Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Saarbrücken


 

 

Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12

66119 Saarbrücken

 

Telefon: 0681 / 501-05

Fax: 0681 / 501-5034

 

E-Mail:

Internet: https://www.saarland.de/sta/DE/sta/sta_node.html

 

Nebenstelle

Hardenbergstraße 3

66119 Saarbrücken

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (08/2016)

Informationsgehalt: miserabel

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die saarländische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Saarland

Landgericht Saarbrücken

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken:

 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab

 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Raimund Weyand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.04.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 03.04.2008: "Steuerermittler zeigt sich selbst beim Finanzamt an" - http://www.t-online.de/wirtschaft/id_14684778/steuerermittler-zeigt-sich-selbst-beim-finanzamt-an-.html

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Saarland beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken einschließlich des Behördenleiters 58 Staatsanwälte, sowie 121 weitere Bedienstete (Beamte und Angestellte) tätig. (Stand 30.09.2015)

Die Behörde ist in 10 Abteilungen unterteilt, von denen 9 Abteilungen mit der Strafverfolgung befasst sind. Daneben ist eine zentrale Strafvollstreckungsabteilung eingerichtet. Die Abteilungen werden jeweils von einem Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter geführt.

Sachlich sind die Abteilungen in Sonderabteilungen für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Abt. VI), Umweltstrafsachen (Abt. VII), Verkehrsstrafsachen (Abt.VIII), Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie für Fälle sexueller Gewalt (Abt. IX) und in allgemeine Abteilungen, deren Zuständigkeit einzelnen Amtsgerichtsbezirken zugewiesen ist, gegliedert.

 

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Saarbrücken umfasst das Bundesland Saarland.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte:

Sybille Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 13.02.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.02.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 2011: Stellvertretende Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes - http://www.richterbund-saar.de/der_vorstand/hauptframe_der_vorstand.htm

Alexandra Blankenheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 24.05.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Alexandra Hoser ab 24.05.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Alexandra Blankenheim ab 24.05.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.05.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Marie Therese Francus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1995 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt.

Sabine Kräuter-Stockton (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.04.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.1996 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.04.2013 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 2010: Leiterin des Sonderdezernats Häusliche Gewalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - siehe Pressemitteilung unten.

Christiane Mauger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Christiane Mauger ab 02.07.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 06.03.2022: "Im dritten Prozess gegen einen Pathologen Dr. H. zeichnet sich ein Gesamtstrafrahmen von 7,6 Jahren bis acht Jahren ab. Das hat ein Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten am Montag vor dem Saarbrücker Landgericht ergeben. In Strafrechtsprozessen bezeichnet „ein Rechtsgespräch“ den Versuch des Gerichts und der Beteiligten, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Am kommenden Montag halten Oberstaatsanwältin Christina Mauger und die Verteidigung um die Rechtsanwälte Johannes Berg und Selina Röhrl ihre Plädoyers, voraussichtlich am Mittwoch, 15. März, soll der vorsitzende Richter Andreas Lauer das Urteil fällen. ..." - https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/prozesse-gericht/falsche-krebsdiagnosen-pathologe-aus-st-ingbert-droht-haftstrafe_aid-86113939

Bernhard Meiners (Jg. 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.11.1998, ..., 2011) - 2010, 2011: Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Christoph Rebmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.05.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 15.10.2015: Pressemitteilung als Oberstaatsanwalt. 2016: Mediensprecher bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Martin Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 14.11.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 05.11.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 12.07.2018: Braucht man noch Glaubhaftigkeitsgutachten in der digitalen Welt? Referent: StA Martin Reiter, Staatsanwalt und Cybercrime Koordinator der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - http://www.kompetenz-rpm.de/gutachten_aktuell_2018.php#fam

Thomas Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 14.11.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 zugleich auch ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Namensgleichheit mit: Johanna Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Baden-Baden (ab 02.05.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Baden-Baden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Baden-Baden - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.05.2016 als Richterin am Landgericht Baden-Baden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Baden-Baden - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Baden-Baden - GVP 01.03.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Uta Winkgens-Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.10.1998, ..., 2014) -  im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1980 als Richterin am Landgericht Freiburg - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 1/2 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008 nicht aufgeführt. GVP 01.01.2013: 13. Zivilsenat in Freiburg (zugleich Senat für Landwirtschaftssachen).

Dörthe Schmelzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 11.03.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Dörthe Schramm ab 11.03.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 unter dem Namen Dörthe Schmelzer ab 11.03.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Schmelzer (geb. ...) - Richterin am Amtsgericht Sankt Ingbert (ab ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Schmelzer im OLG-Bezirk Saarbrücken nicht aufgeführt. Amtsgericht Sankt Ingbert - GVP 01.06.2024: Richterin am Amtsgericht.

