Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Ansbach


 

 

Staatsanwaltschaft Ansbach

Promenade 4

91522 Ansbach

 

Telefon: 0981 / 58-251

Fax: 0981 / 58-265

 

E-Mail: poststelle@sta-an.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/sta/sta/an/

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Ansbach (11/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Ansbach

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

 

 

Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach: Gabriele Hofmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab 15.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 01.03.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 01.03.1994 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 16.10.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gabriele Hofmeier ab 16.07.2014 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.12.2021 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Amtsgericht Ansbach / Familiensachen. Siehe Pressemitteilung unten.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Ansbach eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Ansbach umfasst den Bezirk des Landgerichts Ansbach.

 

 

Väternotruf Mittelfranken

(Röthenbach a.d.P. / Ansbach / Nürnberg)

Dieter Lößlein

90552 Röthenbach

Tannenstr. 1

Mobil: 0162 / 95 44 44 3

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte:

Elke Beyer-Nießlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab 18.10.1995, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.10.2014 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt.

Gabriele Hofmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab 15.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 01.03.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 01.03.1994 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Gabriele Hüftlein ab 16.10.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gabriele Hofmeier ab 16.07.2014 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.12.2021 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Amtsgericht Ansbach / Familiensachen. Siehe Pressemitteilung unten.

 

 

Dr. Simon Schultheiß (Jg. 1975) - ab 01.11.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt.

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab , ..., 2010)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach tätig:

Martin Barnickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg (ab 01.10.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2002 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 01.02.2000 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2000 als Richter am Landgericht Bamberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2000 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2017 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt.

Jürgen Bloß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Nürnberg (ab , ..., 1992, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.06.1988 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 2012 ab 01.06.1988 als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gerhard Böhm (geb. - geheim) - Richter am Landgericht Ansbach (ab , ..., 2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Gerhard Böhm nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt - Dienstantritt offenbar um 1996. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. 

Katrin Brünner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Ansbach (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.08.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Landgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Armin Eberl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Nürnberg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.12.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt.

Claudia Franz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Lichtenfels (ab , ..., 2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Claudia Franz nicht aufgeführt.

Bertolt Gedeon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab , ..., 2021) - ab 01.11.2004 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2007 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christopher Gedeon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.12.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.09.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München und 01.12.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Amtsgericht Blomberg - GVP 01.01.2014: bis 01.12.2014 - Richter auf Probe mit der Hälfte seiner Arbeitskraft. Namensgleichheit mit: Wenke Gedeon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht München I (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz ab 01.03.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab ab 01.10.2012 als Richterin am Landgericht München I - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Michael Glaser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 01.02.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2007 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.06.2007 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2016 als Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.

Ulrich Glöggler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.06.2007 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2009 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2013 als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.06.2007 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gunter Hommrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.01.2002 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Christine Hönsch (geb. ....) - Richterin am Landgericht Ansbach (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Ansbach aufgeführt.

Stefan Horndasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ansbach (ab 16.07.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2016 als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Fränkische Landeszeitung 20.07.2006: "Arlt mahnt Horndasch" - / Kreisrat der CSU-Fraktion im Kreistag des Landkreis Ansbach, Stadtrat in Herrieden, 42 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 1972-1976 Volksschule Wolframs- Eschenbach, 1976-1985 J.S.-Bach Gymnasium Windsbach, 1985-1986 Grundwehrdienst, 1986-1994 Jurastudium und Referendariat, 1994-2007 Richter und Staatsanwalt, seit 2007 Richter am Amtsgericht - http://www.stefan-horndasch.de

Dieter Hubel (geb. 1961 in Nördlingen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Nördlingen / Direktor am Amtsgericht Nördlingen (ab 01.02.2018, ...., 2022) - ab Dezember 1988 Staatsanwalt im bayerischen Justizdienst. Nach einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Ansbach von 1990 bis Februar 1994 Strafrichter, Zivilrichter und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare am Amtsgericht Ansbach. Von März 1994 bis zum Jahr 2000 Richter am Landgericht Ansbach - Zivilkammer. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2005 als Direktor am Amtsgericht Weißenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 13.05.2011 als Direktor am Amtsgericht Weißenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Laut Presemitteilung ab 01.06.2009 Direktor am Amtsgericht Weißenburg - http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02062/. 19.10.2017: "Der Oettinger folgt auf Helmut Beyschlag, der im November in den Ruhestand geht. ... Der Oettinger Dieter Hubel ist ab dem 1. Februar 2018 als neuer Amtsgerichtsdirektor in Nördlingen bestellt. Er folgt damit auf Helmut Beyschlag, der zum November in den Ruhestand verabschiedet wird. Der Nördlinger Stadtrat und Kreisrat hat die Stelle des Behördenleiters im Februar 2003 nach seiner Dienstzeit in Günzburg angetreten. ..." - https://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Justiz-Dieter-Hubel-wird-der-neue-Direktor-des-Noerdlinger-Amtsgerichts-id43019816.html

