Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Trier
Staatsanwaltschaft Trier
Irminenfreihof 10
54290 Trier
Telefon: 0651 / 466-0
Fax: 0651 / 466-3900
E-Mail: statr@genstako.jm.rlp.de
Internet: www.statr.justiz.rlp.de
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Trier (11/2022)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Rheinland-Pfalz eigentlich Steuern, wenn die Rheinland-Pfälzische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier: Peter Fritzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 18.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.2013 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.06.2014 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. 11.11.2022: "Wer hat geheime Protokolle an die Medien gegeben? ... Die Trierer Staatsanwaltschaft ist seit Februar in einer besonders heiklen Mission unterwegs. Im Auftrag des Koblenzer Generalstaatsanwalts Jürgen Braue soll der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen einen Geheimnisverräter ausfindig machen. Hintergrund: Aus den Ermittlungsakten zur Flutkatastrophe im Ahrtal mit über 130 Toten waren Anfang des Jahres Auszüge aus bislang geheimen Chat-Protokollen an die Öffentlichkeit gelangt ..." - https://www.volksfreund.de/region/flutkatastrophe-fahndung-wer-hat-geheime-protokolle-an-medien-gegeben_aid-79710967. Nun, Julian Assange wird es doch wohl nicht gewesen sein. Julian Paul Assange [əˈsɑːnʒ] (* 3. Juli 1971 in Townsville, Queensland) ist ein australischer investigativer Journalist, Politaktivist, ehemaliger Computerhacker, Programmierer und Gründer sowie Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, geheim gehaltene Dokumente allgemein verfügbar zu machen, sofern sie unethisches Verhalten von Regierungen, Unternehmen oder militärischen Einrichtungen betreffen und somit von öffentlichem Interesse sind. Die Plattform sammelt Dokumente von Regimekritikern und Whistleblowern aus zahlreichen Ländern und stellt sie online zur Verfügung - https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange
Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier: Manfred Stemper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.06.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 26.09.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.09.2017 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Namensgleichheit mit: Birgit Seip-Stemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Trier
95 Mitarbeiter/innen, darunter neben dem Leitenden Oberstaatsanwalt
4 Oberstaatsanwälte
24 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
8 Amtsanwälte.
Die Staatsanwaltschaft Trier ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Trier zuständig. Dieser umfaßt neben der Stadt Trier die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und Trier-Saarburg; darin liegen 8 Amtsgerichte. Insgesamt wohnen in dem Bezirk 508.426 Personen.
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
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Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Thomas Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.03.1985, ..., 2008)
Volker Anton (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.10.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Anton nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2016 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.08.2015: Richter auf Probe.
Wolfgang Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 16.04.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.12.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - Staatsanwaltschaft Trier - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2012 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Barrot (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Barott nicht aufgeführt. Amtsgericht Trier - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Johannes Marius Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Richter auf Probe.
Sabine Blaschyk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 10.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.
Wolfgang Bohnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 20.11200, ..., 2008)
Peter Fritzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 18.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.2013 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.06.2014 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. 11.11.2022: "Wer hat geheime Protokolle an die Medien gegeben? ... Die Trierer Staatsanwaltschaft ist seit Februar in einer besonders heiklen Mission unterwegs. Im Auftrag des Koblenzer Generalstaatsanwalts Jürgen Braue soll der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen einen Geheimnisverräter ausfindig machen. Hintergrund: Aus den Ermittlungsakten zur Flutkatastrophe im Ahrtal mit über 130 Toten waren Anfang des Jahres Auszüge aus bislang geheimen Chat-Protokollen an die Öffentlichkeit gelangt ..." - https://www.volksfreund.de/region/flutkatastrophe-fahndung-wer-hat-geheime-protokolle-an-medien-gegeben_aid-79710967. Nun, Julian Assange wird es doch wohl nicht gewesen sein. Julian Paul Assange [əˈsɑːnʒ] (* 3. Juli 1971 in Townsville, Queensland) ist ein australischer investigativer Journalist, Politaktivist, ehemaliger Computerhacker, Programmierer und Gründer sowie Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, geheim gehaltene Dokumente allgemein verfügbar zu machen, sofern sie unethisches Verhalten von Regierungen, Unternehmen oder militärischen Einrichtungen betreffen und somit von öffentlichem Interesse sind. Die Plattform sammelt Dokumente von Regimekritikern und Whistleblowern aus zahlreichen Ländern und stellt sie online zur Verfügung - https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange
Daniela Gregarek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Daniela Schnur ab 01.02.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Daniela Schnur ab 29.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Daniela Gregarek ab 29.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2016 unter dem Namen Daniela Gregarek ab 29.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Siehe Pressemeldung unten.