Erik Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 03.11.1995, ..., 2010) - 2010: auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter dem Namen Eric eingetragen. 2010: stellvertretender Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Namensgleichheit mit: Gabriele Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 16.10.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - halbe Stelle - aufgeführt.  

Gabriele Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 16.10.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Erik Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 03.11.1995, ..., 2010)

Eckhard Uthe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.04.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Raimund Weyand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.04.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 03.04.2008: "Steuerermittler zeigt sich selbst beim Finanzamt an" - http://www.t-online.de/wirtschaft/id_14684778/steuerermittler-zeigt-sich-selbst-beim-finanzamt-an-.html

 

 

 

Raffael Becker - Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2009) - 15.07.2009: "Untreue: Drei Jahre Haft für Saarländerin. Wegen Untreue im großen Stil hat das Landgericht eine frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter bescheinigten ihr „erhebliche kriminelle Energie“. Saarbrücken. Vor eineinhalb Jahren wirkte sie selbst noch als ehrenamtliche Richterin beim Saarbrücker Amtsgericht an Urteilen in Strafprozessen mit. Gestern wurde die Ex-Schöffin und frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken selbst verurteilt. ... . Staatsanwalt Raffael Becker hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten beantragt. ..." - http://www.sol.de/titelseite/topnews/Saarlaenderin-Landgericht-Kreditsachbearbeiterin-Sparkasse-Saarbruecken-Untreue-Untreue-Drei-Jahre-Haft-fuer-Saarlaenderin;art26205,3049117#.Tg-GqGGjbO0

 

# Barbara Kammer

# Marlene Schade-Kesper

# Wolfgang Adam

# Kurt Matheis

# Michael Fritsch

# Hans Peter Knaack

# Peter Junker

# Stephan Wern

# Elmar Schöne

# Jürgen Müller

# Wolfgang Lauer

# Bettina Berger-Ney

# Carola Hilgers-Hecker

# Bettina Maurer

# Muriel Wiedersporn-Kerwer

# Dominik Ohlmann

# Carmen Wolff

# Michele Bucher-Rixecker

# Peter Thome

# Mareike Romberg

# Friederike Müllenbach

# Dr. Ellen Lore

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken tätig:

Wolfgang Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 29.10.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.12.1981 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.07.1993 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.10.2004 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Adolf Brass (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.04.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.04.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 

Hubert Colling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 05.10.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.10.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 

Georg Endres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.04.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.04.2013 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.  

Karlheiz Gocke (Jg. 1941) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 02.10.2001, ..., 2002)

Michael Görlinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken / Präsident des Landgericht Saarbrücken (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.09.1996 als Richter am Amtsgericht Neunkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2017 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Vizepräsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken aufgeführt. Landgericht Saarbrücken - GVP 02.01.2024.

Friederike Greis-Müllenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Saarlouis (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.12.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 11.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Namensgleichheit mit: Günther Greis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Lebach / Direktor am Amtsgericht Lebach (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.11.1993 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend stellvertretender Direktor am Amtsgericht Homburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Sankt Ingbert aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Lebach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ernst Peter Hirschmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 04.04.2007, ..., 2016) - ab 01.10.1999 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2007 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Jürgen Hudalla (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 04.10.1995, ..., 2002)

Jürgen Jülch (Jg. 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.04.2001, ..., 2002) 

Ute Krämer (Jg. 1939) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 04.10.1995, ..., 2002)

Guntram Liebschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.01.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab ... . Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt.

Norbert Mertes (geb. 14.05.1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.11.1974 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Michael Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 05.10.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.03.1983 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.10.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 

Rolf Müller (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 08.04.1994, ..., 2002)

Josef Pattar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.10.2000, ..., 2012)

Ralf-Dieter Sahm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 01.01.2001, ..., 2013) - 1974 Eintritt als Staatsanwalt in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Nach einer langjährigen Zeit im Justizministerium, zuletzt als Leiter der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1996 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Mirnes Sakic (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Homburg (ab , ..., 2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.09.2009 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.08.2013 als Richter beiam Amtsgericht Lebach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.08.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.08.2013 als Richter am Amtsgericht Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.08.2013 als Richter am Amtsgericht Homburg - 2/ 3 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Homburg - GVP 01.05..2021: Weggang des zugewiesenen Richters Sakic am 15.04.2021 - bis dahin Familiensachen - Abteilung 13.

