehmen. "Selbstverständlich dürfen die eigentlichen Aufgaben im Hauptamt nicht darunter leiden", so die Senatorin. Hierauf achteten aber die Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, die Nebentätigkeiten genehmigen müssen. Am Arbeitsgericht ist das Karin Aust-Dodenhoff. Sie sagt, sie habe im Jahr 2007 189 Anträge auf Nebentätigkeiten von 26 Richtern am Landesarbeitsgericht genehmigt und 207 Anträge von 69 Richtern beim Arbeitsgericht. "Die Richter halten sich zurück", sagt sie. Aber notfalls lehne sie auch Anträge ab.

Astrid Kipp hat die Dienstaufsicht über die Richter und Staatsanwälte der Berliner Justiz: "Es gibt eine interne Festlegung, dass kein Richter oder Staatsanwalt mehr als 150 Klausuren im Jahr beim Justizprüfungsamt korrigieren und nicht mehr als fünf mündliche Prüfungen abnehmen darf", sagt die Leiterin des Personalreferats bei der Senatsverwaltung für Justiz. Das große Geld sei damit auch nicht zu verdienen: 5000 Euro maximal. Das erreiche keiner. Im Durchschnitt verdiene ein Richter 55 000 Euro. Eine Anfrage im Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 ergab, dass die Justizsenatorin 329 Nebentätigkeiten genehmigt hatte, die Richter dafür in 112 Fällen 2000 Euro im Jahr, in zwei Fällen 2000 bis 5000 Euro und 14 Mal mehr als 5000 Euro erhalten hatten.

5.3.2009

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Fall-Emmely;art270,2744887

 

 


 

 

 

Justizdebatte

Fall Emmely: Richterin in der Kritik

Parteilichkeit wegen Auftritt bei Manager-Seminar? Das Gericht weist Zweifel an der Unabhängigkeit zurück.

 

Wegen 1,30 Euro gekündigt. Der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. 

Von Sigrid Kneist

 

Verhältnismäßigkeit

Kein Raum dafür?

Fall Emmely:

Die große Leserdebatte

Nach dem so genannten Emmely-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag werden in verschiedenen Internet-Foren Zweifel an der Unabhängigkeit der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber geäußert. Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Martin Dreßler, weist jedoch solche Spekulationen als vollkommen unberechtigt zurück.

Hintergrund der Diskussion ist, dass die Richterin als Referentin für das „Forum – Institut für Management“, eine Weiterbildungseinrichtung für Führungskräfte der Wirtschaft, aufgetreten ist. Im Oktober hatte sie auf dem „Deutschen Fachanwaltstag Arbeitsrecht“ des Instituts unter anderem über das Kündigungsrecht und dabei auch das Instrument der Verdachtskündigung gesprochen.

Auf einer Verdachtskündigung beruhte das Arbeitsgerichtsverfahren der Supermarktkassiererin Barbara E., die unter dem Namen Emmely bundesweit bekannt wurde. Ihr war gekündigt worden, weil sie im dringenden Verdacht stand, von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen und unberechtigterweise eingelöst zu haben. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts unter Rebers Vorsitz hatte die Kündigung in der vergangenen Woche als rechtens bestätigt, was zu lebhaften, kontroversen Debatten führte.

Tipps für Kündigungen? "Absurd", sagt der Gerichtssprecher

Es sei durchaus üblich, dass Richter ihr Fachwissen bei Weiterbildungsveranstaltungen weitergeben – sowohl an Betriebsräte und Gewerkschafter als auch an Arbeitgeber und Personalleiter, sagte Gerichtssprecher Dreßler. „Es ist absurd zu glauben, dort würden beispielsweise Tipps für Kündigungen gegeben“, sagte Dreßler. Damit würde sich ein Richter „absolut angreifbar“ machen. Bei diesen Weiterbildungen gehe es vielmehr darum, höchstrichterliche Entscheidungen zu erläutern und die Spielregeln in derartigen Verfahren zu vermitteln. Denn gerade im Arbeitsrecht gebe es viele Einzelfallentscheidungen. Jede Referententätigkeit wird nach Dreßlers Angaben zudem geprüft und muss von der Präsidentin des Gerichts genehmigt werden. Dies sei auch in diesem Fall geschehen.

Auch die Unterstützer von Barbara E. vom Komitee „Solidarität für Emmely“ sprechen nicht von Befangenheit. Ein Richter zeige aber schon Parteilichkeit, wenn er sich zwischen den Zielgruppen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter entscheide, sagte Komitee-Sprecher Jörg Nowak.

2.3.2009

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Kuendigung-Hohenschoenhausen;art270,2742348

 

 


 

 

Skandal-Richter schlägt wieder zu: Keine Gnade nach Kleinunfall

Wieder einmal sorgt ein Urteil des umstrittenen Garmischer Richters Klarmann für Empörung: Er hatte einem 88-Jährigen wegen Blechschadens für vier Jahre den Führerschein abgenommen.

Im Januar dieses Jahres hatte der Unterammergauer Josef Bogenrieder in Garmisch-Partenkirchen beim Ausparken ein Auto angefahren. Der Sachschaden lag bei 1967 Euro. Doch den Vorfall hatte der Rentner angeblich nicht bemerkt. Der 88-Jährige fuhr weiter, ohne den Besitzer zu verständigen und machte sich so der Unfallflucht schuldig.

Richter Dieter Klarmann fand dafür vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen harte Worte: Er bezeichnete den Rentner als "lebende Bombe im Straßenverkehr". Obendrein empfahl er dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Ansonsten drohe ihm der Führerscheinentzug auf Lebenszeit. Doch Bogenrieder beharrte auf seinen Einspruch.

Mit seinem Urteil hat der Skandal-Richter (siehe Kasten) den 88-Jährigen möglicherweise lebenslang aus dem Verkehr gezogen. Denn wer seinen Führerschein länger als zwei Jahre verliert, muss anschließend wieder in die Fahrschule. Josef Bogenrieder kann seine Fahrlizenz erst wieder im Alter von 92 Jahren machen. "Ich weiß doch gar nicht, ob ich dann überhaupt noch lebe", sagt er.

Mit dem vierjährigen Fahrverbot ließ es Klarmann aber nicht bewenden. Zusätzlich verhängte "Richter Gnadenlos" auch eine Geldbuße von 4000 Euro gegen den 88-Jährigen. Diese drakonische Strafe lag weit über dem, was der Staatsanwalt gefordert hatte - nämlich einen dreimonatigen Führerscheinentzug und 1600 Euro Geldstrafe.

Josef Bogenrieder reagierte fassungslos auf das drastische Urteil. "Ich habe nur noch mit dem Kopf geschüttelt", sagt der Unterammergauer. Er versteht nicht, warum Klarmann gerade ihn mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. "In meinem ganzen Leben habe ich noch nie einen Unfall verursacht."

Auch Bogenrieders Rechtsanwalt Michael Schmid versichert, dass sein Mandant "noch absolut in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen". Dennoch habe Klarmann ihn aus dem Verkehr ziehen wollen - allein aus Vorurteilen gegen Senioren am Steuer.

Der Richter selbst wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Ein Fax unserer Redaktion an Dieter Klarmann mit der Bitte um Stellungnahme blieb unbeantwortet. Am Telefon meinte er barsch: "Für solche Gespräche habe ich jetzt keine Zeit."

Klarmanns Urteil sorgt auch beim ADAC für Kopfschütteln. "Einen solchen Fall habe ich noch nie erlebt", sagt Michael Ludovisy, Jurist beim Automobilclub in München. "Dieses Urteil ist außergewöhnlich und entspricht nicht dem, was bei einem Schaden in dieser Höhe sonst verhängt wird." Klarmanns Äußerung, wonach der Angeklagte eine "lebende Bombe sei" sowie die Drohung mit dem lebenslagen Führerscheinentzug legten außerdem den Verdacht der Befangenheit nahe. Der ADAC-Rechtsexperte betont: "Ein solches Urteil würde ich auf keinen Fall akzeptieren."

Daran denkt auch Josef Bogenrieder nicht. "Ich werde auf jeden Fall Einspruch erheben. Bei mir rufen laufend Bekannte an und sagen, dass ich bloß nicht klein beigeben soll."

Womöglich war es das letzte spektakuläre Urteil des umstrittenen Richters. Ende September geht der 65-Jährige Klarmann in Pension.

Beleidigungen und Rechtsbeugung

2000 stand Klarmann wegen Beleidigung selbst vor dem Amtsgericht Ebersberg, weil er einen Angeklagten als "saudumm" bezeichnet hatte. Nach einer Entschuldigung Klarmanns im Gerichtssaal wurde das Verfahren eingestellt.

2001 steckte Klarmann einen Zeugen in Beugehaft, weil er mit dem Ergebnis der Befragung unzufrieden war. Das Landgericht München I stoppt die Aktion Stunden später, die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Klarmann wegen Rechtsbeugung.

2002 zeigten zwei türkische Angeklagte Klarmann an, weil er sie im Prozess als "Rindviecher, Ochsen und Kühe" bezeichnet hatte.

2002 verurteilte Klarmann eine Medizinerin (41) zu 2550 Euro Geldstrafe wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ihres nigerianischen Ehemanns. In der Begründung hieß es, trotz ihrer "Verliebtheit" hätte sich die Frau angesichts des "Aussehens" und der "Herkunft" ihres Mannes der Verdacht aufdrängen müssen, dass sich der 32-Jährige den Aufenthalt erschlichen hat.

2005 warf Klarman eine Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal. Nach der Rüge durch den Landgerichts-Präsidenten klagte sich der Garmischer Richter durch alle Instanzen. Doch das Bayerische Verwaltungsgericht wies Klarmanns Beschwerde in diesem Jahr ab.

 

04.09.2008

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/skandalrichter-schlaegt-wieder-keine-gnade-nach-kleinunfall-13544.html

 

 


 

 

Rolf Lamprecht

 

Die Lebenslüge der Juristen

Warum Recht nicht gerecht ist

 

Deutsche Verlags-Anstalt, München 2008

ISBN-10 3421043442

ISBN-13 9783421043443

Gebunden, 271 Seiten, 19,95 EUR

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Klappentext

Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als Spiegel-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht - und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen. Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen - an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten - etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht - Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch. Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht - und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 20.05.2008

Erhellend scheint Rezensent Hans Holzhaider dieses Buch über die "Lebenslüge der Juristen" von Rolf Lamprecht, der 30 Jahre lang für den "Spiegel" die Tätigkeit der höchsten deutschen Gerichte beobachtet hat. Er attestiert dem Autor, recht deutlich vor Augen zu führen, wie wenig die Rechtsprechung mit den Idealvorstellungen, die darüber kursieren, gemein hat. Holzhaider zeigt für ihn an einer Reihe von konkreten Fällen, dass Juristen keineswegs nur nach rationalen, objektiven Kriterien, dem Gesetz verpflichtet urteilten. Vielmehr seien sie abhängig von subjektiven, emotionalen Impulsen, von der jeweiligen Situation und vom Zeitgeist. Eines ist für Holzhaider jedenfalls klar: Wer das Buch gelesen hat, wird nicht mehr glauben, dass Richter "weiser" und "klüger" sind als der Rest der Welt.