Beatrix Klingler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Christian Ole Nannen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 11.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt.
Stéphanie Partent (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 07.02.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Jörn Patzak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 14.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.
Dr. Eric Samel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.05.2003 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 nicht aufgeführt. 20.06.2022: Dr. Eric Samel: Ankläger des Trierer Amokfahrers und Notfallsanitäter. Als Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung III ist Dr. Eric Samel zuständig für die ganz "großen Fische" der Staatsanwaltschaft Trier. ... Nach dem Studium der Rechtswissenschaften legte er sein Erstes juristisches Staatsexamen im Jahre 1999 ab. Sein Referendariat absolvierte er in Rheinland- Pfalz. Das Zweite Juristische Staatsexamen folgte im Jahre 2002 und schließlich die Promotion im Jahre 2012. Samel arbeitet seit 2003 bei der Staatsanwaltschaft Trier. Seit 2005 ist er als Staatsanwalt im Fachbereich Organisierte Kriminalität/Kapitaldelikte/Betäubungsmittelstrafsachen und Todesermittlungen tätig. Im Zeitraum 2015 bis 2016 erfolgte seine Abordnung für ein Jahr an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle Cybercrime. Dort war er für die Bearbeitung von Internetkriminalität (Darknet) verantwortlich. Seit 2018 ist Samel, der eine juristische Bilderbuchkarriere vorweisen kann, Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung für Organisierte Kriminalität/Kapitaldelikte/Betäubungsmitteldelikte bei der Staatsanwaltschaft Trier. Derzeit sorgt Samel als Chefankläger des Amokfahrers von Trier für Schlagzeilen, ..." - https://www.wochenspiegellive.de/trier/artikel/dr-eric-samel-anklaeger-des-trierer-amokfahrers-und-notfallsanitaeter. 16.08.2022: "Im Dezember 2020 überfuhr ein Mann in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten – fünf Menschen starben, darunter ein Baby. Nun wurde der 52-Jährige wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. ... Die Schwurgerichtskammer des Gerichts unter dem Vorsitz von Petra Schmitz folgte in dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Urteilsbegründung dauerte am Dienstag zunächst noch an. Auch ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung war für die Einweisung in eine Klinik. ... Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie vollstreckt. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann nach fünf oder 25 Jahren zum Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich dann der normale Strafvollzug an. Der Amokfahrer dürfte somit „wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen“, teilte Oberstaatsanwalt Samel mit. Bei lebenslang werde nach 15 Jahren erstmals durch die Strafvollstreckungskammer geprüft, ob überhaupt eine Außervollzugsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe vertretbar sei. In den meisten Fällen sei dies jedoch nicht der Fall." - https://www.welt.de/vermischtes/article240507429/Trier-Lebenslange-Haft-und-Psychiatrie-fuer-Amokfahrer.html
Elke Schmitten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.02.2000, ..., 2008)
Arnold Schomer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 09.07.1992, ..., 2008)
Wolfgang Spies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 14.08.1998, ..., 2008)
Manfred Stemper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.06.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 26.09.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.09.2017 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Namensgleichheit mit: Birgit Seip-Stemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Frauke Straaten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.03.2006, ..., 2008)
Matthias Terriet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 12.10.2006, ..., 2008)
Amtsanwälte:
Buschmann - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2009)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier tätig:
Volker Bewernick (Jg. 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2007) - ab 18.05.1998 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Dr. Jürgen Brauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.03.2014, ..., 2016) - ab 18.05.2000 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.12.2006 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.
Sandra Dellwo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Dellwo nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Vorname, Geburstdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.
Dr. Ursula Epp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Trier (ab 24.04.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 11.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Trier - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Trier - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.04.2017 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Trier aufgeführt. 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.
Peter Fritzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt.