Wilhelm Schmitt (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 07.09.1994, ..., 2002)

Birgit Sieren-Kretzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Völklingen / Direktorin am Amtsgericht Völklingen (ab 01.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 2009: Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - http://www.topnews.de/anklage-wegen-dreifachmord-357696

Marion Walther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Sankt Ingbert / Direktorin am Amtsgericht Sankt Ingbert (ab 01.04.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Direktorin am Amtsgericht Sankt Ingbert aufgeführt. 2010: mit der weiteren Führung der Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Sankt Ingbert beauftragt.

Sandra Weidig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Saarbrücken (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sandra Geiß ab 03.07.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Sandra Weidig ab 04.07.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.07.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.07.2003 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Bernd Weidig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken (ab 01.06.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.02.2004 als Richter am Amtsgericht Neunkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 16.02.2004 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt.

Helmut Winter (Jg. 1937) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 04.10.1995, ..., 2002)

Karl-Willi Wüllenweber (Jg. 1939) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 08.04.1994, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Ria Wüllenweber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1968) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken / Familiengericht (ab 12.11.2001, ..., 2010)

 

 

 

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Rechtsanwälte:

 

Jörg-Toralt Warner

Rechtsanwalt

Mediator BAFM

c/o Rechtsanwälte Fuisting & Klein

Berliner Promenade 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 30 717

E-Mail: epost@fuisting-klein.de

Homepage: www.fuisting-klein.de

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Muss ein Pathologe aus St. Ingbert wegen falscher Krebsdiagnosen für mehrere Jahre ins Gefängnis?

Saarbrücken · Weil er in St. Ingbert falsche Krebs-Diagnosen mit tödlichen Folgen gestellt haben soll, muss sich derzeit ein Pathologe vor Gericht verantworten. Ihm droht nun eine hohe Haftstrafe.

06.03.2023

Der Pathologe Dr. H., der in St. Ingbert ein Labor hatte.

Von Michael Kipp Chefreporter

Im dritten Prozess gegen einen Pathologen Dr. H. zeichnet sich ein Gesamtstrafrahmen von 7,6 Jahren bis acht Jahren ab. Das hat ein Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten am Montag vor dem Saarbrücker Landgericht ergeben. In Strafrechtsprozessen bezeichnet „ein Rechtsgespräch“ den Versuch des Gerichts und der Beteiligten, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Am kommenden Montag halten Oberstaatsanwältin Christina Mauger und die Verteidigung um die Rechtsanwälte Johannes Berg und Selina Röhrl ihre Plädoyers, voraussichtlich am Mittwoch, 15. März, soll der vorsitzende Richter Andreas Lauer das Urteil fällen.

...

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/prozesse-gericht/falsche-krebsdiagnosen-pathologe-aus-st-ingbert-droht-haftstrafe_aid-86113939

 

 

 


 


Heiliges Gesetz

Justiz

Die Strafandrohung für Rechtsbeugung ist hoch. ...

Februar 2015, der "fette Donnerstag".

In Räumen der Staatsbrücker Staatsanwaltschaft wird gefeiert, es ist Karnelval. An dem Tag ist es Brauch, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Justizwachmeister maskiert zusammenkommen. Es geht hoch her.

Ein 33 Jahre alter Strafrichter am Amtsgericht wird mit großem Hallo begrüßt. ...

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Der Spiegel, 48/2015

 

 


 

 

 

Häusliche Gewalt: Täter im Fokus

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.November) fand in Metz ein regionaler und grenzüberschreitender Workshop zum Thema „Häusliche Gewalt: Täter im Fokus“ statt. Daran nahmen über 250 Experten aus der Großregion teil. Im Mittelpunkt standen die Bestandsaufnahme mit Ländervergleichen, die Erörterung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovative Konzepte im Umgang mit Gewalttätern. Für das Saarland nahm Justiz-Staatssekretär Wolfgang Schild an einer der Diskussionsrunden teil und stellte unter anderem die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt vor. Deren Leiterin Marion Ernst war ebenfalls auf einem Podium vertreten wie auch die Leiterin des Sonderdezernats Häusliche Gewalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Sabine Kräuter-Stockton.

http://www.saarland.de/73641.htm

2010

 

Kommentar Väternotruf:

Und was ist mit den Täterinnen? Für die interessieren sich die staatlichen Stellen im Saarland anscheinend nicht, sonst würde der Titel der Veranstaltung "Häusliche Gewalt: Täterinnen und Täter im Fokus" heißen.

