Väternotruf informiert zum Thema

Verfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt


 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Willy-Lohmann-Straße 29 

06844 Dessau-Roßlau

 

Postanschrift: Postfach 1426

06813 Dessau-Roßlau

 

 

Telefon: 0340 / 2020

Fax: 0340 / 2021560

 

E-Mail: lvg@justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Internetauftritt des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (04/2014)

Informationsgehalt: mangelhaft - keine Lebensläufe der Verfassungsrichter/innen veröffentlich. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger so die Reputation der Damen und Herrn Verfassungsrichter einschätzen, denen die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, über die Einhaltung der Verfassung des Landes zu wachen? Es geht aber auch anders - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/mitglvgh.htm

 

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

 

 

Präsident am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Winfried Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 10. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.04.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1981 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2010, ..., 2014: Präsident des Landesverfassungsgerichtes Sachen-Anhalt.

 

Vizepräsident am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Lothar Franzkowiak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt / 2. und 5. bis 7. Senat (ab 27.02.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.08.1992 als Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 07.11.1983 Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 27.02.2006 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011, ..., 2014: Vizepräsident am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de 

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

 

Verfassungsrichter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt:

 

Die gegenwärtige (dritte) Besetzung des Landesverfassungsgerichts — unten nach dem Lebensalter der Mitglieder geordnet — ist nach der Wahl durch den Landtag vom Ministerpräsidenten am 13.12.2007 auf sieben Jahre ernannt worden; Mitglieder und Stellvertreter sind:

Mitglied 

Winfried Schubert

Winfried Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 10. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.04.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1981 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.  2010: Präsident des Landesverfassungsgerichtes Sachen-Anhalt.

 

Lothar Franzkowiak

Lothar Franzkowiak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt / 2. und 5. bis 7. Senat (ab 14.08.1992, ..., 2011) - Vizepräsident am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

 

Anneliese Bergmann

 

Dr. Friederike Stockmann

 

Traudel Gemmer

 

Dr. Günther Zettel

 

Prof. Dr. Winfried Kluth - Mitglied des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (ab , ..., 2008, ..., 2011) - siehe Aufsatz unten

 

 

persönliche(r) Stellvertreter(in)

Frank Böger

Helmut Engels

Veronika Pumpat

Tatjana Stoll

Stephan Rether

Dr. Josef Molkenbur

Prof. Dr. Heiner Lück

Präsident ist Herr Schubert, Vizepräsident: Herr Franzkowiak.

 

Das Gericht wird gegenwärtig durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter unterstützt,

RiLG Straube (DE-Roßlau)

 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt tätig:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

 

Beschluss

In dem Wahlprüfungsverfahren LVG 3/17
über die Wahlprüfungsbeschwerde des X.
– Beschwerdeführer –
gegen
den Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 02.02.2017 hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt durch seinen Präsidenten
Franzkowiak als Vorsitzenden sowie seine Richterinnen und Richter Dr. Waterkamp, Dr. Eckert, Gemmer, Franzkowiak, Buchloh, Stoll und Prof. Dr. Germann am
25.10.2017 beschlossen:


Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers gegen Richterin Gemmer wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird zurückgewiesen, so weit der Beschwerdeführer das Zustandekommen der Landeslisten der Parteien sowie die Regelungen des § 35 Abs. 3 LandeswahlG Sachsen-Anhalt (5%-Klausel) rügt; im Übrigen wird sie verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


– 3 –


G r ü n d e
I .
1. Mit seiner Wahlprüfungsbeschwerde beanstandet der Beschwerdeführer nach erfolglosem Wahleinspruchsverfahren die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt vom 13.03.2016 und wendet sich gegen den Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 02.02.2017 zur Gültigkeit der Wahl. Für die Wahl hatte der Antragsteller sich bei der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erfolglos um die Frauen vorbehaltenen Listenplätze 7, 9 und 11 beworben.
2. Zur Begründung der Beschwerde hat der Beschwerde führer – wie zuvor im Einspruchsverfahren – im Wesentlichen wie folgt vorgetragen:
Die Frauenquoten in den Satzungen und Statuten von Bundes-, Landes- und Kreisverbänden der Parteien BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD , DIE LINKE und CDU
seien verfassungswidrig, soweit sie Quotenregelungen für Frauen enthielten. Jede Quotenregelung stelle eine Ungleichbehandlung dar und sei bereits deshalb verfassungswidrig. Aus dem Gleichheitsgebot ergebe sich, dass gleiche Zugangschancen für Männer und Frauen auf jedem Listenplatz gegeben sein müssten. Wenn wegen der Geschlechtszugehörigkeit bestimmte Listenplätze nur Frauen zugänglich seien, sei das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Frauenanteil in der Parteimitgliedschaft niedriger liege als die sogenannte Frauenquote.

...

 

Franzkowiak
Dr. Waterkamp
Dr. Eckert
Gemmer
Buchloh
Stoll
Prof. Dr. Germann

 

https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/lvg/LVerfG-LSA_20171025_03-17_Wahlpruefung_redaktKorr.pdf

 

 

 


 

 

 

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Seite 8

Donnerstag, 17. November 2011, Nr. 268

Rubrik: Staat und Recht

OHNE HAFTUNG

von Winfried Kluth (unten am Text: Prof. Dr. Winfried Kluth lehrt öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und ist Richter am Landesverfassungsgericht von Sachsen Anhalt)

...

Gerade in einer Zeit, in der die Gesetzgebung der Privatwirtschaft immer umfangreichere Haftungsrisiken aufbürdet, sollte der Staat für den aus seinen eigenen Rechtsverletzungen hervorgehenden Schaden seiner Bürger ohne beschränkende Verweise auf Verschulden und anderweitige Ersatzmöglichkeiten  einstehen. ...

 

 


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