Astrid Gebing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.06.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Manfred Heibel (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.12.1994, ..., 2002)
Hans-Peter Hemmes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 02.12.1992, ..., 2016)
Günther Herold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 08.06.1979, ..., 2008)
Ingo Hromada (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier (ab 18.05.2008, ..., 2016) - ab 18.05.2001 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.05.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. 06.03.2012: "Nach 30 Jahren. Prozess zum Tod von Lolita Brieger beginnt. Knapp drei Jahrzehnte nach dem Tod von Lolita Brieger beginnt die Gerichtsverhandlung." - http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/panorama/mordprozess-mit-wartezeit--56611035.html
Klaus Jähnert-Piallat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg (ab 01.08.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.02.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg aufgeführt. 15.08.2000: "Havemann-Prozess. Haftstrafen für Ex-DDR-Staatsanwälte" - http://www.rp-online.de/politik/Haftstrafen-fuer-Ex-DDR-Staatsanwaelte_aid_251118.html
Georg Jüngling (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 02.12.1996, ..., 2002)
Norbert Kortgen (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 22.12.2003, ..., 2008) - ab 26.06.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier tätig.
Horst Roos (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 15.03.1997, ..., 2009)
Frank Wallenta (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.01.2006 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2007 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.06.2015 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.07.2021 als Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Michael Zell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 01.05.1998, ..., 2010)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bitburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-bitburg.de
Familienberatung Saarburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-saarburg.de
Familienberatung Trier
überregionale Beratung
http://familienberatung-trier.de
Familienberatung Wittlich
überregionale Beratung
http://familienberatung-wittlich.de
Rechtsanwälte:
Sonstige:
ab 2006
Kindesmissbrauch
Mann schwängerte Stieftochter viermal
Er gab ihr nur Taschengeld und ließ sie zu Verabredungen, wenn sie gefügig war: Ein 36-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Trier verantworten, weil er seine Stieftochter jahrelang missbraucht und viermal geschwängert haben soll.
Trier - Ein Kind des Angeklagten habe das Mädchen im Alter von 16 Jahren ausgetragen, hieß es in der Anklageschrift, die am Donnerstag vor Gericht verlesen wurde. Drei weitere Schwangerschaften soll sie abgebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann aus Serrig (Kreis Trier-Saarburg) sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 133 Fällen vor. Er habe sich seine "Vaterrolle" und die Abhängigkeit des Kindes zu Nutze gemacht, sagte Staatsanwältin Daniela Gregarek.
Der Mann habe das Mädchen - zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 18 Jahren alt - "massiv unter Druck" gesetzt, sagte Nebenklägerin Irmgard Jacoby. Er habe etwa nur Taschengeld gegeben und ihr "Ausgang" erlaubt, wenn sie gefügig war. Mit 18 Jahren sei sie von zu Hause geflüchtet und habe sich dem Jugendamt anvertraut, sagte Jacoby. Das Kind des Angeklagten lebe bei der jungen Frau, die derzeit eine Ausbildung zur Altenpflegerin macht.
Der 36-Jährige hat sich laut Staatsanwaltschaft nach dem 15. Geburtstag des Mädchens sexuell zu diesem hingezogen gefühlt. Vor allem im heimischen Anwesen habe er die Stieftochter zum Geschlechtsverkehr "gedrängt". Tatorte seien Bad, Kinderzimmer, Wohnzimmer und Keller gewesen, sagte die Staatsanwältin. Die Mutter der Tochter habe davon nichts gewusst und sei auch über die Vaterschaft des Babys im Unklaren gehalten worden.
Grund für die Flucht von zu Hause sei ein Übergriff des 36-Jährigen Anfang 2009 gewesen, sagte Jacoby. Laut Anklage hatte er die 18-Jährige aus Wut, weil sie einen Freund hatte, gewürgt, gegen eine Treppe geschleudert und gedroht, er "wolle sie vielleicht auch noch umbringen", lautete es in der Anklage. Die Jugendliche erlitt bei dem Übergriff Prellungen am Körper. Ein anderes Mal verfolgte er sie im Auto, bremste sie aus und schlug mit einem Nageleisen auf den Wagen ein.
Für den 36-Jährigen sei "es eine ganz normale Beziehung" zu dem Mädchen gewesen, sagte dessen Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Der gelernte Zimmermann liebe die Stieftochter "immer noch". Er habe sich ihr gegenüber nicht als Vater gefühlt. Die Mutter des Kindes habe "von allem" nichts mitbekommen. Auch die Mutter des Angeklagten sagte: "Wir haben alle nicht gewusst, dass das Kind von ihm ist."