 

 

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 6/2009

48jähriger aus Saarlouis angeklagt

Vorwurf des dreifachen Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 48 Jahre alten Mann aus Saarlouis Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben. Sie wirft dem Angeschuldigten vor, in den frühen Morgenstunden des 24.1.2009 in Saarlouis-Roden zu-nächst im Erdgeschoss des Wohnhauses seine Ehefrau durch Hiebe mit einem Axtbeil und zahlreiche Messerstiche und anschließend im Obergeschoss den gemeinsamen 6-jährigen Sohn und letztlich seine 20-jährige Stieftochter ebenfalls durch Messerstiche getötet zu haben.

Der Angeschuldigte konnte offenbar die bevorstehende Trennung von seiner Ehefrau nicht verwinden. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden hat der 48-jährige aus Eifersucht und damit aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Außerdem handelte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch heimtückisch, weil er seine Opfer jeweils im Schlaf überraschte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen in allen drei Fällen daher als Mord. Sie geht vorliegend auch nicht von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit aus. Auch wenn der Angeschuldigte beim Antreffen durch die Polizei in extremen Maße alkoholisiert war, geht die Anklage aufgrund der Spurensituation vor Ort, des psychiatrischen Gutachtens sowie der Tatsache, dass der Angeschuldigte in der Vergangenheit eine solche Tat und einen anschließenden Vollrausch gegenüber Dritten angekündigt hat, davon aus, dass diese Alkoholaufnahme im Zeitraum nach der Tat erfolgte.

Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen hat, befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Ihm droht für den Fall seiner Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 

30. Juni 2009

Anklage wegen Dreifachmord

48-jähriger Verdächtiger verweigert bisher die Aussage

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat einen Mann aus Saarlouis wegen dreifachen Mordes angeklagt. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ehefrau, seinen 6-jährigen Sohn und seine 20-jährige Stieftochter mit einer Axt und einem Messer getötet zu haben. Das gab die Oberstaatsanwältin Birgit Sieren-Kretzer am Dienstag in Saarbrücken bekannt.

Nach Überzeugung der Strafverfolger konnte der Mann anscheinend nicht verwinden, dass sich seine Frau von ihm trennen wollte. Aus diesem Grund habe er in den frühen Morgenstunden des 24. Januar im gemeinsamen Haus zuerst die schlafende Ehefrau mit einer Axt erschlagen und danach mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen. Anschließend erstach er die Kinder, die ebenfalls schliefen.

Die Staatsanwältin sieht als Motiv Eifersucht und damit einen niederen Beweggrund. Hinzu kommt, dass die Tat heimtückisch gewesen sei, weil der Angeklagte seine Opfer angriff, während diese schliefen.

Obwohl der Mann beim Eintreffen der Polizei stark betrunken war, geht die Anklage nicht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Einmal sprechen nach Angaben der Staats-anwältin die Spuren am Tatort und das psychiatrische Gutachten dafür, dass sich der Mann erst nach der Tat betrank. Zum anderen hatte der Mann anscheinend schon früher vor Zeugen erklärt, er werde eine solche Tat begehen und sich anschließend betrinken.

Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Bislang hat er die Aussage verweigert. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft. (dtn/ij/ddp)

http://www.topnews.de/anklage-wegen-dreifachmord-357696

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 4/2009

Anklage wegen versuchter Personenstandsfälschung

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat vor dem Amtsgericht St. Wendel Anklage gegen eine 21-jährige Saarländerin erhoben.

Diese hatte Ende Januar ihr kurz zuvor geborenes Baby am frühen Abend auf der obersten Treppenstufe eines Wohnhauses in Freisen abgelegt.

Das Verfahren war zunächst wegen des Anfangsverdachts der Aussetzung geführt worden. Nach der nicht widerlegbaren Einlassung der Angeklagten war dieser Tatvorwurf nicht zu halten. Danach wollte die junge Mutter das Baby in einer Babyklappe ablegen. Da es weder in der Gemeinde Freisen, noch in St.Wendel eine solche Einrichtung gibt, legte sie das in eine Fleecedecke gewickelte Kind auf die beleuchtete Treppe eines Hauses in der Nachbarschaft der eigenen Wohnung. In dem Haus brannte zu diesem Zeitpunkt nachweisbar Licht, die Temperaturen waren knapp unter dem Gefrierpunkt. Nach ihrer Einlassung beobachtete sie das Kind die ganze Zeit, bis es 20 Minuten später von Passanten entdeckt wurde. Sie hätte das Kind nach eigenen Angaben wieder an sich genommen, wenn dieses eine längere Zeit dort gelegen hätte.