Alfred Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg / Präsident am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.01.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2013 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2016 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2018 als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2020 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. 18.03.2024: "Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Herrn Ziegler mit Wirkung zum 1. April 2024 zum neuen Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg ernannt. Dieser wird damit Nachfolger von Alfred Huber, der ebenfalls zum 1. April 2024 als Präsident an das Landgericht Regensburg wechselt. ... Sein Vorgänger Alfred Huber wird zum 1. April 2024 das Amt des Präsidenten des Landgerichts Regensburg übernehmen." - https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/generalstaatsanwaltschaft/nuernberg/pm_2_losta_regensburg_ziegler.pdf. Namensgleichheit mit: Alexandra Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Ansbach (ab 16.05.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.05.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Alexandra Dehm ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Alexandra Huber ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - 3/4 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - 6,5/10 Stelle - aufgeführt.

Gabriele Hüftlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Ansbach (ab 01.03.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1994 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Angelika Justen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Angelika Neubauer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Angelika Justen ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 01.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Gerhard Karl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ansbach / Präsident am Landgericht Ansbach (ab ..., 2016,..., 2019) - 1984 Eintritt in den bayerischen Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Nach seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München und danach Ansbach Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth in Zivilsachen. Dann Abordnung an das Amtsgericht Hersbruck und anschließend an das Amtsgericht Leipzig. Von Februar 1996 an im sächsischen Staatsministerium der Justiz. Ab Oktober 1998 leitetet er als Richter das sächsische Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sowie das sächsische Amtsgericht Annaberg. Von Februar 2002 bis September 2005 Leitung des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay.. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Direktor am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2009 als Präsident am Landgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Siehe auch hier - siehe auch Pressemitteilung unten

Jürgen Krach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Ansbach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1995 als Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 16.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 20.04.2010: "Der Amokläufer von Ansbach muss für lange, lange Zeit hinter Gitter! Das Gericht, das neun Jahre Haft gegen ihn verhängte, ordnete nämlich zugleich seine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an. Jetzt hängt es von den Ärzten ab, wann er wieder in die Freiheit gelangt. ... Für das Jugendgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Rösch stand am Ende des viertägigen Prozesses fest, dass Georg R. (19) mit einem Aufsehen erregenden Massaker in seiner Schule (Gymnasium Carolinum) die Blicke der Welt auf sich ziehen wollte.Staatsanwalt Jürgen Krach hatte den Amokläufer, der unter anderem wegen 47-fachen Mordversuchs angeklagt war, als „hochkriminelle, arrogante Persönlichkeit“ bezeichnet, die zur Selbstinszenierung neige und „absolute Gefühllosigkeit“ entwickelt habe. Zum Auftakt des Prozesses hatte Georg R. erklärt, dass er keinerlei Mitleid mit seinen Opfern empfinde. ..." - https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/9-jahre-gefaengnis-fuer-ansbacher-amoklaeufer-art-117506

Gudrun Lehnberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Ansbach / Direktorin am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1992 als Richterin am Landgericht Ansbauch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.2010 als Direktorin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 21.09.2009: "Abschließender Pressebericht i. S. Amoklauf Ansbach - neue Erkenntnisse über Tathergang und Tatmotiv" - http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/an/presse/archiv/2009/02227/

Dr. Ernst Metzger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ansbach / Präsident am Landgericht Ansbach (ab 01.09.2009, ..., 2011) - ab 1979 Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ingolstadt. Später am Amtsgericht Nürnberg und bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Ab 1986 für 3 Jahre an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Nach seiner Rückkehr zunächst Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Später Gruppenleiter und ab 1995 Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Daneben war er fast 6 Jahre lang Stellvertretender Leiter der Justizpressestelle beim Oberlandesgericht Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2001 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Ab 01.09.2009 Präsident am Landgericht Ansbach. Presseleitung - 68. Deutschen Juristentag 2010. http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/an/presse/archiv/2009/02189/