20.08.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,643996,00.html
Kommentar Väternotruf:
Da fragt man sich, wo denn eigentlich der leibliche Vater der missbrauchten Jugendlichen abgeblieben ist. Es wäre nicht das erste mal, wenn dieser vorher durch die Mutter, das Jugendamt und das Familiengericht entsorgt und ausgegrenzt wurde, so dass die Jugendliche dann nur noch ihre Mutter als unzuverlässige Bezugsperson hatte. Die Mutter ist ihrer Fürsorgepflicht augenscheinlich nicht nachgekommen, denn wie kann sonst quasi unter ihren Augen so etwas passieren, da muss man dann schon beide Augen fest zudrücken und nichts sehen wollen. Strafrechtlich wäre das dann als Beihilfe durch Unterlassen zu bezeichnen?
Verdacht eines Tötungsdeliktes am 08.06.2009 in Trier
1. Folgemitteilung
Die Obduktion durch den Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz hat den Verdacht eines Gewaltverbrechens bestätigt. Da an der Leiche des Opfers keine Abwehrverletzungen festgestellt werden konnten, geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Tötung aus. Sie wird daher noch heute bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier den Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes gegen den 45-jährigen (nicht wie zunächst irrtümlich mitgeteilt, 47-jährigen) Beschuldigten beantragen.
gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 09.06.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Verdacht eines Tötungsdeliktes am 08.06.2009 in Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags eingeleitet. Nach dem Ergebnis der bisher von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, im Verlaufe des 08. Juni 2009 seine von ihm getrennt lebende 40 Jahre alte frühere Lebensgefährtin in dem gemeinsam bewohnten Anwesen in Trier-Nord getötet zu haben.
Die Ermittlungen kamen in Gang, weil das Opfer im Verlaufe des Montags als vermisst gemeldet worden war, nachdem sie nicht auf ihrer Arbeitsstelle erschienen war. Gegen 17:00 Uhr wurde dann eine Türöffnung des Wohnhauses veranlasst und das Opfer schließlich tot aufgefunden. Nach örtlichen Fahndungsmaßnahmen konnte der Beschuldigte in den Abendstunden vorläufig festgenommen werden. Er hat sich zum Tatgeschehen bisher nicht geäußert.
Um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen, können zurzeit keine näheren Angaben zum Tatablauf gemacht werden.
gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 09.06.2009
Familiendrama in Üxheim-Nollenbach
Das Ergebnis der inzwischen durchgeführten Obduktion hat den bisher von den Strafverfolgungsbehörden angenommenen Geschehensablauf weiter erhärtet. Todesursächlich waren jeweils aus kurzer Entfernung abgegebene Schüsse im Kopfbereich. Abwehrverletzungen oder sonstige Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter liegen nicht vor. Solche ergeben sich auch aus der übrigen Spurenlage bei dem von innen verschlossen gewesenen Wohnhaus nicht.
Die Obduktion der Leiche des 74 Jahre alt gewordenen Ehemannes haben mutmaßlich bösartige Tumore ergeben. Dies mag im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Tat ausgelöst haben. Die Ermittlungen im persönlichen Umfeld der Verstorbenen sind aber noch nicht abgeschlossen.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 10.02.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Familiendrama in Üxheim-Nollenbach
Gegen 10:00 Uhr des heutigen Tages wurden die Bewohner eines Anwesens in Nollenbach tot aufgefunden. Es handelt sich um ein Ehepaar im Alter von 74 und 63 Jahren. Nach der Auffindesituation und der Spurenlage gehen Staatsanwaltschaft und Polizei davon aus, dass der Ehemann seine Frau, den Hund der Familie und anschließend sich selbst tötete. Die Tat ist mittels eines bei dem Ehemann aufgefundenen kleinkalibrigen Revolvers begangen worden. Ein Verschulden Dritter scheidet nach den bisherigen Feststellungen am Ort des Geschehens aus. Erkenntnisse hinsichtlich der Motivlage liegen noch nicht vor.
Es ist die Obduktion der Leichen des Ehepaares sowie Umfeldermittlungen mit dem Ziel der Aufklärung des Tatmotivs beabsichtigt.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 06.02.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Urteil in der Strafsache gegen Mutter und Tochter wegen Tötung des Familienvaters rechtskräftig
Am 29.03.2005 hatte eine jetzt 43 Jahre alte Frau der Polizeiinspektion Bitburg mitgeteilt, sie habe ihren zuvor von der Mutter mit Medikamenten betäubten Vater mit einem Segeltau erdrosselt und die Leiche in einem Waldstück in Südfrankreich versteckt. Beweggründe für die Tat seien die Gewalttätigkeiten des Vaters gewesen.