Aufgrund der festgestellten Körpertemperatur des Säuglings erscheinen die Angaben auch plausibel. Das Kind trug keine gesundheitlichen Schäden davon.

Aufgrund dieser Umstände kann eine hilflose Lage des ausgesetzten Säuglings oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung nicht angenommen werden.

Das Verhalten erfüllt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber den Tatbestand der versuchten Personenstandsfälschung. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, den zuständigen Behörden die Tatsache der Geburt des Kindes mitzuteilen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

 

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 20/2008

Antragschrift wegen Brandanschlag auf das Amtsgericht

Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Saarbrücken gegen einen 54 jährigen Mann eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 20. Juni 2008 einen Brandanschlag auf das Amtsgericht Saarbrücken verübt zu haben. Bei dem Anschlag erlitten mehrere Bedienstete des Amtsgerichts eine Rauchvergiftung und es entstand Sachschaden in Höhe vom mindestens 10.000 Euro.

Am gleichen Tag hatte der Betroffene nach den Ermittlungen bereits einen Molotowcocktail an die Eingangstür des Elisbeth-Zillken-Heimes geworfen, in das sich seine frühere Lebensgefährtin im März 2008 nach einer Bedrohung durch den Betroffenen mit einem Messer geflüchtet hatte.

Er konnte diese Trennung offenbar nicht verkraften, stellte der Frau ständig nach und drohte ihr. Auf eine gerichtliche Verfügung wegen dieser Vorfälle fand wenige Tage vor dem Anschlag eine Sitzung vor dem Amtsgericht – Familiengericht statt, in der sich darauf geeinigt wurde, jeglichen Kontakt zu unterlassen. Trotz dieses Vergleiches verteilte der Betroffene im ganzen Stadtgebiet Schreiben mit wirrem Inhalt, die letztendlich zu seiner Ergreifung führten.

Der Mann ist seither in der Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht. Ausweislich eines Gutachtens leide der Mann an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung. Er ist aus diesem Grunde für seine Taten strafrechtlich nicht verantwortlich und kann folglich nicht bestraft werden. Aufgrund der Krankheit sei aber in Zukunft weiterhin mit aggressiven Verhaltensweisen und der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu rechnen. Aus diesem Grunde hat die Staatsanwaltschaft nunmehr beantragt, den Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass – auch im Sicherungsverfahren - das Urteil über die Täterschaft oder Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil die Begehung einer rechtswidrigen Tat oder seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 1/2009

Anklage wegen sexuellen Missbrauchs

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Saarbrücken gegen einen 61-jährigen Mann Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen erhoben.

Die Anklage wirft dem Mann vor, in den Jahren 1990 bis September 2008 als Grundschullehrer Schülerinnen sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage umfasst insgesamt 55 Handlungen zum Nachteil von 5 Kindern.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 24/2008

Anklage gegen saarländischen Bürgermeister

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 44 jährigen Bürgermeister einer saarländischen Gemeinde Anklage vor dem Landgericht erhoben.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2004 bis Juli 2007 im Internet gezielt Seiten mit kinderpornographischen Bildern aufgerufen zu haben. Die entsprechenden Bilddateien wurden dabei zumindest vorübergehend auf der Festplatte des Computers gespeichert. Die Staatsanwaltschaft sieht durch diese automatisch veranlasste Speicherung den Tatbestand des Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184 b StGB) als erfüllt an.

Im Juli 2007 war im Rahmen bundesweit geführter Ermittlungen bei dem Angeschuldigten durchsucht worden. Dabei wurde ein Laptop sichergestellt.

Die kriminalpolizeilichen Untersuchungen des Datenträgers ergaben, dass entsprechende Internetseiten mit dem Computer aufgerufen worden waren.

Der Angeschuldigte bestreitet mit Entschiedenheit, bewusst Internetseiten mit diesem Inhalt aufgesucht zu haben. Von einer automatischen Speicherung der Daten habe er nichts gewusst. Der Laptop sei auch durch andere Personen genutzt worden.

Er weist insbesondere auf die Möglichkeit hin, dass durch Computerviren veranlasst, die Seiten ohne Zutun des Nutzers aufgerufen werden können.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden von der Verteidigung eingereichte Sachverständigengutachten zu diesen Fragen durch das Landeskriminalamt überprüft. Die Ermittlungsbehörden sehen das Vorbringen des Angeschuldigten als widerlegt an.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 15/2008

Tatvorwurf: versuchter Mord und Schwangerschaftsabbruch

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 21 jährigen in Saarbrücken geborenen Marokkaner Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken erhoben.