 

www.perlentaucher.de/buch/29568.html

 

 


 

 

Die Fesseln des Richters

700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System

Von Philipp Maußhardt, Nürtingen

25.10.2008

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verflucht hat. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge stapelten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, und sein Pferd stand seit Tagen ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank … Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen.

Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als „Betreuungsrichter“ über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Etwa zwei Mal jeden Tag meldeten sich Senioren- und Pflegeheime aus der Umgebung, um von ihm für die aus ihrer Sicht notwendige „Fixierung“ von Heimbewohnern den richterlichen Segen zu erhalten. Irmler, der immer Richter hatte werden wollen, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler, randlose Brille, weißes Hemd, blaue Krawatte, sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der gegenüber liegenden Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge von Heimleitungen, ihre Patienten am Bett festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge aus über 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime „rechts des Neckars“ zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen zu machen „Fixierung wird genehmigt“, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des „Irmler-Systems“.

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Heimbewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: „Patient anwesend, Fixierung genehmigt.“ In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht einmal persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Pflegeheim machte Irmler sein Häkchen – da war Herr S. schon einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte. Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, und auf seinen hängenden Schultern liegt nicht nur die Last des eigenen Versagens, sondern die Last der ganzen Gesellschaft, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert worden war, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. „Was hätte ich tun sollen“; sinniert er, „wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?“ In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. „Dieses Verfahren“, so der Zeuge, sei deshalb „eine einzige Farce“.

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein menschenverachtendes System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung immer öfter nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl „fixiert“ wurden. Eine erschreckende Zahl, die in anderen Regionen nicht viel niedriger liegen dürfte. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 insgesamt 29 Menschen in Münchner Heimen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, legen Pfleger oftmals den Patienten Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte an, die die Bewohner nicht lösen können. Stühle mit „Sicherheitsgurt“, die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehören ebenso zum Repertoire viele Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt („Die Türklinke steht unter Strom“), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, „fixiert“ zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach „viel zu häufige Anwendung“ dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als „letztes Mittel“ lässt er solche Fixierung gelten, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie hat er die Aktion „ReduFix“ gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die dafür zuständigen Amtsgerichte dafür kein neues Personal erhalten. Über 700 Fälle allein im Nürtinger Gerichtsbezirk pro Jahr überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler nicht nur seinen Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Als ein ehemaliger Richterkollege in den Zeugenstand tritt und erst einmal mit donnernder Stimme der Vorsitzenden Richterin eine kleine rechtliche Belehrung erteilt, sinkt Irmler noch tiefer in das Polster seines Angeklagtenstuhles. Sie haben ihn zum schwarzen Schaf gestempelt, denkt er wohl, und ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter ihm sitzt, hat ihm „depressive Neigungen“ attestiert.

„Vielleicht“, so sinniert Irmler wenig später auf dem Gerichtsflur, „hat mich die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass ich es nicht mehr ausgehalten und ohne zu prüfen meine Zustimmung erteilt habe.“ Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Die Zuhörer und Medienvertreter stehen bis an die Wand gedrängt. Es bräuchte einen Marktplatz, eine riesige Halle, ja das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Denn dieser Prozess geht jeden an.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.10.2008)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2644569

 

 


 

 

 

Wegen Rechtsbeugung

Amtsrichter muss ins Gefängnis

Das Anlegen eines Bauchgurts darf nicht vom Schreibtisch aus angeordnet werden.

Foto: factum/Weise

Stuttgart - Ein Nürtinger Amtsrichter hat alten Menschen in Heimen ohne Anhörung Bauchgurte und Bettgitter verordnet - jetzt hat das Landgericht Stuttgart ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Hobby und Familie seien ihm wichtiger gewesen als seine Arbeit.

Von Susanne Janssen

Mit schnellen Schritten flüchtet der 45-jährige Amtsrichter aus dem Gerichtsgebäude. Den Fernsehkameras und Mikrofonen will er sich nach dem Urteil nicht stellen. Bis zuletzt hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und nur einige Fehler eingeräumt, die aber jedem passieren könnten. Die 16. Strafkammer war anderer Ansicht: Sie verurteilt den 45-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe nicht mehr möglich.

Richterin glaubt dem Angeklagten nicht

Der suspendierte Amtsrichter aus Nürtingen hat nach Ansicht der Kammer in 47 Fällen das Recht gebeugt, indem er die Senioren, bei denen er über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollte, nicht persönlich aufgesucht hat. "Dabei bestand eine konkrete Gefahr für die Betroffenen", erklärte die Vorsitzende Richterin Helga Müller. Sieben Fälle wertete das Gericht als Versuch, weil die Senioren zum Zeitpunkt der Anordnung schon verstorben waren. Dass der Angeklagte die Protokolle hier fingiert hatte, brachte die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen.

Der Erklärung des Amtsrichters, er habe die Verstorbenen besuchen wollen, aber wohl mit anderen verwirrten alten Leuten gesprochen, schenkte Müller keinen Glauben: "Die Belegliste wird nach einem Todesfall in den Heimen am nächsten Tag, spätestens aber nach drei Tagen geändert."

Viele Zeugenaussagen hätten die Erklärung des Amtsrichters widerlegt: Ein Pflegedienstleiterin erklärte, der Richter habe die alten Leute gar nicht sehen wollen: "Das reicht schon so", habe er bei seinem Kurzbesuch erklärt. "Schwester Susi", mit der er eine Frau besucht haben wollte, hatte den Richter noch nie gesehen. Die Behauptung des Angeklagten, es sei möglich, nach Aktenlage zu entscheiden, wies Helga Müller ebenfalls zurück: "In allen Kommentaren steht klipp und klar, dass sich ein Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen muss."

Bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt

Die standardisierten Protokolle und Beschlüsse, bei denen nur Kreuzchen gemacht werden mussten, seien ein Beleg für die oberflächliche Arbeitsweise des Mannes. Einer Frau, die durchaus noch orientiert war und die Bettgitter ablehnte, wurde so durch zwei Kreuze die Freiheit entzogen. "Der Angeklagte hat in hohem Maße das Gesetz missachtet", erklärte die Vorsitzende Richterin. Dass die so verordneten Maßnahmen in den meisten Fällen gerechtfertigt waren, sei keine Entschuldigung.

Bis zum Schluss hatte der Amtsrichter keine Einsicht gezeigt und die Schuld bei anderen gesucht. Das Gericht sah keine Anzeichen für ein Komplott gegen ihn. Vielmehr habe der Richter, der wegen seiner Scheidung in einer schwierigen Situation gewesen war, mehr Zeit für Familie und Hobby haben wollen - und nebenbei Vorträge und Vorlesungen über das Betreuungsrecht gehalten.

Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Unterdessen sehen Richterkollegen auch die Justizverwaltung in der Pflicht: Thomas Schulte-Kellinghaus, Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung, erklärte, die Atmosphäre an den Amtsgerichten sei so, dass die Qualität nicht zähle - nur die Zahl der erledigten Fälle.

14.11.2008

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1874149

 

 


 

 

 

Verfahren gegen Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues gegen Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte aufgrund einer Sondergeschäftsprüfung durch den Präsidenten des Landgerichts Trier gegen den Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung und so weiter eingeleitet (vgl. Presseerklärung vom 25.01.2007).

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen Schriftstücke von Rechtsanwälten, die diese an das Amtsgericht Bernkastel-Kues gesandt haben, aus dem Geschäftsgang entfernt zu haben. Die Ermittlungen haben zur Erhärtung des Tatverdachts geführt:

In 64 Fällen sind solche Schriftstücke nicht zu den Akten gelangt. Es handelte sich um Anfragen nach dem Stand der von dem Beschuldigten bearbeiteten Familiensachen und Bitten um Terminierungen. Der Beschuldigte bewahrte die Schriftstücke in Umlaufmappen auf seinem Schreibtisch auf und verhinderte so, dass sie zu den Akten gelangten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er hierdurch Verfahrensverzögerungen nicht hat augenfällig werden lassen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Auferlegung einer Geldzahlung von 5.000 Euro gemäß § 153 a Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt. Hierfür waren folgende Gründe maßgebend:

Bei den Schriftstücken handelte es sich ausschließlich um Sachstandsanfragen und Bitten um Terminierungen. In keinem Fall war der eigentliche Verfahrensstoff betroffen. Eine Beeinflussung der richterlichen Sachentscheidung fand daher nicht statt. Keine der Prozessparteien wurde durch das Verhalten des Beschuldigten bevorzugt oder benachteiligt. In etwa der Hälfte der Fälle bestätigten die Verfahrensbeteiligten, dass der Beschuldigte die Sachstandsanfragen persönlich oder fernmündlich beantwortet hatte.

gez. ( R o o s )

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 20.05.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,c6660dab-ad76-0a11-33e2-dc6169740b3c,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

Dienstag, 1. April 2008

(Chemnitzer Morgenpost)

Gerichtsdirektor erschoss sich mit seinem Revolver

Freibergs Amtsgerichtsdirektor Hans-Joachim Herrmann nahm sich das Leben. Foto: Müller

FREIBERG - Hat ihn eine schwere Krankheit in den Tod getrieben? Der Direktor des Amtsgerichts Freiberg, Hans-Joachim Herrmann (63), hat sich am Wochenende erschossen.

Wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz gestern mitteilte, hat Herrmann sich Sonnabendnachmittag mit seinem eigenen Revolver das Leben genommen. Der Richter wurde im Garten seines Hauses in Frankenstein bei Freiberg gefunden. Er hinterlässt eine Lebensgefährtin. „Wir haben die Nachricht mit großer Betroffenheit aufgenommen“, so sein Stellvertreter, Richter Wolfgang Blümbott (48).

Herrmann war schon seit Anfang 2007 krank: Im Januar hatte er einen schweren Skiunfall gehabt, von dem er sich wochenlang erholen musste. Im Mai dann der neue Schicksalsschlag: eine tückische Krankheit, die nach und nach zum körperlichen Verfall des lebenslustigen und geselligen Mannes führte. Er war seitdem krankgeschrieben, verlor viel Gewicht. Zugleich wurde er immer verschlossener. Kollegen und Freunden verriet er nichts über sein rätselhaftes Leiden.

Herrmann war seit 1993 Direktor des Freiberger Amtsgerichts. Er stammte aus München, kam nach der Wende als Staatsanwalt nach Chemnitz. 1993 ging er nach Freiberg. Dort übernahm er neben seinem Posten als Amtsgerichtsdirektor auch den Vorsitz des Jugendschöffengerichts. Er verurteilte viele junge Straftäter, vor allem auch aus der rechten Szene, die wegen massiver Körperverletzungen und ähnlichen Delikten auf der Anklagebank saßen. Der begeisterte Skifahrer und Segler engagierte sich auch als Mitglied des Freiberger Lions-Clubs (war 1999/2000 dessen Vorsitzender) für soziale Zwecke. (dkl)

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1787559

 

 


 

 

 

Richter schoss auf Jugendliche

Selbst Justiz: Sie warfen Schneebälle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei.

Von Ludger Fertmann

Lüneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lüneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jährigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ließ den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuß. Es gebe keinen Verdacht auf eine Tötungsabsicht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts". Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Tötung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behörde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt.

Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spaß gemacht haben".

Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glück gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getötet hätten, sagte ein Polizist. Schrotmunition könne durchaus tödlich wirken.

Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv für eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter.

Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespräch mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lüneburg krankschreiben lassen und wird wohl längere Zeit dienstunfähig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen.

Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lüneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht.

Dieses Gremium, dem ausschließlich Richter angehören, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis über Gehaltseinbußen bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjähriger Haftstrafe.

Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland

Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html

 

 

Gefunden am 20.12.2008 auf http://www.eurodiva.de/deutschland_heute/rechtssystem/deutsche_richter/richter_schoss.htm

 

 

 


 

 

 

Urteil: Richter im Schlafrock ...!

Quelle: newsletter@formblitz.de

 

"Sekundenschlaf bei Richtern

Was bei Autofahrern tödlich enden kann, muss bei Richtern noch lange nicht zu einem zu einem Fehlurteil führen: der Sekundenschlaf.

So musste ein Mann erfahren, dass das Wegnicken und plötzliche Hochschrecken eines Richters bei einem Prozess zur Integrationsbeihilfe für ein behindertes Kind noch lange kein Revisionsgrund ist.

Das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT kam zu dem erstaunlichen Schluss: "Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden."

Und auch das Hochschrecken sei kein Signal für richterlichen Schlummer, denn daraus könne bestenfalls geschlossen werden, dass "es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."

Erst wenn ein tiefes, hörbares Atmen oder Schnarchen sowie andere Anzeichen fehlender Orientierung hinzukämen, müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen Richter im Schlafrock handele."

 

Posteingang 09.10.2007

 

 


 

 

Säulen richterlichen Handelns

– Gedanken zu einer Ethik richterlichen Verhaltens –

Schleswiger Ethikrunde

Mai 2007

 

 

Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen

Oberlandesgerichts, Konstanze Görres-Ohde (V.i.S.d.P.)

Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

 

Inhaltsverzeichnis

I. Der Bürger und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2. In der Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3. Außerhalb der Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 8

II. Die Öffentlichkeit und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1. Presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2. Fachöffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3. Auftreten in der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 11

III. Die Rechtsprechung und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.

Anvertraut“ i.S.v. Artikel 92 GG . . . . . . . . . . . . . 13

2.

Unabhängig“ i.S.v. Artikel 97 GG . . . . . . . . . . . . . 15

IV. Der Justizapparat und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1. Richter in der dienstlichen Hierarchie . . . . . . . . . . 17

2. Richter im Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

V. Die Robe und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

warum brauchen Richterinnen und Richter Ethikregeln? Und wenn ja, warum müssen diese schriftlich niedergelegt werden? Diese Fragen haben wir uns, die Mitglieder der ”Schleswiger Ethikrunde“, viele Sitzungen lang gestellt.

Die Schleswiger Ethikrunde ist ein Zusammenschluss von schleswigholsteinischen Richterinnen und Richtern, die seit Mai 2006 über dieses Thema nachdenken. Richterliche Ethikregeln, die es bereits in vielen anderen Ländern gibt, sind nicht mehr, aber auch nicht weniger als Verhaltensregeln. Hinweise, wie Richterinnen und Richter sich ethisch zu verhalten haben, finden wir im Grundgesetz (Artikel 92, 97 GG), im Deutschen Richtergesetz (§§ 38 – 43 DRiG) und in den jeweiligen Richtergesetzen der Länder.

Aber reichen die gesetzlichen Normen aus, um uns im Berufsalltag in ethischen Fragen eine Hilfestellung zu geben? Die ”Schleswiger Ethikrunde“ wollte auf keinen Fall mit der Aufstellung richterlicher Ethikregeln Gebote und Verbote formulieren. Auch sollten keine ”beruflichen Nebenpflichten“ eingeführt werden. Zu tief ist die Befürchtung – mag sie berechtigt oder unberechtigt sein –, von den Dienstvorgesetzten bei Nichtbeachtung einzelner Regeln, in welcher Form auch immer, diszipliniert zu werden.

4

Und so entstand die Idee, nicht Regeln aufzustellen, sondern Fragen zu formulieren, ohne Antworten zu geben. Wir möchten damit erreichen, dass Richterinnen und Richter für ethische Fragen sensibilisiert werden und für sich Antworten suchen. Nicht alle Fragen werden Ihre Zustimmung finden. Aber gerade das kann zu einem ”provozierten Diskurs“ führen, den wir uns wünschen.

 

Schleswig, 1. Mai 2007

Herbert Bolk, Direktor des Amtsgerichts

Dr. Sven Diercks, Richter am Amtsgericht

Konstanze Görres-Ohde, Präsidentin des Oberlandesgerichts

Dr. Klaus Grammann, Richter am Landgericht

Barbara Krix, Vizepräsidentin des Landgerichts

Lysann Mardorf, Richterin

Christine Nordmann, Richterin am Verwaltungsgericht

Ingo Socha, Richter am Amtsgericht

Britt Tönsmeyer, Richterin

Dr. Wolf Reinhard Wrege, Richter am Amtsgericht

Dietmar Wullweber, Vors. Richter am Landgericht

5

 

 

....

 

http://www.deontologie-judiciaire.umontreal.ca/fr/codes%20enonces%20deonto/documents/code_allemagne.pdf

 

 

 


 

 

 

Erich Hofherr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erich Hofherr (* 1951; † 17. Juli 2007) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Nach dem Wehrdienst nahm Hofherr das Studium der Rechtswissenschaft auf, das er 1976 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgreich beendete. Anschließend absolvierte er bis 1979 das Rechtsreferendariat. Im Februar 1979 wurde Hofherr an der Universität Tübingen mit der Untersuchung "Staatliche Organe als Beteiligte in der Zivilgerichtsbarkeit" zum Dr. iur. promoviert.

Im Februar 1980 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, wo er zunächst als Richter auf Probe dem Verwaltungsgericht Stuttgart zugewiesen war. 1983 wurde er dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Während seiner Dienstzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart war Hofherr von Ende 1981 an für 12 Monate an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Mit Beginn des Jahres 1989 wurde Hofherr für mehr als 4 Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg abgeordnet. Im November 1989 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo er im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig war. 2002 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt und kehrte an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Hier war er insbesondere für das Baurecht zuständig. Im März 2006 wurde Hofherr zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befördert.[1]

Im Juli 2006 wurde Hofherr schließlich zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.[2] Hier war er dem für das Bau- und Bodenrecht, das Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht, das Denkmalschutzrecht, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen und weitere Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 4. Revisionssenat zugewiesen.

Am 17. Juli 2007 starb Hofherr nach einer schweren psychischen Erkrankung.[3] Hofherr war verheiratet und hatte drei Kinder.

Nachweise [Bearbeiten]

1. ↑ Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. März 2006

2. ↑ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 39/2006 vom 10. Juli 2006

3. ↑ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 48/2007 vom 17. Juli 2007

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Hofherr

 

 


 

 

 

Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen

Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)

Vortrag anlässlich einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema 'Medien - Wächter, Voyeure oder Vehikel der Justiz?' am 25. Februar 2006.

Norbert Leppert ist, zusammen mit Frauke Höbermann und Holger Weimann, Autor des Buch Gerichtsreporter - Praxis der Gerichtsberichterstattung.

Indianer weinen nicht. Und Gerichtsberichterstatter, die wie ich mehr als drei Jahrzehnte über die Justiz geschrieben und sich kritisch an ihr gerieben haben, sollen sich am Ende ihrer Laufbahn bitte nicht hinstellen vor eine Richterakademie und anfangen zu jammern. Es ist doch klar: Wer öffentlich Urteile schilt, wer vor Lesern, Hörern oder Zuschauern herummäkelt an Richtern und Staatsanwälten oder gar sich in Glosse und Satire über sie lustig macht, der kann nun wirklich nicht im Ernst erwarten, dass die Gescholtenen ihr Haupt freudig in Asche legen und reumütig nur Einsicht und Besserung geloben.

Die Realität ist eine andere. Realität ist, dass die Justiz im Konflikt mit den Medien über beachtliche Mittel und Möglichkeiten verfügt, sich der Kritik und ihrer Kritiker zu erwehren: mal frontal und knüppelhart, mal indirekt und hintenherum, mal durch Ignorieren und Wegducken und selten, viel zu selten noch durch Bereitschaft zu konstruktiver Auseinandersetzung, zum Dialog mit dem Kritiker. Auf diese Realität hat der Gerichtsreporter, der etwas verändern, etwas bewegen will, sich einzustellen, damit muss er umgehen können - andernfalls er als Journalist besser aufgehoben wäre in einem anderen Ressort, vielleicht im Feuilleton oder in der Redaktion für Lifestyle und ferne Reisen.

Verteidigung sei Kampf, verlangt der legendär gewordene Hans Dahs in seinem ebenso legendären "Handbuch des Strafverteidigers". Eine Forderung, die ich für mein Metier aufnehmen möchte, allerdings aber etwas weniger pathetisch und in dieser Formulierung: Justizkritik sei Engagement, und Engagement verlangt vom Gerichtsreporter, dass er im Auftrag seines Publikums die Kraft aufbringt, aber auch die Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, sich von Fall zu Fall bei der Justiz unbeliebt zu machen und zwar gründlich und mit allen Konsequenzen.

Kein Gejammer also und auch kein Wundenlecken, dafür aber das Bemühen, rückblickend und nunmehr jenseits des täglichen Getümmels etwas von den Bedingungen zu objektivieren, unter denen Justizkritik in der Bundesrepublik zu leisten ist, aber auch zu leiden hat. Leiden wohlgemerkt nicht im subjektiven SinnIndianer weinen nicht! -, sondern als ein eklatanter Mangel, als eine empfindliche und in jeder Weise ernstzunehmende Einschränkung bei der Wahrnehmung eben jenes publizistischen Auftrags, dem in der Gerichtsberichterstattung die fraglos schwierigste, aber auch wichtigste Funktion zukommt: Kritik und Kontrolle der Justiz durch Öffentlichkeit.

Gewiss: Wenn in deutschen Landgerichten ein Präsident in den verdienten Ruhestand verabschiedet wird - und hinter dem festlichen Gummibaumschmuck schon sein Nachfolger wartet - wird in feierlicher Rede regelmäßig auch die hohe Aufgabe beschworen, die in Rechtsstaat und Demokratie den professionellen Medienvertretern zukommt. Und wie schön liberal klingt es doch, wie verständnisvoll, wenn bedeutende Justizrepräsentanten ausdrücklich bekunden, wie sie sich die Arbeit unserer Presse vorstellen: als wachsame und kritische Begleitung und nicht etwa als Hofberichterstattung und langweiligen Verlautbarungsjournalismus.

Henseits der Festtagsrede jedoch erweist sich solcherart Bekenntnis oft nur von kurzer Dauer, dann nämlich, wenn es im täglichen Geschäft plötzlich Ernst wird und die Justiz öffentlich unter Kritik gerät. Eben noch gestreichelt und errnuntert, bekommt der Reporter im Gericht zu spüren, dass die ihm dargereichte Hand einige hübsche Krallen hat. Und der Arm dieser Hand kann sich auch als ausgesprochen lang erweisen, bis hoch hinauf in die Chefetage von Verlag oder Sender. "Privilegierte Einflussnahme" nennt man es, und was dabei herauskommt, ist für den einzelnen Gerichtsreporter nicht ohne weiteres abzusehen: eine Fortsetzung der ungeteilten Meinungsfreude oder lieber doch ein mehr auf Harmonie und Ausgewogenheit bedachtes Verhältnis zwischen Presse und Justiz? Und der kritische Reporter? Eh er sich versieht, sitzt der Kritiker zwischen diesen Stühlen und tut gut daran, umgehend mit der Einübung des Balance-Akts zu beginnen.

Glanz und Elend der Justizkritik oder sagen wir es schlichter - von ihrer Möglichkeit und deren Grenzen: damit wären wir bei unserem Thema. Ein Thema, über das - insoweit besteht Konsens sowohl bei der Justiz als auch im Journalismus nur wenig geredet, geschweige denn gestritten wird. Nur hin und wieder mal wird ein Fall publik, bei dem der Konflikt so hoch kocht, dass die Beteiligten ihn nicht mehr unterm Deckel halten können. So wie unlängst im kleinen Buxtehude, wo der Amtsrichter nach Veröffentlichung eines fraglos scharfen Kommentars den Gerichtsreporter vom örtlichen "Tageblatt" von der darauf folgenden Hauptverhandlung kurzerhand ausschloss. Begründung: "...Angesichts der herabsetzenden Berichterstattung besteht die Gefahr, dass der Berichterstatter auch weiterhin in entstellender und herabsetzender Form die Öffentlichkeit unterrichtet" - also wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, S 172, Nr. 1 GVG).

Kommentar? Überflüssig, meine ich, nachdem das OLG Celle die Anordnung des Amtsgerichts wieder aufgehoben hat, mit der Feststellung, "dass ein Richter oder Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend ist." Ausschluss von der Hauptverhandlung sei "erst dann denkbar, wenn eine Pressekampagne nur darauf angelegt ist, das Gericht zu beeinflussen". Eine, wie ich finde, klare und ausgewogene Entscheidung, die man freilich auch erwarten durfte nach diesem eklatanten Fehlgriff in die obrigkeitsstaatliche Mottenkiste. In Frankfurt haben wir das zuletzt vor 40 Jahren erlebt, wobei der Rausschmiss kein geringeres Blatt als "Die Zeit" in Hamburg betraf und einen ihrer renommierten Reporter, Uwe Nettelbeck, der es übrigens vorzog, sich von da an ausschließlich auf die Kritik von Film und Fernsehen zu konzentrieren.

Auch wenn der Holzhammer von Buxtehude nicht unser Problem ist, begreifen wir als Gerichtsreporter diesen Auftritt gleichwohl als Ausdruck eines Symptoms, das auch anderswo bei den Gerichten immer noch stark verbreitet ist. Was ich meine, sind der Unwille und die Gereiztheit vieler, allzu vieler Richter und Staatsanwälte, sind Unfähigkeit und mangelnde Bereitschaft, sich auf Justizkritik sachgerecht einzulassen und konstruktiv mit ihr umzugehen. Was erleben wir statt dessen? Kränkung und Abwehr, formiert zu einem beachtlich entwickelten Verteidigungssystem, dass auch zum Angriff übergehen kann: sowohl durch kollektive Bewegung als auch durch Einzelaktion, um den Kritiker in die Schranken zu weisen.

Bereits eine kleine, feine Anmerkung - etwa zum Verhandlungsstil eines Gerichtsvorsitzenden oder zu seiner Ausdrucksweise, gerade mal ein Halbsatz im Rahmen eines Features, in dessen Mittelpunkt gar nicht der Richter selber steht, sondern das Verhalten des Angeklagten allein das kann genügen, um Alarm und Abwehr auszulösen. Da der Reporter oft gar nicht angesprochen wird auf seine Äußerung, bleibt er in der Regel ahnungslos, wenn ihn die ersten Reaktionen treffen: zum Beispiel wenn auf den Fluren sein Gruß nicht erwidert wird oder wenn er im nächsten Prozess eine Nachfrage hat und der Richter sich schroff abwendet und ihn ohne Antwort stehen lässt. Halbwegs für Aufklärung sorgen häufig erst Kollegen, denen die Gekränkten ausgiebig ihr Leid geklagt haben.

Bezieht sich die Kritik auf einen Vorgang, der nicht bloß am Rand liegt, sondern auch Gewicht hat, ist damit zu rechnen, dass die Justiz nicht mehr nur im Atmosphärischen reagiert, sondern sich zum Aufmarsch rüstet. Zum Beispiel wenn nach ergangenem Freispruch in der Berichterstattung der Frage nachgegangen wird, wieso bei weitgehend unveränderter Beweislage überhaupt die Anklage zugelassen werden konnte - oder auch, ob bei der Staatsanwaltschaft womöglich schlampig ermittelt wurde. Jetzt muss also gehandelt werden - wovon der Autor zunächst wiederum gar nichts erfährt. Vorzugsweise wendet sich das Gericht direkt an die Redaktion, fernmündlich, schriftlich und/oder auch im persönlichen Gespräch mit Chefredakteur bzw. Ressortleiter. Wird dann auf deren Wunsch der Autor hinzugerufen, steht er zwei, drei klagenden Justizvertretern gegenüber, die nach kurzem Schlagabtausch zum Thema gern übergehen zu dem wie sie sagen _ mal ganz Grundsätzlichem. Nämlich: wie sich ein Journalist denn sein Urteil bilden wolle, wenn er keine Akten kennt; dass er eingreife in schwebendes Verfahren, solange dieses rechtsförmig nicht beendet sei; warum er nicht an allen Verhandlungstagen von Anbeginn der Sitzung bis Ende anwesend gewesen sei; und was so nebenbei - er eigentlich aufzuweisen habe an juristisch fachlicher Qualifikation...?

Inquisitions- statt Akkusationsprinzip? Wir wollen nicht übertreiben, freuen wir uns, dass man in diesem Fall noch miteinander redet - auch über die Voraussetzungen von Justizkritik und deren Mängel, worauf ich später noch zu sprechen komme..

Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel:

* Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;

* Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen;

* Steuerhinterziehung;

* Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden;

* Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;

* Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen

alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat - diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.

Neben dem Einsatz des Instrumentariums presserechtlicher Abwehransprüche - Gegendarstellung, Widerruf, strafbewehrte Unterlassungserklärung - muss nun auch mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlung und/oder Klage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrecht gerechnet werden. Zugleich wird flächendeckend ein Manöver der Ausgrenzung und Isolierung in Gang gesetzt, in der Absicht, den Reporter vom gängigen Informationsfluss abzuschneiden. Auskünfte, um die er bei den Behörden nachsucht, werden penibel auf ihre Berechtigung überprüft; und soweit sie dann erfolgen, kommen sie verspätet und sind von nichtssagender Kärglichkeit.

Auch Tipps und Hinweise von Richtern auf interessante Prozesse, versiegen plötzlich, und selbst jene in den Reihen der Justiz, die dem Berichterstatter bisher gewogen waren und seine Arbeit unterstützt haben, sehen sich unter dem Druck von Korpsgeist und Kameraderie gezwungen, sichtlich auf Distanz zu gehen. Reich belohnt mit Kontakt und Information dagegen wird die "brave" Konkurrenz _ was für den "bösen" Kritiker und sein Organ, an denen Nachrichten gezielt vorbeirauschen, im scharfen Wettbewerb der Medien bald schon zu einem ernsten Problem werden kann.

Steht ein Gericht unter Druck, werden aus seinen Reihen gern auch Leserbriefe bestellt und organisiert. Schüsse dieser Art können allerdings nach hinten losgehen, wenn sie andere Leser auf den Plan rufen und so unversehens ein Nebenkriegsschauplatz entsteht. Hier nun ein erster Exkurs in die Praxis kritischer Gerichtsberichterstattung, der Fall des Richters am Landgericht Dr. X, der einem von Pressekritik bedrängten Kollegen zur Hilfe eilen möchte, und zwar im Leserbrief. Er schreibt:

"Zum ungezählten Mal hat sich Ihr Gerichtsreporter an dem Vorsitzenden Richter Z gerieben. Durchaus amüsant geschrieben, aber wenig sachdienlich und letztlich unfair....Man fühlt sich an Tucholsky erinnert. Er, der es nur bis zum Referendar geschafft hatte, verfolgte sein Leben lang die Justiz in zahllosen feuilletonistischen Zeitungsergüssen mit dem Hass des Erfolglosen, Zukurzgekommenen. Was soll man Ihrem Autor raten? Das Beste wäre...ein Psychiater."

Der letzte Satz dieses Leserbriefs, der gute Rat des Richters Dr. X, wird zwar von der Redaktion gestrichen, erscheint mithin nicht - worüber man geteilter Meinung sein kann -, aber auch ohne die verbale Entgleisung bringt der Brief der Justiz über Wochen geharnischte Reaktionen ein, vor allem von Lesern, die Tucholsky kennen und schätzen und nichts auf ihn nichts kommen lassen wollen, schon gar nicht aus den Reihen der Richterschaft. Hier ein paar Beispiele, auszugsweise:

"Ach, jene bedauernswerte Justiz, die da von einem Erfolglosen so gehässig "verfolgt' worden sein solL..! Nicht die Richter waren die Verfolgten, Verfolgte waren schon vor 1933 die Gegner des gerichtlich unterstützten Militarismus und des immer mehr um sich greifenden Naziterrors, Verfolgter war Tucholsky selber, dessen Bücher verboten und verbrannt wurden und der sich, von den Nazis ausgebürgert, 45jährig in Schweden krank und vereinsamt das Leben nahm."

Und aus einem anderen Brief: "Hier wird der Hochmut des Volljuristen zum blamablen Selbstzeugnis des Halbgebildeten. Tucholsky hatte in Berlin und Genf Jura studiert und promovierte 1914 cum laude in Jena".

Oder auch: "Peinliche Unkenntnis! Wer waren die Richter, die Tucholsky angegriffen hat? Es waren die Richter, die Fememörder, rechtsradikale Gewalttäter als 'Patrioten' freisprachen und Carl von Ossietzky als 'Landesverräter' verurteilten. Richter, die sich scharenweise in die NSDAP und ihre Gliederungen drängelten..., die beim Juristentag 1933 mit mehr als 10 000 Juristen begeistert 'Siegheil! ' brüllten und noch in den letzten Kriegstagen Deutsche, Soldaten und Zivilisten, wegen 'Wehrkraftzersetzung' hängen ließen."

Fazit eines Lesers, der trotz der alles andere als amüsanten Diskussion auf seinen schwarzen Humor nicht verzichten will: "Es ist doch immer wieder schön zu lesen, wenn sich einer unserer Herren Richter auf den Fuß getreten fühlt und meint, dies könnte nicht unwidersprochen bleiben".

Und der kritisierte Kritiker, wie steht es um ihn? Mal davon abgesehen, dass er sich über den Vergleich mit Tucholsky freuen kann, hat er in der Regel nichts zu befürchten, solange sich die Abwehr der Kritik im öffentlichen Diskurs vollzieht. Immer vorausgesetzt natürlich, dass er - erstens- sauber recherchiert hat und dies gerichtsfest auch belegen kann; und zweitens, dass er korrekt umgeht mit Rechtswörtern und ihm bei der so notwendigen Vereinfachung eines juristischen Sachverhalts - was bekanntlich nicht leicht ist - keine Patzer unterlaufen.

Anders ist die Lage für den Kritiker, wenn Öffentlichkeit gerade nicht erwünscht ist. Wenn also mächtig Druck ausgeübt wird, von diesem Umstand aber bitte nur jene Kenntnis nehmen sollen, die sich dem Druck schweigend beugen mögen. Auch hierzu wieder ein Exkurs, wobei ich um Verständnis bitte, wenn ich zur Glaubhaftmachung leider auf die Einführung der Original-Dokumente hier verzichten muss, sondern unter Wahrung von Verschwiegenheitspflicht die gebotene Anonymisierung vornehme.

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Ehepaar, sie schwer krank, er 74 Jahre alt, das auf Verlangen des Hauseigentümers - Eigenbedarf - nach elf Jahren seine Wohnung räumen soll. Während der Vermieter in erster Instanz damit scheitert, erreicht er in der Berufung vor dem Landgericht, dass seiner Klage stattgegeben wird. Und das, obwohl Ärzte davor warnen, dass die Eheleute den Umzug nicht ohne gravierende gesundheitliche Schädigung überstehen werden. Offensichtlich hat das Landgericht in dem zuletzt vorgelegten Gutachten der Universitätsklinik übersehen, dass die 56 Jahre alte Ehefrau nach einer frischen Brustkrebsoperation inzwischen zu 100 Prozent erwerbsunfähig und als Schwerbeschädigte ausgewiesen ist - mithin dem ebenfalls kranken und deutlich älteren Mann nicht - wie das Gericht empfiehlt - "beim Umzug körperlich entlasten kann".

Was den Mietern nach dem Urteil bleibt, ist die Hoffnung auf Verlängerung der Räumungsfrist, für die wiederum der Amtsrichter zuständig. Der nun macht zwar gegenüber der Presse kein Hehl daraus, dass er die Entscheidung der Vorinstanz - Zitat - "für kaum vertretbar" hält, weist den Antrag auf Räumungsaufschub gleichwohl jedoch zurück, mit der Begründung, dieser enthalte keine neuen Gesichtspunkte, da ja die gesundheitliche und soziale Lage vom Landgericht, wenn auch im Ergebnis falsch, bereits geprüft worden sei. Etwas Anderes wäre es gewesen, wenn vorgetragen worden wäre, dass sich die Mieter wegen ihrer Krankheit derzeit keine neue Wohnung suchen könnten - was im Schriftsatz des Rechtsanwalts aber nicht zum Ausdruck gekommen sei.

Allerletzte Chance der Eheleute: die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts, für die nun wiederum die Mietrechtskammer zuständig ist - in der Hoffnung, dass die Richter des Landgerichts zu einer anderen, nämlich zutreffenden Einschätzung des sozialen Aspekts kommen und Räumungsaufschub gewähren.

Allerletzte Chance der Eheleute: die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts, für die nun wiederum die Mietrechtskammer zuständig ist - in der Hoffnung, dass die Richter des Landgerichts zu einer anderen, nämlich zutreffenden Einschätzung des sozialen Aspekts kommen und Räumungsaufschub gewähren.

Ein vertrackter Fall, der von der örtlichen Presse in Berichten aufgegriffen und auch Gegenstand von Kommentaren ist. Darunter der Beitrag von Reporter A. - Überschrift: "Dem Recht zum Hohn" - , in dem er am Schluss schreibt:

"Wenn das Landgericht demnächst noch einmal in diesem ungewöhnlichen Mieterfall entscheiden muss, sind die Richter in besonderer Weise gefordert: Zu den Faktoren, die bei der Beschlussfindung eine Rolle spielen, sollte nämlich auch die Courage gehören, Falsches wieder richtig zu machen, um dem ramponierten Ansehen der Justiz in diesem Fall wieder mit dem Image einer korrekten, bürgernahen Rechtspflege entgegenzuwirken."

Reaktion auf die Veröffentlichung ist ein Schreiben, in dem sich der Präsident des Landgerichts an die Chefredaktion wendet. Eindrucksvoll legt er zunächst ein Bekenntnis ab zur Rolle der Justizkritik - ..."Kritische Auseinandersetzung mit richterlichen Entscheidungen ist nicht nur aus der Sicht des einzelnen und in den Augen der Öffentlichkeit notwendig; sie ist vielmehr ein Lebenselement der Rechtsprechung selbst" - und kommt dann zur Sache:

"Auf einen nicht billigenswerten Weg begibt sich ein Kritiker aber dann, wenn er unter Ausnutzung der konzentrierten Öffentlichkeit eines Massenmediums ein Gericht oder bestimmte Richter unter Druck setzt, um eine konkrete, ausstehende Entscheidung in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen. Diese Grenze (...) hat der Kommentar überschritten. Dort werden zunächst durch ein sorgfältig ausgewähltes Vokabular (Skandal, unmenschlicher Akt, Hohn usw.) persönliche Ressentiments gegen die Richter der 11. Zivilkammer ... geweckt und sodann eben diese Richter aufgefordert, bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Versagung des Räumungsaufschubs ihr rechtskräftiges Urteil zu revidieren. (Hier)... sollen offenbar die Richter in eine Zwangslage versetzt und genötigt werden, das rechtskräftige Urteil zu ignorieren." Absatz. "Ich werde solche Versuche aufmerksam beobachten und habe es deshalb für erforderlich gehalten, Ihnen meine Auffassung hierzu mitzuteilen. Mit vorzüglicher Hochachtung..."

Was passiert? Das genötigte Landgericht entscheidet wie befürchtet, die Mieter haben ohne Aufschub ihre Wohnung zu räumen, die 56 Jahre alte Frau stirbt einige Monate nach dem Umzug infolge der ihr ärztlich attestierten Erkrankung, ihr Mann, der Witwer, kommt ins Altenpflegeheim.

Unterdessen sind Gerichtsreporter A weitere Fälle zugetragen worden, die Hinweis geben auf eine erschreckende Ignoranz und Willkürlichkeit der Mietrechtskammer, was insbesondere Anwälte zu spüren bekommen, die nach kritischen Äußerungen überzogen werden mit Strafanzeigen wegen Nötigung und Ehrengerichtsverfahren. Darüber will er in einem neuerlichen Beitrag berichten, auch unter Einbezug einer Diskussionsveranstaltung, die er zum Thema "Presse und Justiz" im Rahmen einer juristischen Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen hat. Hierbei war - aus welcher Quelle auch immer - das Schreiben des Landgerichtspräsidenten erwähnt und heftig kritisiert worden, als Beispiel für einen Einschüchterungsversuch der Justiz gegenüber ihren Kritikern. Es ist ein einziger Satz nur, mit dem der Brief im Manuskript erwähnt wird, doch das genügt, um vor Erscheinen des Artikels nun wiederum den Chefredakteur auf den Plan zu rufen.

Was folgt, nennt man wohl Abmahnung, und die lautet:

"Sehr geehrter Herr A, nur durch Zufall erhielt ich davon Kenntnis, dass Sie in einem Manuskript über Mietrecht auf einen Briefwechsel zwischen dem Landgericht und der Chefredaktion hingewiesen haben. Ich hätte es für eine Selbstverständlichkeit gehalten, dass Sie in einem solchen Falle mich selbst, der ich der Adressat des seinerzeitigen Schreibens war, über Ihre Absicht informiert hätten. Da dies nicht geschehen ist, muss ich Sie schriftlich darauf hinweisen, dass ich Ihr Vorgehen für ärgerlich halte. Auf jeden Fall bitte ich Sie, in Zukunft in solchen Fällen vorher mit mir Rücksprache zu nehmen."

Justizkritik als Balanceakt zwischen den Stühlen - wenn das Thema meines Vortrags am Ende dieser Exkursion seine abstrakte Unschuld verloren hat, wenn Sie also jenseits qer Begrifflichkeit auch etwas nachfühlen können von den Kalamitäten kritischer Gerichtsberichterstattung, wäre ich - vorläufig - zufrieden. Es ist ein Balanceakt, der nicht nur Geschick erfordert und Courage, sondern mindestens ebenso viel Kenntnis und Erfahrung. Jüngere Kollegen, die davon naturgemäß noch nicht so viel haben können, fühlen sich in dieser Position oft wie auf einem Schleudersitz, mit der Folge, dass sich etliche lieber auf das rein Nachrichtliche beschränken. Und so bleibt der Kommentar, obwohl er sich beim Publikum breiter Resonanz erfreut, in der Gerichtsberichterstattung weiterhin ein Stiefkind.

Viele meiner Kollegen räumen freimütig auch ein, dass sie sich fachlich nicht genügend versiert fühlen, um kompetent etwa Kritik an einem Urteil zu üben. Wenn sie dann doch Stellung nehmen sollen, auf Wunsch der Redaktion, beschränken sie sich auf feuilletonistisch aufgeplusterte Beiträge, auf die vage Formulierung eines allgemeinen Unbehagens, vorzugsweise orientiert am Strafmaß, das mal als zu lasch, mal als zu hart beschrieben wird - so als handele es sich dabei um die Laune eines Wettergottes, der uns mal Heiteres, mal Wolkiges beschert.

Um richtig einschätzen zu können, wann ein Urteil überzeugend ist und wann nicht, benötigen Gerichtsreporter mehr als nur ein recht und schlecht funktionierendes Rechtsempfinden. In unserem "Handbuch zur Gerichtsberichterstattung", das nächstes Jahr herauskommt nach 40 Jahren in der Bundesrepublik nicht nur wieder ein aktuelles Handbuch, sondern auch das erste, in dem multiprofessionell ein Presserechtsexperte, ein Gerichtsreporter und eine Mediensoziologin von Anfang an zusammengearbeitet haben - , wird auf das Problem unzureichender Ausbildung ebenso eingegangen wie auf die Notwendigkeit, dass Kritik an Gerichtsentscheidungen nicht Standesprivileg von Volljuristen in Fachzeitschriften sein kann.

Aber: Gerichtsreporter müssen ihr Handwerk beherrschen. Wird ein Urteil gescholten, darf es nicht aus dem Bauch heraus geschehen, man braucht vielmehr strenge Kriterien, zum Beispiel:

* Anwendung der Verfahrensführung? Klärung der Schuldfrage: Alle erforderlichen Beweise erhoben?? Beweismittel richtig gewürdigt?

* Prozessordnung: Durchgehend korrekte Bestimmung des Strafmaßes: Mildernde und strafschärfende Umstände richtig gegeneinander abgewogen.

Wichtig ist vor allem, dass ein Missstand, der beklagt wird, richtig zu orten ist und zwischen Rechtsanwendung und Gesetzeslage streng unterschieden wird. Hat nun das Gericht versagt oder erweist sich das Gesetz als lückenhaft oder gar hinfällig? Bei fehlerhafter Rechtsanwendung haben die Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel. Taugt das Gesetz nichts, hat die Öffentlichkeit Macht und Möglichkeit zu grundlegender Veränderung. Ein guter Kommentar kann dazu beitragen - vielleicht.

Zu guter Letzt gestatten Sie mir eine Anmerkung, die vielleicht auch hilfreich sein wird bei der anschließenden Diskussion. Was ich Ihnen in der Sache Kritik und Reaktion geschildert habe, aus dem Innenleben von Justiz und Journalismus, ist authentisch und belegt. Und doch muss es ein Ausschnitt bleiben, subjektiv, ohne Anspruch auf Repräsentanz, Signifikanz und weitere Kriterien, die erforderlich wären, eine Aussage quantitativ und qualitativ wissenschaftlich abzusichern. Es ging mir nicht um Wissenschaft, es geht mir um Erfahrung. Und Erfahrung ist auch, gerade aus den letzten Jahren, dass die Gerichte zunehmend dazu übergehen, öffentlich geäußerte Kritik einfach wegzustecken - ähnlich wie sie zu ertragen haben, dass eine Entscheidung von höherer Instanz wieder aufgehoben wird. Für diesen Umgang mit Kritik, der jenseits des beschriebenen Reiz-Reaktionsschemas geradezu entspannt wirkt - Justiz light und easy - sehe ich im wesentlichen zwei Ursachen:

1. In der invasiv gewordenen Flut von Nachrichten hat der einzelne Beitrag deutlich weniger Gewicht als früher. Verfallsdaten im Journalismus werden immer kürzer und damit auch die Wirkung von Kritik, der man aus dem Weg zu gehen hofft - nach dem Motto: "Was soll's - schon morgen wird durchs Dorf eine andere Sau getrieben" ;

2. - und das ist für mich viel erfreulicher - gibt es einen Lernprozess zu verzeichnen, nämlich: dass immer mehr Gerichte ihre Kritiker nicht mehr meiden, sondern im Gegenteil Kontakt suchen - was gar nicht selten der Anfang ist zu einem fairen, belastbaren und respektablen Umgang miteinander.

 

 


 

 

"ZAP-Kolumne. Richterdienstaufsicht - ein Experiment" 

Dr. Egon Schneider: 

in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 2/2005 vom 19.01.2005

 

siehe

http://85.10.196.204/schneider.htm  

und

http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3672.html

 

 

 

Dr. Egon Schneider (geb. ) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 1988) - anschließend tätig als Rechtsanwalt. 

 

 


 

 

 

Der Mythos von der hohen Moral der Richter

Wolfang Neskovic

Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäBig als einseitig zuruckgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschafi, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten.

Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts- und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein „Gesundbrunnen" und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein „anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüBt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des voraus-eilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung.

Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde „Schuluote" missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind - insbesondere bei den Obergerichten - weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfimdsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen.

Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.

 

Wolfgang-Dragi Neskovic (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck

Erschienen in: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP), Nr. 14, vom 25. 7. 1990, S. 625

Neskovic war vom 05.06.1990 bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Landgericht Lübeck.

 

 


 

 

 

Ulrich Vultejus zum Achtzigsten

Justizreform erschöpft sich nicht in der Veränderung von Strukturen und Gesetzen. Sie ist ein gesellschaftlicher Prozess, der vor dem Hintergrund einer kritischen öffentlichen Diskussion in dem Wandel der Mentalität der Juristen selbst wurzelt. Diese schlichte Erkenntnis brauchte lange Zeit, um Anhänger unter den Richtern zu finden. Einer, der viel dazu beigetragen hat, ist Ulrich Vultejus. Ihn, der am 12. Juli 2007 seinen achtzigsten Geburtstag feiert, muss man auf die Frage, welche Juristen in die zur Halbzeit der Bundesrepublik noch eintönig-mausgraue (politisch: schwarze) Justizszene Farbe gebracht haben, mit an erster Stelle nennen.

Dem in einem liberalen und NS-kritischen Elternhaus aufgewachsenen Siebzehnjährigen trug sein lebenslanger Nonkonformismus schon 1943 ein schließlich eingestelltes Strafverfahren ein. Unter Berufung auf ein angeblich eingereichtes, aber tatsächlich nicht vorhandenes ärztliches Attest war er zwölf Monate lang dem Dienst in der Hitlerjugend ferngeblieben. Später wusste er sich mit Hilfe eines verständnisvollen Krankenhausarztes der Einberufung zur Wehrmacht zu entziehen.

Über das mit einem glänzenden Examen abgeschlossene Jurastudium und die Referendarzeit führte der berufliche Lebensweg Vultejus zunächst als Richter an das idyllische Amtsgericht Bad Harzburg, bis er wegen dessen Auflösung zum Amtsgericht Hildesheim als dessen stellvertretender Direktor kam. Mit seiner Forderung nach gesellschaftlichem Engagement gerade auch der Juristen machte er Ernst: durch seine Mitarbeit im Bundesvorstand der in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Richter (auch als niedersächsischer Landesvorsitzender) und in dessen Strafrechtsausschuss, als Vorsitzender der Humanistischen Union, der bis heute wichtigen und unverzichtbaren Bürgerrechtsvereinigung, bei Landtagsanhörungen und mit vielen anderen Initiativen. An mehreren Fachhochschulen war er in der Lehre tätig. Als Richter verkörperte er das Gegenbild des reinen Rechtstechnokraten, mit verständlich gemachten Entscheidungen, die wegen seiner einfühlsamen und umgänglichen Verhandlungsführung selbst von den verurteilten Angeklagten meist akzeptiert wurden. Durch die Zivilcourage, mit der er sich dem nach oben orientierenden Justizapparat, auch dem von der Kollegenschaft ausgehenden Anpassungsdruck stets widersetzte, gab er vorbildhaft der jüngeren Richtergeneration seiner Zeit wichtige Impulse.

Dass ein so vielseitiger, seinen Beruf kritisch reflektierender Jurist nicht für hohe Beförderungsämter geschaffen war – dort muss man vor allem die Fähigkeit zur trockenen Scheingelehrsamkeit und natürlich zum Opportunismus unter Beweis stellen – liegt nahe. So blieb er bis zur Pensionierung Amtsrichter. Leiter einer großen Gerichtsbehörde, dort durch die Konzentration auf organisatorische Aufgaben den Menschen entfremdet, wollte er ohnehin nie sein. Der Zeit als Richter in Bad Harzburg hat er wohl etwas nachgetrauert. An einem kleinen Gericht ist der Richter dem Leben der Bürger am engsten verbunden.

In der öffentlichen Wahrnehmung stand weniger der Richter als der Justizkritiker Vultejus im Vordergrund. Auch da zeigte er Rückgrat. Es waren seinerzeit spektakuläre Fälle, die Vultejus in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht haben: Unter dem von der Justizverwaltung missbrauchten Stichwort „Mäßigungsgebot“ – danach habe ein Richter sich mit kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit zurückzuhalten, bis hin zur Kritikabstinenz gegenüber Vorgesetzten und Kollegen – versuchte das niedersächsische Justizministerium, vertreten durch folgsame Gerichtspräsidenten, hartnäckig immer wieder, Ulrich Vultejus einen Maulkorb umzuhängen. Durch Mitunterzeichnung einer Zeitungsanzeige war er im Jahre 1980 mit anderen Bürgern für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsgerichtsurteils eingetreten, das in einem Berufsverbotsfall einem Lehramtsanwärter Recht gegeben hatte. Gegen dies Urteil hatte das niedersächsische Justizministerium nicht nur das mit linientreuen Richtern besetzte Landesarbeitsgerichte angerufen, sondern auch den jungen Arbeitsrichter, der das Urteil sorgfältig begründet hatte, schikaniert und schließlich zum Ausscheiden aus der Justiz gedrängt. Der an das Landesarbeitsgericht gerichtete Appell des Zeitungsaufrufs, es bei der verfassungsgemäßen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu belassen, hatte die absurde Folge eines disziplinarischen Verweises mit dem Vorwurf, Vultejus habe durch Mitunterzeichnung der Zeitungsanzeige die hohen Herren des Landesarbeitsgerichts unter Druck gesetzt.

Zu einem ersten Disziplinarverfahren gegen Vultejus war es schon im Jahre 1976 gekommen. Damals hatte er mit seinen Schöffen über die Anklage gegen den leitenden Manager eines großen Unternehmens zu entscheiden. Dem Wirtschaftsboss war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Betriebsratwahl in seinem Unternehmen dadurch behindert zu haben, dass er die Hälfte der Belegschaft entließ. Als der Manager – obgleich ausdrücklich vorher gewarnt – der Hauptverhandlung provokatorisch fern blieb, behandelte Vultejus ihn wie jeden anderen Bürger: Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Deshalb, aber auch weil Vultejus Vorsitzender der Fachgruppe in der Gewerkschaft ÖTV sei, lehnte der Verteidiger des Angeklagten Vultejus als Richter ab. Der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichtes, seinerseits Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, gab dem Ablehnungsantrag ohne jegliche Begründung statt. Das löste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch Vultejus, der sich von der wirtschaftsnahen Presse scharf angegriffen sah, wurde schließlich interviewt. Auf die Frage des Interviewers, ob der Amtsgerichtsdirektor den Ablehnungsbeschluss nicht hätte begründen müssen, anstatt sich einfach stillschweigend den Ablehnungsgründen des Verteidigers anzuschließen, entgegnete Vultejus, ja, er halte die Entscheidung für unfair, übrigens auch deshalb für gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Vor allem empöre ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschaftszugehörige Richter weniger objektiv als konservative urteilen würden. Auch wegen dieses Interviews wurde Vultejus disziplinarrechtlich verfolgt. Zwar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Von den in die höhere Ebene eingebetteten Richtern der weiteren Instanzen wurde er aber schließlich verurteilt.

Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben.

Durch all diese Reglementierungsversuche und weitere Schikanen ließ Vultejus sich nicht davon abbringen, für richterliche Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit zu kämpfen. Unverdrossen brachte er es bis vor den Bundesgerichtshof, dass jener Präsident des Oberlandesgerichts Celle den ihm unterstellten Strafrichtern „Empfehlungen“ gab, wie sie in den politisch motivierten Strafprozessen (damals ging es vor allem um die RAF-Prozesse) zu agieren hätten.

Neben dem schon vor ihm auf den Plan getretenen Theo Rasehorn und wenigen anderen war Ulrich Vultejus einer der wenigen, die einer in Diktion und Auftreten erstarrten und dem Mainstream angepassten Richterschaft zur Meinungspluralität verholfen haben. Das geschah auch mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen. Das Schreiben von fußnotengespickten und mit vielen Nachweisen angereicherten Abhandlungen hat er allerdings anderen überlassen. Stattdessen schrieb er gedankenreich eine originelle, glänzende und witzige Feder. Allein als Autor der Zeitschrift „ÖTV in der Rechtspflege“ war seine Kreativität unerschöpflich. Wer weiß, dass sich hinter den Autoren „Urs Tatze“ und „Wally Walfisch“ Ulrich Vultejus verbarg? Ein gelegentliches Pseudonym war wohl nötig, damit die Artikel von Vultejus nicht gelegentlich eine ganze Ausgabe füllten. Aber welch anderer Richter oder Beamte hätte sich sonst um wichtige Themen gekümmert? Wer, wenn nicht Vultejus, hätte sich beispielsweise des Mehr auf Abwehr als auf Einfühlung gerichteten Kampfbegriffes wie den des „Querulanten“ angenommen. In seiner Dankesrede („Der domestizierte Richter“) zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“. Seine in vielen Fachzeitschriften erschienen Beiträge galten unter anderem auch dem Kampf gegen den unveränderten § 218 StGB und die ständige Ausdehnung der Sicherheitsgesetze.

Die Bücher von Ulrich Vultejus sind noch immer lesenswert. In dem Buch „Kampfanzug unter der Robe. Kriegsgerichtsbarkeit des II. und III. Weltkrieges“ brachte er neben der ersten Darstellung der Lebensläufe von Wehrmachtsrichtern die heimlichen Vorbereitungen für den Aufbau einer neuen Kriegsgerichtsbarkeit ans Licht der Öffentlichkeit. Erst dadurch wurden Bundesjustizministerium und Bundesverteidigungsministerium zur Aufgabe dieser verfassungswidrigen Pläne gezwungen. Prompt folgte der nächste Prozess. Der ehemalige Wehrmachtsjurist und nun Marburger Professor Erich Schwinge verklagte Ulrich Vultejus auf Unterlassung. Vultejus hatte nämlich aufgedeckt, was Schwinge bis dahin bestritten hatte: ein Todesurteil gefällt zu haben – „grausamer als ein Heinrich Himmler“, Himmler hatte nämlich den Verurteilten begnadigt. Auf dem langen Instanzenweg unterlag Vultejus vor dem Landgericht Hannover und auch vor dem OLG Celle – anderes war in der damaligen niedersächsischen Justiz kaum zu erwarten! –, obsiegte dann aber vor dem Bundesgerichtshof, vor einem ausnahmsweise mit jüngeren, vergangenheitskritischen Richtern besetzten Zivilsenat Dass Schwinge weitaus mehr von ihm gefällte Todesurteile verschwiegen hatte, kam erst viele Jahre später ans Tageslicht. Interessant sind auch Vultejus’ Lebenserinnerungen („Nachrichten aus dem Inneren der Justiz“, Hildesheim 1998). Lernen können jüngere Juristen daraus nicht nur, was menschliches Verhalten eines Richters bedeutet, sondern auch, wie wichtig Selbstkritik an eigenem früheren richterlichen Verhalten ist. Die allermeisten unserer Richter sind zu einem solchen Eingeständnis von Fehlern oder Unterlassungen unfähig. Eine Fehlerkultur – in dem Sinn, dass man Fehler bekennen muss, um daraus zu lernen – wäre für die deutsche Justiz bitter nötig.

Heute, schon vor einigen Jahren nach Berlin umgezogen, lebt Ulrich Vultejus in Berlin. Auch wenn er sich, wie es einem in diesem Alter zusteht, mehr auf das Privatleben zurückgezogen hat und leisere Töne bevorzugt, zeigt er noch immer Schaffenskraft. Dies vor allem durch intensive Beobachtung der literarischen Szene, über die er – wie kann es bei ihm anders sein? – ständig schreibt, vor allem mit Rezensionen über Biographien.

Dem Freund und Mitstreiter Ulrich Vultejus zum achtzigsten Geburtstag herzlichen Glückwunsch, Dank für seine Leistungen und gute Wünsche für das nächste Jahrzehnt.

Wolfenbüttel, 12.07.2007

Helmut Kramer

 

http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html

 

 


 

 

Lübecker Richterverein kritisiert Justizminister

Der Lübecker Richterverein hat auf seiner jährlichen Jahreshauptversammlung bei den Vorstandsneuwahlen den alten Vorsitzenden im Amt bestätigt. Richter am Amtsgericht Ratzeburg Dr. Jörg Grotkopp ist als Vorsitzender wiedergewählt worden. Der hat nach seiner Wahl Justizminister Döring scharf angegriffen.

Bei den stellvertretenden Vorsitzenden wurde die Lübecker Staatsanwältin Bettina von Holdt neu in das Amt gewählt. Weiter bestätigte die Jahreshauptversammlung den Richter am Amtsgericht Lübeck Hans-Jürgen Humbert als Schatzmeister sowie den Vorsitzenden Richter Christian Singelmann als stellvertretenden Vorsitzenden, die Richterin Silke Faßhauer als Schriftführerin und den Richter Thorsten Fürter als Pressesprecher (alle Landgericht Lübeck) in ihren Ämtern.

Zu Beisitzern des Vorstands bestimmte die Versammlung die Lübecker Staatsanwältin Dorothea Röhl, den Richter am Landgericht Lübeck Volker Brandt, den Lübecker Staatsanwalt Malte Sebelefsky und die Richterin am Landgericht Lübeck Ute Zader.

Nach seiner Wahl griff der wiedergewählte Vorsitzende Grotkopp Justizminister Döring scharf an: "Noch vor einigen Wochen hat Minister Döring vor den Lübecker Staatsanwälten verkündet, 'mit ihm' werde es keine finanziellen Einbußen in der Justiz geben. Seit wenigen Tagen wissen wir: Bei weiter wachsender Arbeitsbelastung haben wir erhebliche Einschnitte in der Besoldung zu erwarten. Richter und Staatsanwälte sind es gewohnt, die Menschen bei ihrem Wort zu nehmen. Die Landesregierung und der Justizminister setzen daher mit den neuen Sparplänen ihre Glaubwürdigkeit nachhaltig auf das Spiel. Aber nicht nur diese. Der rechtsuchende Bürger erwartet nicht eine kostenfreie, sondern eine qualitativ hochwertig und schnell arbeitende Justiz. Dieses hohe Gut droht bei der Umsetzung der aktuellen und sich abzeichnenden weiteren Kürzungen auf der Strecke zu bleiben. Doch was dem Bürger etwas wert ist, sollte es auch den Politikern sein. Die Bezahlung der Richter und Staatsanwälte ist im europäischen Vergleich bereits jetzt zu gering. Wenn nach den Minusrunden der Vergangenheit beim Gehalt jetzt nicht endlich umgesteuert wird, rutschen wir endgültig auf die Abstiegsplätze. Verlust an Motivation und Unabhängigkeit in der Justiz werden die Folge sein."

Der Lübecker Richterverein ist die örtliche Untergliederung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, seinerseits Mitglied des Deutschen Richterbundes, des größten Berufsverbandes der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. In Schleswig-Holstein gibt es weitere Gliederungen des Deutschen Richterbundes in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Schleswig.

Text-Nummer: 19915 Autor: Richterverein/red. vom 22.03.2006

http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=19915

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wenn das mit den Kürzungen durch die Landesregierung in Kiel so weitergeht, werden die Richter/innen und Staatsanwälte aus Schleswig-Holstein bald an der Suppenküche für Obdachlose anstehen müssen, um wenigstens einmal am Tag eine warme Mahlzeit zu sich nehmen zu können. Wer dies nicht möchte, sollte dem Lübecker Richterverein mal eine großzügige Spende - sagen wir mal so ab einhunderttausend Euro - zukommen lassen.

 

 

 


 

 

 

Schmerzensgeld bei übermäßigen Verzehrs des von Masterfood hergestellten Schokoriegels Mars

Wilfried Wilhelm Woltz (geb. 1942 in Jülich) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mönchengladbach (ab 26.11.1987, ..., 2007) - ab 1976 im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. 1979 zum Richter am Landgericht Mönchengladbach ernannt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.11.1987 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. im Jahr 2002 Klage des damaligen Vizepräsident am Landgericht Neubrandenburg vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gegen die Viersener Firma Masterfood, der er vorwarf, er sei wegen des übermäßigen Verzehrs des von Masterfood hergestellten Schokoriegels Mars an Diabetis erkrankt. Die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage wurde abgewiesen - siehe Pressemittelung des Landgerichts Mönchengladbach vom 31.01.2007 - http://www.lg-moenchengladbach.nrw.de/presse/archiv_mitteilungen/index.php

 

 


 

 

Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz

Sigmar Rundt (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Soltau / Direktor am Amtsgericht Soltau (ab 26.04.1996, ..., 2010) - 1460-05-6 XVII F 20 - Schreiben vom 06.05.1998: "Akteneinsicht ... kann nicht gewährt werden, ... . Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren. ..."

 

 


 

 

Der Mythos von der hohen Moral der Richter

Wolfang Neskovic

Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zuruckgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten.

Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts- und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein „Gesundbrunnen" und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein „anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des voraus-eilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung.

Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde „Schulnote" missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind - insbesondere bei den Obergerichten - weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen.

Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.

 

Wolfgang-Dragi Neskovic (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck

Erschienen in: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP), Nr. 14, vom 25. 7. 1990, S. 625

Neskovic war vom 05.06.1990 bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Landgericht Lübeck.

 

 

 


 

 

Wilhelm Christian Ganzhorn 

Wilhelm Christian Ganzhorn (* 14. Januar 1818 in Böblingen; † 9. September 1880 in Cannstatt) war Jurist und Gerichtsaktuar in Neuenbürg sowie Oberamtsrichter in Aalen, Neckarsulm und Cannstatt. Bekannt ist er als Autor des Textes für das Lied Im schönsten Wiesengrunde, welches ursprünglich den Titel Das stille Tal hatte.

...

Backnang und Neuenbürg

Am 9. Januar 1843 begann Ganzhorn als Assistent beim Oberamtsgericht Backnang seine berufliche Tätigkeit. Am 29. August 1844 wurde er zum Gerichtsaktuar, das heißt zum zweiten Richter im Oberamtsgericht, in Neuenbürg ernannt. Als solcher war er Gehilfe des Oberamtsrichters und zugleich sein gesetzlicher Vertreter.

Politische Aktivitäten im Vormärz und in der 1848er Revolution

Erste politische Gedichte entstanden im Dezember 1840, und Anfang 1846 wurden politische Gedichte von Ganzhorn im Neuenbürger Amtsblatt veröffentlicht. Ganzhorn betätigte sich in den Revolutionsjahren 1848/1849 aktiv politisch. So war er maßgeblich im Wahlkampf für die Wahl von Karl Mathy zum Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung beteiligt.

Am 3. Juni 1848 wurde in Neuenbürg ein Vaterländischer Bezirksverein gegründet, in dem Ganzhorn Schriftführer war. Im April 1848 hatte er politisch für die konstitutionelle Monarchie mit einer starken Zentralgewalt gestanden. Das änderte sich, als Robert Blum nach der Eroberung Wiens am 9. November 1848 erschossen wurde. Ganzhorn nahm Partei für die linken Revolutionäre, die für eine demokratisch-parlamentarische Republik mit allgemeinem und direktem Wahlrecht eintraten. Er war jedoch nicht für eine gewaltsame Einführung der Republik, sondern für deren Gründung im Rahmen der Gesetze.

 

 

Bewerbung als Stadtschultheiß in Sindelfingen

Nach dem Tod des Sindelfinger Stadtschultheißen im November 1849 bewarb sich auch Ganzhorn am 10. Januar 1850 um dieses Amt. Ihm wurde aber seine demokratische und liberale Gesinnung zum Nachteil ausgelegt, so dass er dem konservativen Mitbewerber, dem Oberamtsgerichtsgehilfen von Böblingen Gottfried Frank, unterlag.

Danach änderte Ganzhorn seine politische Haltung und gab eine Treue-Erklärung an die bestehende Monarchie und an die Regierung ab. Die Gründe für diesen Sinneswandel sind wahrscheinlich auch in der verlorenen Wahl zum Schultheiß von Sindelfingen zu suchen. Er war realistisch genug zu erkennen, dass er mit seiner bisherigen Haltung nicht erfolgreich sein konnte und dass seine Haltung gegen den König seiner weiteren beruflichen Karriere im Wege stehen würde. Er kam damit auch der Zeit der Reaktion und Maßnahmen zur Säuberung des Beamtenstandes zuvor.

 

Oberamtsrichter in Aalen, Heirat mit Luise Alber

Am 26. Mai 1854 wurde Ganzhorn zunächst provisorisch und am 23. November dann endgültig zum Oberamtsrichter in Aalen ernannt.

Wilhelm Ganzhorn und Jakobine Luise Alber (* 27. September 1837 in Conweiler; † 8. März 1909 in Cannstatt) heirateten am 18. Januar 1855 in der Stephanskirche in Feldrennach.

Luise Alber war die Tochter des Rössles-Wirtes in Conweiler und Bauern Friedrich Alber und seiner Frau Friederike, geborene Zeltmann. Ganzhorns Frau Luise gebar zehn Kinder, von denen vier im Säuglingsalter starben. Als eine besser bezahlte Stelle in Neckarsulm frei wurde, bewarb sich Ganzhorn dafür und wurde mit Wirkung vom 15. Dezember 1859 dorthin versetzt.

 

Oberamtsrichter in Neckarsulm

Ehemaliges Oberamtsgericht Neckarsulm Binswanger Str. 3

Der Umzug nach Neckarsulm erfolgte Anfang März 1860. Dort wohnte Ganzhorn in der heutigen Binswanger Straße 3 im 1845 bis 1847 neu gebauten Oberamtsgebäude. In dieser Wohnung war bis Anfang 2009 das Stadtarchiv Neckarsulm untergebracht. Ganzhorn bewarb sich im Januar 1862 um ein Mandat im Landtag, wurde aber nicht gewählt.

Ganzhorn war im sonst überwiegend katholischen Neckarsulm Mitglied der evangelischen Gemeinde und wurde am 11. November 1860 zum Pfarrgemeinderat (Kirchenältesten) gewählt. Er behielt diese Position bis zu seinem Wegzug 1878. In dieser Funktion bemühte er sich um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der katholischen und evangelischen Gemeinde.

In seiner Neckarsulmer Zeit interessierte sich Ganzhorn auch für die Altertums- und Geschichtsforschung. Hier trat er 1860/1861 dem Historischen Verein für das württembergische Franken bei. Im Rahmen dieser Forschungen führte er selbst Ausgrabungen zunächst in seinem Oberamtsbezirk Neckarsulm und später auch unter anderem in Sindelfingen (Distrikt Fuchsberg) durch. So fand er zum Beispiel 1862 in einem Grabhügel auf der Gemarkung Kochendorf einen Steinmeißel und eine Steinaxt und im selben Jahr auf der Gemarkung Offenau Reste von Gefäßen, ein Steinmesser, Donnerkeile und eine römische Urne. Ihm war es wichtig, seine Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. So brachte er Berichte in der Vereinszeitung und in der allgemeinen Presse heraus. Er hielt mehrfach bei verschiedenen Gelegenheiten Vorträge über seine Funde in der Neckargegend. Außerdem hatte er Interesse für Anthropologie, was ihn auf Ausstellungen und Versammlungen mit bedeutenden Männern seiner Zeit, wie zum Beispiel mit Rudolf von Virchow, Carl Vogt und mit dem Paläontologen Karl Alfred von Zittel zusammenbrachte.

In seiner beruflichen Tätigkeit wird Ganzhorn als milder und wohlwollender Richter charakterisiert, der stets versucht habe, Gegensätze auszugleichen und Streitende zu versöhnen. Ganzhorn bewarb sich um eine Oberamtsrichterstelle in Cannstatt unter anderem auch deshalb, weil dann seine Kinder die höheren Lehranstalten besuchen könnten, und wurde am 3. Mai 1878 nach Cannstatt versetzt.

 

Oberamtsrichter in Cannstatt

Amtsgericht in Cannstatt, Wilhelmstaße 10

 

Grabstein im Cannstatter Uff-Kirchhof

Ganzhorn trat ab 9. August 1878 in Cannstatt seine neue Stelle als Oberamtsrichter an. In Stuttgart war er Mitglied im Anthropologischen Verein und im Württembergischen Altertumsverein sowie in Cannstatt ab Ende 1878 im Apostelkranz, einer Vortragsgesellschaft.

Ganzhorn reiste zeitlebens sehr gern. So unternahm er bereits im Juli 1843 und im Sommer 1844 Reisen nach Belgien, Italien, in die Schweiz und nach Frankreich. Aber auch in späteren Jahren nach 1850 erfolgte fast jedes Jahr mindestens eine ausgedehnte Reise, wobei er viele Länder Europas besuchte, so mehrfach Italien, die Schweiz und Österreich. Man kann davon ausgehen, dass er alle Weltausstellungen in Europa besucht hat, die zu seinen Lebzeiten veranstaltet wurden.

Im Juli 1880 unternahm Ganzhorn eine Reise nach Italien und danach nach Düsseldorf, von wo er mit angegriffener Gesundheit zurückkehrte. Am 9. September 1880 verstarb er an den Folgen einer Lungenentzündung und wurde am 11. September 1880 auf dem Uff-Kirchhof in Cannstatt beerdigt. Das Grab Ganzhorns liegt an der Westseite des Uff-Kirchhofs. Am Grabstein wurde eine marmorne Gedenkplakette angebracht.

Wilhelm Ganzhorn war ein sehr geselliger Mensch und hatte viele Freunde und Bekannte, besonders unter seinen Dichterkollegen. Um nur einige der bekannteren zu nennen, waren das: die Dichter Ferdinand Freiligrath, Joseph Victor von Scheffel, Gustav Schwab, Justinus und Theobald Kerner, Ludwig Uhland und der Heilbronner Arzt und Naturforscher Robert Mayer.

 

gefunden am 27.07.2009 auf - http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Ganzhorn

 

 

 


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