Die Leiche des Vaters war bereits entdeckt worden, ohne dass die französischen Behörden sie hätten identifizieren können. In enger Zusammenarbeit mit französischen Stellen und in Anwesenheit von Beamten der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Trier konnte geklärt werden, dass es sich um das Tatopfer des hiesigen Verfahrens handelte.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier verurteilte am 17.04.2008 die Tochter wegen Totschlags usw. zu einer Freiheitsstrafe von 10, die Mutter zu einer solchen von 12 Jahren.
Durch Beschluss vom 19.11.2008 verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Ehefrau des Tatopfers als unbegründet. Die Tochter hatte, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, deren Antrag die Schwurgerichtskammer vollumfänglich gefolgt war, auf eine Revisionseinlegung verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
gez. ( Roos )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 28.11.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Tötungsdelikt aus dem Jahre 1999 aufgeklärt
Im Jahre 1999 verstarb in seinem Haus in Overath ein 61 Jahre alt gewordener Rentner. Dringend verdächtig, ihn vorsätzlich getötet zu haben, ist seine jetzt 58 Jahre alte Ehefrau und seine 41 Jahre alte Tochter. Diese verschleierten sein Ableben gegenüber dem Umfeld und nahmen mit Hilfe gefälschter Unterlagen bis zur Aufdeckung der Tat Rentenleistungen entgegen.
Die Tataufklärung beruht auf folgendem:
Am 29.03.2005 erschien die Tochter des Verstorbenen bei der Polizeiinspektion Bitburg und offenbarte, ihren Vater gemeinsam mit der Mutter getötet zu haben. Zunächst habe ihm die Mutter heimlich Neuroleptika verabreicht, bis dieser völlig hilflos gewesen sei. Um dem Leiden des Vaters ein Ende zu setzen, habe sie ihn erdrosselt. Anschließend hätten sie den Leichnam gemeinsam nach Südfrankreich verbracht und in einem Waldstück versteckt.
Die Tochter widerrief ihr Geständnis noch im März 2005, wiederholte es im Jahre 2006, um es in den Tagen vor ihrer Verhaftung erneut zu widerrufen. Sie leidet an einer psychischen Erkrankung, die nach sachverständiger Begutachtung allerdings keinen Einfluss auf ihre Aussagetüchtigkeit hat. Gleichwohl war es Ziel umfangreicher und langwieriger Ermittlungen, die Angaben der Tochter mit allen nur erreichbaren objektiven Anhaltspunkten zu bestätigen. Dies ist in wesentlichen Punkten gelungen. Insbesondere haben Ermittlungen in Frankreich zu folgendem geführt:
Bereits im Jahre 2001 war die Leiche des Opfers in jenem Gebiet in Südfrankreich aufgefunden worden, welches von der Tochter in ihrem Geständnis bezeichnet worden war. Die französischen Behörden waren von Anfang an von einem Tötungsdelikt ausgegangen, ohne die Identität des Opfers feststellen zu können. Nach Zusammenführungen der Erkenntnisse deutscher und französischer Strafverfolgungsbehörden und Nachobduktion der Leiche steht nunmehr fest, das es sich um das Opfer aus hiesigem Ermittlungsverfahren handelt.
Die Ehefrau des Opfers befindet sich seit dem 12.10.2006, die Tochter seit gestern wegen des Vorwurfs des Totschlags in Untersuchungshaft. Die Ehefrau bestreitet eine Tatbeteiligung, die Tochter hat sich anlässlich der Eröffnung des Hauptverfahrens am gestrigen Tage nicht mehr zu dem Tatvorwurf eingelassen.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 06.12.2006
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Versuchtes Tötungsdelikt in Bernkastel-Kues
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier hat antragsgemäß Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen versuchten Totschlags erlassen.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 21.07.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Versuchtes Tötungsdelikt
Ein 61 Jahre alter kosovarischer Staatsangehöriger ist dringend verdächtig, am 20.07.2008 gegen 16:30 Uhr vor dem Gebäude der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues einem 21 Jahre serbischen Staatsangehörigen in Tötungsabsicht einen Messerstich in die Nierengegend versetzt zu haben. Das Opfer musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, Lebensgefahr besteht nicht.