Der Angeklagte soll im Februar 2008 eine schwangere Frau unter anderem mit gezielten Tritten in den Bauch und Schlägen brutal misshandelt haben. Als Folge der Misshandlungen verstarb der Fötus im Mutterleib. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Folge und ein möglicher Tod der Frau von dem Angeklagten beabsichtigt war bzw. in Kauf genommen wurde. Der Angeklagte soll die Frau nach der Tat bei niedrigen Temperaturen schwerverletzt am Tatort zurückgelassen haben.

Tatmotiv sei die Weigerung der Frau gewesen, das Kind im Sinne des Angeklagten zu erziehen. Die Frau hatte sich zuvor von dem Angeklagten getrennt.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen geäußert. Eine Absicht, den Fötus oder die Frau zu töten, wird bestritten.

Nach den Ermittlungen ist der Angeklagte voll schuldfähig.

Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

 

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 4/2008

48jähriger aus Illingen angeklagt

Vorwurf des Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 48 Jahre alten Mann aus Illingen Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben. Sie wirft dem Angeschuldigten vor, am Abend des 3.10.2007 in Hüttigweiler seine geschiedene Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.

Der Angeschuldigte konnte offenbar die im April 2007 vollzogene Scheidung von dem Mordopfer nicht verwinden und hatte dieses im Vorfeld der Tat mehrfach belästigt und bedroht. Aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden hat der 48jährige aus Eifersucht und damit aus niederen Beweggründen gehandelt. Außerdem ist er nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch heimtückisch vorgegangen, weil er seiner Ex-Frau vor der Tat in deren Wohnung aufgelauert hatte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen daher als Mord.

Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen hat, befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Er hat nach dem Vorfall versucht, sich das Leben zu nehmen, konnte aber im Krankenhaus gerettet werden. Ihm droht für den Fall seiner Verurteilung eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 26/2007

Anklage gegen 57jährigen aus Weiskirchen erhoben

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten Nötigung und der Bedrohung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 57 Jahre alten Mann aus Weiskirchen Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Saarlouis erhoben. Sie wirft dem Angeschuldigten gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Bedrohung vor.

Der 57jährige soll am Abend des 30.7.2007 mit einer geladenen Doppelbockflinte seinen Stiefsohn aufgesucht haben, um diesen zum Auszug aus dem gemeinsam bewohnten Wohnanwesen zu bewegen. Vorausgegangen waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen bereits innerfamiliäre Streitigkeiten bis hin zu Morddrohungen. Der Angeschuldigte soll am Tattag mit dem Gewehr mehrfach geschossen haben. Einer der Schüsse traf den Stiefsohn am rechten Schulterblatt. Die Verletzung war jedoch nicht lebensgefährlich. Das Opfer konnte den Angeschuldigten im anschließenden Handgemenge abwehren, entwaffnen und zu Boden schlagen.

Die Staatsanwaltschaft wertet den Vorfall nicht als versuchtes Tötungsdelikt, weil dem Angeschuldigten ein entsprechender Vorsatz nicht nachzuweisen war.

Dem Angeschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

Weyand

Oberstaatsanwalt

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Pressemitteilung Nr. 21/2007

Anklagen gegen zwei Rechtsanwälte erhoben

Vorwürfe der versuchten Anstiftung zum Meineid und der versuchten Strafvereitelung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 43 Jahre alte Rechtsanwältin aus Sulzbach und einen 37 Jahre alten Rechtsanwalt aus Saarbrücken jeweils Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Saarbrücken erhoben. Beide haben sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden wegen versuchter Anstiftung zum Meineid, der 37jährige überdies wegen versuchter Strafvereitelung, schuldig gemacht.

Hintergrund beider Anklage ist das gesondert geführte Verfahren gegen den 38 Jahre alten Mario O., der am 5.4.2007 durch das Landgericht Saarbrücken wegen Mordes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt hat.

Die 43jährige Anwältin, die damals als Verteidigerin des O. im Gespräch war, letztlich aber kein Mandat erhielt, soll Ende Januar/Anfang Februar 2006 zwei aus St. Wendel stammende Zeugen aufgefordert haben, dem Mario O. ein falsches Alibi zu verschaffen. Die Zeugen lehnten dieses Ansinnen aber ab. Unmittelbar zuvor hatten sie sich auch gegenüber der - insoweit ebenfalls wegen versuchter Anstiftung zum Meineid angeklagten 31 Jahre alten Ehefrau des Mario O. - geweigert, im Verfahren gegen O. unrichtige Angaben zu machen.