Gerhard Neuhof (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab 01.05.2020, ..., 2022) - ab 01.12.1984 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. Ab 01.06.1986 bis 30.11.1987 Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Ab 01.12.1987 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt (10. Strafkammer). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2008 als Vizepräsident am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.04.2012 als Vizepräsident am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2019 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2020 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt.01.10.1990 bis 31.01.1992 Abordnung zum Bundesministerium der Justiz. Danach Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Ab 01.09.1997 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Am 01.09.1998 Ernennung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter - Abteilung 3 Tätigkeitsschwerpunkt Bekämpfung der Betäubungskriminalität und der Organisierten Kriminalität. Ab 01.10.2007 Vorsitz der 1. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Betäubungsmittelstraftaten. Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat mit Wirkung zum 01.05.2020 den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Gerhard Neuhof zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ernannt. Neuhof folgt damit Dr. Walter Kimmel nach, der mit Wirkung zum 01.02.2020 zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg ernannt wurde. Seit Mai 2019 in Nürnberg als Vorsitzender Richter des 4. Strafsenats am Bayerischen Obersten Landesgericht tätig.

Andreas Pfisterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2013 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.01.2011 als Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Christian Pottiez (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab 09.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.09.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2020 ab 14.09.2007 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.2020 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss der Stadt Ansbach. 2017, ..., 2020: Pressesprecher - Strafrecht. 

Erwin Porzner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1995 als Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 16.09.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 16.09.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Stefan Michael Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Ansbach (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2003 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Ansbach / Familiengericht - Abteilung 1. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Ansbach aufgeführt.

Michael Schrotberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - stellvertretender Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.09.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 19.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1998 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2012 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2016 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.06.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2021 als stellvertretender Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt.

Dr. Wilfried Spriegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952 in Dinkelsbühl) - Richter am Amtsgericht Leipzig / Präsident am Amtsgericht Leipzig (ab 01.10.2002, ..., 2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Richter bei den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg. Seit 1983 bei der Staatsanwaltschaft Ansbach. Ab 1988 Richter am Landgericht Ansbach. Von 1992 bis 1994 im Wege der Abordnung am Kreisgericht Chemnitz und am Landgericht Chemnitz tätig. Zum 16. Mai 1994 Wechsel in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Chemnitz ernannt. Von August 1994 bis 1997 leitete er das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Im Oktober 1997 Versetzung an das Amtsgericht Dresden als Vizepräsident. Ab 15.05.2000 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. Zum 1. Oktober 2002 Ernennung zum Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Präsident am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Seit April 2008 Abteilungsleiter im Sächsischen Rechnungshof.

Albert Stahl (geb. 18.04.1926) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Amberg (ab , ..., 1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1953 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 mit Dienstantritt 1953 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Amberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 19 Jahre alt.

Dr. Dana Reichart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Dana Reichart ab 01.11.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Dana Sturm ab 01.08.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Dana Sturm ab 01.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Dana Reichart ab 01.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. 

Wilfried Westhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Neustadt an der Aisch / Direktor am Amtsgericht Neustadt an der Aisch (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1985 als Richter am Amtsgericht Neustadt an der Aisch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2000 als Direktor am Amtsgericht Neustadt an der Aisch aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Kerstin Wind (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Ansbach (ab 01.01.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Ansbach - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Christian Winkelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter am Amtsgericht Ansbach (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2017 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2017 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Amtsgericht Ansbach - 2020: Familiensachen - Abteilung 1. 2021: Pressesprecher Zivilsachen.

Karlalbert Zimmermann (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab 02.11.1994, ..., 2008)

 

 

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Zweierlei Maß bei der Justiz?

03.11.2022

Vor einigen Monaten wurde an dieser Stelle, nachzulesen hier, die Frage aufgeworfen, ob sich Professor Sucharit Bhakdi durch zwei öffentliche Äußerungen wegen Volksverhetzung strafbar gemacht haben könnte. Anlass war eine entsprechende Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig (in persona deren Antisemitismusbeauftragte), die damit der originär zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel die Verantwortlichkeit für das Verfahren entzogen hatte, aus welchem Grund auch immer. Der damalige Beitrag schloss mit dem Wunsch, das angerufene Amtsgericht Plön möge über hinreichenden juristischen Sachverstand und über genügend Courage verfügen, dieser mehr als fragwürdigen Anklage die Zulassung zur Hauptverhandlung zu versagen.