Der Beschuldigte ist Vater einer 17 Jahre alten Tochter, die bislang in seinem Haushalt lebte. Sie hatte vor etwa 2 Jahren das spätere Tatopfer kennen gelernt, dies aber vor ihrer Familie verheimlicht. Die Familie erfuhr erst vor kurzem von der Beziehung und der Absicht, zu heiraten. Die Familie des Mädchens war gegen die Heirat. Am 19.07.2008 holte das spätere Tatopfer seine Verlobte vor deren Elternhaus heimlich ab und brachte es zu seiner in Bernkastel-Kues wohnhaften Familie, wo sie am 20.07.2008 gegen 15:30 Uhr eintraf. Dort hatte die Polizei bereits aufgrund einer Vermisstenanzeige der Familie des Mädchens nach ihr gesucht. Gegen 16:00 Uhr begaben sich das spätere Tatopfer, dessen Vater, das Mädchen und ein weiterer Angehöriger des Tatopfers zur Polizeiinspektion Bernkastel-Kues, um dort den Aufenthalt des Mädchens zu offenbaren. Während eines Telefonats des Beamten mit der die Vermisstensache bearbeitenden Polizeidienststelle begaben sich die übrigen Anwesenden vor den Eingangsbereich des Dienstgebäudes, um dort zu rauchen. Unter dessen erschien ein mit fünf Familienmitgliedern des Mädchens, darunter dem Beschuldigten, besetzter Pkw. Die Familie des Mädchens versuchte, dieses in den Pkw zu zerren. Es entstand eine Auseinandersetzung. Dabei versetzte der Beschuldigte dem Tatopfer einen Messerstich im Bereich der linken Niere, und äußerte, er werde ihn umbringen. Aufgrund des Einschreitens der in der Polizeiinspektion anwesenden Polizeibeamten konnten sich die Tochter des Beschuldigten, das Tatopfer und dessen Angehörige in die Räume der Polizeiinspektion retten.
Es besteht der dringende Tatverdacht eines versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hat den Erlass eines Haftbefehls beantragt.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 21.07.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Versuchter Totschlag wegen verletzter Familienehre
Ein 21-jähriger Deutscher irakischer Herkunft fügte am 15.07.2008 gegen 13:00 Uhr in Trier seiner 17-jährigen Schwester schwerste Verletzungen zu, indem er mit einem Pflasterstein von hinten auf deren Kopf einschlug, so dass sie zu Boden stürzte. Dort setzte er seine Misshandlungen mit Tritten gegen Kopf und Gesicht des Opfers fort. Letztlich riss er sie an den Haaren empor, schleuderte sie gegen ein Garagentor und versetzte ihr weiterhin Schläge und Tritte ins Gesicht.
Wegen der erlittenen schweren Schädel- und Gesichtsverletzungen wurde die Geschädigte in die Intensivstation eines Trierer Krankenhauses eingeliefert, befindet sich jedoch außer Lebensgefahr.
Die minderjährige Geschädigte hatte im April 2008 wegen familiärer Konflikte das Elternhaus verlassen und war unter Betreuung des Jugendamtes gestellt worden. Am Tattag hatte sie in Begleitung einer Betreuerin im Elternhaus vorgesprochen, um von den nach wie vor sorgeberechtigten Eltern einen BAföG-Antrag unterschreiben zu lassen, was ihr jedoch verweigert wurde. Nach Verlassen der elterlichen Wohnung lauerte ihr Bruder ihr auf und verletzte sie in vorgeschilderter Weise mit den Worten, er werde ein Messer holen und sie umbringen. Auch die Betreuerin, die die Geschädigte zu schützen versuchte, wurde durch Schläge ins Gesicht verletzt. Einem Zeugen des Tatgeschehens, der Mutter und dem jüngeren Bruder des Beschuldigten gelang es schließlich, diesen zu überwältigen und an weiterer Tatausführung zu hindern.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier erließ das Amtsgericht Trier am 16.07.2008 Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
In Vertretung:
gez. ( Hromada )
Oberstaatsanwalt
Datum: 16.07.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Verfahren gegen Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues gegen Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte aufgrund einer Sondergeschäftsprüfung durch den Präsidenten des Landgerichts Trier gegen den Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung und so weiter eingeleitet (vgl. Presseerklärung vom 25.01.2007).