Der 37jährige Anwalt soll Mitte März 2006 versucht haben, die damalige Freundin des Mario O. zum Schweigen zu bewegen. Diese belastete den O. anschließend aber gegen-über der Polizei und dem Gericht massiv, weshalb er letztlich auch verurteilt wurde. Der 37 Jahre alte Anwalt war zur Tatzeit bereits Verteidiger des O. und wollte nach dem Ergebnis der Ermittlungen mit seinem Handeln dessen Verurteilung verhindern.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben beide Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihnen angegangenen Zeugen in der späteren Hauptverhandlung einen Meineid schwören, also ein Verbrechen begehen würden.

Beide Rechtsanwälte haben die Tatvorwürfe bestritten. Die 31 Jahre alte Ehefrau des O. hat sich nicht zur Sache geäußert.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 19/2007

Weitere Anklage gegen Mediziner aus Homburg

Vorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 47 Jahre alten Arzt aus Homburg eine weitere Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben. Die Ermittlungsbehörde wirft dem Angeschuldigten vor, in mindestens zwölf Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.

Der Angeschuldigte soll zwischen Ende 2001 bis Mitte Mai 2003 für verschiedene Personen inhaltlich falsche Gutachten erstellt haben. Diese - ebenfalls gesondert strafrechtlich verfolgten - Personen haben die Expertisen nach dem Ergebnis der Ermittlungen anschließend im Zusammenhang mit Anträgen auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis benutzt. Der Angeschuldigte soll den Betroffenen wahrheitswidrig deren Drogen- oder Alkoholabstinenz bestätigt haben, z.B. durch die Bescheinigung unzutreffender günstiger Blut- oder Leberwerte.

Die Staatsanwaltschaft strebt eine gemeinsame Verhandlung der neuen Anklage mit der bereits im April 2007 wegen vielfacher Untreue bzw. Betruges erhobenen Anklage an. Auf die Pressemitteilung Nr. 7/2007 wird insoweit verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

 

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Pressemitteilung Nr. 18/2007

„Falscher Polizist“ angeklagt

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Saarbrücken wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und vollendeten Miss-brauchs in fünf Fällen bei der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken Anklage er-hoben.

Der Angeschuldigte soll zwischen Mai 2006 und Juni 2007 in Saarbrücken Kindern aufgelauert und sich ihnen gegenüber als Polizeibeamter ausgegeben haben. Den Opfern hat er erklärt, er müsse sie nach einem Messer durchsuchen, wonach er an fünf Kindern sexuelle Handlungen vornahm. Die übrigen von ihm angesprochenen Kinder konnten flüchten, bevor es zu Übergriffen kam.

Der 28jährige wurde unmittelbar nach der letzten ihm zur Last gelegten Tat am 4.6.2007 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken. Er ist im Sinne der Anklagevorwürfe geständig.

Dem Angeschuldigten droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für jede einzelne Tathandlung bereits eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug vor.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

 

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Pressemitteilung Nr. 16/2007

Anklage gegen zwei Heranwachsende aus Bexbach erhoben

Vorwurf des Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer aus Bexbach im Alter von 18 und 19 Jahren Anklage zur Jugendkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben.

Die Angeschuldigten sollen am 1.2.2007 in Bexbach einen 36jährigen alkoholisierten Mann angegriffen und diesen zunächst massiv mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Anschließend haben sie dem Opfer nach dem Ergebnis der Ermittlungen zahlreiche Stiche in den Hals- und Brustbereich versetzt. Der 36jährige starb unmittelbar an den Folgen der außergewöhnlich brutalen Misshandlungen. Nach dem Tod ihres Opfers sollen die Angeschuldigten die Leiche noch mit ihren Mobiltelefonen fotografiert haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden jungen Männer das Tatopfer berauben wollten. Anstelle des von ihnen ursprünglich anscheinend vermuteten wertvollen Mobiltelefones fanden sie bei dem Getöteten lediglich einen Geldbeutel mit circa 65 Euro Inhalt sowie die später von ihnen eingesetzte Tatwaffe.

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden haben die Angeschuldigten ihre Tat gemeinsam geplant und arbeitsteilig ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf des Mordes, weil die jungen Männer nach dem Ergebnis der Ermittlungen heimtückisch und grausam vorgegangen sind, mit ihrem Handeln die gewaltsame Wegnahme von Wertsachen, also eine andere Straftat, ermöglich wollten und außerdem offenkundig aus Mordlust gehandelt haben.

Die Angeschuldigten wurden noch am Tattag verhaftet und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie sind voll geständig. Ihnen droht für den Fall ihrer Verurteilung eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren Freiheitsentzug.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

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Pressemitteilung Nr. 10/2007

Anklage gegen 26jährigen aus Homburg erho-ben

Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Homburg Anklage zum Schwurgericht beim Landgericht Saarbrücken erhoben. Sie wirft ihm vollendeten Mord in einem und versuchten Mord in drei weiteren Fällen vor.

Der Angeschuldigte soll sich am frühen Morgen des 25.2.2007 Zutritt zum Wohnhaus der Eltern seiner ehemaligen Freundin mit dem Ziel verschafft haben, die junge Frau zu töten. Als das Ehepaar ihn zur Rede stellen wollte, wurde es vom Angeschuldigten mit zahlreichen Messerstichen angegriffen. Auch auf den damals 28 Jahre alten Sohn der Hausbewohner, der seinen Eltern zur Hilfe eilen wollte, stach der 26jährige mehrfach ein.

Die Eltern erlitten bei dem Angriff mehrere Stichverletzungen im Brust- und Rückbereich, konnten aber durch eine unverzügliche notärztliche Behandlung gerettet werden. Ihr Sohn, den Stiche in eine Arterie neben dem Schlüsselbein und den Hals getroffen hatten, verstarb unmittelbar nach der Tat.

Hintergrund der Geschehnisse waren offenbar Wut und Ärger über die etwa vier Wochen zurückliegende Trennung von der 23 Jahre alten Frau. Da der Angeschuldigte sich nicht, wie ursprünglich von ihm geplant, an seiner Ex-Freundin selbst rächen konnte, wollte er anscheinend deren Familie als eine Art Ersatz massives Leid zufügen.

Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen als dreifachen versuchten Mord zum Nachteil der früheren Freundin und deren Eltern sowie als vollendeten Mord zum Nachteil des Sohnes der Familie. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Angeschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt und damit ein im Gesetz aufgeführtes Mordmerkmal erfüllt hat.

Der 26jährige sitzt seit dem Tattag in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken. Er hat sich zum Tatgeschehen nur ausweichend geäußert und beruft sich auf alkohol- und drogenbedingte Erinnerungslücken. Dem Angeschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

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Pressemitteilung Nr. 4/2007

Anklage wegen Tötungsdelikt in einem Firnesstudio in Illingen erhoben

Vorwurf des Mordes bzw. der Beihilfe zum Mord sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz

Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 40 Jahre alte Frau aus Illingen und zwei 35 bzw. 28 Jahre alte Eheleute aus Sulzbach Anklage zum Schwurgericht beim Landgericht Saarrücken erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 40jährigen sowie dem 35jährigen gemeinschaftlichen Mord vor, dem 35jährigen überdies einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Die 28 Jahre alte Ehefrau des 35jährigen soll zu dem Mord Beihilfe geleistet haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen haben sich die 40 und 35 Jahre alten Angeschuldigten im November des vergangenen Jahres dazu entschlossen, den damals 36 Jahre alten Ehemann der 40jährigen zu töten. Als Motiv hierfür nimmt die Staatsanwaltschaft erhebliche Probleme zwischen den Eheleuten an. Das Opfer soll geplant haben, sich von seiner Ehefrau zu trennen.

Der 35jährige soll dem Opfer absprachegemäß am späten Abend des 16.11.2006 vor dem von ihm in Illingen betriebenen Fitness-Studio aufgelauert und ihm dann mehrere Schläge mit einer Eisenstange auf den Kopf versetzt haben. Das Opfer ist kurze Zeit später im Klinikum Saarbrücken an den Folgen dieser Schläge verstorben.

Die 28jährige Ehefrau soll ihren Ehemann in Kenntnis des geplanten Vorgehens zum Tatort gefahren und später wieder abgeholt haben.

Bei dem 35jährigen konnten außerdem eine Pistole mit Munition sowie ein Teleskop-Totschläger sichergestellt werden. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft ihn auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.

Die Angeschuldigten befinden sich seit Mitte Dezember 2006 in Haft. Sie bestreiten, einen Mord geplant und ausgeführt bzw. von dem geplanten Verbrechen Kenntnis gehabt zu haben. Sie geben an, dem Verstorbenen habe nur eine Abreibung versetzt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Einlassung als Schutzbehauptung. Sie geht von einem heimtückischen gemeinschaftlichen Mord aus.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

Weyand

Oberstaatsanwalt

 

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