Diese Chance ist erst einmal vertan. Sofern es zur Verurteilung in erster Instanz kommt, kann nur noch auf den juristischen Sachverstand der übergeordneten Instanzen, also des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichts Schleswig, oder gar des Bundesverfassungsgerichts, das in früheren Zeiten bei Interpretationszweifeln stets der Meinungsfreiheit den Vorrang gegeben hat, gehofft werden. Inzwischen hat das Amtsgericht Plön nämlich die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben; die Durchführung der Hauptverhandlung ist praktisch unvermeidbar geworden.

Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?

Für die Erwartung einer noch offenen Entscheidung spricht die Grundidee der Strafprozessordnung: Ein Urteil eines Strafgerichts ergeht erst aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO), nicht anhand des Akteninhalts, der der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegt. Der Akteninhalt bildet nur die Grundlage für eine vorläufige Prognose im Zeitpunkt der Anklageerhebung, die die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abbildet.

In vielen Fällen kann das dazu führen, dass das Ergebnis der Hauptverhandlung ganz anders ausgeht, als es nach Aktenlage den Anschein hatte – etwa wenn sich Zeugen einer Kneipenschlägerei in der Verhandlung nicht mehr an entscheidende Einzelheiten erinnern oder den Angeklagten nicht als Täter identifizieren können. Allgemein gesprochen: Wenn das Gericht herausfinden muss, was in Wirklichkeit passiert ist. Wenn es Tatsachenaufklärung betreiben muss.

Für eine weitgehende Festlegung des Gerichts auf die im Eröffnungsbeschluss getroffene Beurteilung kann es dagegen sprechen, wenn das eigentliche Geschehen „unstreitig“ ist und es nur noch um Rechtsfragen geht. Denn alle Rechtsfragen sollte das Gericht bereits bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage gründlich und umfassend durchdacht haben. Bei „unstreitigen“ Sachverhalten kommt es daher eher selten vor, dass die Entscheidung nach Durchführung der Hauptverhandlung von der Prognose des Eröffnungsbeschlusses abweicht. Ein in der Praxis relevanter Grund für einen solchen Verlauf wäre zum Beispiel ein Personalwechsel bei Gericht – also die Übernahme des Dezernats in dem Zeitraum zwischen Eröffnungsentscheidung und Hauptverhandlung durch einen neuen Richter, der die Rechtsfragen abweichend von seinem Vorgänger beurteilt. Sofern das nicht der Fall ist, müsste ein und derselbe Richter seine Rechtsauffassung in diesem Zeitraum zugunsten des Angeklagten geändert haben, wenn er freisprechen will.

Aber auch das kommt vor. Jeder Strafrechtspraktiker weiß, dass die chronisch überlasteten Gerichte bei der Eröffnungsentscheidung die Schlüssigkeit der Anklageschrift mitunter doch nicht ganz so kritisch prüfen, wie es im Idealfall sein sollte. Eventuelle Nachlässigkeiten oder übersehene Gesichtspunkte lassen sich ja meist in der Hauptverhandlung „glattbügeln“. Oder das Hauptverfahren wird gar trotz gewisser Bedenken erst einmal eröffnet, wofür es unterschiedliche „taktische“ Gründe geben kann; in der Hauptverhandlung wird man das Dilemma schon irgendwie lösen.

Ein der Objektivität und Unvoreingenommenheit (also seinem Amtseid) verpflichteter Richter wird aber immer so souverän sein, zuzulassen, dass seine Entscheidungen in Frage gestellt werden, ja sogar, sie selbst immer wieder kritischer Überprüfung zu unterziehen.

Im Fall Bhakdi wird über den der Anklageschrift zugrundeliegenden Sachverhalt wohl nicht gestritten; die verfahrensgegenständlichen Äußerungen werden so gefallen sein, wie die Generalstaatsanwaltschaft es darstellt. Es geht nur mehr um die reine Rechtsfrage, ob diese Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Das Amtsgericht Plön hat diese Frage – vorläufig – mit ja beantwortet. Ihm sei hier ein weiterer Anstoß gegeben, seine Rechtsauffassung noch einmal zu überdenken:

Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, dass die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).

Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht einmal dann sagen können, wenn man der (keineswegs zwingenden und daher von vornherein als Strafbarkeitsgrundlage nicht tauglichen) Interpretation der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig folgt. Sie sind nicht im Entferntesten den aufhetzerischen NS-Slogans gleichzusetzen, die von der Rechtsprechung mit Recht als Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB angesehen wurden („Juden raus!“, „Juda verrecke!“ und dergleichen). Und auch nicht mit Aussagen wie solchen, mit denen sich das Amtsgericht Ansbach kürzlich zu befassen hatte, siehe unten.

Da der Friedensschutz Tatbestandsmerkmal und Rechtsgut zugleich darstellt, hat sich die Auslegung des Tatbestandmerkmals „öffentlicher Friede“ an dem die Strafbarkeit eingrenzenden geschützten Rechtsgut zu orientieren. Wo keine konkrete Gefährdung des öffentlichen Friedens droht, ist der Anwendungsbereich des § 130 StGB von vornherein nicht eröffnet. Diese vom Bundesgerichtshof bestätigte gesetzgeberische Wertung sollte nicht aus Gründen politischer Opportunität aufgegeben werden.

Es ist zwar zumeist müßig, anhand unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zu unterschiedlichen Einzelfällen „beweisen“ zu wollen, dass bei der Justiz mit zweierlei Maß gemessen wird, aber im Vergleich zur Causa Bhakdi, bei der eine übermotivierte Generalstaatsanwaltschaft mit aller Macht versucht, dessen Äußerungen einen strafbaren Inhalt zu entnehmen, gibt doch folgender Fall zu denken:

Keine Sorgen mehr über strafrechtliche Verfolgung muss sich Frau S. aus Mittelfranken machen. Sie hatte am 10. August 2021 bei Facebook dies veröffentlicht:

„Ich hätte jeden Impfverweigerer ins Gas geschickt oder in ne Genickschussanlage gesteckt…Ah und in ein KZ davor um die Verweigerer dann erstmal auszubeuten, zu foltern etc.“

Das zog mehrere Strafanzeigen nach sich. Die Staatsanwaltschaft Ansbach sah den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Was auch sonst, dazu kann es ja wohl keine zwei Meinungen geben.

Oder?

Unter Juristen schon – den Erlass des von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehls lehnte das Amtsgericht Ansbach (Aktenzeichen 5 Cs 1012 Js 7310/21) nämlich ab. Begründung, sinngemäß und verkürzt: Frau S. könne es ja vielleicht nicht so gemeint haben.

Diese Begründung scheint die Staatsanwaltschaft Ansbach überzeugt zu haben, denn sie hat darauf verzichtet, von dem ihr zustehenden Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde Gebrauch zu machen.

Frau S. wird für ihre öffentlich dargebotenen sadistischen Nazi-Phantasien und Hassreden strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen und kann, anders als Prof. Bhakdi, ruhig schlafen.

https://netzwerkkrista.de/2022/11/03/zweierlei-mass-bei-der-justiz/

 


 


 

20.01.2022

Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft Ansbach / Justizminister Eisenreich verabschiedet Michael Schrotberger und führt Gabriele Hofmeier in ihr neues Amt ein

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich vollzieht heute den Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Ansbach. Er verabschiedet Michael Schrotberger, der seit September Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Nürnberg ist. Gleichzeitig führt er Frau Gabriele Hofmeier in das Amt der Leitenden Oberstaatsanwältin ein.

Eisenreich zum bisherigen Behördenleiter Michael Schrotberger: "Mit Ihrer großen Fachkompetenz, Ihrem Engagement und Ihrer Entschlusskraft haben Sie die Staatsanwaltschaft Ansbach maßgeblich geprägt. Sie sind ein hochengagierter Behördenleiter und stets ein Vorbild für andere. Herzlichen Dank für all das, was Sie in den vergangenen Jahren bei der Staatsanwaltschaft Ansbach geleistet haben. Für Ihre neuen Aufgaben bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wünsche ich Ihnen viel Erfolg."

Gabriele Hofmeier, zuletzt ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts in Ansbach, wird als neue Leitende Oberstaatsanwältin eingeführt. Eisenreich zur neuen Behördenleiterin Gabriele Hofmeier: "Ihren bisherigen Aufgaben haben Sie sich immer mit hoher Fachkompetenz, Führungsstärke und großer Tatkraft gewidmet. Als vormalige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts sind Sie mit der Behörde und Ihren Aufgaben bereits bestens vertraut. Für Ihre neuen Aufgaben wünsche ich Ihnen alles Gute."

Hintergrund:

Michael Schrotberger (54 Jahre) begann seine Justizkarriere 1996 als Richter am Amtsgericht Landshut und wechselte 1998 zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Ab 2003 war er als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig. 2008 kehrte Michael Schrotberger als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zurück und leitete die Zweigstelle Fürth, bevor er 2010 zur Staatsanwaltschaft Ansbach wechselte. Von 2012 bis 2014 war er als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg tätig. Nach einem weiteren Wechsel zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Jahr 2014 wurde Herr Schrotberger im Jahr 2016 zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Ansbach ernannt und im Jahr 2019 zum Leitenden Oberstaatsanwalt. Seit 1. September 2021 ist Herr Schrotberger Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Nürnberg.

Gabriele Hofmeier (57 Jahre) begann ihre Justizlaufbahn 1991 am Landgericht Nürnberg-Fürth. Anschließend war sie ab 1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth tätig, bevor sie 1999 zur Staatsanwaltschaft Ansbach wechselte. Im Jahr 2005 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht Ansbach ernannt. 2009 kehrte Gabriele Hofmeier als Gruppenleiterin zur Staatsanwaltschaft Ansbach zurück. 2012 war sie bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg tätig und wurde dort im Jahr 2014 zur Oberstaatsanwältin ernannt. Im Jahr 2017 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt, 2019 sodann zur ständigen Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts in Ansbach. Seit dem 15. Dezember 2021 ist Gabriele Hofmeier Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ansbach.

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2022/4.php


 


 

 

04. Dezember 2009 - Pressemitteilung Nr. 204/09

Doppelte Stabsübergabe in Ansbach - Wechsel an der Spitze des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft

Mit einem Festakt im Theater der Stadt Ansbach hat heute der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Hans-Werner Klotz, den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Ansbach Dr. Meinhard Meinel verabschiedet. Dieser war zum 1. August 2009 in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger wurde der bisherige Leiter der Staatsanwaltschaft Ansbach Dr. Ernst Metzger feierlich in sein neues Amt eingeführt. Als neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Ansbach wurde Dr. Gerhard Karl offiziell begrüßt.

Dr. Meinhard Meinel (65 Jahre) stand 4 Jahre an der Spitze des Landgerichts Ansbach. 1972 begann er seine Karriere bei der bayerischen Justiz als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Seine weitere Laufbahn führte ihn an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, an das Landgericht Nürnberg-Fürth und an das Oberlandesgericht Nürnberg. Ab 1995 war er für 1 Jahr als Vorsitzender Richter an das Landgericht Leipzig sowie für über 1 Jahr als Direktor an das Amtsgericht Borna abgeordnet. Später war Meinel 6 Jahre lang Direktor des Amtsgerichts Schwabach, bevor er 2005 die Leitung des Landgerichts Ansbach übernahm. Ministerialdirektor Klotz: "Für Ihre langjährige unermüdliche und vielseitige Arbeit ein ganz herzliches Dankeschön!"

Der neue Landgerichtspräsident Dr. Ernst Metzger (60 Jahre) hat zum 1. September 2009 die Leitung des Gerichts übernommen. Dr. Metzger begann seine Justizlaufbahn 1979 als Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ingolstadt. Später war er am Amtsgericht Nürnberg und bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth tätig. Ab 1986 war Metzger für 3 Jahre an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Nach seiner Rückkehr war er zunächst Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Später wurde er Gruppenleiter und ab 1995 Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Daneben war er fast 6 Jahre lang Stellvertretender Leiter der Justizpressestelle beim Oberlandesgericht Nürnberg. Von 2001 an leitete er die Staatsanwaltschaft Ansbach. Metzger hat sich auch als Autor für verschiedene juristische Kommentare und Verfasser von wissenschaftlichen Veröffentlichungen einen Namen gemacht. Klotz: "Für Ihre bisherige Tätigkeit danke ich Ihnen. Ich freue mich, dass Sie die Leitung des Landgerichts Ansbach übernommen haben!"

Der Nachfolger Metzgers als Leiter der Staatsanwaltschaft Ansbach,

Dr. Gerhard Karl (52 Jahre) hat sein neues Amt zum 16. November 2009 angetreten. Karl begann 1984 bei der bayerischen Justiz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, Zweigstelle Ingolstadt. Sein weiterer Weg führte ihn zur Staatsanwaltschaft Ansbach, an das Landgericht Nürnberg-Fürth sowie an das Amtsgericht Hersbruck. 1994 wurde er für 1 ½ Jahre als Richter an das Amtsgericht Leipzig abgeordnet. Sein Engagement für die Aufbauhilfe in den neuen Bundesländern verfolgte er anschließend weiter als Mitarbeiter beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und als Direktor am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. 2002 kehrte er an das Amtsgericht Weißenburg zurück, dessen Leitung er kurze Zeit später übernahm. Von 2005 an war Karl Direktor des Amtsgerichts Hersbruck. Klotz: "Auch Ihnen meinen besten Dank für Ihre bisherige Tätigkeit. Und für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute!"

http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2009/detail/204.php

 

 


 

 

05. November 2009 - Pressemitteilung 29/09

Dr. Gerhard Karl wird Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach

Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk hat den Direktor des Amtsgerichts Hersbruck

Dr. Gerhard Karl (52)

mit Wirkung vom 16. November 2009 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Ansbach ernannt. Er wird damit Nachfolger von Dr. Ernst Metzger (59), der zum 1. September 2009 zum Präsidenten des Landgerichts Ansbach ernannt worden war.

Im Juli 1984 trat Gerhard Karl in den bayerischen Justizdienst ein. Nach seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München und danach Ansbach wirkte er am Landgericht Nürnberg-Fürth in Zivilsachen. Dann erfolgte eine Abordnung an das Amtsgericht Hersbruck und anschließend an das Amtsgericht Leipzig. Von Februar 1996 an arbeitete Dr. Karl im sächsischen Staatsministerium der Justiz und ab Oktober 1998 leitetet er als Richter das sächsische Amtsgericht Hohenstein-Ernstahl sowie das sächsische Amtsgericht Annaberg. Von Februar 2002 bis September 2005 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay.. Am 1. Oktober 2005 war er zum Direktor des Amtsgerichts Hersbruck ernannt worden.

Thomas Koch

Richter am Oberlandesgericht

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02273/index.php

 

 


 

 

Amoklauf in Ansbach

Hass auf Menschen und die Schule

Die Motive des Ansbacher Amokläufers:

Ansbach - Hass auf die Schule, Hass auf Menschen und Angst vor der Zukunft waren die Motive für den Amokläufer von Ansbach. „Er fühlte sich ungerecht behandelt durch die Schule, die Gesellschaft“, sagte Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Montag in Ansbach nach der Auswertung eines etwa 80 Seiten starken Dokuments. Darin hatte Georg R. die Gründe für seine Bluttat am vergangenen Donnerstag am Carolinum-Gymnasium festgehalten. Er erwähnte auch Furcht vor einer schweren Krankheit und die Sorge, das Abitur nicht zu bestehen.

Der Abiturient habe in dem tagebuchähnlichen Schriftstück, das die Ermittler auf seinem Laptop gefunden hätten, einen Monolog mit einem fiktiven Mädchen geführt. „Wir wissen nicht, ob diese Person existiert. Er hat diese Person mit einem Namen angesprochen.“ Wie er das Mädchen genannt hat, wollte die Oberstaatsanwältin nicht sagen, ergänzte aber: „Er schildert ihr die Planung der Tat und sein Ziel, möglichst viele Schüler und Lehrer zu töten und das Schulgebäude niederzubrennen.“ Georg R. konnte bisher noch nicht vernommen werden.

Der Schüler habe sich auch ausgegrenzt und nicht anerkannt gefühlt. „Er hätte auch gern eine Freundin gehabt, was ihm nicht gelungen ist“, sagte Lehnberger. Wie der ermittlungsführende Staatsanwalt Jürgen Krach erläuterte, hatte Georg R. das Dokument im Frühjahr angelegt. Erste Eintragungen stammten vom April und Mai, wo er bereits den Amoklauf erwähnt habe. „Hier benennt der Verfasser die Bewaffnung, die tatsächlich zum Einsatz kam.“ Anfang Juni habe sich der Schüler auf den dritten Stock und den Tattag festgelegt. Auch für seine Kleidung habe er sich damals schon entschieden.

Die Ermittler glauben, dass das Schriftstück, das unter den gelöschten Dateien gefunden wurde, tatsächlich von Georg R. stammt. Bei der Durchsuchung seines Zimmers seien ein Testament, ein Kalender mit dem Eintrag „apocalypse today“ (Apokalypse heute) für den 17. September 2009, aber keine Gewaltvideos oder sogenannte Killerspiele gefunden worden, die ihn zum Amoklauf motiviert haben könnten. „Er benennt die Tat von Erfurt als eine Möglichkeit, die ihn vielleicht beeinflusst habe“, erklärte Krach mit Blick auf die Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium mit 17 Toten im Jahr 2002. Hinweise auf Mittäter gibt es nicht. dpa

22.9.2009

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Ansbach-Amoklauf;art1117,2905291

 

 

Kommentar Väternotruf:

Über die Familie des Amoklaufenden jungen Mann erfahren wir wieder einmal nichts. Aufklärung darüber ist vom bearbeitenden Staatsanwalt Jürgen Krach sicher auch nicht zu erwarten. Und so bleibt letztlich alles beim alten. 

Irgendwann kommt es zur Anklage und wohl auch zur Verurteilung und die meisten sind zufrieden. Klappe zu Affe tot.

 

 

 


 

 

Amoklauf im Ansbacher Gymnasium war geplant

Der Amoklauf an einem Ansbacher Gymnasium war von dem 18 Jahre alten Täter schon länger geplant. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers hätten Fahnder entsprechende Briefe entdeckt, sagte Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Freitag in Ansbach.

(ANSBACH/lby) "Gefunden worden ist auch eine Art Kalenderblatt, da hat unter dem 17.9. das Wort "Apokalypse? gestanden", ergänzte Jürgen Krach von der Staatsanwaltschaft Ansbach. Auch ein Testament sei unter den Unterlagen gewesen.

Der Abiturient hatte am Donnerstag acht Schüler und einen Lehrer seiner eigenen Schule verletzt. Er warf Brandsätze in zwei Klassenräume und wartete mit einer Axt bewaffnet vor der Tür auf seine herauskommenden Opfer. "Dort schlug der Täter wahllos auf die Schüler und den Lehrer ein", schilderte Lehnberger. Ein Mädchen traf er mit der Axt am Kopf, sie schwebt weiter in Lebensgefahr. Ein weiteres Mädchen zog sich schwerste Brandwunden zu. Insgesamt erlitten fünf Menschen Brand-, Schnitt- und Schürfwunden, drei bekamen einen Schock.

Anschließend verbarrikadierte sich der Abiturient auf der Toilette, wo er von Polizisten nach fünf Schüssen überwältigt wurde. In der Nacht verschlechterte sich sein Zustand etwas, er wurde ein weiteres Mal operiert. "Er wird heute keinesfalls vernehmungsfähig sein", betonte Krach.

(Erschienen: 18.09.2009)

http://www.szon.de/news/wirimsueden/land/200909181267.html

 

 

 

 

21. September 2009 - Pressemitteilung 6/09

Abschließender Pressebericht i. S. Amoklauf Ansbach - neue Erkenntnisse über Tathergang und Tatmotiv -  

Die 25-köpfige Ermittlungskommission Carolinum der Kriminalpolizei Ansbach hat ihre Tatortarbeit sowie die Zeugenvernehmungen (bisher wurden über 60 Personen vernommen) im Wesentlichen abgeschlossen. Aus diesen Ermittlungsmaßnahmen kann nun folgender gesicherter Tatablauf rekonstruiert werden:  

Der 18-jährige Beschuldigte lief am Morgen des 17.09.2009 zu Fuß in das Gymnasium Carolinum und vermutlich dort zunächst in eine Toilette im 3. Stock. Hier deponierte er seinen Rucksack und eine blaue Tasche mit den Tatwerkzeugen. Insgesamt führte er 1 Beil, 5 Molotow-Cocktails, 2 feststehende Messer, 1 Klappmesser, 1 Butterflymesser, 1 Hammer, 3 Feuerzeuge und 1 Schutzbrille) mit sich.

...

Der Haftbefehl konnte dem Beschuldigten bisher nicht eröffnet werden, da er noch nicht ansprechbar war. Ein Pflichtverteidiger wurde am 21.09.2009 für ihn bestellt.  

Die Akten werden nunmehr einem psychiatrischen Sachverständigen mit dem Auftrag übersandt, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu erstellen.  

Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Das Ergebnis der Blutprobe sowie weiterer chemisch-toxikologischer Untersuchungen steht noch aus.  

Dr. Lehnberger

Oberstaatsanwältin  

Staatsanwaltschaft Ansbach, Promenade 4, 91522 Ansbach

Fax 0981/58-265, Telefon -251; pressestelle@sta-an.bayern.de    

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/an/presse/archiv/2009/02227/

 

 

 

 


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