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen Schriftstücke von Rechtsanwälten, die diese an das Amtsgericht Bernkastel-Kues gesandt haben, aus dem Geschäftsgang entfernt zu haben. Die Ermittlungen haben zur Erhärtung des Tatverdachts geführt:
In 64 Fällen sind solche Schriftstücke nicht zu den Akten gelangt. Es handelte sich um Anfragen nach dem Stand der von dem Beschuldigten bearbeiteten Familiensachen und Bitten um Terminierungen. Der Beschuldigte bewahrte die Schriftstücke in Umlaufmappen auf seinem Schreibtisch auf und verhinderte so, dass sie zu den Akten gelangten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er hierdurch Verfahrensverzögerungen nicht hat augenfällig werden lassen wollen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Auferlegung einer Geldzahlung von 5.000 Euro gemäß § 153 a Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt. Hierfür waren folgende Gründe maßgebend:
Bei den Schriftstücken handelte es sich ausschließlich um Sachstandsanfragen und Bitten um Terminierungen. In keinem Fall war der eigentliche Verfahrensstoff betroffen. Eine Beeinflussung der richterlichen Sachentscheidung fand daher nicht statt. Keine der Prozessparteien wurde durch das Verhalten des Beschuldigten bevorzugt oder benachteiligt. In etwa der Hälfte der Fälle bestätigten die Verfahrensbeteiligten, dass der Beschuldigte die Sachstandsanfragen persönlich oder fernmündlich beantwortet hatte.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 20.05.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Kindesmisshandlung in Bitburg - kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Krankenhauses und des Jugendamtes
Die Staatsanwaltschaft Trier lehnt es ab, einer Strafanzeige der Großmutter des geschädigten Kindes stattzugeben.
Der strafrechtliche Vorwurf der Großmutter beruht auf Folgendem:
Am 14.01.2008 war das 5 Monate alte Kind mit einer älteren Brandwunde und einem Schütteltrauma, in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Zur Entstehung des Schütteltraumas hatte der Kindesvater erklärt, er habe Kind leblos vorgefunden, es geschüttelt, um es wieder zu beleben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies nicht zutreffen kann.
Die Großmutter erhebt nunmehr den Vorwurf, Krankenhaus und Jugendamt hätten es versäumt, die Kindesmutter darüber aufzuklären, dass der „Rettungsversuch“ des Kindesvaters erfunden war und in Wirklichkeit eine Misshandlung des Kindes stattgefunden hatte. Bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes hätte die Kindesmutter weitere Kontakte unterbunden, so dass es zu den weiteren Kindesmisshandlungen, nämlich den Knochenbrüchen, nicht hätte kommen können.
Es bestehen bereits Zweifel daran, ob das Krankenhaus zu einer über die rein medizinischen Fragen hinausgehende Aufklärung überhaupt rechtlich verpflichtet war. Dies kann aber letztlich dahinstehen, denn jedenfalls hatten der Oberarzt des Krankenhauses und eine Mitarbeiterin eines Sozialdienstes die Kindesmutter bereits am 18.01.2008 über den Verdacht eines möglichen Kindesmissbrauchs informiert.
Dem von dem Krankenhaus verständigten Jugendamt ist ebenfalls ein strafrechtlicher Vorwurf nicht zu machen. Das Jugendamt hat die im Rahmen der ihm zustehenden Ermessens zeitnah die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen getroffen und der Kindesmutter eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite gestellt. Es ist dem Jugendamt nicht strafrechtlich vorwerfbar, eine sogenannte Fremdunterbringung des Kindes unterlassen zu haben. Eine Inobhutnahme eines Kindes ist der denkbar schwerste Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten mögen bereits daran zu erkennen sein, dass das Amtsgericht Bitburg nach Aufdeckung des wahren Ausmaßes der Kindesmisshandlungen eine Fremdunterbringung angeordnet, das Oberlandesgericht Koblenz diese Maßnahme indessen aufgehoben hat.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 11.04.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Misshandlung eines 5 Monate alten Kindes - Beschuldigter in Untersuchungshaft
Am 14.02.2008 wurde ein etwa 5 Monate altes Mädchen in ein Trierer Krankenhaus mit Rippenserienbrüchen und Brüchen beider Unterarme eingeliefert. Die Großmutter des Kindes erstattete am 20.02.2008 Strafanzeige. Die Ermittlungen ergaben, dass das Kind bereits am 14.01.2008 in dasselbe Krankenhaus eingeliefert worden war. Seinerzeit waren Hämatome am Kopf, ein Brandfleck der linken Hand und ein Schütteltrauma festgestellt worden. Das Krankenhaus hatte daraufhin das Jugendamt eingeschaltet. Dieses traf sozialpädagogische Familienhilfsmaßnahmen.
