Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Stuttgart


 

 

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstrasse 5

70178 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 6673-6800

Fax: 0711 / 6673-6801

 

E-Mail: poststelle@vgstuttgart.justiz.bwl.de

Internet: http://vgstuttgart.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Stuttgart (02/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.02.2022 - https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Verwaltungsgericht/Geschaeftsverteilung

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart: 

 - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ... 2024)

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart:  Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ..., 2022)

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Verwaltungsgericht Stuttgart 91 Menschen in Voll- und Teilzeit, davon zum Jahresende 2008 50 Richterinnen und Richter (48,5 so genannte AKA = Arbeitskraftanteile) und 41 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (34,29 AKA).

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Stuttgart erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Stuttgart

Dieser umfasst die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall.

 

 

In Baden-Württemberg gibt es vier Verwaltungsgerichte und den Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg als Beschwerdegericht:

Die vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Die Gerichtsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken (Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart) in Baden-Württemberg.

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Verwaltungsgericht Sigmaringen

Verwaltungsgericht Stuttgart

 

 

Für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - in Mannheim zuständig.

Beschwerdegericht für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist das Bundesverwaltungsgericht - in Leipzig 

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart: 

Dr. Rüdiger Albrecht (Jg. 1966) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 18.10.1999, ..., 2002)

Ulrich Bartels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.04.1985, ..., 2015) - 2015: Mitglied des Kreistages Esslingen.

Dr. Jan Michael Bergmann (Jg. 1966) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 22.11.2000, ..., 2002)

Karl Böhm - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 20.07.1995, ..., 2002)

Karin Burian-Sodhi (Jg. 1962) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.03.1992, ..., 2002)

Beate Burr (Jg. 1961) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.08.1991, ..., 2002)

Brigitte Roth (Jg. 1961) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 9. Kammer (ab 01.03.1995, ..., 2009) - "Die Akte Nina"

Wolfgang Sachsenmaier (Jg. 1955) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 20.06.1986, ..., 2009) - 2009: Bearbeitung Befangenheitsantrag im Fall "Die Akte Nina"

Roland Schanbacher (Jg. 1953) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab 15.10.1983, ..., 2009)

Dr. Sylvia Thoren (Jg. 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 7. Kammer (ab , ..., 2009) - ab 02.11.1994 Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart

Dr. Rolf Vondung (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - ab 01.03.1987 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart

Kerstin Wilke (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2009, 2010) - 2010: Pressesprecherin

Ulrike Zeitler (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: Pressesprecherin

 

 

# Michaela Donovang

# Ulrike Dory

# Paul Dürr

# Martina Döser

# Fritz Endemann

# Heike Fabian

# Brigitte Gulde

# Ulrike Göppl

# Dr. Jürgen Hartje

# Dr. Hans-Dieter Hartmann

# Bettina Hecht

# Erich Hofheer

# Michael Hoppe

# Dr. Siegfried Kasper

# Albrecht Keim

# Wolfgang Kern

# Konrad Kramer

# Friedbert Kritzer

# Gertrud Maisch

# Volkhard Maurer

# Christoph Maußhardt

# Jürgen Mezger

# Stefan Morgott

# Günther Munz

# Sabine Mühlenbruch

# Rainer Müller

# Dr. Walter Nagel

# Kathrin Osteneck

# Christian Paur

# Annegret Pelka

# Gerhard Pelka

# Dr. Reinhard Priebe

# Eckhard Proske

# Claudia Protz

# Dr. Jürgen Rascher

# Dieter Roth

# Dr. Detlef Sannwald

# Michael Schaber

# Wolfgang Schnapp

# Peter Schnäbele

# Ilse Schwäble

# Hermann Sohler

# Karoline Stegemeyer

# Carsten Ulrich

# Ulrich Wamsler

# Dr. Frank Wenger

# Raimund Wirth

# Lucia Wisslicen

# Annette Zimmermann

# Ulrich Zimmermann

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig:

Dr. Edgar Bosch (Jg. 1938) - Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 07.03.1996, ..., 2002)

Sigrid Brambach (Jg. 1946) - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 29.12.1980, ..., 2002)

Kurt Bräuchle (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.03.1991, ..., 2002)

Raphael Epe (Jg. 1963) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 15.03.1994 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Michael Funke-Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 14.09.2007 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt.

Wolfgang Gaber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 20.08.2007, ..., 2016) - ab 30.06.1992 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.08.2007 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. 2010: 8. Kammer.

Walburga Gerats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Neuss / Direktorin am Amtsgericht Neuss (ab 04.12.2007, ..., 2011) - seit 1989 im richterlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Ab August 1992 am Land- und Amtsgericht Mönchengladbach. August 1992 bis März 1995 Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart. Danach Richterin am Landgericht Mönchengladbach. Ab August 1995 Richterin am Land- und Amtsgericht Mönchengladbach. Ab 01.01.1997 am Landgericht Mönchengladbach - Präsidialrichterin. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Ab 24.07.2002 Direktorin am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.07.2002 als Direktorin am Amtsgericht Neuss aufgeführt - Angabe im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Prof. Dr. Malte Graßhof (geb. 28.11.1970 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst ) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Präsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.01.2002 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.02.2009 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.04.2013 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2018 als Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. "Malte Graßhof (* 28. November 1970 in Bonn) ist ein deutscher Jurist und Richter. Er ist seit April 2018 Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart und seit Juli 2018 zugleich Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg. Nach dem Abitur nahm Graßhof ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten in Bonn und Freiburg auf, das er mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Das Referendariat absolvierte er in Heidelberg. Nach Ablegung des Zweiten Staatsexamens trat er 1999 als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Sigmaringen in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. 2001 wurde er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er bis 2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von Evelyn Haas tätig war. 2002 wurde er an der Universität Potsdam mit dem Thema Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Doktor der Rechte promoviert. Weitere berufliche Stationen waren das Justizministerium Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Staatsministerium Baden-Württemberg. 2009 erhielt Graßhof die Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof, wurde dann aber als Leiter des Referates für das richterliche Personal der Fachgerichtsbarkeiten und Dienstrecht an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Von April 2013 bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen am 1. Februar 2016 war er Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Graßhof wurde am 1. April 2018 zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart ernannt und im Juli 2018 offiziell in das Amt eingeführt. Gleichzeitig übernahm er dort den Vorsitz der 6. Kammer, mit Zuständigkeit für Ausländerrecht, Baurecht, Bestattungs- und Friedhofsrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes. Im Juli 2018 übernahm er von Eberhard Stilz das Wahlehrenamt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg und wurde somit institutionell ranghöchster Richter des Landes. Des Weiteren war er von 2006 bis 2013 als Lehrbeauftragter für Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht an der Universität Tübingen tätig. Graßhof ist Mitglied der CDU." - https://de.wikipedia.org/wiki/Malte_Gra%C3%9Fhof. 06.06.2023: "Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen neuen Präsidenten. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat am heutigen Dienstag (6. Juni 2023) Prof. Dr. Malte Graßhof zum Präsidenten des obersten Verwaltungsgerichts im Land ernannt. Er folgt auf Volker Ellenberger, der Ende März in den Ruhestand verabschiedet worden war. Prof. Dr. Graßhof wechselt vom Verwaltungsgericht Stuttgart, dem er seit 2018 als Präsident vorgestanden hat. 2018 wurde er außerdem zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg gewählt und ist damit ranghöchster Richter des Landes. ... Prof. Dr. Malte Graßhof trat 1999 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen in die Justiz des Landes ein. Nach einer vierjährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht folgte 2005 eine Abordnung an das Justizministerium und 2006 eine Hospitation am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Nach der erfolgreichen Erprobungsabordnung an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wechselte er im Jahr 2008 an das Staatsministerium Baden-Württemberg, wo er mit der Betreuung der Föderalismusreform II befasst war, bevor er 2009 an das baden-württembergische Justizministerium zurückkehrte. 2013 wurde er Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, 2016 Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Seit April 2018 ist Prof. Dr. Graßhof Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Ebenfalls 2018 wurde er vom Landtag für eine neunjährige Amtszeit zum Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg gewählt. In dieser Rolle ist Prof. Dr. Graßhof ehrenamtlich tätig. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen und Honorarprofessor der Universität Tübingen. ..." -  https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/14941794/?LISTPAGE=11047691

Richard Haakh (Jg. 1950) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ..., 2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1989 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne AngabeDienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Seit 2015 pensioniert. 2009: Bearbeitung Befangenheitsantrag im Fall "Die Akte Nina". 2021: Vorstandsmitglied KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. - https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/

Erich Hofherr (* 1951; † 17. Juli 2007) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2007) - im Februar 1980 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Zunächst Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Stuttgart. 1983 dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Während seiner Dienstzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart war Hofherr von Ende 1981 an für 12 Monate an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Mit Beginn des Jahres 1989 für mehr als 4 Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg abgeordnet. Im November 1989 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo er im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig war. 2002 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart ernannt. März 2006 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befördert. Im Juli 2006 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Am 17. Juli 2007 starb Hofherr nach einer schweren psychischen Erkrankung. Ausführlich siehe unten.

Dr. Robert Keller (Jg. 1967) - Präsidialrichter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 27.10.2000 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart

Dr. Gerhard Markus Kenntner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab 17.07.2006, ..., 2011) - ab 15.01.2001 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Dr. Markus Kenntner ist Richter am VGH Baden-Württemberg und war in den Jahren 2003-2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das für öffentliches Dienstrecht zuständige Dezernat des BVerfG (Prof. Dr. Dr. h.c. Jentsch/Prof. Landau) abgeordnet. JZ 2008. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2006 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 9 S 499/11 - Beschluss vom 28.02.2011: In der Verwaltungsrechtssache Partei Die Linke - Landesverband Baden-Württemberg -  http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_Volltexte_2011/E_0441.pdf

Friedrich Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.02.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt.

Bernd Stefan Kuntze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 17.03.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.09.1978 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.11.1990 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.02.2001 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.03.2004 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. 

Conrad Pfaundler (Jg. 1958) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2010) - ab 07.02.1991 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. 2010: Präsidiumsmitglied am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Christian Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe / Präsident am Verwaltungsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.01.2009 als Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.08.2015 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2019 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.08.2020 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. undatiert: "Am 29. März 2023 wurde der bisherige Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Christian Pohl, zum Präsidenten des Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Er folgt als Präsident Gudrun Schraft-Huber nach, die Ende November 2022 in den Ruhestand getreten ist. Herr Pohl wurde 1977 in Burg (bei Magdeburg) geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Herr Pohl begann seine richterliche Laufbahn im Jahr 2005 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Nach Verwendungen als Referent für Europa- und Datenschutzrecht im Justizministerium Baden-Württemberg und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht wechselte er im Jahr 2013 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Im August 2015 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. Ab August 2016 war Herr Pohl als Leiter des Dienstrechtsreferats und Personalreferent für die Fachgerichtsbarkeiten erneut an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Im April 2019 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo er im August 2020 zum Vizepräsidenten ernannt wurde. Nun erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Herr Pohl ist zugleich Vorsitzender der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts." - https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Christian+Pohl+neuer+Praesident+des+Verwaltungsgerichts+Karlsruhe. Namensgleichheit mit: Dr. Bettina Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe (ab 12.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.01.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt.im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.02.2019 als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Wolfgang Schenk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2007 als Richter auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.11.2012 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. 2021: Vorstandsvorsitzender Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg.

Prof. Karlheinz Schlotterbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 25.04.1980, ..., 2006) - Namensgleichheit mit: Karl-Heinz Schlotterbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 29.12.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.12.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Köln - abgeordnet - aufgeführt. 

Dr. Lothar Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Sozialgericht  Stuttgart / Vizepäsident am Sozialgericht Stuttgart (ab 01.06.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2007 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt.

Gudrun Schraft-Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / Präsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.03.2013, .., 2014) - ab 21.06.1999 Richterin am VGH Baden-Württemberg. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.08.2007 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 



Datum: 25.02.2021

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 25. Februar 2021

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 25.02.2021 einem Eilantrag des Veranstalters eines für den 25.02.2021 angemeldeten Autokorsos in Stuttgart gegen das von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügte Versammlungsverbot teilweise stattgegeben (Az.: 5 K 840/21).

Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass sich das vollständige Verbot der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung am 25.02.2021 auf der Grundlage der bislang vorgetragenen Gründe voraussichtlich als rechtswidrig erweise. Es sei nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass den zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch die Beschränkung der Versammlung auf eine andere Aufzugsstrecke Rechnung getragen werden könne.

Die Begründung der Antragsgegnerin, die Versammlungsteilnehmer hätten bei früheren Versammlungen gegen die Auflage, das Hupen in bebauten Gebieten zu unterlassen, sowie gegen infektionsschutzrechtliche Auflagen verstoßen, rechtfertige jedenfalls derzeit das Verbot der Versammlung nicht, da es an einer nachvollziehbar dargelegten Einschätzung der Versammlungsbehörde fehle, warum den zu erwartenden Gefahren nicht durch mildere Mittel in Form von Auflagen begegnet werden könne wie es bei dem für den Vortag angemeldeten Autokorso desselben Anmelders gehandhabt wurde. Auch die Vielzahl der Anmeldungen von Autokorsos durch den Antragsteller in dieser Woche rechtfertige derzeit voraussichtlich kein Verbot der Versammlung am 25.02.2021, da zum einen die Versammlung am 23.02.2021 wegen eines Verbotes bereits nicht stattgefunden habe und es sich bei den Versammlungen am 24.02.2021 und 25.02.2021 um unterschiedliche Streckenführungen handle.

Allerdings geht das Gericht davon aus, dass die Durchführung der Versammlung bei dem vom Antragsteller ursprünglich angemeldeten Verlauf des Autokorsos (vom Cannstatter Wasen über die König-Karls-Brücke, weiter über die B14 (Cannstatter Straße und Am Neckartor), Gebhard-Müller-Platz, Charlottenplatz, Heusteigviertel, Ostendplatz bis Wangen) voraussichtlich zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde, was nach Ansicht des Gerichts aber kein vollständiges Verbot der angemeldeten Versammlung rechtfertige. Es sei nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass im vorliegenden Fall ein milderes Mittel als ein Verbot, nämlich eine Auflage in Form einer alternativen Streckenführung in Betracht komme, weshalb das Gericht die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet hat, über die Anmeldung des Antragstellers für eine Versammlung am 25.02.2021 nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Eilantrag+gegen+Verbot+eines+Autokorsos+in+Stuttgart+am+25_02_2021+teilweise+erfolgreich/?LISTPAGE=1217876


 

 


 

 

 

Ein Rechtsprecher bricht auf zu neuen Ufern

Marbach Der Amtsrichter Klaus Randoll verlässt nach 19 Jahren seine Dienststelle und wechselt nach Brackenheim. Von Andrea Opitz

Klaus Randoll ist Jugendrichter, Vorsitzender des Schöffengerichts, Zivil- und Vormundschaftsrichter. Jetzt bereitet er seinen Abschied vom Amtsgericht Marbach vor. Vor allem angesichts des guten Verhältnisses zu den Mitarbeitern falle ihm der Abschied schwer, sagt der 51-Jährige im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn seine Kollegen seien im Laufe der Jahre zu guten Bekannten geworden. Aber: "Auch in Brackenheim habe ich eine tolle Truppe gefunden."

Nach dem Abschluss des zurzeit anhängigen Verwaltungsverfahrens, in dem der 65-jährige jetzige Direktor des Amtsgerichts Brackenheim gegen seine Versetzung in den Ruhestand klagt, ist für Klaus Randoll der Weg zur Direktorenstelle geebnet. Als Karriereschritt sieht Klaus Randoll seinen Wechsel ins Amtsgericht Brackenheim allerdings nicht wirklich. Vielmehr möchte er neue Wege gehen. Einen Posten als Amtsvorstand habe er immer schon angestrebt. Für diesen Job ist er jetzt bereits abgeordnet. "Es ist ein angenehmes Arbeiten in einer familiären Einheit", hat Klaus Randoll festgestellt. Denn im Amtsgericht Brackenheim ist lediglich ein Richter beschäftigt. Der 51-Jährige ist somit Straf- und Zivilrichter sowie Amtsvorstand in Personalunion. Und dies stellt für den Gesetzeshüter eine besondere Herausforderung dar.

Dem Marbacher Amtsgericht hat Randoll noch nicht komplett den Rücken gekehrt. Bis zum 1. April ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und zusätzlich für die Betreuungsverfahren zuständig.

"Ich habe sicher nicht immer richtig entschieden", resümiert der Amtsrichter. Dass er in einem seiner Urteile "total danebengelegen" habe, sei ihm allerdings noch nie passiert. "Wenn ich jemanden zur Haftstrafe verurteilt habe, dann zurecht", betont der Jurist. Zahllose Verfahren hat Randoll in den vergangenen 19 Jahren in Marbach geführt. Tausende von Urteilen hat er gesprochen.

Einige Fälle sind ihm besonders im Gedächtnis geblieben. In den ersten Jahren als Amtsrichter habe er beispielsweise ein Mädchen aus der Obhut ihrer Eltern nehmen müssen. Der Vater habe dann einige Geiseln in seine Gewalt gebracht und wollte mit Klaus Randoll verhandeln. "Da geht einem einiges durch den Kopf", erinnert sich der Richter. Ein Sondereinsatzkommando hat die brenzlige Situation schließlich gelöst.

Auch als eine Spezialeinheit vor einigen Jahren die Marbacher Innenstadt abgesperrt hat um zu verhindern, dass Zeugen in einem Verfahren befreit werden, war Klaus Randoll der vorsitzende Schöffenrichter. Zu wissen, dass die Spezialtruppe im Notfall vor Ort sei, um gewalttätige Übergriffe zu verhindern, habe ihm immer ein sehr sicheres Gefühl vermittelt.

26.02.2011 - aktualisiert: 26.02.2011 06:02 Uhr

 

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2832856

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist offenbar am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig.

 

 


 

 

 

Gangolf Stocker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gangolf Stocker (* 7. Juni 1944 in Offenburg) ist ein Stuttgarter Kunstmaler und Mitglied des Gemeinderats der Stadt Stuttgart. Bekannt wurde er als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen das Projekt Stuttgart 21.

Leben 

Gangolf Stocker war eines von drei Kindern einer Offenburger Arbeiterfamilie. Nach dem Abschluss der achtjährigen Volksschule besuchte er das Wirtschaftsgymnasium und schloss eine Lehre zum Vermessungstechniker ab. Danach arbeitete er zwei Jahre als Vermessungstechniker beim Flurbereinigungsamt Offenburg 2.

Er gab diesen Beruf auf, um freiberuflich als Kunstmaler zu arbeiten. 1964 nahm er an einer Gemeinschaftsausstellung im Offenburger Jugendhaus teil, 1965 präsentierte das Kulturamt Offenburg seine Werke in einer Einzelausstellung.

1967 widersetzte er sich als Totalverweigerer sowohl dem Wehr- als auch dem Ersatzdienst. Da diese Verweigerung mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt ist, floh er 1967 nach Frankreich, lebte unter anderem in Straßburg, Antibes, Toulouse, arbeitete bei der französischen Wehrdienstverweigerer-Organisation Objecteurs de conscience in den Pyrenäen und für den Gewerkschaftsbund CGT in einem Ferienlager bei Nizza. Ende 1967 kehrte er nach Offenburg zurück. Nach 16 Tagen Untersuchungshaft wurde er 1968 für seine Totalverweigerung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im selben Jahr wurde er Vorsitzender des Bezirks Mittelbaden des Verbands der Kriegsdienstverweigerer.

Ebenfalls im Jahr 1969 wurde er an der Kunstakademie Stuttgart als Student der Bildhauerei bei Rudolf Hoflehner aufgenommen.

1969 nahm er eine Stelle als Sachbearbeiter beim Georg Thieme Verlag in Stuttgart an. 1970 war er Mitbegründer des Betriebsrats im Georg Thieme Verlag und anschließend 13 Jahre lang dessen erster Vorsitzender. Von 1969 bis 1974 war Stocker Mitglied in der SPD, von 1975 bis 1990 in der DKP. Er arbeitete bis 1994 bei Thieme.

Seitdem arbeitet er wieder als Kunstmaler. Seine Ölgemälde, Aquarelle und Pastellkreidebilder erzählen Geschichten, manchmal mit mythischem Hintergrund, wobei stets die Landschaft eine tragende Rolle spielt. Die Darstellungsweise reicht von realitätsnah in seinen Menschenporträts bis zu weitgehender abstrakter Reduktion, beispielsweise in Landschaftsaquarellen.

1995 begann Stocker, sich gegen Stuttgart 21 zu engagieren, und gründete die Initiative Leben in Stuttgart – kein Stuttgart 21. Die Initiative druckte Flugblätter und verteilte sie an Stuttgarter Bürger, zunächst mit schwacher Resonanz. Verstärkung bekam die Bewegung durch die Zusammenarbeit mit dem BUND und dem VCD, mit denen sich die Initiative zu einem Aktionsbündnis zusammenschloss. Stocker ist Sprecher dieses Aktionsbündnisses.

1999 gründete er die Liste Parteilos glücklich; mit ihr kandidierte er das erste Mal für den Stuttgarter Gemeinderat. Er trat der PDS bei, deren Landesgeschäftsstelle er von 2000 bis 2006 leitete. 2004 war er Mitbegründer der Wählergruppe Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS). Die Liste gewann auf Anhieb einen Sitz. Bei der nächsten Gemeinderatswahl, 2009, konnte auch Stocker gemeinsam mit Hannes Rockenbauch und Maria Lina Kotelmann ein Mandat im Gemeinderat für die SÖS gewinnen. Gemeinsam mit zwei Stadträten von Die Linke bildet man seitdem eine Fraktionsgemeinschaft. Stocker ist Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Technik.

2007 initiierte er gemeinsam mit Werner Wölfle und dem BUND ein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21; es erhielt über 61.000 amtlich als gültig anerkannte Stimmen und war damit das erfolgreichste Bürgerbegehren in der Geschichte der Stadt. Auf Grund eines Rechtsgutachtens wurde es vom Gemeinderat abgelehnt. Stocker reichte daraufhin als Privatmann zunächst Beschwerde beim Regierungspräsidium Stuttgart ein. Als diese abgewiesen wurde, erhob er Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Gericht entschied 2008 gegen Stocker und wies die Klage ab.

Protest gegen Stuttgart 21 

Im November 2009 sammelte sich eine zunächst kleine Gruppe von Bürgern spontan an jedem Montag zur Demonstration am Stuttgarter Hauptbahnhof. Die Zahl der Demonstranten wuchs in den folgenden Wochen auf mehrere Hundert an. In diesem Stadium nahm sich Stocker mit der Initiative Leben in Stuttgart der Organisation dieser Kundgebungen an, zeichnet persönlich verantwortlich für die Anmeldung und koordiniert die Organisation und Kommunikation mit Polizei und Behörden. Seit Juli 2010 organisiert das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 auch Freitags regelmäßig Demonstrationen. Insbesondere mit Beginn der Abrissarbeiten am Hauptbahnhof nahm deren Teilnehmerzahl zu. Bei der Demonstration am 1. Oktober 2010 nahmen laut Polizeiangaben mindestens 50.000, laut Veranstalterangaben über 100.000 Menschen teil.

Ein Anliegen ist für Stocker das kulturelle Programm mit Musikern, Kabarettisten und Schauspielern, sowohl bei den Demonstrationen als auch bei Veranstaltungen im Umfeld. So unterstützten unter anderem der Dichter Timo Brunke, die Violinistin Christine Busch mit einem professionellen klassischen Streichquartett, der Kabarettist Nils Heinrich, die Sängerin Susanne Schempp mit ihren Beiträgen den Protest. Bedingt durch sein politisches Engagement hat Stocker sein künstlerisches Schaffen reduziert.

Gangolf Stocker ist geschieden und hat zwei Kinder, geboren 1982 und 1984.

Literatur 

* Heimo Fischer: Der härteste Gegner für Stuttgart 21. In: Financial Times Deutschland vom 22. August 2010. (Porträt in der Serie Kopf des Tages.)

* Verena Kratzer: Lieber oben bleiben. In: Lift, Nr. 05/2009. (Interview mit Gangolf Stocker.)

Weblinks 

* Leben in Stuttgart – Website der Bürgerinitiative, für die Stocker Sprecher ist

* Karin Hascher: Gangolf Stocker. Vorstellung der Neuen Stadträte bei der Landeshauptstadt Stuttgart.

* Stefan Siller: Interview mit Gangolf Stocker bei SWR1 Leute, gesendet am 13. September 2010 (MP3-Download, 28 Minuten)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gangolf_Stocker

 

 


 

 

 

 

Podiumsdiskussion am Verwaltungsgericht Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?

Datum: 05.07.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.07.2010

Am

Dienstag, den 13. Juli 2010, 18.00 Uhr

findet im Rahmen der „Woche der Justiz“ unter der Moderation des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze eine Podiumsdiskussion im Großen Sitzungssaal (Saal 5) statt.

Thema ist:

Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?

Als Teilnehmer der Diskussionsrunde werden Rechtsanwalt Dr. Alexander Kukk, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rolf Vondung und Joachim von Zimmermann, Leiter des Umweltamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, anwesend sein.

Ausgehend von den in der Öffentlichkeit viel beachteten und diskutierten Verfahren betreffend Aktionspläne zur Luftreinhaltung oder die Gültigkeit eines Regionalplans im Hinblick auf Standorte für Windkraftanlagen soll es in der Diskussion darum gehen, die Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrolle vor allem im Bereich planerischer oder anderer prognostischer behördlicher oder kommunalpolitischer Entscheidungen erkennbar zu machen. Die Frage, wie tief die Gerichte in die jeweilige Materie eindringen können oder müssen, ist so alt wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst. Das Thema ist dennoch - wie zahlreiche Verfahren in jüngster Zeit zeigen - von ganz erheblicher Aktualität. Erwähnt seien hier nur neben den bereits genannten die Entscheidungen zu den Bürgerbegehren Stuttgart 21 und Boss-Logistikzentrum und zur vorläufigen Besitzeinweisung für den Bau einer Ethylen-Pipeline.

Ziel der Podiumsdiskussion soll es sein, Leitlinien zu finden, an denen sich eine gerichtliche Praxis orientieren kann und in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu fördern, was von einem Gericht realistischerweise erwartet werden kann.

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1256301/index.html?ROOT=1192939

 

 


 

 

Thema "Du Drecksau"

Womit sich die Justiz so alles beschäftigt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

8 K 2517/09 - Urteil vom 11.11.2009

Kläger Herr M.

Zeugin - Justizobersekretärin M - Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Wolfgang Gaber (Jg. 1955) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2008, 2009) - ab 30.06.1992 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart 

Roland Schanbacher (Jg. 1953) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab 15.10.1983, ..., 2009)

Wilke - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2009)

 

 

 


 

Pressekonferenz am 08. April 2009

Datum: 08.04.2009

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.04.2009

I. Allgemeine Entwicklung beim Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2008

Das Verwaltungsgericht Stuttgart blickt auf ein weiteres Jahr der Veränderungen zurück. Ein Umbau hat sowohl in personeller als auch in sachlicher Hinsicht stattgefunden. Trotz der Reduzierung der Zahl der Kammern, der Richterinnen und Richter und der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es das größte Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg. Der Gerichtsbezirk umfasst den Regierungsbezirk Stuttgart mit den Stadtkreisen Stuttgart und Heilbronn sowie den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall.

Im Augenblick existieren noch 12 Fachkammern und 4 Spezialkammern (für Disziplinarsachen und Personalvertretungssachen), nachdem zum 1. Februar 2009 eine Kammer durch Organisationsakt des Justizministeriums aufgelöst worden ist. Im Jahr 2008 waren an diesem Gericht 91 Menschen in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Zum Jahresende 2008 waren es 50 Richterinnen und Richter (48,5 so genannte AKA = Arbeitskraftanteile) und 41 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (34,29 AKA). Derzeit sind zwei Vorsitzendenstellen nicht besetzt. Die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den den Kammern zugeordneten Serviceeinheiten als Urkundsbeamte und Unterstützungskräfte eingesetzt und wurden speziell für den Justizdienst ausgebildet. Weitere Fachkräfte arbeiten in der Bibliothek des Gerichts, im Verwaltungsbereich sowie im Hausdienst.

Mit der erwähnten Reduzierung reagierte das Justizministerium auf rückläufige Eingangszahlen und die Haushaltslage. Die Asylsachen sind gegenüber dem Vorjahr noch einmal - wenn auch geringfügig - zurückgegangen. Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch die Reform der Jahre 2003/2004, die die Sozialgerichtsbarkeit vor erhebliche Herausforderungen stellt, hat nur noch Restzuständigkeiten im Bereich des Sozialrechts bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit belassen. Das Verwaltungsgericht hat auch 2008 erhebliche Verschiebungen und Veränderungen bewältigen müssen und muss dies auch im laufenden Jahr.

Im richterlichen Bereich sind 18 Frauen tätig, was nach wie vor einem Anteil von über einem Drittel entspricht. Derzeit sind hier drei Frauen als Kammervorsitzende tätig, davon leiten zwei mit jeweils 0,5 AKA eine Kammer gemeinschaftlich. Im Bereich der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Anteil der Frauen deutlich höher, nämlich 35 von 41.

Seit einem guten Jahr steht das Gericht unter der Leitung von Präsident Stefan Kuntze. Im Jahr 2008 mussten lange Vakanzen von Vorsitzendenstellen und ein erheblicher personeller Wechsel aufgefangen werden (im September nahmen drei neue Vorsitzende ihren Dienst auf).

Ein besonderes Augenmerk des Präsidenten gilt dem Thema Fortbildung. Neue Aufgaben und neue Probleme lassen einen Wissenstand recht schnell veralten. Viele Gerichtsangehörige haben externe Fortbildungsveranstaltungen besucht; außerdem wurden im Verwaltungsgericht zahlreiche Veranstaltungen für alle Gerichtsangehörige angeboten.

Die Belastung eines Gerichtes lässt sich nicht nur an der Zahl der bearbeiteten und erledigten Verfahren ablesen, sondern auch an deren Vielfältigkeit und vor allem an deren ständiger Veränderung. Die Auswirkungen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gehen oft weit über den Einzelfall hinaus, weshalb die Bedeutung der Gerichtsbarkeit nicht allein an der Zahl der dort verhandelten und entschiedenen Fälle festgemacht werden kann.

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren geht es häufig um die Abgrenzung und Austarierung der Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat oder anderen öffentlichen Rechtsträgern. Hierfür braucht es gut ausgebildete und handlungsfähige Richterinnen und Richter, die sich der Bedeutung der Aufgabe bewusst sind. Die Richtigkeit dieser Auffassung hat sich letzte Woche wieder einmal bewahrheitet, als innerhalb weniger Tage bzw. Stunden eine Abgrenzung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Teilnehmer des Nato-Gipfeltreffens und dem Bürger-recht der Demonstrationsfreiheit getroffen werden musste.

Am Verwaltungsgericht Stuttgart gibt seit Februar 2009 noch eine Richterkollegin, die ausgebildete Mediatorin ist. Das Gericht kann weiterhin diese ergänzende Form der Streitbeilegung anbieten. Im letzten Jahr sind vier Verfahren in die Mediation übernommen worden.

Die Sicherung der Qualität der Arbeit des Gerichts war wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen aller hier Tätigen. Im Rahmen des Qualitätsmanagements existiert eine Qualitätskommission. Ihr gehören zehn Mitglieder aus allen Bereichen des Hauses an (Richter, Unterstützungsbereich, Bibliothek, Poststelle, Geschäftsleitung). Die Kommission hat Verbesserungsvorschläge zu Ausstattung und Abläufen im Gericht erarbeitet, die zum größten Teil umgesetzt werden konnten. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Jahr 2008 war die Durchführung einer Beteiligtenbefragung. Diese hatte das Ziel, Optimierungspotenziale aufzudecken, die den Umgang mit externen Beteiligten betreffen und Rückmeldungen zu der Infrastruktur und dem Erscheinungsbild des Verwaltungsgerichtes zu erhalten. Dazu wurden unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Verwaltungsgerichte Rechtsanwälte und Behördenvertreter sowie sonstige Interessenvertreter und Naturparteien befragt. Das in einem Bericht vom Dezember 2008 zusammengefasste Ergebnis erwies sich trotz vereinzelter Kritik als erfreulich positiv. Die ermittelten Durchschnittswerte zu den abgefragten Punkten lagen im Bereich von gut (1,75-2,25). Einzelheiten können dem in der Anlage beigefügten Bericht entnommen werden.

Die Supervisionsgruppe des Gerichts hat ihre Tätigkeit fortgesetzt und damit viel zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses innerhalb der Richterschaft und zur Optimierung ihrer Arbeit beigetragen.

Die richterliche Selbstverwaltung hatte erhebliche Herausforderungen zu bewältigen. Drei vakant gewordene Vorsitzendenstellen wurden erst nach Monaten wieder besetzt, was zur Notwendigkeit von Umverteilungen und vorläufigen Maßnahmen zur Organisation der eingegangenen Verfahren führte. Abgänge von Richtern und Servicekräften, die nicht ersetzt wurden, erforderten ebenfalls gerichtsorganisatorische Maßnahmen. Die richterliche Selbstverwaltung ist gerade in Zeiten von allgemeinen Sparmaßnahmen und sonstigen Anfechtungen von besonderer Bedeutung.

Neueingänge:

Die Gesamtzahl der im Jahr 2008 neu eingegangenen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr gesunken, wie sich aus der anhängenden Tabelle ergibt. Während es 2007 6.663 Neueingänge waren, gingen 2008 4.598 Verfahren ein. Hierbei fiel vor allem der Rückgang des Anteils der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen ins Gewicht (5.530 auf 3.672). Berücksichtigt man jedoch, dass 2007 über 1.700 Verfahren betr. Studiengebühren anhängig gemacht wurden, ist der Anteil der sonstigen allgemeinen Verwaltungsrechtssachen weitgehend stabil geblieben. Die Asylrechtsverfahren sind noch einmal zurückgegangen - von 1.133 auf 926. Dies beruht auch auf der allgemeinen Verringerung der Asylbewerberzahlen. Die Verteilung auf die Hauptgebiete wird weiter unten dargestellt.

Die Erledigungszahlen haben sich im Vergleich der beiden Jahre verringert. Während 2007 noch 7.232 Verfahren erledigt wurden, waren es 2008 5.043 Verfahren. Auch hier wirken sich die Verfahren wegen Studiengebühren erheblich aus. Das Verhältnis von allgemeinen Verfahren und Asylverfahren blieb bei den Erledigungen nahezu unverändert.

Die rückläufigen Eingangszahlen machten es möglich, den Bestand der Verfahren am jeweiligen Jahresende weiter zu verringern. Während Ende 2007 noch 2.944 Verfahren anhängig waren, waren es Ende 2008 nur noch 2.499. Dies ist ein ordentliches Ergebnis.

Verfahrensdauer:

Die hierzu beigefügten Tabellen weisen eine Verlängerung bei Allgemeinverfahren und zwar bei den Klageverfahren von 5,1 Monaten 2007 auf 7,9 Monate 2008 aus. Grund sind die 2007 in kurzer Zeit statistisch erledigten Verfahren wegen Studiengebühren. Eine Verlängerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer war unumgänglich. Im Jahr 2006 betrug die Bearbeitungsdauer ein Dreivierteljahr, was bereits ein gutes Ergebnis ist. 2008 lag sie mit 7,9 Monaten deutlich darunter. Bei den Asylverfahren ist die Dauer in Klageverfahren von 9,8 Monaten 2007 auf 8,4 Monate 2008 zurückgegangen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Eilverfahren bei Allgemeinverfahren betrug 1,9 Monate (Vorjahr 1,8) und bei Asylverfahren 2,1 Monate (Vorjahr 2,3). Damit hat das sich Gericht ein weiteres Mal als fähig erwiesen, Rechtsschutz in überschaubarer Zeit zu gewähren und so allen Beteiligten alsbald Klarheit zu verschaffen. Dies freut den Präsidenten dieses Gerichtes ganz besonders, da nach seiner Überzeugung ein alsbald gewährter Rechtsschutz im Interesse sowohl der Bürger als auch der Behörden liegt und dazu beiträgt, dass die Gerichtsbarkeit ihre Funktion effektiv ausüben kann. Hierzu ist ausreichendes Personal erforderlich. Besonders bewährt hat sich diese Fähigkeit zur zügigen Bearbeitung bei der Bewältigung der bereits erwähnten Eilverfahren betr. Ausreiseverbote anlässlich des Nato-Gipfeltreffens.

Ausgang der Verfahren:

Im Jahr 2008 sind in Allgemeinverfahren 8,3 % stattgebende Urteile erlassen worden, in Asylverfahren waren 29,0 % der Fälle erfolgreich. Dies entspricht im Asylbereich einem deutlichen Anstieg der Erfolgsquote (gegenüber 10,9 % 2007) und im Allgemeinbereich einem leichten (gegenüber 7,2 % 2007). Ein Grund da-für dürfte die hohe Zahl von Widerrufen der Asylanerkennung sein, welche sich im Gerichtsverfahren häufig als rechtswidrig herausstellen. Die Erfolgsquote in Eilverfahren war in Allgemeinverfahren größer, sie lag bei 21,3 % und in Asylverfahren bei 15,1 %. Hier ist auf dem Gebiet der Allgemeinverfahren ein Anstieg und bei den Asylverfahren ein leichter Rückgang der Erfolgsquote zu verzeichnen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der anhängenden Tabelle.

Tätigkeitsbereich:

Bei den 2008 eingegangenen insgesamt 3.672 allgemeinen Verwaltungsrechtssachen schlugen die Verfahren wegen Sportwetten mit ca. 281 Eingängen zu Buche. Das gesamte sonstige Gewerberecht erbrachte dagegen nur 69 Eingänge. Im Ausländerrecht waren ca. 696 neue Klagen und Anträge zu bearbeiten. Das Recht des öffentlichen Dienstes war Gegenstand von ca. 619 Ein-gängen, was eine ganz erhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt und zur Notwendigkeit der Verteilung der Zuständigkeit hierfür auf noch mehr Kammern geführt hat. 279 Verfahren (deutlich weniger als die 380 des Vorjahres) betrafen das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Die bei den Verwaltungsgerichten verbliebenen sozialrechtlichen Materien (v.a. Jugendhilfe-, Wohngeld- und Schwerbehindertenrecht) erbrachten immerhin noch ca. 106 Neueingänge. Dazu kamen 77 Verfahren betr. BAföG. Fahrerlaubnisrecht war in ca. 183 Neueingängen streitig und das Polizeirecht (einschließlich Versammlungsrecht) betrafen ca. 90 Klagen und Anträge.

Innerhalb der Asylverfahren waren - was die Herkunftsländer der Kläger/Antragsteller betrifft - wie bisher die Verfahren aus der Türkei (ca. 407), aus dem Irak (ca. 76) und aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien (ca. 75) im Vordergrund. Verfahren aus Afghanistan (10) und aus Pakistan (12) spielen dagegen zahlenmäßig kaum noch eine Rolle.

Personalstruktur:

Die Zahl der Kammern des Verwaltungsgerichts Stuttgart betrug am Ende des Jahres 2008 13 Fachkammern und vier Spezialkammern (2 Kammern für Personalvertretungs- und 2 für Disziplinarsachen). Die Verteilung der Richterinnen und Richter auf diese Spruchkörper ist dadurch gekennzeichnet, dass viele Kammern mehr Mitglieder haben als die im Gesetz vorgesehene Mindestzahl von drei. Dies muss bei der täglichen Arbeit durch flexible Gestaltung der Abläufe kompensiert werden. Derzeit sind 2 Vorsitzendenstellen nicht besetzt. Nach den Informationen aus dem Justizministerium wird in diesem Jahr voraussichtlich eine weitere Kammer geschlossen werden.

Ausstattung:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist nach wie vor sachlich und räumlich gut ausgestattet. Das Gericht ist im Internet unter www.vgstuttgart.de zu finden. Auf der Homepage befinden sich auch aktuelle Entscheidungen des Gerichts und Informationen über die Geschäftsverteilung und über das Verfahren im Allgemeinen.

Sonstiges:

Die Ausbildungsleistung des Gerichts war wieder sehr hoch. Im Jahr 2008 wurden 46 Referendare, 3 Jurastudenten in einem studienbegleitenden Praktikum, 4 Schüler im Rahmen des Programms Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien (BOGY) sowie 2 Schüler des Programms Berufsorientierung an Realschulen (BORS) bei verschiedenen Kammern des Gerichts ausgebildet bzw. betreut. Zwei Rechtspflegeranwärterinnen entschieden sich während ihrer praktischen Ausbildung für das Verwaltungsgericht als Wahlstation.

Führungen durch aktuelle Ausstellungen in Stuttgart und Kunstausstellungen im eigenen Gebäude verbinden die kulturellen Interessen der Angehörigen des Gerichts. Im Jahr 2008 wurden am Verwaltungsgericht insgesamt 6 Kunstausstellungen mit zahlreichen Künstlern aus verschiedenen Nationen durchgeführt. Das Gericht führt selbst organisierte Ausstellungen durch und arbeitet in diesem Bereich unter dem Namen „Galerie im Zentrum“ seit Ende 2007 mit dem Syrlin Kunstverein zusammen, dem zahlreiche Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt angehören. Die Ausstellungsmöglichkeiten im Sitzungssaalbereich werden von Künstlern und Publikum geschätzt und angenommen.

Zukunftsperspektive:

Das Jahr 2008 war durch einen erneuten Rückgang der Eingangszahlen im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen geprägt, der die genannten besonderen Gründe hatte. Nimmt man nämlich die Studiengebühren aus, ist festzustellen, dass sich die Eingänge stabilisiert, in der Verteilung auf die Rechtsgebiete aber verschoben haben. Die Entwicklung bei den Asylverfahren ist nicht absehbar. Die Verfahren wegen Sportwetten stehen nach wie vor auf der Agenda. Das zeigen auch die Zahlen des ersten Vierteljahres 2009. Das öffentliche Dienstrecht, v.a. das Beihilferecht und das Leistungsrecht der Postkrankenkasse beschäftigt die hierfür zuständigen Kammern stark. Im Falle der Notwendigkeit der Zusammenlegung von Kammern werden weitere Dienstrechtszuständigkeiten geschaffen werden müssen. Der Bestand an anhängigen Verfahren wird schrittweise weiter abgearbeitet werden, so dass damit zu rechnen ist, dass sich die Laufzeiten auf einem niedrigen Niveau halten und die Bürgerinnen und Bür-ger beim Verwaltungsgericht mit zeitnahem Rechtsschutz rechnen können. Auffällig ist, dass die Verfahren zunehmend durch größere Bedeutung für die Beteiligten oder die Allgemeinheit und durch höhere Komplexität gekennzeichnet sind.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird trotz Sparmaßnahmen im personellen wie im sächlichen Bereich alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin schnellen, effektiven und bürgerfreundlichen Rechtsschutz zuverlässig bieten zu können.

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http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1241233/index.html?ROOT=1192939

 

 


 

 

 

Internetinformation zum Schutz der Verbraucher zulässig

Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschlüssen vom 21.01.2009 entschieden und die Eilanträge eines Weinbauern und eines Weinhändlers (Antragsteller) gegen die auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützte beabsichtigte Internetmitteilung des Landratsamtes, dass beide gegen das Weingesetz verstoßen haben, im Wesentlichen zurückgewiesen (Az.: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08). Nur soweit auch die Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern im Internet veröffentlich werden sollten, gab das Gericht dem Eilantrag statt.

Das Landratsamt hatte unter Anordnung des Sofortvollzugs am 03.12.2008 verfügt, dass Informationen in Form einer Internetmitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht werden sollten, aus denen sich ergibt, dass ein Weinbauer und ein Weinhändler zwischen Januar 2005 und März 2007 erhebliche Mengen an Wein falsch deklariert und verkauft hätten. Nach den dem Landratsamt vorliegenden Informationen seien davon insgesamt 105.000 Liter Wein betroffen. Gegen die Verantwortlichen seien wegen des Verstoßes gegen das Weingesetz mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung festgesetzt worden. Alle betroffenen Weine seien anhand der Angaben zu Abfüller und amtlicher Prüfnummer zu identifizieren. Weiter sollten sowohl der betroffene Weinbauer als auch der Weinhändler unter Angabe der Anschrift namentlich angegeben werden. Zusätzlich sollten die Telefonnummer und die Telefaxnummer des Weinbauern veröffentlicht werden.

Die 4. Kammer hat den hiergegen begehrten Eilrechtsschutz überwiegend abgelehnt. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Ein solcher Verstoß liege hier vor, denn der Weinbauer sowie der Weinhändler seien im Mai bzw. Juni zu Freiheitsstrafen von sechs und acht Monaten auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Weingesetz verurteilt worden. Hieraus ergebe sich die Berechtigung des Landratsamts, von den genannten Ausnahmen abgesehen, die beabsichtigte Erklärung über das Internet zugänglich zu machen. Dies gelte entgegen der Auffassung der Antragsteller im Interesse der Verbraucher auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahren drohten. Denn das Verbraucherinformationsgesetz wolle gemäß dem Leitbild des mündigen Verbrauchers das gesteigerte Interesse an umfassenden Informationen fördern und Verbraucher als Marktteilnehmer besser befähigen, Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Weiter könne das (erst) am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz hier angewendet werden, auch wenn die beanstandeten Weine bereits lange vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden seien. Denn die Antragsteller seien erst im Mai bzw. Juni zu den Freiheitsstrafen verurteilt worden. Hinzu komme, dass die Antragsteller sich nicht auf Vertrauensschutz berufen könnten. Auch überwiege das schutzwürdige Interesse des Verbrauchers gegenüber den geltend gemachten Geschäftsinteressen der Antragsteller. Dem Verbraucher müsse nicht nur in zumutbarer Weise ermöglicht werden, festzustellen, ob er das Produkt noch konsumieren wolle, sondern die Bekanntgabe des Namens der betroffenen Betriebe solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen gewährleisten. Im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit hätten die Antragsteller auch nicht damit rechnen können, dass ihre Betriebe von möglichen Absatzeinbußen verschont blieben; es habe sich nicht um einen vereinzelten oder unerheblichen Verstoß gehandelt. Bezüglich der beabsichtigten Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern sei jedoch ein überwiegendes Verbraucherinteresse nicht zu erkennen, da für diesen ansonsten ein gesteigertes Risiko bestehe, dass er mit seinen Betrieb oder sein Privatleben beeinträchtigenden Anrufen und Telefaxen belästigt werde.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1238524/index.html?ROOT=1192939

 

 


 

 

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 22.08.2007

Neuer Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist seit 21. August 2007 der 52-jährige Wolfgang Gaber. Er ist in dieser Funktion Nachfolger von Dr. Else Kirchhof, die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde.

Der neue Vizepräsident ist seit Jahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. Er begann seine richterliche Laufbahn im Juli 1990 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Im Februar 2003 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ernannt, wo er im 9. Senat tätig und zudem Pressesprecher war. Nun ist Herr Wolfgang Gaber an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückgekehrt. Er führt seitdem den Vorsitz der 17. Kammer, die insbesondere für Beamtenrecht, Ausländerrecht und Rechtshilfesachen zuständig ist.

 

http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1210435/index.html?ROOT=1192939

 

 


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