Das Kind lebte im Haushalt seiner Mutter. Der Taten dringend verdächtig ist der getrennt lebende, 32 Jahre alte Kindesvater, der sich nur zeitweise bei der Kindesmutter aufhielt und dann auch selbstständig das Kind betreute.
Gegen ihn erging am 10.03.2008 Haftbefehl des Amtsgerichts Trier wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Staatsanwaltschaft und Gericht sehen den Verbrechenstatbestand in der Form der „Gefahr des Todes“ als einschlägig an. Das Gesetz sieht für diesen Fall eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe vor.
Ein Schütteltrauma beruht auf dem gewaltsamen Hin- und Herschütteln mit unkontrolliertem Rotieren des kindlichen Kopfes. Häufig kommt es dabei zu tödlichen Folgen.
Aus rechtsmedizinischer Sicht ist es ein Zufall, dass das Kind noch lebt. Es ist weiterhin auch als Zufall anzusehen, dass im zweiten Fall die gebrochenen Rippenenden nicht in die Brusthöhle eingedrungen sind und dort zu einer meist tödlichen Verletzung des Herzens oder der Lunge geführt haben.
Der Beschuldigte will Glauben machen, das Schütteltrauma sei auf Wiederbelebungsversuchen zurückzuführen, die er aufgrund des leblos von ihm aufgefundenen Kindes durchgeführt habe. Die Knochenbrüche sollen nach seiner Einlassung entstanden sein, als das Kind auf den Boden gefallen sei, nachdem er es spielerisch in die Luft geworfen habe.
Die Einlassungen des Beschuldigten sind nicht mit den Feststellungen der Rechtsmedizin in Einklang zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass er mit brachialer Gewalt auf das Kind eingewirkt und dieses schwer verletzt hat.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 04.04.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Familiendrama in Trier
Die heute durchgeführte Obduktion der Leichen beider Eheleute hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Bei dem 69 Jahre alten Ehemann ist Tod durch Erhängen eingetreten. Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung bestehen nicht. Anzeichen für eine Krebserkrankung liegen nicht vor.
Die gleichaltrige Ehefrau ist aufgrund einer Verletzung der Halsschlagader verstorben.
gez. ( R o o s )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 27.03.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Pressemeldung
Tötungsdelikt in Trier
Am 25.03.2008 kam es in einer Wohnung in Trier zu einem Familiendrama mit tödlichem Ausgang.
Nachbarn waren aufgrund offen stehender Wohnungsabschlusstür aufmerksam geworden und hatten gegen 22.00 Uhr die Wohnung eines Trierer Ehepaares betreten. In der Wohnung lag die 69 Jahre alte Wohnungsinhaberin tot auf dem Fußboden. Die daraufhin verständigte Polizei fand im Keller des Anwesens den gleichaltrigen Ehemann erhängt vor.
Spuren eines Kampfgeschehens oder eines gewaltsamen Eindringens sind nicht vorhanden. Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter finden sich nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der Wohnungsinhaber seine Frau und anschließend sich selbst tötete.
Als Motiv könnte eine bevorstehende Operation des Ehemannes in Betracht kommen, der von einer Krebserkrankung ausging.
Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes ist die Obduktion beider Leichen und weitere Ermittlungen im persönlichen Umfeld vorgesehen.
gez. R o o s
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 26.03.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Tötung eines Säuglings in Morbach; Haftbefehl erlassen
Die Staatsanwaltschaft Trier führt wegen der Tötung eines etwa 4 ½ Monate alten Säuglings am Vormittag des 06.02.2007 ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags.
Dringend tatverdächtig ist allein die 26-jährige Mutter des Kindes. Nach ihrer auch vor der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier bestätigten Einlassung hat sie das Kind in der Badewanne der ehelichen Wohnung ertränkt. Dies entspricht auch dem Ergebnis der inzwischen durchgeführten Obduktion. Die Tatverdächtige hatte selbst noch die Rettungswache verständigt. Wiederbelebungsversuche des herbeigerufenen Rettungsdienstes waren jedoch erfolglos. Nach Angaben der Tatverdächtigen liegt das Tatmotiv in einer schwierigen familiären Situation.
Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
gez. ( Bewernick )
Oberstaatsanwalt
Datum: 07.02.2007
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier